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    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Weltner (Rinteln) . . . . . . . . . 2685 A Wahl des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/ CSU) zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 2685 A Zur Tagesordnung: Franke (SPD) . . . . . . . . . 2685 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 2686 C Walter (FDP) . . . . . . . . . 2687 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksache 595) — Erste Beratung — . . . . . . 2687 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU! CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2687 B Lücke, Bundesminister . . 2690 A, 2699 B Dr. Brecht (SPD) 2693 B, 2706 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 2700 D Dr. Preusker (DP) . . . . . . 2703 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2705 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2707 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 192); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 396); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksache 397, zu 397) — Zweite Beratung — 2714 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Sondermaßnahmen für den Wohnungsbau zugunsten der Zuwanderer und Aussiedler; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksachen 231, 398, zu 398) . . . . 2714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553) — Dritte Beratung — 2714 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksache 419); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 572, zu 572) — Zweite und dritte Beratung — 2715 A Lange (Essen) (SPD), Berichterstatter 2715 B Wahl von weiteren Schriftführern (Drucksache 614) 2715 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 596) - Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597) - Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 2315 D, 2725 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2719 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2720 C Gewandt (CDU/CSU) 2724 C Kriedemann (SPD) 2726 C Rösing (CDU/CSU) 2727 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601) — Erste Beratung — 2727 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungsinstitut Saint-Louis (Drucksache 551) - Erste Beratung — . . . . 2727 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksache 586) —Erste Beratung — 2727 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 177) 2727 C Antrag der Fraktion der DP betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (Drucksache 627); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (DP) (Drucksache 628) — Erste Beratung — 2727 D Nächste Sitzung 2727D Anlagen 2729 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2685 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Birkelbach 7. 11. Blachstein 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Lenz (Brühl) 6. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Menke 6. 11. Dr. Menzel 7. 11. Müller-Hermann 6. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. 011enhauer 7. 11. Pietscher 8. 11. Dr. Preiß 6. 11. Rademacher 7. 11. Dr. Ratzel 6. 11. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 6. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Siebel 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Frau Wessel 6. 11. Dr. Will 7. 11. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 29. 11. Dr. Besold 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Bleyler 30. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Krüger 11. 11. Dr. Leverkuehn 20. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 30. 12. Anlage 2 Umdruck 175 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553, 608) Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag - Drucksache 553 - wird die Entschließung unter Nr. 3 wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a werden hinter dem letzten Wort „einzubringen" folgende Worte angefügt: „auch mit dem Ziel, Verstöße mit geringem Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden," 2. Buchstabe b wird gestrichen. Bonn, den 6. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 177 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der DP an den Ausschuß für Inneres betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Artikel 131 GG - Drucksache 432 -. Bonn, den 4. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Druck sacken 192, 397) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen 2730 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues. In den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1961 stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung." 2. In dem durch Artikel 1 Nr. 3 neu gefaßten § 101 Abs. 1 wird die Zahl „100 000" jeweils durch die Zahl „500 000" ersetzt. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksachen 419, 572) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) dem Bundestag so rechtzeitig vorzulegen, daß das Gesetz vor Beginn des Haushaltsjahres 1959 verabschiedet werden kann. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die wohnraummäßige Versorgung junger Familien auch dadurch zu fördern, daß vom Bund durch Zinszuschüsse verbilligte Kapitalmarktmittel solchen Eigenheimbauherren gewährt werden, die eine geeignete Wohnung des Wohnungsbestandes für eine junge Familie freimachen; 2. zu prüfen, welche Kontrollmöglichkeiten anzuwenden sind, um sicherzustellen, daß die auf der Grundlage der Kanzlerlösung zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern bereitgestellten Mittel innerhalb des gesamten Wohnungsbauprogramms in voller Höhe je Person eingesetzt werden und daß binnen angemessener Zeit die den Sondermitteln entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern wohnungsmäßig für die Dauer - auch unter Inanspruchnahme des Wohnungsbestandes - zumutbar untergebracht wird; 3. sicherzustellen, daß gemäß § 48 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht förderungsfähigen Anträge von den zuständigen Stellen entgegengenommen werden, 4. zu veranlassen, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erfolgt; 5. dafür zu sorgen, daß die Länder die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach Maßgabe der §§ 30, 31 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auf die Bewilligungsstellen verteilen und damit die unerledigten Anträge zur Grundlage der Verteilung machen. Der Bundestag erwartet, daß auf diese Weise die unerledigten Anträge in einer angemessenen Frist berücksichtigt werden. Bonn, den 6. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Frede (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 19) : Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Ungewißheit über den Fortbestand des Bundesbahnausbesserungswerks Göttingen erneut zu einer erheblichen Beunruhigung der Belegschaft dieses Werkes geführt und die Vertretungskörperschaften von Stadt und Landkreis Göttingen veranlaßt hat, sich mit der dadurch entstandenen Lage zu beschäftigen und nachdrücklich gegen eine weitere Verminderung der Kapazität oder allmählichen Stillegung auszusprechen? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu verhindern, daß infolge Personalschwunds, weiterer Verlagerung von Aufgaben auf andere Betriebe und der damit verbundenen Schließung von Teilwerkstätten der Schrumpfungsprozeß fortschreitet? Beabsichtigt sie weitere Betriebseinschränkungen? Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die vom Herrn Bundespostminister am 18. Oktober 1958 in Braunschweig geäußerte Ansicht, daß aus wirtschaftlichen und politischen Gründen die Zonenrandgebiete bei allen Maßnahmen, welche ihre Struktur beeinflussen, besonders pfleglich zu behandeln sind, und ist er gegebenenfalls bereit, auch für das Bundesbahnausbesserungswerk in der industriearmen Zonenrandstadt Göttingen entsprechende Folgerungen zu ziehen? Die Entschließung des Landkreises Göttingen vom 23. Oktober 1958, die sich mit dem Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen befaßt, ist mir zugegangen. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer schrittweisen Rationalisierung und Modernisierung zu einer erheblichen Einschränkung ihrer gesamten Ausbesserungswerkstätten kommen muß. Es sind daher in den letzten Jahren eine Reihe von Ausbesserungswerkstätten in den verschiedensten Gegenden Deutschlands stillgelegt worden. In anderen Ausbesserungswerkstätten hat sich eine Verminderung der Zahl der dort arbeitenden Menschen nicht vermeiden lassen. Alle Einschränkungen sind jedoch so vorgenommen worden, daß Entlassungen nicht erfolgt sind. Der Rückgang der Beschäftigungszahl im Ausbesserungswerk Göttingen ist im Vergleich zu dem Gesamtrückgang der in den Ausbesserungswerk- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2731 stätten beschäftigten Mitarbeiter sehr gering. Insgesamt ist die Zahl der Mitarbeiter in den Eisenbahn-Ausbesserungswerkstätten von 1949 bis 1958 dank der durchgeführten Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn um mehr als 37 % zurückgegangen. Schon das Gutachten, das im Jahre 1950/51 im Auftrage der Hohen Kommissare durch das amerikanische Ingenieurbüro Coverdale und Colpitts erstellt worden ist, wies darauf hin, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ausbesserungswerkstätten weit übersetzt sei und daß eine Stillegung von mindestens der Hälfte der Bundesbahnausbesserungswerkstätten nach und nach notwendig sein werde. Die Deutsche Bundesbahn bereitet daher, nachdem eine erste Stillegungswelle für die Werkstätten abgeschlossen ist, ein neues Programm vor, nach dem weitere Stillegungen von Ausbesserungswerkstätten in den nächsten Jahren erfolgen werden. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir uns bemühen, die Werkstätten im Zonenrandgebiet und in wenig industrialisierten Gebieten möglichst zu schonen. Diese Grundsätze haben sich aber z. B. bei der Stillegung des Ausbesserungswerkes in Lübeck auch nicht durchsetzen lassen, da neben der Lage der Ausbesserungswerkstätte und den sozialen Verhältnissen an dem betreffenden Ort natürlich auch die technischen Notwendigkeiten des Betriebes der Deutschen Bundesbahn entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Die Stillegung von Ausbesserungswerkstätten erfolgt auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nach eingehender Fühlungnahme mit den zuständigen Länderregierungen durch Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn, den der Bundesminister für Verkehr dann endgültig zu genehmigen hat. Er muß also die politischen Konsequenzen verantworten. Es ist leider nicht zu vermeiden, daß bei der dringend notwendigen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn zur Ausschaltung überflüssiger Ausgaben und zur Herabdrückung ihres Defizits auch Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die in den einzelnen Gebieten als hart empfunden werden. Jede Stillegung ist jedoch bisher erfolgt, ohne daß Mitarbeiter arbeitslos wurden, Dies ist im wesentlichen eine Folge der seit Jahren bestehenden, vorübergehend aufgehobenen, aber jetzt wieder eingeführten Einstellungssperre, durch die der natürliche Abgang in den einzelnen Werkstätten und Betriebsstellen der Deutschen Bundesbahn nicht wieder ersetzt wird, so daß automatisch eine Schrumpfung der Belegschaftszahlen eintritt. Gerade weil seitens des Hohen Hauses immer wieder gefordert wird, daß die Rationalisierungsmöglichkeiten, die die Deutsche Bundesbahn hat, voll ausgenutzt werden, insbesondere wenn dabei ein zusätzlicher Kapitalaufwand nicht erforderlich ist, darf ich darum bitten, daß den Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung von einzelnen Werkstätten das notwendige Verständnis entgegengebracht wird. Gerade der Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Stillegung von ganzen Werksgruppen beweisen, wie planmäßig die Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren betrieben worden ist. Allein der Strukturwandel in der Zugförderung, der durch die teilweise Umstellung von Dampflok- auf elektrischen und Diesel-Betrieb erfolgt, bringt einen wesentlich geringeren Arbeitsanfall nicht nur bei der Zugförderung selbst, sondern auch für die Reparaturwerkstätten. Die Verbesserung in den Laufeigenschaften der Waggons, hier vor allem der Ersatz der Gleit- durch Rollenlager, die dadurch möglichen Erleichterungen in der Bau- und Betriebsordnung, die Verbesserung der Arbeitsverfahren in den Werkstätten selbst und die günstigeren Betriebsbedingungen, die auch beim Dampflok-Betrieb geschaffen werden konnten, haben weitgehende Ersparnisse gebracht, die auch in der Zukunft die Schließung weiterer Ausbesserungswerkstätten erzwingen werden. Er kann angenommen werden, daß in den nächsten Jahren noch wenigstens 8 bis 10 weitere Ausbesserungswerkstätten geschlossen werden müssen, zumal bisher nicht daran gedacht ist, diese Ausbesserungswerkstätten anders als zu Reparaturen zu benutzen, denn Neuanfertigungen in den eigenen Werkstätten der Deutschen Bundesbahn würden eine empfindliche Schädigung des Arbeitsvolumens bei der seit Jahren strukturell notleidenden Waggon- und Lokomotiv-Industrie hervorrufen. Seebohm Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 20) : Wie wird die Rente eines langjährig Erwerbslosen berechnet. wenn er während der Erwerbslosigkeit eine versicherungspflichtige Teilbeschäftigung ausgeübt hat? Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß in solchen Fällen die sich aus der Teilbeschäftigung ergebenden niedrigen Beiträge der Rentenberechnung zugrunde gelegt werden, während die Arbeitslosigkeit selbst nicht als Ausfallzeit angerechnet wird? Die Höhe der Rente wird durch drei Faktoren bestimmt, nämlich die für den Versicherten maßgebende Bemessungsgrundlage, die anrechnungsfähige Versicherungszeit und den Steigerungssatz. Die Bemessungsgrundlage, auf die es in diesem Zusammenhang entscheidend ankommt, wird nach Monaten berechnet und zwar in der Weise, daß die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebenden Vomhundertsätze durch die Zahl der zu berücksichtigenden Beitragsmonate geteilt und mit 12 vervielfältigt wird. Als Beitragsmonat in diesem Sinne gilt der Kalendermonat. Hierbei ist ein voller Kalendermonat auch dann anzusetzen, wenn die tatsächliche Beschäftigungszeit kürzer ist. Nach dieser Regelung ist es belanglos, ob höheren Entgelten eine kurze Versicherungszeit gegenübersteht oder ob niedrigere Entgelte in einer entsprechend längeren Beschäftigungszeit erzielt werden. Deshalb erfolgt bei Versicherten, deren Beschäftigungszeit nicht einen vollen Kalendermonat umfaßt, der Ausgleich für die durch die vorgeschriebene Berechnungsweise geminderte Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten im Wege 2732 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 einer Verlängerung der Versicherungszeit. Hierzu folgendes Beispiel: Ein Versicherter hat 12 Monate lang jeweils nur einen halben Monat gearbeitet und wegen seiner Teilbeschäftigung nur 60 % des Durchschnittsversicherten verdient. Seine persönliche Bemessungsgrundlage beträgt unter Berücksichtigung einer Versicherungsdauer von 12 Monaten somit 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Würde nur die tatsächliche Versicherungszeit von 6 Monaten der Berechnung zugrunde gelegt werden, dann stellte sich zwar die persönliche Bemessungsgrundlage auf 120 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage, jedoch würde die Leistung dieselbe sein, weil der höheren persönlichen Bemessungsgrundlage nur eine Versicherungsdauer von einem halben .Jahr gegenübersteht. Der teilbeschäftigte Versicherte erfährt also insoweit keinen Nachteil. Die Wirkung ist eine andere, sobald neben Beitragszeiten, die zur Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten herangezogen werden, Ersatz-, Ausfall- oder Zurechnungszeiten zu berücksichtigen sind. Die Höhe der Leistung für diese Zeiten bestimmt sich ebenfalls nach der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten, so daß jede Minderung dieser Größe auch zu einer entsprechend geringeren Leistung führt. Ein während einer Ausfallzeit erzielter geringer Entgelt mindert demgemäß die Bemessungsgrundlage, ohne daß in einem solchen Fall die Minderung durch eine zusätzliche Versicherungsdauer ausgeglichen wird. Die Berücksichtigung der tatsächlichen, nach Stunden, Tagen oder Wochen berechneten Beschäftigungszeit bei der Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage würde in diesen Fällen zu einem befriedigenderen Ergebnis führen. Dennoch ist die Wahl des Kalendermonats als Zeiteinheit auch bei Teilbeschäftigung aus folgenden Gründen unter den gegebenen Umständen für die einzig mögliche Lösung gehalten worden: 1. Da bei der Wartezeit und bei der Feststellung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre von Kalendermonaten ausgegangen wird, erscheint es der Einheitlichkeit wegen ausgeschlossen, für die Berechnung der persönlichen Bemessungsgrundlage eine andere Zeiteinheit zu bestimmen. 2. Jede kleinere Zeiteinheit als der Kalendermonat würde die Rentenberechnung außerordentlich erschweren. Auch die Rechnung mit Tagen würde nicht ganz befriedigen, weil es Beschäftigte gibt, die nicht den ganzen Tag über arbeiten. 3. Bei der Eintragung der Beschäftigungszeit in die Versicherungskarte sind nach den zur Zeit geltenden und den früheren gesetzlichen Vorschriften Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mehr als einen vollen Kalendermonat ausmachen. Unter diesen Umständen ließen sich kleinere Zeiteinheiten aus den Versicherungsunterlagen nicht entnehmen, so daß Rückfragen notwendig würden, die wiederum eine Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge mit sich bringen und in den meisten Fällen außerdem erfolglos wären. Der geschilderte Sachverhalt macht deutlich, daß eine andere als die derzeitige Regelung auf unüberbrückbare Schwierigkeiten stoßen würde. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 21): Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei den Manövern mit dem Stahlhelm gemacht? Hält es der herr Bundesverteidigungsminister für notwendig, ihn zu verbessern? Der bisherige Stahlhelm hat sich allgemein bewährt. Es gibt keinen Helm, über den nicht irgendwelche Klagen vorliegen. Es sind jedoch Versuche für eine Verbesserung veranlaßt worden mit dem Ziel der Festigung des Sitzes, der Verminderung des Gewichtes und der Erhöhung der Beschußtüchtigkeit. Die Versuche versprechen Erfolg. Es wurde ein Stahl gefunden, der — unter Beibehaltung der bisherigen Farm des Helmes — eine bessere Beschußtüchtigkeit als das bisher verwendet Material ergeben hat und darüber hinaus eine Gewichtsersparnis bis zu 150 Gramm erlaubt. Strauß Anlage 10 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung Die unterzeichneten Abgeordneten begründen ihre Ablehnung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes in der Fassung des Ausschußberichtes wie folgt. Alle im vorliegenden Gesetz enthaltenen Maßnahmen im Interesse der Volksgesundheit werden voll gebilligt. Die nunmehr von der Regierungsvorlage abweichende Methode der Kennzeichnungspflicht geht jedoch über dieses Ziel hinaus und ist geeignet, die Durchführbarkeit des Gesetzes in weiten Bereichen der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben in Frage zu stellen. Darüber hinaus befürchten die Unterzeichneten einen unnötigen kostspieligen Verwaltungsaufwand. Franz Unertl Frh. Guttenberg G. Sühler Bauereisen Phil. Meyer Geiger Lermer Krug Wittmer-Eigenbrodt Höcherl L. Franz Karl Wieninger F. Funk Dr. Reinhard Wittmann Stiller Dr. Dollinger Dr. Zimmermann Memmel v. Haniel Leukert Bauer Josef Spies Seidl (Dorfen) Fuchs Dr. Winter Pernoll Demmelmeier
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    Rede von Lucie Beyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Man kann es nur dankbar begrüßen, daß schon die Ankündigung der beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Kaffee- und des Teesteuergesetzes — Drucksachen 596 und 597
    — nach der Verabschiedung im Bundeskabinett zu erheblichen Protesten in der Öffentlichkeit geführt haben. Ich möchte hinzufügen, daß eigentlich alle Abgeordneten dieses Hauses einschließlich der Bundesregierung, wenn sie sich als Europäer bezeichnen und den Vertragswerken zugestimmt haben, sich dieser öffentlichen Meinung anschließen müßten.

    (Oho-Rufe hei der CDU/CSU.)

    Nach dein Artikel 2 des EWG-Vertrages soll eine schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten u. a. eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten fördern. Nimmt man nun die Drucksache 595, den Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959, zur Hand, dann findet man auf Seite 3 u. a. folgende Begründung:
    Die Verträge verpflichten die Mitgliedstaaten mit Wirkung ab 1. Januar 1959 zu umfangreichen zolltariflichen Maßnahmen. ..



    Frau Beyer (Frankfurt)

    Die Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft haben ab 1. Januar 1959 untereinander für jede Ware einen Zollsatz in Kraft zu setzen, der um 10 % unter dem Ausgangszollsatz — d. i. der am 1. Januar 1957 angewandte Zollsatz — liegt. . . . Der Deutsche Zolltarif 1959 verwirklicht die erste Herabsetzung der deutschen Zölle für Waren aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
    Meine Damen und Herren, wenn die Begründung des Gesetzentwurfs Drucksache 595 davon spricht, daß hier die erste Phase der Zollherabsetzung verwirklich werden soll, dann, glaube ich, müßte sie auch für uns maßgebend sein.
    Ich möchte aber auch an die Diskussion um die Vertragswerke erinnern. Schon damals war man sich dieser Maßnahmen und ihrer Wirkung bewußt. Unter diesem Aspekt ist u. a. für den europäischen Gedanken von allen Seiten des Hauses geworben worden. Wäre es nun nicht ein Verpflichtung für jeden einzelnen, jetzt nicht fiskalische Erwägungen anzustellen, sondern vor allem das Politikum entscheiden zu lassen? Wie soll z. B. der Satz im Artikel 2 des Vertragswerkes: „eine beschleunigte Hebung des Lebensstandards zwischen den Staaten" überhaupt ernst genommen werden, wenn man sich heute bei der ersten Maßnahme zugunsten der Verbraucher so verhält, wie das mit den Drucksachen 596 und 597 gewollt wird? Nach den Statuten der EWG sind die Zölle gegenüber den Mitgliedstaaten im Laufe der nächsten zwölf Jahre abzuschaffen. Es ist uns allen bekannt, daß diese erste Phase mit dem 1. Januar 1959 beginnt. Aber auch die Zölle gegenüber den Nichtmitgliedstaaten, die sogenannten Außenzölle, sollen in den nächsten Jahren auf eine Höhe festgesetzt werden, die sich aus der 1957 geltenden durchschnittlichen Zollbelastung in den Mitgliedstaaten ergibt.
    Wenn wir in Westdeutschland nach Darlegung der Bundesregierung heute in eine schwierige Situation kommen, so in erster Linie deshalb, weil der Kaffee- und Teezoll in der Bundesrepublik gegenüber den Zöllen auf Kaffee und Tee in den anderen EWG-Staaten noch sehr hoch ist. Man argumentiert nun von seiten der Bundesregierung weiter, da Holland und Belgien keine Zollbelastung für diese Artikel hätten, wenn wir die Beseitigung nicht herbeiführten, das heißt, nach wie vor von seiten der Importeure 26 % Zoll abgeführt werden müßten, entstehe die Gefahr, daß sich der Händler nach Holland und Belgien wende und damit die hiesigen Importeure das Nachsehen hätten, so daß wiederum eine Benachteiligung der Binnenhäfen die Folge wäre.
    Nun, meine Herren und Damen, ich glaube, wir müssen uns an dieser Stelle einmal einen Moment mit dieser Behauptung der Bundesregierung befassen. Ist es nicht ein anderer Gedanke, der bei diesen beiden Gesetzentwürfen maßgebend war? Wäre es nicht z. B. auch möglich, die Position 0901 im Zolltarif auf Seite 35 nicht von 160 auf 100 herabzusetzen, sondern um genau die 10 %, die festgelegt worden sind, nämlich auf von 160 auf 144? Natürlich müßten dann die gleichen Sätze auch gegenüber den Mitgliedstaaten gelten. Das würde dann bedeuten, daß der Ausfall nicht 120 Millionen DM, wie jetzt festgesetzt, sondern nur ein Viertel davon, und zwar in vier Etappen je 10 % mit 30 Millionen DM, ausmacht. Diese 30 Millionen würden, wenn ich von den Berechnungen der Bundesregierung ausgehe, bei einem Etat von 40 Milliarden DM pro Jahr nicht soviel ausmachen. Es wären z. B. nur einige Panzer weniger im Jahr zu bauen.

    (Unruhe in der Mitte.)

    — Ich nenne das nur als ein Beispiel. Ich könnte auf viele andere Dinge in der bisherigen Handhabung der Steuergesetze hinweisen. Wenn ich z. B. an die weitere Spaltung der Körperschaftsteuer erinnere und daran, daß dafür 180 Millionen DM ausgegeben wurden, dann erscheint es mir durchaus möglich, für diesen Zweck in den nächsten Jahren 30 Millionen DM auszugeben.
    Aber das ist nicht das einzige. Wir sollten vor allen Dingen immer wieder an die Wirkung der Arbeit des Parlaments denken. Ich möchte hier behaupten, daß die Bundesregierung nur deshalb zu dieser Maßnahme gegriffen hat — entgegen dem, was sie in der Begründung ausführt —, weil, wenn sie jeweils um 10% herabsetzt, so wie es die Vertragswerke vorschreiben, in den nächsten Jahren auch jeweils die Verbrauchsteuer zu erhöhen wäre, um den Ausfall wettzumachen. Das bedeutet, daß die Regierung erneut in das Parlament gehen müßte. Das wäre natürlich eine unangenehme Situation. Deshalb geht man diesen Weg und nimmt die 40 % auf einmal.
    Es kommt vielleicht noch der Hinweis von seiten des Bundesfinanzministeriums, daß, wenn man nur um 10% senkte, dies dem Verbraucher nicht zugute kommen würde. Hier kann ich darauf hinweisen, daß wir einige Beispiele aus der Vergangenheit haben, in denen sich sowohl Zollsenkungen als auch Verbrauchsteuersenkungen jeweils unmittelbar im Preis niedergeschlagen haben. Ich brauche nur an das Jahr 1953 zu erinnern. Dazu kommt, daß wir im Augenblick eine ausgezeichnete Weltmarktsituation haben, das heißt, es ist durchaus möglich, daß die sinkende Preistendenz auf dem Weltmarkt die Entwicklung noch begünstigt.
    Ich habe vorhin schon gesagt, es muß uns darauf ankommen, die Hebung der Lebenshaltung des Verbrauchers im Auge zu behalten. Wir als sozialdemokratische Fraktion halben in den zurückliegenden Jahren wiederholt auf die Diskrepanz der Zoll- und Steuerbelastungen zwischen der Bundesrepublik und anderen europäischen Staaten aufmerksam gemacht. Alle unsere Bemühungen sind aber letzten Endes an der Hartnäckigkeit des damaligen Finanzministers gescheitert. Den neuen Finanzminister hat man mit einer ganzen Anzahl von Lorbeeren bedacht und ihn in der Öffentlichkeit als beweglicher, als großzügiger bezeichnet. Wenn man an seine frühere Tätigkeit zurückdenkt, müßte man auch zu der Auffassung kommen, daß er europäischer sein müßte. Wenn er das wäre, müßte er aber auch dem Europa-Gedanken eine weit größere Beachtung schenken. Ich meine, es ist eine sehr schlechte



    Frau Beyer (Frankfurt)

    Sache, wenn die erste Segnung der Vertragswerke nicht den Verbrauchern zugute kommt, sondern gleich versucht wird, sie in Verbrauchsteuern umzulegen, und zwar einzig und allein aus einem einseitigen fiskalischen Denken. Man wird hier unwillkürlich an den Ausspruch von August von Sachsen erinnert, der nach 1918 einmal gesagt hat: „Ihr seid mir schlechte Republikaner!" Hier könnte man der CDU und der Bundesregierung sagen: Ihr seid schlechte Europäer, wenn ihr draußen zwar den europäischen Gedanken vertretet, aber bei der ersten wirksamen Maßnahme sofort versagt! Wäre es nicht eine gute Sache, wenn nach dem 1. Januar 1959 in allen Läden ein Hinweis erfolgte, daß die erste Phase der Zollanpassung in den Ländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Kaffeepreissenkung um soundsoviel geführt habe? Wir versprechen uns natürlich alle viel mehr von dem europäischen Zusammenschluß, und ich will im einzelnen nicht auf diese Frage eingehen. Wer aber will in diesem Hause ernsthaft behaupten, daß alle Staatsbürger diese Möglichkeiten richtig erkennen und beurteilen? Hier ist die erste gute Gelegenheit, dem Europa-Gedanken neue Impulse zu geben, und wir sollten hiervon tatsächlich Gebrauch machen.
    Die Bundesregierung stützt sich bei dieser Maßnahme auf Art. 17 Abs. 3 des Vertragswerkes. Ich will mich nicht auf die juristische Auslegung des Artikels 17 in Verbindung mit Art. 95 einlassen. Mir kommt es darauf an, folgendes festzustellen: Es ist doch sehr schlecht, wenn man jetzt schon beginnt, das Vertragswerk an sich zu durchlöchern.

    (Abg. Dr. Hellwig: Das Loch ist drin, Art. 17 Abs. 3!)

    — Schön, das Loch ist drin. Aber ich habe gerade gesagt, ich will mich nicht auf die juristische Auslegung einlassen. Wir können das ja machen. Aber die Frage ist: Müssen wir Art. 17 Abs. 3 anwenden? Sind wir als Parlament und ist die Bundesregierung gezwungen, von dem Diskriminierungsparagraphen überhaupt Gebrauch zu machen? Das ist doch die Frage. Und wenn das Loch im Vertrag ist, dann haben wir, die wir uns immer wieder zu dem europäischen Gedanken bekannt haben, hier die Möglichkeit, zu beweisen, daß wir davon Abstand nehmen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Sinn des Vertrages war doch von Anfang an, zu einer Begünstigung der Einfuhr durch Herabsetzung, Beseitigung oder Ausgleichung der Zölle zu kommen und nicht bei dieser ersten Situation sofort eine andere Einnahmequelle zu suchen.
    Es gibt aber auch noch andere Gründe, die als Schlußfolgerung nur die Ablehnung der Drucksachen 597 und 596 zulassen. Niemand kann bestreiten, daß eine Konsumausweitung in Deutschland noch durchaus möglich ist. Nehmen wir die Statistik des Statistischen Bundesamtes zur Hand, so werden wir feststellen, daß z. B. bei Kaffee immerhin noch eine Ausweitungsmöglichkeit besteht, unabhängig davon, daß sich auch die Verbrauchsgewohnheiten verändert haben. Nach diesen Unterlagen hatten wir 1913 einen Verbrauch von 1,95 kg je Kopf der Bevölkerung. Er ging dann zeitweise herunter und war 1938 auf 2,31 kg je Einwohner gestiegen. 1945 war er aus den uns allen bekannten Gründen wiederum sehr niedrig. Jetzt haben wir wieder einen Verbrauch, der über 2 kg liegt. Es ist aber durchaus noch an eine Ausweitung zu denken. Nehmen wir aber die kassenmäßige Auswirkung, so ist aus einer Statistik der Bundesregierung ebenfalls zu entnehmen, daß wir 1955/56 im ersten Rechnungshalbjahr eine Einnahme von 170,1 Millionen DM hatten. 1956/57 betrug diese Einnahme 193,9 Millionen DM; 1957/58 beträgt sie 218,8 Millionen DM. Bei Tee ist die Entwicklung noch günstiger, hier ist eine noch stärkere Entwicklung sowohl im Verbrauch als auch im Aufkommen festzustellen. Das mag medizinische Gründe haben, kann aber auch an der Preissituation für Kaffee liegen.
    Wenn ich das hier anführe, so deshalb, um erkennbar zu machen, daß eine Konsumausweitung durchaus noch möglich ist und daß die Unkenrufe Herrn Schäffers aus dem Jahre 1952 völlig fehl am Platze waren. Wir sollten uns heute nicht derselben Argumentation bedienen. Die damaligen Berechnungen über den Ausfall sind nämlich nicht nur nicht eingetroffen, sondern wir sind längst zu Mehreinnahmen gekommen. Im übrigen ist nie bestritten worden —das muß ich in diesem Zusammenhang nochmals sagen —, daß Zoll- und Steuerermäßigungen tatsächlich dem Verbraucher zugute gekommen sind.
    Wir sollten auch ein Interesse an einer Ausweitung des Imports haben. Die Wirkung wäre zur Zeit im Hinblick auf die Weltmarktlage noch überzeugender. Dazu kommt, und ich glaube, das ist entscheidend für uns, die schwierige Situation in den Erzeugerländern, die auch die Entwicklungsländer sind. Große Erklärungen über Hilfsmaßnahmen bei Reisen und Veranstaltungen können nicht ernst genommen werden, wenn man sich so verhält, wie hier vorgesehen. — Auf der anderen Seite haben auch Kredite nur eine begrenzte Wirkung, wenn ich dabei an die Zinsbelastungen denke, wie sie bei den Weltbanken heute üblich sind. Wenn wir wirklich helfen wollen, so wie wir es immer wieder zum Ausdruck bringen — bitte, ich brauche nur an den Herrn Bundeswirtschaftsminister und seine derzeitige Reise zu erinnern —, dann ist mit Herabsetzung des Zolls ohne gleichzeitige Steuererhöhung eine Möglichkeit gegeben.
    Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß die deutschen Agrarimporte immer wieder scharf kritisiert werden. Hierbei ist eine Empfehlung der Sachverständigen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, kurz GATT genannt, von großer Bedeutung, wie sie vor einiger Zeit aus Genf gegeben wurde. Da wird nämlich empfohlen, die Verbrauchsteuern für Kaffee, Tee, Tabak und andere Rohstoffe zu senken, weil diese Steuern gerade in den Industrieländern zum Teil sehr hoch sind. Man argumentiert hier mit Recht, daß damit eine Beschränkung der Nachfrage nach tropischen Genuß- und Nahrungsmitteln wie auch nach anderen Erzeugnissen aus diesen Entwicklungsländern verbunden ist.
    Sehen wir uns einmal die steuerliche Belastung etwas näher an, dann können wir feststellen, daß



    Frau Beyer (Frankfurt)

    unsere Steuern noch ziemlich hoch sind. Bei uns liegen sie für 100 kg bei 400 DM. Nur Italien übertrifft uns noch mit 463 DM. In Frankreich sind es 32 DM, während in den Beneluxstaaten die Steuern völlig in Wegfall gekommen sind.

    (Abg. Dr. Hellwig: Da gibt es aber andere Verbrauchsteuern!)

    — Aber nicht für Kaffee und Tee! Ob Sie die Steuer auf andere Waren legen wollen, ist eine zweite Frage, die in diesem Zusammenhang nicht zu diskutieren ist. Es ist doch paradox, wenn man sich in einer Zeit, da der Bundeswirtschaftsminister draußen auf seiner großen Reise Versprechungen abgibt, bei der ersten Möglichkeit, diese Versprechungen zu einem Teil zu realisieren, umgekehrt verhält.
    Ich möchte mir noch eine weitere Bemerkung im Hinblick auf die. Entscheidung des Bundesrates erlauben. Dabei beziehe ich mich auf das Protokoll der Sitzung in Berlin vom 27. Oktober 1958. Hier ist aus Seite 214 zu ersehen, daß der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates die Entwürfe des Kaffee-und Teesteuergesetzes abgelehnt hat. Dies wird damit begründet, daß handelspolitische Erwägungen eine weitere Steigerung der Importe erforderten, die nur erreicht werden könne, wenn die Ware verbilligt und dadurch der Verbrauch ausgeweitet würde. Leider hat sich dann der Finanzausschuß diesen Beurteilungen und Erwägungen nicht angeschlossen. Gegen 11 Stimmen wurden die beiden Gesetzentwürfe vom Bundesrat angenommen. Ich glaube, auch das sollte uns zu denken geben. Ich sage hier sehr bewußt, daß man eine solche Haltung des Bundesrates nicht verstehen und sich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß man einen solchen Antrag nur aus taktischen Gründen angenommen hat.
    Ich möchte zum Schluß kommen. Wir haben in diesem Hause alle die Erklärungen für den EuropaGedanken abgegeben, angefangen vom Herrn Bundeskanzler, der sich ja von Zeit zu Zeit immer wieder als guter Europäer bezeichnet. Es wäre dann aber auch ratsam, nicht schon bei dem ersten sichtbaren Erfolg das Gewissen zu belasten. Man macht sich doch unglaubwürdig, wenn man so verfährt, wie man es jetzt mit den Gesetzentwürfen Drucksachen 596 und 597 tun will. Wie wollen wir Verständnis von der Bevölkerung erwarten, wenn eines Tages mit den Vertragswerken zusammenhängende Belastungen in Kauf genommen werden müssen! Wir wissen alle, daß, wenn man das Gute will, auch das Schlechte mit einbeziehen muß. Aber wie kann man von den einzelnen Staatsbürgern Verständnis erwarten, falls tatsächlich einmal Belastungen kommen, wenn die erste Maßnahme zugunsten des Verbrauchers, die ihm präsentiert werden konnte, von uns ins Umgekehrte verwandelt wird!

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Wir sollten uns doch endlich von der Schäfferschen Methode frei machen, immer wieder alles nur schwarz zu malen. Die Ausfallberechnungen, die uns von seiten des Bundesfinanzministeriums in den verschiedensten Situationen gegeben worden sind, waren immer über den Daumen gepeilt und haben sich selten bewiesen, vor allen Dingen im Zusammenhang mit Verbrauchsteuer- und Zollsenkungen, so wie ich es soeben schon mit dem Jahr 1953 beweisen konnte.
    Wir sollten aber auch nicht vergessen, daß es sich bei dieser Steuer noch um eine Maßnahme aus der Besatzungszeit handelt. Die Verbrauchsteuern für Kaffee und Tee sind nach 1945 durch die Besatzungsmächte eingeführt worden. Wir hätten sie längst wieder beseitigen müssen. Ich habe an dieser Stelle bereits in einem anderen Zusammenhang auf die unsoziale Wirkung dieser Verbrauchsteuern an sich hingewiesen und dargelegt, daß, je kleiner das Einkommen, desto höher die prozentuale Belastung ist.
    Dabei darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß sich der Kreis der Kaffeetrinker zum großen Teil aus älteren und kranken Menschen rekrutiert. Ich will in diesem Zusammenhang nichts weiter über diese Frage sagen, da ich dieses Thema bereits wiederholt angesprochen habe.
    Wir sollten unsere Entscheidung darauf gründen, daß noch eine Konsumausweitung möglich ist und der Steuerausfall, der hier zu erwarten ist, durch die Mehreinnahmen, die durch die Konsumausweitung entstehen, wieder wettgemacht wird, wie es auch 1953 der Fall war.
    Nicht zuletzt sollten wir bei dieser Entscheidung auch an Europa denken. Ich glaube, hier verwässern wir den Integrationsgedanken schon bei der ersten Gelegenheit, bei der er sich auswirken könnte. Ich möchte zuversichtlich hoffen, daß hier nicht erneut auf Unkenrufe gehört wird und daß man sich bei der Entscheidung den von mir hier vorgetragenen Gedanken anschließt.
    Sollte man sich hierzu aber nicht bereit finden können, dann bitte ich, noch einmal das zu überprüfen, was ich im ersten Teil meiner Ausführungen sagte, und, so wie es die Vertragswerke zulassen, eine Kürzung nicht um 40 %, sondern um 4 mal 10 % vorzunehmen, um damit jeweils nur 30 Millionen DM pro Jahr oder eineinhalb Jahre hinzunehmen. Ich glaube, das ließe sich im Rahmen des gegenwärtigen Etats, der praktisch über 40 Milliarden DM beträgt, ohne weiteres verkraften. Ich bitte Sie, von einer dieser beiden Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, zu dem bereits aufgerufenen Punkt 6 der Tagesordnung rufe ich gemäß interfraktioneller Vereinbarung noch den Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597).
Ich verbinde die Aussprache über beide Gesetzentwürfe. — Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Wahrscheinlich ist es kein Zufall, daß ausgerechnet zu einer Steuer-, zu einer Finanzfrage zwei Frauen hintereinander sprechen,

    (Abg. Dr. Hellwig: Es geht um den Kaffee! Kaffeekränzchen!)

    und daß auch ausgerechnet zwei Frauen sich deshalb mit der Grundsatzfrage befassen, ob mit diesen beiden Gesetzentwürfen seitens des Bundesfinanzministeriums die Weichen für die weitere Entwicklung unseres Verbrauchsteuer- und unseres Zollsystems richtig gestellt sind. Frau Kollegin Beyer hat bereits mit Recht darauf hingewiesen, daß hier eine Zollsenkung sofort wieder durch eine entsprechende Steuererhöhung neutralisiert werden soll, so daß sich die Zollsenkung auf den Preis — also zugunsten des Verbrauchers — nicht auswirken kann.
    Hier habe ich sogleich eine Frage an den Herrn Bundesfinanzminister zu stellen. Ich möchte ihn fragen, ob er in den Fällen, in denen wir auf Grund des EWG-Vertrages verpflichtet sein werden, die Zölle zu erhöhen, umgekehrt auch die Steuern entsprechend senken will. Ich habe einige Bedenken, ob der Herr Bundesfinanzminister jemals eine derartige Erklärung abgeben wird.
    Die FDP hat grundsätzliche Bedenken gegen den Weg, der mit diesen beiden Steuergesetzen eingeschlagen wird; denn die Möglichkeit, über Zollsenkungen zu Preisherabsetzungen zu kommen, bleibt illusorisch, wenn man auf der anderen Seite entsprechende Steuererhöhungen vornimmt.

    (Beifall bei der FDP.)

    Die meisten sind sich gar nicht darüber klar, was der Verbraucher durch die indirekten Steuern, besonders durch die Verbrauchsteuern zahlt. An Hand der Vorlagen, den beiden Gesetzentwürfen der Bundesregierung, habe ich mir einmal ausgerechnet, in welcher Höhe Kaffee und Tee mit Zöllen und Steuern tatsächlich belastet sind. Nach den Zahlen, die vom Finanzministerium gegeben wurden — dabei gehe ich von den neuen Zahlen aus —, sollen auf 100 kg Kaffee 100 DM Zoll liegen; das bedeuet je Kilogramm eine Mark. Auf 1 kg Kaffee liegt weiterhin eine Steuer von 3 DM, die jetzt auf 3,60 DM erhöht werden soll; das bedeutet, daß 1 kg Kaffee mit 4,60 DM allein an Zoll und Kaffeesteuer belastet ist. Dazu kommt natürlich noch die Umsatzsteuer und die Umsatzausgleichsteuer, die der Herr Finanzminister keineswegs anzuführen vergessen hat, als er den Ausfall berechnete. Man kann davon ausgehen, daß der durchschnittliche Kaffeepreis je Pfund etwa bei 9 DM liegt. Die Belastung mit 4,60 DM je Kilogramm ist also sehr hoch. Wenn die Steuererhöhung nicht vorgenommen würde, könnte das Kilo Kaffee um mindestens 60 Pf billiger verkauft werden.
    Bei den früheren Steuersenkungen, für die sich die FDP im Bundestag eingesetzt hat, hat sich gezeigt, daß derartige Steuersenkungen von den Grossisten und nachher von den Einzelhändlern tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wurden. Man komme nicht mit dem Einwand, das sei kein großer Betrag. Ich erinnere an die Untersuchung von Intermarket — Sie werden sie heute auch bekommen haben — darüber, wie sich der Verbraucher verhält. Es wurde dem Verbraucher ein Loblied gesungen und festgestellt, daß heute — vor allen Dingen von den Hausfrauen — gesagt wird, sie rechneten nach wie vor mit den Pfennigen. — Erst recht wird das gelten müssen, wenn es bei einem Pfund oder einem Kilogramm um derartige Beträge geht.
    Ich möchte Ihnen wegen der vorgeschrittenen Zeit die Berechnung für den Tee jetzt nicht im einzelnen vortragen. Es ergibt sich — nach dem gleichen Schema —, daß beim Tee die Belastung pro Kilogramm 6,50 DM ausmacht, also doch auch einen erheblichen Betrag. Ich bin der Auffassung, daß eine Belastung in dieser Höhe, auch prozentual gesehen, wegen der unsozialen Wirkung der Verbrauchsteuern — worauf auch meine Vorrednerin hingewiesen hat — nicht mehr zulässig ist. Wir sollten deshalb jede Möglichkeit begrüßen, von dieser übermäßigen Belastung herunterzukommen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat gesagt, er könne den Ausfall nicht tragen.
    Die beiden Gesetzesvorlagen sind auch in der Presse sofort umstritten gewesen. Es ist darauf hingewiesen worden — Frau Beyer hat das schon angeführt —, daß eine Herabsetzung der Verbrauchsteuern fast immer — ich kann nur sagen: immer — eine entsprechende Steigerung des Verbrauchs zur Folge hat. Daraufhin wurde in der Presse gesagt, seitens des Finanzministeriums sei geäußert worden, das könne man bei Kaffee und Tee nicht erwarten; hier sei praktisch eine Sättigung des Marktes erreicht. Das war für mich der Anlaß, in dem Statistischen Jahrbuch 1957 und dem von 1958 und auch im Haushaltsplan 1958 noch einmal nachzusehen, wie denn da die Zahlen lauten. Ich habe dabei festgestellt, daß eine jährliche Steigerung des Verbrauchs vorhanden war; die Steuereinnahmen haben sich nämlich entsprechend erhöht. Die Kaffeesteuer stieg von 301,5 Millionen DM im Jahre 1954 auf 448 Millionen DM im Jahre 1957, die Teesteuer von 13,9 Millionen DM im Jahre 1954 auf 17,5 Millionen DM. Die Zölle insgesamt stiegen von 1486,1 Millionen im Jahre 1954 auf 2030,1 Millionen DM im Jahre 1957. Zölle und Verbrauchsteuern haben im Jahre 1952 5,7 Millarden DM erbracht; im Haushaltsplan 1958 sind auf Grund der Ist-Einnahmen von 1957 dafür 8894 Millionen DM eingesetzt.
    Ich bitte Sie, mit diesen Zahlen die Ausfälle zu vergleichen, die vom Herrn Bundesfinanzminister berechnet worden sind. Beim Kaffe — Sie können das in der Vorlage nachlesen — geht er von einem Absatz von 170 000 Tonnen aus. Ich habe mir auf Grund der Steuereinnahmen errechnet, wie hoch der Verbrauch im vergangenen Jahr gewesen ist. Nach meiner Berechnung betrug der Verbrauch im vergangenen Jahr 146 000 Tonnen. Hier widerspricht sich eigentlich der Herr Finanzminister. Einesteils sagt er, es sei nicht mit einer Steigerung des Verbrauchs zu rechnen, und auf der anderen Seite geht



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    er bei seiner Berechnung des Ausfalles nicht von dem früheren Verbrauch aus. Statt eines Verbrauchs von 146 000 Tonnen nimmt er einen wesentlich höheren Verbrauch — von 170 000 Tonnen — an.
    Beim Tee sind die Zahlen allerdings etwa gleich. Beim Tee beträgt der gesamte Ausfall, der vom Finanzministerium berechnet worden ist, ganze 7,6 Millionen DM. Das ist nicht nur die Mindereinnahme aus der Teesteuer, sondern die gesamte Mindereinnahme einschließlich des Rückgangs der Umsatzsteuer und der Umsatzausgleichsteuer.
    Beim Kaffe soll der Ausfall — aber auch wieder schon nach dem zusätzlichen Bedarf berechnet -
    115 Millionen DM betragen. Insgesamt handelt es sich um einen Ausfall von rund 122 Millionen DM. Er ist aber nach meiner Auffassung zu hoch geschätzt. Wenn man von dem Verbrauch für das vergangene Jahr ausgeht und danach den Ausfall berechnet, muß eine entsprechend niedrigere Zahl herauskommen. Wenn ich weiter davon ausgehe, daß eine Steigerung des Verbrauchs höhere Einnahmen bei der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, und was dazu gehört, bringt, dann komme ich zu dem Ergebnis, daß die Beträge nicht so hoch sein können, wie sie genannt worden sind.
    Nun komme ich zu der Frage, ob bei uns die Haushaltslage wirklich so angespannt ist, daß wir diesen so unschönen Weg gehen müssen und auf 7,6 Millionen DM Teesteuer verzichten sowie den Ausfall an Kaffeesteuer in Kauf nehmen müssen.

    (Zurufe von der Mitte.)

    — Ja, Sie nicken sehr ernsthaft mit den Köpfen. Die letzten Haushaltsberatungen sind noch nicht so sehr lange her. Was erfahren wir jetzt? Daß auch in diesem Haushaltsjahr Ausgabereste bleiben, deren Höhe in den Zeitungen — als Abgeordnete erfährt man so etwas immer zuerst durch die Zeitungen — mit wenigstens 2 Milliarden DM berechnet ist. Wir hören weiter, daß der jetzt aufgestellte neue Haushaltsplan sich ungefähr in der gleichen Höhe wie der alte bewegt. Unser Sozialprodukt ist zwar in diesem Jahr nicht so stark gestiegen wie in den früheren Jahren; es steigt aber nach wie vor weiter. Dadurch werden bei gleichbleibenden Steuersätzen auch die Steuereinnahmen entsprechend weiter steigen. Dann haben wir diese Ausgabenreste von wenigstens 2 Milliarden. Es kommt hinzu — das stand auch wieder in den Zeitungen —, daß beim Verteidigungsministerium statt 9 Milliarden DM 11 Milliarden DM eingesetzt werden sollen, von denen aber voraussichtlich wiederum 2 Milliarden DM nicht verbraucht werden. Weiterhin mußten für ein Prämienspargesetz 400 Millionen DM eingesetzt werden. Schon angesichts dieser wenigen Posten muß doch wohl vom Finanzministerium im Finanzausschuß eine ganz andere Begründung gegeben werden, um glaubhaft zu machen, daß der zu erwartende Steuerausfall tatsächlich nicht getragen werden könnte.
    Aber uns geht es vor allen Dingen um die grundsätzliche Frage. Es geht nicht an, jetzt einfach wieder die Zollsenkungen durch Steuererhöhungen auszugleichen, sondern die Regierung muß zu dem stehen, was sie in ihrem Regierungsprogramm gesagt hat. Sie hat versprochen, die Preise, die Währung stabil zu halten und die reale Kaufkraft des Geldes zu erhalten, ja sogar zu steigern. Es ist deshalb ihre Pflicht, nicht nur Preissteigerungen zu vermeiden, sondern auch von sich aus alles zu tun, um soweit wie möglich Preisherabsetzungen herbeizuführen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD. Zuruf von der Mitte: Wenn es möglich ist!)