Rede:
ID0304901800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3049

  • date_rangeDatum: 7. November 1958

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  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Becker: info_outline

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    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur :nderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562) — Erste Beratung Ramms (FDP) . . . . . . . . . 2733 A Schmücker (CDU CSU) . . . . . 2733 D Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 2734 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Altershilfe für Landwirte (Drucksache 498) Bading (SPD) . 2734 D Blank, Bundesminister 2736 B, 2747 A Weber (Georgenau) (FDP) 2738 B, 2755 C Logemann (DP) . . . . . . . . 2740 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2742 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 2742 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 2744 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2748 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 2750 D Kriedemann (SPD) . . . . . . . 2753 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2756 C Entwurf eines Gesetzes Tiber die Beweissicherung des Besitzstandes in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Berlin (Wirtschaftliches Beweissicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 435) — Erste Beratung — Mischnick (FDP) . . . . . . . . 2758 A Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 2759 D Dr. Seume (SPD) . . . . . . . . 2760 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2761 C Anlage 2763 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1958 2733 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 7. 11. Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Dr. Besold 11. 11. Birkelbach 7. 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Blachstein 7. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Böhm 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Conring 7. 11. Cramer 7. 11. Dr. Deist 7. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 7. 11. Dr. Dittrich 7. 11. Frau Döhring (Stuttgart) 7. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Finckh 7. 11. Franke 7. 11. Frehsee 7. 11. Dr. Furler 7. 11. Geiger (München) 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Dr. Hellwig 7. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Höfler 7. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Dr. Jordan 7. 11. Jürgensen 7. 11. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Krammig 7. 11. Dr. Kreyssig 7. 11. Krüger 11. 11. Kühlthau 7. 11. Kühn (Bonn) 7. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kurlbaum 7. 11. Leber 7. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn 20 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Dr. Menzel 7. 11. Metzger 7. 11. Frau Nadig 7. 11. Neumann 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. Ollenhauer 7. 11. Pernoll 7. 11. Pietscher 8. 11. Pöhler 7. 11. Dr. Preiß 7. 11. Dr. Preusker 7. 11. Rademacher 7. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Rohde 7. 11. Dr. Rüdel (Kiel) 7. 1. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Seuffert 7. 11. Siebel 7. 11. Spitzmüller 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Welslau 7. 11. Dr. Will 7. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf namens der Deutschen Partei zum Altershilfegesetz für die Landwirte Stellung nehmen. Dieses Gesetz ist jetzt ein Jahr in Kraft. Ich will die guten Wirkungen dieses Gesetzes durchaus anerkennen, die sich in der erhöhten Zahl der Hofübergaben niedergeschlagen haben — es sind mehr Pachtverträge abgeschlossen worden — und auch in einer Verbesserung der Lage der Altenteiler, soweit bei ihnen eine echte Not vorhanden war. Aber ich möchte genauso deutlich die Sorgen ansprechen, die wir schon jetzt, ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, haben. Diese Sorgen sind schon in der Kleinen Anfrage der CDU/CSU angesprochen worden. Deutlich kommen sie vor allem in dem Antrag der SPD zum Ausdruck.
    Gestatten Sie mir noch eine kurze Vorbemerkung zu der Gesetzesberatung im Jahre 1957. Ich war damals nicht dabei, habe mich aber an Hand des Protokolls sehr eingehend informiert. Aus dem Protokoll habe ich den Eindruck erlangt, daß die damaligen Beratungen sehr unter Zeitdruck standen. Dadurch wurde von vornherein eine gründliche Beratung verhindert. Man hat es abgelehnt — auch das ist aus dem Protokoll zu ersehen —, Sachverständige anzuhören. Man hat es nicht für nötig gehalten, Auslandserfahrungen zu berücksichtigen, die auf dem Gebiet der Altersversorgung für die Landwirtschaft schon vorlagen. Alle Warnungen —auch das möchte ich deutlich aussprechen —, die von der Opposition und von den Sprechern der Deutschen Partei damals gekommen sind, hat man einfach nicht beachtet. Wäre man diesen Ratschlägen, die in dem Protokoll enthalten sind, damals gefolgt, hätte man die jetzt bestehenden Schwierigkeiten verhindern können. Man kann also heute, schon nach einem Jahr, feststellen, daß die Voraussagen unserer Abgeordneten Kalinke und Hepp eingetroffen sind. Ebenso haben die Sprecher der SPD und der FDP recht behalten. Vielleicht liegt es auch daran, daß, wie die Frankfurter Zeitung in einer vor einigen Tagen veröffentlichten Karikatur zum Ausdruck brachte, der Jahrgang 1957 ein schlechter Jahrgang für sozialpolitische Gesetze war.
    Dieser Rückblick hilft uns heute nicht weiter. Jetzt gilt es, die vorhandenen Schwierigkeiten zu überwinden. Ein Fehlbetrag, der auf über 70 Millionen DM veranschlagt wird, muß jetzt ausgeglichen werden. Ich glaube, wir sind uns in diesem Hohen Hause darüber einig, daß dieser Fehlbetrag dadurch entsteht, daß zu viele Antragsteller und zu wenig Beitragszahler da sind.
    Welche Vorschläge werden nun zum Ausgleich des vorhandenen Defizits gemacht? Zunächst einmal



    Logemann
    taucht der Gedanke auf, den Kreis der Beitragspflichtigen auszudehnen. Meine Fraktion hat gegen eine solche Heranziehung von mehr Beitragspflichtigen erhebliche Bedenken. Wir sind der Auffassung, daß besonders bei den Kleinbetrieben die Grenze des Erträglichen weit überschritten ist. Die Alterskassen sind in einzelnen Ländern schon zu weit gegangen. In Niedersachsen sind sie schon bei 3 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche angekommen. Das geht nach meiner Auffassung schon zu weit über die tragbare Grenze hinaus. Ich meine auch, daß durch eine schärfere Erfassung nur geringe Zugänge an Beitragspflichtigen erreicht werden können.
    Noch eine andere Sorge ist hier anzusprechen; der Kollege Weber hat das auch schon getan. Völlig ungelöst ist noch das Problem der landwirtschaftlichen Pächter. Sie dürfen bis heute nur Beiträge bezahlen, ohne nach dem Gesetz schon Anspruch auf eine Leistung zu haben.
    Weiter ist es sehr bedenklich — wir müssen das ablehnen —, daß man versucht, durch noch mehr Zwang, z. B. durch die Einbeziehung von Versicherungspflichtige, zu doppelten Beiträgen zu kommen. Es ist auch ungerecht, daß man die freiwillig Versicherten, die aus eigenen Mitteln für ihr Alter gesorgt haben, durch eine Einbeziehung bestraft.
    Die Zahl der Beitragspflichtigen wird weiter rückläufig sein. Es wurde schon darauf hingewiesen, daß in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/
    CSU durch den Herrn Minister Blank deutlich wurde, daß wir in den letzten beiden Jahren einen Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in einer Größenordnung von 65 000 Betrieben haben. Es ist mir völlig unverständlich, warum man bei den Beratungen im Jahre 1957 diesen Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe nicht schon stärker in die Vorausberechnungen einbezogen hat. Damals ist — auch das ist im Protokoll nachzulesen — von Frau Kalinke besonders auf diesen Rückgang der Betriebe hingewiesen worden. Mir ist völlig unerklärlich, wie — laut Protokoll — damals von der CDU/CSU der Zuruf gemacht werden konnte: „Das ist doch lächerlich, was Sie da sagen!" Heute haben wir uns mit dem sehr, sehr ernsten Problem zu befassen, daß die Zahl der Beitragspflichtigen durch den Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe immer kleiner wird. Ich meine, daß die Ursache dafür in der Agrarpolitik zu suchen ist. Gerade die Agrarpolitik bestimmt auch künftig ganz entscheidend die Zahl der Beitragspflichtigen. Die Entscheidung liegt also nicht im Arbeitsministerium, sondern eindeutig im Landwirtschaftsministerium.

    (Abg. Frau Kalinke: Sehr wahr!)

    Ich bedaure daher, daß der Herr Landwirtschaftsminister heute morgen nicht anwesend ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Man hätte ihm sonst auch die Frage stellen müssen: Wie denkt man sich hier die künftige Entwicklung? Aber diese ist ja aus den Grünen Berichten zu erkennen.
    Ich möchte hier nochmals betonen, daß wir uns immer gegen eine Agrarpolitik zur Wehr setzen werden, bei der gesunde, förderungswürdige landwirtschaftliche Betriebe auf der Strecke bleiben.

    (Beifall bei der DP und der FDP.)

    Es ist leider festzustellen — auch das sagt der Grüne Bericht des letzten Jahres aus —, daß schon bei den Betriebsgrößen von 2 bis 5 ha in den Jahren ab 1949 etwa 16 % der landwirtschaftlichen Betriebe ausgefallen sind. Wir bedauern, dabei feststellen zu müssen, daß sich unter diesen ausgeschiedenen Betrieben auch sehr viele Betriebe befinden, die durchaus noch förderungswürdig waren.
    Ich wende mich nun der anderen Möglichkeit zu: der Verringerung des Kreises der Empfänger. Auch hier sind wir der Auffassung, daß eine Einschränkung dieses Kreises nicht zu verantworten ist. Man sollte sich im Gegenteil bemühen, diesen Kreis durch die Einbeziehung alter Familienangehöriger — das ist von unseren Sprechern schon im Jahre 1957 vorgetragen worden — künftig noch zu vergrößern. Diese alten Leute haben ein Altersgeld ehrlich verdient.
    Durch keine der beiden Maßnahmen, also weder durch eine Einschränkung des Kreises der Empfänger noch durch eine Ausdehnung des Kreises der Beitragspflichtigen, sind also nennenswerte finanzielle Reserven zu erreichen. Damit kommen wir zu dem anderen Gedankengang, der naheliegt: Beseitigung des Defizits durch eine Erhöhung der Beiträge. Ich kann mich auch bei diesem Punkt kurz fassen. Nach meiner Meinung ist die Belastung mit Beiträgen — und das beweist ja das Beispiel des CDU-Abgeordneten Berberich — schon stark angespannt. 80 % der erfaßten Betriebe können keine höheren Beiträge mehr leisten. In einem Vier-Hektar-Betrieb in Südbaden ist heute schon allein für Altersgeld in Höhe von nur 10 DM eine jährliche Belastung durch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und durch die Familienausgleichskassen von insgesamt 243,40 DM vorhanden. Dieser Betrag ist schon eine unzumutbare Belastung. Wir müssen dabei noch berücksichtigen, daß hierin noch nicht einmal die Beiträge für Krankenkassen einbezogen sind.
    Die Fraktion der Deutschen Partei ist weiter der Auffassung, daß gerade Beitragserhöhungen besonders die kleineren Betriebe unerträglich belasten. Was die agrarpolitische Seite dieser Frage angeht, so steilen Beitragserhöhungen nach meiner Auffassung eine besondere Härte gerade für schwierige landwirtschaftliche Lagen dar, für sogenannte unterentwickelte Gebiete in der Landwirtschaft, für Gebiete, die an sich schon durch naturbedingte Vorbelastungen schwer zu kämpfen haben. Den Bergbauern, um nur eine Gruppe zu nennen, kann man nicht noch höhere Belastungen zumuten.
    Wir haben uns gelegentlich der Etatberatungen für einen interfraktionellen Antrag eingesetzt, der besonders zum Ziel hatte, die Lage dieser landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern. Belasten wir sie aber jetzt durch erhöhte Beiträge zur Alterskasse, so tun wir gerade das Gegenteil. Aus diesem



    Logemann
    Grunde scheidet nach unserer Auffassung eine Beitragserhöhung für die weitaus größte Gruppe der erfaßten landwirtschaftlichen Betriebe aus.
    Ich gebe allerdings zu, daß für eine kleine Anzahl von größeren landwirtschaftlichen Betrieben eine Beitragserhöhung zumutbar ist. Aber bedenken wir dann auch bitte: wenn wir zu gestaffelten Beiträgen kommen, müssen nachher auch gestaffelte Leistungen gewährt werden!
    Aber nun die Schlußfolgerung. Wir sind also der Auffassung, daß die jetzige Lage, die durch das Gesetz für die Altershilfe der Landwirte entstanden ist, ein Gesetz in einer Form, wie es die DP nicht gewünscht hat, kaum noch eine Möglichkeit läßt, an einem Zuschuß vorbeizukommen. Der Gedanke liegt nahe, diesen Zuschuß aus Mitteln des Grünen Plans zu geben. Ich persönlich sehe allerdings — ich möchte das ganz deutlich sagen — diese Vermischung von Agrar- und Sozialpolitik, die durch eine Übernahme der Beträge für die Altershilfe in den Grünen Plan entsteht, mit einem sehr unguten Gefühl. Aber weil mit diesen Maßnahmen eine Verbesserung der Agrarstruktur beabsichtigt ist, weil diese Verbesserung — durch einen Rückgang der Betriebe — laufend eine Vergrößerung der Alterslast bringen wird und weil wir gleichzeitig an einer frühzeitigen Hofübergabe interessiert sind, möchte ich mich doch für einen Bundeszuschuß für Agrarstrukturverbesserungen aussprechen. Allerdings muß ich dabei gleich die Einschränkung machen, daß man die notwendigen Beträge nach meiner Auffassung nicht bei anderen Maßnahmen des Grünen Plans einsparen darf. Vielmehr müssen diese Beträge zusätzlich im Grünen Plan zur Verfügung gestellt werden.
    Wir werden uns im übrigen bemühen, bei den Beratungen vernünftige Lösungen zu finden. Wir werden uns weiter bemühen, mit dafür zu sorgen, daß dieses schlecht geratene Gesetz nicht durch eine schlechte Novelle noch schlechter wird.

    (Beifall bei der FDP und bei der DP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Schellenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Fragen der Auswirkungen des Gesetzes werden meine bäuerlichen Freunde sprechen. Ich habe hier nur einige Bemerkungen zur Frage der Vertrauenswürdigkeit von Angaben des Bundesarbeitsministeriums über finanzielle Dinge zu machen. Ich stelle dreierlei fest.
    Erstens. Bei der Beratung des Gesetzes über die Altershilfe hat das Bundesarbeitsministerium den beratenden Ausschüssen erklärt, daß der durchschnittliche Beitrag 8,90 DM im Monat betragen werde, und es würden Vorausberechnungen bis zum Jahre 1970 angestellt. Im Ausschuß wurde nach Erklärungen der Regierung kalkuliert, daß etwa bis zum Jahre 1960 mit einem Beitragssatz von 10 DM gerechnet werden könne. Die Opposition hat dagegen erklärt, daß die Beiträge ohne Bundeszuschüsse und ohne staatliche Garantie in aller Kürze erhöht werden müßten. Das hat die Regierung damals geradezu verspottet. Ich stelle fest, daß unsere Befürchtungen leider eingetreten sind.
    Zweitens stelle ich fest: Am 7. Juni 1958 hat das Bundesarbeitsministerium bekanntgegeben, daß der Fehlbetrag nur einen Bruchteil von 60 Millionen DM betragen werde. Heute steht fest, daß der Fehlbetrag mindestens 60 Millionen DM betragen wird.
    Die dritte Feststellung, die ich zu treffen habe, geht weit über den finanziellen Bereich hinaus. Sie betrifft die Vertrauenswürdigkeit von Aussagen des Bundesarbeitsministeriums überhaupt. Nach den Ausführungen des Bundesarbeitsministers habe ich festzustellen, daß Mitteilungen an die Presse, die beginnen: „Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt bekannt" — eine solche Mitteilung wurde herausgegeben —, auf Grund der heutigen Erklärungen des Bundesarbeitsministers keine offizielle Mitteilung seines Ministeriums darstellen. Solche Mitteilungen verdienen offensichtlich nicht das öffentliche Vertrauen, das für Erklärungen der Regierung notwendig ist.

    (Abg. Kriedemann: Hört! Hört!)

    Aus den Mitteilungen des Ministers ergibt sich, daß offenbar nach seiner eigenen Auffassung an Erklärungen des Bundesarbeitsministeriums nicht die Forderung von Wahrhaftigkeit gestellt werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)