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    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Kinat und Gibbert . . 2765 A Begrüßung von Abgeordneten des englischen Unterhauses . . . . . . . . 2774 D Überweisung der Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 — Drucksache 639 — an den Haushaltsausschuß . . . 2765 B a) Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958 (1. Rentenanpassungsgesetz — 1. RAG) (Drucksache 665) — Erste Beratung b) Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) (Drucksachen 568, zu 568) — Beratung — c) Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung zur Abgeltung der Rentenanpassung für das Jahr 1958 (SPD) (Drucksache 619) —Erste Beratung —Entwurf eines Gesetzes über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin (Auswirkungsgesetz) (Drucksache 607) — Erste Beratung — 2765 D Blank, Bundesminister . . . 2766 B, 2785 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2770 B Horn (CDU/CSU) 2775 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 2778 C, 2805 A Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 2786 B Frau Kalinke (DP) . . . . 2790 A, 2804 B Walpert (SPD) . . . . . . . . . 2798 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . . 2801 A Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2802 C Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . 2803 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksache 666) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 2805 C Blank, Bundesminister 2805 D Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 2808 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . 2811 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2811 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 2814 B Regling (SPD) . . . . . . . . . 2815 C Dr. Schild (DP) 2817 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2819 C Anlage 2821 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1958 2765 50. Sitzung Bonn, den 26. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Engelbrecht-Greve 28. 11. Gibbert 26. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Keilhack 26. 11. Keuning 26. 11. Kiesinger 26. 11. Knobloch 26. 11. Dr. Königswarter 26. 11. Kühn (Bonn) 26. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Dr. Martin 27. 11. Mattick 28. 11. Mauk 29. 11. Mengelkamp 15. 12. Neubauer 28. 11. Neumann 28. 11. Dr. Oesterle 28. 11. Paul 28. 11. Dr. Preusker 28. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rademacher 28. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Scheel 26. 11. Schneider (Bremerhaven) 28. 11. Dr. Schneider (Lollar) 28. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schütz (Berlin) 28. 11. Schütz (München) 28. 11. Frau Wolff (Berlin) 28. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Brecht 6. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Gedat 6. 12. Kramel 31. 12. Müller-Hermann 15. 12. Neuburger 6. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 6. 12. Scharnberg 6. 12. Schlee 6. 12. Dr.-Ing. Seebohm 10. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Seume 6. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12.
Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich die Glückwünsche des Hauses aus: dem Herrn Abgeordneten Dr. Friedensburg zum 72. Geburtstag,

(Beifall)

Herrn Abgeordneten Kinat zum 70. Geburtstag.

(Beifall)

Der Herr Abgeordnete Gibbert feiert heute seinen 60. Geburtstag.

(Beifall.)

Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat werden die von dem Herrn Bundesminister der Finanzen auf Grund des § 33 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung übersandten Zusammenstellungen über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben dem Haushaltsausschuß überwiesen. Inzwischen ist die Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 — Drucksache 639 — eingegangen. Ich nehme an, daß das Haus mit der Überweisung dieser Vorlage an den Haushaltsausschuß einverstanden ist. — Widerspruch wird nicht erhoben; es ist so beschlossen.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. November 1958 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Einschränkung
der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie
Gesetz zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß
Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß
Gesetz über Bodennutzungserhebung und Ernteberichterstattung
Gesetz zur Änderung des Viehzählungsgesetzes Dem
Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten
und dem
Gesetz über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin
stimmt der Bundesrat nicht zu, stellt seine Zustimmung jedoch in Aussicht, wenn ein Verfahren vor dem Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 Satz 4 des Grundgesetzes zustande kommt und dabei seinen Änderungswünschen entsprochen werden sollte. Seine Änderungswünsche sind in Drucksachen 656 und 657 niedergelegt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 30. Oktober 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend
Schaubild „Bundeshaushalt 1958" (Drucksache 560) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 632 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 11. November 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Überwachung des Post- und Telefonverkehrs (Drucksache 567) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 649 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 12. November 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Annahme von Geschenken durch Beamte und Angestellte der Bundesministerien (Drucksache 548) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 651 verteilt.
Der herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 12. November 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Berechnung gesetzlicher Fristen (Drucksache 589) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 652 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wohnungsbau hat unter dem 12. November 1958 die Kleine Anfrage der Abgeordneten von Bodelschwingh, Oetzel, Dr. Hesberg und Genossen betreffend Verstärkung der Baukapazität im sozialen Wohnungsbau durdi vorgefertigte Holzhäuser (Drucksache 573) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 653 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 18. November 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Reden des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Heusinger, (Drucksache 622) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 661 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 18. November 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der DP betreffend Erhöhung der Stickstoff- und Kalipreise (Drucksache 575) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 662 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 20. November 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Deutsche Bundesbahn (Drucksache 615) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 664 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 20. November 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Gesetzliche Regelung der Entschädigung für Vermögensverluste durch Reparationen an deutschem In- und Auslandsvermögen und durch ungerechtfertigte Restitutionen (Drucksache 616) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 668 verteilt.

(Drucksache 592; beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 671 verteilt. Der herr Bundesminister des Innern hat gemäß § 3 des Bundeswahlgesetzes unter dem 25. November 1958 den Bericht der Wahlkreiskommission übersandt. Der Bericht wird als Drucksache 677 verteilt. Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 14. November 1958 mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung am gleichen Tage gemäß §§ 9 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht den von den Wahlmännern des Deutschen Bundestages zum Richter am Bundesverfassungsgericht für den Rest der Amtszeit des verstorbenen Bundesverfassungsrichters und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Josef Wintrich gewählten Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Dr. Gebhard Müller einstimmig zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt hat. Die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat mit Schreiben vom 15. November 1958 gemäß Artikel 156 und 122 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Ersten Gesamtbericht über die Tätigkeit der Gemeinschaft übersandt, dem ein Bericht über die Lage in der Gemeinschaft sowie der Text der Rede de, Präsidenten der Kommission vom 71. Oktober 1958 beigefügt ist Der Bericht liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus. Der Herr Bundesminister für Wohnungsbau hat unter dem 20. November 1958 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 13. Sitzung einen Bericht der Bundesregierung betreffend Räumung von Lasern und Notunterkünften durch Wohnungsbau übersandt, der als Drucksache 667 verteilt wird. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Tagesordnung. Ich rufe den Punkt 1 auf — a bis d —: a)




Präsident D. Dr. Gerstenmaier
über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bernessungsgrundlage für das Jahr 1958 (1. Rentenanpassungsgesetz — 1. RAG) (Drucksache 665)

(Sozialbericht 1958 c)

d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin (Auswirkungsgesetz) (Drucksache 607)
Zunächst Drucksache 665!
Ich frage, ob zur Begründung das Wort gewünscht wird. Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 1232 Abs. 1 und 2 der Reichsversicherungsordnung und den entsprechenden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschafts,gesetzes isind die Renten ,aus den gesetzlichen Rentenversicherungen bei Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage durch ein besonderes Gesetz anzupassen, wobei der Entwlicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Produktivität sowie den Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen Rechnung zu tragen ist, Dem Gebot des Gesetzes, die Renten bei Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage anzupassen, liegt die Absicht zugrunde, den Rentnern nicht nur iden einmal bei der Rentenfestsetzung erreichten. Lebensstandard zu erhalten, sondern sie fauch fan eder Entwicklung der Produktivität zu beteiligen.
    Die Gesamtheit der Bestimmungen über die Anpassung der Renten ist nach Auffassung der Bundesregierung in dem Sinn zu verstehen, daß der jeweiligen Anpassung eine Prüfung und Entscheidung darüber vorauszugehen hat, ob und in welchem Umfang die Beteiligung der Rentner an der durch eine Vermehrung ,dels Sozialproduktes hervorgerufenen Steigerung des Lebensstandards der arbeitenden Bevölkerung zu vertreten ist, und zwar sowohl nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten als auch nach der Finanzlage der Rentenversicherungen.
    Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1957 betrug lin der knappschaftlichen Renten versicherung 4326 DM, in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten 4281 DM. Durch die Erste Verordnung über die Änderungen der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die allgemeine Bemessungsgrundlage des Jahres 1958 für die knappschaftliche Rentenversicherung auf 4590 DM und für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten auf 4542 DM festgesetzt worden. Die relative Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage von 1957 sauf 1958 beträgt demnach in 'allen drei Versicherungszweigen 6,1 v. H.
    Durch diese Veränderungen ist der Anlaß für eine Prüfung und Entscheidung der Frage, ob und in welchem Umfange eine Anpassung der laufenden Renten stattfinden soll, gegeben.
    Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alljährlich bis zum 30. September, erstmalig im Jahre 1958, über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung, die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen in dem voraufgegangenen Kalenderjahr zu berichten, das Gutachten des Sozialbeirates vorzulegen und Vorschläge für die Anpassung der Renten zu machen.
    Der dem Hohen Hause vorgelegte Sozialbericht 1958 enthält im Hinblick auf die Anpassung eine Darstellung der erwähnten wirtschaftlichen Tatbestände und der Finanzlage der Rentenversicherungen. Aus diesem Sozialbericht darf ich in gedrängter Form folgendes vortragen.
    Die Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland umfaßt die Zeit von 1950 bis 1957. Sie beschränkt sich nicht auf die drei in den Rentenreformgesetzen genannten wirtschaftlichen Tatbestände, deren Berücksichtigung bei der Rentenanpassung durch den Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben ist. Es erschien notwendig, einige weitere Tatbestände, die für die Rentenanpassung von Bedeutung sind, in die Darstellung mit einzubeziehen. Dementsprechend beginnt der Sozialbericht mit einem Überblick über die Bevölkerung und die Erwerbstätigkeit.
    Die Wohnbevölkerung ist in der Bundesrepublik ohne das Land Berlin und ohne das Saarland von 46,9 Millionen im Jahre 1950 auf 50,5 Millionen im Jahre 1957, d. h. um 7,6 v. H., gestiegen. Der Geburtenüberschuß betrug im Jahre 1950 auf je 1000 Einwohner 5,9 und im Jahre 1957 5,6. Die Verringerung dieses Geburtenüberschusses ist aber keine Folge des Rückganges der Geburtenhäufigkeit. Wir haben vielmehr eine Zunahme im natürlichen Bevölkerungswachstum zu verzeichnen.
    Von besonderer Bedeutung für die gesetzlichen Rentenversicherungen ist ferner die Entwicklung der Erwerbstätigkeit. Der Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung, der im Jahre 1950 46,3 v. H. betrug, ist auf 50,1 v. H. im Jahre 1957 gestiegen. Die Zahl der Erwerbstätigen hat weit stärker zu-



    Bundesarbeitsminister Blank
    genommen als die Wohnbevölkerung, nämlich um 22 v. H. gegenüber, wie eben erwähnt, 7,6 v. H. Wichtig für die Rentenversicherungen ist, daß die Zahl der unselbständigen Erwerbspersonen und der beschäftigten Arbeitnehmer noch stärker zugenommen hat, nämlich um fast 35 v. H. Als Gründe dafür sind zu nennen die stärkere Zunahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, der Rückgang der Arbeitslosigkeit, der Übergang von im Betrieb mithelfenden Familienangehörigen in der Landwirtschaft in unselbständige Beschäftigungen. Eine besonders starke Zunahme ist bei der Zahl der beschäftigten Frauen zu verzeichnen.
    Die anschließenden Untersuchungen im Sozialbericht über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Produktivität und des Volkseinkommens, insbesondere des Volkseinkommens je Erwerbstätigen von 1950 bis 1957, zeigen die günstige Entwicklung in der Bundesrepublik. Diese Analyse des Sozialberichtes ist, so kann man sagen, zu einer wirtschaftlichen Erfolgsbilanz geworden. Sie macht deutlich, daß eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik der Boden ist, auf dem eine gute Sozialpolitik gedeiht.

    (Beifall des Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal].)

    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die ihren umfassendsten Ausdruck in der Größe und Entwicklung des Sozialprodukts findet, ist — im Verhältnis zu 1950 — um rund drei Viertel gestiegen. Die jährliche Zunahme schwankt zwischen 5 und ) annähernd 12 v. H., die Produktivität ist ebenfalls beträchtlich gewachsen. Das Volkseinkommen je Erwerbstätigen hat von 1950 bis 1957 um 72 v. H. zugenommen. Die Vermögensbildung hat sich seit 1950 ständig erhöht. Eine erfreuliche Verschiebung der Ersparnisbildung ist im Jahre 1957 zu verzeichnen. Die Sparkapitalbildung bei den privaten Haushalten hat zugenommen; sie übertraf mit knapp 11 Milliarden DM im Jahre 1957 sehr erheblich alle Vorjahresziffern. Die Zunahme gegenüber 1956 betrug etwa 4 Milliarden DM. Von den zusätzlich verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte im Jahre 1957, nämlich 12,5 Milliarden DM, wurde fast ein Drittel gespart.
    Der private Verbrauch stieg volumenmäßig von 1950 bis 1957 um 72 v. H. Die nach der Währungsreform in einigen Jahren festzustellenden Konsumsteigerungen haben sich jedoch im Jahre 1957 nicht in dieser Weise fortgesetzt. Die Verbrauchsquote des Jahres 1957 erreichte nicht den Stand von 1956. Das ist um so bemerkenswerter, als die sogenannten Masseneinkommen um 11,9 v. H. zugenommen hatten. Die in dieser Zunahme enthaltene Steigerung der Renten und Unterstützungseinkommen um 26,7 v. H. hat ebenfalls nicht zu dem befürchteten Konsumstoß geführt.
    Diese Ergebnisse sind für alle Beteiligten erfreulich. Die geschilderte Entwicklung zeigt, daß die versicherte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland von den erhöhten Leistungen der Rentenversicherung einen besonnenen Gebrauch gemacht hat.
    Die günstige wirtschaftliche Entwicklung, wie ich sie kurz skizziert habe, wird sich nach den sich abzeichnenden Entwicklungstendenzen im laufenden und im kommenden Jahr mit einer Verlangsamung der Wachstumsraten fortsetzen. Im Jahre 1958 kann mit einer realen Wachstumsrate des Sozialprodukts in Höhe von 3 bis 4 v. H. gerechnet werden, die Produktivität dürfte um 21/2 bis 3 v. H. weiter steigen, das Volkseinkommen je Erwerbstätigen dürfte um etwa 4,4 v. H. zunehmen.
    Wegen weiterer Einzelheiten, meine Damen und Herren, darf ich auf den Ihnen ja gedruckt vorliegenden Sozialbericht selbst verweisen.
    Die Bundesregierung ist nach den Ergebnissen ihrer Prüfung der Meinung, daß eine Rentenanpassung in Höhe von 6,1 v. H. sowohl im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Produktivität als auch hinsichtlich des Wachstums des Volkseinkommens je Erwerbstätigen verantwortet werden kann und daß eine Störung der wirtschaftlichen Entwicklung durch eine solche Anpassung nicht zu erwarten ist. Die Bundesregierung stimmt in dieser Beurteilung mit dem Sozialbeirat überein, der sich in seinem Beschluß im gleichen Sinne geäußert hat.
    Der zweite Teil des Sozialberichtes befaßt sich mit der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen. Ausgangspunkt für eine Beurteilung der Finanzlage der Rentenversicherungen mußten die Rechnungsergebnisse in den letzten abgeschlossenen Rechnungsjahren sein, also in den Jahren 1956 und 1957.
    Die Gegenüberstellung der Rechnungsergebnisse für das Jahr 1956, das letzte Jahr vor der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen, und für das Jahr 1957, das erste Jahr nach der Neuregelung, liefert die ersten Erkenntnisse über die Auswirkungen der Rentenreform. Es zeigt sich, daß die laufenden Renten aus den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten durch die Rentenreform im Durchschnitt um etwa zwei Drittel erhöht worden sind.
    Die Gesamtausgaben für Renten haben von 1956 bis 1957 in dein Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten um 3,7 Milliarden DM zugenommen; und die Zunahme erhöht 'sich auf 4,3 Milliarden DM, wenn man von den Rentenausgaben im Jahre 1956 die Sonderzulagen-Zahlungen nach den beiden Sonderzulagengesetzen wegläßt, die j a bereits als Vorgriff auf 'die Rentenerhöhungen durch die Rentenreform gedacht waren.
    Diese Zahlen über die Erhöhung der Rentenausgaben von 1956 bis 1957 lassen aber noch nicht die vollen Auswirkungen der Rentenreform auf die Rentenausgaben erkennen. Da Ende 1957 ein übergroßer Bestand an unerledigten Rentenanträgen vorhanden war, sind erhebliche Rentenbeträge, die noch für das Jahr 1957 bestimmt waren, erst nach Ablauf des Jahres 1957 bei Aufarbeitung der Antragsrückstände nachgezahlt worden.
    Die Vorausschätzungen über die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ir den Jahren 1958 bis 1966 werden durch die soeben



    Bundesarbeitsminister Blank
    erwähnte Tatsache erschwert, daß sich zur Zeit noch nicht die vollen Auswirkungen der Rentenreform auf die Rentenausgaben mit Sicherheit erkennen lassen. Genauere Voraussagen werden erst beim nächsten Sozialbericht und bei der ersten versicherungstechnischen Bilanz zu erwarten sein.
    Von erheblicher Bedeutung für die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherungen ist ,es, ob, ab wann und wie oft der Gesetzgeber bis zum Jahre 1966, dem Ende des ersten Deckungsabschnitts, eine Anpassung der laufenden Renten vornehmen wird. Im Sozialbericht sund alle denkbaren Fälle untersucht, von dem einen Grenzfall, daß überhaupt keine Anpassung vorgenommen wird, bis zu dem anderen Grenzfall, daß die Renten von 1958 bis 1966 zum Ende des ersten Deckungsabschnitts alljährlich stets von Beginn des Jahres ab, also insgesamt neunmal, der Änderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage angepaßt werden. Würde überhaupt keine Anpassung vorgenommen werden, so würde am Ende des ersten Deckungsabschnitts ein Rücklagevermögen vorhanden sein, das das gesetzlich vorgeschriebene Rücklagesoll in Höhe einer Jahresausgabe zu Lasten der Versicherungsträger im letzten Jahre des Deckungsabschnitts um 11 Milliarden DM in der Arbeiterrentenversicherung und um 2,5 Milliarden DM in der Angestelltenversicherung übersteigt. Würde von 1958 bis 1966 neunmal, jeweils vom Beginn des Jahres an, angepaßt werden, so würde das gesetzliche Rücklagesoll am Ende des ersten Deckungsabschnitts um 10,8 Milliarden DM in der Arbeiterrentenversicherung und um ) 8,9 Milliarden DM in der Angestelltenversicherung unterschritten werden. Das sind zwei bedeutsame Gegenüberstellungen.
    Die Vorausschätzungen im Sozialbericht geben auch Antwort auf die Frage, wie oft angepaßt werden könnte, wenn das gesetzliche Rücklagesoll am 31. Dezember 1966 nicht oder nicht erheblich unterschritten werden soll. Das ist bei Anpassung jeweils vom Beginn des Jahres ab, für das die veränderte allgemeine Bemessungsgrundlage gilt, in der Arbeiterrentenversicherung dreimal und in der Angestelltenversicherung einmal der Fall, bei Anpassung jeweils vom Beginn des nächsten Jahres an, also des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das die veränderte allgemeine Bemessungsgrundlage gilt, in der Arbeiterrentenversicherung viermal und in der Angestelltenversicherung zweimal, wobei das Rücklagesoll bei der letzten aber auch schon unterschritten würde.
    Bei der derzeit erkennbaren Finanzlage der Rentenversicherungen erlaubt der Verzicht auf eine rückwirkende Anpassung, in der Zukunft in der Arbeiterrentenversicherung und in der Angestelltenversicherung je eine Anpassung mehr vorzunehmen. Es ist also zwischen einer rückwirkenden Anpassung und einer zusätzlichen Anpassung in der Zukunft zu wählen. Das Problem spitzt sich deshalb auf die Frage zu, ob eine Nachzahlung sozialpolitisch und rechtlich sinnvoller ist als die Sicherung von Leistungen für die Befriedigung laufender Bedürfnisse der Rentner in der Gegenwart und in der Zukunft. Die Bundesregierung hat sich für das letztere entschieden, weil die Renten in erster Linie der möglichst gleichmäßigen Befriedigung laufender Bedürfnisse zu dienen bestimmt sind.
    Die Bundesregierung ist weiter der Ansicht, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt, in dem die finanziellen Auswirkungen der Rentenreform, die ich eben dargelegt habe, noch nicht mit genügender Sicherheit voll überschaubar sind, bei Entscheidungen mit so weittragenden finanziellen Auswirkungen für die Rentenversicherungen, wie es die Entscheidung über die Anpassung der Renten ist, besonders vorsichtig vorgegangen werden sollte. Je weniger in einer solchen Situation die Versicherungen der Gefahr finanzieller Schwierigkeiten ausgesetzt werden, um so .größer ist die Aussicht für eine künftig gleichmäßige und regelmäßige Anpassung.
    Die Bundesregierung befindet sich insoweit in voller Übereinstimmung mit dem Sozialbeirat. Der Sozialbeirat hat, wie mir sein Vorsitzender, Herr Professor Neumark, in seinem Schreiben vom 27. Oktober 1958 mitgeteilt hat, weder unter allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch im Hinblick auf die Finanzlage der Rentenversicherungen Bedenken gegen eine Anpassung der Renten um 6,1 v. H., sofern die Anpassung mit Wirkung vom 1. Januar 1959 vorgenommen wird.
    Als Ergebnis ihrer Prüfung schlägt die Bundesregierung im Sozialbericht vor:
    in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung diejenigen am 1. Januar 1959 laufenden Renten, bei denen der Versicherungsfall im Jahre 1957 oder früher eingetreten ist — unter Beachtung der in den Rentenversicherungsgesetzen enthaltenen Ausnahmeregelungen -, für die Bezugszeit ab 1. Januar 1959 der allgemeinen Bemessungsgrundlage für 1958 anzupassen und damit um 6,1 v. H. zu erhöhen.
    Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines 1. Rentenanpassungsgesetzes dient der gesetzgeberischen Verwirklichung dieses Vorschlages.
    Nach dem Entwurf erfahren grundsätzlich sämtliche Rentenempfänger eine Erhöhung ihrer Bezüge, deren Versicherungsfall im Jahre 1957 oder früher eingetreten ist. Die Renten können allerdings — wie bereits im Vorschlag des Sozialberichtes einschränkend zum Ausdruck kommt — nur unter Beachtung der in den Rentenversicherungsgesetzen enthaltenen Ausnahmeregelungen angepaßt werden. Das bedeutet, daß von der Erhöhung bestimmte Rententeile auszunehmen sind und nicht schlechthin alle Rentenempfänger eine Erhöhung ihrer Bezüge erfahren werden. Die neuen Renten enthalten Bestandteile, die, weil sie nicht lohnbezogen sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift von der Anpassung ausgenommen sind. Das sind z. B. der Sonderzuschuß und die Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung.
    Es ist das Ziel der Rentenanpassung, die Renten, die nach der Bemessungsgrundlage für das Jahr 1957 berechnet sind, denjenigen Renten anzupassen,



    Bundesarbeitsminister Blank
    deren Berechnung die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958 zugrunde liegt. Aus dieser Zielsetzung ergibt sich, daß die anzupassenden Renten nicht höher sein dürfen als Renten, die unter gleichen versicherungsmäßigen Voraussetzungen im Jahre 1958 zugegangen sind. Daraus ergibt sich sowohl hinsichtlich des Personenkreises als auch hinsichtlich des Umfanges der Anpassung eine Einschränkung.
    Bei Renten, die auf Versicherungsfällen des Jahres 1957 oder früher beruhen, war die persönliche Bemessungsgrundlage bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 750 DM monatlich begrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze hat sich von 1957 auf 1958 nicht erhöht, so daß sich die daraus abgeleiteten und nach der Versicherungsdauer gestaffelten Rentenhöchstbeträge ebenfalls nicht ändern. Das bedeutet, daß die Renten, die schon bisher diese Beträge erreichten, keine Erhöhung erfahren und die Renten, die durch Anpassung diese Beträge überschreiten würden, mit dem die Höchstgrenze überschreitenden Betrag von der Anpassung auszunehmen sind.
    Für das kommende Jahr ist mit einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten zu rechnen. Damit würden sich auch die individuellen Rentenhöchstbeträge erhöhen, ,so daß bei einer erneuten Anpassung der Renten an Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage auch ein großer Teil derjenigen Renten erhöht würde, die zur Wahrung eines gerechten Verhältnisses in diesem Jahre nicht oder nicht voll um 6,1 v. H. erhöht werden können.
    Die für die Anpassung gewählte Technik stellt sicher, daß die Masse der anzupassenden Renten von den Rentenrechnungsstellen der Bundespost mit Hilfe elektronischer Rechengeräte umgerechnet werden kann, ohne daß die Versicherungsträger dabei eingeschaltet zu werden brauchen. Dadurch wird es möglich, die Umrechnung verhältnismäßig schnell durchzuführen und die Rentenempfänger baldmöglichst in den Genuß der erhöhten Leistungen zu bringen.
    Zur Tätigkeit des Sozialbeirates darf ich noch sagen, daß' er seine wichtigste Aufgabe erfüllt hat, dean er hat einen ganz klaren Vorschlag über die Anpassung der Renten gemacht. Der Vorschlag bezieht sich sowohl auf die Höhe der Anpassung als auch auf den Zeitpunkt, von dem an die Anpassung erfolgen soll. Dieser Vorschlag deckt sich mit demjenigen, den Ihnen die Bundesregierung am Ende des Sozialberichtes gemacht hat. Die Bundesregierung konnte auch den gesetzgebenden Körperschaften im Sozialbericht selbst mitteilen, daß ihr Vorschlag mit dem des Sozialbeirates im Ergebnis übereinstimmt. Der Sozialbeirat hat an diesem Beschluß während seiner weiteren Arbeiten festgehalten und hat ihn auch in seiner letzten Sitzung am 27. Oktober 1958 aufrechterhalten. Das ergibt sich auch aus dem Schreiben des Herrn Vorsitzenden des Sozialbeirates, das er am 27. Oktober 1958 an mich gerichtet hat. Der Sozialbeirat hatte sich bereits vorher ausdrücklich damit einverstanden erklärt, daß sein Beschluß auch von dar Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften mitgeteilt würde. Ich möchte meiner Genugtuung Ausdruck geben, daß die Überlegungen im Sozialbeirat zu dem gleichen Ergebnis ,geführt haben wie die Untersuchungen, die von der Bundesregierung angestellt worden sind.
    Sicherlich ist es zu bedauern, daß innerhalb des Sozialbeirates eine Einigung über die Begründung nicht erzielt werden konnte. Dabei hat es sich — das kann ich sagen, ohne idle Vertraulichkeit der Beratungen zu verletzen — nicht nur darum gehandelt, daß für die einzelnen Beteiligten die Gründe, aus denen sie dem Ergebnis zugestimmt haben, ihrem Inhalt nach verschiedene sein konnten, sondern es ging auch um Fragen der Methode. Meinungsverschiedenheiten dieser Art werden immer auftauchen, wenn Persönlichkeiten, die so verschiedenen Gruppen angehören, sich zu einem beratenden Gremium zusammenfinden. Ich habe aber die feste Zuversicht, daß die Mitglieder des Sozialbeirates sachlich und methodisch aus ihrer Zusammenarbeit so wertvolle Erfahrungen gewonnen haben, daß der Sozialbeirat bei einer Fortsetzung seiner Tätigkeit im nächsten Jahre nicht nur zu einem Beratungsergebnis, sondern auch zu einer gemeinsam erarbeiteten Begründung kommen kann.
    Das würde auch dann gelten, wenn in der Zusammensetzung des Beirates die eine oder andere Veränderung eintreten sollte. Wie Sie wissen, haben die Mitglieder des Sozialbeirates im Zusammenhang mit der Tatsache, daß sie ein gemeinsam begründetes Gutachten nicht vorlegen konnten, ihr Amt zur Verfügung gestellt. Ich halte es durchaus für möglich, daß bei einer Wiederaufnahme der Arbeiten ein großer Teil der bisherigen Mitglieder sich einem erneuten Rufe nicht entziehen würde.
    Aus dem erwähnten Schreiben des Herrn Vorsitzenden des Sozialbeirats vom 27. Oktober 1958 lassen sich auch einige sachliche Anhaltspunkte erkennen, die für die Beschlußfassung, für die Meinung der Mehrheit und für die Auffassung der Minderheit bedeutungsvoll waren — Erwägungen, die sicherlich auch künftig eine wichtige Rolle spielen werden und der weiteren gedanklichen Durchdringung bedürfen.
    Ich bin der Meinung, daß wir dem Sozialbeirat, der bei seiner sehr schwierigen Aufgabe im ersten Jahr zu einem klaren Ergebnis gekommen ist, das Vertrauen schenken sollten, ein zweites Mal seine Arbeiten aufzunehmen und sie mit einem begründeten Vorschlag abzuschließen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht ohne die Feststellung schließen, daß unsere erste Überzeugung von der Größe und Bedeutung des Rentenreformwerkes durch den wachsenden zeitlichen Abstand und die dabei gewonnene Erfahrung bestätigt worden ist. Sie ist auch bekräftigt worden — wie die eingangs dargestellte wirtschaftliche Entwicklung beweist — durch das Wachstum der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Produktivität und des Volkseinkommens, wobei das besonnene Verhalten der Rentner nach-



    Bundesarbeitsminister Blank
    drücklich hervorgehoben werden muß. Die Besorgnisse, die in dieser Hinsicht ursprünglich gewisse Vorbehalte verständlich erscheinen ließen, haben sich erfreulicherweise als unbegründet erwiesen. Der private Verbrauch blieb — wie ich anführen konnte — weitgehend konstant. Auch der Gedanke selbstverantwortlicher Vorsorge ist gestärkt worden. Dies zeigt sich sowohl in der Ausdehnung der privaten Lebensversicherung als auch in der Zunahme der Spareinlagen.
    An dieser Zunahme der Spartätigkeit haben auch die Rentner Anteil. Die Rentenreform hat die soziale Situation der Rentner entscheidend verbessert und den Gedanken der Solidarität zwischen den Arbeitenden und den aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen gestärkt. Auf der anderen Seite haben die Rentner von den Verbesserungen, die sie durch die Rentenreform erfahren haben, einen Gebrauch gemacht, der beweist, daß sie sich als verantwortungsbewußte Glieder der gesamten Gemeinschaft fühlen. Die Rentner haben gezeigt, daß sie die Rentenversicherungsreform verdient haben. Diese Reform in der vom Gesetzgeber, also von Ihnen, meine Damen und Herren, vorgesehenen Weise weiter zu verwirklichen, ist der Zweck des ersten Rentenanpassungsgesetzes, das Ihnen die Bundesregierung hiermit vorgelegt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)