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ID0304804300

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    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Weltner (Rinteln) . . . . . . . . . 2685 A Wahl des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/ CSU) zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 2685 A Zur Tagesordnung: Franke (SPD) . . . . . . . . . 2685 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 2686 C Walter (FDP) . . . . . . . . . 2687 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksache 595) — Erste Beratung — . . . . . . 2687 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU! CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2687 B Lücke, Bundesminister . . 2690 A, 2699 B Dr. Brecht (SPD) 2693 B, 2706 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 2700 D Dr. Preusker (DP) . . . . . . 2703 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2705 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2707 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 192); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 396); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksache 397, zu 397) — Zweite Beratung — 2714 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Sondermaßnahmen für den Wohnungsbau zugunsten der Zuwanderer und Aussiedler; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksachen 231, 398, zu 398) . . . . 2714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553) — Dritte Beratung — 2714 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksache 419); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 572, zu 572) — Zweite und dritte Beratung — 2715 A Lange (Essen) (SPD), Berichterstatter 2715 B Wahl von weiteren Schriftführern (Drucksache 614) 2715 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 596) - Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597) - Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 2315 D, 2725 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2719 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2720 C Gewandt (CDU/CSU) 2724 C Kriedemann (SPD) 2726 C Rösing (CDU/CSU) 2727 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601) — Erste Beratung — 2727 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungsinstitut Saint-Louis (Drucksache 551) - Erste Beratung — . . . . 2727 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksache 586) —Erste Beratung — 2727 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 177) 2727 C Antrag der Fraktion der DP betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (Drucksache 627); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (DP) (Drucksache 628) — Erste Beratung — 2727 D Nächste Sitzung 2727D Anlagen 2729 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2685 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Birkelbach 7. 11. Blachstein 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Lenz (Brühl) 6. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Menke 6. 11. Dr. Menzel 7. 11. Müller-Hermann 6. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. 011enhauer 7. 11. Pietscher 8. 11. Dr. Preiß 6. 11. Rademacher 7. 11. Dr. Ratzel 6. 11. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 6. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Siebel 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Frau Wessel 6. 11. Dr. Will 7. 11. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 29. 11. Dr. Besold 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Bleyler 30. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Krüger 11. 11. Dr. Leverkuehn 20. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 30. 12. Anlage 2 Umdruck 175 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553, 608) Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag - Drucksache 553 - wird die Entschließung unter Nr. 3 wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a werden hinter dem letzten Wort „einzubringen" folgende Worte angefügt: „auch mit dem Ziel, Verstöße mit geringem Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden," 2. Buchstabe b wird gestrichen. Bonn, den 6. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 177 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der DP an den Ausschuß für Inneres betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Artikel 131 GG - Drucksache 432 -. Bonn, den 4. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Druck sacken 192, 397) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen 2730 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues. In den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1961 stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung." 2. In dem durch Artikel 1 Nr. 3 neu gefaßten § 101 Abs. 1 wird die Zahl „100 000" jeweils durch die Zahl „500 000" ersetzt. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksachen 419, 572) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) dem Bundestag so rechtzeitig vorzulegen, daß das Gesetz vor Beginn des Haushaltsjahres 1959 verabschiedet werden kann. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die wohnraummäßige Versorgung junger Familien auch dadurch zu fördern, daß vom Bund durch Zinszuschüsse verbilligte Kapitalmarktmittel solchen Eigenheimbauherren gewährt werden, die eine geeignete Wohnung des Wohnungsbestandes für eine junge Familie freimachen; 2. zu prüfen, welche Kontrollmöglichkeiten anzuwenden sind, um sicherzustellen, daß die auf der Grundlage der Kanzlerlösung zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern bereitgestellten Mittel innerhalb des gesamten Wohnungsbauprogramms in voller Höhe je Person eingesetzt werden und daß binnen angemessener Zeit die den Sondermitteln entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern wohnungsmäßig für die Dauer - auch unter Inanspruchnahme des Wohnungsbestandes - zumutbar untergebracht wird; 3. sicherzustellen, daß gemäß § 48 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht förderungsfähigen Anträge von den zuständigen Stellen entgegengenommen werden, 4. zu veranlassen, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erfolgt; 5. dafür zu sorgen, daß die Länder die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach Maßgabe der §§ 30, 31 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auf die Bewilligungsstellen verteilen und damit die unerledigten Anträge zur Grundlage der Verteilung machen. Der Bundestag erwartet, daß auf diese Weise die unerledigten Anträge in einer angemessenen Frist berücksichtigt werden. Bonn, den 6. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Frede (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 19) : Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Ungewißheit über den Fortbestand des Bundesbahnausbesserungswerks Göttingen erneut zu einer erheblichen Beunruhigung der Belegschaft dieses Werkes geführt und die Vertretungskörperschaften von Stadt und Landkreis Göttingen veranlaßt hat, sich mit der dadurch entstandenen Lage zu beschäftigen und nachdrücklich gegen eine weitere Verminderung der Kapazität oder allmählichen Stillegung auszusprechen? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu verhindern, daß infolge Personalschwunds, weiterer Verlagerung von Aufgaben auf andere Betriebe und der damit verbundenen Schließung von Teilwerkstätten der Schrumpfungsprozeß fortschreitet? Beabsichtigt sie weitere Betriebseinschränkungen? Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die vom Herrn Bundespostminister am 18. Oktober 1958 in Braunschweig geäußerte Ansicht, daß aus wirtschaftlichen und politischen Gründen die Zonenrandgebiete bei allen Maßnahmen, welche ihre Struktur beeinflussen, besonders pfleglich zu behandeln sind, und ist er gegebenenfalls bereit, auch für das Bundesbahnausbesserungswerk in der industriearmen Zonenrandstadt Göttingen entsprechende Folgerungen zu ziehen? Die Entschließung des Landkreises Göttingen vom 23. Oktober 1958, die sich mit dem Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen befaßt, ist mir zugegangen. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer schrittweisen Rationalisierung und Modernisierung zu einer erheblichen Einschränkung ihrer gesamten Ausbesserungswerkstätten kommen muß. Es sind daher in den letzten Jahren eine Reihe von Ausbesserungswerkstätten in den verschiedensten Gegenden Deutschlands stillgelegt worden. In anderen Ausbesserungswerkstätten hat sich eine Verminderung der Zahl der dort arbeitenden Menschen nicht vermeiden lassen. Alle Einschränkungen sind jedoch so vorgenommen worden, daß Entlassungen nicht erfolgt sind. Der Rückgang der Beschäftigungszahl im Ausbesserungswerk Göttingen ist im Vergleich zu dem Gesamtrückgang der in den Ausbesserungswerk- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2731 stätten beschäftigten Mitarbeiter sehr gering. Insgesamt ist die Zahl der Mitarbeiter in den Eisenbahn-Ausbesserungswerkstätten von 1949 bis 1958 dank der durchgeführten Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn um mehr als 37 % zurückgegangen. Schon das Gutachten, das im Jahre 1950/51 im Auftrage der Hohen Kommissare durch das amerikanische Ingenieurbüro Coverdale und Colpitts erstellt worden ist, wies darauf hin, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ausbesserungswerkstätten weit übersetzt sei und daß eine Stillegung von mindestens der Hälfte der Bundesbahnausbesserungswerkstätten nach und nach notwendig sein werde. Die Deutsche Bundesbahn bereitet daher, nachdem eine erste Stillegungswelle für die Werkstätten abgeschlossen ist, ein neues Programm vor, nach dem weitere Stillegungen von Ausbesserungswerkstätten in den nächsten Jahren erfolgen werden. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir uns bemühen, die Werkstätten im Zonenrandgebiet und in wenig industrialisierten Gebieten möglichst zu schonen. Diese Grundsätze haben sich aber z. B. bei der Stillegung des Ausbesserungswerkes in Lübeck auch nicht durchsetzen lassen, da neben der Lage der Ausbesserungswerkstätte und den sozialen Verhältnissen an dem betreffenden Ort natürlich auch die technischen Notwendigkeiten des Betriebes der Deutschen Bundesbahn entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Die Stillegung von Ausbesserungswerkstätten erfolgt auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nach eingehender Fühlungnahme mit den zuständigen Länderregierungen durch Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn, den der Bundesminister für Verkehr dann endgültig zu genehmigen hat. Er muß also die politischen Konsequenzen verantworten. Es ist leider nicht zu vermeiden, daß bei der dringend notwendigen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn zur Ausschaltung überflüssiger Ausgaben und zur Herabdrückung ihres Defizits auch Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die in den einzelnen Gebieten als hart empfunden werden. Jede Stillegung ist jedoch bisher erfolgt, ohne daß Mitarbeiter arbeitslos wurden, Dies ist im wesentlichen eine Folge der seit Jahren bestehenden, vorübergehend aufgehobenen, aber jetzt wieder eingeführten Einstellungssperre, durch die der natürliche Abgang in den einzelnen Werkstätten und Betriebsstellen der Deutschen Bundesbahn nicht wieder ersetzt wird, so daß automatisch eine Schrumpfung der Belegschaftszahlen eintritt. Gerade weil seitens des Hohen Hauses immer wieder gefordert wird, daß die Rationalisierungsmöglichkeiten, die die Deutsche Bundesbahn hat, voll ausgenutzt werden, insbesondere wenn dabei ein zusätzlicher Kapitalaufwand nicht erforderlich ist, darf ich darum bitten, daß den Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung von einzelnen Werkstätten das notwendige Verständnis entgegengebracht wird. Gerade der Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Stillegung von ganzen Werksgruppen beweisen, wie planmäßig die Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren betrieben worden ist. Allein der Strukturwandel in der Zugförderung, der durch die teilweise Umstellung von Dampflok- auf elektrischen und Diesel-Betrieb erfolgt, bringt einen wesentlich geringeren Arbeitsanfall nicht nur bei der Zugförderung selbst, sondern auch für die Reparaturwerkstätten. Die Verbesserung in den Laufeigenschaften der Waggons, hier vor allem der Ersatz der Gleit- durch Rollenlager, die dadurch möglichen Erleichterungen in der Bau- und Betriebsordnung, die Verbesserung der Arbeitsverfahren in den Werkstätten selbst und die günstigeren Betriebsbedingungen, die auch beim Dampflok-Betrieb geschaffen werden konnten, haben weitgehende Ersparnisse gebracht, die auch in der Zukunft die Schließung weiterer Ausbesserungswerkstätten erzwingen werden. Er kann angenommen werden, daß in den nächsten Jahren noch wenigstens 8 bis 10 weitere Ausbesserungswerkstätten geschlossen werden müssen, zumal bisher nicht daran gedacht ist, diese Ausbesserungswerkstätten anders als zu Reparaturen zu benutzen, denn Neuanfertigungen in den eigenen Werkstätten der Deutschen Bundesbahn würden eine empfindliche Schädigung des Arbeitsvolumens bei der seit Jahren strukturell notleidenden Waggon- und Lokomotiv-Industrie hervorrufen. Seebohm Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 20) : Wie wird die Rente eines langjährig Erwerbslosen berechnet. wenn er während der Erwerbslosigkeit eine versicherungspflichtige Teilbeschäftigung ausgeübt hat? Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß in solchen Fällen die sich aus der Teilbeschäftigung ergebenden niedrigen Beiträge der Rentenberechnung zugrunde gelegt werden, während die Arbeitslosigkeit selbst nicht als Ausfallzeit angerechnet wird? Die Höhe der Rente wird durch drei Faktoren bestimmt, nämlich die für den Versicherten maßgebende Bemessungsgrundlage, die anrechnungsfähige Versicherungszeit und den Steigerungssatz. Die Bemessungsgrundlage, auf die es in diesem Zusammenhang entscheidend ankommt, wird nach Monaten berechnet und zwar in der Weise, daß die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebenden Vomhundertsätze durch die Zahl der zu berücksichtigenden Beitragsmonate geteilt und mit 12 vervielfältigt wird. Als Beitragsmonat in diesem Sinne gilt der Kalendermonat. Hierbei ist ein voller Kalendermonat auch dann anzusetzen, wenn die tatsächliche Beschäftigungszeit kürzer ist. Nach dieser Regelung ist es belanglos, ob höheren Entgelten eine kurze Versicherungszeit gegenübersteht oder ob niedrigere Entgelte in einer entsprechend längeren Beschäftigungszeit erzielt werden. Deshalb erfolgt bei Versicherten, deren Beschäftigungszeit nicht einen vollen Kalendermonat umfaßt, der Ausgleich für die durch die vorgeschriebene Berechnungsweise geminderte Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten im Wege 2732 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 einer Verlängerung der Versicherungszeit. Hierzu folgendes Beispiel: Ein Versicherter hat 12 Monate lang jeweils nur einen halben Monat gearbeitet und wegen seiner Teilbeschäftigung nur 60 % des Durchschnittsversicherten verdient. Seine persönliche Bemessungsgrundlage beträgt unter Berücksichtigung einer Versicherungsdauer von 12 Monaten somit 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Würde nur die tatsächliche Versicherungszeit von 6 Monaten der Berechnung zugrunde gelegt werden, dann stellte sich zwar die persönliche Bemessungsgrundlage auf 120 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage, jedoch würde die Leistung dieselbe sein, weil der höheren persönlichen Bemessungsgrundlage nur eine Versicherungsdauer von einem halben .Jahr gegenübersteht. Der teilbeschäftigte Versicherte erfährt also insoweit keinen Nachteil. Die Wirkung ist eine andere, sobald neben Beitragszeiten, die zur Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten herangezogen werden, Ersatz-, Ausfall- oder Zurechnungszeiten zu berücksichtigen sind. Die Höhe der Leistung für diese Zeiten bestimmt sich ebenfalls nach der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten, so daß jede Minderung dieser Größe auch zu einer entsprechend geringeren Leistung führt. Ein während einer Ausfallzeit erzielter geringer Entgelt mindert demgemäß die Bemessungsgrundlage, ohne daß in einem solchen Fall die Minderung durch eine zusätzliche Versicherungsdauer ausgeglichen wird. Die Berücksichtigung der tatsächlichen, nach Stunden, Tagen oder Wochen berechneten Beschäftigungszeit bei der Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage würde in diesen Fällen zu einem befriedigenderen Ergebnis führen. Dennoch ist die Wahl des Kalendermonats als Zeiteinheit auch bei Teilbeschäftigung aus folgenden Gründen unter den gegebenen Umständen für die einzig mögliche Lösung gehalten worden: 1. Da bei der Wartezeit und bei der Feststellung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre von Kalendermonaten ausgegangen wird, erscheint es der Einheitlichkeit wegen ausgeschlossen, für die Berechnung der persönlichen Bemessungsgrundlage eine andere Zeiteinheit zu bestimmen. 2. Jede kleinere Zeiteinheit als der Kalendermonat würde die Rentenberechnung außerordentlich erschweren. Auch die Rechnung mit Tagen würde nicht ganz befriedigen, weil es Beschäftigte gibt, die nicht den ganzen Tag über arbeiten. 3. Bei der Eintragung der Beschäftigungszeit in die Versicherungskarte sind nach den zur Zeit geltenden und den früheren gesetzlichen Vorschriften Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mehr als einen vollen Kalendermonat ausmachen. Unter diesen Umständen ließen sich kleinere Zeiteinheiten aus den Versicherungsunterlagen nicht entnehmen, so daß Rückfragen notwendig würden, die wiederum eine Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge mit sich bringen und in den meisten Fällen außerdem erfolglos wären. Der geschilderte Sachverhalt macht deutlich, daß eine andere als die derzeitige Regelung auf unüberbrückbare Schwierigkeiten stoßen würde. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 21): Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei den Manövern mit dem Stahlhelm gemacht? Hält es der herr Bundesverteidigungsminister für notwendig, ihn zu verbessern? Der bisherige Stahlhelm hat sich allgemein bewährt. Es gibt keinen Helm, über den nicht irgendwelche Klagen vorliegen. Es sind jedoch Versuche für eine Verbesserung veranlaßt worden mit dem Ziel der Festigung des Sitzes, der Verminderung des Gewichtes und der Erhöhung der Beschußtüchtigkeit. Die Versuche versprechen Erfolg. Es wurde ein Stahl gefunden, der — unter Beibehaltung der bisherigen Farm des Helmes — eine bessere Beschußtüchtigkeit als das bisher verwendet Material ergeben hat und darüber hinaus eine Gewichtsersparnis bis zu 150 Gramm erlaubt. Strauß Anlage 10 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung Die unterzeichneten Abgeordneten begründen ihre Ablehnung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes in der Fassung des Ausschußberichtes wie folgt. Alle im vorliegenden Gesetz enthaltenen Maßnahmen im Interesse der Volksgesundheit werden voll gebilligt. Die nunmehr von der Regierungsvorlage abweichende Methode der Kennzeichnungspflicht geht jedoch über dieses Ziel hinaus und ist geeignet, die Durchführbarkeit des Gesetzes in weiten Bereichen der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben in Frage zu stellen. Darüber hinaus befürchten die Unterzeichneten einen unnötigen kostspieligen Verwaltungsaufwand. Franz Unertl Frh. Guttenberg G. Sühler Bauereisen Phil. Meyer Geiger Lermer Krug Wittmer-Eigenbrodt Höcherl L. Franz Karl Wieninger F. Funk Dr. Reinhard Wittmann Stiller Dr. Dollinger Dr. Zimmermann Memmel v. Haniel Leukert Bauer Josef Spies Seidl (Dorfen) Fuchs Dr. Winter Pernoll Demmelmeier
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    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Wahrscheinlich ist es kein Zufall, daß ausgerechnet zu einer Steuer-, zu einer Finanzfrage zwei Frauen hintereinander sprechen,

    (Abg. Dr. Hellwig: Es geht um den Kaffee! Kaffeekränzchen!)

    und daß auch ausgerechnet zwei Frauen sich deshalb mit der Grundsatzfrage befassen, ob mit diesen beiden Gesetzentwürfen seitens des Bundesfinanzministeriums die Weichen für die weitere Entwicklung unseres Verbrauchsteuer- und unseres Zollsystems richtig gestellt sind. Frau Kollegin Beyer hat bereits mit Recht darauf hingewiesen, daß hier eine Zollsenkung sofort wieder durch eine entsprechende Steuererhöhung neutralisiert werden soll, so daß sich die Zollsenkung auf den Preis — also zugunsten des Verbrauchers — nicht auswirken kann.
    Hier habe ich sogleich eine Frage an den Herrn Bundesfinanzminister zu stellen. Ich möchte ihn fragen, ob er in den Fällen, in denen wir auf Grund des EWG-Vertrages verpflichtet sein werden, die Zölle zu erhöhen, umgekehrt auch die Steuern entsprechend senken will. Ich habe einige Bedenken, ob der Herr Bundesfinanzminister jemals eine derartige Erklärung abgeben wird.
    Die FDP hat grundsätzliche Bedenken gegen den Weg, der mit diesen beiden Steuergesetzen eingeschlagen wird; denn die Möglichkeit, über Zollsenkungen zu Preisherabsetzungen zu kommen, bleibt illusorisch, wenn man auf der anderen Seite entsprechende Steuererhöhungen vornimmt.

    (Beifall bei der FDP.)

    Die meisten sind sich gar nicht darüber klar, was der Verbraucher durch die indirekten Steuern, besonders durch die Verbrauchsteuern zahlt. An Hand der Vorlagen, den beiden Gesetzentwürfen der Bundesregierung, habe ich mir einmal ausgerechnet, in welcher Höhe Kaffee und Tee mit Zöllen und Steuern tatsächlich belastet sind. Nach den Zahlen, die vom Finanzministerium gegeben wurden — dabei gehe ich von den neuen Zahlen aus —, sollen auf 100 kg Kaffee 100 DM Zoll liegen; das bedeuet je Kilogramm eine Mark. Auf 1 kg Kaffee liegt weiterhin eine Steuer von 3 DM, die jetzt auf 3,60 DM erhöht werden soll; das bedeutet, daß 1 kg Kaffee mit 4,60 DM allein an Zoll und Kaffeesteuer belastet ist. Dazu kommt natürlich noch die Umsatzsteuer und die Umsatzausgleichsteuer, die der Herr Finanzminister keineswegs anzuführen vergessen hat, als er den Ausfall berechnete. Man kann davon ausgehen, daß der durchschnittliche Kaffeepreis je Pfund etwa bei 9 DM liegt. Die Belastung mit 4,60 DM je Kilogramm ist also sehr hoch. Wenn die Steuererhöhung nicht vorgenommen würde, könnte das Kilo Kaffee um mindestens 60 Pf billiger verkauft werden.
    Bei den früheren Steuersenkungen, für die sich die FDP im Bundestag eingesetzt hat, hat sich gezeigt, daß derartige Steuersenkungen von den Grossisten und nachher von den Einzelhändlern tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wurden. Man komme nicht mit dem Einwand, das sei kein großer Betrag. Ich erinnere an die Untersuchung von Intermarket — Sie werden sie heute auch bekommen haben — darüber, wie sich der Verbraucher verhält. Es wurde dem Verbraucher ein Loblied gesungen und festgestellt, daß heute — vor allen Dingen von den Hausfrauen — gesagt wird, sie rechneten nach wie vor mit den Pfennigen. — Erst recht wird das gelten müssen, wenn es bei einem Pfund oder einem Kilogramm um derartige Beträge geht.
    Ich möchte Ihnen wegen der vorgeschrittenen Zeit die Berechnung für den Tee jetzt nicht im einzelnen vortragen. Es ergibt sich — nach dem gleichen Schema —, daß beim Tee die Belastung pro Kilogramm 6,50 DM ausmacht, also doch auch einen erheblichen Betrag. Ich bin der Auffassung, daß eine Belastung in dieser Höhe, auch prozentual gesehen, wegen der unsozialen Wirkung der Verbrauchsteuern — worauf auch meine Vorrednerin hingewiesen hat — nicht mehr zulässig ist. Wir sollten deshalb jede Möglichkeit begrüßen, von dieser übermäßigen Belastung herunterzukommen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat gesagt, er könne den Ausfall nicht tragen.
    Die beiden Gesetzesvorlagen sind auch in der Presse sofort umstritten gewesen. Es ist darauf hingewiesen worden — Frau Beyer hat das schon angeführt —, daß eine Herabsetzung der Verbrauchsteuern fast immer — ich kann nur sagen: immer — eine entsprechende Steigerung des Verbrauchs zur Folge hat. Daraufhin wurde in der Presse gesagt, seitens des Finanzministeriums sei geäußert worden, das könne man bei Kaffee und Tee nicht erwarten; hier sei praktisch eine Sättigung des Marktes erreicht. Das war für mich der Anlaß, in dem Statistischen Jahrbuch 1957 und dem von 1958 und auch im Haushaltsplan 1958 noch einmal nachzusehen, wie denn da die Zahlen lauten. Ich habe dabei festgestellt, daß eine jährliche Steigerung des Verbrauchs vorhanden war; die Steuereinnahmen haben sich nämlich entsprechend erhöht. Die Kaffeesteuer stieg von 301,5 Millionen DM im Jahre 1954 auf 448 Millionen DM im Jahre 1957, die Teesteuer von 13,9 Millionen DM im Jahre 1954 auf 17,5 Millionen DM. Die Zölle insgesamt stiegen von 1486,1 Millionen im Jahre 1954 auf 2030,1 Millionen DM im Jahre 1957. Zölle und Verbrauchsteuern haben im Jahre 1952 5,7 Millarden DM erbracht; im Haushaltsplan 1958 sind auf Grund der Ist-Einnahmen von 1957 dafür 8894 Millionen DM eingesetzt.
    Ich bitte Sie, mit diesen Zahlen die Ausfälle zu vergleichen, die vom Herrn Bundesfinanzminister berechnet worden sind. Beim Kaffe — Sie können das in der Vorlage nachlesen — geht er von einem Absatz von 170 000 Tonnen aus. Ich habe mir auf Grund der Steuereinnahmen errechnet, wie hoch der Verbrauch im vergangenen Jahr gewesen ist. Nach meiner Berechnung betrug der Verbrauch im vergangenen Jahr 146 000 Tonnen. Hier widerspricht sich eigentlich der Herr Finanzminister. Einesteils sagt er, es sei nicht mit einer Steigerung des Verbrauchs zu rechnen, und auf der anderen Seite geht



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    er bei seiner Berechnung des Ausfalles nicht von dem früheren Verbrauch aus. Statt eines Verbrauchs von 146 000 Tonnen nimmt er einen wesentlich höheren Verbrauch — von 170 000 Tonnen — an.
    Beim Tee sind die Zahlen allerdings etwa gleich. Beim Tee beträgt der gesamte Ausfall, der vom Finanzministerium berechnet worden ist, ganze 7,6 Millionen DM. Das ist nicht nur die Mindereinnahme aus der Teesteuer, sondern die gesamte Mindereinnahme einschließlich des Rückgangs der Umsatzsteuer und der Umsatzausgleichsteuer.
    Beim Kaffe soll der Ausfall — aber auch wieder schon nach dem zusätzlichen Bedarf berechnet -
    115 Millionen DM betragen. Insgesamt handelt es sich um einen Ausfall von rund 122 Millionen DM. Er ist aber nach meiner Auffassung zu hoch geschätzt. Wenn man von dem Verbrauch für das vergangene Jahr ausgeht und danach den Ausfall berechnet, muß eine entsprechend niedrigere Zahl herauskommen. Wenn ich weiter davon ausgehe, daß eine Steigerung des Verbrauchs höhere Einnahmen bei der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, und was dazu gehört, bringt, dann komme ich zu dem Ergebnis, daß die Beträge nicht so hoch sein können, wie sie genannt worden sind.
    Nun komme ich zu der Frage, ob bei uns die Haushaltslage wirklich so angespannt ist, daß wir diesen so unschönen Weg gehen müssen und auf 7,6 Millionen DM Teesteuer verzichten sowie den Ausfall an Kaffeesteuer in Kauf nehmen müssen.

    (Zurufe von der Mitte.)

    — Ja, Sie nicken sehr ernsthaft mit den Köpfen. Die letzten Haushaltsberatungen sind noch nicht so sehr lange her. Was erfahren wir jetzt? Daß auch in diesem Haushaltsjahr Ausgabereste bleiben, deren Höhe in den Zeitungen — als Abgeordnete erfährt man so etwas immer zuerst durch die Zeitungen — mit wenigstens 2 Milliarden DM berechnet ist. Wir hören weiter, daß der jetzt aufgestellte neue Haushaltsplan sich ungefähr in der gleichen Höhe wie der alte bewegt. Unser Sozialprodukt ist zwar in diesem Jahr nicht so stark gestiegen wie in den früheren Jahren; es steigt aber nach wie vor weiter. Dadurch werden bei gleichbleibenden Steuersätzen auch die Steuereinnahmen entsprechend weiter steigen. Dann haben wir diese Ausgabenreste von wenigstens 2 Milliarden. Es kommt hinzu — das stand auch wieder in den Zeitungen —, daß beim Verteidigungsministerium statt 9 Milliarden DM 11 Milliarden DM eingesetzt werden sollen, von denen aber voraussichtlich wiederum 2 Milliarden DM nicht verbraucht werden. Weiterhin mußten für ein Prämienspargesetz 400 Millionen DM eingesetzt werden. Schon angesichts dieser wenigen Posten muß doch wohl vom Finanzministerium im Finanzausschuß eine ganz andere Begründung gegeben werden, um glaubhaft zu machen, daß der zu erwartende Steuerausfall tatsächlich nicht getragen werden könnte.
    Aber uns geht es vor allen Dingen um die grundsätzliche Frage. Es geht nicht an, jetzt einfach wieder die Zollsenkungen durch Steuererhöhungen auszugleichen, sondern die Regierung muß zu dem stehen, was sie in ihrem Regierungsprogramm gesagt hat. Sie hat versprochen, die Preise, die Währung stabil zu halten und die reale Kaufkraft des Geldes zu erhalten, ja sogar zu steigern. Es ist deshalb ihre Pflicht, nicht nur Preissteigerungen zu vermeiden, sondern auch von sich aus alles zu tun, um soweit wie möglich Preisherabsetzungen herbeizuführen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD. Zuruf von der Mitte: Wenn es möglich ist!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hellwig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Fritz Hellwig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren ! Es tut mir etwas leid, daß ich nach den beiden liebenswürdigen Vorrednerinnen zu dem so interessanten und angenehmen Thema „Kaffee" das Wort nehmen muß,

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen]: Jetzt kommt der „kalte Kaffee" nach!)

    nicht um in diese Klage einzustimmen, sondern um der Darstellung etwas zu widersprechen.
    Nun liegt es vielleicht an dem Kaffeegenuß, der nach ärztlichem Urteil unmittelbar danach eine bestimmte negative Grundhaltung begünstigt,

    (Sehr gut! in der Mitte)

    daß alle Kaffeeliebhaber diese Vorlagen natürlich nur mit sehr gemischten Gefühlen sehen. Aber ich glaube, wir sollten doch das Thema aus dieser Ebene eines Genußmittelverbrauchs herausheben und auf die Frage abstellen, ob die hier erhobenen Vorwürfe, daß gewissermaßen eine Sünde wider den europäischen Geist begangen werde, gerechtfertigt sind.
    Ich darf zunächst um die Erlaubnis bitten, die drei Vorlagen, Drucksachen 595, 596 und 597, noch einmal gemeinsam zu behandeln, obgleich die Vorlage Drucksache 595 bereits überwiesen worden ist und der Außenhandelsausschuß — wie mir der Vorsitzende des Ausschusses mitteilte — die Vorlage einstimmig gebilligt hat. Alle drei Vorlagen bilden ein Ganzes; denn was in der Vorlage Drucksache 595 gekürzt wird, wird, wenn auch nicht für den ganzen Sektor aller Zölle, die um 10 % gesenkt werden, für den Bereich des Kaffee- und Teezolls in den beiden anderen Vorlagen korrigiert.
    Ich unterscheide bei meinen Ausführungen einmal die formal-rechtliche Frage, zum zweiten die Frage des Zusammenhangs zwischen der Gesamtproblematik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der darin bestehenden Verpflichtungen und zum dritten einige wirtschaftspolitische Überlegungen. Die rein haushaltswirtschaftliche Seite dieses Themas wird mein Kollege Gewandt nach mir noch kurz behandeln.
    Ich darf zunächst einmal daran erinnern, daß beim Abschluß des EWG-Vertrages ein ganz klarer Unterschied gemacht worden ist zwischen den Zöllen im allgemeinen, also vor allem den protektio-



    Dr. Hellwig
    nistisch bestimmten Schutzzöllen, durch die dis inneren Wettbewerbsverhältnisse und die Marktbeziehungen gestört werden, der Wettbewerb verfälscht wird usw., auf der einen Seite und den reinen Finanzzöllen auf der anderen Seite.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Dieser Unterschied sollte doch klar herausgearbeitet werden, nachdem hier mit dem Ausdruck des Bedauerns gesagt worden ist, daß die 10%ige Zollsenkung nicht dem Verbraucher zugute komme.
    Soweit es sich um protektionistische Zölle, um Schutzzölle, handelt, wird die 10%ige Senkung durchgeführt, ohne daß damit eine Erhöhung anderer Abgaben verbunden wird. Es liegt aber im Wesen des Finanzzolls, daß er praktisch den Charakter einer Verbrauchsbesteuerung hat und daher im internationalen Vergleich für die EWG und die Probleme der Harmonisierung der Steuerpolitik auch immer der Verbrauchsbesteuerung zugezählt wird. Wenn nun ein Finanzzoll im Zuge der Zollsenkung für die EWG gesenkt wird, dann ist die Frage nach einem Ausgleich durch andere Abgaben, durch Verbrauchsteuern im engeren Sinne, gestellt. Die vertragschließenden Mächte haben zu diesem Zweck in Art. 17 Abs. 3 ausdrücklich die Vollmacht eingebaut, bei den Finanzzöllen einen Ausgleich durch eine entsprechende andere Abgabe vorzunehmen. Davon macht die Bundesregierung Gebrauch. Ich bin davon überzeugt, daß andere Länder in gleicher Lage den gleichen Gebrauch machen würden bzw. machen werden, wenn sie vor dieser Frage stehen.
    Ich habe bereits bei der Berichterstattung über die EWG-Verträge, als wir das Ratifizierungsgesetz in diesem Hause berieten, auf diese Tatsache hingewiesen. Frau Kollegin Beyer hat davon gesprochen, daß mit großer Mehrheit dem Vertragswerk zugestimmt worden ist. Auch ein großer Teil der Mitglieder — ich glaube, die überwiegende Mehrheit — der sozialdemokratischen Fraktion hat dem Vertragswerk mit dem Ratifizierungsgesetz zugestimmt. Damit haben Sie auch der Möglichkeit und der Legitimation der Bundesregierung zugestimmt, von dieser Bestimmung Gebrauch zu machen, Finanzzollsenkungen durch entsprechende andere Abgaben auszugleichen.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    - Verzeihen Sie, meine Damen und Herren, ich habe mich bemüht, die Ausführungen in der Plenarsitzung durchzusehen, und ich habe keinen Widerspruch aus Ihren Reihen gegen diese Vollmacht, überhaupt keine Bedenken gegen dieses Verfahren gefunden.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Ich komme nun zu der weiteren Frage: Wird die Erfüllung einer grundsätzlichen Aufgabe, die den Vertragspartnern im Gemeinsamen Markt gestellt ist, durch die jetzigen Vorlagen der Bundesregierung gestört, nämlich der Aufgabe der Harmonisierung der Steuersysteme? Die Antwort muß ein klares Nein sein. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Die jetzigen Vorlagen der Bundesregierung verbauen nichts zu dem Weg der Harmonisierung der
    Steuersysteme, sie vermeiden im Gegenteil die Bildung weiterer Divergenzen in den verschiedenen Steuersystemen und in der Aufbringung der Steuern.
    Ich muß uni Ihr Verständnis bitten, wenn ich einige Dinge anführe, die etwas weit hergeholt zu sein scheinen; aber sie gehören unbedingt hierher. Das Schwergewicht der steuerlichen Belastung liegt bei den indirekten Steuern, bei den Umsatz- und Verbrauchsteuern, in Frankreich und Italien mit 62 bzw. 68 % des Steueraufkommens. Das Schwergewicht bei den Steuern von Einkommen und Vermögen liegt aber in Luxemburg mit 66 % und in den Niederlanden mit 60 %. Die Bundesrepublik hat eine gute Mittelstellung; sie liegt bei 50 bis 52 %, d. h. der Anteil der direkten Steuern und der Steuern vom Vermögen ist im Gesamtaufkommen ungefähr so groß wie der der indirekten Steuern, also vom Umsatz und Verbrauch. Das gleiche gilt für Belgien.
    Bei den Verbrauchsteuern im engeren Sinne, wobei hier die Zölle mit einbezogen werden, ist eine Gruppe von fünf Mitgliedsländern ganz dicht beieinander. Um 20 % des gesamten Steuereinkommens pendelt der Anteil der Verbrauchsteuern bei Belgien, bei der Bundesrepublik, bei Frankreich, bei den Niederlanden und hei Luxemburg. Lediglich Italien mit einem Anteil der Verbrauchsteuern am gesamten Steueraufkommen von 47 % macht eine Ausnahme.
    An dieser Relation ändert sich durch die jetzigen Vorlagen der Bundesregierung gar nichts. Es bleibt alles im Rahmen der bisherigen Verbrauchsteuerbelastung,

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Es soll doch besser werden!)

    weil sich die Verbrauchsteuerbelastung ja aus Zöllen und Verbrauchsteuern — für Kaffee, Tee usw. — zusammensetzt. — Nun, verehrter Kollege Schmitt (Vockenhausen), ich muß die Frage stellen, ob das primäre Ziel des EWG-Vertrages ein allseitiger Steuerabbau ist oder der Abbau von den Wettbewerb und die Wirtschaftlichkeit fälschenden Verzerrungen. Ich glaube, das letzte ist die eigentliche Zielsetzung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Hiermit komme ich zu dem zweiten Problemkreis, der durch dieses Vertragswerk angeschnitten wird, nämlich zu den finanziellen Verpflichtungen, die auf den öffentlichen Haushalt aus diesem Vertrage kommen. Ich darf Sie auf den Bericht verweisen, den Herr Kollege Ritzel im Rahmen der Ratifizierungsdebatte erstattet hat. Er hat damals die Angaben der Bundesregierung zusammengestellt und kam auf eine finanzielle Belastung der Bundesrepublik von insgesamt etwa 2 Milliarden DM in fünf Jahren. Bei diesen finanziellen Belastungen ist der Ausfall an Aufkommen aus den Binnenzöllen mit 360 Millionen DM insgesamt für fünf Jahre zu veranschlagen. Ich brauche nicht von den Beiträgen zu den verschiedenen Einrichtungen, Sozialfonds, Entwicklungsfonds, Investitionsfonds usw.,



    Dr. Hellwig
    zu sprechen. Ich kann nur sagen: Wir wollen froh sein, wenn es gelingt — und wir werden bemüht sein, das zu schaffen —, diese Verpflichtungen, die auf den Bundeshaushalt zukommen, zu bedienen, ohne daß an irgendeiner Stelle Steuern oder Abgaben zu diesem Zweck erhöht werden müssen. Das ist ganz klar unser Ziel. Aber dann soll man uns nicht verwehren, dort, wo Einnahmenausfälle völlig legitim nach diesem Vertrag ausgeglichen werden können, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dann soll man die Mittel, die in dem Vertrag den Mitgliedsländern gegeben sind, um die finanziellen Mehrbelastungen in Grenzen zu halten, auch einsetzen.
    Ich glaube, daß es angesichts der insgesamt bekannten Haushaltslage nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft notwendig ist, vorsichtig zu disponieren. Wir können nicht einen Wechsel auf die Zukunft ausstellen und der Bundesregierung sagen: Der Ausfall an Kaffee- und Teeeinfuhrzoll wird ja durch eine Verbrauchssteigerung wettgemacht. — Nur ein kurzes Wort zu diesem Problem. Wir haben beim Kaffeeverbrauch nicht mehr die Lage von 1953. Die eine der Vorrednerinnen — oder sogar beide -
    hat darauf hingewiesen, daß der Kaffeeverbrauch einen erfreulichen Anstieg genommen hat. Er ist von einem relativen Tiefstand bei den letzten Senkungen erheblich angestiegen, hat aber inzwischen einen Rekordstand pro Kopf erreicht, wie er selbst 1913 oder auch in den Zwischenkriegsjahren nicht erreicht worden ist.
    Kaffee gehört zu den Genußmitteln, deren Konsum nicht beliebig gesteigert werden kann. Hier ist die Sättigungsgrenze irgendwo zu erreichen.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Ein wunderbares Stichjahr, 1913!)

    Daß diese Vermutung nicht so abwegig ist, zeigt die Verlangsamung des Verbrauchszuwachses. Wir hatten eine Zunahme des Kaffeeverbrauchs im Jahre 1955 um 16 %, 1956 um 12 1/2 %, 1957 um 13 % und in neun Monaten des Jahres 1958 um noch nicht 4 %. Diese ganz sichtbare Verlangsamung in der Steigerung des Kaffeeverbrauchs ist nicht etwa die Folge einer Verteuerung, sondern sie ist parallel mit der Kaffeepreissenkung erfolgt.