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ID0304901200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur :nderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562) — Erste Beratung Ramms (FDP) . . . . . . . . . 2733 A Schmücker (CDU CSU) . . . . . 2733 D Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 2734 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Altershilfe für Landwirte (Drucksache 498) Bading (SPD) . 2734 D Blank, Bundesminister 2736 B, 2747 A Weber (Georgenau) (FDP) 2738 B, 2755 C Logemann (DP) . . . . . . . . 2740 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2742 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 2742 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 2744 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2748 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 2750 D Kriedemann (SPD) . . . . . . . 2753 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2756 C Entwurf eines Gesetzes Tiber die Beweissicherung des Besitzstandes in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Berlin (Wirtschaftliches Beweissicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 435) — Erste Beratung — Mischnick (FDP) . . . . . . . . 2758 A Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 2759 D Dr. Seume (SPD) . . . . . . . . 2760 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2761 C Anlage 2763 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1958 2733 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 7. 11. Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Dr. Besold 11. 11. Birkelbach 7. 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Blachstein 7. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Böhm 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Conring 7. 11. Cramer 7. 11. Dr. Deist 7. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 7. 11. Dr. Dittrich 7. 11. Frau Döhring (Stuttgart) 7. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Finckh 7. 11. Franke 7. 11. Frehsee 7. 11. Dr. Furler 7. 11. Geiger (München) 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Dr. Hellwig 7. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Höfler 7. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Dr. Jordan 7. 11. Jürgensen 7. 11. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Krammig 7. 11. Dr. Kreyssig 7. 11. Krüger 11. 11. Kühlthau 7. 11. Kühn (Bonn) 7. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kurlbaum 7. 11. Leber 7. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn 20 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Dr. Menzel 7. 11. Metzger 7. 11. Frau Nadig 7. 11. Neumann 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. Ollenhauer 7. 11. Pernoll 7. 11. Pietscher 8. 11. Pöhler 7. 11. Dr. Preiß 7. 11. Dr. Preusker 7. 11. Rademacher 7. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Rohde 7. 11. Dr. Rüdel (Kiel) 7. 1. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Seuffert 7. 11. Siebel 7. 11. Spitzmüller 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Welslau 7. 11. Dr. Will 7. 11.
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    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Entschuldigen Sie, Herr Schellenberg, soeben hat Ihr Herr Vorredner gesagt, Sie hätten an mich die Anfrage gerichtet, und darauf habe ich dem Redner geantwortet, Sie hätten an mich diese Anfrage nicht gerichtet und auch nicht von mir diese Auskunft bekommen. Die einzige amtliche Auskunft, die ich gegeben habe, ist die Antwort auf die Kleine Anfrage, wie ich es soeben dargelegt habe.

    (Unruhe und Zurufe bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Das ist doch die Anfrage!)

    Nun zu dem Antrag selbst! Der Antrag der SPD-Fraktion geht von der Tatsache aus, daß bei den landwirtschaftlichen Alterskassen ein Defizit entstanden ist.


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, ist eine Mitteilung, die Ihr Ministerium in dem Bulletin veröffentlicht, eine offizielle Mitteilung Ihres Ministeriums oder nicht?

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    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Was im Bulletin veröffentlicht ist, ist keine offizielle Mitteilung meines Ministeriums.

    (Lachen und Zurufe bei der SPD. — Abg. Dr. Schellenberg: „Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt bekannt" steht hier!)

    — Ich habe Ihnen die Antwort gegeben. Ich hoffe, daß sie Sie befriedigt. — Man muß also überlegen, wie dieses Defizit gedeckt werden kann. Zuvor möchte ich jedoch noch einmal betonen, was ich in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Wacher, Schwarz und Genossen namens der Bundesregierung bereits im Juli dieses Jahres dargelegt habe, nämlich daß das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte im ganzen den gewünschten Erfolg gehabt hat. Die Ziele des Gesetzes
    — die Verbesserung der sozialen Lage der Altenteiler und die Beschleunigung der Hofübergabe — sind in überaus erfreulicher Weise erreicht worden. Man sollte das beim Blick auf die augenblicklichen und vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten nicht vergessen. Die endgültige Höhe des finanziellen Fehlbetrags läßt sich mit letzter Genauigkeit auch heute noch nicht angeben. Nach dem gegenwärtigen Stand der Durchführung des Gesetzes und
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1958 2737
    Bundesminister Blank
    den vom Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen mitgeteilten Zahlen muß damit gerechnet werden, daß die Altershilfe für Landwirte einen Fehlbetrag in Höhe von 70 bis 80 Millionen DM jährlich aufweist. Eine genaue Angabe wird aber erst möglich sein, wenn die Bemühungen um die Erfassung weiterer Beitragspflichtiger fortgeschritten und die Anträge auf Altersgeld restlos bearbeitet sind. Wenn aus der Tatsache des Fehlbetrags vereinzelt die Befürchtung abgeleitet worden ist, daß die Zahlungsfähigkeit der Alterskassen dadurch gefährdet sei, so darf ich versichern, daß bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Maßnahmen wirksam werden, die ich Ihnen vorschlage, die Liquidität der Alterskassen durch Darlehnsmittel des Bundes gesichert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich komme damit auf den Punkt 1 des Antrags der sozialdemokratischen Fraktion zu sprechen.
    Die Bundesregierung hat in der Drucksache 528 bereits zugesichert, daß sie bereit ist, die Darlehnsbedingungen für die bisher gewährten Mittel entsprechend der Leistungskraft der Alterskassen zu gestalten. Dies scheint mir ein den gegenwärtigen Umständen Rechnung tragendes Entgegenkommen zu sein, und ich hege erhebliche Zweifel, ob wir der Altershilfe für Landwirte einen Dienst erweisen, wenn wir heute beschließen, die bisher gewährten Darlehen zu streichen, in einem Augenblick, in dem wir zur Sicherung der Liquidität der Alterskassen auf die Hilfe des Herrn Bundesministers der Finanzen angewiesen sind.
    Außerdem ist heute noch nicht abzusehen, wie hoch der Darlehnsbetrag endgültig sein wird, so daß auch von da her eine Entscheidung im Augenblick verfrüht wäre. Die endgültige Entscheidung über diese Frage steht diesem Hohen Hause zu. Jedoch glaube ich, bereits jetzt auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen zu sollen.
    Was die Überlegungen zur Beseitigung des Fehlbetrags in der Zukunft angeht, so scheint mir der Vorschlag, wie er in der Drucksache 498 enthalten ist, sehr einseitig zu sein. Der kann nicht durch einseitige Maßnahmen beseitigt werden, sondern das erfordert ein Zusammenwirken zwischen den Organen der Selbstverwaltung der landwirtschaftlichen Alterskassen, den gesetzgebenden Körperschaften und der Bundesregierung in mehreren, sorgfältig aufeinander abgestimmten Maßnahmen.
    Neben den genannten Maßnahmen der Liquiditätssicherung hat die Bundesregierung auch eine Novellierung des Altershilfegesetzes angekündigt. Wie bei jedem neuen Gesetz haben sich einige Lücken und Unzulänglichkeiten ergehen, die beseitigt werden müssen, und darüber hinaus wird auch zu überlegen sein, in welcher Weise materielle Entscheidungen modifiziert werden müssen oder können.
    Wenn ich sage, daß das Defizit nur durch ein Zusammenwirken aller beteiligten Stellen beseitigt werden kann, so liegt darin auch die Bitte an den Gesetzgeber, das Seinige hierzu beizutragen. Die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes werden auf längere Sicht zu einer Stabilisierung der Finanzlage der Alterskassen beitragen. Von unmittelbarer zahlenmäßig abschätzbarer Auswirkung ist mein Vorschlag, die nach § 8 Abs. 2 und 3 des Gesetzes von der Beitragspflicht befreiten hauptberuflichen landwirtschaftlichen Unternehmer in die Beitrags-eilicht einzubeziehen. Dies erscheint notwendig, weil dem Altenteiler dieser Betriebe Altersgeld gewährt wird, ohne daß dem Beitragsleistungen der jungen Generation gegenüberstehen, und weil die ständige Fluktuation zwischen hauet- und nebenberuflicher Tätigkeit in der Landwirtschaft nicht überwacht werden kann. Die Einbeziehung dieser Landwirte erscheint aber auch vertretbar, weil ihnen ausnahmslos die finanziellen Vergünstigungen nach dem Landwirtschaftsgesetz zugute kommen und sie wegen ihrer Einkommen aus der Arbeitnehmertätigkeit leistungsfähiger sind als Landwirte mit gleichartigen Betrieben ohne ein Zusatzeinkommen. Hierdurch würde bei dem gegenwärtigen Beitragssatz eine Minderung des Defizits um 8 bis 10 Millionen DM eintreten.
    Der SPD-Antrag geht davon aus, daß der Beitrag zu den landwirtschaftlichen Alterskassen die bisherige Höhe behalten müsse. Eine solche Festlegung würde dem Grundgedanken des Gesetzes widersprechen, das den Organen der Selbstverwaltung der landwirtschaftlichen Alterskassen eine weitgehende Selbstverantwortung übertragen hat. Zu dieser Selbstverantwortung gehört auch die Festsetzung der notwendigen Beitragshöhe. Ich darf wohl an die Tatsache erinnern, daß es sich bei der landwirtschaftlichen Altershilfe um eine berufsständische Sicherungseinrichtung auf solidarischer Grundlage handelt; und daran sollte nach meiner Meinung auch in Zukunft festgehalten werden. Die Organe der Selbstverwaltung sind sich übrigens dessen auch bewußt. Zwar ist im September dieses Jahres von einer Beitragserhöhung abgesehen worden, weil die Verhältnisse damals noch nicht genügend klar erschienen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß in einer demnächst einzuberufenden erneuten Mitgliederversammlung sich eine Mehrheit für eine Beitragserhöhung ergibt.
    Selbstverständlich verkenne ich nicht, daß einer Beitragserhöhung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der kleinbäuerlichen Familienbetriebe Grenzen gesetzt sind. Bei der weiteren Diskussion sollte man davon ausgehen, daß der Beitrag zur Altershilfe für Landwirte auf jeden Fall unter dem Mindestbeitrag zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten von gegenwärtig 14 DM je Monat bleibt. Man sollte das Ergebnis der in Gang befindlichen Beratungen in den Selbstverwaltungskörperschaften abwarten und dann anläßlich der Beratung der Novelle überlegen, ob und in welcher Weise dem Gedanken der Selbsthilfe Rechnung getragen werden sollte.
    Wenn ich den Gedanken der Selbsthilfe vorangestellt habe, so geschah dies nicht, um damit jede Verpflichtung der Allgemeinheit zu leugnen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen bereits, daß die Altershilfe für Landwirte durch die agrarstrukturellen Veränderungen finanziell sehr stark belastet ist. In der Zeit von 1949 bis zur Gegenwart nahm die Zahl der hauptberuflichen Betriebsinhaber um rund



    Bundesminister Blank
    160 000 oder 13 vom Hundert ab. Allein von 1956/ 57 auf 1957/58 betrug der Rückgang 25 200. Diese Entwicklung, mit deren Fortgang auch in Zukunft noch zu rechnen ist, hat zur Folge, daß es eine erhebliche Anzahl von Altersgeldberechtigten gibt, deren Betriebe nicht mehr vorhanden sind, weil sie entweder auf andere Betriebe aufgeteilt oder weil ihre Inhaber keine hauptberuflichen Landwirte mehr sind.
    Hinzu kommt, daß die Auswirkung des Gesetzes auf die Häufigkeit der Hofübergabe beträchtlich ist. Wie eine Repräsentativuntersuchung gezeigt hat, haben in den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zweieinhalbmal soviel Landwirte ihren Betrieb übergeben als im ganzen Jahr davor. Zwar war die Förderung der frühzeitigen Hofübergabe ein Zweck des Gesetzes, die zur Verjüngung der Betriebsleiter beigetragen hat, jedoch übertrifft die zahlenmäßige Auswirkung alle ursprünglichen Erwartungen.
    In der Erwägung, daß diese aus den strukturellen Veränderungen sich ergebenden Mehrbelastungen nicht den verbleibenden beitragspflichtigen Landwirten allein überlassen bleiben können und daß die Umschichtung der Betriebe sowie die Zunahme der Übergabehäufigkeit den agrarpolitischen Bestrebungen der Bundesregierung entgegenkommen, erscheint es gerechtfertigt, die nach dem Landwirtschaftsgesetz bereitstehenden Mittel teilweise auch dazu zu verwenden, die für die Alterskassen entstehenden Folgen dieser Entwicklung aufzufangen. Würde auf diese Weise in verantwortlichem Zusammenwirken aller beteiligten Stellen eine Lösung gefunden, die den Charakter der landwirtschaftlichen Altershilfe als selbständige berufsständische Sicherungseinrichtung erhielt, so würde damit nach meiner Auffassung unserem gemeinsamen Anliegen besser gedient sein, als wenn wir alle entstehenden Schwierigkeiten ohne nähere Prüfung auf den Staat abwälzen. Bei einer solchen Entscheidung handelt es sich nämlich nicht allein um den hier zur Beratung anstehenden Gegenstand; sie würde vielmehr weit ins Grundsätzliche hineingehen und uns auf keinen erstrebenswerten Weg führen.
    Wenn die von mir dargelegte Lösungsmöglichkeit, die eine Abstimmung mehrerer Maßnahmen aufeinander vorsieht, Ihre Zustimmung findet, so wird es wohl richtig sein, den Antrag Drucksache 498 an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, damit er dort im Zusammenhang mit dem Entwurf einer Novelle zum Altershilfegesetz behandelt werden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)