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    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1959 Inhalt: Abg. Krüger (Neheim) tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Gockeln in den Bundestag ein 2999 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Spies (Brücken), Dr. Will, Hilbert, Dr. Hesberg, Dr. Adenauer, Kuntscher . 2999 B Abg. Hübner, bisher Hospitant, tritt der Fraktion der CDU/CSU bei 2999 B Fragestunde (Drucksache 786) Frage 1, Abg. Krüger: Aussiedler und Heimkehrer Dr. Nahm, Staatssekretär 3001 A Frage 2, Abg. Krüger: Wirtschaftliche und soziale Eingliederung der ostdeutschen Bauern; in Verbindung mit Frage 8, Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Wiedergabe einer einseitig gekürzten Bundestagsdebatte in der Veröffentlichung „Der Grüne Plan 1958" Dr. Lübke, Bundesminister . . . . 3001 C Frage 3, Abg. Krüger: Ablösungen nach dem LAG Hartmann, Staatssekretär . . . 3002 A Frage 4, Abg. Rademacher: Frachten in der Binnenschiffahrt Dr. Seebohm, Bundesminister . . 3002 B Ramms (FDP) 3002 C Frage 5, Abg. Börner: Geschwindigkeitsbeschränkungen für Krankentransportwagen Dr. Seebohm, Bundesminister . . 3002 D Börner (SPD) 3003 C Frage 7, Abg. Dr. Mommer: Errichtung einer Tankstelle auf der Autobahn zwischen Darmstadt und Camberg Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3004 A Frage 9, Abg. Jahn (Marburg) : Verweigerung des Einreisevisums für den polnischen Redakteur Jaszunski Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3004 C Frage 10, Abg. Dr. Friedensburg: Verzögerungen im Autobahnverkehr durch Arbeiten zur Erneuerung der Autobahndecken Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3005 A Frage 11, Abg. Frau Dr. Rehling: Zusammensetzung des Verwaltungsrates des Kulturfonds des Europarates Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3006 A Frage 12, Abg. Frau Dr. Rehling: Zusätzliche finanzielle Mittel für den Kulturfonds des Europarates Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3006 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1959 Frage 13, Abg. Dr. Kreyssig: Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der Arbeiten zur Schiffbarmachung der Mosel Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3006 D, 3007 A, B Dr. Kreyssig (SPD) 3007 A, B Frage 14, Abg. Brück: Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung in geschlossenen Ortschaften und auf der Autobahn Frankfurt—Mannheim Dr. Seebohm, Bundesminister 3007 C, 3008 C Brück (CDU/CSU) 3008 B Frage 15, Abg. Logemann: Einweisung von Bundeswehrfamilien in noch nicht bezugsfertige Wohnungen Strauß, Bundesminister . . . . . 3009 B Frage 16, Abg. Dr. Serres: Erschließung der Erdgasquellen in der Nordsahara Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3009 D Frage 17, Abg. Dr. Besold: Bevorzugung dunkler Autobahndecken Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 3010 A Wahl eines beratenden Mitglieds des Wahlprüfungsausschusses . . . . . . . . 3011 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten (Drucksache 591 [neu]); in Verbindung damit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 620) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (Drucksache 674) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesbeamtengesetzes (FDP) (Drucksache 726) — Erste Beratung — Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesbesoldungsgesetzes (FDP) (Drucksache 727) — Erste Beratung —Falier (SPD) 3011 B Matzner (SPD) . . . . . . . . . 3012 C Dr. Schröder, Bundesminister 3013 A, 3016 D, 3020 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 3013 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 3015 C Kühlthau (CDU/CSU) 3017 A Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksache 759) — Erste Beratung —; in Verbindung damit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie (Atomgesetz) (FDP) (Drucksache 471) — Erste Beratung - Antrag der Fraktion der SPD betr. Überwachung radioaktiver Verseuchung (Drucksache 496) Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Errichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie (Drucksache 599) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Gründung der Europäischen Gesellschaft für die Chemische Aufarbeitung Bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) (Drucksache 600) — Erste Beratung — Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 3020 D Dr. Balke, Bundesminister . 3022 B, 3028 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 3026 D Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . . 3032 B Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3036 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3040 C Entwurf eines Gesetzes zur Abkürzung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (Drucksache 372) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 722) — Zweite und dritte Beratung — 3042 A Entwurf eines Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959) (Drucksache 687) — Erste Beratung — . . . . 3042 B Entwurf eines Gesetzes über die Ausfuhrzolliste (Drucksache 713) — Erste Beratung — 3042 C Antrag der Abg. Dr. Zimmer, Dr. Kopf, Metzger u. Gen. betr. Schaffung eines europäischen Beamtenstatuts; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 268, 458 [neu]) . . . . . . . . . . 3042 C Antrag der Abg. Dr. Wahl, Metzger, Dr. Kopf u. Gen. betr. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit auf dem Gebiete des Privatrechts; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 267, 626) . . . 3042 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1959 III Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1955—Einzelplan 20 —; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 63, 704) . 3042 D Antrag der Fraktion der SPD betr. Einreisegenehmigungen für Staatsangehörige der Ostblockstaaten; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 433, 720) 3042 D Antrag der Fraktion der SDP betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik; Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 152, 724) . . . . . . . 3043 A Entschließungen der 47. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 663) . . . . . . . . . . . . 3043 A Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (10. ÄndG LAG) (Drucksache 762) — Erste Beratung — 3043 B Entwurf eines Gesetzes zu den drei Abkommen vom 3. April 1958 mit der Portugiesischen Republik über deutsche Vermögenswerte in Portugal, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und über die Liquidation des früheren deutschportugiesischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 763) — Erste Beratung — . . 3043 B Entwurf eines Gesetzes zu den zwei Abkommen vom 8. April 1958 mit Spanien über gewisse Auswirkungen des zweiten Weltkrieges und über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache 764) — Erste Beratung — . . . . 3043 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksache 769) — Erste Beratung — 3043 C Entwurf eines Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) (Drucksache 770) — Erste Beratung . . . . . . 3043 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Abg. Schütz [München], Burgemeister, Schmücker u. Gen.) (Drucksache 503) Erste Beratung — 3043 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 744 [neu]) — Erste Beratung — . . 3043 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl u. Gen.) (Drucksache 745) — Erste Beratung — 3044 A Nächste Fragestunde 3044 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3044 C Anlagen 3045 A 55. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.07 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 44. Sitzung Sei e 2502 C Zeile 19 statt „450" : 54 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier * 23. 1. Birkelbach* 23. 1. Fürst von Bismarck * 23. 1. Blachstein * 23. 1. Bruse 21. 1. Dr. Dollinger 21. 1. Dr. Furler* 23. 1. Geiger (München) 23. 1. Gerns * 23. 1. D. Dr. Gerstenmaier 23. 1. Dr. Gossel 21. 1. Hahn 21. 1. Heide 21. 1. Heye * 23. 1. Höfler * 23. 1.. Frau Dr. Hubert * 23. 1. Dr. Jaeger 26. 1. Jürgensen 21. 1. Kiesinger * 23. 1. Frau Kipp-Kaule 21. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 23. 1. Köhler 24. 1. Dr. Kohut 24. 1. Dr. Kopf * 23. 1. Kriedemann 22. 1. Kühn (Bonn) 26. 1. Kühn (Köln) * 23. 1. Kurlbaum * 23. 1. Leber 21. 1. Dr. Leverkuehn * 23. 1. Lücker (München) * 23. 1. Dr. Martin 26. 1. Frau Dr. Maxsein * 23. 1. Dr. Mende * 23. 1. Metzger * 23. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 23. 1. Paul * 23. 1. Rademacher 24. 1. Frau Dr. Rehling * 23. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 23. 1. Schneider (Bremerhaven) 21. 1. Schütz (München) * 23. 1. Dr. Seffrin 21. 1. Seidl (Dorfen) * 23. 1. Dr. Serres * 23. 1. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Vogt 23. 1. Wagner 21. 1. Dr. Wahl * 23. 1. Frau Dr. h.c. Weber (Essen) * 23. 1. Weimer 21. 1. Wullenhaupt 24. 1. Dr. Zimmer * 23. 1. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 4. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Gedat 30. 1. Gleisner (Unna) 20. 2. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Heinrich 31. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kramel 16. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Müser 17. 2. Dr. Oesterle 6. 2. Pelster 31. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Walpert 31. 1. Anlage 2 Umdruck 197 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten - Drucksache 591 (neu) - Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend eine Neufassung der Arbeitszeitverordnung vorzunehmen, die eine Mitbestimmung der Personalvertretungen nach § 67 des Personalvertretungsgesetzes ,ermöglicht und die den Bestimmungen des § 94 des Bundesbeamtengesetzes gerecht wird. Bonn, den 21. Januar 1959 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Bundesregierung darf ich die soeben begründete Große Anfrage wie folgt beantworten.
    Erstens. Bei der Vorbereitung der Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung für die Bundesbeamten sind die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften gemäß § 94 des Bundesbeamtengesetzes beteiligt worden. Da Sie diese Bestimmung sicherlich nicht im Gedächtnis haben, darf ich sie vielleicht vorlesen. § 94 lautet:
    Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.
    Das ist geschehen, und zwar ist mit den Organisationen der Entwurf der Verordnung am 15. Juli 1958 erörtert worden. Wenn ich den Vortrag vorhin richtig aufgefaßt habe, dann bestand dort die Meinung, daß ein anderer Entwurf als der mit den Organisationen erörterte im Kabinett vorgelegt worden sei. Diese Annahme ist unrichtig. Aber selbst wenn es so wäre, würde es nichts daran ändern, daß der § 94 beobachtet worden ist. Ich sage jedoch ausdrücklich: Im Kabinett ist der Entwurf so, wie er erörtert worden ist, vorgelegt worden. Die Tatsache, daß das Kabinett bei der Beratung Änderungen des Entwurfs beschlossen hat, begründet keine Verpflichtung zur nochmaligen Beteiligung. Die Bedenken und Wünsche der Spitzenorganisationen sind bei der wiederholten Beratung des Verordnungsentwurfs im Kabinett gewürdigt worden. Daß das Kabinett in der Frage eine andere Haltung eingenommen hat, ist etwas, was natürlich nur das Kabinett als Ganzes zu verantworten hat.

    (Abg. Matzner: Sie hätten sich mehr durchsetzen sollen!)

    — Ich finde es ganz famos, daß mir empfohlen wird,
    ich sollte mehr Durchsetzungsfähigkeit entfalten.
    Ich darf aber darauf aufmerksam machen, daß die
    Bundesregierung mehr oder weniger eine Art Körperschaft mit 18 Mitgliedern ist, und dabei verfüge ich über eine Stimme unter den 18.

    (Abg. Matzner: Aber die Sachkenntnis wiegt mehr!)

    — Das ist ein Thema, Herr Kollege Matzner, bei dem sich alle Beteiligten eine hervorragende Sachkenntnis zugetraut haben, wie ich Ihnen gern einmal im einzelnen darlegen würde.
    Zweitens. Eine Mitbestimmung der Personalvertretungen beim Erlaß von Rechtsverordnungen kennt das Personalvertretungsgesetz nicht. Die Mitbestimmung nach § 67 des Personalvertretungsgesetzes greift nur dort und nur insoweit Platz, als eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Die Vorschrift begründet den Vorrang gesetzlicher oder tariflicher Regelungen vor Dienstvereinbarungen; sie schließt solche Regelungen nicht aus. Im Unterausschuß „Personalvertretung" des Hohen Hauses ist bei der Beratung des Personalvertretungsgesetzes ausdrücklich klargestellt worden, daß unter einer gesetzlichen Regelung im Sinne des § 67 des Personalvertretungsgesetzes auch eine Regelung im Verordnungswege zu verstehen ist. Insoweit darf ich auf das Kurzprotokoll der 10. Sitzung des Unterausschusses vom 5. Juli 1954 Seite 8 verweisen.
    Nach der Verkündung der eben besprochenen Änderungsverordnung habe ich Anfang November vergangenen Jahres die Vertreter der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu einer Aussprache darüber empfangen. In dieser Besprechung sind die Argumente der Gewerkschaften und die Auffassung der Bundesregierung — wohlgemerkt: der Bundesregierung als einer Körperschaft — eingehend erörtert worden. Die Gewerkschaftsvertreter baten, ihnen Gelegenheit zu geben, auch dem Herrn Bundeskanzler ihre Auffassung vorzutragen. Diesem Wunsch hat der Herr Bundeskanzler entsprochen. Er hat bei dieser Besprechung in Aussicht gestellt, daß die Arbeitszeitfrage nochmals im Kabinett behandelt werde und daß zu diesem Zweck Berichte der Ressorts über ihre Erfahrungen mit der neuen Regelung eingeholt werden sollen. Das Bundeskanzleramt hat diese Erfahrungsberichte inzwischen angefordert. Mit einer nochmaligen Beratung dei Frage im Kabinett ist zu rechnen, sobald die Erfahrungsberichte ausgewertet sind.
    Ich bin nun nebenbei gefragt worden, ob der Erfahrungsbericht, den ich gegeben habe, besonders skeptisch und negativ ist. Ich möchte sagen, Herr Kollege: der Erfahrungsbericht hält sich etwa auf einer mittleren Linie.


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf nunmehr dem Abgeordneten Eilers das Wort erteilen, der gleichzeitig noch die Anträge zu den Punkten 3 d) und e) mitbegründen will.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jan Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um keine Irrtümer aufkommen zu lassen, möchte ich an den Anfang meiner Ausführungen die Bemerkung stellen, daß die gesamte öffentliche Verwaltung für die



    Eilers (Oldenburg)

    ratsuchende Bevölkerung da sein soll und nicht umgekehrt. Wenn wir uns dennoch der Frage der Arbeitszeitkürzung auch im öffentlichen Dienst und für Bundesbeamte zuzuwenden haben, so deshalb, weil nach meiner Auffassung für Bundesbeamte und ganz allgemein für Bundesbedienstete kein Ausnahmerecht gegenüber den übrigen Bediensteten der öffentlichen Verwaltung und der privaten, der gewerblichen Wirtschaft vorhanden sein sollte.
    Das Ziel einer Arbeitszeitkürzung soll doch sein, ein verlängertes Wochenende mit einer zusammenhängenden Freizeit zu gewinnen. Diese zusammenhängende, länger gewordene Freizeit soll auch der Familie des in der öffentlichen Verwaltung tätigen Bediensteten zugute kommen. Es ist doch in der Tat so, daß die gewerbliche Wirtschaft gegenwärtig mehr als 6 Millionen Beschäftigten eine kürzere Arbeitszeit als 48 Stunden, teilweise sogar eine kürzere als 45 Stunden bereits zugebilligt hat.
    In der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft sind mit dieser Arbeitszeitkürzung gute Erfahrungen gemacht worden. In den allermeisten Fällen sind diese Arbeitszeitkürzungen dergestalt durchgeführt worden, dad man einen freien Samstag gewährte. Rein betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich ist die erfreuliche Tatsache zu verzeichnen, daß trotz kürzerer Arbeitszeit kein Leistungsabfall, sondern eine Leistungsverbesserung eingetreten ist.
    All die Gründe, die dazu geführt haben, eine solche Leistungsverbesserung zu erzielen, will ich mir hier aufzuführen versagen. Daß aber selbstverständlich auch die Bundesverwaltung gehalten sein wird, ihren Betrieb zu rationalisieren, ihn rationeller zu gestalten, um zu einer besseren Nutzung der einzelnen Arbeitskraft zu gelangen, dazu wird sie sich, glaube ich, in der nächsten Zeit noch ganz erheblich herbeilassen müssen.
    Auch die Erfahrungen, die seit vielen Jahren, ja, seit Jahrzehnten im Ausland, vor allem in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika, gemacht worden sind, zeigen doch, daß die Arbeitszeitkürzung nicht etwa dazu angetan ist, allgemein einen Leistungsverfall oder einen Ausfall an Produktion mit sich zu bringen.
    Wir brauchen aber im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik gar nicht so weit zu gehen; denn seit ,anderthalb Jahren, nämlich seit dem 1. Oktober 1957, arbeiten die Angestellten und Arbeiter in den Gemeinden und Städten 45 Stunden. Die deutschen Kommunen haben in ihrer ,,Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung" vor mehr als zwei Jahren ein großes Gutachten erarbeiten lassen. Auf Grund dieses Gutachtens haben die deutschen Städte und Gemeinden die Arbeitszeitkürzung in ihren Verwaltungen durchgeführt. Was gegenwärtig an Erfahrungen über diese Maßnahme vorliegt, bestätigt nur die Richtigkeit der Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle.
    Ich empfehle dem Herrn Bundesinnenminister, bei der Beurteilung der Maßnahmen in der Bundesverwaltung doch auch einmal eine solche Unterlage mit zu Rate zu ziehen. Ich glaube, eine solche Wechselwirkung zwischen der kommunalen Selbstverwaltung und der hoheitlichen Bundesverwaltung wäre durchaus fruchtbar.
    Es hat sich dabei herausgestellt, daß die Maßnahmen in den einzelnen Orten je nach der Größe der Städte oder Gemeinden verschieden waren, daß man aber doch sehr häufig dazu überging, an zwei Sonnabenden im Monat die Verwaltung überhaupt geschlossen zu halten, d. h. zwei Sonnabende voll als Freizeit mit hineinzunehmen.
    Es hat sich dabei auch gezeigt, daß Vorschläge, an jedem Sonnabend mit der halben Mannschaft zu fahren, wenn ich einmal diesen Ausdruck aus der Schiffahrt nehmen darf, absolut unzweckmäßig waren; denn mit der halben Mannschaft zu fahren, wäre sicherlich wirtschaftlich unrentabel, weil die neuzeitliche Arbeitsorganisation doch das Prinzip des funktionellen Zusammenwirkens mehrere r Dienstkräfte verfolgt, des funktionellen Zusammenwirkens von Dienstkräften, die qualitativ unterschiedlich sind. Das heißt, daß man auch in der öffentlichen Verwaltung seit langem zur Gruppenarbeit gelangt ist und künftig noch viel mehr gelangen muß. Wenn man aber einen Teil der Gruppe herausnimmt, weil man einem Teil, etwa der Hälfte, Freizeit gewähren will, kann auch die andere Gruppe natürlich nicht mehr funktionell und wirtschaftlich arbeiten. Die Zusammenarbeit ist gestört, und es fehlt gerade d e r Sachbearbeiter in einer Angelegenheit, der für einen speziellen Fall benötigt würde.
    Ich habe vorhin gesagt, die öffentliche Verwaltung ist für die ratsuchende Bevölkerung da. Wenn mit halber Mannschaft gefahren würde, wäre es meistens so, daß der Besucher, der die Behörde aufsucht, denjenigen öffentlichen Bediensteten nicht antrifft, der seinen Wunsch erledigen könnte. Der Besucher ist verärgert, und es ergibt sich ein Zeitverlust.
    Auch die öffentliche Verwaltung will, wie die Bundesregierung es mehrfach hier zum Ausdruck gebracht hat, Ersparnisse erzielen. Sie will sparsam wirtschaften. Wenn man mit halber Mannschaft fährt, kann man an einem Sonnabend nicht alle Büros schließen. Eine Ersparnis an Licht, Heizung, Reinigung usw. tritt nicht ein.
    Ich glaube, daß unter Berücksichtigung all dieser Umstände, die ich nur andeuten kann, die bisherige Arbeitszeitanordnung der Bundesregierung als unglücklich und auch als unwirtschaftlich bezeichnet werden kann. Ich halte es auf Grund der Erfahrung der gesamten öffentlichen Verwaltung für unbedingt notwendig, daß die Arbeitszeitanordnung, die das Kabinett hoffentlich noch einmal beraten wird, in der endgültigen Fassung den Bundesdienststellen in den einzelnen Orten die Möglichkeit gibt, mit den kommunalen und Landesbehörden an diesem Orte eine Arbeitszeit zu finden, die mit der dieser anderen Behörden übereinstimmt. Die jetzige Anordnung der Bundesregierung stört diese Übereinstimmung mit den Landes- und kommunalen Ver-



    Eilers (Oldenburg)

    waltungen und ist auch aus diesem Grunde sicherlich änderungsbedürftig.
    Soeben hat der Herr Bundesminister des Innern erklärt, daß Erfahrungsberichte von den obersten Bundesverwaltungen angefordert worden sind. Ich bin sicher, daß diese Erfahrungsberichte etwa dem entsprechen werden, was ich mir dem Hohen Hause soeben vorzutragen erlaubt habe.
    Ich glaube also, daß es besser und zweckmäßiger wäre, wenn die Bundesregierung nur Richtlinien herausgäbe, innerhalb deren die Behördenchefs an den einzelnen Orten anpassungsfähig und in der Lage wären, die Dienstzeit für die Beamten- und Angestelltenschaft zu regeln. Es soll auch noch andere deutsche Städte geben, die größer sind als Bonn und möglicherweise mehr Erfahrung haben als unsere Bundeshauptstadt. Ich glaube, die Bundesregierung sollte diese Erfahrung nutzen.
    Im Zusammenhang mit der Dienstzeitregelung und mit dem Ziel, den Sonnabend für die Freizeit zu gewinnen, ergibt sich aber eine Frage, die zweifellos von Ihnen, Herr Minister Dr. Schröder, doch auch recht bald geklärt werden müßte. Ich meine die Frage, wie die mit dem Fristablauf zusammenhängenden Schwierigkeiten — wenn also die Frist an sich an einem Sonnabend abliefe — dadurch überbrückt werden können, daß man eine andere gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung trifft. Ich bitte die Bundesregierung, diese Frage zu prüfen.
    Zu unserem Antrag, der in der Drucksache 727 dem Hohen Hause vorliegt, darf ich sagen: Wir Freien Demokraten halten es für unbedingt erforderlich — ähnlich, wie es Herr Abgeordneter Matzner hier zum Ausdruck gebracht hat —, daß die Überleitung der Versorgungsempfänger, die am 1. April 1957 vorhanden waren, in die entsprechenden Besoldungsgruppen individuell gehandhabt wird. Wir sind einen Schritt weitergegangen, wie Herr Kollege Matzner bereits sagte: wir haben uns gestattet, dem Hohen Hause einen Gesetzentwurf vorzulegen, der, wie ich glaube, dazu beitragen könnte, diese Frage recht bald endgültig zu regeln. Danach könnte auch für die Versorgungsempfänger, die vor dem 1. April 1957 vorhanden waren, die Behandlung nach dem Gleichheitsgrundsatz durchgesetzt werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Hohe Haus hatte sich sehr häufig mit der Beamtenbesoldung im Grundsätzlichen zu beschäftigen. Um für die Zukunft die Bundesregierung der mißlichen Lage zu entheben, von Fall zu Fall Erhebungen darüber anstellen zu müssen, ob die Besoldung der Beamten noch mit den wirtschaftlichen Verhältnissen in Einklang steht, schlagen wir in der Drucksache 726 vor, einen Besoldungsbeirat bei dem Bundesministerium des Innern zu bilden. Ich darf hier gleich sagen, daß dieser Besoldungsbeirat nicht etwa mit dem Sozialbeirat vergleichbar ist. In dem Entwurf ist im einzelnen gesagt, wie sich die Freien Demokraten die Zusammensetzung dieses Beirates denken. Ich glaube, daß auf diese Weise eine kontinuierlichere Anpassung auch der Beamtenbesoldung an etwa veränderte wirtschaftliche Verhältnisse in der Bundesrepublik möglich wäre. Dem Hause würde ich dankbar sein, wenn es gewillt wäre, diesem unserem Antrag zuzustimmen, indem er zunächst dem Ausschuß für Inneres überwiesen wird.

    (Abg. Brück: Herr Eilers, Sie müssen noch eine Berichtigung vornehmen lassen. In der Drucksache 727 steht in § 48 Abs. 1 Ziff. 1 „1957". Es muß richtig heißen „1937". Sonst würde es einen völlig entstellten Sinn ergeben.)

    — Ich werde von dem Kollegen darauf hingewiesen, daß sich leider in der Drucksache 727 ein Druckfehler nicht hat vermeiden lassen. Die Druckfehlerteufel treiben ja überall ihr Spiel. Es muß also in der Fassung des § 48 in Abs. 1 Ziff. 1 nicht „30. Juni 1957" heißen, sondern „30. Juni 1937". Ich hoffe, daß das bei der endgültigen Formulierung nicht wieder einem Druckfehler anheimfällt.

    (Beifall bei der FDP.)