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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf Dr. Köhler und den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Dr. Wintrich Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2605 A, D Abg. Dr. Schwörer tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) in den Bundestag ein 2606 B Nachrücken des Abg. Dr. Wilhelmi als Wahlmann 2606 B Zur Tagesordnung Dr. Bucher (FDP) 2606 B Dr. Ratzel (SPD) 2607 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . 2607 D Fragestunde (Drucksache 585) Frage 1, Abg. Ritzel: Internationale Regelung der Blinkzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seebohm, Bundesminister . . 2608 B Ritzel (SPD) 2608 C Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Netzkarte für die europäischen Eisen- bahnen Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2608 D Frage 3, Abg. Wittrock: Fernsprechverkehr zwischen Mainz und Wiesbaden Stücklen, Bundesminister . . . 2609 B Wittrock (SPD) 2609 C Frage 4, Abg. Ritzel: Postzustellung in Offenbach (Main) Stücklen, Bundesminister . . . . 2609 D Ritzel (SPD) . 2610 C Frage 5, Abg. Dröscher: Überwachung der Post des Georg Schneider Stücklen, Bundesminister . . . . 2611 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2611 C Frage 6, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Abrechnung von Ferngesprächen im Selbstwählverkehr Stücklen, Bundesminister 2612 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 2612 C Frage 7, Abg. Jacobi: Zahl der KZ-Prozesse Schäffer, Bundesminister 2612 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . 2613 B Frage 8, Abg. Dr. Arndt: Geschäftslage des Bundesverfassungsgerichts Schäffer, Bundesminister 2613 C Dr. Arndt (SPD) 2613 C Frage 9, Abg. Jahn (Marburg) : Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Luftfahrtindustrie Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2614 A Jahn (Marburg) (SPD) 2614 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 Frage 10, Abg. Bading: Schäden bei NATO-Manöver Hartmann, Staatssekretär . . . 2614 D Bading (SPD) 2615 D Frage 11, Abg. Schneider (Bremerhaven): Verbreitung deutschfeindlicher Filme Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 A Frage 12, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Massenmord an Singvögeln südlich der Alpen Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 B Frage 13, Abg. Wehr: Repatriierung der Frau Elfriede Kanowski Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 C Frage 14, Abg. Wehr: Versorgung von Zivilverschleppten Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister . 2617 B Frage 15, Abg. Frau Renger: Wohnraum für Studenten Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2617 C Frage 16, Abg. Dewald: Wohnraum für Studenten aus Entwicklungsländern Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2618 A Dewald (SPD) . . . . . . . . . 2618 C Frage 17, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Elektrifizierung der Strecke Ludwigshafen—Homburg Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2618 D Frage 18, Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Generals Heusinger anläßlich der Bundeswehrmanöver Dr. Rust, Staatssekretär 2619 A Nachwahl für den Vermittlungsausschuß 2619 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Entwurf eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 545) — Erste Beratung — Dr. von Brentano, Bundesminister . 2619 D Kalbitzer (SPD) 2620 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 2622 A Nachwahl für die Versammlung der europäischen Gemeinschaften (Drucksache 587) 2623 D Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 570) — Erste Beratung — Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2624 A Lange (Essen) (SPD) . . . 2625 B, 2626 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2626 C Dr. Stammberger (FDP) 2626 D, 2627 A, 2627 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . . 2627 B, 2627 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316 und 553) — Zweite Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . . . 2628 B, 2629 B, 2640 B, 2648 A, 2652 B, 2672 B, 2675 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 2640 A, 2640 B, 2675 C Frau Keilhack (SPD) 2640 D, 2641 B, 2643 B, 2646 A, 2671 D, 2675 D Frau Kalinke (DP) . 2641 A, 2643 A, 2649 A, 2658 A, 2676 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . 2641 D, 2643 D, 2647 D, 2668 A Dr. Bärsch (SPD) . . 2642 A, 2644 B, 2645 C Dr. Reith (CDU/CSU) 2642 D, 2645 B, 2645 D Bauknecht (CDU/CSU) . . . 2644 A, 2647 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 2644 D, 2666 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 2646 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . 2647 B, 2656 B, 2666 A, 2677 B Unertl (CDU/CSU) . 2648 B, 2649 B, 2662 D Horn (CDU/CSU) 2653 D Frau Strobel (SPD) . . . . 2654 C, 2656 B Bausch (CDU/CSU) 2661 B Mensing (CDU/CSU) . . . . . 2663 B Dr. Anders, Staatssekretär . 2667 D, 2674 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2670 D Hörcherl (CDU/CSU) . . . 2673 C, 2674 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2674 C Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2677 D Entwurf eines Gesetzes über den Fristablauf (Drucksache 581) —Erste Beratung - 2629 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 350 und 556) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) . . . 2629 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 III Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 351 und 557) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) 2629 D, 2630 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksachen 347 und 559) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 B Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Einschränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie (Drucksachen 373 und 571) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksachen 298 und 579) —Zweite und Dritte Beratung— 2631 D Entwurf eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksachen 323 und 580) —Zweite und Dritte Beratung — . . . . . . . 2632 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 554) . . . 2632 C Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 575) 2632 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131 und 576) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 2632 D Diel (Horressen) (SPD) . . 2633 A Ritter von Lex, Staatssekretär 2633 C, 2636 A Kühlthau (CDU/CSU) . . . 2634 A, 2638 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 2634 D, 2639 A Kreitmeyer (FDP) 2637 D Nächste Sitzung 2677 D Anlagen 2679 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2605 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier 31. 10. Dr. Atzenroth 29. 10. Dr. Baade 30. 10. Berkhan 30. 10. Fürst von Bismarck 29. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 29. 10. Brück 30. 10. Dr. Bucerius 30. 10. Dopatka 30. 10. Dowidat 30. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln) 29. 10. Finkh 1. 11. Frehsee 5. 11. Frenzel 5. 11. Dr. Furler 30. 10. Gaßmann 29. 10. Dr. Greve 30. 10. Dr. Heck (Rottweil) 1. 11. Hermsdorf 30. 10. Höfler 31. 10. Jacobs 1. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Knobloch 29. 10. Kroll 1. 11. Kühn (Köln) 1. 11. Kurlbaum 30. 10. Leber 29. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Probst (Freiburg) 1. 11. Rasner 29. 10. Reitzner 31. 12. Ruhnke 30. 10. Scheel 4. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schüttler 29. 10. Seidl (Dorfen) 31. 10. Solke 30. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Starke 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 31. 10. Teriete 30. 10. Dr. Toussaint 30. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 30. 10. Wilhelm 30. 10. Winkelheide 30. 10. Dr. Zimmer 30. 10. Zoglmann 1. 11. b) Urlaubsanträge Frau Bennemann 5. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Heiland 11. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Krüger 4. 11. Mengelkamp 15. 12. Frau Renger 15. 11. Frau Wessel 6. 11. Anlage 2 Umdruck 169 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 a) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie ,die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, b) wird dem § 4 c folgender neuer Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behanhandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) wird in § 5 a der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „(2) Der Gehalt der Lebensmittel an den in Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 3 zugelassenen Stoffen ist kenntlich zu machen. Die Art der Kenntlichmachung wird in diesen Rechtsverordnungen geregelt. In diesen Rechtsverordnungen kann ferner bestimmt werden, ob und wie Reste der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe kenntlich zu machen sind.", b) werden in § 5 d die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: i . In Artikel 1 Nr. 6 werden in § 5 a in der 4. Zeile des Absatzes 1 hinter den Worten „für Wirtschaft" die Worte „und in den Fällen der Nr. 5, soweit eine Behandlung nach § 4 c erfolgt, für Atomenergie und Wasserwirtschaft" eingefügt. 2. Artikel 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die nachstehenden Gesetze und Verordnungen bleiben bis auf weiteres unberührt, auch soweit danach der Zusatz fremder Stoffe im Sinne des durch dieses Gesetz neu eingefügten § 4 a Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes zu einzelnen Lebensmitteln zulässig ist: 1. Verordnung über Kunsthonig vom 21. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 101), 2. Verordnung über Kaffee vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 169), 3. Verordnung über Kaffee-Ersatzstoffe und Kaffeezusatzstoffe vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 171) , 4. Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vorn 16. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 358), 5. Verordnung über Kakao und Kakaoerzeugnisse vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 504), 6. Gesetz über die Verwendung salpetrigsaurer Salze im Lebensmittelverkehr vom 29. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 513), 7. Verordnung über Tafelwässer vom 12. November 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1183), 8. Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke vom 24. Juni 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 691), 9. Verordnung über den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 336). 10. Verordnung über unzulässige Zusätze und Behandlungsverfahren bei Fleisch vom 31. Oktober 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1410), 11. Verordnung über Käse, Schmelzkäse und Käsezubereitungen (Käseverordnung) vom 2. Juni 1951 (Bundesanzeiger Nr. 110), 12. Biersteuergesetz in der Fassung vom 14. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 149), 13. Verordnung über chemisch behandelte Getreidemahlerzeugnisse, unter Verwendung von Getreidemahlerzeugnissen hergestellte Lebensmittel und Teigmassen aller Art vom 27. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1081), 14. Tabaksteuergesetz vom 6. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 169), zuletzt geändert durch das Verbrauchsteueränderungsgesetz vom 10. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1704), 15. Gesetz betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. I S. 306) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen, 16. Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 531, 794) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen." Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131, 576). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) die Ausbildung leitender und führender Kräfte für den Luftschutz einschließlich des Luftschutzhilfsdienstes nach einheitlichen Richtlinien," 2. § 2 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dem Bundesamt obliegt auch die Unterrichtung über Aufgaben und Maßnahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes und die Aufklärung über die begrenzten Möglichkeiten gegenüber Angriffen mit nuklearen Waffen." Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 172 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1 . In Artikel 1 Nr. 5 a) wird in § 4 a Abs. 2 das Wort „und" zwischen den Worten „verdaulichem Eiweiß" und „keinen natürlichen Gehalt" durch das Wort „oder" ersetzt, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2681 b) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, c) wird dem § 4 c folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) werden in § 5 a Abs. 3 zwischen den Worten „Verwendung der fremden Stoffe" und „der allgemeinen Verkehrsauffassung" die Worte „oder das Vorhandensein von Resten der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe" eingefügt, b) werden in § 5 a die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 erhält § 4 b Nr. 2 folgende Fassung: „2. lebenden Tieren Stoffe mit oestrogener oder thyreostatischer Wirkung einzupflanzen oder einzuspritzen, um die Beschaffenheit des Fleisches oder den Fleisch- oder Fettansatz zu beeinflussen," 2. In Artikel 1 Nr. 6 wird § 5 a Abs. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Cillien und Fraktion Anlage 7 Umdruck 174 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Unertl, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 10 ist wie folgt zu fassen: ,10. a) Die §§ 12 und 16 werden gestrichen; b) hinter § 17 wird folgender § 17 a eingefügt: „§ 17a (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer nach § 5 Nr. 4 erlassenen Vorschrift oder 2. einer durch § 5 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 oder durch § 8 auferlegten Verpflichtung zuwiderhandelt. (2) Absatz 1 Nr. 1 gilt bei einer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ergehenden Verordnung nur, wenn sie auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn sie vorsätzlich begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, wenn sie fahrlässig begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. (4) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 verjährt in zwei Jahren. (5) Die Einziehung nach den §§ 17 bis 26 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist zulässig. Es können auch Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht."; c) in § 13 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen; d) in § 14 Abs. 1 und in § 15 Abs. 2 werden die Worte „der §§ 11, 12" ersetzt durch die Worte „des § 11".' 2. Artikel 1 Nr. 11 erhält folgende Fassung: ,11. In § 18 a) ist Satz 1 wie folgt zu fassen: „Wenn im Verfolg der behördlichen Untersuchung von Lebensmitteln oder von Bedarfsgegenständen eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung erfolgt, so fallen dem Verurteilten die durch die Beschaffung und Untersuchung der Proben, durch Betriebsbesichtigungen und durch die Tätigkeit von Sachverständigen erwachsenen Kasten zur Last, soweit sie wegen der Tat entstanden sind, deretwegen eine Verurteilung erfolgt." b) erhält der bisherige Wortlaut des § 18 die Bezeichnung Absatz 1 und wird folgender Absatz angefügt: „(2) Absatz 1 gilt entsprechend im Bußgeldverfahren."' Bonn, den 29. Oktober 1958 Höcherl Unertl Bauer (Wasserburg) Funk Demmelmeier Dr. Zimmermann Wittmann Stiller Dr. Kempfler Frau Geisendörfer Dr. Aigner Vogt Dr. Görgen Kramel Frau Dr. Kurtner Dr. Knorr Dr. Besold Fuchs Anlage 8 Umdruck 176 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 wird in § 4 b der Nummer 2 folgender Halbsatz angefügt: „die Verabfolgung von Futtermitteln mit einem natürlichen Gehalt von Stoffen, die eine oestrogene oder thyreostatische Wirkung haben, ist von dieser Bestimmung ausgenommen;". Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 32) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß seit Monaten in den vom Führungsstab der Bundeswehr herausgegebenen „Informationen für die Truppe" keine Auszüge aus den Debatten des Deutschen Bundestages zu Verteidigungsfragen veröffentlicht werden, worin die Auffassungen von Regierung und Opposition zum Ausdruck kommen? Das Heft 7/1958 der „Informationen für die Truppe", erschienen Mitte Mai dieses Jahres, enthält einen Auszug aus dem Protokoll der 23. Sitzung des Deutschen Bundestages, der wesentliche Gedanken Regierung und der Opposition zur Wehrpolitik wiedergibt. Wegen der Sommerpause des Parlaments war keine Möglichkeit gegeben, in den folgenden bisher erschienenen Heften weitere Protokollauszüge zu veröffentlichen. Es ist jedoch vorgesehen, die Truppe auch künftig über die Auffassungen von Regierung und Opposition zur Wehrpolitik laufend zu unterrichten. Darüber hinaus erhält jede Einheit der Bundeswehr die Zeitschrift „Das Parlament", in der das gesamte dokumentarische Material für die aktuelle Information der Truppe enthalten ist. Strauß Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Berlin (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 33) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für ihre Übungen auf dem Truppenübungsplatz Senne an die britischen Stationierungsstreitkräfte eine Gebühr zahlen muß? Sind die britischen Stellen berechtigt, eine Gebühr zu erheben? Wenn ja, wie hoch ist diese Gebühr für die dort übenden Einheiten der Bundeswehr und nach welchem Schlüssel oder nach welchen Gesichtspunkten wird sie erhoben? Wegen des Mangels an großen Übungsräumen, insbesondere für Übungen mit scharfem Schuß, hat der für den Nordraum der Bundesrepublik zuständige NATO-Kommandostab, die Northern Army Group, gefordert, daß die in ihrem Bereich vorhandenen geeigneten Truppenübungsplätze allen ihr unterstehenden Einheiten verfügbar gemacht werden, gleichgültig, wer Hausherr des Platzes ist. Northern Army Group hat zur Bedingung für die Zuteilung von Schießzeiten gemacht, daß die Benutzernationen sich an den Betriebskosten in anteiliger Höhe der entstehenden Ausgaben beteiligen. Die Benutzer sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die britischen, amerikanischen, französischen, belgischen, holländischen, kanadischen und dänischen NATO-Streitkräfte. Entsprechend dieser Regelung hat sich die Bundeswehr wie alle anderen Interessenten verpflichtet, bei Mitbenutzung des unter britischer Verwaltung stehenden Truppenübungsplatzes Senne die festgesetzten Kostendeckungsbeiträge zu entrichten. Für den nach den gleichen Grundsätzen von der Bundeswehr verwalteten Truppenübungsplatz Munster-Süd haben die der Northern Army Group unterstehenden Streitkräfte anderer Nationen einschließlich der Briten ebenfalls Beiträge zur Deckung der bei dem Betrieb des Platzes entstandenen Kosten und im Rahmen der in Anspruch genommenen Schießzeiten zu entrichten. Die Bundeswehr fordert als Ergebnis ihrer Kostenermittlungen für die Inanspruchnahme der Übungs- und Sicherheitseinrichtungen in Munster-Süd je Tag 3750,— DM. Daneben sind für Lagerunterkunft 1000,- DM je Tag und Art.-Batl. zu zahlen. Die britischen Streitkräfte haben die Kosten für die Inanspruchnahme der Übungseinrichtungen auf dem Truppenübungsplatz Senne mit 28,50 DM je Kopf und Woche ermittelt. Beiträge für feste Lagerunterkunft werden nicht erhoben, da sie nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Strauß Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2683 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 35): Ist der Bundesregierung der Wiedergutmachungsfall des in Hösel, Bez, Düsseldorf, Badenstr, 5, wohnhaften Dmytro Kowalenko bekannt, der 1943 in der Ukraine vom SD verhaftet, ins KZ Mauthausen gebracht, von amerikanischen Truppen befreit, vom bayerischen Innenministerium als politisch Verfolgter anerkannt worden ist und trotzdem bis heute in mehreren Verfahren vergeblich versucht hat, einen Anspruch auf Entschädigungsrente geltend zu machen? Ist die Bundesregierung unbeschadet der Zuständigkeitsfrage bereit, diesen Fall selber nachzuprüfen und einen Weg zu suchen, um dem gesundheitlich schwergeschädigten Antragsteller nach 10jährigem vergeblichem Kampf mit den Wiedergutmachungsbehörden zu der beantragten Rente zu verhelfen? Der Wiedergutmachungsfall des Herrn Dmytro Kowalenko aus Hösel ist dem Bundesministerium der Finanzen aus einer Reihe von Eingaben bekannt, die Herr Kowalenko in den letzten Monaten an das Bundesministerium der Finanzen und andere Stellen gerichtet hat. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, das als oberste Landesentschädigungsbehörde für die Behandlung dieses Wiedergutmachungsfalles zuständig ist, hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß das Bayerische Landesentschädigungsamt die Entschädigungsansprüche abgelehnt habe, weil die Verfolgungsgründe des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Person des Herrn Kowalenko nicht gegeben seien. Die Entschädigungskammer beim Landgericht München habe mit Urteil vom 3. Juni 1958 die hiergegen von Herrn Kowalenko erhobene Klage abgewiesen. Über die von Herrn Kowalenko gegen dieses Urteil eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht München sei noch nicht entschieden worden. Da das Entschädigungsverfahren demnach noch bei den ordentlichen Gerichten anhängig ist, ist es der Bundesregierung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich, in dieses Verfahren einzugreifen. Herr Kowalenko hat leinen entsprechenden Bescheid erhalten. In Vertretung Hartmann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 36) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß Mischlingskinder deutscher Staatsangehörigkeit im öffentlichen und beruflichen Leben zurückgesetzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vertreterin eines Landesjugendamtes in der Öffentlichkeit die Auffassung vertreten hat, daß diese Kinder wegen ihrer Abstammung nicht jeden Beruf ergreifen könnten? 1. Die Bundesregierung steht mit absoluter Selbstverständlichkeit zu Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, demzufolge niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Mischlingskinder genießen genau wie alle anderen Kinder Betreuung und Förderung, insbesondere auch in sozialer und schulischer Hinsicht. Die Länder haben bereits 1952, also vor dem Schuleintritt der ersten Mischlingskinder, die Schulleiter und Lehrer auf die ihnen hier erwachsenen besonderen Aufgaben nachdrücklich hingewiesen. Nach den Feststellungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister hat sich die Eingliederung in die Schulgemeinschaft unter verständiger Führung der Lehrerschaft dementsprechend gut entwickelt. 2. Ebenso selbstverständlich steht die Bundesregierung zu dem allen Deutschen durch Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Recht der freien Berufswahl. Berufsberatung, Vermittlung von Lehr- nd Arbeitsstellen und Ausbildungsbeihilfen stehen allen deutschen Kindern ohne Rücksicht auf ihre Abstammung in gleicher Weise zur Verfügung. 3. Sollten Mischlingskindern irgendwelche grundgesetzwidrige Schwierigkeiten gemacht werden, wird die Bundesregierung im Rahmen der ihr durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten sofort um Sicherung der ihnen durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechte besorgt sein. — Unter Förderung durch das Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen und durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt gegenwärtig Prof. Bondy, der Leiter des Psychologischen Instituts der Universität Hamburg, eine sozialpsychologische Untersuchung über die Situation und die Entwicklungsaussichten der Mischlingskinder in der Bundesrepublik Deutschland durch, deren Ergebnisse noch nicht abgeschlossen vorliegen. 4. Von der in Ihrer Anfrage angeführten Äußerung der Vertreterin eines Landesjugendamtes ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wenn sie gefallen sein sollte, wäre sie grundgesetzwidrig. Ich bin bereit, diesem Fall nachzugehen, und wäre dankbar, wenn Sie mir zu diesem Zweck nähere Angaben machen könnten. Dr. Wuermeling Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herold (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 37): Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, welche disziplinarischen Maßnahmen gegen die für die Verpflegung der 1. Gebirgsdivision zuständigen Personen ergriffen und welche Anordnungen erlassen wurden, um die Wiederholung von Vor kommnissen, wie sie die „Schwäbische Landeszeitung" vom 29. September 1958 berichtet, für die Zukunft auszuschließen? Die Einheiten der 1. Gebirgsdivision wurden während der Herbstübungen mit Verpflegung über einen vom Versorgungsbataillon eingerichteten Brigadeversorgungspunkt versorgt. Wie die angestellten Ermittlungen ergaben, haben die beschaf- 2684 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 fenden Standortverwaltungen in München und Traunstein einwandfreie Lebensmittel von den Lieferanten abgenommen und der Truppe übergeben. Wenn später geringfügige Mengen von Lebensmitteln verdorben sind, so ist das auf die einem Einsatzfall angeglichenen Übungsverhältnisse zurückzuführen. Warme und feuchte Witterung haben den Verderb einiger Lebensmittel besonders begünstigt. Genußuntaugliche Lebensmittel sind aber nicht verzehrt worden. Der Verderb geringer Mengen ist daher nicht auf disziplinar zu ahndende Pflichtwidrigkeiten zurückzuführen, sondern war unter den kriegsmäßigen Übungsverhältnissen nicht zu vermeiden. Bei den übrigen Herbstmanövern sind derartige Fälle nicht aufgetreten. Bei Übungen sollen künftig verpackte, lange Zeit lagerfähige Einsatzverpflegungsmittel in Portionssätzen ausgegeben werden. Dabei wird man jedoch — um kriegsmäßigen Verhältnissen Rechnung zu tragen — auf die Ausgabe von Frischverpflegung nicht ganz verzichten können. Einzelne Fälle, in denen solche Frischverpflegung bei längerer kriegsmäßiger Lagerung leidet, werden sich also nie völlig verhindern lassen. Strauß Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 38) : Besteht die Möglichkeit, die jetzt in einem bundeseigenen Gebäude in Zirndorf (Landkreis Fürth) untergebrachten ausländischen Flüchtlinge gegen SowjetzonenFlüchtlinge auszutauschen, deren Unterbringung auf dein ehemaligen MunaGelände bei Markt Bergl (Mittelfranken) beabsichtigt sein soll? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Sowjetzonen-Flüchtlinge in Markt Bergl wegen der Nähe der Städte Nürnberg und Fürth in Zirndorf leichter sein würde, Arbeit zu finden? Die erste Frage ist zu verneinen. Die Bundesregierung hat die ehemalige Gendarmeriekaserne in Zirndorf mit Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung gemäß § 3 der Asyl-Verordnung (vom 6. 1. 1953 — BGBl. I S. 3 —) am 25. Juni 1955 als Sammellager für ausländische Flüchtlinge bestimmt. Die unter Beschlagnahme stehende Kaserne war zuvor von der amerikanischen Regierung ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden; sie wird hierfür auch heute noch dringend benötigt. Es besteht daher keine Möglichkeit, das Lager, für dessen Ausstattung und Unterhaltung von den USA laufend erhebliche Mittel aufgewandt werden, für andere Zwecke, etwa zur Unterbringung von SBZ-Flüchtlingen, zu benutzen. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte teilt diese Auffassung. Mit der Verneinung der ersten Frage dürfte sich die Beantwortung der zweiten Frage erledigen. In Vertretung Dr. Anders
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gestatten Sie eine Zusatzfrage, sehr verehrter Herr Kollege. Sind Sie der Meinung, daß, wenn in jedem Schlachterladen gekennzeichnet worden wäre, daß kein Nitrit verwendet werde, die Wirkungen die gleichen gewesen wären?


Rede von Franz Xaver Unertl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich bin der Meinung, daß der Hersteller das überhaupt hätte unterlassen müssen. Dann hätte der Vertrieb dieser Mittel nicht stattfinden können, und dann wären auch die Skandale ausgeblieben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Widerspruch bei der SPD – Zuruf der Abg. Frau Strobel.)

Ich will auch die Notwendigkeit nicht ganz ausschließen, daß die Bundesregierung ermächtigt wird, durch eine Rechtsverordnung festzulegen, daß bestimmte Zusatzstoffe gekennzeichnet werden sollen, so z. B. die demnächst zuzulassenden Färbungsmittel.
Die Frau Kollegin Strobel hat den Zuruf gemacht, ich hätte den Ausschuß mit meiner Weisheit oder, wenn ich sie richtig verstehe, mit meiner Anwesenheit beglücken mögen. Wenn ich die Diskussion heute hier richtig verstanden habe, wäre man mit dieser einfachen menschlichen Weisheit in diesem Ausschuß ja nicht zurechtgekommen.

(Heiterkeit.)

Denn dort hat man Haarspalterei betrieben, und die Streitigkeiten gingen hin und her. Daß die Ausschußarbeit keine vollkommene ist, beweisen die vielen Debatten, die gerade heute bei den kleinsten Änderungspunkten bereits ausgelöst wurden.
Der Gesundheitsausschuß hat mit einer Zufallsmehrheit die uns jetzt vorgelegte Form von § 5 a Abs. 2 und 3 angenommen. Ich glaube, das Maß ist überschritten, wenn er die Regierung zwingen will, alle Lebensmittel, denen von vornherein gesundheitlich unbedenkliche Stoffe zugesetzt worden sind, zu kennzeichnen. Sie werden mir entgegenhalten, daß der Absatz 3 der Regierung die Möglichkeit lasse, von dieser grundsätzlichen Verpflichtung Ausnahmen zuzulassen. Aber sehen Sie sich doch einmal den Wortlaut dieses Absatzes 3 an! In diesem Absatz 3 wird davon geredet, daß die Ausnahme zulässig ist, wenn die Verwendung der Zusatzstoffe der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und der Verbraucher in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht wird.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, wie ich bereits sagte, daß ich als einfacher Mensch kein gewiegter Jurist bin und nicht mit juristischen Fähigkeiten aufwarten kann. Aber ich glaube, wir sollten eis doch dabei belassen, nicht mehr Übertreibungen als unbedingt notwendig anzustreben, wenn wir ein Verbotsgesetz machen.
Wenn ich den Text der Ausschußfassung lese, meine ich, daß es ein Widerspruch wäre, der Regierung die Möglichkeit zu geben, vom totalen Deklarationszwang abzusehen, wenn die Verwendung fremder Stoffe der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Was heißt denn hier „allgemeine Verkehrsauffassung"? Oder glauben Sie etwa, die Regierung könnte es unternehmen, einen Zusatzstoff zuzulassen, dessen Verwendung der allgemeinen Verkehrsauffassung widerspricht? Und was heißt denn die Verbrauchererwartung? Der Begriff der Verbrauchererwartung ist insoweit berechtigt, als der Verbraucher erwarten darf, daß ihm Lebensmittel verkauft, verabreicht oder sonstwie zugänglich gemacht werden, die eben gesundheitlich nicht bedenklich sind. Da ist bereits ein notwendiges Sicherheitsventil in § 4 a der Novelle vorhanden.
Wenn die Regierung schon einmal aus besonderen Überlegungen die Kenntlichmachung für erforderlich hält, weil medizinische Erkenntnisse dies als zweckmäßig erscheinen lassen, sollte man sie, wie das der Regierungsentwurf — darauf wollen wir wieder hinaus — vorsieht, dazu ermächtigen. Aber man sollte nicht in jedem Fall die Regierung zwingen, diese Kenntlichmachung vorzuschreiben. Was wird denn für diese Kenntlichmachung ins Feld geführt? Die größten Rufer unter den Streitern, die den Totalitarismus und die vollkommene Kennzeichnungspflicht fordern, übersehen völlig, daß in der 3. Legislaturperiode des Bundestags der uns hier vorliegende Entwurf eine ganz andere Form und Gestalt angenommen hat als der Entwurf, der dem 2. Deutschen Bundestag vorlag.

(Abg. Frau Strobel: Hätten Sie ihn doch angenommen!)




Unertl
Die Damen und Herren dieses Hohen Hauses, die sich seit langer Zeit schon mit den Fragen beschäftigt haben, werden mir zugeben, daß die Konstruktion des ersten Regierungsentwurfs eine Abgrenzungsliste vorsah. Diese Abgrenzungsliste hätte allerdings eine weitergehende Kennzeichnung notwendig gemacht. Nun hat man aber auf diese Abgrenzungsliste verzichtet und einstimmig im Gesundheitsausschuß eine Definition des Begriffes „Fremdstoffe" gefunden, die ganz andere Voraussetzungen schafft. So wie der Begriff „Fremdstoff" heute in § 4 a Abs. 2 definiert worden ist, kann es keinen Zwang zur totalen Deklaration geben.
Ich berufe mich hier auf keinen Geringeren als den Vorsitzenden der Farbstoffkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, den Herrn Professor Druckrey aus Freiburg, der noch am 23. Juni in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses, in der er als Sachverständiger der deutschen Forschungsgemeinschaft angehört wurde, erklärte, eine sinnvolle Regelung sei nur die, dem Bundesminister des Innern von Fall zu Fall die Entscheidung darüber zu überlassen, ob deklariert, ob gekennzeichnet werden soll oder nicht.

(Zuruf von der SPD: Der arme Innenminister!)

Das ist aber genau der Standpunkt, den der Regierungsentwurf von vornherein einnimmt.
Deswegen sind meine Freunde aus der ChristlichSozialen und Christlich-Demokratischen Union der Meinung, daß wir die Regierungsvorlage auf jeden Fall wiederherstellen sollten. Wir sind es der Bevölkerung schlechthin schuldig, Gesetze zu machen, die einfach und verständlich sind und die es nicht notwendig machen — das war bereits in der bisherigen Diskussion 'angeklungen —, daß eine Novelle fällig wird und bereits in Vorbereitung sein muß, bevor das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Meine Damen und Herren, ich darf jetzt einmal von den anderen Fragen abweichen und zu einem Beispiel überleiten. Wir haben uns gestern in der Fraktionssitzung sehr lange über die Fragen der Kennzeichnungs- und Kenntlichmachungspflicht unterhalten. Wir haben es uns auf keinen Fall leicht gemacht, und ich bin der letzte, der hier etwa Verallgemeinerungen den Vorzug gibt. Ich möchte betonen, daß wir — meine Freunde wie ich — sehr daran interessiert sind, ein Gesetz zu schaffen, das der Erhaltung und Förderung der Gesundheit dient.
Ich komme auf den Schriftlichen Bericht zu § 5 a zurück, der Ihnen allen vorliegt. Wir wollen die dort behandelte Vorschrift in der Form der Regierungsvorlage hergestellt haben. In dem Ausschußbericht heißt es wörtlich:
Die Mehrheit des Ausschusses konnte sich hinsichtlich der Kenntlichmachung von zugelassenen fremden Stoffen nicht entschließen, dem Regierungsentwurf zuzustimmen, sondern hat sich der Empfehlung des Bundesrates angeschlossen.
Danach müssen grundsätzlich die zugelassenen fremden Stoffe in Lebensmitteln kenntlich gemacht werden. Das ließe ich gelten, wenn wir ein Mißbrauchsgesetz und nicht ein Verbotsgesetz hätten. In dieser Ausschußfassung steckt aber ein Pferdefuß: die Vorschrift gilt sowohl für verpackte als auch für lose in dein Verkehr gebrachte Lebensmittel. Die Kennzeichnungspflicht obliegt dem Hersteller, dem Großhändler, dem Einzelhändler, der Gastronomie und den Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, also den Kantinen.
Bei dem Weiteren habe ich ein schlechtes Gefühl, weil ich an das Ladenschlußgesetz denke. Ausnahmen sind von zwei Voraussetzungen abhängig, nämlich davon, daß ein Stoff nach allgemeiner Verkehrsauffassung wie bereits gesagt — verwendet wird und daß die Verbrauchererwartung durch die Unterlassung der Kenntlichmachung nicht getäuscht wird. Ich habe ran meine Freunde, die sich mit der Materie noch mehr und länger befaßt haben als ich, die Frage gestellt: Wie sieht Fes denn nun in den Gaststätten aus? Es ist kein Geheimnis, daß ich Gastwirt bin.

(Abg. Dr. Stammberger: Aha!)

— Lieber Herr Kollege Stammberger, nicht aha; das ist eine sehr ernste Geschichte. Die Gaststätteninhaber haben heute in bezug auf das Personal und durch sonstige Belastungen schon große Schwierigkeiten. Man sollte ihnen deshalb nicht neuerdings durch dieses Gesetz noch Aufgaben übertragen, die dann zu guter Letzt doch nicht durchgehalten werden können und zum Polizeistaat in neuer Form führen, weil die Überwachung eines Gesetzes schließlich von der Polizei oder von den Organen des Staates vorgenommen wird.
Ein Beispiel! Die Wirtin Meier ist nicht nur Wirtin auf dem Lande, sondern auch Bäuerin und hat ein kleines landwirtschaftliches Anwesen zu bewirtschaften. Sie hat auch noch für die Kinder zu sorgen. Sie kocht für ihren Mann, ihre Kinder und für einige Gäste ein Mittagessen. Der ledige Dorfschullehrer, der Kaminkehrermeister und der Postbote finden sich dazu ein. Weil dieses von der Frau Meier auf ihrem eigenen Küchenherd für die Familie gekochte Mittagessen an Fremde verabreicht wird, wird die Vorschrift mit dem Deklarationszwang wirksam. Eine Speisekarte ist in diesen Wirtschaften, die zu Tausenden auf dem Lande da sind, bisher unbekannt. Nun soll sie wegen des Deklarationszwanges noch mit irgendeinem Anhang versehen werden.
Jetzt werden Sie mir sagen: Ja, so wollen wir es nicht; so weit wollen wir doch nicht gehen. Aber das Gesetz sieht vor, daß Ausnahmen nicht gemacht werden. Der Polizeistaat kommt dann in neuer Form, wenn der Polizist durch die Konkurrenz, durch die bösen anderen und durch die Nachbarn gezwungen ist, darauf zu sehen, daß das Gesetz eingehalten wird.

(Abg. Pelster: Der setzt sich dazu und ißt mit!)




Unertl
— Sie sagen: Der setzt sich dazu und ißt mit. Wenn der Anhang zum vorgeschriebenen Zettel nicht da ist, die Speisekarte nicht vorliegt und die Kennzeichnungspflicht nicht erfüllt ist, macht er sich auch noch mit strafbar.
Wir müssen doch alles dagegen tun, daß solche gesetzlichen Vorschriften verabschiedet werden. Das Parlament, der Deutsche Bundestag, die Abgeordneten dieses Hauses haben alle Anstrengungen zu machen, Gesetze zu verabschieden, die man uns draußen auch abnimmt. Ich nenne nur das Gesetz über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, das Ladenschlußgesetz und noch einige solche, z. B. das Kindergeldgesetz

(Lachen bei der SPD und FDP)

und die Alterssicherung in der Landwirtschaft!

(Beifall bei der FDP und fortgesetzes Lachen bei der FDP und SPD.)

— Ja, meine Damen und Herren, freuen Sie sich darüber, daß ein Abgeordneter der Regierungspartei den Mut hat und so ehrlich ist, das einmal einzugestehen, was die Opposition nicht fertigbrachte und auch bei uns nicht ganz geschickt angefaßt wurde?

(Beifall bei der FDP. — Lachen bei der SPD.)

— Draußen, meine Damen und Herren von der Opposition — Sie brauchen sich gar nicht so zu freuen —, hält man Sie an dem ganzen Vorgehen für genauso schuldig wie uns. Draußen müssen wir uns alle miteinander mit dieser Materie befassen.
Ich erkläre, daß ich nicht bereit bin, die vom Ausschuß vorgeschlagene Fassung zu unterstützen. Wir möchten das Hohe Haus dringend bitten und wirklich darum ersuchen, dem Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zuzustimmen, in Artikel 1 Nr. 6 den § 5 a Abs. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen.
Es wird soviel von den Erwartungen — auch den Erwartungen der Verbände — gesprochen. Ein Schreiben nach dem anderen wird uns auf den Tisch gelegt. Gerade weil die Verwirrung draußen sehr groß ist, müssen wir alles tun, um nicht weitere Verwirrung zu stiften, um die Verwirrung, die bereits besteht, nicht noch größer zu machen.
Im übrigen ist es auch zu fragen, was denn die Überwachung, was der Apparat kostet, der hier aufgebaut werden soll. Wir reden in Versammlungen so gern vom Verwaltungsabbau, von Einsparungen. Hier gibt uns der Gesetzgeber durch das Verbotsgesetz eine Möglichkeit, uns diesen ganzen Apparat zu sparen. Wir sind aber drauf und dran, die Bürokratie, die wir sonst bekämpfen, der wir zu Leibe rücken wollen, neu aufzublähen, ihr neuen Nährboden zu geben unnd neue Stellen zu schaffen. Gerade Sie, meine Damen und Herren von der Freien Demokratischen Partei, darf ich daran erinnern, daß von Ihnen der Antrag stammt, festzulegen, daß bei jeder Mehrausgabe der Haushaltsausschuß gefragt werden soll. Dann muß man sich auch in diesem Falle einmal Gedanken machen und dafür sorgen, daß dem Steuerzahler, demjenigen,
der die öffentlichen Mittel aufbringt, nicht mehr aufgebürdet wird, als notwendig ist. Wir sind absolut dafür, daß den Herstellern von Lebensmitteln durch ein Gesetz gesagt wird, was sie zu unterlassen haben. Aber ich glaube, wir haben überhaupt eine zu große Angst bei allem, was wir an Lebensmitteln zu uns nehmen. Wenn ich mir vor Augen halte, daß die Zahl der Menschen 'ständig steigt und daß die Menschen durchschnittlich älter werden als früher, dann meine ich, die Lebensmittelherstellung kann doch nicht so schlecht sein, wie wir sie gern hinzustellen versuchen. Entweder man geht sehr stark davon aus, mit diesen Gesetzen politische Geschäfte zu machen. Dagegen müssen wir uns wehren, weil die Frage zu ernst ist. Dafür, daß die heutigen Lebensmittel nicht alle vergiftet sind und die Menschen älter werden, haben wir je zwei Beweise unter uns: die sehr verehrte Präsidentin Frau Dr. Lüders und den Herrn Bundeskanzler Konrad Adenauer.

(Lachen bei der SPD.)

Darf ich zum Schluß kommen und die Bitte wiederholen: Sorgen Sie mit meinen Freunden aus der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union dafür, daß der vorliegende Antrag angenommen und die Regierungsvorlage wiederhergestellt wird. Wenn man das nicht will, könnten wir ja gleich ein Gesetz machen, in dem wir sagen: Jedem Bundesbürger ist der Genuß von Lebensmitteln überhaupt verboten;

(Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Nehmen Sie es doch ernst!)

die Ausnahmen bestimmt Herr Professor Gabel mit Zustimmung des Bundesrates.

(Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren! Auch die Sorgen der vielen Verbraucherverbände sind nach meinem Dafürhalten überspitzt. Sorgen wir selber durch eine klare Formulierung und durch die Annahme dieses Antrages dafür, daß man draußen mit dem Gesetz auch etwas anfangen kann und daß nicht von vornherein, wie ich bereits sagte, die Durchführung dieses Gesetzes zu den größten Schwierigkeiten führt und das Parlament wieder in den Ruf gebracht wird, daß wir zu schnell gearbeitet haben, daß wir es uns zu wenig überlegt haben. Die Materie ist zu ernst, und deshalb die Bitte, den Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage zu unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es liegen eine Reihe von Wortmeldungen vor. Zur Klarstellung möchte ich dem Hause folgendes vorschlagen: Ich rufe jetzt noch auf den Umdruck 172 — Änderungsantrag der Fraktion der SPD -- Ziffer 2 a, damit die Gesichtspunkte der SPD hier noch in das Gespräch gebracht werden können.
    Im übrigen, Herr Abgeordneter Elbrächter, habe ich mir Ihren geschäftsordnungsmäßigen Hinweis inzwischen überlegt. Ich komme zu dem Schluß, daß der Antrag der Fraktion der FDP Ziffer 2 a der weitergehende ist. Ich gebe ohne weiteres zu, Herr Kol-



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    lege Elbrächter — runzeln Sie bitte nicht die Stirn; je nachdem, welche Prämisse man annimmt, ist die conclusio hier eine andere —, man kann auch andersherum schließen. Ich gehe von der Situation aus, von der das Gesetz ausgeht. Bis jetzt ist nichts; und wenn nach dem Entwurf der Regierung vorgeschrieben werden kann, ist das weniger, als wenn in der Fassung des Antrags der Fraktion der FDP bzw. in dem Beschluß des Ausschusses vorgeschrieben wird, daß die Kennzeichnung zu erfolgen hat. Das ist ein weitergehender Antrag, das ist ein weitergehender Gesichtspunkt.
    Ich schlage dem Hause vor, daß wir — weil das die einfachste Überlegung ist — dieser Überlegung folgen und so abstimmen: Wir werden nachher zuerst über Umdruck 169 Ziffer 2 a abstimmen, dann über Umdruck 173 Ziffer 2, den Änderungsantrag der CDU/CSU, der soeben begründet worden ist. Wird der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU angenommen, entfällt, Frau Abgeordnete Strobel, meiner Meinung nach Ihr Antrag auf Umdruck 172 Ziffer 2 a,

    (Zustimmung bei der SPD)

    weil dann nämlich der Absatz 3 ins Leere fällt. — Besteht darüber Klarheit?

    (Zuruf von der SPD: Das ist richtig! — Zuruf von der CDU/CSU: Dasselbe gilt für den FDP-Antrag!)

    — Aber hören Sie: über den FDP-Antrag wird ja zuerst abgestimmt. Ich muß aus zwingenden Gründen, wie mir scheint, zuerst über den FDP-Antrag abstimmen lassen. Erst wenn über ihn abgestimmt ist, wird über den CDU/CSU-Antrag abgestimmt, vorausgesetzt, daß der FDP-Antrag nicht angenommen wird. Wird der FDP-Antrag angenommen, ist die Situation natürlich in materieller Hinsicht, aber auch in formeller Hinsicht für den CDU/CSU-Antrag aussichtslos; denn das Haus hat sich dann ja schon anders entschieden. — Wir werden also so verfahren.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Stammberger.