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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fragen der Justizpolitik (Drucksache 569) Dr. Arndt (SPD) . . . . . 3047 B, 3118 B Schäffer, Bundesminister . . 3056 A, 3076 D, 3117 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3069 C, 3095 B Jahn (Marburg) (SPD) 3069 D Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . 3077 D, 3114 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 3082 A Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 3086 D Rehs (SPD) 3091 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3098 C Dr. Stammberger (FDP) 3106 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 3107 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3110 D, 3114 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 3113 B, 3114 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3118 B Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver- einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Frankreich, des Königreichs Dänemark, des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Belgien über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages (Drucksache 47); Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 593) — Zweite und dritte Beratung Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . 3123 D Erler (SPD) 3124 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 3126 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3129 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . . 3130 B Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 785, zu 785) — Zweite und dritte Beratung — 3130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3131 C Anlagen 3133 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3047 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9,03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 55. Sitzung Seite 3002 D Zeile 11 statt „Rademacher". Ramms. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3133 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4.4. Altmaier* 23.1. Dr. Atzenroth 22.1. Dr. Bärsch 23.1. Baur (Augsburg) 23.1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach*- 23.1. Fürst von Bismarck* 23.1. Blachstein* 23.1. Frau Blohm 31.1. Diel (Horressen) 23.2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23.1. Etzenbach 7.2. Frenzel 23.1. Dr. Furler* 23.1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23.1. Gerns* 23.1. D. Dr. Gerstenmaier 23.1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23.1. Dr. Greve 7.2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 23.1. Häussler 23.1. Heinrich 31.1. Heye* 23.1. Höfler* 23.1. Frau Dr. Hubert* 23.1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26.1. Frau Kalinke 31.1. Kiesinger* 23.1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23.1. Köhler 24.1. Dr. Kohut O 24.1. Dr. Kopf* 23.1. Kramel 16.2. Kriedemann 22.1. Kühn (Bonn) 26.1. Kühn (Köln)* 23.1. Kunst 31.1. Kurlbaum* 23.1. Dr. Leverkuehn* 23.1. Lücker (München)* 23.1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.1. Dr. Martin 26.1. Mank 24.1. Frau Dr. Maxsein* 23.1. Memmel 31.1. Dr. Mende* 23.1. Dr. Menzel 15.2. Metzger* 23.1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23.1. *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaub bis einschließlich Müser 17.2. Dr. Oesterle 6.2. Paul' 23.1. Pelster 31.1. Pernoll 23.1. Pütz 14.2. Rademacher 24.1. Frau Dr. Rehling* 23.1. Dr. Reith 31.1. Rohde 31.1. Ruf 23.1. Dr. Schild 22.1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23.1. Schneider (Hamburg) 2.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15.2. Schütz (München)* 23.1. Seidl (Dorfen)* 23.1. Dr. Serres* 23.1. Vogt 23.1. Dr. Wahl* 23.1. Walpert 31.1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 31.1. Weinkamm 23.1. Wullenhaupt 24.1. Dr. Zimmer* 23.1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehrs auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das neu eingerichtete Autotransportwesen der Bundesbahn mit wesentlich vermehrten Ein- und Ausladestationen auszustatten? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, auf den bis jetzt für cien Autotransport erschlossenen Strecken eine vor Beginn der Bahnreise des Automobilisten stattfindende Verladung des Autos in geschlossenen oder offenen Güterwagen so rechtzeitig zu ermöglichen, daß der Reisende bei seiner Ankunft am ausländischen oder innerdeutschen Bestimmungsort seinen Wagen sofort zur Verfügung hat? Sieht die Bundesregierung auch die Möglichkeit, die Einrichtung des Autotransports von bundesdeutschen Stationen nach Berlin durchzuführen? Die Beförderung von Autos mit Reisezügen war 1958 noch auf die Sommersaison (Juni bis Oktober) beschränkt. Im vergangenen Jahre waren Autotransportwagen einmal zwischen Hamburg und Basel und zum andern in der Verbindung Ostende-München eingesetzt. Im kommenden Sommer sollen versuchsweise in zwei weiteren Zügen Autotransportwagen mitgeführt werden. Einer dieser Züge wird zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und München Ost verkehren. Kraftwagen können dabei auch in Düsseldorf Hauptbahnhof und in Köln-Deutz ein- und ausgeladen werden. Der andere Transportwagen wird von Großenbrode mit Verlademöglichkeit in Lüneburg nach München Ost und zurück verkehren. 3134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 Zweck des seit einigen Jahren versuchsweise eingeführten Verfahrens ist es, die Reisenden, die am Tage ihren Kraftwagen benutzen, nachts mitsamt ihrem Fahrzeug über längere Strecken auf der Schiene zu befördern. Demgemäß sind jedem der genannten Züge Schlaf- und Liegewagen beigegeben. Eine Unterwegsbedienung ist im allgemeinen deswegen nicht vorgesehen, weil nach allen bisherigen Erfahrungen kein Interesse an einer Kurzstreckenbeförderung besteht und bei der bisherigen Fahrplangestaltung die Zwischenbahnhöfe zur Nachtzeit angelaufen werden. Die Beförderung von Kraftwagen in Tageszügen wurde bisher nicht gefordert. Sie ist deshalb bis auf weiteres auch nicht geplant. Zudem gibt es nur wenige Großstadtbahnhöfe, deren Bahnsteige ohne Schwierigkeit von Personenkraftwagen erreicht und befahren werden können. Die Bundesbahn prüft laufend die Möglichkeit, weitere Verbindungen dieser Art zu schaffen. Maßgebend für die Einrichtung weiterer Verkehre sind neben der Nachfrage die Einrichtung der Personenbahnhöfe mit Anfahrrampen und ausreichend breiten Bahnsteigen sowie das Vorhandensein entsprechend ausgerüsteter Transportwagen. Zur Zeit ist die Bundesbahn bemüht, die Konstruktion der Verladeeinrichtungen dieser Wagen zu verbessern, um die Aufenthalte der Züge abzukürzen. Bei dem heutigen Verfahren hat der Reisende seinen Wagen unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zur Verfügung. Es ist deshalb nicht erforderlich, ihm eine vorausgehende Verladung zu ermöglichen, soweit die Beförderungsart „Auto im Zuge" eingeführt ist. Übrigens könnten normale Güterwagen, auf die der Reisende etwa vorher sein Fahrzeug verladen hat, deshalb nicht mit Schnellzügen befördert werden, weil sie für solche Geschwindigkeiten nicht geeignet sind und weil im allgemeinen auf den Personenbahnhöfen unterwegs . nicht die erforderliche Zeit für das Ein- und Ausrangieren vorhanden ist. In den Jahren vor dem letzten Krieg konnten Personenkraftwagen auf allen Güterabfertigungen gegen einen stark ermäßigten Beförderungspreis zur Beförderung mit Güterzügen nach allen Richtungen aufgegeben werden. Von dieser Einrichtung ist so gut wie kein Gebrauch gemacht worden, weil im Güterverkehr, der zum grollen Teil mit Bedarfsgüterzügen bedient wird, die Ankunftszeit im allgemeinen nicht mit völliger Sicherheit vorher angegeben werden kann. In gewissen Schnellzügen werden dagegen besonders eingerichtete Gepäckwagen mitgeführt, die der Autobeförderung dienen. Dabei handelt es sich einmal um Doppelstockgepäckwagen (DPw4üm) mit Schwenkhubbühne. Hier werden die Autos vom Bahnsteig aus durch die Seitentür verladen; Fassungsvermögen 8 Kraftwagen. Außerdem werden zukünftig — ohne Möglichkeit der Verladung an Zwischenstationen — Gepäckwagen mit Stirnwandtüren (MPw4i) verwendet, in denen zwei bis drei Kraftwagen unterzubringen sind. Bisher lief je einer der erwähnten Doppelstockwagen im Fernschnellzug „Komet" zwischen Hamburg und Basel. Der Verkehr wurde täglich bedient. An zwei Wochentagen liefen die Wagen bis Chiasso durch; jedoch soll diese Verlängerung nach Chiasso aufgegeben werden. Ferner gab es eine Verbindung Ostende—München, die an einzelnen Tagen, 1958 insgesamt 19mal, bedient wurde. Hier fanden belgische Spezialgüterwagen Verwendung, die für den Lauf in Schnellzügen geeignet sind. Die neugeplanten Verbindungen Mülheim (Ruhr)—München Ost und Großenbrode—München Ost sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Hier werden Gepäckwagen mit Stirnwandtür verwendet. Für die Beförderung der Pkw in Autotransport-wagen wird eine mäßige Fracht erhoben, die nicht vom Gewicht der Wagen abhängig ist. Unterschieden wird lediglich zwischen Pkw mit einer Länge von bis zu 4,42 m und größeren Wagen. Die Beförderungsart „Auto im Reisezug" hat im letzten Jahr recht lebhaften Zuspruch gefunden. Gezählt wurden in der Verbindung Hamburg—Basel 2535 Pkw und 6252 Reisende, auf der Strecke Ostende — München (an 19 Tagen) 865 Pkw und 2573 Reisende. Im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin kann eine Beförderung auf Autotransportwagen nur eingeführt werden, wenn die Deutsche Reichsbahn (Ost) diesem Verfahren zustimmt. Das ist kaum anzunehmen, um so mehr als gegenwärtig die Zahl der verkehrenden Reisezüge sehr gering ist und deswegen diese Züge schon heute bis an die Grenze des Möglichen mit Personenwagen ausgelastet sind. Dr.-Ing. Seebohm Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 37) : Welche Zeitspanne ist im Rahmen des Straßenbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums für den Ausbau der Strecke vom Nürnberger Kreuz nach Tennenlohe und damit zum Anschluß an die bereits vierspurig befahrbare Bundesstraße 4 zwischen Tennenlohe und Erlangen vorgesehen? Ist bei den Planungen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 8 schon eine Entscheidung in der Frage der Ortsumgehungen von Langenzenn und Emskirchen getroffen worden? Die für den Vollausbau der Autobahnteilstrecke Nürnberger Kreuz — Tennenlohe erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Die Arbeiten zur Herstellung des Fahnbahnunterbaues und eines Teiles der Fahrbahndecke sind vergeben. Der Rest der Deckenarbeiten ist ausgeschrieben; mit der Zuschlagserteilung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde im Herbst 1958 begonnen. Ich rechne damit, daß bis Ende dieses Jahres der gesamte Streckenabschnitt zweibahnig, d. h. vierspurig, dem Verkehr übergeben werden kann. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3135 Im Wirtschaftsplan der Gemeinde Emskirchen ist bereits eine generelle Linienführung für die Ortsumgehung vorgesehen. Für Langenzenn soll ebenfalls die Trasse für eine spätere Umgehung im Wirtschaftsplan der Gemeinde berücksichtigt werden. Nachdem wir uns entschlossen haben, die Autobahn Frankfurt/M.—Würzburg—Nürnberg jetzt beschleunigt zu bauen, sind diese Umgehungen nicht mehr vordringlich. Der derzeitige starke und für die Gemeinden besonders lästige Durchgangsverkehr wird künftig von der Bundesstraße 8 abwandern und auf die neue Autobahn übergehen. In den generellen Planungen der beiden Ortsumgehungen und deren Aufnahme in die Wirtschaftspläne der Gemeinden sehe ich eine vorsorgliche Maßnahme, um die Mögkeit für spätere Umgehungen bei einer heute noch nicht voraussehbaren Verkehrsentwicklung offenzuhalten. Dr.-Ing. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.


Rede von Dr. Konrad Adenauer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich werde mich im Hinblick auf die vorgerückte Zeit sehr kurz fassen, so kurz wie eben möglich.
Ich möchte dem Herrn Abgeordneten Rehs zunächst auf die Vorwürfe antworten, die er gegen mich bezüglich des Verfahrens gegen den Ministerialrat Kilb erhoben hat. Er hat zwei Vorwürfe erhoben. Der erste ist, daß unter meiner Verantwortung vom Bundeskanzleramt veröffentlicht worden sei, daß nach Prüfung des Tatbestandes kein Disziplinarverfahren gegen Herrn Kilb eingeleitet werde. Das ist richtig. Die Erklärung ist abgegeben worden. Ich war damals im Urlaub. Ich wußte aber von der Erklärung; man hatte mich vorher um meine Zustimmung gefragt.
Meine Damen und Herren! Nach der Disziplinarordnung muß, wenn gegen einen Beamten ein Strafverfahren eingeleitet wird, die vorgesetzte Stelle prüfen, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden muß. Dementsprechend ist hier verfahren worden. Staatssekretär Globke ist loyal gewesen und hat dem Oberstaatsanwalt Drügh mitgeteilt, daß wir nach Prüfung der ganzen Sachlage keine Veranlassung sehen, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, und daß wir das auch der Öffentlichkeit mitteilen würden. Herr Drügh hat gar nichts dagegen gehabt.
Dann, meine Herren, der Brief an die Strafkammer. Ich werde Ihnen den Brief vorlesen; ich glaube, das ist am allereinfachsten.
An den Vorsitzenden der Ersten Strafkammer des Landgerichts Bonn
Herrn Landgerichtsdirektor Dr. Quirini
Bonn, 17. November
Sehr geehrter Herr Landgerichtsdirektor,
die Anklageschrift des Oberstaatsanwalts Bonn gegen den Ministerialrat Kilb, jetzt Direktor bei Euratom, ist mir als Dienstherrn des Angeschuldigten zugegangen.
Sie ist mir amtlich mitgeteilt worden.
Ich bin in dem Verfahren von der Staatsanwaltschaft Bonn als Zeuge vernommen worden. Schon während meiner Vernehmung zeigte sich beim Diktat meiner Aussage durch den vernehmenden Staatsanwalt Schmitz, daß dieser in drei Fällen meine Aussage falsch verstanden hatte oder zu Ungunsten des Angeschuldigten Kilb nicht dem Sinne meiner Aussage entsprechend interpretierte, so daß ich ihm dreimal erklären mußte: was Sie diktieren, habe ich nicht gesagt, ich bitte das aufzunehmen, was ich gesagt habe. Der bei der Vernehmung anwesende Oberstaatsanwalt Drügh wies darauf den Staatsanwalt Schmitz an, das aufzunehmen, was ich gesagt hätte.
In der Anklageschrift finde ich wiederum in der Schilderung aller drei Tatbestände, aus denen die Anklage den Schluß zieht, der Angeschuldigte Kilb habe der Firma Daimler-Benz pflichtwidrige Vorteile zugewandt, den Angeschuldigten belastende, unrichtige Angaben.
Ehe die Strafkammer irgendwelche entscheidende Beschlüsse faßt,
— sie muß nämlich beschließen, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht —
bitte ich auf Grund des § 202 StPO, mich durch einen Richter zu vernehmen.



Bundeskanzler Dr. Adenauer
— Sie sehen also: hier drängt sich mal einer dazu, vernommen zu werden.

(Heiterkeit.)

Ich lege auch Wert darauf, mich zu vernehmen, ehe der Angeschuldigte Kilb eventuell aus der Haft entlassen ist, weil anscheinend die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, er könne meine — übrigens sehr genauen — Erinnerungen an zwei Vorgänge verwirren.
Diesen Antrag hat die Strafkammer abgelehnt. Wie ich höre, hat in der Zwischenzeit der Verteidiger des Herrn Kilb den Antrag gestellt, mich als Zeugen durch einen Richter zu vernehmen, entsprechend den Vorschriften der Strafprozeßordnung.
Ich kann also wirklich nicht einsehen, inwieweit hier überhaupt auch nur der Schatten einer Beeinflussung der Rechtsprechung vorliegt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich stelle nochmals fest: Wir mußten prüfen, ob ein Dienststrafverfahren eingeleitet werden mußte oder nicht. Man kam zu der Überzeugung: Der Tatbestand bietet keine Veranlassung dazu. Das ist der Öffentlichkeit mitgeteilt worden, mußte übrigens auch Euratom mitgeteilt werden.
Und das Zweite. Ich als Dienstherr des Ministerialrats Kilb, dem die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft zugeschickt war, finde in der Anklageschrift unrichtige Angaben. Ich schreibe darauf der Strafkammer, sie möchte mich, ehe sie den Beschluß faßt, das Hauptverfahren zu eröffnen, entsprechend dem § 202 der Strafprozeßordnung durch einen Richter vernehmen.
Inwiefern das eine Beeinflussung ist, meine Damen und Herren, ist mir schleierhaft.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

Nun möchte ich aber doch noch einige Worte zu der Frage Blankenhorn, Hallstein und von Maltzan sagen. Ich möchte das auch deswegen tun, weil der Herr Abgeordnete Bucher diese Herren, die sich mit in den höchsten Stellungen der internationalen Öffentlichkeit befinden, hier in einer Weise behandelt hat, die ich geradezu unmöglich finde.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Geschmacklos! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Ich werde Ihnen zunächst einige Daten bekanntgeben und dann den Beschluß der Strafkammer vorlesen. Ich brauche da gar nichts hinzuzusetzen. Wenn Sie mir folgen, werden Sie sehen, daß da nichts hinzuzusetzen ist.
Das Verfahren ist auf Grund zweier Anzeigen des Ministerialrats Dr. Strack vom 30. November und 18. Dezember 1953, die gegen Unbekannt gerichtet waren, eingeleitet worden. Am 18. März 1957 wurde dem Bundesjustizministerium vom Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, daß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kurz vor dem Abschluß stünden. Die Anklageanweisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft
Bonn — die Anklage ist nämlich von der Staatsanwaltschaft Bonn auf ausdrückliche Anweisung des damaligen Justizministers von Nordrhein-Westfalen Amelunxen erhoben worden — ist um die Jahreswende 1957/58 erfolgt. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn ist dann am 5. Mai 1958 bei der Strafkammer eingereicht worden. Der Er- öffnungsbeschluß der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts in Bonn ist am 21. Oktober 1958 erfolgt. Der Termin zur Verhandlung wurde für März 1959 angesetzt.
In der Zwischenzeit war der damalige Botschafter von Maltzan in Paris schwer erkrankt und mußte aus dem Dienst ausscheiden. Herr Blankenhorn, der Botschafter bei NATO war, sollte Botschafter bei der Französischen Republik werden. Das Agrément für ihn ist auf Beschluß des Kabinetts am 4. Oktober 1958 nachgesucht worden. Es ist am 10. Oktober 1958 erteilt worden. Inzwischen war auch Herr Hallstein als Staatssekretär ausgeschieden und Präsident der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geworden. Das ist die höchste europäische Stellung, die es überhaupt gibt.
Bedenken Sie bitte die Daten: Agrément für Blankenhorn am 4. Oktober 1958 nachgesucht, am 10. Oktober 1958 erteilt. Am 21. Oktober 1958 beschließt die Strafkammer, das Hauptverfahren zu eröffnen, nachdem ihr die Akten am 5. Mai zugegangen waren. Gleichzeitig wird uns auf unsere Erkundigungen mitgeteilt, daß sich das Verfahren wegen Überlastung der Kammer erst im März 1959 abspielen könne, also nach weiteren fünf Monaten.
Das Kabinett stand also vor der Frage: Was machen wir nun? Sie wissen genauso gut, wie ich es weiß, daß es sehr schwer ist, geeignete Leute zu finden, um so wichtige Posten wie den Posten des Botschafters bei der Französischen Republik zu besetzen. Und Herr Hallstein erklärte mir: Wenn jetzt der Regierung der Französischen Republik mitgeteilt wird, trotz des erteilten Agréments werden wir Herrn Blankenhorn nicht schicken, weil die Strafkammer diesen Beschluß gefaßt hat — 18 Tage nachdem das Agrément erteilt war, wobei, ich wiederhole nochmals, erst nach weiteren fünf Monaten eine Klärung durch eine Verhandlung zu erwarten stand —, dann kann ich auch nicht in meinem Amt bleiben.
Dann hat das Kabinett, meine Damen und Herren, die ganze Sache geprüft und ist zu dem Beschluß gekommen, der Ihnen bekannt ist, Blankenhorn solle Botschafter in Paris bei der Französischen Republik werden, und es liege keine Veranlassung vor, irgend etwas zu tun.
Nun will ich Ihnen den Beschluß vorlesen, den das Kabinett nach mehrstündiger Verhandlung einstimmig gefaßt hat, weil darin auch der Wortlaut des Eröffnungsbeschlusses der Strafkammer enthalten ist.
1. Die Bundesregierung sieht in dem Beschluß der I. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 21. Oktober 1958, in dem gegen den Präsidenten der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und bisherigen Staats-



Bundeskanzler Dr. Adenauer
Sekretär im Auswärtigen Amt, Prof. Dr. Walter Hallstein, und den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland bei der NATO, Herbert Blankenhorn, die Beschuldigung erhoben wird, den Referatsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und jetzigen Ministerialrat Dr. Strack vorsätzlich bei dem Bundesminister für Wirtschaft einer strafbaren Handlung und der Verletzung einer Amtspflicht in der Absicht verdächtigt zu haben, ein behördliches Verfahren und andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen, keinen Grund, den Botschafter Blankenhorn nicht als Botschafter der Bundesrepublik Deutschland bei der Französischen Republik zu entsenden.
In der Begründung des Beschlusses der Strafkammer ist gesagt, daß der damalige Presseattaché des ägyptischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main, Dr. Galal,
— ich füge hier ein, meine Damen und Herren, daß damals eine diplomatische Vertretung Ägyptens bei uns nicht bestand; die einzige Vertretung Ägyptens, die in der Bundesrepublik bestand, war das Generalkonsulat in Frankfurt —
am 28. Oktober 1952 (Datum anscheinend irrtümlich falsch angegeben) gegenüber dem Botschafter Blankenhorn, den früheren Vortragenden Legationsrat zur Wiederverwendung und jetzigen Ministerialrat Dr. Strack, der als Leiter des Referats „Vorderer Orient" im Bundeswirtschaftsministerium tätig war, wahrheitswidrig der Bestechung verdächtigt habe. Über
I das Vorbringen Dr. Galals am 28. Oktober habe der Botschafter Blankenhorn ein Gedächtnisprotokoll aufnehmen lassen und es dem Angeschuldigten Staatssekretär Prof. Dr. Hallstein zur Kenntnis gebracht.
— Das war der Vorgesetzte. —
Botschafter Blankenhorn habe darauf Dr. Galal brieflich ersucht, seine Vorwürfe zu präzisieren. Das Antwortschreiben Dr. Galals habe eine Präzisierung der Vorwürfe nicht enthalten und Abweichungen gegenüber dem Inhalt des Gedächtnisprotokolls enthalten. Botschafter Blankenhorn und Präsident Hallstein hätten der Richtigkeit der Behauptungen von Dr. Galal skeptisch gegenübergestanden und Zweifel an der Glaubwürdigkeit Dr. Galals geäußert.
Daraufhin habe Prof. Dr. Hallstein eine beglaubigte Abschrift des Briefes des Dr. Galal vom 30. Oktober 1952, in der der Name des Empfängers des Briefes und die Schlußformel durch Punkte ersetzt worden seien, an den Bundeswirtschaftsminister übersandt, damit eine Untersuchung gegen Dr. Strack eingeleitet würde. Prof. Dr. Hallstein habe das Gedächtnisprotokoll nicht übersandt.
Auch wenn man die in dem Beschlusse der Strafkammer geschilderten Vorgänge als richtig unterstellt, hält die Bundesregierung das Vorgehen des Botschafters Blankenhorn und des damaligen Staatssekretärs Hallstein für einen innerdienstlichen Vorgang, bei dem die
beiden Beamten pflichtgemäß gehandelt haben. Sie würden gegen ihre Dienstpflicht gehandelt haben, wenn sie die Vorgänge dem Vorgesetzten des Ministerialrats Strack, dem Bundeswirtschaftsminister, nicht übersandt hätten.

(Abg. Rehs: Unvollständig!)

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, gegen den in ihrem Dienst stehenden Botschafter Blankenhorn irgendwelche Schritte zu unternehmen.
Meine Damen und Herren, wir haben das sehr kurz gefaßt. Herr Hallstein hat mir gesagt, er habe in dem Brief, in dem er dem Bundeswirtschaftsminister den Brief Galais übersandt habe, geschrieben, sie glaubten nicht daran. Aber, meine Damen und Herren, wenn eine Anzeige gegen irgendeinen Beamten eingeht und dieser Beamte einem anderen Beamten als Vorgesetzter untersteht, dann ist der Beamte, bei dem die Anzeige eingeht, verpflichtet, diese Anzeige zur Kenntnis des Vorgesetzten des Beschuldigten zu bringen.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Er selbst hat nicht darüber zu entscheiden, sondern der Vorgesetzte hat zu entscheiden, was mit einer solchen Anzeige geschieht.

(Zustimmung in der Mitte. — Abg. Rehs: Herr Bundeskanzler, er muß sie aber vollständig übersenden, und das ist nicht geschehen. — Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Was hat das mit der Unterschrift zu tun?)

— Das ist eben ein Irrtum. Dann muß ich also weiter ausholen.
Das Gedächtnisprotokoll hat Herr Blankenhorn gar nicht selbst aufgenommen; sondern er hat zu der Unterredung, zu der Galal kam, zwei Beamte zugezogen, und von diesen Herren hat er dann das Gedächtnisprotokoll anfertigen lassen. Dann hat er mit Herrn Hallstein darüber gesprochen, und sie haben beide den Kopf geschüttelt und haben dann — wie es ganz ordnungsmäßig ist — gesagt: Man muß dem Galal schreiben: wenn er etwas will, soll er das präzis angeben. Es kam dann der Brief, der noch weniger präzise war als das, was Galal mündlich gesagt hatte, und den hat Herr Hallstein dem Bundeswirtschaftsminister übersandt.

(Abg. Rehs: Hat er auch erklärt, daß er selber nicht an den Inhalt des Schreibens glaube?)

— Wie mir Herr Hallstein gesagt hat, hat er erklärt, ihm komme die Sache höchst zweifelhaft vor.

(Rufe von der CDU/CSU zur SPD.)

Nun, meine Damen und Herren, will ich Ihnen auch die Sache von Maltzan vorlesen, obgleich Herr von Maltzan ausgeschieden ist, weil er sehr schwer erkrankt ist.
Die Bundesregierung sieht in dem Beschluß der I. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 21. Oktober 1958, in dem gegen den ehemaligen Botschafter der Bundesrepublik Deutschland bei der Französischen Republik



Bundeskanzler Dr. Adenauer
Dr. jur Vollrath Freiherr von Maltzan die Beschuldigung erhoben wird, bei dem Bundesminister für Wirtschaft über den Referatsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und jetzigen Ministerialrat Dr. Strack vorsätzlich Behauptungen tatsächlicher Art aufgestellt zu haben, die geeignet waren, behördliche Maßnahmen gegen diesen herbeizuführen und teilweise in Tateinheit hiermit in Beziehung auf den Ministerialrat Dr. Strack eine Tatsache, die nicht erweislich wahr ist, behauptet und verbreitet zu haben, die denselben in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, keine Veranlassung, gegen Herrn Botschafter Freiherrn von Maltzan, der inzwischen aus gesundheitlichen Gründen von seinem Pariser Posten zurückgetreten ist, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen.
In der Begründung des Beschlusses ist gesagt, daß Freiherr von Maltzan am 8. Januar 1953 in Bonn dem Bundesminister für Wirtschaft namens und im angeblichen Auftrage des Auswärtigen Amtes den Wunsch dieser Behörde vortrug, Dr. Strack nicht mehr in dem Referat „Vorderer Orient" zu verwenden. Zur Begründung dieses Wunsches habe Freiherr von Maltzan u. a. angeführt:
1. Der Deutsche Botschafter in Ankara habe gegenüber dem Auswärtigen Amt nachdrücklich darauf hingewiesen, daß von türkischer Seite der Wunsch ausgesprochen worden sei, Dr. Strack nicht mehr als Verhandlungspartner zu haben.
2. Dr. Strack unterhalte freundschaftliche Beziehungen zu dem Außenhandels-Kaufmann Hertslet, gegen den seinerzeit im Zusammenhang mit dessen aktiver Gegnerschaft zum Israelvertrag von der Bundesregierung schwerwiegende Vorwürfe erhoben wurden.
Ich möchte hier einfügen, meine Herren, weil wir auch von antisemitischen Sachen heute gesprochen haben: der schärfste Gegner, derjenige, der uns am meisten Schwierigkeiten gemacht hat, zu dem Israelvertrag zu kommen, war Herr Hertslet.
Botschafter Dr. von Maltzan
—so fährt das Gericht fort —
habe keinen Auftrag gehabt, namens des Auswärtigen Amtes die bezeichnete Bitte vorzutragen. Die aufgestellten Behauptungen hätten nicht der Wahrheit entsprochen. Obwohl Botschafter Dr. von Maltzan zumindest eine mögliche Unrichtigkeit bewußt in Kauf genommen habe, habe er diese Behauptung zum Gegenstand seiner Bitte um Ablösung von Dr. Strack gemacht.
Die Bundesregierung hält — die Richtigkeit der Angaben des Beschlusses unterstellt — das Vorgehen des Botschafters Freiherr von Maltzan für einen innerdienstlichen Vorgang, bei dem Freiherr von Maltzan pflichtgemäß gehandelt hat.
Meine Damen und Herren, das sind diese beiden Fälle. Ich habe Wert darauf gelegt, sie hier so präzise und genau mitzuteilen im Hinblick auf das große Aufsehen, das die ganze Sache insbesondere im Ausland hervorgerufen hat. Wir können es uns einfach nicht leisten, daß Beschuldigungen gegen so hohe Beamte in solch wichtigen Stellungen in einer Zeit wie der unsrigen viele, viele Monate lang einfach im Raum schweben

(Sehr richtig! bei der FDP)

und derartige Vorwürfe erhoben werden. Das ist unmöglich.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Benda.