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ID0304905500

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    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur :nderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562) — Erste Beratung Ramms (FDP) . . . . . . . . . 2733 A Schmücker (CDU CSU) . . . . . 2733 D Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 2734 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Altershilfe für Landwirte (Drucksache 498) Bading (SPD) . 2734 D Blank, Bundesminister 2736 B, 2747 A Weber (Georgenau) (FDP) 2738 B, 2755 C Logemann (DP) . . . . . . . . 2740 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2742 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 2742 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 2744 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2748 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 2750 D Kriedemann (SPD) . . . . . . . 2753 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2756 C Entwurf eines Gesetzes Tiber die Beweissicherung des Besitzstandes in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Berlin (Wirtschaftliches Beweissicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 435) — Erste Beratung — Mischnick (FDP) . . . . . . . . 2758 A Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 2759 D Dr. Seume (SPD) . . . . . . . . 2760 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2761 C Anlage 2763 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1958 2733 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 7. 11. Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Dr. Besold 11. 11. Birkelbach 7. 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Blachstein 7. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Böhm 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Conring 7. 11. Cramer 7. 11. Dr. Deist 7. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 7. 11. Dr. Dittrich 7. 11. Frau Döhring (Stuttgart) 7. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Finckh 7. 11. Franke 7. 11. Frehsee 7. 11. Dr. Furler 7. 11. Geiger (München) 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Dr. Hellwig 7. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Höfler 7. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Dr. Jordan 7. 11. Jürgensen 7. 11. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Krammig 7. 11. Dr. Kreyssig 7. 11. Krüger 11. 11. Kühlthau 7. 11. Kühn (Bonn) 7. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kurlbaum 7. 11. Leber 7. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn 20 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Dr. Menzel 7. 11. Metzger 7. 11. Frau Nadig 7. 11. Neumann 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. Ollenhauer 7. 11. Pernoll 7. 11. Pietscher 8. 11. Pöhler 7. 11. Dr. Preiß 7. 11. Dr. Preusker 7. 11. Rademacher 7. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Rohde 7. 11. Dr. Rüdel (Kiel) 7. 1. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Seuffert 7. 11. Siebel 7. 11. Spitzmüller 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Welslau 7. 11. Dr. Will 7. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten legt Ihnen mit der Drucksache 435 einen Gesetzentwurf vor, der eine Lücke schließen soll, die heute für die Sowjetzonenflüchtlinge in bezug auf die Sicherung der Beweismittel für die Schäden besteht, die sie in der Sowjetzone erlitten haben.
    1951 hat der damalige Abgeordnete Wackerzapp bei der Beratung des Feststellungsgesetzes in diesem Hohen Hause in seiner Berichterstattung ausgeführt, daß ein Spezialgesetz für die Sowjetzonenflüchtlinge baldmöglichst erlassen werden müsse, da die Materie, die die Sowjetzonenflüchtlinge betreffe, von der der Heimatvertriebenen völlig verschieden sei. Das trifft voll und ganz zu. Wir Freien Demokraten haben bedauert, daß der damals schon als dringlich anerkannte Gesetzentwurf bis heute nicht gekommen ist.
    Der Herr Bundeskanzler hat am 30. August 1957 in einem Brief an den Herrn Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen unter anderem — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren — geschrieben:
    Ich bitte jedoch zu prüfen, ob diese Einrichtungen
    — gemeint sind der Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen und das „Archiv für Grundbesitz" —
    ausreichen, um dem einzelnen Geschädigten die von ihm gewünschte Beweissicherung zu gewähren. Das ernste Anliegen der Flüchtlinge macht es auch notwendig, zu überlegen, ob eine gesetzliche Regelung getroffen werden muß.
    Das war am 30. August 1957. Mit Recht ist diese Stellungnahme des Herrn Bundeskanzlers in der Flüchtlingspresse veröffentlicht worden. Es entstand der Eindruck, daß man sehr bald mit einer gesetzgeberischen Initiative der Regierung oder auch aus den Reihen des Bundestages rechnen könne. Leider ist diese Initiative ausgeblieben.
    Ich darf daran erinnern, daß schon heute unsere Feststellungsämter, die mit dem Feststellungsgesetz für die Heimatvertriebenen befaßt sind, sehr oft darüber klagen, daß durch das langsame Vorangehen dieser Feststellungen Beweismittel verlorengehen, daß Zeugen gestorben sind. Daher rühren die Schwierigkeiten, die ursprünglich vorhandenen
    Beweismittel heute noch festzustellen. Genauso ist es bei den Sowjetzonenflüchtlingen. Nach unserer Auffassung sollte die jetzt noch bestehende Lücke durch ein Gesetz zur Beweissicherung des Besitzstandes in der Sowjetzone schleunigst geschlossen werden. Wir wissen, daß die Schwierigkeiten, die bei den Lastenausgleichsfeststellungen entstanden sind, zum Teil auch hier auftreten werden. Sie können aber wesentlich gemindert werden, wenn mit der Beweissicherung schnellstens begonnen wird.
    Diesem Ziele dient unser Gesetzentwurf. Wir haben für ihn eine möglichst knappe Form gewählt. Schon in § 2 ist festgelegt, daß das Gesetz keinerlei Entschädigungsansprüche begründet. Eine Sicherung der Beweismittel ist also nicht gleichbedeutend mit einer Entschädigung derjenigen, die diese Sicherung der Beweismittel beantragen.
    Darüber hinaus ist in dem Entwurf ausdrücklich gesagt, daß im Gegensatz zum Feststellungsgesetz auch eine amtliche Wertbestimmung oder Schadensberechnung nicht stattfinden soll. Das ist bewußt geschehen. Hier geht es nur darum, die Unterlagen, die Zeugenaussagen gesetzlich zu sichern, aber nicht darum, einen Schadensersatzanspruch festzulegen oder einen Wert zu bestimmen.
    Ich möchte in der ersten Lesung nicht die Einzelheiten vortragen, sondern nur ein paar Bemerkungen machen, um einen Überblick zu geben, was in diesem Gesetz vorgesehen ist. Antragsberechtigt sind die unmittelbar Geschädigten oder deren Rechtsnachfolger. Das Verfahren soll sich auf Entstehung, Art und Umfang des Schadens erstrecken. Auch die Angabe des Schadenswertes soll zulässig sein. Damit soll aber keine amtliche Festsetzung — ich wiederhole das noch einmal — verbunden sein. Es ist daran gedacht, diese Beweissicherung von den Feststellungsämtern durchführen zu lassen und dabei die entsprechenden Bestimmungen des Feststellungsgesetzes dann sinngemäß anwenden zu lassen.
    Ich weiß, daß gegen dieses Beweissicherungsgesetz von den verschiedensten Seiten mancherlei Bedenken vorgebracht werden. Man hört, die Regierung denke daran, die Zivilprozeßordnung zu erweitern oder auch, wenn diese in der heutigen Form bleibe, den Flüchtling darauf zu verweisen, zum Gericht zu gehen und dort die Beweise gerichtlich sichern zu lassen. Man weist darauf hin, daß bestehende Institutionen wie der Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen oder das „Archiv für Grundbesitz" schon in der Lage seien, solche Sicherungen vorzunehmen. Man spricht auch davon, daß ein solches Beweissicherungsgesetz eine gewisse politische Gefahr in sich berge. Man sagt: Besteht nicht die Gefahr, daß man daraus einen Verzicht auf die Wiedervereinigung ableiten kann?
    Lassen Sie mich zu diesen Bedenken etwas sagen! Wir sind der Auffassung, daß ein gerichtliches Feststellen, ob nach der Zivilprozeßordnung oder auf einem anderen Weg, diesem Anliegen nicht gerecht werden kann. So wie wir es für richtig hielten, die Schadensfeststellung bei den Heimatvertriebenen nach einem besonderen Gesetz vornehmen zu las-



    Mischnick
    sen, glauben wir, daß dieser Weg des Beweissicherungsgesetzes auch für die Sowjetzonenflüchtlinge der bessere ist. Wenn wir alle Sowjetzonenflüchtlinge jetzt an die Geschäftsstellen der Gerichte verweisen wollten, damit sie dort ihre Beweismittel niederlegen, würde dies, von allem anderen abgesehen, unserer Auffassung nach zu einer Überlastung der Gerichte führen. Wir klagen aber schon oft darüber, daß gerade die Justiz überlastet sei.
    Daß gegen einzelne Punkte juristische Bedenken vorliegen und daß man sich darüber auseinandersetzen wird, ist klar. Ich kenne kein Gesetz und keinen Antrag, zu dessen einzelnen Bestimmungen die Juristen aller Parteien in ihren eigenen Parteien nicht verschiedene Auffassungen hätten, kein Gesetz, bei dem dann aber ein gemeinsamer Weg nicht doch gefunden worden wäre.
    Viel schwerwiegender scheint mir der Vorwurf zu sein, mit einem . solchen Gesetzentwurf könnte der Eindruck erweckt werden, daß man gar nicht an die Wiedervereinigung glaubt und deshalb hier eine Schadensfeststellung vornehmen will. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn in diesem Gesetz dem Geschädigten das Recht zugestanden wird, die Beweismittel für seinen Schaden amtlich niederzulegen, dann ist das doch kein Grund für ihn, aus der Zone wegzugehen. Wenn man diese Meinung vertritt, müßte man viel eher glauben, daß die Mittel, die wir heute z. B. für den Wiederaufbau der Existenz, für Wohnungsbau usw. bereitstellen, jemanden bewegen könnten, leichtfertig die Zone zu verlassen. Ich bin der festen Überzeugung, die Menschen drüben in der Zone werden um eines solchen Beweissicherungsgesetzes willen ihre Heimat nicht aufgeben. Im Gegenteil, sie werden an einem solchen Gesetz sehen, daß wir es ernst meinen mit der Wiedervereinigung. Denn eine Entschädigung oder eine Regelung ihres Schadens kann nach diesem Gesetz erst nach der Wiedervereinigung erfolgen.
    Eine weitere Überlegung. Als das Feststellungsgesetz für Heimatvertriebene oder als das Lastenausgleichsgesetz erlassen wurde, ist kein Mensch auf die Idee gekommen, daß damit ein Verzicht auf die Gebiete jenseits von Oder und Neiße verbunden sei. Im Gegenteil, wir haben immer wieder betont, daß dieser Anspruch erhalten bleibt. Genauso ist es bei diesem Gesetzentwurf. Eine solche Beweissicherung wird nach unserer Auffassung niemals den Eindruck erwecken, daß damit ein Verzicht auf die Wiedervereinigung verbunden ist, oder gar die Tatsache des Verzichts selber schaffen.
    Ich darf noch eine Bemerkung anknüpfen. Dieser Gesetzentwurf ist in seinen wesentlichen Teilen — es sind nur unwesentliche Änderungen vorgenommen worden — in enger Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Sowjetzonenflüchtlinge gemein- sam von Vertretern aller Parteien erarbeitet worden. Man sollte auch hier einmal anerkennen, daß ein Verband, der natürlich ein Interessenverband ist, einen solchen Gesetzentwurf fertigstellt, ohne an das Parlament heranzutreten und zu sagen: „Nun zahlt uns auch etwas dafür” , und bewußt in diesem
    Gesetzentwurf feststellt: Ein Entschädigungsanspruch ist damit nicht gegeben. Das ist eine Haltung, die man anerkennen sollte und der wir durch um so schnellere und gründlichere Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Beweissicherung entsprechen sollten.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch folgenden Hinweis geben. Ich bin der festen Überzeugung, daß den Flüchtlingen aus der Zone durch diesen Gesetzentwurf die Gewißheit gegeben wird, daß wir nicht nur die Wiedervereinigung wollen und für sie eintreten, sondern uns auch Gedanken darüber machen, daß das Unrecht, das drüben geschehen ist, nach der Wiedervereinigung in irgendeiner Form in Ordnung gebracht werden muß.
    Wir bitten das Hohe Haus, den Gesetzentwurf dem Gesamtdeutschen Ausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, es erhebt sich die Frage, ob Sie noch eine Mittagspause machen

(Widerspruch)

oder durchverhandeln wollen. — Ich stelle nur vorsorglich die Frage. Sie wünschen durchzuverhandeln? — Danke schön.
Das Wort hat der Abgeordnete Eichelbaum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Theodor Eichelbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Absicht, nur kurz zu sprechen. Die Fraktion der CDU/CSU wird dafür stimmen, daß dieser Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen wird, und zwar nach der Abmachung im Ältestenrat dem Rechtsausschuß und dem Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen.
    Ohne Zweifel ist das Anliegen, das mit diesem Gesetzentwurf verfolgt wird, wichtig und schwierig. Die Betroffenen werden mit Befriedigung und mit einem Aufatmen der Erleichterung erfahren, daß diese Angelegenheit, an der jahrelang gearbeitet worden ist, jetzt über die Tribüne des Parlaments geht. Man kann die Sammlung der Dokumente und die Sicherung der Zeugenbeweise, die die Voraussetzungen für die Sicherung von Rechts- und Eigentumsansprüchen in der sowjetisch besetzten Zone sind, nicht auf ungemessene Zeit verschieben. Die Notwendigkeit, diese Frage gesetzlich zu lösen, wird, soweit ich sehe, jetzt von allen Sachkennern allgemein anerkannt. Einigkeit besteht auch darüber, daß das Gesetz, wie schon der Herr Vorredner gesagt hat, nicht als Entschädigungsgesetz gedacht ist. Es ist kein Sozialgesetz und auch keine Ergänzung zum Lastenausgleich.
    Ich weiß, daß sich auch die Regierung in den vergangenen Jahren mit den Möglichkeiten der gesetzlichen Lösung des Problems befaßt hat, und man mag es der Schwierigkeit der Materie zuschreiben,




    (Eichelbaum)

    wenn das Parlament jetzt den Vorrang hat und sich früher mit einem formulierten Gesetzentwurf beschäftigen kann. Schwierig ist es, den Umfang dessen zu umreißen, was alles durch die Beweissicherung erfaßt werden soll. Es ist kein Geheimnis, daß auch Kontroversen darüber bestehen, welche Methode für die Beweissicherung die beste sein wird. Ich halte den vorliegenden Entwurf für eine gute Grundlage. Es wird Aufgabe der Ausschüsse sein, die noch vorhandenen Bedenken und Schwierigkeiten auszuräumen und die besten gesetzlichen Möglichkeiten zu finden.
    Die Beratung des Gesetzes setzt sehr eingehende Kenntnisse der politischen Situation voraus. Das Gesetz konfrontiert uns mit der Wirklichkeit der Spaltung Deutschlands, vor der wir nicht leichtsinnig und schwächlich die Augen schließen können. Man muß die Phasen der Unrechtsentwicklung drüben studiert haben und kennen, wenn man zur Rechtsfindung und Rechtswiederherstellung helfen will.
    Doch bedeutet das Gesetz an sich keine politische Entscheidung. Es bekundet nur das, was uns allen hier im Hause selbstverständlich ist: den Willen zur Wiedervereinigung des getrennten Vaterlandes auf rechtsstaatlicher Grundlage. Zu einer Wiedervereinigung auf rechtsstaatlicher Grundlage gehört auch die Schaffung der Voraussetzungen durch eine Beweissicherung der bestehenden Rechtsansprüche.
    Wenn auch in der Überschrift des Gesetzes das Wort „Wirtschaft" und das Wort „Besitz" stehen, so wollen wir doch nicht verkennen, daß das treibende Motiv ein ideelles Gut ist, nämlich die Befriedigung eines verletzten Rechtsbewußtseins.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)