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    Deutscher Bundestag 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf Dr. Köhler und den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Dr. Wintrich Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2605 A, D Abg. Dr. Schwörer tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) in den Bundestag ein 2606 B Nachrücken des Abg. Dr. Wilhelmi als Wahlmann 2606 B Zur Tagesordnung Dr. Bucher (FDP) 2606 B Dr. Ratzel (SPD) 2607 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . 2607 D Fragestunde (Drucksache 585) Frage 1, Abg. Ritzel: Internationale Regelung der Blinkzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seebohm, Bundesminister . . 2608 B Ritzel (SPD) 2608 C Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Netzkarte für die europäischen Eisen- bahnen Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2608 D Frage 3, Abg. Wittrock: Fernsprechverkehr zwischen Mainz und Wiesbaden Stücklen, Bundesminister . . . 2609 B Wittrock (SPD) 2609 C Frage 4, Abg. Ritzel: Postzustellung in Offenbach (Main) Stücklen, Bundesminister . . . . 2609 D Ritzel (SPD) . 2610 C Frage 5, Abg. Dröscher: Überwachung der Post des Georg Schneider Stücklen, Bundesminister . . . . 2611 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2611 C Frage 6, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Abrechnung von Ferngesprächen im Selbstwählverkehr Stücklen, Bundesminister 2612 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 2612 C Frage 7, Abg. Jacobi: Zahl der KZ-Prozesse Schäffer, Bundesminister 2612 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . 2613 B Frage 8, Abg. Dr. Arndt: Geschäftslage des Bundesverfassungsgerichts Schäffer, Bundesminister 2613 C Dr. Arndt (SPD) 2613 C Frage 9, Abg. Jahn (Marburg) : Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Luftfahrtindustrie Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2614 A Jahn (Marburg) (SPD) 2614 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 Frage 10, Abg. Bading: Schäden bei NATO-Manöver Hartmann, Staatssekretär . . . 2614 D Bading (SPD) 2615 D Frage 11, Abg. Schneider (Bremerhaven): Verbreitung deutschfeindlicher Filme Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 A Frage 12, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Massenmord an Singvögeln südlich der Alpen Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 B Frage 13, Abg. Wehr: Repatriierung der Frau Elfriede Kanowski Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 C Frage 14, Abg. Wehr: Versorgung von Zivilverschleppten Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister . 2617 B Frage 15, Abg. Frau Renger: Wohnraum für Studenten Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2617 C Frage 16, Abg. Dewald: Wohnraum für Studenten aus Entwicklungsländern Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2618 A Dewald (SPD) . . . . . . . . . 2618 C Frage 17, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Elektrifizierung der Strecke Ludwigshafen—Homburg Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2618 D Frage 18, Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Generals Heusinger anläßlich der Bundeswehrmanöver Dr. Rust, Staatssekretär 2619 A Nachwahl für den Vermittlungsausschuß 2619 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Entwurf eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 545) — Erste Beratung — Dr. von Brentano, Bundesminister . 2619 D Kalbitzer (SPD) 2620 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 2622 A Nachwahl für die Versammlung der europäischen Gemeinschaften (Drucksache 587) 2623 D Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 570) — Erste Beratung — Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2624 A Lange (Essen) (SPD) . . . 2625 B, 2626 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2626 C Dr. Stammberger (FDP) 2626 D, 2627 A, 2627 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . . 2627 B, 2627 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316 und 553) — Zweite Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . . . 2628 B, 2629 B, 2640 B, 2648 A, 2652 B, 2672 B, 2675 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 2640 A, 2640 B, 2675 C Frau Keilhack (SPD) 2640 D, 2641 B, 2643 B, 2646 A, 2671 D, 2675 D Frau Kalinke (DP) . 2641 A, 2643 A, 2649 A, 2658 A, 2676 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . 2641 D, 2643 D, 2647 D, 2668 A Dr. Bärsch (SPD) . . 2642 A, 2644 B, 2645 C Dr. Reith (CDU/CSU) 2642 D, 2645 B, 2645 D Bauknecht (CDU/CSU) . . . 2644 A, 2647 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 2644 D, 2666 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 2646 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . 2647 B, 2656 B, 2666 A, 2677 B Unertl (CDU/CSU) . 2648 B, 2649 B, 2662 D Horn (CDU/CSU) 2653 D Frau Strobel (SPD) . . . . 2654 C, 2656 B Bausch (CDU/CSU) 2661 B Mensing (CDU/CSU) . . . . . 2663 B Dr. Anders, Staatssekretär . 2667 D, 2674 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2670 D Hörcherl (CDU/CSU) . . . 2673 C, 2674 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2674 C Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2677 D Entwurf eines Gesetzes über den Fristablauf (Drucksache 581) —Erste Beratung - 2629 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 350 und 556) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) . . . 2629 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 III Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 351 und 557) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) 2629 D, 2630 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksachen 347 und 559) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 B Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Einschränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie (Drucksachen 373 und 571) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksachen 298 und 579) —Zweite und Dritte Beratung— 2631 D Entwurf eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksachen 323 und 580) —Zweite und Dritte Beratung — . . . . . . . 2632 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 554) . . . 2632 C Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 575) 2632 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131 und 576) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 2632 D Diel (Horressen) (SPD) . . 2633 A Ritter von Lex, Staatssekretär 2633 C, 2636 A Kühlthau (CDU/CSU) . . . 2634 A, 2638 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 2634 D, 2639 A Kreitmeyer (FDP) 2637 D Nächste Sitzung 2677 D Anlagen 2679 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2605 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier 31. 10. Dr. Atzenroth 29. 10. Dr. Baade 30. 10. Berkhan 30. 10. Fürst von Bismarck 29. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 29. 10. Brück 30. 10. Dr. Bucerius 30. 10. Dopatka 30. 10. Dowidat 30. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln) 29. 10. Finkh 1. 11. Frehsee 5. 11. Frenzel 5. 11. Dr. Furler 30. 10. Gaßmann 29. 10. Dr. Greve 30. 10. Dr. Heck (Rottweil) 1. 11. Hermsdorf 30. 10. Höfler 31. 10. Jacobs 1. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Knobloch 29. 10. Kroll 1. 11. Kühn (Köln) 1. 11. Kurlbaum 30. 10. Leber 29. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Probst (Freiburg) 1. 11. Rasner 29. 10. Reitzner 31. 12. Ruhnke 30. 10. Scheel 4. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schüttler 29. 10. Seidl (Dorfen) 31. 10. Solke 30. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Starke 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 31. 10. Teriete 30. 10. Dr. Toussaint 30. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 30. 10. Wilhelm 30. 10. Winkelheide 30. 10. Dr. Zimmer 30. 10. Zoglmann 1. 11. b) Urlaubsanträge Frau Bennemann 5. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Heiland 11. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Krüger 4. 11. Mengelkamp 15. 12. Frau Renger 15. 11. Frau Wessel 6. 11. Anlage 2 Umdruck 169 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 a) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie ,die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, b) wird dem § 4 c folgender neuer Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behanhandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) wird in § 5 a der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „(2) Der Gehalt der Lebensmittel an den in Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 3 zugelassenen Stoffen ist kenntlich zu machen. Die Art der Kenntlichmachung wird in diesen Rechtsverordnungen geregelt. In diesen Rechtsverordnungen kann ferner bestimmt werden, ob und wie Reste der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe kenntlich zu machen sind.", b) werden in § 5 d die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: i . In Artikel 1 Nr. 6 werden in § 5 a in der 4. Zeile des Absatzes 1 hinter den Worten „für Wirtschaft" die Worte „und in den Fällen der Nr. 5, soweit eine Behandlung nach § 4 c erfolgt, für Atomenergie und Wasserwirtschaft" eingefügt. 2. Artikel 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die nachstehenden Gesetze und Verordnungen bleiben bis auf weiteres unberührt, auch soweit danach der Zusatz fremder Stoffe im Sinne des durch dieses Gesetz neu eingefügten § 4 a Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes zu einzelnen Lebensmitteln zulässig ist: 1. Verordnung über Kunsthonig vom 21. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 101), 2. Verordnung über Kaffee vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 169), 3. Verordnung über Kaffee-Ersatzstoffe und Kaffeezusatzstoffe vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 171) , 4. Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vorn 16. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 358), 5. Verordnung über Kakao und Kakaoerzeugnisse vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 504), 6. Gesetz über die Verwendung salpetrigsaurer Salze im Lebensmittelverkehr vom 29. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 513), 7. Verordnung über Tafelwässer vom 12. November 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1183), 8. Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke vom 24. Juni 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 691), 9. Verordnung über den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 336). 10. Verordnung über unzulässige Zusätze und Behandlungsverfahren bei Fleisch vom 31. Oktober 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1410), 11. Verordnung über Käse, Schmelzkäse und Käsezubereitungen (Käseverordnung) vom 2. Juni 1951 (Bundesanzeiger Nr. 110), 12. Biersteuergesetz in der Fassung vom 14. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 149), 13. Verordnung über chemisch behandelte Getreidemahlerzeugnisse, unter Verwendung von Getreidemahlerzeugnissen hergestellte Lebensmittel und Teigmassen aller Art vom 27. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1081), 14. Tabaksteuergesetz vom 6. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 169), zuletzt geändert durch das Verbrauchsteueränderungsgesetz vom 10. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1704), 15. Gesetz betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. I S. 306) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen, 16. Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 531, 794) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen." Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131, 576). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) die Ausbildung leitender und führender Kräfte für den Luftschutz einschließlich des Luftschutzhilfsdienstes nach einheitlichen Richtlinien," 2. § 2 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dem Bundesamt obliegt auch die Unterrichtung über Aufgaben und Maßnahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes und die Aufklärung über die begrenzten Möglichkeiten gegenüber Angriffen mit nuklearen Waffen." Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 172 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1 . In Artikel 1 Nr. 5 a) wird in § 4 a Abs. 2 das Wort „und" zwischen den Worten „verdaulichem Eiweiß" und „keinen natürlichen Gehalt" durch das Wort „oder" ersetzt, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2681 b) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, c) wird dem § 4 c folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) werden in § 5 a Abs. 3 zwischen den Worten „Verwendung der fremden Stoffe" und „der allgemeinen Verkehrsauffassung" die Worte „oder das Vorhandensein von Resten der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe" eingefügt, b) werden in § 5 a die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 erhält § 4 b Nr. 2 folgende Fassung: „2. lebenden Tieren Stoffe mit oestrogener oder thyreostatischer Wirkung einzupflanzen oder einzuspritzen, um die Beschaffenheit des Fleisches oder den Fleisch- oder Fettansatz zu beeinflussen," 2. In Artikel 1 Nr. 6 wird § 5 a Abs. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Cillien und Fraktion Anlage 7 Umdruck 174 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Unertl, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 10 ist wie folgt zu fassen: ,10. a) Die §§ 12 und 16 werden gestrichen; b) hinter § 17 wird folgender § 17 a eingefügt: „§ 17a (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer nach § 5 Nr. 4 erlassenen Vorschrift oder 2. einer durch § 5 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 oder durch § 8 auferlegten Verpflichtung zuwiderhandelt. (2) Absatz 1 Nr. 1 gilt bei einer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ergehenden Verordnung nur, wenn sie auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn sie vorsätzlich begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, wenn sie fahrlässig begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. (4) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 verjährt in zwei Jahren. (5) Die Einziehung nach den §§ 17 bis 26 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist zulässig. Es können auch Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht."; c) in § 13 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen; d) in § 14 Abs. 1 und in § 15 Abs. 2 werden die Worte „der §§ 11, 12" ersetzt durch die Worte „des § 11".' 2. Artikel 1 Nr. 11 erhält folgende Fassung: ,11. In § 18 a) ist Satz 1 wie folgt zu fassen: „Wenn im Verfolg der behördlichen Untersuchung von Lebensmitteln oder von Bedarfsgegenständen eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung erfolgt, so fallen dem Verurteilten die durch die Beschaffung und Untersuchung der Proben, durch Betriebsbesichtigungen und durch die Tätigkeit von Sachverständigen erwachsenen Kasten zur Last, soweit sie wegen der Tat entstanden sind, deretwegen eine Verurteilung erfolgt." b) erhält der bisherige Wortlaut des § 18 die Bezeichnung Absatz 1 und wird folgender Absatz angefügt: „(2) Absatz 1 gilt entsprechend im Bußgeldverfahren."' Bonn, den 29. Oktober 1958 Höcherl Unertl Bauer (Wasserburg) Funk Demmelmeier Dr. Zimmermann Wittmann Stiller Dr. Kempfler Frau Geisendörfer Dr. Aigner Vogt Dr. Görgen Kramel Frau Dr. Kurtner Dr. Knorr Dr. Besold Fuchs Anlage 8 Umdruck 176 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 wird in § 4 b der Nummer 2 folgender Halbsatz angefügt: „die Verabfolgung von Futtermitteln mit einem natürlichen Gehalt von Stoffen, die eine oestrogene oder thyreostatische Wirkung haben, ist von dieser Bestimmung ausgenommen;". Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 32) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß seit Monaten in den vom Führungsstab der Bundeswehr herausgegebenen „Informationen für die Truppe" keine Auszüge aus den Debatten des Deutschen Bundestages zu Verteidigungsfragen veröffentlicht werden, worin die Auffassungen von Regierung und Opposition zum Ausdruck kommen? Das Heft 7/1958 der „Informationen für die Truppe", erschienen Mitte Mai dieses Jahres, enthält einen Auszug aus dem Protokoll der 23. Sitzung des Deutschen Bundestages, der wesentliche Gedanken Regierung und der Opposition zur Wehrpolitik wiedergibt. Wegen der Sommerpause des Parlaments war keine Möglichkeit gegeben, in den folgenden bisher erschienenen Heften weitere Protokollauszüge zu veröffentlichen. Es ist jedoch vorgesehen, die Truppe auch künftig über die Auffassungen von Regierung und Opposition zur Wehrpolitik laufend zu unterrichten. Darüber hinaus erhält jede Einheit der Bundeswehr die Zeitschrift „Das Parlament", in der das gesamte dokumentarische Material für die aktuelle Information der Truppe enthalten ist. Strauß Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Berlin (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 33) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für ihre Übungen auf dem Truppenübungsplatz Senne an die britischen Stationierungsstreitkräfte eine Gebühr zahlen muß? Sind die britischen Stellen berechtigt, eine Gebühr zu erheben? Wenn ja, wie hoch ist diese Gebühr für die dort übenden Einheiten der Bundeswehr und nach welchem Schlüssel oder nach welchen Gesichtspunkten wird sie erhoben? Wegen des Mangels an großen Übungsräumen, insbesondere für Übungen mit scharfem Schuß, hat der für den Nordraum der Bundesrepublik zuständige NATO-Kommandostab, die Northern Army Group, gefordert, daß die in ihrem Bereich vorhandenen geeigneten Truppenübungsplätze allen ihr unterstehenden Einheiten verfügbar gemacht werden, gleichgültig, wer Hausherr des Platzes ist. Northern Army Group hat zur Bedingung für die Zuteilung von Schießzeiten gemacht, daß die Benutzernationen sich an den Betriebskosten in anteiliger Höhe der entstehenden Ausgaben beteiligen. Die Benutzer sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die britischen, amerikanischen, französischen, belgischen, holländischen, kanadischen und dänischen NATO-Streitkräfte. Entsprechend dieser Regelung hat sich die Bundeswehr wie alle anderen Interessenten verpflichtet, bei Mitbenutzung des unter britischer Verwaltung stehenden Truppenübungsplatzes Senne die festgesetzten Kostendeckungsbeiträge zu entrichten. Für den nach den gleichen Grundsätzen von der Bundeswehr verwalteten Truppenübungsplatz Munster-Süd haben die der Northern Army Group unterstehenden Streitkräfte anderer Nationen einschließlich der Briten ebenfalls Beiträge zur Deckung der bei dem Betrieb des Platzes entstandenen Kosten und im Rahmen der in Anspruch genommenen Schießzeiten zu entrichten. Die Bundeswehr fordert als Ergebnis ihrer Kostenermittlungen für die Inanspruchnahme der Übungs- und Sicherheitseinrichtungen in Munster-Süd je Tag 3750,— DM. Daneben sind für Lagerunterkunft 1000,- DM je Tag und Art.-Batl. zu zahlen. Die britischen Streitkräfte haben die Kosten für die Inanspruchnahme der Übungseinrichtungen auf dem Truppenübungsplatz Senne mit 28,50 DM je Kopf und Woche ermittelt. Beiträge für feste Lagerunterkunft werden nicht erhoben, da sie nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Strauß Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2683 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 35): Ist der Bundesregierung der Wiedergutmachungsfall des in Hösel, Bez, Düsseldorf, Badenstr, 5, wohnhaften Dmytro Kowalenko bekannt, der 1943 in der Ukraine vom SD verhaftet, ins KZ Mauthausen gebracht, von amerikanischen Truppen befreit, vom bayerischen Innenministerium als politisch Verfolgter anerkannt worden ist und trotzdem bis heute in mehreren Verfahren vergeblich versucht hat, einen Anspruch auf Entschädigungsrente geltend zu machen? Ist die Bundesregierung unbeschadet der Zuständigkeitsfrage bereit, diesen Fall selber nachzuprüfen und einen Weg zu suchen, um dem gesundheitlich schwergeschädigten Antragsteller nach 10jährigem vergeblichem Kampf mit den Wiedergutmachungsbehörden zu der beantragten Rente zu verhelfen? Der Wiedergutmachungsfall des Herrn Dmytro Kowalenko aus Hösel ist dem Bundesministerium der Finanzen aus einer Reihe von Eingaben bekannt, die Herr Kowalenko in den letzten Monaten an das Bundesministerium der Finanzen und andere Stellen gerichtet hat. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, das als oberste Landesentschädigungsbehörde für die Behandlung dieses Wiedergutmachungsfalles zuständig ist, hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß das Bayerische Landesentschädigungsamt die Entschädigungsansprüche abgelehnt habe, weil die Verfolgungsgründe des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Person des Herrn Kowalenko nicht gegeben seien. Die Entschädigungskammer beim Landgericht München habe mit Urteil vom 3. Juni 1958 die hiergegen von Herrn Kowalenko erhobene Klage abgewiesen. Über die von Herrn Kowalenko gegen dieses Urteil eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht München sei noch nicht entschieden worden. Da das Entschädigungsverfahren demnach noch bei den ordentlichen Gerichten anhängig ist, ist es der Bundesregierung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich, in dieses Verfahren einzugreifen. Herr Kowalenko hat leinen entsprechenden Bescheid erhalten. In Vertretung Hartmann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 36) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß Mischlingskinder deutscher Staatsangehörigkeit im öffentlichen und beruflichen Leben zurückgesetzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vertreterin eines Landesjugendamtes in der Öffentlichkeit die Auffassung vertreten hat, daß diese Kinder wegen ihrer Abstammung nicht jeden Beruf ergreifen könnten? 1. Die Bundesregierung steht mit absoluter Selbstverständlichkeit zu Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, demzufolge niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Mischlingskinder genießen genau wie alle anderen Kinder Betreuung und Förderung, insbesondere auch in sozialer und schulischer Hinsicht. Die Länder haben bereits 1952, also vor dem Schuleintritt der ersten Mischlingskinder, die Schulleiter und Lehrer auf die ihnen hier erwachsenen besonderen Aufgaben nachdrücklich hingewiesen. Nach den Feststellungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister hat sich die Eingliederung in die Schulgemeinschaft unter verständiger Führung der Lehrerschaft dementsprechend gut entwickelt. 2. Ebenso selbstverständlich steht die Bundesregierung zu dem allen Deutschen durch Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Recht der freien Berufswahl. Berufsberatung, Vermittlung von Lehr- nd Arbeitsstellen und Ausbildungsbeihilfen stehen allen deutschen Kindern ohne Rücksicht auf ihre Abstammung in gleicher Weise zur Verfügung. 3. Sollten Mischlingskindern irgendwelche grundgesetzwidrige Schwierigkeiten gemacht werden, wird die Bundesregierung im Rahmen der ihr durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten sofort um Sicherung der ihnen durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechte besorgt sein. — Unter Förderung durch das Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen und durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt gegenwärtig Prof. Bondy, der Leiter des Psychologischen Instituts der Universität Hamburg, eine sozialpsychologische Untersuchung über die Situation und die Entwicklungsaussichten der Mischlingskinder in der Bundesrepublik Deutschland durch, deren Ergebnisse noch nicht abgeschlossen vorliegen. 4. Von der in Ihrer Anfrage angeführten Äußerung der Vertreterin eines Landesjugendamtes ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wenn sie gefallen sein sollte, wäre sie grundgesetzwidrig. Ich bin bereit, diesem Fall nachzugehen, und wäre dankbar, wenn Sie mir zu diesem Zweck nähere Angaben machen könnten. Dr. Wuermeling Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herold (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 37): Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, welche disziplinarischen Maßnahmen gegen die für die Verpflegung der 1. Gebirgsdivision zuständigen Personen ergriffen und welche Anordnungen erlassen wurden, um die Wiederholung von Vor kommnissen, wie sie die „Schwäbische Landeszeitung" vom 29. September 1958 berichtet, für die Zukunft auszuschließen? Die Einheiten der 1. Gebirgsdivision wurden während der Herbstübungen mit Verpflegung über einen vom Versorgungsbataillon eingerichteten Brigadeversorgungspunkt versorgt. Wie die angestellten Ermittlungen ergaben, haben die beschaf- 2684 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 fenden Standortverwaltungen in München und Traunstein einwandfreie Lebensmittel von den Lieferanten abgenommen und der Truppe übergeben. Wenn später geringfügige Mengen von Lebensmitteln verdorben sind, so ist das auf die einem Einsatzfall angeglichenen Übungsverhältnisse zurückzuführen. Warme und feuchte Witterung haben den Verderb einiger Lebensmittel besonders begünstigt. Genußuntaugliche Lebensmittel sind aber nicht verzehrt worden. Der Verderb geringer Mengen ist daher nicht auf disziplinar zu ahndende Pflichtwidrigkeiten zurückzuführen, sondern war unter den kriegsmäßigen Übungsverhältnissen nicht zu vermeiden. Bei den übrigen Herbstmanövern sind derartige Fälle nicht aufgetreten. Bei Übungen sollen künftig verpackte, lange Zeit lagerfähige Einsatzverpflegungsmittel in Portionssätzen ausgegeben werden. Dabei wird man jedoch — um kriegsmäßigen Verhältnissen Rechnung zu tragen — auf die Ausgabe von Frischverpflegung nicht ganz verzichten können. Einzelne Fälle, in denen solche Frischverpflegung bei längerer kriegsmäßiger Lagerung leidet, werden sich also nie völlig verhindern lassen. Strauß Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 38) : Besteht die Möglichkeit, die jetzt in einem bundeseigenen Gebäude in Zirndorf (Landkreis Fürth) untergebrachten ausländischen Flüchtlinge gegen SowjetzonenFlüchtlinge auszutauschen, deren Unterbringung auf dein ehemaligen MunaGelände bei Markt Bergl (Mittelfranken) beabsichtigt sein soll? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Sowjetzonen-Flüchtlinge in Markt Bergl wegen der Nähe der Städte Nürnberg und Fürth in Zirndorf leichter sein würde, Arbeit zu finden? Die erste Frage ist zu verneinen. Die Bundesregierung hat die ehemalige Gendarmeriekaserne in Zirndorf mit Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung gemäß § 3 der Asyl-Verordnung (vom 6. 1. 1953 — BGBl. I S. 3 —) am 25. Juni 1955 als Sammellager für ausländische Flüchtlinge bestimmt. Die unter Beschlagnahme stehende Kaserne war zuvor von der amerikanischen Regierung ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden; sie wird hierfür auch heute noch dringend benötigt. Es besteht daher keine Möglichkeit, das Lager, für dessen Ausstattung und Unterhaltung von den USA laufend erhebliche Mittel aufgewandt werden, für andere Zwecke, etwa zur Unterbringung von SBZ-Flüchtlingen, zu benutzen. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte teilt diese Auffassung. Mit der Verneinung der ersten Frage dürfte sich die Beantwortung der zweiten Frage erledigen. In Vertretung Dr. Anders
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    Rede von Paul Bausch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe mich zu meinem Bedauern genötigt, hier zu erklären, daß ich mich mit dem Antrag der CDU/CSU auf Umdruck 173 nicht einverstanden zu erklären vermag. Ich möchte Sie im Gegenteil bitten, diesen Antrag abzulehnen. Ich kann mich auch nicht mit den Begründungen für diesen Antrag, die mein verehrter Kollege Unertl und
    mein verehrter Kollege Horn gegeben haben, einverstanden erklären.
    Sie wissen ja, meine Damen und Herren, daß es in meiner Fraktion keinen Fraktionszwang und keine Uniformität gibt.

    (Beifall bei allen Parteien. — Zurufe.)

    Im Grundgesetz steht geschrieben, daß ein Abgeordneter nur seinem Gewissen zu folgen hat und an Aufträge nicht gebunden ist. Ich möchte dies hier ausdrücklich sagen, weil in der Öffentlichkeit da und dort der Eindruck besteht, daß dieses verbindliche Gebot des Grundgesetzes für meine Fraktion nicht verbindlich sei. Ganz das Gegenteil ist richtig. Wir haben in der CDU/CSU-Fraktion die Möglichkeit, zu jedem Problem, über das hier zu entscheiden ist, frei und unabhängig Stellung zu nehmen. Aus dieser Unabhängigkeit heraus möchte nun auch zu dem Problem Stellung nehmen, das jetzt zur Entscheidung steht.
    Mein lieber Kollege Unertl hat freiweg geredet, so wie ihm der Schnabel gewachsen ist.

    (Zuruf: Bayerische Art!)

    — Das ist die bayerische Art. Es ist auch die schwäbische Art. Herr Kollege Unertl, in meinem Lande gibt es ein altes Sprichwort, das sich vor allem auf die Bauern bezieht und das heißt: „Was der Bauer nicht kennt, das frißt er nicht."

    (Heiterkeit. — Abg. Frau Kalinke: Das gibt's auch woanders!)

    Damit soll gesagt werden, daß gerade der Bauer das Bedürfnis hat zu wissen, was in dem drin ist, was er zu sich nimmt.

    (Abg. Kriedemann: Darum macht er sich die Wurst noch selber!)

    Solchen Sprichwörtern, die sich durch Jahrhunderte hindurch eingebürgert haben, wohnt eine tiefe Wahrheit inne. Ich möchte sagen, daß jedenfalls in meinem Lande nicht nur der Bauer das Bedürfnis hat zu wissen, was er ißt, sondern daß dieses Bedürfnis jeder Staatsbürger hat. Es ist tatsächlich so, daß in breiten Schichten der Bevölkerung der Unwille darüber, daß den Menschen unserer Zeit heute vielfach Lebensmittel vorgesetzt werden, deren Inhalt sie überhaupt nicht kennen, sehr weit verbreitet ist. Ich kann mich keiner öffentlichen Versammlung erinnern, in der ich über dieses Problem gesprochen und meinen Standpunkt vertreten habe, in der ich nicht die wärmste Zustimmung bekommen habe, wenn ich gefordert habe, daß endlich einmal auf dem Gebiet des Lebensmittelverkaufs Klarheit und Wahrheit einziehen müssen.

    (Bravo!)

    Wir haben jetzt weltberühmte Philosophen gehört, die gesagt haben, man könne die Freiheit nur auf der Basis der Wahrheit erhalten. Aber wäre es nicht eine großartige Sache, wenn wir zunächst einmal auf diesem elementaren Gebiet der Lebensmittelerzeugung und der Lebensmittelfeilbietung dafür sorgten, daß Klarheit und Wahrheit einkehren und

    Bausch,
    daß jeder Käufer, der in ein Geschäft kommt, weiß, was ihm dort angeboten wird?

    (Lebhafter Beifall.)

    Wenn er sich dann für das Schlechte und Minderwertige entscheidet, ist das seine Privatsache. Aber er soll wissen, was gut ist und was schlecht ist, was natürlich ist und was unnatürlich, was mit künstlichen Stoffen durchsetzt ist. Das soll er wissen, und das soll ihm gesagt werden. Und deshalb müssen wir für den Kennzeichnungszwang eintreten, meine Damen und Herren.

    (Erneuter lebhafter Beifall.)

    Und wäre es denn nicht eine gute Sache, wenn das, was in anderen Ländern längst eingeführt ist, auch bei uns eingeführt würde? Gehen Sie in Amerika, gehen Sie in anderen Ländern in ein Lebensmittelgeschäft, so können Sie auf den Pakkungen, die dort verwendet werden, ohne weiteres lesen, was darin enthalten ist und mit welchen chemischen Bestandteilen die Ware durchsetzt ist. Ich habe mir von einer deutschen Fabrik, in der Nitrit hergestellt wird, eine Packung kommen lassen, um zu sehen, was darauf geschrieben ist, und ich habe mir erlaubt, dort auch anzufragen, ob diese Packung gekennzeichnet ist. Ich habe hier so eine Packung. Es ist eben nicht gekennzeichnet, meine Damen und Herren, wieviel Nitrit in der Ware enthalten ist. Das ist falsch und verkehrt. Wenn einer dieses Blutgift zu sich nehmen will, dann mag er es tun. Aber auf der Packung soll gekennzeichnet sein, daß und in welchem Ausmaß das betreffende Nahrungsmittel mit diesem Blutgift durchsetzt ist. Das müssen wir fordern, und daß das nötig ist, kann, glaube ich, im Ernst niemand bestreiten.
    Vor zwei Minuten bekam ich ein Schriftstück in die Hand gedrückt, überschrieben „Evangelische Informationsbriefe". Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich vielleicht einige Sätze daraus verlesen. Da heißt es:
    9 % aller untersuchten Lebensmittelproben mußten, wie die Untersuchungsergebnisse des Staatlichen Lebensmitteluntersuchungsamtes in Oldenburg zeigen, im letzten Jahre beanstandet werden. Die meisten Beanstandungen gab es bei Bier, Branntwein und Likör mit 22,4 % der Proben.

    (Hört! Hört!)

    Bei Obst, Marmeladen und Obstsäften wurden 17,4 % beanstandet, bei Süßwaren und Speiseeis 12,8 %, bei Backwaren, Mehl, Teigwaren und Nährmitteln 10,7 %, bei Speisefett 10,6 %. Gebessert haben sich die Verhältnisse nur bei Milch und Milcherzeugnissen. Bei Speisefetten war besonders Schmalz oft nicht einwandfrei. Bei Markenbutter waren 13 % der Proben verdorben oder infolge von
    Geschmacks- oder Geruchsfehlern abgewertet. Neun von hundert Proben hatten zu hohen Wassergehalt.
    Recht unerfreulich verliefen die Prüfungen bei den Mettwürsten. 50 % hatten einen überhöhten Fettgehalt. Neuerdings wird durch Färbung des Fettes ein reichlicher Fleischanteil vorgetäuscht. Brotproben mußten zu 42 % beanstandet werden, weil Übergewicht festgestellt wurde. Bei frischem Obst betrugen die Beanstandungen 22 %, weil es ohne Kenntlichmachung chemisch konserviert war. Diese Zahlen stellen einen unüberhörbaren Ruf nach einem klaren Lebensmittelgesetz und einer wirksamen und schlagkräftigen Überwachung dar.
    Meine Damen und Herren, wir machen uns tatsächlich zu Anwälten der Staatsbürger unseres Volkes, wenn wir dafür eintreten, daß ein klares Lebensmittelgesetz verabschiedet wird. Nach meiner Überzeugung gehört dazu auch der Kennzeichnungszwang.

    (Beifall.)

    Es wird davon gesprochen, die Interessenten ständen gegen diese Forderung der Staatsbürger. Meine Damen und Herren, man sollte solche pauschalen Meinungen nicht vortragen! Jetzt erst, heute nachmittag, kam ein führender Mann des Lebensmitteleinzelhandels meines Landes hierher ins Bundeshaus und ließ mir sagen: „Der Lebensmitteleinzelhandel unseres Landes tritt für den Kennzeichnungszwang ein, einfach deshalb, weil er das Bedürfnis hat, seine Kunden ehrlich zu bedienen." Herr Kollege Unertl, auch in dem ehrbaren Gastronomengewerbe gibt es sehr viele, die das Bedürfnis haben, ihre Kunden ehrlich und redlich zu bedienen.

    (Lebhafter Beifall.)

    Das ist meine Auffassung. Lassen Sie einmal in diesem ehrbaren Gewerbe der Gastronomen abstimmen! Dann werden Sie sehen, daß Sie nicht die Mehrheit auf Ihrer Seite haben.

    (Erneuter lebhafter Beifall links und rechts.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Unertl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Xaver Unertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Diskussion nimmt jetzt Formen an, wie man sie ähnlich auf einer Wahlversammlung feststellen könnte.

    (Lebhafter Widerspruch bei der SPD.)

    Herr Kollege Bausch, ich kannte einen Professor, der war noch ängstlicher als Sie; der machte 50 Jahre lang jede Türklinke mit dem Taschentuch auf und zu, um sich nicht zu infizieren. Aber er ist schon längst gestorben!

    (Heiterkeit.)

    Das, was jetzt hier in der Diskussion aufkommt, ist weiter nichts als Angstmacherei und die Verächtlichmachung von einzelnen Berufsständen.

    (Abg. Kriedemann: Das ist doch ein Skandal!)




    Unertl
    Ich verwahre mich dagegen, daß man erklärt, die Gaststättenbetriebe hätten es nötig, daß man ihnen mehr auf die Finger sieht, oder sie wären an der Schärfe interessiert, die jetzt in dieses Gesetz mit dem Kennzeichnungszwang hineinkommt.

    (Zuruf von der SPD: Einige Betriebe haben es bestimmt nötig, Herr Unertl!)

    — Einige wird es immer geben, und die werden wir mit den strengsten Gesetzen auch nicht zur Ordnung bringen. Aber den weitaus größten Teil der mit Nahrungsmitteln und mit unserem Ernährungsgut handelnden oder Lebensmittel herstellenden Betriebe muß ich hier in Schutz nehmen.
    Meine Freunde und ich sind nicht gegen das Verbot oder nicht gegen die Kennnzeichnungspflicht von Mitteln, die nun einmal im öffentlichen Interesse gekennzeichnet werden müssen. Der Grund, weshalb wir die Regierungsvorlage wiederherstellen möchten, liegt darin, daß wir Gefahren in der Ausübung des Zwangs sehen, der hier beschlossen werden soll. Ich habe bereits gestern gesagt: Wenn wir alle Lebensmittelüberwachungsbeamten einer korrekten Schulung unterzogen hätten, könnte man den Dingen ruhiger entgegensehen. Aber wie wird man denn Überwachungsbeamter? Es soll folgende Fälle geben: bis zum 21. Lebensjahr Hilfsarbeiter oder landwirtschaftlicher Dienstbote, dann kommt er zur Polizei, macht einige Kurse mit und wird zur Lebensmittelüberwachung abgeschoben. Diese Fälle möchten wir unterbinden und davor möchten wir warnen; denn das Gesetz muß ja draußen vollzogen werden.
    Das andere hat Herr Kollege Horn sehr treffend gesagt. Er hat auf die Ungleichheit der Gesetzgebung verwiesen, die wir auf jeden Fall verhindern möchten.
    Herrn Kollegen Stammberger ins Stammbuch: Niemand hat mir die Sache hinterbracht, und niemand hat mir einen Auftrag gegeben! Ich habe nur den Bericht durchgelesen, in dem gerade von einem Zwang die Rede ist. Dieser Zwang könnte uns vielleicht nach einem Jahr dazu zwingen, im Bundestag wieder Änderungen zu beschließen.
    Im übrigen lehne ich ein Gesetz ab, das Streitereien, der Führung von Prozessen, den Anzeigen bei der Polizei Vorschub leistet oder den unterentwickelten Rechtsanwaltskanzleien helfen soll.

    (Beifall in der Mitte. — Lachen bei der SPD. — Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)