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    Deutscher Bundestag 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf Dr. Köhler und den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Dr. Wintrich Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2605 A, D Abg. Dr. Schwörer tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) in den Bundestag ein 2606 B Nachrücken des Abg. Dr. Wilhelmi als Wahlmann 2606 B Zur Tagesordnung Dr. Bucher (FDP) 2606 B Dr. Ratzel (SPD) 2607 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . 2607 D Fragestunde (Drucksache 585) Frage 1, Abg. Ritzel: Internationale Regelung der Blinkzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seebohm, Bundesminister . . 2608 B Ritzel (SPD) 2608 C Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Netzkarte für die europäischen Eisen- bahnen Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2608 D Frage 3, Abg. Wittrock: Fernsprechverkehr zwischen Mainz und Wiesbaden Stücklen, Bundesminister . . . 2609 B Wittrock (SPD) 2609 C Frage 4, Abg. Ritzel: Postzustellung in Offenbach (Main) Stücklen, Bundesminister . . . . 2609 D Ritzel (SPD) . 2610 C Frage 5, Abg. Dröscher: Überwachung der Post des Georg Schneider Stücklen, Bundesminister . . . . 2611 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2611 C Frage 6, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Abrechnung von Ferngesprächen im Selbstwählverkehr Stücklen, Bundesminister 2612 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 2612 C Frage 7, Abg. Jacobi: Zahl der KZ-Prozesse Schäffer, Bundesminister 2612 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . 2613 B Frage 8, Abg. Dr. Arndt: Geschäftslage des Bundesverfassungsgerichts Schäffer, Bundesminister 2613 C Dr. Arndt (SPD) 2613 C Frage 9, Abg. Jahn (Marburg) : Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Luftfahrtindustrie Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2614 A Jahn (Marburg) (SPD) 2614 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 Frage 10, Abg. Bading: Schäden bei NATO-Manöver Hartmann, Staatssekretär . . . 2614 D Bading (SPD) 2615 D Frage 11, Abg. Schneider (Bremerhaven): Verbreitung deutschfeindlicher Filme Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 A Frage 12, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Massenmord an Singvögeln südlich der Alpen Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 B Frage 13, Abg. Wehr: Repatriierung der Frau Elfriede Kanowski Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 C Frage 14, Abg. Wehr: Versorgung von Zivilverschleppten Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister . 2617 B Frage 15, Abg. Frau Renger: Wohnraum für Studenten Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2617 C Frage 16, Abg. Dewald: Wohnraum für Studenten aus Entwicklungsländern Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2618 A Dewald (SPD) . . . . . . . . . 2618 C Frage 17, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Elektrifizierung der Strecke Ludwigshafen—Homburg Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2618 D Frage 18, Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Generals Heusinger anläßlich der Bundeswehrmanöver Dr. Rust, Staatssekretär 2619 A Nachwahl für den Vermittlungsausschuß 2619 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Entwurf eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 545) — Erste Beratung — Dr. von Brentano, Bundesminister . 2619 D Kalbitzer (SPD) 2620 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 2622 A Nachwahl für die Versammlung der europäischen Gemeinschaften (Drucksache 587) 2623 D Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 570) — Erste Beratung — Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2624 A Lange (Essen) (SPD) . . . 2625 B, 2626 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2626 C Dr. Stammberger (FDP) 2626 D, 2627 A, 2627 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . . 2627 B, 2627 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316 und 553) — Zweite Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . . . 2628 B, 2629 B, 2640 B, 2648 A, 2652 B, 2672 B, 2675 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 2640 A, 2640 B, 2675 C Frau Keilhack (SPD) 2640 D, 2641 B, 2643 B, 2646 A, 2671 D, 2675 D Frau Kalinke (DP) . 2641 A, 2643 A, 2649 A, 2658 A, 2676 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . 2641 D, 2643 D, 2647 D, 2668 A Dr. Bärsch (SPD) . . 2642 A, 2644 B, 2645 C Dr. Reith (CDU/CSU) 2642 D, 2645 B, 2645 D Bauknecht (CDU/CSU) . . . 2644 A, 2647 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 2644 D, 2666 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 2646 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . 2647 B, 2656 B, 2666 A, 2677 B Unertl (CDU/CSU) . 2648 B, 2649 B, 2662 D Horn (CDU/CSU) 2653 D Frau Strobel (SPD) . . . . 2654 C, 2656 B Bausch (CDU/CSU) 2661 B Mensing (CDU/CSU) . . . . . 2663 B Dr. Anders, Staatssekretär . 2667 D, 2674 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2670 D Hörcherl (CDU/CSU) . . . 2673 C, 2674 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2674 C Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2677 D Entwurf eines Gesetzes über den Fristablauf (Drucksache 581) —Erste Beratung - 2629 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 350 und 556) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) . . . 2629 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 III Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 351 und 557) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) 2629 D, 2630 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksachen 347 und 559) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 B Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Einschränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie (Drucksachen 373 und 571) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksachen 298 und 579) —Zweite und Dritte Beratung— 2631 D Entwurf eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksachen 323 und 580) —Zweite und Dritte Beratung — . . . . . . . 2632 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 554) . . . 2632 C Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 575) 2632 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131 und 576) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 2632 D Diel (Horressen) (SPD) . . 2633 A Ritter von Lex, Staatssekretär 2633 C, 2636 A Kühlthau (CDU/CSU) . . . 2634 A, 2638 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 2634 D, 2639 A Kreitmeyer (FDP) 2637 D Nächste Sitzung 2677 D Anlagen 2679 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2605 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier 31. 10. Dr. Atzenroth 29. 10. Dr. Baade 30. 10. Berkhan 30. 10. Fürst von Bismarck 29. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 29. 10. Brück 30. 10. Dr. Bucerius 30. 10. Dopatka 30. 10. Dowidat 30. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln) 29. 10. Finkh 1. 11. Frehsee 5. 11. Frenzel 5. 11. Dr. Furler 30. 10. Gaßmann 29. 10. Dr. Greve 30. 10. Dr. Heck (Rottweil) 1. 11. Hermsdorf 30. 10. Höfler 31. 10. Jacobs 1. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Knobloch 29. 10. Kroll 1. 11. Kühn (Köln) 1. 11. Kurlbaum 30. 10. Leber 29. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Probst (Freiburg) 1. 11. Rasner 29. 10. Reitzner 31. 12. Ruhnke 30. 10. Scheel 4. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schüttler 29. 10. Seidl (Dorfen) 31. 10. Solke 30. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Starke 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 31. 10. Teriete 30. 10. Dr. Toussaint 30. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 30. 10. Wilhelm 30. 10. Winkelheide 30. 10. Dr. Zimmer 30. 10. Zoglmann 1. 11. b) Urlaubsanträge Frau Bennemann 5. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Heiland 11. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Krüger 4. 11. Mengelkamp 15. 12. Frau Renger 15. 11. Frau Wessel 6. 11. Anlage 2 Umdruck 169 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 a) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie ,die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, b) wird dem § 4 c folgender neuer Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behanhandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) wird in § 5 a der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „(2) Der Gehalt der Lebensmittel an den in Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 3 zugelassenen Stoffen ist kenntlich zu machen. Die Art der Kenntlichmachung wird in diesen Rechtsverordnungen geregelt. In diesen Rechtsverordnungen kann ferner bestimmt werden, ob und wie Reste der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe kenntlich zu machen sind.", b) werden in § 5 d die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: i . In Artikel 1 Nr. 6 werden in § 5 a in der 4. Zeile des Absatzes 1 hinter den Worten „für Wirtschaft" die Worte „und in den Fällen der Nr. 5, soweit eine Behandlung nach § 4 c erfolgt, für Atomenergie und Wasserwirtschaft" eingefügt. 2. Artikel 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die nachstehenden Gesetze und Verordnungen bleiben bis auf weiteres unberührt, auch soweit danach der Zusatz fremder Stoffe im Sinne des durch dieses Gesetz neu eingefügten § 4 a Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes zu einzelnen Lebensmitteln zulässig ist: 1. Verordnung über Kunsthonig vom 21. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 101), 2. Verordnung über Kaffee vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 169), 3. Verordnung über Kaffee-Ersatzstoffe und Kaffeezusatzstoffe vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 171) , 4. Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vorn 16. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 358), 5. Verordnung über Kakao und Kakaoerzeugnisse vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 504), 6. Gesetz über die Verwendung salpetrigsaurer Salze im Lebensmittelverkehr vom 29. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 513), 7. Verordnung über Tafelwässer vom 12. November 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1183), 8. Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke vom 24. Juni 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 691), 9. Verordnung über den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 336). 10. Verordnung über unzulässige Zusätze und Behandlungsverfahren bei Fleisch vom 31. Oktober 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1410), 11. Verordnung über Käse, Schmelzkäse und Käsezubereitungen (Käseverordnung) vom 2. Juni 1951 (Bundesanzeiger Nr. 110), 12. Biersteuergesetz in der Fassung vom 14. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 149), 13. Verordnung über chemisch behandelte Getreidemahlerzeugnisse, unter Verwendung von Getreidemahlerzeugnissen hergestellte Lebensmittel und Teigmassen aller Art vom 27. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1081), 14. Tabaksteuergesetz vom 6. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 169), zuletzt geändert durch das Verbrauchsteueränderungsgesetz vom 10. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1704), 15. Gesetz betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. I S. 306) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen, 16. Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 531, 794) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen." Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131, 576). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) die Ausbildung leitender und führender Kräfte für den Luftschutz einschließlich des Luftschutzhilfsdienstes nach einheitlichen Richtlinien," 2. § 2 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dem Bundesamt obliegt auch die Unterrichtung über Aufgaben und Maßnahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes und die Aufklärung über die begrenzten Möglichkeiten gegenüber Angriffen mit nuklearen Waffen." Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 172 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1 . In Artikel 1 Nr. 5 a) wird in § 4 a Abs. 2 das Wort „und" zwischen den Worten „verdaulichem Eiweiß" und „keinen natürlichen Gehalt" durch das Wort „oder" ersetzt, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2681 b) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, c) wird dem § 4 c folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) werden in § 5 a Abs. 3 zwischen den Worten „Verwendung der fremden Stoffe" und „der allgemeinen Verkehrsauffassung" die Worte „oder das Vorhandensein von Resten der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe" eingefügt, b) werden in § 5 a die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 erhält § 4 b Nr. 2 folgende Fassung: „2. lebenden Tieren Stoffe mit oestrogener oder thyreostatischer Wirkung einzupflanzen oder einzuspritzen, um die Beschaffenheit des Fleisches oder den Fleisch- oder Fettansatz zu beeinflussen," 2. In Artikel 1 Nr. 6 wird § 5 a Abs. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Cillien und Fraktion Anlage 7 Umdruck 174 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Unertl, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 10 ist wie folgt zu fassen: ,10. a) Die §§ 12 und 16 werden gestrichen; b) hinter § 17 wird folgender § 17 a eingefügt: „§ 17a (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer nach § 5 Nr. 4 erlassenen Vorschrift oder 2. einer durch § 5 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 oder durch § 8 auferlegten Verpflichtung zuwiderhandelt. (2) Absatz 1 Nr. 1 gilt bei einer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ergehenden Verordnung nur, wenn sie auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn sie vorsätzlich begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, wenn sie fahrlässig begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. (4) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 verjährt in zwei Jahren. (5) Die Einziehung nach den §§ 17 bis 26 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist zulässig. Es können auch Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht."; c) in § 13 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen; d) in § 14 Abs. 1 und in § 15 Abs. 2 werden die Worte „der §§ 11, 12" ersetzt durch die Worte „des § 11".' 2. Artikel 1 Nr. 11 erhält folgende Fassung: ,11. In § 18 a) ist Satz 1 wie folgt zu fassen: „Wenn im Verfolg der behördlichen Untersuchung von Lebensmitteln oder von Bedarfsgegenständen eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung erfolgt, so fallen dem Verurteilten die durch die Beschaffung und Untersuchung der Proben, durch Betriebsbesichtigungen und durch die Tätigkeit von Sachverständigen erwachsenen Kasten zur Last, soweit sie wegen der Tat entstanden sind, deretwegen eine Verurteilung erfolgt." b) erhält der bisherige Wortlaut des § 18 die Bezeichnung Absatz 1 und wird folgender Absatz angefügt: „(2) Absatz 1 gilt entsprechend im Bußgeldverfahren."' Bonn, den 29. Oktober 1958 Höcherl Unertl Bauer (Wasserburg) Funk Demmelmeier Dr. Zimmermann Wittmann Stiller Dr. Kempfler Frau Geisendörfer Dr. Aigner Vogt Dr. Görgen Kramel Frau Dr. Kurtner Dr. Knorr Dr. Besold Fuchs Anlage 8 Umdruck 176 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 wird in § 4 b der Nummer 2 folgender Halbsatz angefügt: „die Verabfolgung von Futtermitteln mit einem natürlichen Gehalt von Stoffen, die eine oestrogene oder thyreostatische Wirkung haben, ist von dieser Bestimmung ausgenommen;". Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 32) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß seit Monaten in den vom Führungsstab der Bundeswehr herausgegebenen „Informationen für die Truppe" keine Auszüge aus den Debatten des Deutschen Bundestages zu Verteidigungsfragen veröffentlicht werden, worin die Auffassungen von Regierung und Opposition zum Ausdruck kommen? Das Heft 7/1958 der „Informationen für die Truppe", erschienen Mitte Mai dieses Jahres, enthält einen Auszug aus dem Protokoll der 23. Sitzung des Deutschen Bundestages, der wesentliche Gedanken Regierung und der Opposition zur Wehrpolitik wiedergibt. Wegen der Sommerpause des Parlaments war keine Möglichkeit gegeben, in den folgenden bisher erschienenen Heften weitere Protokollauszüge zu veröffentlichen. Es ist jedoch vorgesehen, die Truppe auch künftig über die Auffassungen von Regierung und Opposition zur Wehrpolitik laufend zu unterrichten. Darüber hinaus erhält jede Einheit der Bundeswehr die Zeitschrift „Das Parlament", in der das gesamte dokumentarische Material für die aktuelle Information der Truppe enthalten ist. Strauß Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Berlin (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 33) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für ihre Übungen auf dem Truppenübungsplatz Senne an die britischen Stationierungsstreitkräfte eine Gebühr zahlen muß? Sind die britischen Stellen berechtigt, eine Gebühr zu erheben? Wenn ja, wie hoch ist diese Gebühr für die dort übenden Einheiten der Bundeswehr und nach welchem Schlüssel oder nach welchen Gesichtspunkten wird sie erhoben? Wegen des Mangels an großen Übungsräumen, insbesondere für Übungen mit scharfem Schuß, hat der für den Nordraum der Bundesrepublik zuständige NATO-Kommandostab, die Northern Army Group, gefordert, daß die in ihrem Bereich vorhandenen geeigneten Truppenübungsplätze allen ihr unterstehenden Einheiten verfügbar gemacht werden, gleichgültig, wer Hausherr des Platzes ist. Northern Army Group hat zur Bedingung für die Zuteilung von Schießzeiten gemacht, daß die Benutzernationen sich an den Betriebskosten in anteiliger Höhe der entstehenden Ausgaben beteiligen. Die Benutzer sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die britischen, amerikanischen, französischen, belgischen, holländischen, kanadischen und dänischen NATO-Streitkräfte. Entsprechend dieser Regelung hat sich die Bundeswehr wie alle anderen Interessenten verpflichtet, bei Mitbenutzung des unter britischer Verwaltung stehenden Truppenübungsplatzes Senne die festgesetzten Kostendeckungsbeiträge zu entrichten. Für den nach den gleichen Grundsätzen von der Bundeswehr verwalteten Truppenübungsplatz Munster-Süd haben die der Northern Army Group unterstehenden Streitkräfte anderer Nationen einschließlich der Briten ebenfalls Beiträge zur Deckung der bei dem Betrieb des Platzes entstandenen Kosten und im Rahmen der in Anspruch genommenen Schießzeiten zu entrichten. Die Bundeswehr fordert als Ergebnis ihrer Kostenermittlungen für die Inanspruchnahme der Übungs- und Sicherheitseinrichtungen in Munster-Süd je Tag 3750,— DM. Daneben sind für Lagerunterkunft 1000,- DM je Tag und Art.-Batl. zu zahlen. Die britischen Streitkräfte haben die Kosten für die Inanspruchnahme der Übungseinrichtungen auf dem Truppenübungsplatz Senne mit 28,50 DM je Kopf und Woche ermittelt. Beiträge für feste Lagerunterkunft werden nicht erhoben, da sie nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Strauß Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2683 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 35): Ist der Bundesregierung der Wiedergutmachungsfall des in Hösel, Bez, Düsseldorf, Badenstr, 5, wohnhaften Dmytro Kowalenko bekannt, der 1943 in der Ukraine vom SD verhaftet, ins KZ Mauthausen gebracht, von amerikanischen Truppen befreit, vom bayerischen Innenministerium als politisch Verfolgter anerkannt worden ist und trotzdem bis heute in mehreren Verfahren vergeblich versucht hat, einen Anspruch auf Entschädigungsrente geltend zu machen? Ist die Bundesregierung unbeschadet der Zuständigkeitsfrage bereit, diesen Fall selber nachzuprüfen und einen Weg zu suchen, um dem gesundheitlich schwergeschädigten Antragsteller nach 10jährigem vergeblichem Kampf mit den Wiedergutmachungsbehörden zu der beantragten Rente zu verhelfen? Der Wiedergutmachungsfall des Herrn Dmytro Kowalenko aus Hösel ist dem Bundesministerium der Finanzen aus einer Reihe von Eingaben bekannt, die Herr Kowalenko in den letzten Monaten an das Bundesministerium der Finanzen und andere Stellen gerichtet hat. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, das als oberste Landesentschädigungsbehörde für die Behandlung dieses Wiedergutmachungsfalles zuständig ist, hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß das Bayerische Landesentschädigungsamt die Entschädigungsansprüche abgelehnt habe, weil die Verfolgungsgründe des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Person des Herrn Kowalenko nicht gegeben seien. Die Entschädigungskammer beim Landgericht München habe mit Urteil vom 3. Juni 1958 die hiergegen von Herrn Kowalenko erhobene Klage abgewiesen. Über die von Herrn Kowalenko gegen dieses Urteil eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht München sei noch nicht entschieden worden. Da das Entschädigungsverfahren demnach noch bei den ordentlichen Gerichten anhängig ist, ist es der Bundesregierung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich, in dieses Verfahren einzugreifen. Herr Kowalenko hat leinen entsprechenden Bescheid erhalten. In Vertretung Hartmann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 36) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß Mischlingskinder deutscher Staatsangehörigkeit im öffentlichen und beruflichen Leben zurückgesetzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vertreterin eines Landesjugendamtes in der Öffentlichkeit die Auffassung vertreten hat, daß diese Kinder wegen ihrer Abstammung nicht jeden Beruf ergreifen könnten? 1. Die Bundesregierung steht mit absoluter Selbstverständlichkeit zu Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, demzufolge niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Mischlingskinder genießen genau wie alle anderen Kinder Betreuung und Förderung, insbesondere auch in sozialer und schulischer Hinsicht. Die Länder haben bereits 1952, also vor dem Schuleintritt der ersten Mischlingskinder, die Schulleiter und Lehrer auf die ihnen hier erwachsenen besonderen Aufgaben nachdrücklich hingewiesen. Nach den Feststellungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister hat sich die Eingliederung in die Schulgemeinschaft unter verständiger Führung der Lehrerschaft dementsprechend gut entwickelt. 2. Ebenso selbstverständlich steht die Bundesregierung zu dem allen Deutschen durch Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Recht der freien Berufswahl. Berufsberatung, Vermittlung von Lehr- nd Arbeitsstellen und Ausbildungsbeihilfen stehen allen deutschen Kindern ohne Rücksicht auf ihre Abstammung in gleicher Weise zur Verfügung. 3. Sollten Mischlingskindern irgendwelche grundgesetzwidrige Schwierigkeiten gemacht werden, wird die Bundesregierung im Rahmen der ihr durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten sofort um Sicherung der ihnen durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechte besorgt sein. — Unter Förderung durch das Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen und durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt gegenwärtig Prof. Bondy, der Leiter des Psychologischen Instituts der Universität Hamburg, eine sozialpsychologische Untersuchung über die Situation und die Entwicklungsaussichten der Mischlingskinder in der Bundesrepublik Deutschland durch, deren Ergebnisse noch nicht abgeschlossen vorliegen. 4. Von der in Ihrer Anfrage angeführten Äußerung der Vertreterin eines Landesjugendamtes ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wenn sie gefallen sein sollte, wäre sie grundgesetzwidrig. Ich bin bereit, diesem Fall nachzugehen, und wäre dankbar, wenn Sie mir zu diesem Zweck nähere Angaben machen könnten. Dr. Wuermeling Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herold (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 37): Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, welche disziplinarischen Maßnahmen gegen die für die Verpflegung der 1. Gebirgsdivision zuständigen Personen ergriffen und welche Anordnungen erlassen wurden, um die Wiederholung von Vor kommnissen, wie sie die „Schwäbische Landeszeitung" vom 29. September 1958 berichtet, für die Zukunft auszuschließen? Die Einheiten der 1. Gebirgsdivision wurden während der Herbstübungen mit Verpflegung über einen vom Versorgungsbataillon eingerichteten Brigadeversorgungspunkt versorgt. Wie die angestellten Ermittlungen ergaben, haben die beschaf- 2684 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 fenden Standortverwaltungen in München und Traunstein einwandfreie Lebensmittel von den Lieferanten abgenommen und der Truppe übergeben. Wenn später geringfügige Mengen von Lebensmitteln verdorben sind, so ist das auf die einem Einsatzfall angeglichenen Übungsverhältnisse zurückzuführen. Warme und feuchte Witterung haben den Verderb einiger Lebensmittel besonders begünstigt. Genußuntaugliche Lebensmittel sind aber nicht verzehrt worden. Der Verderb geringer Mengen ist daher nicht auf disziplinar zu ahndende Pflichtwidrigkeiten zurückzuführen, sondern war unter den kriegsmäßigen Übungsverhältnissen nicht zu vermeiden. Bei den übrigen Herbstmanövern sind derartige Fälle nicht aufgetreten. Bei Übungen sollen künftig verpackte, lange Zeit lagerfähige Einsatzverpflegungsmittel in Portionssätzen ausgegeben werden. Dabei wird man jedoch — um kriegsmäßigen Verhältnissen Rechnung zu tragen — auf die Ausgabe von Frischverpflegung nicht ganz verzichten können. Einzelne Fälle, in denen solche Frischverpflegung bei längerer kriegsmäßiger Lagerung leidet, werden sich also nie völlig verhindern lassen. Strauß Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 38) : Besteht die Möglichkeit, die jetzt in einem bundeseigenen Gebäude in Zirndorf (Landkreis Fürth) untergebrachten ausländischen Flüchtlinge gegen SowjetzonenFlüchtlinge auszutauschen, deren Unterbringung auf dein ehemaligen MunaGelände bei Markt Bergl (Mittelfranken) beabsichtigt sein soll? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Sowjetzonen-Flüchtlinge in Markt Bergl wegen der Nähe der Städte Nürnberg und Fürth in Zirndorf leichter sein würde, Arbeit zu finden? Die erste Frage ist zu verneinen. Die Bundesregierung hat die ehemalige Gendarmeriekaserne in Zirndorf mit Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung gemäß § 3 der Asyl-Verordnung (vom 6. 1. 1953 — BGBl. I S. 3 —) am 25. Juni 1955 als Sammellager für ausländische Flüchtlinge bestimmt. Die unter Beschlagnahme stehende Kaserne war zuvor von der amerikanischen Regierung ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden; sie wird hierfür auch heute noch dringend benötigt. Es besteht daher keine Möglichkeit, das Lager, für dessen Ausstattung und Unterhaltung von den USA laufend erhebliche Mittel aufgewandt werden, für andere Zwecke, etwa zur Unterbringung von SBZ-Flüchtlingen, zu benutzen. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte teilt diese Auffassung. Mit der Verneinung der ersten Frage dürfte sich die Beantwortung der zweiten Frage erledigen. In Vertretung Dr. Anders
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus den Gesetzen, die der Herr Kollege Unertl hier als schlecht bezeichnet hat, ersehen Sie schon, wie vorsichtig man mit Vorschlägen aus diesen Reihen sein muß.

    (Heiterkeit bei der FDP und der SPD.)

    Herr Kollege Unertl, in den „Stuttgarter Nachrichten" von gestern stand eine sehr interessante Meldung. Nach diesem Bericht hat der Frauenausschuß der CDU !in Baden-Württemberg in einer an die CDU-Bundestagsfraktion gerichteten Resolution die Beschlüsse des Gesundheitsausschusses begrüßt und
    — so heißt es in dieser Meldung —die Fraktion gebeten, alles zu tun, um dem teilweise in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf, die von der CDU getragene Regierung beuge sich gerade bei diesem Gesetz den Forderungen bestimmter Wirtschaftskreise, den Boden zu entziehen.
    Nun, meine Damen und Herren von der CDU, ich habe das Gefühl, Ihre Parteifreundinnen oder Parteigenossinnen — ich weiß nicht, wie man das bei Ihnen nennt — in Baden und Württemberg hatten bereits nicht ganz zu Unrecht trübe Vorahnungen dessen, was heute hier passiert.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Wenn Herr Unertl schon Bezug nimmt auf ein Gespräch, das wir vorhin scherzhaft geführt haben
    — haben Sie keine Angst, ich mache Sie nicht zur Schnecke! —,

    (Heiterkeit)

    wäre es vielleicht interessant, auf andere Gespräche einzugehen, die in den letzten Tagen geführt worden sind. Die an der Beratung dieses Gesetzes interessierten Mitglieder aus allen Fraktionen haben ja bis zuletzt im Gespräch miteinander über eventuelle Änderungsanträge gestanden, und da ist mir mehrfach mündlich und sogar schriftlich — nicht wahr, Herr Kollege Elbrächter — gesagt worden, man denke selbstverständlich gar nicht daran, an dem Prinzip der Kennzeichnungspflicht zu rütteln oder es auch nur einzuengen. Wenn man nun plötzlich von gestern abend auf heute früh einen derartigen Antrag, der das ganze Prinzip wieder umschmeißt, auf den Tisch des Hauses gelegt bekommt, dann fragt man sich natürlich — fragt man sich, ich möchte gar nichts unterstellen; davon bin ich weit entfernt —: was ist denn nun geschehen? Und wenn dieser wichtigste Antrag der ganzen heutigen Debatte — nach meiner Überzeugung ist es der wichtigste — nicht von einem Mitglied des Ausschusses, sondern von einem Außenstehenden begründet wird, dann möchte ich doch fragen: was steckt dahinter?
    Herr Kollege Unertl, was Sie hier in gar nicht ungeschickter Form geliefert haben, ist ein bemerkenswerter Beitrag zu der psychologischen Kriegführung gegen dieses Gesetz, die das Zustandekommen dieses Gesetzes im vorigen Bundestag schon einmal verhindern konnte.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Sie haben von den angeblich finsteren Absichten der Ausschußmehrheit gegenüber der armen Witwe Maier, so hieß sie wohl, gesprochen, jene angeblichen finsteren Absichten, die die Ausschußmehrheit bei ihren Beschlüssen gehegt hat. Da möchte ich Sie, der Sie bei diesen Beratungen nicht dabei waren und vielleicht auch nicht dabei sein konnten, doch einmal fragen, wer Ihnen diese Dinge denn so hinterbracht und so erzählt hat. Es wäre interessant, zu hören, warum derjenige, der das getan hat, nicht selbst hier heraufkommt und zu diesen Dingen spricht.
    — nenne mir, Muse, den Mann, hat schon der alte Homer gesagt,

    (Heiterkeit)

    womit ich natürlich nicht behaupten will, Herr Kollege Unertl, daß Sie eine Muse sind.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Sie haben von der „totalitären Kennzeichnungspflicht", von dem Kennzeichnungszwang bis her-



    Dr. Stammberger
    unter zur Speisekarte bei der Witwe Maier gesprochen. Wenn Sie bei den Ausschußberatungen dabei gewesen wären oder wenn man Sie richtig unterrichtet hätte — ich will unterstellen, daß Sie einer falschen Information zum Opfer gefallen sind; ich weiß nicht, was da vorgegangen ist —, wüßten Sie, daß wir uns gerade z. B. über die Frage der Speisekarte sehr eingehend unterhalten haben. Wir haben gesagt, daß das einer der Gründe ist, warum wir keine „totalitäre Kennzeichnungspflicht", um Ihren Ausdruck zu gebrauchen, in das Gesetz einbauen können, weshalb der Bundesregierung seitens der Opposition das volle Vertrauen in dieser Frage geschenkt wird, weshalb wir ihr eine Ermächtigung einräumen wollen, die Dinge so zu gestalten, wie sie nun wirklich dem gesunden Menschenverstand entsprechen.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Nun haben Sie bei Ihrer Argumentation etwas Bestechendes, aber nicht Stichhaltiges gesagt, Herr Kollege Unertl.

    (Heiterkeit.)

    Sie haben nämlich gesagt, da wir sowieso das Verbotsprinzip haben und sowieso nur Dinge zugelassen werden, die unbedenklich sind — sonst würden sie eben nicht zugelassen —, brauchen wir auch keine Kenntlichmachung. Wie gesagt, das ist zunächst einmal bestechend. Ich will Ihnen aber nur zwei der vielen Gründe, die dagegen sprechen, entgegenhalten, die beiden Gründe, die nach meiner Ansicht wohl die wichtigsten sind. Der erste Grund: Ich sehe nicht ein, Herr Kollege Unertl, warum der Verbraucher nicht wissen soll, was er kauft.

    (Sehr richtig! bei der FDP und SPD.)

    Wenn er Wäsche, Schuhe oder ein Auto kauft, will er ja doch auch wissen, was er kauft. Warum soll er es denn bei den Lebensmitteln, soweit es angebracht ist, nicht ebenfalls wissen?

    (Beifall bei der FDP und SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Das ist doch ein sehr vernünftiger Standpunkt der Verbraucher, den ich jedenfalls teile.
    Der zweite Grund: Frau Kollegin Steinbiß, das ist nun der Standpunkt Ihrer Fakultät, jener heute schon in einem anderen Zusammenhang von Herrn Kollegen Dr. Bärsch zitierte Beschluß des Deutschen Ärztetages in Garmisch-Partenkirchen im Juni dieses Jahres. Wir sind ja beide dort gewesen. Dort haben sich die Ärzte sehr nachdrücklich für möglichste Kennzeichnung, ausgehend von dem Grundsatz der Kennzeichnungspflicht, ausgesprochen. Sie haben das aus einem Grunde getan, der auch jedem „ärztlichen Laien" einleuchtet. Sie sagen nämlich: Das, was als unbedenklich angesehen ist, wird immer auf den Normalfall zugeschnitten. Nun gibt es aber sehr viele Leute mit allergischer Veranlagung, mit Magenkrankheiten. Es gibt Kindernahrung, Säuglingsnahrung und dergleichen, wo man eben nicht von einem Normalfall sprechen kann und wo man selbst unbedenkliche Zusätze nach Möglichkeit vermeiden möchte, wo also der Verbraucher wissen muß, was er kaufen soll, weil ihm der Arzt gesagt hat: Das und das mußt du nach Möglichkeit lassen.
    Der Arzt aber hat deshalb diesen Rat gegeben, weil eben der Normalfall hier aus diesen oder jenen Gründen nicht besteht.
    Ich bin kein Arzt. Darum habe ich vorhin bei der Ärztedebatte — mich freut es ja, daß auch Ärzte verschiedener Meinung sind, nicht nur die Juristen — nicht eingegriffen. Aber das leuchtet selbst dem Verstand eines „ärztlichen Laien" ein, den ich immer noch habe, obwohl ich jetzt Vorsitzender dieses Ausschusses bin.
    Nun, Herr Kollege Unertl, sprechen wir mal ganz offen: es sind gewisse Sonderwünsche, die dahinterstehen, hier die Sonderwünsche des Hotel- und Gaststättengewerbes, die im übrigen gar nicht beeinträchtigt werden, weil ich fest davon überzeugt bin, daß man bei wenigen wirklich gravierenden Ausnahmen diesen Wünschen durchaus entsprechen wird. Aber, Herr Kollege Unertl, wenn Sie wüßten, was alles für Wünsche auf gesonderte oder bevorzugte Behandlung an uns während der Beratung des Gesetzes herangetragen worden sind! Hätten wir allen diesen Wünschen auf eine Extrawurst nachgegeben, dann hätten wir heute einen Wurstladen, aber kein Lebensmittelgesetz.

    (Heiterkeit.)

    Aus diesem Grunde sind wir Freien Demokraten der Überzeugung, daß wir grundsätzlich an der Kennzeichnungspflicht mit den im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen festhalten sollten, und bitten Sie, dem Antrag der CDU auf Umdruck 173 Ziffer 2 Ihre Zustimmung zu versagen. Ich bin fest davon überzeugt, Herr Kollege Unertl, daß Sie nun nicht der Meinung sind, ich hätte Sie zur Schnecke gemacht.

    (Heiterkeit. — Beifall bei der FDP und SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Horn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein anschließendes kurzes Wort zu dem Umdruck 173 Ziffer 2. Ich glaube, wenn man von einigen Dingen am Rande, die in der bisherigen Debatte aufgetreten sind, absieht, muß man dem Hause als ganzem bescheinigen, daß von beiden Seiten mit großer Verantwortung, mit großem Verantwortungsbewußtsein um die Gestaltung dieses Gesetzes gerungen wird. Eine solche ernste Auseinandersetzung um eine derartige Gesetzesvorlage entspricht ohne Zweifel der außerordentlichen Bedeutung, die dieses Gesetz für unsere gesamte Bevölkerung hat. Deshalb sehe ich mich verpflichtet, einige Dinge richtigzustellen, die jetzt in der Debatte vorgebracht wurden.
    Herr Kollege Dr. Stammberger, es ist keinesfalls so, wie Sie es auf Grund der Notiz der „Stuttgarter Nachrichten" unserer Fraktion jetzt gern unterstellen möchten, als ob hier „irgendwelche" Dinge gemacht worden wären.

    (Abg. Dr. Stammberger: Das möchte ich nicht unterstellen, Herr Kollege!)




    Horn
    — Das ging aber aus Ihren Ausführungen eindeutig hervor. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, dem Hohen Hause folgendes zu sagen. Ich habe zwar auch nicht an den Beratungen des Gesundheitsausschusses als solchen teilgenommen; aber wie das wohl jede Fraktion macht, so haben auch wir vor Beginn der Ausschußberatungen uns in unserem Kreise eingehend über die Materie unterhalten und gewisse Richtlinien besprochen, nach denen wir bei den Beratungen vorgehen wollten. Bei dieser mehrfachen Besprechung ist in unserem Kreise einmütig festgelegt bzw. die Absicht bekundet worden, daß wir uns bei diesem besagten Paragraphen auf den Boden der Regierungsvorlage stellen, also auch im Ausschuß dahin arbeiten wollen, daß die Regierungsvorlage angenommen wird, und zwar weil wir bei der Wichtigkeit eines solchen Gesetzes — das ist ein sehr gewichtiger Grund — doch glaubten verhindern zu sollen, daß in diese Paragraphen ein Perfektionismus gerät, der der Sache wahrscheinlich nicht dienlich ist. Wir jedenfalls hatten und haben das Vertrauen zur Bundesregierung, daß sie auch bei der Handhabung einer Bestimmung, wie sie die Regierungsvorlage vorsieht, die Dinge mit dem Verantwortungsbewußtsein behandelt, das wir auch nicht besser anwenden könnten. Sie mögen darüber denken, wie Sie wollen: ich glaube, es ist unbedingt notwendig, daß wir in der Anwendung dieser Bestimmung irgendwie etwas beweglich und elastisch bleiben. Man kann nicht von vornherein einfach sagen: das, was nun der Ausschußbeschluß vorsieht, ist d i e Lösung. Der Ausschußbeschluß ist ja übrigens nur — aus besonderen Umständen - durch eine Zufallsmehrheit zustande gekommen,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und er stellt jedenfalls nicht die Auffassung aller oder der Mehrheit — im Grunde genommen ist es so — dar; ich wiederhole: es war eine Zufallsmehrheit.
    Wenn wir über die Dinge wirklich verantwortungsbewußt entscheiden sollen, können wir nicht anders, als hier — indem wir der Bundesregierung diese Verantwortung in erster Linie überlassen — so vorgehen, daß wir im Gesetz selber einen schädlichen Perfektionismus, der durch eine totale Kennzeichnungspflicht gegeben wäre, vermeiden und der Regierung, wie ich schon sagte, die Elastizität und die Bewegungsfreiheit, die hier unerläßlich ist, gewähren.
    Als wir seinerzeit zu dem Ergebnis kamen, uns auf den Boden der Regierungsvorlage zu stellen, haben — das möchte ich, gewissen Andeutungen gegenüber, ganz klar und eindeutig sagen - keinerlei Interessenstandpunkte eine Rolle gespielt. Wir haben uns vielmehr nur von unserem Verantwortungsbewußtsein leiten lassen, indem wir glaubten, es so wie in der Regierungsvorlage machen zu sollen, weil das den vielseitigen Notwendigkeiten und Schwierigkeiten, die nun einmal in diesem Gesetz enthalten sind, am besten Rechnung trägt und uns am besten um diese Schwierigkeiten herumbringt,
    Ich möchte also das Hohe Haus bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir sind überzeugt, daß wir damit der Sache am ehesten und am besten gerecht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)