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ID0304804600

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    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Weltner (Rinteln) . . . . . . . . . 2685 A Wahl des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/ CSU) zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 2685 A Zur Tagesordnung: Franke (SPD) . . . . . . . . . 2685 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 2686 C Walter (FDP) . . . . . . . . . 2687 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksache 595) — Erste Beratung — . . . . . . 2687 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU! CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2687 B Lücke, Bundesminister . . 2690 A, 2699 B Dr. Brecht (SPD) 2693 B, 2706 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 2700 D Dr. Preusker (DP) . . . . . . 2703 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2705 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2707 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 192); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 396); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksache 397, zu 397) — Zweite Beratung — 2714 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Sondermaßnahmen für den Wohnungsbau zugunsten der Zuwanderer und Aussiedler; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksachen 231, 398, zu 398) . . . . 2714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553) — Dritte Beratung — 2714 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksache 419); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 572, zu 572) — Zweite und dritte Beratung — 2715 A Lange (Essen) (SPD), Berichterstatter 2715 B Wahl von weiteren Schriftführern (Drucksache 614) 2715 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 596) - Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597) - Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 2315 D, 2725 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2719 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2720 C Gewandt (CDU/CSU) 2724 C Kriedemann (SPD) 2726 C Rösing (CDU/CSU) 2727 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601) — Erste Beratung — 2727 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungsinstitut Saint-Louis (Drucksache 551) - Erste Beratung — . . . . 2727 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksache 586) —Erste Beratung — 2727 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 177) 2727 C Antrag der Fraktion der DP betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (Drucksache 627); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (DP) (Drucksache 628) — Erste Beratung — 2727 D Nächste Sitzung 2727D Anlagen 2729 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2685 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Birkelbach 7. 11. Blachstein 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Lenz (Brühl) 6. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Menke 6. 11. Dr. Menzel 7. 11. Müller-Hermann 6. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. 011enhauer 7. 11. Pietscher 8. 11. Dr. Preiß 6. 11. Rademacher 7. 11. Dr. Ratzel 6. 11. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 6. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Siebel 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Frau Wessel 6. 11. Dr. Will 7. 11. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 29. 11. Dr. Besold 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Bleyler 30. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Krüger 11. 11. Dr. Leverkuehn 20. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 30. 12. Anlage 2 Umdruck 175 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553, 608) Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag - Drucksache 553 - wird die Entschließung unter Nr. 3 wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a werden hinter dem letzten Wort „einzubringen" folgende Worte angefügt: „auch mit dem Ziel, Verstöße mit geringem Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden," 2. Buchstabe b wird gestrichen. Bonn, den 6. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 177 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der DP an den Ausschuß für Inneres betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Artikel 131 GG - Drucksache 432 -. Bonn, den 4. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Druck sacken 192, 397) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen 2730 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues. In den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1961 stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung." 2. In dem durch Artikel 1 Nr. 3 neu gefaßten § 101 Abs. 1 wird die Zahl „100 000" jeweils durch die Zahl „500 000" ersetzt. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksachen 419, 572) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) dem Bundestag so rechtzeitig vorzulegen, daß das Gesetz vor Beginn des Haushaltsjahres 1959 verabschiedet werden kann. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die wohnraummäßige Versorgung junger Familien auch dadurch zu fördern, daß vom Bund durch Zinszuschüsse verbilligte Kapitalmarktmittel solchen Eigenheimbauherren gewährt werden, die eine geeignete Wohnung des Wohnungsbestandes für eine junge Familie freimachen; 2. zu prüfen, welche Kontrollmöglichkeiten anzuwenden sind, um sicherzustellen, daß die auf der Grundlage der Kanzlerlösung zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern bereitgestellten Mittel innerhalb des gesamten Wohnungsbauprogramms in voller Höhe je Person eingesetzt werden und daß binnen angemessener Zeit die den Sondermitteln entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern wohnungsmäßig für die Dauer - auch unter Inanspruchnahme des Wohnungsbestandes - zumutbar untergebracht wird; 3. sicherzustellen, daß gemäß § 48 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht förderungsfähigen Anträge von den zuständigen Stellen entgegengenommen werden, 4. zu veranlassen, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erfolgt; 5. dafür zu sorgen, daß die Länder die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach Maßgabe der §§ 30, 31 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auf die Bewilligungsstellen verteilen und damit die unerledigten Anträge zur Grundlage der Verteilung machen. Der Bundestag erwartet, daß auf diese Weise die unerledigten Anträge in einer angemessenen Frist berücksichtigt werden. Bonn, den 6. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Frede (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 19) : Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Ungewißheit über den Fortbestand des Bundesbahnausbesserungswerks Göttingen erneut zu einer erheblichen Beunruhigung der Belegschaft dieses Werkes geführt und die Vertretungskörperschaften von Stadt und Landkreis Göttingen veranlaßt hat, sich mit der dadurch entstandenen Lage zu beschäftigen und nachdrücklich gegen eine weitere Verminderung der Kapazität oder allmählichen Stillegung auszusprechen? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu verhindern, daß infolge Personalschwunds, weiterer Verlagerung von Aufgaben auf andere Betriebe und der damit verbundenen Schließung von Teilwerkstätten der Schrumpfungsprozeß fortschreitet? Beabsichtigt sie weitere Betriebseinschränkungen? Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die vom Herrn Bundespostminister am 18. Oktober 1958 in Braunschweig geäußerte Ansicht, daß aus wirtschaftlichen und politischen Gründen die Zonenrandgebiete bei allen Maßnahmen, welche ihre Struktur beeinflussen, besonders pfleglich zu behandeln sind, und ist er gegebenenfalls bereit, auch für das Bundesbahnausbesserungswerk in der industriearmen Zonenrandstadt Göttingen entsprechende Folgerungen zu ziehen? Die Entschließung des Landkreises Göttingen vom 23. Oktober 1958, die sich mit dem Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen befaßt, ist mir zugegangen. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer schrittweisen Rationalisierung und Modernisierung zu einer erheblichen Einschränkung ihrer gesamten Ausbesserungswerkstätten kommen muß. Es sind daher in den letzten Jahren eine Reihe von Ausbesserungswerkstätten in den verschiedensten Gegenden Deutschlands stillgelegt worden. In anderen Ausbesserungswerkstätten hat sich eine Verminderung der Zahl der dort arbeitenden Menschen nicht vermeiden lassen. Alle Einschränkungen sind jedoch so vorgenommen worden, daß Entlassungen nicht erfolgt sind. Der Rückgang der Beschäftigungszahl im Ausbesserungswerk Göttingen ist im Vergleich zu dem Gesamtrückgang der in den Ausbesserungswerk- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2731 stätten beschäftigten Mitarbeiter sehr gering. Insgesamt ist die Zahl der Mitarbeiter in den Eisenbahn-Ausbesserungswerkstätten von 1949 bis 1958 dank der durchgeführten Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn um mehr als 37 % zurückgegangen. Schon das Gutachten, das im Jahre 1950/51 im Auftrage der Hohen Kommissare durch das amerikanische Ingenieurbüro Coverdale und Colpitts erstellt worden ist, wies darauf hin, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ausbesserungswerkstätten weit übersetzt sei und daß eine Stillegung von mindestens der Hälfte der Bundesbahnausbesserungswerkstätten nach und nach notwendig sein werde. Die Deutsche Bundesbahn bereitet daher, nachdem eine erste Stillegungswelle für die Werkstätten abgeschlossen ist, ein neues Programm vor, nach dem weitere Stillegungen von Ausbesserungswerkstätten in den nächsten Jahren erfolgen werden. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir uns bemühen, die Werkstätten im Zonenrandgebiet und in wenig industrialisierten Gebieten möglichst zu schonen. Diese Grundsätze haben sich aber z. B. bei der Stillegung des Ausbesserungswerkes in Lübeck auch nicht durchsetzen lassen, da neben der Lage der Ausbesserungswerkstätte und den sozialen Verhältnissen an dem betreffenden Ort natürlich auch die technischen Notwendigkeiten des Betriebes der Deutschen Bundesbahn entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Die Stillegung von Ausbesserungswerkstätten erfolgt auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nach eingehender Fühlungnahme mit den zuständigen Länderregierungen durch Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn, den der Bundesminister für Verkehr dann endgültig zu genehmigen hat. Er muß also die politischen Konsequenzen verantworten. Es ist leider nicht zu vermeiden, daß bei der dringend notwendigen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn zur Ausschaltung überflüssiger Ausgaben und zur Herabdrückung ihres Defizits auch Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die in den einzelnen Gebieten als hart empfunden werden. Jede Stillegung ist jedoch bisher erfolgt, ohne daß Mitarbeiter arbeitslos wurden, Dies ist im wesentlichen eine Folge der seit Jahren bestehenden, vorübergehend aufgehobenen, aber jetzt wieder eingeführten Einstellungssperre, durch die der natürliche Abgang in den einzelnen Werkstätten und Betriebsstellen der Deutschen Bundesbahn nicht wieder ersetzt wird, so daß automatisch eine Schrumpfung der Belegschaftszahlen eintritt. Gerade weil seitens des Hohen Hauses immer wieder gefordert wird, daß die Rationalisierungsmöglichkeiten, die die Deutsche Bundesbahn hat, voll ausgenutzt werden, insbesondere wenn dabei ein zusätzlicher Kapitalaufwand nicht erforderlich ist, darf ich darum bitten, daß den Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung von einzelnen Werkstätten das notwendige Verständnis entgegengebracht wird. Gerade der Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Stillegung von ganzen Werksgruppen beweisen, wie planmäßig die Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren betrieben worden ist. Allein der Strukturwandel in der Zugförderung, der durch die teilweise Umstellung von Dampflok- auf elektrischen und Diesel-Betrieb erfolgt, bringt einen wesentlich geringeren Arbeitsanfall nicht nur bei der Zugförderung selbst, sondern auch für die Reparaturwerkstätten. Die Verbesserung in den Laufeigenschaften der Waggons, hier vor allem der Ersatz der Gleit- durch Rollenlager, die dadurch möglichen Erleichterungen in der Bau- und Betriebsordnung, die Verbesserung der Arbeitsverfahren in den Werkstätten selbst und die günstigeren Betriebsbedingungen, die auch beim Dampflok-Betrieb geschaffen werden konnten, haben weitgehende Ersparnisse gebracht, die auch in der Zukunft die Schließung weiterer Ausbesserungswerkstätten erzwingen werden. Er kann angenommen werden, daß in den nächsten Jahren noch wenigstens 8 bis 10 weitere Ausbesserungswerkstätten geschlossen werden müssen, zumal bisher nicht daran gedacht ist, diese Ausbesserungswerkstätten anders als zu Reparaturen zu benutzen, denn Neuanfertigungen in den eigenen Werkstätten der Deutschen Bundesbahn würden eine empfindliche Schädigung des Arbeitsvolumens bei der seit Jahren strukturell notleidenden Waggon- und Lokomotiv-Industrie hervorrufen. Seebohm Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 20) : Wie wird die Rente eines langjährig Erwerbslosen berechnet. wenn er während der Erwerbslosigkeit eine versicherungspflichtige Teilbeschäftigung ausgeübt hat? Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß in solchen Fällen die sich aus der Teilbeschäftigung ergebenden niedrigen Beiträge der Rentenberechnung zugrunde gelegt werden, während die Arbeitslosigkeit selbst nicht als Ausfallzeit angerechnet wird? Die Höhe der Rente wird durch drei Faktoren bestimmt, nämlich die für den Versicherten maßgebende Bemessungsgrundlage, die anrechnungsfähige Versicherungszeit und den Steigerungssatz. Die Bemessungsgrundlage, auf die es in diesem Zusammenhang entscheidend ankommt, wird nach Monaten berechnet und zwar in der Weise, daß die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebenden Vomhundertsätze durch die Zahl der zu berücksichtigenden Beitragsmonate geteilt und mit 12 vervielfältigt wird. Als Beitragsmonat in diesem Sinne gilt der Kalendermonat. Hierbei ist ein voller Kalendermonat auch dann anzusetzen, wenn die tatsächliche Beschäftigungszeit kürzer ist. Nach dieser Regelung ist es belanglos, ob höheren Entgelten eine kurze Versicherungszeit gegenübersteht oder ob niedrigere Entgelte in einer entsprechend längeren Beschäftigungszeit erzielt werden. Deshalb erfolgt bei Versicherten, deren Beschäftigungszeit nicht einen vollen Kalendermonat umfaßt, der Ausgleich für die durch die vorgeschriebene Berechnungsweise geminderte Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten im Wege 2732 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 einer Verlängerung der Versicherungszeit. Hierzu folgendes Beispiel: Ein Versicherter hat 12 Monate lang jeweils nur einen halben Monat gearbeitet und wegen seiner Teilbeschäftigung nur 60 % des Durchschnittsversicherten verdient. Seine persönliche Bemessungsgrundlage beträgt unter Berücksichtigung einer Versicherungsdauer von 12 Monaten somit 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Würde nur die tatsächliche Versicherungszeit von 6 Monaten der Berechnung zugrunde gelegt werden, dann stellte sich zwar die persönliche Bemessungsgrundlage auf 120 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage, jedoch würde die Leistung dieselbe sein, weil der höheren persönlichen Bemessungsgrundlage nur eine Versicherungsdauer von einem halben .Jahr gegenübersteht. Der teilbeschäftigte Versicherte erfährt also insoweit keinen Nachteil. Die Wirkung ist eine andere, sobald neben Beitragszeiten, die zur Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten herangezogen werden, Ersatz-, Ausfall- oder Zurechnungszeiten zu berücksichtigen sind. Die Höhe der Leistung für diese Zeiten bestimmt sich ebenfalls nach der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten, so daß jede Minderung dieser Größe auch zu einer entsprechend geringeren Leistung führt. Ein während einer Ausfallzeit erzielter geringer Entgelt mindert demgemäß die Bemessungsgrundlage, ohne daß in einem solchen Fall die Minderung durch eine zusätzliche Versicherungsdauer ausgeglichen wird. Die Berücksichtigung der tatsächlichen, nach Stunden, Tagen oder Wochen berechneten Beschäftigungszeit bei der Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage würde in diesen Fällen zu einem befriedigenderen Ergebnis führen. Dennoch ist die Wahl des Kalendermonats als Zeiteinheit auch bei Teilbeschäftigung aus folgenden Gründen unter den gegebenen Umständen für die einzig mögliche Lösung gehalten worden: 1. Da bei der Wartezeit und bei der Feststellung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre von Kalendermonaten ausgegangen wird, erscheint es der Einheitlichkeit wegen ausgeschlossen, für die Berechnung der persönlichen Bemessungsgrundlage eine andere Zeiteinheit zu bestimmen. 2. Jede kleinere Zeiteinheit als der Kalendermonat würde die Rentenberechnung außerordentlich erschweren. Auch die Rechnung mit Tagen würde nicht ganz befriedigen, weil es Beschäftigte gibt, die nicht den ganzen Tag über arbeiten. 3. Bei der Eintragung der Beschäftigungszeit in die Versicherungskarte sind nach den zur Zeit geltenden und den früheren gesetzlichen Vorschriften Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mehr als einen vollen Kalendermonat ausmachen. Unter diesen Umständen ließen sich kleinere Zeiteinheiten aus den Versicherungsunterlagen nicht entnehmen, so daß Rückfragen notwendig würden, die wiederum eine Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge mit sich bringen und in den meisten Fällen außerdem erfolglos wären. Der geschilderte Sachverhalt macht deutlich, daß eine andere als die derzeitige Regelung auf unüberbrückbare Schwierigkeiten stoßen würde. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 21): Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei den Manövern mit dem Stahlhelm gemacht? Hält es der herr Bundesverteidigungsminister für notwendig, ihn zu verbessern? Der bisherige Stahlhelm hat sich allgemein bewährt. Es gibt keinen Helm, über den nicht irgendwelche Klagen vorliegen. Es sind jedoch Versuche für eine Verbesserung veranlaßt worden mit dem Ziel der Festigung des Sitzes, der Verminderung des Gewichtes und der Erhöhung der Beschußtüchtigkeit. Die Versuche versprechen Erfolg. Es wurde ein Stahl gefunden, der — unter Beibehaltung der bisherigen Farm des Helmes — eine bessere Beschußtüchtigkeit als das bisher verwendet Material ergeben hat und darüber hinaus eine Gewichtsersparnis bis zu 150 Gramm erlaubt. Strauß Anlage 10 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung Die unterzeichneten Abgeordneten begründen ihre Ablehnung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes in der Fassung des Ausschußberichtes wie folgt. Alle im vorliegenden Gesetz enthaltenen Maßnahmen im Interesse der Volksgesundheit werden voll gebilligt. Die nunmehr von der Regierungsvorlage abweichende Methode der Kennzeichnungspflicht geht jedoch über dieses Ziel hinaus und ist geeignet, die Durchführbarkeit des Gesetzes in weiten Bereichen der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben in Frage zu stellen. Darüber hinaus befürchten die Unterzeichneten einen unnötigen kostspieligen Verwaltungsaufwand. Franz Unertl Frh. Guttenberg G. Sühler Bauereisen Phil. Meyer Geiger Lermer Krug Wittmer-Eigenbrodt Höcherl L. Franz Karl Wieninger F. Funk Dr. Reinhard Wittmann Stiller Dr. Dollinger Dr. Zimmermann Memmel v. Haniel Leukert Bauer Josef Spies Seidl (Dorfen) Fuchs Dr. Winter Pernoll Demmelmeier
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Hellwig, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Diemer-Nicolaus?


Rede von Prof. Dr. Fritz Hellwig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bitte schön, gnädige Frau.
Frau Dr. Diemer-Nicolaus: (FDP): Herr Abgeordneter Hellwig, ist Ihnen bekannt, daß noch außerordentlich viel Kaffee-Ersatz statt Bohnenkaffee getrunken wird und daß schon deshalb eine Steigerung möglich ist?

(Heiterkeit.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Fritz Hellwig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gnädige Frau, Sie haben völlig recht. Auch in meiner Familie wird viel Kaffee-Ersatz getrunken, aber von jenen Angehörigen, für die der Genuß von Kaffee unerwünscht, weil schädlich ist. Vielleicht untersucht man auch einmal diese Frage, ob nicht eine gesundheitliche Grenze für weitere Verbrauchssteigerungen gegeben ist.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, darf ich noch einmal auf die Entwicklung des Kaffeeverbrauchs zurückkommen. Wir haben beim Kaffee eine kräftige rückläufige Preisbewegung. Trotzdem ist die Konsumsteigerung absolut nicht im gleichen Verhältnis weitergegangen, wie es nach den damaligen Jahren vielleicht hätte erwartet werden können. Sie werden mir zugeben, daß bei einer solchen Entwicklung und bei der Problematik, ob der Kaffeeverbrauch wirklich noch in großem Umfang gesteigert werden kann, das Finanzministerium zumindest jetzt vorsichtig disponieren und zunächst einen Ausgleich für den Einnahmeausfall auf der Seite des Kaffee- und Teezolls herbeiführen sollte.
    Nun darf ich mich einigen wirtschaftspolitischen Fragen zuwenden und dabei vor allem die Frage prüfen, die auch Frau Beyer erwähnt hat: ob es nicht möglich gewesen wäre, die Senkung des Kaffee- und Teezolls zunächst um 10 %, also schrittweise vorzunehmen und die Senkung auf den künftigen Außentarifsatz von 16 % noch zurückzustellen.
    Die sogenannte Vorleistung der Bundesregierung ist nicht nur notwendig, sondern auch äußerst zweckmäßig. Bis zur Herstellung des gemeinsamen Außenzolls drohen nämlich Verkehrsverlagerungen, wenn die Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern der EWG in der Höhe des jetzigen Einfuhrzolls derart sind, daß einige Länder erheblich über, andere erheblich unter dem künftigen gemeinsamen Tarifsatz liegen.
    Das ist gerade bei Kaffee und Tee der Fall. Die Benelux-Zölle liegen beim Kaffee bei 0, beim Tee bei 10 %, während die Bundesrepublik mit ihrem derzeitigen spezifischen Gewichtszoll einen Satz von 160 DM auf den Doppelzentner beim Rohkaffee und 350 DM auf den Doppelzentner bei losem Tee hat.
    Das Problem ist also durch die bisherige unterschiedliche Höhe der Zollsätze gegeben. Die Maßnahmen müssen so abgestimmt werden, daß unbeschadet des fiskalischen Einnahmebedarfs aus der Verbrauchsbesteuerung für Kaffee und Tee der deutsche Außenzoll nicht höher liegt als die Summe aus dem deutschen EWG-Binnenzoll und dem niedrigsten Außenzoll eines EWG-Landes für die Dauer dieser Übergangszeit. Würde der deutsche Außenzoll durch den Außenzoll eines anderen EWG-Landes mit unserem Binnenzoll innerhalb der EWG gegenüber diesem Lande unterschritten, dann würde sich die Einfuhr von Kaffee und Tee für den deutschen Verbraucher von den deutschen Einfuhrhäfen selbstverständlich in die Einfuhrhäfen anderer EWG-Länder verlagern.
    Eine Verkehrsverlagerung wäre die Folge, der aber mit Sicherheit auch die Abwanderung aus den



    Dr. Hellwig
    deutschen Nordseehäfen folgen würde, soweit es sich um die Verarbeitung, um das Kaffeerösten, die Verpackung und um den ganzen Kaffeehandel handelt. Das ist nun einmal eine Sorge der deutschen Nordseehäfen. Sie ist doch wohl zu bekannt, als daß man sie einfach mit einer Handbewegung abtun könnte. Die deutschen Nordseehäfen fürchten vor allem, daß ihr Verkehr in die zum Atlantik näher gelegenen Häfen abwandert. Daher sollte man einer solchen Gefahr der Verkehrsabwanderung wenigstens dort begegnen, wo es in voller Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen und ohne Schädigung der anderen Mitglieder, aber auch ohne diskriminierende Maßnahmen, Wettbewerbsverfälschung usw. möglich ist.