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    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Weltner (Rinteln) . . . . . . . . . 2685 A Wahl des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/ CSU) zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 2685 A Zur Tagesordnung: Franke (SPD) . . . . . . . . . 2685 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 2686 C Walter (FDP) . . . . . . . . . 2687 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksache 595) — Erste Beratung — . . . . . . 2687 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU! CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2687 B Lücke, Bundesminister . . 2690 A, 2699 B Dr. Brecht (SPD) 2693 B, 2706 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 2700 D Dr. Preusker (DP) . . . . . . 2703 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2705 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2707 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 192); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 396); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksache 397, zu 397) — Zweite Beratung — 2714 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Sondermaßnahmen für den Wohnungsbau zugunsten der Zuwanderer und Aussiedler; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksachen 231, 398, zu 398) . . . . 2714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553) — Dritte Beratung — 2714 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksache 419); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 572, zu 572) — Zweite und dritte Beratung — 2715 A Lange (Essen) (SPD), Berichterstatter 2715 B Wahl von weiteren Schriftführern (Drucksache 614) 2715 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 596) - Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597) - Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 2315 D, 2725 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2719 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2720 C Gewandt (CDU/CSU) 2724 C Kriedemann (SPD) 2726 C Rösing (CDU/CSU) 2727 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601) — Erste Beratung — 2727 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungsinstitut Saint-Louis (Drucksache 551) - Erste Beratung — . . . . 2727 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksache 586) —Erste Beratung — 2727 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 177) 2727 C Antrag der Fraktion der DP betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (Drucksache 627); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (DP) (Drucksache 628) — Erste Beratung — 2727 D Nächste Sitzung 2727D Anlagen 2729 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2685 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Birkelbach 7. 11. Blachstein 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Lenz (Brühl) 6. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Menke 6. 11. Dr. Menzel 7. 11. Müller-Hermann 6. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. 011enhauer 7. 11. Pietscher 8. 11. Dr. Preiß 6. 11. Rademacher 7. 11. Dr. Ratzel 6. 11. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 6. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Siebel 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Frau Wessel 6. 11. Dr. Will 7. 11. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 29. 11. Dr. Besold 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Bleyler 30. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Krüger 11. 11. Dr. Leverkuehn 20. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 30. 12. Anlage 2 Umdruck 175 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553, 608) Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag - Drucksache 553 - wird die Entschließung unter Nr. 3 wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a werden hinter dem letzten Wort „einzubringen" folgende Worte angefügt: „auch mit dem Ziel, Verstöße mit geringem Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden," 2. Buchstabe b wird gestrichen. Bonn, den 6. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 177 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der DP an den Ausschuß für Inneres betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Artikel 131 GG - Drucksache 432 -. Bonn, den 4. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Druck sacken 192, 397) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen 2730 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues. In den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1961 stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung." 2. In dem durch Artikel 1 Nr. 3 neu gefaßten § 101 Abs. 1 wird die Zahl „100 000" jeweils durch die Zahl „500 000" ersetzt. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksachen 419, 572) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) dem Bundestag so rechtzeitig vorzulegen, daß das Gesetz vor Beginn des Haushaltsjahres 1959 verabschiedet werden kann. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die wohnraummäßige Versorgung junger Familien auch dadurch zu fördern, daß vom Bund durch Zinszuschüsse verbilligte Kapitalmarktmittel solchen Eigenheimbauherren gewährt werden, die eine geeignete Wohnung des Wohnungsbestandes für eine junge Familie freimachen; 2. zu prüfen, welche Kontrollmöglichkeiten anzuwenden sind, um sicherzustellen, daß die auf der Grundlage der Kanzlerlösung zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern bereitgestellten Mittel innerhalb des gesamten Wohnungsbauprogramms in voller Höhe je Person eingesetzt werden und daß binnen angemessener Zeit die den Sondermitteln entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern wohnungsmäßig für die Dauer - auch unter Inanspruchnahme des Wohnungsbestandes - zumutbar untergebracht wird; 3. sicherzustellen, daß gemäß § 48 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht förderungsfähigen Anträge von den zuständigen Stellen entgegengenommen werden, 4. zu veranlassen, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erfolgt; 5. dafür zu sorgen, daß die Länder die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach Maßgabe der §§ 30, 31 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auf die Bewilligungsstellen verteilen und damit die unerledigten Anträge zur Grundlage der Verteilung machen. Der Bundestag erwartet, daß auf diese Weise die unerledigten Anträge in einer angemessenen Frist berücksichtigt werden. Bonn, den 6. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Frede (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 19) : Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Ungewißheit über den Fortbestand des Bundesbahnausbesserungswerks Göttingen erneut zu einer erheblichen Beunruhigung der Belegschaft dieses Werkes geführt und die Vertretungskörperschaften von Stadt und Landkreis Göttingen veranlaßt hat, sich mit der dadurch entstandenen Lage zu beschäftigen und nachdrücklich gegen eine weitere Verminderung der Kapazität oder allmählichen Stillegung auszusprechen? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu verhindern, daß infolge Personalschwunds, weiterer Verlagerung von Aufgaben auf andere Betriebe und der damit verbundenen Schließung von Teilwerkstätten der Schrumpfungsprozeß fortschreitet? Beabsichtigt sie weitere Betriebseinschränkungen? Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die vom Herrn Bundespostminister am 18. Oktober 1958 in Braunschweig geäußerte Ansicht, daß aus wirtschaftlichen und politischen Gründen die Zonenrandgebiete bei allen Maßnahmen, welche ihre Struktur beeinflussen, besonders pfleglich zu behandeln sind, und ist er gegebenenfalls bereit, auch für das Bundesbahnausbesserungswerk in der industriearmen Zonenrandstadt Göttingen entsprechende Folgerungen zu ziehen? Die Entschließung des Landkreises Göttingen vom 23. Oktober 1958, die sich mit dem Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen befaßt, ist mir zugegangen. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer schrittweisen Rationalisierung und Modernisierung zu einer erheblichen Einschränkung ihrer gesamten Ausbesserungswerkstätten kommen muß. Es sind daher in den letzten Jahren eine Reihe von Ausbesserungswerkstätten in den verschiedensten Gegenden Deutschlands stillgelegt worden. In anderen Ausbesserungswerkstätten hat sich eine Verminderung der Zahl der dort arbeitenden Menschen nicht vermeiden lassen. Alle Einschränkungen sind jedoch so vorgenommen worden, daß Entlassungen nicht erfolgt sind. Der Rückgang der Beschäftigungszahl im Ausbesserungswerk Göttingen ist im Vergleich zu dem Gesamtrückgang der in den Ausbesserungswerk- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2731 stätten beschäftigten Mitarbeiter sehr gering. Insgesamt ist die Zahl der Mitarbeiter in den Eisenbahn-Ausbesserungswerkstätten von 1949 bis 1958 dank der durchgeführten Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn um mehr als 37 % zurückgegangen. Schon das Gutachten, das im Jahre 1950/51 im Auftrage der Hohen Kommissare durch das amerikanische Ingenieurbüro Coverdale und Colpitts erstellt worden ist, wies darauf hin, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ausbesserungswerkstätten weit übersetzt sei und daß eine Stillegung von mindestens der Hälfte der Bundesbahnausbesserungswerkstätten nach und nach notwendig sein werde. Die Deutsche Bundesbahn bereitet daher, nachdem eine erste Stillegungswelle für die Werkstätten abgeschlossen ist, ein neues Programm vor, nach dem weitere Stillegungen von Ausbesserungswerkstätten in den nächsten Jahren erfolgen werden. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir uns bemühen, die Werkstätten im Zonenrandgebiet und in wenig industrialisierten Gebieten möglichst zu schonen. Diese Grundsätze haben sich aber z. B. bei der Stillegung des Ausbesserungswerkes in Lübeck auch nicht durchsetzen lassen, da neben der Lage der Ausbesserungswerkstätte und den sozialen Verhältnissen an dem betreffenden Ort natürlich auch die technischen Notwendigkeiten des Betriebes der Deutschen Bundesbahn entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Die Stillegung von Ausbesserungswerkstätten erfolgt auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nach eingehender Fühlungnahme mit den zuständigen Länderregierungen durch Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn, den der Bundesminister für Verkehr dann endgültig zu genehmigen hat. Er muß also die politischen Konsequenzen verantworten. Es ist leider nicht zu vermeiden, daß bei der dringend notwendigen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn zur Ausschaltung überflüssiger Ausgaben und zur Herabdrückung ihres Defizits auch Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die in den einzelnen Gebieten als hart empfunden werden. Jede Stillegung ist jedoch bisher erfolgt, ohne daß Mitarbeiter arbeitslos wurden, Dies ist im wesentlichen eine Folge der seit Jahren bestehenden, vorübergehend aufgehobenen, aber jetzt wieder eingeführten Einstellungssperre, durch die der natürliche Abgang in den einzelnen Werkstätten und Betriebsstellen der Deutschen Bundesbahn nicht wieder ersetzt wird, so daß automatisch eine Schrumpfung der Belegschaftszahlen eintritt. Gerade weil seitens des Hohen Hauses immer wieder gefordert wird, daß die Rationalisierungsmöglichkeiten, die die Deutsche Bundesbahn hat, voll ausgenutzt werden, insbesondere wenn dabei ein zusätzlicher Kapitalaufwand nicht erforderlich ist, darf ich darum bitten, daß den Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung von einzelnen Werkstätten das notwendige Verständnis entgegengebracht wird. Gerade der Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Stillegung von ganzen Werksgruppen beweisen, wie planmäßig die Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren betrieben worden ist. Allein der Strukturwandel in der Zugförderung, der durch die teilweise Umstellung von Dampflok- auf elektrischen und Diesel-Betrieb erfolgt, bringt einen wesentlich geringeren Arbeitsanfall nicht nur bei der Zugförderung selbst, sondern auch für die Reparaturwerkstätten. Die Verbesserung in den Laufeigenschaften der Waggons, hier vor allem der Ersatz der Gleit- durch Rollenlager, die dadurch möglichen Erleichterungen in der Bau- und Betriebsordnung, die Verbesserung der Arbeitsverfahren in den Werkstätten selbst und die günstigeren Betriebsbedingungen, die auch beim Dampflok-Betrieb geschaffen werden konnten, haben weitgehende Ersparnisse gebracht, die auch in der Zukunft die Schließung weiterer Ausbesserungswerkstätten erzwingen werden. Er kann angenommen werden, daß in den nächsten Jahren noch wenigstens 8 bis 10 weitere Ausbesserungswerkstätten geschlossen werden müssen, zumal bisher nicht daran gedacht ist, diese Ausbesserungswerkstätten anders als zu Reparaturen zu benutzen, denn Neuanfertigungen in den eigenen Werkstätten der Deutschen Bundesbahn würden eine empfindliche Schädigung des Arbeitsvolumens bei der seit Jahren strukturell notleidenden Waggon- und Lokomotiv-Industrie hervorrufen. Seebohm Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 20) : Wie wird die Rente eines langjährig Erwerbslosen berechnet. wenn er während der Erwerbslosigkeit eine versicherungspflichtige Teilbeschäftigung ausgeübt hat? Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß in solchen Fällen die sich aus der Teilbeschäftigung ergebenden niedrigen Beiträge der Rentenberechnung zugrunde gelegt werden, während die Arbeitslosigkeit selbst nicht als Ausfallzeit angerechnet wird? Die Höhe der Rente wird durch drei Faktoren bestimmt, nämlich die für den Versicherten maßgebende Bemessungsgrundlage, die anrechnungsfähige Versicherungszeit und den Steigerungssatz. Die Bemessungsgrundlage, auf die es in diesem Zusammenhang entscheidend ankommt, wird nach Monaten berechnet und zwar in der Weise, daß die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebenden Vomhundertsätze durch die Zahl der zu berücksichtigenden Beitragsmonate geteilt und mit 12 vervielfältigt wird. Als Beitragsmonat in diesem Sinne gilt der Kalendermonat. Hierbei ist ein voller Kalendermonat auch dann anzusetzen, wenn die tatsächliche Beschäftigungszeit kürzer ist. Nach dieser Regelung ist es belanglos, ob höheren Entgelten eine kurze Versicherungszeit gegenübersteht oder ob niedrigere Entgelte in einer entsprechend längeren Beschäftigungszeit erzielt werden. Deshalb erfolgt bei Versicherten, deren Beschäftigungszeit nicht einen vollen Kalendermonat umfaßt, der Ausgleich für die durch die vorgeschriebene Berechnungsweise geminderte Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten im Wege 2732 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 einer Verlängerung der Versicherungszeit. Hierzu folgendes Beispiel: Ein Versicherter hat 12 Monate lang jeweils nur einen halben Monat gearbeitet und wegen seiner Teilbeschäftigung nur 60 % des Durchschnittsversicherten verdient. Seine persönliche Bemessungsgrundlage beträgt unter Berücksichtigung einer Versicherungsdauer von 12 Monaten somit 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Würde nur die tatsächliche Versicherungszeit von 6 Monaten der Berechnung zugrunde gelegt werden, dann stellte sich zwar die persönliche Bemessungsgrundlage auf 120 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage, jedoch würde die Leistung dieselbe sein, weil der höheren persönlichen Bemessungsgrundlage nur eine Versicherungsdauer von einem halben .Jahr gegenübersteht. Der teilbeschäftigte Versicherte erfährt also insoweit keinen Nachteil. Die Wirkung ist eine andere, sobald neben Beitragszeiten, die zur Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten herangezogen werden, Ersatz-, Ausfall- oder Zurechnungszeiten zu berücksichtigen sind. Die Höhe der Leistung für diese Zeiten bestimmt sich ebenfalls nach der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten, so daß jede Minderung dieser Größe auch zu einer entsprechend geringeren Leistung führt. Ein während einer Ausfallzeit erzielter geringer Entgelt mindert demgemäß die Bemessungsgrundlage, ohne daß in einem solchen Fall die Minderung durch eine zusätzliche Versicherungsdauer ausgeglichen wird. Die Berücksichtigung der tatsächlichen, nach Stunden, Tagen oder Wochen berechneten Beschäftigungszeit bei der Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage würde in diesen Fällen zu einem befriedigenderen Ergebnis führen. Dennoch ist die Wahl des Kalendermonats als Zeiteinheit auch bei Teilbeschäftigung aus folgenden Gründen unter den gegebenen Umständen für die einzig mögliche Lösung gehalten worden: 1. Da bei der Wartezeit und bei der Feststellung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre von Kalendermonaten ausgegangen wird, erscheint es der Einheitlichkeit wegen ausgeschlossen, für die Berechnung der persönlichen Bemessungsgrundlage eine andere Zeiteinheit zu bestimmen. 2. Jede kleinere Zeiteinheit als der Kalendermonat würde die Rentenberechnung außerordentlich erschweren. Auch die Rechnung mit Tagen würde nicht ganz befriedigen, weil es Beschäftigte gibt, die nicht den ganzen Tag über arbeiten. 3. Bei der Eintragung der Beschäftigungszeit in die Versicherungskarte sind nach den zur Zeit geltenden und den früheren gesetzlichen Vorschriften Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mehr als einen vollen Kalendermonat ausmachen. Unter diesen Umständen ließen sich kleinere Zeiteinheiten aus den Versicherungsunterlagen nicht entnehmen, so daß Rückfragen notwendig würden, die wiederum eine Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge mit sich bringen und in den meisten Fällen außerdem erfolglos wären. Der geschilderte Sachverhalt macht deutlich, daß eine andere als die derzeitige Regelung auf unüberbrückbare Schwierigkeiten stoßen würde. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 21): Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei den Manövern mit dem Stahlhelm gemacht? Hält es der herr Bundesverteidigungsminister für notwendig, ihn zu verbessern? Der bisherige Stahlhelm hat sich allgemein bewährt. Es gibt keinen Helm, über den nicht irgendwelche Klagen vorliegen. Es sind jedoch Versuche für eine Verbesserung veranlaßt worden mit dem Ziel der Festigung des Sitzes, der Verminderung des Gewichtes und der Erhöhung der Beschußtüchtigkeit. Die Versuche versprechen Erfolg. Es wurde ein Stahl gefunden, der — unter Beibehaltung der bisherigen Farm des Helmes — eine bessere Beschußtüchtigkeit als das bisher verwendet Material ergeben hat und darüber hinaus eine Gewichtsersparnis bis zu 150 Gramm erlaubt. Strauß Anlage 10 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung Die unterzeichneten Abgeordneten begründen ihre Ablehnung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes in der Fassung des Ausschußberichtes wie folgt. Alle im vorliegenden Gesetz enthaltenen Maßnahmen im Interesse der Volksgesundheit werden voll gebilligt. Die nunmehr von der Regierungsvorlage abweichende Methode der Kennzeichnungspflicht geht jedoch über dieses Ziel hinaus und ist geeignet, die Durchführbarkeit des Gesetzes in weiten Bereichen der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben in Frage zu stellen. Darüber hinaus befürchten die Unterzeichneten einen unnötigen kostspieligen Verwaltungsaufwand. Franz Unertl Frh. Guttenberg G. Sühler Bauereisen Phil. Meyer Geiger Lermer Krug Wittmer-Eigenbrodt Höcherl L. Franz Karl Wieninger F. Funk Dr. Reinhard Wittmann Stiller Dr. Dollinger Dr. Zimmermann Memmel v. Haniel Leukert Bauer Josef Spies Seidl (Dorfen) Fuchs Dr. Winter Pernoll Demmelmeier
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Dr. Brecht, wenn das Zweite Wohnungsbaugesetz, das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz, so miserabel wäre, wie Sie und Ihre
    Freunde es immer hinzustellen versuchen, dann müßte man sich eigentlich darüber wundern, daß wir in ,der deutschen Bauwirtschaft im Augenblick 61 000 Arbeitsplätze haben, die nicht mit Arbeitern besetzt werden können.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Man müßte sich ,weiter darüber wundern, daß eis trotz der Worte vom „Totengeläut des sozialen Wohnungsbaues" und von der „Katastrophe", die alle Jahre wieder hier im Bundestag aufkreuzen, der Bundesregierung möglich ist, zu erklären, daß wir in diesem Jahre voraussichtlich die Zahl von 500 000 Wohnungen erreichen, wobei die Qualitätsverbesserung und der steigende Eigentumsanteil zu berücksichtigen sind; und ich kann namens der Bundesregierung sagen, daß für das kommende Jahr so viel öffentliche Mittel bereitgestellt sind, daß bei normaler Entwicklung auch das kommende Baujahr denselben Erfolg bringen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Und, meine Damen und Herren, wenn das keine Leistungen sind, — für den Kenner der wohnungspolitischen Feinheiten war doch ein Positives Ihren Ausführungen zu entnehmen: daß Sie die „Totenglocke des sozialen Wohnungsbaues" jetzt nicht geläutet haben.

    (Abg. Dr. Brecht: Ich habe sie noch nie geläutet, Herr Minister, nur Sie unterschieben das!)

    Ich bin eigentlich froh, daß Sie damit der Bundesregierung bestätigen, daß sie sozial handelt und die im Zweiten Wohnungsbau- und Familienheimgesetz festgelegte Verpflichtung einhalten will, noch einmal 1,8 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues zu erstellen, um damit sicherzustellen, daß die kleinen Leute zu einer angemessenen Wohnung und möglichst zu einem Eigenheim kommen.
    Und nun fordern Sie unentwegt eine Änderung eines Gesetzes, weil Sie offensichtlich nicht damit einverstanden sind, daß die Vorrangstellung der Eigentumsbildung in Arbeiterhand nun wirklich zum Funktionieren kommt.

    (Widerspruch, Ohund Na! Na!-Rufe bei der SPD. — Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie, Herr Dr. Brecht, haben gesagt, in § 1 stehe, wir hätten die Wohnungsnot zu beseitigen, und so weiter, haben Sie gesagt.

    (Abg. Dr. Brecht.: „und zugleich"!)

    — „und zugleich" ; und dann: „und so weiter". Hier möchte ich Ihre Eigenheimfreundlichkeit doch etwas aufhängen. Wenn Ihr Eigenheimbekenntnis so ehrlich ist, dann sprechen Sie aus: „und zugleich breite Kreise des Volkes durch Bildung von Einzeleigentum mit Haus und Boden zu versehen". Dies „und so weiter" könnten wir vielleicht bei der nächsten Debatte so ausdeuten,

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU) daß es den letzten Teil auch ausdrückt.




    Bundesminister Lücke
    Meine Damen und Herren! Aus der Entstehung der Vorränge muß noch einmal erwähnt werden, was ich gesagt habe: daß die CDU- und CSU-Fraktion damals durch mich als Ausschußvorsitzenden hier einen Antrag einbringen ließ, der eine quotale Bindung bestimmter öffentlicher Mittel für die Bildung von Einzeleigentum einkommensschwacher Bevölkerungskreise vorsah. Wir wollten damit sicherstellen, daß der Staatsbürger, der verwaltungsunkundig ist, bei den Behörden nicht hinten herunterfällt, wenn er mit seinem Antrag kommt. Die Regierung legte dann im Zweiten Wohnungsbaugesetzentwurf — während der Amtszeit meines verehrten Vorgängers Kollegen Dr. Preusker — einen Rechtsanspruch fest; und es war das Bestreben der Länder und Ihrer Kollegen, die die Rangstufen der Einkommensschwachen ins Gesetz hineingebracht haben und das Berichtssystem forderten.
    Nun muß ich mich mit Ihnen darüber auseinandersetzen, daß dieses Berichtssystem so und so nicht funktioniert. Ich wäre glücklich, wenn die Ränge verschwinden könnten, weil sie nie von meinen Freunden gefordert worden sind. Mir liegt daran, daß das einmal klargestellt wird. Und dann ist es doch so gewesen, daß meine Fraktion in den Ausschußberatungen forderte: Wenn der Staatsbürger Maier oder Müller seinen Antrag vorlegt — er hat eine Eigenleistung erbracht —, dann soll der angenommen werden, damit er endlich zum Zuge kommt. Dem haben auch Sie zugestimmt. Nun hat der Staatsbürger in 83 000 Fällen Anträge — davon sind vier Fünftel von Einkommensschwachen — vorgelegt; sie sind bisher nicht bedient worden. Es ist doch recht, wenn die Regierung bei der Verteilung der erheblichen Bundeshaushaltsmittel dafür sorgt, daß diese Anträge vorrangig bedient werden können.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich betone, es sind überwiegend Einkommensschwache im Sinne des Familienheimgesetzes, die diese 83 000 Anträge bei den Bewilligungsstellen gestellt haben.
    Die SPD-Fraktion fordert Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und hat wohl — so habe ich das verstanden — in ihrem Änderungsantrag Umdruck 178 die Forderung, die Degression wegfallen zu lassen, dahin umgedeutet, daß in den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1961 mindestens 700 Millionen im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden sollten. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen ebenso wie den Änderungsantrag zum Zweiten Wohnungsbaugesetz.
    Die Finanzierungsmöglichkeiten — ich bin darauf nur zum Teil eingegangen, die Debatte wird sicherlich noch einiges dazu bringen — sind dank der guten Entwicklung unserer sozialen Marktwirtschaft so, daß wir infolge des gewachsenen Vertrauens der Sparer in der Lage sind, in großem Umfang auf den Kapitalmarkt zurückzugreifen. Ich kann — das war bei meinen verehrten Vorgängern nicht immer so, sie waren nicht immer so sehr von der Kapitalmarktsonne beschienen — als jetziger Minister Ihnen, meine Damen und Herren, versichern, daß bei normaler Entwicklung im kommenden Jahr wiederum 500 000 Wohnungen im Bundesgebiet erstellt werden. Es ist also nicht begründet und erscheint, Herr Dr. Brecht, auch nicht als besonders phantasievoll, nun wieder mehr öffentliche Gelder zu fordern. Unsere Forderung geht dahin, die bereitgestellten öffentlichen Gelder — das strebt die Bundesregierung mit den Damen und Herren Landeswiederaufbauministern an — zu strecken, um möglichst viel Kapitalmarktgeld in den Wohnungsbau hineinzubringen. Dafür reichen die bereitgestellten öffentlichen Gelder aus. Ich bitte deshalb, den Antrag Umdruck 178 der SPD-Fraktion abzulehnen.
    Auf die Frage, Herr Dr. Brecht, die Sie wegen der 500 Millionen Bindungsermächtigung stellten, darf ich zur Aufklärung folgendes antworten: Diese 500 Millionen Bindungsermächtigung, von denen ich in der Regierungserklärung sprach, sind für den Haushalt 1960 vorgesehen. Es handelt sich nicht um die von der Bindungsermächtigung betroffenen Mittel, die jetzt an die Länder zu einem Teil zur Verteilung gelangen, und dafür ist — das ist eine Sache, die der Ausschuß zu entscheiden haben wird — in die Bemerkungen zum Haushalt aufgenommen worden, daß dazu neue Einsatzrichtlinien zu erlassen sein werden. Wie die aussehen, weiß ich nicht. Es handelt sich also um die Gelder des übernächsten Jahres.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eilers.

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    Rede von Jan Eilers


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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für meine Freunde der Fraktion der Freien Demokraten habe ich folgendes zu erklären. Auch wir sind der Auffassung, daß die Förderung des Baues von Familieneigenheimen auch künftig verstärkt erfolgen sollte. Gleichzeitig sind wir der Meinung, daß es viele Familien geben wird, die wegen der Eigenart des Berufes des Familienvorstandes oder aus anderen Gründen kein oder noch kein Interesse daran haben, ein Eigenheim zu bauen oder zu erwerben. Das hindert uns nicht, anzuerkennen, daß in der Bundesrepublik in den letzten Jahren auf dem Gebiete des sozialen Wohnungsbaues erhebliche Leistungen vollbracht werden konnten. Es darf aber kein Zweifel darüber herrschen, daß dennoch eine große Wohnungsnot in der Bundesrepublik besteht, vor allem in den ausgebombten Städten und in den Städten, die Heimatvertriebene aus dem Osten in großer Zahl aufgenommen haben.
    Wenn dem so ist, darf ich allerdings meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß der Herr Bundesminister für den Wohnungsbau vor zwei Tagen vor der Verwaltungsakademie in Köln nach Zeitungsmeldungen gesagt hat, der Bedarf werde in den nächsten Jahren bei 2,5 Millionen Wohnungseinheiten liegen, und er selbst sei über die Höhe dieses Bedarfs in den nächsten fünf Jahren überrascht. Wenn diese Meldungen der Presse zu-



    Eilers (Oldenburg)

    treffen sollten, dann muß diese Ihre Äußerung, sehr verehrter Herr Minister, doch überaus nachdenklich stimmen.
    Die Zahl der Wohnungsuchenden ist außerordentlich groß, auch unter denen, die ein ausreichendes Kapital für den Bau von Eigenheimen nicht nachweisen können. Wir alle wissen aus den Statistiken, daß 25 % aller Wohnungsuchenden einkommenschwach sind. Sie bilden also gewissermaßen den Bodensatz derer, die bei allen Hilfsmaßnahmen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Städte bisher nicht mit einer Wohnung und erst recht nicht mit einem Eigenheim versorgt werden konnten. Bei diesen 25% der Wohnungsuchenden läßt die finanzielle Leistungsfähigkeit eine Monatsmiete von höchstens 35 bis 40 DM zu. Dann aber ist es völlig ausgeschlossen, daß ein großer Teil dieser Wohnungsuchenden in der Lage ist, ein Eigenheim zu errichten, es sei denn, der Bund, die Länder und die Gemeinden wären bereit, öffentliche Mittel in einem Maße einzusetzen, das nicht mehr wirtschaftlich wäre. Wenn also die Bundesregierung an ihrer bisherigen allgemeinen Konzeption festhalten will, müßten sicherlich künftig höhere Mittel eingesetzt werden. Es muß aber etwas geschehen, um gerade diesen 25 %, den Ärmsten unter den Wohnungsuchenden, eine Hilfe zuteil werden zu lassen, denn sie hausen nun schon seit fast einem Jahrzehnt entweder in Baracken, die leider noch nicht beseitigt werden konnten, oder aber in Elendsquartieren, die dringend der Auflösung bedürfen. Für sie muß endlich etwas Zusätzliches getan werden. Das wird aber nur möglich sein, wenn man, besonders in den Städten, die Rangstufe für solche Fälle einer Änderung unterzieht.
    Der Herr Minister meinte vorhin, bei den einkommenschwachen Familien werde eine Möglichkeit dadurch geschaffen, daß die vorhandenen Wohnungen durch solche Familien, die ein Eigenheim errichten wollten, geräumt würden. Das, sehr verehrter Herr Minister, ist, glaube ich, zu einem wesentlichen Teil ein Trugschluß, und zwar deshalb, weil den Vermietern das Auswahlrecht zusteht und weil sie wohl in den seltensten Fällen geneigt sein werden, solche Familien aufzunehmen, bei denen sie unter Umständen fürchten müssen, die monatliche Miete nicht zu bekommen. Ich halte daher das, was Sie als mögliche Lösung aufzeigen, für außerordentlich fragwürdig.
    Wir sind mit Ihnen und mit der Regierungskoalition der Auffassung, daß man für die jungen Familien Zusätzliches, d. h. mehr tun muß, als in der Vergangenheit zu tun möglich war und als tatsächlich festzustellen ist. Auch wir sind der Meinung, daß besonders die jungen Familien die staatserhaltende Substanz darstellen können. Wie aber ist es gegenwärtig, wenn wir uns den Bau der Eigenheime anschauen? Die Auswirkungen der jetzigen Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sind doch leider so, daß man sagen kann: die junge Familie ist ohne Kind. Das Ziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sollte aber doch sein, eine Hilfe für die Familie mit Kind und mit Kindern zu geben. Ich glaube, daß hier von der Bundesregierung erheblich bessere Möglichkeiten aufgezeigt werden müssen, als Sie, sehr verehrter Herr Minister, es soeben taten. Ich bin allerdings mit Ihnen der Meinung, daß die von Ihnen in Aussicht gestellten Zinsbeihilfen zur Lösung sicherlich beitragen können, obwohl ich befürchte, daß diese Zinsbeihilfen nicht ausreichen werden, gerade diesen jungen Familien eine spürbare Hilfe zu gewähren.
    Wir sind mit der SPD-Fraktion dieses Hauses der Auffassung, daß Sie zunächst die 70 Millionen DM, um die Sie die 700 Millionen DM kürzen möchten, für den Bau von Familienheimen für junge Familien bereitstellen sollten, damit wir wenigstens hier den guten Willen der Bundesregierung sehen, den deklamatorischen Erklärungen auch die Tat folgen zu lassen. Wir werden also diesem Antrag der SPD unsere Zustimmung geben.
    Was unserer Fraktion aber besonders am Herzen liegt, ist, daß gerade den kinderreichen Familien noch mehr Aufmerksamkeit zugewandt werden sollte, als es in der Vergangenheit der Fall war. Wir alle wissen, daß das Zweite Wohnungsbaugesetz dafür zweifellos etliche Möglichkeiten vorsieht. Die Tatsache aber ist, daß die kinderreichen Familien auch bei dieser Förderung nur selten in der Lage sind, ein Eigenheim zu errichten.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Ich bin gezwungen, ihm Rahmen dieser Debatte auch auf das Problem einzugehen, das Herr Dr. Brecht ansprach, und zwar deshalb, weil Sie, sehr verehrter Herr Minister, in der letzten Zeit mehrfach Gelegenheit genommen haben, auf diese Konzeption hinzuweisen. Ich meine das Problem der 3 1/2 Millionen Pendler in der Bundesrepublik. Dieses Problem hat ein mehrfaches Gewicht. Die Pendler sind gezwungen, ständig den Verkehr zusätzlich zu belasten. Sie haben einen zusätzlichen Verlust an Zeit, einen zusätzlichen Verbrauch an Kraft, zusätzliche Ausgaben für die Fahrten, für die Ernährung und schließlich auch für die Kleidung. Die Folge ist eine Minderung des Realeinkommens. Es kann nach meiner Auffassung kein lobenswertes Ziel der Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung sein, nun etwa noch mehr Pendler mit all diesen Problemen entstehen zu lassen; dieser Auffassung sind Sie offensichtlich, sehr verehrter Herr Minister.
    Mir liegt Ihr Erlaß vom 1. September dieses Jahres vor, den Sie an sämtliche für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Herren Minister der Länder gerichtet haben. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten daraus wohl einmal etwas vorlesen, weil ich es mit Ihren eigenen Redewendungen hier sagen und nicht von mir deklarieren möchte. Sie haben in diesem Erlaß zum Ausdruck gebracht:
    Wenn ich mir auch im klaren darüber bin, daß es in erster Linie Aufgabe der Wirtschafts- und Raumpolitik sein muß, durch geeignete, marktkonforme Maßnahmen den Zuwachs an neuen, vorwiegend gewerblich-industriellen Arbeitsplätzen möglichst außerhalb der Großstädte und industriellen Ballungskerne zu halten und diesen und damit auch den neu ent-



    Eilers (Oldenburg)

    stehenden Wohnungsbedarf stärker in die Randgebiete der Ballungszonen und in die Mittel- und Kleinstädte mit gewerblich-industriellen Ansatzpunkten zu lenken, so dürfte doch auch eine entsprechende Lenkung der Wohnungsbaumittel in diese nicht übersättigten Räume und die dadurch bewirkte Steigerung der Wohnungsbautätigkeit außerhalb der bisherigen stark en Zuwanderungsgebiete dazu beitragen, den Wanderungsstrom in die Ballungsräume und den dadurch entstehenden neuen Wohnungsbedarf in diesen Gebieten herabzumindern.
    Meine Damen und Herren, machen Sie mich nicht für diesen Schlangensatz verantwortlich; er steht hier so drin.
    Auch in Gebieten mit starkem Berufsverkehr im Einzugsbereich der Großstädte sollten der Wohnungsbedarf bevorzugt am Standort der Arbeiterwohnsitzgemeinden befriedigt und die Wohnungsbaumittel entsprechend gelenkt werden,
    — und jetzt kommt das Wesentliche, worauf ich hinaus will —
    sofern die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen tragbar en Umfang nicht überschreitet.
    Hier hat der Herr Minister noch davon gesprochen, daß diese Entfernung einen tragbaren Umfang nicht überschreiten dürfe.