Rede:
ID0304901600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3049

  • date_rangeDatum: 7. November 1958

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    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur :nderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562) — Erste Beratung Ramms (FDP) . . . . . . . . . 2733 A Schmücker (CDU CSU) . . . . . 2733 D Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 2734 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Altershilfe für Landwirte (Drucksache 498) Bading (SPD) . 2734 D Blank, Bundesminister 2736 B, 2747 A Weber (Georgenau) (FDP) 2738 B, 2755 C Logemann (DP) . . . . . . . . 2740 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2742 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 2742 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 2744 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2748 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 2750 D Kriedemann (SPD) . . . . . . . 2753 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2756 C Entwurf eines Gesetzes Tiber die Beweissicherung des Besitzstandes in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Berlin (Wirtschaftliches Beweissicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 435) — Erste Beratung — Mischnick (FDP) . . . . . . . . 2758 A Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 2759 D Dr. Seume (SPD) . . . . . . . . 2760 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2761 C Anlage 2763 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1958 2733 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 7. 11. Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Dr. Besold 11. 11. Birkelbach 7. 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Blachstein 7. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Böhm 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Conring 7. 11. Cramer 7. 11. Dr. Deist 7. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 7. 11. Dr. Dittrich 7. 11. Frau Döhring (Stuttgart) 7. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Finckh 7. 11. Franke 7. 11. Frehsee 7. 11. Dr. Furler 7. 11. Geiger (München) 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Dr. Hellwig 7. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Höfler 7. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Dr. Jordan 7. 11. Jürgensen 7. 11. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Krammig 7. 11. Dr. Kreyssig 7. 11. Krüger 11. 11. Kühlthau 7. 11. Kühn (Bonn) 7. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kurlbaum 7. 11. Leber 7. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn 20 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Dr. Menzel 7. 11. Metzger 7. 11. Frau Nadig 7. 11. Neumann 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. Ollenhauer 7. 11. Pernoll 7. 11. Pietscher 8. 11. Pöhler 7. 11. Dr. Preiß 7. 11. Dr. Preusker 7. 11. Rademacher 7. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Rohde 7. 11. Dr. Rüdel (Kiel) 7. 1. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Seuffert 7. 11. Siebel 7. 11. Spitzmüller 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Welslau 7. 11. Dr. Will 7. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die Fraktion der FDP erklären, daß wir den Antrag der SPD begrüßen. Wir begrüßen ihn, weil uns jetzt auch die Ausführungen des Herrn Ministers gezeigt haben, daß dieses Gesetz tatsächlich einen Wirrwarr darstellt. Es ist Tatsache, daß das Gesetz übereilt verabschiedet wurde, und ich halte es für gut, wenn wir in diesem Zusammenhang klar zu dem Problem Stellung nehmen.
    Wir begrüßen den Antrag der SPD in seinem Inhalt, der zwei Dinge will: daß der Vorschuß des Bundes in einen Zuschuß verwandelt wird — das wurde seinerzeit schon von unserer Fraktion gefordert, und ich hatte die Ehre, dazu unseren Standpunkt darzulegen —, und zweitens, daß ein Beitrag des Bundes zu den Alterskassen geleistet wird. Hier möchte ich allerdings die Betonung etwas anders setzen als die Antragsteller. Gestatten Sie mir deshalb, kurz auf die Angelegenheit einzugehen.
    Das agrarpolitische und agrarsoziale Ziel des Gesetzes ist weitgehend erreicht worden: Die Hofübergabe wird beschleunigt. Es sind weniger beitragzahlende Betriebe vorhanden, als man ursprünglich annahm. Weiter sind mehr Leistungsempfänger vorhanden, als man ursprünglich annahm. Deshalb reicht das Geld nicht, wie wir alle gehört haben. Nun ist zu fragen: Kann die Regierung und in diesem Fall auch die Regierungskoalition aus der Verpflichtung, die sie mit dieser übereilten Verabschiedung des Gesetzes auf sich genommen haben, entlassen werden? Hier steckt das Problem. Die Regierung und die Koalition müssen zu ihrem Kind stehen.

    (Abg. Schüttler: Tun sie auch!)

    Ich bin etwas mißtrauisch geworden, als der Herr
    Minister vorhin andeutete, man wolle in Zukunft nur Darlehen geben. Dadurch würde die Schuld praktisch nur in die Ferne geschoben. Ferner wolle man dazu übergehen, mehr Betriebe zu erfassen, denen man ursprünglich die Freiheit der Wahl lassen wollte.
    Herr Kollege Unertl hatte nicht Unrecht, als er dieses Gesetz neulich als eines der schlechten Gesetze bezeichnete. Das verpflichtet das gesamte Haus, dieses Gesetz jetzt eingehend zu überarbeiten. Diese Novelle zu dem Gesetz über die Altershilfe für die Landwirte eilt.
    Lassen Sie mich aber, um meine Akzente etwas anders zu setzen als die Antragsteller, die ganze Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Sozialbericht beleuchten, den uns die Bundesregierung vor einigen Wochen vorgelegt hat. Dieser Bericht sagt, daß die Produktivitätssteigerung der Landwirtschaft mit 23 % innerhalb sechs Jahren nicht an der Spitze steht. Aber es steht darin und ist nicht ausgewertet, daß diese Produktivitätssteigerung bei einem Verlust der Gesamtlandwirtschaft von über 500 000 Arbeitskräften vollbracht wurde. Setzt man diese Zahlen ins richtige Verhältnis, dann zeigt sich, daß die Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft im Durchschnitt höher ist als in der Industrie. Das ist ein ganz klares Ergebnis. Diese Leistung der Landwirtschaft wurde sehr teuer erkämpft und bezahlt. Die Landwirtschaft ist heute gezwungen, zu modernisieren, zu technisieren, zu rationalisieren. Es gibt viele Gründe, dort mit der



    Weber (Georgenau)

    Kritik einzusetzen. Aber es ist schwierig, das Problem in der Wirklichkeit des harten Alltags des Bauern zu meistern.
    Lassen Sie mich aber den Sozialbericht noch von der anderen Seite beleuchten. Ich habe mir die Mühe gemacht, auszurechnen, was unser Staat für die übrige Sozialversicherung, z. B. für die Renten aus .der Invalidenversicherung nach der Rentenreform abzüglich der Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz und aus anderen Verpflichtungen jetzt ausgibt. Die Zuschüsse des Bundes sind dort höher als die gesamten Leistungen an Altershilfegeld pro Empfänger. Das ist die Tatsache. Ich glaube, wir können die Regierung nicht au-; der Verantwortung hierfür entlassen. Wenn ein Kabinett wie jüngst im Zuge der Schaffung der dynamischen Rente eine Rentenanpassung beschließt, kann man nicht in einer 'solchen Weise einen Berufsstand von der sozialen Sicherung ausschließen.
    Meine Fraktion — sie ist eigentlich der Initiator dieses Gesetzes — hat von jeher gewünscht, daß diese Altershilfe auf dem Wege der Umlage wie bei der Rentenreform gegeben wird, daß sie aber eine Mindestsicherung darstellt. Wir wollen diese Begrenzung absolut einhalten.
    Sehen wir die Dinge doch im richtigen Licht, wie sie auch im Grünen Bericht über die Gesamtlage der deutschen Landwirtschaft dargestellt werden. Wir haben heute im landwirtschaftlichen Kleinbetrieb, den man abschreibt, der nicht rationell nach den heutigen Gesichtspunkten, sondern nach Altvätersitte wirtschaftet, der ein sogenannter überlebter, nicht rationalisierter Betrieb ist, eine Kapitalbelastung pro Arbeitskraft, die im Schnitt allein zwischen 15- und 25 000 DM liegt. Wir haben im mittelbäuerlichen Betrieb eine Belastung zwischen 20- und 50 000 DM pro Arbeitskraft, und im Großbetrieb geht sie sehr oft über die Hunderttausend-DM-Grenze hinaus.
    Die Altershilfe für die Landwirte beträgt im wesentlichen nicht mehr als eine Verzinsung des Kapitals, das man als Bauer bewirtschaftet, das man verwalten muß, mit dem man arbeiten muß, in das man eingespannt ist. Diese Verzinsung macht höchstens 1 bis 2 % aus.
    Wir hätten dieses Gesetz nicht gebraucht, wenn der Staat heute, wo sich alle als gebrannte Kinder fühlen, nicht praktisch von vornherein vor seiner eigentlichen Aufgabe kapitulierte, die Währung stabil zu halten. Darauf ist auch der Inhalt unserer ganzen Rentenreform, unser ganzes Umlagesystem abgestellt. Wenn der Staat diese Aufgabe richtig angepackt hätte, hätte das Bauerntum gar keine Altershilfe gebraucht; dann hätte es seine Altersversicherung in eigener Regie durchgeführt. Der Umstand, daß im Zeitalter der Technisierung und der schnellen Entwicklung die Belastung größer ist und ein Umlagesystem eine gewisse Berechtigung hat, hat uns damals bewogen, dem Gesetz zuzustimmen.
    Zu dem Gedanken, daß der Bund einen laufenden Zuschuß gewähren soll, möchte ich folgendes sagen. Es bedarf noch einiger .Jahre, bis das Gesetz angelaufen ist, bis die beitragzahlenden Betriebe festgelegt und die Ansprüche der Leistungsempfänger endgültig geklärt sind. Dieses Anlaufen und die Tatsache, daß jetzt zum Anfang ein Stoß, eine Häufung von Hofübergaben erfolgte — die ja wünschenswert war —, bedeuten eine Belastung für das Gesetz. Deshalb sind wir der Auffassung, daß es für die Bundesregierung eine selbstverständliche Verpflichtung ist, in den nächsten Jahren, bis das Gesetz angelaufen ist, einen laufenden Zuschuß zu den Leistungen nach diesem Gesetz zu gewähren, damit die Rechnung aufgeht. Wir wiederholen unsere Forderung, den ursprünglichen Vorschuß in einen Zuschuß zu verwandeln.
    Wenn das Gesetz einmal eingespielt ist, werden wir — das entspricht unserer Grundauffassung — absolut nicht in den Schrei nach Staatshilfe einstimmen. Dann muß man aber auch ganz klar sehen, wie das Verhältnis sein muß. Ich habe seinerzeit in der Debatte vorgeschlagen, die Höhe des Beitrags in einem Umlageverfahren klar zu errechnen, nämlich auf Grund der Zahl der beitragzahlenden Betriebe. Ich möchte, daß wir hier keinen Zwang ausüben. In dieser Beziehung kann ich die Forderung wiederholen, die seinerzeit der Kollege Bauknecht mit aller Deutlichkeit erhoben hat, daß wir dem einzelnen freie Wahl lassen, ob er sich beteiligen will oder nicht, sofern er anderweitig schon sozialversichert ist. Diese Freiwilligkeit müssen wir um jeden Preis erhalten.
    In Zukunft wird sich klar zeigen, daß die Relation von Beitrag zu Leistung — und wir möchten, daß die jetzige Höhe der Leistungen erhalten bleibt — davon abhängt, wieviel Altenteiler auf den bezahlenden Höfen sitzen. Im Zeichen der Strukturwandlung wandert die junge Generation von den auslaufenden Häfen lin andere Bereiche der Wirtschaft ab. Sie geht, nachdem sie auf dem Bauernhof großgezogen wurde, in andere Berufe und hilft mit ihrer Arbeitsleistung, die gesamte Soziallast mitzutragen. Wir dürfen nicht so vorgehen, daß wir die junge Generation zur Abwanderung veranlassen und damit den wenigen verbleibenden Bauernhöfen die Last für die Altersversorgung aufbürden. Das hat mit sozialer Einstellung nichts mehr zu tun. Deshalb unsere Forderung, daß später, wenn sich das Gesetz eingespielt hat, in der vorgeschlagenen Weise Beiträge gezahlt werden.
    Für die Änderung des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte möchten wir noch folgende Gesichtspunkte vorbringen. Auf den Höfen befinden sich noch etwa 40 000 alte Onkel und Tanten, deren Geld zweimal durch Inflation und Währungsreform verlorengegangen ist. Diese Menschen sind heute zwischen 60 und 90 Jahre alt. Sie haben ihr Leben lang gearbeitet und gespart und stehen heute praktisch mittellos dar. Das hat mit einem sozialen Rechtsstaat nichts mehr zu tun.
    Hier auch ein Wort über die Lage der heimatvertriebenen Bauern! Viele Bauern aus dem Osten sind heute reine Fürsorgeempfänger, die den untersten Fürsorgesatz beziehen.

    (Abg. Wacher: Lastenausgleichsempfänger!)




    Weber (Georgenau)

    — Teilweise! Es gibt Kleinbetriebe, bei denen die Leistung aus dem Lastenausgleich kaum ins Gewicht fällt. Diese Betriebe hängen tatsächlich noch mit an der Fürsorge. Ich möchte die Regierung fragen, wie sie das Versprechen einlösen will, das der Bundeskanzler vor einigen Wochen in Bad Godesberg gegeben hat. Es handelt sich hier um eine Aufgabe, die den Gesamtbereich der Alterssicherung für die Landwirte betrifft, wenn man Wortlaut und Sinn des Gesetzes ernst nimmt.
    Auch die Frage der landwirtschaftlichen Pächter ist in diesem übereilt zustande gekommenen Gesetz noch nicht richtig gelöst. Auch in dieser Beziehung — das möchte ich der Regierung und den Ausschüssen, die daran arbeiten, sagen — muß noch einiges geändert und verbessert werden.
    In seiner heutigen Fassung enthält das Gesetz viele Kuriositäten. In § 1227 der Reichsversicherungsordnung steht — auch nach der Rentenreform —: Beitragspflichtig ist, wer gegen Entgelt arbeitet und in Berufsausbildung steht. Und in § 1228: Beitragsbefreit ist nur, wer bei seinem Ehegatten arbeitet und nicht in Berufsausbildung steht. Wir haben diese Tatsache in unserer Fraktion einmal besprochen, und ich habe gesagt: das bedeutet, daß in Zukunft die gesamte bäuerliche Jugend nach dem Buchstaben des Gesetzes versicherungspflichtig ist.
    Wir haben damals beim Ministerium angefragt — das war vor etwa anderthalb Jahren — und haben die fernmündliche Antwort bekommen: „Es kommt darauf an, wie man das Gesetz auslegt." Ich glaube, daß es in einem sozialen Rechtsstaat solche Unklarheiten — daß man das Gesetz so oder so auslegen kann — nicht geben darf. Hier sind noch Änderungen nötig, hier ist klarer Tisch zu schaffen. Sonst könnte es trotz Ihres Wunsches, Herr Minister Blank, mehr Betriebe zu erfassen, so weit kommen, daß das Gesetz über die Altershilfe ein auslaufendes Gesetz wird.
    Ich darf noch auf ein Kuriosum hinweisen. Das Gesetz sieht vor, daß, wer zwei Renten empfängt, für den Zeitraum von 15 Jahren die Altershilfe nur zur Hälfte bekommt. Dazu möchte ich nichts sagen. Ich glaube, bei einem Umlageverfahren kann ein Leistungsempfänger, der früher keine Leistung erbracht hat, nicht verlangen, daß er vom Staat zweimal etwas bekommt. Aber die Tatsache, daß die Altershilfekassen einen Teil ihrer Beiträge an die anderen Sozialversicherungsträger abführen, ist ein Kuriosum. Da muß das Gesetz geändert werden.
    Ich will die Dinge hier nicht weiter verfolgen. Wir alle haben die Aufgabe, dieses Gesetz zu überdenken. Das ist eine Ungerechtigkeit den Alterskassen gegenüber, und das ist eine falsche Behandlung des ganzen Problems.
    Ich möchte sagen, daß meine Fraktion den Antrag der SPD seinem Inhalt nach begrüßt, daß sie aber, was die sozialpolitische Richtlinie für unser Bauerntum anlangt, hier absolut eine Grenze se zen will. Sie will auch die Leistung des Bunde davon abhängig machen, ob in der übrigen Sozialversicherung nach der Rentenreform das Prinzip des
    Umlageverfahrens auch richtig gewahrt wird. Deshalb können wir den Staat und die Regierung aus dieser Verpflichtung heute nicht entlassen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Logemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf namens der Deutschen Partei zum Altershilfegesetz für die Landwirte Stellung nehmen. Dieses Gesetz ist jetzt ein Jahr in Kraft. Ich will die guten Wirkungen dieses Gesetzes durchaus anerkennen, die sich in der erhöhten Zahl der Hofübergaben niedergeschlagen haben — es sind mehr Pachtverträge abgeschlossen worden — und auch in einer Verbesserung der Lage der Altenteiler, soweit bei ihnen eine echte Not vorhanden war. Aber ich möchte genauso deutlich die Sorgen ansprechen, die wir schon jetzt, ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, haben. Diese Sorgen sind schon in der Kleinen Anfrage der CDU/CSU angesprochen worden. Deutlich kommen sie vor allem in dem Antrag der SPD zum Ausdruck.
    Gestatten Sie mir noch eine kurze Vorbemerkung zu der Gesetzesberatung im Jahre 1957. Ich war damals nicht dabei, habe mich aber an Hand des Protokolls sehr eingehend informiert. Aus dem Protokoll habe ich den Eindruck erlangt, daß die damaligen Beratungen sehr unter Zeitdruck standen. Dadurch wurde von vornherein eine gründliche Beratung verhindert. Man hat es abgelehnt — auch das ist aus dem Protokoll zu ersehen —, Sachverständige anzuhören. Man hat es nicht für nötig gehalten, Auslandserfahrungen zu berücksichtigen, die auf dem Gebiet der Altersversorgung für die Landwirtschaft schon vorlagen. Alle Warnungen —auch das möchte ich deutlich aussprechen —, die von der Opposition und von den Sprechern der Deutschen Partei damals gekommen sind, hat man einfach nicht beachtet. Wäre man diesen Ratschlägen, die in dem Protokoll enthalten sind, damals gefolgt, hätte man die jetzt bestehenden Schwierigkeiten verhindern können. Man kann also heute, schon nach einem Jahr, feststellen, daß die Voraussagen unserer Abgeordneten Kalinke und Hepp eingetroffen sind. Ebenso haben die Sprecher der SPD und der FDP recht behalten. Vielleicht liegt es auch daran, daß, wie die Frankfurter Zeitung in einer vor einigen Tagen veröffentlichten Karikatur zum Ausdruck brachte, der Jahrgang 1957 ein schlechter Jahrgang für sozialpolitische Gesetze war.
    Dieser Rückblick hilft uns heute nicht weiter. Jetzt gilt es, die vorhandenen Schwierigkeiten zu überwinden. Ein Fehlbetrag, der auf über 70 Millionen DM veranschlagt wird, muß jetzt ausgeglichen werden. Ich glaube, wir sind uns in diesem Hohen Hause darüber einig, daß dieser Fehlbetrag dadurch entsteht, daß zu viele Antragsteller und zu wenig Beitragszahler da sind.
    Welche Vorschläge werden nun zum Ausgleich des vorhandenen Defizits gemacht? Zunächst einmal



    Logemann
    taucht der Gedanke auf, den Kreis der Beitragspflichtigen auszudehnen. Meine Fraktion hat gegen eine solche Heranziehung von mehr Beitragspflichtigen erhebliche Bedenken. Wir sind der Auffassung, daß besonders bei den Kleinbetrieben die Grenze des Erträglichen weit überschritten ist. Die Alterskassen sind in einzelnen Ländern schon zu weit gegangen. In Niedersachsen sind sie schon bei 3 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche angekommen. Das geht nach meiner Auffassung schon zu weit über die tragbare Grenze hinaus. Ich meine auch, daß durch eine schärfere Erfassung nur geringe Zugänge an Beitragspflichtigen erreicht werden können.
    Noch eine andere Sorge ist hier anzusprechen; der Kollege Weber hat das auch schon getan. Völlig ungelöst ist noch das Problem der landwirtschaftlichen Pächter. Sie dürfen bis heute nur Beiträge bezahlen, ohne nach dem Gesetz schon Anspruch auf eine Leistung zu haben.
    Weiter ist es sehr bedenklich — wir müssen das ablehnen —, daß man versucht, durch noch mehr Zwang, z. B. durch die Einbeziehung von Versicherungspflichtige, zu doppelten Beiträgen zu kommen. Es ist auch ungerecht, daß man die freiwillig Versicherten, die aus eigenen Mitteln für ihr Alter gesorgt haben, durch eine Einbeziehung bestraft.
    Die Zahl der Beitragspflichtigen wird weiter rückläufig sein. Es wurde schon darauf hingewiesen, daß in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/
    CSU durch den Herrn Minister Blank deutlich wurde, daß wir in den letzten beiden Jahren einen Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in einer Größenordnung von 65 000 Betrieben haben. Es ist mir völlig unverständlich, warum man bei den Beratungen im Jahre 1957 diesen Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe nicht schon stärker in die Vorausberechnungen einbezogen hat. Damals ist — auch das ist im Protokoll nachzulesen — von Frau Kalinke besonders auf diesen Rückgang der Betriebe hingewiesen worden. Mir ist völlig unerklärlich, wie — laut Protokoll — damals von der CDU/CSU der Zuruf gemacht werden konnte: „Das ist doch lächerlich, was Sie da sagen!" Heute haben wir uns mit dem sehr, sehr ernsten Problem zu befassen, daß die Zahl der Beitragspflichtigen durch den Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe immer kleiner wird. Ich meine, daß die Ursache dafür in der Agrarpolitik zu suchen ist. Gerade die Agrarpolitik bestimmt auch künftig ganz entscheidend die Zahl der Beitragspflichtigen. Die Entscheidung liegt also nicht im Arbeitsministerium, sondern eindeutig im Landwirtschaftsministerium.

    (Abg. Frau Kalinke: Sehr wahr!)

    Ich bedaure daher, daß der Herr Landwirtschaftsminister heute morgen nicht anwesend ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Man hätte ihm sonst auch die Frage stellen müssen: Wie denkt man sich hier die künftige Entwicklung? Aber diese ist ja aus den Grünen Berichten zu erkennen.
    Ich möchte hier nochmals betonen, daß wir uns immer gegen eine Agrarpolitik zur Wehr setzen werden, bei der gesunde, förderungswürdige landwirtschaftliche Betriebe auf der Strecke bleiben.

    (Beifall bei der DP und der FDP.)

    Es ist leider festzustellen — auch das sagt der Grüne Bericht des letzten Jahres aus —, daß schon bei den Betriebsgrößen von 2 bis 5 ha in den Jahren ab 1949 etwa 16 % der landwirtschaftlichen Betriebe ausgefallen sind. Wir bedauern, dabei feststellen zu müssen, daß sich unter diesen ausgeschiedenen Betrieben auch sehr viele Betriebe befinden, die durchaus noch förderungswürdig waren.
    Ich wende mich nun der anderen Möglichkeit zu: der Verringerung des Kreises der Empfänger. Auch hier sind wir der Auffassung, daß eine Einschränkung dieses Kreises nicht zu verantworten ist. Man sollte sich im Gegenteil bemühen, diesen Kreis durch die Einbeziehung alter Familienangehöriger — das ist von unseren Sprechern schon im Jahre 1957 vorgetragen worden — künftig noch zu vergrößern. Diese alten Leute haben ein Altersgeld ehrlich verdient.
    Durch keine der beiden Maßnahmen, also weder durch eine Einschränkung des Kreises der Empfänger noch durch eine Ausdehnung des Kreises der Beitragspflichtigen, sind also nennenswerte finanzielle Reserven zu erreichen. Damit kommen wir zu dem anderen Gedankengang, der naheliegt: Beseitigung des Defizits durch eine Erhöhung der Beiträge. Ich kann mich auch bei diesem Punkt kurz fassen. Nach meiner Meinung ist die Belastung mit Beiträgen — und das beweist ja das Beispiel des CDU-Abgeordneten Berberich — schon stark angespannt. 80 % der erfaßten Betriebe können keine höheren Beiträge mehr leisten. In einem Vier-Hektar-Betrieb in Südbaden ist heute schon allein für Altersgeld in Höhe von nur 10 DM eine jährliche Belastung durch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und durch die Familienausgleichskassen von insgesamt 243,40 DM vorhanden. Dieser Betrag ist schon eine unzumutbare Belastung. Wir müssen dabei noch berücksichtigen, daß hierin noch nicht einmal die Beiträge für Krankenkassen einbezogen sind.
    Die Fraktion der Deutschen Partei ist weiter der Auffassung, daß gerade Beitragserhöhungen besonders die kleineren Betriebe unerträglich belasten. Was die agrarpolitische Seite dieser Frage angeht, so steilen Beitragserhöhungen nach meiner Auffassung eine besondere Härte gerade für schwierige landwirtschaftliche Lagen dar, für sogenannte unterentwickelte Gebiete in der Landwirtschaft, für Gebiete, die an sich schon durch naturbedingte Vorbelastungen schwer zu kämpfen haben. Den Bergbauern, um nur eine Gruppe zu nennen, kann man nicht noch höhere Belastungen zumuten.
    Wir haben uns gelegentlich der Etatberatungen für einen interfraktionellen Antrag eingesetzt, der besonders zum Ziel hatte, die Lage dieser landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern. Belasten wir sie aber jetzt durch erhöhte Beiträge zur Alterskasse, so tun wir gerade das Gegenteil. Aus diesem



    Logemann
    Grunde scheidet nach unserer Auffassung eine Beitragserhöhung für die weitaus größte Gruppe der erfaßten landwirtschaftlichen Betriebe aus.
    Ich gebe allerdings zu, daß für eine kleine Anzahl von größeren landwirtschaftlichen Betrieben eine Beitragserhöhung zumutbar ist. Aber bedenken wir dann auch bitte: wenn wir zu gestaffelten Beiträgen kommen, müssen nachher auch gestaffelte Leistungen gewährt werden!
    Aber nun die Schlußfolgerung. Wir sind also der Auffassung, daß die jetzige Lage, die durch das Gesetz für die Altershilfe der Landwirte entstanden ist, ein Gesetz in einer Form, wie es die DP nicht gewünscht hat, kaum noch eine Möglichkeit läßt, an einem Zuschuß vorbeizukommen. Der Gedanke liegt nahe, diesen Zuschuß aus Mitteln des Grünen Plans zu geben. Ich persönlich sehe allerdings — ich möchte das ganz deutlich sagen — diese Vermischung von Agrar- und Sozialpolitik, die durch eine Übernahme der Beträge für die Altershilfe in den Grünen Plan entsteht, mit einem sehr unguten Gefühl. Aber weil mit diesen Maßnahmen eine Verbesserung der Agrarstruktur beabsichtigt ist, weil diese Verbesserung — durch einen Rückgang der Betriebe — laufend eine Vergrößerung der Alterslast bringen wird und weil wir gleichzeitig an einer frühzeitigen Hofübergabe interessiert sind, möchte ich mich doch für einen Bundeszuschuß für Agrarstrukturverbesserungen aussprechen. Allerdings muß ich dabei gleich die Einschränkung machen, daß man die notwendigen Beträge nach meiner Auffassung nicht bei anderen Maßnahmen des Grünen Plans einsparen darf. Vielmehr müssen diese Beträge zusätzlich im Grünen Plan zur Verfügung gestellt werden.
    Wir werden uns im übrigen bemühen, bei den Beratungen vernünftige Lösungen zu finden. Wir werden uns weiter bemühen, mit dafür zu sorgen, daß dieses schlecht geratene Gesetz nicht durch eine schlechte Novelle noch schlechter wird.

    (Beifall bei der FDP und bei der DP.)