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ID0305507600

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1959 Inhalt: Abg. Krüger (Neheim) tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Gockeln in den Bundestag ein 2999 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Spies (Brücken), Dr. Will, Hilbert, Dr. Hesberg, Dr. Adenauer, Kuntscher . 2999 B Abg. Hübner, bisher Hospitant, tritt der Fraktion der CDU/CSU bei 2999 B Fragestunde (Drucksache 786) Frage 1, Abg. Krüger: Aussiedler und Heimkehrer Dr. Nahm, Staatssekretär 3001 A Frage 2, Abg. Krüger: Wirtschaftliche und soziale Eingliederung der ostdeutschen Bauern; in Verbindung mit Frage 8, Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Wiedergabe einer einseitig gekürzten Bundestagsdebatte in der Veröffentlichung „Der Grüne Plan 1958" Dr. Lübke, Bundesminister . . . . 3001 C Frage 3, Abg. Krüger: Ablösungen nach dem LAG Hartmann, Staatssekretär . . . 3002 A Frage 4, Abg. Rademacher: Frachten in der Binnenschiffahrt Dr. Seebohm, Bundesminister . . 3002 B Ramms (FDP) 3002 C Frage 5, Abg. Börner: Geschwindigkeitsbeschränkungen für Krankentransportwagen Dr. Seebohm, Bundesminister . . 3002 D Börner (SPD) 3003 C Frage 7, Abg. Dr. Mommer: Errichtung einer Tankstelle auf der Autobahn zwischen Darmstadt und Camberg Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3004 A Frage 9, Abg. Jahn (Marburg) : Verweigerung des Einreisevisums für den polnischen Redakteur Jaszunski Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3004 C Frage 10, Abg. Dr. Friedensburg: Verzögerungen im Autobahnverkehr durch Arbeiten zur Erneuerung der Autobahndecken Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3005 A Frage 11, Abg. Frau Dr. Rehling: Zusammensetzung des Verwaltungsrates des Kulturfonds des Europarates Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3006 A Frage 12, Abg. Frau Dr. Rehling: Zusätzliche finanzielle Mittel für den Kulturfonds des Europarates Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3006 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1959 Frage 13, Abg. Dr. Kreyssig: Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der Arbeiten zur Schiffbarmachung der Mosel Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3006 D, 3007 A, B Dr. Kreyssig (SPD) 3007 A, B Frage 14, Abg. Brück: Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung in geschlossenen Ortschaften und auf der Autobahn Frankfurt—Mannheim Dr. Seebohm, Bundesminister 3007 C, 3008 C Brück (CDU/CSU) 3008 B Frage 15, Abg. Logemann: Einweisung von Bundeswehrfamilien in noch nicht bezugsfertige Wohnungen Strauß, Bundesminister . . . . . 3009 B Frage 16, Abg. Dr. Serres: Erschließung der Erdgasquellen in der Nordsahara Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3009 D Frage 17, Abg. Dr. Besold: Bevorzugung dunkler Autobahndecken Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3010 A Wahl eines beratenden Mitglieds des Wahlprüfungsausschusses . . . . . . . . 3011 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten (Drucksache 591 [neu]); in Verbindung damit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 620) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (Drucksache 674) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesbeamtengesetzes (FDP) (Drucksache 726) — Erste Beratung — Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesbesoldungsgesetzes (FDP) (Drucksache 727) — Erste Beratung —Falier (SPD) 3011 B Matzner (SPD) . . . . . . . . . 3012 C Dr. Schröder, Bundesminister 3013 A, 3016 D, 3020 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 3013 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 3015 C Kühlthau (CDU/CSU) 3017 A Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksache 759) — Erste Beratung —; in Verbindung damit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie (Atomgesetz) (FDP) (Drucksache 471) — Erste Beratung - Antrag der Fraktion der SPD betr. Überwachung radioaktiver Verseuchung (Drucksache 496) Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Errichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie (Drucksache 599) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Gründung der Europäischen Gesellschaft für die Chemische Aufarbeitung Bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) (Drucksache 600) — Erste Beratung — Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 3020 D Dr. Balke, Bundesminister . 3022 B, 3028 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 3026 D Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . . 3032 B Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3036 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3040 C Entwurf eines Gesetzes zur Abkürzung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (Drucksache 372) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 722) — Zweite und dritte Beratung — 3042 A Entwurf eines Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959) (Drucksache 687) — Erste Beratung — . . . . 3042 B Entwurf eines Gesetzes über die Ausfuhrzolliste (Drucksache 713) — Erste Beratung — 3042 C Antrag der Abg. Dr. Zimmer, Dr. Kopf, Metzger u. Gen. betr. Schaffung eines europäischen Beamtenstatuts; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 268, 458 [neu]) . . . . . . . . . . 3042 C Antrag der Abg. Dr. Wahl, Metzger, Dr. Kopf u. Gen. betr. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit auf dem Gebiete des Privatrechts; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 267, 626) . . . 3042 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1959 III Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1955—Einzelplan 20 —; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 63, 704) . 3042 D Antrag der Fraktion der SPD betr. Einreisegenehmigungen für Staatsangehörige der Ostblockstaaten; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 433, 720) 3042 D Antrag der Fraktion der SDP betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik; Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 152, 724) . . . . . . . 3043 A Entschließungen der 47. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 663) . . . . . . . . . . . . 3043 A Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (10. ÄndG LAG) (Drucksache 762) — Erste Beratung — 3043 B Entwurf eines Gesetzes zu den drei Abkommen vom 3. April 1958 mit der Portugiesischen Republik über deutsche Vermögenswerte in Portugal, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und über die Liquidation des früheren deutschportugiesischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 763) — Erste Beratung — . . 3043 B Entwurf eines Gesetzes zu den zwei Abkommen vom 8. April 1958 mit Spanien über gewisse Auswirkungen des zweiten Weltkrieges und über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache 764) — Erste Beratung — . . . . 3043 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksache 769) — Erste Beratung — 3043 C Entwurf eines Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) (Drucksache 770) — Erste Beratung . . . . . . 3043 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Abg. Schütz [München], Burgemeister, Schmücker u. Gen.) (Drucksache 503) Erste Beratung — 3043 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 744 [neu]) — Erste Beratung — . . 3043 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl u. Gen.) (Drucksache 745) — Erste Beratung — 3044 A Nächste Fragestunde 3044 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3044 C Anlagen 3045 A 55. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.07 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 44. Sitzung Sei e 2502 C Zeile 19 statt „450" : 54 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier * 23. 1. Birkelbach* 23. 1. Fürst von Bismarck * 23. 1. Blachstein * 23. 1. Bruse 21. 1. Dr. Dollinger 21. 1. Dr. Furler* 23. 1. Geiger (München) 23. 1. Gerns * 23. 1. D. Dr. Gerstenmaier 23. 1. Dr. Gossel 21. 1. Hahn 21. 1. Heide 21. 1. Heye * 23. 1. Höfler * 23. 1.. Frau Dr. Hubert * 23. 1. Dr. Jaeger 26. 1. Jürgensen 21. 1. Kiesinger * 23. 1. Frau Kipp-Kaule 21. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 23. 1. Köhler 24. 1. Dr. Kohut 24. 1. Dr. Kopf * 23. 1. Kriedemann 22. 1. Kühn (Bonn) 26. 1. Kühn (Köln) * 23. 1. Kurlbaum * 23. 1. Leber 21. 1. Dr. Leverkuehn * 23. 1. Lücker (München) * 23. 1. Dr. Martin 26. 1. Frau Dr. Maxsein * 23. 1. Dr. Mende * 23. 1. Metzger * 23. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 23. 1. Paul * 23. 1. Rademacher 24. 1. Frau Dr. Rehling * 23. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 23. 1. Schneider (Bremerhaven) 21. 1. Schütz (München) * 23. 1. Dr. Seffrin 21. 1. Seidl (Dorfen) * 23. 1. Dr. Serres * 23. 1. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Vogt 23. 1. Wagner 21. 1. Dr. Wahl * 23. 1. Frau Dr. h.c. Weber (Essen) * 23. 1. Weimer 21. 1. Wullenhaupt 24. 1. Dr. Zimmer * 23. 1. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 4. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Gedat 30. 1. Gleisner (Unna) 20. 2. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Heinrich 31. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kramel 16. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Müser 17. 2. Dr. Oesterle 6. 2. Pelster 31. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Walpert 31. 1. Anlage 2 Umdruck 197 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten - Drucksache 591 (neu) - Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend eine Neufassung der Arbeitszeitverordnung vorzunehmen, die eine Mitbestimmung der Personalvertretungen nach § 67 des Personalvertretungsgesetzes ,ermöglicht und die den Bestimmungen des § 94 des Bundesbeamtengesetzes gerecht wird. Bonn, den 21. Januar 1959 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei hat bereits im Jahre 1956 den ersten Entwurf zu einem Atomgesetz vorgelegt. Eingebracht wurde der Initiativgesetzentwurf am 19. April 1956. Seinerzeit war die Sache genauso dringlich, wie es uns soeben Herr Bundesminister Dr. Balke erklärt hat. Wir hatten deshalb vorher die Regierung gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, weil wir die Fragen, die mit der Atomenergie zusammenhängen, klären mußten, zumal wir damals auf diesem Gebiet wieder Bewegungsmöglichkeit bekommen hatten. Man hat zunächst unseren Entwurf zur Kenntnis genommen, ihn aber nicht weiter bearbeitet, bis dann glücklich am 2. Juli 1957 über den Regierungsentwurf verhandelt wurde.
    Erstaunlicherweise wird heute immer wieder auf die Dringlichkeit hingewiesen; andererseits haben



    Dr. Rutschke
    ) wir gesehen, daß sich die Regierung sehr viel Zeit bei der Regelung dieser Fragen gelassen hat. Nun wäre es für die heutige Regierung, nachdem ein Gesetzentwurf bereits vorlag, ein Leichtes gewesen, diesen erneut einzubringen. Aber auch hier ließ man sich wieder Zeit. So hat unsere Fraktion wiederum einen Initiativgesetzentwurf am 19. Juni 1958 eingebracht.
    Nun möchte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf eine Praxis aufmerksam machen, die hier im Hause einzureißen scheint. Unsere Fraktion hatte mit vieler Mühe einen Gesetzentwurf erarbeitet. Glauben Sie mir, für eine Fraktion ist es weitaus schwieriger, einen derartigen Gesetzentwurf vorlagereif zu machen, als für eine Regierung, die viel mehr Hilfsmittel und einen großen Stab von Mitarbeitern zur Verfügung hat! Wir haben uns bemüht, durch die Einbringung unseres Gesetzentwurfes im Plenum zu erreichen, daß nach dessen erster Lesung die Beratung der Sache im Atomausschuß stattfände, weil es ja eilig war.
    Wie war die Praxis? Man sagte uns, als wir hier die Tagesordnung besprachen, das gehe nicht, man müsse warten, bis die Regierung mit ihrem Entwurf komme. Meine Damen und Herren, wenn wir hier in diesem Hohen Hause so weitermachen, daß wir Initiativgesetzentwürfe aus dem Hause so lange zurückstellen, bis die Regierung gesprochen hat, dann befinden wir uns auf einem Weg, der jedenfalls nach meinem Empfinden nicht zum demokratischen Staat führt, sondern von ihm wegführt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Deshalb bin ich etwas betroffen, Herr Bundesminister, wenn Sie immer wieder auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hinweisen, während auf der anderen Seite die Mehrheitspartei dieses Hauses dann, wenn wir eine Initiative ergreifen, unsere Anträge rücksichtslos niederstimmt.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Zwei Stimmen waren es! Übertreiben Sie doch nicht!)

    — Ich habe nicht übertrieben. Ich wünschte, das, was ich gesagt habe, wäre übertrieben. Aber leider ist das nicht der Fall.
    Nun lassen Sie mich etwas zu unserem Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie auf Drucksache 471 sagen, den wir nach einer sehr gründlichen Überarbeitung, wie ich Ihnen bereits sagte, am 19. Juni 1958 dem Hohen Hause wieder zugeleitet haben. Einer näheren Begründung der zahlreichen Bestimmungen, die hier vorgesehen sind, bedarf es nicht. Ich darf mich hier auf die Ausführungen unseres ehemaligen Kollegen Herrn Dr. Drechsel beziehen, die er am 19. April 1956 vor diesem Hohen Hause machte.
    Lassen Sie mich Ihnen nur noch einmal ganz kurz einen Überblick geben, um damit vielleicht die Erinnerung des einen oder anderen, der die Einzelheiten aus dem Gedächtnis verloren hat, aufzufrischen.
    Der Erste Abschnitt unseres Gesetzentwurfs enthält die Definitionen und grenzt den Geltungsbereich des Gesetzes ab.
    Wichtig ist der Zweite Abschnitt, der sich auch erheblich von der Regelung in dem jetzt eingebrachten Regierungsentwurf unterscheidet. Er betrifft die Organisation. Wir haben eine Bundesanstalt für Kernenergie vorgesehen, deren Organe der Verwaltungsrat und das Direktorium sein sollen. Der Verwaltungsrat soll eine große Körperschaft sein, in der vertreten sind Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Mitglieder der gewerblichen Wirtschaft, Vertreter der Wissenschaft sowie zwei Mitglieder der Arbeitnehmerorganisationen. Aufgabe dieses Verwaltungsrates soll es sein, die wesentlichen Entscheidungen zu treffen..
    Der geschäftsführende Vorstand — so möchte ich es nennen — ist das Direktorium. Es wird von der Bundesregierung ernannt und führt die Geschäfte der Bundesanstalt.
    Die Bundesanstalt berät — ein wichtiger Grundsatz — die Bundesregierung in allen Fragen der friedlichen Verwendung der Kernenergie. Sie berät auch die Länder und Gemeinden in den Fragen, die diese angehen.
    Der Dritte Abschnitt betrifft den Verkehr mit Kernbrennstoffen, der Vierte Abschnitt die Ausgangsstoffe und der Fünfte Abschnitt die radioaktiven Substanzen.
    Sehr wichtig ist nun der Sechste Abschnitt, der Bestimmungen über die Haftung enthält. Ich darf Ihnen noch einmal das in Erinnerung zurückrufen, was ich bereits am 9. Mai 1958 in der 29. Sitzung vorgetragen habe. Die von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Haftungsbestimmungen gehen von der absoluten Gefährdungshaftung aus. Wir haben seinerzeit bereits darauf hingewiesen, daß auch in Fällen höherer Gewalt eine Haftungsregelung erfolgen muß. Die nähere Begründung bitte ich im Protokoll der 29. Sitzung nachzulesen. Wir forderten ferner, daß der Staat sich in der notwendigen Höhe an dem Risiko beteiligt, also nicht nur mit einem begrenzten Betrag.
    Die Bundesregierung hat — Herr Minister Balke hat es soeben ausgeführt — alle von uns damals gemachten Vorschläge übernommen oder wenigstens dieselben Erkenntnisse wie wir verwertet. Wir freuen uns darüber und glauben, daß wir wenigstens auf diesem Gebiet einen Schritt weitergekommen sind.
    Der § 32 im VIII. Abschnitt regelt die Ermächtigungen, die zum Erlaß der verschiedenen Verordnungen — Strahlenschutzverordnungen usw. — notwendig sind.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt noch etwas über den Regierungsentwurf sagen, und ich bitte um Genehmigung des Herrn Präsidenten, das hier anfügen zu dürfen. Positiv in dem nun von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf sind, das darf ich nochmals betonen, die neuen Haftungsbestimmungen, die im Gegensatz zu der Auffassung stehen, die früher herrschte. Positiv beurteilen wir auch, daß der Entwurf nicht dem Vorschlag der SPD — Drucksache 344 — gefolgt ist, ein Konzessionsverfahren einzuführen, sondern das in unserem ur-



    Dr. Rutschke
    sprünglichen Entwurf vorgeschlagene Genehmigungsverfahren vorsieht.
    Die Ausführung des Gesetzes ist in dem Regierungsentwurf allerdings wesentlich anders als nach unserem Vorschlag geregelt. Die Bundesregierung ist für eine Auftragsverwaltung gemäß Art. 85 des Grundgesetzes; ich glaube jedenfalls, diese Art der Auftragsverwaltung ist gemeint. Ich weiß nicht, ob das gut ist. Die Wirtschaft bewegt sich nach unserer Auffassung am besten in Freiheit, und wir meinen, daß der Staat sich nicht überall einmischen sollte, vor allem nicht \\in Fragen, die die Wirtschaft von sich aus besser und wahrscheinlich auch zweckmäßiger entscheiden kann. Ich glaube, daß gerade die Bundesanstalt für Atomenergie hier eine Art Selbstverwaltungskörperschaft darstellen wird, die die wirtschaftlichen, die finanziellen und die volkswirtschaftlichen Probleme wesentlich besser meistern kann als ein Ministerium — eben die Bürokratie. Die in dem Regierungsentwurf vorgesehene Auftragsverwaltung wird wahrscheinlich die Bürokratie stärken. Dadurch würde nach unserer Auffassung zwangsläufig ein gewisser Dirigismus in die Entwicklung hineinkommen, der bei Annahme unseres Entwurfs vermieden würde. Doch darüber werden wir im Ausschuß noch Näheres auszuführen haben.
    Im übrigen ist es erstaunlich, daß auch nach dem Regierungsentwurf Bundesanstalten für die Ausführung vorgesehen sind. Für die Erteilung und den Widerruf der Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr von Kernbrennstoffen wird auf Grund des § 22 Ihres Gesetzentwurfs die Bundesanstalt für gewerbliche Wirtschaft in Bewegung gesetzt. Ferner werden die Verwahrung und Beförderung von Kernbrennstoffen nach § 23 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt überwacht.
    Wenn man ohnehin schon Bundesanstalten für diese Aufgaben einspannt, also diese Aufgaben richtigerweise nicht vom Ministerium aus erledigt, hätte man schließlich beides zusammenfassen und damit den volkswirtschaftlichen Zweck wesentlich besser erreichen können. Ganz abgesehen davon, daß die Zollverwaltung auf diesem Gebiet auch eingeschaltet ist.
    Die Haftungsbestimmungen, die, wie ich bereits betonte, verfeinert worden sind, haben allerdings nach unserer Auffassung noch kleine Mängel; sie weichen wesentlich von denen in unserem Entwurf ab. Wir werden daher im Ausschuß eingehend darüber sprechen müssen.
    Zunächst fällt einem auf, daß die Haftung für Personenschäden auf 15 000 DM begrenzt ist und daß für die staatliche Bürgschaft, oder wie wir das nennen wollen, ein Betrag von 500 Millionen DM festgesetzt ist. Er wird wahrscheinlich ausreichen, steht aber nur bis 1965 zur Verfügung. Diese Zeit scheint etwas zu kurz bemessen zu sein.
    Wir wissen, daß wir uns in der Entwicklung der Atomkernenergie noch im Experimentierstadium befinden und daß es mit dem Aufbau von Reaktoren bei uns noch sehr im argen liegt; wir sind da im Vergleich mit dem Ausland weit zurück. Ich weiß nicht, ob wir in der kurzen Zeit von sechs Jahren, bis diese Garantie ausläuft, soweit sind, daß wir die auf diesem Gebiete nötigen Erfahrungen haben. Wahrscheinlich werden erst dann die großen Objekte entstehen. Im Anfang, wenn nur eine geringe Zahl von Reaktoren in Betrieb ist, werden wir es wahrscheinlich nur mit begrenzten Risiken zu tun haben.
    Wie es mit einer Ersatzregelung für Schäden, die der Allgemeinheit entstehen, werden soll, scheint mir noch ungeklärt zu sein. Ich denke jetzt an die Grundwasserverseuchung und an die Luftverseuchung. Hier ist das Gesetz nicht klar. Man kann jedenfalls nicht klar erkennen, wie weit eine Schadensersatzregelung in diesem Punkte gehen soll.
    Ich entnehme aus der „Neuen Zürcher Zeitung" vom vergangenen Sonntag, dem 18. Januar, daß sich Regierungsvertreter der OEEC-Länder über die objektive Haftung der Unternehmer eines Kernenergiebetriebes und deren Verpflichtung, für die finanzielle Sicherung auf dem Wege über Versicherungen Vorsorge zu treffen, weitgehend einigen konnten. Dasselbe gilt für Vorkehrungen, welche die Haftung anderer Personen einschließlich des Lieferanten ausschließen, weiterhin für die Einführung einer Höchstgrenze für die Haftung in Höhe von 15 Millionen Dollar, wobei es den Regierungen überlassen bleibt, einen anderen Betrag festzusetzen oder auch die von ihnen als nötig angesehenen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Entschädigung über diese Grenze hinaus sicherzustellen, schließlich gilt es für die Begrenzung der Haftung auf zehn Jahre nach Eintritt des Atomunfalls.
    Es scheint mir kein gutes Zeichen zu sein, daß Vertreter der Regierung über derartige Fragen verhandeln, während wir im Atomausschuß, während wir als Mitglieder des Parlaments jetzt, da wir uns mit diesen Fragen beschäftigen, keinen Ton davon hören, sondern auf Schweizer Zeitungen angewiesen sind, wenn wir uns unterrichten wollen. Ich weiß nicht, ob dieser Stil der Regierung sehr passend ist für eine verantwortungsvolle Arbeit gerade auf diesem Gebiet.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten auf Drucksache 471 dem Atomausschuß und dem Rechtsausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Bundesminister Dr. Balke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Siegfried Balke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine nur kurze Stellungnahme zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Rutschke und den von ihm begründeten Gesetzentwurf. Die Fraktion der FDP hat mit dem Entwurf eines Atomgesetzes zu erkennen gegeben, welche Bedeutung auch sie der friedlichen Verwendung der Kernenergie und ihrer gesetzlichen Regelung beimißt. Wie der Gesetzentwurf zeigt, hat sie sich bemüht, die von dieser Entwicklung gestellten



    Bundesminister Dr.-Ing. Balke
    schwierigen legislativen Aufgaben lösen zu helfen. Das wird von der Bundesregierung dankbar anerkannt.
    Ein Vergleich der beiden Gesetzentwürfe, also dem der Regierung nach Drucksache 759 und dem der FDP-Fraktion nach Drucksache 471, zeigt sofort, daß verschiedene Wege vorgeschlagen werden. Da beide Entwürfe wahrscheinlich den Ausschüssen überwiesen werden, wird ein Eingehen auf Einzelheiten des FDP-Entwurfs jetzt wohl nicht angebracht sein. In den Ausschußberatungen wird sich ergeben, welche Wege die zweckmäßigeren sind.
    Gestatten Sie mir nur ein paar Worte zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Rutschke zu dem Regierungsentwurf. Zunächst handelt es sich hierbei um ein er st es Atomgesetz der Bundesregierung, das zweifellos noch nicht Gestalt für lange Jahrzehnte gewinnt. Es ist notwendig, Erfahrungen mit diesem Atomgesetz zu sammeln, und man soll die künftige Entwicklung nicht durch eine zu starre Gestaltung aller Bestimmungen vorwegnehmen oder abdrosseln. Ferner bin ich der Meinung, wir sollten wegen der Haftungsbestimmungen, die ein sehr schwieriges Kapitel darstellen, hier keinen Prioritätsstreit entfachen; das Ergebnis ist, glaube ich, wichtiger.
    Ich möchte nur einen grundsätzlichen Unterschied in den Auffassungen der beiden Entwürfe herausgreifen, weil darauf soeben besonders Bezug genommen wurde, nämlich die Frage der Benutzung von Bundesanstalten. Wir gehen davon aus, zwar vorhandene Bundesanstalten zu benutzen, aber keine neuen für diesen Zweck zu schaffen. Während der Regierungsentwurf die Verwaltungsarbeit in der Hauptsache den schon vorhandenen Länderbehörden überträgt, sieht der Entwurf der FDP-Fraktion vor, eine neue „Bundesanstalt für Kernenergie" zu errichten und dort die gesamte Atomverwaltung zu konzentrieren. Dieser Vorschlag einer zentralen Bundesverwaltung für das Sachgebiet der Kernenergie erscheint wenig länderfreundlich und dürfte beim Bundesrat kein Verständnis und keine Zustimmung finden. Weiter wäre eine Bundesanstalt gemäß ihrer Rechtsnatur und ihrer weitgehenden Unabhängigkeit von Parlament und Regierung für die zu bewältigenden wichtigen Hoheitsaufgaben kaum geeignet. Um praktisch arbeiten zu können, müßte sie zahlreiche Außenstellen errichten, die eine betriebs- und ortsnahe Aufsicht ermöglichen. Das wäre verwaltungsmäßig unnötig kompliziert und teuer, abgesehen davon, daß eine solche Bundesanstalt neben einem Bundesministerium und den Länderbehörden sachlich überflüssig wäre. Bei der Bedeutung, die einer „Atomverwaltung" zukommt, kann diese nicht von einer so weitgehend unabhängigen Bundesanstalt gesteuert werden, sondern nur von einem Bundesressort. Sitz und Stimme einer obersten Atombehörde im Bundeskabinett sind schon aus politischen und psychologischen Gründen erforderlich, weil damit auch ihre parlamentarische Verantwortlichkeit sichergestellt ist.
    Ich darf mich vielleicht auf diese wenigen Worte zu der Begründung des FDP-Entwurfs beschränken und mit Genehmigung des Herrn Präsidenten nunmehr zu dem Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 496 Stellung nehmen. Eine solche Stellungnahme der Bundesregierung zum Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 496 erfordert eine etwas eingehendere Behandlung des derzeitigen Standes der Uberwachung radioaktiver Verseuchung in der Bundesrepublik. Ich bitte mir zu gestatten, daß ich dies ausführlich genug tue, um eine Beurteilung der Situation durch dieses Hohe Haus zu ermöglichen, es sei denn, meine Damen und Herren, es wird von Ihnen gewünscht, daß die Einzelheiten, die vielleicht etwas ermüdend sind, erst in den Ausschußberatungen vorgetragen werden. Ich werde jedenfalls beginnen.
    Zu I Ziffer 1 des Antrags! Der Sonderausschuß „Radioaktivität" konstituierte sich am 1. Oktober 1956. Zur Finanzierung seines Sekretariats, das ihn bei der Erstattung von Berichten über die radiologische Lage in der Bundesrepublik unterstützen soll, wurde für ihn auf seinen Antrag hin in den Haushaltsjahren 1956 und 1957 ein Betrag von insgesamt 205 000 DM aus den Mitteln des Bundesatomministeriums bereitgestellt. Gemäß den vorgelegten Verwendungsnachweisen war der Geldbedarf um 64 000 DM geringer als die bewilligte Gesamtsumme. Im Haushaltsjahr 1958 wurden vom Bundesatomministerium weitere 90 000 DM für das Sekretariat bewilligt. Der Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1959 sieht weiterhin entsprechende Mittel für diesen Zweck vor.
    Zur Finanzierung der vom Sonderausschuß empfohlenen Forschungsvorhaben wurden beim Bundesatomministerium angefordert und bewilligt: für die Forschungsarbeiten der 12 Mitglieder des Sonderausschusses und ihrer Institute im Jahre 1957 626 700 DM, im Jahre 1958 658 500 DM; für Forschungsarbeiten von Nichtmitgliedern des Sonderausschusses 1957 rund 73 000 DM, 1958 rund 164 000 DM. Dem bewilligten Gesamtbetrag im Haushaltsjahr 1957 von 700 185 DM steht ein tatsächlich verausgabter Betrag von 544 750 DM gegenüber. Es verbleibt also ein unverbrauchter Restbetrag von 155 435 DM. Hieraus geht hervor, daß sowohl für das Sekretariat als auch für das Forschungsprogramm des Sonderausschusses „Radioaktivität" ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt worden sind.
    Der Sonderausschuß „Radioaktivität" ist, wie Ihnen bekannt, in seiner Arbeit völlig unabhängig; seine Forschungsarbeiten und die Auswertung ihrer Ergebnisse unterliegen nur der freien wissenschaftlichen Verantwortung jedes Ausschußmitgliedes. Die Prüfung des Bundesatomministeriums erstreckt sich aber selbstverständlich auf die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Nachweise der Verwendung der Mittel.
    Zum Arbeitsprogramm des Sonderausschusses möchte ich bemerken, daß auf diesen wissenschaftlichen Gebieten auch noch andere Forschungsarbeiten durchgeführt werden müssen, z. B. an Hochschulen und Kliniken. Das gesamte Forschungsprogramm auf dem Gebiet der Radiologie und ver-



    Bundesminister Dr.-Ing. Balke
    wandter Disziplinen ist aber durch die Arbeitsmöglichkeiten in der Bundesrepublik begrenzt. Die Bundesregierung ist bestrebt, diese Möglichkeiten dauernd zu erweitern und zu verbessern, weil diese unzureichenden Möglichkeiten zweifellos auch die Ursache dafür sind, daß die zur Verfügung gestellten Geldmittel vom Sonderausschuß nicht völlig verbraucht werden konnten.
    Zu I Ziffer 2! Bereits seit 1954 wird unter finanzieller Förderung durch das Bundesministerium des Innern vom Deutschen Roten Kreuz ein Strahlenschutz-Ausbildungsprogramm durchgeführt. Die Lehrgänge finden ausschließlich in Universitätsinstituten statt und unterstehen Professor Dr. Langendorff im Radiologischen Institut der Universität Freiburg im Breisgau und Professor Dr. von Braunbehrens, Institut und Poliklinik für Physikalische Therapie und Röntgenologie der Universität München. Zu diesen Lehrgängen werden Röntgenologen und radiologisch vorgebildete Ärzte zugelassen. Nach dieser Ausbildung werden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für DRK-Strahlenschutzärzte Fortbildungskurse gehalten. Bis zum Ende des laufenden Rechnungsjahres sind 121 DRK-Ärzte im Strahlenschutz ausgebildet. Für das Jahr 1959 ist die Ausbildung von weiteren 50 Ärzten geplant.
    Neben der DRK-Ausbildung, die sich im übrigen auch auf Personen physikalisch-technischer Berufszweige erstreckt, werden Lehrgänge für die Ausbildung von Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Strahlenschutz vorbereitet. In die Lehrpläne der Akademie für Staatsmedizin sind im Einvernehmen mit den Ländern Strahlenschutzvorträge eingefügt worden. Ferner ist sichergestellt, daß in der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz die Amtsärzte durch Lehrgänge im Strahlenschutz unterrichtet werden, soweit diese Ausbildung von den Ländern nicht selbst übernommen wird. Das Bundesatomministerium hat die Ausbildung von Strahlenbiologen und Strahlenärzten durch Gewährung von Beihilfen zur Teilnahme an in- und ausländischen Kursen, wissenschaftlichen Konferenzen und Studienaufenthalten, insbesondere in England, in den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan gefördert. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kompetenz des Bundes zur Regelung des Strahlenschutzes vorliegen, wird die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern der „Ausbildung der Ausbilder" sowie des medizinischen und technischen Überwachungspersonals überhaupt verstärkte Aufmerksamkeit widmen können.
    Zu I Ziffer 3. In mehreren Universitätsinstituten laufen seit geraumer Zeit Untersuchungen über die Strahlenbelastung der Bevölkerung bei diagnostischer und therapeutischer Anwendung von harten Strahlen. Hierbei werden nicht nur die Belastungen bei typischen Strahlenanwendungen, sondern auch die statistischen Häufigkeiten der verschiedenen Strahlenanwendungen unter Mitarbeit von Statistischen Landesämtern und Krankenkassenverbänden erfaßt. In den Haushaltsjahren 1957 und 1958 wurde für diese Erhebungen ein Betrag von 430 250 DM aus Mitteln des Bundesatomministeriums zur Verfügung gestellt. Die Untersuchungen und Erhebungen werden noch einige Jahre andauern. Personen, die in strahlengefährlichen Betrieben beschäftigt sind, werden bereits seit Jahren auf freiwilliger Basis oder in Ausführung von Länderverordnungen — z. B. zur Zeit in Schleswig-Holstein und in Bayern — mit Film- und Ionisatiönskammer-
    Dosimetern überwacht. Im Jahre 1956 wurden 25 000, im Jahre 1957 41 000 und bis zum 30. Juni 1958 36 000 Filmdosimetermessungen ausgewertet. Die Anwendung von Filmdosimetern hat sich aus einer Versuchsreihe ergeben, die seinerzeit das Bundesarbeitsministerium finanziert hat.
    Bei der Genehmigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen schreibt das Bundesatomministerium regelmäßig die dosimetrische Überwachung als Strahlenschutzmaßnahme vor. Der Entwurf der Strahlenschutzverordnung macht die registrierende Messung der Strahlenschutzbelastung von Personen bundeseinheitlich zur Pflicht. Wenn dem Bund durch die Grundgesetzergänzung die Gesetzgebungsbefugnis zum Schutz der Bevölkerung gegen die Gefahren aller ionisierenden Strahlen übertragen wird, wird die Bundesregierung weitgehende Maßnahmen auf dem Gesamtgebiet des Strahlenschutzes, einschließlich der Röntgenstrahlen, treffen können.
    Zu I Ziffer 4 des Antrags. Wenn in dem Antrag, der die Überschrift „Überwachung radioaktiver Verseuchung" trägt, die Förderung von Forschungen über die Aufnahme radioaktiver Substanzen in Pflanzen, Tieren und Lebensmitteln gefordert wird, so darf angenommen werden, daß in erster Linie die Aufnahme der künstlichen radioaktiven Stoffe gemeint ist.

    (Zustimmung.)

    Im Vordergrund des Interesses stehen dabei die Spaltprodukte, die im sogenannten „fall-out" enthalten sind, insbesondere aber die radioaktiven Substanzen Strontium-90 und Zäsium-137. Mit speziellen Untersuchungen über die Aufnahme von Strontium-90 haben Institute in der Bundesrepublik bereits vor Jahren begonnen. Wichtige Forschungsstätten auf diesem Gebiet sind die Pfälzische Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt in Speyer, das Anorganisch-chemische Institut der Universität Mainz, das II. Physikalische Institut der Universität Heidelberg, das Physikalische Institut der Bundesforschungsanstalt für Milchwirtschaft in Kiel, das Agrikulturchemische und bodenkundliche Institut in Göttingen, die Bundesanstalt für Lebensmittelfrischhaltung in Karlsruhe, die Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig-
    Völkenrode, das Radiologische Institut der Universität Freiburg/Breisgau, das Physikalische Institut der Universität Freiburg/Breisgau, das Max-Planck-
    Institut für Biophysik in Frankfurt/Main, die Bundesforfschungsanstalt für Fischerei in Hamburg — einschließlich der Biologischen Anstalt Helgoland —und das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamts in Berlin.
    Wesentliche Studien sind außerdem im Auftrag des Bundesministers des Innern von der Schutzkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft veranlaßt worden. Dem Deutschen Hydrographi-



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    I sehen Institut in Hamburg obliegt die Untersuchung
    des Meerwassers auf radioaktive Beimengungen.
    Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist mit der Überprüfung der radioaktiven Belastung der Bundeswasserstraßen betraut. Als Zentralinstitut der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung ist sie am besten geeignet, diesen Auftrag im Rahmen ihrer laufenden Wassergüteuntersuchungen großräumig und nach einheitlichen Gesichtspunkten durchzuführen. Ihre primäre Aufgabe besteht darin, für den Bereich der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung Meßstellen einzurichten, die Entnahme von Proben zu überwachen und die Proben in physikalisch-chemischer Hinsicht auszuwerten. Zur physiologischen Auswertung der Unterlagen ist in erster Linie an eine Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsamt gedacht.
    Die Probleme einer ausreichenden Erfassung des Niederschlags und der Aufnahme von Zäsium 137 durch Pflanzen, Tiere und den Menschen sind bislang in der Bundesrepublik wie auch in den übrigen Ländern der Welt noch nicht befriedigend gelöst, werden aber bereits als eine Schwerpunktaufgabe betrachtet und behandelt.
    Daneben bemüht sich das Bundesatomministerium weiterhin, auf breiter Basis die biologische und medizinische Grundlagenforschung zu fördern. Bis Ende 1958 wurden für diesen Zweck rund 17 Millionen DM zur Verfügung gestellt und weitere rund 4,5 Millionen DM grundsätzlich zugesagt.
    Von den Zuschußempfängern sind unter anderem folgende Institute zu nennen: das Radiologische Institut der Universität Freiburg, das Heiligenberg-Institut in Überlingen, d as Max-Planck-Institut für Biophysik in Frankfurt/Main, die Universitäts-
    Frauenklinik in Hamburg-Eppendorf, das Strahleninstitut der Universität Marburg, das Max-Planck-
    Institut für vergleichende Erbbiologie und Erbpathologie in Berlin-Dahlem, das Czerny-Krankenhaus für Strahlenbehandlung in Heidelberg, das Röntgen- und Strahleninstitut der Universität Mainz, das Institut für physikalische Therapie der Universität München, das Strahleninstitut der Freien Universität Berlin, das Institut für physikalische Therapie der Universität Erlangen.
    Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 sind weitere 10,3 Millionen DM veranschlagt für die Förderung der Atomforschung auf dem Gebiet der Medizin, Biologie und Landwirtschaft. Darüber hinaus sind erhebliche Mittel für die Nachwuchsausbildung auf diesem Sektor vorgesehen.
    Untersuchungen über die Bewegungen und die Verweilzeit radioaktiver Aerosole in den Luftschichten werden vom Deutschen Wetterdienst, von den Meteorologischen Instituten der Technischen Hochschulen Karlsruhe und Darmstadt und dem Institut für Flugmeteorologie in München, ferner von der Vereinigung der Technischen Überwachungsvereine durchgeführt.
    Neben den theoretischen Studien hat der Deutsche Wetterdienst bereits vor drei Jahren mit direkten Messungen des atomtechnischen Aerosols in der freien Atmosphäre begonnen. Hierbei handelt es sich, abgesehen von Versuchsmessungen von Flugzeugen der Deutschen Lufthansa aus, um die Sondierung der Atmosphäre mittels Apparaturen, die an frei fliegenden Ballonen in die Höhe gelassen werden und die Aktivitätswerte über Funk melden. Aus finanziellen Gründen kann die Methode der systematischen Messung der Radioaktivität in der Höhe von Spezialflugzeugen aus, die besonders einwandfreie Ergebnisse liefern würde, vorläufig noch nicht angewandt werden.
    Zu Punkt I Ziffer 5! Die zehn Stationen der Luftüberwachung des Deutschen Wetterdienstes in Schleswig, Emden, Hannover, Berlin, Essen, Aachen, Königstein/Taunus, Stuttgart, Nürnberg und München sind mit modernen Geräten für die Messung der Radioaktivität der Atmosphäre und der Niederschläge ausgerüstet. Für die zentrale Betreuung des Meßnetzes und Auswertung der Meßergebnisse sind zwei wissenschaftliche Kräfte tätig.
    Die Geräte werden auf den zehn Stationen, die in räumlicher Anlehnung an vorhandene Wetterdienststellen eingerichtet wurden, von zehn Bediensteten hauptamtlich bedient. Sie wurden auf Lehrgängen beim Physikalischen Institut der Universität Freiburg in ihre Aufgaben eingewiesen. In diesem Institut wird auch die wissenschaftlich-technische Weiterentwicklung der Apparaturen und Meßgeräte betrieben.
    Auch die bei den Universitäten und Hochschulen aus Haushaltsmitteln des Bundes eingerichteten Meßstellen sind personell und technisch so ausgestattet, daß sie die gestellten Aufgaben erfüllen können. Für die Verbesserung und Angleichung der Ausrüstungen an den neuesten Stand der Technik sind Mittel in den Haushaltsplänen der zuständigen Bundesressorts, insbesondere im Haushaltsplan des Bundesatomministeriums, vorgesehen.
    Die Bundesanstalt für Gewässerkunde begann mit dem Programm zur Überwachung der radioaktiven Belastung der Bundeswasserstraßen Anfang 1958, nachdem ein Laboratorium mit Spezialgeräten ausgestattet und ein Radiochemiker eingestellt worden war. Es wird notwendig sein, weitere Haushaltsmittel zur Vervollständigung dieses Laboratoriums und zur Einrichtung örtlicher Meßstellen bei den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen in Anspruch zu nehmen.
    Für Geräteausstattungen des Deutschen Hydrographischen Instituts zur Überwachung des Meerwassers auf radioaktive Beimengungen sind Bundesmittel veranschlagt. Einige Teilbeträge wurden bisher bewilligt. Die im Haushaltsjahr 1957 vorgesehenen Stellen für einen wissenschaftlichen und einen technischen Angestellten konnten mangels geeigneter Bewerber erst im Herbst 1957 bzw. Anfang 1958 besetzt werden, Die Errichtung eines Speziallaboratoriums für radiologische Untersuchungen von Meerwasser wird erwogen.
    Schließlich zu Punkt I Ziffer 6! Es ist Vorsorge dafür getroffen, daß die durch das Überwachungssystem gewonnenen Meßergebnisse kontinuierlich gesammelt und unter biologischen und medizinischen Gesichtspunkten ausgewertet werden. Die



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    Sammlung erfolgt beim Bundesatomministerium, beim Sekretariat des „Sonderausschusses Radioaktivität" und auf Veranlassung des Bundesministers des Innern beim I. Physikalischen Institut der Universität Freiburg. Die wissenschaftliche Auswertung dieser Ergebnisse erfolgt im Rahmen der Deutschen Atomkommission durch die Fachkommission IV „Strahlenschutz" und ihre Arbeitskreise sowie beim „Sonderausschuß Radioaktivität" und beim Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes. Darüber hinaus werden die in der Bundesrepublik gesammelten Erkenntnisse internationalen Gremien, insbesondere den Gesundheitsausschüssen der WEU, von Euratom, der OEEC und der UN zur Verfügung gestellt.
    Bei dieser Sachlage ist aber festzustellen, daß die in dem Antrag der SPD-Fraktion Drucksache 496 aufgestellte Forderung, eine Zentralstelle zu schaffen, derzeit noch nicht erfüllt ist. Die Bundesregierung hält jedoch ebenfalls eine solche Stelle für notwendig, die in der Bundesrepublik eine regelmäßige Analyse der Meßergebnisse unter biologischen und medizinischen Gesichtspunkten gewährleistet. Dies ist auch erforderlich, um den internationalen Institutionen über die radiologische Lage der Bundesrepublik berichten zu können. Vorarbeiten zur Organisation einer solchen Zentralstelle sind eingeleitet.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)