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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf Dr. Köhler und den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Dr. Wintrich Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2605 A, D Abg. Dr. Schwörer tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) in den Bundestag ein 2606 B Nachrücken des Abg. Dr. Wilhelmi als Wahlmann 2606 B Zur Tagesordnung Dr. Bucher (FDP) 2606 B Dr. Ratzel (SPD) 2607 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . 2607 D Fragestunde (Drucksache 585) Frage 1, Abg. Ritzel: Internationale Regelung der Blinkzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seebohm, Bundesminister . . 2608 B Ritzel (SPD) 2608 C Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Netzkarte für die europäischen Eisen- bahnen Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2608 D Frage 3, Abg. Wittrock: Fernsprechverkehr zwischen Mainz und Wiesbaden Stücklen, Bundesminister . . . 2609 B Wittrock (SPD) 2609 C Frage 4, Abg. Ritzel: Postzustellung in Offenbach (Main) Stücklen, Bundesminister . . . . 2609 D Ritzel (SPD) . 2610 C Frage 5, Abg. Dröscher: Überwachung der Post des Georg Schneider Stücklen, Bundesminister . . . . 2611 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2611 C Frage 6, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Abrechnung von Ferngesprächen im Selbstwählverkehr Stücklen, Bundesminister 2612 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 2612 C Frage 7, Abg. Jacobi: Zahl der KZ-Prozesse Schäffer, Bundesminister 2612 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . 2613 B Frage 8, Abg. Dr. Arndt: Geschäftslage des Bundesverfassungsgerichts Schäffer, Bundesminister 2613 C Dr. Arndt (SPD) 2613 C Frage 9, Abg. Jahn (Marburg) : Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Luftfahrtindustrie Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2614 A Jahn (Marburg) (SPD) 2614 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 Frage 10, Abg. Bading: Schäden bei NATO-Manöver Hartmann, Staatssekretär . . . 2614 D Bading (SPD) 2615 D Frage 11, Abg. Schneider (Bremerhaven): Verbreitung deutschfeindlicher Filme Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 A Frage 12, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Massenmord an Singvögeln südlich der Alpen Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 B Frage 13, Abg. Wehr: Repatriierung der Frau Elfriede Kanowski Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 C Frage 14, Abg. Wehr: Versorgung von Zivilverschleppten Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister . 2617 B Frage 15, Abg. Frau Renger: Wohnraum für Studenten Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2617 C Frage 16, Abg. Dewald: Wohnraum für Studenten aus Entwicklungsländern Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2618 A Dewald (SPD) . . . . . . . . . 2618 C Frage 17, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Elektrifizierung der Strecke Ludwigshafen—Homburg Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2618 D Frage 18, Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Generals Heusinger anläßlich der Bundeswehrmanöver Dr. Rust, Staatssekretär 2619 A Nachwahl für den Vermittlungsausschuß 2619 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Entwurf eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 545) — Erste Beratung — Dr. von Brentano, Bundesminister . 2619 D Kalbitzer (SPD) 2620 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 2622 A Nachwahl für die Versammlung der europäischen Gemeinschaften (Drucksache 587) 2623 D Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 570) — Erste Beratung — Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2624 A Lange (Essen) (SPD) . . . 2625 B, 2626 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2626 C Dr. Stammberger (FDP) 2626 D, 2627 A, 2627 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . . 2627 B, 2627 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316 und 553) — Zweite Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . . . 2628 B, 2629 B, 2640 B, 2648 A, 2652 B, 2672 B, 2675 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 2640 A, 2640 B, 2675 C Frau Keilhack (SPD) 2640 D, 2641 B, 2643 B, 2646 A, 2671 D, 2675 D Frau Kalinke (DP) . 2641 A, 2643 A, 2649 A, 2658 A, 2676 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . 2641 D, 2643 D, 2647 D, 2668 A Dr. Bärsch (SPD) . . 2642 A, 2644 B, 2645 C Dr. Reith (CDU/CSU) 2642 D, 2645 B, 2645 D Bauknecht (CDU/CSU) . . . 2644 A, 2647 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 2644 D, 2666 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 2646 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . 2647 B, 2656 B, 2666 A, 2677 B Unertl (CDU/CSU) . 2648 B, 2649 B, 2662 D Horn (CDU/CSU) 2653 D Frau Strobel (SPD) . . . . 2654 C, 2656 B Bausch (CDU/CSU) 2661 B Mensing (CDU/CSU) . . . . . 2663 B Dr. Anders, Staatssekretär . 2667 D, 2674 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2670 D Hörcherl (CDU/CSU) . . . 2673 C, 2674 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2674 C Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2677 D Entwurf eines Gesetzes über den Fristablauf (Drucksache 581) —Erste Beratung - 2629 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 350 und 556) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) . . . 2629 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 III Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 351 und 557) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) 2629 D, 2630 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksachen 347 und 559) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 B Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Einschränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie (Drucksachen 373 und 571) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksachen 298 und 579) —Zweite und Dritte Beratung— 2631 D Entwurf eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksachen 323 und 580) —Zweite und Dritte Beratung — . . . . . . . 2632 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 554) . . . 2632 C Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 575) 2632 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131 und 576) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 2632 D Diel (Horressen) (SPD) . . 2633 A Ritter von Lex, Staatssekretär 2633 C, 2636 A Kühlthau (CDU/CSU) . . . 2634 A, 2638 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 2634 D, 2639 A Kreitmeyer (FDP) 2637 D Nächste Sitzung 2677 D Anlagen 2679 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2605 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier 31. 10. Dr. Atzenroth 29. 10. Dr. Baade 30. 10. Berkhan 30. 10. Fürst von Bismarck 29. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 29. 10. Brück 30. 10. Dr. Bucerius 30. 10. Dopatka 30. 10. Dowidat 30. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln) 29. 10. Finkh 1. 11. Frehsee 5. 11. Frenzel 5. 11. Dr. Furler 30. 10. Gaßmann 29. 10. Dr. Greve 30. 10. Dr. Heck (Rottweil) 1. 11. Hermsdorf 30. 10. Höfler 31. 10. Jacobs 1. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Knobloch 29. 10. Kroll 1. 11. Kühn (Köln) 1. 11. Kurlbaum 30. 10. Leber 29. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Probst (Freiburg) 1. 11. Rasner 29. 10. Reitzner 31. 12. Ruhnke 30. 10. Scheel 4. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schüttler 29. 10. Seidl (Dorfen) 31. 10. Solke 30. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Starke 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 31. 10. Teriete 30. 10. Dr. Toussaint 30. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 30. 10. Wilhelm 30. 10. Winkelheide 30. 10. Dr. Zimmer 30. 10. Zoglmann 1. 11. b) Urlaubsanträge Frau Bennemann 5. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Heiland 11. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Krüger 4. 11. Mengelkamp 15. 12. Frau Renger 15. 11. Frau Wessel 6. 11. Anlage 2 Umdruck 169 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 a) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie ,die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, b) wird dem § 4 c folgender neuer Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behanhandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) wird in § 5 a der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „(2) Der Gehalt der Lebensmittel an den in Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 3 zugelassenen Stoffen ist kenntlich zu machen. Die Art der Kenntlichmachung wird in diesen Rechtsverordnungen geregelt. In diesen Rechtsverordnungen kann ferner bestimmt werden, ob und wie Reste der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe kenntlich zu machen sind.", b) werden in § 5 d die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: i . In Artikel 1 Nr. 6 werden in § 5 a in der 4. Zeile des Absatzes 1 hinter den Worten „für Wirtschaft" die Worte „und in den Fällen der Nr. 5, soweit eine Behandlung nach § 4 c erfolgt, für Atomenergie und Wasserwirtschaft" eingefügt. 2. Artikel 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die nachstehenden Gesetze und Verordnungen bleiben bis auf weiteres unberührt, auch soweit danach der Zusatz fremder Stoffe im Sinne des durch dieses Gesetz neu eingefügten § 4 a Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes zu einzelnen Lebensmitteln zulässig ist: 1. Verordnung über Kunsthonig vom 21. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 101), 2. Verordnung über Kaffee vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 169), 3. Verordnung über Kaffee-Ersatzstoffe und Kaffeezusatzstoffe vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 171) , 4. Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vorn 16. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 358), 5. Verordnung über Kakao und Kakaoerzeugnisse vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 504), 6. Gesetz über die Verwendung salpetrigsaurer Salze im Lebensmittelverkehr vom 29. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 513), 7. Verordnung über Tafelwässer vom 12. November 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1183), 8. Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke vom 24. Juni 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 691), 9. Verordnung über den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 336). 10. Verordnung über unzulässige Zusätze und Behandlungsverfahren bei Fleisch vom 31. Oktober 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1410), 11. Verordnung über Käse, Schmelzkäse und Käsezubereitungen (Käseverordnung) vom 2. Juni 1951 (Bundesanzeiger Nr. 110), 12. Biersteuergesetz in der Fassung vom 14. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 149), 13. Verordnung über chemisch behandelte Getreidemahlerzeugnisse, unter Verwendung von Getreidemahlerzeugnissen hergestellte Lebensmittel und Teigmassen aller Art vom 27. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1081), 14. Tabaksteuergesetz vom 6. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 169), zuletzt geändert durch das Verbrauchsteueränderungsgesetz vom 10. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1704), 15. Gesetz betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. I S. 306) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen, 16. Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 531, 794) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen." Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131, 576). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) die Ausbildung leitender und führender Kräfte für den Luftschutz einschließlich des Luftschutzhilfsdienstes nach einheitlichen Richtlinien," 2. § 2 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dem Bundesamt obliegt auch die Unterrichtung über Aufgaben und Maßnahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes und die Aufklärung über die begrenzten Möglichkeiten gegenüber Angriffen mit nuklearen Waffen." Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 172 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1 . In Artikel 1 Nr. 5 a) wird in § 4 a Abs. 2 das Wort „und" zwischen den Worten „verdaulichem Eiweiß" und „keinen natürlichen Gehalt" durch das Wort „oder" ersetzt, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2681 b) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, c) wird dem § 4 c folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) werden in § 5 a Abs. 3 zwischen den Worten „Verwendung der fremden Stoffe" und „der allgemeinen Verkehrsauffassung" die Worte „oder das Vorhandensein von Resten der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe" eingefügt, b) werden in § 5 a die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 erhält § 4 b Nr. 2 folgende Fassung: „2. lebenden Tieren Stoffe mit oestrogener oder thyreostatischer Wirkung einzupflanzen oder einzuspritzen, um die Beschaffenheit des Fleisches oder den Fleisch- oder Fettansatz zu beeinflussen," 2. In Artikel 1 Nr. 6 wird § 5 a Abs. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Cillien und Fraktion Anlage 7 Umdruck 174 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Unertl, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 10 ist wie folgt zu fassen: ,10. a) Die §§ 12 und 16 werden gestrichen; b) hinter § 17 wird folgender § 17 a eingefügt: „§ 17a (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer nach § 5 Nr. 4 erlassenen Vorschrift oder 2. einer durch § 5 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 oder durch § 8 auferlegten Verpflichtung zuwiderhandelt. (2) Absatz 1 Nr. 1 gilt bei einer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ergehenden Verordnung nur, wenn sie auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn sie vorsätzlich begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, wenn sie fahrlässig begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. (4) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 verjährt in zwei Jahren. (5) Die Einziehung nach den §§ 17 bis 26 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist zulässig. Es können auch Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht."; c) in § 13 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen; d) in § 14 Abs. 1 und in § 15 Abs. 2 werden die Worte „der §§ 11, 12" ersetzt durch die Worte „des § 11".' 2. Artikel 1 Nr. 11 erhält folgende Fassung: ,11. In § 18 a) ist Satz 1 wie folgt zu fassen: „Wenn im Verfolg der behördlichen Untersuchung von Lebensmitteln oder von Bedarfsgegenständen eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung erfolgt, so fallen dem Verurteilten die durch die Beschaffung und Untersuchung der Proben, durch Betriebsbesichtigungen und durch die Tätigkeit von Sachverständigen erwachsenen Kasten zur Last, soweit sie wegen der Tat entstanden sind, deretwegen eine Verurteilung erfolgt." b) erhält der bisherige Wortlaut des § 18 die Bezeichnung Absatz 1 und wird folgender Absatz angefügt: „(2) Absatz 1 gilt entsprechend im Bußgeldverfahren."' Bonn, den 29. Oktober 1958 Höcherl Unertl Bauer (Wasserburg) Funk Demmelmeier Dr. Zimmermann Wittmann Stiller Dr. Kempfler Frau Geisendörfer Dr. Aigner Vogt Dr. Görgen Kramel Frau Dr. Kurtner Dr. Knorr Dr. Besold Fuchs Anlage 8 Umdruck 176 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 wird in § 4 b der Nummer 2 folgender Halbsatz angefügt: „die Verabfolgung von Futtermitteln mit einem natürlichen Gehalt von Stoffen, die eine oestrogene oder thyreostatische Wirkung haben, ist von dieser Bestimmung ausgenommen;". Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 32) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß seit Monaten in den vom Führungsstab der Bundeswehr herausgegebenen „Informationen für die Truppe" keine Auszüge aus den Debatten des Deutschen Bundestages zu Verteidigungsfragen veröffentlicht werden, worin die Auffassungen von Regierung und Opposition zum Ausdruck kommen? Das Heft 7/1958 der „Informationen für die Truppe", erschienen Mitte Mai dieses Jahres, enthält einen Auszug aus dem Protokoll der 23. Sitzung des Deutschen Bundestages, der wesentliche Gedanken Regierung und der Opposition zur Wehrpolitik wiedergibt. Wegen der Sommerpause des Parlaments war keine Möglichkeit gegeben, in den folgenden bisher erschienenen Heften weitere Protokollauszüge zu veröffentlichen. Es ist jedoch vorgesehen, die Truppe auch künftig über die Auffassungen von Regierung und Opposition zur Wehrpolitik laufend zu unterrichten. Darüber hinaus erhält jede Einheit der Bundeswehr die Zeitschrift „Das Parlament", in der das gesamte dokumentarische Material für die aktuelle Information der Truppe enthalten ist. Strauß Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Berlin (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 33) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für ihre Übungen auf dem Truppenübungsplatz Senne an die britischen Stationierungsstreitkräfte eine Gebühr zahlen muß? Sind die britischen Stellen berechtigt, eine Gebühr zu erheben? Wenn ja, wie hoch ist diese Gebühr für die dort übenden Einheiten der Bundeswehr und nach welchem Schlüssel oder nach welchen Gesichtspunkten wird sie erhoben? Wegen des Mangels an großen Übungsräumen, insbesondere für Übungen mit scharfem Schuß, hat der für den Nordraum der Bundesrepublik zuständige NATO-Kommandostab, die Northern Army Group, gefordert, daß die in ihrem Bereich vorhandenen geeigneten Truppenübungsplätze allen ihr unterstehenden Einheiten verfügbar gemacht werden, gleichgültig, wer Hausherr des Platzes ist. Northern Army Group hat zur Bedingung für die Zuteilung von Schießzeiten gemacht, daß die Benutzernationen sich an den Betriebskosten in anteiliger Höhe der entstehenden Ausgaben beteiligen. Die Benutzer sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die britischen, amerikanischen, französischen, belgischen, holländischen, kanadischen und dänischen NATO-Streitkräfte. Entsprechend dieser Regelung hat sich die Bundeswehr wie alle anderen Interessenten verpflichtet, bei Mitbenutzung des unter britischer Verwaltung stehenden Truppenübungsplatzes Senne die festgesetzten Kostendeckungsbeiträge zu entrichten. Für den nach den gleichen Grundsätzen von der Bundeswehr verwalteten Truppenübungsplatz Munster-Süd haben die der Northern Army Group unterstehenden Streitkräfte anderer Nationen einschließlich der Briten ebenfalls Beiträge zur Deckung der bei dem Betrieb des Platzes entstandenen Kosten und im Rahmen der in Anspruch genommenen Schießzeiten zu entrichten. Die Bundeswehr fordert als Ergebnis ihrer Kostenermittlungen für die Inanspruchnahme der Übungs- und Sicherheitseinrichtungen in Munster-Süd je Tag 3750,— DM. Daneben sind für Lagerunterkunft 1000,- DM je Tag und Art.-Batl. zu zahlen. Die britischen Streitkräfte haben die Kosten für die Inanspruchnahme der Übungseinrichtungen auf dem Truppenübungsplatz Senne mit 28,50 DM je Kopf und Woche ermittelt. Beiträge für feste Lagerunterkunft werden nicht erhoben, da sie nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Strauß Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2683 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 35): Ist der Bundesregierung der Wiedergutmachungsfall des in Hösel, Bez, Düsseldorf, Badenstr, 5, wohnhaften Dmytro Kowalenko bekannt, der 1943 in der Ukraine vom SD verhaftet, ins KZ Mauthausen gebracht, von amerikanischen Truppen befreit, vom bayerischen Innenministerium als politisch Verfolgter anerkannt worden ist und trotzdem bis heute in mehreren Verfahren vergeblich versucht hat, einen Anspruch auf Entschädigungsrente geltend zu machen? Ist die Bundesregierung unbeschadet der Zuständigkeitsfrage bereit, diesen Fall selber nachzuprüfen und einen Weg zu suchen, um dem gesundheitlich schwergeschädigten Antragsteller nach 10jährigem vergeblichem Kampf mit den Wiedergutmachungsbehörden zu der beantragten Rente zu verhelfen? Der Wiedergutmachungsfall des Herrn Dmytro Kowalenko aus Hösel ist dem Bundesministerium der Finanzen aus einer Reihe von Eingaben bekannt, die Herr Kowalenko in den letzten Monaten an das Bundesministerium der Finanzen und andere Stellen gerichtet hat. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, das als oberste Landesentschädigungsbehörde für die Behandlung dieses Wiedergutmachungsfalles zuständig ist, hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß das Bayerische Landesentschädigungsamt die Entschädigungsansprüche abgelehnt habe, weil die Verfolgungsgründe des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Person des Herrn Kowalenko nicht gegeben seien. Die Entschädigungskammer beim Landgericht München habe mit Urteil vom 3. Juni 1958 die hiergegen von Herrn Kowalenko erhobene Klage abgewiesen. Über die von Herrn Kowalenko gegen dieses Urteil eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht München sei noch nicht entschieden worden. Da das Entschädigungsverfahren demnach noch bei den ordentlichen Gerichten anhängig ist, ist es der Bundesregierung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich, in dieses Verfahren einzugreifen. Herr Kowalenko hat leinen entsprechenden Bescheid erhalten. In Vertretung Hartmann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 36) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß Mischlingskinder deutscher Staatsangehörigkeit im öffentlichen und beruflichen Leben zurückgesetzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vertreterin eines Landesjugendamtes in der Öffentlichkeit die Auffassung vertreten hat, daß diese Kinder wegen ihrer Abstammung nicht jeden Beruf ergreifen könnten? 1. Die Bundesregierung steht mit absoluter Selbstverständlichkeit zu Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, demzufolge niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Mischlingskinder genießen genau wie alle anderen Kinder Betreuung und Förderung, insbesondere auch in sozialer und schulischer Hinsicht. Die Länder haben bereits 1952, also vor dem Schuleintritt der ersten Mischlingskinder, die Schulleiter und Lehrer auf die ihnen hier erwachsenen besonderen Aufgaben nachdrücklich hingewiesen. Nach den Feststellungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister hat sich die Eingliederung in die Schulgemeinschaft unter verständiger Führung der Lehrerschaft dementsprechend gut entwickelt. 2. Ebenso selbstverständlich steht die Bundesregierung zu dem allen Deutschen durch Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Recht der freien Berufswahl. Berufsberatung, Vermittlung von Lehr- nd Arbeitsstellen und Ausbildungsbeihilfen stehen allen deutschen Kindern ohne Rücksicht auf ihre Abstammung in gleicher Weise zur Verfügung. 3. Sollten Mischlingskindern irgendwelche grundgesetzwidrige Schwierigkeiten gemacht werden, wird die Bundesregierung im Rahmen der ihr durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten sofort um Sicherung der ihnen durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechte besorgt sein. — Unter Förderung durch das Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen und durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt gegenwärtig Prof. Bondy, der Leiter des Psychologischen Instituts der Universität Hamburg, eine sozialpsychologische Untersuchung über die Situation und die Entwicklungsaussichten der Mischlingskinder in der Bundesrepublik Deutschland durch, deren Ergebnisse noch nicht abgeschlossen vorliegen. 4. Von der in Ihrer Anfrage angeführten Äußerung der Vertreterin eines Landesjugendamtes ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wenn sie gefallen sein sollte, wäre sie grundgesetzwidrig. Ich bin bereit, diesem Fall nachzugehen, und wäre dankbar, wenn Sie mir zu diesem Zweck nähere Angaben machen könnten. Dr. Wuermeling Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herold (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 37): Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, welche disziplinarischen Maßnahmen gegen die für die Verpflegung der 1. Gebirgsdivision zuständigen Personen ergriffen und welche Anordnungen erlassen wurden, um die Wiederholung von Vor kommnissen, wie sie die „Schwäbische Landeszeitung" vom 29. September 1958 berichtet, für die Zukunft auszuschließen? Die Einheiten der 1. Gebirgsdivision wurden während der Herbstübungen mit Verpflegung über einen vom Versorgungsbataillon eingerichteten Brigadeversorgungspunkt versorgt. Wie die angestellten Ermittlungen ergaben, haben die beschaf- 2684 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 fenden Standortverwaltungen in München und Traunstein einwandfreie Lebensmittel von den Lieferanten abgenommen und der Truppe übergeben. Wenn später geringfügige Mengen von Lebensmitteln verdorben sind, so ist das auf die einem Einsatzfall angeglichenen Übungsverhältnisse zurückzuführen. Warme und feuchte Witterung haben den Verderb einiger Lebensmittel besonders begünstigt. Genußuntaugliche Lebensmittel sind aber nicht verzehrt worden. Der Verderb geringer Mengen ist daher nicht auf disziplinar zu ahndende Pflichtwidrigkeiten zurückzuführen, sondern war unter den kriegsmäßigen Übungsverhältnissen nicht zu vermeiden. Bei den übrigen Herbstmanövern sind derartige Fälle nicht aufgetreten. Bei Übungen sollen künftig verpackte, lange Zeit lagerfähige Einsatzverpflegungsmittel in Portionssätzen ausgegeben werden. Dabei wird man jedoch — um kriegsmäßigen Verhältnissen Rechnung zu tragen — auf die Ausgabe von Frischverpflegung nicht ganz verzichten können. Einzelne Fälle, in denen solche Frischverpflegung bei längerer kriegsmäßiger Lagerung leidet, werden sich also nie völlig verhindern lassen. Strauß Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 38) : Besteht die Möglichkeit, die jetzt in einem bundeseigenen Gebäude in Zirndorf (Landkreis Fürth) untergebrachten ausländischen Flüchtlinge gegen SowjetzonenFlüchtlinge auszutauschen, deren Unterbringung auf dein ehemaligen MunaGelände bei Markt Bergl (Mittelfranken) beabsichtigt sein soll? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Sowjetzonen-Flüchtlinge in Markt Bergl wegen der Nähe der Städte Nürnberg und Fürth in Zirndorf leichter sein würde, Arbeit zu finden? Die erste Frage ist zu verneinen. Die Bundesregierung hat die ehemalige Gendarmeriekaserne in Zirndorf mit Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung gemäß § 3 der Asyl-Verordnung (vom 6. 1. 1953 — BGBl. I S. 3 —) am 25. Juni 1955 als Sammellager für ausländische Flüchtlinge bestimmt. Die unter Beschlagnahme stehende Kaserne war zuvor von der amerikanischen Regierung ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden; sie wird hierfür auch heute noch dringend benötigt. Es besteht daher keine Möglichkeit, das Lager, für dessen Ausstattung und Unterhaltung von den USA laufend erhebliche Mittel aufgewandt werden, für andere Zwecke, etwa zur Unterbringung von SBZ-Flüchtlingen, zu benutzen. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte teilt diese Auffassung. Mit der Verneinung der ersten Frage dürfte sich die Beantwortung der zweiten Frage erledigen. In Vertretung Dr. Anders
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Stefan Dittrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Kollegin Strobel, eine Zwischenfrage: Kommt es in Ihrer Fraktion nicht auch vor, daß verschiedene Mitglieder verschiedener Ansicht sind? Zweitens möchte ich Ihnen noch die Frage stellen: Wissen Sie, wie ich bei der Schlußabstimmung oder bei der Abstimmung über diesen Änderungsantrag stimme?


Rede von Käte Strobel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Dr. Dittrich, ich freue mich sehr, Ihrer Antwort zu entnehmen, daß Sie beabsichtigen, in der Schlußabstimmung für die Kennzeichnungspflicht zu stimmen.

(Beifall bei der SPD.)

Es kam mir darauf an, zu zeigen, daß derjenige, der im Ausschuß imstande war, die Argumente der Sachverständigen zu hören, obwohl er vorher, wie uns Herr Horn mitteilte, von seiner Fraktion auf die Regierungsvorlage verpflichtet worden war, auf Grund seines gesunden Menschenverstandes gegen die Regierungsvorlage gestimmt hat.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Dittrich: Fraktionszwang gibt es bei uns nicht, Frau Strobel!)

— Das haben Sie schon immer behauptet. Aber aus
dem, was Herr Horn sagte, ging eigentlich das Gegenteil hervor, und Sie dürfen uns nicht verargen,
wenn wir einen solchen Diskussionsbeitrag dann auch in der Debatte benützen.
Worauf es ankommt, ist folgendes. Herr Unertl, der sich hier gegen die Kennzeichnungspflicht ausgesprochen hat, war leider nicht in der Lage, die Sachverständigen zu hören; Herr Dittrich war dazu in der Lage.
Ich möchte in dem Zusammenhang noch etwas anderes sagen, auch im Hinblick darauf, wie sehr die unmittelbare Kenntnis der Dinge ihre Wirkung hat und wie sie wieder verschwindet, je länger diese unmittelbare Kenntnis zurückliegt. Ich erinnere mich an die Auseinandersetzungen, die es in der Öffentlichkeit gab, als die Nitrit-Skandale aufkamen. Sie wissen alle, daß diese Nitrit-Skandale in Stuttgart begannen. Ich habe mich damals sehr gefreut, in den Zeitungen zu lesen, daß unser Kollege Bausch bereit war, nicht nur einen sehr strengen Verbraucherschutz, sondern gleich die Beseitigung des Nitrit-Gesetzes zu fordern. Das lag auch auf dieser Linie. Unter dem unmittelbaren Eindruck der Geschehnisse ist man bereit, entsprechend zu handeln.
In diesem Zusammenhang darf ich sagen, daß Frau Kollegin Kalinke vorhin durchaus recht hatte. In Stuttgart ist ein Test durchgeführt worden. Man hat nachher gesagt: Die Hausfrauen wollen ja gar keine Wurst, die nicht mit Nitrit behandelt ist. Nun, meine Damen und Herren, wenn für die zugelassene Nitritmenge von vornherein ein Deklarationszwang bestanden hätte, wäre es zu diesen Skandalen vielleicht gar nicht in dem Ausmaß gekommen. Man muß das auch unter diesem Gesichtspunkt sehen.
Nun will ich hier unabhängig von der bisherigen Debatte noch ein paar Bemerkungen machen. Ich weise darauf hin: bei der Ausschußvorlage handelt es sich im Wortlaut nicht etwa um einen SPD-Antrag, sondern darum, daß der Vorschlag des Bundesrates vom Ausschuß mit Mehrheit akzeptiert worden ist. Im Bundesrat sind doch die Länder vertreten, denen erstens die Kosten aus dem Gesetz entstehen, die zweitens die meisten Erfahrungen mit der Praktizierung dieses Gesetzes haben und die drittens die neuen Bestimmungen durchführen müssen. Wenn schon der Bundesrat für die Kennzeichnungspflicht eintritt, brauchen wir nicht zu sagen, wir wüßten es besser als die, die das Gesetz durchführen müssen, und zu behaupten, das sei unpraktikabel. Die Stellungnahme des Bundesrates folgt in erster Linie den Vorschlägen des Innenausschusses, und im Innenausschuß sitzen die für die Überwachung Zuständigen.
Da vorhin von Herrn Unertl gesagt wurde, der jetzige Entwurf sehe ganz anders aus als die erste Regierungsvorlage im 2. Bundestag, Will ich noch auf folgendes hinweisen. Im Bundesrat hat Herr von Lautz von der saarländischen Regierung zu dieser Regierungsvorlage im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht u. a. gesagt:
Wenn man sich die Empörung der Bevölkerung über die zunehmend aufgedeckten Lebensmittelskandale vor Augen hält, dann könnte man darauf gefaßt sein, daß die neue Regie-



Frau Strobel
rungsvorlage gegenüber der ersten noch verschärft wäre. Bei genauerer Prüfung hat man jedoch den Eindruck, daß sie eher hier und dort gemildert worden ist.
Er sagt weiter:
Eine weitere Erweichung der neuen Regierungsvorlage, die ebenfalls schon öffentliche Kritik gefunden hat, sehe ich darin, daß ... die frühere Muß-Vorschrift für das Kenntlichmachen zu einer Kann-Vorschrift gemildert worden ist.
Das ist auch die Meinung des Bundesrats; denn dieser Antrag ist im Bundesrat angenommen worden.
Ich hatte vorhin schon Herrn Professor Druckrey zitiert; das ist ein sachverständiger Wissenschaftler. Ich möchte auch einen sachverständigen Arzt zitieren, den wir im Ausschuß gehört haben. — Meine Damen und Herren, ich bitte Sie sehr, nicht ungeduldig zu werden, weil ich das in dieser Breite aufrollen muß. Die Angelegenheit ist so wichtig, daß wir uns nicht gestatten können, darüber hinwegzugehen, ohne genau informiert zu sein. — Herr Professor Dr. Marquardt von der Freiburger Universität, der im 2. Bundestag als sachverständiger Arzt gehört worden ist, hat zur Deklarierung gesagt:
Von mir aus gesehen ist die Deklarierung deswegen nicht so furchtbar wichtig für den Verbraucher. Sie ist auch wichtig für den Verbraucher, das will ich nicht bestreiten; aber sie ist besonders wichtig für den Arzt. Denn nur durch eine Deklarierung auf dem Nahrungsmittel kann das Interesse des Arztes auf Schädigungen gelenkt werden, die eventuell durch Fremdstoffe entstehen.
Und so weiter; es gäbe da noch mehr zu zitieren.
Herr Unertl hat gesagt: „Ja, aber die Fremdstoffe, die jetzt zugelassen werden, sind doch keine bedenklichen Fremdstoffe; es werden doch nur noch unbedenkliche zugelassen. Wozu soll man die nun eigentlich auch noch deklarieren?" Zu den Argumenten, die in diesem Zusammenhang schon vorgetragen worden sind, möchte ich noch eines beisteuern. Es ist leider so, daß man, wenn man die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen will, noch ein bißchen Zeit braucht, bis die richtigen Mittel gefunden sind, die auf alle Fälle unbedenklich sind. Wir sind bei den Ausschußberatungen immer wieder auf einzelne Lebensmittel gestoßen, bei denen man noch ganz bestimmte Stoffe braucht, wenn nicht ein Versorgungsnotstand eintreten soll.
Ich will Ihnen zwei Beispiele nennen. Das eine ist das Hexamethylentetramin, das bei der Fischmarinadenherstellung verwendet wird. Ich glaube nicht, daß jemand in diesem Hohen Hause behaupten will, Hexamethylentetramin sei unbedenklich. Aber anscheinend kann man vorläufig nicht darauf verzichten. Das zweite Beispiel, das ich nennen will, ist Diphenyl. Diphenyl ist immer sehr umstritten gewesen; es ist das Mittel zur Behandlung der Zitrusfrüchte. Sachverständige haben uns gesagt, bei der
Abwägung, ob man auf Diphenyl verzichten und damit etwa die Versorgung der Bevölkerung mit Zitrusfrüchten und den notwendigen Vitaminen einschränken oder ob man es benutzen und damit den Vitaminbedarf sicherstellen wolle, müsse man wohl das stärkere Gewicht auf die Sicherstellung des Vitaminbedarfs legen, weil das Diphenyl unbedenklich sei. Also müssen wir Diphenyl weiter zulassen. Es gibt aber viele Menschen, die es nicht vertragen, und für diese Menschen brauchen wir eben bei diesen nicht unbedenklichen Fremdstoffen den Deklarierungszwang. Es ist nicht etwa so, daß sie alle unbedenklich seien. Ich glaube also, das muß man auch einmal sagen.

(Abg. Unertl: Ds kann ja die Regierung machen!)

— Was heißt: „die Regierung kann"? Ich habe Ihnen vorhin zitiert, daß so wichtige Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation und die FAO der Meinung sind, dazu brauche man den gesetzlichen Zwang. Das Gesetz allein bietet uns die Sicherheit; die Regierung muß dazu verpflichtet sein.
Zum Abschluß darf ich noch auf etwas aufmerksam machen, was bei der Abstimmung den einen oder anderen ein bißchen zum Nachdenken veranlassen sollte. Der Gesundheitsausschuß des Bundestages hat zu diesem Gesetz mehr Eingaben bekommen als zu vielen anderen Gesetzen zusammen. Es steht heute bereits fest, daß von allen Eingaben mehr als die Hälfte — und es sind einige hundert Eingaben, meine Damen und Herren — sich mit dem Deklarierungszwang beschäftigt und vom Bundestag verlangt, daß er den Deklarierungszwang einführt. Unter den nicht wenigen, die diese Eingaben gemacht haben, sind z. B. 80 Bundesorganisationen der deutschen Frauenverbände, darunter alle katholischen Frauenverbände, alle evangelischen Frauenverbände; sie sind hier einzeln mit ihren Unterschriften aufgeführt. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, in der alle Verbraucherorganisationen von Rang und Namen zusammengefaßt sind und von deren Führung man wahrlich nicht sagen kann, daß sie sozialdemokratisch sei, hat eine Eingabe gemacht.
Nun, meine Damen und Herren, Sie haben zu entscheiden. Sicher ist das eine Entscheidung von außerordentlicher Bedeutung. Wir bitten Sie dringend, hier den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, alle wirtschaftlichen Interessen gegenüber den gesundheitlichen Interessen der Verbraucher zurückzustellen und den Antrag der CDU abzulehnen.

(Beifall bei der SPD und der FDP.) Wir beantragen namentliche Abstimmung.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es wird namentliche Abstimmung beantragt. Der Antrag ist ausreichend unterstützt; 50 Mitglieder sind da. Wird die namentliche Abstimmung zu dem Antrag der FDP auf Umdruck 169 beantragt?

    (Zuruf von der SPD: Für den CDU-Antrag!)




    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Für den CDU-Antrag beantragen Sie namentliche Abstimmung. Also für den FDP-Antrag Umdruck 169 Ziffer 2 a, über den wir zuerst diskutierten, wird keine namentliche Abstimmung beantragt? Nein.
    Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.