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    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, den 27. November 1958 Inhalt: Fragestunde (Drucksache 660) . . . . . 2823 A Frage 2, Abg. Brück: Streupflicht auf Straßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2823 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 2823 C Frage 3, Abg. Nieberg: Beschränkung des Behördenhandels Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2824 B Frage 4, Abg. Leicht: Zweites Gleis der Bahnlinie Zweibrücken—Landau—Karlsruhe Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2824 C Frage 5, Abg. Ritzel: Ausrüstung zweier Kraftwagen mit demselben Nummernschild Dr. Seiermann, Staatssekretär . 2824 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2825 C Frage 6, Abg. Jahn (Marburg) : Gefährdung der Klein- und Mittelbetriebe der optischen Industrie durch Importe aus Japan Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 2826 A Frage 7, Abg. Eisenmann: Schließung der Autobahnlücke Berkhof—Hannover, Hannover—Northeim Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2826 B Eisenmann (DP) . . . . . . . . 2827 A Frage 8, Abg. Eisenmann: Fährverbindung über den Nord-Ostsee-Kanal bei Brunsbüttelkoog Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2827 B Eisenmann (DP) 2827 C Frage 11, Abg. Kreitmeyer: Beantwortung der NATO-Fragebogen durch die Bundesregierung Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 2827 D Frage 12, Abg. Kreitmeyer: Aufstellung der NATO-Kontingente der Bundeswehr Dr. Rust, Staatssekretär 2828 A Frage 13, Abg. Kreitmeyer: Gesamtaufwand für die Bundeswehr bis zum 1. April 1961 Dr. Rust, Staatssekretär 2828 B Kreitmeyer (FDP) 2828 C Frage 14, Abg. Wendelborn: Auspuffanlagen der Lkw Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2828 D Frage 15, Abg. Bading: Tätigkeit der Hessischen Landesregierung auf dem Gebiet der Aussiedlung von Bauern Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 2829 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 Frage 17, Abg. Walter: Verlängerung der Laufzeit von anläßlich der Hochwasserkatastrophe 1957 von landwirtschaftlichen Betrieben aufgenommenen Schadenskrediten Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 2829 D Frage 22, Abg. Rehs: Bundesmittel für Zwecke der Neusiedlung in den Jahren 1953 bis 1958 Dr. h. c. Lübke, Bundesiminister . . 2830 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 2830 B Frage 16, Abg. Josten: Autobahn Montabaur—Trier und Bundesfernstraße Bitburg—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2830 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 2830 D Frage 18, Abg. Dürr: Postgebühren für eine von dritten Personen bestellte Zeitschrift Dr. Steinmutz, Staatssekretär . . . 2831 A Frage 19, Abg. Dürr: Bundeseinheitliche Neuregelung des Ausweiswesens für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2831 C Frage 20, Abg. Berlin: Kindergeld für Zählkinder Dr. Claussen, Staatssekretär . 2832 A Berlin (SPD) . . . . . . . . . 2832 B Frage 21, Abg. Schröter (Berlin): Zustellung der Verfügung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ,den Präsidenten der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Hallstein, gegen Botschafter Blankenhorn und gegen Botschafter von Maltzan wegen ihrer dienstlichen Äußerungen über den Ministerialrat Strack Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 2832 C Schröter (Berlin) (SPD) 2832 D Frage 23, Abg. Ritzel: Ersatz überalteter Personenwagen der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2833 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2833 C Frage 24, Abg. Frau Korspeter: Frist zur Antragstellung auf vereinfachte und sofortige Auszahlung der Dreimonatsrente beim Tode eines Rentners an die Hinterbliebenen Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 2833 D Frage 26, Abg. Pohle: Freitod von Angehörigen der Bundeswehr Dr. Rust, Staatssekretär 2834 B Pohle (SPD) . . . . . . . . 2834 B Frage 25, Abg. Baier (Mosbach) : Blind- und Blockbuchungssystem der Filmverleihe Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 2834 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . . 2834 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft (Drucksache 495) . . . . 2835 B Leber (SPD) . . . . . . 2835 B, 2866 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 2844 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2848 D Dr. Deist (SPD) 2853 A Weimer (CDU/CSU) 2858 C Wacher (CDU/CSU) 2863 A Dr. Will (FDP) 2863 B Dr. Schild (DP) 2864 C Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen 525, 630) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2867 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. April 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den Luftverkehr (Drucksachen 368, 582) — Zweite und dritte Beratung — 2870 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. August 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay über den Luftverkehr (Drucksachen 370, 609) — Zweite und dritte Beratung --- 2870 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. August 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien über den planmäßigen Luftverkehr (Drucksachen 369, 659) — Zweite und dritte Beratung — 2871 A Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 14. Juni 1954 über Änderungen des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Drucksachen 527, 658) — Zweite und dritte Beratung — 2871 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Januar 1958 über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien (Drucksachen 534, 640) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2871 C Entwurf eines Gesetzes über die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und über die Fünfte Zusatzvereinbarung über die Einbeziehung des Landes Berlin in das Allgemeine Abkommen nebst Briefen (Drucksachen 406, 637) — Zweite und dritte Beratung — 2871 D Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksachen 586, 670) — Zweite und dritte Beratung — 2872 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 97 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Wanderarbeiter (Neufassung 1949) (Drucksachen 512, 647) — Zweite und dritte Beratung — 2872 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 382, 646) 2872 C Entwurf einer Verordnung Nr. . . des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Durchführung und Ergänzung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache 655) 2872 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Verordnung Nr. 3 des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Festlegung der Einzelheiten für die Anforderung und Überweisung der Finanzbeiträge sowie für die Haushaltsregelung und die Verwaltung des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Drucksachen 540, 642) 2872 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Drucksache 598) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2872 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache 583) — Erste Beratung — . . 2873 A Entwurf eines Gesetzes zum Europäischen Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955 (Drucksache 584) — Erste Beratung — 2873 A Entwurf eines Gesetzes zu dem deutschschweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über Durchgangsrechte (Drucksache 602) — Erste Beratung — . . . . 2873 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vierten Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung (Drucksache 603) — Erste Beratung — . 2873 B Entwurf eines Gesetzes zu der Fünften Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung (Drucksache 604) — Erste Beratung — . 2873 B Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (Drucksache 605) — Erste Beratung — . . . . 2873 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Siebenten Protokoll vom 19. Februar 1957 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Österreich) (Drucksache 606) — Erste Beratung — . 2873 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache 618) — Erste Beratung — . . . . 2873 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jaksch (Drucksache 644) 2873 D Mühlenberg (CDU/CSU) . . . . 2874 A IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Journalisten Walter Weber in Baden-Baden (Drucksache 645) 2874 A Mühlenberg (CDU/CSU) 2874 B Sammelübersicht 8 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 629) 2874 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 643) Dr. Winter (CDU/CSU) 2874 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Verkauf eines bundeseigenen Schulgrundstücks in Koblenz-Pfaffendorf an die Stadt Koblenz (Drucksache 623) . . . . . . . . . 2874 D Wahl des Abg. Dr. Striebeck (SPD) zum stellvertretenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . . . . . . 2874 D Nächste Sitzung 2875 C Anlagen 2877 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 2823 51. Sitzung Bonn, den 27. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 27. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Berendsen 28. 11. Frau Berger-Heise 28. 11. Blachstein 28. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Brecht 6. 12. Dr. Dehler 28. 11. Dr. Dittrich 31. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Engeibrecht-Greve 28. 11. Frau Engländer 27. 11. Frehsee 27. 11. Gedat 6. 12. Dr. Greve 28. 11. Heiland 27. 11. Dr. Dr. Heinemann 28. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Jahn (Stuttgart) 28. 11. Dr. Kempifler 28. 11. Kramel 31. 12. Dr. Kreyssig 27. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 29. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Margulies 27. 11. Dr. Martin 27. 11. Mattick 28. 11. Mauk 29. 11. Mengelkamp 15. 12. Mischnick 29. 11. Müller-Hermann 15. 12. Neubauer 28. 11. Neuburger 6. 12. Neumann 28. 11. Dr. Oesterle 28. 11. Paul 28. 11. Dr. Preiß 31. 12. Dr. Preusker 28. 11. Probst (Freiburg) 27. 11. Pütz 6. 12. Rademacher 28. 11. Ramms 29. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Scharnberg 6. 12. Schlee 6. 12. Schneider (Bremerhaven) 28. 11. Dr. Schneider (Lollar) 28. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 28. 11. Schütz (München) 28. 11. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Seume 6. 12. Dr. Starke 28. 11. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Wilhelmi 27. 11. Wittmer-Eigenbrodt 28. 11. Frau Wolff (Berlin) 28. 11. Dr. Zimmermann 28. 11. b) Urlaubsanträge Kriedemann 31. 12. Anlage 2 Umdruck 187 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen 525, 630) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: „1 a. § 2 a wird gestrichen." Bonn, den 27. November 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 189 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft (Drucksache 495) Der Bundestag wolle beschließen: Eine weitere Ausdehnung der Bautätigkeit auch auf die Schlechtwettermonate liegt im Interesse aller am Baugeschehen Beteiligten; öffentliche und private Bauherren, Bauunternehmer und Bauarbeiter sollten sich zur Verstärkung des Bauens im Winter zusammenfinden. Die Bundesregierung wird daher ersucht, 1. auf Länder und Gemeinden dahingehend einzuwirken, daß entsprechend der Praxis im öffentlich geförderten Wohnungsbau auch die von Ländern und Gemeinden zum Einsatz gelangenden Mittel im Hoch- und Tiefbau so rechtzeitig bereitgestellt werden, daß eine kontinuierliche Planung und Bautätigkeit gefördert wird; 2. zu prüfen, ob und inwieweit die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Voraussetzungen zur Förderung einer kontinuierlichen Bautätigkeit verbessert werden könnten, namentlich auch durch geeignete Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; 3. die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Winterbaues namentlich hinsichtlich der technischen Durchführung allen in der Bauwirtschaft beteiligten Kreisen zugänglich zu machen; 2878 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 4. über alle Maßnahmen, die mit dem kontinuierlichen Bauen im Winter 1958/59 zusammenhängen, bis zum 31. Mai 1959 zu berichten und ein Gesamtprogramm der zu treffenden Maßnahmen vorzulegen. Bonn, den 27. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Benda (Fragestunde der 50. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 28) : Ist der Herr Bundesinnenminister bereit, die zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes ergangenen Verwaltungsvorschriften (vgl. GMBl. 1958 S. 104), die das Ende des ersten Weltkrieges im Sinne dieser Vorschrift auf den 31. Dezember 1918 festlegen, im Hinblick darauf abzuändern, daß 1. insbesondere in den ersten Monaten des Jahres 1919 von deutschen regulären Truppen, die unter Führung der damals in Kolberg befindlichen Obersten Heeresleitung standen, an der Ostgrenze des Deutschen Reichs Kampfhandlungen stattfanden, die auch erhebliche Opfer an Gefallenen und Verwundeten forderten, 2. völkerrechtlich der erste Weltkrieg nicht am 31. Dezember 1918, sondern erst nach Ratifizierung des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 beendet worden ist, wie auch das Reichsversorgungsgericht in seinem Urteil vom 27. März 1922 (M Nr. 12450/21) festgestellt hat, 3. auch in der Gesetzgebung der Weimarer Republik, z. B. durch die Verordnung vom 14. Februar 1920 (RGBl. S. 237), als Zeitpunkt des Friedensschlusses bzw. des Kriegsendes nicht der 31. Dezember 1918, sondern der 10. Januar 1920 bestimmt worden ist? Läßt sich der betroffene Personenkreis schätzungsweise übersehen, und welche finanziellen Auswirkungen würden voraussichtlich eintreten, wenn bei Anwendung des § 181 a BBG nicht vom 31. Dezember 1918 als Zeitpunkt des Endes des ersten Weltkrieges, sondern von einem Zeitpunkt ausgegangen würde, der jedenfalls die in der ersten Hälfte des Jahres 1919 an der Ostgrenze des Deutschen Reichs stattgefundenen Kämpfe mit umfaßt? Der Anregung, in den Verwaltungsvorschriften zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes die zeitliche Begrenzung des ersten Weltkrieges zu ändern, kann nicht entsprochen werden. Das Ende des ersten Weltkrieges im Sinne der auf diesen Zeitpunkt abstellenden beamtenrechtlichen Regelungen ist herkömmlich auf den 31. Dezember 1918 festgelegt. Ich darf auf die entsprechenden Regelungen im Gesetz über eine erhöhte Anrechnung der während des Krieges zurückgelegten Dienstzeit vom 4. Juli 1921, im Deutschen Beamtengesetz (§ 179 Abs. 7), im Bundesbeamtengesetz (§ 181 Abs. 5) und im Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes (§§ 29, 68) verweisen. Eine von dieser Übung abweichende Auslegung des § 181 a des Bundesbeamtengesetzes erscheint nicht angängig. Der Personenkreis, der von einer .Änderung des Endtermins betroffen würde, und die finanziellen Auswirkungen einer solchen Änderung lassen sich mangels entsprechender Unterlagen nicht übersehen. In Vertretung Dr. Anders Anlage 5 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Oetzel zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft (Drucksache 495). Lassen Sie mich als Mann, der seit Jahrzehnten im Baugewerbe tätig ist, zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion sowie zu den Ausführungen der einzelnen Diskussionsredner noch einige Gedanken ergänzend zum Ausdruck bringen, Gedanken, die uns, die wir in der Praxis stehen, nicht erst seit gestern und heute, sondern schon seit einigen Jahren in jedem Winter neu bewegt haben. Obwohl alle am Baugeschehen beteiligten Kreise sich darum bemühen, eine befriedigende Lösung zu finden, wie die Wintermonate für die Bauwirtschaft besser auszunutzen sind — das Wohnungsbauministerium, um schneller das Wohnraumproblem zu lösen, und die in der Bauwirtschaft tätigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Gründen der kontinuierlichen Arbeitsverteilung —, sind bisher in dieser Frage keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Aus der Erfahrung meiner Praxis kann ich sagen, daß bei diesem Problem verschiedene Faktoren zusammenwirken, die einer positiven Lösung hemmend entgegenstehen. Rein technisch gesehen ist im Winter an starken Frosttagen die Fortführung von Bauarbeiten überall da nicht möglich, wo Wasser als Zusatz für Kies, Sand, Zement und Kalk gebraucht wird. Wer die felssprengende Wirkung des Eises kennt, weiß auch als Laie, daß unter allen Umständen vermieden werden muß, das zugesetzte Wasser gefrieren zu lassen. Beton, Mörtel und Putz verlieren ihre Bindekraft und damit ihre Trag- und Haftfestigkeit. Personelle und materielle Schäden sind die Folgen. Dieses Risiko kann kein verantwortungsbewußter Unternehmer eingehen. Dabei ist die in unseren Breiten stark wechselnde Temperatur besonders gefährlich; denn wenn es heute 10 Grad unter Null ist, kann die Temperatur morgen ein Grad sein und übermorgen wieder auf 10 Grad unter Null fallen. Dieser Umstand läßt deshalb eine planende Disposition kaum zu. Das Arbeiten bei kaltem oder naßkaltem Wetter hebt bei den Arbeitern keinesfalls die Arbeitsfreudigkeit. Darüber hinaus sind sie noch zusätzlich gefährdet. Vereiste Gerüste, Dächer und Eisen erhöhen zweifellos die Unfallgefahr. Alles in allem ist die Durchführung von Bauarbeiten an Frosttagen für den Arbeitnehmer unangenehm und für den Arbeitgeber in gewissem Grade unwirtschaftlich. Sie treffen sich beide, zwar aus verschiedenen Gesichtspunkten, in dem Wunsch, die Arbeit einzustellen. Es ist deshalb nur allzu menschlich, daß der Arbeitnehmer sich errechnet, daß seine Bezüge an Erwerbslosenunterstützung plus Lohnausgleichszahlungen plus Lohnsteuerausgleich im Effekt —so geht es ja wohl aus der Antwort des Herrn Bundeswirtschaftsministers hervor — genau oder fast genauso hoch sind, als wenn er arbeitet. Er macht deshalb gern von der Möglichkeit des Aussetzens Gebrauch. Auch der Arbeitgeber, der wirt- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 2879 schaftliche Verluste vermeiden möchte, hat bei der bestehenden Schlechtwetter-Regelung weniger Hemmungen, seine Abreitnehmer zu entlassen. Soweit also ein Arbeiten wirklich nicht möglich ist, kann man beider Einstellung absolut verstehen. Nur birgt diese Regelung die Gefahr in sich, daß bei der Prüfung, ob gearbeitet werden kann oder nicht, nicht mehr so strenge Maßstäbe angelegt werden, als wenn die Unterstützungssätze fühlbar niedriger lägen als das normale Arbeitseinkommen. Wenn ein Arbeitnehmer weiß, daß er im Winter, ohne zu arbeiten, fast das gleiche Einkommen hat, als wenn er arbeitet, daß er beim Feiern etwa 75 DM von der Lohnausgleichskasse erhält, während er bei der Vollarbeit nur etwa 35 DM zurückerstattet bekommt, wird bei ihm der Wille zur Arbeit sicher nicht gestärkt. Da ist es angebracht, zu fragen, ob in einem solchen Falle eine soziale Maßnahme noch sozial ist, wenn sie geeignet ist, den Willen zur Arbeit zu untergraben. Das Baugewerbe ist seit Jahrhunderten aus Witterungsgründen ein Saisongewerbe. Das ist es auch heute noch, wenn auch in viel abgeschwächterem Maße. Es war eine gute Übung, daß früher die Bauten im Frühjahr und Sommer im Rohbau errichtet wurden, dann überwinterten, damit sie richtig austrocknen konnten, und erst im Frühjahr mit den Ausbauarbeiten begonnen wurde. Diese Häuser hatten zwar nicht die heute übliche Ausstattung, aber in der Solidität, der Trockenheit, der Schall-und Wärmedämpfung waren sie den heutigen Bauten weit überlegen. Ich weiß, daß wir uns heute so lange Bauzeiten nicht mehr leisten können. Aber r wir sollten den Investitionsgütern von 50- bis 100- jähriger Dauer, wie es nun einmal unsere Häuser sind, wenigstens die unumgänglich notwendige Zeit geben und nicht alles nur vom Gesichtspunkt der Schnelligkeit betrachten. Das Baugewerbe nimmt auch heute noch unter den verschiedensten anderen Gewerben eine Sonderstellung ein. Der nicht stationäre Arbeitsplatz ermöglicht den Einsatz vieler nicht ortsgebundener Menschen. Genau wie vor Jahrzehnten kommen auch heute noch Tausende und aber Tausende von Bauarbeitern aus ländlichen Gebieten und arbeiten an einer weit entfernt liegenden Baustelle. Diese Menschen haben ein Interesse daran, in der Zeit, wo sie von ihren Familien entfernt leben, soviel wie möglich zu arbeiten und zu verdienen. Sie haben dann aber auch das Bedürfnis, in den kalten Wintermonaten einige Wochen zu Hause zu sein. Diese Tatsache hat ihre Wurzel in der Tradition und läßt sich nicht mit einer Handbewegung abtun. Sie sollte aber die Sozialpartner einmal anregen, zu überlegen, ob die Arbeitszeitregelung nicht sinnvoller gestaltet werden kann, um auf diesem Wege mitzuhelfen, das zu erreichen, was durch die bessere Ausnutzung der Wintermonate erreicht werden soll. Die besonderen Verhältnsise im Baugewerbe rechtfertigen besondere Maßnahmen. Wenn die übrige Wirtschaft wöchentlich 45 Stunden arbeitet, könnte die Arbeitszeit für die Bauwirtschaft in den Baumonaten eventuell auf 51 Stunden erhöht werden. Die Einhaltung von nur vier von den wöchentlich mehr geleisteten Stunden, nach dem System der Urlaubsregelung im Baugewerbe in Urlaubsmarken geklebt, würde für die beschäftigten Bauarbeiter einen zusätzlichen Winterurlaub von 3 Wochen ergeben. Dieser zweite Urlaub müßte allerdings während der Frostperiode genommen werden. Erst nach Ablauf dieser Urlaubszeit müßte die Arbeitslosenversicherung einsetzen. Es gibt nicht wenig Ärzte, die diese Regelung für besser halten als die wöchentlich verkürzte Arbeitszeit. Wenn man will, könnte man auch die Feiertagsbezahlung nach dem gleichen System durchführen, damit der Arbeitgeber diese besonders in der Weihnachtszeit anfallenden Unkosten nicht zum Anlaß einer vorzeitigen Freisetzung seiner Beschäftigten nimmt. Selbstverständlich darf durch eine Neuregelung der Arbeitnehmer materiell nicht geschädigt werden. Nun noch ein Wort an die auftragvergebenden Stellen. Erstens: Alle Stellen, die mit der Vergabe von Bauaufträgen zu tun haben, insonderheit die öffentlichen Auftraggeber, sollten sich bemühen, nicht witterungsempfindliche Bauarbeiten, Reparaturen etc. während der Wintermonate zu vergeben. Zweitens: Die frühzeitige Bereitstellung der öffentlichen Mittel ist heute schon mehrfach angesprochen worden und ich kann mir Ausführungen darüber ersparen. Als letztes muß hier aber einmal festgestellt werden, daß jeder Bauherr Wert darauf legt, seinen Bau möglichst vor Beginn der Schlechtwetterperiode unter Dach zu bringen. Danach setzt er seinen Bautermin. Dabei ist es in der Praxis so, daß für die Planung und für die Finanzierung einige Monate in Anspruch genommen werden; das Bauwerk selbst soll aber möglichst gestern schon fertig sein. Die meist zu kurz gestellten Termine mit den in der Regel damit verbundenen Konventionalstrafen bedingen oftmals eine unerträgliche Ballung der Maßnahmen. Zusätzliche Einstellung von Aushilfskräften — nicht immer die besten bei der Vollbeschäftigung der übrigen Wirtschaft — und Überstunden sind die Folgen, sehr oft aber auch Mängel, die bei einem ruhigen und sinnvollen Fortgang der Arbeit vermieden werden könnten. Ich fasse zusammen: Alle Maßnahmen, die dazu dienen, eine ruhige und kontinuierliche Entwicklung im Baugewerbe zu erreichen, das Bauvolumen ohne Neueinstellung von Arbeitskräften auszuweiten, sind nicht nur gesetzgeberisch und auf dem Verordnungswege zu lösen. Vielmehr ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bauvergabestellen und den Sozialpartnern im Baugewerbe dringend notwendig. Sie würde auch beim guten Willen aller letztlich zu dem Erfolg führen, den wir uns wünschen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Deist


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, mir scheint, diese Frage sollte eigentlich einer Erörterung in der CDU-Fraktion überlassen bleiben; sie ist das zuständige Gremium für solche über das Irdische hinausgehenden Fragen.

    (Lachen und Zurufe.)

    — Ich hoffe, Sie haben etwas Verständnis für Humor;

    (Zuruf von der SPD: Das andere war noch nicht einmal „Harnur"!)

    denn Sie nehmen doch wohl selbst nicht an, daß die Frage ernst gemeint war.
    Aber nicht nur über die Lohnsumme und damit über die Beeinflussung des privaten Verbrauchs sind Anreize für die Konjunktur zu erwarten, sondern wichtig ist, ob in der Bauwirtschaft das ganze Jahr hindurch gearbeitet wird, insbesondere für das Baustoffgewerbe. Im Baustoffgewerbe werden pro Jahr immerhin 7 his 7 1/2 Millionen t Kohle verbraucht. Zementindustrie, Kalkindustrie und Ziegelindustrie spielen dabei eine ganz entscheidende Rolle. Die konjunkturpolitische Bedeutung dieser speziellen Zweige ist erheblich.
    Damit habe ich zur Genüge die entscheidende konjunkturpolitische Bedeutung der Bauwirtschaft dargelegt. Durch das große Potential an Arbeitskräften wirkt sie sehr schnell und vielfältig auf die wirtschaftliche Entwicklung ein. Aber mein Kollege Leber hat bereits darauf hingewiesen: die Bauwirtschaft verdankt es nicht einer autonomen Kraft,



    Dr. Deist
    daß sie diese Schlüsselstellung hat, sondern sie ist abhängig von der Investitionsbereitschaft der Bauherren; dabei ist, wie gesagt, die öffentliche Hand zu 70 % an den Bauaufträgen beteiligt.
    Herr Kollege Hellwig, Sie haben Zahlen über den Anteil der verschiedenen Gruppen der öffentlichen Hand am Bauvolumen genannt. Ich kann diese Zahlen im Augenblick nicht nachprüfen. Ich weiß nicht, ob Sie die Bedeutung der zentral gesteuerten Mittel entsprechend berücksichtigt haben. Wo zentral gesteuerte Mittel des Bundes vorhanden sind, hat dieser auch einen Einfluß auf die Mittel, die von Ländern und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Ich meine daher, daß der Bund auch auf diesem Wege seinen Einfluß wirksamer gestalten könnte. Entscheidend ist aber, ob die Bundesregierung wirklich bereit ist, sich die Möglichkeiten einer solchen Einflußnahme zu verschaffen. Ich gestehe, daß uns die Deklamationen und Versprechungen der Bundesregierung nicht mehr ganz überzeugen. Die Unwirksamkeit der bisherigen Maßnahmen wird jedenfalls durch das ständige Steigen der Zahl der Arbeitslosen in der Bauwirtschaft deutlich genug bewiesen.
    Welche Bedeutung die Bauwirtschaft in einer Konjunktursituation besitzt, wie wir sie heute haben, läßt sich an der Entwicklung im ersten halben Jahr 1958 deutlich machen. Bekanntlich läuft die Gesamtindustrie in den Monaten Dezember bis Februar auf schwachen Touren: es schließt sich der Frühjahrsaufschwung etwa von März bis Juni an. Nach den bisherigen Feststellungen ist die Industrieerzeugung — ohne die Bauwirtschaft im ersten Quartal 1958 noch um 3,6 % gegenüber dem 1. Quartal 1957 gestiegen, die Produktion des Baugewerbes dagegen um 14 % gesunken. Im 1. Quartal 1956 betrug die Zuwachsrate im Baugewerbe demgegenüber noch 19 %, im Jahre 1957 noch 17 %. Es leuchtet ein, daß ein solcher Einbruch in der Bauwirtschaft seine Konsequenzen für das gesamte wirtschaftliche Wachstum haben muß. Im zweiten Quartal, in das normalerweise der Frühjahrsaufschwung fällt, hatten wir 1958 in der Industrie nach dem Produktionsindex nur noch eine Steigerung der Industriegüterproduktion um 1 %, während die Produktion im Baugewerbe um 2 % zurückfiel.
    Auf die depressive Wirkung der Bauwirtschaft in diesem ersten halben Jahr 1958 ist es zurückzuführen, daß wir eine reale Fortschrittsrate der gesamten Güterproduktion von nur noch etwa 1,5 % gehabt haben. Die Wirkung dieses Zusammenbruches der Bauwirtschaft in diesem letzten Winter war, daß die Winterflaute verschärft und der Frühjahrsaufschwung außerordentlich gehemmt wurde. Das ist für eine Zeit der Stagnation, in der wir uns nicht mehr in einem normalen, guten Konjunkturaufschwung befinden, ein bedenkliches Zeichen. Es gibt nicht wenige, die davon gesprochen haben — wenn auch etwas überspitzt —, daß wir in diesem Jahre eigentlich einen nahtlosen Übergang von der Winterflaute in die Sommerflaute hatten, ohne daß ein echter Frühjahrsaufschwung eintrat. Diese Überlegungen über das erste Halbjahr 1958 zeigen eindringlich, welche Bedeutung eine gleichmäßige Beschäftigung der Bauwirtschaft für die konjunkturelle Entwicklung und insbesondere dafür haben kann, daß in einer Zeit schwachen Wachstums neue Aufschwungtendenzen ausgelöst und nicht etwa Abschwächungstendenzen noch verstärkt werden.
    Ich möchte noch zwei Bemerkungen über die Auswirkungen auf die Baustoffindustrie machen. Zunächst folgende: Die Baustoffindustrie ist mit dem vom Herrgott verordneten Winter inzwischen fertig geworden. Sie hat es im wesentlichen verstanden, sich winterfest zu machen, so daß also von den Witterungsbedingungen her keine großen Probleme entstehen; auch die Baustoffwirtschaft könnte im Winter durcharbeiten. Aber heute müssen die Baustoffindustrien — als Auswirkung des Beschäftigungsrückgangs im Baugewerbe — normalerweise drei schlechte Wintermonate durchstehen, in denen sie nur bis zu 40 oder 50 % ausgelastet sind. Das ist nicht unwichtig; denn hier könnten die Kosten der Baustoffindustrie durch eine gleichmäßige Beschäftigung wesentlich gesenkt werden. Das Institut für Bauforschung hat einen Erfahrungsbericht über Wintervergleichsbauten im Winter 1956 und 1957 herausgegeben. Es wird ein Beispiel, nämlich die Baustelle Waldkraiburg, angeführt, die, da sie im Winter ihre Baustoffaufträge geben konnte, eine Kostenverminderung für Baustoffe zwischen 5 bis 7 % erreicht hat. Heute besteht kein Streit mehr darüber, daß der Übergang zum Winterbau, wenn über das ganze Jahr gerechnet wird, keine Verteuerung der Gesamtkosten verursacht, sondern daß insgesamt die durch den Winter entstehenden zusätzlichen Kosten durch Kostenkürzungen im Laufe des übrigen Jahres eingespart werden. Es läge in einer Senkung der Baustoffkosten ein zusätzlicher Anreiz für die Bauindustrie, im Winter zu bauen.
    Meine Damen und Herren! Ich meine, eine Regierung, die mit uns freiheitliche Methoden in der Wirtschaft befürwortet, sollte sich überlegen, ob man eine solche Möglichkeit nicht realisieren kann. Die Baustoffindustrien — Zement, Kalk, Ziegel, auch die meisten Natursteine — sind sämtlich kartellmäßig stark gebunden. Da gibt es keine Preise, die sich frei auf dem Markt bilden. Hier könnte eine Kartellpolitik, die weiß, was man mit einem solchen Instrument anfangen kann, dafür sorgen, daß durch Kostensenkung ein Anreiz für das Baugewerbe geschaffen wird, so daß es unter Umständen lukrativer ist, auch im Winter zu bauen statt nur im Sommer. So aus der Welt liegt das doch eigentlich nicht! Wir haben bei der Kohle Sommerrabatte. Warum soll es bei Baustoffen keine Winterrabatte geben? Das ist in der freien Marktwirtschaft, wie wir sie in Deutschland exerzieren, gar nicht eine so ungewöhnliche Angelegenheit. Ich meine, diesem Problem sollte die Bundesregierung ihr besonderes Augenmerk widmen.
    Aber lassen Sie mich über die Bedeutung der Baustoffindustrie für die Lösung unseres Kohlenproblems einiges sagen. Ich will auf die Schwierigkeiten der Kohle nicht im einzelnen eingehen; sie sind stadtbekannt, ich muß wohl sagen: hausbekannt. Die Frage ist: Würde eine durchgehende



    Dr. Deist
    Beschäftigung der Baustoffindustrie eine Erleichterung für die Schwierigkeiten des Kohlebergbaus bringen können?
    Im Jahre 1957 hatte die gesamte Baustoffindustrie einen Kohlenverbrauch von 7 Millionen t. 1957 war im ganzen ein gutes Jahr mit ausgeglichenerer Beschäftigung als sonst. Die Experten rechnen, daß die Bauwirtschaft bei durchgehender Beschäftigung etwa 10 % mehr hätte leisten, also auch 10 % mehr Material hätte verbrauchen können. Das ergäbe also 7,7 Millionen t bei Annahme einer gleichmäßigeren Beschäftigung. Wir werden im Jahre 1958, in dem sich der Winter mangels entsprechender Maßnahmen Anfang des Jahres voll ausgewirkt hat, nach dem bisherigen Verlauf voraussichtlich einen Kohlenverbrauch von 6 Millionen t haben. In diesem Jahre führt also der winterliche Rückgang der Bauwirtschaft zu einem Minderverbrauch von etwa 1,5 Millionen t Kohle. Der Verbrauch der 1,5 Millionen t hätte die Schwierigkeiten im Kohlenbergbau wenigstens etwas beheben können.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Hinzu kommt das, was sonst noch an Energie und Materialien — Teer und dergleichen mehr -- verwendet wird, was auf Kohlebasis erzeugt wird.
    Ich meine daher, man sollte bei einer solchen Debatte nicht übersehen, daß es hier nicht nur um die Frage der ausgeglichenen Beschäftigung geht, die wichtig ist und deren Bedeutung ich keinesfalls herabmindern möchte, sondern daß die ausgeglichene Beschäftigung auch für Zeiten der konjunkturellen Stagnation, wie wir sie zur Zeit durchmachen, geradezu zentrale Bedeutung hat. Das Bauvolumen könnte bei ausgeglichener Arbeitszeit, wie ich ausführte, um 4,5 Milliarden DM erhöht werden; das Masseneinkommen und damit der private Verbrauch könnten im Frühjahr, also in einem Zeitraum von nur drei, vier Monaten, um etwa 1 Milliarde DM gesteigert werden. Dazu käme noch, daß sich eine ausgeglichene Beschäftigung in der Bauwirtschaft über das ganze Jahr auch günstig auf den Kohleverbrauch auswirken würde. Darum ist die gleichmäßige Beschäftigung der Bauwirtschaft konjunkturpolitisch von großer Bedeutung.
    Die Frage ist nun: Ist wirklich in den vergangenen Jahren alles geschehen, was angesichts der Bedeutung dieses Problems hätte geschehen müssen? Ich möchte annehmen, daß sich die CDU/CSU-Fraktion zu einem gemeinsamen Antrag nicht entschlossen hätte, wenn sie nicht doch der Auffassung wäre, daß — vielleicht vertritt sie diese Ansicht nicht in dem Umfange, wie das bei uns der Fall ist — doch Versäumnisse vorliegen, die in Zukunft bereinigt werden müssen. Wir möchten durch den Antrag erreichen, daß die Bundesregierung aus der Lethargie gerissen wird, die sie ja nicht nur in dieser Frage kennzeichnet, sondern eigentlich in allen Fragen, in denen man etwas Aktivität von der wirtschaftspolitischen Zentrale verlangen muß.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Kommen Sie mir doch nicht mit diesem grünen
    Heft, das Sie da in der Hand halten! Der Herr Bundesminister für Arbeit hat es als Diskussionsgrundlage bezeichnet. Als wenn das eine Leistung wäre! Sie müssen mir doch wenigstens konzedieren, daß ich mich bemüht habe, Ihnen zu sagen, daß außer Papier — die Papierproduktion ist sicherlich sehr, sehr bedeutsam — nicht sehr viel an Erfolg aus den Maßnahmen der Bundesregierung herausgekommen ist.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Unter diesem Gesichtspunkt scheint mir auch die Bemerkung des Herrn Bundeswirtschaftsministers über den lieben Gott so bedenklich zu sein. Sie zeigt doch an, daß die Bundesregierung geneigt ist, viele Dinge als Fatum hinzunehmen, mit denen sich eine Regierung auseinandersetzen und die sie zu ändern versuchen muß. Darum halte ich es für sehr bedauerlich, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister zwar heute hier wieder seine guten Vorsätze betont hat, aber im Grunde genommen keinen einzigen wirklich konstruktiven und konkreten Vorschlag zur Behebung der Schwierigkeiten in der Bauwirtschaft gemacht hat.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Weimer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August Weimer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem letzten Stand der Debatte muß man den Eindruck haben, daß das Grundanliegen, das Gegenstand der Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion war, in den Hintergrund tritt und daß die Diskussion um dieses Problem dazu benutzt wird, auch solche Fragen zu diskutieren wie etwa die, ob wir uns in einer wirtschaftlichen Situation befinden, die es erforderlich macht, Überlegungen anzustellen, inwieweit der Bauwirtschaft eine Konjunkturspritze gegeben werden könne. Ich glaube, das geht am Kern dessen vorbei, was mit der Anfrage bezweckt war.
    Das Problem, das der SPD-Anfrage zugrunde liegt, eignet sich doch sicherlich nicht — und das war im Anfang auch klar erkennbar — für leidenschaftliche Auseinandersetzungen. Aus der Schlußbemerkung des Kollegen Leber, in der er sinngemäß sagte, jetzt, nachdem das Aufbaustadium abgeschlossen sei, könne erwartet werden, daß die Bundesregierung nunmehr auch dieser Frage ihre besondere Aufmerksamkeit zuwende, aus dieser Formulierung habe ich die Hoffnung geschöpft, daß manches, was vorher gesagt wurde, nicht so konkret als Vorwurf des Versagens anzunehmen ist; damit ist nicht mehr und nicht weniger zum Ausdruck gebracht, als daß in den Jahren davor sehr, sehr viele Probleme bewältigt werden mußten, und zwar in der Reihenfolge ihrer Rangordnung.
    Wir entnehmen der Erklärung der Bundesregierung heute, daß schon im Jahre 1950 ein interministerieller Ausschuß eingesetzt wurde, der sich mit den ersten Prüfungen befaßte und Überlegungen anstellte, wie man in der Bauwirtschaft auch im volkswirtschaftlichen Ergebnis eine gewisse Ordnung erzielen könne. Damit ist zumindest dargetan,



    Weimer
    daß der Versuch gemacht worden ist, schon sehr früh etwas zu tun, um dann, wenn die Erkenntnisse gewonnen wären, daraus auch die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. So viel nur zur volkswirtschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung überhaupt. Im Zusammenhang mit der Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion ist meines Erachtens schon viel zuviel in Volkswirtschaft gemacht worden. Mir scheint, dabei besteht die Gefahr, daß ein anderes Problem zu kurz kommt.
    Ich bin der Ansicht, daß das Grundanliegen der Anfrage nicht nur eine volkswirtschaftliche Bedeutung hat, sondern daß es auch ein echt gesellschaftliches Problem darstellt. Auf der einen Seite sehen wir in der Bundesrepublik — das kann heute von niemandem mehr bestritten werden — im gesamten Wirtschaftssektor die Vollbeschäftigung. Auf der anderen Seite wird eine Gruppe eines Wirtschaftszweiges jährlich regelmäßig durch eine sprunghaft ansteigende Arbeitslosenwelle erfaßt. Einer Überhitzung, zumindest einer Auftragsballung folgt regelmäßig für eine nicht unbeträchtliche Zeit eine Massenarbeitslosigkeit. Im Bewußtsein der meisten Menschen ist das bisher als eine unabänderliche Erscheinung hingenommen worden, weil es noch nie anders gewesen ist.
    Dankenswerterweise sind uns aber — und das möchte ich ausdrücklich betonen — durch den von der Bundesregierung eingesetzten Hauptausschuß „Bauen im Winter" und durch die zahlreichen Versuchs- und Vergleichsbauten des Wohnungsbauministeriums — zurückreichend bis in das Jahr 1954 —Unterlagen geliefert worden, die schlüssig beweisen, daß die Unabänderlichkeit der Erscheinung nur eine scheinbare ist und daß es durch die Inanspruchnahme technischer Erkenntnisse sehr wohl anders sein könnte. Sicher wird die Eigenart dieses Wirtschaftszweiges nie eine restlose Beseitigung zeitweiliger Produktionsbehinderungen zulassen. Man darf sich darüber keine Illusionen machen. Wer erwartet, daß es wirksame Maßnahmen geben könne, die die Arbeitslosigkeit bei ausreichendem Auftragsvolumen für das ganze Jahr ausschließen, der gibt sich einer Illusion hin, weil selbst unter Einsatz aller technischen Mittel, die uns heute zur Verfügung stehen, auch weiterhin mit zeitweiligen Produktionsbehinderungen gerechnet werden muß, allerdings nach meiner Auffassung in einem Umfang, der dann kaum noch Bedeutung hat.
    Ich sagte, es ist ein echtes gesellschaftspolitisches Problem, wenn eine Gruppe stets damit zu rechnen hat, daß jährlich wiederkehrend zumindest ein Teil von ihr durch eine sprunghaft ansteigende und wieder verschwindende Arbeitslosenwelle erfaßt wird, während alle übrigen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik die Vorzüge der Vollbeschäftigung und eines für das ganze Jahr gesicherten Arbeitsplatzes genießen. Ich meine, auch das ist ein weiterer Gesichtspunkt, der alle Beteiligten veranlassen sollte, zu prüfen, wie diesem Mangel abgeholfen werden kann.
    Es ist schon mit Bezug auf die volkswirtschaftliche Seite der Frage darauf hingewiesen worden, daß die Ausschaltung des marktwirtschaftlichen Prinzips in den Zeiträumen der Ballung, das Fehlen eines echten Wettbewerbs in den Ballungszeiten volkswirtschaftlich äußerst störend wirkt. Von all diesen wirtschaftspolitischen Begründungen, auch von dem im Winter brachliegenden Maschinenpark und dem damit auch brachliegenden Kapital, von der mangelnden Kapazitätsausnutzung ist gesprochen worden. Ich möchte mich speziell dem sozialpolitischen Problem zuwenden und gerade im Anschluß an das zuletzt Gesagte gegenüberstellen, daß .es doch wirklich sozialpolitisch eine schwerwiegende Erscheinung ist, wenn der Zeit der Vollbeschäftigung und der Ballung sprunghaft eine Arbeitslosenwelle folgt, bei der bis zu 600 000 Bauarbeiter Arbeitslosenunterstützung beziehen.
    Hinzu kommt, daß die sehr starke Fluktuation in diesem Wirtschaftszweig, wie sie in keinem anderen zu verzeichnen ist, auch dazu führt, daß das Entstehen echter Leistungsgemeinschaften in den Betrieben verhindert wird, weil der häufige Wechsel des Arbeitsplatzes das einfach nicht zuläßt.
    Bei diesem Problem handelt es sich aber auch nicht — darüber muß bei allen Beteiligten Klarheit bestehen — um eine Aufgabe, die von der Regierung allein bewältigt werden könnte, es sei denn, man würde sich entschließen, das Mittel des Dirigismus mit allen seinen Folgen anzuwenden und dann die Wirkungen in Kauf zu nehmen, die u. a. auch darin bestehen könnten, daß die Freizügigkeit eingeschränkt wird, daß marktwirtschaftliche Grundsätze aufgegeben werden und daß vielleicht sogar mit dem Mittel der Ausübung von Zwang auf die Arbeitnehmer gearbeitet wird, was gerade in der Winterzeit unter Umständen dazu führen kann, daß die Arbeit für den Bauarbeiter den Charakter einer Zwangs- oder Strafarbeit bekommt.
    Das kann also nicht das Ziel der Anfrage sein, und bei den gegebenen Verhältnissen kommt es darauf an, weitere Verbesserungen durch eine Diskussion über die Beseitigung all der diese Zustände begünstigenden Faktoren anzustreben.
    Schon jetzt ist folgendes klar erkennbar: Nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten und mit Sicherheit auch durch einen Appell dieses Hohen Hauses insbesondere an die öffentlichen Auftraggeber — sie sind heute genügend zitiert worden; es ist jedem klar, welche Bedeutung sie haben — ist zu erreichen, daß eine gleichmäßige Verteilung des Bauvolumens über das ganze Jahr erzielt wird und daß sich insbesondere die Landesbauverwaltungen als die durchführenden Stellen ebenso wie die freie Wirtschaft zu einem marktwirtschaftlichen Denken bereit finden, Im Normalfall werden höchstens acht bis zehn kritische Wochen überbrückt, also ausgefüllt werden müssen. Das muß den Landesbauverwaltungen bzw. der öffentlichen Hand, soweit sie Aufträge zu vergeben vermag, doch in jedem Fall möglich sein.
    Ich erlaube mir, hier beispielsweise das Verhalten des Stadtrats von Nürnberg zu ,erwähnen, der, wie mir erst in ,den letzten Tagen bekanntgeworden ist, bei der Terminierung seiner Bauvorhaben den

    Weimer
    l Dezernaten für die Freigabe der Baumittel genaue Zeitauflagen gemacht hat, die dem unerwünschten Rhythmus wirksam entgegensteuern. Das ist viel- leicht ein Hinweis zum Nachdenken für alle, die solche Möglichkeiten haben.
    Es ist also ein allseitiges Umdenken erforderlich, und es ist unbedingt notwendig, daß wir auch in der Aufklärung mit echten und vertretbaren Angaben arbeiten und dem entgegenwirken, was der Winterarbeit immer wieder Schwierigkeiten bereitet: der Behauptung, es fielen mehr Kosten an. In der Tat haben die Versuchs- und Vergleichsbauten ergeben, daß Mehrkosten anfallen. Sie liegen zwischen 3 und 5 1/2.%. Aber wie viele Beispiele beweisen, werden diese Mehrkosten durch echte Wettbewerbspreise wieder kompensiert. Ich kann Ihnen aus den persönlichen Erfahrungen mit einer der größten hessischen Baugesellschaften sagen, daß dort die Angebote für Aufträge in der Winterzeit in ihrer Höhe eventuell entstandene und entstehende Mehrkosten infolge besonderer Vorkehrungen in der Tat mehr als wettgemacht haben.
    Es ist deswegen auch nicht, wie irrtümlich vielfach angenommen wird, notwendig, von dem Prinziq der Objektfinanzierung abzugehen, soweit nicht ,außergewöhnliche Verhältnisse verbilligte Finanzmittel erfordern. Für diese könnte wegen der werteschaffenden Wirkung sicher auch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung etwas tun, entweder in Form von Annuitätsbeihilfen oder in Form verbilligter Kredite. Das wäre den Leistungen dieser Anstalt durchaus nicht wesensfremd, da sie viele Leistungen ähnlicher Art schon in der Vergangenheit regelmäßig gegeben hat.
    Es stehen eine ganze Reihe Vorschläge zur Erörterung. Es ist erfreulich, zu hören, daß entgegen der immer wiederkehrenden Behauptung auch die Bundesregierung durch Bindungsermächtigungen für Vorgriffe auf Baumittel die Voraussetzungen für rechtzeitige Auftragserteilung geschaffen hat. Das steht im Gegensatz zu den Behauptungen mancher Landesbaudienststellen, die gerade ihr Verhalten bei der Auftragsvergabe und bei der Ausschreibung in der Zeit vor dem Winter ausschließlich mit der Begründung decken, es ständen ihnen keine Mittel zur Verfügung. Meines Erachtens sind es Bequemlichkeitsgesichtspunkte, vielleicht auch der Umstand, daß bei diesen Auftraggebern, wie schon gesagt, das marktwirtschaftliche Denken noch weithin fehlt.
    Vierjahrespläne im Straßenbau sind gut. Wir haben ,gehört, daß solche bestehen und daß auch weiterhin bis zum Jahre 1962 solche vorgelegt werden. Aber was die sonstigen langfristigen Planungen anbelangt, so wird dieses Hohe Haus mit mir übereinstimmen, wenn ich sage, daß solche Vorstellungen dort ihre Grenze haben, wo das Haushaltsrecht der Parlamente unter Umständen beeinträchtigt werden könnte.
    Nun zu einigen sozial- und arbeitsrechtlichen Einzelheiten.
    Hier gestatte ich mir zunächst den Hinweis, daß der alleinige und stetige Ruf nach der Hilfe des Staates seine Grenzen hat. Wir haben das zu unserem Leidwesen gerade in den letzten Jahren der Weimarer Republik demonstriert bekommen. Der ständige und stetige und alleinige Ruf nach der Hilfe des Staates hat seine Grenzen.
    Es muß ferner Klarheit darüber bestehen, daß die Forderung: „Bauen im Winter" bzw. „Bauen im ganzen Jahr" keine unzumutbaren, die Würde des Menschen — in diesem Falle des Bauarbeiters — verletzenden Zustände nur um eines wirtschaftlichen Effektes willen schaffen darf. Das ist aber auch gar nicht erforderlich, wie Sie noch hören werden. Denn wir wollen ja der Lösung des Problems nur einige Steine aus dem Wege räumen, und Sie werden selber zu der Überzeugung kommen, daß große Gesetzgebungsakte und irgendwelche revolutionierenden Schritte und Maßnahmen gar nicht erforderlich sind, sondern daß es einer Vielzahl mehrerer gleichzeitig zu tuender Schritte bedarf, die nicht nur von einer Stelle getan werden müssen. Dabei hätten der Gesetzgeber, die öffentliche Hand und die Parteien im Bereich der sozialen Autonomie ganz bestimmte Aufgaben, die kurz anzudeuten ich mir gestatten möchte.
    Für die Tarifpartner sollte der Grundsatz gelten, daß das, was die Beteiligten selber regeln können, nicht vom Staat durch ein Gesetz verlangt werden soll. Es wäre denkbar, daß die Tarifpartner gerade in der Bauwirtschaft Überlegungen anstellen, inwieweit durch Veränderungen in der Konstruktion der Lohnausgleichskasse und durch den Wegfall der Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Witterungseinflüssen schon einige Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt werden könnten. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse würden sicher durch den Wegfall der Möglichkeit, bei schlechtem Wetter einfach fristlos zu kündigen, eine weitere Stabilisierung erfahren. Der Wegfall dieser Möglichkeit würde nämlich in zahlreichen Fällen verhindern, daß aus kurzfristiger Behinderung längere Zeiten von Arbeitslosigkeit werden.
    Eine eingehende Prüfung des Bundesgesetzes über Lohnzahlung an Feiertagen ergibt -- und jetzt muß ich etwas sagen, selbst auf die Gefahr hin, bei einem Teil der Damen und Herren hier auf Widerstand zu stoßen —, daß es keine Möglichkeit gibt, zu verhindern, daß unseriöserweise damit Spekulationen getrieben werden. Daß das geschieht, wird zwar bestritten. lch glaube sogar an die Ehrlichkeit der Entrüstung. Die regelmäßig wiederkehrenden Erscheinungen beweisen aber zum mindesten, daß die Verbindung zwischen kürzester Kündigungsfrist und dem Vorschieben witterungsbedingter Gründe oft nur vom betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkt aus lohnende Kündigungen größeren Umfangs auslöst, wie Sie sich von jedem beliebigen Arbeitsgericht im Bundesgebiet bestätigen lassen können. Wir haben in Kürze in zwei aufeinanderfolgenden Wochen drei zu bezahlende Wochenfeiertage. Beobachten Sie in den fraglichen Tagen den Arbeitsmarkt; dann werden Sie verstehen, daß es ein echtes Anliegen wäre, eine tarifliche Regelung anzustreben, die Anreize zu solchen Spekulationen beseitigt.
    Die gleiche Ursache, die hier also in nachweislichem Umfange ein Anschwellen der Arbeitslosen-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 27. November 1958 2861
    Weimer
    zahl verursacht — ich erinnere an den Bericht der Bundesanstalt vom Anfang dieses Jahres —, bewirkt sehr oft auch, daß die Ausführung übernommener Aufträge wegen des Karfreitags und Ostermontags erst um zwei oder drei Wochen verspätet begonnen wird. Das ist doch des Nachdenkens wert. Hinzu käme, daß es wegen der wirtschaftlichen Verflechtung — Herr Kollege Deist hat das schon angeschnitten — von Baustoffindustrie, Bauwirtschaft und Bauhauptgewerbe auch möglich wäre — und das dürfte durch den Umstand sehr erleichtert werden, daß die Tarifpartner zumindest auf der einen Seite eine gewisse Identität aufweisen —, erfolgreiche Überlegungen anzustellen, inwieweit man mit echten Winterrabatten, ähnlich den Sommerpreisen bei der Kohle, auch etwas Weiteres tun kann, um den Winterbau zu fördern.
    Aber auch an die Adresse des Gesetzgebers wären einige Hinweise — nicht als Grundlage für überstürztes Handeln, sondern für wohlüberlegte Schritte — zu richten. Ich denke beispielsweise daran, daß die derzeitige Fassung des § 90 AVAVG geradezu dazu verleitet, Überlegungen anzustellen, ob es bei zunehmendem Schlechtwetterrisiko noch lohnend ist, um die Erhaltung des Arbeitsplatzes überhaupt bemüht zu bleiben, weil die Bemessungsgrundlage mit zunehmendem Risiko sinkt. Es wird — das muß ich ganz deutlich sagen — als ein Unrecht empfunden, wenn beispielsweise ein mit Zustimmung des Arbeitgebers genommener „blauer Montag" im Gegensatz zu einem Schlechtwettertag keine Minderung der Bemessungsgrundlage herbeiführt. Das trifft nicht nur den Bauarbeiter, sondern das trifft alle Außenberufe mit dem gleichen Risiko.
    Wäre es nicht weiter überlegenswert, jenen Wanderarbeitern — sie sollen etwa 12 bis 15 % der Beschäftigten in der Bauwirtschaft ausmachen —, die keinen Anspruch auf tarifliches Trennungsgeld haben, weil sie am Wohnort keine Arbeit finden und deswegen die Trennung von ihrer Familie schon seit Generationen auf sich nehmen, um an einem entfernt liegenden Arbeitsplatz Arbeit aufzunehmen, wenigstens für die kritischen Monate aus Mitteln der Bundesanstalt einen gewissen Ausgleich zu bieten? Wenn die Bundesanstalt dadurch im Einzelfall für zehn oder für zwölf Wochen die jeweils anfallende Arbeitslosenunterstützung einsparte, so wäre das doch eine saubere, im Gesamtinteresse liegende Lösung, zumal Leistungen solcher Art den Leistungen, die die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in vielen Fällen gibt, gar nicht wesensfremd sind.
    Es sollte weiter überlegt werden — das ist auch in den Ausführungen des Kollegen Leber zum Ausdruck gekommen, und das muß unterstrichen werden —, daß es bei der Bewältigung des Problems darauf ankommt, auch die Umweltverhältnisse in einen Zustand zu bringen, der ihre Zumutbarkeit für den Bauarbeiter nicht mehr in Frage stellt. Deswegen ist es durchaus berechtigt, zu prüfen, ob das Gesetz über die Unterkunft bei Bauten, das aus der Nazizeit stammt und bestimmt nicht aus Liebe zu den Bauarbeitern erlassen worden ist,

    (Abg. Leber: Russische Kriegsgefangene!) als für die Schaffung wirklich zumutbarer Umweltverhältnisse nicht mehr ausreichend angesehen werden muß.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Höchste Zeit!)

    An die öffentliche Hand, namentlich aber an die Landesbauverwaltungen — denn da liegt das größte Volumen dessen, was in der Bundesrepublik an Aufträgen vergeben wird —, sollte dieses Hohe Haus einen Appell richten, im weitesten Umfang von der Möglichkeit, im Winter zu bauen, Gebrauch zu machen. Die freie Wirtschaft und der private Bauherr werden um so eher ihre Vorurteile über Bord werfen, je mehr die öffentliche Hand hierin durch beispielhaftes Verhalten vorangeht.
    Eine weitere Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft ist nicht mit den Mitteln des Dirigismus zu erreichen. Das ist in dem bisher Gesagten noch gar nicht zum Ausdruck gekommen, und gerade die CDU/CSU-Fraktion legt auf diese Feststellung besonderen Wert. Ich will damit keine neue Diskussion entfachen. Aber angesichts der draußen weitverbreiteten Vorstellungen hat man manchmal so das Gefühl, als ob man dem Beispiel anderer Länder folgen müsse und glaubt, mit dem nötigen Druck etwas erzwingen zu können. Weder mit dem Mittel des Dirigismus noch mit der Vielfalt neuer umfangreicher Gesetze ist etwas zu machen. Allerdings müssen im Einzelfall gleichzeitig von mehreren Stellen viele kleine Schritte unternommen werden. Dabei ist die richtige Zeitfolge und vor allen Dingen auch schnellstes Handeln zu beachten.
    Nun werden Sie sagen: In dieser Rechnung fehlt eine Position, und das ist der Bauarbeiter selbst. Ich habe die Überzeugung, daß der Bauarbeiter auch mitmachen wird. Er hat schon allein aus dem Wunsch nach sozialer Gleichstellung zusammen mit den übrigen in der Bundesrepublik beschäftigten Arbeitnehmern aller Kategorien das echte Bedürfnis einer Eingliederung und wünscht die Beseitigung des Zustandes, daß er jedesmal wieder als eine die sozialen Leistungen in einem besonderen Umfang in Anspruch nehmende Gruppe in Erscheinung tritt. Daß das bisher noch nicht genügend zum Ausdruck gekommen ist, mag zum Teil daran liegen, daß unser technisches Wissen um die Durchführbarkeit der Winterbauten erst langsam der Öffentlichkeit und damit auch dem Bauarbeiter zur Kenntnis gelangt; denn seit eh und je ist von jedermann als unabänderliche Tatsache hingenommen worden, daß eben im Winter nicht gebaut werden kann. Sicher wird sich auch der Bauarbeiter, besonders der Typ des Wanderarbeiters, von einer seit eh und je bestehenden Tradition abwenden, wenn er erst einmal all die Vorzüge, die heute aufgezeigt wurden, selbst verspürt hat. Widerstände werden dann nur noch in einem nicht nennenswerten Umfang vom Bauarbeiter her zu befürchten sein.
    Noch ein kritisches Wort zu den in dem Bericht des Hauptausschusses angestellten Einkommensvergleichen. Die Darstellung dieser Einkommensvergleiche, mit denen man unausgesprochen etwa den Nachweis führen will, daß, abgesehen von gesellschaftspolitischen Anliegen, von der Einkommensseite her kein Verlangen bestehe, den derzeitigen



    Weimer
    Zustand zu beseitigen, ist irrig. Wenn jemand in der Tat bei seinem Einkommen 105 oder 110 % erreichte, hätte das vielleicht noch eine logische Berechtigung. Das ist aber nicht der Fall. Bei der Hinzurechnung der Lohnausgleichsunterstützung, die bei diesem Rechenbeispiel vorgenommen wurde, hat man nicht bedacht, daß die Bezugsdauer der Lohnausgleichsunterstützung nur auf 30 Tage beschränkt ist. Bei länger dauernder Arbeitslosigkeit sinkt dann das Einkommen durch den Fortfall dieser Unterstützung weit unter das ab, was sich aus diesem Einkommensvergleich ergibt.
    Ich Fand es sehr originell, daß man bei diesem Einkommensvergleich auch den Lohnsteuerjahresausgleich auf die Wochen lumlegt und dann dem Wochen-Netto-Einkommen im Ergebnis hinzurechnet. Nur durch dieses Kunststück war es dann möglich, zu solchen zunächst verblüffenden Ergebnissen zu gelangen. Nach meiner Ansicht isst die Darstellung irrig und kann auch zu irrigen Auffassungen ,führen. Außerdem ist gerade die letztgenannte Position in der Vergangenheit sicher nicht Anlaß für eine sogenannte Spekulation des Bauarbeiters gewesen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem die Bauarbeiter solche Einkommensvergleiche anstellen und ihr Verhalten dann danach einrichten. Im übrigen darf gesagt werden, daß sich das Bild der Einkommensvergleiche sofort wandelt, wenn bei Wirksamwerden all der Maßnahmen, die hier als notwendig bezeichnet wurden, die Einkommensunterschiede zwischen Sommer und Winter in dem Maße geringer werden, wie ,es gelingt, das Volumen auf das ganze Jahr zu verteilen. Außerdem wird durch den weitgehenden Fortfall der Überstundenschinderei — das ist vielleicht die richtige Bezeichnung für denjenigen, der die Dinge aus der Praxis kennt — der Gesundheitszustand der Bauschaffenden wesentlich verbessert. Die Einsicht beim Bauarbeiter für isolche Maßnahmen wird bestimmt größer sein, als weithin vermutet wird.
    Meine Damen und Herren, alle in diesem Hohen Hause wollten das gleiche. Ich bin überzeugt, daß lediglich differenzierte Auffassungen darüber bestehen, welche Wege hierbei zu beschreiten sind. Da mag es Unterschiede geben, über die dann eben noch gesprochen werden muß. Die CDU/CSU-Fraktion legt besonderen Wert auf die Feststellung, daß ihr der Mensch, die Person, um deren Schicksal es hier im wesentlichen auch geht, von der sozialpolitischen Seite her im Mittelpunkt der Überlegungen zu stehen hat.
    Deswegen möchte ich sagen, daß wir das Beispiel Schwedens gar nicht so sehr als Beweismittel anführen sollten. Denn ich meine sogar, daß Maßnahmen, wie sie in Schweden in der Erstzeit zur Anwendung gelangten, in der Bundesrepublik auf den entschiedensten Widerstand der Bauarbeiter selbst stoßen würden, zumal der wirtschaftliche Zwang, einem solchen Dirigismus — dort waren es dirigistische Maßnahmen — zu gehorchen, in der Bundesrepublik überhaupt keine Voraussetzungen vorfindet.

    (Abg. Leber: Was meinen Sie mit dirigistischen Maßnahmen?)

    — Das ist doch bekannt. Sie werden allerdings jetzt langsam abgebaut. Dort ist es sogar so weit gegangen, daß der Arbeitsplatzwechsel von Nord-nach Süd- und von Mittel- nach Nordschweden in der Erstzeit für den Bauarbeiter zwingend war, wenn er nicht in Kauf nehmen wollte, sonst ohne jedes Einkommen zu bleiben. Das ist mir berichtet worden. Deswegen ist dieser Fall nicht als Beispiel geeignet.
    Nur mit diesen und ähnlichen Mitteln wie Bauauflagen, Bauverbot, Bausperre, Festlegung der Bautermine, Baustoffzuteilung ist es in der Erstzeit natürlich gelungen, einen Zustand herbeizuführen, der uns bewiesen hat, daß es uns durchaus möglich ist, ganzjährig zu bauen, im Sommer und im Winter. Aber dort war der Anlaß ein anderer. Wir brauchen uns nicht über mangelndes Bauvolumen zu beklagen, sondern bei uns ist das Kriterium die Verhinderung der Ballung im Sommer und des Leerlaufs im Winter.
    Da meine ich, daß im Mittelpunkt der Mensch zu stehen hat. Bei allem, was überlegt wird, um diese Dinge in die Tat umzusetzen, soll darauf geachtet werden, daß nicht Unzumutbares aufgezwungen wird; denn dann würde man sicher auch in Kreisen der Bauarbeiter auf Widerstand stoßen Eine Verbesserung hat also zur Voraussetzung, daß die Umweltverhältnisse zumutbar sind und daß im übrigen mit den Einzelmaßnahmen, die ich heute noch vorschlagen durfte, ein entsprechender Anreiz für die Tätigkeit in dieser Zeit gegeben wird.
    Der Erfolg wird sein, daß uns als zusätzliches Geschenk eine weitere Steigerung des Sozialprodukts in den Schoß fällt. Ich weiß nicht, ob die Schätzungen vom Kollegen Deist mit etwa 5 Mil-barden DM allein aus diesem Grund nicht allzu optimistisch sind. Aber sicher wird eine weitere Steigerung ohne Mehrkosten — vielleicht kostenmindernd — noch eintreten, und der Leerlauf und das tote Kapital werden auf ein Minimum sinken.
    Man kann für die Gelegenheit zu dieser Diskussion nur dankbar sein. Denn sie hat bewiesen, daß der Wirtschaftszweig Bauwirtschaft, gestützt auf die sinnvolle und erfolgreiche Gesamtwirtschaftspolitik — das soll hier auch gesagt sein —, große Leistungen vollbracht hat, daß aber auch weitere Verbesserungen durchaus möglich und sogar sehr erstrebenswert sind. Zwei Millionen Beschäftigte in über 180 000 rein mittelständischen Betrieben können bei Realisierung der Vorschläge, die heute gemacht wurden, eine Verbesserung ihres Status erfahren, die vor zehn Jahren noch als nie erreichbar angesehen worden wäre. Dabei ist natürlich der Gerechtigkeit halber auch zu sagen, daß an der Entwicklung in dieser Richtung gerade in den letzten Jahren die Tarifpartner dieses Wirtschaftszweiges ein ganz beachtliches Verdienst haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)