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ID0304802700

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    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Weltner (Rinteln) . . . . . . . . . 2685 A Wahl des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/ CSU) zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 2685 A Zur Tagesordnung: Franke (SPD) . . . . . . . . . 2685 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 2686 C Walter (FDP) . . . . . . . . . 2687 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksache 595) — Erste Beratung — . . . . . . 2687 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU! CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2687 B Lücke, Bundesminister . . 2690 A, 2699 B Dr. Brecht (SPD) 2693 B, 2706 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 2700 D Dr. Preusker (DP) . . . . . . 2703 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2705 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2707 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 192); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 396); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksache 397, zu 397) — Zweite Beratung — 2714 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Sondermaßnahmen für den Wohnungsbau zugunsten der Zuwanderer und Aussiedler; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksachen 231, 398, zu 398) . . . . 2714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553) — Dritte Beratung — 2714 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksache 419); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 572, zu 572) — Zweite und dritte Beratung — 2715 A Lange (Essen) (SPD), Berichterstatter 2715 B Wahl von weiteren Schriftführern (Drucksache 614) 2715 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 596) - Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597) - Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 2315 D, 2725 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2719 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2720 C Gewandt (CDU/CSU) 2724 C Kriedemann (SPD) 2726 C Rösing (CDU/CSU) 2727 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601) — Erste Beratung — 2727 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungsinstitut Saint-Louis (Drucksache 551) - Erste Beratung — . . . . 2727 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksache 586) —Erste Beratung — 2727 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 177) 2727 C Antrag der Fraktion der DP betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (Drucksache 627); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (DP) (Drucksache 628) — Erste Beratung — 2727 D Nächste Sitzung 2727D Anlagen 2729 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2685 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Birkelbach 7. 11. Blachstein 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Lenz (Brühl) 6. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Menke 6. 11. Dr. Menzel 7. 11. Müller-Hermann 6. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. 011enhauer 7. 11. Pietscher 8. 11. Dr. Preiß 6. 11. Rademacher 7. 11. Dr. Ratzel 6. 11. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 6. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Siebel 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Frau Wessel 6. 11. Dr. Will 7. 11. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 29. 11. Dr. Besold 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Bleyler 30. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Krüger 11. 11. Dr. Leverkuehn 20. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 30. 12. Anlage 2 Umdruck 175 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553, 608) Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag - Drucksache 553 - wird die Entschließung unter Nr. 3 wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a werden hinter dem letzten Wort „einzubringen" folgende Worte angefügt: „auch mit dem Ziel, Verstöße mit geringem Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden," 2. Buchstabe b wird gestrichen. Bonn, den 6. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 177 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der DP an den Ausschuß für Inneres betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Artikel 131 GG - Drucksache 432 -. Bonn, den 4. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Druck sacken 192, 397) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen 2730 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues. In den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1961 stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung." 2. In dem durch Artikel 1 Nr. 3 neu gefaßten § 101 Abs. 1 wird die Zahl „100 000" jeweils durch die Zahl „500 000" ersetzt. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksachen 419, 572) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) dem Bundestag so rechtzeitig vorzulegen, daß das Gesetz vor Beginn des Haushaltsjahres 1959 verabschiedet werden kann. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die wohnraummäßige Versorgung junger Familien auch dadurch zu fördern, daß vom Bund durch Zinszuschüsse verbilligte Kapitalmarktmittel solchen Eigenheimbauherren gewährt werden, die eine geeignete Wohnung des Wohnungsbestandes für eine junge Familie freimachen; 2. zu prüfen, welche Kontrollmöglichkeiten anzuwenden sind, um sicherzustellen, daß die auf der Grundlage der Kanzlerlösung zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern bereitgestellten Mittel innerhalb des gesamten Wohnungsbauprogramms in voller Höhe je Person eingesetzt werden und daß binnen angemessener Zeit die den Sondermitteln entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern wohnungsmäßig für die Dauer - auch unter Inanspruchnahme des Wohnungsbestandes - zumutbar untergebracht wird; 3. sicherzustellen, daß gemäß § 48 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht förderungsfähigen Anträge von den zuständigen Stellen entgegengenommen werden, 4. zu veranlassen, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erfolgt; 5. dafür zu sorgen, daß die Länder die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach Maßgabe der §§ 30, 31 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auf die Bewilligungsstellen verteilen und damit die unerledigten Anträge zur Grundlage der Verteilung machen. Der Bundestag erwartet, daß auf diese Weise die unerledigten Anträge in einer angemessenen Frist berücksichtigt werden. Bonn, den 6. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Frede (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 19) : Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Ungewißheit über den Fortbestand des Bundesbahnausbesserungswerks Göttingen erneut zu einer erheblichen Beunruhigung der Belegschaft dieses Werkes geführt und die Vertretungskörperschaften von Stadt und Landkreis Göttingen veranlaßt hat, sich mit der dadurch entstandenen Lage zu beschäftigen und nachdrücklich gegen eine weitere Verminderung der Kapazität oder allmählichen Stillegung auszusprechen? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu verhindern, daß infolge Personalschwunds, weiterer Verlagerung von Aufgaben auf andere Betriebe und der damit verbundenen Schließung von Teilwerkstätten der Schrumpfungsprozeß fortschreitet? Beabsichtigt sie weitere Betriebseinschränkungen? Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die vom Herrn Bundespostminister am 18. Oktober 1958 in Braunschweig geäußerte Ansicht, daß aus wirtschaftlichen und politischen Gründen die Zonenrandgebiete bei allen Maßnahmen, welche ihre Struktur beeinflussen, besonders pfleglich zu behandeln sind, und ist er gegebenenfalls bereit, auch für das Bundesbahnausbesserungswerk in der industriearmen Zonenrandstadt Göttingen entsprechende Folgerungen zu ziehen? Die Entschließung des Landkreises Göttingen vom 23. Oktober 1958, die sich mit dem Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen befaßt, ist mir zugegangen. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer schrittweisen Rationalisierung und Modernisierung zu einer erheblichen Einschränkung ihrer gesamten Ausbesserungswerkstätten kommen muß. Es sind daher in den letzten Jahren eine Reihe von Ausbesserungswerkstätten in den verschiedensten Gegenden Deutschlands stillgelegt worden. In anderen Ausbesserungswerkstätten hat sich eine Verminderung der Zahl der dort arbeitenden Menschen nicht vermeiden lassen. Alle Einschränkungen sind jedoch so vorgenommen worden, daß Entlassungen nicht erfolgt sind. Der Rückgang der Beschäftigungszahl im Ausbesserungswerk Göttingen ist im Vergleich zu dem Gesamtrückgang der in den Ausbesserungswerk- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2731 stätten beschäftigten Mitarbeiter sehr gering. Insgesamt ist die Zahl der Mitarbeiter in den Eisenbahn-Ausbesserungswerkstätten von 1949 bis 1958 dank der durchgeführten Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn um mehr als 37 % zurückgegangen. Schon das Gutachten, das im Jahre 1950/51 im Auftrage der Hohen Kommissare durch das amerikanische Ingenieurbüro Coverdale und Colpitts erstellt worden ist, wies darauf hin, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ausbesserungswerkstätten weit übersetzt sei und daß eine Stillegung von mindestens der Hälfte der Bundesbahnausbesserungswerkstätten nach und nach notwendig sein werde. Die Deutsche Bundesbahn bereitet daher, nachdem eine erste Stillegungswelle für die Werkstätten abgeschlossen ist, ein neues Programm vor, nach dem weitere Stillegungen von Ausbesserungswerkstätten in den nächsten Jahren erfolgen werden. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir uns bemühen, die Werkstätten im Zonenrandgebiet und in wenig industrialisierten Gebieten möglichst zu schonen. Diese Grundsätze haben sich aber z. B. bei der Stillegung des Ausbesserungswerkes in Lübeck auch nicht durchsetzen lassen, da neben der Lage der Ausbesserungswerkstätte und den sozialen Verhältnissen an dem betreffenden Ort natürlich auch die technischen Notwendigkeiten des Betriebes der Deutschen Bundesbahn entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Die Stillegung von Ausbesserungswerkstätten erfolgt auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nach eingehender Fühlungnahme mit den zuständigen Länderregierungen durch Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn, den der Bundesminister für Verkehr dann endgültig zu genehmigen hat. Er muß also die politischen Konsequenzen verantworten. Es ist leider nicht zu vermeiden, daß bei der dringend notwendigen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn zur Ausschaltung überflüssiger Ausgaben und zur Herabdrückung ihres Defizits auch Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die in den einzelnen Gebieten als hart empfunden werden. Jede Stillegung ist jedoch bisher erfolgt, ohne daß Mitarbeiter arbeitslos wurden, Dies ist im wesentlichen eine Folge der seit Jahren bestehenden, vorübergehend aufgehobenen, aber jetzt wieder eingeführten Einstellungssperre, durch die der natürliche Abgang in den einzelnen Werkstätten und Betriebsstellen der Deutschen Bundesbahn nicht wieder ersetzt wird, so daß automatisch eine Schrumpfung der Belegschaftszahlen eintritt. Gerade weil seitens des Hohen Hauses immer wieder gefordert wird, daß die Rationalisierungsmöglichkeiten, die die Deutsche Bundesbahn hat, voll ausgenutzt werden, insbesondere wenn dabei ein zusätzlicher Kapitalaufwand nicht erforderlich ist, darf ich darum bitten, daß den Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung von einzelnen Werkstätten das notwendige Verständnis entgegengebracht wird. Gerade der Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Stillegung von ganzen Werksgruppen beweisen, wie planmäßig die Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren betrieben worden ist. Allein der Strukturwandel in der Zugförderung, der durch die teilweise Umstellung von Dampflok- auf elektrischen und Diesel-Betrieb erfolgt, bringt einen wesentlich geringeren Arbeitsanfall nicht nur bei der Zugförderung selbst, sondern auch für die Reparaturwerkstätten. Die Verbesserung in den Laufeigenschaften der Waggons, hier vor allem der Ersatz der Gleit- durch Rollenlager, die dadurch möglichen Erleichterungen in der Bau- und Betriebsordnung, die Verbesserung der Arbeitsverfahren in den Werkstätten selbst und die günstigeren Betriebsbedingungen, die auch beim Dampflok-Betrieb geschaffen werden konnten, haben weitgehende Ersparnisse gebracht, die auch in der Zukunft die Schließung weiterer Ausbesserungswerkstätten erzwingen werden. Er kann angenommen werden, daß in den nächsten Jahren noch wenigstens 8 bis 10 weitere Ausbesserungswerkstätten geschlossen werden müssen, zumal bisher nicht daran gedacht ist, diese Ausbesserungswerkstätten anders als zu Reparaturen zu benutzen, denn Neuanfertigungen in den eigenen Werkstätten der Deutschen Bundesbahn würden eine empfindliche Schädigung des Arbeitsvolumens bei der seit Jahren strukturell notleidenden Waggon- und Lokomotiv-Industrie hervorrufen. Seebohm Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 20) : Wie wird die Rente eines langjährig Erwerbslosen berechnet. wenn er während der Erwerbslosigkeit eine versicherungspflichtige Teilbeschäftigung ausgeübt hat? Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß in solchen Fällen die sich aus der Teilbeschäftigung ergebenden niedrigen Beiträge der Rentenberechnung zugrunde gelegt werden, während die Arbeitslosigkeit selbst nicht als Ausfallzeit angerechnet wird? Die Höhe der Rente wird durch drei Faktoren bestimmt, nämlich die für den Versicherten maßgebende Bemessungsgrundlage, die anrechnungsfähige Versicherungszeit und den Steigerungssatz. Die Bemessungsgrundlage, auf die es in diesem Zusammenhang entscheidend ankommt, wird nach Monaten berechnet und zwar in der Weise, daß die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebenden Vomhundertsätze durch die Zahl der zu berücksichtigenden Beitragsmonate geteilt und mit 12 vervielfältigt wird. Als Beitragsmonat in diesem Sinne gilt der Kalendermonat. Hierbei ist ein voller Kalendermonat auch dann anzusetzen, wenn die tatsächliche Beschäftigungszeit kürzer ist. Nach dieser Regelung ist es belanglos, ob höheren Entgelten eine kurze Versicherungszeit gegenübersteht oder ob niedrigere Entgelte in einer entsprechend längeren Beschäftigungszeit erzielt werden. Deshalb erfolgt bei Versicherten, deren Beschäftigungszeit nicht einen vollen Kalendermonat umfaßt, der Ausgleich für die durch die vorgeschriebene Berechnungsweise geminderte Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten im Wege 2732 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 einer Verlängerung der Versicherungszeit. Hierzu folgendes Beispiel: Ein Versicherter hat 12 Monate lang jeweils nur einen halben Monat gearbeitet und wegen seiner Teilbeschäftigung nur 60 % des Durchschnittsversicherten verdient. Seine persönliche Bemessungsgrundlage beträgt unter Berücksichtigung einer Versicherungsdauer von 12 Monaten somit 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Würde nur die tatsächliche Versicherungszeit von 6 Monaten der Berechnung zugrunde gelegt werden, dann stellte sich zwar die persönliche Bemessungsgrundlage auf 120 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage, jedoch würde die Leistung dieselbe sein, weil der höheren persönlichen Bemessungsgrundlage nur eine Versicherungsdauer von einem halben .Jahr gegenübersteht. Der teilbeschäftigte Versicherte erfährt also insoweit keinen Nachteil. Die Wirkung ist eine andere, sobald neben Beitragszeiten, die zur Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten herangezogen werden, Ersatz-, Ausfall- oder Zurechnungszeiten zu berücksichtigen sind. Die Höhe der Leistung für diese Zeiten bestimmt sich ebenfalls nach der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten, so daß jede Minderung dieser Größe auch zu einer entsprechend geringeren Leistung führt. Ein während einer Ausfallzeit erzielter geringer Entgelt mindert demgemäß die Bemessungsgrundlage, ohne daß in einem solchen Fall die Minderung durch eine zusätzliche Versicherungsdauer ausgeglichen wird. Die Berücksichtigung der tatsächlichen, nach Stunden, Tagen oder Wochen berechneten Beschäftigungszeit bei der Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage würde in diesen Fällen zu einem befriedigenderen Ergebnis führen. Dennoch ist die Wahl des Kalendermonats als Zeiteinheit auch bei Teilbeschäftigung aus folgenden Gründen unter den gegebenen Umständen für die einzig mögliche Lösung gehalten worden: 1. Da bei der Wartezeit und bei der Feststellung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre von Kalendermonaten ausgegangen wird, erscheint es der Einheitlichkeit wegen ausgeschlossen, für die Berechnung der persönlichen Bemessungsgrundlage eine andere Zeiteinheit zu bestimmen. 2. Jede kleinere Zeiteinheit als der Kalendermonat würde die Rentenberechnung außerordentlich erschweren. Auch die Rechnung mit Tagen würde nicht ganz befriedigen, weil es Beschäftigte gibt, die nicht den ganzen Tag über arbeiten. 3. Bei der Eintragung der Beschäftigungszeit in die Versicherungskarte sind nach den zur Zeit geltenden und den früheren gesetzlichen Vorschriften Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mehr als einen vollen Kalendermonat ausmachen. Unter diesen Umständen ließen sich kleinere Zeiteinheiten aus den Versicherungsunterlagen nicht entnehmen, so daß Rückfragen notwendig würden, die wiederum eine Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge mit sich bringen und in den meisten Fällen außerdem erfolglos wären. Der geschilderte Sachverhalt macht deutlich, daß eine andere als die derzeitige Regelung auf unüberbrückbare Schwierigkeiten stoßen würde. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 21): Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei den Manövern mit dem Stahlhelm gemacht? Hält es der herr Bundesverteidigungsminister für notwendig, ihn zu verbessern? Der bisherige Stahlhelm hat sich allgemein bewährt. Es gibt keinen Helm, über den nicht irgendwelche Klagen vorliegen. Es sind jedoch Versuche für eine Verbesserung veranlaßt worden mit dem Ziel der Festigung des Sitzes, der Verminderung des Gewichtes und der Erhöhung der Beschußtüchtigkeit. Die Versuche versprechen Erfolg. Es wurde ein Stahl gefunden, der — unter Beibehaltung der bisherigen Farm des Helmes — eine bessere Beschußtüchtigkeit als das bisher verwendet Material ergeben hat und darüber hinaus eine Gewichtsersparnis bis zu 150 Gramm erlaubt. Strauß Anlage 10 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung Die unterzeichneten Abgeordneten begründen ihre Ablehnung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes in der Fassung des Ausschußberichtes wie folgt. Alle im vorliegenden Gesetz enthaltenen Maßnahmen im Interesse der Volksgesundheit werden voll gebilligt. Die nunmehr von der Regierungsvorlage abweichende Methode der Kennzeichnungspflicht geht jedoch über dieses Ziel hinaus und ist geeignet, die Durchführbarkeit des Gesetzes in weiten Bereichen der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben in Frage zu stellen. Darüber hinaus befürchten die Unterzeichneten einen unnötigen kostspieligen Verwaltungsaufwand. Franz Unertl Frh. Guttenberg G. Sühler Bauereisen Phil. Meyer Geiger Lermer Krug Wittmer-Eigenbrodt Höcherl L. Franz Karl Wieninger F. Funk Dr. Reinhard Wittmann Stiller Dr. Dollinger Dr. Zimmermann Memmel v. Haniel Leukert Bauer Josef Spies Seidl (Dorfen) Fuchs Dr. Winter Pernoll Demmelmeier
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    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ja.


Rede von Dr. Julius Brecht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es handelt sich um Mittel aus dem öffentlichen Haushalt. Ich weiß sehr wohl, daß es keine öffentlichen Mittel im Sinne des Wohnungsbaugesetzes sind. Aber, Herr Dr. Czaja, sind es deshalb keine öffentlichen Mittel? Das wäre doch eine rein formale Auslegung des Begriffs der öffentlichen Mittel.

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    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Dr. Brecht, Sie kennen das Wohnungsbaugesetz mindestens so gut wie wir. Sie wissen ganz genau, daß in § 6 des Wohnungsbaugesetzes eine klare Definition dessen enthalten ist, was öffentliche Mittel sind. Hier heißt es ausdrücklich, daß Mittel, die aus öffentlichen Haushalten als Fürsorgemittel für die Beschäftigten gegeben werden, keine öffentlichen Mittel im Sinne des Wohnungsbaugesetzes sind. Hier kommen wir wieder in die halben Wahrheiten. Wir wollen hier nichts verschwimmen lassen.
    Ich komme noch auf andere Dinge, Herr Kollege Brecht. Sie haben uns vorgeworfen, wir hätten hier keine große Debatte geführt. Ich muß Ihnen antworten: wir haben eine aktuelle Debatte geführt. Wir haben die Punkte herausgegriffen, die uns augenblicklich auf den Nägeln brennen. Wenn Sie eines vielleicht mit Recht hätten sagen können —auch in diesem Punkt haben Sie sich geirrt —, so wäre es das gewesen, daß wir nicht gleichzeitig die Bodenfrage zur Debatte gestellt haben. Sie haben das sogar auch gesagt. Aber, Herr Kollege Brecht, Sie haben da die Dinge etwas zu spät gesehen. Wir haben nämlich diese Debatte schon durch Ziffer 6 unserer Großen Anfrage vom Oktober des vergangenen Jahres gehabt; sie ist im Februar dieses Jahres abgerollt. Damals haben wir die Bodenfrage in ihrer ganzen Breite aufgerollt. Damals kam aus Ihren Reihen oft der Zwischenruf: „Das gehört ja gar nicht in erster Linie zum Wohnungsbau!" Bitte, lesen Sie die Drucksache nach. Ich habe sie da, ich habe extra darin nachgesehen.
    Wir müssen aber noch einige andere Ausführungen über die Eigentumsfreudigkeit und Eigentumsförderung richtigstellen. Wir freuen uns darüber, daß Sie sagen: „so viel wie möglich"; aber, Herr Kollege Dr. Brecht, ich hätte mich mehr gefreut, wenn Sie namens Ihrer Fraktion daraus die Folgerung gezogen hätten. Sie haben sich aber da, wo es auf die konkreten Dinge ankam, z. B. auf die Annahmepflicht, die allen denen, die das Familienheim nicht fördern wollen, ein Dorn im Auge ist, mit einem kleinen Schlenker begnügt. Es ist hier wiederholt unterstrichen worden: Die Annahmepflicht gibt dem Staatsbürger, der ein Eigenheim will, das Recht, auch gehört zu werden; er kann darauf bestehen, daß sein Antrag von der Annahmestelle behandelt wird. Daß trotz der bindenden Vorschriften des Gesetzes nicht alle Familienheimanträge angenommen werden, das haben Sie, wie gesagt, mit einem kleinen Schlenker abgetan.
    Sie haben dann gesagt: Ja, wenn irgendwo ein Antrag nicht angenommen wird, dann ist das doch nicht so schlimm; warum bringt ihr das in euren Antrag hinein? — Hier, wo es darum geht, den Willen des Staatsbürgers gegenüber den Behörden zur Geltung zu bringen — sie haben immer die Möglichkeit, im Interesse des allgemeinen Wohls zu bremsen —, haben Sie nicht mehr gesagt „so viel wie möglich". Und Sie haben dort schon gar nicht mehr gesagt „so viel wie möglich", wo es auf den nervus rerum, auf das Geld, auf die Verteilung der Mittel, ankommt. Da haben Sie den § 19 sehr eigenartig ausgelegt. Sie wollen den Punkt 4 nicht annehmen. Aber wir werden ihn hier im Hause, weil wir eine klare Zustimmung zu den konkreten Forderungen des Eigenheims wollen, auch zur Abstimmung stellen. Da also haben Sie gesagt: Ja, § 19 sieht das nicht vor. Sie haben ja recht, Herr Kollege Brecht; aber auch hier wieder haben Sie nur die Hälfte gesagt. § 19 sieht auch keine anderen Gesichtspunkte vor, die bei der Verteilung entscheidend zu berücksichtigen sind, sondern er sagt, daß diese Dinge im Einvernehmen zu regeln sind.
    Nun aber wehren Sie sich, Herr Kollege — und das ist das Schwierige und Schmerzliche — dagegen, daß das Gewicht der hier vorliegenden Anträge auf Familienheime — das Gewicht der Bürger, die ein Eigenheim wünschen und dafür gespart haben — bei der Verteilung dieser Mittel berücksichtigt werde. Das ist keine echte Förderung des Familienheims. Hier sollten Sie sagen: Ja, haltet diese Gesichtspunkte bei der Verteilung der öffentlichen Mittel „so viel wie möglich" im Auge! Das, meine Damen und Herren, entspricht auch voll dem Gesetz. Der Herr Minister hat Ihnen schon über diesen Schlenker „und so weiter" etwas gesagt und darauf hingewiesen, wie Sie beim Thema Wohnungsnot und Eigentumsbildung darüber hinweggegangen sind.
    Meine Damen und Herren, im Jahre 1958 m u ß man, nachdem bis Ende dieses Jahres 80 Milliarden im Wohnungsbau insgesamt und darunter 29 Milliarden öffentlicher Mittel investiert sind, zur Kenntnis nehmen, daß der Wohnungsbau gleichzeitig zwei Aufgaben erfüllt; einmal bezweckt er die Bekämpfung der Wohnungsnot, und zum andern handelt es sich um eine ungeheure Investitionstätigkeit, die endlich einmal stärker dem einzelnen, den breiten Schichten und dem Arbeitnehmer, zugute kommen soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Dr. Czaja
    Deshalb und weil im § 30 klar vorgeschrieben ist, daß die Länder bei der Verteilung der Mittel die anstehenden förderungsfähigen, aber noch nicht beschiedenen Familienheimanträge zu werten haben, muß und kann der Minister, auch der Bundesminister, wenn er dem Sinn des Gesetzes, dem Sinn des § 1, aber auch den klaren rechtlichen Vorschriften der §§ 30 und 31 Rechnung tragen will, die Mittel auf Grund des Gesamtberichts verteilen. Sonst hätten wir ja keinen Gesamtbericht verlangt. Allein um eine Statistik zu haben, hätten wir das nicht verlangt.
    Sie haben ferner die Familienheimbildung für jene, die auch noch zum begünstigten Personenkreis gehören, die also keine Millionäre sind, die ihre Mietwohnung Einkommensschwachen zur Verfügung stellen und ein Eigenheim bauen wollen, negativ beurteilt. Auch da haben Sie nicht alles gesagt. Meine Damen und Herren, was soll daran Schlechtes sein? Damit wird doch Ihr Wille erfüllt. Sie sagen: Nicht alle Einkommensschwachen kommen in Eigenheime. Gut, dann sind sie in die Mietwohnung gekommen. Aber Sie haben nicht gleichzeitig Millionären zu einem Eigenheim verholfen.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    — Ja, aber Sie haben es so dargestellt, Herr Kollege Brecht. Sie haben nicht Überreichen, sondern Sie haben Familien, die unter Berücksichtigung von Kinder- und ähnlichen Zulagen bis zu 9500 DM Jahreseinkommen haben, zu einem Eigenheim verholfen. Also auch dieser Punkt des Wohnungsbaugesetzes ist absolut zu bejahen.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Sie können das dann noch ergänzen.
    Meine Damen und Herren, auf die kleinen Unebenheiten will ich gar nicht eingehen. Sie meinten, in Baden-Württemberg habe die SPD den Antrag für die jungen Familien gestellt. Ich habe hier die Drucksache. Sie müssen aber die Drucksache, die davorsteht und die viel eingehender und genauer ist, nehmen. — Da lächeln Sie! — In dieser Drucksache ist der Weg aufgezeigt, den wir alle, auch Herr Preusker, bejahen, nämlich daß wir stärker als bisher mit Zinssubventionen arbeiten sollten.

    (Zurufe von der SPD.)

    Sie haben es so dargestellt, als hätte sich der Minister zu den Zinssubventionen bekannt. In seiner ganzen Rede hat der Herr Minister nicht nur von Zinssubventionen, sondern auch von der Dreigleisigkeit der Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus — Kapitalsubventionen, Zinssubventionen und Mieten- und Lastenbeihilfen — gesprochen. Gerade das in die Debatte geworfen zu haben
    — das muß ich in aller Offenheit sagen —, ist ganz gewiß ein Verdienst des Ministers Lücke. Sicherlich hat er das nicht nur aus eigenem. Er hat das nach ausländischen Vorbildern zum erstenmal hier in der Bundesrepublik stark in den Vordergrund gestellt.

    (Zuruf von der SPD: Das wurde schon 1928 gesagt!)

    — Aber es wurde heute bei den Kapitalsubventionen in den Vordergrund gestellt.
    Sie haben auch nicht ganz richtig zitiert, als Sie von den SPD-Ländern sprachen, die die gemischte Subvention haben. Schauen Sie, gerade weil das der entscheidende Punkt ist, wo wir uns unterscheiden
    — jetzt komme ich zur Hauptsache —, haben Sie nicht ganz genau zitiert. Die gemischte Subvention haben die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen eingeführt, seit August sogar Nordrhein-Westfalen, und zwar seitdem die CDU-Regierung dort besteht,

    (Lachen bei der SPD)

    ebenso Hessen. — Jawohl, das hat sich ausgewirkt, weil Mitte August zum erstenmal in dem größten und die meisten Wohnungen bauenden Land im laufenden Haushalt diese kapitalsparende Form der Subvention des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eingeführt worden ist. Nehmen Sie es uns doch nicht übel, wenn wir voll Stolz sagen, daß es so gewesen ist.
    Ich werde nachher ein paar negative Dinge aus Hessen und Hamburg nennen, nachdem Sie, Herr Dr. Brecht, dies angeschnitten haben. Ich habe es nicht angeschnitten. Aber nachdem Sie es angeschnitten haben, muß ich es Ihnen nachher sagen.
    Meine Damen und Herren, hier gehen die Wege auseinander. Herr Dr. Brecht, Sie plädieren dauernd dafür, wir sollten die Mittel um 70 Millionen DM erhöhen. Wenn Sie konsequent in Ihrer Logik blieben und in der Betonung: wir müssen die Mittel rationell auswerten, und die SPD-Länder haben das getan, dann müssen Sie etwas ganz anderes tun. Sie müßten folgendes sagen. Im Jahre 1956 gab es fast keine gemischte Subvention. Im Jahre 1957 waren schon 10 % der Mittel, die so gemischt eingesetzt worden sind, in der gemischten Subvention gegeben, und nur über 89 % sind in der reinen Kapitalsubventionen gegeben worden. Hier sind wir der Meinung, Herr Kollege Dr. Brecht: solange es nur in einzelnen Ländern möglich ist und in anderen Ländern diese Praxis noch nicht verbreitet ist, diese für den laufenden Haushalt — ich betone: für den laufenden Haushalt — billigere Subvention der öffentlich geförderten Wohnungen anzuwenden, können wir nicht zu einer Ausweitung der vorhandenen Mittel schreiten. Man kann mit den vorhandenen Mitteln trotz der Degression — sie beträgt nicht 70 Millionen, sondern nur 33 Millionen, auch das muß man zur Richtigstellung sagen — den normalen Wohnungsbau halten. Man kann ihn sogar erweitern, wenn man das Verfahren der gemischten Subvention überall durchführt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Herr Kollege Dr. Brecht, wenn Sie konsequent gewesen wären, hätten Sie das gesagt, was die CDU bei den Beratungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gewollt hat und was damals einige Länder abgelehnt haben. Wir nämlich wollten die gemischte Subvention — eine Mischung von reiner Kapitalsubvention und objektgebundener Zinssubvention und Mieten- und Lastenbeihilfen — und



    Dr. Czaja
    wollten dafür eine zwingende Bestimmung haben. Aber die Länder haben damals gesagt: Nein, wir wollen die Disposition darüber selbst behalten.
    Wenn Sie eine Änderung des Wohnungsbaugesetzes in dem Sinne hätten herbeiführen wollen, in dem auch Herr Preusker darüber sprach, dann hätten Sie verlangen müssen, daß man diese Regelung, sei es freiwillig, sei es durch Gesetz, konsequent in den Ländern durchführt. Dann hätten Sie verlangen müssen, daß ein Teil des Wohnungsbaues wie in den von Ihnen als Vorbild genannten Ländern-und dazu gehören Schleswig-Holstein und Niedersachsen ebenso wie Hamburg und Bremen - durch kombinierte Subventionen finanziert wird. Das wäre die einzig richtige Konsequenz. Hier könnten wir uns finden. Das vielgelästerte Zweite Wohnungsbaugesetz zeigt klar, daß dies ein Weg nach vorn in die echte Freiheit ist. Wir würden dadurch ein Zwischenstadium auf dem Wege der schrittweisen Hinführung des gesamten Wohnungsbaues auf den Kapitalmarkt erreichen.
    Ich sehe, wie mir Kollege Burgbacher zunickt, der immer als das ferne, heute nicht erreichbare Ziel jene amerikanische Form der Subventionierung hinstellt, durch die das Eigenheim auf Raten demjenigen vermittelt wird, der 10 % Eigenkapital aufbringt, während 90 % durch Kapitalmarktmittel gedeckt werden, die vom Staat, von der öffentlichen Hand, verbürgt sind. Freilich, das ist ein fernes Ziel; denn wir müssen zunächst jenen vollständigen Kapitalmarkt haben. Aber das Zweite Wohnungsbaugesetz mit der kombinierten Subventionierung ist das echte Zwischenstadium, der Zwischenschritt auf dem Wege, der auch von Herrn Preusker angedeutet worden ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Noch einige Worte zu unserem Antrag. Ich glaube, in Punkt 1 sind wir uns einig: mit diesen Zinszuschüssen soll gerade jungen Familien geholfen werden. Das bedeutet natürlich nicht, daß sie nicht auch die Rangstufen in Anspruch nehmen müssen. Auch das war ein erheblicher Irrtum von Ihnen, Kollege Brecht. Wir haben im Februar im Ausschuß genau erfahren, wieviel Prozent der Wohnungen in den Programmen der einzelnen Länder in die Kategorie der Wohnungen für Einkommensschwache und wieviel in die zweite Rangstufe fielen. Fast die Hälfte der Wohnungen gehörte in die zweite Rangstufe. Die jungen Familien können sehr wohl drankommen. — Ja, Sie schütteln den Kopf. Das sind aber Tatsachen. Ich habe die Liste da; Sie können sie einsehen. Sie enthält die Meldungen der Länder, aus denen sich ergibt, wieviel die Länder bauen wollen. Im übrigen haben Sie auch vom Herrn Minister gehört, wieviel nichterledigte Anträge von Einkommensschwachen vorliegen, die eine Förderung beanspruchen können: 68 000 für den Mietwohnungsbau und drei Fünftel von den 78 000, ich glaube, 50 000, für den Bau von Familienheimen. Das sind zusammen rund 120 000. Wir fördern im Normaljahr über 300 000 Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Bleiben also 180 000 für die zweite Rangstufe übrig. Das läßt sich nicht aus der Welt dividieren.
    Aber, Kollege Dr. Brecht, mit diesen Mitteln können wir Zinsverbilligungen durchführen, und mit diesen Zinszuschüssen können wir diesen jungen Familien helfen, wenn sie in der Dringlichkeitsliste richtig geführt werden. Hier haben Sie einen Irrtum begangen, gegen den wir gerade mit unserem Antrag ankämpfen wollten. Wir sind dem Herrn Minister für seine Interpretation dankbar. Nirgends steht im Wohnraumbewirtschaftungsgesetz, Herr Kollege Brecht, daß die Dringlichkeit nur von dem Zeitpunkt der Meldung abhängig ist. Damit haben Sie auch operiert, und dem wollten wir gerade entgegentreten. Es heißt im Wohnraumbewirtschaftungsgesetz ausdrücklich, daß auch die persönlichen, die sozialen und die volkswirtschaftlichen Interessen zu werten sind. Wir wollten, daß die Gesichtspunkte, die für die junge Familie sprechen, bei den Wohnungsämtern ebenfalls berücksichtigt werden, so daß sie in die Rangstufe 2 kommen.
    In den Ländern, insbesondere in den Großstädten, hat sich etwas Eigenartiges eingebürgert. Ich möchte meine jetzige Heimatstadt davon nicht ausnehmen. Auf dem Wege über das eingeräumte Vorkaufsrecht — es handelt sich um privatrechtliche Kaufverträge - hat man den Bauträgern die Auflage gemacht, Wohnungen nur an solche Familien abzugeben, die mit dem Stichtag an der Reihe sind. Damit hat man die Sparwilligkeit der jungen Familien beeinträchtigt, die über die §§ 50 und 80 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes nicht nur zum Eigenheim, sondern auch zur Mietwohnung kommen können. Nach diesen Bestimmungen wird nämlich demjenigen, der 1600 bis 2000 DM Mietvorauszahlung leistet, ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer Wohnung gewährt. Nun durchbrechen einzelne Gemeinden diesen nach dem Gesetz gegebenen Rechtsanspruch durch einen privatrechtlichen Kaufvertrag, zu dem sie weitgehend auf dem Wege über das Vorkaufsrecht gekommen sind. Deshalb wollten wir ganz klar herausstellen, daß auch in der Dringlichkeitsliste der Wohnraumbewirtschaftung die junge Familie, nicht nur weil sie ein Jahr später sich gemeldet hat, sondern auch in Würdigung der ganzen Situation — Kinder, Unterbringung auf zehn oder elf Quadratmeter und was da ist — richtig gewertet wird. Ich hoffe, daß Sie unserem Antrag Ziffer 1 nun voll zustimmen werden.
    Mit Ziffer 2 haben wir ein ernstes Kapitel angeschnitten. Der Herr Minister hat dankenswerterweise gesagt, daß die Mittel für die Wohnungen für SBZ-Flüchtlinge und Aussiedler jetzt viel schneller abfließen und daß die Zahl der Bewilligungen — von 2000 auf 11 800 — stark. heraufgegangen ist. Das ist ein beispielloses Ergebnis. Es wurde nicht nur durch die späte Bereitstellung am 30. Mai hervorgerufen, Herr Kollege; am 30. Mai bzw. vorher brauchten die Mittel nicht bereitgestellt zu werden, weil Zehntausende, ich glaube, es waren an die 40 000 Wohnungen, für die vom Bund Mittel aus den Programmen, die im Februar 1957 bewilligt worden waren, schon bereitgestellt waren — ich werde gleich zu Hessen noch etwas sagen -, noch gar nicht im Bau waren.
    Nun hat der Herr Minister ein in die Zukunft weisendes hoffnungsvolles Wort gesprochen: daß



    Dr. Czaja
    proportional zu dieser Bewilligung und proportional zu der Zahl der bezugsfertig werdenden Wohnungen, die auch immer mehr steigt, die Flüchtlinge und Aussiedler aus den Lagern abgerufen werden. Das ist leider in vielen Orten nicht der Fall. Es ist erschreckend, zu sehen, daß, während der Bund für alle Personen, die bis zum Anfang des laufenden Rechnungsjahres gekommen sind, Mittel bereitstellt — für einige sogar im Vorgriff; für die, die bis zum 1. April kommen —, die Abberufung nicht im gleichen Verhältnis erfolgt. Ich habe hier ein amtliches Schreiben eines großen Landratsamts in meinem engeren Vaterland. Da steht, daß sich in einer Stadt von 50 000 Einwohnern über 700 Personen mehr als vier Jahre und zehn Monate im Lager befinden. Wir haben deshalb in Ziffer 2 unseres Antrags gebeten, daß die Bundesregierung endlich Möglichkeiten der Kontrolle durchsetzt.
    Der Herr Bundesminister ist in einer glücklichen Lage; er ist zu beglückwünschen. Noch kein Bundesminister hat vor Ende des Kalenderjahres so viel Mittel verteilen können, wie er sie heuer nach dem Gesamtwohnungsbauprogramm verteilen kann. Er hat schon angedeutet, welche Mittel ihm zur Verfügung stehen. Ich muß sagen, daß wir ihm für die Zielstrebigkeit danken müssen, wir alle, die wir das unterstützt haben, eingeschlossen die Opposition. Aber mit der Verteilung dieser wahrscheinlich 1,7 Milliarden DM ist eine schwere Verantwortung verkoppelt; es ist auch eine schwere Versuchung für diejenigen damit verbunden, die da mitbeteiligt werden.
    Nun die Vorausverteilung! Wir haben da einige Erfahrungen, Herr Kollege Dr. Brecht. Im Jahre 1956 haben wir gewaltige Mittel auf das Baujahr 1957 im Vorgriff verplant. Wir haben dann erst sehr spät gemerkt, daß diese Mittel noch im Jahre 1956 global verplant worden sind nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz und nicht, wie es gedacht war, nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. Das hat man erst sehr spät gemerkt; wir haben vorher wohl ein dumpfes Gefühl gehabt, aber gesehen hat man es erst im Herbst 1957 aus der Statistik. Ähnliches war mit der pauschalierten Kriegsfolgenhilfe vom Moment der Pauschalierung an der Fall. Deshalb wünschen wir — ich verweise auf Ziffer 2 unseres Antrages —, daß in das Gesamtprogramm klare Bindungen hineinkommen, wie es der Herkunft der Mittel entspricht, und daß auch in der Durchführung eine Kontrolle dieser Bindungen ermöglicht wird.
    Wir wollen den Tausch im Wohnungsbestand. Wir wollen, daß jeder, der durch Tausch oder Neubau eine Wohnung für Flüchtlinge zur Verfügung stellt, die volle Durchschnittssumme je Person tatsächlich bekommt. Wir wollen eine klare Kontrolle, wieviel Personen je Kreis in den einzelnen Jahresabschnitten unterzubringen waren und untergebracht wurden. Während der Bauzeit wollen wir eine klare Übersicht darüber, wieviel der Mittel tatsächlich verplant, bewilligt oder nicht bewilligt worden sind, damit wir die Säumigen mahnen können, wir können sie jetzt mahnen.
    Herr Kollege Dr. Brecht, Sie haben versucht, die Lage in Hessen so nett darzustellen. Darf ich Ihnen sagen, wie heute die Situation in Hessen ist: 6. Programm, Bereitstellung 5. März 1956: Hessen neben Hamburg das Land, das die wenigsten bezugsfertigen Wohnungen hatte; nämlich: Hessen 59 %, Hamburg 20 %. 7. Programm, Bereitstellung 4. Oktober 1956: Hessen und Hamburg am wenigsten bezugsfertig, nämlich 0 %.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    8. Programm, Bereitstellung 27. Februar 1957: Hessen am wenigsten bewilligt, nämlich 48,2 %. 9. Programm, Bereitstellung vom Bund 27. Februar 1957 — das sind Zahlen vom 1. Juli 1958 —: Hessen am wenigsten bewilligt, nämlich 48,2%. 10. Programm, Bereitstellung der Mittel 19. Dezember 1957: Hessen neben Hamburg am wenigsten bewilligt, nämlich 0 %. 11. Programm, Bereitstellung 30. Mai 1958: Hessen neben Hamburg am wenigsten bewilligt, nämlich 0 % Das ist die Situation.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Das muß man einmal in aller Klarheit aussprechen.
    Wir wünschen bessere Kontrollen, und wir sind auch sehr dafür, daß die Kontrollen geändert werden, so daß die Eigentumsbildung gefördert wird.