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ID0305110600

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    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, den 27. November 1958 Inhalt: Fragestunde (Drucksache 660) . . . . . 2823 A Frage 2, Abg. Brück: Streupflicht auf Straßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2823 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 2823 C Frage 3, Abg. Nieberg: Beschränkung des Behördenhandels Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2824 B Frage 4, Abg. Leicht: Zweites Gleis der Bahnlinie Zweibrücken—Landau—Karlsruhe Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2824 C Frage 5, Abg. Ritzel: Ausrüstung zweier Kraftwagen mit demselben Nummernschild Dr. Seiermann, Staatssekretär . 2824 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2825 C Frage 6, Abg. Jahn (Marburg) : Gefährdung der Klein- und Mittelbetriebe der optischen Industrie durch Importe aus Japan Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 2826 A Frage 7, Abg. Eisenmann: Schließung der Autobahnlücke Berkhof—Hannover, Hannover—Northeim Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2826 B Eisenmann (DP) . . . . . . . . 2827 A Frage 8, Abg. Eisenmann: Fährverbindung über den Nord-Ostsee-Kanal bei Brunsbüttelkoog Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2827 B Eisenmann (DP) 2827 C Frage 11, Abg. Kreitmeyer: Beantwortung der NATO-Fragebogen durch die Bundesregierung Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 2827 D Frage 12, Abg. Kreitmeyer: Aufstellung der NATO-Kontingente der Bundeswehr Dr. Rust, Staatssekretär 2828 A Frage 13, Abg. Kreitmeyer: Gesamtaufwand für die Bundeswehr bis zum 1. April 1961 Dr. Rust, Staatssekretär 2828 B Kreitmeyer (FDP) 2828 C Frage 14, Abg. Wendelborn: Auspuffanlagen der Lkw Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2828 D Frage 15, Abg. Bading: Tätigkeit der Hessischen Landesregierung auf dem Gebiet der Aussiedlung von Bauern Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 2829 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 Frage 17, Abg. Walter: Verlängerung der Laufzeit von anläßlich der Hochwasserkatastrophe 1957 von landwirtschaftlichen Betrieben aufgenommenen Schadenskrediten Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 2829 D Frage 22, Abg. Rehs: Bundesmittel für Zwecke der Neusiedlung in den Jahren 1953 bis 1958 Dr. h. c. Lübke, Bundesiminister . . 2830 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 2830 B Frage 16, Abg. Josten: Autobahn Montabaur—Trier und Bundesfernstraße Bitburg—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2830 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 2830 D Frage 18, Abg. Dürr: Postgebühren für eine von dritten Personen bestellte Zeitschrift Dr. Steinmutz, Staatssekretär . . . 2831 A Frage 19, Abg. Dürr: Bundeseinheitliche Neuregelung des Ausweiswesens für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2831 C Frage 20, Abg. Berlin: Kindergeld für Zählkinder Dr. Claussen, Staatssekretär . 2832 A Berlin (SPD) . . . . . . . . . 2832 B Frage 21, Abg. Schröter (Berlin): Zustellung der Verfügung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ,den Präsidenten der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Hallstein, gegen Botschafter Blankenhorn und gegen Botschafter von Maltzan wegen ihrer dienstlichen Äußerungen über den Ministerialrat Strack Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 2832 C Schröter (Berlin) (SPD) 2832 D Frage 23, Abg. Ritzel: Ersatz überalteter Personenwagen der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2833 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2833 C Frage 24, Abg. Frau Korspeter: Frist zur Antragstellung auf vereinfachte und sofortige Auszahlung der Dreimonatsrente beim Tode eines Rentners an die Hinterbliebenen Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 2833 D Frage 26, Abg. Pohle: Freitod von Angehörigen der Bundeswehr Dr. Rust, Staatssekretär 2834 B Pohle (SPD) . . . . . . . . 2834 B Frage 25, Abg. Baier (Mosbach) : Blind- und Blockbuchungssystem der Filmverleihe Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 2834 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . . 2834 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft (Drucksache 495) . . . . 2835 B Leber (SPD) . . . . . . 2835 B, 2866 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 2844 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2848 D Dr. Deist (SPD) 2853 A Weimer (CDU/CSU) 2858 C Wacher (CDU/CSU) 2863 A Dr. Will (FDP) 2863 B Dr. Schild (DP) 2864 C Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen 525, 630) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2867 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. April 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den Luftverkehr (Drucksachen 368, 582) — Zweite und dritte Beratung — 2870 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. August 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay über den Luftverkehr (Drucksachen 370, 609) — Zweite und dritte Beratung --- 2870 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. August 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien über den planmäßigen Luftverkehr (Drucksachen 369, 659) — Zweite und dritte Beratung — 2871 A Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 14. Juni 1954 über Änderungen des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Drucksachen 527, 658) — Zweite und dritte Beratung — 2871 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Januar 1958 über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien (Drucksachen 534, 640) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2871 C Entwurf eines Gesetzes über die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und über die Fünfte Zusatzvereinbarung über die Einbeziehung des Landes Berlin in das Allgemeine Abkommen nebst Briefen (Drucksachen 406, 637) — Zweite und dritte Beratung — 2871 D Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksachen 586, 670) — Zweite und dritte Beratung — 2872 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 97 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Wanderarbeiter (Neufassung 1949) (Drucksachen 512, 647) — Zweite und dritte Beratung — 2872 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 382, 646) 2872 C Entwurf einer Verordnung Nr. . . des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Durchführung und Ergänzung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache 655) 2872 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Verordnung Nr. 3 des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Festlegung der Einzelheiten für die Anforderung und Überweisung der Finanzbeiträge sowie für die Haushaltsregelung und die Verwaltung des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Drucksachen 540, 642) 2872 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Drucksache 598) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2872 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache 583) — Erste Beratung — . . 2873 A Entwurf eines Gesetzes zum Europäischen Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955 (Drucksache 584) — Erste Beratung — 2873 A Entwurf eines Gesetzes zu dem deutschschweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über Durchgangsrechte (Drucksache 602) — Erste Beratung — . . . . 2873 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vierten Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung (Drucksache 603) — Erste Beratung — . 2873 B Entwurf eines Gesetzes zu der Fünften Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung (Drucksache 604) — Erste Beratung — . 2873 B Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (Drucksache 605) — Erste Beratung — . . . . 2873 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Siebenten Protokoll vom 19. Februar 1957 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Österreich) (Drucksache 606) — Erste Beratung — . 2873 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache 618) — Erste Beratung — . . . . 2873 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jaksch (Drucksache 644) 2873 D Mühlenberg (CDU/CSU) . . . . 2874 A IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Journalisten Walter Weber in Baden-Baden (Drucksache 645) 2874 A Mühlenberg (CDU/CSU) 2874 B Sammelübersicht 8 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 629) 2874 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 643) Dr. Winter (CDU/CSU) 2874 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Verkauf eines bundeseigenen Schulgrundstücks in Koblenz-Pfaffendorf an die Stadt Koblenz (Drucksache 623) . . . . . . . . . 2874 D Wahl des Abg. Dr. Striebeck (SPD) zum stellvertretenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . . . . . . 2874 D Nächste Sitzung 2875 C Anlagen 2877 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 2823 51. Sitzung Bonn, den 27. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 27. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Berendsen 28. 11. Frau Berger-Heise 28. 11. Blachstein 28. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Brecht 6. 12. Dr. Dehler 28. 11. Dr. Dittrich 31. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Engeibrecht-Greve 28. 11. Frau Engländer 27. 11. Frehsee 27. 11. Gedat 6. 12. Dr. Greve 28. 11. Heiland 27. 11. Dr. Dr. Heinemann 28. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Jahn (Stuttgart) 28. 11. Dr. Kempifler 28. 11. Kramel 31. 12. Dr. Kreyssig 27. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 29. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Margulies 27. 11. Dr. Martin 27. 11. Mattick 28. 11. Mauk 29. 11. Mengelkamp 15. 12. Mischnick 29. 11. Müller-Hermann 15. 12. Neubauer 28. 11. Neuburger 6. 12. Neumann 28. 11. Dr. Oesterle 28. 11. Paul 28. 11. Dr. Preiß 31. 12. Dr. Preusker 28. 11. Probst (Freiburg) 27. 11. Pütz 6. 12. Rademacher 28. 11. Ramms 29. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Scharnberg 6. 12. Schlee 6. 12. Schneider (Bremerhaven) 28. 11. Dr. Schneider (Lollar) 28. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 28. 11. Schütz (München) 28. 11. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Seume 6. 12. Dr. Starke 28. 11. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Wilhelmi 27. 11. Wittmer-Eigenbrodt 28. 11. Frau Wolff (Berlin) 28. 11. Dr. Zimmermann 28. 11. b) Urlaubsanträge Kriedemann 31. 12. Anlage 2 Umdruck 187 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen 525, 630) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: „1 a. § 2 a wird gestrichen." Bonn, den 27. November 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 189 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft (Drucksache 495) Der Bundestag wolle beschließen: Eine weitere Ausdehnung der Bautätigkeit auch auf die Schlechtwettermonate liegt im Interesse aller am Baugeschehen Beteiligten; öffentliche und private Bauherren, Bauunternehmer und Bauarbeiter sollten sich zur Verstärkung des Bauens im Winter zusammenfinden. Die Bundesregierung wird daher ersucht, 1. auf Länder und Gemeinden dahingehend einzuwirken, daß entsprechend der Praxis im öffentlich geförderten Wohnungsbau auch die von Ländern und Gemeinden zum Einsatz gelangenden Mittel im Hoch- und Tiefbau so rechtzeitig bereitgestellt werden, daß eine kontinuierliche Planung und Bautätigkeit gefördert wird; 2. zu prüfen, ob und inwieweit die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Voraussetzungen zur Förderung einer kontinuierlichen Bautätigkeit verbessert werden könnten, namentlich auch durch geeignete Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; 3. die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Winterbaues namentlich hinsichtlich der technischen Durchführung allen in der Bauwirtschaft beteiligten Kreisen zugänglich zu machen; 2878 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 4. über alle Maßnahmen, die mit dem kontinuierlichen Bauen im Winter 1958/59 zusammenhängen, bis zum 31. Mai 1959 zu berichten und ein Gesamtprogramm der zu treffenden Maßnahmen vorzulegen. Bonn, den 27. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Benda (Fragestunde der 50. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 28) : Ist der Herr Bundesinnenminister bereit, die zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes ergangenen Verwaltungsvorschriften (vgl. GMBl. 1958 S. 104), die das Ende des ersten Weltkrieges im Sinne dieser Vorschrift auf den 31. Dezember 1918 festlegen, im Hinblick darauf abzuändern, daß 1. insbesondere in den ersten Monaten des Jahres 1919 von deutschen regulären Truppen, die unter Führung der damals in Kolberg befindlichen Obersten Heeresleitung standen, an der Ostgrenze des Deutschen Reichs Kampfhandlungen stattfanden, die auch erhebliche Opfer an Gefallenen und Verwundeten forderten, 2. völkerrechtlich der erste Weltkrieg nicht am 31. Dezember 1918, sondern erst nach Ratifizierung des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 beendet worden ist, wie auch das Reichsversorgungsgericht in seinem Urteil vom 27. März 1922 (M Nr. 12450/21) festgestellt hat, 3. auch in der Gesetzgebung der Weimarer Republik, z. B. durch die Verordnung vom 14. Februar 1920 (RGBl. S. 237), als Zeitpunkt des Friedensschlusses bzw. des Kriegsendes nicht der 31. Dezember 1918, sondern der 10. Januar 1920 bestimmt worden ist? Läßt sich der betroffene Personenkreis schätzungsweise übersehen, und welche finanziellen Auswirkungen würden voraussichtlich eintreten, wenn bei Anwendung des § 181 a BBG nicht vom 31. Dezember 1918 als Zeitpunkt des Endes des ersten Weltkrieges, sondern von einem Zeitpunkt ausgegangen würde, der jedenfalls die in der ersten Hälfte des Jahres 1919 an der Ostgrenze des Deutschen Reichs stattgefundenen Kämpfe mit umfaßt? Der Anregung, in den Verwaltungsvorschriften zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes die zeitliche Begrenzung des ersten Weltkrieges zu ändern, kann nicht entsprochen werden. Das Ende des ersten Weltkrieges im Sinne der auf diesen Zeitpunkt abstellenden beamtenrechtlichen Regelungen ist herkömmlich auf den 31. Dezember 1918 festgelegt. Ich darf auf die entsprechenden Regelungen im Gesetz über eine erhöhte Anrechnung der während des Krieges zurückgelegten Dienstzeit vom 4. Juli 1921, im Deutschen Beamtengesetz (§ 179 Abs. 7), im Bundesbeamtengesetz (§ 181 Abs. 5) und im Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes (§§ 29, 68) verweisen. Eine von dieser Übung abweichende Auslegung des § 181 a des Bundesbeamtengesetzes erscheint nicht angängig. Der Personenkreis, der von einer .Änderung des Endtermins betroffen würde, und die finanziellen Auswirkungen einer solchen Änderung lassen sich mangels entsprechender Unterlagen nicht übersehen. In Vertretung Dr. Anders Anlage 5 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Oetzel zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft (Drucksache 495). Lassen Sie mich als Mann, der seit Jahrzehnten im Baugewerbe tätig ist, zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion sowie zu den Ausführungen der einzelnen Diskussionsredner noch einige Gedanken ergänzend zum Ausdruck bringen, Gedanken, die uns, die wir in der Praxis stehen, nicht erst seit gestern und heute, sondern schon seit einigen Jahren in jedem Winter neu bewegt haben. Obwohl alle am Baugeschehen beteiligten Kreise sich darum bemühen, eine befriedigende Lösung zu finden, wie die Wintermonate für die Bauwirtschaft besser auszunutzen sind — das Wohnungsbauministerium, um schneller das Wohnraumproblem zu lösen, und die in der Bauwirtschaft tätigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Gründen der kontinuierlichen Arbeitsverteilung —, sind bisher in dieser Frage keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Aus der Erfahrung meiner Praxis kann ich sagen, daß bei diesem Problem verschiedene Faktoren zusammenwirken, die einer positiven Lösung hemmend entgegenstehen. Rein technisch gesehen ist im Winter an starken Frosttagen die Fortführung von Bauarbeiten überall da nicht möglich, wo Wasser als Zusatz für Kies, Sand, Zement und Kalk gebraucht wird. Wer die felssprengende Wirkung des Eises kennt, weiß auch als Laie, daß unter allen Umständen vermieden werden muß, das zugesetzte Wasser gefrieren zu lassen. Beton, Mörtel und Putz verlieren ihre Bindekraft und damit ihre Trag- und Haftfestigkeit. Personelle und materielle Schäden sind die Folgen. Dieses Risiko kann kein verantwortungsbewußter Unternehmer eingehen. Dabei ist die in unseren Breiten stark wechselnde Temperatur besonders gefährlich; denn wenn es heute 10 Grad unter Null ist, kann die Temperatur morgen ein Grad sein und übermorgen wieder auf 10 Grad unter Null fallen. Dieser Umstand läßt deshalb eine planende Disposition kaum zu. Das Arbeiten bei kaltem oder naßkaltem Wetter hebt bei den Arbeitern keinesfalls die Arbeitsfreudigkeit. Darüber hinaus sind sie noch zusätzlich gefährdet. Vereiste Gerüste, Dächer und Eisen erhöhen zweifellos die Unfallgefahr. Alles in allem ist die Durchführung von Bauarbeiten an Frosttagen für den Arbeitnehmer unangenehm und für den Arbeitgeber in gewissem Grade unwirtschaftlich. Sie treffen sich beide, zwar aus verschiedenen Gesichtspunkten, in dem Wunsch, die Arbeit einzustellen. Es ist deshalb nur allzu menschlich, daß der Arbeitnehmer sich errechnet, daß seine Bezüge an Erwerbslosenunterstützung plus Lohnausgleichszahlungen plus Lohnsteuerausgleich im Effekt —so geht es ja wohl aus der Antwort des Herrn Bundeswirtschaftsministers hervor — genau oder fast genauso hoch sind, als wenn er arbeitet. Er macht deshalb gern von der Möglichkeit des Aussetzens Gebrauch. Auch der Arbeitgeber, der wirt- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 2879 schaftliche Verluste vermeiden möchte, hat bei der bestehenden Schlechtwetter-Regelung weniger Hemmungen, seine Abreitnehmer zu entlassen. Soweit also ein Arbeiten wirklich nicht möglich ist, kann man beider Einstellung absolut verstehen. Nur birgt diese Regelung die Gefahr in sich, daß bei der Prüfung, ob gearbeitet werden kann oder nicht, nicht mehr so strenge Maßstäbe angelegt werden, als wenn die Unterstützungssätze fühlbar niedriger lägen als das normale Arbeitseinkommen. Wenn ein Arbeitnehmer weiß, daß er im Winter, ohne zu arbeiten, fast das gleiche Einkommen hat, als wenn er arbeitet, daß er beim Feiern etwa 75 DM von der Lohnausgleichskasse erhält, während er bei der Vollarbeit nur etwa 35 DM zurückerstattet bekommt, wird bei ihm der Wille zur Arbeit sicher nicht gestärkt. Da ist es angebracht, zu fragen, ob in einem solchen Falle eine soziale Maßnahme noch sozial ist, wenn sie geeignet ist, den Willen zur Arbeit zu untergraben. Das Baugewerbe ist seit Jahrhunderten aus Witterungsgründen ein Saisongewerbe. Das ist es auch heute noch, wenn auch in viel abgeschwächterem Maße. Es war eine gute Übung, daß früher die Bauten im Frühjahr und Sommer im Rohbau errichtet wurden, dann überwinterten, damit sie richtig austrocknen konnten, und erst im Frühjahr mit den Ausbauarbeiten begonnen wurde. Diese Häuser hatten zwar nicht die heute übliche Ausstattung, aber in der Solidität, der Trockenheit, der Schall-und Wärmedämpfung waren sie den heutigen Bauten weit überlegen. Ich weiß, daß wir uns heute so lange Bauzeiten nicht mehr leisten können. Aber r wir sollten den Investitionsgütern von 50- bis 100- jähriger Dauer, wie es nun einmal unsere Häuser sind, wenigstens die unumgänglich notwendige Zeit geben und nicht alles nur vom Gesichtspunkt der Schnelligkeit betrachten. Das Baugewerbe nimmt auch heute noch unter den verschiedensten anderen Gewerben eine Sonderstellung ein. Der nicht stationäre Arbeitsplatz ermöglicht den Einsatz vieler nicht ortsgebundener Menschen. Genau wie vor Jahrzehnten kommen auch heute noch Tausende und aber Tausende von Bauarbeitern aus ländlichen Gebieten und arbeiten an einer weit entfernt liegenden Baustelle. Diese Menschen haben ein Interesse daran, in der Zeit, wo sie von ihren Familien entfernt leben, soviel wie möglich zu arbeiten und zu verdienen. Sie haben dann aber auch das Bedürfnis, in den kalten Wintermonaten einige Wochen zu Hause zu sein. Diese Tatsache hat ihre Wurzel in der Tradition und läßt sich nicht mit einer Handbewegung abtun. Sie sollte aber die Sozialpartner einmal anregen, zu überlegen, ob die Arbeitszeitregelung nicht sinnvoller gestaltet werden kann, um auf diesem Wege mitzuhelfen, das zu erreichen, was durch die bessere Ausnutzung der Wintermonate erreicht werden soll. Die besonderen Verhältnsise im Baugewerbe rechtfertigen besondere Maßnahmen. Wenn die übrige Wirtschaft wöchentlich 45 Stunden arbeitet, könnte die Arbeitszeit für die Bauwirtschaft in den Baumonaten eventuell auf 51 Stunden erhöht werden. Die Einhaltung von nur vier von den wöchentlich mehr geleisteten Stunden, nach dem System der Urlaubsregelung im Baugewerbe in Urlaubsmarken geklebt, würde für die beschäftigten Bauarbeiter einen zusätzlichen Winterurlaub von 3 Wochen ergeben. Dieser zweite Urlaub müßte allerdings während der Frostperiode genommen werden. Erst nach Ablauf dieser Urlaubszeit müßte die Arbeitslosenversicherung einsetzen. Es gibt nicht wenig Ärzte, die diese Regelung für besser halten als die wöchentlich verkürzte Arbeitszeit. Wenn man will, könnte man auch die Feiertagsbezahlung nach dem gleichen System durchführen, damit der Arbeitgeber diese besonders in der Weihnachtszeit anfallenden Unkosten nicht zum Anlaß einer vorzeitigen Freisetzung seiner Beschäftigten nimmt. Selbstverständlich darf durch eine Neuregelung der Arbeitnehmer materiell nicht geschädigt werden. Nun noch ein Wort an die auftragvergebenden Stellen. Erstens: Alle Stellen, die mit der Vergabe von Bauaufträgen zu tun haben, insonderheit die öffentlichen Auftraggeber, sollten sich bemühen, nicht witterungsempfindliche Bauarbeiten, Reparaturen etc. während der Wintermonate zu vergeben. Zweitens: Die frühzeitige Bereitstellung der öffentlichen Mittel ist heute schon mehrfach angesprochen worden und ich kann mir Ausführungen darüber ersparen. Als letztes muß hier aber einmal festgestellt werden, daß jeder Bauherr Wert darauf legt, seinen Bau möglichst vor Beginn der Schlechtwetterperiode unter Dach zu bringen. Danach setzt er seinen Bautermin. Dabei ist es in der Praxis so, daß für die Planung und für die Finanzierung einige Monate in Anspruch genommen werden; das Bauwerk selbst soll aber möglichst gestern schon fertig sein. Die meist zu kurz gestellten Termine mit den in der Regel damit verbundenen Konventionalstrafen bedingen oftmals eine unerträgliche Ballung der Maßnahmen. Zusätzliche Einstellung von Aushilfskräften — nicht immer die besten bei der Vollbeschäftigung der übrigen Wirtschaft — und Überstunden sind die Folgen, sehr oft aber auch Mängel, die bei einem ruhigen und sinnvollen Fortgang der Arbeit vermieden werden könnten. Ich fasse zusammen: Alle Maßnahmen, die dazu dienen, eine ruhige und kontinuierliche Entwicklung im Baugewerbe zu erreichen, das Bauvolumen ohne Neueinstellung von Arbeitskräften auszuweiten, sind nicht nur gesetzgeberisch und auf dem Verordnungswege zu lösen. Vielmehr ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bauvergabestellen und den Sozialpartnern im Baugewerbe dringend notwendig. Sie würde auch beim guten Willen aller letztlich zu dem Erfolg führen, den wir uns wünschen.
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    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich zur Begründung sagen, daß der zweifellos gewollte, aber falsche Eindruck, daß es der Großen Anfrage der Fraktion der SPD bedurft habe, um die Bundesregierung dazu zu veranlassen, die Probleme der Bauwirtschaft zu ordnen, keineswegs den Tatsachen entspricht. Insbesondere die Fragen des Winterbaues können, wie Sie, Herr Kollege Leber, wissen, bereits als weitgehend gelöst gelten. Sie haben einen schlechten Zeitpunkt ausgewählt. Denn nach den letzten Meldungen der Arbeitsämter sind in der Bauwirtschaft 56 300 Stellen offen. Im übrigen ist für das Wetter letzten Endes auch noch der liebe Gott verantwortlich.
    Ich beantworte die Anfrage wie folgt. Die Große Anfrage der Fraktion der SPD strebt eine Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft an. Es erscheint mir daher notwendig, zunächst kurz die Leistungen der deutschen Bauwirtschaft nach der Währungsreform und ihre gegenwärtigen Hauptprobleme zu behandeln, weil sich meines Erachtens nur so ein Urteil darüber fällen läßt, an welchen Punkten der Wunsch nach Verbesserung mit Erfolg ansetzen kann.
    Das Bauvolumen, d. h. der Wert aller Bauleistungen, ist nach den Errechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin von 10,5 Milliarden DM im Jahre 1950 nominal auf 25,8 Milliarden DM, real — in Preisen von 1950 — auf 18,8 Milliarden DM im Jahre 1957 gewachsen. Das bedeutet eine nominale Steigerung von 146 % und eine reale von 80 %. Das Bauvolumen des Jahres 1958 wird aller Voraussicht nach auf mindestens derselben Höhe liegen wie das des Jahres 1957.
    Die Wertschöpfung des Baugewerbes, d. h. sein Beitrag zum Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten, betrug nach den Sozialproduktberechnungen des Statistischen Bundesamtes, in jeweiligen Preisen ausgedrückt, im Jahre 1950 4,7 Milliarden DM gleich 6,2 %, im Jahre 1957 10,3 Milliarden DM gleich 6,4 %. Die Größenordnung für 1957 dürfte die Wertschöpfung des Baugewerbes auch im Jahre 1958 erreichen.
    Das Bauhauptgewerbe — Rohhoch- und Tiefbau — erzielte im Jahre 1950 einen Umsatz von 6,2 Milliarden DM. Im Jahre 1957 belief sich der Umsatz auf 16 Milliarden DM. Das bedeutet eine Steigerung um rund 160 %.
    Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden im Bauhauptgewerbe betrug im Jahre 1950 1,8 Milliarden, im Jahre 1957 2,4 Milliarden. Das bedeutet eine Steigerung um 31,4 %.
    Die Zahl der im Bauhauptgewerbe Beschäftigten belief sich im Monatsdurchschnitt des Jahres 1950 auf 913 000, im Monatsdurchschnitt des Jahres 1957 auf 1 201 000. Das bedeutet eine Steigerung um 31,6 %.
    Der Umsatzsteigerung im Bauhauptgewerbe von 1950 bis 1957 um rund 160 % steht also eine Anhebung der Beschäftigtenzahl um nur 31,6 % und der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden um 31,4 % gegenüber; ein Beweis für die inzwischen erfolgte größere Rationalisierung des Baugeschehens.
    Während nach der Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Nürnberg, die Gesamtzahl der unselbständig Beschäftigten in der gesamten Wirtschaft vom 30. 9. 1950 bis zum 30. 9. 1958 von 14,3 Millionen auf 19,4 Millionen — um rund 35 % — anstieg, wuchs die Zahl der Beschäftigten in allen Bauberufen — Bauhaupt- und Ausbaugewerbe — vom 30. 9. 1950 bis zum 30. 9. 1958 von 1 378 000 auf 2 100 000, also um 52 %.
    Aus diesem Zahlenmaterial geht eindeutig hervor, daß der gesamtwirtschaftliche Wachstumsprozeß sich durchaus im Wachstum der Bauleistungen widerspiegelt.
    Um diese Ausführungen durch weitere von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung stammende Zahlen zu ergänzen:
    Am 30. 9. 1948 betrug die Zahl der in der gesamten Wirtschaft in unselbständiger Position Tätigen 13,4 Millionen. Davon waren 1 147 000 in der Wirtschaftsabteilung Bau-, Ausbau- und Bauhilfsgewerbe tätig; das sind 8,5 %. Am 30. 9. 1958 waren 19 365 000 in unselbständiger Stellung in der gesamten Wirtschaft tätig, davon 2,1 Millionen in der Wirtschaftsabteilung Bau-, Ausbau- und Bauhilfsgewerbe; das sind 10,8 %. Am 30. 9. 1948 war von allen in unselbständiger Stellung Beschäftigten jeder achte, am 30. 9. 1958 jeder sechste Mann im Bausektor beschäftigt.
    Am 30. 9. 1958 waren bei 61 600 offenen Stellen 15 200 Bauarbeiter arbeitslos, zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres 30 700. Das heißt, der Tiefpunkt der Bauarbeitslosigkeit seit der Währungsreform ist im Monat September 1958 erreicht wor-



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    den. Am 31. 10. 1958 erfolgten eine leichte Erhöhung der Bauarbeitslosigkeit auf 19 800 — zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres waren es 27 500 — und eine geringfügige Verringerung der Zahl der offenen Stellen auf 56 300 — im Vorjahr waren es 51 600 —.
    Die Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft verdreißigfacht sich allerdings in der Regel bisher von ihrem Tiefstand im Spätsommer oder Frühherbst bis zu ihrem Höchststand im Januar/ Februar. So schnellte die Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft von ihrem Tiefpunkt im Jahre 1957 (27 500 im Oktober) auf ihren winterlichen Höhepunkt im Jahre 1958 (667 000 im Januar). Im Januar 1958 betrug sie das 44fache des Standes vom September 1958. Von den 1 133 000 männlichen Arbeitslosen im Januar 1958 waren damit rund 59 v. H. Ende 1957 in der Bauwirtschaft tätig gewesen. Daraus ergibt sich, daß die entscheidenden Probleme in der Bauwirtschaft die Ballung der Bautätigkeit in den Spätsommermonaten und die starke Bauarbeitslosigkeit am Anfang eines jeden Jahres sind. Daß die Bauarbeiter durch die winterliche Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft keine entscheidende wirtschaftliche Schlechterstellung erfahren, geht aus einem von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nach dem Stand vom 1. 8. 1958 aufgestellten Vergleich der Sozialleistungen an einen arbeitslosen Bauarbeiter mit den Bezügen eines arbeitenden Bauarbeiters eindeutig hervor. Ich darf dazu ganz kurz sagen, daß ein arbeitsloser Bauarbeiter mit einem Kind im Sommer 94,8 % des Nettolohnes und im Winter 110,8 % des Nettolohns verdient, ein lediger arbeitsloser Bauarbeiter im Sommer 86,7 %, im Winter 101,7 %.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Wenn man die Forderung nach einer Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft erhebt, dann sollte dies mit der Einschränkung geschehen, daß eine weitere Verbesserung, d. h. vor allem eine weitgehende Beseitigung der winterlichen Arbeitslosigkeit und damit auch eine weitgehende Beseitigung der durch die Winterarbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft jährlich wiederkehrenden volkswirtschaftlichen und sozialen Belastungen, angestrebt wird. Die Bundesregierung muß auf der anderen Seite feststellen, daß die in der Großen Anfrage angeschnittenen Fragen weder neu noch bisher von ihr nicht beachtet oder gar vernachlässigt worden sind. Die Bundesregierung hält es weiterhin für angezeigt, darauf aufmerksam zu machen, daß die beiden bedeutsamsten Probleme, vor die sich die Bauwirtschaft immer wieder gestellt sieht, nämlich Ballungserscheinungen im Sommer und erhebliche Arbeitslosigkeit im Winter, gerade in einer Marktwirtschaft nicht von der Bundesregierung allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit allen am Bau Beteiligten, d. h. den sonstigen öffentlichen und privaten Bauherren, den Bauunternehmern und den Bauarbeitern, gelöst werden können. Die winterliche Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft stellt eben keineswegs, wie vielfach angenommen, nur ein Wetterproblem, also nicht nur eine SchlechtwetterArbeitslosigkeit dar; das Problem ist erheblich vielschichtiger.
    Damit komme ich zur Beantwortung der Frage 1.
    Hoher Beschäftigungsgrad der gesamten Volkswirtschaft ist ein Hauptziel der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Das bedeutet allerdings nicht, daß jeder einzelne Wirtschaftsbereich frei von Schwankungen in der Beschäftigung bleiben könnte.
    Seit die deutsche Wirtschaft die Vollbeschäftigung erreicht hat, haben vor allem die durch die Witterung teils bedingten, teils damit motivierten besonders ausgeprägten jahreszeitlichen Schwankungen der Bautätigkeit verstärkt im Zentrum der Überlegungen gestanden, die auf die Verringerung der gesamtwirtschaftlichen Schwankungen abzielten. Die Bundesregierung hat daher gerade für den Sektor Bauwirtschaft bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um die kontinuierliche Beschäftigung der Bauwirtschaft, d. h. eine stärkere Ausdehnung der Bautätigkeit möglichst auf das ganze Jahr und die Abflachung der Produktionskurve in dein Sommermonaten zu fördern.
    Die Bundesregierung hat bereits 1950 einen ständigen Interministeriellen Arbeitsausschuß Bauwirtschaft ins Leben gerufen, zu dessen Hauptaufgaben die Sicherung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der öffentlichen Bauaufträge des Bundes unter besonderer Aussparung der Monate der Produktionsspitze und unter besonderer Ausnutzung der üblicherweise bauschwachen Monate zu Beginn und am Ende eines jeden Jahres gehört. Auf Grund des 2. Konjunkturprogramms hat die Bundesregierung 1956 eine Versammlung aller öffentlichen Bauherren einberufen, um aus diesen einen Gemeinschaftsausschuß zu bilden, der neben anderen Zielsetzungen die gleiche Aufgabe auf breiter Basis behandeln sollte. Die Vertreter der Länder und Gemeinden haben jedoch seinerzeit die Institutionierung eines solchen Ausschusses als nicht erforderlich bezeichnet.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Zur Aktivierung des Winterbaues, dem zur Herbeiführung einer größeren Kontinuität der Bautätigkeit eine besondere Bedeutung zukommt, hat die Bundesregierung im Jahre 1955 einen Hauptausschuß Winterbau ins Leben gerufen, dessen Aufgabe es ist, technische, wirtschaftliche und soziale Probleme des Winterbaues einer Lösung näherzubringen. Ich darf in dem Zusammenhang auf die dem Hohen Haus bereits ausgehändigte Diskussionsschrift dieses Ausschusses hinweisen. Der schnelle Eintritt der Vollbeschäftigung in der zweiten Aprilhälfte dieses Jahres ist zu einem erheblichen Teil auf die überlegte Vergabepolitik der öffentlichen Bauherren zurückzufühen; es läßt sich daher nicht bestreiten, daß die elastischen Methoden der Bundesregierung zur Beeinflussung des öffentlichen Baugeschehens erfolgreich waren. Die Bundesregierung ist gewillt, diese Bemühungen sowohl aus wirtschaftspolitischen als auch aus sozialpolitischen Erwägungen mit Nachdruck fortzusetzen
    In einer Marktwirtschaft hängt der Wirtschaftsablauf nicht allein von der Regierung und vom öffentlichen Bauherrn ab; private Bauherren, Bauunternehmer und vor allem Bauarbeiter haben auf



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    die Gestaltung des jährlichen Baugeschehens einen entscheidenden Einfluß. Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit mitunter des Eindrucks nicht erwehren können, daß die Bereitschaft zur Mitwirkung am kontinuierlichen Bauen und insbesondere an einer Verstärkung der Bautätigkeit im Winter nicht bei allen Baubeteiligten im gleichen Maße vorhanden ist. Die Umstellung des jährlichen Bauprozesses von seinem bisherigen Rhythmus auf spannungsfreie Gleichmäßigkeit mag bei vielen am Baugeschehen Beteiligten allerdings, unter psychologischen Aspekten, als unbequem empfunden werden und daher eine gewisse Anpassungszeit erfordern. Die Bundesregierung muß darauf aufmerksam machen, daß administrative und legislative Maßnahmen allein nicht dazu ausreichen würden, diesen schwierigen Umstellungsprozeß von heute auf morgen zu bewerkstelligen. Ohne verstärkte Bereitschaft aller öffentlichen und privaten Bauherren, Bauunternehmer und Bauarbeiter kann — das sei noch einmal ganz klar gesagt — ein nachhaltiger Erfolg nicht erzielt werden.
    Zu Frage 2: Die Bundesregierung hat, wie bereits ausgeführt, schon seit geraumer Zeit nicht ohne Erfolg die gleichmäßige Verteilung von Bauvorhaben der Bundesbehörden über das ganze Jahr betrieben. Als sehr wirkungsvoll in diesem Sinne hat sich die frühzeitige Bereitstellung der Baumittel, unabhängig von der Lage des Haushalts, erwiesen. So standen z. B. für die Bundesstraßen und die Betriebsstrecken der Bundesautobahnen bereits am 16. Dezember 1957 Bindungsermächtigungen in Höhe von
    463 Millionen DM für das kommende Haushaltsjahr 1958/59 zur Verfügung. Die Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau wurden bereits zum 1. Dezember eines jeden Jahres für das kommende Haushaltsjahr auf die Länder verteilt. Zur Zeit prüft darüber hinaus die Bundesregierung zusammen mit den Ländern, ob und welche sonstigen administrativen Maßnahmen erforderlich sind, um bei der Vorbereitung von Baumaßnahmen in allen Fällen die Durchführbarkeit als „Winterbau" zu erreichen.
    Die Bundesregierung hat den Länderregierungen schon im Jahre 1956 die Bildung von interministeriellen Arbeitsausschüssen Bauwirtschaft auf Landesebene zur besseren Koordinierung der Bautätigkeit nahegelegt. Ihrem Wunsche ist jedoch von den wenigsten Ländern entsprochen worden. Sie befindet sich allerdings über den beim Bundeswirtschaftsministerium gebildeten Länderausschuß Bauwirtschaft, der auch als baukonjunkturpolitisches Gremium im ausdrücklichen Auftrag aller öffentlichen Bauherren fungiert, mit den Ländern in ständigem Kontakt, um den jahreszeitlichen Ablauf der öffentlichen Bautätigkeit in geeigneter Weise beeinflussen zu können.
    Die Baumaßnahmen des Bundes, außer denen der Bundespost, Bundesbahn und des Wasser- und Straßenbaus im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbauverwaltung des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Besitz des Bundes. Sie werden auf Grund des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Mittelinstanz durch die Oberfinanzdirektionen
    — Landesvermögens- und Bauabteilungen — und in den Ortsinstanzen durch örtliche Dienststellen der Landesbauverwaltungen durchgeführt. In der Hand dieser Behörden liegen auch Ausschreibungen und Vergabe der Bauleistungen an die Auftragnehmer. Ihre Maßnahmen beeinflussen daher wesentlich den Baumarkt.
    Das Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat die Oberfinanzdirektionen seit langem angewiesen, sich vor Beginn größerer Bauvorhaben rechtzeitig mit den für den Einsatz von Arbeitskräften, Transport usw. zuständigen regionalen Stellen abzustimmen. Das Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ist im Einvernehmen mit den anderen Ressorts, den Bundesministerien für Verkehr, für das Post- und Fernmeldewesen, für Arbeit, für Wohnungsbau und für Wirtschaft seit langem bestrebt, das Marktbewußtsein der regionalen Behörden, insbesondere das Verständnis für die Probleme des Winterbaues, zu stärken.
    Zu Frage 3: Die Bundesressorts haben für die unter ihrer Verantwortung stehenden Bauvorhaben schon immer, soweit es vorgeschrieben oder für erforderlich erachtet wurde, langfristige Baupläne aufgestellt, so z. B. die Fünfjahresbaupläne der Post, die Sechsjahresbauprogramme für den sozialen Wohnungsbau nach dem Ersten und Zweiten Wohnungsbaugesetz, die Mehrjahresprogramme für den Autobahnbau auf Grund des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 und ebenso Planungen auf dem Gebiet der Verteidigung.
    Die Bundesregierung beabsichtigt, und zwar sowohl für die Bundesfernstraßen als auch für die Bundeswasserstraßen, Vierjahrespläne aufzustellen. Die erforderliche Deckung wird durch neue gesetzliche Maßnahmen geschaffen werden müssen. Die Bundesregierung wird daher im Bundestag zusammen mit dem Entwurf eines neuen Straßenbaufinanzierungsgesetzes ein Vierjahresprogramm —1959 bis 1962 — für den Ausbau der Bundesfernstraßen vorlegen. Dieses Vierjahresprogramm wird ein Teil des Plans sein, der auf dem Gesetz über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957 beruht. Der Vierjahresplan für den Ausbau der Bundeswasserstraßen wird ebenfalls dem Bundestag vorgelegt werden.
    Mehrjahrespläne könnten im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Besitz des Bundes auf dem Gebiet des öffentlichen Hochbaues nur aufgestellt werden, soweit der Baubedarf für entsprechend lange Zeiträume — wie für den Verteidigungsbau — mit Sicherheit im voraus festliegt. Dies ist jedoch bei den verschiedenen Bedarfsträgern wie Zoll, Bundesgrenzschutz, der Forschung und hinsichtlich Schlußfreimachungsprogrammen für die Stationierungsstreitkräfte bisher nicht möglich gewesen, weil sich ihr Baubedarf nicht in langfristigen, keiner Veränderung unterliegenden Programmen festlegen läßt.
    Im übrigen hält es die Bundesregierung für notwendig, in diesem Zusammenhang allgemein darauf aufmerksam zu machen, daß eine verbindliche



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    Festlegung von Mehrjahresplänen das jährliche Haushaltsbewilligungsrecht dieses Hohen Hauses einengen und die Haushalte kommender Rechnungsjahre in erheblichem Umfang vorbelasten würde. Die Bundesregierung glaubt auch solche Vorbelastungen nicht verantworten zu können, weil es unmöglich sein dürfte, die Deckung mehrere Jahre im voraus sicherzustellen. Inwieweit Mittel für neue Bauvorhaben in den Haushaltsplan eingestellt werden können, sollte deshalb nur bei der jährlichen Beratung über den Haushaltsplan unter Berücksichtigung der gesamten Haushaltslage, insbesondere der Deckungsmöglichkeiten, und nach der jeweiligen Dringlichkeit der einzelnen Bauvorhaben entschieden werden.
    Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, die zur Realisierung von Mehrjahresbauplanungen zur Verfügung stehen: Bindungsermächtigungen, Vorwegbewilligungen usw., soweit es trotz der fehlenden Vollzugsverbindlichkeiten der Baupläne erforderlich war.
    Zu Frage 4: Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, die Frage der Anpassung des Haushaltsjahres an das Kalenderjahr weiterhin zu fördern. Demnächst wird die Frage Haushaltsausschuß des Bundestages ausführlich behandelt werden. Die positive Einstellung der Bundesregierung zu diesem Problem ist bereits in der Denkschrift des Bundesfinanzministers betreffend Vorverlegung des Rechnungsjahrs der öffentlichen Hand — abgedruckt in der Hausausgabe des Bundeshaushatsplans 1955 auf den Seiten 251 ff. — zum Ausdruck gekommen. Die Vorverlegung konnte damals wegen des Widerstands der Länder nicht verwirklicht werden. Die Angelegenheit ist im Oktober dieses Jahreserneut mit den Ländern auf einer Tagung der Finanzminister der Ländererörtert worden. Die Besprechungen, die noch nicht zu einem Ergebnis geführt haben, sollen Anfang deis Jahres 1959 ,fortgesetzt werden. Im übrigen kann erwartet werden, daß die kommenden Beratungen Haushaltsausschuß die Lösung des Problems fördern werden.
    Zu Frage 5: Die Bundesregierung hat seit 1955 vom Hauptausschuß Winterbau theoretische und praktische Untersuchungen über technische, wirtschaftliche und soziale Fragen bei Hochbauarbeiten im Winter durchführen lassen. Es sind „Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung" und für die „Vergabe von Winterarbeiten im Hochbau" sowie ein „Merkblatt für die soziale Betreuung der Bauarbeiter" herausgegeben warden. Diese bildeten die Grundlage für die nunmehr in drei Winterhalbjahren durchgeführten Versuchs- und Vergleichsbauten im ¡gesamten Bundesgebiet. Unabhängige Forschungsinstitute haben den Bauablauf beobachtet, ausgewertet und darüber in der Fachpresse berichtet. Aus den Untersuchungen geht hervor, daß es im Bundesgebiet möglich ist, Winterarbeiten im Hochbau bei zweckmäßiger Vorsorge und guter Bauvorbereitung wirtschaftlich vertretbar ohne unzumutbare Anforderungen an die Bauarbeiter in technisch einwandfreier Qualität herzustellen.
    Um weitere Kreise mit den Methoden des Winterbaues vertraut zu machen, hat die Bundesregierung die Winterbauversuche auf den über das ganze Bundesgebiet gestreuten Demonstrativbaustellen fortgesetzt. Aufträge zur Beobachtung und Auswertung sind den ,eingearbeiteten Forschungsinstituten erteilt warden. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weitere Forschungsaufträge zur Untersuchung der Probleme der Bauwirtschaft im Winterbau zu erteilen.
    Über dieses Forschungsprogramm hinausgehend hat die Bundesregierung im Rahmen des Produktivitätsprogrammes aus amerikanischen Mitteln ein Projekt „Betriebsvergleich in der Bauindustrie" voll finanziert, das vor allem die betriebswirtschaftlichen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Winterbau auftauchen, klären soll. Die Bundesregierung erwartet, daß die Bauwirtschaft sich in Zukunft an solchen Untersuchungen mit ihren Mitteln maßgeblich beteiligen wird, und hofft, ¡daß bei den von einigen Wirtschaftsverbänden der Bauwirtschaft eingeleiteten „Betriebsbegehungen", ¡die ebenfalls betriebswirtschaftlichen Vergleichen dienen, in Zukunft stärker als bisher die Probleme der kontinuierlichen Beschäftigung von Baufirmen Berücksichtigung finden werden.
    Die Bundesregierung hat weiterhin im Rahmen des Technischen Austauschprogrammes deutschen Sachverständigen ¡auch Gelegenheit geboten, durch Studienreisen die Erfahrungen des Auslands, vor ,allem der skandinavischen Länder, auf dem Gebiete des Winterbaues kennenzulernen.
    Sie ist ferner seit langem bemüht, durch geeignete Maßnahmen die Rationalisierung dieses volkswirtschaftlich bedeutsamen Wirtschaftszweiges in größtmöglichem Umfange zu fördern.
    Zu Frage 6: Das Arbeits- und Sozialrecht wird durch die Fragen einer ganzjährigen Vollbeschäftigung der Bauwirtschaft hauptsächlich auf folgenden Gebieten berührt: Bemessung des Arbeitslosengeldes, Kündigungsschutz für Massenentlassungen, Lohnzahlung an Feiertagen, Leistung von Überstunden, Lohnausgleich bei Schlechtwetter, Arbeitsschutz bei Winterarbeiten, wertschaffende Arbeitslosenhilfe.
    Die Aufzählung bedeutet nicht, daß die Bundesregierung Änderungen der bestehenden Regelung auf allen diesen Gebieten für notwendig und durchführbar hält. Eine Überprüfung erscheint aber angebracht. Sie wird in engster Fühlung mit den Sozialpartnern vorgenommen werden müssen, zumal da auf vielen Gebieten ein innerer Zusammenhang zwischen den gesetzlichen Vorschriften und tariflichen Regelungen besteht. Vorbehaltlich dieser Prüfung ist zu den einzelnen Punkten folgendes zu bemerken:
    Die derzeitige Regelung der Bemessung des Arbeitslosengeldes scheint gewisse nachteilige Auswirkungen sowohl für die Bauarbeiter als auch auf die Fortsetzung und Wiederaufnahme der Beschäftigung im Baugewerbe im Winter zu haben. Es wird daher zur Zeit geprüft, ob und inwieweit durch eine Änderung der Bemessungsvorschriften des AVAVG die Auswirkungen der kürzeren Arbeits-



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    zeit im Winter auf die Höhe des Arbeitslosengeldes beseitigt und den Bauarbeitern ein Anreiz gegeben werden kann, ihre Beschäftigung nicht vorzeitig aufzugeben und sie trotz der kürzeren Arbeitszeit wieder aufzunehmen.
    Für Entlassungen auf Baustellen aus Witterungsgründen gelten nicht die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Es wird geprüft, ob insoweit die Rechtsstellung der Bauarbeiter im Zusammenhang mit den anderen Maßnahmen verbessert werden kann, insbesondere auch durch eine straffere Überprüfung jeweils der Voraussetzungen der Entlassungen aus Witterungsgründen.
    Die Entlassungen von Bauarbeitern finden in besonders großem Umfang vor den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen statt. Zwischen diesen Entlassungen und den Vorschriften über die Lohnzahlung an Feiertagen können Zusammenhänge bestehen, denen nachgegangen wird. Insbesondere wird zu prüfen sein, ob eine tarifliche Regelung der Feiertagsbezahlung in Anlehnung an die Urlaubsmarkenregelung zweckmäßiger wäre.
    Sowohl die Baubetriebe — um die sich im Sommer häufenden Aufträge termingerecht erledigen zu können — als auch die Bauarbeiter — um einen Verdienst zu erzielen—sind bisher an der Leistung von vielen Überstunden interessiert. Bedeutsamer als eine eventuelle Änderung der Arbeitszeitvorschriften ist ihre Durchsetzung. Abgesehen von weiteren Bemühungen der Gewerbeaufsicht in dieser Richtung wird versucht, mit den Sozialpartnern geeignete Wege zur Einschränkung der Überzeitarbeit zu gehen.
    Ein nicht der gesetzlichen Regelung unterliegendes, aber für das Auf und Ab in der Bauwirtschaft wichtiges Gebiet ist der von den Sozialpartnern durchgeführte Lohnausgleich bei Schlechtwetter. Dieser scheint sich leider in einer Verstärkung der Beschäftigungsschwankungen auszuwirken. Die Bauarbeiter sind an der Arbeit im Winter weniger interessiert, wenn sie zu dem Arbeitslosengeld noch Zahlungen aus der Lohnausgleichskasse erhalten. Die Sozialpartner werden angeregt werden, den Tarifvertrag über die Lohnausgleichskasse unter dem Gesichtspunkt einer Förderung der Winterarbeit abzuändern.
    Im Winter sind Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig, die über die im Sommer üblichen hinausgehen. Sie erstrecken sich hauptsächlich auf den Zubringerdienst zu den Baustellen, die Einrichtung der Baubude, den Witterungsschutz der Arbeitsstellen, Hand- und Hautschutz, Erwärmungspausen und die Verabfolgung warmer Getränke und Mahlzeiten. Bevor gesetzliche Regelungen getroffen werden, sollte versucht werden, durch die Herausgabe von Empfehlungen die Arbeitgeber zu einem besseren Arbeitsschutz anzuregen und damit auch die Arbeitsbereitschaft der Bauarbeiter im Winter zu heben.
    Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird auf die Träger der von ihr durch Darlehen und Zuschüsse geförderten Notstandsmaßnahmen einwirken, die Maßnahmen mehr als bisher im Winter durchzuführen, und in diesen Fällen eine erhöhte Grundförderung aus Mitteln des Bundes und der Arbeitslosenversicherung gewähren. Neben einer Entlastung des Arbeitsmarktes ermöglichen es die Notstandsarbeiten, das Verhalten der Arbeitskräfte zu beobachten und Maßnahmen zur Förderung der Winterbautätigkeit zu entwickeln. Eine Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften dürfte jedoch auf diesem Gebiet nicht notwendig sein.
    Die Bestrebungen der Bundesregierung auf diesem Gebiet decken sich im übrigen weitgehend mit den Zielsetzungen, die hinsichtlich des Einsatzes der Mittel der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorge zugunsten des Wohnungsbaues der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Czaja, Dr. Hesberg, Even und Genossen zugrunde liegen.
    Ein großer Teil der zur Verbesserung der ganzjährigen Vollbeschäftigung der Bauwirtschaft in Frage kommenden Maßnahmen ist nicht für eine gesetzliche Regelung geeignet. Wohl aber kommt es auf die Entwicklung eines Klimas hierfür an. Soweit es empfehlenswert ist, die bestehenden Rechtsvorschriften des Arbeits- und Sozialrechts zu ändern oder zu ergänzen, wird die Bundesregierung dem Bundestag hierfür Vorschläge unterbreiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Große Anfrage ist beantwortet. Wird eine Aussprache gewünscht?

(Abg. Dr. Deist: Jawohl!)

Die Fraktion der SPD wünscht eine Aussprache. Nach dieser Feststellung eröffne ich die allgemeine Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hellwig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Fritz Hellwig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man in der Aussprache über die Antwort der Bundesregierung zu einer Großen Anfrage trotz verschiedener Auffassungen in der einen oder anderen Detailfrage von einer grundsätzlichen Gemeinsamkeit in der Bejahung des sachlichen Anliegens ausgehen kann, dann ist das immer ein erfreulicher Zustand. Ich glaube auch, daß die Ausgangsfeststellungen des Kollegen Leber bei Begründung der Großen Anfrage durchaus die Zustimmung des ganzen Hauses finden, nämlich seine Anerkennung, daß die Bauwirtschaft in ihrer Gesamtheit von den Unternehmungen und Unternehmern bis zu den letzten Arbeitnehmern und ihren Organisationen eine Leistung vollbracht hat, deren Schlüsselfunktion im deutschen Wiederaufbau nicht genug unterstrichen werden kann, und daß von den Möglichkeiten, diese Schlüsselfunktion etwa zu mißbrauchen, im ganzen doch eigentlich kein Gebrauch gemacht worden ist. Es konnte also wirklich von einem volkswirtschaftlich verantwortlichen Verhalten des ganzen Wirtschaftszweiges gesprochen werden.



    Dr. Hellwig
    Nun darf ich ausführen, wo wir trotz der Bejahung des sachlichen Anliegens der Großen Anfrage der SPD-Fraktion die Akzente ,anders setzen möchten, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten, die von der Ebene und der Stellung der Bundesregierung aus für die Förderung dieses Anliegens gegeben sind, und damit natürlich auch hinsichtlich der Zensuren, die für das vermeintliche Versagen oder nicht genügende Handeln der Bundesregierung auf diesem Gebiet erteilt worden sind.
    Ich darf zunächst einmal daran erinnern, meine Damen und Herren, daß wir uns vor zwei Jahren in der Phase sogenannter Überhitzung bei einer Debatte über die Konjunkturpolitik in Berlin auch mit diesem Anliegen befaßt haben. Damals war es die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die den Antrag eingebracht hatte, eine konjunkturpolitische Überprüfung der öffentlichen Ausgaben vorzunehmen und die Bundesregierung zu beauftragen, mit den vorzugsweise beteiligten öffentlichen Auftraggebern eine Verständigung über den voraussichtlichen Gesamtumfang der Bauvorhaben und ihre Finanzierung für einen größeren Zeitraum herbeizuführen, des weiteren darauf einzuwirken, daß stoßweise auftretende Überforderungen der Baukapazität vermieden würden.
    Dieser Antrag ist damals im Wirtschaftsausschuß des Bundestages behandelt worden. Er hat, ohne daß er formell im Plenum angenommen wurde, die Bundesregierung in den Stand gesetzt, Verhandlungen mit den in Frage kommenden Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Auftraggebern einzuleiten, um sie zu einem Verhalten der gewünschten Art zu veranlassen.
    Schon seit Mai 1955 bestand — das lief neben dieser konjunkturpolitischen Zielsetzung — der Hauptausschuß Winterbau; die Federführung lag beim Bundesministerium für Wohnungsbau. Gerade von dieser Stelle ist eine Aktivität ausgegangen, die dem gleichen Anliegen galt, das der jetzigen Großen Anfrage zugrunde liegt.
    Was mich in dem Bericht der Bundesregierung am nachdenklichsten stimmt, Herr Kollege Leber, ist die Feststellung, daß auf einer Gemeinschaftskonferenz, die 1956 aus Anlaß unseres Antrages auf konjunkturpolitische Überprüfung der öffentlichen Bautätigkeit abgehalten wurde, seitens der Länder vor allem zum Ausdruck gebracht wurde, daß es nicht einer Institutionalisierung dieses Gremiums in Gestalt eines Gemeinschaftsausschusses aller öffentlichen Stationen in der Bauwirtschaft bedürfe. Hier ist nach meiner Meinung deutlich gemacht, wo die eigentlichen Schwierigkeiten und Widerstände liegen. Damit möchte ich gegenüber Ländern und Gemeinden nicht den billigen Vorwurf erheben, es mangele am Willen, sondern eben einfach auf die Schwerfälligkeit unseres föderalistischen Gesamtaufbaus sowohl in der Legislative als auch in der Exekutive aufmerksam machen.
    Ich darf, um die Wirkungen dieser Schwierigkeiten und Schwerfälligkeiten, wie sie sich aus der rechtlichen Zuständigkeit ergeben, zu illustrieren, noch etwas näher den Anteil der einzelnen öffentlichen Hände bei der Bautätigkeit kennzeichnen. Es ist ja nicht mit der globalen Feststellung getan, daß
    CO bis 70 % aller Bauaufträge von der öffentlichen Hand kämen, sei es direkt als öffentliche Aufträge, sei es indirekt als finanzielle Beteiligung an den Baukosten. Man muß vielmehr die außerordentlich unterschiedliche Beteiligung der einzelnen Fiskalstationen sehen. Es gibt hier nämlich keine an einer Stelle personifizierte öffentliche Hand, sondern es handelt sich um eine große Zahl von öffentlichen Händen, und so manchesmal weiß die eine öffentliche Hand nicht, was die andere tut.
    Das hat, glaube ich, Herr Kollege Leber auch schon zum Ausdruck gebracht. Ich wollte das nur noch dahin ergänzen, daß man diese Sache nicht nur auf der Ebene des Bundes sehen darf, sondern auch in der Vertikalen betrachten muß, d. h. vom Bund zu den Ländern und Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften aller Art. Da ergibt sich folgendes Bild, wenn man auszugliedern versucht, was der Bund unmittelbar beeinflussen kann, Der Anteil des Bundes an den direkten Bauinvestitionen von Bund, Ländern, Gemeinden usw. belief sich 1956 auf 13,5 %, wenn man den Lastenausgleichsfonds dazunimmt. Der Anteil der Länder an den direkten Bauinvestitionen stellte sich auf 21 % der Anteil der Gemeinden an den direkten Bauinvestitionen jedoch auf 65,5%
    Nun kommt der finanzielle Einfluß bei den Darlehen und Zuschüssen von Bund, Ländern und Gemeinden an Dritte hinzu. Da entfallen auf Bund und Lastenausgleichsfonds 30 %, bei den Ländern liegen über 59 %, bei den Gemeinden etwa 10,5 % Nehmen wir beides zusammen, direkte Bauinvestitionen und finanzielle Zuschüsse aller Art, dann ergibt sich aus dem Gesamtvolumen dieser Bautätigkeit, daß beim Bund einschließlich Lastenausgleichsfonds etwa 22 %, bei den Ländern etwa 41 % und den Gemeinden etwa 37 % liegen. Sie sehen, meine Damen und Herren, wer tatsächlich nur etwa ein Fünftel des gesamten öffentlich beeinflußten Bauvolumens direkt oder indirekt beeinflussen kann, ist natürlich nicht der Stärkste, wie es hier vermutet wurde, zumal da der Bund in die Haushaltsgestaltung und die Haushaltsgebarung der anderen Gebietskörperschaften praktisch nicht einwirken kann. Hier ist eben eine Grenze gezogen für das Wirksamwerden jeder Initiative des Bundes, die zu überwinden noch so gut gemeinte Debatten und Entschließungen dieses Hauses nicht ausreichen, wenn ihnen nicht gleichartige Initiativen und Beschlüsse der gesetzgebenden Körperschaften der Länder entsprechen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Nun muß ich, um das Thema nicht zu breit zu behandeln, darauf verzichten, noch weiter die Anteile der öffentlichen Hand an der Bautätigkeit nach Branchen usw. zu analysieren. Ich möchte hier nu r einmal fragen: Hat denn das Bemühen, den Ganzjahresbau — ichglaube, der Ausdrucktrifft besser das Anliegen, als es etwa nur Winterbau zu nennen — auszudehnen und die winterliche Arbeitslosigkeitsspitze möglichst niedrig zu halten, in den letzten Jahren nicht gewirkt? Ich glaube, daß man trotz aller Vorbehalte gegenüber einem relativ kurzen Beobachtungszeitraum — nämlich von 1954 bis 1957 —, für den mir bisher Zahlen abgeschlossen zur Ver-



    Dr. Hellwig
    Fügung stehen, folgendes sagen kann: Der Anteil der im Wintergeleisteten Arbeitsstunden an der Gesamtjahresleistung im Bauhauptgewerbe ist von 22 % im Jahre 1954 auf 26 % im Jahre 1957 gestiegen. Hier ist doch offenbar ein Erfolg dieses Bemühens zu erkennen, und die Frage muß sehr genau geprüft werden, welche weiteren Steigerungsmöglichkeiten wir noch haben. Dazu gibt ja die Denkschrift, die nunmehr über Erwägungen zum Winterbau vom Hauptausschuß Bauen im Winter vorgelegt worden ist — ich nehme an, daß alle Kollegen und Kolleginnen sie in der Hand haben — eine ganz interessante Feststellung. Man erwartet auf Grund aller Erfahrungen, daß etwa ein Monat im großen Durchschnitt als Ausfall der Bautätigkeit unvermeidlich bleibt. Das bedeutet, daß auf die verbleibenden drei Wintermonate 27 % der verfügbaren Bauzeit des Jahres entfallen.
    Wie sieht es in der Tat mit der Verteilung der Bautätigkeit auf diese drei Monate einerseits und das übrige Jahr andererseits aus? Im landwirtschaftlichen Bau 15 %, im öffentlichen Tiefbau 22 %, im Wohnungsbau 22 %, im öffentlichen Hochbau 25 % und im industriellen und gewerblichen Bau 27 %. Es darf also festgestellt werden, daß, gemessen an jener theoretischen Durchschnittszahl von 27 %, dieerreicht werden könnte, im Sektor der privaten Auftraggeber offenbar das Ganzjahresbauen schon weit mehr Platz greift als im Sektor der öfffentlichen Bautätigkeit. Man kann den landwirtschaftlichen Bau hier nicht mit dem gleichen Maßstab messen; denn viele Bauvorhaben der Landwirtschaft können nur durchgeführt werden, wenn die Scheunen und die Stallungen leer sund, und das ist bekanntlich im Sommer der Fall. Hier liegen also besondere Verhältnisse vor. Wegen des relativ geringen Anteils der Bautätigkeit der Landwirtschaft wird dadurch aber das Gesamtbild nicht belastet.
    Es ergibt sich also folgende Feststellung: Die private Wirtschaft als Bauherr, ,als Auftraggeber ist schon stärker in die Wintermonate hineingegangen, sie nützt schon stärker die Chancen der stilleren Bauzeit mit ihren günstigeren Preischancen. Sie hat an vielen Stellen erkannt, daß es durchaus nicht richtig ist, daß Bauen im Winter teurer sein muß, sondern daß es in der Tat heute möglich ist, im Winter Bauten billiger durchführen zu lassen, insbesondere dann, wenn die Bauwirtschaft ihrerseits — .aus verschiedenen Gründen, auf die ich noch zu sprechen komme — ein Interesse daran hat, auch im Winter ihren Apparat, ihre kapitalintensiven Investitionen auszunutzen.
    Angesichts dieser Entwicklung von 1954 bis 1957, die ich hier gekennzeichnet habe, wird natürlich sofort die vorwurfsvolle Frage kommen, warum sich diese Entwicklung 1958 nicht fortgesetzt hat. Wir hatten 1958 in der Tat eine relativ lange Ausdehnung des Stillstandes bzw. des niedrigen Standes der Bautätigkeit infolge des langen Winters und hatten dann plötzlich im Sommerhalbjahr einen Anstieg der Bauaufträge und der erteilten Baugenehmigungen, wie er in, dieser Massierung in den Jahren vorher nicht mehr zu beobachten war. WIT hatten 1957 sogar eine gewisse Dämpfung in der gesamten Bautätigkeit zu verspüren bekommen, nicht zuletzt auch deshalb, weileinzelne Auftraggeber eine gewisse Zurückhaltung geübt hatten, und nun kommen neben der Länge des Winters in diesem Jahre hinzu einmal die anfänglich nicht vorauszusehende Verbesserung des Kapitalmarktes, die zu einer erheblichen Steigerung der Hypothekenzusagen usw. geführt hat, eine wesentlich stärkere Bereitstellung hoher Mittel für den Wohnungsbau in d en öffentlichen Haushalte n und schließlich auch die Erhöhung der öffentlichen Ansätze für Verkehrsbauten.
    So sieht die Bauauftragsentwicklung im September 1958 wie folgt aus: Erteilte Baugenehmigungen im Wohnungsbau um fast 20 % höher als zur gleichen Zeit des Vorjahres, im öffentlichen Hochbau um 46 % höher, im Wirtschaftsbau dagegen um 2 % niedriger. Die Investitionstätigkeit der Wirtschaft ist nach Feststellungen des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesbank zur Zeit wesentlich stärker in die maschinelle Ausrüstung, in die sogenannten Ausrüstungsinvestitionen gegangen als in die Bauinvestitionen. Daher dieser geringe Rückgang in den Baugenehmigungen für wirtschaftliche Bauvorhaben.
    Nun wird aber, so glaube ich, bei einem Vergleich zwischen dem Verhalten privater Auftraggeber und demjenigen öffentlicher Auftraggeber einiges recht Lehrreiche deutlich. Nicht nur, daß man schon schneller und stärker in den Winterbau gegangen ist! Es kommt noch hinzu, daß man in dem Punkt, den Kollege Leber hier ausführlich behandelt hat, in der Fristenbindung der bauausführenden Firmen, elastischer ist. Gerade die mangelnde Elastizität in der Fristengestaltung seitens der öffentlichen Auftraggeber ist, glaube ich, ein Beschwerdepunkt. Das ist eine Meinung, die in diesem Hause auf allen Seiten geteilt wird. Ich habe manchmal das Gefühl, daß die Konventionalstrafen, die auf Nichteinhaltung von sehr kurz bemessenen und sehr schwierig einzuhaltenden Fristen gesetzt werden, an der falschen Stelle angesetzt werden. Man sollte die Gewährleistungsverpflichtungen der bauausführenden Firmen für die Qualität verschärfen, nicht aber die Konventionalstrafen für die Einhaltung der Termine.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wettbewerb mit Qualität und nicht Wettbewerb mit Einhaltung sehr starrer Termine ist, glaube ich, das, was die öffentliche Hand als Auftraggeber gegenüber der Bauwirtschaft besonders vertreten müßte.
    In den Zusammenhang gehört auch eine kleine kritische Bemerkung zu der Art der Ausschreibung. Ich bin nicht völlig sicher, daß es im Sinne der Wettbewerbswirtschaft und auch der Volkswirtschaft im ganzen ist, wenn das Instrument der unbeschränkten Ausschreibung in zu großem Umfange angewandt wird. Ich glaube, ohne Störung des Wettbewerbs kann auch von der beschränkten Ausschreibung mehr Gebrauch gemacht werden, vor allem wenn man bedenkt, daß die Bearbeitungskosten für ein solches größeres Bauvorhaben bei



    Dr. Hellwig
    2 bis 3 % der Kosten des Projekts liegen. Nun überlege man sich — die Fälle sind vorgekommen —: Bei einem Bauauftrag eines öffentlichen Auftraggebers über vielleicht 400 000 oder 500 000 DM entstehen Bearbeitungskosten je nachdem von 10 000 bis 15 000 DM. Bei nur 30 Firmen, die sich an der Ausschreibung beteiligen, können die Bearbeitungskosten, die bei allen Firmen entstehen, zusammengenommen schon höher sein als der Wert des ganzen Objektes. Daß bei der Ausdehnung der Ausschreibung sehr schnell zuviel des Guten getan werden kann, ergibt sich aus dieser kleinen Rechnung. Ohne dem Gedanken des Wettbewerbs irgendwie Abbruch zu tun, sollte man bei der Vergabe öffentlicher Aufträge also prüfen, inwieweit hier mehr als bisher von der beschränkten Ausschreibung Gebrauch gemacht werden kann.
    Der Kollege Leber hat zu Recht über die verwaltungsmäßige, ja, man muß sagen: bürokratische Zersplitterung auf diesem Gebiete Klage geführt. Ich will noch weitergehen und sagen, daß von der ersten Konzeption, ein solches Bauvorhaben durchzuführen, bis zur bürokratischen, verwaltungsmäßigen Abwicklung des fertiggestellten Baues ein ungewöhnliches Mißverhältnis besteht zwischen dem verwaltungsmäßigen Aufwand vor, während und nach der Durchführung der eigentlichen Bauarbeiten und dem Aufwand für den Bau selbst. Die bürokratische Erschwerung und Bindung an Genehmigungen, Planungen, Aufsichten, Abwicklungsvorschriften aller Art stehen in einem krassen Mißverhältnis zu dem tatsächlichen Zeit- und Arbeitsaufwand, den der Bau selbst erfordert. Was an Zeit für die Bearbeitung benötigt wird, bis es zum Auftrag und zum Baubeginn kommt, soll nachher der Bauausführende hereinholen. So kommt es vielfach zu jenen allzu starr und allzu kurz bemessenen Fristen.
    Ich darf hier einmal lobend hervorheben, daß wir bei diesem Vorhaben, eine vernünftigere Fristgestaltung zu erlangen, gerade in jüngster Zeit Hilfe von dem Tiefbauamt der Freien und Hansestadt Hamburg registrieren dürfen. Dort ist vor kurzem bekanntgegeben worden, daß alle Bauvorhaben des Rechnungsjahres 1959, soweit irgendwie vertretbar, schon in den Monaten von Januar bis März ausgeschrieben würden und daß ein Erlaß dieses Vorhaben weiterhin unterstützen soll, die zeitgerechte und über das ganze Jahr gleichmäßige Durchführung der Bauarbeiten des Tiefbauamtes zu sichern. Dabei wird dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben, neben seinem regulären Angebot ein Nebenangebot abzugeben, in dem er auch abgeänderte Bautermine vorschlagen kann. Hier wird der Unternehmer in den Stand gesetzt, entsprechend den Möglichkeiten seines Geräteparks, entsprechend seinem Belegschaftsstand, seiner sonstigen Auftragslage usw. zu disponieren und sein Angebot darauf abzustimmen. Man darf wohl den Wunsch aussprechen, daß auch die übrigen Länder, wenn schon nicht ein direkter Einfluß des Bundes ausgeübt werden kann, diese Initiative von sich aus aufgreifen und ihr folgen.
    Nun aber doch noch einige Bemerkungen zu dem, was jetzt wohl vor uns liegt! Ich glaube, es wäre
    eine Illusion, zu erwarten, daß es mit den guten Vorsätzen allein, die in diesem Hause vorgetragen und von der Bundesregierung in ihren Bemühungen mit den beteiligten Instanzen zusammen verwirklicht werden sollen, etwa möglich wäre, in diesem Winter zu einer stärkeren oder, sagen wir einmal, einer dem vergangenen Jahre ungefähr entsprechenden Bautätigkeit zu kommen. Es mag nicht zu einer solchen Spitze der Stillegung von Baustellen usw. wie im letzten Jahr kommen; aber ich glaube, der Traditionalismus in der Bauwirtschaft bei Unternehmern wie auch bei ihren Arbeitnehmern :ist doch stellenweise noch so ausgeprägt, daß man eben an dem alten Brauch, unter Einschluß der Feiertage für einige Wochen auszusetzen, im beiderseitigen Einvernehmen festhält, zumal die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Bestimmungen das nicht gerade erschweren.
    Verständlicherweise haben eine Reihe von Unternehmungen das Bestreben, wenn schon die Auftragslage für die Zukunft nicht ganz sicher zu sein scheint, dann ihrerseits zu strecken und im Winter Ruhe zu machen und, wenn sie es können, manche Vorhaben erst im Frühjahr zu beginnen, um schon im März wieder mit voller Belegschaft auf dem Markt zu sein und nicht vielleicht gerade im März/ April wegen fehlender Anschlußaufträge noch Entlassungen vornehmen zu müssen. Die Arbeitskräfte, die ein Unternehmer im März/ April nicht zur Verfügung hat, hat er auch später nicht mehr, wenn die größere Auftragstätigkeit im Laufe des Jahres kommt, und das führt bekanntlich zu den unschönen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt — Abwerbung und ähnliche Praktiken —, wie wir sie vor drei Jahren gesehen haben.
    Es wäre also auch der sozialpolitische Sektor noch zu überprüfen. Herr Kollege Weimer wird sich zu diesem Teil des Problems nachher noch äußern, zu der Frage, inwieweit hier in gemeinsamen Bemühungen von Regierung, behördlichen Auftraggebern und den beiden Tarifparteien der Traditionalismus der bauwirtschaflichen Arbeitsruhe in manchen Bereichen eingeschränkt werden kann.
    Nun lassen Sie mich einiges zu der Gesamtlage im Verhältnis von Bauwirtschaft und öffentlicher Hand sagen. Der Baumarkt ist ein ganz merkwürdiger Markt. Auf der einen Seite gibt es da eine Vielzahl von Konkurrenten, Konkurrenten von relativ geringem wirtschaftlichen Gewicht, bezogen auf den gesamten Umsatz der Bauwirtschaft — ich glaube, es gibt kaum eine Bauunternehmung, die mehr als 1 % des Gesamtumsatzes der Branche hat —, eine Vielzahl von Mittel- und Kleinbetrieben, und auf der anderen Seite eben doch eine relativ unelastische, relativ starre Nachfrage, die sich an öffentlichen Mitteln, an der Gestaltung und Schwerfälligkeit öffentlicher Haushalte, Ausgabenbeschlüsse und vielen anderen Dingen mehr orientiert. Das ist ein ganz merkwürdiger Markt, ein Markt, der auch dem Unternehmer keine Marktbeobachtung im landläufigen Sinn der Wettbewerbswirtschaft gestattet, sondern der viel mehr Beobachtung des Finanzaufkommens der öffentlichen Hand, der Ausgabenpolitik, der Beschlüsse der ge-



    Dr. Hellwig
    setzgebenden Körperschaften und vieles anderes mehr verlangt.
    Hier ist eine ganz andere Art von Fühlungnahme zwischen Auftraggebern und ausführenden Unternehmern notwendig, als es sonst in der Wirtschaft möglich ist. Hier tragen die Auftraggeber auch dann, wenn sie gewisse Vorwarnungen, Vorankündigungen über das, was in bestimmten Branchen als Auftragsvolumen auf die Wirtschaft zukommt, geben, förmlich eine Mitverantwortung für die Investitionstätigkeit der Firmen. Denn so manche Vorwarnung über das künftige Volumen des Straßenbaus, des Wohnungsbaus, der Verteidigungsbauten usw. wird in der — wenn auch nicht deutlich ausgesprochenen — Absicht gegeben, die Bauwirtschaft solle sich mit den Investitionen im Maschinenpark usw. kapazitätsmäßig rechtzeitig auf diese Aufträge einstellen. Gerade das führt zu jener Entwicklung, die ich vorhin nur angedeutet habe.
    Die Bauwirtschaft ist in den vergangenen Jahren durch ihren stärkeren Maschineneinsatz wesentlich kapitalintensiver geworden, als sie es in früheren Jahren war. Die Bauwirtschaft ist dadurch stärker als früher wegen der fixen Kosten für die Aufrechterhaltung des Kapitaldienstes auf die rationelle, möglichst ganzjährige Ausnutzung dieses in Maschinen investierten Kapitals angewiesen. Von dort, von dem steigenden Einfluß fixer Kosten in der Betriebsrechnung der Bauwirtschaft kommt der Zwang zur Kostensenkung zu preislich günstigeren Angeboten, der sich in der Winterzeit bemerkbar macht.
    Ich hoffe, daß gerade die betriebswirtschaftlichen Untersuchungen des ministeriellen Ausschusses in dieser Richtung möglichst bald zum Abschluß gebracht werden. Es handelt sich um Untersuchungen über die Kostenstruktur der Bauwirtschaft zur Beantwortung der Frage: Ist Bauen im Winter wirklich noch teurer als im Sommer, oder ist nicht von der Veränderung der Finanz- und Kapitalstruktur in Verbindung mit schärferem Wettbewerb im Winter, in der stilleren Zeit, in der Tat ein Zwang zu Kostensenkungen und zu preisgünstigeren Angeboten ausgegangen?
    Zusammenfassend darf ich zu den Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers folgendes sagen. Die Fraktion der CDU/CSU bejaht das in der Großen Anfrage angesprochene Ziel, die Bautätigkeit aus wirtschaftlichen, konjunkturpolitischen, finanzwirtschaftlichen und sozialpolitischen Gründen soweit wie möglich auszudehnen und die Saisonspitze der Arbeitslosigkeit im Winter abzubauen. Sie begrüßt die Maßnahmen, die die Bundesregierung in dieser Richtung entwickelt hat, und sie hofft, daß die Bemühungen der Bundesregierung auch ihre Entsprechung bei Ländern und Gemeinden finden. Wir möchten sogar sagen, daß das Ergebnis der heutigen Beratung eine Art Auftrag an die Bundesregierung sein sollte, damit sie in ihren Bemühungen zur Koordinierung einmal im eigenen Zuständigkeitsbereich, zum anderen aber auch mit Ländern, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit der Unterstützung dieses Hauses auftreten kann.
    Des weiteren bejahen wir die Bemühungen der Regierung, insbesondere die Ankündigungen in der Antwort der Bundesregierung, um langfristige Bau- und Finanzierungsprogramme auf den verschiedensten Sektoren, ebenso wie wir die Bemühungen bejahen, zu einer Anpassung des Haushaltsjahrs an das Kalenderjahr zu kommen. Vielleicht erleichtert die historische Reminiszenz, daß das am 1. April beginnende Haushaltsjahr ursprünglich das preußische Militärfiskaljahr war und von dort seine Herkunft ableitet, einigen Ländern die Zustimmung zu diesem Vorhaben.
    Schließlich sollten wir nochmals :eindeutig zum Ausdruck bringen, daß diese Maßnahmen im Zusammenhang stehen mit einem konjunkturpolitischen Fragenkomplex von zentraler Bedeutung: der Schlüsselstellung der Bauwirtschaft für das gesamte Wirtschaftsgeschehen in der Konjunktur. Hier gibt es bei aller Anerkennung der föderalistischen Verteilung der Zuständigkeiten eine zentrale Verantwortung, aus der auch die Länder und die Gemeinden nicht entlassen werden können, Ich verweise auf die jüngsten Konjunkturberichte der Bundesbank, des Bundeswirtschaftministers, der wirtschaftswissenschaftlichen Institute und des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts des DGB. Überall wird deutlich, daß die Expansionsrate, die für die Gesamtwirtschaft noch festgestellt werden kann, relativ niedrig ist, und daß auch diese Durchschnittszahl sich nur dank der überproportionalen Entwicklung ergibt, die die Bauwirtschaft in diesem Jahre nochmals hat nehmen können. Die Streuung gerade der koniunkturellen Ausschläge ist stärker als je zuvor. Spitzenreitern im konjunkturellen Ausschlag mit 22 % Produktionssteigerung im Fahrzeughau, 10 % Produktionssteigerung in der elektrotechnischen Industrie, 10 % Produktionssteigerung in der Bauwirtschaft stehen andere Wirtschaftszweige gegenüber, die die Produktionsziffern des vergangenen Jahres nicht mehr erreichen und in einigen Bereichen der Industrie unterschreiten, etwa in der Textilindustrie um 10 %, in der eisenschaffenden Industrie sogar um 16 %.
    Daran wird aber deutlich, meine Damen und Herren, daß die jetzige wirtschaftliche Zuwachsrate gegenüber dem Vorjahr schon wesentlich beeinflußt und abhängig ist von dem jetzigen Bauvolumen und daß ein stärkerer Einbruch im jetzigen Bauvolumen, auch wenn er etwa nur aus jenen auftragstechnischen Schwierigkeiten kommen sollte, die wir eingehend erörtert haben, auf das gesamte konjunkturelle Bild unangenehmer wirken würde als in den Jahren zuvor.
    Schließlich noch eines zu den Arbeiten des Ministeriums. Ich glaube, auch Werbung und Aufklärung sind noch weit mehr als bisher notwendig. Von den technisch-wirtschaftlichen Gutachten und Untersuchungen ist schon gesprochen worden. Sie sollten unter allen Umständen fortgesetzt werden, vor allem aber Werbung und Aufklärung nicht zuletzt im Bereich der Auftraggeber, damit im Bereich der öffentlichen Hand. Wir sind überzeugt, daß hier noch einige Reserven auch von allgemeiner konjunkturpolitischer Bedeutung liegen. Ich



    Dr. Hellwig
    brauche mich hierzu im einzelnen nicht mehr zu äußern. Soweit noch von den sozialpolitischen Fragen zu sprechen ist, wird mein Kollege Weimer sich dazu äußern.
    Ich glaube, es ist zu begrüßen, wenn die Bundesregierung aus einheitlicher Meinung dieses Hauses eine starke Legitimation erhält, mit allen in Frage kommenden zuständigen Stellen im Sinne unseres Anliegens und des Anliegens der Großen Anfrage der SPD-Fraktion zu verhandeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)