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ID0304801700

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    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Weltner (Rinteln) . . . . . . . . . 2685 A Wahl des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/ CSU) zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 2685 A Zur Tagesordnung: Franke (SPD) . . . . . . . . . 2685 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 2686 C Walter (FDP) . . . . . . . . . 2687 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksache 595) — Erste Beratung — . . . . . . 2687 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU! CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2687 B Lücke, Bundesminister . . 2690 A, 2699 B Dr. Brecht (SPD) 2693 B, 2706 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 2700 D Dr. Preusker (DP) . . . . . . 2703 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2705 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2707 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 192); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 396); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksache 397, zu 397) — Zweite Beratung — 2714 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Sondermaßnahmen für den Wohnungsbau zugunsten der Zuwanderer und Aussiedler; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksachen 231, 398, zu 398) . . . . 2714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553) — Dritte Beratung — 2714 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksache 419); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 572, zu 572) — Zweite und dritte Beratung — 2715 A Lange (Essen) (SPD), Berichterstatter 2715 B Wahl von weiteren Schriftführern (Drucksache 614) 2715 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 596) - Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597) - Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 2315 D, 2725 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2719 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2720 C Gewandt (CDU/CSU) 2724 C Kriedemann (SPD) 2726 C Rösing (CDU/CSU) 2727 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601) — Erste Beratung — 2727 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungsinstitut Saint-Louis (Drucksache 551) - Erste Beratung — . . . . 2727 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksache 586) —Erste Beratung — 2727 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 177) 2727 C Antrag der Fraktion der DP betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (Drucksache 627); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (DP) (Drucksache 628) — Erste Beratung — 2727 D Nächste Sitzung 2727D Anlagen 2729 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2685 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Birkelbach 7. 11. Blachstein 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Lenz (Brühl) 6. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Menke 6. 11. Dr. Menzel 7. 11. Müller-Hermann 6. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. 011enhauer 7. 11. Pietscher 8. 11. Dr. Preiß 6. 11. Rademacher 7. 11. Dr. Ratzel 6. 11. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 6. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Siebel 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Frau Wessel 6. 11. Dr. Will 7. 11. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 29. 11. Dr. Besold 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Bleyler 30. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Krüger 11. 11. Dr. Leverkuehn 20. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 30. 12. Anlage 2 Umdruck 175 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553, 608) Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag - Drucksache 553 - wird die Entschließung unter Nr. 3 wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a werden hinter dem letzten Wort „einzubringen" folgende Worte angefügt: „auch mit dem Ziel, Verstöße mit geringem Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden," 2. Buchstabe b wird gestrichen. Bonn, den 6. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 177 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der DP an den Ausschuß für Inneres betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Artikel 131 GG - Drucksache 432 -. Bonn, den 4. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Druck sacken 192, 397) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen 2730 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues. In den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1961 stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung." 2. In dem durch Artikel 1 Nr. 3 neu gefaßten § 101 Abs. 1 wird die Zahl „100 000" jeweils durch die Zahl „500 000" ersetzt. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksachen 419, 572) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) dem Bundestag so rechtzeitig vorzulegen, daß das Gesetz vor Beginn des Haushaltsjahres 1959 verabschiedet werden kann. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die wohnraummäßige Versorgung junger Familien auch dadurch zu fördern, daß vom Bund durch Zinszuschüsse verbilligte Kapitalmarktmittel solchen Eigenheimbauherren gewährt werden, die eine geeignete Wohnung des Wohnungsbestandes für eine junge Familie freimachen; 2. zu prüfen, welche Kontrollmöglichkeiten anzuwenden sind, um sicherzustellen, daß die auf der Grundlage der Kanzlerlösung zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern bereitgestellten Mittel innerhalb des gesamten Wohnungsbauprogramms in voller Höhe je Person eingesetzt werden und daß binnen angemessener Zeit die den Sondermitteln entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern wohnungsmäßig für die Dauer - auch unter Inanspruchnahme des Wohnungsbestandes - zumutbar untergebracht wird; 3. sicherzustellen, daß gemäß § 48 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht förderungsfähigen Anträge von den zuständigen Stellen entgegengenommen werden, 4. zu veranlassen, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erfolgt; 5. dafür zu sorgen, daß die Länder die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach Maßgabe der §§ 30, 31 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auf die Bewilligungsstellen verteilen und damit die unerledigten Anträge zur Grundlage der Verteilung machen. Der Bundestag erwartet, daß auf diese Weise die unerledigten Anträge in einer angemessenen Frist berücksichtigt werden. Bonn, den 6. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Frede (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 19) : Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Ungewißheit über den Fortbestand des Bundesbahnausbesserungswerks Göttingen erneut zu einer erheblichen Beunruhigung der Belegschaft dieses Werkes geführt und die Vertretungskörperschaften von Stadt und Landkreis Göttingen veranlaßt hat, sich mit der dadurch entstandenen Lage zu beschäftigen und nachdrücklich gegen eine weitere Verminderung der Kapazität oder allmählichen Stillegung auszusprechen? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu verhindern, daß infolge Personalschwunds, weiterer Verlagerung von Aufgaben auf andere Betriebe und der damit verbundenen Schließung von Teilwerkstätten der Schrumpfungsprozeß fortschreitet? Beabsichtigt sie weitere Betriebseinschränkungen? Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die vom Herrn Bundespostminister am 18. Oktober 1958 in Braunschweig geäußerte Ansicht, daß aus wirtschaftlichen und politischen Gründen die Zonenrandgebiete bei allen Maßnahmen, welche ihre Struktur beeinflussen, besonders pfleglich zu behandeln sind, und ist er gegebenenfalls bereit, auch für das Bundesbahnausbesserungswerk in der industriearmen Zonenrandstadt Göttingen entsprechende Folgerungen zu ziehen? Die Entschließung des Landkreises Göttingen vom 23. Oktober 1958, die sich mit dem Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen befaßt, ist mir zugegangen. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer schrittweisen Rationalisierung und Modernisierung zu einer erheblichen Einschränkung ihrer gesamten Ausbesserungswerkstätten kommen muß. Es sind daher in den letzten Jahren eine Reihe von Ausbesserungswerkstätten in den verschiedensten Gegenden Deutschlands stillgelegt worden. In anderen Ausbesserungswerkstätten hat sich eine Verminderung der Zahl der dort arbeitenden Menschen nicht vermeiden lassen. Alle Einschränkungen sind jedoch so vorgenommen worden, daß Entlassungen nicht erfolgt sind. Der Rückgang der Beschäftigungszahl im Ausbesserungswerk Göttingen ist im Vergleich zu dem Gesamtrückgang der in den Ausbesserungswerk- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2731 stätten beschäftigten Mitarbeiter sehr gering. Insgesamt ist die Zahl der Mitarbeiter in den Eisenbahn-Ausbesserungswerkstätten von 1949 bis 1958 dank der durchgeführten Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn um mehr als 37 % zurückgegangen. Schon das Gutachten, das im Jahre 1950/51 im Auftrage der Hohen Kommissare durch das amerikanische Ingenieurbüro Coverdale und Colpitts erstellt worden ist, wies darauf hin, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ausbesserungswerkstätten weit übersetzt sei und daß eine Stillegung von mindestens der Hälfte der Bundesbahnausbesserungswerkstätten nach und nach notwendig sein werde. Die Deutsche Bundesbahn bereitet daher, nachdem eine erste Stillegungswelle für die Werkstätten abgeschlossen ist, ein neues Programm vor, nach dem weitere Stillegungen von Ausbesserungswerkstätten in den nächsten Jahren erfolgen werden. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir uns bemühen, die Werkstätten im Zonenrandgebiet und in wenig industrialisierten Gebieten möglichst zu schonen. Diese Grundsätze haben sich aber z. B. bei der Stillegung des Ausbesserungswerkes in Lübeck auch nicht durchsetzen lassen, da neben der Lage der Ausbesserungswerkstätte und den sozialen Verhältnissen an dem betreffenden Ort natürlich auch die technischen Notwendigkeiten des Betriebes der Deutschen Bundesbahn entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Die Stillegung von Ausbesserungswerkstätten erfolgt auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nach eingehender Fühlungnahme mit den zuständigen Länderregierungen durch Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn, den der Bundesminister für Verkehr dann endgültig zu genehmigen hat. Er muß also die politischen Konsequenzen verantworten. Es ist leider nicht zu vermeiden, daß bei der dringend notwendigen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn zur Ausschaltung überflüssiger Ausgaben und zur Herabdrückung ihres Defizits auch Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die in den einzelnen Gebieten als hart empfunden werden. Jede Stillegung ist jedoch bisher erfolgt, ohne daß Mitarbeiter arbeitslos wurden, Dies ist im wesentlichen eine Folge der seit Jahren bestehenden, vorübergehend aufgehobenen, aber jetzt wieder eingeführten Einstellungssperre, durch die der natürliche Abgang in den einzelnen Werkstätten und Betriebsstellen der Deutschen Bundesbahn nicht wieder ersetzt wird, so daß automatisch eine Schrumpfung der Belegschaftszahlen eintritt. Gerade weil seitens des Hohen Hauses immer wieder gefordert wird, daß die Rationalisierungsmöglichkeiten, die die Deutsche Bundesbahn hat, voll ausgenutzt werden, insbesondere wenn dabei ein zusätzlicher Kapitalaufwand nicht erforderlich ist, darf ich darum bitten, daß den Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung von einzelnen Werkstätten das notwendige Verständnis entgegengebracht wird. Gerade der Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Stillegung von ganzen Werksgruppen beweisen, wie planmäßig die Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren betrieben worden ist. Allein der Strukturwandel in der Zugförderung, der durch die teilweise Umstellung von Dampflok- auf elektrischen und Diesel-Betrieb erfolgt, bringt einen wesentlich geringeren Arbeitsanfall nicht nur bei der Zugförderung selbst, sondern auch für die Reparaturwerkstätten. Die Verbesserung in den Laufeigenschaften der Waggons, hier vor allem der Ersatz der Gleit- durch Rollenlager, die dadurch möglichen Erleichterungen in der Bau- und Betriebsordnung, die Verbesserung der Arbeitsverfahren in den Werkstätten selbst und die günstigeren Betriebsbedingungen, die auch beim Dampflok-Betrieb geschaffen werden konnten, haben weitgehende Ersparnisse gebracht, die auch in der Zukunft die Schließung weiterer Ausbesserungswerkstätten erzwingen werden. Er kann angenommen werden, daß in den nächsten Jahren noch wenigstens 8 bis 10 weitere Ausbesserungswerkstätten geschlossen werden müssen, zumal bisher nicht daran gedacht ist, diese Ausbesserungswerkstätten anders als zu Reparaturen zu benutzen, denn Neuanfertigungen in den eigenen Werkstätten der Deutschen Bundesbahn würden eine empfindliche Schädigung des Arbeitsvolumens bei der seit Jahren strukturell notleidenden Waggon- und Lokomotiv-Industrie hervorrufen. Seebohm Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 20) : Wie wird die Rente eines langjährig Erwerbslosen berechnet. wenn er während der Erwerbslosigkeit eine versicherungspflichtige Teilbeschäftigung ausgeübt hat? Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß in solchen Fällen die sich aus der Teilbeschäftigung ergebenden niedrigen Beiträge der Rentenberechnung zugrunde gelegt werden, während die Arbeitslosigkeit selbst nicht als Ausfallzeit angerechnet wird? Die Höhe der Rente wird durch drei Faktoren bestimmt, nämlich die für den Versicherten maßgebende Bemessungsgrundlage, die anrechnungsfähige Versicherungszeit und den Steigerungssatz. Die Bemessungsgrundlage, auf die es in diesem Zusammenhang entscheidend ankommt, wird nach Monaten berechnet und zwar in der Weise, daß die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebenden Vomhundertsätze durch die Zahl der zu berücksichtigenden Beitragsmonate geteilt und mit 12 vervielfältigt wird. Als Beitragsmonat in diesem Sinne gilt der Kalendermonat. Hierbei ist ein voller Kalendermonat auch dann anzusetzen, wenn die tatsächliche Beschäftigungszeit kürzer ist. Nach dieser Regelung ist es belanglos, ob höheren Entgelten eine kurze Versicherungszeit gegenübersteht oder ob niedrigere Entgelte in einer entsprechend längeren Beschäftigungszeit erzielt werden. Deshalb erfolgt bei Versicherten, deren Beschäftigungszeit nicht einen vollen Kalendermonat umfaßt, der Ausgleich für die durch die vorgeschriebene Berechnungsweise geminderte Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten im Wege 2732 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 einer Verlängerung der Versicherungszeit. Hierzu folgendes Beispiel: Ein Versicherter hat 12 Monate lang jeweils nur einen halben Monat gearbeitet und wegen seiner Teilbeschäftigung nur 60 % des Durchschnittsversicherten verdient. Seine persönliche Bemessungsgrundlage beträgt unter Berücksichtigung einer Versicherungsdauer von 12 Monaten somit 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Würde nur die tatsächliche Versicherungszeit von 6 Monaten der Berechnung zugrunde gelegt werden, dann stellte sich zwar die persönliche Bemessungsgrundlage auf 120 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage, jedoch würde die Leistung dieselbe sein, weil der höheren persönlichen Bemessungsgrundlage nur eine Versicherungsdauer von einem halben .Jahr gegenübersteht. Der teilbeschäftigte Versicherte erfährt also insoweit keinen Nachteil. Die Wirkung ist eine andere, sobald neben Beitragszeiten, die zur Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten herangezogen werden, Ersatz-, Ausfall- oder Zurechnungszeiten zu berücksichtigen sind. Die Höhe der Leistung für diese Zeiten bestimmt sich ebenfalls nach der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten, so daß jede Minderung dieser Größe auch zu einer entsprechend geringeren Leistung führt. Ein während einer Ausfallzeit erzielter geringer Entgelt mindert demgemäß die Bemessungsgrundlage, ohne daß in einem solchen Fall die Minderung durch eine zusätzliche Versicherungsdauer ausgeglichen wird. Die Berücksichtigung der tatsächlichen, nach Stunden, Tagen oder Wochen berechneten Beschäftigungszeit bei der Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage würde in diesen Fällen zu einem befriedigenderen Ergebnis führen. Dennoch ist die Wahl des Kalendermonats als Zeiteinheit auch bei Teilbeschäftigung aus folgenden Gründen unter den gegebenen Umständen für die einzig mögliche Lösung gehalten worden: 1. Da bei der Wartezeit und bei der Feststellung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre von Kalendermonaten ausgegangen wird, erscheint es der Einheitlichkeit wegen ausgeschlossen, für die Berechnung der persönlichen Bemessungsgrundlage eine andere Zeiteinheit zu bestimmen. 2. Jede kleinere Zeiteinheit als der Kalendermonat würde die Rentenberechnung außerordentlich erschweren. Auch die Rechnung mit Tagen würde nicht ganz befriedigen, weil es Beschäftigte gibt, die nicht den ganzen Tag über arbeiten. 3. Bei der Eintragung der Beschäftigungszeit in die Versicherungskarte sind nach den zur Zeit geltenden und den früheren gesetzlichen Vorschriften Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mehr als einen vollen Kalendermonat ausmachen. Unter diesen Umständen ließen sich kleinere Zeiteinheiten aus den Versicherungsunterlagen nicht entnehmen, so daß Rückfragen notwendig würden, die wiederum eine Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge mit sich bringen und in den meisten Fällen außerdem erfolglos wären. Der geschilderte Sachverhalt macht deutlich, daß eine andere als die derzeitige Regelung auf unüberbrückbare Schwierigkeiten stoßen würde. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 21): Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei den Manövern mit dem Stahlhelm gemacht? Hält es der herr Bundesverteidigungsminister für notwendig, ihn zu verbessern? Der bisherige Stahlhelm hat sich allgemein bewährt. Es gibt keinen Helm, über den nicht irgendwelche Klagen vorliegen. Es sind jedoch Versuche für eine Verbesserung veranlaßt worden mit dem Ziel der Festigung des Sitzes, der Verminderung des Gewichtes und der Erhöhung der Beschußtüchtigkeit. Die Versuche versprechen Erfolg. Es wurde ein Stahl gefunden, der — unter Beibehaltung der bisherigen Farm des Helmes — eine bessere Beschußtüchtigkeit als das bisher verwendet Material ergeben hat und darüber hinaus eine Gewichtsersparnis bis zu 150 Gramm erlaubt. Strauß Anlage 10 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung Die unterzeichneten Abgeordneten begründen ihre Ablehnung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes in der Fassung des Ausschußberichtes wie folgt. Alle im vorliegenden Gesetz enthaltenen Maßnahmen im Interesse der Volksgesundheit werden voll gebilligt. Die nunmehr von der Regierungsvorlage abweichende Methode der Kennzeichnungspflicht geht jedoch über dieses Ziel hinaus und ist geeignet, die Durchführbarkeit des Gesetzes in weiten Bereichen der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben in Frage zu stellen. Darüber hinaus befürchten die Unterzeichneten einen unnötigen kostspieligen Verwaltungsaufwand. Franz Unertl Frh. Guttenberg G. Sühler Bauereisen Phil. Meyer Geiger Lermer Krug Wittmer-Eigenbrodt Höcherl L. Franz Karl Wieninger F. Funk Dr. Reinhard Wittmann Stiller Dr. Dollinger Dr. Zimmermann Memmel v. Haniel Leukert Bauer Josef Spies Seidl (Dorfen) Fuchs Dr. Winter Pernoll Demmelmeier
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Die Überwindung einer größer en Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte sollte bei der allgemeinen Entwicklung des Verkehrswesens durchaus tragbar sein.

    (Abg. Dr. Czaja: Das ist Wortklauberei!)

    — Nein, das ist keine Wortklauberei! Warten Sie einmal, worauf ich hinausmöchte.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese bisherige „allgemeine Entwicklung des Verkehrswesens" kann doch keineswegs zu der Auffassung des Herrn Ministers ermutigen. Die Entwicklung des Verkehrs läßt es zweifellos nicht zu, den Berufsverkehr zu bestimmten Zeiten noch weiter zu verstärken. Dadurch würde man die Verkehrsverhältnisse noch mehr erschweren.
    Noch wesentlicher erscheint es mir allerdings, daß in dieser Auffassung des Bundeswohnungsbauministeriums eine außerordentlich dirigistische Einstellung zum Ausdruck kommt.

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ja, Sie mögen darüber lachen. Wir werden ja sehen, wie die Entwicklung gehen wird. Warten wir einmal ab, ob Sie von der CDU/CSU-Fraktion in drei Jahren noch Anlaß haben, über diese Dinge zu lachen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Mit Freizügigkeit scheint diese Auffassung des Bundeswohnungsbauministeriums jedenfalls nicht mehr sehr viel zu tun zu haben. Nach meiner Meinung muß es den Wohnungsuchenden und Baulustigen weitgehend selbst überlassen bleiben,

    (Abg. Dr. Czaja: Sehr richtig!)

    wo sie bauen und ob sie im Eigenheim oder in Mietwohnungen leben wollen.

    (Lebhafte Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    — Ich freue mich, daß Sie dieser Auffassung zustimmen. Wir nähern uns, wie mir scheint, doch schon einigermaßen.
    Noch ein anderes wesentliches Problem darf bei der Erörterung der Wohnungsbaupolitik nicht übersehen werden. Ich meine die große Frage der Unterbringung der Obdachlosen. Diese Frage ist für die Gemeinden und Städte inzwischen zu einem Problem geworden, das sie finanziell kaum mehr zu lösen in der Lage sind. Das Problem der Unterbringung der Obdachlosen ist nach meiner Auffassung eine echte Kriegsfolge. Deshalb sollte der Bund willens sein, den Städten und Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs für die zur Unterbringung der Obdachlosen erforderlichen Aufwendungen eint angemessene Beihilfe zu gewähren. Wenn Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, sich einmal in Ihren eigenen Wohngemeinden nach dieser Frage erkundigen, werden Sie erstaunt sein, wie prekär die Lage gerade bei der Unterbringung von Obdachlosen gegenwärtig bereits ist. Diese Lage wird leider in den nächsten Jahren immer bedrohlicher werden.
    Die wichtigste Voraussetzung ist — und da stimmen wir mit dem Herrn Bundeswohnungsbauminister überein —, daß die Mittel rechtzeitig bereitgestellt und auch rechtzeitig von den Ländern an die Gemeinden und Städte weiterverteilt werden. In dieser Beziehung ist allerdings, muß ich sagen, in der Vergangenheit manches zu tun übriggeblieben, auch weil bürokratische Hemmnisse im Wege standen. Ich glaube, die Verteilung der Wohnungsbaumittel könnte erheblich beschleunigt werden, wenn man mehr Gebrauch von der Möglichkeit machte, die Bewilligung auf der unteren Ebene auszusprechen. Das würde eine wesentliche Hilfe bedeuten.
    Die Gemeinden und Städte stehen im Brennpunkt der Wohnungsnot. Sie kennen den Wohnungsbedarf am ehesten und überschauen auch am besten alle Voraussetzungen und Möglichkeiten für einen zügigen Wohnungsbau. Deshalb sollten bei einer Novelle zu dem Zweiten Wohnungsbaugesetz diese Erwägungen berücksichtigt werden. Wir sollten versuchen, bessere Voraussetzungen zu schaffen.
    Die Verlagerung auf die untere Ebene würde auch dazu führen, daß ein besserer Gleichklang mit der Ortsplanung und mit den hohen Leistungen der Gemeinden und Städte in den Wohn- und Verkehrsstraßen herbeigeführt wird. Viele Hemmnisse, die gegenwärtig auftreten, könnten wesentlich leichter und rascher überwunden werden, wenn wir einer solchen Verlagerung auf die untere Ebene endlich Raum gäben.



    Eilers (Oldenburg)

    Ich darf abschließend für die FDP-Fraktion erklären, daß wir dem durch die Drucksache 192 geänderten Antrag der SPD-Fraktion unsere Zustimmung geben werden.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Preusker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Brecht hat vorhin zu einer weisen Beschränkung des Themas auf die vorliegenden Anträge geraten. Es ist nicht ganz leicht, diesem Vorschlag zu folgen, denn die Probleme hängen alle miteinander zu eng zusammen. Er selbst mußte zum Schluß darauf hinweisen, man werde eines Tages die Gesamtheit der Probleme doch noch einmal diskutieren müssen. Ich möchte mich dieser Auffassung anschließen.
    Ich freue mich darüber, wie sehr offensichtlich im Laufe von zwei weiteren Jahren eine Entspannung in der Problematik, die damals noch etwa hieß „Hie Mietwohnung, hie Eigenheim", eingetreten ist, sogar bis zu einem gemeinsamen Slogan hin - wenn ich dieses neue Modewort gebrauchen darf —: so viel Eigenheime wie möglich und so viel Mietwohnungen wie nötig. Ich glaube, das ist eine Basis, auf der man sich schon viel besser treffen kann.
    Weil ich eben durch den Kollegen Eilers noch in einer anderen Hinsicht wieder an die Debatten der vergangenen zwei Jahre erinnert worden bin, möchte ich darüber noch etwas hinzufügen. Damals ist der Streit immer wieder besonders darum gegangen, wer denn nun planen solle: der Bund, die Länder oder die Gemeinden; wer bewilligen solle: der Bund, die Länder, die Gemeinden; wer finanzieren solle: der Bund, die Länder, die Gemeinden. Ich habe dieser Debatte, in der eine Lanze für die Gemeinden gebrochen wurde, entnommen, daß die Auffassung auf allen Seiten immer stärker Raum gewonnen hat: Derjenige, den es eigentlich angeht, nämlich der Staatsbürger selbst, solle bestimmen, wie und wo er wohnen möchte.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Ich glaube, das müssen wir langsam wieder an das obere Ende aller Überlegungen stellen. Wenn wir von da her alle Probleme einrangieren, wird sich wahrscheinlich noch vieles besser lösen lassen.
    Ich war versucht, noch auf die Geschichte des Berichtssystems und die anderen Kompromisse des Zweiten Wohnungsbaugesetzes einzugehen, die im letzten den gordischen Knoten lösen sollten. Es ging um den Streit: zuviel oder zuwenig Eigenheime, zuviel oder zuwenig Mietwohnungen, zuviel Gewicht in den Landgemeinden, zuwenig Gewicht in den Städten beim Wiederaufbau, zuviel Gewicht beim Staat, zuwenig Gewicht beim Staatsbürger. Man wollte mit den Vorrangbestimmungen und Berichten in etwa zu einer optimalen Übereinstimmung zwischen Notlage und wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten und Gegebenheiten kommen. Selbst wenn man bejaht, daß in vielen Städten, und vielfach in Städten des zentralen wirtschaftlichen Sogs, noch große Lücken im Wiederaufbau bzw. im Bau von Mehrfamilienhäusern vorhanden sind, wird man doch auch folgendes sagen müssen, wenn man das Problem insgesamt und volkswirtschaftlich ansieht. Durch die hier vorgesehenen Vorrangbestimmungen hat sich doch sehr vieles gebessert. Sie räumen den opfer- und eigentumswilligen, bereits über Bauland verfügenden Eigenheimern aus der Gruppe der Minderbemittelten und den gleichartigen Eigenheimern in besserer Situation — sie bekommen die Auflage der Räumung einer Ersatzwohnung — einen absoluten Vorrang ein.
    Damit komme ich auf das zentrale Thema unserer heutigen Anträge: zur Zuteilung von Wohnraum an junge Familien. Ich stimme dem Kollegen Brecht zu, wenn er sagt, daß in der überwiegenden Zahl der Fälle gerade die junge Familie nicht in der Lage sein wird, schon mit dem Eigenheim anzufangen. Das wird in der Regel erst nach Jahren, mit wachsender Familie, mit zunehmender Kinderzahl, der Fall sein. Hier gehen dann Notwendigkeit, Wunsch und Fähigkeit einher. Lange Jahre werden dann noch von zusätzlichen Lasten bestimmt sein.
    Aber gerade die eine Möglichkeit der Förderung — auch mit Vorrang — des Eigenheimers, der eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellt, macht Wohnungen frei, die dann in einem normalen Fluß immer stärker den nachwachsenden jungen Familien zugute kommen. Daß das heute noch nicht restlos funktioniert, daß hier der Nachrückbedarf nicht gewissermaßen direkt erfüllt wird, sondern daß das vielfach um drei krumme Ecken geht, wissen auch wir.
    Der Herr Kollege Brecht befürchtete, man wolle vielleicht indirekt das 2. Wohnungsbaugesetz durch die Ziffer 4 des vorliegenden Antrags wieder ändern. Ich glaube, man wird im Ausschuß diese Dinge sehr schnell klarstellen können. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen einen Sinn haben sollen, dann muß der Vorrang dessen, der noch nicht zum Zuge gekommen ist, in der Gruppe, in der er einrangiert ist, beim Übertrag auf das nächste Jahr bestehenbleiben. Es muß also dann ohnehin erst einmal in einem wesentlichen Umfang dafür gesorgt werden, daß diese Gruppe abgebaut wird. Man braucht deswegen wahrscheinlich nicht noch die Schlüssel zu ändern, die im ganzen doch wieder von der Wohnungsnot geprägt werden.
    Weiter wird das Problem noch mit Hilfe von Sonderprogrammen in den einzelnen Ländern je nach Bedarf — entweder mit dem Schwergewicht auf Eigenheimen oder auf Wiederaufbauten; in manchen Ländern spielt das doch eine besondere Rolle — zusätzlich angegangen werden. Auch hier gibt es noch Ausweichmöglichkeiten genug. Es fehlt eben nur eines, und ich darf das vielleicht noch einmal aussprechen: Wenn man all die Debatten verfolgt, so verlaufen sie in der Regel so, daß jeder damit anfängt, zu sagen, es sei nicht zu bestreiten, welche außergewöhnlich großen Leistungen im Wohnungsbau in der Bundesrepublik in Bund, Ländern und Gemeinden in den vergangenen Jahren; von 1949 bis jetzt, vollbracht worden seien. Ohne



    Dr. Preusker
    Zweifel steht Deutschland im Wohnungsbau — gerechnet pro Einwohner — nach wie vor an der Spitze aller Länder Europas, auch Sowjetrußlands, oder wen wir sonst einbeziehen wollen. Wir haben von Jahr zu Jahr die Leistungen im Wohnungsbau bis zu den heutigen Rekordergebnissen gefördert und uns dabei im Grunde genommen immer entlang der Grenze der überhaupt nur denkbaren menschlichen und finanziellen Kapazität bewegt. Trotzdem sind wir immer noch nicht so weit, daß wir sagen können: die Bilanz ist ausgeglichen. Wir wissen auch, daß wir sie in einem Jahr noch nicht endgültig ausgleichen können. Es wird noch einige Jahre dauern, wobei man sich darüber streiten mag, ob man dann auf insgesamt 2,5 Millionen oder auf 2 Millionen Wohnungen, auf vier oder fünf Jahre kommt. Das ist, glaube ich, ziemlich belanglos. Die Frage läßt sich eben nicht in einem Jahr lösen, wenn es auch wünschenswert wäre.
    Es geht immer darum: Was ist jeweils das Dringlichste? Wieviel kann man in einem Jahr schaffen? Dazu läßt sich sagen, daß vom Gesetzgeber niemals eine ideale Lösung erreicht werden kann. Es gibt kein Schema, das bis in die letzte Gemeinde hinein wirklich restlos paßt, sondern man wird überall gemäß der besonderen Situation einiges mit besonderen Maßnahmen bewerkstelligen müssen. Dazu aber gibt das Gesetz die erforderlichen Handhaben.
    Aber einige Grundprinzipien sind wichtig. Mit welchen Mitteln kann der leidigen Wohnungsnot am schnellsten ein Ende bereitet werden? Eines hat sich ganz eindeutig erwiesen: Im ganzen können schneller und mehr Wohnungen geschaffen werden, wenn man alle diejenigen, die selbst in erheblichem Maße durch Sparen Opfer erbracht haben, fördert, als wenn man diese Aufgabe ausschließlich dem Staat und damit dem Steuerzahler aufbürdet.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Aus dieser ganz nüchternen, ich möchte sagen, primitiven Überlegung heraus sind die Gesetzgeber des Bundes und der Länder immer wieder zu der Überzeugung gekommen: Jawohl, es ist nicht nur aus politischen, soziologischen, ethischen und ideellen Gründen zweckmäßig, die Förderung des Eigentums in den Vordergrund zu stellen, sondern es handelt sich auch um eine ganz nüchterne Rechnung. Wir werden viel schneller mit der Wohnungsnot fertig werden, wenn wir möglichst denjenigen noch zusätzlich ein wenig Geld geben, die schon, ob wenig oder sehr viel, aus eigener Anstrengung und durch freien Verzicht ihren Beitrag dazu geleistet haben.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Auch aus dieser wirtschaftlichen Überlegung heraus sind wir nach wie vor der Meinung: Helfen, wo man nur helfen kann, und zwar nicht nur in der ganz engen Verknüpfung mit einem Eigenheim, sondern auch mit einer von Jahr zu Jahr wachsenden Förderung der Spartätigkeit im allgemeinen.
    Eines darf ich gerade angesichts der Forderung der SPD-Fraktion auf mehr Steuermittel — die 70 Millionen DM bis 1961 — einmal hervorheben. Der Erfolg der allgemeinen Spartätigkeit zugunsten der
    Förderung des Wohnungsbaus ist deutlich sichtbar geworden. Welch größeren Anteil an Kapitalmarktmitteln gegenüber früher, d. h. Mitteln der Sparkassen, der Hypothekenbanken, der Versicherungen usw., haben wir in den vergangenen Jahren, insbesondere seit 1958, wo der große Durchbruch der Sparwelle in unserem Volk sichtbar geworden ist, in den Wohnungsbau hineinstecken können, wo der Anteil der öffentlichen Mittel zwangsläufig größer sein mußte, weil er den Mangel an privater Spartätigkeit in etwa ausgleichen mußte; jetzt aber haben wir sie.

    (Abg. Dr. Dresbach: Damals wäre also das Preusker-Sparen nicht notwendig gewesen!)

    — Aber, Herr Kollege Dresbach, diese Auseinandersetzung müßten Sie eigentlich mit meinem damaligen Kollegen von der Finanz und nicht mit mir führen.
    Ich möchte nur folgendes herausstellen. Bedenken Sie, meine Damen und Herren, daß wir noch vor wenigen Jahren die 7 1/2- oder 8%ige Effektivverzinsung einer erststelligen Kapitalmarkthypothek als eine zwangsläufige Begleiterscheinung des Wohnungsbaues hinzunehmen gewöhnt waren! Wir rüsten uns jetzt, für das Jahr 1959 auf den 5%igen Pfandbrief umschalten zu können, und zwar 5 & als marktkonforme Verzinsung ohne steuerliche Vergünstigung und ähnliches. Das ist also eine rund 2%ige Verzinsung der Sollzinsen im Wohnungsbau.
    Es muß hier einmal ausgesprochen werden, was das bedeutet. Der Herr Kollege Brecht hat es — ich glaube, es war in Dillenburg — vor einiger Zeit auf einer Tagung auch schon gesagt. Es bedeutet, daß man praktisch etwa 2000 DM mehr an Ersthypothek auf dem Kapitalmarkt zur Finanzierung seines Hauses aufnehmen kann, ohne daß man, wie es früher der Fall gewesen wäre, in eine Kostenverteuerung kommt.
    Meine Damen und Herren, das ist doch der eine große Impuls für die Belebung des Wohnungsbaus der kommenden Jahre, auf den wir große Hoffnungen setzen können: die private Spartätigkeit — ich rechne dazu, Herr Kollege Brecht, auch die Opferbereitschaft in den Genossenschaften; ich habe in den Ausschüssen wiederholt gesagt, daß ich sehr wohl einen Unterschied zwischen den Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsbauunternehmen schlechthin zu machen weiß —, die allgemeine Eigentumsspartätigkeit, die Bauspartätigkeit, insbesondere das Wohnungsbauprämiensparen, und überhaupt die allgemeine große Sparwelle in unserem Volk.
    Ich glaube, wir können darauf vertrauen, daß die Wohnungsnot mit Hilfe der verstärkten Spartätigkeit überwunden wird, und zwar eher, als wenn wir versuchten, aus dem so schmalen Steuerkuchen um 30, 40, 50 oder 70 Millionen DM zwischen den 10 oder 20 dringenden Bedarfsträgern — angefangen von den Renten bis hin zum Wohnungsbau oder sonst was — hin und her zu rechten. Hier gilt, meine ich, in erster Linie die Parole: entweder den reichen Staat und das arme Volk oder den ar-



    Dr. Preusker
    men Staat und das reiche Volk! Wenn man den bisher gegangenen Weg konsequent weitergeht, wird man sehr viel schneller zur Lösung des Problems der Unterbringung der jungen Familien, der kinderreichen Familien, der Sowjetzonenflüchtlinge und all der Menschen, die noch auf eine Wohnung warten, kommen, als wenn man sich nur an den Staat statt auch an die Allgemeinheit und insbesondere an den Sparer wendet.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)