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    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, den 27. November 1958 Inhalt: Fragestunde (Drucksache 660) . . . . . 2823 A Frage 2, Abg. Brück: Streupflicht auf Straßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2823 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 2823 C Frage 3, Abg. Nieberg: Beschränkung des Behördenhandels Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2824 B Frage 4, Abg. Leicht: Zweites Gleis der Bahnlinie Zweibrücken—Landau—Karlsruhe Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2824 C Frage 5, Abg. Ritzel: Ausrüstung zweier Kraftwagen mit demselben Nummernschild Dr. Seiermann, Staatssekretär . 2824 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2825 C Frage 6, Abg. Jahn (Marburg) : Gefährdung der Klein- und Mittelbetriebe der optischen Industrie durch Importe aus Japan Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 2826 A Frage 7, Abg. Eisenmann: Schließung der Autobahnlücke Berkhof—Hannover, Hannover—Northeim Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2826 B Eisenmann (DP) . . . . . . . . 2827 A Frage 8, Abg. Eisenmann: Fährverbindung über den Nord-Ostsee-Kanal bei Brunsbüttelkoog Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2827 B Eisenmann (DP) 2827 C Frage 11, Abg. Kreitmeyer: Beantwortung der NATO-Fragebogen durch die Bundesregierung Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 2827 D Frage 12, Abg. Kreitmeyer: Aufstellung der NATO-Kontingente der Bundeswehr Dr. Rust, Staatssekretär 2828 A Frage 13, Abg. Kreitmeyer: Gesamtaufwand für die Bundeswehr bis zum 1. April 1961 Dr. Rust, Staatssekretär 2828 B Kreitmeyer (FDP) 2828 C Frage 14, Abg. Wendelborn: Auspuffanlagen der Lkw Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2828 D Frage 15, Abg. Bading: Tätigkeit der Hessischen Landesregierung auf dem Gebiet der Aussiedlung von Bauern Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 2829 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 Frage 17, Abg. Walter: Verlängerung der Laufzeit von anläßlich der Hochwasserkatastrophe 1957 von landwirtschaftlichen Betrieben aufgenommenen Schadenskrediten Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 2829 D Frage 22, Abg. Rehs: Bundesmittel für Zwecke der Neusiedlung in den Jahren 1953 bis 1958 Dr. h. c. Lübke, Bundesiminister . . 2830 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 2830 B Frage 16, Abg. Josten: Autobahn Montabaur—Trier und Bundesfernstraße Bitburg—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2830 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 2830 D Frage 18, Abg. Dürr: Postgebühren für eine von dritten Personen bestellte Zeitschrift Dr. Steinmutz, Staatssekretär . . . 2831 A Frage 19, Abg. Dürr: Bundeseinheitliche Neuregelung des Ausweiswesens für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2831 C Frage 20, Abg. Berlin: Kindergeld für Zählkinder Dr. Claussen, Staatssekretär . 2832 A Berlin (SPD) . . . . . . . . . 2832 B Frage 21, Abg. Schröter (Berlin): Zustellung der Verfügung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ,den Präsidenten der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Hallstein, gegen Botschafter Blankenhorn und gegen Botschafter von Maltzan wegen ihrer dienstlichen Äußerungen über den Ministerialrat Strack Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 2832 C Schröter (Berlin) (SPD) 2832 D Frage 23, Abg. Ritzel: Ersatz überalteter Personenwagen der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2833 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2833 C Frage 24, Abg. Frau Korspeter: Frist zur Antragstellung auf vereinfachte und sofortige Auszahlung der Dreimonatsrente beim Tode eines Rentners an die Hinterbliebenen Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 2833 D Frage 26, Abg. Pohle: Freitod von Angehörigen der Bundeswehr Dr. Rust, Staatssekretär 2834 B Pohle (SPD) . . . . . . . . 2834 B Frage 25, Abg. Baier (Mosbach) : Blind- und Blockbuchungssystem der Filmverleihe Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 2834 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . . 2834 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft (Drucksache 495) . . . . 2835 B Leber (SPD) . . . . . . 2835 B, 2866 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 2844 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2848 D Dr. Deist (SPD) 2853 A Weimer (CDU/CSU) 2858 C Wacher (CDU/CSU) 2863 A Dr. Will (FDP) 2863 B Dr. Schild (DP) 2864 C Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen 525, 630) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2867 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. April 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den Luftverkehr (Drucksachen 368, 582) — Zweite und dritte Beratung — 2870 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. August 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay über den Luftverkehr (Drucksachen 370, 609) — Zweite und dritte Beratung --- 2870 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. August 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien über den planmäßigen Luftverkehr (Drucksachen 369, 659) — Zweite und dritte Beratung — 2871 A Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 14. Juni 1954 über Änderungen des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Drucksachen 527, 658) — Zweite und dritte Beratung — 2871 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Januar 1958 über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien (Drucksachen 534, 640) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2871 C Entwurf eines Gesetzes über die Zweite Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit und über die Fünfte Zusatzvereinbarung über die Einbeziehung des Landes Berlin in das Allgemeine Abkommen nebst Briefen (Drucksachen 406, 637) — Zweite und dritte Beratung — 2871 D Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksachen 586, 670) — Zweite und dritte Beratung — 2872 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 97 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Wanderarbeiter (Neufassung 1949) (Drucksachen 512, 647) — Zweite und dritte Beratung — 2872 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 382, 646) 2872 C Entwurf einer Verordnung Nr. . . des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Durchführung und Ergänzung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache 655) 2872 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Verordnung Nr. 3 des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Festlegung der Einzelheiten für die Anforderung und Überweisung der Finanzbeiträge sowie für die Haushaltsregelung und die Verwaltung des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Drucksachen 540, 642) 2872 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Drucksache 598) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2872 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache 583) — Erste Beratung — . . 2873 A Entwurf eines Gesetzes zum Europäischen Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955 (Drucksache 584) — Erste Beratung — 2873 A Entwurf eines Gesetzes zu dem deutschschweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über Durchgangsrechte (Drucksache 602) — Erste Beratung — . . . . 2873 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vierten Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung (Drucksache 603) — Erste Beratung — . 2873 B Entwurf eines Gesetzes zu der Fünften Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung (Drucksache 604) — Erste Beratung — . 2873 B Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (Drucksache 605) — Erste Beratung — . . . . 2873 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Siebenten Protokoll vom 19. Februar 1957 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Österreich) (Drucksache 606) — Erste Beratung — . 2873 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache 618) — Erste Beratung — . . . . 2873 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jaksch (Drucksache 644) 2873 D Mühlenberg (CDU/CSU) . . . . 2874 A IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Journalisten Walter Weber in Baden-Baden (Drucksache 645) 2874 A Mühlenberg (CDU/CSU) 2874 B Sammelübersicht 8 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 629) 2874 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 643) Dr. Winter (CDU/CSU) 2874 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Verkauf eines bundeseigenen Schulgrundstücks in Koblenz-Pfaffendorf an die Stadt Koblenz (Drucksache 623) . . . . . . . . . 2874 D Wahl des Abg. Dr. Striebeck (SPD) zum stellvertretenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . . . . . . 2874 D Nächste Sitzung 2875 C Anlagen 2877 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 2823 51. Sitzung Bonn, den 27. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 27. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Berendsen 28. 11. Frau Berger-Heise 28. 11. Blachstein 28. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Brecht 6. 12. Dr. Dehler 28. 11. Dr. Dittrich 31. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Engeibrecht-Greve 28. 11. Frau Engländer 27. 11. Frehsee 27. 11. Gedat 6. 12. Dr. Greve 28. 11. Heiland 27. 11. Dr. Dr. Heinemann 28. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Jahn (Stuttgart) 28. 11. Dr. Kempifler 28. 11. Kramel 31. 12. Dr. Kreyssig 27. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 29. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Margulies 27. 11. Dr. Martin 27. 11. Mattick 28. 11. Mauk 29. 11. Mengelkamp 15. 12. Mischnick 29. 11. Müller-Hermann 15. 12. Neubauer 28. 11. Neuburger 6. 12. Neumann 28. 11. Dr. Oesterle 28. 11. Paul 28. 11. Dr. Preiß 31. 12. Dr. Preusker 28. 11. Probst (Freiburg) 27. 11. Pütz 6. 12. Rademacher 28. 11. Ramms 29. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Scharnberg 6. 12. Schlee 6. 12. Schneider (Bremerhaven) 28. 11. Dr. Schneider (Lollar) 28. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 28. 11. Schütz (München) 28. 11. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Seume 6. 12. Dr. Starke 28. 11. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Wilhelmi 27. 11. Wittmer-Eigenbrodt 28. 11. Frau Wolff (Berlin) 28. 11. Dr. Zimmermann 28. 11. b) Urlaubsanträge Kriedemann 31. 12. Anlage 2 Umdruck 187 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen 525, 630) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: „1 a. § 2 a wird gestrichen." Bonn, den 27. November 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 189 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft (Drucksache 495) Der Bundestag wolle beschließen: Eine weitere Ausdehnung der Bautätigkeit auch auf die Schlechtwettermonate liegt im Interesse aller am Baugeschehen Beteiligten; öffentliche und private Bauherren, Bauunternehmer und Bauarbeiter sollten sich zur Verstärkung des Bauens im Winter zusammenfinden. Die Bundesregierung wird daher ersucht, 1. auf Länder und Gemeinden dahingehend einzuwirken, daß entsprechend der Praxis im öffentlich geförderten Wohnungsbau auch die von Ländern und Gemeinden zum Einsatz gelangenden Mittel im Hoch- und Tiefbau so rechtzeitig bereitgestellt werden, daß eine kontinuierliche Planung und Bautätigkeit gefördert wird; 2. zu prüfen, ob und inwieweit die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Voraussetzungen zur Förderung einer kontinuierlichen Bautätigkeit verbessert werden könnten, namentlich auch durch geeignete Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; 3. die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Winterbaues namentlich hinsichtlich der technischen Durchführung allen in der Bauwirtschaft beteiligten Kreisen zugänglich zu machen; 2878 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 4. über alle Maßnahmen, die mit dem kontinuierlichen Bauen im Winter 1958/59 zusammenhängen, bis zum 31. Mai 1959 zu berichten und ein Gesamtprogramm der zu treffenden Maßnahmen vorzulegen. Bonn, den 27. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Benda (Fragestunde der 50. Sitzung vom 27. November 1958, Drucksache 660, Frage 28) : Ist der Herr Bundesinnenminister bereit, die zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes ergangenen Verwaltungsvorschriften (vgl. GMBl. 1958 S. 104), die das Ende des ersten Weltkrieges im Sinne dieser Vorschrift auf den 31. Dezember 1918 festlegen, im Hinblick darauf abzuändern, daß 1. insbesondere in den ersten Monaten des Jahres 1919 von deutschen regulären Truppen, die unter Führung der damals in Kolberg befindlichen Obersten Heeresleitung standen, an der Ostgrenze des Deutschen Reichs Kampfhandlungen stattfanden, die auch erhebliche Opfer an Gefallenen und Verwundeten forderten, 2. völkerrechtlich der erste Weltkrieg nicht am 31. Dezember 1918, sondern erst nach Ratifizierung des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 beendet worden ist, wie auch das Reichsversorgungsgericht in seinem Urteil vom 27. März 1922 (M Nr. 12450/21) festgestellt hat, 3. auch in der Gesetzgebung der Weimarer Republik, z. B. durch die Verordnung vom 14. Februar 1920 (RGBl. S. 237), als Zeitpunkt des Friedensschlusses bzw. des Kriegsendes nicht der 31. Dezember 1918, sondern der 10. Januar 1920 bestimmt worden ist? Läßt sich der betroffene Personenkreis schätzungsweise übersehen, und welche finanziellen Auswirkungen würden voraussichtlich eintreten, wenn bei Anwendung des § 181 a BBG nicht vom 31. Dezember 1918 als Zeitpunkt des Endes des ersten Weltkrieges, sondern von einem Zeitpunkt ausgegangen würde, der jedenfalls die in der ersten Hälfte des Jahres 1919 an der Ostgrenze des Deutschen Reichs stattgefundenen Kämpfe mit umfaßt? Der Anregung, in den Verwaltungsvorschriften zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes die zeitliche Begrenzung des ersten Weltkrieges zu ändern, kann nicht entsprochen werden. Das Ende des ersten Weltkrieges im Sinne der auf diesen Zeitpunkt abstellenden beamtenrechtlichen Regelungen ist herkömmlich auf den 31. Dezember 1918 festgelegt. Ich darf auf die entsprechenden Regelungen im Gesetz über eine erhöhte Anrechnung der während des Krieges zurückgelegten Dienstzeit vom 4. Juli 1921, im Deutschen Beamtengesetz (§ 179 Abs. 7), im Bundesbeamtengesetz (§ 181 Abs. 5) und im Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes (§§ 29, 68) verweisen. Eine von dieser Übung abweichende Auslegung des § 181 a des Bundesbeamtengesetzes erscheint nicht angängig. Der Personenkreis, der von einer .Änderung des Endtermins betroffen würde, und die finanziellen Auswirkungen einer solchen Änderung lassen sich mangels entsprechender Unterlagen nicht übersehen. In Vertretung Dr. Anders Anlage 5 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Oetzel zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft (Drucksache 495). Lassen Sie mich als Mann, der seit Jahrzehnten im Baugewerbe tätig ist, zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion sowie zu den Ausführungen der einzelnen Diskussionsredner noch einige Gedanken ergänzend zum Ausdruck bringen, Gedanken, die uns, die wir in der Praxis stehen, nicht erst seit gestern und heute, sondern schon seit einigen Jahren in jedem Winter neu bewegt haben. Obwohl alle am Baugeschehen beteiligten Kreise sich darum bemühen, eine befriedigende Lösung zu finden, wie die Wintermonate für die Bauwirtschaft besser auszunutzen sind — das Wohnungsbauministerium, um schneller das Wohnraumproblem zu lösen, und die in der Bauwirtschaft tätigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Gründen der kontinuierlichen Arbeitsverteilung —, sind bisher in dieser Frage keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Aus der Erfahrung meiner Praxis kann ich sagen, daß bei diesem Problem verschiedene Faktoren zusammenwirken, die einer positiven Lösung hemmend entgegenstehen. Rein technisch gesehen ist im Winter an starken Frosttagen die Fortführung von Bauarbeiten überall da nicht möglich, wo Wasser als Zusatz für Kies, Sand, Zement und Kalk gebraucht wird. Wer die felssprengende Wirkung des Eises kennt, weiß auch als Laie, daß unter allen Umständen vermieden werden muß, das zugesetzte Wasser gefrieren zu lassen. Beton, Mörtel und Putz verlieren ihre Bindekraft und damit ihre Trag- und Haftfestigkeit. Personelle und materielle Schäden sind die Folgen. Dieses Risiko kann kein verantwortungsbewußter Unternehmer eingehen. Dabei ist die in unseren Breiten stark wechselnde Temperatur besonders gefährlich; denn wenn es heute 10 Grad unter Null ist, kann die Temperatur morgen ein Grad sein und übermorgen wieder auf 10 Grad unter Null fallen. Dieser Umstand läßt deshalb eine planende Disposition kaum zu. Das Arbeiten bei kaltem oder naßkaltem Wetter hebt bei den Arbeitern keinesfalls die Arbeitsfreudigkeit. Darüber hinaus sind sie noch zusätzlich gefährdet. Vereiste Gerüste, Dächer und Eisen erhöhen zweifellos die Unfallgefahr. Alles in allem ist die Durchführung von Bauarbeiten an Frosttagen für den Arbeitnehmer unangenehm und für den Arbeitgeber in gewissem Grade unwirtschaftlich. Sie treffen sich beide, zwar aus verschiedenen Gesichtspunkten, in dem Wunsch, die Arbeit einzustellen. Es ist deshalb nur allzu menschlich, daß der Arbeitnehmer sich errechnet, daß seine Bezüge an Erwerbslosenunterstützung plus Lohnausgleichszahlungen plus Lohnsteuerausgleich im Effekt —so geht es ja wohl aus der Antwort des Herrn Bundeswirtschaftsministers hervor — genau oder fast genauso hoch sind, als wenn er arbeitet. Er macht deshalb gern von der Möglichkeit des Aussetzens Gebrauch. Auch der Arbeitgeber, der wirt- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958 2879 schaftliche Verluste vermeiden möchte, hat bei der bestehenden Schlechtwetter-Regelung weniger Hemmungen, seine Abreitnehmer zu entlassen. Soweit also ein Arbeiten wirklich nicht möglich ist, kann man beider Einstellung absolut verstehen. Nur birgt diese Regelung die Gefahr in sich, daß bei der Prüfung, ob gearbeitet werden kann oder nicht, nicht mehr so strenge Maßstäbe angelegt werden, als wenn die Unterstützungssätze fühlbar niedriger lägen als das normale Arbeitseinkommen. Wenn ein Arbeitnehmer weiß, daß er im Winter, ohne zu arbeiten, fast das gleiche Einkommen hat, als wenn er arbeitet, daß er beim Feiern etwa 75 DM von der Lohnausgleichskasse erhält, während er bei der Vollarbeit nur etwa 35 DM zurückerstattet bekommt, wird bei ihm der Wille zur Arbeit sicher nicht gestärkt. Da ist es angebracht, zu fragen, ob in einem solchen Falle eine soziale Maßnahme noch sozial ist, wenn sie geeignet ist, den Willen zur Arbeit zu untergraben. Das Baugewerbe ist seit Jahrhunderten aus Witterungsgründen ein Saisongewerbe. Das ist es auch heute noch, wenn auch in viel abgeschwächterem Maße. Es war eine gute Übung, daß früher die Bauten im Frühjahr und Sommer im Rohbau errichtet wurden, dann überwinterten, damit sie richtig austrocknen konnten, und erst im Frühjahr mit den Ausbauarbeiten begonnen wurde. Diese Häuser hatten zwar nicht die heute übliche Ausstattung, aber in der Solidität, der Trockenheit, der Schall-und Wärmedämpfung waren sie den heutigen Bauten weit überlegen. Ich weiß, daß wir uns heute so lange Bauzeiten nicht mehr leisten können. Aber r wir sollten den Investitionsgütern von 50- bis 100- jähriger Dauer, wie es nun einmal unsere Häuser sind, wenigstens die unumgänglich notwendige Zeit geben und nicht alles nur vom Gesichtspunkt der Schnelligkeit betrachten. Das Baugewerbe nimmt auch heute noch unter den verschiedensten anderen Gewerben eine Sonderstellung ein. Der nicht stationäre Arbeitsplatz ermöglicht den Einsatz vieler nicht ortsgebundener Menschen. Genau wie vor Jahrzehnten kommen auch heute noch Tausende und aber Tausende von Bauarbeitern aus ländlichen Gebieten und arbeiten an einer weit entfernt liegenden Baustelle. Diese Menschen haben ein Interesse daran, in der Zeit, wo sie von ihren Familien entfernt leben, soviel wie möglich zu arbeiten und zu verdienen. Sie haben dann aber auch das Bedürfnis, in den kalten Wintermonaten einige Wochen zu Hause zu sein. Diese Tatsache hat ihre Wurzel in der Tradition und läßt sich nicht mit einer Handbewegung abtun. Sie sollte aber die Sozialpartner einmal anregen, zu überlegen, ob die Arbeitszeitregelung nicht sinnvoller gestaltet werden kann, um auf diesem Wege mitzuhelfen, das zu erreichen, was durch die bessere Ausnutzung der Wintermonate erreicht werden soll. Die besonderen Verhältnsise im Baugewerbe rechtfertigen besondere Maßnahmen. Wenn die übrige Wirtschaft wöchentlich 45 Stunden arbeitet, könnte die Arbeitszeit für die Bauwirtschaft in den Baumonaten eventuell auf 51 Stunden erhöht werden. Die Einhaltung von nur vier von den wöchentlich mehr geleisteten Stunden, nach dem System der Urlaubsregelung im Baugewerbe in Urlaubsmarken geklebt, würde für die beschäftigten Bauarbeiter einen zusätzlichen Winterurlaub von 3 Wochen ergeben. Dieser zweite Urlaub müßte allerdings während der Frostperiode genommen werden. Erst nach Ablauf dieser Urlaubszeit müßte die Arbeitslosenversicherung einsetzen. Es gibt nicht wenig Ärzte, die diese Regelung für besser halten als die wöchentlich verkürzte Arbeitszeit. Wenn man will, könnte man auch die Feiertagsbezahlung nach dem gleichen System durchführen, damit der Arbeitgeber diese besonders in der Weihnachtszeit anfallenden Unkosten nicht zum Anlaß einer vorzeitigen Freisetzung seiner Beschäftigten nimmt. Selbstverständlich darf durch eine Neuregelung der Arbeitnehmer materiell nicht geschädigt werden. Nun noch ein Wort an die auftragvergebenden Stellen. Erstens: Alle Stellen, die mit der Vergabe von Bauaufträgen zu tun haben, insonderheit die öffentlichen Auftraggeber, sollten sich bemühen, nicht witterungsempfindliche Bauarbeiten, Reparaturen etc. während der Wintermonate zu vergeben. Zweitens: Die frühzeitige Bereitstellung der öffentlichen Mittel ist heute schon mehrfach angesprochen worden und ich kann mir Ausführungen darüber ersparen. Als letztes muß hier aber einmal festgestellt werden, daß jeder Bauherr Wert darauf legt, seinen Bau möglichst vor Beginn der Schlechtwetterperiode unter Dach zu bringen. Danach setzt er seinen Bautermin. Dabei ist es in der Praxis so, daß für die Planung und für die Finanzierung einige Monate in Anspruch genommen werden; das Bauwerk selbst soll aber möglichst gestern schon fertig sein. Die meist zu kurz gestellten Termine mit den in der Regel damit verbundenen Konventionalstrafen bedingen oftmals eine unerträgliche Ballung der Maßnahmen. Zusätzliche Einstellung von Aushilfskräften — nicht immer die besten bei der Vollbeschäftigung der übrigen Wirtschaft — und Überstunden sind die Folgen, sehr oft aber auch Mängel, die bei einem ruhigen und sinnvollen Fortgang der Arbeit vermieden werden könnten. Ich fasse zusammen: Alle Maßnahmen, die dazu dienen, eine ruhige und kontinuierliche Entwicklung im Baugewerbe zu erreichen, das Bauvolumen ohne Neueinstellung von Arbeitskräften auszuweiten, sind nicht nur gesetzgeberisch und auf dem Verordnungswege zu lösen. Vielmehr ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bauvergabestellen und den Sozialpartnern im Baugewerbe dringend notwendig. Sie würde auch beim guten Willen aller letztlich zu dem Erfolg führen, den wir uns wünschen.
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    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, die von der Fraktion der Sozialdemokraten vorgelegte Große Anfrage über die Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft vor dem Hohen Hause zu begründen und im einzelnen zu erläutern.
    Im Jahre 1945, als Deutschland in Trümmern lag, war für jeden klar, daß die Bauwirtschaft in der

    ( einem Wirtschaftszweig noch nie in der Geschichte gestellt worden ist und hoffentlich auch nie wieder gestellt werden wird. In den zwölf Jahren, die seit dem Zusammenbruch im Jahre 1945 vergangen sind, ist von vielen Hunderttausenden in der Bauwirtschaft eine Arbeit geleistet worden, die ihresgleichen sucht. Ich glaube, nachdem dieser Aufbau nun zwölf Jahre im Gange ist und es sich zeigt, daß sein eigentliches Stadium sich abrundet, ist es an der Zeit, anzuerkennen, was hier von Hunderttausenden von fleißigen Menschen geleistet worden ist. Und noch etwas muß dazu, glaube ich, herausgestellt werden: die Tatsache nämlich, daß diese Aufbauarbeit mit einer guten Haltung und mit Verantwortungsbewußtsein getan worden ist. Die Einmaligkeit der Situation, die der Bauwirtschaft wegen ihrer Unentbehrlichkeit und der Dringlichkeit der Aufgabe eine einmalige Chance gegeben hätte, ist von der Bauwirtschaft — von ihren Arbeitnehmern, von ihren Unternehmern und von allen denen, die am Baugeschehen beteiligt sind — nicht zum Nachteil des Volksganzen ausgenutzt worden, sondern im Vordergrund hat immer ein spürbares und sichtbares Verantwortungsbewußtsein gestanden. Man muß deshalb in diesem Hohen Hause mit einigem Bedauern feststellen, daß sich die Bundesregierung erst nach zwölf Jahren Aufbauarbeit mit einer umfassenden Neuordnung der Bauwirtschaft beschäftigt und daß sie solche Überlegungen erst angestellt hat, als sie durch einen Anstoß der sozialdemokratischen Opposition dazu veranlaßt worden ist. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich einige Bemerkungenn über die Bedeutung und die Charakteristik des Baugewerbes, der Bauwirtschaft mache. Das Bauhauptgewerbe beschäftigt im Durchschnitt 1 300 000 Menschen, das Baunebengewerbe und das Bauausbaugewerbe im Durchschnitt 650 000 Menschen. Dazu kommt die baustofferzeugende Industrie mit etwa 300 000 Beschäftigten, so daß die Bauwirtschaft in ihrer Gesamtheit etwa 2,25 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt. Bei einer Gesamtbeschäftigtenzahl von etwa 18,7 Millionen in der Bundesrepublik ist jeder Neunte in der Bauwirtschaft beschäftigt, und im Bauhauptgewerbe mit seinen 1,3 Millionen Beschäftigten werden allein mehr Arbeitnehmer beschäftigt als im Erzund Kohlebergbau, in der eisenund stahlschaffenden Industrie und in der chemischen Industrie zusammengenommen. Gestatten Sie mir, einige charakteristische Kennzeichen der Bauwirtschaft hier zu nennen. Das erste ist die Schlüsselfunktion, die die Bauwirtschaft innerhalb der Gesamtwirtschaft hat. Das zweite ist die Tatsache, daß es sich bei den Problemen, die in dieser Debatte anstehen, nicht ausschließlich um Fragen handelt, die vielleicht zwischen Industriellen Leber und Arbeitnehmern auszutragen oder nur für sie interessant wären, sondern in diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, festzustellen, daß die Bauwirtschaft bis heute einen stark mittelständischen Charakter trägt. Es gibt allein im Bauhauptgewerbe und in den Baunebengewerben rund 200 000 Handwerksund mittelständische Betriebe. Das ist aber noch nicht alles, sondern mit der Fertigung des Bauwerks unmittelbar verbunden sind über die im engeren Sinne zum Baugewerbe zählenden Betriebe hinaus noch Hunderttausende von Schmieden, Schlossern, Klempnern, Tischlern und anderen kleinen Handwerkern. Wenn man den Bogen also weiter spannt, dann kommt man sicher nicht zu einem falschen Ergebnis, wenn man annimmt, daß es sich um 350 000 bis 400 000 mittelständische Unternehmen handelt, die von den hier anstehenden Problemen betroffen werden. Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat bei jeder Gelegenheit ihre Bereitwilligkeit bestätigt, etwas für die Mittelschichten zu tun. Hier wäre eine echte Gelegenheit dazu gewesen. Es ist nicht geschehen. In den Wintermonaten, in denen die Bauarbeiter immerhin noch stempeln gehen können, steht der kleine Handwerksmeister da und kann nicht zum Arbeitsamt gehen. Er hat nichts, wovon er seinen Lebensunterhalt im Winter bestreiten kann, wenn er nicht im Sommer vorgesorgt hat. Das dritte Charakteristikum, das das Baugewerbe kennzeichnet, ist die Tatsache, daß es ein Bereitschaftsgewerbe ist. Die Bauwirtschaft kann nicht Straßen, Autobahnen, Verwaltungsgebäude oder Wohnungen vorfabrizieren und sie dann, wie das ein anderer Produzent tut, an einen Konsumenten verkaufen, sondern sie muß sich bereithalten, bis der Bauherr auf sie zukommt. Es geht ihm im positiven Sinne gewissermaßen so wie einer wohlerzogenen Dame. Sie muß bereit sein, bis es einem Bauherrn einfällt, sie zu engagieren. Das vierte Charakteristikum, das ich nennen möchte, ist der Arbeitsrhythmus. Im Februar 1956 wurden in der Bauwirtschaft 65 Millionen Arbeitsstunden geleistet. Einen Monat später, im März 1956, wurden 170 Millionen Stunden geleistet, und von Juni bis September 1956 wurden im Durchschnitt der Monate 255 Millionen Stunden geleistet. Ab September sank die Kurve wieder, bis sie im Dezember unter den Stand von 100 000 Beschäftigten geriet. Die Folgen einer solchen Entwicklung bestehen ganz einfach darin, daß im Sommer so viele Menschen, so viele Maschinen, so viel Gerät und Kapazität von der Bauwirtschaft bereitgehalten werden müssen, wie im Zeitpunkt der allerhöchsten Anforderungen von den Bauherren der Bauwirtschaft abverlangt werden. Umgekehrt müssen die Arbeitsämter so viele Angestellte, Räume, Stempelschalter usw. zur Verfügung halten, wie beim höchsten Stand der Arbeitslosigkeit im Winter von ihnen verlangt wird. Ich glaube, für jeden Wirtschaftler ist es klar, wie unproduktiv das eine und wie belastend das andere ist. Gestatten Sie mir nun noch einige Bemerkungen über die Ursachen, die zu diesem Zustand führen. Am Anfang steht der Mensch, stehen der Arbeitnehmer, der Unternehmner und der Bauherr, diese drei, die in erster Linie am Baugeschehen beteiligt sind. Alle drei sind heute noch nicht voll davon überzeugt, daß das Baugeschehen idealerweise ganzjährig durchgeführt werden kann. Vielfach lebt man in alten, traditionellen Vorstellungen und sagt: Es war ja immer so, daß im Winter ausgesetzt wurde. Der Bauherr sagt: Früher ist doch auch nicht im Winter gebaut worden; im Winter ist die Qualität schlecht; das kostet viel mehr Geld usw. Es sind also in erster Linie Vorstellungen, die im Gestern, die in der Vergangenheit wurzeln. Die Ursache dafür liegt vor allem in der Unaufgeklärtheit; die Menschen sind eben nicht über den neuesten Stand der Technik und der Wissenschaft und die in der Praxis gemachten Erfahrungen informiert. Es ist nicht schlechter Wille. Ich möchte Ihnen aber an einigen Beispielen aufzeigen, daß es neben der Tradition und dem Gestern-verhaftet-Sein noch andere Gründe für die Mängel gibt. Wenn hier nicht Abhilfe geschaffen wird, nützt auch der beste Wille der Bauherren, Bauunternehmer und Arbeitnehmer nichts, die Bauarbeit das ganze Jahr hindurch, auch im Winter, fortzuführen. Da ist zunächst einmal die Frage der Unterkünfte für die Bauarbeiter. Wer sich die Baustellen im Ausland ansieht, wird dort zum Teil sehr fortschrittliche, nachahmenswerte Verhältnisse vorfinden. Bei uns ist das nicht der Fall. Ich möchte meinen, daß in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Unterbringung von Bauarbeitern auf Baustellen die rückschrittlichsten Verhältnisse in Europa bestehen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Sie wissen, daß die Baustelle des Bauarbeiters nicht immer an seinem Wohnort liegt. Für die Unterbringung von Bauarbeitern auf Baustellen gilt in Deutschland heute aber noch die Lagerverordnung vom 14. Juli 1943, die für die lagermäßige Unterbringung von russischen Kriegsgefangenen erlassen worden ist. Verschiedene Male ist versucht worden, diese Lagerverordnung zu ändern. Ich habe mich beim Lesen dieser Lagerverordnung gewundert. Da findet sich im letzten Abschnitt die Zeile: „Diese wird außer Kraft gesetzt durch Beschluß des Reichsministers für Arbeit." Den haben wir seit einiger Zeit nicht mehr. Vielleicht ist das ein Grund dafür, daß diese Lagerverordnung heute immer noch in Kraft ist. Eine weitere Ursache für den gefährlichen Arbeitstrend ist die Tatsache, daß sich die Bauaufgaben so gut wie ausschließlich in den Sommermonaten zusammenballen. Das gehört in den Verantwortungsbereich der Bauherren. Diesen Bauherrn muß man sich genauer ansehen. Das ist ein ganz besonderer Typ. Bauherren, die als AusfühLeber rende oder als Geldgeber das Baugeschehen maßgeblich beeinflussen, sind bei uns in Deutschland nicht irgendwelche Privatpersonen und Staatsbürger, sondern Bauherren sind zu 70 % des gesamten Bauvolumens die öffentliche Hand, die Länder und Gemeinden. Und diese öffentliche Hand konzentriert seit Jahrzehnten ihre Bauaufgaben so gut wie ausschließlich auf die Sommermonate. Mir ist soeben eine Mitteilung in die Hand gegeben worden, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte, denn sie zeigt, wie leichtfertig hier gehandelt wird, ohne Rücksicht darauf, ob das Klima, die witterungsbedingten Verhältnisse usw. eine Fortführung der Bauarbeiten ermöglichen. Es handelt sich um eine Mitteilung über eine gestern beantragte Massenentlassung von 400 Bauarbeitern auf einer Baustelle zwischen Aschaffenburg und Nürnberg. Im Augenblick weiß man noch gar nicht, wie kalt der jetzige Winter überhaupt sein wird. In dem „strengen" Winter 1957/58 haben wir — gemessen bei der Wetterwarte Frankfurt — nur einen einzigen Tag gehabt, an dem die Temperatur unter 7 Grad gesunken ist. Das war im vergangenen Winter. Jetzt, da man noch gar nicht weiß, wieviel Kältetage es geben wird, geschieht folgendes. Es wird ein Antrag auf Massenentlassung beim Arbeitsamt Aschaffenburg gestellt, und zwar auf Stilllegung der Autobahnbaustelle Waldaschaff auf der Autobahn Frankfurt—Nürnberg, also im bayerischen Bereich. Es heißt, daß diese Maßnahme durchgeführt werden müsse, weil die Autobahnverwaltung untersagt habe, in der Zeit vom 15. Dezember bis 15. März zu bauen. Da haben Sie ein typisches Beispiel dafür, wie das gemacht wird. Das ist gar nicht von der Witterung, nicht von dem Willen der Unternehmer, der Arbeitnehmer und der Bauherren abhängig, sondern die öffentliche Hand bestimmt ganz einfach: Es wird in dieser Zeit nicht gebaut; es wird im Sommer gebaut. Lassen Sie mich noch ein anderes Beispiel geben. In Fulda, einer Stadt, die doch mit der Arbeitslosenversicherung eigentlich in einem sehr guten Kontakt stehen sollte, ist folgendes passiert. Für das dortige Arbeitsamt wird ein großer Erweiterungsbau vorgenommen. In den Ausschreibungsbedingungen für den Bau des Arbeitsamts Fulda . heißt es in Punkt 12 — Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung —: Der Unternehmer hat die Arbeiten so zu fördern, daß der Bautermin — also die Bauzeit — unter allen Umständen eingehalten wird. Eventuell ist mit teilweise zehnbis zwölfstündigen Arbeitsschichten zu rechnen. Es dürfen hieraus keine Nachteile und Mehrkosten für die Bauleitung entstehen. In Punkt 13 der Ausschreibungsbedingungen heißt es: Gegebenenfalls müssen die Rohbauarbeiten des Erweiterungsbaus so beschleunigt werden, daß mit zwei Arbeitsschichten zu je acht Stunden pro Tag gerechnet werden muß. Hierfür sind die entstehenden Mehrkosten am Schluß des Leistungsverzeichnisses für den Erweiterungsbau prozentual einzusetzen, und der Zeitgewinn ist anzugeben. Meine Damen und Herren, das passiert am grünen Holz bei einem Bau der Arbeitsverwaltung der Arbeitslosenversicherung, die doch eigentlich wissen müßte, daß jede Überstunde, die sie im Sommer verlangt, einen arbeitslosen Tag im Winter auslösen muß. Wenn sich die Arbeitslosenversicherung solche Bauzeiten im Sommer leistet, dann kann man dies einem privaten Bauherrn, der sich dasselbe leistet, eigentlich gar nicht mehr als Todsünde anrechnen. Erst nach dem Eingreifen der Gewerkschaft ist das dortige Staatsbauamt — die Arbeitslosenversicherung führt die Arbeit ja nicht in eigener Regie aus, sondern überträgt sie an das Staatsbauamt — zur Einsicht gekommen. Ich will Ihnen einen weiteren Fall schildern. Bei der Frankfurter Universität wird ein großer Erweiterungsbau vorgenommen. Das dortige Universitätsbauamt hat am 14. Oktober einen Brief bei der Post aufgegeben, der für die Ausschreibung dieses Bauauftrags im Bundesbaublatt vom 18. Oktober bestimmt war. Darin wird ausgeschrieben, daß ab 13. Oktober die Unterlagen für die Ausschreibung abgeholt werden können und daß der Zuschlag bereits am 22. Oktober erfolgt. Wenn Sie bedenken, daß der 18. ein Samstag und der 19. ein Sonntag war, dann werden Sie erkennen, daß dem Unternehmer eigentlich nur ein einziger Tag für seine Kalkulation übrig blieb. Er hatte nicht einmal Zeit, sich die Baustelle anzusehen; er mußte über den Daumen peilen, anstatt Tausende von Positionen auszurechnen. Wie das im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, auf ein echtes Preisgebaren aussieht, kann jeder feststellen, auch wenn er mit der Bauwirtschaftlich nicht vertraut ist. Ich will Ihnen noch einen Fall nennen, der sich auf die Zusammenballung von Bauarbeiten im Sommer, auf die Kürze von Bauzeiten bezieht. Der Herr Bundesinnenminister ist leider nicht da; es würde ihn vielleicht interessieren. In Schwandorf in Bayern wird eine Kaserne für den Bundesgrenzschutz gebaut. Die Bausumme beträgt nach den Auskünften, die zu erhalten mir möglich war, 10 Millionen DM. Davon entfallen erfahrungsgemäß etwa 55 % auf den Rohbau; das wären also 5,5 Millionen DM. Von der Bauleitung ist zwingend vorgeschrieben, daß dieses Bauvorhaben in 55 Tagen durchgeführt werden muß. Der Bauunternehmer muß für jeden weiteren Tag, an dem der Bau nicht zu Ende ist, eine Konventionalstrafe von 15 pro mille zahlen. Es müssen 400 Menschen angesetzt werden. Es ist also mit 5,5 Millionen DM Bausumme in 55 Tagen täglich eine Auftragssumme von 100 000 DM zu bewältigen. Auf den Kopf des Arbeitnehmers entfallen also an einem Tag 250 DM Bauvolumen. Meine Damen und Herren, bei einem Lohnanteil von 30 % bedeutet das, daß der Arbeitnehmer etwa 16 bis 18 Stunden am Tag arbeiten Leber müßte, um in der vorgeschriebenen Zeit seine Bauaufgaben durchführen zu können. Auf Vorstellungen, die gemacht worden sind, hat der die Bauleitung betreibende Baurat erklärt, das seien ihre Normen, und an diese Normen würden sie sich halten. Ich möchte dazu allen Ernstes und mit allein Vorbedacht sagen: Leute, die solche Fristen setzen, die nur gehalten werden können, wenn am Tag 16 bis 18 Stunden gearbeitet wird, unterscheiden sich nach meiner Auffassung in der Gesinnung, die dahintersteht, und in dem, was sie den Menschen abverlangen, nicht um einen Deut von denen, die man auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs mit den Namen Stachanow oder Hennecke bezeichnet. Die betreffenden Leute müssen sich doch darüber klar sein, daß, wenn man Bauzeiten verlangt, die (einfach nichteingehalten werden können, Unternehmer und Arbeiter dazu gezwungen werden, gegen bestehende Gesetze, die zur allgemeinen Ordnung erlassen sind, gegen Tarifverträge, die die soziale Ordnung zu garantieren haben, zu verstoßen. Man soll diese Vorfälle auch im Hinblick auf die Folgen betrachten, die daraus entstehen. Eis handelt sich erstens um betriebswirtschaftliche Folgen. Betrachten Sie einen solchen Trend zur höchsten Anspannung dm Sommer und Beschäftigungslosigkeit — nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Maschinen und Einrichtungen -im Winter unter dem Gesichtspunkt der Produktivität, unter dem Gesichtspunkt der Kosten für Abschreibung und Kapitalbedienung und dem weiteren Gesichtspunkt, daß in dem Maße, in dem die Bauwirtschaft technisiert worden ist, eine solche Arbeit nicht mehr mit Hilfskräften getan werden kann, sondern daß zu ihr qualifiziertestes technisches Personal nötig ist! Solches Personal kann man nicht vier bis fünf Monate beschäftigen und dann heimschicken, denn dann kommen die Arbeitnehmer nicht mehr in den Betrieb zurück. Sie müssen ganz einfach das ganze Jahr über beschäftigt werden, auch dann, wenn die Maschinen nicht das ganze Jahr über produktiv eingesetzt sind. Eine große deutsche Baufirma, die zu den drei größten industriellen Unternehmen gehört, hat errechnet, ,daß ihr Maschinenpark im Bereich des Tiefbaus im Jahre 1956 nur zu 40 % eingesetzt war. Es sind Milliarden-Kapazitäten, die nutzlos herumstehen, die nicht produktiv auf den Baustellenverwertet werden können, die nur wenige Monate hindurch eingesetzt sind, während denen aber die Amortisation und die Kosten für das ganze Jahr verdient werden müssen. Die Folgen sind nicht nur betriebswirtschaftlicher Art, sondern gehen auch die Volkswirtschaft im besonderen Maße an. Damit wird klar, daß es um eine Sache geht, die nicht nur das Baugewerbe allein betrifft. Die Höhe des Aufwandes, die Höhe der Nachfrage nach Bauleistungen im Sommer bestimmen die Größe der Kapazität in personeller und maschineller Hinsicht. Das Bauvolumen von 25 Milliarden DM, das wir 1956 und auch 1957 bewältigt haben, könnte man bei gleichmäßigerer Verteilung der Bauarbeiten über das ganze Jahr mit ,einer wesentlich geringeren Kapazität bewältigen. Oder man könnte mit der vorhandenen Kapazität, die auf die Arbeitsspitze im Sommer abgestellt ist, bei Beschäftigung durch das ganze Jahr hindurch ein wesentlich höheres Bauvolumen bewältigen. Es ist für die Allgemeinheit sicher nicht gleichgültig, ob 1 oder 2 Milliarden DM in Baukapazität investiert werden oder ob das nicht nötig ist. Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist weiterhin sehr wesentlich die Tatsache, daß bei einem normalen, diese besonderen Anspannungen im Sommer und Flauten im Winter vermeidenden Verlauf der Bautätigkeit der Wettbewerb im Bangewerbe funktioniert. Die Bauwirtschaft ist nach meiner Auffassung ein Wirtschaftszweig — wenn normale Verhältnisse und normale Betätigung vorliegen —, die der Herr Bundeswirtschaftsminister von Zeit zu Zeit eigentlich mit Anerkennung bedenken müßte. Er hat das Gegenteil getan. Ich komme darauf zu sprechen. Durch die Zusammenballung im Sommer entstehen Auswirkungen ,auf den Wettbewerb. Die Zusammenballung von Bauaufträgen führt zu Erscheinungen, die keiner von uns will, nämlich zu Preisabsprachen und anderen Auswüchsen und zur Ausschaltung des Wettbewerbs. Wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister sich dagegen wehrt, darf er sicher auf die Unterstützung der gesamten Bevölkerung rechnen, soweit sie hierüber nachdenkt. Aber dieses Problem ist mit ,einem Hinweis, ist mit Kritik an dem Verhalten der Bauwirtschaft oder der Bauunternehmer nicht gelöst, !sondern man muß da etwas tiefer hineinschauen und danach fragen, wo die Ursachen dafür liegen und wer die Schuld dafür trägt, daß das so ist. Ich habe gesagt, das Bauvolumen geht zu 70 % auf Leistungen, Aufträge oder Finanzierungen der öffentlichen Hand zurück. Die öffentliche Hand ist in 70 % direkt oder indirekt Bauherr. Sie eist daran schuld, daß die Bautätigkeit sich so auf die Sommermonate konzentriert. Sie hat nichts Entscheidendes getan, eine Entzerrung der jetzt bestehenden Verteilung der Bautätigkeit über das Jahr herbeizuführen. Die öffentliche Hand ist es, die damit die Leistungsfähigkeit des ganzen Wirtschaftszweiges im Sommer bis zum Äußersten anspannt und damit die Voraussetzungen für ein Funktionieren des Wettbewerbs beseitigt. Kann man einem Unternehmer, der schon Aufträge genug hat, der schon bis zum Äußersten angespannt ist, dessen Arbeitnehmer und Maschinen ausgelastet sind und der eigentlich keine Aufträge mehr haben will, übelnehmen, wenn er bei der Angebotsabgabe nicht mehr so scharf kalkuliert und unter Umständen bereit ist, auf einen Kampf mit einem Konkurrenten zu verzichten, auf den er normalerweise nicht verzichten kann, weil er den Auftrag braucht? Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat, glaube ich, nicht genug bedacht, daß eigentlich die öffentliche Hand, für die die Bundesregierung doch nicht an letzter Stelle zuständig ist, erst die Voraussetzungen für die Ausschaltung des Wettbewerbs liefert. Darf man Leber unter solchen Umständen die Schuld auf den Unternehmer abschütteln, wenn man vorher den Wettbewerb ausschaltet und obendrein noch das Gewinnstreben zum Leitmotiv der Wirtschaftsordnung erklärt? Die Schuld an diesen Zuständen trägt die Bundesregierung, tragen die Landesregierungen, tragen die Gemeinden, trägt die öffentliche Hand. Die Bundesregierung — — (Zuruf von der CDU/CSU: Sagen Sie das auch den Ländern!)


    (Beifall bei der SPD.)


    (Beifall bei der SPD.)





    (Heiterkeit.)


    (Zustimmung bei der SPD)


    (Hört! Hört! bei der SPD.)


    (Heiterkeit und Sehr gut! bei der SPD.)





    (Hört! Hört! bei der SPD.)


    (Beifall bei der SPD.)





    (Beifall bei der SPD.)




    --- Sie ist an erster Stelle verantwortlich, und wir sind im Bundestag und nicht in einem Landtag, mein Herr! — Sie hat in all diesen Jahren nichts von Bedeutung getan, um einen echten Wettbewerb in Gang zu bringen. Sie hat vielmehr auf dem Gebiet der Bauwirtschaft eine beispiellose Prinzipien- und Ideenlosigkeit bewiesen.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    Ich komme auf einen kleinen Vergleich, nämlich auf den Vergleich der Jahre 1956 und 1957. Das Jahr 1957 brachte eine Änderung im Verhältnis zu allen vorangegangenen Jahren. Die Ausfälle im Frühjahr waren nicht so groß, die Arbeitslosigkeit nicht so hoch und die Anspannung im Sommer ebenfalls geringer. Es war also ausgeglichener als das Jahr 1956, veranlaßt dadurch, daß aus dem Jahr 1956 noch ein außerordentlich großer Überhang an nicht fertiggestellten Bauten vorhanden war, daß durch die sogenannte Lex Preusker die Kapitalien frühzeitig zur Verfügung standen und daß eine Entlastung im Sommer herbeigeführt worden ist. Nun, 1) im Jahre 1957 trat etwas ein, was noch nie vorher da war: eine Produktivitätssteigerung im Baugewerbe um rund 8,5 %.
    Es waren zwei Ereignisse, die in diesem Jahr anders waren: eine Arbeitszeitverkürzung im Baugewerbe um 3 Stunden je Woche und der ausgeglichenere Trend, den die Beschäftigung genommen hat. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin hat jedenfalls diese beiden Gründe als Hauptursachen in seine Überlegungen einbezogen. Nun, Herr Wirtschaftsminister, wenn die Arbeitszeitverkürzung nicht ausschließliche Ursache gewesen ist — das werden Sie mir nicht einreden wollen —, vielmehr auch der ausgeglichenere Beschäftigungsverlauf 1957 die andere Hauptursache ist, dann muß ich Sie fragen: warum haben Sie bis jetzt nicht mehr getan, um diesen Trend eines ausgeglichenen Baujahres in allen Jahren mehr zur Geltung zu bringen?
    Nun, wir wollen nicht nur Kritik üben, sondern auch die Frage aufwerfen und beantworten: was hat die Bundesregierung bisher getan, um zu einem ausgeglichenen Baujahr zu kommen? Wir haben uns alle sehr gefreut, als im Jahre 1954 der damalige Bundeswohnungsbauminister Preusker alle an der Bauwirtschaft interessierten Kreise zusammengerufen und vor ihnen seine Gedankengänge im Hinblick auf eine gleichmäßigere Verteilung der Bauaufgaben auf das ganze Jahr, auf eine Einbeziehung des Winters, zum Ausdruck gebracht hat.
    Aber so stark der Elan auch war, mit dem dieser Anlauf genommen worden ist, der Preuskersche Anlauf flachte sehr bald ab. Das hatte seine Gründe. Es ging nämlich der Bundesregierung damals nicht um eine bessere Ordnung in der Bauwirtschaft, sondern die Bemühungen waren veranlaßt durch die Tatsache, daß die EVG damals in der Diskussion stand. Das Baugewerbe war an sich bis hintenhin ausgelastet, und zusätzlich kamen Rüstungsaufgaben auf die Bauwirtschaft zu. Die Bundesregierung sagte sich: diese kann man eigentlich in der toten Zeit des Winters ausführen lassen. Dazu ist es aber nicht gekommen. Nachdem die EVG abgeblasen worden war, kam der Anlauf, der genommen worden war, zum Stehen; er ist dann langsam ausgelaufen. Man hat nicht mehr allzuviel davon gehört. Schlußfolgerungen sind daraus nicht gezogen worden. Das einzige, was geblieben ist, sind die Versuchs- und Vergleichsbauten, die im Auftrag der Bundeswehr ausgeführt worden sind und die bestätigt haben — deshalb sind wir Herrn Preusker dankbar, daß er das damals gemacht hat —, daß die Mehrbelastung, die durch den Winterbau in der ersten Zeit, in den ersten Jahren entsteht, sich etwa in gleichen Größenordnungen verhält, wie es nach den Erfahrungen auch schon im Ausland der Fall war.
    Im übrigen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren nie versucht, ein umfassendes Gesamtkonzept zu entwickeln und für eine bessere Ordnung in der Bauwirtschaft zu sorgen. Sie hat Teilmaßnahmen einzuleiten versucht. Nachdem die Große Anfrage im Juni eingebracht war, ist jetzt im November ein grünes Heft herausgekommen.

    (Zuruf: Das ist in den letzten acht Stunden fertiggemacht!)

    — Ja, das ist nicht einmal korrigiert; so schnell ist das gedruckt worden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich will Ihnen an Hand einer Einzelmaßnahme ein Beispiel vor Augen führen. Weil man kein Konzept hatte, ist oft das Gegenteil von dem erreicht worden, was man wollte; Einzelmaßnahmen sind eben nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet worden. So hat die Bundesregierung — das ist an sich eine durchaus dankenswerte Maßnahme gewesen — die Rundfunkstationen zu einem Wetterdienst bewegt; aber sie hat es an der Aufklärung darüber fehlen lassen, was damit beabsichtigt wurde. An sich sollten die Nachrichten des Wetterdienstes dazu dienen, daß sich der Bauunternehmer darauf einrichten konnte, wenn schlechtes Wetter zu erwarten war; er sollte also rechtzeitig aufmerksam gemacht werden. Weil man aber nicht sagte, was man damit vorhatte, trat das Gegenteil ein. Die Leute haben vielfach gedacht: es wird schlechtes Wetter vorhergesagt, also wird die Baustelle zugemacht, und es wird nach Hause gegangen.
    Meine Damen und Herren, so geschieht es, wenn man bei einer Maßnahme kein Gesamtkonzept hat. Aber das sind alles mehr oder weniger wirtschaftliche Fakten und Probleme.



    Leber
    Gestatten Sie mir, daß ich nun einiges über soziale Probleme und über die sozialpolitische Entwicklung in den letzten Jahren sage. Ich habe das Gefühl, die Bundesregierung hat in all diesen Jahren die witterungsbedingten Arbeitsausfälle und den stark wechselnden Rhythmus der Bautätigkeit innerhalb eines Jahres als eine unabänderliche Tatsache angesehen und sich damit abgefunden: daran kann man nichts machen, das kann man nicht ändern, das ist einfach schicksalhaft im Baugewerbe, und jeder, der in diesem Gewerbe tätig ist. muß sich damit abfinden. Daß dann all das, was eingetreten ist, kommen mußte, ist aus einer solchen Vorstellung zu erklären.
    Die Sache hat 1950 mit dem Kündigungsschutz begonnen. Das Baugewerbe wurde ausgenommen; witterungsbedingte Arbeitsausfälle werden nicht erfaßt. Auch im übrigen sind die Voraussetzungen und Rechtsnormen so, daß sie von 60 bis 70% der im Baugewerbe Tätigen nicht erfüllt werden; ich nenne nur die Voraussetzung der langen Betriebszugehörigkeit.
    Das Betriebsverfassungsgesetz setzt eine zweijährige Betriebszugehörigkeit voraus. Ein Bauarbeiter ist aber im allgemeinen nicht zwei Jahre im gleichen Betrieb, sondern nur einige Monate; denn wenn die Arbeit an einer Baustelle beendet ist, geht er weiter zur nächsten.
    Das dritte Gesetz, das ich in diesem Zusammenhang erwähnen will, ist das Krankengeldgesetz, das im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedet worden ist. Die Kündigung ist im Baugewerbe üblich. Das Gesetz über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle hat für 80 % der im Baugewerbe Beschäftigten keine Bedeutung. Die Kündigung ist, wie gesagt, üblich. Wenn der Bauarbeiter im Winter beim Eintritt von kaltem Wetter zum Arzt geht, wird ihm vom Unternehmer gekündigt, und er kommt nicht in den Genuß der vorgesehenen sozialen Leistungen. Dem Vernehmen nach ist beabsichtigt, die Betriebszugehörigkeit von vier Wochen auf ein halbes Jahr oder noch länger festzusetzen. Dann würde die Masse der Bauarbeiter erst recht ausgeschlossen.
    Die nächste Etappe war die Rentenreform. Die Dauer der Arbeitslosigkeit beträgt im Durchschnitt acht bis zwölf Wochen. Es heißt da, daß Ausfallzeiten von sechs Wochen nicht anwartschaftsbegründend sind. Die Masse der Bauarbeiter erhält eine Rente, die wesentlich niedriger ist als die anderer Beschäftigter, auch wenn diese weniger verdient haben, als es den Bauarbeitern nachgesagt wird.
    Dann kam das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Witterungsbedingte Arbeitsausfälle sind nicht anwartschaftsbegründend; sie schmälern die Bemessungsgrundlage für die Unterstützung.
    Und nun der Clou. Bei den Bauarbeitern wollte man vor zwei Jahren die Arbeitslosenbeiträge, die allgemein auf 2 % gesenkt werden sollten, auf 3 % belassen. Bei den Regierungsparteien gab es Stimmen, die die Beiträge für die Bauarbeiter sogar auf 5 oder 5 1/2% erhöhen wollten.

    (Zuruf: Was erzählen Sie denn da für Märchen?)

    — Das ist kein Märchen! Lesen Sie mal die Protokolle, insbesondere die Reden, die der Abgeordnete Sabel in diesem Hohen Hause gehalten hat! Lesen Sie auch die Vorschläge nach, die das Bundesarbeitsministerium damals im Ausschuß für Arbeit gemacht hat. Der Bundestag hat in der dritten Lesung in letzter Sekunde in namentlicher Abstimmung diese Vorschläge abgelehnt; sonst wäre dem Baugewerbe seinerzeit dieser Stempel aufgedrückt worden.
    Die sozialdemokratische Fraktion hat eine Große Anfrage eingebracht. Wir möchten von der Bundesregierung nicht nur wissen, was sie auf diesem Gebiet zu tun gedenkt, sondern wir möchten gleichzeitig auch Wege aufzeigen, Vorschläge machen, Lösungen nennen, wie wir sie uns vorstellen und wie sie nach unserer Vorstellung möglich wären.
    Da ist zunächst das technische Problem. Für die Technik, für die Erkenntnisse der Wissenschaft ist das ganzjährige Bauen, auch das Bauen im Winter, heute längst kein Problem mehr. Die Arbeitgeber und ihre Verbände erklären: Wir sind gerüstet und bereit, das ganze Jahr über durchzubauen, ohne einen besonderen Aufwand und zusätzliche Kosten bis zu einem Kältegrad von 7 Grad minus zu arbeiten.

    (Zuruf von der Mitte: Und bei 20 Grad?)

    — 20 Grad haben wir in Deutschland kaum; bei 20 Grad brauchen wir nicht zu arbeiten. Aber wenn his zu 7 Grad gearbeitete würde, wären wir schon sehr weit.
    Wir hatten im ganzen Winter 1957/58 — gemessen von der Wetterwarte Frankfurt, also bezogen auf den mittleren Teil der Bundesrepublik — nur einen einzigen Tag, bei dem es kälter als 7 Grad war. Wir hatten im Monat Januar 1958, also im kältesten Monat, bei der Wetterwarte Hamburg fünf kalte Tage mit Temperaturen unter 7 Grad minus, in Frankfurt nicht einen. Wir hatten in München-Riem elf kalte Tage. Es gab aber 667 000 arbeitslose Bauarbeiter, und die Bundesanstalt bestätigt, daß diese Arbeitslosigkeit im Durchschnitt zwischen acht und zwölf Wochen im Winter angedauert hat. Da sehen Sie das Problem. Die Witterung ist kein so großes Hindernis, die Bauarbeiten im Winter fortzuführen. Die Technik ist in der Lage, das zu überwinden, mindestens aber ohne besonderen Aufwand bis zu 7 Grad Kälte zu arbeiten.
    Auch das Kostenproblem wird vielfach falsch eingeschätzt. Natürlich entstehen, wenn man nur das Problem des Arbeitens im Winter sieht, zunächst besondere Aufwendungen. Das Problem sieht aber sofort anders aus, wenn man es unter dem Gesichtspunkt der ganzjährigen Beschäftigung der Bauwirtschaft sieht, wenn man daran denkt, daß man bei den Maschinen zu einer wesentlich höheren Produktivität gelangt, wenn sie das ganze Jahr einge-



    Leber
    setzt werden. Dann werden die lokalen Mehrkosten, die im Winter entstehen, durch wesentlich höhere ganzjährige Produktivität aufgewogen.
    Ich glaube, ich brauche das im besonderen nicht zu begründen, insbesondere deshalb nicht, weil die Bauindustrie in den letzten Tagen — viele anwesende Herren werden das gelesen haben — zum Ausdruck gebracht hat, daß Winterbau bis zu 7 Grad Kälte technisch und ohne einen besonderen Aufwand durchaus möglich ist. Das Problem besteht lediglich darin, daß innerbetrieblich versucht wird, diesen Aufwand des Winters in lein rechnerisches Verhältnis zu der höheren Produktivität, die der Betrieb erreicht, zu bringen.
    Lassen Sie mich eine kleine Bemerkung machen zu den Verhältnissen im Ausland. Deutschland ist in der Entwicklung zurückgeblieben. Ich will Schweden nennen. Es ist das Land, von dem man in dieser Beziehung viel geredet hat. Wir hatten eine Studienkommission dort, die die Verhältnisse untersucht hat. In Schweden ist es viel kälter als in Deutschland. Einer der mitfahrenden Herren hat gesagt: Wenn wir da hinfahren, ist es vielleicht warm. Die Delegation ist deshalb nördlich des Polarkreises gefahren. Sie hat gesehen, daß man bei 22 Grad Kälte im Freien gemauert hat, daß die Bauarbeiten dort in in einer Form durchgeführt worden sind, daß die Menschen nicht mutlos waren und sich nicht wie Strafgefangene vorkamen, sondern mit anständigen Unterkünften, mit einer Bekleidung und einer Ausrüstung, die das Arbeiten im Winter nicht besonders beschwerlich machen, nicht beschwerlicher, als die
    Arbeit im Sommer bei 30 oder 35 Grad Hitze; das ist nämlich auch nicht angenehm.
    Was hat Schweden erreicht? In Schweden gab es bis zum Jahre 1951 auch 55 bis 60% Arbeitslose wie bei uns. Dann haben die besonderen Maßnahmen der schwedischen Regierung eingesetzt. Seitdem ist in keinem Winter — bis auf einen Monat — die Arbeitslosigkeit höher gewesen als 9 oder 10 °/o, gemessen am Stand der Beschäftigung im Sommer. Das ist doch ein Ergebnis! Mir hat ein Herr als ich ihm das erzählte gesagt: Das kann man doch bei uns nicht machen; Schweden hat doch eine ganz andere Wirtschaftsordnung.
    Nun, ich will mich wegen der Kürze der Zeit einer Auslassung darüber enthalten. Jedenfalls spricht es nicht für die Überlegenheit unserer Wirtschaftsordnung, wenn man annimmt, daß hier nicht möglich wäre, was dort möglich gemacht worden ist. Ich glaube also, die Technik, die Kosten, die Wirtschaft an sich bieten keine Hindernisse, das zu tun. Wie könnte nun eine solche Lösung hier in der Bundesrepublik aussehen?
    Wir haben die Große Anfrage Drucksache 495 vorgelegt, und ich möchte einiges über die darin enthaltenen Fragen 1 bis 4 sagen.
    Das Ziel muß erstens sein, möglichst früh im Jahr Geld zur Verfügung zu stellen und deswegen das Haushaltsjahr an das Kalenderjahr anzupassen. Wir haben gesehen, daß, nachdem die sozialdemokratische Fraktion jahrelang darauf gedrängt hat, nun auch die Christlich-Demokratische-Union einen Antrag vorgelegt und die Regierung ihre Bereitschaft erklärt hat, alle Vorarbeiten zu treffen, daß das Haushaltsjahr an das Kalenderjahr angeglichen werden kann. Ich glaube, das ist auch schon deswegen nätig, weil Deutschland meines Weissen dais einzige Land im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, das noch ein Haushaltsjahr hat, das nicht an das Kalenderjahr angepaßt ist, während EWG, Euratom, Montan-Union und alle anderen Länder längst ihr Etatjahr auf das Kalenderjahr beziehen.
    Es ist aber, glaube ich, nicht nur nötig, früh zu beginnen, sondern vor allen Dingen auch dafür zu sorgen, daß die Bauaufträge und die Gelder gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt werden, Das sollte der Bund nicht nur für die eigenen Bauaufträge tun, die in seinem Namen durchgeführt werden, das sollte er nicht nur für Gelder tun, die er im eigenen Bereich zur Verfügung stellt, sondern er sollte darauf drängen, daß auch die Länder und Gemeinden sich einem solchen Verfahren unterwerfen.
    Also früher Beginn der Bautätigkeit, das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr anpassen und dann die zur Verfügung stehenden Gelder und Bauaufgaben gleichmäßig über das ganze Jahr so streuen, daß eine ausgeglichene Bautätigkeit möglich ist! Dazu gehören aber einige Voraussetzungen, und die sind nicht vorhanden.
    Bei der Bundesregierung besteht ein sogenannter interministerieller Ausschuß für die Bautätigkeit. Er mag intern seine Aufgaben erfüllt haben; mit besonderen Vollmachten ist dieser interministerielle Ausschuß nicht ausgestattet. Daneben gibt es aber sieben sogenannte oberste Baubehörden. Es gibt eine oberste Bundesbaubehörde in Berlin, eine oberste Baudirektion beim Schatzministerium, eine Bauabteilung für Wasserbau und Straßenbau beim Verkehrsministerium, Bauabteilungen der Bundesbahn und der Bundespost, und dann hat das Wohnungsbauministerium eine eigene Bauabteilung für den Wohnungsbau für Bundesbedienstete. Das sind sieben oberste Baubehörden. Alle diese obersten Spitzenbehörden des Bundes planen, verteilen Gelder, vergeben Bauaufträge. Sie machen das unkoordiniert, jeder für sich, ohne daß eine übergeordnete Stelle da ist, die dafür sorgt, daß das nach Möglichkeit in einem ausgeglichenen Trend über das ganze Jahr geschehen kann.
    Wir machen dazu folgenden Vorschlag. Wir möchten bitten zu überlegen, ob es nicht richtig ist, beim Bundeswirtschaftsministerium, das keine Bauabteilung hat, aber für die Wirtschaftspolitik verantwortlich ist — und das hier ist eine wirtschaftspolitische Aufgabe, keine Aufgabe, die den Wohnungsbau allein angeht, keine Aufgabe, deren Lösung nur durch den Verkehrsbau zu erreichen wäre—, eine Stelle mit der Aufgabe zu schaffen, für eine Koordinierung aller Bauaufgaben des Bundes zu sorgen, weiter dafür zu sorgen, daß der Fluß der Gelder generell in einem ausgeglichenen Verhältnis vor sich geht, aber auch auf die Maßnahmen Einfluß zu nehmen, die Länder und Gemeinden ange-
    2842 Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1958
    Leber
    hen, sowie dahin wirken, daß nicht jede Behörde für sich allein plant, Bauaufgaben durchführt und Geld zur Verfügung stellt, und damit Doppelarbeit zu vermeiden.
    Ich möchte an dieser Stelle auch eine Anregung an die Herren Kollegen des Haushaltsausschusses geben, sich dieser Fragen anzunehmen und festzustellen, wo überall in den Bundesbehörden Doppelarbeit geleistet wird. Ich glaube, das wäre eine dankbare Aufgabe. Es geht nicht darum, eine neue Behörde oder neue Stelle zu schaffen, sondern darum, eine Entlastung der sieben obersten Bundesbaubehörden im Sinne einer echten Koordinierung aller Bauaufgaben herbeizuführen.
    Ein weiterer Punkt, bei dem wir eine Forderung gestellt haben und bei dem wir die Bundesregierung um ihre Meinung bitten, ist die Frage eines langfristigen Bauprogramms. Diese Probleme lassen sich nicht lösen, wenn man für jedes einzelne Jahr Bauprogramme aufstellt. Wir wissen, daß man auf dem Gebiet des Autobahnhaues und des Straßenbaues inzwischen in Zweijahresraten denkt, daß auf dem Gebiet des Wasserbaues auch in Zweijahresabschnitten gedacht wird. Das ist noch zu kurz. Wir müssen zu echten langfristigen Bauprogrammen kommen. In diesem Jahr können nach meiner Information 200 Millionen DM auf der Straße nicht verbaut werden, weil man mit der Planung nicht rechtzeitig fertiggeworden ist. Umgekehrt werden Pläne gemacht, während die Finanzierung nicht gesichert ist. Wir brauchen langfristige
    Bauprogramme und eine langfristige finanzielle Sicherung für diese Programme. Das ist nötig, nicht nur um dem Bauunternehmer und der Bauwirtschaft einen langfristigen Überblick zu gehen, damit sie wirtschaftlich sicher disponieren können, sondern auch im Hinblick auf die Festigung der Konjunktur.
    Denken wir bitte daran, wie es bei der Krise von 1930 bis 1933 war. Das sollte uns in Erinnerung bleiben. Ich glaube nicht, daß es noch einmal zu einer Krise kommen wird, wie wir sie damals erlebt haben. Damals wurde mit langfristigen Planungen zu spät angefangen. Die Demokratie fing Ende 1931 an zu planen, um mit der Krise fertig zu werden. Als die Autobahnen dann vermessen waren, als die Pläne fix und fertig waren, kamen die Nazis und haben sie ausgeführt. Die Demokratie war in der Zwischenzeit wegen ihrer zu späten Planung in der Krise bereits auf dem Altar ihrer eigenen Versäumnisse geopfert worden. Das sollte uns allen eine Mahnung sein. Das gilt auch dann, wenn man nicht an Krisen glaubt, sondern nur an die Möglichkeit stärkerer Konjunkturabschwächungen. Diese sind immer noch möglich; das beweist uns die Entwicklung in Amerika.
    Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie haben im April beim Bundesverband der Deutschen Industrie gesagt, das müsse ein schlechter Minister sein, der in seiner Schublade nicht auch ein Krisenprogramm habe. Legen Sie es doch diesem Hause einmal vor! Welche Rolle spielt darin die Bauwirtschaft? Daß Sie das gesagt haben, hat in der Zeitung gestanden.
    Eine weitere Sorge, die wir haben, betrifft die Forschungsaufträge. Wir möchten, daß die Bundesregierung die bisher vergebenen Forschungsaufträge auch weiter vergibt, aber nicht nur auf dem Gebiet des Wohnungsbaues, sondern auch auf dem Gebiete des Hochbaues, des Tiefbaues und des Straßenbaues. Alle Forschungsaufträge sind bis jetzt ausschließlich auf den Wohnungsbau abgestellt gewesen. Wir möchten weiter, daß die Bundesregierung Geld und Auftrag an das RKW verteilt, damit Bauherr und Bauunternehmer über die technischen Möglichkeiten des Bauens und über die Kostenzusammenhänge, die dabei gegeben sind, aufgeklärt werden können.
    Zum Schluß gestatten Sie mir, neben diesen wirtschaftlichen Problemen einiges über die besondere Seite der Sozialpolitik, die damit verbunden ist, zu sagen. Als Ergänzung dieser wirtschaftspolitischen Erfordernisse sind einige sozialpolitische Maßnahmen zu treffen. Sie sind nötig, damit Hindernisse beseitigt werden, die jetzt noch dazu führen, daß nicht das ganze Jahr über gebaut werden kann, Im Rahmen der in der Bundesrepublik gültigen Wirtschaftsordnung müssen mit dem dieser Wirtschaftsordnung gemäßen Instrumentarium und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten besondere Anreize und Anregungen geschaffen werden, und zwar als Ergänzung der wirtschaftspolitischen Möglichkeiten, zu einem ausgeglichenen Baujahr mit ganzjähriger Baubeschäftigung zu kommen. Mit konservativen Vorstellungen in den alten Bahnen geht das nicht.
    Ich möchte einige Punkte anführen, auf die es dabei ankommt. Das erste ist eine Änderung der Vorschriften über die Berechnung der Unterstützung in dem Gesetz über die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. In der jetzigen Fassung sagt das Gesetz: Arbeitslosenunterstützung wird auf der Basis des tatsächlich verdienten Arbeitseinkommens errechnet. Das führt zu folgendem Zustand: Ein Bauarbeiter, der im Januar noch arbeiten kann, wobei es einen Ausfall von einem oder zwei Tagen in der Woche gibt, muß damit rechnen, wenn er dann noch arbeitet -- abgesehen von diesen zwei Tagen, an denen man wegen schlechter Witterung tatsächlich nicht arbeiten kann — und anschließend arbeitslos wird, daß er dann eine geringere Unterstützung erhält. Durch diese zwei Tage rückt also der ganze Unterstützungsspiegel zurück. Er bekommt nicht die Unterstützung, die er bekommen würde, wenn er in 45 Stunden seinen Lohn verdient hätte, sondern er erhält die Unterstützung nach einem niedrigeren Satz.
    Das ist ein echtes Hindernis. Der Mann wird versuchen — das ist ganz natürlich; deshalb ist er kein Verbrecher, es ist vielmehr einfach eine Auswirkung eines schlechten Gesetzes —, zu einem Zeitpunkt arbeitslos zu werden, an dem solche witterungsbedingten Ausfälle seine Unterstützung noch nicht herabsetzen.
    Die Anregung, die wir geben möchten, lautet deshalb:
    Vorübergehende Arbeitsausfälle, die ohne Verschulden des Arbeitnehmers, insbesondere aus witterungsbedingten Ursachen, innerhalb des Bemessungszeitraums eintreten, dürfen die



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    Unterstützung nicht schmälern. Für die Berechnung der Arbeitslosenunterstützung muß destens das Einkommen zugrunde gelegt werden, das der Arbeitnehmer in einer regelmäßigen Arbeitszeit verdient haben würde.
    Mit einer solchen Lösung würde mehr Gerechtigkeit geschaffen werden. Damit würde aber auch ein Hindernis beseitigt, das jetzt zu frühzeitiger Arbeitslosigkeit führt, zu einer Arbeitslosigkeit, die schon eintritt, ehe sich diese witterungsbedingten Ausfälle ergeben.
    Ein zweiter Punkt! Auch er führt weit weg von den ausgefahrenen Möglichkeiten oder Gedankengängen der seitherigen Versicherungsgesetzgebung. Das ist folgender Fall: An einem Mittwoch wird es plötzlich 10 Grad kalt. — Wie selten diese Tage sind, habe ich vorhin gesagt. In Frankfurt hatten wir im ganzen vergangenen Winter nur einen Tag, an dem die Kälte unter 7 Grad sank, aber etwa 670 000 Arbeitslose.
    Die praktische Auswirkung eines solchen Kältetages sieht folgendermaßen aus: Auf der Baustelle stellt man am Morgen fest: Es ist kalt. Die Arbeiter kommen; der Unternehmer kommt. Es tritt etwas ein, was keiner ändern kann, das Gefühl der Unsicherheit: Wie lange dauert diese Kälte? Sagt der Unternenhmer: Wir kündigen nicht und halten die Baustelle aufrecht, dann geht er ein Risiko ein. Die Leute fragen doch: Wie sieht es mit der Bezahlung aus, wenn er uns nicht entläßt? Der Unternehmer weiß nicht, wie lange die Kälte dauert. Entläßt der Unternehmer aber die Arbeiter — und das tut er in der Regel, weil er nicht weiß, wie lange die Kälteperiode anhält —, muß der Mann einen Haufen von Formularen ausfüllen, der Arbeiter ist arbeitslos und bleibt es auch in der Regel so lange, bis der Winter vorbei ist. Es könnte ja noch einmal kalt werden, und nachdem man einmal über diesen Schwulst von Formularen und Voraussetzungen geklettert ist, bleibt man in der Regel auch arbeitslos, bis das erste Geld kommt.
    Unsere Vorstellung tendiert dahin, den Arbeitnehmer im Arbeitsprozeß zu lassen, bis das Thermometer unter 6 Grad sinkt. Bis dahin kann man ohne besonderen Aufwand arbeiten. Wenn es kälter wird als 6 Grad, kann das Arbeitsamt ohne weiteres durch ein Thermometer an seiner Hauswand kontrollieren, ob es betrogen wird oder nicht, wenn es kalt wird. Der Mann soll im Arbeitsverhältnis bleiben und soll vom Arbeitsamt über seinen Arbeitgeber 55 % des Lohns erhalten, den er verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte, also eine Art Arbeitslosenversicherung für einen Tag, an dem die Kälte unter 6 Grad sinkt. Der Mann wird aber nicht arbeitslos werden, wenn dieses einfache Verfahren der Unterstützung über den Arbeitgeber angewandt würde.
    Was würde damit erreicht, meine Damen und Herren? Dem Arbeitnehmer würde so der Arbeitsplatz erhalten. Er bekäme dasselbe, wie wenn er arbeitslos würde. Der Bauunternehmer könnte sofort nach Beendigung der Kälte, wenn es also am zweiten Tag wieder wärmer würde, weiterarbeiten.
    Die Arbeitslosigkeit würde eingeschränkt, zusammengedrängt effektiv nur auf die Tage, an denen man aus witterungsbedingten Gründen nicht arbeiten kann. Die Bundesanstalt würde nicht eine 8 oder 12 Wochen dauernde Arbeitslosenzeit zu verzeichnen haben, sondern nur so viele Tage, wie man effektiv aus Gründen der schlechten Witterung nicht weiterarbeiten könnte.
    Der dritte Vorschlag ist für einen konventionellen Arbeitsversicherungspolitiker genauso schlecht zu verstehen wie die beiden anderen auch. Ausgehend von der Annahme, daß in jedem Winter in der Bauwirtschaft bis zu etwa 55 % aller im Baugewerbe Tätigen regelmäßig arbeitslos geworden sind, also 45 % aller Beschäftigten im Betrieb beschäftigt bleiben, und ausgehend von der Unterstellung, daß das das Spiegelbild auch für jeden Betrieb ist — es stimmt nicht ganz; im großen Betrieb wird es etwas anders sein als im kleinen, das kann man aber regulieren; deshalb ist der Grundsatz doch richtig —, möchten wir folgendes vorschlagen: Für jeden Arbeitnehmer, der über den Satz von 45 % der im Sommer im Betrieb beschäftigten Belegschaft hinaus arbeitslos wird, soll die Arbeitslosenversicherung dem Betrieb die Hälfte der Summe, die der Betreffende im Jahr vorher als Arbeitslosenunterstützung erhalten hat, als Zuschuß zur Verfügung stellen.
    Welche Auswirkungen würde das nach sich ziehen? Die Arbeitslosenunterstützung ginge kein Risiko ein. Sie hat bis jetzt immer 100 % Unterstützung gezahlt. Sie wird in Zukunft lediglich die Hälfte davon zu bezahlen haben und die andere Hälfte sparen. Mit dieser Hälfte aber werden dem Unternehmer die Mittel zur Verfügung gestellt, die er braucht, um zusätzliche Ergänzungsinvestitionen vorzunehmen, damit er den übrigen Maschinenpark das ganze Jahr über, also auch im Winter, beschäftigen kann, sein Dampfaggregat finanzieren kann, damit er die Mischmaschinen betreiben kann, die er sowieso hat usw.
    Die Bundesanstalt würde die Hälfte ihrer Unterstützung sparen und die andere Hälfte dem Unternehmer für sogenannte Ergänzungsinvestitionen zur Verfügung stellen. Dem Arbeitnehmer würde damit ein ganzjähriger Arbeitsplatz garantiert. Der Unternehmer würde in den Besitz zusätzlicher Mittel kommen, und der Bauherr könnte bauen, ohne daß die Gefahr bestünde, daß diese zusätzlichen Investitionen, diese Erstausstattung für den Winterbau, ihm auf dem Weg über die Preise weitergegeben würden.
    Wir schlagen vor, eine solche Lösung einmal versuchsweise für zwei Jahre einzuführen, um zu sehen, zu welchem Ziel man dabei gelangen kann, und festzustellen, ob das der richtige Weg ist. Daß er nicht zum Ziel führt, ist ziemlich ausgeschlossen. Denn hier besteht ein finanzieller Anreiz: Beschäftige mehr Leute, dann kriegst du Zuschüsse und kannst deinen Gerätepark komplettieren. Wir glauben, daß das ein guter und erfolgreicher Weg ist.

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    Meine Damen und Herren, das sind Schritte in Neuland. Ich glaube, wir haben damit den Beweis erbracht, daß wir nicht nur Kritik an der Regierung geübt haben. Wir haben auch positive Vorschläge gemacht und ein eigenes Konzept entwikkelt, das zu einer ganzjährigen Vollbeschäftigung der Bauwirtschaft führen könnte.
    Zweck unserer Anfrage war es, die Bundesregierung, nachdem das Aufbaustadium so ziemlich abgeschlossen ist, auf diese Zustände aufmerksam zu machen und von ihr zu erfahren, wie sie sich konkret eine bessere Ordnung in der Bauwirtschaft vorstellt. Das alles ist möglich im Rahmen unserer Wirtschaftsordnung mit dem Instrumentarium, das die Marktwirtschaft zur Verfügung hat. Man muß die Möglichkeiten untersuchen und sie sich auch dienstbar machen. Die Regierung soll sagen, ob sie bereit ist, auf diesem oder auf einem anderen Wege diese Ziele zu verfolgen, und soll Vorschläge machen, die dazu führen können, daß hier im Bundestag Gesetze erlassen werden, mit dem Ziel, eine ganzjährige Vollbeschäftigung im Baugewerbe herbeizuführen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Große Anfrage ist begründet. Zur Beanwortung hat das Wort der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich zur Begründung sagen, daß der zweifellos gewollte, aber falsche Eindruck, daß es der Großen Anfrage der Fraktion der SPD bedurft habe, um die Bundesregierung dazu zu veranlassen, die Probleme der Bauwirtschaft zu ordnen, keineswegs den Tatsachen entspricht. Insbesondere die Fragen des Winterbaues können, wie Sie, Herr Kollege Leber, wissen, bereits als weitgehend gelöst gelten. Sie haben einen schlechten Zeitpunkt ausgewählt. Denn nach den letzten Meldungen der Arbeitsämter sind in der Bauwirtschaft 56 300 Stellen offen. Im übrigen ist für das Wetter letzten Endes auch noch der liebe Gott verantwortlich.
    Ich beantworte die Anfrage wie folgt. Die Große Anfrage der Fraktion der SPD strebt eine Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft an. Es erscheint mir daher notwendig, zunächst kurz die Leistungen der deutschen Bauwirtschaft nach der Währungsreform und ihre gegenwärtigen Hauptprobleme zu behandeln, weil sich meines Erachtens nur so ein Urteil darüber fällen läßt, an welchen Punkten der Wunsch nach Verbesserung mit Erfolg ansetzen kann.
    Das Bauvolumen, d. h. der Wert aller Bauleistungen, ist nach den Errechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin von 10,5 Milliarden DM im Jahre 1950 nominal auf 25,8 Milliarden DM, real — in Preisen von 1950 — auf 18,8 Milliarden DM im Jahre 1957 gewachsen. Das bedeutet eine nominale Steigerung von 146 % und eine reale von 80 %. Das Bauvolumen des Jahres 1958 wird aller Voraussicht nach auf mindestens derselben Höhe liegen wie das des Jahres 1957.
    Die Wertschöpfung des Baugewerbes, d. h. sein Beitrag zum Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten, betrug nach den Sozialproduktberechnungen des Statistischen Bundesamtes, in jeweiligen Preisen ausgedrückt, im Jahre 1950 4,7 Milliarden DM gleich 6,2 %, im Jahre 1957 10,3 Milliarden DM gleich 6,4 %. Die Größenordnung für 1957 dürfte die Wertschöpfung des Baugewerbes auch im Jahre 1958 erreichen.
    Das Bauhauptgewerbe — Rohhoch- und Tiefbau — erzielte im Jahre 1950 einen Umsatz von 6,2 Milliarden DM. Im Jahre 1957 belief sich der Umsatz auf 16 Milliarden DM. Das bedeutet eine Steigerung um rund 160 %.
    Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden im Bauhauptgewerbe betrug im Jahre 1950 1,8 Milliarden, im Jahre 1957 2,4 Milliarden. Das bedeutet eine Steigerung um 31,4 %.
    Die Zahl der im Bauhauptgewerbe Beschäftigten belief sich im Monatsdurchschnitt des Jahres 1950 auf 913 000, im Monatsdurchschnitt des Jahres 1957 auf 1 201 000. Das bedeutet eine Steigerung um 31,6 %.
    Der Umsatzsteigerung im Bauhauptgewerbe von 1950 bis 1957 um rund 160 % steht also eine Anhebung der Beschäftigtenzahl um nur 31,6 % und der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden um 31,4 % gegenüber; ein Beweis für die inzwischen erfolgte größere Rationalisierung des Baugeschehens.
    Während nach der Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Nürnberg, die Gesamtzahl der unselbständig Beschäftigten in der gesamten Wirtschaft vom 30. 9. 1950 bis zum 30. 9. 1958 von 14,3 Millionen auf 19,4 Millionen — um rund 35 % — anstieg, wuchs die Zahl der Beschäftigten in allen Bauberufen — Bauhaupt- und Ausbaugewerbe — vom 30. 9. 1950 bis zum 30. 9. 1958 von 1 378 000 auf 2 100 000, also um 52 %.
    Aus diesem Zahlenmaterial geht eindeutig hervor, daß der gesamtwirtschaftliche Wachstumsprozeß sich durchaus im Wachstum der Bauleistungen widerspiegelt.
    Um diese Ausführungen durch weitere von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung stammende Zahlen zu ergänzen:
    Am 30. 9. 1948 betrug die Zahl der in der gesamten Wirtschaft in unselbständiger Position Tätigen 13,4 Millionen. Davon waren 1 147 000 in der Wirtschaftsabteilung Bau-, Ausbau- und Bauhilfsgewerbe tätig; das sind 8,5 %. Am 30. 9. 1958 waren 19 365 000 in unselbständiger Stellung in der gesamten Wirtschaft tätig, davon 2,1 Millionen in der Wirtschaftsabteilung Bau-, Ausbau- und Bauhilfsgewerbe; das sind 10,8 %. Am 30. 9. 1948 war von allen in unselbständiger Stellung Beschäftigten jeder achte, am 30. 9. 1958 jeder sechste Mann im Bausektor beschäftigt.
    Am 30. 9. 1958 waren bei 61 600 offenen Stellen 15 200 Bauarbeiter arbeitslos, zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres 30 700. Das heißt, der Tiefpunkt der Bauarbeitslosigkeit seit der Währungsreform ist im Monat September 1958 erreicht wor-



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    den. Am 31. 10. 1958 erfolgten eine leichte Erhöhung der Bauarbeitslosigkeit auf 19 800 — zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres waren es 27 500 — und eine geringfügige Verringerung der Zahl der offenen Stellen auf 56 300 — im Vorjahr waren es 51 600 —.
    Die Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft verdreißigfacht sich allerdings in der Regel bisher von ihrem Tiefstand im Spätsommer oder Frühherbst bis zu ihrem Höchststand im Januar/ Februar. So schnellte die Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft von ihrem Tiefpunkt im Jahre 1957 (27 500 im Oktober) auf ihren winterlichen Höhepunkt im Jahre 1958 (667 000 im Januar). Im Januar 1958 betrug sie das 44fache des Standes vom September 1958. Von den 1 133 000 männlichen Arbeitslosen im Januar 1958 waren damit rund 59 v. H. Ende 1957 in der Bauwirtschaft tätig gewesen. Daraus ergibt sich, daß die entscheidenden Probleme in der Bauwirtschaft die Ballung der Bautätigkeit in den Spätsommermonaten und die starke Bauarbeitslosigkeit am Anfang eines jeden Jahres sind. Daß die Bauarbeiter durch die winterliche Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft keine entscheidende wirtschaftliche Schlechterstellung erfahren, geht aus einem von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nach dem Stand vom 1. 8. 1958 aufgestellten Vergleich der Sozialleistungen an einen arbeitslosen Bauarbeiter mit den Bezügen eines arbeitenden Bauarbeiters eindeutig hervor. Ich darf dazu ganz kurz sagen, daß ein arbeitsloser Bauarbeiter mit einem Kind im Sommer 94,8 % des Nettolohnes und im Winter 110,8 % des Nettolohns verdient, ein lediger arbeitsloser Bauarbeiter im Sommer 86,7 %, im Winter 101,7 %.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Wenn man die Forderung nach einer Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft erhebt, dann sollte dies mit der Einschränkung geschehen, daß eine weitere Verbesserung, d. h. vor allem eine weitgehende Beseitigung der winterlichen Arbeitslosigkeit und damit auch eine weitgehende Beseitigung der durch die Winterarbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft jährlich wiederkehrenden volkswirtschaftlichen und sozialen Belastungen, angestrebt wird. Die Bundesregierung muß auf der anderen Seite feststellen, daß die in der Großen Anfrage angeschnittenen Fragen weder neu noch bisher von ihr nicht beachtet oder gar vernachlässigt worden sind. Die Bundesregierung hält es weiterhin für angezeigt, darauf aufmerksam zu machen, daß die beiden bedeutsamsten Probleme, vor die sich die Bauwirtschaft immer wieder gestellt sieht, nämlich Ballungserscheinungen im Sommer und erhebliche Arbeitslosigkeit im Winter, gerade in einer Marktwirtschaft nicht von der Bundesregierung allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit allen am Bau Beteiligten, d. h. den sonstigen öffentlichen und privaten Bauherren, den Bauunternehmern und den Bauarbeitern, gelöst werden können. Die winterliche Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft stellt eben keineswegs, wie vielfach angenommen, nur ein Wetterproblem, also nicht nur eine SchlechtwetterArbeitslosigkeit dar; das Problem ist erheblich vielschichtiger.
    Damit komme ich zur Beantwortung der Frage 1.
    Hoher Beschäftigungsgrad der gesamten Volkswirtschaft ist ein Hauptziel der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Das bedeutet allerdings nicht, daß jeder einzelne Wirtschaftsbereich frei von Schwankungen in der Beschäftigung bleiben könnte.
    Seit die deutsche Wirtschaft die Vollbeschäftigung erreicht hat, haben vor allem die durch die Witterung teils bedingten, teils damit motivierten besonders ausgeprägten jahreszeitlichen Schwankungen der Bautätigkeit verstärkt im Zentrum der Überlegungen gestanden, die auf die Verringerung der gesamtwirtschaftlichen Schwankungen abzielten. Die Bundesregierung hat daher gerade für den Sektor Bauwirtschaft bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um die kontinuierliche Beschäftigung der Bauwirtschaft, d. h. eine stärkere Ausdehnung der Bautätigkeit möglichst auf das ganze Jahr und die Abflachung der Produktionskurve in dein Sommermonaten zu fördern.
    Die Bundesregierung hat bereits 1950 einen ständigen Interministeriellen Arbeitsausschuß Bauwirtschaft ins Leben gerufen, zu dessen Hauptaufgaben die Sicherung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der öffentlichen Bauaufträge des Bundes unter besonderer Aussparung der Monate der Produktionsspitze und unter besonderer Ausnutzung der üblicherweise bauschwachen Monate zu Beginn und am Ende eines jeden Jahres gehört. Auf Grund des 2. Konjunkturprogramms hat die Bundesregierung 1956 eine Versammlung aller öffentlichen Bauherren einberufen, um aus diesen einen Gemeinschaftsausschuß zu bilden, der neben anderen Zielsetzungen die gleiche Aufgabe auf breiter Basis behandeln sollte. Die Vertreter der Länder und Gemeinden haben jedoch seinerzeit die Institutionierung eines solchen Ausschusses als nicht erforderlich bezeichnet.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Zur Aktivierung des Winterbaues, dem zur Herbeiführung einer größeren Kontinuität der Bautätigkeit eine besondere Bedeutung zukommt, hat die Bundesregierung im Jahre 1955 einen Hauptausschuß Winterbau ins Leben gerufen, dessen Aufgabe es ist, technische, wirtschaftliche und soziale Probleme des Winterbaues einer Lösung näherzubringen. Ich darf in dem Zusammenhang auf die dem Hohen Haus bereits ausgehändigte Diskussionsschrift dieses Ausschusses hinweisen. Der schnelle Eintritt der Vollbeschäftigung in der zweiten Aprilhälfte dieses Jahres ist zu einem erheblichen Teil auf die überlegte Vergabepolitik der öffentlichen Bauherren zurückzufühen; es läßt sich daher nicht bestreiten, daß die elastischen Methoden der Bundesregierung zur Beeinflussung des öffentlichen Baugeschehens erfolgreich waren. Die Bundesregierung ist gewillt, diese Bemühungen sowohl aus wirtschaftspolitischen als auch aus sozialpolitischen Erwägungen mit Nachdruck fortzusetzen
    In einer Marktwirtschaft hängt der Wirtschaftsablauf nicht allein von der Regierung und vom öffentlichen Bauherrn ab; private Bauherren, Bauunternehmer und vor allem Bauarbeiter haben auf



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    die Gestaltung des jährlichen Baugeschehens einen entscheidenden Einfluß. Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit mitunter des Eindrucks nicht erwehren können, daß die Bereitschaft zur Mitwirkung am kontinuierlichen Bauen und insbesondere an einer Verstärkung der Bautätigkeit im Winter nicht bei allen Baubeteiligten im gleichen Maße vorhanden ist. Die Umstellung des jährlichen Bauprozesses von seinem bisherigen Rhythmus auf spannungsfreie Gleichmäßigkeit mag bei vielen am Baugeschehen Beteiligten allerdings, unter psychologischen Aspekten, als unbequem empfunden werden und daher eine gewisse Anpassungszeit erfordern. Die Bundesregierung muß darauf aufmerksam machen, daß administrative und legislative Maßnahmen allein nicht dazu ausreichen würden, diesen schwierigen Umstellungsprozeß von heute auf morgen zu bewerkstelligen. Ohne verstärkte Bereitschaft aller öffentlichen und privaten Bauherren, Bauunternehmer und Bauarbeiter kann — das sei noch einmal ganz klar gesagt — ein nachhaltiger Erfolg nicht erzielt werden.
    Zu Frage 2: Die Bundesregierung hat, wie bereits ausgeführt, schon seit geraumer Zeit nicht ohne Erfolg die gleichmäßige Verteilung von Bauvorhaben der Bundesbehörden über das ganze Jahr betrieben. Als sehr wirkungsvoll in diesem Sinne hat sich die frühzeitige Bereitstellung der Baumittel, unabhängig von der Lage des Haushalts, erwiesen. So standen z. B. für die Bundesstraßen und die Betriebsstrecken der Bundesautobahnen bereits am 16. Dezember 1957 Bindungsermächtigungen in Höhe von
    463 Millionen DM für das kommende Haushaltsjahr 1958/59 zur Verfügung. Die Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau wurden bereits zum 1. Dezember eines jeden Jahres für das kommende Haushaltsjahr auf die Länder verteilt. Zur Zeit prüft darüber hinaus die Bundesregierung zusammen mit den Ländern, ob und welche sonstigen administrativen Maßnahmen erforderlich sind, um bei der Vorbereitung von Baumaßnahmen in allen Fällen die Durchführbarkeit als „Winterbau" zu erreichen.
    Die Bundesregierung hat den Länderregierungen schon im Jahre 1956 die Bildung von interministeriellen Arbeitsausschüssen Bauwirtschaft auf Landesebene zur besseren Koordinierung der Bautätigkeit nahegelegt. Ihrem Wunsche ist jedoch von den wenigsten Ländern entsprochen worden. Sie befindet sich allerdings über den beim Bundeswirtschaftsministerium gebildeten Länderausschuß Bauwirtschaft, der auch als baukonjunkturpolitisches Gremium im ausdrücklichen Auftrag aller öffentlichen Bauherren fungiert, mit den Ländern in ständigem Kontakt, um den jahreszeitlichen Ablauf der öffentlichen Bautätigkeit in geeigneter Weise beeinflussen zu können.
    Die Baumaßnahmen des Bundes, außer denen der Bundespost, Bundesbahn und des Wasser- und Straßenbaus im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbauverwaltung des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Besitz des Bundes. Sie werden auf Grund des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Mittelinstanz durch die Oberfinanzdirektionen
    — Landesvermögens- und Bauabteilungen — und in den Ortsinstanzen durch örtliche Dienststellen der Landesbauverwaltungen durchgeführt. In der Hand dieser Behörden liegen auch Ausschreibungen und Vergabe der Bauleistungen an die Auftragnehmer. Ihre Maßnahmen beeinflussen daher wesentlich den Baumarkt.
    Das Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat die Oberfinanzdirektionen seit langem angewiesen, sich vor Beginn größerer Bauvorhaben rechtzeitig mit den für den Einsatz von Arbeitskräften, Transport usw. zuständigen regionalen Stellen abzustimmen. Das Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ist im Einvernehmen mit den anderen Ressorts, den Bundesministerien für Verkehr, für das Post- und Fernmeldewesen, für Arbeit, für Wohnungsbau und für Wirtschaft seit langem bestrebt, das Marktbewußtsein der regionalen Behörden, insbesondere das Verständnis für die Probleme des Winterbaues, zu stärken.
    Zu Frage 3: Die Bundesressorts haben für die unter ihrer Verantwortung stehenden Bauvorhaben schon immer, soweit es vorgeschrieben oder für erforderlich erachtet wurde, langfristige Baupläne aufgestellt, so z. B. die Fünfjahresbaupläne der Post, die Sechsjahresbauprogramme für den sozialen Wohnungsbau nach dem Ersten und Zweiten Wohnungsbaugesetz, die Mehrjahresprogramme für den Autobahnbau auf Grund des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 und ebenso Planungen auf dem Gebiet der Verteidigung.
    Die Bundesregierung beabsichtigt, und zwar sowohl für die Bundesfernstraßen als auch für die Bundeswasserstraßen, Vierjahrespläne aufzustellen. Die erforderliche Deckung wird durch neue gesetzliche Maßnahmen geschaffen werden müssen. Die Bundesregierung wird daher im Bundestag zusammen mit dem Entwurf eines neuen Straßenbaufinanzierungsgesetzes ein Vierjahresprogramm —1959 bis 1962 — für den Ausbau der Bundesfernstraßen vorlegen. Dieses Vierjahresprogramm wird ein Teil des Plans sein, der auf dem Gesetz über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957 beruht. Der Vierjahresplan für den Ausbau der Bundeswasserstraßen wird ebenfalls dem Bundestag vorgelegt werden.
    Mehrjahrespläne könnten im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Besitz des Bundes auf dem Gebiet des öffentlichen Hochbaues nur aufgestellt werden, soweit der Baubedarf für entsprechend lange Zeiträume — wie für den Verteidigungsbau — mit Sicherheit im voraus festliegt. Dies ist jedoch bei den verschiedenen Bedarfsträgern wie Zoll, Bundesgrenzschutz, der Forschung und hinsichtlich Schlußfreimachungsprogrammen für die Stationierungsstreitkräfte bisher nicht möglich gewesen, weil sich ihr Baubedarf nicht in langfristigen, keiner Veränderung unterliegenden Programmen festlegen läßt.
    Im übrigen hält es die Bundesregierung für notwendig, in diesem Zusammenhang allgemein darauf aufmerksam zu machen, daß eine verbindliche



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    Festlegung von Mehrjahresplänen das jährliche Haushaltsbewilligungsrecht dieses Hohen Hauses einengen und die Haushalte kommender Rechnungsjahre in erheblichem Umfang vorbelasten würde. Die Bundesregierung glaubt auch solche Vorbelastungen nicht verantworten zu können, weil es unmöglich sein dürfte, die Deckung mehrere Jahre im voraus sicherzustellen. Inwieweit Mittel für neue Bauvorhaben in den Haushaltsplan eingestellt werden können, sollte deshalb nur bei der jährlichen Beratung über den Haushaltsplan unter Berücksichtigung der gesamten Haushaltslage, insbesondere der Deckungsmöglichkeiten, und nach der jeweiligen Dringlichkeit der einzelnen Bauvorhaben entschieden werden.
    Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, die zur Realisierung von Mehrjahresbauplanungen zur Verfügung stehen: Bindungsermächtigungen, Vorwegbewilligungen usw., soweit es trotz der fehlenden Vollzugsverbindlichkeiten der Baupläne erforderlich war.
    Zu Frage 4: Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, die Frage der Anpassung des Haushaltsjahres an das Kalenderjahr weiterhin zu fördern. Demnächst wird die Frage Haushaltsausschuß des Bundestages ausführlich behandelt werden. Die positive Einstellung der Bundesregierung zu diesem Problem ist bereits in der Denkschrift des Bundesfinanzministers betreffend Vorverlegung des Rechnungsjahrs der öffentlichen Hand — abgedruckt in der Hausausgabe des Bundeshaushatsplans 1955 auf den Seiten 251 ff. — zum Ausdruck gekommen. Die Vorverlegung konnte damals wegen des Widerstands der Länder nicht verwirklicht werden. Die Angelegenheit ist im Oktober dieses Jahreserneut mit den Ländern auf einer Tagung der Finanzminister der Ländererörtert worden. Die Besprechungen, die noch nicht zu einem Ergebnis geführt haben, sollen Anfang deis Jahres 1959 ,fortgesetzt werden. Im übrigen kann erwartet werden, daß die kommenden Beratungen Haushaltsausschuß die Lösung des Problems fördern werden.
    Zu Frage 5: Die Bundesregierung hat seit 1955 vom Hauptausschuß Winterbau theoretische und praktische Untersuchungen über technische, wirtschaftliche und soziale Fragen bei Hochbauarbeiten im Winter durchführen lassen. Es sind „Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung" und für die „Vergabe von Winterarbeiten im Hochbau" sowie ein „Merkblatt für die soziale Betreuung der Bauarbeiter" herausgegeben warden. Diese bildeten die Grundlage für die nunmehr in drei Winterhalbjahren durchgeführten Versuchs- und Vergleichsbauten im ¡gesamten Bundesgebiet. Unabhängige Forschungsinstitute haben den Bauablauf beobachtet, ausgewertet und darüber in der Fachpresse berichtet. Aus den Untersuchungen geht hervor, daß es im Bundesgebiet möglich ist, Winterarbeiten im Hochbau bei zweckmäßiger Vorsorge und guter Bauvorbereitung wirtschaftlich vertretbar ohne unzumutbare Anforderungen an die Bauarbeiter in technisch einwandfreier Qualität herzustellen.
    Um weitere Kreise mit den Methoden des Winterbaues vertraut zu machen, hat die Bundesregierung die Winterbauversuche auf den über das ganze Bundesgebiet gestreuten Demonstrativbaustellen fortgesetzt. Aufträge zur Beobachtung und Auswertung sind den ,eingearbeiteten Forschungsinstituten erteilt warden. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weitere Forschungsaufträge zur Untersuchung der Probleme der Bauwirtschaft im Winterbau zu erteilen.
    Über dieses Forschungsprogramm hinausgehend hat die Bundesregierung im Rahmen des Produktivitätsprogrammes aus amerikanischen Mitteln ein Projekt „Betriebsvergleich in der Bauindustrie" voll finanziert, das vor allem die betriebswirtschaftlichen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Winterbau auftauchen, klären soll. Die Bundesregierung erwartet, daß die Bauwirtschaft sich in Zukunft an solchen Untersuchungen mit ihren Mitteln maßgeblich beteiligen wird, und hofft, ¡daß bei den von einigen Wirtschaftsverbänden der Bauwirtschaft eingeleiteten „Betriebsbegehungen", ¡die ebenfalls betriebswirtschaftlichen Vergleichen dienen, in Zukunft stärker als bisher die Probleme der kontinuierlichen Beschäftigung von Baufirmen Berücksichtigung finden werden.
    Die Bundesregierung hat weiterhin im Rahmen des Technischen Austauschprogrammes deutschen Sachverständigen ¡auch Gelegenheit geboten, durch Studienreisen die Erfahrungen des Auslands, vor ,allem der skandinavischen Länder, auf dem Gebiete des Winterbaues kennenzulernen.
    Sie ist ferner seit langem bemüht, durch geeignete Maßnahmen die Rationalisierung dieses volkswirtschaftlich bedeutsamen Wirtschaftszweiges in größtmöglichem Umfange zu fördern.
    Zu Frage 6: Das Arbeits- und Sozialrecht wird durch die Fragen einer ganzjährigen Vollbeschäftigung der Bauwirtschaft hauptsächlich auf folgenden Gebieten berührt: Bemessung des Arbeitslosengeldes, Kündigungsschutz für Massenentlassungen, Lohnzahlung an Feiertagen, Leistung von Überstunden, Lohnausgleich bei Schlechtwetter, Arbeitsschutz bei Winterarbeiten, wertschaffende Arbeitslosenhilfe.
    Die Aufzählung bedeutet nicht, daß die Bundesregierung Änderungen der bestehenden Regelung auf allen diesen Gebieten für notwendig und durchführbar hält. Eine Überprüfung erscheint aber angebracht. Sie wird in engster Fühlung mit den Sozialpartnern vorgenommen werden müssen, zumal da auf vielen Gebieten ein innerer Zusammenhang zwischen den gesetzlichen Vorschriften und tariflichen Regelungen besteht. Vorbehaltlich dieser Prüfung ist zu den einzelnen Punkten folgendes zu bemerken:
    Die derzeitige Regelung der Bemessung des Arbeitslosengeldes scheint gewisse nachteilige Auswirkungen sowohl für die Bauarbeiter als auch auf die Fortsetzung und Wiederaufnahme der Beschäftigung im Baugewerbe im Winter zu haben. Es wird daher zur Zeit geprüft, ob und inwieweit durch eine Änderung der Bemessungsvorschriften des AVAVG die Auswirkungen der kürzeren Arbeits-



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    zeit im Winter auf die Höhe des Arbeitslosengeldes beseitigt und den Bauarbeitern ein Anreiz gegeben werden kann, ihre Beschäftigung nicht vorzeitig aufzugeben und sie trotz der kürzeren Arbeitszeit wieder aufzunehmen.
    Für Entlassungen auf Baustellen aus Witterungsgründen gelten nicht die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Es wird geprüft, ob insoweit die Rechtsstellung der Bauarbeiter im Zusammenhang mit den anderen Maßnahmen verbessert werden kann, insbesondere auch durch eine straffere Überprüfung jeweils der Voraussetzungen der Entlassungen aus Witterungsgründen.
    Die Entlassungen von Bauarbeitern finden in besonders großem Umfang vor den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen statt. Zwischen diesen Entlassungen und den Vorschriften über die Lohnzahlung an Feiertagen können Zusammenhänge bestehen, denen nachgegangen wird. Insbesondere wird zu prüfen sein, ob eine tarifliche Regelung der Feiertagsbezahlung in Anlehnung an die Urlaubsmarkenregelung zweckmäßiger wäre.
    Sowohl die Baubetriebe — um die sich im Sommer häufenden Aufträge termingerecht erledigen zu können — als auch die Bauarbeiter — um einen Verdienst zu erzielen—sind bisher an der Leistung von vielen Überstunden interessiert. Bedeutsamer als eine eventuelle Änderung der Arbeitszeitvorschriften ist ihre Durchsetzung. Abgesehen von weiteren Bemühungen der Gewerbeaufsicht in dieser Richtung wird versucht, mit den Sozialpartnern geeignete Wege zur Einschränkung der Überzeitarbeit zu gehen.
    Ein nicht der gesetzlichen Regelung unterliegendes, aber für das Auf und Ab in der Bauwirtschaft wichtiges Gebiet ist der von den Sozialpartnern durchgeführte Lohnausgleich bei Schlechtwetter. Dieser scheint sich leider in einer Verstärkung der Beschäftigungsschwankungen auszuwirken. Die Bauarbeiter sind an der Arbeit im Winter weniger interessiert, wenn sie zu dem Arbeitslosengeld noch Zahlungen aus der Lohnausgleichskasse erhalten. Die Sozialpartner werden angeregt werden, den Tarifvertrag über die Lohnausgleichskasse unter dem Gesichtspunkt einer Förderung der Winterarbeit abzuändern.
    Im Winter sind Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig, die über die im Sommer üblichen hinausgehen. Sie erstrecken sich hauptsächlich auf den Zubringerdienst zu den Baustellen, die Einrichtung der Baubude, den Witterungsschutz der Arbeitsstellen, Hand- und Hautschutz, Erwärmungspausen und die Verabfolgung warmer Getränke und Mahlzeiten. Bevor gesetzliche Regelungen getroffen werden, sollte versucht werden, durch die Herausgabe von Empfehlungen die Arbeitgeber zu einem besseren Arbeitsschutz anzuregen und damit auch die Arbeitsbereitschaft der Bauarbeiter im Winter zu heben.
    Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird auf die Träger der von ihr durch Darlehen und Zuschüsse geförderten Notstandsmaßnahmen einwirken, die Maßnahmen mehr als bisher im Winter durchzuführen, und in diesen Fällen eine erhöhte Grundförderung aus Mitteln des Bundes und der Arbeitslosenversicherung gewähren. Neben einer Entlastung des Arbeitsmarktes ermöglichen es die Notstandsarbeiten, das Verhalten der Arbeitskräfte zu beobachten und Maßnahmen zur Förderung der Winterbautätigkeit zu entwickeln. Eine Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften dürfte jedoch auf diesem Gebiet nicht notwendig sein.
    Die Bestrebungen der Bundesregierung auf diesem Gebiet decken sich im übrigen weitgehend mit den Zielsetzungen, die hinsichtlich des Einsatzes der Mittel der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorge zugunsten des Wohnungsbaues der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Czaja, Dr. Hesberg, Even und Genossen zugrunde liegen.
    Ein großer Teil der zur Verbesserung der ganzjährigen Vollbeschäftigung der Bauwirtschaft in Frage kommenden Maßnahmen ist nicht für eine gesetzliche Regelung geeignet. Wohl aber kommt es auf die Entwicklung eines Klimas hierfür an. Soweit es empfehlenswert ist, die bestehenden Rechtsvorschriften des Arbeits- und Sozialrechts zu ändern oder zu ergänzen, wird die Bundesregierung dem Bundestag hierfür Vorschläge unterbreiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)