Rede:
ID0304901400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3049

  • date_rangeDatum: 7. November 1958

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    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur :nderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562) — Erste Beratung Ramms (FDP) . . . . . . . . . 2733 A Schmücker (CDU CSU) . . . . . 2733 D Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 2734 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Altershilfe für Landwirte (Drucksache 498) Bading (SPD) . 2734 D Blank, Bundesminister 2736 B, 2747 A Weber (Georgenau) (FDP) 2738 B, 2755 C Logemann (DP) . . . . . . . . 2740 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2742 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 2742 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 2744 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2748 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 2750 D Kriedemann (SPD) . . . . . . . 2753 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2756 C Entwurf eines Gesetzes Tiber die Beweissicherung des Besitzstandes in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Berlin (Wirtschaftliches Beweissicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 435) — Erste Beratung — Mischnick (FDP) . . . . . . . . 2758 A Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 2759 D Dr. Seume (SPD) . . . . . . . . 2760 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2761 C Anlage 2763 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1958 2733 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 7. 11. Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Dr. Besold 11. 11. Birkelbach 7. 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Blachstein 7. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Böhm 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Conring 7. 11. Cramer 7. 11. Dr. Deist 7. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 7. 11. Dr. Dittrich 7. 11. Frau Döhring (Stuttgart) 7. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Finckh 7. 11. Franke 7. 11. Frehsee 7. 11. Dr. Furler 7. 11. Geiger (München) 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Dr. Hellwig 7. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Höfler 7. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Dr. Jordan 7. 11. Jürgensen 7. 11. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Krammig 7. 11. Dr. Kreyssig 7. 11. Krüger 11. 11. Kühlthau 7. 11. Kühn (Bonn) 7. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kurlbaum 7. 11. Leber 7. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn 20 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Dr. Menzel 7. 11. Metzger 7. 11. Frau Nadig 7. 11. Neumann 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. Ollenhauer 7. 11. Pernoll 7. 11. Pietscher 8. 11. Pöhler 7. 11. Dr. Preiß 7. 11. Dr. Preusker 7. 11. Rademacher 7. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Rohde 7. 11. Dr. Rüdel (Kiel) 7. 1. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Seuffert 7. 11. Siebel 7. 11. Spitzmüller 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Welslau 7. 11. Dr. Will 7. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Was im Bulletin veröffentlicht ist, ist keine offizielle Mitteilung meines Ministeriums.

    (Lachen und Zurufe bei der SPD. — Abg. Dr. Schellenberg: „Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt bekannt" steht hier!)

    — Ich habe Ihnen die Antwort gegeben. Ich hoffe, daß sie Sie befriedigt. — Man muß also überlegen, wie dieses Defizit gedeckt werden kann. Zuvor möchte ich jedoch noch einmal betonen, was ich in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Wacher, Schwarz und Genossen namens der Bundesregierung bereits im Juli dieses Jahres dargelegt habe, nämlich daß das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte im ganzen den gewünschten Erfolg gehabt hat. Die Ziele des Gesetzes
    — die Verbesserung der sozialen Lage der Altenteiler und die Beschleunigung der Hofübergabe — sind in überaus erfreulicher Weise erreicht worden. Man sollte das beim Blick auf die augenblicklichen und vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten nicht vergessen. Die endgültige Höhe des finanziellen Fehlbetrags läßt sich mit letzter Genauigkeit auch heute noch nicht angeben. Nach dem gegenwärtigen Stand der Durchführung des Gesetzes und
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1958 2737
    Bundesminister Blank
    den vom Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen mitgeteilten Zahlen muß damit gerechnet werden, daß die Altershilfe für Landwirte einen Fehlbetrag in Höhe von 70 bis 80 Millionen DM jährlich aufweist. Eine genaue Angabe wird aber erst möglich sein, wenn die Bemühungen um die Erfassung weiterer Beitragspflichtiger fortgeschritten und die Anträge auf Altersgeld restlos bearbeitet sind. Wenn aus der Tatsache des Fehlbetrags vereinzelt die Befürchtung abgeleitet worden ist, daß die Zahlungsfähigkeit der Alterskassen dadurch gefährdet sei, so darf ich versichern, daß bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Maßnahmen wirksam werden, die ich Ihnen vorschlage, die Liquidität der Alterskassen durch Darlehnsmittel des Bundes gesichert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich komme damit auf den Punkt 1 des Antrags der sozialdemokratischen Fraktion zu sprechen.
    Die Bundesregierung hat in der Drucksache 528 bereits zugesichert, daß sie bereit ist, die Darlehnsbedingungen für die bisher gewährten Mittel entsprechend der Leistungskraft der Alterskassen zu gestalten. Dies scheint mir ein den gegenwärtigen Umständen Rechnung tragendes Entgegenkommen zu sein, und ich hege erhebliche Zweifel, ob wir der Altershilfe für Landwirte einen Dienst erweisen, wenn wir heute beschließen, die bisher gewährten Darlehen zu streichen, in einem Augenblick, in dem wir zur Sicherung der Liquidität der Alterskassen auf die Hilfe des Herrn Bundesministers der Finanzen angewiesen sind.
    Außerdem ist heute noch nicht abzusehen, wie hoch der Darlehnsbetrag endgültig sein wird, so daß auch von da her eine Entscheidung im Augenblick verfrüht wäre. Die endgültige Entscheidung über diese Frage steht diesem Hohen Hause zu. Jedoch glaube ich, bereits jetzt auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen zu sollen.
    Was die Überlegungen zur Beseitigung des Fehlbetrags in der Zukunft angeht, so scheint mir der Vorschlag, wie er in der Drucksache 498 enthalten ist, sehr einseitig zu sein. Der kann nicht durch einseitige Maßnahmen beseitigt werden, sondern das erfordert ein Zusammenwirken zwischen den Organen der Selbstverwaltung der landwirtschaftlichen Alterskassen, den gesetzgebenden Körperschaften und der Bundesregierung in mehreren, sorgfältig aufeinander abgestimmten Maßnahmen.
    Neben den genannten Maßnahmen der Liquiditätssicherung hat die Bundesregierung auch eine Novellierung des Altershilfegesetzes angekündigt. Wie bei jedem neuen Gesetz haben sich einige Lücken und Unzulänglichkeiten ergehen, die beseitigt werden müssen, und darüber hinaus wird auch zu überlegen sein, in welcher Weise materielle Entscheidungen modifiziert werden müssen oder können.
    Wenn ich sage, daß das Defizit nur durch ein Zusammenwirken aller beteiligten Stellen beseitigt werden kann, so liegt darin auch die Bitte an den Gesetzgeber, das Seinige hierzu beizutragen. Die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes werden auf längere Sicht zu einer Stabilisierung der Finanzlage der Alterskassen beitragen. Von unmittelbarer zahlenmäßig abschätzbarer Auswirkung ist mein Vorschlag, die nach § 8 Abs. 2 und 3 des Gesetzes von der Beitragspflicht befreiten hauptberuflichen landwirtschaftlichen Unternehmer in die Beitrags-eilicht einzubeziehen. Dies erscheint notwendig, weil dem Altenteiler dieser Betriebe Altersgeld gewährt wird, ohne daß dem Beitragsleistungen der jungen Generation gegenüberstehen, und weil die ständige Fluktuation zwischen hauet- und nebenberuflicher Tätigkeit in der Landwirtschaft nicht überwacht werden kann. Die Einbeziehung dieser Landwirte erscheint aber auch vertretbar, weil ihnen ausnahmslos die finanziellen Vergünstigungen nach dem Landwirtschaftsgesetz zugute kommen und sie wegen ihrer Einkommen aus der Arbeitnehmertätigkeit leistungsfähiger sind als Landwirte mit gleichartigen Betrieben ohne ein Zusatzeinkommen. Hierdurch würde bei dem gegenwärtigen Beitragssatz eine Minderung des Defizits um 8 bis 10 Millionen DM eintreten.
    Der SPD-Antrag geht davon aus, daß der Beitrag zu den landwirtschaftlichen Alterskassen die bisherige Höhe behalten müsse. Eine solche Festlegung würde dem Grundgedanken des Gesetzes widersprechen, das den Organen der Selbstverwaltung der landwirtschaftlichen Alterskassen eine weitgehende Selbstverantwortung übertragen hat. Zu dieser Selbstverantwortung gehört auch die Festsetzung der notwendigen Beitragshöhe. Ich darf wohl an die Tatsache erinnern, daß es sich bei der landwirtschaftlichen Altershilfe um eine berufsständische Sicherungseinrichtung auf solidarischer Grundlage handelt; und daran sollte nach meiner Meinung auch in Zukunft festgehalten werden. Die Organe der Selbstverwaltung sind sich übrigens dessen auch bewußt. Zwar ist im September dieses Jahres von einer Beitragserhöhung abgesehen worden, weil die Verhältnisse damals noch nicht genügend klar erschienen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß in einer demnächst einzuberufenden erneuten Mitgliederversammlung sich eine Mehrheit für eine Beitragserhöhung ergibt.
    Selbstverständlich verkenne ich nicht, daß einer Beitragserhöhung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der kleinbäuerlichen Familienbetriebe Grenzen gesetzt sind. Bei der weiteren Diskussion sollte man davon ausgehen, daß der Beitrag zur Altershilfe für Landwirte auf jeden Fall unter dem Mindestbeitrag zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten von gegenwärtig 14 DM je Monat bleibt. Man sollte das Ergebnis der in Gang befindlichen Beratungen in den Selbstverwaltungskörperschaften abwarten und dann anläßlich der Beratung der Novelle überlegen, ob und in welcher Weise dem Gedanken der Selbsthilfe Rechnung getragen werden sollte.
    Wenn ich den Gedanken der Selbsthilfe vorangestellt habe, so geschah dies nicht, um damit jede Verpflichtung der Allgemeinheit zu leugnen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen bereits, daß die Altershilfe für Landwirte durch die agrarstrukturellen Veränderungen finanziell sehr stark belastet ist. In der Zeit von 1949 bis zur Gegenwart nahm die Zahl der hauptberuflichen Betriebsinhaber um rund



    Bundesminister Blank
    160 000 oder 13 vom Hundert ab. Allein von 1956/ 57 auf 1957/58 betrug der Rückgang 25 200. Diese Entwicklung, mit deren Fortgang auch in Zukunft noch zu rechnen ist, hat zur Folge, daß es eine erhebliche Anzahl von Altersgeldberechtigten gibt, deren Betriebe nicht mehr vorhanden sind, weil sie entweder auf andere Betriebe aufgeteilt oder weil ihre Inhaber keine hauptberuflichen Landwirte mehr sind.
    Hinzu kommt, daß die Auswirkung des Gesetzes auf die Häufigkeit der Hofübergabe beträchtlich ist. Wie eine Repräsentativuntersuchung gezeigt hat, haben in den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zweieinhalbmal soviel Landwirte ihren Betrieb übergeben als im ganzen Jahr davor. Zwar war die Förderung der frühzeitigen Hofübergabe ein Zweck des Gesetzes, die zur Verjüngung der Betriebsleiter beigetragen hat, jedoch übertrifft die zahlenmäßige Auswirkung alle ursprünglichen Erwartungen.
    In der Erwägung, daß diese aus den strukturellen Veränderungen sich ergebenden Mehrbelastungen nicht den verbleibenden beitragspflichtigen Landwirten allein überlassen bleiben können und daß die Umschichtung der Betriebe sowie die Zunahme der Übergabehäufigkeit den agrarpolitischen Bestrebungen der Bundesregierung entgegenkommen, erscheint es gerechtfertigt, die nach dem Landwirtschaftsgesetz bereitstehenden Mittel teilweise auch dazu zu verwenden, die für die Alterskassen entstehenden Folgen dieser Entwicklung aufzufangen. Würde auf diese Weise in verantwortlichem Zusammenwirken aller beteiligten Stellen eine Lösung gefunden, die den Charakter der landwirtschaftlichen Altershilfe als selbständige berufsständische Sicherungseinrichtung erhielt, so würde damit nach meiner Auffassung unserem gemeinsamen Anliegen besser gedient sein, als wenn wir alle entstehenden Schwierigkeiten ohne nähere Prüfung auf den Staat abwälzen. Bei einer solchen Entscheidung handelt es sich nämlich nicht allein um den hier zur Beratung anstehenden Gegenstand; sie würde vielmehr weit ins Grundsätzliche hineingehen und uns auf keinen erstrebenswerten Weg führen.
    Wenn die von mir dargelegte Lösungsmöglichkeit, die eine Abstimmung mehrerer Maßnahmen aufeinander vorsieht, Ihre Zustimmung findet, so wird es wohl richtig sein, den Antrag Drucksache 498 an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, damit er dort im Zusammenhang mit dem Entwurf einer Novelle zum Altershilfegesetz behandelt werden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Weber.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die Fraktion der FDP erklären, daß wir den Antrag der SPD begrüßen. Wir begrüßen ihn, weil uns jetzt auch die Ausführungen des Herrn Ministers gezeigt haben, daß dieses Gesetz tatsächlich einen Wirrwarr darstellt. Es ist Tatsache, daß das Gesetz übereilt verabschiedet wurde, und ich halte es für gut, wenn wir in diesem Zusammenhang klar zu dem Problem Stellung nehmen.
    Wir begrüßen den Antrag der SPD in seinem Inhalt, der zwei Dinge will: daß der Vorschuß des Bundes in einen Zuschuß verwandelt wird — das wurde seinerzeit schon von unserer Fraktion gefordert, und ich hatte die Ehre, dazu unseren Standpunkt darzulegen —, und zweitens, daß ein Beitrag des Bundes zu den Alterskassen geleistet wird. Hier möchte ich allerdings die Betonung etwas anders setzen als die Antragsteller. Gestatten Sie mir deshalb, kurz auf die Angelegenheit einzugehen.
    Das agrarpolitische und agrarsoziale Ziel des Gesetzes ist weitgehend erreicht worden: Die Hofübergabe wird beschleunigt. Es sind weniger beitragzahlende Betriebe vorhanden, als man ursprünglich annahm. Weiter sind mehr Leistungsempfänger vorhanden, als man ursprünglich annahm. Deshalb reicht das Geld nicht, wie wir alle gehört haben. Nun ist zu fragen: Kann die Regierung und in diesem Fall auch die Regierungskoalition aus der Verpflichtung, die sie mit dieser übereilten Verabschiedung des Gesetzes auf sich genommen haben, entlassen werden? Hier steckt das Problem. Die Regierung und die Koalition müssen zu ihrem Kind stehen.

    (Abg. Schüttler: Tun sie auch!)

    Ich bin etwas mißtrauisch geworden, als der Herr
    Minister vorhin andeutete, man wolle in Zukunft nur Darlehen geben. Dadurch würde die Schuld praktisch nur in die Ferne geschoben. Ferner wolle man dazu übergehen, mehr Betriebe zu erfassen, denen man ursprünglich die Freiheit der Wahl lassen wollte.
    Herr Kollege Unertl hatte nicht Unrecht, als er dieses Gesetz neulich als eines der schlechten Gesetze bezeichnete. Das verpflichtet das gesamte Haus, dieses Gesetz jetzt eingehend zu überarbeiten. Diese Novelle zu dem Gesetz über die Altershilfe für die Landwirte eilt.
    Lassen Sie mich aber, um meine Akzente etwas anders zu setzen als die Antragsteller, die ganze Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Sozialbericht beleuchten, den uns die Bundesregierung vor einigen Wochen vorgelegt hat. Dieser Bericht sagt, daß die Produktivitätssteigerung der Landwirtschaft mit 23 % innerhalb sechs Jahren nicht an der Spitze steht. Aber es steht darin und ist nicht ausgewertet, daß diese Produktivitätssteigerung bei einem Verlust der Gesamtlandwirtschaft von über 500 000 Arbeitskräften vollbracht wurde. Setzt man diese Zahlen ins richtige Verhältnis, dann zeigt sich, daß die Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft im Durchschnitt höher ist als in der Industrie. Das ist ein ganz klares Ergebnis. Diese Leistung der Landwirtschaft wurde sehr teuer erkämpft und bezahlt. Die Landwirtschaft ist heute gezwungen, zu modernisieren, zu technisieren, zu rationalisieren. Es gibt viele Gründe, dort mit der



    Weber (Georgenau)

    Kritik einzusetzen. Aber es ist schwierig, das Problem in der Wirklichkeit des harten Alltags des Bauern zu meistern.
    Lassen Sie mich aber den Sozialbericht noch von der anderen Seite beleuchten. Ich habe mir die Mühe gemacht, auszurechnen, was unser Staat für die übrige Sozialversicherung, z. B. für die Renten aus .der Invalidenversicherung nach der Rentenreform abzüglich der Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz und aus anderen Verpflichtungen jetzt ausgibt. Die Zuschüsse des Bundes sind dort höher als die gesamten Leistungen an Altershilfegeld pro Empfänger. Das ist die Tatsache. Ich glaube, wir können die Regierung nicht au-; der Verantwortung hierfür entlassen. Wenn ein Kabinett wie jüngst im Zuge der Schaffung der dynamischen Rente eine Rentenanpassung beschließt, kann man nicht in einer 'solchen Weise einen Berufsstand von der sozialen Sicherung ausschließen.
    Meine Fraktion — sie ist eigentlich der Initiator dieses Gesetzes — hat von jeher gewünscht, daß diese Altershilfe auf dem Wege der Umlage wie bei der Rentenreform gegeben wird, daß sie aber eine Mindestsicherung darstellt. Wir wollen diese Begrenzung absolut einhalten.
    Sehen wir die Dinge doch im richtigen Licht, wie sie auch im Grünen Bericht über die Gesamtlage der deutschen Landwirtschaft dargestellt werden. Wir haben heute im landwirtschaftlichen Kleinbetrieb, den man abschreibt, der nicht rationell nach den heutigen Gesichtspunkten, sondern nach Altvätersitte wirtschaftet, der ein sogenannter überlebter, nicht rationalisierter Betrieb ist, eine Kapitalbelastung pro Arbeitskraft, die im Schnitt allein zwischen 15- und 25 000 DM liegt. Wir haben im mittelbäuerlichen Betrieb eine Belastung zwischen 20- und 50 000 DM pro Arbeitskraft, und im Großbetrieb geht sie sehr oft über die Hunderttausend-DM-Grenze hinaus.
    Die Altershilfe für die Landwirte beträgt im wesentlichen nicht mehr als eine Verzinsung des Kapitals, das man als Bauer bewirtschaftet, das man verwalten muß, mit dem man arbeiten muß, in das man eingespannt ist. Diese Verzinsung macht höchstens 1 bis 2 % aus.
    Wir hätten dieses Gesetz nicht gebraucht, wenn der Staat heute, wo sich alle als gebrannte Kinder fühlen, nicht praktisch von vornherein vor seiner eigentlichen Aufgabe kapitulierte, die Währung stabil zu halten. Darauf ist auch der Inhalt unserer ganzen Rentenreform, unser ganzes Umlagesystem abgestellt. Wenn der Staat diese Aufgabe richtig angepackt hätte, hätte das Bauerntum gar keine Altershilfe gebraucht; dann hätte es seine Altersversicherung in eigener Regie durchgeführt. Der Umstand, daß im Zeitalter der Technisierung und der schnellen Entwicklung die Belastung größer ist und ein Umlagesystem eine gewisse Berechtigung hat, hat uns damals bewogen, dem Gesetz zuzustimmen.
    Zu dem Gedanken, daß der Bund einen laufenden Zuschuß gewähren soll, möchte ich folgendes sagen. Es bedarf noch einiger .Jahre, bis das Gesetz angelaufen ist, bis die beitragzahlenden Betriebe festgelegt und die Ansprüche der Leistungsempfänger endgültig geklärt sind. Dieses Anlaufen und die Tatsache, daß jetzt zum Anfang ein Stoß, eine Häufung von Hofübergaben erfolgte — die ja wünschenswert war —, bedeuten eine Belastung für das Gesetz. Deshalb sind wir der Auffassung, daß es für die Bundesregierung eine selbstverständliche Verpflichtung ist, in den nächsten Jahren, bis das Gesetz angelaufen ist, einen laufenden Zuschuß zu den Leistungen nach diesem Gesetz zu gewähren, damit die Rechnung aufgeht. Wir wiederholen unsere Forderung, den ursprünglichen Vorschuß in einen Zuschuß zu verwandeln.
    Wenn das Gesetz einmal eingespielt ist, werden wir — das entspricht unserer Grundauffassung — absolut nicht in den Schrei nach Staatshilfe einstimmen. Dann muß man aber auch ganz klar sehen, wie das Verhältnis sein muß. Ich habe seinerzeit in der Debatte vorgeschlagen, die Höhe des Beitrags in einem Umlageverfahren klar zu errechnen, nämlich auf Grund der Zahl der beitragzahlenden Betriebe. Ich möchte, daß wir hier keinen Zwang ausüben. In dieser Beziehung kann ich die Forderung wiederholen, die seinerzeit der Kollege Bauknecht mit aller Deutlichkeit erhoben hat, daß wir dem einzelnen freie Wahl lassen, ob er sich beteiligen will oder nicht, sofern er anderweitig schon sozialversichert ist. Diese Freiwilligkeit müssen wir um jeden Preis erhalten.
    In Zukunft wird sich klar zeigen, daß die Relation von Beitrag zu Leistung — und wir möchten, daß die jetzige Höhe der Leistungen erhalten bleibt — davon abhängt, wieviel Altenteiler auf den bezahlenden Höfen sitzen. Im Zeichen der Strukturwandlung wandert die junge Generation von den auslaufenden Häfen lin andere Bereiche der Wirtschaft ab. Sie geht, nachdem sie auf dem Bauernhof großgezogen wurde, in andere Berufe und hilft mit ihrer Arbeitsleistung, die gesamte Soziallast mitzutragen. Wir dürfen nicht so vorgehen, daß wir die junge Generation zur Abwanderung veranlassen und damit den wenigen verbleibenden Bauernhöfen die Last für die Altersversorgung aufbürden. Das hat mit sozialer Einstellung nichts mehr zu tun. Deshalb unsere Forderung, daß später, wenn sich das Gesetz eingespielt hat, in der vorgeschlagenen Weise Beiträge gezahlt werden.
    Für die Änderung des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte möchten wir noch folgende Gesichtspunkte vorbringen. Auf den Höfen befinden sich noch etwa 40 000 alte Onkel und Tanten, deren Geld zweimal durch Inflation und Währungsreform verlorengegangen ist. Diese Menschen sind heute zwischen 60 und 90 Jahre alt. Sie haben ihr Leben lang gearbeitet und gespart und stehen heute praktisch mittellos dar. Das hat mit einem sozialen Rechtsstaat nichts mehr zu tun.
    Hier auch ein Wort über die Lage der heimatvertriebenen Bauern! Viele Bauern aus dem Osten sind heute reine Fürsorgeempfänger, die den untersten Fürsorgesatz beziehen.

    (Abg. Wacher: Lastenausgleichsempfänger!)




    Weber (Georgenau)

    — Teilweise! Es gibt Kleinbetriebe, bei denen die Leistung aus dem Lastenausgleich kaum ins Gewicht fällt. Diese Betriebe hängen tatsächlich noch mit an der Fürsorge. Ich möchte die Regierung fragen, wie sie das Versprechen einlösen will, das der Bundeskanzler vor einigen Wochen in Bad Godesberg gegeben hat. Es handelt sich hier um eine Aufgabe, die den Gesamtbereich der Alterssicherung für die Landwirte betrifft, wenn man Wortlaut und Sinn des Gesetzes ernst nimmt.
    Auch die Frage der landwirtschaftlichen Pächter ist in diesem übereilt zustande gekommenen Gesetz noch nicht richtig gelöst. Auch in dieser Beziehung — das möchte ich der Regierung und den Ausschüssen, die daran arbeiten, sagen — muß noch einiges geändert und verbessert werden.
    In seiner heutigen Fassung enthält das Gesetz viele Kuriositäten. In § 1227 der Reichsversicherungsordnung steht — auch nach der Rentenreform —: Beitragspflichtig ist, wer gegen Entgelt arbeitet und in Berufsausbildung steht. Und in § 1228: Beitragsbefreit ist nur, wer bei seinem Ehegatten arbeitet und nicht in Berufsausbildung steht. Wir haben diese Tatsache in unserer Fraktion einmal besprochen, und ich habe gesagt: das bedeutet, daß in Zukunft die gesamte bäuerliche Jugend nach dem Buchstaben des Gesetzes versicherungspflichtig ist.
    Wir haben damals beim Ministerium angefragt — das war vor etwa anderthalb Jahren — und haben die fernmündliche Antwort bekommen: „Es kommt darauf an, wie man das Gesetz auslegt." Ich glaube, daß es in einem sozialen Rechtsstaat solche Unklarheiten — daß man das Gesetz so oder so auslegen kann — nicht geben darf. Hier sind noch Änderungen nötig, hier ist klarer Tisch zu schaffen. Sonst könnte es trotz Ihres Wunsches, Herr Minister Blank, mehr Betriebe zu erfassen, so weit kommen, daß das Gesetz über die Altershilfe ein auslaufendes Gesetz wird.
    Ich darf noch auf ein Kuriosum hinweisen. Das Gesetz sieht vor, daß, wer zwei Renten empfängt, für den Zeitraum von 15 Jahren die Altershilfe nur zur Hälfte bekommt. Dazu möchte ich nichts sagen. Ich glaube, bei einem Umlageverfahren kann ein Leistungsempfänger, der früher keine Leistung erbracht hat, nicht verlangen, daß er vom Staat zweimal etwas bekommt. Aber die Tatsache, daß die Altershilfekassen einen Teil ihrer Beiträge an die anderen Sozialversicherungsträger abführen, ist ein Kuriosum. Da muß das Gesetz geändert werden.
    Ich will die Dinge hier nicht weiter verfolgen. Wir alle haben die Aufgabe, dieses Gesetz zu überdenken. Das ist eine Ungerechtigkeit den Alterskassen gegenüber, und das ist eine falsche Behandlung des ganzen Problems.
    Ich möchte sagen, daß meine Fraktion den Antrag der SPD seinem Inhalt nach begrüßt, daß sie aber, was die sozialpolitische Richtlinie für unser Bauerntum anlangt, hier absolut eine Grenze se zen will. Sie will auch die Leistung des Bunde davon abhängig machen, ob in der übrigen Sozialversicherung nach der Rentenreform das Prinzip des
    Umlageverfahrens auch richtig gewahrt wird. Deshalb können wir den Staat und die Regierung aus dieser Verpflichtung heute nicht entlassen.

    (Beifall bei der FDP.)