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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Weltner (Rinteln) . . . . . . . . . 2685 A Wahl des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/ CSU) zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 2685 A Zur Tagesordnung: Franke (SPD) . . . . . . . . . 2685 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 2686 C Walter (FDP) . . . . . . . . . 2687 A Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1959 (Drucksache 595) — Erste Beratung — . . . . . . 2687 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU! CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2687 B Lücke, Bundesminister . . 2690 A, 2699 B Dr. Brecht (SPD) 2693 B, 2706 A Eilers (Oldenburg) (FDP) 2700 D Dr. Preusker (DP) . . . . . . 2703 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2705 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2707 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 192); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 396); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksache 397, zu 397) — Zweite Beratung — 2714 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Sondermaßnahmen für den Wohnungsbau zugunsten der Zuwanderer und Aussiedler; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksachen 231, 398, zu 398) . . . . 2714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553) — Dritte Beratung — 2714 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksache 419); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 572, zu 572) — Zweite und dritte Beratung — 2715 A Lange (Essen) (SPD), Berichterstatter 2715 B Wahl von weiteren Schriftführern (Drucksache 614) 2715 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 596) - Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (Drucksache 597) - Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 2315 D, 2725 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2719 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2720 C Gewandt (CDU/CSU) 2724 C Kriedemann (SPD) 2726 C Rösing (CDU/CSU) 2727 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601) — Erste Beratung — 2727 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungsinstitut Saint-Louis (Drucksache 551) - Erste Beratung — . . . . 2727 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Kosten und Leistungen im Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, mit Binnenschiffen und mit Eisenbahnen im Jahre 1959 (Drucksache 586) —Erste Beratung — 2727 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 177) 2727 C Antrag der Fraktion der DP betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (Drucksache 627); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (DP) (Drucksache 628) — Erste Beratung — 2727 D Nächste Sitzung 2727D Anlagen 2729 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2685 48. Sitzung Bonn, den 6. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Birkelbach 7. 11. Blachstein 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Lenz (Brühl) 6. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Menke 6. 11. Dr. Menzel 7. 11. Müller-Hermann 6. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. 011enhauer 7. 11. Pietscher 8. 11. Dr. Preiß 6. 11. Rademacher 7. 11. Dr. Ratzel 6. 11. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 6. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Siebel 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Frau Wessel 6. 11. Dr. Will 7. 11. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 29. 11. Dr. Besold 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Bleyler 30. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Krüger 11. 11. Dr. Leverkuehn 20. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 30. 12. Anlage 2 Umdruck 175 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553, 608) Der Bundestag wolle beschließen: Im Ausschußantrag - Drucksache 553 - wird die Entschließung unter Nr. 3 wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a werden hinter dem letzten Wort „einzubringen" folgende Worte angefügt: „auch mit dem Ziel, Verstöße mit geringem Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden," 2. Buchstabe b wird gestrichen. Bonn, den 6. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 177 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an den zuständigen Ausschuß überwiesen: Antrag der Fraktion der DP an den Ausschuß für Inneres betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Artikel 131 GG - Drucksache 432 -. Bonn, den 4. November 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Druck sacken 192, 397) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen 2730 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues. In den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1961 stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung." 2. In dem durch Artikel 1 Nr. 3 neu gefaßten § 101 Abs. 1 wird die Zahl „100 000" jeweils durch die Zahl „500 000" ersetzt. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) (Drucksachen 419, 572) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) dem Bundestag so rechtzeitig vorzulegen, daß das Gesetz vor Beginn des Haushaltsjahres 1959 verabschiedet werden kann. Bonn, den 6. November 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Wohnungsversorgung junger Familien; Durchführung des sozialen Wohnungsbaues; Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler (Drucksache 555) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die wohnraummäßige Versorgung junger Familien auch dadurch zu fördern, daß vom Bund durch Zinszuschüsse verbilligte Kapitalmarktmittel solchen Eigenheimbauherren gewährt werden, die eine geeignete Wohnung des Wohnungsbestandes für eine junge Familie freimachen; 2. zu prüfen, welche Kontrollmöglichkeiten anzuwenden sind, um sicherzustellen, daß die auf der Grundlage der Kanzlerlösung zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern bereitgestellten Mittel innerhalb des gesamten Wohnungsbauprogramms in voller Höhe je Person eingesetzt werden und daß binnen angemessener Zeit die den Sondermitteln entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern wohnungsmäßig für die Dauer - auch unter Inanspruchnahme des Wohnungsbestandes - zumutbar untergebracht wird; 3. sicherzustellen, daß gemäß § 48 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht förderungsfähigen Anträge von den zuständigen Stellen entgegengenommen werden, 4. zu veranlassen, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erfolgt; 5. dafür zu sorgen, daß die Länder die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach Maßgabe der §§ 30, 31 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auf die Bewilligungsstellen verteilen und damit die unerledigten Anträge zur Grundlage der Verteilung machen. Der Bundestag erwartet, daß auf diese Weise die unerledigten Anträge in einer angemessenen Frist berücksichtigt werden. Bonn, den 6. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Frede (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 19) : Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Ungewißheit über den Fortbestand des Bundesbahnausbesserungswerks Göttingen erneut zu einer erheblichen Beunruhigung der Belegschaft dieses Werkes geführt und die Vertretungskörperschaften von Stadt und Landkreis Göttingen veranlaßt hat, sich mit der dadurch entstandenen Lage zu beschäftigen und nachdrücklich gegen eine weitere Verminderung der Kapazität oder allmählichen Stillegung auszusprechen? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu verhindern, daß infolge Personalschwunds, weiterer Verlagerung von Aufgaben auf andere Betriebe und der damit verbundenen Schließung von Teilwerkstätten der Schrumpfungsprozeß fortschreitet? Beabsichtigt sie weitere Betriebseinschränkungen? Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die vom Herrn Bundespostminister am 18. Oktober 1958 in Braunschweig geäußerte Ansicht, daß aus wirtschaftlichen und politischen Gründen die Zonenrandgebiete bei allen Maßnahmen, welche ihre Struktur beeinflussen, besonders pfleglich zu behandeln sind, und ist er gegebenenfalls bereit, auch für das Bundesbahnausbesserungswerk in der industriearmen Zonenrandstadt Göttingen entsprechende Folgerungen zu ziehen? Die Entschließung des Landkreises Göttingen vom 23. Oktober 1958, die sich mit dem Bundesbahnausbesserungswerk Göttingen befaßt, ist mir zugegangen. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer schrittweisen Rationalisierung und Modernisierung zu einer erheblichen Einschränkung ihrer gesamten Ausbesserungswerkstätten kommen muß. Es sind daher in den letzten Jahren eine Reihe von Ausbesserungswerkstätten in den verschiedensten Gegenden Deutschlands stillgelegt worden. In anderen Ausbesserungswerkstätten hat sich eine Verminderung der Zahl der dort arbeitenden Menschen nicht vermeiden lassen. Alle Einschränkungen sind jedoch so vorgenommen worden, daß Entlassungen nicht erfolgt sind. Der Rückgang der Beschäftigungszahl im Ausbesserungswerk Göttingen ist im Vergleich zu dem Gesamtrückgang der in den Ausbesserungswerk- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 2731 stätten beschäftigten Mitarbeiter sehr gering. Insgesamt ist die Zahl der Mitarbeiter in den Eisenbahn-Ausbesserungswerkstätten von 1949 bis 1958 dank der durchgeführten Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn um mehr als 37 % zurückgegangen. Schon das Gutachten, das im Jahre 1950/51 im Auftrage der Hohen Kommissare durch das amerikanische Ingenieurbüro Coverdale und Colpitts erstellt worden ist, wies darauf hin, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ausbesserungswerkstätten weit übersetzt sei und daß eine Stillegung von mindestens der Hälfte der Bundesbahnausbesserungswerkstätten nach und nach notwendig sein werde. Die Deutsche Bundesbahn bereitet daher, nachdem eine erste Stillegungswelle für die Werkstätten abgeschlossen ist, ein neues Programm vor, nach dem weitere Stillegungen von Ausbesserungswerkstätten in den nächsten Jahren erfolgen werden. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir uns bemühen, die Werkstätten im Zonenrandgebiet und in wenig industrialisierten Gebieten möglichst zu schonen. Diese Grundsätze haben sich aber z. B. bei der Stillegung des Ausbesserungswerkes in Lübeck auch nicht durchsetzen lassen, da neben der Lage der Ausbesserungswerkstätte und den sozialen Verhältnissen an dem betreffenden Ort natürlich auch die technischen Notwendigkeiten des Betriebes der Deutschen Bundesbahn entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Die Stillegung von Ausbesserungswerkstätten erfolgt auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nach eingehender Fühlungnahme mit den zuständigen Länderregierungen durch Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn, den der Bundesminister für Verkehr dann endgültig zu genehmigen hat. Er muß also die politischen Konsequenzen verantworten. Es ist leider nicht zu vermeiden, daß bei der dringend notwendigen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn zur Ausschaltung überflüssiger Ausgaben und zur Herabdrückung ihres Defizits auch Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die in den einzelnen Gebieten als hart empfunden werden. Jede Stillegung ist jedoch bisher erfolgt, ohne daß Mitarbeiter arbeitslos wurden, Dies ist im wesentlichen eine Folge der seit Jahren bestehenden, vorübergehend aufgehobenen, aber jetzt wieder eingeführten Einstellungssperre, durch die der natürliche Abgang in den einzelnen Werkstätten und Betriebsstellen der Deutschen Bundesbahn nicht wieder ersetzt wird, so daß automatisch eine Schrumpfung der Belegschaftszahlen eintritt. Gerade weil seitens des Hohen Hauses immer wieder gefordert wird, daß die Rationalisierungsmöglichkeiten, die die Deutsche Bundesbahn hat, voll ausgenutzt werden, insbesondere wenn dabei ein zusätzlicher Kapitalaufwand nicht erforderlich ist, darf ich darum bitten, daß den Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung von einzelnen Werkstätten das notwendige Verständnis entgegengebracht wird. Gerade der Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Stillegung von ganzen Werksgruppen beweisen, wie planmäßig die Rationalisierung bei der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren betrieben worden ist. Allein der Strukturwandel in der Zugförderung, der durch die teilweise Umstellung von Dampflok- auf elektrischen und Diesel-Betrieb erfolgt, bringt einen wesentlich geringeren Arbeitsanfall nicht nur bei der Zugförderung selbst, sondern auch für die Reparaturwerkstätten. Die Verbesserung in den Laufeigenschaften der Waggons, hier vor allem der Ersatz der Gleit- durch Rollenlager, die dadurch möglichen Erleichterungen in der Bau- und Betriebsordnung, die Verbesserung der Arbeitsverfahren in den Werkstätten selbst und die günstigeren Betriebsbedingungen, die auch beim Dampflok-Betrieb geschaffen werden konnten, haben weitgehende Ersparnisse gebracht, die auch in der Zukunft die Schließung weiterer Ausbesserungswerkstätten erzwingen werden. Er kann angenommen werden, daß in den nächsten Jahren noch wenigstens 8 bis 10 weitere Ausbesserungswerkstätten geschlossen werden müssen, zumal bisher nicht daran gedacht ist, diese Ausbesserungswerkstätten anders als zu Reparaturen zu benutzen, denn Neuanfertigungen in den eigenen Werkstätten der Deutschen Bundesbahn würden eine empfindliche Schädigung des Arbeitsvolumens bei der seit Jahren strukturell notleidenden Waggon- und Lokomotiv-Industrie hervorrufen. Seebohm Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 20) : Wie wird die Rente eines langjährig Erwerbslosen berechnet. wenn er während der Erwerbslosigkeit eine versicherungspflichtige Teilbeschäftigung ausgeübt hat? Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß in solchen Fällen die sich aus der Teilbeschäftigung ergebenden niedrigen Beiträge der Rentenberechnung zugrunde gelegt werden, während die Arbeitslosigkeit selbst nicht als Ausfallzeit angerechnet wird? Die Höhe der Rente wird durch drei Faktoren bestimmt, nämlich die für den Versicherten maßgebende Bemessungsgrundlage, die anrechnungsfähige Versicherungszeit und den Steigerungssatz. Die Bemessungsgrundlage, auf die es in diesem Zusammenhang entscheidend ankommt, wird nach Monaten berechnet und zwar in der Weise, daß die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebenden Vomhundertsätze durch die Zahl der zu berücksichtigenden Beitragsmonate geteilt und mit 12 vervielfältigt wird. Als Beitragsmonat in diesem Sinne gilt der Kalendermonat. Hierbei ist ein voller Kalendermonat auch dann anzusetzen, wenn die tatsächliche Beschäftigungszeit kürzer ist. Nach dieser Regelung ist es belanglos, ob höheren Entgelten eine kurze Versicherungszeit gegenübersteht oder ob niedrigere Entgelte in einer entsprechend längeren Beschäftigungszeit erzielt werden. Deshalb erfolgt bei Versicherten, deren Beschäftigungszeit nicht einen vollen Kalendermonat umfaßt, der Ausgleich für die durch die vorgeschriebene Berechnungsweise geminderte Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten im Wege 2732 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1958 einer Verlängerung der Versicherungszeit. Hierzu folgendes Beispiel: Ein Versicherter hat 12 Monate lang jeweils nur einen halben Monat gearbeitet und wegen seiner Teilbeschäftigung nur 60 % des Durchschnittsversicherten verdient. Seine persönliche Bemessungsgrundlage beträgt unter Berücksichtigung einer Versicherungsdauer von 12 Monaten somit 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Würde nur die tatsächliche Versicherungszeit von 6 Monaten der Berechnung zugrunde gelegt werden, dann stellte sich zwar die persönliche Bemessungsgrundlage auf 120 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage, jedoch würde die Leistung dieselbe sein, weil der höheren persönlichen Bemessungsgrundlage nur eine Versicherungsdauer von einem halben .Jahr gegenübersteht. Der teilbeschäftigte Versicherte erfährt also insoweit keinen Nachteil. Die Wirkung ist eine andere, sobald neben Beitragszeiten, die zur Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten herangezogen werden, Ersatz-, Ausfall- oder Zurechnungszeiten zu berücksichtigen sind. Die Höhe der Leistung für diese Zeiten bestimmt sich ebenfalls nach der Rentenbemessungsgrundlage des Versicherten, so daß jede Minderung dieser Größe auch zu einer entsprechend geringeren Leistung führt. Ein während einer Ausfallzeit erzielter geringer Entgelt mindert demgemäß die Bemessungsgrundlage, ohne daß in einem solchen Fall die Minderung durch eine zusätzliche Versicherungsdauer ausgeglichen wird. Die Berücksichtigung der tatsächlichen, nach Stunden, Tagen oder Wochen berechneten Beschäftigungszeit bei der Ermittlung der Rentenbemessungsgrundlage würde in diesen Fällen zu einem befriedigenderen Ergebnis führen. Dennoch ist die Wahl des Kalendermonats als Zeiteinheit auch bei Teilbeschäftigung aus folgenden Gründen unter den gegebenen Umständen für die einzig mögliche Lösung gehalten worden: 1. Da bei der Wartezeit und bei der Feststellung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre von Kalendermonaten ausgegangen wird, erscheint es der Einheitlichkeit wegen ausgeschlossen, für die Berechnung der persönlichen Bemessungsgrundlage eine andere Zeiteinheit zu bestimmen. 2. Jede kleinere Zeiteinheit als der Kalendermonat würde die Rentenberechnung außerordentlich erschweren. Auch die Rechnung mit Tagen würde nicht ganz befriedigen, weil es Beschäftigte gibt, die nicht den ganzen Tag über arbeiten. 3. Bei der Eintragung der Beschäftigungszeit in die Versicherungskarte sind nach den zur Zeit geltenden und den früheren gesetzlichen Vorschriften Unterbrechungen innerhalb eines Kalenderjahres nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mehr als einen vollen Kalendermonat ausmachen. Unter diesen Umständen ließen sich kleinere Zeiteinheiten aus den Versicherungsunterlagen nicht entnehmen, so daß Rückfragen notwendig würden, die wiederum eine Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge mit sich bringen und in den meisten Fällen außerdem erfolglos wären. Der geschilderte Sachverhalt macht deutlich, daß eine andere als die derzeitige Regelung auf unüberbrückbare Schwierigkeiten stoßen würde. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 29. Oktober 1958, Drucksache 585, Frage 21): Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei den Manövern mit dem Stahlhelm gemacht? Hält es der herr Bundesverteidigungsminister für notwendig, ihn zu verbessern? Der bisherige Stahlhelm hat sich allgemein bewährt. Es gibt keinen Helm, über den nicht irgendwelche Klagen vorliegen. Es sind jedoch Versuche für eine Verbesserung veranlaßt worden mit dem Ziel der Festigung des Sitzes, der Verminderung des Gewichtes und der Erhöhung der Beschußtüchtigkeit. Die Versuche versprechen Erfolg. Es wurde ein Stahl gefunden, der — unter Beibehaltung der bisherigen Farm des Helmes — eine bessere Beschußtüchtigkeit als das bisher verwendet Material ergeben hat und darüber hinaus eine Gewichtsersparnis bis zu 150 Gramm erlaubt. Strauß Anlage 10 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung Die unterzeichneten Abgeordneten begründen ihre Ablehnung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes in der Fassung des Ausschußberichtes wie folgt. Alle im vorliegenden Gesetz enthaltenen Maßnahmen im Interesse der Volksgesundheit werden voll gebilligt. Die nunmehr von der Regierungsvorlage abweichende Methode der Kennzeichnungspflicht geht jedoch über dieses Ziel hinaus und ist geeignet, die Durchführbarkeit des Gesetzes in weiten Bereichen der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben in Frage zu stellen. Darüber hinaus befürchten die Unterzeichneten einen unnötigen kostspieligen Verwaltungsaufwand. Franz Unertl Frh. Guttenberg G. Sühler Bauereisen Phil. Meyer Geiger Lermer Krug Wittmer-Eigenbrodt Höcherl L. Franz Karl Wieninger F. Funk Dr. Reinhard Wittmann Stiller Dr. Dollinger Dr. Zimmermann Memmel v. Haniel Leukert Bauer Josef Spies Seidl (Dorfen) Fuchs Dr. Winter Pernoll Demmelmeier
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    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Solange die Wohnungsnot noch so groß ist, daß zu ihrer Beseitigung öffentliche Mittel eingesetzt werden müssen, wird es nicht an Kritik fehlen. Die einen werden das Ausmaß der öffentlichen Mittel für unzureichend halten, die anderen die Methoden für deren Einsatz bzw. die Auswahl des Personenkreises bemängeln, dem die öffentlichen Mittel zukommen sollen.
    Angesichts der von allen Kreisen der Bevölkerung anerkannten enormen Leistungen auf dem Gebiet des Wohnungsbaues in der Nachkriegszeit und der steten Steigerung des Wohnungsstandards ist es begreiflich, daß diejenigen, die derzeit noch keine eigene Wohnung haben und sozusagen am Ende der Schlange stehen, nachdrücklicher denn je den Gesetzgeber und die Verwaltung für ihre Nöte verantwortlich machen und die Berücksichtigung ihrer Wünsche fordern. Es ist auch nicht verwunderlich, daß immer neue Appelle an den Bundesgesetzgeber gerichtet werden, die die Durchführung der Gesetze betreffen. Diesen Anliegen, soweit sie berechtigt sind, Rechnung zu tragen, sehen wir als eine unserer wichtigsten Aufgaben an.
    Die Große Anfrage, die Ihnen in Drucksache 555 vorliegt, darf ich namens der Fraktionen der CDU/ CSU und DP wie folgt begründen.
    Die Anfrage berührt einige vordringliche Probleme, die deswegen von grundsätzlicher Bedeutung sind, weil sie über die rein quantitative Beseitigung des Wohnungsmangels hinausgehen. Wir haben, um dies vorauszuschicken, bewußt davon abgesehen, auch die Frage zu stellen, ob die bei der gegenwärtigen Baukapazität möglichen Höchstleistungen im sozialen Wohnungsbau im laufenden und im kommenden Baujahr erzielt werden. Denn wir unterstellen, daß dies der Fall sein wird, weil die überaus günstige Entwicklung des Kapitalmarktes und im besonderen das reichliche Angebot an Hypotheken die Voraussetzungen für eine Kombination des Einsatzes der privaten und öffentlichen Mittel geschaffen haben, die uns bei der Verabschiedung des Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes im Jahre 1956 vorgeschwebt haben.
    Mit Befriedigung haben wir feststellen können, daß sich die Kombination der Kapitalsubvention und individueller Förderungsmethoden mehr und mehr anbahnt. Da die Lage auf dem Kapitalmarkt diese Entwicklung außerordentlich begünstigt, darf angenommen werden, daß der Herr Bundesminister für Wohnungsbau nicht verfehlen wird, darauf hinzuwirken, daß durch den elastischen Einsatz der Bundesmittel deren wirtschaftlicher und sozialer Höchsteffekt erreicht wird, nämlich Höchstleistungen und tragbare Belastungen im sozialen Wohnungsbau namentlich für die Personenkreise, deren Interessen wir in unserer Anfrage angesprochen haben.
    Der Wohnraumversorgung der jungen Familien wird, wie wir in der Frage 1 unserer Interpellation festgestellt haben, durchaus unterschiedlich und im ganzen unzureichend Rechnung getragen. Auf die Bevölkerungszahl der Bundesrepublik bezogen ist die Anzahl der Eheschließungen in den letzten Jahren — wahrscheinlich als Folge des Altersaufbaus der Bevölkerung — geringer als in den Vorkriegs-



    Dr- Hesberg
    jahren, nämlich 9 statt 9,5 vom Tausend. Hätte der Wohnungsbau in den letzten Jahren nur der normalen Bevölkerungsentwicklung Rechnung zu tragen gehabt, so hätte mit 40 % der erstellten Wohnungen der Wohnungsbedarf der jungen Familien befriedigt werden können. Sie sind aber nur in sehr bescheidenem Umfang dieser Wohnraumerstellung teilhaftig geworden. Wenn, wie z. B. in Köln, ca. 20 % aller beim Wohnungsamt registrierten Wohnungsuchenden junge Familien und 40 % aller Zugänge junge Eheleute sind und wenn, wie meine Erkundungen ergaben, in anderen Orten mit überdurchschnittlichem Wohnungsmangel kaum bessere Zustände herrschen, dann bestätigt dies, daß die Zuteilung der Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues und ebenso auch die Bewirtschaftung des Altwohnraumbestandes Mängel aufweisen, die die lebhaften Klagen der jungen Familien berechtigt erscheinen lassen. Jedermann ist bekannt, daß junge Familien mehrere Jahre getrennt leben müssen, weil die Wohnungsämter die Dringlichkeit der Berücksichtigung ihrer Wohnungswünsche fast ausnahmslos nicht anerkennen. Ja, die Wohnungsämter muten ihnen oft zu, freifinanzierte Wohnungen anzumieten, auch wenn sie in bescheidensten Einkommensverhältnissen leben. Sofern sie nicht bei den Eltern unterkommen können, müssen sie daher oft wucherische Untermieten zahlen, die Ersparnisse für die Hausratbeschaffung ausschließen, von der Ansparung von Eigenkapital für die Eigentumsbildung ganz zu schweigen. Diese Erfahrungen Tausender junger Ehen sind geeignet, den Willen zur Eheschließung zu beeinträchtigen. Gerade die junge Ehe, besonders wenn schon Kinder da sind, bedarf zu ihrer individuellen Entfaltung der Geborgenheit eines eigenen Heims, ohne die sich die zahllosen unerfreulichen Weiterungen bis hin zur Ehescheidung ergeben. Wir begrüßen es daher, daß der Herr Bundesminister für Wohnungsbau zur Wohnraumbewirtschaftung bereits einen klärenden Erlaß herausgegeben hat, der feststellt, daß die jungen Ehen bei freiwerdendem Wohnraum des Altbestandes mit zu berücksichtigen sind.
    Zur angemessenen Wohnraumversorgung der jungen Familien wird es aber auch notwendig sein, die Einsatzrichtlinien für die Mittel des sozialen Wohnungsbaus dahingehend zu ergänzen, daß, wenn die jungen Familien im Zweiten Wohnungsbaugesetz auch nicht besonders genannt sind, sie keineswegs als Bewerber für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues ausgeschlossen werden dürfen.
    Ein großer Teil der jungen Ehen kann sich aus beruflichen Gründen noch nicht örtlich binden. Es gibt jedoch auch sehr viele junge Leute, die kaum mit einem Wohnsitzwechsel rechnen und daher die Eigentumsbildung anstreben. Sie werden allerdings bei zielbewußter Spartätigkeit Jahre benötigen, bis sie die erforderliche Eigenkapitalbasis geschaffen haben, zumal sie in den ersten Jahren für die Vervollkommnung ihres Hausstandes manche Mittel brauchen. Für diese Kreise stellt sich daher die Frage, ob nicht bei der derzeitigen Lage des Kapitalmarktes Möglichkeiten bestehen, die Wartefrist für eine familiengerechte Wohnung im Eigenheim durch eine Starthilfe abzukürzen. Gewiß soll man sich davor hüten, jungen Menschen Lasten zuzumuten, die die Freude am Eigenheim vergällen können. Andererseits steht aber auch fest, daß gerade das Sparen für das eigene Haus und für dessen Entschuldung nicht selten Menschen zu besonderen Leistungen befähigt. Es dürfte daher zu prüfen sein, ob diese Impulse nicht der eigenverantwortlichen Wohnungsversorgung nutzbar gemacht werden können.
    Unsere zweite Frage, meine Damen und Herren, bezieht sich auf den zeitlichen Einsatz der öffentlichen Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Alle, die auf dem Gebiete des Wohnungsbaues Verantwortung tragen, wissen, daß ein kontinuierlicher Wohnungsbau die hauptsächlichste Vorbedingung für die Qualität der Wohnungsbauleistungen ist. Die fortdauernde Beschäftigung im Wohnungsbau ist auch eine der wesentlichsten Voraussetzungen für Höchstleistungen im Rahmen der gegebenen Baukapazität. Hierfür und für die Durchführung der Bauprogramme, die nach dem Wohnungsbau- und Familienheimgesetz alljährlich aufzustellen sind, ist die rechtzeitige Bereitstellung der öffentlichen Mittel unerläßlich, wie die Erfahrung in der Vergangenheit gezeigt hat.
    Wir erinnern uns der nicht weit zurückliegenden Zeiten, als namentlich in der Versorgung der Bauvorhaben mit öffentlichen Mitteln und mit Mitteln des Kapitalmarktes Stockungen eintraten. Es ist auch noch nicht lange her, daß sich die Verabschiedung der öffentlichen Haushalte verzögerte. In jedem Fall ergaben sich Unterbrechungen bei der Abwicklung der Bauprogramme, die nachteilige wirtschaftliche Folgen hatten, nämlich zu nicht unwesentlichen Mehrkosten führten.
    Zur Abstellung dieser Mängel hat die gesetzliche Fundierung der Bundesbeiträge für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau im Wohnungsbaugesetz ebenso beigetragen wie die Terminbindungen für die Zuteilung der Mittel an die Länder. Leider fehlt eine solche gesetzliche Regelung für den Einsatz der Sonderwohnungsbaumittel für Flüchtlinge und Aussiedler, wenn auch die sogenannten Bindungsermächtigungen erheblich zur Sicherung langfristiger Planungen beigetragen haben.
    Angesichts der gegenüber den Vorjahren äußerst günstigen Versorgung des Wohnungsbaus mit ersten Hypotheken dürfte es sicher sein, daß auch für das Jahr 1959 Höchstleistungen im sozialen Wohnungsbau erzielt werden, wenn sämtliche öffentlichen Mittel frühzeitig bereitgestellt werden.
    Wir fragen daher die Bundesregierung, ob sichergestellt ist, „daß die allgemeinen Wohnungsbaumittel und die Sondermittel gleichzeitig und rechtzeitig vor Beginn des Baujahres auf die Länder verteilt werden".
    Vielleicht ist der Herr Bundesminister für Wohnungsbau auch in der Lage, bei dieser Gelegenheit schon etwas darüber mitzuteilen, ob mit der Bereitstellung ausreichender Mittel für die wohnungsmäßige Unterbringung der Flüchtlinge und Aussiedler auch für das kommende Jahr gerechnet werden kann.



    Dr. Hesberg
    Bekanntlich ist es das ernste Anliegen der Koalitionsparteien, zugleich mit der Behebung des Wohnungsmangels die Eigentumsbildung, besonders in Form des Familienheims, zu fördern. Die Absicht der Initiatoren des Familienheimgesetzentwurfs, eine bestimmte Quote der öffentlichen Mittel für den Familienheimbau zu binden, und auch der Vorschlag der Bundesregierung in ihrem Entwurf des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, den Familienheimbewerbern im sozialen Wohnungsbau einen Rechtsanspruch auf Gewährung öffentlicher Mittel einzuräumen, haben sich nicht realisieren lassen. Dafür ist auf Wunsch der Länder im § 30 des Gesetzes das Berichtssystem eingeführt worden. Es bezweckt, den Bedarf an öffentlichen Mitteln zum Bau von Familienheimen und von sonstigen Wohnungen für Einkommenschwache zu ermitteln und die öffentlichen Mittel auf der Grundlage des so ermittelten Bedarfs zu verteilen. In Verbindung mit der Verpflichtung der Bewilligungsstellen, alle Anträge anzunehmen, die die Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Mittel erfüllen, soll namentlich gewährleistet werden, daß die Familienheimanträge der Personen mit geringem Einkommen bei der Verteilung der öffentlichen Mittel in Bund und Ländern entsprechend ihrem Vorrang berücksichtigt werden.
    Wir haben Verständnis dafür. daß bei der erstmaligen Berichterstattung zum 30. Juni 1957 wegen der Übergangsschwierigkeiten, die sich aus der Umstellung vom Ersten auf das Zweite Wohnungsbaugesetz ergeben mußten, die Berichte unvollkommen waren. Wir hoffen aber, daß diese Übergangsschwierigkeiten überwunden sind, nachdem das Gesetz seit mehr als zwei Jahren in Kraft ist. Ich halte mich aber für verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß mannigfache Beschwerden darüber laut geworden sind, daß Anträge von Familienheimbewerbern, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, contra legem mit der Bemerkung zurückgewiesen werden, daß keine Aussicht auf Bewilligung öffentlicher Mittel bestehe, oder den Antragstellern gar abgeraten wird, Anträge einzureichen.
    Wenn Bewilligungsstellen schon den Familienheimbewerbern mit geringem Einkommen solche Enttäuschungen bereiten, dann ist es nicht verwunderlich, daß andere Familienheimbewerber, die zwar nicht zu dem Personenkreis des § 27, also den Einkommensschwachen, gehören, wohl aber einkommensmäßig die Vorbedingungen für den sozialen Wohnungsbau erfüllen und sehr erhebliche Sparleistungen aufzuweisen haben, geradezu verzweifeln, weil sie jahrelang warten müssen, bis ihnen die öffentlichen Darlehen gewährt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Ernsthaftigkeit des Willens des Gesetzgebers, die Eigentumsbildung zu fördern, wird geradezu in Zweifel gezogen, wenn z. B. schon 1957 die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn gegeben, aber bis heute noch nicht das Landesdarlehen gewährt worden ist, wie mir ein Betreuungsunternehmen der privaten Bausparkassen berichtet. Solche und ähnliche Fälle aus der Praxis darf ich der Beachtung des Herrn Bundesministers für Wohnungsbau und der
    Herren Landesminister empfehlen, muß vor allem aber der Erwartung meiner Freunde von der CDU/ CSU sowie der DP Ausdruck geben, daß die bindenden Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bezüglich der Eigentumsbildung der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen strikt eingehalten werden.
    Namens der Koalitionsfraktionen frage ich daher die Bundesregierung, welche Ergebnisse die Berichterstattung der obersten Landesbehörden über die Durchführung des § 30 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und die Auswertung der noch nicht erledigten Förderungsanträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen aufweisen.
    Wir fragen ferner, ob sichergestellt ist, daß alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen von den zuständigen Stellen angenommen werden, und wir fragen schließlich, ob die Zahl der unerledigten Anträge bei der Verteilung der öffentlichen Mittel auf Landesebene berücksichtigt wird, wie es das Gesetz vorschreibt. Die Koalitionsparteien erwarten nicht zuletzt, daß der Bundesminister für Wohnungsbau die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel auf die Länder unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen vornimmt.
    In der 13. Plenarsitzung befaßten wir uns eingehend mit dem Wohnungsbau für Zuwanderer und Aussiedler. Im Mittelpunkt dieser Debatte stand die Große Anfrage Drucksache 72, die ebenfalls von der Fraktion der CDU/CSU gemeinsam mit der DP-Fraktion eingebracht worden war. Anlaß zu dieser Anfrage gab die besorgniserregende Stauung im Wohnungsbau für Sowjetzonenflüchtlinge und Aussiedler und die dadurch bedingte Lagernot. Der Verlauf der Beratungen am 26. Februar 1958 gibt zu der Erwartung Anlaß, daß inzwischen eine Besserung eingetreten ist und daß die öffentlichen Mittel für den Kreis der Zuwanderer und Aussiedler zügiger abfließen und eine befriedigende Unterbringung der Sowjetzonenflüchtlinge und Aussiedler gewährleistet sein dürfte. Gleichwohl gehen wir mit unserer Anfrage von der Besorgnis aus, daß angesichts des unaufhörlichen Stroms der Flüchtlinge und Aussiedler deren Unterbringung in Wohnungen vermehrte Anstrengungen aller beteiligten Stellen erheischt.
    Daher fragen wir die Bundesregierung, welche Fortschritte im Abfluß der Bundesmittel für diese Personenkreise erzielt worden sind und ob die Bemühungen der Bundesregierung um Erleichterung und Beschleunigung der endgültigen und zumutbaren Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler entsprechende Erfolge gezeitigt haben.
    Lassen Sie mich abschließend hierzu noch feststellen: Es ist das ernste Anliegen der Koalitionsparteien, daß die wohnungspolitischen Zielsetzungen des Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes beim Einsatz aller öffentlichen Mittel erfüllt werden. Wir erwarten deshalb, daß die riesigen Summen



    Dr. Hesberg
    an Sondermitteln so verwendet werden, daß diese wohnungspolitischen Ziele erreicht werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Bundesregierung beantworte ich die Große Anfrage der CDU/CSU und der Deutschen Partei wie folgt.
    Es ist bedauerlich, daß das Anliegen der Wohnraumversorgung der jungen Familien überhaupt zum Gegenstand einer Großen Anfrage in diesem Hause gemacht werden mußte, da das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz bereits ausreichende Handhaben dafür bietet, diesem so wichtigen Anliegen voll zu entsprechen. Nach Auffassung der Bundesregierung muß der Versorgung der jungen Familien mit Wohnungen größte Bedeutung beigemessen werden.
    Allerdings liegt die Durchführung des Wohnungsbaues und der Wohnraumbewirtschaftung, wie Sie, meine Damen und Herren, wissen, nach dem Grundgesetz bei den Ländern. Auf diese werden die vom Bund für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellten Mittel verteilt und von den Ländern bei der Durchführung ihrer Wohnungsbauprogramme eingesetzt. Die Länder Hamburg und Baden-Württemberg haben, soweit mir bekannt geworden ist, auch bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen. In anderen Ländern sind in erster Linie Gemeinden aktiv geworden. Es bleibt aber für den bezeichneten Personenkreis noch sehr viel zu tun übrig, und ich appelliere an die Länder, sich dieses wohnungspolitisch so wichtigen Problems mit Nachdruck anzunehmen.
    Gegen eine Durchführung besonderer Maßnahmen zugunsten Jungverheirateter kann nicht etwa eingewendet werden, daß für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau, bei dessen Durchführung auch die Wohnbedürfnisse der Jungverheirateten zu berücksichtigen sind, zuwenig Haushaltsmittel zur Verfügung stünden und zunächst einmal die im II. Wohnungsbaugesetz vorgesehene Degression der Bundeshaushaltsmittel beseitigt werden müsse, wenn man derartige Aufgaben wirksam durchführen wolle. Dieser Auffassung liegt der Irrtum zugrunde, daß die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues durch die öffentliche Hand allein in Form von öffentlichen Baudarlehen erfolgen könne. Demgegenüber weise ich darauf hin, daß die Wirksamkeit der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel durch Ergänzung der noch vorherrschenden Kapitalsubventionierung durch befristete Beihilfen zu den Aufwendungen wesentlich erhöht werden kann mit dem Ergebnis, daß auch der Wohnraumbedarf der jungen Familien besser berücksichtigt werden kann. Durch derartige Maßnahmen kann auch die allmähliche Degression der Bundeshaushaltsmittel, wie sie im Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgesehen ist, mehr als ausgeglichen werden.
    Von diesen elastischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Zweite Wohnungsbaugesetz bietet, haben bisher leider nur einige Länder Gebrauch gemacht. Ich habe die Wiederaufbauminister der Länder darauf erst kürzlich noch einmal hingewiesen.
    Die Möglichkeiten der Bundesregierung, zu derartigen von den Ländern zu ergreifenden Maßnahmen zusätzlich etwas zu tun, sind bei der erwähnten Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Wohnungsbaues begrenzt. Um jedoch das Anliegen einer angemessenen Wohnraumversorgung der jungen Familien nach Kräften zu unterstützen, habe ich folgende Maßnahmen ergriffen.
    1. In den Einsatzrichtlinien für die Bundesmittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues für das Baujahr 1959 wird die Auflage erteilt, daß innerhalb der im Wohnungsbau- und Familienheimgesetz festgelegten Rangstufen auch für junge Familien der Familienheimbau bevorzugt zu fördern ist.
    2. In einem Rundschreiben vom 11. Oktober 1958 an die für die Wohnraumbewirtschaftung zuständigen obersten Landesbehörden wurde die stärkere Berücksichtigung junger Familien bei der Zuteilung von Wohnungen erbeten. Dabei ist nochmals zum Ausdruck gebracht worden, daß bei der Wohnungszuteilung für junge Familien nicht nur die persönlichen Verhältnisse, sondern auch gewichtige familien- und sozialpolitische Gesichtspunkte eine vordringliche Behandlung rechtfertigen. Schließlich wurde darauf hingewiesen, daß es sich durchaus rechtfertigen läßt, schon Verlobte als Wohnungsuchende für eine Familienwohnung in die Vormerklisten der Wohnungsbehörden eintragen zu lassen. Die bisher in der Regel geübte Praxis, die Eintragung von der Vorlage einer Bescheinigung über die standesamtliche Trauung abhängig zu machen, sollte nicht mehr aufrechterhalten werden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    3. Den jungen Familien soll eine Starthilfe zur Aufbringung fehlenden Eigenkapitals für den Bau eines Familienheims gegeben werden. Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 1. Januar 1959 an für Zwecke des Eigenkapitalersatzes zum Bau von Familienheimen für junge Familien durch Gewährung von Zinszuschüssen zusätzliche Finanzierungsmittel von 80 bis 100 Millionen DM Kapitalmarktmittel zu mobilisieren, unter der Voraussetzung, daß das Hohe Haus und der Bundesrat im Rahmen des Haushaltsgesetzes dieser Maßnahme zustimmen. Die Bundesregierung hat die Zustimmung zu dieser Maßnahme bereits erteilt.
    Meine Damen und Herren! So wertvoll diese Hilfen zur Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder eines Familienheimes auch sein mögen, soll doch bei dieser Gelegenheit auch ein Appell an unsere jungen Familien gerichtet werden, diese staatliche Hilfe durch Sparleistung und auch manuelle Selbsthilfe nachdrücklich zu unterstützen. Voraussetzung für jede staatliche Hilfe muß die Ausschöpfung der eigenen Möglichkeiten sein.
    Ich hoffe, daß es den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden und den betroffenen jungen Familien gelingen wird, mit



    Bundesminister Lücke
    dieser für unser ganzes Volk so wichtigen Frage endlich und recht bald fertig zu werden.
    Zur Frage 2, die sich mit der einheitlichen Planung und kontinuierlichen Durchführung des sozialen Wohnungsbaues in seiner Gesamtheit befaßt, darf ich wie folgt Stellung nehmen.
    Die einheitliche Planung und kontinuierliche Durchführung des sozialen Wohnungsbaues in seiner Gesamtheit bilden auch nach Meinung der Bundesregierung eine wesentliche Voraussetzung für die reibungslose und beschleunigte Durchführung des Wohnungsbaues sowie die Erreichung der Ziele des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Wie ich bereits bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Regierungsparteien am 26. Februar dieses Jahres vor dem Hohen Hause zum Ausdruck bringen durfte, betrachtet die Bundesregierung die namentlich für Flüchtlinge und andere Bevölkerungsgruppen getroffenen Förderungsmaßnahmen als Sonderfinanzierungsmaßnahmen, die in die allgemeine Wohnungsbauplanung eingefügt werden können und somit den übergeordneten Zielsetzungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes entsprechen. Das bedeutet, daß unter allen Umständen Ghettobildungen und Primitivlösungen vermieden werden müssen. Das bedeutet aber auch, daß mit den Sondermitteln der Eigentumsbildung gemäß den Grundsätzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes unbedingt der Vorrang zu geben ist, daß also auch diese Sondermittel für diesen Zweck in stärkerem Ausmaße genutzt werden sollen.
    Erfreulicherweise hat sich die Wohnungsbaupraxis zunehmend des Vorratseigenheimbaues auch für Flüchtlinge und Aussiedler angenommen. Naturgemäß ist die Zahl der Bewerber aus diesem Personenkreis für ein Familienheim zunächst beschränkt. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen und Fehllenkungen im Wohnungsbau sollten aber mehr als bisher Wohnungen in Form der Familienheime gebaut werden, die nach einem zwischenzeitlichen Mietverhältnis den Bewohnern zu Eigentum übertragen werden können, sobald die Flüchtlinge und Aussiedler hier besser Fuß gefaßt haben,
    Das hervorragende Mittel für die Erreichung der Ziele des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sieht jedoch die Bundesregierung dm Wohnungstausch. Hier kommt sowohl der Vorwegtausch wie der Tausch im Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnung in Betracht, unter der Voraussetzung, daß gleichzeitig die durch den mit den Sondermitteln geförderten Neubau frei werdende Wohnung oder eine sonstige zumutbare Ersatzwohnung gleichzeitig Flüchtlingen oder Aussiedlern zur Verfügung gestellt wird. Damit kommen die Sondermittel zugleich sowohl den Wohnungsbedürfnissen der bereits ansässigen Bevölkerung wie auch den Flüchtlingen und Aussiedlern zugute, die auch in diesen Wochen und Monaten tin die Bundesrepublik einströmen. Diese haben überdies den Vorteil, daß sie die billigeren Altwohnungen bekommen können. Sie können den finanziellen Vorteil gegenüber den etwas teureren, gelegentlich auch erheblich teureren Neubauwohnungen für sich nutzen.
    Die Bundesregierung wird die von ihr angestrebte Planung und Durchführung einheitlicher Gesamtwohnungsbauprogramme weiter fördern. Dazu beabsichtigt sie, die im Bundeshaushalt 1959 eingesetzten Sondermittel noch vor Ende des Jahres 1958 auf die Länder zu verteilen, und zwar wiederum auf der Grundlage der sogenannten KanzlerLösung. Das gilt jedoch nicht für die im neuen Bundeshaushaltsplan wieder vorgesehene Bindungsermächtigung in Höhe von 500 Millionen DM zugunsten der im kommenden Haushaltsjahr zu erwartenden Flüchtlinge und Aussiedler. Aber auch diese Mittel werden im Bedarfsfall so frühzeitig wie möglich zur Verplanung freigegeben werden, sobald die Einsatzbedingungen hierfür feststehen. Auf diese Weise hat die Bundesregierung schon in den Jahren 1957 und 1958 die Kontinuierlichkeit des Wohnungsbaues sichergestellt, indem sie den Ländern auf Antrag die angeforderten Beträge aus der zusätzlichen Bindungsermächtigung zur vorzeitigen Verplanung freigegeben hat.
    Zur Erreichung des von der Bundesregierung angestrebten Zieles ist es jedoch notwendig, daß die Bundesmittel auch von den Ländern gleichzeitig und rechtzeitig zusammen mit den entsprechenden Landesmitteln eingesetzt werden.
    Um den Einsatz der Mittel zu beschleunigen, wird die Bundesregierung weiter darauf bedacht sein, nicht mehr Bindungen aufzuerlegen als notwendig. Die Bundesregierung wird dagegen bemüht sein, mit den Ländern zu einer Vereinbarung über eine wirksame Kontrolle zu gelangen. Diese Kontrolle soll sicherstellen, daß die der Höhe der bewilligten Mittel entsprechende Zahl von Flüchtlingen und Aussiedlern zumutbar untergebracht wird.
    Zu Frage 3, die sich mit dem Berichterstattungssystem des Zweiten Wohnungsbaugesetzes befaßt, darf ich wie folgt antworten:
    Die Berichte der obersten Landesbehörden über die Durchführung des § 30 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und die Auswertung der noch nicht erledigten Förderungsanträge waren erstmalig zum Stichtag vom 30. Juni 1957 zu erstatten. Auf Grund von Anlaufschwierigkeiten waren diese Berichte jedoch noch unvollständig und lückenhaft. Sie konnten deshalb auch nicht, wie das vorgesehen war, bei der Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für das verflossene Jahr, also für das Haushaltsjahr 1958, die Ende 1957 erfolgte, berücksichtigt werden.
    Für das Jahr 1958 liegen die Ergebnisse der Berichte der Länder über die unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und sonstigen Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen, die zum 30. Juni 1958 zu erstatten waren, nunmehr vor. Diese zeigen gegenüber 1957 eine wesentliche Verbesserung, wenn sie auch jetzt noch gewisse Mängel aufweisen. Ich bin aber weiter um eine laufende Verbesserung der Berichterstattung, insbesondere bei den Annahme- und Bewilligungsstellen, bemüht. Jedenfalls werden die Ergebnisse der diesjährigen Berichterstattung eine wichtige Grundlage für die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel für 1959 bilden. Dies wird sich bei den Ländern, die die Berichte unter



    Bundesminister Lücke
    genauer Beachtung der gemeinsam erarbeiteten technischen Anweisung erstattet haben, naturgemäß entsprechend auswirken.
    Nach den Meldungen lagen am 30. Juni 1958 bei den Bewilligungs- und Annahmestellen der Länder einschließlich Berlin (West) die Anträge für rund 83 000 Familienheime mit rund 122 000 Wohnungen der Rangstufen I und II vor. Außer diesen Anträgen auf Förderung von Familienheimen sind weitere Anträge für die Förderung von rund 69 000 sonstigen Wohnungen der Rangstufe II für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen unerledigt geblieben. Es ergibt sich demnach auf Grund der Länderberichte, daß Mitte dieses Jahres unerledigte Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel für insgesamt rund 192 000 Vorrangwohnungen im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) vorlagen. Dabei zeigt sich, daß von den Förderungsanträgen für sogenannte Vorrangwohnungen insgesamt im Bundesgebiet rund 70 v. H. auf Wohnungen in Familienheimen kamen. Hierin kommt besonders deutlich der Wunsch weiter Volkskreise nach einem Eigenheim zum Ausdruck. Besonders verbreitet ist dieser Wunsch — und das ist eine Überraschung des Berichts — auch unter den Minderbemittelten. Denn von den Minderbemittelten stammen drei Fünftel der Anträge, die Mitte 1958 noch unberücksichtigt bleiben mußten. Die Statistik der unerledigten Anträge verdeutlicht aber auch ein zunehmendes Bedürfnis nach Förderung des Familienheimes. So war die Zahl der diesbezüglich unerledigten Anträge Ende Juni dieses Jahres um 12% höher als die Zahl der Familienheime, für die im voraufgegangenen Jahr öffentliche Mittel bewilligt wurden. Von minderbemittelten Wohnungsuchenden lagen ein Viertel mehr unerledigte Familienheimanträge vor, als im Jahre zuvor gefördert werden konnten.
    Es wird weiter gefragt: Ist sichergestellt, daß alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen von den zuständigen Bewilligungsstellen, Gemeinden usw. angenommen werden?
    Meine Damen und Herren, gemeinsam mit den Ländern und dem Statistischen Bundesamt hat der Bundesminister für Wohnungsbau einen „Plan für die Berichterstattung über die Anträge auf Bewilligung von Mitteln des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues" vom 3. Mai 1957 ausgearbeitet. Darin ist auch festgelegt, daß alle Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen mit Ausnahme der offensichtlich nicht fördederungsfähigen Anträge entgegengenommen werden müssen, auch wenn im Zeitpunkt der Antragstellung öffentliche Mittel zur Förderung der Bauvorhaben nicht zur Verfügung stehen. Dieser im Zweiten Wohnungsbaugesetz enthaltenen Verpflichtung der zuständigen Stellen tin den Ländern wird der Bundesminister für Wohnungsbau dadurch verstärkten Nachdruck verleihen, daß er in ,den Richtlinien, die die Länder beim Einsatz der Baumittel für den sozialen Wohnungsbau 1959 zu beachten haben, nochmals auf die gesetzliche Verpflichtung zur Antragsannahme aufmerksam macht und dabei klarstellt, welche Anträge als offensichtlich nicht förderungsfähig anzusehen und deshalb nicht anzunehmen sind. Ich hoffe, daß bei der nächstjährigen Berichterstattung die zur Zeit noch bestehenden Mängel weitgehend behoben sein werden.
    In der Großen Anfrage wird weiter gefragt:
    Wird die Zahl der unerledigten Anträge bei der Verteilung der öffentlichen Mittel auf Landesebene berücksichtigt?
    Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden sind nach § 30 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes verpflichtet, bei der Mittelverteilung dafür zu sorgen, daß die unerledigten Anträge nach Maßgabe dieser Vorschrift berücksichtigt werden, um den Mittelbedarf der Bewilligungsstellen für die Förderung der dort vorliegenden Anträge den Rangstufen entsprechend decken zu können. In einem Rundschreiben vom 1. September 1958 hat der Bundesminister für Wohnungsbau die Länder nochmals auf die Beachtung dieser Vorschrift hingewiesen.
    Nach § 32 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes haben die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden dem Bundesminister für Wohnungsbau jährlich u. a. über die nach § 30 Abs. 1 vorgenommenen Mittelverteilungen zu berichten. Da diese Berichte noch nicht vorliegen, sollen die Länder erneut aufgefordert werden, sie einzureichen.
    Schließlich fragt das Hohe Haus durch die Koalitionsparteien:
    Ist gewährleistet, daß die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel unter Wertung des Gewichts der unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen erfolgt?
    Die Antwort der Bundesregierung lautet: Es ist beabsichtigt, im Schlüssel für die Verteilung der Bundeshaushaltsmittel 1959 die unerledigten Anträge auf Förderung des Baues von Familienheimen und von Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen neben dem Wohnungsfehlbestand zu berücksichtigen.
    Zur Frage 4 der Großen Anfrage, die den Wohnungsbau für Zuwanderer, Flüchtlinge und Aussiedler betrifft, ergeht folgende Antwort der Bundesregierung. Die nachhaltigen und energischen Bemühungen der Bundesregierung zur Erleichterung und Beschleunigung der endgültig unzumutbaren Unterbringung der Zuwanderer und Aussiedler haben bereits zu deutlichen Erfolgen geführt.
    Dazu folgende Zahlen: Im Monatsdurchschnitt des Jahres 1953 wurden Bundesmittel für rund 3400 Wohnungen für diesen Personenkreis bewilligt. Im Jahre 1954 waren es rund 1500 Wohnungen. Die Zahl stieg über rund 2000 im Jahre 1955 auf rund 2600 im Jahre 1956. Im Jahre 1957 betrug die Zahl der so geförderten Wohnungen monatlich 2800. Sie stieg im Monatsdurchschnitt des ersten Halbjahres 1958 auf 6000, stand im Juli 1958 bei rund 9400 und belief sich im August 1958 auf 11 600.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)




    Bundesminister Lücke
    Im September 1958 erreichten die so geförderten Wohnungen die Zahl von 11 800. Die durchschnittliche monatliche Baufertigstellung der Wohnungen folgt diesen Zahlen. Sie stieg in der gleichen Zeit von etwas mehr als 1000 Wohnungen auf über 3200 im ersten Halbjahr 1958 und auf über 4000 Wohnungen im September dieses Jahres. Entsprechend den steigenden Bewilligungszahlen weist sie mit einigem zeitlichen Abstand ebenfalls eine progressiv steigende Tendenz auf. Den wachsenden Zahlen fertiggestellter Wohnungen folgt — wiederum in der gleichen Proportion — eine steigende Anzahl von endgültigen Unterbringungen von Flüchtlingen und Aussiedlern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)