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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Gockeln 2881 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Willeke, Diel (Burg Leyen) und Kunst 2881 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) — Einbringung — 2882 A Etzel, Bundesminister 2882 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses) (Drucksache 595, 635) — Zweite und dritte Beratung — 2896 D Wehr (SPD) . . . 2897 A, 2898 A, 2899 A Hartmann, Staatssekretär . 2897 D, 2899 C Dr. Löhr (CDU/CSU) . . . 2898 C, 2902 C Margulies (FDP) 2899 D Kalbitzer (SPD) . . . . . 2901 C, 2903 A Dr. von Merkatz, Bundesminister . 2903 A Dr. Serres (CDU/CSU) 2903 B Nächste Sitzung 2904 C Anlagen 2905 52. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 51. Sitzung Seite I und Seite 2827 (A, C) statt „Eisenmann (DP)": Eisenmann (FDP). Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abg,eordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 13. 12. Berlin 9. 12. Frau Dr. Bleyler 13. 12. Blöcker 9. 12. Brand 13. 12. Cramer 13. 12. Dr. Deist 9. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Dowidat 9. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Even (Köln) 10. 12. Fuchs 13. 12. Dr. Gleissner (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Häfler 13. 12. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kramel 31. 12. Kriedemann 31. 12. Kühlthau 9. 12. Lohmar 31. 12. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 12. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 13. 12. Mattick 9. 12. Mengelkamp 15. 12. Müller-Hermann 15. 12. Dr. Preiß 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Reitzner 31. 12. Ruland 10. 12. Scheppmann 13. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 9. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Dr. Wahl 13. 12. Walpert 9. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Frau Welter (Aachen) 9. 12. Anlage 2 Umdruck 184 (neu) Änderungsantrag zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Deutschen Zolltarif 1959 werden alle Bruchteile von Prozenten auf volle Zahlen nach unten bzw. auf volle Zahlen nach oben abgerundet. 2. In § 3 des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes a) werden in Absatz 1 im ersten Halbsatz die Worte „wird ermächtigt" durch das Wort „hat" ersetzt; b) wird Absatz 1 Nr. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 26. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlagen zum Stenographischen Bericht t Anlage 3 Umdruck 190 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Löhr und Margulies zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: In dem Entwurf des Deutschen Zolltarifs 1959 wird in der Tarifnr. 76.01 die Anmerkung zu Tarifnr. 76.01-B-1 wie folgt geändert: 1. Das Wort „Anmerkung" wird geändert in ,,Anmerkungen." 2. Vor den Text der Anmerkung wird gesetzt: „1.". 3. Hinter die 1. Anmerkung wird folgende 2. Anmerkung angefügt: „2. Rohaluminium, nicht legiert, bis zu einer Gesamtmenge von 40 000 t in der Zeit vom 1. Januar 1959 bis 31. Dezember 1959 frei frei Von der Kontingentsmenge dürfen in den einzelnen Kalendervierteljahren nicht mehr als je 10 000 t zollfrei eingeführt werden. Die Vierteljahrsmengen sind vorweg um die Mengen zu ermäßigen, die im jeweils vorletzten Kalendervierteljahr zu Zollveredelungsverkehren abgefertigt worden sind. Die Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der Finanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig." Bonn, den 9. Dezember 1958 Dr. Löhr Margulies Anlage 4 Umdruck 191 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag erinnert daran, daß er in seiner Entschließung vom 5. Juli 1959 zu den Verträgen vom 25. März 1959 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft die Erwartung ausgesprochen hat, daß eine Assoziierung dritter Länder in Form einer Freihandelszone erfolgt. 2. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die Errichtung der Freihandelszone nicht, wie vorgesehen, am 1. Januar 1959 zusammen mit der ersten Zollsenkung als Folge des EWG-Vertrages zustandekommt und daß bisher keine Grundlage für eine Verständigung der Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) über die Errichtung einer solchen Freihandelszone ersichtlich ist. 2906 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich mit aller Entschiedenheit dafür einzusetzen, daß durch multilaterale Vereinbarung eine wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) in Form einer Freihandelszone herbeigeführt und so die wirtschaftliche Spaltung Europas verhindert wird. Bonn, den 9. Dezember 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Regling zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 618) *). Durch Gesetz vom 27. Juni 1951 sind Weihnachtsgratifikationen bis zur Höhe von 100 DM steuerfrei gestellt, vorher galten ähnliche Bestimmungen über verschiedene Verwaltungsanordnungen. Seitdem ist mehrfach versucht worden, die Steuerfreiheit auf 200 DM zu erhöhen. Alle diese Anträge wurden abgelehnt, und zwar nicht aus fiskalischen Gründen, sondern vielmehr um der steuerlichen Gerechtigkeit willen. Die Behauptung, daß Weihnachtsgratifikationen schon zur Regelleistung gehören, kann keineswegs durch amtliche Zahlen bestätigt werden. Vielmehr muß man davon ausgehen, daß nur in einigen Branchen regelmäßig Weihnachtsgratifikationen gewährt werden. Nicht zu unrecht wird von denjenigen, die nicht in den Genuß von Weihnachtszuwendungen kommen, hervorgehoben, daß zu den Geschenken des Betriebes noch das Geschenk des Staates hinzukommt. Weihnachtszuwendungen sind entweder zusätzliche Entgelte, also eine Anerkennung für geleistete Arbeit oder sie sind eine Beihilfe wegen vermehrter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest. Das dürfte wohl in den letzten Jahren der häufigere Anlaß zur Zahlung solcher Zuwendungen gewesen sein. Betrachten wir es so, dann werden tatsächlich diejenigen, die von ihrem Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen keine Zuwendungen erhalten können, besonders benachteiligt. Tatsache ist aber, daß der Weihnachtsmonat zwangsläufig zu vermehrten Geldausgaben Anlaß gibt. Und hier wollen wir mit unserem Antrag 618 helfen, indem wir beantragen, den § 3 Abs. 17 des Einkommensteuergesetzes neu zu fassen. Wir wollen also für den Monat Dezember einen Freibetrag von 200 DM für alle Arbeitnehmer, statt der bisher nur für Weihnachtsgratifikationen bis zu 100 DM geltenden Steuerfreiheit. Damit würden alle Steuerpflichtigen, auch wenn sie keine Weihnachtsgratifikationen erhalten, zu Weihnachten zumindest einen bescheidenen zusätzlichen Betrag in ihrer Lohntüte vorfinden. Falls Bedenken wegen des Steuerausfalls aufkommen sollten, so darf ich wohl sagen, daß über *) Vgl. 51. Sitzung Seite 2873 D die Höhe heute niemand in der Lage ist etwas Endgültiges zu sagen. Aber der Ausfall kann nicht so hoch werden, als daß er nicht durch das bisherige Mehraufkommen an Steuern aufgefangen werden könnte. Bonn, den 27. November 1958 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 27:) Ich frage die Bundesregierung, ob anläßlich der Auflösung der Krankenbuchlager eine allgemeine Überprüfung der Renten für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene angeordnet worden ist. Wenn ja, was ist der Anlaß hierzu, und auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich die Anordnung? Zunächst darf ich daran erinnern, daß die Versorgungsbehörden in den Jahren nach dem Kriege Millionen von Versorgungsanträgen zu bearbeiten und später nach dem Bundesversorgungsgesetz umzustellen hatten. Diese Aufgabe mußte in kürzester Zeit durchgeführt werden, um den Kriegsopfern, die zum größten Teil auf ihre Versorgungsbezüge angewiesen waren, möglichst schnell zu helfen. Sie war, wie wiederholt betont und anerkannt worden ist, nur unter stärkster Beanspruchung des Personals und unter schwierigsten Arbeitsverhältnissen zu bewältigen. Die Entscheidungen konnten sich oft nur auf die Angaben der Antragsteller stützen, weil sonstige Unterlagen damals fehlten und auch nicht zu beschaffen waren. Es ist selbstverständlich, daß unter diesen Umständen mehr Fehler unterlaufen mußten, als dies unter normalen Arbeitsverhältnissen der Fall gewesen wäre. Alle Beteiligten, also auch die Länder, die das Bundesversorgungsgesetz durchzuführen haben, waren sich deshalb von jeher darüber einig, daß die Sorgfalt in der Bearbeitung, die damals nicht möglich war, eines Tages nachgeholt werden müsse. Dieser Zeitpunkt war gekommen, als die systematische Ordnung der Krankenurkunden und Eintragungen bei den Krankenbuchlagern abgeschlossen war; damit kann jetzt schnell und zuverlässig auf die wichtigsten Nachweise in Versorgungsangelegenheiten zurückgegriffen werden. Den Versorgungsakten sollen nunmehr nach einem Abrufplan die zugehörigen Krankenurkunden zugeführt werden. Damit werden sich die drei Krankenbuchlager verkleinern und gegebenenfalls zusammengelegt werden können. Die Versorgungsämter werden die eingehenden Urkunden den Versorgungsakten beifügen. Dies hätte keinen Sinn, wenn hierbei nicht geprüft würde, ob sie mit den getroffenen Entscheidungen übereinstimmen. Die Prüfung kann sich allerdings nicht auf die Krankenurkunden beschränken, wenn diese auch in der Regel ihre wichtigste Grundlage bilden werden, sondern sie bezweckt, wie gesagt, allgemein Fehler richtig zu stellen, die bei ordnungsmäßiger Bearbeitung nicht hätten vorkommen dürfen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2907 Es handelt sich hier um eine Verwaltungsmaßnahme, die auf der Notwendigkeit beruht, daß öffentliche Ausgaben ordnungsmäßig belegt sein müssen. Sie ist im Einvernehmen mit den Ländern ergangen und wird von ihnen durchgeführt. Als interne Verwaltungsmaßnahme bedarf sie keiner besonderen Rechtsgrundlage. Soweit sich nach außen hin wirkende Änderungen der bisherigen Entscheidungen als notwendig erweisen sollten, müssen sich diese an die bestehenden Vorschriften des Verfahrensgesetzes für die Kriegsopferversorgung halten (§§ 40 bis 42), das für ihre Anwendung genaue, eng umschriebene Voraussetzungen festlegt. Abschließend bemerke ich noch, daß etwaige Berichtigungen sich in vielen Fällen zugunsten der Versorgungsempfänger auswirken werden. Blank Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Herklotz (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 29) : 1st die Bundesregierung bereit, das System der Arbeiterwochenkarten bei der Deutschen Bundesbahn den Erfordernissen der Fünftagewoche anzupassen und neben der Arbeiterwochenkarte für sechs Tage auch eine Arbeiterwochenkarte für fünf Tage einzuführen? Ist die Bundesregierung außerdem bereit, den Erfordernissen der Kurzarbeiter Rechnung zu tragen und eine Arbeiterwochenkarte für in Kurzarbeit stehende Arbeitnehmer zu ermöglichen? Gegenwärtig arbeitet die Mehrzahl der Berufstätigen noch an sechs Wochentagen. Die bei einem Teil der Betriebe eingeführte Fünftagewoche hat sich bisher im Samstagverkehr der Deutschen Bundesbahn kaum bemerkbar gemacht. Bislang konnte deshalb der Zugverkehr an den Samstagen nicht eingeschränkt werden. Unter diesen Umständen ist die Bundesbahn — ebenso wie die dem Deutschen Personentarif angeschlossenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen — nicht bereit, heute schon verbilligte Fünftagekarten aufzulegen, die notwendig zu einer Minderung der Einnahmen des Personenverkehrs führen müßten. Die Frage wird aber erneut geprüft werden, wenn die Fünftagewoche allgemein eingeführt ist und die Eisenbahnen damit in die Lage versetzt sind, einen nennenswerten Teil ihrer Betriebsleistungen an den Samstagen einzusparen. Der Berufsverkehr der Eisenbahnen erfordert ständig Zuschüsse. Die Verluste würden wesentlich zunehmen, wenn künftig wieder Kurzarbeiterwochenkarten ausgegeben werden sollten. Falls es sich in Zukunft als notwendig erweist, besonders verbilligte Fahrausweise für Kurzarbeiter auszugeben, wird geprüft werden müssen, in welcher Form den Eisenbahnen die mit einer Tarifsenkung verbundenen Fahrgeldausfälle erstattet werden sollen. Gegenwärtig ist die Zahl der Kurzarbeiter, die auf die Benutzung der Eisenbahn angewiesen sind, verschwindend gering. Die Bundesregierung wird aber das Problem erneut prüfen, wenn die Beschäftigungslage dies erfordert. In Vertretung Dr. Seiermann Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 30) : Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, die hinsichtlich des Geländes des Jugendstraflagers Staumühle im Landkreis Paderborn geltend gemachten Eigentumsansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen unverzüglich anzuerkennen, um damit die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Unterbringung der Beamten und Angestellten des Landes, der jugendlichen Insassen und der in dem dort gelegenen Tbc-Krankenhaus befindlichen Kranken zu schaffen? Das rd. 63 ha große Gelände des Jugendstraflagers Staumühle wird durch den Herrn Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes verwaltet. Er ist über dieses Gelände verfügungsberechtigt. Über etwaige Eigentumsansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen kann daher nur von ihm entschieden werden. Hierbei spielt allerdings die die Zuständigkeit des BMVtdg berührende Frage eine Rolle, ob das Gelände später für militärische Zwecke in Anspruch genommen wird. Hierüber wird zur Zeit mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verhandelt. Vor Abschluß dieser Verhandlungen vermag ich mich daher zu dieser Frage nicht zu äußern. Es wird jedoch auch von meinem Hause angestrebt, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden. In Vertretung Dr. Rust
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Dammen und Herren! Ich darf namens der Bundesregierung bitten, in Konsequenz der Abstimmung, soeben über Ziffer 1 des Antrags Umdruck 184 (neu) statitgefunden hat, auch die Ziffer 2 dieses Antrags abzulehnen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Umdruck 184 (neu) Ziffer 2. Wird getrennte Abstimmung verlangt? — Wir stimmen vorsichtshalber getrennt ab.
Zunächst über Ziffer 2 a! Wer für die Annahme ist, dein bitte ich, die Hand zu heben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; abgelehnt.
Ziffer 2 b! Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über § 3 der Ausschußfassung sowie über die §§ 4, 5, 6 und 7, Einleitung und Überschrift Wer für diese Bestimmungen ist, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Die zweite Beratung ist damit abgeschlossen.
Es folgt die
dritte Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Margulies.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Robert Margulies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem uns vorliegenden Entwurf eines Zolltarifgesetzes handelt ies sich, wie Sie alle wissen, um den ersten Schritt zur Verwirklichung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Es handelt sich leider auch um den ersten Schritt zur Diskriminierung der anderen, der nicht an der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beteiligten Länder, und mit diesem Gesetzentwurf beginnen wir, eine Grenze durch das freie Europa zu legen. Es darf anerkannt werden, daß sich die Bundesregierung in den letzten Monaten mit ,allen Kräften bemüht hat, dieses Ergebnis zu vermeiden; aber sie konnte natürlich das Scheitern der Verhandlungen über eine Freihandelszone auch nicht aufhalten. Für 'das ganze Bemühen gilt leider das Wort: „Zu spät, du rettest den Freund nicht mehr." Diese Bemühungen hätten unternomm en werden müssen, als eis noch Zeit war. Damals aber, im Jahre 1957, hat man sich in einer europäischen Euphorie über die realen Tatsachen hinweggesetzt und hat keine Rücksicht darauf genommen, wie die Dinge laufen werden. Nun haben wir das Ergebnis, daß wir anstatt dessen, was wir hier im Hause alle gemeinsam wollen, nämlich eine europäische Einigung, den ersten Beitrag zu einer Spaltung des freien Europa geliefert haben. Wenn die deutsche Bundesregierung — auch das möchte ich anerkennen — zur Zeit auch bemüht ist, die Konsequenzen der hier eintretenden Diskriminierung zu mildern und in Verhandlungen abzuschwächen, so ist das eben doch sehr unter dem
    2900 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958
    Margulies
    Wort zu verstehen, das ich kürzlich einmal gehört habe und das mir sehr gut gefallen hat, nämlich unter der Definition dessen, wais ein Politiker ist. Danach ist ein Politiker ein Mann, der sich jeden Tag mit Bienenfleiß bemüht, Schwierigkeiten aus der Welt zu räumen, die ohne ihn gar nicht entstanden wären.

    (Heiterkeit.)

    Das vorliegende Beispiel ist hierfür besonders treffend.
    Sie, meine Damen und Herren, werden verstehen, daß die Freien Demokraten, die auf diese Entwicklung rechtzeitig aufmerksam gemacht haben und die es damals auch ablehnen mußten, den Verträgen zuzustimmen, heute ebenfalls nicht in der Lage sind, dem Zolltarifgesetz ihre Zustimmung zu geben. Das soll aber nun nicht heißen — das möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich sagen —, daß wir etwa die Gültigkeit der Verträge in Zweifel ziehen. Die Verträge sind in den sechs vertragschließenden Staaten ordnungsmäßig ratifiziert; sie sind in Kraft getreten. Sie sind also gültiges Recht, und ich höre es deshalb sehr ungern, wenn im Zusammenhang mit dem Scheitern der Bemühungen um die Schaffung einer Freihandelszone Überlegungen über eine Clausula rebus sic stantibus oder über das Entfallen der Geschäftsgrundlage angestellt werden. Das sind deutsche Rechtsbegriffe, die es im internationalen Recht nicht gibt. Dort gilt ein unterschriebener Vertrag unter allen Umständen.
    Eine andere Frage ist, ob dieser Vertrag als solcher in allen Teilen von den Beteiligten respektiert wird. Da muß ich ganz offen sagen, daß ich einigermaßen betrübt darüber bin, in welchem Maße sich der Ministerrat der Wirtschaftsgemeinschaft und von Euratom über die Vertragsbestimmungen ohne mit der Wimper zu zucken hinwegsetzt. Ich darf nur daran erinnern, daß bis heute der Sitz der Organe nicht bestimmt ist. Im übrigen ist das eine Sache, die sehr zu den vom. Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages beanstandeten überhöhten Kosten beiträgt. Ich weiß aus meiner Tätigkeit im Haushaltsausschuß des Europäischen Parlaments, daß z. B. Kosten in der Größenordnung von etwa 10 % des Haushalts des Parlaments nur dadurch entstehen, daß die Sitzfrage ungelöst ist. So gibt es noch eine ganze Menge Vertragsklauseln, über die sich der Ministerrat mit einer Nonchalance hinwegsetzt, die dem Gewicht des Vertrages widerspricht.
    Sehen wir uns einnmal den Vertrag selber an! Aus ihm ergibt sich unzweideutig der Wille der Vertragschließenden, sich nicht mit der kleineuropäischen Sechsergemeinschaft zu begnügen. Wir lesen schon in der Präambel:
    ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,
    Und in Art. 18 des Vertrags heißt es:
    Die Mitgliedstaaten sind bereit, zur Entwicklung des zwischenstaatlichen Handels und zum
    Abbau der Handelsschranken durch den Abschluß von Abkommen beizutragen, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum gemeinsamen Nutzen die Senkung der Zollsätze unter die allgemeine Höhe zum Ziel haben, die auf Grund der Errichtung der Zollunion statthaft wäre.
    Hier ist also im Vertrag selber der Wille verankert, es eben nicht bei dieser kleineuropäischen Zollunion zu belassen, sondern darüber hinaus in einem größeren Raum, nämlich im Rahmen der OEEC-Länder, eine europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit zu schaffen; doch muß diese Zusammenarbeit nicht unbedingt auf die OEEC-Länder beschränkt bleiben.
    Im Dritten Teil des Vertrages findet sich unter Titel I Kapitel 3, Handelspolitik, eine ähnliche Formulierung. Es heißt in Art. 110 Abs. 2:
    Bei der gemeinsamen Handelspolitik werden die günstigen Auswirkungen berücksichtigt, welche die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dieser Staaten haben kann.
    Das Verfahren, wie das zu geschehen hat, ist in den Art. 237 und 238 des Vertrages niedergelegt.
    Nach allen Verhandlungen über den Vertrag selber hat man dann in die Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der internationalen Organisationen noch einmal eine Bekräftigung aufgenommen und gesagt:
    DIE REGIERUNGEN . . .
    ERKLÄREN SICH BEREIT, alsbald nach Inkrafttreten dieser Verträge mit den anderen Ländern, insbesondere im Rahmen der internationalen Organisationen, denen sie angehören, Abkommen zu schließen, um diese im gemeinsamen Interesse liegenden Ziele zu erreichen und die harmonische Entwicklung des gesamten Handelsverkehrs zu gewährleisten.
    Es ist leider kein Zweifel, daß die hier im Vertrag niedergelegten Absichten durch das Scheitern der Verhandlungen über eine Freihandelszone nicht verwirklicht werden konnten und daß derjenige, der die Verantwortung für das Scheitern der Verhandlungen trägt, damit den Vertrag verletzt hat! Das sollten wir doch mal festhalten.
    Ich möchte noch einmal sagen: der Vertrag besteht, er ist unzweifelhaft da, und er muß in vollem Umfang erfüllt werden. Die Auseinandersetzung zwischen Parlament und Ministerrat brauchen wir nicht hier zu führen, diese wird im Europäischen Parlament stattfinden. Aber die Frage, ob eine Vertragsverletzung vorliegt, indem einer der Vertragschließenden die im Vertrag ausdrücklich genannten Ziele nachher nicht mehr verfolgt hat, wäre doch der Untersuchung durch unsere Staatsrechtler wert.
    Wir sind jedenfalls der Meinung, daß die Entwicklung, die nunmehr nach dem Scheitern der Verhandlungen über die Freihandelszone eingeleitet wird, leider in vollem Umfang die Befürchtungen rechtfertigt, die wir seinerzeit zum Ausdruck ge-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2901
    Margulies
    bracht haben, als es um die Ratifizierung dieser Verträge ging. Ich möchte nicht alles wiederholen, was damals gesagt worden ist. Aber man muß sich doch darüber klar sein, daß es nun eine Entwicklung zu einer kleineuropäischen Autarkie geben wird. Das wird ja auch in aller Unschuld in den Zahlen ausgedrückt, die man uns immer wieder als Material vorlegt. Da heißt es: „In Weizen können wir den Bedarf decken, wir haben sogar etwas mehr, wir müssen noch etwas exportieren. In Schweinefleisch ebenso. In Butter kommen wir durch. Sogar bezüglich Kaffee ist es nicht notwendig, die Handelsbeziehungen, die wir zur Zeit haben, aufrechtzuerhalten, weil aus den assoziierten überseeischen Gebieten die notwendigen Mengen Kaffee geliefert werden können." Hier wird schon eindeutig klar, daß es sich um ein autarkes Denken handelt, das sich sozusagen zwangsläufig aus der Situation — ohne jede böse Absicht — ergibt.
    Das würde aber für uns, für die Bundesrepublik, bedeuten, daß wir unsere bisher bestehenden Handelsbeziehungen verlieren. Ich glaube, es ist gut, sich noch einmal die Zahlen vor Augen zu halten. Im Groben haben wir ein Viertel unseres gesamten Außenhandels mit den fünf EWG-Staaten, weitere 35 % mit den anderen OEEC-Staaten, also insgesamt im freien Europa etwa 60 % unseres Außenhandels; weitere 40 % haben wir mit den überseeischen Gebieten. Zur Zeit beträgt also der Warenaustausch mit den fünf EWG-Partnern 25 % unseres Außenhandels; 75 % unseres Außenhandels haben wir mit diesen Verträgen riskiert. Wir haben sie riskiert, weil wir alle hier der Meinung waren, wir würden es schaffen, es würde zu einer Freihandelszone kommen.
    Man wird auch sagen dürfen, daß unsere Vertragspartner, insbesondere unsere französischen, zwei Jahre lang den Anschein erweckt haben, daß sie den Weg in die Freihandelszone mitgehen würden. Sie haben in allen technischen Besprechungen mitgearbeitet und an den Beratungen teilgenommen, ohne nun jeden Tag ihre Gegnerschaft gegen das Projekt zu erklären. Jetzt haben sie uns ungefähr 14 Tage vor dem letzten Termin die Trümmer vor die Füße geworfen.
    Nun, das ist leider wegen der gesamten wirtschaftlichen Situation nur zu verständlich, und man kann nicht darüber hinwegsehen, daß Frankreich nicht mehr tun konnte, als es im Augenblick getan hat. Aber für uns, für die Bundesrepublik, ist das doch ein sehr enttäuschendes Ergebnis. Ich glaube, wir sind gezwungen, uns allmählich darüber klar zu werden, was es bedeutet, wenn unsere Wirtschaft auf den engen Raum der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beschränkt wird, wenn durch die Selbstversorgung mit den wichtigsten Nahrungsmitteln innerhalb des EWG-Raumes unsere Beziehungen zu den Staaten, die uns bisher in einer Größenordnung von 5 Milliarden Mark jährlich beliefert haben, leiden. Diesen Staaten werden ja diese 5 Milliarden fehlen, um bei uns wieder entsprechende Erzeugnisse kaufen zu können.
    Sicher wird innerhalb des EWG-Raumes der Warenaustausch zunehmen; aber ich glaube nicht,
    daß das ein Äquivalent für den Außenhandel bieten
    wird, den wir im Zuge der Diskriminierung, die
    wir heute hier beschließen müssen, verlieren werden.
    Ich will nun nicht mehr in aller Breite darüber sprechen; ich glaube, die Begründung, die ich für meine Fraktion gegeben habe, ist ausreichend. Wir sind der Meinung, daß die Bundesregierung gar nicht anders kann, als durch Verabschiedung dieses Zolltarifgesetzes den Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu erfüllen. Aber Sie werden es uns, den Freien Demokraten, die wir Sie jederzeit und rechtzeitig gewarnt haben, nicht übelnehmen können, wenn wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.

    (Beifall bei der FDP.)