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    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Weltner (Rinteln) . . . . . . . . . 2685 A Wahl des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/ CSU) zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 2685 A Zur Tagesordnung: Franke (SPD) . . . . . . . . . 2685 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 2686 C Walter (FDP) . . . . . . . . . 2687 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksache 595) — Erste Beratung — . . . . . . 2687 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU! CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2687 B Lücke, Bundesminister . . 2690 A, 2699 B Dr. Brecht (SPD) 2693 B, 2706 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 2700 D Dr. Preusker (DP) . . . . . . 2703 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2705 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2707 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 192); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 396); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksache 397, zu 397) — Zweite Beratung — 2714 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Sondermaßnahmen für den Wohnungsbau zugunsten der Zuwanderer und Aussiedler; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksachen 231, 398, zu 398) . . . . 2714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553) — Dritte Beratung — 2714 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksache 419); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 572, zu 572) — Zweite und dritte Beratung — 2715 A Lange (Essen) (SPD), Berichterstatter 2715 B Wahl von weiteren Schriftführern (Drucksache 614) 2715 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 596) - Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597) - Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 2315 D, 2725 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2719 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2720 C Gewandt (CDU/CSU) 2724 C Kriedemann (SPD) 2726 C Rösing (CDU/CSU) 2727 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601) — Erste Beratung — 2727 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungsinstitut Saint-Louis (Drucksache 551) - Erste Beratung — . . . . 2727 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksache 586) —Erste Beratung — 2727 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 177) 2727 C Antrag der Fraktion der DP betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (Drucksache 627); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (DP) (Drucksache 628) — Erste Beratung — 2727 D Nächste Sitzung 2727D Anlagen 2729 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2685 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Birkelbach 7. 11. Blachstein 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Lenz (Brühl) 6. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Menke 6. 11. Dr. Menzel 7. 11. Müller-Hermann 6. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. 011enhauer 7. 11. Pietscher 8. 11. Dr. Preiß 6. 11. Rademacher 7. 11. Dr. Ratzel 6. 11. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 6. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Siebel 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Frau Wessel 6. 11. Dr. Will 7. 11. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 29. 11. Dr. Besold 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Bleyler 30. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Krüger 11. 11. Dr. Leverkuehn 20. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 30. 12. Anlage 2 Umdruck 175 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553, 608) Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag - Drucksache 553 - wird die Entschließung unter Nr. 3 wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a werden hinter dem letzten Wort „einzubringen" folgende Worte angefügt: „auch mit dem Ziel, Verstöße mit geringem Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden," 2. Buchstabe b wird gestrichen. Bonn, den 6. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 177 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der DP an den Ausschuß für Inneres betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Artikel 131 GG - Drucksache 432 -. Bonn, den 4. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Druck sacken 192, 397) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen 2730 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues. In den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1961 stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung." 2. In dem durch Artikel 1 Nr. 3 neu gefaßten § 101 Abs. 1 wird die Zahl „100 000" jeweils durch die Zahl „500 000" ersetzt. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksachen 419, 572) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) dem Bundestag so rechtzeitig vorzulegen, daß das Gesetz vor Beginn des Haushaltsjahres 1959 verabschiedet werden kann. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die wohnraummäßige Versorgung junger Familien auch dadurch zu fördern, daß vom Bund durch Zinszuschüsse verbilligte Kapitalmarktmittel solchen Eigenheimbauherren gewährt werden, die eine geeignete Wohnung des Wohnungsbestandes für eine junge Familie freimachen; 2. zu prüfen, welche Kontrollmöglichkeiten anzuwenden sind, um sicherzustellen, daß die auf der Grundlage der Kanzlerlösung zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern bereitgestellten Mittel innerhalb des gesamten Wohnungsbauprogramms in voller Höhe je Person eingesetzt werden und daß binnen angemessener Zeit die den Sondermitteln entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern wohnungsmäßig für die Dauer - auch unter Inanspruchnahme des Wohnungsbestandes - zumutbar untergebracht wird; 3. sicherzustellen, daß gemäß § 48 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht förderungsfähigen Anträge von den zuständigen Stellen entgegengenommen werden, 4. zu veranlassen, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erfolgt; 5. dafür zu sorgen, daß die Länder die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach Maßgabe der §§ 30, 31 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auf die Bewilligungsstellen verteilen und damit die unerledigten Anträge zur Grundlage der Verteilung machen. Der Bundestag erwartet, daß auf diese Weise die unerledigten Anträge in einer angemessenen Frist berücksichtigt werden. Bonn, den 6. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Frede (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 19) : Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Ungewißheit über den Fortbestand des Bundesbahnausbesserungswerks Göttingen erneut zu einer erheblichen Beunruhigung der Belegschaft dieses Werkes geführt und die Vertretungskörperschaften von Stadt und Landkreis Göttingen veranlaßt hat, sich mit der dadurch entstandenen Lage zu beschäftigen und nachdrücklich gegen eine weitere Verminderung der Kapazität oder allmählichen Stillegung auszusprechen? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu verhindern, daß infolge Personalschwunds, weiterer Verlagerung von Aufgaben auf andere Betriebe und der damit verbundenen Schließung von Teilwerkstätten der Schrumpfungsprozeß fortschreitet? Beabsichtigt sie weitere Betriebseinschränkungen? Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die vom Herrn Bundespostminister am 18. Oktober 1958 in Braunschweig geäußerte Ansicht, daß aus wirtschaftlichen und politischen Gründen die Zonenrandgebiete bei allen Maßnahmen, welche ihre Struktur beeinflussen, besonders pfleglich zu behandeln sind, und ist er gegebenenfalls bereit, auch für das Bundesbahnausbesserungswerk in der industriearmen Zonenrandstadt Göttingen entsprechende Folgerungen zu ziehen? Die Entschließung des Landkreises Göttingen vom 23. Oktober 1958, die sich mit dem Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen befaßt, ist mir zugegangen. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer schrittweisen Rationalisierung und Modernisierung zu einer erheblichen Einschränkung ihrer gesamten Ausbesserungswerkstätten kommen muß. Es sind daher in den letzten Jahren eine Reihe von Ausbesserungswerkstätten in den verschiedensten Gegenden Deutschlands stillgelegt worden. In anderen Ausbesserungswerkstätten hat sich eine Verminderung der Zahl der dort arbeitenden Menschen nicht vermeiden lassen. Alle Einschränkungen sind jedoch so vorgenommen worden, daß Entlassungen nicht erfolgt sind. Der Rückgang der Beschäftigungszahl im Ausbesserungswerk Göttingen ist im Vergleich zu dem Gesamtrückgang der in den Ausbesserungswerk- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2731 stätten beschäftigten Mitarbeiter sehr gering. Insgesamt ist die Zahl der Mitarbeiter in den Eisenbahn-Ausbesserungswerkstätten von 1949 bis 1958 dank der durchgeführten Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn um mehr als 37 % zurückgegangen. Schon das Gutachten, das im Jahre 1950/51 im Auftrage der Hohen Kommissare durch das amerikanische Ingenieurbüro Coverdale und Colpitts erstellt worden ist, wies darauf hin, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ausbesserungswerkstätten weit übersetzt sei und daß eine Stillegung von mindestens der Hälfte der Bundesbahnausbesserungswerkstätten nach und nach notwendig sein werde. Die Deutsche Bundesbahn bereitet daher, nachdem eine erste Stillegungswelle für die Werkstätten abgeschlossen ist, ein neues Programm vor, nach dem weitere Stillegungen von Ausbesserungswerkstätten in den nächsten Jahren erfolgen werden. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir uns bemühen, die Werkstätten im Zonenrandgebiet und in wenig industrialisierten Gebieten möglichst zu schonen. Diese Grundsätze haben sich aber z. B. bei der Stillegung des Ausbesserungswerkes in Lübeck auch nicht durchsetzen lassen, da neben der Lage der Ausbesserungswerkstätte und den sozialen Verhältnissen an dem betreffenden Ort natürlich auch die technischen Notwendigkeiten des Betriebes der Deutschen Bundesbahn entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Die Stillegung von Ausbesserungswerkstätten erfolgt auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nach eingehender Fühlungnahme mit den zuständigen Länderregierungen durch Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn, den der Bundesminister für Verkehr dann endgültig zu genehmigen hat. Er muß also die politischen Konsequenzen verantworten. Es ist leider nicht zu vermeiden, daß bei der dringend notwendigen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn zur Ausschaltung überflüssiger Ausgaben und zur Herabdrückung ihres Defizits auch Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die in den einzelnen Gebieten als hart empfunden werden. Jede Stillegung ist jedoch bisher erfolgt, ohne daß Mitarbeiter arbeitslos wurden, Dies ist im wesentlichen eine Folge der seit Jahren bestehenden, vorübergehend aufgehobenen, aber jetzt wieder eingeführten Einstellungssperre, durch die der natürliche Abgang in den einzelnen Werkstätten und Betriebsstellen der Deutschen Bundesbahn nicht wieder ersetzt wird, so daß automatisch eine Schrumpfung der Belegschaftszahlen eintritt. Gerade weil seitens des Hohen Hauses immer wieder gefordert wird, daß die Rationalisierungsmöglichkeiten, die die Deutsche Bundesbahn hat, voll ausgenutzt werden, insbesondere wenn dabei ein zusätzlicher Kapitalaufwand nicht erforderlich ist, darf ich darum bitten, daß den Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung von einzelnen Werkstätten das notwendige Verständnis entgegengebracht wird. Gerade der Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Stillegung von ganzen Werksgruppen beweisen, wie planmäßig die Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren betrieben worden ist. Allein der Strukturwandel in der Zugförderung, der durch die teilweise Umstellung von Dampflok- auf elektrischen und Diesel-Betrieb erfolgt, bringt einen wesentlich geringeren Arbeitsanfall nicht nur bei der Zugförderung selbst, sondern auch für die Reparaturwerkstätten. Die Verbesserung in den Laufeigenschaften der Waggons, hier vor allem der Ersatz der Gleit- durch Rollenlager, die dadurch möglichen Erleichterungen in der Bau- und Betriebsordnung, die Verbesserung der Arbeitsverfahren in den Werkstätten selbst und die günstigeren Betriebsbedingungen, die auch beim Dampflok-Betrieb geschaffen werden konnten, haben weitgehende Ersparnisse gebracht, die auch in der Zukunft die Schließung weiterer Ausbesserungswerkstätten erzwingen werden. Er kann angenommen werden, daß in den nächsten Jahren noch wenigstens 8 bis 10 weitere Ausbesserungswerkstätten geschlossen werden müssen, zumal bisher nicht daran gedacht ist, diese Ausbesserungswerkstätten anders als zu Reparaturen zu benutzen, denn Neuanfertigungen in den eigenen Werkstätten der Deutschen Bundesbahn würden eine empfindliche Schädigung des Arbeitsvolumens bei der seit Jahren strukturell notleidenden Waggon- und Lokomotiv-Industrie hervorrufen. Seebohm Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 20) : Wie wird die Rente eines langjährig Erwerbslosen berechnet. wenn er während der Erwerbslosigkeit eine versicherungspflichtige Teilbeschäftigung ausgeübt hat? Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß in solchen Fällen die sich aus der Teilbeschäftigung ergebenden niedrigen Beiträge der Rentenberechnung zugrunde gelegt werden, während die Arbeitslosigkeit selbst nicht als Ausfallzeit angerechnet wird? Die Höhe der Rente wird durch drei Faktoren bestimmt, nämlich die für den Versicherten maßgebende Bemessungsgrundlage, die anrechnungsfähige Versicherungszeit und den Steigerungssatz. Die Bemessungsgrundlage, auf die es in diesem Zusammenhang entscheidend ankommt, wird nach Monaten berechnet und zwar in der Weise, daß die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebenden Vomhundertsätze durch die Zahl der zu berücksichtigenden Beitragsmonate geteilt und mit 12 vervielfältigt wird. Als Beitragsmonat in diesem Sinne gilt der Kalendermonat. Hierbei ist ein voller Kalendermonat auch dann anzusetzen, wenn die tatsächliche Beschäftigungszeit kürzer ist. Nach dieser Regelung ist es belanglos, ob höheren Entgelten eine kurze Versicherungszeit gegenübersteht oder ob niedrigere Entgelte in einer entsprechend längeren Beschäftigungszeit erzielt werden. Deshalb erfolgt bei Versicherten, deren Beschäftigungszeit nicht einen vollen Kalendermonat umfaßt, der Ausgleich für die durch die vorgeschriebene Berechnungsweise geminderte Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten im Wege 2732 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 einer Verlängerung der Versicherungszeit. Hierzu folgendes Beispiel: Ein Versicherter hat 12 Monate lang jeweils nur einen halben Monat gearbeitet und wegen seiner Teilbeschäftigung nur 60 % des Durchschnittsversicherten verdient. Seine persönliche Bemessungsgrundlage beträgt unter Berücksichtigung einer Versicherungsdauer von 12 Monaten somit 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Würde nur die tatsächliche Versicherungszeit von 6 Monaten der Berechnung zugrunde gelegt werden, dann stellte sich zwar die persönliche Bemessungsgrundlage auf 120 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage, jedoch würde die Leistung dieselbe sein, weil der höheren persönlichen Bemessungsgrundlage nur eine Versicherungsdauer von einem halben .Jahr gegenübersteht. Der teilbeschäftigte Versicherte erfährt also insoweit keinen Nachteil. Die Wirkung ist eine andere, sobald neben Beitragszeiten, die zur Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten herangezogen werden, Ersatz-, Ausfall- oder Zurechnungszeiten zu berücksichtigen sind. Die Höhe der Leistung für diese Zeiten bestimmt sich ebenfalls nach der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten, so daß jede Minderung dieser Größe auch zu einer entsprechend geringeren Leistung führt. Ein während einer Ausfallzeit erzielter geringer Entgelt mindert demgemäß die Bemessungsgrundlage, ohne daß in einem solchen Fall die Minderung durch eine zusätzliche Versicherungsdauer ausgeglichen wird. Die Berücksichtigung der tatsächlichen, nach Stunden, Tagen oder Wochen berechneten Beschäftigungszeit bei der Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage würde in diesen Fällen zu einem befriedigenderen Ergebnis führen. Dennoch ist die Wahl des Kalendermonats als Zeiteinheit auch bei Teilbeschäftigung aus folgenden Gründen unter den gegebenen Umständen für die einzig mögliche Lösung gehalten worden: 1. Da bei der Wartezeit und bei der Feststellung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre von Kalendermonaten ausgegangen wird, erscheint es der Einheitlichkeit wegen ausgeschlossen, für die Berechnung der persönlichen Bemessungsgrundlage eine andere Zeiteinheit zu bestimmen. 2. Jede kleinere Zeiteinheit als der Kalendermonat würde die Rentenberechnung außerordentlich erschweren. Auch die Rechnung mit Tagen würde nicht ganz befriedigen, weil es Beschäftigte gibt, die nicht den ganzen Tag über arbeiten. 3. Bei der Eintragung der Beschäftigungszeit in die Versicherungskarte sind nach den zur Zeit geltenden und den früheren gesetzlichen Vorschriften Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mehr als einen vollen Kalendermonat ausmachen. Unter diesen Umständen ließen sich kleinere Zeiteinheiten aus den Versicherungsunterlagen nicht entnehmen, so daß Rückfragen notwendig würden, die wiederum eine Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge mit sich bringen und in den meisten Fällen außerdem erfolglos wären. Der geschilderte Sachverhalt macht deutlich, daß eine andere als die derzeitige Regelung auf unüberbrückbare Schwierigkeiten stoßen würde. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 21): Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei den Manövern mit dem Stahlhelm gemacht? Hält es der herr Bundesverteidigungsminister für notwendig, ihn zu verbessern? Der bisherige Stahlhelm hat sich allgemein bewährt. Es gibt keinen Helm, über den nicht irgendwelche Klagen vorliegen. Es sind jedoch Versuche für eine Verbesserung veranlaßt worden mit dem Ziel der Festigung des Sitzes, der Verminderung des Gewichtes und der Erhöhung der Beschußtüchtigkeit. Die Versuche versprechen Erfolg. Es wurde ein Stahl gefunden, der — unter Beibehaltung der bisherigen Farm des Helmes — eine bessere Beschußtüchtigkeit als das bisher verwendet Material ergeben hat und darüber hinaus eine Gewichtsersparnis bis zu 150 Gramm erlaubt. Strauß Anlage 10 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung Die unterzeichneten Abgeordneten begründen ihre Ablehnung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes in der Fassung des Ausschußberichtes wie folgt. Alle im vorliegenden Gesetz enthaltenen Maßnahmen im Interesse der Volksgesundheit werden voll gebilligt. Die nunmehr von der Regierungsvorlage abweichende Methode der Kennzeichnungspflicht geht jedoch über dieses Ziel hinaus und ist geeignet, die Durchführbarkeit des Gesetzes in weiten Bereichen der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben in Frage zu stellen. Darüber hinaus befürchten die Unterzeichneten einen unnötigen kostspieligen Verwaltungsaufwand. Franz Unertl Frh. Guttenberg G. Sühler Bauereisen Phil. Meyer Geiger Lermer Krug Wittmer-Eigenbrodt Höcherl L. Franz Karl Wieninger F. Funk Dr. Reinhard Wittmann Stiller Dr. Dollinger Dr. Zimmermann Memmel v. Haniel Leukert Bauer Josef Spies Seidl (Dorfen) Fuchs Dr. Winter Pernoll Demmelmeier
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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Bundesregierung beantworte ich die Große Anfrage der CDU/CSU und der Deutschen Partei wie folgt.
    Es ist bedauerlich, daß das Anliegen der Wohnraumversorgung der jungen Familien überhaupt zum Gegenstand einer Großen Anfrage in diesem Hause gemacht werden mußte, da das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz bereits ausreichende Handhaben dafür bietet, diesem so wichtigen Anliegen voll zu entsprechen. Nach Auffassung der Bundesregierung muß der Versorgung der jungen Familien mit Wohnungen größte Bedeutung beigemessen werden.
    Allerdings liegt die Durchführung des Wohnungsbaues und der Wohnraumbewirtschaftung, wie Sie, meine Damen und Herren, wissen, nach dem Grundgesetz bei den Ländern. Auf diese werden die vom Bund für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellten Mittel verteilt und von den Ländern bei der Durchführung ihrer Wohnungsbauprogramme eingesetzt. Die Länder Hamburg und Baden-Württemberg haben, soweit mir bekannt geworden ist, auch bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen. In anderen Ländern sind in erster Linie Gemeinden aktiv geworden. Es bleibt aber für den bezeichneten Personenkreis noch sehr viel zu tun übrig, und ich appelliere an die Länder, sich dieses wohnungspolitisch so wichtigen Problems mit Nachdruck anzunehmen.
    Gegen eine Durchführung besonderer Maßnahmen zugunsten Jungverheirateter kann nicht etwa eingewendet werden, daß für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau, bei dessen Durchführung auch die Wohnbedürfnisse der Jungverheirateten zu berücksichtigen sind, zuwenig Haushaltsmittel zur Verfügung stünden und zunächst einmal die im II. Wohnungsbaugesetz vorgesehene Degression der Bundeshaushaltsmittel beseitigt werden müsse, wenn man derartige Aufgaben wirksam durchführen wolle. Dieser Auffassung liegt der Irrtum zugrunde, daß die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues durch die öffentliche Hand allein in Form von öffentlichen Baudarlehen erfolgen könne. Demgegenüber weise ich darauf hin, daß die Wirksamkeit der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel durch Ergänzung der noch vorherrschenden Kapitalsubventionierung durch befristete Beihilfen zu den Aufwendungen wesentlich erhöht werden kann mit dem Ergebnis, daß auch der Wohnraumbedarf der jungen Familien besser berücksichtigt werden kann. Durch derartige Maßnahmen kann auch die allmähliche Degression der Bundeshaushaltsmittel, wie sie im Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgesehen ist, mehr als ausgeglichen werden.
    Von diesen elastischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Zweite Wohnungsbaugesetz bietet, haben bisher leider nur einige Länder Gebrauch gemacht. Ich habe die Wiederaufbauminister der Länder darauf erst kürzlich noch einmal hingewiesen.
    Die Möglichkeiten der Bundesregierung, zu derartigen von den Ländern zu ergreifenden Maßnahmen zusätzlich etwas zu tun, sind bei der erwähnten Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Wohnungsbaues begrenzt. Um jedoch das Anliegen einer angemessenen Wohnraumversorgung der jungen Familien nach Kräften zu unterstützen, habe ich folgende Maßnahmen ergriffen.
    1. In den Einsatzrichtlinien für die Bundesmittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues für das Baujahr 1959 wird die Auflage erteilt, daß innerhalb der im Wohnungsbau- und Familienheimgesetz festgelegten Rangstufen auch für junge Familien der Familienheimbau bevorzugt zu fördern ist.
    2. In einem Rundschreiben vom 11. Oktober 1958 an die für die Wohnraumbewirtschaftung zuständigen obersten Landesbehörden wurde die stärkere Berücksichtigung junger Familien bei der Zuteilung von Wohnungen erbeten. Dabei ist nochmals zum Ausdruck gebracht worden, daß bei der Wohnungszuteilung für junge Familien nicht nur die persönlichen Verhältnisse, sondern auch gewichtige familien- und sozialpolitische Gesichtspunkte eine vordringliche Behandlung rechtfertigen. Schließlich wurde darauf hingewiesen, daß es sich durchaus rechtfertigen läßt, schon Verlobte als Wohnungsuchende für eine Familienwohnung in die Vormerklisten der Wohnungsbehörden eintragen zu lassen. Die bisher in der Regel geübte Praxis, die Eintragung von der Vorlage einer Bescheinigung über die standesamtliche Trauung abhängig zu machen, sollte nicht mehr aufrechterhalten werden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    3. Den jungen Familien soll eine Starthilfe zur Aufbringung fehlenden Eigenkapitals für den Bau eines Familienheims gegeben werden. Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 1. Januar 1959 an für Zwecke des Eigenkapitalersatzes zum Bau von Familienheimen für junge Familien durch Gewährung von Zinszuschüssen zusätzliche Finanzierungsmittel von 80 bis 100 Millionen DM Kapitalmarktmittel zu mobilisieren, unter der Voraussetzung, daß das Hohe Haus und der Bundesrat im Rahmen des Haushaltsgesetzes dieser Maßnahme zustimmen. Die Bundesregierung hat die Zustimmung zu dieser Maßnahme bereits erteilt.
    Meine Damen und Herren! So wertvoll diese Hilfen zur Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder eines Familienheimes auch sein mögen, soll doch bei dieser Gelegenheit auch ein Appell an unsere jungen Familien gerichtet werden, diese staatliche Hilfe durch Sparleistung und auch manuelle Selbsthilfe nachdrücklich zu unterstützen. Voraussetzung für jede staatliche Hilfe muß die Ausschöpfung der eigenen Möglichkeiten sein.
    Ich hoffe, daß es den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden und den betroffenen jungen Familien gelingen wird, mit



    Bundesminister Lücke
    dieser für unser ganzes Volk so wichtigen Frage endlich und recht bald fertig zu werden.
    Zur Frage 2, die sich mit der einheitlichen Planung und kontinuierlichen Durchführung des sozialen Wohnungsbaues in seiner Gesamtheit befaßt, darf ich wie folgt Stellung nehmen.
    Die einheitliche Planung und kontinuierliche Durchführung des sozialen Wohnungsbaues in seiner Gesamtheit bilden auch nach Meinung der Bundesregierung eine wesentliche Voraussetzung für die reibungslose und beschleunigte Durchführung des Wohnungsbaues sowie die Erreichung der Ziele des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Wie ich bereits bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Regierungsparteien am 26. Februar dieses Jahres vor dem Hohen Hause zum Ausdruck bringen durfte, betrachtet die Bundesregierung die namentlich für Flüchtlinge und andere Bevölkerungsgruppen getroffenen Förderungsmaßnahmen als Sonderfinanzierungsmaßnahmen, die in die allgemeine Wohnungsbauplanung eingefügt werden können und somit den übergeordneten Zielsetzungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes entsprechen. Das bedeutet, daß unter allen Umständen Ghettobildungen und Primitivlösungen vermieden werden müssen. Das bedeutet aber auch, daß mit den Sondermitteln der Eigentumsbildung gemäß den Grundsätzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes unbedingt der Vorrang zu geben ist, daß also auch diese Sondermittel für diesen Zweck in stärkerem Ausmaße genutzt werden sollen.
    Erfreulicherweise hat sich die Wohnungsbaupraxis zunehmend des Vorratseigenheimbaues auch für Flüchtlinge und Aussiedler angenommen. Naturgemäß ist die Zahl der Bewerber aus diesem Personenkreis für ein Familienheim zunächst beschränkt. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen und Fehllenkungen im Wohnungsbau sollten aber mehr als bisher Wohnungen in Form der Familienheime gebaut werden, die nach einem zwischenzeitlichen Mietverhältnis den Bewohnern zu Eigentum übertragen werden können, sobald die Flüchtlinge und Aussiedler hier besser Fuß gefaßt haben,
    Das hervorragende Mittel für die Erreichung der Ziele des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sieht jedoch die Bundesregierung dm Wohnungstausch. Hier kommt sowohl der Vorwegtausch wie der Tausch im Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnung in Betracht, unter der Voraussetzung, daß gleichzeitig die durch den mit den Sondermitteln geförderten Neubau frei werdende Wohnung oder eine sonstige zumutbare Ersatzwohnung gleichzeitig Flüchtlingen oder Aussiedlern zur Verfügung gestellt wird. Damit kommen die Sondermittel zugleich sowohl den Wohnungsbedürfnissen der bereits ansässigen Bevölkerung wie auch den Flüchtlingen und Aussiedlern zugute, die auch in diesen Wochen und Monaten tin die Bundesrepublik einströmen. Diese haben überdies den Vorteil, daß sie die billigeren Altwohnungen bekommen können. Sie können den finanziellen Vorteil gegenüber den etwas teureren, gelegentlich auch erheblich teureren Neubauwohnungen für sich nutzen.
    Die Bundesregierung wird die von ihr angestrebte Planung und Durchführung einheitlicher Gesamtwohnungsbauprogramme weiter fördern. Dazu beabsichtigt sie, die im Bundeshaushalt 1959 eingesetzten Sondermittel noch vor Ende des Jahres 1958 auf die Länder zu verteilen, und zwar wiederum auf der Grundlage der sogenannten KanzlerLösung. Das gilt jedoch nicht für die im neuen Bundeshaushaltsplan wieder vorgesehene Bindungsermächtigung in Höhe von 500 Millionen DM zugunsten der im kommenden Haushaltsjahr zu erwartenden Flüchtlinge und Aussiedler. Aber auch diese Mittel werden im Bedarfsfall so frühzeitig wie möglich zur Verplanung freigegeben werden, sobald die Einsatzbedingungen hierfür feststehen. Auf diese Weise hat die Bundesregierung schon in den Jahren 1957 und 1958 die Kontinuierlichkeit des Wohnungsbaues sichergestellt, indem sie den Ländern auf Antrag die angeforderten Beträge aus der zusätzlichen Bindungsermächtigung zur vorzeitigen Verplanung freigegeben hat.
    Zur Erreichung des von der Bundesregierung angestrebten Zieles ist es jedoch notwendig, daß die Bundesmittel auch von den Ländern gleichzeitig und rechtzeitig zusammen mit den entsprechenden Landesmitteln eingesetzt werden.
    Um den Einsatz der Mittel zu beschleunigen, wird die Bundesregierung weiter darauf bedacht sein, nicht mehr Bindungen aufzuerlegen als notwendig. Die Bundesregierung wird dagegen bemüht sein, mit den Ländern zu einer Vereinbarung über eine wirksame Kontrolle zu gelangen. Diese Kontrolle soll sicherstellen, daß die der Höhe der bewilligten Mittel entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern zumutbar untergebracht wird.
    Zu Frage 3, die sich mit dem Berichterstattungssystem des Zweiten Wohnungsbaugesetzes befaßt, darf ich wie folgt antworten:
    Die Berichte der obersten Landesbehörden über die Durchführung des § 30 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und die Auswertung der noch nicht erledigten Förderungsanträge waren erstmalig zum Stichtag vom 30. Juni 1957 zu erstatten. Auf Grund von Anlaufschwierigkeiten waren diese Berichte jedoch noch unvollständig und lückenhaft. Sie konnten deshalb auch nicht, wie das vorgesehen war, bei der Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für das verflossene Jahr, also für das Haushaltsjahr 1958, die Ende 1957 erfolgte, berücksichtigt werden.
    Für das Jahr 1958 liegen die Ergebnisse der Berichte der Länder über die unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und sonstigen Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen, die zum 30. Juni 1958 zu erstatten waren, nunmehr vor. Diese zeigen gegenüber 1957 eine wesentliche Verbesserung, wenn sie auch jetzt noch gewisse Mängel aufweisen. Ich bin aber weiter um eine laufende Verbesserung der Berichterstattung, insbesondere bei den Annahme- und Bewilligungsstellen, bemüht. Jedenfalls werden die Ergebnisse der diesjährigen Berichterstattung eine wichtige Grundlage für die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für 1959 bilden. Dies wird sich bei den Ländern, die die Berichte unter



    Bundesminister Lücke
    genauer Beachtung der gemeinsam erarbeiteten technischen Anweisung erstattet haben, naturgemäß entsprechend auswirken.
    Nach den Meldungen lagen am 30. Juni 1958 bei den Bewilligungs- und Annahmestellen der Länder einschließlich Berlin (West) die Anträge für rund 83 000 Familienheime mit rund 122 000 Wohnungen der Rangstufen I und II vor. Außer diesen Anträgen auf Förderung von Familienheimen sind weitere Anträge für die Förderung von rund 69 000 sonstigen Wohnungen der Rangstufe II für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen unerledigt geblieben. Es ergibt sich demnach auf Grund der Länderberichte, daß Mitte dieses Jahres unerledigte Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel für insgesamt rund 192 000 Vorrangwohnungen im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) vorlagen. Dabei zeigt sich, daß von den Förderungsanträgen für sogenannte Vorrangwohnungen insgesamt im Bundesgebiet rund 70 v. H. auf Wohnungen in Familienheimen kamen. Hierin kommt besonders deutlich der Wunsch weiter Volkskreise nach einem Eigenheim zum Ausdruck. Besonders verbreitet ist dieser Wunsch — und das ist eine Überraschung des Berichts — auch unter den Minderbemittelten. Denn von den Minderbemittelten stammen drei Fünftel der Anträge, die Mitte 1958 noch unberücksichtigt bleiben mußten. Die Statistik der unerledigten Anträge verdeutlicht aber auch ein zunehmendes Bedürfnis nach Förderung des Familienheimes. So war die Zahl der diesbezüglich unerledigten Anträge Ende Juni dieses Jahres um 12% höher als die Zahl der Familienheime, für die im voraufgegangenen Jahr öffentliche Mittel bewilligt wurden. Von minderbemittelten Wohnungsuchenden lagen ein Viertel mehr unerledigte Familienheimanträge vor, als im Jahre zuvor gefördert werden konnten.
    Es wird weiter gefragt: Ist sichergestellt, daß alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen von den zuständigen Bewilligungsstellen, Gemeinden usw. angenommen werden?
    Meine Damen und Herren, gemeinsam mit den Ländern und dem Statistischen Bundesamt hat der Bundesminister für Wohnungsbau einen „Plan für die Berichterstattung über die Anträge auf Bewilligung von Mitteln des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues" vom 3. Mai 1957 ausgearbeitet. Darin ist auch festgelegt, daß alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht fördederungsfähigen Anträge entgegengenommen werden müssen, auch wenn im Zeitpunkt der Antragstellung öffentliche Mittel zur Förderung der Bauvorhaben nicht zur Verfügung stehen. Dieser im Zweiten Wohnungsbaugesetz enthaltenen Verpflichtung der zuständigen Stellen tin den Ländern wird der Bundesminister für Wohnungsbau dadurch verstärkten Nachdruck verleihen, daß er in ,den Richtlinien, die die Länder beim Einsatz der Baumittel für den sozialen Wohnungsbau 1959 zu beachten haben, nochmals auf die gesetzliche Verpflichtung zur Antragsannahme aufmerksam macht und dabei klarstellt, welche Anträge als offensichtlich nicht förderungsfähig anzusehen und deshalb nicht anzunehmen sind. Ich hoffe, daß bei der nächstjährigen Berichterstattung die zur Zeit noch bestehenden Mängel weitgehend behoben sein werden.
    In der Großen Anfrage wird weiter gefragt:
    Wird die Zahl der unerledigten Anträge bei der Verteilung der öffentlichen Mittel auf Landesebene berücksichtigt?
    Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden sind nach § 30 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes verpflichtet, bei der Mittelverteilung dafür zu sorgen, daß die unerledigten Anträge nach Maßgabe dieser Vorschrift berücksichtigt werden, um den Mittelbedarf der Bewilligungsstellen für die Förderung der dort vorliegenden Anträge den Rangstufen entsprechend decken zu können. In einem Rundschreiben vom 1. September 1958 hat der Bundesminister für Wohnungsbau die Länder nochmals auf die Beachtung dieser Vorschrift hingewiesen.
    Nach § 32 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes haben die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden dem Bundesminister für Wohnungsbau jährlich u. a. über die nach § 30 Abs. 1 vorgenommenen Mittelverteilungen zu berichten. Da diese Berichte noch nicht vorliegen, sollen die Länder erneut aufgefordert werden, sie einzureichen.
    Schließlich fragt das Hohe Haus durch die Koalitionsparteien:
    Ist gewährleistet, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen erfolgt?
    Die Antwort der Bundesregierung lautet: Es ist beabsichtigt, im Schlüssel für die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel 1959 die unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen neben dem Wohnungsfehlbestand zu berücksichtigen.
    Zur Frage 4 der Großen Anfrage, die den Wohnungsbau für Zuwanderer, Flüchtlinge und Aussiedler betrifft, ergeht folgende Antwort der Bundesregierung. Die nachhaltigen und energischen Bemühungen der Bundesregierung zur Erleichterung und Beschleunigung der endgültig unzumutbaren Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler haben bereits zu deutlichen Erfolgen geführt.
    Dazu folgende Zahlen: Im Monatsdurchschnitt des Jahres 1953 wurden Bundesmittel für rund 3400 Wohnungen für diesen Personenkreis bewilligt. Im Jahre 1954 waren es rund 1500 Wohnungen. Die Zahl stieg über rund 2000 im Jahre 1955 auf rund 2600 im Jahre 1956. Im Jahre 1957 betrug die Zahl der so geförderten Wohnungen monatlich 2800. Sie stieg im Monatsdurchschnitt des ersten Halbjahres 1958 auf 6000, stand im Juli 1958 bei rund 9400 und belief sich im August 1958 auf 11 600.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)




    Bundesminister Lücke
    Im September 1958 erreichten die so geförderten Wohnungen die Zahl von 11 800. Die durchschnittliche monatliche Baufertigstellung der Wohnungen folgt diesen Zahlen. Sie stieg in der gleichen Zeit von etwas mehr als 1000 Wohnungen auf über 3200 im ersten Halbjahr 1958 und auf über 4000 Wohnungen im September dieses Jahres. Entsprechend den steigenden Bewilligungszahlen weist sie mit einigem zeitlichen Abstand ebenfalls eine progressiv steigende Tendenz auf. Den wachsenden Zahlen fertiggestellter Wohnungen folgt — wiederum in der gleichen Proportion — eine steigende Anzahl von endgültigen Unterbringungen von Flüchtlingen und Aussiedlern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und der DP gehört. Ich frage zunächst die Herren Berichterstatter, ob sie das Wort zu den Punkten 1 b und 1 c der Tagesordnung nehmen wollen. Herr Abgeordneter von Bodelschwingh, Sie sind Berichterstatter für den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Wollen Sie dazu das Wort nehmen?

(Abg. von Bodelschwingh: Ich verzichte und verweise auf den Schriftlichen Bericht!)

— Sie verweisen auf den Schriftlichen Bericht. Ich bedanke mich. Herr Abgeordneter Dr. Czaja?

(Abg. Dr. Czaja: Ich verweise ebenfalls auf den Schriftlichen Bericht!)

— Desgleichen. Ich frage noch den Berichterstatter für den Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung, Herrn Abgeordneten Baier (Mosbach).

(Abg. Baier [Mosbach] : Ich verzichte und verweise auf den Schriftlichen Bericht!)

- Sie verzichten und verweisen auf den Schriftlichen Bericht.
Die Herren Berichterstatter verzichten. Meine Damen und Herren, dann schlage ich vor, so zu verfahren, daß die grundsätzlichen Fragen der Tagesordnungspunkte 1 b und 1 c jetzt in der allgemeinen Aussprache mit verhandelt werden. Ich muß aber nachher die Vorlagen aufrufen, weil auf jeden Fall der Gesetzentwurf mit jeder einzelnen Vorschrift aufgerufen und darüber abgestimmt werden muß.
Wir kommen also jetzt zur allgemeinen Aussprache zu den Punkten 1 a, 1 b und 1 c. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Brecht!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Julius Brecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine Vorbemerkung machen, In der Presse ist teilweise so berichtet worden und in den Ausführungen von Herrn Dr. Hesberg ist es angeklungen, als ob wir heute eine große Wohnungsbaudebatte führten. Tatsächlich wollen wir uns, glaube ich, auf die wesentlichen Punkte der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und der DP beschränken. Wir bringen also gar nicht alle Fragen zur Sprache, die man in einer großen Wohnungsbaudebatte etwa erörtern müßte. So sprechen wir ,beispielsweise von dem größten Problem des Wohnungsbaus heute überhaupt nicht, nämlich von der Baulandnot, der Schwierigkeit, Baugelände zu angemessenen Preisen zu beschaffen. Wir sprechen auch nicht von der Umschaltung der Finanzierung, die der Herr Wohnungsbauminister nur ganz kurz anklingen ließ. Wir sprechen schließlich auch nicht von den Mieten oder dem, was der Herr Bundeswohnungsbauminister schon so oft in seinen Reden angekündigt hat, nämlich von dem Übergang der Wohnungswirtschaft zu mehr marktwirtschaftlichen Formen. All das scheidet heute aus. Ich verstehe das durchaus; denn die Behandlung der vier Fragen, die hier gestellt worden sind, ist für die Reden, die gegenwärtig draußen im Lande gehalten werden, trächtiger als die Erörterung der übrigen Probleme.
    Ich möchte mich deshalb zunächst mit den vier Fragen beschäftigen. Bezüglich der ersten Frage — Versorgung junger Familien mit Wohnraum — kann man auch von unserem Standpunkt aus der Großen Anfrage der CDU/CSU- und der DP-Fraktion zustimmen, in der gesagt wird: Der Versorgung junger Familien mit Wohnraum wird im ganzen unzureichend Rechnung getragen. Das ist längst auch unsere Auffassung. Wir sind aber zu dieser Erkenntnis nicht erst gekommen, als diese Anfrage hier eingebracht worden ist, sondern wir haben uns bereits anläßlich der dritten Beratung des Haushaltsplans sehr eingehend diesem Thema zugewendet. Mit gütiger Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich aus den Ausführungen, die ich damals gemacht habe, wenige Sätze verlesen. Ich habe damals gesagt:
    Zu den schon in der zweiten Lesung vorgetragenen Gründen fügen wir noch einen besonderen hinzu. Die 70 Millionen DM sollen gebunden und für die Bevölkerungskreise verwendet werden, die am dringlichsten versorgt werden müssen, nämlich junge Familien, junge Ehen. Man kann nicht immer nur von Familienpolitik sprechen, sondern man muß auch einmal materiell durch den Ansatz von Mitteln etwas Besonderes tun.
    Ich fuhr dann fort:
    Wir bitten Sie deshalb, diese 70 Millionen DM für die Wohnungsversorgung junger Familien einzusetzen.
    Es ist also nicht so, wie teilweise in der Presse gesagt wurde, als ob es erst dieser Anfrage bedurft hätte, um dieses Problem aufzuwerfen und vor die Öffentlichkeit zu bringen. Wir haben die Versorgung junger Familien mit Wohnraum nicht nur allgemein und propagandistisch, sondern ganz konkret in einem Antrag behandelt, den Sie damals mit auf Veranlassung des Herrn Bundeswohnungsbauministers abgelehnt haben.
    Erst nachträglich haben wir von einem Erlaß des Herrn Bundeswohnungsbauministers vom 28. April Kenntnis bekommen, in dem dieses Thema bereits angeschnitten wurde. Wir haben uns daher darüber



    Dr. Brecht
    gewundert, daß, obwohl die Bedeutung dieser Frage
    schon Ende April klar erkannt worden war, unser
    Antrag am 4. Juli dann doch abgelehnt worden ist.
    Verschiedene Länder — darauf hat der Herr Bundeswohnungsbauminister mit Recht hingewiesen — haben dann helfend eingegriffen; so Hamburg und Baden-Württemberg auf Grund eines SPD-Antrags und Berlin, das eine Sonderaktion durchführte. Auch einige Städte, wie Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach, beteiligten sich.
    Im übrigen hat uns gewundert, daß in den Erklärungen der Bundesregierung die Größe und die Bedeutung dieses Problems nicht klar herausgestellt worden sind. Ich habe schon am 4. Juli darauf hingewiesen, daß wir in den nächsten Jahren einen steigenden Bedarf an Wohnungen haben werden, weil gegenwärtig — darauf hat Herr Dr. Hesberg bereits hingewiesen — jährlich etwa 180- bis 200 000 Familien mehr neu gegründet werden, als durch den Tod entfallen. Das bedeutet, daß wir in fünf Jahren einen zusätzlichen Bedarf von einer Million Wohnungen ausschließlich für junge Familien haben. Über ein Drittel des Gesamtbedarfs an Wohnungen ist also heute echter Bedarf junger Familien. Daher müssen die Ansätze zur Überwindung dieser Not wesentlich anders aussehen, als wir es hier gehört haben.
    Man kann aber das Problem nicht nur statistisch, nur wohnungsbaurechtlich oder nur haushaltsrechtlich sehen. Vielmehr muß man in erster Linie von der ungewöhnlichen menschlichen Not ausgehen, unter der die jungen Familien leiden. Man muß die Sorge dieser jungen Leute, ihrer Familien und ihrer Eltern berücksichtigen, die sich nicht zu helfen wissen. Ihnen wird genau wie mir bekannt sein, daß viele junge Familien irgendwo in Untermiete in einem Leerzimmer hausen oder bei den Eltern wohnen müssen. Viele junge Familien sind auseinandergerissen: der eine Ehegatte wohnt in einem Zimmer zur Untermiete, der andere bei den Eltern, oder beide wohnen getrennt in Zimmern zur Untermiete. Grausame Zustände! Diese Situation muß mit allen Mitteln schnell überwunden werden.
    Dabei wollen die jungen Menschen gar nicht etwa groß bevorzugt werden. Sie sind durchaus bescheiden. Sie wissen, daß sie keine bessere Wohnungsversorgung beanspruchen können als andere, die ebenso dringend oder noch dringender auf eine Wohnung angewiesen sind. Das, was in dem Waage-Inserat vor einiger Zeit in der Presse zum Ausdruck kam, stimmt schon. Da hieß es: „Morgen zieht das junge Paar ein, und nichts hat die beiden mehr gefreut." Allerdings war diesem Waage-Inserat — das darf ich nebenbei sagen — ein völlig unmöglicher und unbrauchbarer Grundriß beigefügt. Aber das spielt hier keine Rolle.
    Die jungen Familien möchten einmal aus dieser Hoffnungslosigkeit herauskommen. Sie möchten es einmal erleben, daß sie nicht immer und immer nur zurückgestellt werden, sondern auch einmal ans Ziel kommen. Sie wollen gar nicht ein üppiges, großes Eigenheim haben. Sie wissen, daß dafür zunächst eine gewisse Lebensarbeit erforderlich ist, die nicht schon am Anfang ihrer Ehe stehen kann. Sie wollen sich durchaus mit Wohnungen begnügen, die in Größe und Ausstattung ihren dringendsten Bedarf befriedigen. Man sollte diesen wirklich vordringlichen Bedarf an Wohnungen für junge Familien nicht vorwiegend auf das Gebiet der Förderung von Familienheimen abdrängen, wie das in der Erklärung der Bundesregierung geschehen ist. Da liegt nicht die Lösung des Problems. Junge Familien haben zunächst ganz andere Bedürfnisse als die Versorgung mit einem Eigenheim; sie müssen erst Hausrat anschaffen usw., sie können die großen Lasten für ein Eigenheim vorerst gar nicht aufbringen. Viele wollen auch gar nicht sofort die berufliche Bindung an den Ort eines Eigenheims; sie sagen nicht: Hier bleibe ich und werde mich nie mehr beruflich verändern. Das sollte man doch bei all den Maßnahmen berücksichtigen, die hier getroffen werden. Man sollte auch bedenken: Auch die jungen Familien, die sich kein Eigenheim leisten können, sind Familien, die man genauso in die Familienpolitik einschließen muß wie alle anderen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Im übrigen glaube ich, daß der Hinweis auf die Förderung des Baues von Familienheimen durch das Zweite Wohnungsbaugesetz gerade für junge Familien — mindestens so, wie es dargestellt worden ist, Herr Minister - rechtlich nicht zutrifft. Eine junge Familie wird es nämlich nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, wenn sie ihre Ranggrenzen genau einhält, in aller Regel nie erreichen, ein Familienheim im ersten Rang zu bekommen. Denn die junge Familie stellt keine Ersatzwohnung zur Verfügung. Die junge Familie hat in der Regel ein Einkommen — wenn zwei verdienen —, das über der Mindestgrenze des Einkommens für Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen liegt. Die jungen Familien gehören in der Regel auch nicht zu den „Gleichgestellten", die man da berücksichtigen kann. Es bleibt also höchstens übrig, daß die jungen Familien in die zweite Rangstufe kommen. Aber wir wissen bereits, daß bei soundso viel Bewilligungsstellen die Mittel der ersten Rangstufe für anderen Bedarf voll verbraucht werden, so daß da nichts übrigbleibt. Im übrigen: sollen denn nur solche Leute zu einem Eigenheim kommen, die etwa gut betuchte Väter oder Eltern haben, die ihnen die Lasten eines solchen Eigenheims tragen helfen oder Einsatz von Eigenkapital bieten können?
    Sie ersehen daraus, meine Damen und Herren, wie dringend notwendig eine Reform des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ist. Hier erweist sich wieder einmal, wie richtig der Sinn des SPD-Antrags ist, die Einkommensgrenze der Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen anzuheben. Dann kann man auch einer jungen Familie, wenn beide Gatten tätig sind und wenn sie zusammen über 300 DM Einkommen haben, zu einem Familienheim verhelfen. Sie sollten das zum Anlaß nehmen, unseren Antrag auf Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes doch noch einmal ernsthaft zu prüfen.
    Der Herr Minister hat gesagt — das war wohl das Wesentliche der Maßnahmen, die er ergreifen will —, daß er 80 bis 100 Millionen DM auf dem



    Dr. Brecht
    Kapitalmarkt zu beschaffen hofft und daß er dafür Zinszuschüsse gibt. Das Entscheidende ist, daß er gesagt hat: für das Eigenkapital. Es ist also nicht so, daß damit die Gesamtkosten gedeckt werden, das betrifft nur die Spitze. Die Leute müssen also in soundso viel Fällen, wenn sie nicht zu untragbaren Lasten kommen wollen, außer den Kapitalmarktmitteln noch öffentliche Mittel haben. Sonst können die jungen Familien die Lasten der Finanzierung durch den Kapitalmarkt, der zweiten, meinetwegen der Bausparkassenhypothek, nicht tragen, und die ganze Sache bleibt irreal.
    Es hat doch keinen Zweck, einem derart ernsten und wirklich großen sozialen und soziologischen Anliegen mit einer solchen Maßnahme allein gerecht werden zu wollen. Sie haben gesagt: Wir werden es dann eben im Wege der Wohnraumbewirtschaftung lösen, dadurch, daß wir bei der Verteilung von Wohnungen die jungen Familien mehr berücksichtigen. Schön und gut, Herr Minister. Wir wollen uns aber darüber klar sein, was das bedeutet: Von den Wohnungsämtern werden dann andere Bewerber, die vielleicht genauso dringend, vielleicht noch dringender Wohnungen brauchen, zurückgestellt werden. Allein dadurch, daß Sie in einer Notsituation, in der zu wenig Wohnungen da sind, die vorhandenen Wohnungen anders verteilen, lösen Sie das Problem der Versorgung junger Familien mit Wohnungen nicht. Damit nehmen Sie die Wohnungen nur anderen weg.
    Natürlich können Sie einen Erlaß herausbringen, in dem gesagt wird, daß künftig schon die Verlobten in die Vormerklisten aufgenommen werden sollen. Das ist schön. Meinetwegen mag es morgen in leuchtenden Lettern in der ganzen Presse als große Maßnahme stehen. Aber das ist doch nichts Reales.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dadurch bekommen die Leute doch keine Wohnungen. Man bekommt doch nicht schon die Wohnung, weil man früher in die Vormerklisten eingetragen wird. Was nützt es, wenn ich dann die erforderliche Dringlichkeitsstufe deshalb nicht erreiche, weil soundso viele Punkte gefordert werden und ich an die Punktzahl nicht herankomme? Damit ist es nicht zu machen. Das ist eine Maßnahme, die man treffen kann; sie bringt aber keine Lösung des ganzen Problems.
    Der § 17 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes steht im übrigen nach wie vor dieser Lösung entgegen. Wenn zwei Familien da sind, eine junge und eine ältere Familie, die die gleichen sozialen Tatbestände aufweisen, dann muß das Wohnungsamt der anderen Familie die Wohnung zuweisen, wenn sie länger vorgemerkt ist. Daran führt im Augenblick kein Weg vorbei.
    Zustimmen möchte ich Ihrem Gedanken, Herr Minister, daß man durch alle diese Maßnahmen die jungen Leute dazu bringen soll, möglichst schon vor der Eheschließung durch eine Sparleistung zu ihrer Versorgung mit Wohnraum beizutragen. Aber was heißt das, Herr Minister? Ich kann Ihnen Hunderte von Beispielen nennen, in denen junge Leute mit 14, 16 Jahren einer Genossenschaft beigetreten sind, laufend ihre Anteile bezahlt und ihre Spargelder eingebracht haben. Wenn sie nun heiraten — sie haben darauf gewartet, daß sie jetzt eine Wohnung bekommen —, kommen sie nicht zum Zuge, weil dank des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in solchen Fällen die Maßnahmen nicht mehr voll wirksam werden, wenn es sich nicht um Familienheime handelt. Es müßte deshalb sehr ernsthaft überlegt werden, ob man den Leuten, die eine solche Spartätigkeit entwickeln und nach dem Grundsatz: Selbsthilfe vor Staatshilfe — Ihr eigener Grundsatz — gehandelt haben, nicht mindestens die gleichen Chancen verschaffen sollte wie denen, für die das Familienheimgesetz in Frage kommt.
    Ich glaube also, daß es so nicht geht. Was ich vorschlage, ist für Sie, Herr Minister, zwar schwer und unangenehm. Aber es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als zu sagen: Wenn wir für junge Familien wirklich etwas Reales, etwas Durchgreifendes tun wollen, etwas, was einen Sinn hat, dann müssen wir auf den SPD-Antrag zurückgreifen und dürfen nicht jedes Jahr die Förderung des Wohnungsbaus um 70 Millionen DM kürzen, sondern müssen diesen Betrag künftig wieder zur Verfügung stellen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Herr Minister, Sie können mir nicht einwenden: Ja, das braucht man gar nicht bei der Kapitalsubvention. Wir wollen die 70 Millionen DM gar nicht unbedingt für Kapitalsubventionen eingesetzt haben. Sie können sie sehr wohl anders einsetzen, etwa in der Form einer gemischten Subvention mit Zins- oder Aufwendungszuschüssen und teilweiser Kapitalsubvention. Wir sind auf dem Gebiet gar nicht starr und stur. Wir dürfen auch einmal darauf hinweisen, daß die Länder Hamburg, Bremen und — an dritter Stelle — Hessen diejenigen sind, die prozentual im Übergang von der Kapitalsubvention zur Zins- oder Aufwendungssubvention an der Spitze stehen. Andere Länder — ,ich will sie nicht nennen — stehen hinten und haben hundertprozentig an der Kapitalsubvention festgehalten. Dagegen haben die genannten sozialdemokratisch geleiteten Länder den Übergang von der Kapitalsubvention zur Aufwendungssubvention am stärksten mitgemacht, wie aus den neuesten Statistiken hervorgeht.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Czaja: Schleswig-Holstein wird nicht sozialdemokratisch regiert!)

    — Herr Dr. Czaja, das weiß ich sehr wohl. Der Herr Minister hat aber nicht diese Form gemeint, sondern den Übergang von der Kapitalsubvention zur Aufwendungssubvention in der Form, wie sie im Zweiten Wohnungsbaugesetz unzulänglich vorgesehen ist.
    Nebenbei gesagt, Herr Minister: Wenn Sie den Übergang von der Kapitalsubvention zur Zinssubvention in großem Stil haben wollen, dann müssen Sie bereit sein, das Tabu und die Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, die diesen Übergang hemmen, aufzuheben.

    (Beifall bei der SPD.)




    Dr. Brecht
    Kein Mensch kann von den Ländern verlangen, daß sie zins- und tilgungspflichtige Darlehen geben und dabei einmalige oder sich wiederholende Zuschüsse geben sollen. Damit wird doch die ganze Finanzlast auf die Länder verlagert.
    Wir sind durchaus mit Ihnen einer Meinung: Nehmen Sie die 70 Millionen! Aber wählen Sie nicht die Kapitalsubvention, sondern meinetwegen eine gemischte Subvention. Ich habe mir einmal folgendes ausgerechnet. Wenn Sie die 70 Millionen in Form einer Kapitalsubvention gemischt mit einer Zinssubvention verwenden, dann kommen Sie, wenn Sie 5000 DM an Kapitalsubvention je Wohnung und im übrigen eine Zinssubvention geben, immerhin auf eine Größenordnung von etwa 14 000 Wohnungen; bei 7000 DM kommen Sie auf 10 000 Wohnungen. Das trägt doch schon immerhin dazu bei, das Problem zu lösen; auf jeden Fall .ist das etwas ganz anderes als die ausschließliche Berücksichtigung von zinsverbilligten Eigenkapitalmitteln für junge Familien, die mehr oder weniger von sozial begüterten reichen Eltern stammen.
    Wir stellen heute zu diesem Punkt keinen Antrag, Herr Minister, da wir vor der Haushaltsdebatte 1959 stehen. Wir können Ihnen aber heute schon ankündigen, daß wir unser Anliegen in der Debatte über den Etat 1959 mit dem gleichen Nachdruck vertreten und seine Dringlichkeit betonen werden wie bei der Beratung des Haushalts 1958. Heute bitten wir nur darum, daß Sie unseren Änderungsantrag bezüglich der 70 Millionen DM nicht von vornherein ablehnen, sondern nach einem Ausweg suchen, damit wenigstens von 1959 bis 1961 die 70 Millionen DM, die ursprünglich schon einmal vorgesehen gewesen sind, voll gegeben werden. Sie haben es dann in der Hand, diesen Mehrbetrag für eine reale Maßnahme zur Förderung der jungen Familien zu binden. Wir wollen nicht mehr Geld, wir wollen nur keine Kürzung, um die Not der jungen Familien nicht zu vergrößern.
    Ich komme damit zum zweiten Punkt: der Planung eines kontinuierlich durchgeführten Wohnungsbaues. Ich brauche nicht zu beweisen, daß wir seit eh und je für diese Kontinuierlichkeit eingetreten sind. Wir haben mit dafür gesorgt, daß die Vorziehung der Mittel per 1. Dezember in das Erste Wohnungsbaugesetz hineingekommen ist. Das war schon in unserem ersten Entwurf enthalten. Wir haben dann dafür gesorgt, daß das gleiche hinsichtlich der Lastenausgleichsmittel geschieht, und wir haben den Antrag 231 Ziffer 4 gestellt — damals zunächst gegen Ihren Protest —, bei den SBZ-Wohnungsbaumitteln das gleiche Verfahren anzuwenden. Es hat dann erst der Beratungen im Ausschuß bedurft, bis man zu dem Ergebnis kam, auch dort in gleicher Weise zu verfahren.
    Wir freuen uns, daß der Ausschuß jetzt bei unserem Antrag wenigstens in diesem Punkt unseren Vorschlägen zugestimmt hat. Aber diese Regelungen sind nicht bei allen Mitteln getroffen worden. Sie haben in Ihrer Antwort praktisch von den SBZ-Sondermitteln gesprochen. Die Vorziehungen im Interesse eines kontinuierlichen Wohnungsbaues bestehen beispielsweise nicht beim Umsiedler-,
    Bergarbeiter- und auch nicht beim Bundeswehrwohnungsbau. Und wenn Sie Bindungsermächtigungen vornehmen, wissen die Länder nie, welcher Anteil dabei auf die einzelne Wohnung entfällt. Zu einem großen Teil beruhen die Schwierigkeiten auch darauf, daß die Länder — und Sie selber übrigens auch — zu Beginn eines Jahres nicht wissen, wie groß der Bedarf für die Wohnungsbauprämien aus diesen Mitteln sein wird.
    Ich will Ihnen einmal ein paar Zahlen nennen, um Ihnen zu zeigen, wie sich die Sache für dieses Baujahr abgespielt hat. Am frühesten werden die Mittel des Lastenausgleichs verteilt; sie sind am 14. Dezember gegeben worden, aber am 28. Februar und 15. April sind noch Mittel nachgekommen. Die allgemeinen Bundesmittel haben Sie am 9. Januar, einen Restbetrag von 30 Millionen DM aber erst am 12. März zugeteilt. Am 19. März kamen dann die 240 Millionen DM Bergarbeiterwohnungsbaumittel, am 30. Mai die 865 Millionen DM SBZ-Wohnungsbaumittel und am 27. Juni erst die 65 Millionen DM für die Umsiedler und Evakuierten.
    Ich freue mich über Ihre Ankündigung, daß das im nächsten Jahr besser werden soll. Sie werden doch wohl zugeben müssen, daß mit solchen Verteilungen eine Kontinuität nicht gewährleistet ist. Wie wirkt sich nämlich die Sache aus? Bei den Ländern wird ein Jahresprogramm aufgestellt; sie wissen nicht genau, was im Laufe des Jahres hinzukommt, verplanen ihre eigenen Landeshaushaltsmittel, und dann kommt, meinetwegen im April oder Mai, eine weitere Zuweisung von Bundesmitteln; dann fehlen die aufzustockenden Landesmittel, so daß sie erst über den Finanzminister beschafft werden müssen; oder es muß ein Vorgriff gemacht werden. Auf jeden Fall wird bei dieser Art der Verteilung ein kontinuierlicher Ablauf, auf den es Ihnen in Ihrer Großen Anfrage ankommt, zweifellos nicht erreicht.
    Sicher freuen wir uns alle, wenn diese bisher bestehenden Verzögerungen und Schwierigkeiten allmählich beseitigt werden. Diese Frage ist übrigens nicht nur ein Steckenpferd der Wohnungsbaufachleute, sondern es geht hier um ein wirkliches Anliegen. Die Beseitigung der erwähnten Schwierigkeiten ist gerade im Hinblick darauf dringend erforderlich, daß man zu einer gelockerten Kapitalmarktfinanzierung übergehen will und daß in der Baulandbeschaffung Schwierigkeiten bestehen. Außerdem wollen Sie ja selber einen stärkeren Übergang zum Zinszuschußsystem. Die rechtzeitige und zügige Bereitstellung der Mittel ist daher ein dringendes Erfordernis.
    Ich komme nun zu der dritten Frage; sie klingt sehr harmlos, hat aber einen sehr, sehr ernsten Hintergrund. Damit keine Meinungsverschiedenheiten aufkommen, darf ich vorweg folgendes sagen. Meine Freunde von der SPD-Fraktion sind nach wie vor für die Förderung des Eigenheimbaues nach dem Grundsatz: Eigenheime so viel wie möglich, Mietwohnungen so viel wie nötig.

    (Zurufe von der Mitte: Gut!)




    Dr. Brecht
    Wir haben dem Herrn Wohnungsbauminister unseren Dank dafür abzustatten, daß er diese Parole, die die SPD nicht erst jetzt verkündet, sondern die sie seit Jahren vertreten hat,

    (Lachen und Zurufe von der Mitte)

    in einer Rede in Berlin als richtig anerkannt und übernommen hat.
    Es wird allerdings immer wieder vorkommen, daß da oder dort einmal ein Antrag liegenbleibt. Ich glaube, Herr Dr. Hesberg hat mit Bezug hierauf von „Mängeln" gesprochen. Bei den Tausenden von Anträgen wird es immer wieder vorkommen, daß ein Antrag liegenbleibt.
    Nun will ich Ihnen noch etwas sagen, Herr Minister, ohne daß ich deswegen auf die Statistik, die Sie vorgetragen haben, eingehe. Die Damen und Herren, die über diese Dinge nicht so genau Bescheid wissen, müssen das wissen. Es ist ganz selbstverständlich, daß in diesem Jahre und in den nächsten Jahren die Zahl der Anträge auf Familienheime wesentlich größer sein wird als die Zahl der Anträge auf andere Wohnungen. Das ergibt sich nämlich aus der Konstruktion des Gesetzes; denn ein Annahmezwang für die Anträge besteht nur für die Familienheimanträge; bezüglich der anderen Anträge besteht kein Annahmezwang. Nach der ganzen Propaganda — das kann ich Ihnen sagen — werden soundso viel Anträge überhaupt nicht mehr gestellt, weil man sagt: Es hat ja doch keinen Zweck; die erste Rangstufe kommt nicht in Betracht, die zweite Rangstufe wird mir nicht gegeben; ich komme also gar nicht mehr zum Zuge. Das ist ein Faktum im allgemeinen Wohnungsbau, das durchaus eine Rolle spielt. Es ist auch natürlich, daß der Einzelbauherr, auch wenn noch dies oder jenes fehlt, immer schneller mit seinem Antrag ist, eben deshalb, weil er genau weiß, daß er, wenn er ihn nicht stellt, überhaupt keine Chance mehr hat. Im übrigen wissen Sie sehr genau, daß die Statistik von den Ländern zum Teil unterschiedlich gemacht worden ist. Aber das muß man für den Anfang zweifellos hinnehmen.
    Nun haben wir aber zwei unterschiedliche Bewilligungssituationen; der Herr Minister hat sie unterschieden. Da ist zunächst die Zuteilung der Mittel von den Ländern auf die Bewilligungsstellen und Gemeinden. Dazu will ich nichts sagen. Der Herr Minister hat kritisiert, daß die Berichte darüber noch nicht so ganz in Ordnung sind. Das mag sein. Aber alle Länder haben Bestimmungen, wonach solche Berichte erstattet werden müssen. Ich muß zunächst einmal unterstellen, daß bei allen Behörden der Wille besteht, eine solche gesetzliche Bestimmung auch tatsächlich einzuhalten. Darin liegt das Problem nicht.
    Das Problem, über das wir heute hier sprechen, ergibt sich praktisch aus der Frage, wie die unerledigten Anträge bei der Verteilung der Wohnungsbaumittel des Bundes auf die Länder berücksichtigt werden. Hier — lassen Sie es mich offen aussprechen — wird nichts anderes versucht, als auf Grund einer solchen Ausdeutung der klaren Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes eine andere Regelung zu schaffen. Im Zweiten Wohnungsbaugesetz steht ganz eindeutig, welche Grundsätze maßgebend sind, nämlich nach § 1 die Überwindung der Wohnungsnot, zugleich . . . usw.;

    (Bundeswohnungsbauminister Lücke: Nicht „usw."!)

    aber nicht „erst die Eigenheime und dann alles andere", sondern „die Überwindung der Wohnungsnot".
    Es war einmal bei § 19 eine ähnliche Bestimmung vorgesehen, wie Sie sie heute haben möchten. Aber diese Formulierung des § 19 ist seinerzeit auf einen Einwand des Bundesrates gestrichen worden; sie steht also nicht drin. In § 19 steht gar nichts, was Ihnen die Möglichkeit gäbe, jetzt plötzlich nicht von der Beseitigung der Wohnungsnot, sondern von den Eigentumsmaßnahmen auszugehen. Das mag alles schön und gut sein. Aber, bitte, dann stellen Sie einen regulären Antrag auf Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Dann hat die Sache Hand und Fuß. Sie können nicht mit einer solchen Ausdeutung um die Dinge herumkommen.
    Die Berichterstattung aus § 32 ist notwendig. Aber in der Berichterstattung liegt kein Verteilungsprinzip.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Doch! Aber sicher!)

    Ich möchte Ihnen deshalb sagen: Ihr Antrag unter Ziffer 3 Abs. 2 kann so nicht bleiben. Er müßte in den Ausschußberatungen geändert werden. Man wird über dies oder jenes sprechen können. Aber es geht nicht in dieser Form, über eine Auslegung der §§ 1 und 19 des Gesetzes, wo dies steht. Ich möchte davor warnen, diesen Weg weiter zu beschreiten. Wir sollten gerade für die nächsten Jahre an dem Grundsatz festhalten: Öffentliche Wohnungsbauförderungsmaßnahmen zur Beseitigung der Wohnungsnot.
    Ich will dabei in den Streit, ob die Verteilung nach Landkreisen und Stadtkreisen vorgenommen werden sollte, gar nicht eingreifen. Meiner Ansicht nach wird in diesem Streit immer etwas falsch gesehen, indem wir die Gemeindegrößen vergleichen, während man längst die dicht besiedelten Gebiete — das sind immer die Stadt- und die umliegenden Landkreise — und nicht dicht besiedelten Gebiete unterscheiden sollte. Dann kommt man zu echten Bedarfsschwerpunkten, und die werden wir auch in der Verteilung der Wohnungsbaumittel tatsächlich berücksichtigen müssen. Ich will Ihnen nur eine einzige Zahl nennen. Wir haben jetzt in der Bundesrepublik bei 19,1 Millionen Erwerbstätigen immerhin 3,5 Millionen tägliche Pendler. Das ist ein Problem, das für den Verkehr eine Rolle spielt, das aber auch für den Strukturaufbau und für einen Strukturplan oder — wenn Sie wollen — für eine Besiedlungspolitik in unserer Bundesrepublik ein Faktum ist, mit dem man rechnen muß und von dem man auszugehen hat.
    Aber ich glaube — ich möchte das jetzt einmal dazwischenschalten —, wir haben wahrscheinlich viel, viel dringendere Anliegen in der Frage der Verteilung der Wohnungsbaumittel auf die einzel-



    Dr. Brecht
    nen Länder, als etwa die Gewichtigkeit der unerledigten Anträge zu berücksichtigen. Wir haben nämlich das große Problem, von dem der Herr Minister nichts gesagt hat: die ungeheure Baulandnot, die in vielen Fällen den Wohnungsbau der nächsten Jahre viel stärker mitbestimmen wird, als das heute noch angenommen wird. Das gilt vor allem für die Preise, die dann für Bauland bezahlt werden.
    Ich will Ihnen noch einen anderen Gesichtspunkt nennen, aus dem wir uns sosehr dagegen wehren, daß jetzt auf Grund einer solchen Ausdeutung plötzlich die Wohnungsbaumittel neu verteilt werden. Dies ist die Tatsache, daß Sie im nächsten Haushaltsjahr mit wesentlich weniger verbleibenden Wohnungsbaumitteln des Bundes für den allgemeinen Wohnungsbau zu rechnen haben. Wenn Sie Ihre beiden Degressionen voll durchführen, bleiben uns 560 Millionen DM. Nun wissen wir aber aus einer Vorlage des Herrn Bundesfinanzministers an einen anderen Ausschuß, daß der Bundesfinanzminister im nächsten Jahre mit Wohnungsbauprämien von 340 Millionen DM rechnet. Von diesen 340 Millionen DM würden aus dem Bundeshaushalt 100 Millionen plus 40 Millionen DM auf Grund des § 88 gedeckt werden, so daß von den 560 Millionen DM Bundeshaushaltsmitteln für den allgemeinen Wohnungsbau 200 Millionen DM für die Wohnungsbauprämien abgezogen werden. Dann bleiben Ihnen noch 360 Millionen DM für den allgemeinen Wohnungsbau. Wenn dann noch der Herr Minister seinen Dispositionsfonds von 10 Millionen DM, die ihm gegönnt seien, und die 50 Millionen DM für den Landarbeiterwohnungsbau berücksichtigt, sind es praktisch noch 300 Millionen DM, die für den allgemeinen Wohnungsbau übrigbleiben. Diesen Betrag wollen Sie nun nach dem Gewicht der zurückgebliebenen Anträge und nicht mehr ausschließlich nach dem Gewicht der Beseitigung der Wohnungsnot nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz verteilen.
    Ich darf nun zur vierten Frage kommen; ich kann mich dabei verhältnismäßig kurz fassen. Denn hier können wir mit dem Herrn Minister unserer Freude und unserem Dank darüber Ausdruck geben, daß die Situation in der Wohnungsversorgung für die SBZ-Zuwanderer tatsächlich wesentlich besser geworden ist. Wir wollen aber nicht verkennen, daß wir auch heute noch unter den Rückwirkungen der Versäumnisse leiden, die in den Jahren 1956 und 1957 vorgekommen sind, als die Mittel des Bundes für den SBZ-Wohnungsbau in zu geringem Umfange je Wohnung und zu spät gegeben wurden. Erst die Lösung vom Dezember 1957, also vor noch nicht einem Jahr, die sogenannte Kanzler-Lösung, hat hier den Ausgleich gebracht. Immerhin sind die Mittel, die unter die Bindungsermächtigung für diese Maßnahme fielen, nicht damals, sondern erst am 30. Mai 1958 auf die Länder verteilt worden. Jetzt aber wird in den täglichen Presseerklärungen des Wohnungsbauministeriums so stolz verkündet, wie die Zahl der Baugenehmigungen oder, wie der Herr Wohnungsbauminister uns vorhin erzählte, die Zahl der Genehmigungen der Bewilligungsstellen anschwillt. Wir freuen uns darüber, sollten uns aber darüber klar sein, daß dies nichts anderes als die Auswirkung der SBZ-Sondermittel ist, die Mitte des Jahres auf die Länder verteilt worden sind.
    Wir alle, unabhängig davon, welcher Fraktion wir angehören, haben wohl durchaus Anlaß, an dieser Stelle auch einmal folgendes festzustellen. Nicht nur die Bereitstellung der Mittel beim Bund und ihre Zuteilung, sondern auch die freudige Einsatzbereitschaft der Länder haben maßgeblich dazu beigetragen, daß der SBZ-Wohnungsbau weiter und stärker vorangekommen ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Man sollte deshalb — ich sage das ganz offen — nicht etwa jetzt während der Wahlkämpfe dieses Kapitel herausholen und ausgerechnet da in Relationen, die man so und so rechnen kann, sagen: Da seht ihr es, diese Länder sind auch hier wiederum zurückgeblieben. Wir sollten anerkennen, daß es für die Länder schwieriger ist, diese Mittel in x Verteilungen an die Gemeinden herauszubringen, daß es schwieriger für sie ist, mitten im Jahr noch Aufstockungsmittel zu gewinnen, daß es schwieriger für sie ist, noch zusätzlich die Folgekosten in diesen Siedlungsmaßnahmen zu finanzieren.

    (Abg. Wehner: Noch schwieriger ist es aber für die Bundesregierung, nationalpolitisch zu denken!)

    — Sie haben vollkommen recht, Herr Wehner; aber ich will es einmal nur auf diesen einen Punkt abstellen,

    (Abg. Wehner: Das ist aber vergebliche Mühe!)

    daß die Länder sich hier eingesetzt und versucht haben, das schwieriger gewordene Problem zu meistern, nämlich Arbeitsplätze und Wohnungen oder Bauplätze zu koordinieren und zusammenzubringen.

    (Abg. Wehner: Dafür werden sie öffentlich beschimpft!)

    — Dafür werden sie leider Gottes öffentlich beschimpft, und ich bringe mein Anliegen deshalb hier vor, um im letzten Augenblick davor zu warnen, daß man diese Sache in den Wahlkampf hineinzieht.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Im übrigen möchte ich zu dem Problem der SBZ- Wohnungen noch das eine sagen: Herr Minister, Sie wissen, die großen Schwierigkeiten des SBZ- Wohnungsbaues — und Ihre Zahlen wären noch günstiger, wenn diese Schwierigkeiten nicht beständen — beruhen in der Baulandbeschaffung. Es gibt Hunderte, ja wahrscheinlich Tausende von Wohnungen, die noch nicht begonnen sind, weil es vielfach nicht gelungen ist, das Baugelände zügig oder zu angemessenen Preisen zu beschaffen, Wir haben die herzliche Bitte ,an die Bundesregierung, in der Bereitstellung von Bauland aus dem Bundesvermögen einmal etwas mehr zu tun und namentlich die Behörden anzuweisen, diesen Grundbesitz aus dem Bundesvermögen schneller, zügiger und zu angemesseneren Bedingungen bereitzustellen und nicht in der Form des langen Hinhaltens, wie das an vielen Stellen festgestellt werden mußte.

    (Beifall bei der SPD.)




    Dr. Brecht
    Es ist mir aufgefallen, Herr Minister, daß Sie gesagt haben, bei den 500 Millionen DM Bindungsermächtigungsmitteln gelte die Kanzler-Lösung nicht. Das kann nicht stimmen; denn das stände im Widerspruch zu dem Schreiben, das Sie der Landesregierung Baden-Württemberg geschickt haben, als sie aus den 500 Millionen DM eine erste Rate in Anspruch genommen hat. Ich möchte annehmen, daß es sich hier nur um ein Versehen in der Darstellung oder um eine Ungenauigkeit in meiner Aufnahmefähigkeit handelt. Im übrigen haben wir die Bitte, die Kanzler-Lösung für alle diese Mittel gelten zu lassen, wir haben die Bitte, daß die 500 Millionen DM alsbald den Ländern voll zugeteilt werden. Wir haben ferner die Bitte, daß Sie sich jetzt schon überlegen, ob und was an Zusatzmitteln in diesem Jahre noch erforderlich ist, um die im Jahre 1958 einströmenden Zuwanderer wohnlich zu versorgen. Es dauert dann ja immer noch ein bis anderthalb Jahre, bis es soweit ist. Gerade für eine kontinuierliche Planung wäre es notwendig, daß Sie diese Mittel alsbald verteilen, einschließlich der Mittel, die noch im kommenden Haushalt für diesen Zweck vorgesehen werden.
    Ich will Ihnen zum Schluß folgende Berechnung aufmachen. Ich habe festgestellt, daß vom 1. Januar bis zum Oktober insgesamt 180 000 Zuwanderer gekommen sind, daß davon 1 % nicht anerkannt wird, daß 9,7 % Jugendliche sind und daß bei 11,5% besondere Lebensverhältnisse vorliegen. Das sind 22,2 %, so daß etwa 140 000 wohnlich zu versorgen wären. Legen Sie vier Personen je Familie zugrunde, sind es 35 000 Wohnungen. Das ist fast genau das, was Sie mit den 500 Millionen DM Bindungsermächtigungen tatsächlich machen könnten, so daß Sie einen zusätzlichen Betrag an Bindungsermächtigungen oder an Direktbereitstellungen für die volle Deckung des Wohnungsbedarfs der jetzt zu uns kommenden Zuwanderer benötigen.
    Damit möchte ich die Darlegung meiner Auffassung zu den vier Punkten der Großen Anfrage abschließen. Sie haben einen Antrag vorgelegt. Über viele Punkte dieses Antrages werden wir zu einer Übereinkunft kommen können. Ich habe aber die Bitte, den Antrag in den einzelnen Punkten, wie wir es mit dem früheren SBZ-Antrag meiner Partei gemacht haben, in dem zuständigen Bundestagsausschuß zu einer eingehenden Beratung zu bringen, damit wir uns dort über diese zweifellos ernsten, wichtigen und für die zukünftige Gestaltung bedeutsamen Fragen unterhalten können. Und dann hoffen wir, Herr Minister, daß die große wohnungspolitische Debatte mit all den heiklen und schwierigen Fragen bald einmal folgen wird.

    (Beifall bei der SPD.)