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    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Gockeln 2881 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Willeke, Diel (Burg Leyen) und Kunst 2881 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) — Einbringung — 2882 A Etzel, Bundesminister 2882 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses) (Drucksache 595, 635) — Zweite und dritte Beratung — 2896 D Wehr (SPD) . . . 2897 A, 2898 A, 2899 A Hartmann, Staatssekretär . 2897 D, 2899 C Dr. Löhr (CDU/CSU) . . . 2898 C, 2902 C Margulies (FDP) 2899 D Kalbitzer (SPD) . . . . . 2901 C, 2903 A Dr. von Merkatz, Bundesminister . 2903 A Dr. Serres (CDU/CSU) 2903 B Nächste Sitzung 2904 C Anlagen 2905 52. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 51. Sitzung Seite I und Seite 2827 (A, C) statt „Eisenmann (DP)": Eisenmann (FDP). Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abg,eordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 13. 12. Berlin 9. 12. Frau Dr. Bleyler 13. 12. Blöcker 9. 12. Brand 13. 12. Cramer 13. 12. Dr. Deist 9. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Dowidat 9. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Even (Köln) 10. 12. Fuchs 13. 12. Dr. Gleissner (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Häfler 13. 12. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kramel 31. 12. Kriedemann 31. 12. Kühlthau 9. 12. Lohmar 31. 12. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 12. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 13. 12. Mattick 9. 12. Mengelkamp 15. 12. Müller-Hermann 15. 12. Dr. Preiß 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Reitzner 31. 12. Ruland 10. 12. Scheppmann 13. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 9. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Dr. Wahl 13. 12. Walpert 9. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Frau Welter (Aachen) 9. 12. Anlage 2 Umdruck 184 (neu) Änderungsantrag zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Deutschen Zolltarif 1959 werden alle Bruchteile von Prozenten auf volle Zahlen nach unten bzw. auf volle Zahlen nach oben abgerundet. 2. In § 3 des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes a) werden in Absatz 1 im ersten Halbsatz die Worte „wird ermächtigt" durch das Wort „hat" ersetzt; b) wird Absatz 1 Nr. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 26. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlagen zum Stenographischen Bericht t Anlage 3 Umdruck 190 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Löhr und Margulies zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: In dem Entwurf des Deutschen Zolltarifs 1959 wird in der Tarifnr. 76.01 die Anmerkung zu Tarifnr. 76.01-B-1 wie folgt geändert: 1. Das Wort „Anmerkung" wird geändert in ,,Anmerkungen." 2. Vor den Text der Anmerkung wird gesetzt: „1.". 3. Hinter die 1. Anmerkung wird folgende 2. Anmerkung angefügt: „2. Rohaluminium, nicht legiert, bis zu einer Gesamtmenge von 40 000 t in der Zeit vom 1. Januar 1959 bis 31. Dezember 1959 frei frei Von der Kontingentsmenge dürfen in den einzelnen Kalendervierteljahren nicht mehr als je 10 000 t zollfrei eingeführt werden. Die Vierteljahrsmengen sind vorweg um die Mengen zu ermäßigen, die im jeweils vorletzten Kalendervierteljahr zu Zollveredelungsverkehren abgefertigt worden sind. Die Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der Finanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig." Bonn, den 9. Dezember 1958 Dr. Löhr Margulies Anlage 4 Umdruck 191 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksachen 595, 635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag erinnert daran, daß er in seiner Entschließung vom 5. Juli 1959 zu den Verträgen vom 25. März 1959 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft die Erwartung ausgesprochen hat, daß eine Assoziierung dritter Länder in Form einer Freihandelszone erfolgt. 2. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die Errichtung der Freihandelszone nicht, wie vorgesehen, am 1. Januar 1959 zusammen mit der ersten Zollsenkung als Folge des EWG-Vertrages zustandekommt und daß bisher keine Grundlage für eine Verständigung der Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) über die Errichtung einer solchen Freihandelszone ersichtlich ist. 2906 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich mit aller Entschiedenheit dafür einzusetzen, daß durch multilaterale Vereinbarung eine wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) in Form einer Freihandelszone herbeigeführt und so die wirtschaftliche Spaltung Europas verhindert wird. Bonn, den 9. Dezember 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Regling zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 618) *). Durch Gesetz vom 27. Juni 1951 sind Weihnachtsgratifikationen bis zur Höhe von 100 DM steuerfrei gestellt, vorher galten ähnliche Bestimmungen über verschiedene Verwaltungsanordnungen. Seitdem ist mehrfach versucht worden, die Steuerfreiheit auf 200 DM zu erhöhen. Alle diese Anträge wurden abgelehnt, und zwar nicht aus fiskalischen Gründen, sondern vielmehr um der steuerlichen Gerechtigkeit willen. Die Behauptung, daß Weihnachtsgratifikationen schon zur Regelleistung gehören, kann keineswegs durch amtliche Zahlen bestätigt werden. Vielmehr muß man davon ausgehen, daß nur in einigen Branchen regelmäßig Weihnachtsgratifikationen gewährt werden. Nicht zu unrecht wird von denjenigen, die nicht in den Genuß von Weihnachtszuwendungen kommen, hervorgehoben, daß zu den Geschenken des Betriebes noch das Geschenk des Staates hinzukommt. Weihnachtszuwendungen sind entweder zusätzliche Entgelte, also eine Anerkennung für geleistete Arbeit oder sie sind eine Beihilfe wegen vermehrter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest. Das dürfte wohl in den letzten Jahren der häufigere Anlaß zur Zahlung solcher Zuwendungen gewesen sein. Betrachten wir es so, dann werden tatsächlich diejenigen, die von ihrem Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen keine Zuwendungen erhalten können, besonders benachteiligt. Tatsache ist aber, daß der Weihnachtsmonat zwangsläufig zu vermehrten Geldausgaben Anlaß gibt. Und hier wollen wir mit unserem Antrag 618 helfen, indem wir beantragen, den § 3 Abs. 17 des Einkommensteuergesetzes neu zu fassen. Wir wollen also für den Monat Dezember einen Freibetrag von 200 DM für alle Arbeitnehmer, statt der bisher nur für Weihnachtsgratifikationen bis zu 100 DM geltenden Steuerfreiheit. Damit würden alle Steuerpflichtigen, auch wenn sie keine Weihnachtsgratifikationen erhalten, zu Weihnachten zumindest einen bescheidenen zusätzlichen Betrag in ihrer Lohntüte vorfinden. Falls Bedenken wegen des Steuerausfalls aufkommen sollten, so darf ich wohl sagen, daß über *) Vgl. 51. Sitzung Seite 2873 D die Höhe heute niemand in der Lage ist etwas Endgültiges zu sagen. Aber der Ausfall kann nicht so hoch werden, als daß er nicht durch das bisherige Mehraufkommen an Steuern aufgefangen werden könnte. Bonn, den 27. November 1958 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 27:) Ich frage die Bundesregierung, ob anläßlich der Auflösung der Krankenbuchlager eine allgemeine Überprüfung der Renten für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene angeordnet worden ist. Wenn ja, was ist der Anlaß hierzu, und auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich die Anordnung? Zunächst darf ich daran erinnern, daß die Versorgungsbehörden in den Jahren nach dem Kriege Millionen von Versorgungsanträgen zu bearbeiten und später nach dem Bundesversorgungsgesetz umzustellen hatten. Diese Aufgabe mußte in kürzester Zeit durchgeführt werden, um den Kriegsopfern, die zum größten Teil auf ihre Versorgungsbezüge angewiesen waren, möglichst schnell zu helfen. Sie war, wie wiederholt betont und anerkannt worden ist, nur unter stärkster Beanspruchung des Personals und unter schwierigsten Arbeitsverhältnissen zu bewältigen. Die Entscheidungen konnten sich oft nur auf die Angaben der Antragsteller stützen, weil sonstige Unterlagen damals fehlten und auch nicht zu beschaffen waren. Es ist selbstverständlich, daß unter diesen Umständen mehr Fehler unterlaufen mußten, als dies unter normalen Arbeitsverhältnissen der Fall gewesen wäre. Alle Beteiligten, also auch die Länder, die das Bundesversorgungsgesetz durchzuführen haben, waren sich deshalb von jeher darüber einig, daß die Sorgfalt in der Bearbeitung, die damals nicht möglich war, eines Tages nachgeholt werden müsse. Dieser Zeitpunkt war gekommen, als die systematische Ordnung der Krankenurkunden und Eintragungen bei den Krankenbuchlagern abgeschlossen war; damit kann jetzt schnell und zuverlässig auf die wichtigsten Nachweise in Versorgungsangelegenheiten zurückgegriffen werden. Den Versorgungsakten sollen nunmehr nach einem Abrufplan die zugehörigen Krankenurkunden zugeführt werden. Damit werden sich die drei Krankenbuchlager verkleinern und gegebenenfalls zusammengelegt werden können. Die Versorgungsämter werden die eingehenden Urkunden den Versorgungsakten beifügen. Dies hätte keinen Sinn, wenn hierbei nicht geprüft würde, ob sie mit den getroffenen Entscheidungen übereinstimmen. Die Prüfung kann sich allerdings nicht auf die Krankenurkunden beschränken, wenn diese auch in der Regel ihre wichtigste Grundlage bilden werden, sondern sie bezweckt, wie gesagt, allgemein Fehler richtig zu stellen, die bei ordnungsmäßiger Bearbeitung nicht hätten vorkommen dürfen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2907 Es handelt sich hier um eine Verwaltungsmaßnahme, die auf der Notwendigkeit beruht, daß öffentliche Ausgaben ordnungsmäßig belegt sein müssen. Sie ist im Einvernehmen mit den Ländern ergangen und wird von ihnen durchgeführt. Als interne Verwaltungsmaßnahme bedarf sie keiner besonderen Rechtsgrundlage. Soweit sich nach außen hin wirkende Änderungen der bisherigen Entscheidungen als notwendig erweisen sollten, müssen sich diese an die bestehenden Vorschriften des Verfahrensgesetzes für die Kriegsopferversorgung halten (§§ 40 bis 42), das für ihre Anwendung genaue, eng umschriebene Voraussetzungen festlegt. Abschließend bemerke ich noch, daß etwaige Berichtigungen sich in vielen Fällen zugunsten der Versorgungsempfänger auswirken werden. Blank Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Herklotz (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 29) : 1st die Bundesregierung bereit, das System der Arbeiterwochenkarten bei der Deutschen Bundesbahn den Erfordernissen der Fünftagewoche anzupassen und neben der Arbeiterwochenkarte für sechs Tage auch eine Arbeiterwochenkarte für fünf Tage einzuführen? Ist die Bundesregierung außerdem bereit, den Erfordernissen der Kurzarbeiter Rechnung zu tragen und eine Arbeiterwochenkarte für in Kurzarbeit stehende Arbeitnehmer zu ermöglichen? Gegenwärtig arbeitet die Mehrzahl der Berufstätigen noch an sechs Wochentagen. Die bei einem Teil der Betriebe eingeführte Fünftagewoche hat sich bisher im Samstagverkehr der Deutschen Bundesbahn kaum bemerkbar gemacht. Bislang konnte deshalb der Zugverkehr an den Samstagen nicht eingeschränkt werden. Unter diesen Umständen ist die Bundesbahn — ebenso wie die dem Deutschen Personentarif angeschlossenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen — nicht bereit, heute schon verbilligte Fünftagekarten aufzulegen, die notwendig zu einer Minderung der Einnahmen des Personenverkehrs führen müßten. Die Frage wird aber erneut geprüft werden, wenn die Fünftagewoche allgemein eingeführt ist und die Eisenbahnen damit in die Lage versetzt sind, einen nennenswerten Teil ihrer Betriebsleistungen an den Samstagen einzusparen. Der Berufsverkehr der Eisenbahnen erfordert ständig Zuschüsse. Die Verluste würden wesentlich zunehmen, wenn künftig wieder Kurzarbeiterwochenkarten ausgegeben werden sollten. Falls es sich in Zukunft als notwendig erweist, besonders verbilligte Fahrausweise für Kurzarbeiter auszugeben, wird geprüft werden müssen, in welcher Form den Eisenbahnen die mit einer Tarifsenkung verbundenen Fahrgeldausfälle erstattet werden sollen. Gegenwärtig ist die Zahl der Kurzarbeiter, die auf die Benutzung der Eisenbahn angewiesen sind, verschwindend gering. Die Bundesregierung wird aber das Problem erneut prüfen, wenn die Beschäftigungslage dies erfordert. In Vertretung Dr. Seiermann Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 51. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 30) : Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, die hinsichtlich des Geländes des Jugendstraflagers Staumühle im Landkreis Paderborn geltend gemachten Eigentumsansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen unverzüglich anzuerkennen, um damit die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Unterbringung der Beamten und Angestellten des Landes, der jugendlichen Insassen und der in dem dort gelegenen Tbc-Krankenhaus befindlichen Kranken zu schaffen? Das rd. 63 ha große Gelände des Jugendstraflagers Staumühle wird durch den Herrn Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes verwaltet. Er ist über dieses Gelände verfügungsberechtigt. Über etwaige Eigentumsansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen kann daher nur von ihm entschieden werden. Hierbei spielt allerdings die die Zuständigkeit des BMVtdg berührende Frage eine Rolle, ob das Gelände später für militärische Zwecke in Anspruch genommen wird. Hierüber wird zur Zeit mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verhandelt. Vor Abschluß dieser Verhandlungen vermag ich mich daher zu dieser Frage nicht zu äußern. Es wird jedoch auch von meinem Hause angestrebt, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden. In Vertretung Dr. Rust
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    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Bravo! bei der CDU/CSU.)


    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)


    (Zustimmung in der Mitte.)


    (Sehr gut! in der Mitte.)


    (Sehr richtig! in der Mitte.)


    (Beifall in der Mitte und rechts.)


    (Beifall in der Mitte.)


    (Hört! Hört! in der Mitte.)


    (Beifall in der Mitte.)


    (Sehr richtig! in der Mitte.)


    (Beifall in der Mitte.)


    (Heiterkeit bei der CDU/CSU.)


    (Sehr richtig! in der Mitte.)


    (Sehr richtig! in der Mitte.)


    (Beifall bei der CDU/CSU.)


    (Beifall bei der CDU/CSU.)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP.)


    (Beifall bei der CDU, CSU.)


    (Hört! Hört! in der Mitte)

    V.
    Ich wende mich nun, meine Damen und Herren, einigen Einzelfragen zu, die für die Gestaltung des Ihnen vorliegenden Haushaltsplanentwurfs von besonderer Bedeutung sind. Ich fasse diesen Teil der Rede kurz und bitte Sie, die gedruckten Allgemeinen Vorbemerkungen zu diesen Teilproblemen zu lesen, die Ihnen darüber gründlich Auskunft geben.
    1. Ich beginne mit den Bundesausgaben für die soziale Sicherung, die im Jahre 1959 mit rund 15,7 Milliarden DM die gleiche Höhe wie im Vorjahr haben. Zu diesen Aufwendungen rechnen die Ausgaben für die Sozialversicherung, für die Kriegsopferversorgung, den Lastenausgleich, die Versorgung nach dem 131er Gesetz, sonstige soziale Sicherungsmaßnahmen wie Arbeitsschutz, Arbeitslosenhilfe, Fürsorge für die Vertriebenen, für Gesundheit, Sport und Jugendpflege und nicht zuletzt die Förderung des Wohnungsbaues. Diese Sozialausgaben im weiteren Sinne beanspruchen rund 40 v.H. der Gesamtausgaben des Blindes; die gesamten Verteidigungsausgaben beanspruchen vergleichsweise rund 30 v. H.
    Die Sozialleistungen im engeren Sinne bestehen aus den Zuschüssen zur Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung, der Arbeitslosenhilfe, dem Zuschuß zum Lastenausgleichstonds, der Umsiedlung und Auswanderung und der betrieblichen Altersfürsorge. Sie betragen insgesamt 10 Milliarden DM und sind damit um rund 300 Millionen DM höher als im Vorjahr.
    Die Zuschüsse zur Sozialversicherung haben sich urn fast 400 Millionen DM auf über 5200 Millionen DM erhöht. Hauptgrund dafür ist die automatische
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2889
    Bundesfinanzminister Etzel
    Erhöhung des Bundeszuschusses infolge der Änderung der Bemessungsgrundlage für die Zugangsrenten; auch die Bundeszuschüsse an die Knappschaftsversicherung einschließlich des Anpassungsbedarfs auf Grund des vorliegenden Rentenanpassungsgesetzes werden sich erhöhen. Auch der Bundeszuschuß zum Lastenausgleichsfonds steigt infolge gesetzlicher Bestimmungen um rund 150 Millionen DM. Die Bundesleistungen für die Kriegsopferversorgung sind auf Grund des natürlichen Abganges durch Tod und vor allem auch durch das Herauswachsen der Waisen aus der Versorgung um rund 240 Millionen DM geringer als im Vorjahr; sie sind also nicht, wie manchmal gesagt wird, an den bisherigen Leistungen gekürzt. Nach der Absicht der großen Sozialgesetze sollen die Sozialleistungen der Steuerzahler in der Form von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt die Eigenleistungen der Versicherten in Selbstverwaltungskörperschaften nur ergänzen. Diese Verzahnung der Bundesfinanzen mit den Finanzen der Rentenversicherungsträger hat in den vergangenen Jahren eine außerordentliche soziale, wirtschaftliche und finanzielle Bedeutung bekommen, die in den nächsten Jahren noch wachsen wird. Die große Rentenreform von 1957 konnte teils durch höhere Beiträge, teils durch höhere Bundeszuschüsse verwirklicht werden. Die erste Rentenanpassung von 1958 wird aus dem Vermögen der Rentenversicherungsträger und weiter wachsenden Bundeszuschüssen gedeckt. Der Bund garantiert die gesamte Rentenversicherung.
    Die Gesamtaufwendungen für soziale Zwecke aus den Mitteln der Versicherungsträger, der öffentlichen Körperschaften und des Lastenausgleichsfonds werden 1959 rund 32 Milliarden DM erreichen; das entspricht rechnerisch rund 42 v. H. aller öffentlichen Abgaben in der Form von Steuern und Beiträgen, die sich auf etwa 75 Milliarden DM belaufen werden. Von dem erwarteten Bruttosozialprodukt des kommenden Jahres in höhe von rund 245 Milliarden DM entfallen also mehr als 13 v. H. auf soziale Aufwendungen. Das sind ebenso ruhmreiche wie nachdenklich stimmende Zahlen. Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber — in engerem Sinne — zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung erfordern heute in der gewerblichen Wirtschaft schon etwas mehr als 28 v. H. der Arbeitsentgelte und im Bergbau rund 46 v. H. Dieses Ausmaß kann kaum mehr gesteigert werden. Wir haben hier die obere Grenze der Belastungsfähigkeit der Wirtschaft und der arbeitenden Bevölkerung erreicht. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wirtschaftskraft und Soziallast ist eine der Lebensvoraussetzungen sowohl für den sozialen Rechtsstaat wie für die Mehrung des allgemeinen Wohlstandes.
    Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Rentenanpassung in den kommenden .Jahren müssen frühzeitig bedacht werden. Die Bundesregierung hat in dem Sozialbericht bereits hervorgehoben, daß Entscheidungen über die weiteren Erhöhungen der Renten im Hinblick auf die Auswirkungen in der Zukunft mit großer Vorsicht getroffen werden sollten. Wenn die weitere Rentenanpassung in den kommenden Jahren zu steigenden Aufbringungslasten führen
    sollte, wären ein allmählicher Vermögensverzehr der Rentenversicherungsträger und höhere Beiträge oder höhere Bundeszuschüsse unvermeidlich. Das Rücklagevermögen der Rentenversicherungsträger von zur Zeit rund 11 Milliarden DM ist bisher ein wesentlicher Faktor der Kapitalbildung, insbesondere der Wohnungsbaufinanzierung, gewesen. Die Verringerung dieses Vermögens in künftigen Jahren würde ernste Kapitalmarktprobleme aufwerfen.
    Für das Jahr 1959 hat die Bundesregierung einer Anpassung der Altrenten mit 6,1 v. H. ab 1. Januar 1959 zugestimmt. Das ist heute wirtschaftlich vertretbar. Ich möchte als Bundesfinanzminister aber frühzeitig genug auf die ernsten Finanzfragen hinweisen, die sich aus einer fortlaufenden Rentenanpassung in späteren Jahren ergeben können.
    Mittel für eine erhöhte Kriegsopferversorgung enthält der Entwurf des Haushaltsplans noch nicht, da über das Ausmaß der Leistungsverbesserungen noch keine Klarheit besteht. Auch hierzu teile ich die Grundauffassung des Herrn Bundesarbeitsministers. Die erforderlichen Deckungsmittel für ein Gesetz, das im Laufe des Jahres 1959 einzubringen und zu verabschieden wäre, müssen zusätzlich beschafft werden.
    2. Für die nationale Sicherheit sind im Einzelplan der Verteidigung insgesamt 11,6 Milliarden DM veranschlagt, von denen 11 Milliarden DM auf die Bundeswehr und 600 Millionen DM auf Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte entfallen. Von den 11 Milliarden DM sollen, wie ich bereits bei der Darstellung des Resteproblems erwähnte, rund 4 Milliarden DM der Neudeckung von schwebenden Zahlungsverbindlichkeiten, also von bereits bewilligten Ausgaben aus übertragenen Ausgabebewilligungen früherer Jahre dienen. Um einen ausgeglichenen Gesamthaushalt aufstellen zu können, sind im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung als erwartete Minderausgabe bei Ausgaberesten des Verteidigungshaushalts und bei anderen Stellen des zivilen Haushalts 2 Milliarden DM abgesetzt worden. Die neuen Bewilligungen für Verteidigungszwecke betragen danach 7 Milliarden DM. Unter diesen Ausgaben fallen die einmaligen Ansätze für die Beschaffung von Kampffahrzeugen von rund 900 Millionen DM und für die Beschaffung von Flugzeugen von rund 800 Millionen DM besonders ins Gewicht. Die im außerordentlichen Haushaltsplan veranschlagten Mittel für den Bau von Wohnungen für Soldaten und zivile Bundeswehrbedienstete sind so bemessen, daß monatlich 1000 Wohnungen hergestellt werden können. Damit wird hoffentlich das Zurückbleiben des militärischen Wohnungsbaues neben den sonstigen Verteidigungsbauten aufgeholt werden können.
    Die Verteidigungslasten, die sich aus dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte im Bundesgebiet und in Berlin ergeben, sind um rund 124 Millionen DM geringer als im Vorjahr, weil inzwischen die beschlagnahmten Liegenschaften in großem Umfange frei gemacht worden sind und im übrigen die Abgeltung der Besatzungsschäden geringere Beträge
    2890 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958
    Bundesfinanzminister Etzel
    erfordert. Der Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland beträgt zur Zeit 5,5 v. H. des Bruttosozialprodukts und liegt damit unter dem einiger Partnerstaaten der NATO. Bei dieser Gegenüberstellung dürfen aber die Sonderlasten, die sich aus der Lage, in die Deutschland als Folge des Krieges geraten ist, nicht unberücksichtigt bleiben.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wenn man sie dem Verteidigungsbeitrag zuschlägt, erhöht sich der Anteil dieser Lasten am Bruttosozialprodukt auf 14,6 v. H. und liegt damit wesentlich über den vergleichbaren Belastungen der Partnerstaaten der NATO.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    3. In meinem finanzpolitischen Schnellauf durch die wichtigsten Aufgabengebiete des Bundes kann ich leider der Förderung der Wissenschaft nicht die Zeit widmen, die der überragenden Bedeutung der Wissenschaftsförderung auch nach meiner Auffassung zukommt.
    Der Bund hat im neuen Finanzjahr rund 660 Millionen DM für kulturelle Aufgaben bereitgestellt. Dieser Betrag ist über 12 Einzelhaushaltspläne verteilt. Der Einzelplan des Innenministers allein weist für kulturelle Zwecke 230 Millionen DM aus. Davon entfallen auf die Förderung der Wissenschaft 163. Millionen DM, auf die Studentenförderung 45 Millionen DM und 15 Millionen DM auf verschiedene Forschungsinstitute. Das Auswärtige Amt hat einen Kulturetat von 62 Millionen DM, davon gehen rund 34 Millionen DM an die deutschen Schulen im Ausland. Für die friedliche Atomforschung werden 136 Millionen DM veranschlagt. Außerdem enthält auch der Einzelplan des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen noch 13 Millionen DM für kulturelle Maßnahmen in den Grenzgebieten.
    Nach der Einsetzung des Wissenschaftsrats gewinnen die besonderen Bundesmittel für die allgemeine Förderung der Wissenschaft steigende Bedeutung. Die Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschaftsrat und dem Finanzministerium ist ausgezeichnet. Die Bundesmittel für Wissenschaftsförderung werden gemäß den Vorschlägen des Wissenschaftsrats an die Universitäten und sonstige bundeswichtige Kultureinrichtungen der Länder verteilt. Diese Mittel sind im neuen Haushaltsplan um 28 Millionen DM höher als im Vorjahr. Eine weitere Erhöhung ist in Aussicht genommen.
    Im übrigen machen die Bundesmittel für die Wissenschaftsförderung nur einen geringen Teil des Gesamtbetrages aus, der in den öffentlichen Haushalten für kulturelle Zwecke ausgegeben wird. Das Schwergewicht der Förderung von Wissenschaft und Forschung liegt aus verfassungsrechtlichen Gründen natürlich bei den Ländern.
    4. Auch meine Bemerkung zum Landwirtschaftshaushalt muß ich kurz fassen. Er erfordert wie im Vorjahr 2,4 Milliarden DM, von denen rund 1,3 Milliarden DM für den Grünen Plan als Sammelansatz vorgesehen sind. Die Einzelansätze des Grünen Plans können erst im Laufe der Haushaltsberatungen, etwa im Februar 1959, festgelegt werden, wenn der Grüne
    Bericht vorliegt. Dabei wird erneut zu prüfen und zu entscheiden sein, ob der Anteil der Preissubventionen an den Gesamtmitteln des Grünen Plans mit rund 53 v. H. auch im neuen Jahr beibehalten werden soll. Nach meiner Meinung sollte schon 1959 mit dem schrittweisen Abbau der Subventionen begonnen werden. Die dadurch frei werdenden Haushaltsmittel sollen aber wirklich strukturverbessernden Maßnahmen des Grünen Plans zufließen, also der Landwirtschaft keinesfalls entzogen werden. Mit dem endgültigen Wegfall der Roggenlieferprämie wird nach meiner Meinung finanzpolitisch ein richtiger Anfang gemacht.
    Die Zinssubvention für die Landwirtschaft ist in den letzten 4 Jahren von 16 Millionen DM auf nunmehr 105 Millionen DM angestiegen. Zinsverbilligungsmaßnahmen werden leicht beschlossen, ohne daß dabei die Gesamtbelastung hinreichend gewürdigt wird, die damit für die künftigen Jahre in automatisch steigendem Maße eintritt. Auch Zinssubventionen verschleiern nur den wahren Preis des Gutes und bedürfen daher der gleichen kritischen Beurteilung wie Staatshilfen zur Verbilligung anderer Kosten. Nachdem der Zinssatz im letzten Jahr um mindestens 2 v. H. gesunken ist, ist der Zeitpunkt gekommen, zu prüfen, ob, wo und wieweit Zinssubventionen künftig noch erforderlich sind. Auch hier bedarf der Abbau der Subventionen einer sorgfältigen Vorplanung über längere Zeit, damit die Umlastung von den Schultern der Steuerzahler auf die Schultern der wirtschaftlich unmittelbar Beteiligten störungsfrei vor sich geht.
    Bereits im Vorjahr habe ich das ständige Steigen der Kosten der Vorratshaltung beklagt, die von 96 Millionen DM im Jahre 1950 auf 334 Millionen DM im Jahre 1958 angewachsen waren. Im laufenden Jahr sind Abbaumaßnahmen eingeleitet worden, für deren Abwicklung zunächst wiederum weitere Staatshilfen in Höhe von rund 20 Millionen DM vorgesehen werden mußten, damit die überhöhten Bestände an Getreide verbilligt im Ausland als Futtermittel verkauft werden können. Infolge dieses Abbaues des Getreideberges konnten die Kosten für die Vorratshaltung im neuen Rechnungsjahr um 43 Millionen DM verringert werden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ich wiederhole meine vorjährige Empfehlung, das Getreidepreis-Gesetz grundlegend zu überprüfen, damit in dem neuen Getreidewirtschaftsjahr ab 1. Juli 1959 die Aufnahmepflicht der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide auf ein geringeres Maß zurückgeführt wird.
    Es ist nicht meine Aufgabe als Finanzminister, bestimmte agrarwirtschaftliche Maßnahmen vorzuschlagen. Es muß immer wieder gesagt werden, daß alle Staatshilfen für bestimmte Wirtschaftszweige schließlich vom Steuerzahler aufgebracht werden müssen.
    Der Förderung der ländlichen Siedlung, insbesondere für die Vertriebenenansiedlung, führt auch der neue Haushaltsplan mit 245 Millionen DM Haushaltsmittel zu, die neben den Kapitalmarktmitteln, den Leistungen der Länder und des Lastenaus-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2891
    Bundesfinanzminister Etzel
    gleichsfonds die Finanzierung eines Siedlungsprogramms im gleichen Umfang wie im laufenden Jahre ermöglichen. Durch die Einstellung der Darlehensmittel des Bundes in den außerordentlichen Haushaltsplan wird nur ihre Aufbringung, nicht aber ihre Bereitstellung berührt.
    Neben den Staatsbeihilfen zur Förderung der Landwirtschaft könnten schließlich auch noch die ERP-Kredite für die Landwirtschaft mit etwa 110 Millionen DM und die unsichtbaren, aber großen Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer mit schätzungsweise 350 Millionen DM erwähnt werden.
    Ich will mit diesen Bemerkungen über die finanziellen Auswirkungen unserer Agrarpolitik nicht ihr System und auch nicht die Grundentscheidungen über einzelne Stützungsmaßnahmen kritisieren. Als Finanzminister möchte ich nur warnend hervorheben, daß heftige Winde um unser Agrar-Gebäude wehen. Unsere agrarische Selbstbehauptung im Gemeinsamen Europäischen Markt hängt nicht zuletzt davon ab, daß wir uns frühzeitig von den überkommenen und manchmal zufälligen Formen agrarwirtschaftlicher Subventionen loslösen und die öffentlichen Mittel mehr und mehr für echte und nachhaltige Strukturmaßnahmen verwenden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Das ist vielleicht keine populäre Politik. Es ist aber nun einmal das schwere Amt des Finanzministers, der Warner seines Volkes zu nüchterner Vorsorge gegen künftige Gefahren zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    5. Die Ausgaben für Verkehrszwecke sind gegenüber dem Vorjahr um 50 Millionen DM gestiegen und erreichen nunmehr 2,56 Milliarden DM. Davon entfallen auf den Straßenbau rund 1075 Millionen DM. Bindungsermächtigungen, die die kontinuierliche Durchführung der Straßenbaumaßnahmen sichern, können bis zu 400 Millionen DM zugelassen werden. Einschließlich der wiederum erwarteten Offa-Kredite von 134 Millionen DM kann also für den Straßenbau ein Auftragsvolumen von 1,6 Milliarden DM allein aus Bundesmitteln verplant und in Aufträgen vergeben werden. Die Straßenbaumittel werden erstmalig in einem besonderen Straßenbauplan zusammengefaßt. Durch diese haushaltstechnische Maßnahme soll die Bewirtschaftung der Straßenbaumittel wesentlich erleichtert und ein zügiger Ausbau der Bundesstraßen und Autobahnen gefördert werden.
    Die Bundesregierung verkennt nicht den überragenden Rang des Straßenbau-Programms und seine Vordringlichkeit infolge der sprunghaften Zunahme der Kraftfahrzeuge. Sie erwägt, wie Ihnen bekannt ist, den Erlaß eines besonderen Gesetzes über die Finanzierung des Straßenbaus, um dadurch dem auch vom Bundestag geforderten Vierjahresplan mit einem Gesamtaufwand von 7 Milliarden DM eine gesicherte finanzielle Grundlage zu geben. Der Entwurf eines entsprechenden Straßenbau-Finanzierungsgesetzes soll dem Hohen Haus noch vor dem Ende des Rechnungsjahres zugeleitet werden. Er wird zur Zeit zwischen den Ressorts erörtert.
    Aus den besonderen Maßnahmen des geplanten Straßenbaufinanzierungsgesetzes wird eine Mehreinnahme an Mineralölsteuer von mehreren hundert Millionen DM noch für das Rechnungsjahr 1959 erwartet werden dürfen. Die daraus zusätzlich zu finanzierenden Straßenbauten sind bereits in dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans enthalten und besonders kenntlich gemacht. Diese Haushaltsbewilligungen werden automatisch als Zusatzprogramm in Angriff genommen, sobald das Hohe Haus den Plänen der Bundesregierung zustimmt.
    Im Rahmen des geplanten Straßenbau-Finanzierungsgesetzes soll auch die Zweckbindung des größten Teiles der Mineralölsteuer festgelegt werden, soweit sie vom Kraftverkehr aufgebracht wird. Die Finanzlage des Bundes erlaubt es leider nicht, das gesamte, vom Kraftverkehr erbrachte Mineralölsteueraufkommen ausschließlich für Straßenbauzwecke zu verwenden. Ein Sockelbetrag von etwa 600 Millionen DM wird noch für allgemeine Finanzbedürfnisse benötigt. Für 1959 wird das Aufkommen an Mineralölsteuer mit rund 1,9 Milliarden DM geschätzt; davon erbringt der Kraftverkehr etwa 1,6 Milliarden DM. In dem gleichen Jahr sind für den Ausbau der Bundesfernstraßen einschließlich der Kreditmittel rund 1,2 Milliarden DM vorgesehen, so daß also tatsächlich nur noch 400 Millionen DM für allgemeine Finanzbedürfnisse verwendet werden. Um das Straßenbau-Programm in 1959 in der Planung noch aufzustocken, sind zusätzlich 400 Millionen DM Bindungsermächtigungen vorgesehen. Tatsächlich kann also ein Straßenbauvolumen von 1,6 Milliarden DM vergeben werden.
    Die Erhöhung der Mittel für den Wasserstraßenbau um 16 Millionen DM auf 345 Millionen DM kommt in erster Linie den Seewasserstraßen und der Moselkanalisierung zugute. Für den Rhein-Main-Donau-Kanal sind entsprechende Mittel vorgesehen. Für die Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse der Unterelbe sind 14,2 Millionen DM, das sind 4,2 Millionen DM mehr als im Vorjahr vorgesehen. Die Vertiefung auch der Unterweser, des Emder Fahrwassers und des Nord-Ostsee-Kanals wird unge- schmälert fortgesetzt. Auch das Fahrwasser der Trave wird verbessert. Diese Vertiefung ist für die Lebensfähigkeit unserer deutschen Seehäfen von großer Bedeutung. Unter den vielen Großbauvorhaben des Wasserstraßenbaus erwähne ich den ersten Teilbetrag für den Bau eines großes Kulturwehrs im Oberrhein zwischen Basel und Straßburg als deutsch-französische Gemeinschaftsaufgabe. Die Neuplanung und der Neubau von Wasserstraßen bedürfen unter den veränderten Verkehrsverhältnissen von heute einer besonders sorgfältigen und kritischen Prüfung.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Bei der Planung neuer Wasserstraßenbauten muß nicht nur ihre Wirtschaftlichkeit, sondern auch ihre Rückwirkung auf die übrigen Verkehrsträger bedacht werden.
    2892 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958
    Bundesfinanzminister Etzel
    Ein besonderes Sorgenkind des Bundesfinanzministers, aber kein ungeliebtes, ist die Deutsche Bundesbahn. Ihre Finanzentwicklung im Laufe dieses Jahres ist weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben, die bei der Tariferhöhung mit Wirkung vom 1. Februar noch gehegt werden durften. Statt der damals erwarteten Mehreinnahme von rund 750 Millionen DM jährlich ist in diesem Jahre nur eine solche von etwa 350 Millionen DM zu erwarten. Der Güterverkehr, der den weit überwiegenden Teil der Einnahmen der Bundesbahn erbringt, ist infolge des weiteren Rückganges der Massengütertransporte, vor allem auch an Kohle und Stahl, um etwa 12 v. H. geschrumpft. Der Personenverkehr wird die erwarteten Mehrerträge voraussichtlich erbringen; aber auch hier sind Verkehrsrückgänge, vor allem im Nahverkehr, festzustellen.
    Für das Finanzjahr 1958 wurden 823 Millionen DM als Finanzhilfe an die Bundesbahn vorgesehen. Damit ist der Finanzbedarf nach dem ursprünglichen Wirtschaftsplan nicht zu decken. Erfreulicherweise konnte die Bundesbahn aber zwei Anleihen mit insgesamt 650 Millionen DM aufnehmen. Die Investitionen der Bundesbahn im laufenden Jahr erreichen nach der bisherigen Planung schon rund 1,5 Milliarden DM. Sie sollen nunmehr noch um 500 Millionen DM aufgestockt werden, um Sonderaufträge an die Stahlindustrie zu ermöglichen. Diese Investitionen dienen in großem Umfange der Verbesserung und der Rationalisierung des Betriebes; sie werden hoffentlich in späteren Jahren zu einer Verbesserung der Ertragslage beitragen.
    Für das Jahr 1959 ist im Entwurf des Haushaltsplans wiederum eine Finanzhilfe von 835 Millionen DM vorgesehen. Der Mehrbetrag von 10 Millionen DM ist zur verstärkten Beseitigung schienengleicher Übergänge hinzugegeben worden. An jedem Tage des neuen Jahres leisten die Steuerzahler an die Deutsche Bundesbahn rund 2,3 Millionen DM Finanzhilfe.
    Ich teile die Auffassung des Herrn Bundesverkehrsministers, daß mit dieser Bundeshilfe allein der schlechten Lage der Bundesbahn nicht abgeholfen ist. Es dürfte Gemeinüberzeugung geworden sein, daß nunmehr umfassendere Maßnahmen zur innerbetrieblichen und wirtschaftlich-finanziellen Neuordnung der Deutschen Bundesbahn unaufschiebbar geworden sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Deutsche Bundestag hat eine Prüfungskommission eingesetzt, die hoffentlich recht bald ihre Arbeit mit einem Bündel von Verbesserungsvorschlägen abschließen wird. Ich habe hier sehr erfreuliche Nachrichten. Ohne eine energische Selbsthilfe und innerbetriebliche Rationalisierung zur Anpassung an eine veränderte Verkehrsstruktur darf die Deutsche Bundesbahn zusätzliche Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler nicht erwarten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie ist das größte deutsche und europäische Wirtschaftsunternehmen und muß versuchen, ihre Wirtschafts- und Finanzprobleme in einer völlig veränderten Umwelt nach wirtschaftlichen Grundsitzen zu lösen. Des wohlwollenden Verständnisses und der Förderung auch des Bundesministers der Finanzen darf sie dabei versichert sein. Es wäre aber naiv anzunehmen, daß der Bundeshaushalt die steigenden Betriebsverluste der Bundesbahn zu Lasten der Steuerzahler ohne wesentliche Anderungen ihrer Betriebsführungsgrundsätze übernehmen könnte.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Ich werde jede Bemühung um innerbetriebliche Verbesserungen im Rahmen meiner finanzpolitischen Aufgaben fördern. Die Bundesbahn muß in den Stand gesetzt werden, sich mit .größerer kaufmännischer Beweglichkeit veränderten Verhältnissen anzupassen. Wenn Gesetze dem entgegenstehen sollten, müssen sie geändert werden,

    (Abg. Dr. Vogel: Das ist der Witz!)

    Nur so kann die Bundesbahn in die Lage versetzt werden, ihren Platz im Wettbewerb zwischen Schiene, Straße und Wasserstraße zu behaupten. Die Sanierung der Deutschen Bundesbahn ist nach meiner Meinung keine Aufgabe, die etwa einzig und allein mit innerbetrieblichen Rationalisierungsmaßnahmen gelöst werden könnte.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es bedarf aus diesem Anlaß einer Gesamtüberprüfung unserer bisherigen Verkehrspolitik und einer Gesamtkonzeption für ihre Neuordnung. Ich weiß, daß der Bundesverkehrsminister diese Auffassung teilt und eine solche Neukonzeption unserer Verkehrspolitik in nicht zu ferner Zeit vorlegen will.

    (Abg. Dr. Conring: Höchste Zeit!)

    Wesentlich erfreulicher ist das Finanzbild der Deutschen Bundespost. Im Laufe dieses Jahres ist es gelungen, die erheblichen Mehrbelastungen, die vor allem aus der Besoldungsneuregelung und der Arbeitszeitverkürzung entstanden sind, durch Selbsthilfemaßnahmen aufzufangen. Die Ablieferungen der Bundespost an den Bundeshaushalt für 1959 konnten in der gesetzlichen Höhe veranschlagt werden. Es steht zu hoffen, daß auch die Betriebsrechnung der Bundespost für das Jahr 1958 ohne oder nur mit geringem Verlust abschließen wird. Die Entwicklung des Kapitalmarktes hat es erfreulicherweise auch der Deutschen Bundespost ermöglicht, ihre hohen kurzfristigen Schulden zu konsolidieren und damit ihre Kapitalstruktur zu verbessern und große gewinnbringende Investitionen, vor allem im Fernmeldedienst, zu machen. Dazu haben als einmalige Maßnahme auch die Übernahme einer Anleihe von 200 Millionen DM auf den Bundeshaushalt und ihre Einbringung als Stammkapital beigetragen.
    Zu cien Ruhmesblättern in der deutschen Wirtschaftsgeschichte der Nachkriegsjahre gehört der Wiederaufbau der deutschen Handelsflotte, der ohne die erheblichen Finanzhilfen des Bundes nicht möglich gewesen wäre. Mit rund 4,4 Millionen Bruttoregistertonnen ist unsere Handelsflotte den gegenwärtigen Anforderungen gewachsen. Weitere Finanzhilfen sind nicht mehr nötig und auch nicht mehr vertretbar.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2893
    Bundesfinanzminister Etzel
    Die Bundesausgaben für die Luftfahrt wachsen ständig. Grund dafür sind die Aufwendungen der Deutschen Lufthansa für die Beschaffung von Düsenflugzeugen. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen für die beiden Flugverkehrshäfen Rhein-Main hei Frankfurt und Rhein-Ruhr bei Köln, die künftig allein noch für den interkontinentalen Düsenluftverkehr in Betracht kommen. Die Aufwendungen für die zivile Luftfahrt sind von 34 Millionen DM im Jahre 1955 auf 66 Millionen DM im Jahre 1959 gestiegen. Die Deutsche Lufthansa soll im neuen Jahr Investitionszuschüsse von 30 Millionen DM und laufende Betriebszuschüsse zur Verlustdeckung von 19 Millionen DM erhalten. Hervorzuheben ist auch die Steigerung der Ausgaben für die Flugsicherung und den Wetterdienst.
    6. Nur mit einigen Worten muß ich auf die Finanzierung des Wohnungsbaues im kommenden Jahr eingehen. Jeder besondere Hinweis auf seine überragende politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung erübrigt sich hier. Für Zwecke des Wohnungsbaues sind in diesem Bundeshaushaltsplan insgesamt rund 2 Milliarden DM vorgesehen, dazu treten Bindungsermächtigungen in der einmaligen Höhe von rund 1,7 Milliarden DM. Der Gesamtansatz übersteigt den Vorjahresbetrag um etwa 300 Millionen DM. Die gesetzliche Degression der Haushaltsmittel für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau um jährlich 70 Millionen DM auf nunmehr 560 Millionen DM wird mehr als ausgeglichen durch die höheren Mittel für den Wohnungsbau für Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und für Aussiedler. Hierfür sind 632 Millionen DM, das sind 328 Millionen DM mehr als im Vorjahr, veranschlagt. Bindungsermächtigungen sind wiederum mit rund 1,2 Milliarden DM vorgesehen. Der Bund trägt auch in 1959 noch einmal die Hälfte des gesamten Finanzbedarfs für die Errichtung von Wohnungen für diesen bevorrechtigten Personenkreis. Allerdings zwingt die Entwicklung des Kapitalmarktes hier wie im allgemeinen Wohnungsbau zu der Überlegung, ob nicht künftig die Haushaltsmittel des Bundes, der Länder und der Gemeinden im wesentlichen Umfange durch Kapitalmarktmittel ersetzt werden können. Die dahingehenden Pläne des Bundeswohnungsbauministers werden vom Finanzminister unterstützt. Die bisherigen, zum Teil unübersichtlichen und systemlosen Formen der Wohnungsbaufinanzierung in sieben verschiedenen Programmen sollten auch nach meiner Meinung im Laufe des Jahres 1959 vereinfacht und in nur einem großen Wohnungsbauprogramm zusammengefaßt werden.

    (Zustimmung bei der CDU CSU.)

    Soweit künftig Kapitalmarktmittel an die Stelle von Steuermitteln treten können, sollte dies geschehen. Soweit erforderlich, können öffentliche Finanzhilfen durch die Gewährung von Bürgschaften für nachstellige Hypotheken und in bestimmten Grenzen auch von Mietbeihilfen in Aussicht genommen werden. An bedeutenden Einzelzahlen aus dem Haushaltsplan des Wohnungsbaues nenne ich noch 100 Millionen DM für Wohnungsbauprämien, zu denen weitere 36 Millionen DM für Länder mit überdurchschnittlicher Belastung an Wohnungsbauprämien treten; 40 Millionen DM für den Wohnungsbau für Umsiedler und für die Räumung von Wohnlagern; erstmalig 5 Millionen DM als Schuldendiensthilfe für Wohnungsbaudarlehen an bauwillige junge Eheleute. Diese Mittel ermöglichen die Aufbringung eines Betrages von 80 bis 100 Millionen DM an Baumitteln für diesen Zweck. Schließlich sei noch auf den Betrag von 520 Millionen DM für den Wohnungsbau aus dem Lastenausgleichsfonds hingewiesen.
    7. Im Schlußteil meiner Haushaltsrede möchte ich mich nunmehr noch mit einigen finanzpolitischen Fragen befassen, die das Verhältnis des Bundes zu den Ländern und Gemeinden, die Entwicklung der Länder- und Gemeindefinanzen und schließlich die Finanzbeiziehungen des Bundes zu ,den europäischen Gemeinschaften betreffen. Ich kann das leider auch nur mit der gebotenen Kürze tun, obwohl gerade hier Grundfragen ,der Finanzpolitik und der Finanzverfassung angesprochen werden, die von Jahr zu Jahr gewichtiger werden.
    Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist insoweit ein zur Zeit ruhendes Problem, soweit es sich um die Einnahmeseite, d. h. um die Aufteilung der Steuerquellen und der Steuererträge im vertikalen Finanzausgleich handelt. Die Wünsche der Länder richten sich nunmehr verstärkt auf die Übernahme bisheriger Länderlasten auf den Bund. Kennzeichnend dafür ist die erneute Debatte des Bundesrates beim ersten Durchgang des Haushaltsgesetzes 1959, wo eine verstärkte Beteiligung des Bundes an Wiedergutmachungslasten in Berlin mit einem jährlichen Mehraufwand von 180 Millionen DM gefordert wurde.
    Angesichts der offensichtlichen Anspannung der Finanzlage des Bundes könnte ich fast auf eine Stellungnahme zu diesen Länderwünschen verzichten. Sie scheinen mir im hohen Maße auf unwirklichen Annahmen zu beruhen. Vom laufenden Finanzjahr ab hat der Bund durch den Einbau des Notopfers Berlin in die Körperschaftsteuer die Finanzmasse der Länder um 350 Millionen DM jährlich verbessert. Damit ist nach meiner Meinung der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern auf absehbare Zeit geregelt.
    Die Steuereinnahmen der Länder 'insgesamt werden sich im Jahre 1959 gegenüber 1958 um etwa 1,1 Milliarden DM und die der Gemeinden um etwa 500 Millionen DM erhöhen, und zwar für die Länder von 14,7 Milliarden DM auf 15,8 Milliarden DM, für die Gemeinden von 7,4 Milliarden DM auf 7,9 Milliarden DM.
    Die Haushaltslage der Länder ist auch durch die Entwicklung des Kapitalmarktes erleichtert; vermögenswirksame Ausgaben, die bisher in großem Umfange aus Steuermitteln finanziert wurden, können künftig aus Kapitalmarktmitteln gedeckt werden.
    Das Land Berlin wird im Jahre 1959 eine Finanzhilfe des Bundes erhalten, deren Höhe noch nicht endgültig feststeht, weil der Berliner Haushaltsplan erst im Januar 1959 'aufgestellt werden wird. Vorerst sind im Bundeshaushaltsplan dafür 940 Millio-
    2894 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958
    Bundesfinanzminister Etzel
    nen DM vorgesehen, die auf der Grundlage des laufenden Finanzjahres veranschlagt sind. Die politische Sonderlage Berlins muß auch bei den Finanzentscheidungen ,des Bundes gewürdigt werden.
    Für das Saarland ist das Jahr 1959 das letzte Jahr unter einer fremden Wirtschafts- und Währungsordnung. Für seinen Haushalt ist wiederum eine Bundeshilfe von 65 Millionen DM als Darlehen vorgesehen. Diese Finanzhilfe soll das Saarland insbesondere auch in den Stand setzen, Dauervorschüsse des französischen Staatshaushalts in Höhe von rund 11 Millionen DM zurückzuzahlen. Nach der wirtschaftlichen Rückführung des Saarlandes in das deutsche Staatsgebiet, die spätestens aim 31. Dezember 1959 ,erfolgen muß, werden zwischen dem Bund und dem Saarland neue Abreden über die daraus entstehenden Finanzfragen für ,die Übergangszeit zu treffen sein, um einen Einnahmeausfall im Haushalt des Saarlandes für das Kalenderjahr 1959 erforderlichenfalls durch eine zusätzliche Finanzhilfe des Bundes auszugleichen. Im übrigen stehen dem Saarland noch 31 Millionen DM aus der Finanzhilfe für 1957 zur Verfügung, die bisher noch nicht benötigt wurden. An den Kosten des Straßenbaues und des Autobahnbaues im Saarland beteiligt sich der Bund auch im neuen Rechnungsjahr gesondart.
    Eine einmalige und außerordentliche Belastung stellen die Zahlungen dar, die der Bund bei der endlichen vollen Rückgliederung des Saarlandes nach Artikel 59 des Saar-Vertrages an Frankreich zu zahlen hat. Dafür müssen im Finanzjahr 1959 680 Millionen DM aufgebracht werden, die mit einem Sonderkredit finanziert werden sollen. Schließlich muß der Bund auch noch ein Darlehen Frankreichs an das Saarland aus dem Jahre 1952 in Höhe von 8 Milliarden ffrs mit rund 76 Millionen DM zurückzahlen.
    Finanzhilfen an andere Länder, die in früheren Jahren gewährt wurden, werden im neuen Jahr nur noch für Schleswig-Holstein mit 20 Millionen DM als Zuschuß vorgesehen. Die bisherigen Bundesdarlehen sollen und können bei den Ländern künftig durch Kapitalmar tdarlehen ersetzt werden. Es wäre wirtschaftlich unvernünftig, wenn der Bund sich künftig neben seinen eigenen hohen Kreditaufnahmen auch noch für Finanzbedürfnisse einzelner Länder verschulden sollte, um die daraus gewonnenen Mittel an die Länder weiterzuleihen. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein in den letzten Jahren ist ein anschaulicher Beweis dafür, wie durch eine umsichtige und weitschauende Initiative der Landesregierung mit beachtlicher finanzieller Unterstützung des Bundes die Wirtschaftsstruktur und die Steuerkraft langfristig verbessert werden kann.

    (Beifall in der Mitte.)

    Die bisherigen Maßnahmen der Länder zu diesem Ziele werden durch jährliche Finanzhilfen des Bundes aus den sogenannten regionalen Förderungsmitteln unterstützt. Sie werden im neuen Haushaltsjahr mit 113 Millionen DM fortgesetzt.
    Der modernen Industriewirtschaft wohnt die Tendenz inne, nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Menschen in einigen Räumen besonders stark zusammenzuballen, während andere Landesteile sich zu gleicher Zeit entvölkern und wirtschaftlich zurückbleiben. Diesen Tendenzen muß planmäßig und auf lange Sicht begegnet werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Unser bisheriges regionales Förderungsprogramm ist kein geringer Schritt zu diesem Ziele. Es bedarf aber in den kommenden Jahren der Ergänzung durch einen umfassenderen Plan zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur bestimmter, bisher zurückgebliebener Landesteile.

    (Beifall in der Mitte.)

    Die starken Unterschiede der Wirtschaftskraft, wie sie jetzt schon bestehen, scheinen mir auf die Dauer nicht gerechtfertigt zu sein. Die wachsende Zusammenballung der Menschen in den Großstädten erschwert zudem die Bildung persönlichen Eigentums. Persönliches Eigentum bildet sich in den Mittelstädten und auf dem Lande, vor allem in der Form des Eigenheims, leichter.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mit einigen Worten muß ich auf die besonderen Finanzprobleme der Gemeinden und Gemeindeverbände eingehen. Die Finanzlage der Gemeinden hat sich im letzten Jahr im ganzen gesehen besser entwickelt, als es scheinen mag. Ihre Steuereinnahmen werden sich, wie schon erwähnt, gegenüber dem Vorjahr etwa um 500 Millionen DM, d. h. von 7,4 Milliarden DM auf 7,9 Milliarden DM erhöhen. Allein die Gewerbesteuer wird etwa 400 Millionen DM mehr erbringen. Setzt man die Steuereinnahmen des Jahres 1951 gleich 100, so erreichen die der Gemeinden im Jahre 1958 voraussichtlich 197 v. H., während in der gleichen Zeit die des Bundes nur auf 177 v. H., die der Länder dagegen auf 198 v. H. gestiegen sind. Dabei wird nicht verkannt, daß auch die Ausgaben der Gemeinden infolge der hohen Investitionsrate für Gemeinschaftseinrichtungen sich wesentlich vermehrt haben. Die Gemeinden investieren jährlich etwa 5 Milliarden DM, von denen etwa 3,5 Milliarden DM aus der laufenden Haushaltswirtschaft und 1,5 Milliarden DM durch zusätzliche Verschuldung finanziert werden. Obwohl die Schuldenlast der Gesamtheit der Gemeinden und Gemeindeverbände jährlich um mehr als 1 Milliarde DM gewachsen ist, kann von einer allgemeinen Überschuldung nicht die Rede sein. Die Verhältnisse liegen in dieser Beziehung von Gemeinde zu Gemeinde recht verschieden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die augenfälligen Unterschiede in der Finanzausstattung der Gemeinden beruhen zu einem Teil auch auf der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder und auf einem unzureichenden kommunalen Finanzausgleich. Es ist kaum möglich, mit allgemeinen Maßnahmen diesen bedeutenden örtlichen Unterschieden gerecht zu werden. Deshalb sind die summarischen Forderungen, die die kommunalen Spitzenverbände an den Bundesgesetzgeber und den Bundeshaushalt richten, in dieser Form kaum gerechtfertigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Hört! Hört! bei der SPD.)

    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2895
    Bundesfinanzminister Etzel
    Unbeschadet dieser Vorbehalte läßt sich nicht verkennen, daß der Investitionsbedarf der Gemeinden, vor allem im Schulbau, Straßenbau und den Versorgungseinrichtungen, trotz steigender Steuereinnahmen und trotz weitgehender Kreditmöglichkeiten an vielen Stellen nur mit Schwierigkeiten gedeckt werden kann. In diesen Fällen bedarf es zusätzlicher Deckungsmittel. Da Bundesmittel und in der großen Linie wohl auch Ländermittel für diesen zusätzlichen Finanzbedarf nicht gegeben werden können, drängen die Gemeinden verständlicherweise selbst auf zusätzliche eigene Einnahmequellen, die ihnen nur durch Bundesgesetz eröffnet werden können. Eine Beteiligung am Aufkommen der Umsatzsteuer, wie sie gefordert worden ist, scheidet schon deshalb aus, weil der Bund auf diese Einnahme nicht ersatzlos verzichten kann.

    (Unruhe bei der SPD. — Zuruf des Abg. Schmidt [Vockenhausen]. — Weitere Zurufe links.)

    — Nicht ersatzlos, und dieser Ersatz wird nicht bewilligt, haben die Länder erklärt.

    (Erneute Zurufe links.)

    — Ja, genauso; da habe ich auch Ersatz verlangt, und diesen Ersatz wollen die Länder nicht bewilligen. Deswegen diese Formulierung.
    Sie erforderte im übrigen auch eine Änderung des Grundgesetzes, die schwer zu erreichen wäre.
    Unter diesen Umständen kommen als zusätzliche Einnahmen für die Gemeinden nur in Betracht: entweder die Einführung einer Gemeinde-EinwohnerSteuer

    (lebhafte Zurufe von der SPD: Hört! Hört!)

    oder eine allgemeine Erhöhung der Grundsteuer, die insoweit den Auswirkungen der neuen Einheitsbewertung vorgreifen würde. Welcher von diesen Wegen zu einer eigenen neuen Einnahmequelle im Gemeindesteuersystem beschritten werden soll, ist zur Zeit noch lebhaft umstritten.

    (Abg. Wehner: Die letzten beißen die Hunde!)

    Auch die kommunalen Spitzenverbände haben dazu noch nicht endgültig Stellung genommen.
    Eine dritte Gemeindesteuer neben der Grundsteuer und der Gewerbesteuer, die wirtschaftlich von allen Einwohnern zu tragen wäre, entspräche dem Selbstverwaltungsgedanken und würde die Selbstverantwortung in den Gemeinden für die Ausgabengebarung, die weitgehend verlorengegangen ist, wiederherstellen.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte.)

    In den meisten Gemeinden trägt heute nur eine Minderheit unmittelbar zu den Gemeindelasten bei. Damit verliert die Mehrheit der Einwohner das Verantwortungsgefühl für die örtliche Gemeinschaft.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte. — Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Das ist eine unerhörte Diffamierung! — Weitere lebhafte Zurufe von der SPD. — Gegenrufe von der Mitte.)

    — Sind Sie diffamiert?

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Das ist eine unerhörte Diffamierung! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Fühlen Sie sich diffamiert?

    (Erneute Zurufe des Abg. Schmitt [Vockenhausen] und weitere Zurufe von der SPD. — Unruhe.)

    Schließlich darf ich noch mit wenigen Sätzen auf unsere Finanzleistungen für die Europäischen Gemeinschaften, vor allem für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft hinweisen.
    Den größten Betrag stellen die jährlich ansteigenden Beiträge zum Entwicklungsfonds für die überseeischen Teile der europäischen Partner mit rund 140 Millionen DM und zum Kapital der Europäischen Investitionsbank mit 126 Millionen DM sowie zum Forschungs- und Investitionshaushalt der Atomgemeinschaft mit 65 Millionen DM dar. Die Beiträge zu den Verwaltungshaushalten werden bei der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wohl 10 Millionen DM und bei der Atomgemeinschaft wohl 15 Millionen DM bedeutend überschreiten. Die endgültigen Beträge stehen noch nicht fest. Die bisherigen Anforderungen liegen höher; sie werden zur Zeit vom Rat dieser Gemeinschaften überprüft, um sie wesentlich zu verringern. Wir sind gute Europäer, meinen aber, daß die Verwaltungseinrichtungen der Europäischen Gemeinschaften sich nicht übergroß und nicht kopflastig entwickeln sollten.

    (Lebhafte Zustimmung.)

    In diesem Zusammenhang muß ich noch ein Wort über die Hilfe des Bundes an fremde und zum Teil ferne Länder sagen, obwohl die Förderung unserer eigenen zurückgebliebenen Landesteile für uns die allererste Pflicht mit absolutem Vorrang ist. Die weltpolitischen Zusammenhänge, wie sie nun einmal sind, erlauben es uns trotzdem nicht, der wirtschaftlichen und sozialen und damit schließlich der politischen Entwicklung ferner Länder achtlos zuzusehen. Die bisherigen Leistungen Westdeutschlands auf diesem Gebiete werden im In- und Auslande allgemein unterschätzt. Dazu hat die unübersichtliche Vielfalt der Formen und Anlässe für die Gewährung dieser Hilfe beigetragen. Sie sind zu einem beträchtlichen Teil über internationale Organisationen geflossen und dadurch in ihrer Bedeutung als deutsche Leistungen verdeckt worden. Ich erwähne hier nur die deutschen Leistungen für die Weltbank, den Internationalen Währungsfonds, die International Finance Corporation und neuerdings vor allem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Diese bisherigen Bundesleistungen übersteigen 1 Milliarde DM, wobei die Haftungsanteile gegenüber der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds nicht mitgerechnet sind. Nicht mitgerechnet ist auch der Sonderkredit der Deutschen Bundesbank an die Weltbank von über 1, 3 Milliarden DM, ihre Konsolidierungskredite zugunsten verschiedener Länder mit über 300 Millionen DM
    2896 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstast, den 9. Dezember 1958
    Bundesfinanzminister Etzel
    und die riesige Kreditlinie Deutschlands an andere europäische Länder in der Europäischen Zahlungsunion mit über 4,2 Milliarden DM.
    Unter den unmittelbaren Bundeshilfen für einzelne Länder nehmen die Maßnahmen zur Erleichterung der Devisenlage vor allem von Entwicklungsländern die erste Stelle ein. Die Bundesregierung war genötigt, Verbindlichkeiten ausländischer Schuldner gegenüber deutschen Gläubigern in Höhe von insgesamt 1300 Millionen DM, überwiegend aus Mitteln des Bundeshaushalts, umzuschulden; 711 einem Teil wurden diese Umschuldungen auch durch Bundesbürgschaften für deutsche Kapitalmarktmittel ermöglicht.
    Für besondere Hilfsmaßnahmen des Bundes an einzelne Entwicklungsländer wurden bisher 150 Millionen DM bereitgestellt. Im kommenden Finanzjahr sind dafür erneut Barbeträge und eine Bindungsermächtigung von je 50 Millionen DM vorgesehen.
    Die Bundesregierung bedenkt, daß diese Leistungen für Entwicklungsländer in den künftigen Jahren fortgesetzt werden müssen. Das Haushaltsgesetz 1959 sieht dafür erstmals eine besondere Bürgschaftsermächtigung bis zu 1 Milliarde DM vor, durch die teilweise völlig neue Maßnahmen ermöglicht werden. Zur richtigen Einschätzung der Höhe dieses Betrages muß unterstrichen werden, daß er zunächst für ein Finanzjahr vorgesehen ist. Durch diese Hilfsstellung des Bundes sollen vor allem Investitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern gefördert werden, indem das besondere politische Wagnis derartiger Kapitalanlagen zum größten Teil vom Bund übernommen wird. Niemand kann die Größe dieses Bürgschaftswagnisses vorhersehen. Alle diese Maßnahmen sind weitgehend ein Weg ins Dunkle, der dennoch aus überragenden politischen Gründen, aber mit Vorsicht beschritten werden muß.
    Art und Ausmaß der Bundeshilfen an fremde Länder muß alljährlich bei der Feststellung des Haushaltsplans neu erwogen werden. Längerfristige Bindungen für mehrere Jahre können hier kaum eingegangen werden, weil die Entwicklung unserer eigenen Verhältnisse über diese Jahre nicht vorhergesagt werden kann. Bei der Bemessung neuer Hilfen an alte und neue Entwicklungsländer muß der Stand der Risiken aus früheren Hilfen jährlich im Zusammenhang mit dem Haushalt überprüft werden. Davon wird es abhängen, oh und inwieweit neue Risiken eingegangen werden können.
    VI.
    Meine Damen und Herren! Damit darf ich meinen Bericht über den Stand der Bundesfinanzen und meine Vorschau auf das neue Finanzjahr beenden. Die Finanzpolitik der Bundesregierung stellt sich Ihrer Kritik. Nur bei einer breiten, von verantwortlichem Denken getragenen Kritik können wir uns über die Richtigkeit des eingeschlagenen Weges vergewissern. Für die bisherigen Kritiken, Warnrufe, Anregungen und Vorschläge zur Finanzpolitik der Bundesregierung bin ich aufrichtig dankbar. Das gilt insbesondere von der Wirksamkeit des Haushaltsausschusses und des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, aber auch des Finanzausschusses des Bundesrates sowie der Konferenz der Länderfinanzminister. Die Äußerungen der Fachpresse und der Tagespresse zu Finanzfragen werden von uns sorgfältig verfolgt.
    Bei der Würdigung meines finanzpolitischen Kurses bitte ich, von der unteilbaren Einheit unserer Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik auszugehen. Der Finanzminister ist nicht bloß Haushalts- und Steuerminister — meist ein wenig verächtlich als Fiskalminister bezeichnet --, sondern weit mehr als je zuvor Mitgestalter des gesamtwirtschaftlichen Ablaufs. Ich darf zu meiner Freude sagen, daß die Grundsätze meiner Finanzpolitik von dem Herrn Wirtschaftsminister und der Deutschen Bundesbank ebenso geteilt werden, wie der Finanzminister die Grundsätze der Wirtschaftspolitik und der Währungspolitik billigt. Diese Verbundenheit von Wirtschaft, Finanzen und Währung ist der beste Garant für eine ausgeglichene und ausgleichende Wirtschaftspolitik, die die Konjunktur in Gütererzeugung und Verbrauch, die Beschäftigung in allen Wirtschaftszweigen, die Lebenshaltung in Löhnen und Preisen und die Währung in der Kaufkraft des Geldes so stabil wie möglich erhält. Ein ständiges und gleichbleibendes Wachstum der Wirtschaft, wenn auch künftig wohl in geringerem Ausmaß als bisher, ist das Ziel dieser wirtschaftspolitischen Generallinie. Im übrigen ist unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik in die Grundentscheidungen der deutschen Politik eingeordnet, die ihre besonderen Ziele und Schwerpunkte bestimmen, vor allem zur Sicherung unserer Freiheit nach innen und außen.
    Ich bitte die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nunmehr die Finanzpolitik der Bundesregierung kritisch zu würdigen, ihre Ziele zu bejahen und ihre Verwirklichung im ganzen und im einzelnen zu fördern.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU, FDP und DP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Punkt 1 der Tagesordnung sieht noch keine Besprechung der Vorlage vor. Die Fraktionen haben vereinbart, daß die Aussprache am Donnerstag erfolgen soll. Punkt i ist damit erledigt.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksache 595) ;
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) (Drucksache 635).
Herr Abgeordneter Dr. Löhr, wollen Sie Ihren Schriftlichen Bericht ergänzen?

(Abg. Dr. Lühr: Nein!)

— Sie verweisen auf Ihren Schriftlichen Bericht. Ist das Haus damit einverstanden?

(Zustimmung.)

Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Dezember 1958 2897
Vizepräsident Dr. Schmid
— Das Haus verzichtet ,auf mündliche Berichterstattung.
Zur zweiten Beratung liegen Änderungsanträge auf den Umdrucken 184 (neu) und 190 vor.
Ich rufe § 1 das Gesetzes auf. Wird dazu das Wort gewünscht? Bitte sehr, Herr Abgeordneter Wehr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Philipp Wehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion legt Ihnen auf Umdruck 184 (neu) einen Änderungsantrag zum Zolltarif 1959 vor und bittet das Hohe Haus darum, alle Bruchteile von Prozenten auf volle Zahlen nach unten bzw. auf volle Zahlen nach oben abzurunden.
    Mit diesem Änderungsantrag, den wir dem Hohen Hause vorlegen, wollen wir nicht den Versruch unternehmen, eine kleinliche Änderung durchzusetzen, sondern uns liegt daran, daß dieser Tarif, der auf lange Zeit die Richtschnur der Zollpolitik der deutschen Bundesregierung sein wird, nicht bloß materiell, sondern auch seinem Stil und Geist nach tragbar ist.
    Mit diesem Gesetz wird sich da Hohe Haus für die Zukunft des Rechtes begeben, eine eigene Zollpolitik zu betreiben. Das Hohe Haus wird die Bundesregierung ermächtigen, vom sich aus Zollsatzänderungen vorzunehmen. Die Zollsatzänderungen, die uns in dem grünen Buch vorliegen, sollen den ersten Schritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft darstellen. Dieser erste Schritt ist immerhin von solcher Bedeutung, daß es auch auf den Stil ankommt, wie man ihn tut. Wir finden in dem grünen Buch etliche hundert Positionen, die mit Bruchteilen von Prozenten ausdrücken, was der künftige gemeinsame europäische Zolltarif sein soll; die Bruchteile sind dabei auf fünf Zehntel abgerundet. Bei relativ hohen Zöllen fallen diese Bruchteile kaum auf. Ein bisheriger Zollsatz von 25 % z. B. wird ,auf Grund der vertragsmäßig vorzunehmenden 10%igen Zollsenkung auf 221/2 § ermäßigt. Bei einem Zollsatz zwischen 16 und 21 % wird bei der Senkung schon auf fünf Zehntel abgerundet; es bleibt also nichtklar bei der 10%igen Senkung. Wean bei Zollsätzen von 2 % bis 4% auf volle fünf Zehntel abgerundet wird, ergeben sich Zollsenkungen, die statt bei 10 % tatsächlich bei 20 bis 25 % ausmünden. Die scheinbare Logik des Plans, 1/10 his 4/10 auf volle Zahlen und 6/10 bis 9/10 auf 5/10 abzurunden, um möglichst nahe an dem Minimumsatz von 10 % zu bleiben, wie es in der Regierungsbegründung dargestellt wird, geht verloren, wenn tatsächlich 20 bis 25 % dabei herauskommen. Eine überzeugende Begründung dafür ist nicht möglich. Auch der im Ausschuß gemachte Hinweis auf das Schutzzollbedürfnis kann bei den 5/10%, die sich wie ein roter Faden durch den Zolltarif ziehen, nicht überzeugen. Noch anders sieht die Sache bei den niedrigen Zöllen aus. Hier entfällt eine Begründung vollständig.
    Daß die Schädlichkeit dieser Abrundung auf volle Prozent, wie sie die Regierung darstellt, nicht gegeben ist, ergibt sich aus der Begründung, auf die ich hier gern einmal verweisen möchte. Die Begründung zu § 3 Abs. 1 Nr. 2, der wir uns voll und ganz anschließen, besagt, daß diese Vorschrift die Bundesregierung in die Lage versetzen soll, durch die Rechtsverordnung auf Grund des Art. 3 des Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März 1957 die neuen Zollsätze zur Vereinfachung der Verwaltungspraxis auf volle Zahlen abzurunden. Wer sich einmal die Zollabfertigung. ansieht und dabei sehen muß, welche Umstände heute noch im Verkehr von Land zu Land notwendig sind, der wird feststellen, daß diese Praxis, mit Zehnteln zu rechnen, die Zollabfertigungsstellen unnötig belastet. Uns scheint es durchaus beachtlich zu sein, daß die Bundesregierung in ihrer Begründung feststellt, dieser Verwaltungsaufwand sei zu groß und sollte vermieden werden.
    Gleichzeitig wird in der Begründung aber auch darauf hingewiesen, daß diese zehnprozentigen Zollsenkungen nach dem Vertrag vom 25. März nur ein Minimum bilden und wir diese zehnprozentige Ermäßigung, die den ersten Schritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft darstellen soll, nicht unbedingt auf das I-Tüpfelchen genau innehalten müssen, sondern daß die Regierung durchaus freie Hand hat.
    Ich möchte das Hohe Haus darum bitten, unserem Antrag Umdruck 184 (neu) Ziffer 1, im Deutschen Zolltarif 1959 alle Bruchteile von Prozenten auf volle Zahlen nach unten bzw. auf volle Zahlen nach oben abzurunden, die Zustimmung zu geben, damit dieser erste Schritt auch tatsächlich den Geist atmet, mit dem wir gemeinsam nach Europa gehen wollen, und damit nicht in der Zukunft bei den weiter vorgesehenen Zollsatzänderungen aus diesen Zehnteln immer wieder neue Zehntel geboren werden, die dann dokumentieren würden, daß wir diesen Weg in die Zukunft mit 5/10-Schritten gehen. Verhindern Sie das bitte und stimmen Sie unserer Vorlage zu! Sie gehen damit einen Weg, der auch der Vernunft entspricht.

    (Beifall bei der SPD.)