Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Fragen der Auswirkungen des Gesetzes werden meine bäuerlichen Freunde sprechen. Ich habe hier nur einige Bemerkungen zur Frage der Vertrauenswürdigkeit von Angaben des Bundesarbeitsministeriums über finanzielle Dinge zu machen. Ich stelle dreierlei fest.
Erstens. Bei der Beratung des Gesetzes über die Altershilfe hat das Bundesarbeitsministerium den beratenden Ausschüssen erklärt, daß der durchschnittliche Beitrag 8,90 DM im Monat betragen werde, und es würden Vorausberechnungen bis zum Jahre 1970 angestellt. Im Ausschuß wurde nach Erklärungen der Regierung kalkuliert, daß etwa bis zum Jahre 1960 mit einem Beitragssatz von 10 DM gerechnet werden könne. Die Opposition hat dagegen erklärt, daß die Beiträge ohne Bundeszuschüsse und ohne staatliche Garantie in aller Kürze erhöht werden müßten. Das hat die Regierung damals geradezu verspottet. Ich stelle fest, daß unsere Befürchtungen leider eingetreten sind.
Zweitens stelle ich fest: Am 7. Juni 1958 hat das Bundesarbeitsministerium bekanntgegeben, daß der Fehlbetrag nur einen Bruchteil von 60 Millionen DM betragen werde. Heute steht fest, daß der Fehlbetrag mindestens 60 Millionen DM betragen wird.
Die dritte Feststellung, die ich zu treffen habe, geht weit über den finanziellen Bereich hinaus. Sie betrifft die Vertrauenswürdigkeit von Aussagen des Bundesarbeitsministeriums überhaupt. Nach den Ausführungen des Bundesarbeitsministers habe ich festzustellen, daß Mitteilungen an die Presse, die beginnen: „Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt bekannt" — eine solche Mitteilung wurde herausgegeben —, auf Grund der heutigen Erklärungen des Bundesarbeitsministers keine offizielle Mitteilung seines Ministeriums darstellen. Solche Mitteilungen verdienen offensichtlich nicht das öffentliche Vertrauen, das für Erklärungen der Regierung notwendig ist.
Aus den Mitteilungen des Ministers ergibt sich, daß offenbar nach seiner eigenen Auffassung an Erklärungen des Bundesarbeitsministeriums nicht die Forderung von Wahrhaftigkeit gestellt werden kann.