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    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Gockeln 2881 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Willeke, Diel (Burg Leyen) und Kunst 2881 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) — Einbringung — 2882 A Etzel, Bundesminister 2882 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses) (Drucksache 595, 635) — Zweite und dritte Beratung — 2896 D Wehr (SPD) . . . 2897 A, 2898 A, 2899 A Hartmann, Staatssekretär . 2897 D, 2899 C Dr. Löhr (CDU/CSU) . . . 2898 C, 2902 C Margulies (FDP) 2899 D Kalbitzer (SPD) . . . . . 2901 C, 2903 A Dr. von Merkatz, Bundesminister . 2903 A Dr. Serres (CDU/CSU) 2903 B Nächste Sitzung 2904 C Anlagen 2905 52. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 51. Sitzung Seite I und Seite 2827 (A, C) statt „Eisenmann (DP)": Eisenmann (FDP). Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abg,eordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 13. 12. Berlin 9. 12. Frau Dr. Bleyler 13. 12. Blöcker 9. 12. Brand 13. 12. Cramer 13. 12. Dr. Deist 9. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Dowidat 9. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Even (Köln) 10. 12. Fuchs 13. 12. Dr. Gleissner (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Häfler 13. 12. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kramel 31. 12. Kriedemann 31. 12. Kühlthau 9. 12. Lohmar 31. 12. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 12. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 13. 12. Mattick 9. 12. Mengelkamp 15. 12. Müller-Hermann 15. 12. Dr. Preiß 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Reitzner 31. 12. Ruland 10. 12. Scheppmann 13. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 9. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Dr. Wahl 13. 12. Walpert 9. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Frau Welter (Aachen) 9. 12. Anlage 2 Umdruck 184 (neu) Änderungsantrag zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Deutschen Zolltarif 1959 werden alle Bruchteile von Prozenten auf volle Zahlen nach unten bzw. auf volle Zahlen nach oben abgerundet. 2. In § 3 des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes a) werden in Absatz 1 im ersten Halbsatz die Worte „wird ermächtigt" durch das Wort „hat" ersetzt; b) wird Absatz 1 Nr. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 26. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlagen zum Stenographischen Bericht t Anlage 3 Umdruck 190 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Löhr und Margulies zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: In dem Entwurf des Deutschen Zolltarifs 1959 wird in der Tarifnr. 76.01 die Anmerkung zu Tarifnr. 76.01-B-1 wie folgt geändert: 1. Das Wort „Anmerkung" wird geändert in ,,Anmerkungen." 2. Vor den Text der Anmerkung wird gesetzt: „1.". 3. Hinter die 1. Anmerkung wird folgende 2. Anmerkung angefügt: „2. Rohaluminium, nicht legiert, bis zu einer Gesamtmenge von 40 000 t in der Zeit vom 1. Januar 1959 bis 31. Dezember 1959 frei frei Von der Kontingentsmenge dürfen in den einzelnen Kalendervierteljahren nicht mehr als je 10 000 t zollfrei eingeführt werden. Die Vierteljahrsmengen sind vorweg um die Mengen zu ermäßigen, die im jeweils vorletzten Kalendervierteljahr zu Zollveredelungsverkehren abgefertigt worden sind. Die Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der Finanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig." Bonn, den 9. Dezember 1958 Dr. Löhr Margulies Anlage 4 Umdruck 191 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag erinnert daran, daß er in seiner Entschließung vom 5. Juli 1959 zu den Verträgen vom 25. März 1959 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft die Erwartung ausgesprochen hat, daß eine Assoziierung dritter Länder in Form einer Freihandelszone erfolgt. 2. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die Errichtung der Freihandelszone nicht, wie vorgesehen, am 1. Januar 1959 zusammen mit der ersten Zollsenkung als Folge des EWG-Vertrages zustandekommt und daß bisher keine Grundlage für eine Verständigung der Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) über die Errichtung einer solchen Freihandelszone ersichtlich ist. 2906 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich mit aller Entschiedenheit dafür einzusetzen, daß durch multilaterale Vereinbarung eine wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) in Form einer Freihandelszone herbeigeführt und so die wirtschaftliche Spaltung Europas verhindert wird. Bonn, den 9. Dezember 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Regling zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 618) *). Durch Gesetz vom 27. Juni 1951 sind Weihnachtsgratifikationen bis zur Höhe von 100 DM steuerfrei gestellt, vorher galten ähnliche Bestimmungen über verschiedene Verwaltungsanordnungen. Seitdem ist mehrfach versucht worden, die Steuerfreiheit auf 200 DM zu erhöhen. Alle diese Anträge wurden abgelehnt, und zwar nicht aus fiskalischen Gründen, sondern vielmehr um der steuerlichen Gerechtigkeit willen. Die Behauptung, daß Weihnachtsgratifikationen schon zur Regelleistung gehören, kann keineswegs durch amtliche Zahlen bestätigt werden. Vielmehr muß man davon ausgehen, daß nur in einigen Branchen regelmäßig Weihnachtsgratifikationen gewährt werden. Nicht zu unrecht wird von denjenigen, die nicht in den Genuß von Weihnachtszuwendungen kommen, hervorgehoben, daß zu den Geschenken des Betriebes noch das Geschenk des Staates hinzukommt. Weihnachtszuwendungen sind entweder zusätzliche Entgelte, also eine Anerkennung für geleistete Arbeit oder sie sind eine Beihilfe wegen vermehrter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest. Das dürfte wohl in den letzten Jahren der häufigere Anlaß zur Zahlung solcher Zuwendungen gewesen sein. Betrachten wir es so, dann werden tatsächlich diejenigen, die von ihrem Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen keine Zuwendungen erhalten können, besonders benachteiligt. Tatsache ist aber, daß der Weihnachtsmonat zwangsläufig zu vermehrten Geldausgaben Anlaß gibt. Und hier wollen wir mit unserem Antrag 618 helfen, indem wir beantragen, den § 3 Abs. 17 des Einkommensteuergesetzes neu zu fassen. Wir wollen also für den Monat Dezember einen Freibetrag von 200 DM für alle Arbeitnehmer, statt der bisher nur für Weihnachtsgratifikationen bis zu 100 DM geltenden Steuerfreiheit. Damit würden alle Steuerpflichtigen, auch wenn sie keine Weihnachtsgratifikationen erhalten, zu Weihnachten zumindest einen bescheidenen zusätzlichen Betrag in ihrer Lohntüte vorfinden. Falls Bedenken wegen des Steuerausfalls aufkommen sollten, so darf ich wohl sagen, daß über *) Vgl. 51. Sitzung Seite 2873 D die Höhe heute niemand in der Lage ist etwas Endgültiges zu sagen. Aber der Ausfall kann nicht so hoch werden, als daß er nicht durch das bisherige Mehraufkommen an Steuern aufgefangen werden könnte. Bonn, den 27. November 1958 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 27:) Ich frage die Bundesregierung, ob anläßlich der Auflösung der Krankenbuchlager eine allgemeine Überprüfung der Renten für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene angeordnet worden ist. Wenn ja, was ist der Anlaß hierzu, und auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich die Anordnung? Zunächst darf ich daran erinnern, daß die Versorgungsbehörden in den Jahren nach dem Kriege Millionen von Versorgungsanträgen zu bearbeiten und später nach dem Bundesversorgungsgesetz umzustellen hatten. Diese Aufgabe mußte in kürzester Zeit durchgeführt werden, um den Kriegsopfern, die zum größten Teil auf ihre Versorgungsbezüge angewiesen waren, möglichst schnell zu helfen. Sie war, wie wiederholt betont und anerkannt worden ist, nur unter stärkster Beanspruchung des Personals und unter schwierigsten Arbeitsverhältnissen zu bewältigen. Die Entscheidungen konnten sich oft nur auf die Angaben der Antragsteller stützen, weil sonstige Unterlagen damals fehlten und auch nicht zu beschaffen waren. Es ist selbstverständlich, daß unter diesen Umständen mehr Fehler unterlaufen mußten, als dies unter normalen Arbeitsverhältnissen der Fall gewesen wäre. Alle Beteiligten, also auch die Länder, die das Bundesversorgungsgesetz durchzuführen haben, waren sich deshalb von jeher darüber einig, daß die Sorgfalt in der Bearbeitung, die damals nicht möglich war, eines Tages nachgeholt werden müsse. Dieser Zeitpunkt war gekommen, als die systematische Ordnung der Krankenurkunden und Eintragungen bei den Krankenbuchlagern abgeschlossen war; damit kann jetzt schnell und zuverlässig auf die wichtigsten Nachweise in Versorgungsangelegenheiten zurückgegriffen werden. Den Versorgungsakten sollen nunmehr nach einem Abrufplan die zugehörigen Krankenurkunden zugeführt werden. Damit werden sich die drei Krankenbuchlager verkleinern und gegebenenfalls zusammengelegt werden können. Die Versorgungsämter werden die eingehenden Urkunden den Versorgungsakten beifügen. Dies hätte keinen Sinn, wenn hierbei nicht geprüft würde, ob sie mit den getroffenen Entscheidungen übereinstimmen. Die Prüfung kann sich allerdings nicht auf die Krankenurkunden beschränken, wenn diese auch in der Regel ihre wichtigste Grundlage bilden werden, sondern sie bezweckt, wie gesagt, allgemein Fehler richtig zu stellen, die bei ordnungsmäßiger Bearbeitung nicht hätten vorkommen dürfen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2907 Es handelt sich hier um eine Verwaltungsmaßnahme, die auf der Notwendigkeit beruht, daß öffentliche Ausgaben ordnungsmäßig belegt sein müssen. Sie ist im Einvernehmen mit den Ländern ergangen und wird von ihnen durchgeführt. Als interne Verwaltungsmaßnahme bedarf sie keiner besonderen Rechtsgrundlage. Soweit sich nach außen hin wirkende Änderungen der bisherigen Entscheidungen als notwendig erweisen sollten, müssen sich diese an die bestehenden Vorschriften des Verfahrensgesetzes für die Kriegsopferversorgung halten (§§ 40 bis 42), das für ihre Anwendung genaue, eng umschriebene Voraussetzungen festlegt. Abschließend bemerke ich noch, daß etwaige Berichtigungen sich in vielen Fällen zugunsten der Versorgungsempfänger auswirken werden. Blank Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Herklotz (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 29) : 1st die Bundesregierung bereit, das System der Arbeiterwochenkarten bei der Deutschen Bundesbahn den Erfordernissen der Fünftagewoche anzupassen und neben der Arbeiterwochenkarte für sechs Tage auch eine Arbeiterwochenkarte für fünf Tage einzuführen? Ist die Bundesregierung außerdem bereit, den Erfordernissen der Kurzarbeiter Rechnung zu tragen und eine Arbeiterwochenkarte für in Kurzarbeit stehende Arbeitnehmer zu ermöglichen? Gegenwärtig arbeitet die Mehrzahl der Berufstätigen noch an sechs Wochentagen. Die bei einem Teil der Betriebe eingeführte Fünftagewoche hat sich bisher im Samstagverkehr der Deutschen Bundesbahn kaum bemerkbar gemacht. Bislang konnte deshalb der Zugverkehr an den Samstagen nicht eingeschränkt werden. Unter diesen Umständen ist die Bundesbahn — ebenso wie die dem Deutschen Personentarif angeschlossenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen — nicht bereit, heute schon verbilligte Fünftagekarten aufzulegen, die notwendig zu einer Minderung der Einnahmen des Personenverkehrs führen müßten. Die Frage wird aber erneut geprüft werden, wenn die Fünftagewoche allgemein eingeführt ist und die Eisenbahnen damit in die Lage versetzt sind, einen nennenswerten Teil ihrer Betriebsleistungen an den Samstagen einzusparen. Der Berufsverkehr der Eisenbahnen erfordert ständig Zuschüsse. Die Verluste würden wesentlich zunehmen, wenn künftig wieder Kurzarbeiterwochenkarten ausgegeben werden sollten. Falls es sich in Zukunft als notwendig erweist, besonders verbilligte Fahrausweise für Kurzarbeiter auszugeben, wird geprüft werden müssen, in welcher Form den Eisenbahnen die mit einer Tarifsenkung verbundenen Fahrgeldausfälle erstattet werden sollen. Gegenwärtig ist die Zahl der Kurzarbeiter, die auf die Benutzung der Eisenbahn angewiesen sind, verschwindend gering. Die Bundesregierung wird aber das Problem erneut prüfen, wenn die Beschäftigungslage dies erfordert. In Vertretung Dr. Seiermann Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 30) : Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, die hinsichtlich des Geländes des Jugendstraflagers Staumühle im Landkreis Paderborn geltend gemachten Eigentumsansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen unverzüglich anzuerkennen, um damit die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Unterbringung der Beamten und Angestellten des Landes, der jugendlichen Insassen und der in dem dort gelegenen Tbc-Krankenhaus befindlichen Kranken zu schaffen? Das rd. 63 ha große Gelände des Jugendstraflagers Staumühle wird durch den Herrn Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes verwaltet. Er ist über dieses Gelände verfügungsberechtigt. Über etwaige Eigentumsansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen kann daher nur von ihm entschieden werden. Hierbei spielt allerdings die die Zuständigkeit des BMVtdg berührende Frage eine Rolle, ob das Gelände später für militärische Zwecke in Anspruch genommen wird. Hierüber wird zur Zeit mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verhandelt. Vor Abschluß dieser Verhandlungen vermag ich mich daher zu dieser Frage nicht zu äußern. Es wird jedoch auch von meinem Hause angestrebt, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden. In Vertretung Dr. Rust
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    Rede von Philipp Wehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion legt Ihnen auf Umdruck 184 (neu) einen Änderungsantrag zum Zolltarif 1959 vor und bittet das Hohe Haus darum, alle Bruchteile von Prozenten auf volle Zahlen nach unten bzw. auf volle Zahlen nach oben abzurunden.
    Mit diesem Änderungsantrag, den wir dem Hohen Hause vorlegen, wollen wir nicht den Versruch unternehmen, eine kleinliche Änderung durchzusetzen, sondern uns liegt daran, daß dieser Tarif, der auf lange Zeit die Richtschnur der Zollpolitik der deutschen Bundesregierung sein wird, nicht bloß materiell, sondern auch seinem Stil und Geist nach tragbar ist.
    Mit diesem Gesetz wird sich da Hohe Haus für die Zukunft des Rechtes begeben, eine eigene Zollpolitik zu betreiben. Das Hohe Haus wird die Bundesregierung ermächtigen, vom sich aus Zollsatzänderungen vorzunehmen. Die Zollsatzänderungen, die uns in dem grünen Buch vorliegen, sollen den ersten Schritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft darstellen. Dieser erste Schritt ist immerhin von solcher Bedeutung, daß es auch auf den Stil ankommt, wie man ihn tut. Wir finden in dem grünen Buch etliche hundert Positionen, die mit Bruchteilen von Prozenten ausdrücken, was der künftige gemeinsame europäische Zolltarif sein soll; die Bruchteile sind dabei auf fünf Zehntel abgerundet. Bei relativ hohen Zöllen fallen diese Bruchteile kaum auf. Ein bisheriger Zollsatz von 25 % z. B. wird ,auf Grund der vertragsmäßig vorzunehmenden 10%igen Zollsenkung auf 221/2 § ermäßigt. Bei einem Zollsatz zwischen 16 und 21 % wird bei der Senkung schon auf fünf Zehntel abgerundet; es bleibt also nichtklar bei der 10%igen Senkung. Wean bei Zollsätzen von 2 % bis 4% auf volle fünf Zehntel abgerundet wird, ergeben sich Zollsenkungen, die statt bei 10 % tatsächlich bei 20 bis 25 % ausmünden. Die scheinbare Logik des Plans, 1/10 his 4/10 auf volle Zahlen und 6/10 bis 9/10 auf 5/10 abzurunden, um möglichst nahe an dem Minimumsatz von 10 % zu bleiben, wie es in der Regierungsbegründung dargestellt wird, geht verloren, wenn tatsächlich 20 bis 25 % dabei herauskommen. Eine überzeugende Begründung dafür ist nicht möglich. Auch der im Ausschuß gemachte Hinweis auf das Schutzzollbedürfnis kann bei den 5/10%, die sich wie ein roter Faden durch den Zolltarif ziehen, nicht überzeugen. Noch anders sieht die Sache bei den niedrigen Zöllen aus. Hier entfällt eine Begründung vollständig.
    Daß die Schädlichkeit dieser Abrundung auf volle Prozent, wie sie die Regierung darstellt, nicht gegeben ist, ergibt sich aus der Begründung, auf die ich hier gern einmal verweisen möchte. Die Begründung zu § 3 Abs. 1 Nr. 2, der wir uns voll und ganz anschließen, besagt, daß diese Vorschrift die Bundesregierung in die Lage versetzen soll, durch die Rechtsverordnung auf Grund des Art. 3 des Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März 1957 die neuen Zollsätze zur Vereinfachung der Verwaltungspraxis auf volle Zahlen abzurunden. Wer sich einmal die Zollabfertigung. ansieht und dabei sehen muß, welche Umstände heute noch im Verkehr von Land zu Land notwendig sind, der wird feststellen, daß diese Praxis, mit Zehnteln zu rechnen, die Zollabfertigungsstellen unnötig belastet. Uns scheint es durchaus beachtlich zu sein, daß die Bundesregierung in ihrer Begründung feststellt, dieser Verwaltungsaufwand sei zu groß und sollte vermieden werden.
    Gleichzeitig wird in der Begründung aber auch darauf hingewiesen, daß diese zehnprozentigen Zollsenkungen nach dem Vertrag vom 25. März nur ein Minimum bilden und wir diese zehnprozentige Ermäßigung, die den ersten Schritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft darstellen soll, nicht unbedingt auf das I-Tüpfelchen genau innehalten müssen, sondern daß die Regierung durchaus freie Hand hat.
    Ich möchte das Hohe Haus darum bitten, unserem Antrag Umdruck 184 (neu) Ziffer 1, im Deutschen Zolltarif 1959 alle Bruchteile von Prozenten auf volle Zahlen nach unten bzw. auf volle Zahlen nach oben abzurunden, die Zustimmung zu geben, damit dieser erste Schritt auch tatsächlich den Geist atmet, mit dem wir gemeinsam nach Europa gehen wollen, und damit nicht in der Zukunft bei den weiter vorgesehenen Zollsatzänderungen aus diesen Zehnteln immer wieder neue Zehntel geboren werden, die dann dokumentieren würden, daß wir diesen Weg in die Zukunft mit 5/10-Schritten gehen. Verhindern Sie das bitte und stimmen Sie unserer Vorlage zu! Sie gehen damit einen Weg, der auch der Vernunft entspricht.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Staatssekretär Hartmann.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Änderungsantrag Umdruck 184 (neu) der Fraktion der SPD darf ich folgendes bemerken, Die nach dem EWG-Vertrag vorgeschriebene Senkung der Zollsätze am 1. Januar 1959 beträgt 10 v. H. der Ausgangszollsätze. Der EWG-Vertrag selbst enthält keine Vorschriften über die Abrundung der sich dabei ergebenden Bruchteile von Zollsätzen. In Betracht kommt nur eine Abrundung der Zollsätze nach unten, da bei einer Abrundung nach oben, also einer Aufrundung, die Vertragsverpflichtung um cien Bruchteil nicht erfüllt werden würde.
    Der maßgebliche Grund für die im Entwurf vorgesehene Handhabung ist, daß bei einer Abrundung auf volle Zahlen nach unten .empfindliche Waren, wie z. B. Textilien, schwer betroffen werden würden. Außerdem würde das nach dem EWG-Vertrag vorgeschriebene Senkungsmaß von 10 % überschritten werden, zum Teil weit überschritten werden. Ich darf dazu ein Beispiel nennen. Für Kammzug ist
    2898 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958
    Staatssekretär Hartmann
    der jetzige Zollsatz i v. H.. Er wird jetzt auf 0,5 v. H. herabgesetzt. Wenn auf volle Zahlen nach unten abgerundet würde, betrüge der Zollsatz 0 %. Es würde also eine hundertprozentige Zollsenkung eintreten, somit gar kein Zollschutz mehr vorhanden sein.
    Die Bundesregierung hat diese nachteiligen Auswirkungen nicht in Kauf nehmen wollen und zur gleichmäßigen Behandlung aller Waren, die von der Zollsenkung betroffen sind, folgende Abrundungsregel vorgesehen:
    Zollsätze mit Bruchteilen von 5/10 werden nicht geändert. Zollsätze mit Bruchteilen von 1/10 bis 4/10 werden auf volle Zahlen nach unten, Zollsätze mit Bruchteilen von 6/10 bis 9/10 werden auf 5/10 nach unten abgerundet.
    Die Bundesregierung bittet das Hohe Haus, es bei dieser Abrundungsregel zu belassen und den Antrag auf Umdruck 184 (neu) abzulehnen.