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ID0305507400

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    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1959 Inhalt: Abg. Krüger (Neheim) tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Gockeln in den Bundestag ein 2999 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Spies (Brücken), Dr. Will, Hilbert, Dr. Hesberg, Dr. Adenauer, Kuntscher . 2999 B Abg. Hübner, bisher Hospitant, tritt der Fraktion der CDU/CSU bei 2999 B Fragestunde (Drucksache 786) Frage 1, Abg. Krüger: Aussiedler und Heimkehrer Dr. Nahm, Staatssekretär 3001 A Frage 2, Abg. Krüger: Wirtschaftliche und soziale Eingliederung der ostdeutschen Bauern; in Verbindung mit Frage 8, Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Wiedergabe einer einseitig gekürzten Bundestagsdebatte in der Veröffentlichung „Der Grüne Plan 1958" Dr. Lübke, Bundesminister . . . . 3001 C Frage 3, Abg. Krüger: Ablösungen nach dem LAG Hartmann, Staatssekretär . . . 3002 A Frage 4, Abg. Rademacher: Frachten in der Binnenschiffahrt Dr. Seebohm, Bundesminister . . 3002 B Ramms (FDP) 3002 C Frage 5, Abg. Börner: Geschwindigkeitsbeschränkungen für Krankentransportwagen Dr. Seebohm, Bundesminister . . 3002 D Börner (SPD) 3003 C Frage 7, Abg. Dr. Mommer: Errichtung einer Tankstelle auf der Autobahn zwischen Darmstadt und Camberg Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3004 A Frage 9, Abg. Jahn (Marburg) : Verweigerung des Einreisevisums für den polnischen Redakteur Jaszunski Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3004 C Frage 10, Abg. Dr. Friedensburg: Verzögerungen im Autobahnverkehr durch Arbeiten zur Erneuerung der Autobahndecken Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3005 A Frage 11, Abg. Frau Dr. Rehling: Zusammensetzung des Verwaltungsrates des Kulturfonds des Europarates Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3006 A Frage 12, Abg. Frau Dr. Rehling: Zusätzliche finanzielle Mittel für den Kulturfonds des Europarates Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3006 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1959 Frage 13, Abg. Dr. Kreyssig: Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der Arbeiten zur Schiffbarmachung der Mosel Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3006 D, 3007 A, B Dr. Kreyssig (SPD) 3007 A, B Frage 14, Abg. Brück: Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung in geschlossenen Ortschaften und auf der Autobahn Frankfurt—Mannheim Dr. Seebohm, Bundesminister 3007 C, 3008 C Brück (CDU/CSU) 3008 B Frage 15, Abg. Logemann: Einweisung von Bundeswehrfamilien in noch nicht bezugsfertige Wohnungen Strauß, Bundesminister . . . . . 3009 B Frage 16, Abg. Dr. Serres: Erschließung der Erdgasquellen in der Nordsahara Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3009 D Frage 17, Abg. Dr. Besold: Bevorzugung dunkler Autobahndecken Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3010 A Wahl eines beratenden Mitglieds des Wahlprüfungsausschusses . . . . . . . . 3011 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten (Drucksache 591 [neu]); in Verbindung damit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 620) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (Drucksache 674) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesbeamtengesetzes (FDP) (Drucksache 726) — Erste Beratung — Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesbesoldungsgesetzes (FDP) (Drucksache 727) — Erste Beratung —Falier (SPD) 3011 B Matzner (SPD) . . . . . . . . . 3012 C Dr. Schröder, Bundesminister 3013 A, 3016 D, 3020 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 3013 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 3015 C Kühlthau (CDU/CSU) 3017 A Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksache 759) — Erste Beratung —; in Verbindung damit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie (Atomgesetz) (FDP) (Drucksache 471) — Erste Beratung - Antrag der Fraktion der SPD betr. Überwachung radioaktiver Verseuchung (Drucksache 496) Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Errichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie (Drucksache 599) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Gründung der Europäischen Gesellschaft für die Chemische Aufarbeitung Bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) (Drucksache 600) — Erste Beratung — Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 3020 D Dr. Balke, Bundesminister . 3022 B, 3028 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 3026 D Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . . 3032 B Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3036 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3040 C Entwurf eines Gesetzes zur Abkürzung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (Drucksache 372) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 722) — Zweite und dritte Beratung — 3042 A Entwurf eines Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959) (Drucksache 687) — Erste Beratung — . . . . 3042 B Entwurf eines Gesetzes über die Ausfuhrzolliste (Drucksache 713) — Erste Beratung — 3042 C Antrag der Abg. Dr. Zimmer, Dr. Kopf, Metzger u. Gen. betr. Schaffung eines europäischen Beamtenstatuts; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 268, 458 [neu]) . . . . . . . . . . 3042 C Antrag der Abg. Dr. Wahl, Metzger, Dr. Kopf u. Gen. betr. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit auf dem Gebiete des Privatrechts; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 267, 626) . . . 3042 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1959 III Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1955—Einzelplan 20 —; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 63, 704) . 3042 D Antrag der Fraktion der SPD betr. Einreisegenehmigungen für Staatsangehörige der Ostblockstaaten; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 433, 720) 3042 D Antrag der Fraktion der SDP betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik; Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 152, 724) . . . . . . . 3043 A Entschließungen der 47. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 663) . . . . . . . . . . . . 3043 A Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (10. ÄndG LAG) (Drucksache 762) — Erste Beratung — 3043 B Entwurf eines Gesetzes zu den drei Abkommen vom 3. April 1958 mit der Portugiesischen Republik über deutsche Vermögenswerte in Portugal, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und über die Liquidation des früheren deutschportugiesischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 763) — Erste Beratung — . . 3043 B Entwurf eines Gesetzes zu den zwei Abkommen vom 8. April 1958 mit Spanien über gewisse Auswirkungen des zweiten Weltkrieges und über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache 764) — Erste Beratung — . . . . 3043 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksache 769) — Erste Beratung — 3043 C Entwurf eines Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) (Drucksache 770) — Erste Beratung . . . . . . 3043 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Abg. Schütz [München], Burgemeister, Schmücker u. Gen.) (Drucksache 503) Erste Beratung — 3043 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 744 [neu]) — Erste Beratung — . . 3043 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl u. Gen.) (Drucksache 745) — Erste Beratung — 3044 A Nächste Fragestunde 3044 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3044 C Anlagen 3045 A 55. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.07 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 44. Sitzung Sei e 2502 C Zeile 19 statt „450" : 54 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier * 23. 1. Birkelbach* 23. 1. Fürst von Bismarck * 23. 1. Blachstein * 23. 1. Bruse 21. 1. Dr. Dollinger 21. 1. Dr. Furler* 23. 1. Geiger (München) 23. 1. Gerns * 23. 1. D. Dr. Gerstenmaier 23. 1. Dr. Gossel 21. 1. Hahn 21. 1. Heide 21. 1. Heye * 23. 1. Höfler * 23. 1.. Frau Dr. Hubert * 23. 1. Dr. Jaeger 26. 1. Jürgensen 21. 1. Kiesinger * 23. 1. Frau Kipp-Kaule 21. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 23. 1. Köhler 24. 1. Dr. Kohut 24. 1. Dr. Kopf * 23. 1. Kriedemann 22. 1. Kühn (Bonn) 26. 1. Kühn (Köln) * 23. 1. Kurlbaum * 23. 1. Leber 21. 1. Dr. Leverkuehn * 23. 1. Lücker (München) * 23. 1. Dr. Martin 26. 1. Frau Dr. Maxsein * 23. 1. Dr. Mende * 23. 1. Metzger * 23. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 23. 1. Paul * 23. 1. Rademacher 24. 1. Frau Dr. Rehling * 23. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 23. 1. Schneider (Bremerhaven) 21. 1. Schütz (München) * 23. 1. Dr. Seffrin 21. 1. Seidl (Dorfen) * 23. 1. Dr. Serres * 23. 1. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Vogt 23. 1. Wagner 21. 1. Dr. Wahl * 23. 1. Frau Dr. h.c. Weber (Essen) * 23. 1. Weimer 21. 1. Wullenhaupt 24. 1. Dr. Zimmer * 23. 1. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 4. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Gedat 30. 1. Gleisner (Unna) 20. 2. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Heinrich 31. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kramel 16. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Müser 17. 2. Dr. Oesterle 6. 2. Pelster 31. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Walpert 31. 1. Anlage 2 Umdruck 197 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten - Drucksache 591 (neu) - Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend eine Neufassung der Arbeitszeitverordnung vorzunehmen, die eine Mitbestimmung der Personalvertretungen nach § 67 des Personalvertretungsgesetzes ,ermöglicht und die den Bestimmungen des § 94 des Bundesbeamtengesetzes gerecht wird. Bonn, den 21. Januar 1959 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Siegfried Balke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen der Bundesregierung den Entwurf eines Atomgesetzes, d. h. eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren, vorzulegen. Dabei möchte ich mich relativ kurz fassen, weil der vorliegende Entwurf nichts anderes als eine verbesserte Neuauflage des ersten Regierungsentwurfes ist, den ich
    vor fast zwei Jahren vor diesem Hohen Hause begründet habe, wobei ich eingehend wissenschaftliche und technische Grundfragen behandelt habe.
    Die Verbesserungen des vorliegenden Entwurfs fußen weitgehend auf den Beschlüssen und Anregungen des Rechts- und des Fachausschusses des letzten Bundestages; den Mitgliedern dieser Ausschüsse darf ich an dieser Stelle nochmals für ihre ausgezeichnete Arbeit danken.
    Ein gleicher Dank gebührt den Ländern, die durch vorläufige Landesatomgesetze das Interregnum zwischen ehemaligem Besatzungsrecht und noch nicht vorhandenem Bundesrecht überbrückt haben. Diesen Dank, den ich schon im Bundesrat ausgedrückt habe, möchte ich hier wiederholen, selbst wenn diese so geschaffenen verschiedenen vorläufigen Regelungen die Notwendigkeit einer Bundesgesetzgebung noch unterstrichen haben.
    In zwei Punkten weicht der vorliegende Entwurf von seinem Vorgänger allerdings wesentlich ab. Erstens sind die wichtigen Haftungsvorschriften verfeinert und ergänzt worden; ich werde hierauf noch zurückkommen. Zweitens haben die inzwischen weit fortgeschrittenen Arbeiten an einer Strahlenschutzverordnung gezeigt, daß das Atomgesetz wesentlich eingehendere Ermächtigungsvorschriften für den Erlaß dieser Verordnung enthalten muß, als sie im letzten Entwurf vorgesehen waren.
    Schon wegen der Strahlenschutzverordnung ist der vorliegende Entwurf dringlich. Der Rat der Europäischen Atomgemeinschaft hat sogenannte Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen beschlossen. Als Mitglied der Gemeinschaft ist die Bundesrepublik verpflichtet, die Beachtung dieser Grundnormen sicherzustellen. Zur Ausführung dessen ist eine deutsche Strahlenschutzverordnung notwendig.
    Auch unabhängig hiervon brauchen wir dringend eine Strahlenschutzverordnung und vorher die Ermächtigung hierfür durch das Atomgesetz. Wissenschaft, Industrie und Medizin verwenden radioaktive Isotope in einem solchen Ausmaß, daß Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer, unbeteiligter Dritter und der Allgemeinheit nicht länger entbehrt werden können. Auch die Schutzvorschriften des Atomgesetzes selbst, das vor allem den Schutz der Beschäftigten, Dritter und der Allgemeinheit vor den Gefahren, die von Reaktoren ausgehen können, sicherzustellen hat, sind äußerst dringlich. Diese Schutzvorschriften sind das überragende Ziel des vorliegenden Atomgesetzentwurfs.
    Ich werde Gelegenheit haben, in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 496, den der Herr Kollege Professor Bechert soeben begründet hat, nachher dem Hohen Hause Einzelheiten über diese Fragen mitzuteilen.
    Meine Damen und Herren, ich glaube nicht besonders betonen zu müssen, wie wichtig es ist, daß die Schutzvorschriften des Gesetzentwurfs bald geltendes Recht werden. Ich möchte Sie aber jetzt noch auf einen anderen Gesichtspunkt hinweisen, der nicht so allgemein bekannt ist. Ich meine, daß



    Bundesminister Dr.-Ing. Balke
    unsere Industrie nicht nur aus Schutzgründen, sondern auch wegen der Überschaubarkeit des Haftungsrisikos dringend ein Atomgesetz braucht.
    Zum besseren Verständnis möchte ich Ihnen mit wenigen Worten unsere augenblickliche Situation auf dem Gebiet der Atomwirtschaft umreißen.
    Gegenwärtig sind vier Forschungsreaktoren in der Bundesrepublik und West-Berlin in Betrieb. Fünf weitere sowie ein Versuchsatomkraftwerk der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke sind im Bau, darunter die Projekte von Karlsruhe und Nordrhein-Westfalen bei Jülich. Auf diesem Gebiet ist das zunächst Erforderliche geschehen.
    Unsere Forschung hat im übrigen auch den Anschluß an die internationale Entwicklung wenigstens auf manchen Gebieten wieder erreicht. Der nächste Schritt ist der von der wissenschaftlichen zur technischen und wirtschaftlichen Verwendung der Kernenergie. Wir müssen diesen Schritt so bald wie möglich tun, unabhängig von der Situation auf dem Energiemarkt und ihrer Beurteilung; diese Marktsituation ist, wie Sie wissen, sehr starken Schwankungen unterworfen.
    Die Stromerzeugung ist nicht die einzige Aufgabe der Kernenergietechnik. Ebenso wichtig sind unter anderem die Gewinnung von radioaktiven Stoffen, die Gewinnung von Strahlungsenergie für die chemische Verfahrenstechnik, die Wärmeerzeugung und anderes.
    Bei der Beurteilung der Notwendigkeit, meine Damen und Herren, für die Atomwirtschaft neue Industriezweige in der Bundesrepublik zu schaffen und zu fördern, möchte ich mich nicht auf das umstrittene Schlagwort von der Daseinsvorsorge berufen. Es ist aber kein Zweifel, daß wir Gefahr laufen, als Industrieland wettbewerbsunfähig zu werdén, wenn wir nicht dafür sorgen, daß technische Kapazitäten der Kernindustrie bei uns errichtet werden.
    Die Tatsache, daß dieser Schritt noch nicht getan werden konnte, ist in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit sehr stark kritisiert worden, wobei ziemlich eindeutig — wenigstens in der interessierten Wirtschaftspresse — der Standpunkt vertreten wurde, der Staat solle ein stärkeres Recht zur Führung und Planung auf diesem Gebiet erhalten. Damit werden, was ich nicht zu betonen brauche, grundsätzliche wirtschaftspolitische Fragen angesprochen.
    Das von der Bundesregierung in Einklang mit der deutschen Atomkommission vertretene Entwicklungsprogramm, das unter dem Namen „500-
    Megawatt-Programm" bekannt ist, ist kein Energieversorgungs programm, und diese Lösung wird, wenn sie in einigen Jahren einmal erreicht wird, weder die deutsche Energiewirtschaft in Unordnung bringen noch lebenswichtige Interessen des Kohlebergbaus berühren. An dieser Stelle ist es nötig, einmal festzustellen, was weitgehend vergessen wurde: daß die Notwendigkeit, Kernreaktionen zur Energieerzeugung zu verwenden, eine sehr lautstark erhobene Forderung der Energiewirtschaft und nicht der Atomphysiker war. Diese Forderung führte 1955 zu politischen und organisatorischen
    Maßnahmen auch in der Bundesrepublik, z. B. zur Errichtung eines besonderen Bundesministeriums und einer deutschen Atomkommission.
    Heute, nach etwa drei Jahren, scheint sich die Einstellung der Energie verbrauchenden Wirtschaft — wenn auch nicht in allen Fällen — gewandelt zu haben, da mit einem erheblichen Aufwand an mathematischer und volkswirtschaftlicher Theorie der Nachweis versucht wird, daß es mit der Energieerzeugung aus Kernreaktionen nicht besonders eilig sei. Nicht zuletzt hieraus resultieren die bekannten Finanzierungsschwierigkeiten des Entwicklungsprogramms für Versuchsleistungsreaktoren. Damit wird auch die Reaktion eines Teiles der Öffentlichkeit erklärt, die eine stärkere Einschaltung der öffentlichen Hand wünscht.
    Die Einstellung der Bundesregierung zu diesen Fragen ist vom Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesatomministerium vor etwa einem Jahr programmatisch wie folgt dargestellt worden: „Die Forschung und die Entwicklung auf dem Gebiet der Atomenergie stellen für die Bundesrepublik eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit dar. Das gilt ebensosehr aus allgemein wirtschaftspolitischen Gründen wie auch vom Standpunkt der Energiepolitik. Grundsätzlich stellt sich hier in erster Linie eine Aufgabe für die private Wirtschaft. Es zeigt sich jedoch, daß das unvergleichlich hohe Risiko, das Investitionen auf dem Gebiet der Atomenergie im heutigen Entwicklungsstadium noch anhaftet, der privaten unternehmerischen Tätigkeit eine Grenze setzt, soweit das Risiko nämlich die privatwirtschaftliche Finanzkraft übersteigt und damit die private Initiative lähmt. Die dadurch bedingte Zurückhaltung der privaten Wirtschaft geht über das Maß hinaus, welches der normalerweise volkswirtschaftlich günstigen Wirkung des Risikos als Auslesefaktor entspricht. Ein weiteres Hemmnis ergibt sich daraus, daß die in Frage stehenden Investoren — im allgemeinen also Energieversorgungsunternehmen — nicht mit denjenigen Unternehmen identisch sind, die derzeit den größten Nutzen aus einer beschleunigten Entwicklung ziehen würden. Das sind die Unternehmen der Zulieferindustrie. Eine auf diesen Gründen beruhende Unterinvestition auf dem Gebiet der Atomenergie müßte ganz allgemein zu einer ernsten Gefährdung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik führen."
    Als Folgerung aus dieser grundsätzlichen Einstellung, die der Bedeutung der Bundesrepublik als Industriestaat Rechnung trägt, möchte ich ergänzen, daß ein erstes Programm über 500 Megawatt elektrischer Leistung nur einen bescheidenen Teil der zukünftigen Erfordernisse abdeckt, wenigstens was die Energieerzeugung angeht.
    Schon jetzt ist auch zu diesem ersten Programm noch die Entwicklung von Schiffs- und anderen Antriebsreaktoren hinzuzufügen. Deutschland gehört, wie Sie wissen, meine Damen und Herren, zu den ersten Schiffsbaunationen der Welt und kann sich dieser Entwicklung aus Wettbewerbsgründen nicht entziehen. Ferner ist hinzuzufügen die Erprobung ausländischer Reaktortypen — z. B. auf Grund des



    Bundesminister Dr.-Ing. Balke Euratom-USA-Abkommens — und dann die Entwicklung der sogenannten Zulieferindustrie, die schon jetzt eine wertvolle Exportchance für die deutsche Volkswirtschaft aufzeigt.
    Hierher gehören die Urangewinnung und -aufbereitung, die Herstellung von Brennelementen, von schwerem Wasser, von nuklearreinem Graphit und anderen Materialien wie Zirkon und Beryllium einschließlich der mechanischen Zubehörindustrie, die Rohrleitungen, Armaturen, Apparate der Vakuumtechnik sowie Meß- und Regelinstrumente herstellt usw.
    Wir müssen jetzt entscheiden, ob wir weiterhin zu den führenden Industrieländern gehören wollen. Wir werden nicht mehr dazu gehören, wenn es uns nicht schnell gelingt, bei der Entwicklung von Atomanlagen entsprechender Größenordnung die notwendigen technischen und betrieblichen Erfahrungen zu sammeln.
    Dabei würde unsere Unterlegenheit gegenüber dem Ausland nicht nur die deutsche Atomwirtschaft betreffen; sie müßte sich vielmehr auch auf alle Industriezweige auswirken, auf die die Atomtechnik ausstrahlt, und damit auf die gesamte deutsche Exportwirtschaft. Ein Land, das nicht in der Lage ist, dem neuesten Entwicklungsstand entsprechende Reaktoren, Reaktorausrüstungen, Brennelemente usw. zu liefern, verliert auch in anderen Branchen an Goodwill und gilt nicht mehr als modernes Industrieland. Das ist eine der Erkenntnisse der zweiten Genfer Atomkonferenz von 1958.
    Die Industrie der Bundesrepublik hat unter teilweise beachtlichen Anstrengungen alle Vorbereitungen für einen erfolgreichen Übergang von der Wissenschaft zur Technik getroffen. Es bestehen zur Zeit mehrere größere Reaktorbaugruppen der deutschen Industrie für die Entwicklung von Reaktoren mit je 50 bis 250 Wissenschaftlern, Ingenieuren und Technikern. Diese Gruppen projektieren zur Zeit entsprechend den Richtlinien des deutschen Atomprogramms für Versuchsleistungsreaktoren. Es ist selbstverständlich, daß die Firmen, die diese Gruppen zusammengestellt und finanziert haben, Aufträge brauchen; sonst müssen sie diese wertvollen Fachkräfte früher oder später entlassen. Für die Vorprojekte, die bis April dieses Jahres abgeschlossen sein sollen, stehen Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Atomenergie zur Verfügung. Es besteht die Erwartung, daß sich in absehbarer Zeit feste Abnehmer für alle Hauptprojekte finden werden, d. h. Energieversorgungsunternehmen, die sich bereit finden, einen Versuchsleistungsreaktor zu bauen und zu betreiben. Ein solcher Projektierungsauftrag ist soeben, am 15. Januar, von der Firma „Atomkraft Bayern" den Siemens-Schuckert-Werken erteilt worden; er betrifft einen Versuchsleistungsreaktor von 100 000 Kilowatt elektrischer Leistung. Was vom Bund aus getan werden kann, diese Projekte finanziell zu fördern, wird im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten geschehen müssen.
    Diese finanzielle Förderung allein ist aber nicht genug. Die Atomindustrie braucht zur Verwirklichung dieser Vorhaben ein Atomgesetz, das ihre
    Haftung überschaubar und damit kalkulierbar macht. Damit darf ich wieder zum Atomgesetzentwurf selbst zurückkommen.
    Nach der gegenwärtigen Rechtslage haftet der Reaktorunternehmer und haften die Zulieferer für Reaktoren zwar nur bei Verschulden. Auch hat man inzwischen allgemein erkannt, daß Atomanlagen im Grunde nicht gefährlicher sind als herkömmliche technische Anlagen, wenn die notwendigen technischen Sicherungen gegen Unfälle oder Katastrophen getroffen werden. Doch kann schon mangels ausreichender Erfahrungen in der Atomtechnik die Furcht vor Zwischenfällen nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Reaktorunternehmer und auch der Zulieferer muß daher mit einer theoretisch unbegrenzten Haftung rechnen, und dieses Haftungsrisiko kann ihm gegenwärtig keine deutsche Versicherung und auch kein Versicherungspool der Welt abnehmen, von den hierfür zu erwartenden ungeheuren Versicherungsprämien ganz abgesehen.
    Daß dies lähmend und abschreckend wirkt, liegt auf der Hand. Deshalb muß hier sehr schnell etwas geschehen. Das ist nicht nur bei uns, sondern in der ganzen Welt anerkannt. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben dieses Problem bereits durch ein Gesetz gelöst, das auch als Vorbild für eine Regelung bei uns dienen kann und gedient hat. Wenn wir eine Atomindustrie wollen, so müssen wir sie ebenso wie in den Vereinigten Staaten vor ihrem Haftungsrisiko schützen, soweit dieses Risiko heute noch nicht versicherbar ist und dem Unternehmen wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung versucht, dieses Ziel auf folgende Weise zu erreichen: Im Genehmigungsverfahren wird festgelegt, wie hoch der Inhaber einer Anlage für etwaige Schäden selbst einzutreten hat. Er hat sich in diesem Umfange in der Regel zu versichern und diesen Versicherungsschutz auch auf seine Angestellten und Zulieferer zu erstrecken. Übersteigen etwaige Schäden die festgelegte Grenze, so muß der Bund helfen. Das heißt, der Bund stellt die Haftpflichtigen bis zu 500 Millionen DM, also bis zu einem Betrag, den die Schäden nach menschlichem Ermessen niemals überschreiten werden, von ihrer Haftung frei.
    Diese Hilfe des Bundes ist allerdings nicht nur eine notwendige Starthilfe für die Atomindustrie; sie ist ebenso notwendig für die Beruhigung unserer Bevölkerung. Wenn wir durch das vorliegende Gesetz die Entwicklung eines neuen Industriezweiges zulassen, der heute noch vielfach als sehr gefährlich angesehen wird, dann haben wir meines Erachtens die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß mögliche Opfer dieser Entwicklung auch unter allen Umständen entschädigt werden können. Wir sind dabei so weit gegangen, daß wir nicht nur erhebliche Beträge für etwaige Schadensersatzleistungen zur Verfügung stellen wollen — wie ich soeben ausgeführt habe —, sondern daß wir auch die Haftung der Anlageninhaber so verschärfen wollen, daß diese praktisch für jeden von ihrer Anlage verursachten Schaden einzutreten haben, sogar für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.



    Bundesminister Dr.-Ing. Balke
    Trotz dieser ungewöhnlich scharfen Haftung wird aber die Atomindustrie bei der vorgesehenen Hilfeleistung des Bundes ihr Haftungsrisiko wesentlich leichter und besser tragen können als nach der gegenwärtigen Rechtslage. Gespräche mit führenden Vertretern der deutschen Atomindustrie bestätigen mir fast täglich, wie sehr die Industrie aus diesem Grunde auf das Atomgesetz wartet.
    Selbstverständlich kann es für ein Industrieland wie die Bundesrepublik nicht genügen, für seine Wirtschaft allein im Inland eine vernünftige Haftungs- und Risikobeurteilung zu ermöglichen. Wir hoffen aber, daß die im Gang befindlichen internationalen Verhandlungen über die spätere Harmonisierung des Atomhaftpflichtrechts dazu führen werden, daß unsere Industrie in den Ländern, in die sie liefert, ähnliche Bedingungen wie bei uns vorfinden wird, d. h. daß sie auch in andere Länder liefern kann, ohne einem untragbaren Haftungsrisiko zu begegnen.
    Die Haftungs- und Freistellungsregelung wird, sobald sie Gesetz geworden ist, der Unternehmerinitiative sicher neuen Auftrieb geben. Zur Vermeidung etwaiger Mißverständnisse möchte ich feststellen, daß der vorliegende Gesetzentwurf sowohl Privatinitiative als auch eine Initiative der öffentlichen Hand sowie ein sinnvolles Zusammenwirken beider gestattet. In welcher Weise sich der Entwicklungsprozeß abspielen wird, wird von der jeweiligen wirtschaftlichen Gesamtsituation abhängen. Vermutlich werden aber in erster Linie die großen Energieversorgungsunternehmen als Betreiber von Kernkraftwerken in Frage kommen.
    Nur nebenbei möchte ich darauf hinweisen, daß an diesen Energieversorgungsunternehmen, auch wenn sie in der Form von Gesellschaften des Privatrechts betrieben werden, die öffentliche Hand, Bund, Länder und Kommunen, überwiegend beteiligt ist. Unter diesen Umständen erscheint mir der frühere Streit über „Genehmigung" oder „Konzession" ziemlich bedeutungslos zu sein. Diese Ansicht teilt jetzt auch der Bundesrat, von dem, wie Sie sich erinnern werden, der Vorschlag einer Konzessionspflicht für Atomanlagen seinerzeit ausging. Nunmehr hat sich auch der Bundesrat für das in der Regierungsvorlage enthaltene Genehmigungsverfahren ausgesprochen. Er hat dabei die Meinung vertreten, daß im Vordergrund nicht theoretische wirtschaftspolitische Entcheidungen stehen müßten, sondern der absolute Schutzzweck des Gesetzes. Der Bundesrat will deshalb den in der Regierungsvorlage vorgesehenen lückenlosen Schutz der Allgemeinheit verstärken, indem er vorschlägt, den Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung von Atomanlagen einen noch größeren Beurteilungsspielraum einzuräumen. Die Bundesregierung stimmt diesen Vorschlägen zu, weil auch sie nichts versäumen will, was dem Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren der Kernenergie dienen kann. Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß sich auch dieses Hohe Haus der Einigung zwischen Bundesrat und Bundesregierung anschließen kann und daß damit die alte Kontroverse über Genehmigung oder Konzession endgültig erledigt ist.
    Bei dieser Sachlage möchte ich Sie nicht mit Ausführungen über die juristische Bedeutung von „Genehmigung" und „Konzession" aufhalten. Denjenigen Damen und Herren, die hierfür besonderes Interesse haben, empfehle ich, im Protokoll der 198. Sitzung des Bundesrates vom 14. November 1958 die sehr eindrucksvollen und gründlichen Ausführungen nachzulesen, die Herr Minister Dr. Veit als Berichterstatter gemacht hat.
    Meine Damen und Herren! Mit dieser kurzen Ergänzung der Begründung, die der Drucksache 759 beigefügt ist, konnte ich selbstverständlich nicht alle Fragen behandeln, die dieser Gesetzentwurf aufwirft. Es wäre z. B. noch zu sprechen über die Notwendigkeit, die Verwaltung dieses Sachgebiets orts- bzw. betriebsnah zu gestalten und sie gleichzeitig — wegen der erforderlichen Einheitlichkeit — vom Bund her zu steuern. Es wäre über das sich herausbildende Kernenergiestrafrecht und vieles andere mehr zu sprechen. Ich möchte aber die Debatte nicht aufhalten und meine Bemerkungen in der Hoffnung schließen, daß der technisch und rechtlich schwierige Gesetzentwurf Ihr Verständnis und, wenn möglich, Ihre Sympathie für die Wichtigkeit der zu regelnden Gesetzesmaterie findet.
    Die bedauerliche Verzögerung der Gesetzgebung führt mich weiterhin zu der Bitte, ich ein gewisses Eilbedürfnis für die Beratung dieses Gesetzes anzuerkennen, nicht zuletzt deshalb, weil Atomgesetz auch eine Voraussetzung ist, die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik besonders gegenüber der Europäischen Atomgemeinschaft erfüllen zu können.

    (Abg. Dr. Ratzel: An wen richten Sie die Bitte, Herr Minister?!)

    — An das gesamte Hohe Haus.
    Am Schluß meiner Begründung möchte ich wie bei dem vorhergehenden Gesetzentwurf im 2. Bundestag auf die wichtige Aufgabe des Gesetzes hinweisen, die außerhalb juristischer und technischer Überlegungen steht, nämlich die Sicherung der humanen Betätigung auf diesem von besonderen Gefahren bedrohten Gebiet der Technik. Ich möchte auch heute mit dem Hinweis darauf schließen, daß mit der Annahme dieses Gesetzes, die wir wohl alle, unbeschadet von Meinungsverschiedenheiten im einzelnen, erstreben, auch eine ethische Entscheidung dieses Hohen Hauses getroffen werden wird.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Grund der interfraktionellen Vereinbarung begründe ich jetzt die beiden Gesetzentwürfe Drucksache 599 und Drucksache 600, wobei ich der Begründung mehr den Charakter einer Erläuterung geben möchte.
    Zu Drucksache 599 -- Ratifizierungsgesetz betreffend die Sicherheitskontrolle der OEEC —: Es handelt sich um das Ratifizierungsgesetz zu einem Übereinkommen der 17 Mitgliedstaaten der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, der OEEC. Das Übereinkommen in der englischen und der französischen Fassung ist am 20. Dezember 1957 unterzeichnet worden. Die Verzögerung der Vorlage des Ratifizierungsgesetzes



    Bundesminister Dr.-Ing. Balke
    erklärt sich dadurch, daß die Abfassung der ebenfalls verbindlichen italienischen, niederländischen und deutschen Texte erhebliche Zeit in Anspruch genommen hat, zumal die deutsche Fassung zwischen der Bundesrepublik, der Schweiz und Osterreich abgestimmt werden mußte. Die Konvention bedarf der Zustimmung dieses Hohen Hauses.
    Die OEEC ist — neben ihren sonstigen Aufgaben — bemüht, die Entwicklung der europäischen Kernenergieindustrie zu fördern. Zu diesem Zwecke ist die europäische Kernenergieagentur der OEEC mit Wirkung vom 1. Februar 1958 geschaffen worden. Das vorliegende Übereinkommen soll sicherstellen, daß sich diese Zusammenarbeit auf dem Kernenergiegebiet innerhalb der OEEC ausschließlich auf friedliche Ziele richtet und nicht militärischen Zwecken dient. Deshalb ist beabsichtigt, eine Sicherheitskontrolle einzurichten, die sich im wesentlichen auf die Gemeinschaftsunternehmen erstreckt, die mit Hilfe der OEEC errichtet werden, außerdem auf diejenigen Einrichtungen, in denen Material, Ausrüstung und Dienstleistungen verwendet werden, die im Rahmen der OEEC zur Verfügung gestellt werden.
    Organe der Sicherheitskontrolle sind der Direktionsausschuß für Kernenergie sowie ein Kontrollbüro. Dem Direktionsausschuß gehören je ein Vertreter jedes OEEC-Mitgliedstaates an, dem Kontrollbüro je ein Vertreter jeder Vertragsregierung.
    Die Konvention legt im einzelnen die Kontrollmaßnahmen fest. Sie enthält auch Vorschriften, die den betroffenen Regierungen und Unternehmen Rechtsschutz vor einem Gerichtshof bei mißräuchlicher Sicherheitskontrolle gewähren. Die Vorschriften des Übereinkommens sind weitgehend den Bestimmungen des Vertrages über die Europäische Atomgemeinschaft — Euratom — und, soweit möglich, auch denjenigen der weltweiten internationalen Atomenergieorganisation in Wien angepaßt. Das Übereinkommen sieht vor, daß zwischen der OEEC und der europäischen Sechsergemeinschaft Euratom noch eine besondere Vereinbarung über die Ausübung der OEEC-Sicherheitskontrolle auf dem Euratomgebiet getroffen wird.
    Zu Drucksache 600: Im Rahmen der europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der OEEC auf dem Gebiet der Kernenergie ist eine Konvention über die Gründung des europäischen Gemeinschaftsunternehmens EUROCHEMIC unterzeichnet worden. Die englische und die französische Fassung sind am 20. Dezember 1957 unterzeichnet worden. Die Verzögerung der Vorlage des Ratifizierungsgesetzes erklärt sich dadurch, daß die Abfassung der ebenfalls verbindlichen italienischen, niederländischen und deutschen Texte aus denselben Gründen, die ich bei der Begründung der Drucksache 599 erwähnt habe, erhebliche Zeit in Anspruch genommen hat. Das Übereinkommen und die ihm beigefügte Satzung der Europäischen Gesellschaft werden diesem Hohen Hause mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
    Beim Betrieb von Reaktoren muß der Kernbrennstoff nach einiger Zeit aus dem Reaktor entfernt werden, weil die durch den Uranzerfall gebildeten Spaltprodukte die Kernkettenreaktion hemmen. Wegen des wertvollen Gehalts an unverbrauchten Kernbrennstoffen und wegen des neugebildeten kostbaren Plutoniums sowie entstandener radioaktiver Isotope muß der Kernbrennstoff chemisch aufgearbeitet werden.
    12 OEEC-Mitgliedstaaten beabsichtigen daher, zur chemischen Aufarbeitung der bei ihnen anfallenden bestrahlten Kernbrennstoffe eine Gemeinschaftsanlage zu errichten. Sie soll auch zur Ausbildung von Personal und zur Forschung dienen.
    Ein solches Gemeinschaftsvorhaben erspart den einzelnen Ländern die im Falle getrennten Vorgehens notwendigen übermäßigen wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Anstrengungen. Standort der Anlage soll Mol in Belgien sein, wo sich das belgische Kernforschungszentrum befindet. Der voraussichtlich bis 1961 beendete Bau der Anlage und der Betrieb in der Anlaufzeit bis 1964 erfordern etwa 20 Millionen Dollar.
    EUROCHEMIC stellt eine internationale Gesellschaft dar, die einer Aktiengesellschaft entspricht. Das Kapital wird durch Ausgabe von Aktien aufgebracht. Der deutsche Anteil umfaßt dabei 3,4 Millionen Dollar = etwa 14 Millionen DM. Zunächst sollen 20 % des Kapitals eingezahlt werden. Die Gesellschaft trägt grundsätzlich privatwirtschaftlichen Charakter. An ihr können sich sowohl Regierungen und öffentliche Körperschaften als auch Privatunternehmen und Einzelpersonen mit gleichen Rechten beteiligen. Die Anlage soll der OEEC-Sicherheitskontrolle unterliegen.
    Die Konvention ist zunächst für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen. Das Ratifizierungsverfahren bei den Vertragspartnern ist teilweise schon weit fortgeschritten. Es ist in Frankreich, Norwegen, Portugal, Schweden und der Schweiz bereits abgeschlossen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Begründung des Antrags der FDP hat der Abgeordnete Rutschke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei hat bereits im Jahre 1956 den ersten Entwurf zu einem Atomgesetz vorgelegt. Eingebracht wurde der Initiativgesetzentwurf am 19. April 1956. Seinerzeit war die Sache genauso dringlich, wie es uns soeben Herr Bundesminister Dr. Balke erklärt hat. Wir hatten deshalb vorher die Regierung gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, weil wir die Fragen, die mit der Atomenergie zusammenhängen, klären mußten, zumal wir damals auf diesem Gebiet wieder Bewegungsmöglichkeit bekommen hatten. Man hat zunächst unseren Entwurf zur Kenntnis genommen, ihn aber nicht weiter bearbeitet, bis dann glücklich am 2. Juli 1957 über den Regierungsentwurf verhandelt wurde.
    Erstaunlicherweise wird heute immer wieder auf die Dringlichkeit hingewiesen; andererseits haben



    Dr. Rutschke
    ) wir gesehen, daß sich die Regierung sehr viel Zeit bei der Regelung dieser Fragen gelassen hat. Nun wäre es für die heutige Regierung, nachdem ein Gesetzentwurf bereits vorlag, ein Leichtes gewesen, diesen erneut einzubringen. Aber auch hier ließ man sich wieder Zeit. So hat unsere Fraktion wiederum einen Initiativgesetzentwurf am 19. Juni 1958 eingebracht.
    Nun möchte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf eine Praxis aufmerksam machen, die hier im Hause einzureißen scheint. Unsere Fraktion hatte mit vieler Mühe einen Gesetzentwurf erarbeitet. Glauben Sie mir, für eine Fraktion ist es weitaus schwieriger, einen derartigen Gesetzentwurf vorlagereif zu machen, als für eine Regierung, die viel mehr Hilfsmittel und einen großen Stab von Mitarbeitern zur Verfügung hat! Wir haben uns bemüht, durch die Einbringung unseres Gesetzentwurfes im Plenum zu erreichen, daß nach dessen erster Lesung die Beratung der Sache im Atomausschuß stattfände, weil es ja eilig war.
    Wie war die Praxis? Man sagte uns, als wir hier die Tagesordnung besprachen, das gehe nicht, man müsse warten, bis die Regierung mit ihrem Entwurf komme. Meine Damen und Herren, wenn wir hier in diesem Hohen Hause so weitermachen, daß wir Initiativgesetzentwürfe aus dem Hause so lange zurückstellen, bis die Regierung gesprochen hat, dann befinden wir uns auf einem Weg, der jedenfalls nach meinem Empfinden nicht zum demokratischen Staat führt, sondern von ihm wegführt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Deshalb bin ich etwas betroffen, Herr Bundesminister, wenn Sie immer wieder auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hinweisen, während auf der anderen Seite die Mehrheitspartei dieses Hauses dann, wenn wir eine Initiative ergreifen, unsere Anträge rücksichtslos niederstimmt.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Zwei Stimmen waren es! Übertreiben Sie doch nicht!)

    — Ich habe nicht übertrieben. Ich wünschte, das, was ich gesagt habe, wäre übertrieben. Aber leider ist das nicht der Fall.
    Nun lassen Sie mich etwas zu unserem Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie auf Drucksache 471 sagen, den wir nach einer sehr gründlichen Überarbeitung, wie ich Ihnen bereits sagte, am 19. Juni 1958 dem Hohen Hause wieder zugeleitet haben. Einer näheren Begründung der zahlreichen Bestimmungen, die hier vorgesehen sind, bedarf es nicht. Ich darf mich hier auf die Ausführungen unseres ehemaligen Kollegen Herrn Dr. Drechsel beziehen, die er am 19. April 1956 vor diesem Hohen Hause machte.
    Lassen Sie mich Ihnen nur noch einmal ganz kurz einen Überblick geben, um damit vielleicht die Erinnerung des einen oder anderen, der die Einzelheiten aus dem Gedächtnis verloren hat, aufzufrischen.
    Der Erste Abschnitt unseres Gesetzentwurfs enthält die Definitionen und grenzt den Geltungsbereich des Gesetzes ab.
    Wichtig ist der Zweite Abschnitt, der sich auch erheblich von der Regelung in dem jetzt eingebrachten Regierungsentwurf unterscheidet. Er betrifft die Organisation. Wir haben eine Bundesanstalt für Kernenergie vorgesehen, deren Organe der Verwaltungsrat und das Direktorium sein sollen. Der Verwaltungsrat soll eine große Körperschaft sein, in der vertreten sind Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Mitglieder der gewerblichen Wirtschaft, Vertreter der Wissenschaft sowie zwei Mitglieder der Arbeitnehmerorganisationen. Aufgabe dieses Verwaltungsrates soll es sein, die wesentlichen Entscheidungen zu treffen..
    Der geschäftsführende Vorstand — so möchte ich es nennen — ist das Direktorium. Es wird von der Bundesregierung ernannt und führt die Geschäfte der Bundesanstalt.
    Die Bundesanstalt berät — ein wichtiger Grundsatz — die Bundesregierung in allen Fragen der friedlichen Verwendung der Kernenergie. Sie berät auch die Länder und Gemeinden in den Fragen, die diese angehen.
    Der Dritte Abschnitt betrifft den Verkehr mit Kernbrennstoffen, der Vierte Abschnitt die Ausgangsstoffe und der Fünfte Abschnitt die radioaktiven Substanzen.
    Sehr wichtig ist nun der Sechste Abschnitt, der Bestimmungen über die Haftung enthält. Ich darf Ihnen noch einmal das in Erinnerung zurückrufen, was ich bereits am 9. Mai 1958 in der 29. Sitzung vorgetragen habe. Die von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Haftungsbestimmungen gehen von der absoluten Gefährdungshaftung aus. Wir haben seinerzeit bereits darauf hingewiesen, daß auch in Fällen höherer Gewalt eine Haftungsregelung erfolgen muß. Die nähere Begründung bitte ich im Protokoll der 29. Sitzung nachzulesen. Wir forderten ferner, daß der Staat sich in der notwendigen Höhe an dem Risiko beteiligt, also nicht nur mit einem begrenzten Betrag.
    Die Bundesregierung hat — Herr Minister Balke hat es soeben ausgeführt — alle von uns damals gemachten Vorschläge übernommen oder wenigstens dieselben Erkenntnisse wie wir verwertet. Wir freuen uns darüber und glauben, daß wir wenigstens auf diesem Gebiet einen Schritt weitergekommen sind.
    Der § 32 im VIII. Abschnitt regelt die Ermächtigungen, die zum Erlaß der verschiedenen Verordnungen — Strahlenschutzverordnungen usw. — notwendig sind.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt noch etwas über den Regierungsentwurf sagen, und ich bitte um Genehmigung des Herrn Präsidenten, das hier anfügen zu dürfen. Positiv in dem nun von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf sind, das darf ich nochmals betonen, die neuen Haftungsbestimmungen, die im Gegensatz zu der Auffassung stehen, die früher herrschte. Positiv beurteilen wir auch, daß der Entwurf nicht dem Vorschlag der SPD — Drucksache 344 — gefolgt ist, ein Konzessionsverfahren einzuführen, sondern das in unserem ur-



    Dr. Rutschke
    sprünglichen Entwurf vorgeschlagene Genehmigungsverfahren vorsieht.
    Die Ausführung des Gesetzes ist in dem Regierungsentwurf allerdings wesentlich anders als nach unserem Vorschlag geregelt. Die Bundesregierung ist für eine Auftragsverwaltung gemäß Art. 85 des Grundgesetzes; ich glaube jedenfalls, diese Art der Auftragsverwaltung ist gemeint. Ich weiß nicht, ob das gut ist. Die Wirtschaft bewegt sich nach unserer Auffassung am besten in Freiheit, und wir meinen, daß der Staat sich nicht überall einmischen sollte, vor allem nicht \\in Fragen, die die Wirtschaft von sich aus besser und wahrscheinlich auch zweckmäßiger entscheiden kann. Ich glaube, daß gerade die Bundesanstalt für Atomenergie hier eine Art Selbstverwaltungskörperschaft darstellen wird, die die wirtschaftlichen, die finanziellen und die volkswirtschaftlichen Probleme wesentlich besser meistern kann als ein Ministerium — eben die Bürokratie. Die in dem Regierungsentwurf vorgesehene Auftragsverwaltung wird wahrscheinlich die Bürokratie stärken. Dadurch würde nach unserer Auffassung zwangsläufig ein gewisser Dirigismus in die Entwicklung hineinkommen, der bei Annahme unseres Entwurfs vermieden würde. Doch darüber werden wir im Ausschuß noch Näheres auszuführen haben.
    Im übrigen ist es erstaunlich, daß auch nach dem Regierungsentwurf Bundesanstalten für die Ausführung vorgesehen sind. Für die Erteilung und den Widerruf der Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr von Kernbrennstoffen wird auf Grund des § 22 Ihres Gesetzentwurfs die Bundesanstalt für gewerbliche Wirtschaft in Bewegung gesetzt. Ferner werden die Verwahrung und Beförderung von Kernbrennstoffen nach § 23 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt überwacht.
    Wenn man ohnehin schon Bundesanstalten für diese Aufgaben einspannt, also diese Aufgaben richtigerweise nicht vom Ministerium aus erledigt, hätte man schließlich beides zusammenfassen und damit den volkswirtschaftlichen Zweck wesentlich besser erreichen können. Ganz abgesehen davon, daß die Zollverwaltung auf diesem Gebiet auch eingeschaltet ist.
    Die Haftungsbestimmungen, die, wie ich bereits betonte, verfeinert worden sind, haben allerdings nach unserer Auffassung noch kleine Mängel; sie weichen wesentlich von denen in unserem Entwurf ab. Wir werden daher im Ausschuß eingehend darüber sprechen müssen.
    Zunächst fällt einem auf, daß die Haftung für Personenschäden auf 15 000 DM begrenzt ist und daß für die staatliche Bürgschaft, oder wie wir das nennen wollen, ein Betrag von 500 Millionen DM festgesetzt ist. Er wird wahrscheinlich ausreichen, steht aber nur bis 1965 zur Verfügung. Diese Zeit scheint etwas zu kurz bemessen zu sein.
    Wir wissen, daß wir uns in der Entwicklung der Atomkernenergie noch im Experimentierstadium befinden und daß es mit dem Aufbau von Reaktoren bei uns noch sehr im argen liegt; wir sind da im Vergleich mit dem Ausland weit zurück. Ich weiß nicht, ob wir in der kurzen Zeit von sechs Jahren, bis diese Garantie ausläuft, soweit sind, daß wir die auf diesem Gebiete nötigen Erfahrungen haben. Wahrscheinlich werden erst dann die großen Objekte entstehen. Im Anfang, wenn nur eine geringe Zahl von Reaktoren in Betrieb ist, werden wir es wahrscheinlich nur mit begrenzten Risiken zu tun haben.
    Wie es mit einer Ersatzregelung für Schäden, die der Allgemeinheit entstehen, werden soll, scheint mir noch ungeklärt zu sein. Ich denke jetzt an die Grundwasserverseuchung und an die Luftverseuchung. Hier ist das Gesetz nicht klar. Man kann jedenfalls nicht klar erkennen, wie weit eine Schadensersatzregelung in diesem Punkte gehen soll.
    Ich entnehme aus der „Neuen Zürcher Zeitung" vom vergangenen Sonntag, dem 18. Januar, daß sich Regierungsvertreter der OEEC-Länder über die objektive Haftung der Unternehmer eines Kernenergiebetriebes und deren Verpflichtung, für die finanzielle Sicherung auf dem Wege über Versicherungen Vorsorge zu treffen, weitgehend einigen konnten. Dasselbe gilt für Vorkehrungen, welche die Haftung anderer Personen einschließlich des Lieferanten ausschließen, weiterhin für die Einführung einer Höchstgrenze für die Haftung in Höhe von 15 Millionen Dollar, wobei es den Regierungen überlassen bleibt, einen anderen Betrag festzusetzen oder auch die von ihnen als nötig angesehenen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Entschädigung über diese Grenze hinaus sicherzustellen, schließlich gilt es für die Begrenzung der Haftung auf zehn Jahre nach Eintritt des Atomunfalls.
    Es scheint mir kein gutes Zeichen zu sein, daß Vertreter der Regierung über derartige Fragen verhandeln, während wir im Atomausschuß, während wir als Mitglieder des Parlaments jetzt, da wir uns mit diesen Fragen beschäftigen, keinen Ton davon hören, sondern auf Schweizer Zeitungen angewiesen sind, wenn wir uns unterrichten wollen. Ich weiß nicht, ob dieser Stil der Regierung sehr passend ist für eine verantwortungsvolle Arbeit gerade auf diesem Gebiet.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten auf Drucksache 471 dem Atomausschuß und dem Rechtsausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)