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    Deutscher Bundestag 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf Dr. Köhler und den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Dr. Wintrich Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2605 A, D Abg. Dr. Schwörer tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) in den Bundestag ein 2606 B Nachrücken des Abg. Dr. Wilhelmi als Wahlmann 2606 B Zur Tagesordnung Dr. Bucher (FDP) 2606 B Dr. Ratzel (SPD) 2607 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . 2607 D Fragestunde (Drucksache 585) Frage 1, Abg. Ritzel: Internationale Regelung der Blinkzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seebohm, Bundesminister . . 2608 B Ritzel (SPD) 2608 C Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Netzkarte für die europäischen Eisen- bahnen Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2608 D Frage 3, Abg. Wittrock: Fernsprechverkehr zwischen Mainz und Wiesbaden Stücklen, Bundesminister . . . 2609 B Wittrock (SPD) 2609 C Frage 4, Abg. Ritzel: Postzustellung in Offenbach (Main) Stücklen, Bundesminister . . . . 2609 D Ritzel (SPD) . 2610 C Frage 5, Abg. Dröscher: Überwachung der Post des Georg Schneider Stücklen, Bundesminister . . . . 2611 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2611 C Frage 6, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Abrechnung von Ferngesprächen im Selbstwählverkehr Stücklen, Bundesminister 2612 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 2612 C Frage 7, Abg. Jacobi: Zahl der KZ-Prozesse Schäffer, Bundesminister 2612 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . 2613 B Frage 8, Abg. Dr. Arndt: Geschäftslage des Bundesverfassungsgerichts Schäffer, Bundesminister 2613 C Dr. Arndt (SPD) 2613 C Frage 9, Abg. Jahn (Marburg) : Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Luftfahrtindustrie Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2614 A Jahn (Marburg) (SPD) 2614 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 Frage 10, Abg. Bading: Schäden bei NATO-Manöver Hartmann, Staatssekretär . . . 2614 D Bading (SPD) 2615 D Frage 11, Abg. Schneider (Bremerhaven): Verbreitung deutschfeindlicher Filme Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 A Frage 12, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Massenmord an Singvögeln südlich der Alpen Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 B Frage 13, Abg. Wehr: Repatriierung der Frau Elfriede Kanowski Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 C Frage 14, Abg. Wehr: Versorgung von Zivilverschleppten Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister . 2617 B Frage 15, Abg. Frau Renger: Wohnraum für Studenten Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2617 C Frage 16, Abg. Dewald: Wohnraum für Studenten aus Entwicklungsländern Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2618 A Dewald (SPD) . . . . . . . . . 2618 C Frage 17, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Elektrifizierung der Strecke Ludwigshafen—Homburg Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2618 D Frage 18, Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Generals Heusinger anläßlich der Bundeswehrmanöver Dr. Rust, Staatssekretär 2619 A Nachwahl für den Vermittlungsausschuß 2619 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Entwurf eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 545) — Erste Beratung — Dr. von Brentano, Bundesminister . 2619 D Kalbitzer (SPD) 2620 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 2622 A Nachwahl für die Versammlung der europäischen Gemeinschaften (Drucksache 587) 2623 D Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 570) — Erste Beratung — Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2624 A Lange (Essen) (SPD) . . . 2625 B, 2626 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2626 C Dr. Stammberger (FDP) 2626 D, 2627 A, 2627 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . . 2627 B, 2627 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316 und 553) — Zweite Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . . . 2628 B, 2629 B, 2640 B, 2648 A, 2652 B, 2672 B, 2675 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 2640 A, 2640 B, 2675 C Frau Keilhack (SPD) 2640 D, 2641 B, 2643 B, 2646 A, 2671 D, 2675 D Frau Kalinke (DP) . 2641 A, 2643 A, 2649 A, 2658 A, 2676 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . 2641 D, 2643 D, 2647 D, 2668 A Dr. Bärsch (SPD) . . 2642 A, 2644 B, 2645 C Dr. Reith (CDU/CSU) 2642 D, 2645 B, 2645 D Bauknecht (CDU/CSU) . . . 2644 A, 2647 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 2644 D, 2666 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 2646 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . 2647 B, 2656 B, 2666 A, 2677 B Unertl (CDU/CSU) . 2648 B, 2649 B, 2662 D Horn (CDU/CSU) 2653 D Frau Strobel (SPD) . . . . 2654 C, 2656 B Bausch (CDU/CSU) 2661 B Mensing (CDU/CSU) . . . . . 2663 B Dr. Anders, Staatssekretär . 2667 D, 2674 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2670 D Hörcherl (CDU/CSU) . . . 2673 C, 2674 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2674 C Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2677 D Entwurf eines Gesetzes über den Fristablauf (Drucksache 581) —Erste Beratung - 2629 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 350 und 556) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) . . . 2629 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 III Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 351 und 557) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) 2629 D, 2630 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksachen 347 und 559) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 B Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Einschränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie (Drucksachen 373 und 571) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksachen 298 und 579) —Zweite und Dritte Beratung— 2631 D Entwurf eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksachen 323 und 580) —Zweite und Dritte Beratung — . . . . . . . 2632 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 554) . . . 2632 C Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 575) 2632 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131 und 576) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 2632 D Diel (Horressen) (SPD) . . 2633 A Ritter von Lex, Staatssekretär 2633 C, 2636 A Kühlthau (CDU/CSU) . . . 2634 A, 2638 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 2634 D, 2639 A Kreitmeyer (FDP) 2637 D Nächste Sitzung 2677 D Anlagen 2679 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2605 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier 31. 10. Dr. Atzenroth 29. 10. Dr. Baade 30. 10. Berkhan 30. 10. Fürst von Bismarck 29. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 29. 10. Brück 30. 10. Dr. Bucerius 30. 10. Dopatka 30. 10. Dowidat 30. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln) 29. 10. Finkh 1. 11. Frehsee 5. 11. Frenzel 5. 11. Dr. Furler 30. 10. Gaßmann 29. 10. Dr. Greve 30. 10. Dr. Heck (Rottweil) 1. 11. Hermsdorf 30. 10. Höfler 31. 10. Jacobs 1. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Knobloch 29. 10. Kroll 1. 11. Kühn (Köln) 1. 11. Kurlbaum 30. 10. Leber 29. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Probst (Freiburg) 1. 11. Rasner 29. 10. Reitzner 31. 12. Ruhnke 30. 10. Scheel 4. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schüttler 29. 10. Seidl (Dorfen) 31. 10. Solke 30. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Starke 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 31. 10. Teriete 30. 10. Dr. Toussaint 30. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 30. 10. Wilhelm 30. 10. Winkelheide 30. 10. Dr. Zimmer 30. 10. Zoglmann 1. 11. b) Urlaubsanträge Frau Bennemann 5. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Heiland 11. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Krüger 4. 11. Mengelkamp 15. 12. Frau Renger 15. 11. Frau Wessel 6. 11. Anlage 2 Umdruck 169 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 a) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie ,die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, b) wird dem § 4 c folgender neuer Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behanhandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) wird in § 5 a der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „(2) Der Gehalt der Lebensmittel an den in Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 3 zugelassenen Stoffen ist kenntlich zu machen. Die Art der Kenntlichmachung wird in diesen Rechtsverordnungen geregelt. In diesen Rechtsverordnungen kann ferner bestimmt werden, ob und wie Reste der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe kenntlich zu machen sind.", b) werden in § 5 d die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: i . In Artikel 1 Nr. 6 werden in § 5 a in der 4. Zeile des Absatzes 1 hinter den Worten „für Wirtschaft" die Worte „und in den Fällen der Nr. 5, soweit eine Behandlung nach § 4 c erfolgt, für Atomenergie und Wasserwirtschaft" eingefügt. 2. Artikel 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die nachstehenden Gesetze und Verordnungen bleiben bis auf weiteres unberührt, auch soweit danach der Zusatz fremder Stoffe im Sinne des durch dieses Gesetz neu eingefügten § 4 a Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes zu einzelnen Lebensmitteln zulässig ist: 1. Verordnung über Kunsthonig vom 21. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 101), 2. Verordnung über Kaffee vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 169), 3. Verordnung über Kaffee-Ersatzstoffe und Kaffeezusatzstoffe vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 171) , 4. Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vorn 16. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 358), 5. Verordnung über Kakao und Kakaoerzeugnisse vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 504), 6. Gesetz über die Verwendung salpetrigsaurer Salze im Lebensmittelverkehr vom 29. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 513), 7. Verordnung über Tafelwässer vom 12. November 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1183), 8. Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke vom 24. Juni 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 691), 9. Verordnung über den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 336). 10. Verordnung über unzulässige Zusätze und Behandlungsverfahren bei Fleisch vom 31. Oktober 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1410), 11. Verordnung über Käse, Schmelzkäse und Käsezubereitungen (Käseverordnung) vom 2. Juni 1951 (Bundesanzeiger Nr. 110), 12. Biersteuergesetz in der Fassung vom 14. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 149), 13. Verordnung über chemisch behandelte Getreidemahlerzeugnisse, unter Verwendung von Getreidemahlerzeugnissen hergestellte Lebensmittel und Teigmassen aller Art vom 27. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1081), 14. Tabaksteuergesetz vom 6. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 169), zuletzt geändert durch das Verbrauchsteueränderungsgesetz vom 10. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1704), 15. Gesetz betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. I S. 306) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen, 16. Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 531, 794) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen." Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131, 576). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) die Ausbildung leitender und führender Kräfte für den Luftschutz einschließlich des Luftschutzhilfsdienstes nach einheitlichen Richtlinien," 2. § 2 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dem Bundesamt obliegt auch die Unterrichtung über Aufgaben und Maßnahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes und die Aufklärung über die begrenzten Möglichkeiten gegenüber Angriffen mit nuklearen Waffen." Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 172 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1 . In Artikel 1 Nr. 5 a) wird in § 4 a Abs. 2 das Wort „und" zwischen den Worten „verdaulichem Eiweiß" und „keinen natürlichen Gehalt" durch das Wort „oder" ersetzt, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2681 b) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, c) wird dem § 4 c folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) werden in § 5 a Abs. 3 zwischen den Worten „Verwendung der fremden Stoffe" und „der allgemeinen Verkehrsauffassung" die Worte „oder das Vorhandensein von Resten der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe" eingefügt, b) werden in § 5 a die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 erhält § 4 b Nr. 2 folgende Fassung: „2. lebenden Tieren Stoffe mit oestrogener oder thyreostatischer Wirkung einzupflanzen oder einzuspritzen, um die Beschaffenheit des Fleisches oder den Fleisch- oder Fettansatz zu beeinflussen," 2. In Artikel 1 Nr. 6 wird § 5 a Abs. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Cillien und Fraktion Anlage 7 Umdruck 174 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Unertl, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 10 ist wie folgt zu fassen: ,10. a) Die §§ 12 und 16 werden gestrichen; b) hinter § 17 wird folgender § 17 a eingefügt: „§ 17a (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer nach § 5 Nr. 4 erlassenen Vorschrift oder 2. einer durch § 5 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 oder durch § 8 auferlegten Verpflichtung zuwiderhandelt. (2) Absatz 1 Nr. 1 gilt bei einer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ergehenden Verordnung nur, wenn sie auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn sie vorsätzlich begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, wenn sie fahrlässig begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. (4) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 verjährt in zwei Jahren. (5) Die Einziehung nach den §§ 17 bis 26 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist zulässig. Es können auch Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht."; c) in § 13 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen; d) in § 14 Abs. 1 und in § 15 Abs. 2 werden die Worte „der §§ 11, 12" ersetzt durch die Worte „des § 11".' 2. Artikel 1 Nr. 11 erhält folgende Fassung: ,11. In § 18 a) ist Satz 1 wie folgt zu fassen: „Wenn im Verfolg der behördlichen Untersuchung von Lebensmitteln oder von Bedarfsgegenständen eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung erfolgt, so fallen dem Verurteilten die durch die Beschaffung und Untersuchung der Proben, durch Betriebsbesichtigungen und durch die Tätigkeit von Sachverständigen erwachsenen Kasten zur Last, soweit sie wegen der Tat entstanden sind, deretwegen eine Verurteilung erfolgt." b) erhält der bisherige Wortlaut des § 18 die Bezeichnung Absatz 1 und wird folgender Absatz angefügt: „(2) Absatz 1 gilt entsprechend im Bußgeldverfahren."' Bonn, den 29. Oktober 1958 Höcherl Unertl Bauer (Wasserburg) Funk Demmelmeier Dr. Zimmermann Wittmann Stiller Dr. Kempfler Frau Geisendörfer Dr. Aigner Vogt Dr. Görgen Kramel Frau Dr. Kurtner Dr. Knorr Dr. Besold Fuchs Anlage 8 Umdruck 176 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 wird in § 4 b der Nummer 2 folgender Halbsatz angefügt: „die Verabfolgung von Futtermitteln mit einem natürlichen Gehalt von Stoffen, die eine oestrogene oder thyreostatische Wirkung haben, ist von dieser Bestimmung ausgenommen;". Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 32) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß seit Monaten in den vom Führungsstab der Bundeswehr herausgegebenen „Informationen für die Truppe" keine Auszüge aus den Debatten des Deutschen Bundestages zu Verteidigungsfragen veröffentlicht werden, worin die Auffassungen von Regierung und Opposition zum Ausdruck kommen? Das Heft 7/1958 der „Informationen für die Truppe", erschienen Mitte Mai dieses Jahres, enthält einen Auszug aus dem Protokoll der 23. Sitzung des Deutschen Bundestages, der wesentliche Gedanken Regierung und der Opposition zur Wehrpolitik wiedergibt. Wegen der Sommerpause des Parlaments war keine Möglichkeit gegeben, in den folgenden bisher erschienenen Heften weitere Protokollauszüge zu veröffentlichen. Es ist jedoch vorgesehen, die Truppe auch künftig über die Auffassungen von Regierung und Opposition zur Wehrpolitik laufend zu unterrichten. Darüber hinaus erhält jede Einheit der Bundeswehr die Zeitschrift „Das Parlament", in der das gesamte dokumentarische Material für die aktuelle Information der Truppe enthalten ist. Strauß Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Berlin (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 33) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für ihre Übungen auf dem Truppenübungsplatz Senne an die britischen Stationierungsstreitkräfte eine Gebühr zahlen muß? Sind die britischen Stellen berechtigt, eine Gebühr zu erheben? Wenn ja, wie hoch ist diese Gebühr für die dort übenden Einheiten der Bundeswehr und nach welchem Schlüssel oder nach welchen Gesichtspunkten wird sie erhoben? Wegen des Mangels an großen Übungsräumen, insbesondere für Übungen mit scharfem Schuß, hat der für den Nordraum der Bundesrepublik zuständige NATO-Kommandostab, die Northern Army Group, gefordert, daß die in ihrem Bereich vorhandenen geeigneten Truppenübungsplätze allen ihr unterstehenden Einheiten verfügbar gemacht werden, gleichgültig, wer Hausherr des Platzes ist. Northern Army Group hat zur Bedingung für die Zuteilung von Schießzeiten gemacht, daß die Benutzernationen sich an den Betriebskosten in anteiliger Höhe der entstehenden Ausgaben beteiligen. Die Benutzer sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die britischen, amerikanischen, französischen, belgischen, holländischen, kanadischen und dänischen NATO-Streitkräfte. Entsprechend dieser Regelung hat sich die Bundeswehr wie alle anderen Interessenten verpflichtet, bei Mitbenutzung des unter britischer Verwaltung stehenden Truppenübungsplatzes Senne die festgesetzten Kostendeckungsbeiträge zu entrichten. Für den nach den gleichen Grundsätzen von der Bundeswehr verwalteten Truppenübungsplatz Munster-Süd haben die der Northern Army Group unterstehenden Streitkräfte anderer Nationen einschließlich der Briten ebenfalls Beiträge zur Deckung der bei dem Betrieb des Platzes entstandenen Kosten und im Rahmen der in Anspruch genommenen Schießzeiten zu entrichten. Die Bundeswehr fordert als Ergebnis ihrer Kostenermittlungen für die Inanspruchnahme der Übungs- und Sicherheitseinrichtungen in Munster-Süd je Tag 3750,— DM. Daneben sind für Lagerunterkunft 1000,- DM je Tag und Art.-Batl. zu zahlen. Die britischen Streitkräfte haben die Kosten für die Inanspruchnahme der Übungseinrichtungen auf dem Truppenübungsplatz Senne mit 28,50 DM je Kopf und Woche ermittelt. Beiträge für feste Lagerunterkunft werden nicht erhoben, da sie nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Strauß Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2683 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 35): Ist der Bundesregierung der Wiedergutmachungsfall des in Hösel, Bez, Düsseldorf, Badenstr, 5, wohnhaften Dmytro Kowalenko bekannt, der 1943 in der Ukraine vom SD verhaftet, ins KZ Mauthausen gebracht, von amerikanischen Truppen befreit, vom bayerischen Innenministerium als politisch Verfolgter anerkannt worden ist und trotzdem bis heute in mehreren Verfahren vergeblich versucht hat, einen Anspruch auf Entschädigungsrente geltend zu machen? Ist die Bundesregierung unbeschadet der Zuständigkeitsfrage bereit, diesen Fall selber nachzuprüfen und einen Weg zu suchen, um dem gesundheitlich schwergeschädigten Antragsteller nach 10jährigem vergeblichem Kampf mit den Wiedergutmachungsbehörden zu der beantragten Rente zu verhelfen? Der Wiedergutmachungsfall des Herrn Dmytro Kowalenko aus Hösel ist dem Bundesministerium der Finanzen aus einer Reihe von Eingaben bekannt, die Herr Kowalenko in den letzten Monaten an das Bundesministerium der Finanzen und andere Stellen gerichtet hat. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, das als oberste Landesentschädigungsbehörde für die Behandlung dieses Wiedergutmachungsfalles zuständig ist, hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß das Bayerische Landesentschädigungsamt die Entschädigungsansprüche abgelehnt habe, weil die Verfolgungsgründe des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Person des Herrn Kowalenko nicht gegeben seien. Die Entschädigungskammer beim Landgericht München habe mit Urteil vom 3. Juni 1958 die hiergegen von Herrn Kowalenko erhobene Klage abgewiesen. Über die von Herrn Kowalenko gegen dieses Urteil eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht München sei noch nicht entschieden worden. Da das Entschädigungsverfahren demnach noch bei den ordentlichen Gerichten anhängig ist, ist es der Bundesregierung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich, in dieses Verfahren einzugreifen. Herr Kowalenko hat leinen entsprechenden Bescheid erhalten. In Vertretung Hartmann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 36) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß Mischlingskinder deutscher Staatsangehörigkeit im öffentlichen und beruflichen Leben zurückgesetzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vertreterin eines Landesjugendamtes in der Öffentlichkeit die Auffassung vertreten hat, daß diese Kinder wegen ihrer Abstammung nicht jeden Beruf ergreifen könnten? 1. Die Bundesregierung steht mit absoluter Selbstverständlichkeit zu Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, demzufolge niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Mischlingskinder genießen genau wie alle anderen Kinder Betreuung und Förderung, insbesondere auch in sozialer und schulischer Hinsicht. Die Länder haben bereits 1952, also vor dem Schuleintritt der ersten Mischlingskinder, die Schulleiter und Lehrer auf die ihnen hier erwachsenen besonderen Aufgaben nachdrücklich hingewiesen. Nach den Feststellungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister hat sich die Eingliederung in die Schulgemeinschaft unter verständiger Führung der Lehrerschaft dementsprechend gut entwickelt. 2. Ebenso selbstverständlich steht die Bundesregierung zu dem allen Deutschen durch Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Recht der freien Berufswahl. Berufsberatung, Vermittlung von Lehr- nd Arbeitsstellen und Ausbildungsbeihilfen stehen allen deutschen Kindern ohne Rücksicht auf ihre Abstammung in gleicher Weise zur Verfügung. 3. Sollten Mischlingskindern irgendwelche grundgesetzwidrige Schwierigkeiten gemacht werden, wird die Bundesregierung im Rahmen der ihr durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten sofort um Sicherung der ihnen durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechte besorgt sein. — Unter Förderung durch das Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen und durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt gegenwärtig Prof. Bondy, der Leiter des Psychologischen Instituts der Universität Hamburg, eine sozialpsychologische Untersuchung über die Situation und die Entwicklungsaussichten der Mischlingskinder in der Bundesrepublik Deutschland durch, deren Ergebnisse noch nicht abgeschlossen vorliegen. 4. Von der in Ihrer Anfrage angeführten Äußerung der Vertreterin eines Landesjugendamtes ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wenn sie gefallen sein sollte, wäre sie grundgesetzwidrig. Ich bin bereit, diesem Fall nachzugehen, und wäre dankbar, wenn Sie mir zu diesem Zweck nähere Angaben machen könnten. Dr. Wuermeling Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herold (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 37): Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, welche disziplinarischen Maßnahmen gegen die für die Verpflegung der 1. Gebirgsdivision zuständigen Personen ergriffen und welche Anordnungen erlassen wurden, um die Wiederholung von Vor kommnissen, wie sie die „Schwäbische Landeszeitung" vom 29. September 1958 berichtet, für die Zukunft auszuschließen? Die Einheiten der 1. Gebirgsdivision wurden während der Herbstübungen mit Verpflegung über einen vom Versorgungsbataillon eingerichteten Brigadeversorgungspunkt versorgt. Wie die angestellten Ermittlungen ergaben, haben die beschaf- 2684 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 fenden Standortverwaltungen in München und Traunstein einwandfreie Lebensmittel von den Lieferanten abgenommen und der Truppe übergeben. Wenn später geringfügige Mengen von Lebensmitteln verdorben sind, so ist das auf die einem Einsatzfall angeglichenen Übungsverhältnisse zurückzuführen. Warme und feuchte Witterung haben den Verderb einiger Lebensmittel besonders begünstigt. Genußuntaugliche Lebensmittel sind aber nicht verzehrt worden. Der Verderb geringer Mengen ist daher nicht auf disziplinar zu ahndende Pflichtwidrigkeiten zurückzuführen, sondern war unter den kriegsmäßigen Übungsverhältnissen nicht zu vermeiden. Bei den übrigen Herbstmanövern sind derartige Fälle nicht aufgetreten. Bei Übungen sollen künftig verpackte, lange Zeit lagerfähige Einsatzverpflegungsmittel in Portionssätzen ausgegeben werden. Dabei wird man jedoch — um kriegsmäßigen Verhältnissen Rechnung zu tragen — auf die Ausgabe von Frischverpflegung nicht ganz verzichten können. Einzelne Fälle, in denen solche Frischverpflegung bei längerer kriegsmäßiger Lagerung leidet, werden sich also nie völlig verhindern lassen. Strauß Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 38) : Besteht die Möglichkeit, die jetzt in einem bundeseigenen Gebäude in Zirndorf (Landkreis Fürth) untergebrachten ausländischen Flüchtlinge gegen SowjetzonenFlüchtlinge auszutauschen, deren Unterbringung auf dein ehemaligen MunaGelände bei Markt Bergl (Mittelfranken) beabsichtigt sein soll? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Sowjetzonen-Flüchtlinge in Markt Bergl wegen der Nähe der Städte Nürnberg und Fürth in Zirndorf leichter sein würde, Arbeit zu finden? Die erste Frage ist zu verneinen. Die Bundesregierung hat die ehemalige Gendarmeriekaserne in Zirndorf mit Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung gemäß § 3 der Asyl-Verordnung (vom 6. 1. 1953 — BGBl. I S. 3 —) am 25. Juni 1955 als Sammellager für ausländische Flüchtlinge bestimmt. Die unter Beschlagnahme stehende Kaserne war zuvor von der amerikanischen Regierung ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden; sie wird hierfür auch heute noch dringend benötigt. Es besteht daher keine Möglichkeit, das Lager, für dessen Ausstattung und Unterhaltung von den USA laufend erhebliche Mittel aufgewandt werden, für andere Zwecke, etwa zur Unterbringung von SBZ-Flüchtlingen, zu benutzen. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte teilt diese Auffassung. Mit der Verneinung der ersten Frage dürfte sich die Beantwortung der zweiten Frage erledigen. In Vertretung Dr. Anders
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Birrenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich im Namen meiner Parteifreunde von der CDU/ CSU zu den beiden Vertragswerken, die dem Hohen Hause zur Ratifizierung vorgelegt sind, Stellung nehme, so darf ich mich zunächst darauf beschränken, einige Bemerkungen an meinen Vorredner, Herrn Kalbitzer, zu richten. Meine Fraktion ist genau wie die SPD und, wie ich glaube, auch alle anderen Fraktionen dieses Hauses der Meinung, daß dieses Vertragswerk eine wichtige Etappe im Rahmen der deutsch-sowjetischen Beziehungen darstellt. Es ist also in keiner Weise richtig, daß irgendein Teil meiner Fraktion der Meinung wäre, man sollte hier Stimmenthaltung üben. Im Gegenteil. Ich möchte zwar der Prüfung der Zukunft nicht vorgreifen. Aber das kann ich Ihnen sagen: die ganze Fraktion ist der Meinung, daß das Abkommen, das die deutsche Delegation unter Leitung des Botschafters Lahr in monatelangen Verhandlungen in Moskau schließlich zustande gebracht hat, eine ausgezeichnete und abgewogene Leistung darstellt, der wir im Prinzip nur alle unsere Zustimmung geben können. Das heißt, es muß hier ein Mißverständnis der Opposition vorliegen, das mir völlig unverständlich ist.
    Wenn Sie dieses Vertragswerk in Zusammenhang mit Wünschen in bezug auf die Ostblockländer bringen, so darf ich Ihnen sagen, es wäre zweckmäßig, der Prüfung dieser schwierigen Probleme heute nicht vorzugreifen. Sie wissen, daß der Auswärtige Ausschuß mit diesen Fragen heute noch befaßt ist.

    (Abg. Wehner: Drum prüfe ewig, wer sich bindet.)

    — Warten wir das Ergebnis ab. Herr Wehner, Sie wissen, daß wir über diese Frage gesprochen haben, und es ist noch in keiner Weise klar, wie das endgültige Ergebnis aussieht. Die Diskussion dieser beiden Vorlagen ist nicht die richtige Gelegenheit, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen.
    Wenn Herr Kalbitzer davon gesprochen hat, man hätte sich endlich von dem Embargo befreit, dann muß ich ihm folgendes sagen. Es ist richtig, daß die
    Embargobestimmungen wesentlich eingeschränkt sind. Die Russen haben im Laufe der Verhandlungen, wie Sie wissen, zu 0,8 % des ganzen Warenvolumens Warenwünsche geäußert, die unter das Embargo gefallen wären. Wenn ich Sie aber darauf hinweise, daß im Rahmen dieses Abkommens beispielsweise zwei Kohleaufbereitungsanlagen mit einer Produktionskapazität von 2 Millionen t und 8 Millionen t pro Jahr, außerdem schwere Werkzeugmaschinen auf die Liste B gesetzt worden sind, die vor zwei Jahren noch auf der Embargoliste gestanden hatten, so können Sie daraus ersehen, daß die deutsche Delegation, die in Moskau verhandelt hat, diese Frage so behandelt hat, wie Sie es nur hätten wünschen können.
    Zur Frage der Verspätung muß ich Ihnen folgendes sagen. Die gesamte Materie ist sehr komplex. Sie bedarf noch einer sehr eingehenden Prüfung in den Ausschüssen. Wenn Sie, Herr Kalbitzer, aber behaupten, daß dadurch die Repatriierung verzögert worden sei, so ist Ihnen, glaube ich, folgendes entfallen. Das Repatriierungsabkommen ist als solches nicht ratifizierungspflichtig. Es unterliegt also nicht der Entscheidung des Bundestages, sondern ist bereits in Kraft getreten. Die Russen haben auf Grund dieses Abkommens in den letzten Monaten seit der Unterzeichnung des Abkommens bereits mehr als 2000 zurückgehaltene Personen in die Heimat zurückgeschickt. Daraus können Sie entnehmen, daß von einem negativen Effekt dieser „Verzögerung" überhaupt keine Rede sein kann.
    Ich darf dann im Namen meiner Fraktion in wenigen Worten zu den Abkommen selbst Stellung nehmen. Die Abkommen müssen - das ist selbstverständlich, und dahin geht mein Antrag — an die zuständigen Ausschüsse, d. h. den Auswärtigen Ausschuß, den Wirtschaftsausschuß und den Außenhandelsausschuß, überwiesen werden. Sie werden in diesen Ausschüssen schon deswegen eingehend geprüft werden müssen, weil auf der einen Seite die Materie, wie gesagt, sehr komplex ist und weil auf der anderen Seite dieses Vertragswerk, wie auch Herr Kalbitzer sagt, eine wichtige Etappe im Rahmen der deutsch-sowjetischen Beziehungen darstellt. Um so sorgfältiger sollte man die Abkommen prüfen, zumal, da daraus das Problem erhellt, wie wir in Zukunft das deutsch-russische Verhältnis auf dem Außenhandelssektor gestalten können.
    Der Herr Außenminister hat die Vorgeschichte dieses Abkommens bereits im wesentlichen geschildert. Ich darf mich deshalb auf eine kurze Bemerkung beschränken. Die beiden Abkommen, die der Ratifizierung durch dieses Hohe Haus unterliegen, sind für sich allein nicht ohne weiteres verständlich; man muß sie einbauen in den großen Zusammenhang mit dem Waren- und Zahlungsabkommen, dem Warenprotokoll für das Jahr 1958 und dem Repatriierungsabkommen, über die ich bereits gesprochen habe. Das Waren- und Zahlungsabkommen ist auf drei Jahre abgeschlossen. Es fixiert klare Kontingente. Insofern sind wir dem russischen Wunsch entgegengekommen. Das Volumen des Abkommens beträgt etwa 3,15 Milliarden DM. Über die Zuwachsraten wird im Laufe der nächsten Jahre gesprochen.



    Dr. Birrenbach
    Die Kontingente werden jährlich festgesetzt. Es ist kein Swing vereinbart.
    Die Einfuhrliste, die dem Abkommen annexiert ist, enthält im wesentlichen die klassischen Produkte des russischen Außenhandels, d. h. Lebensmittel, gewisse industrielle Rohstoffe, Baumwolle, Flachs und Hanf, also die Produkte, die die Sowjetunion heute üblicherweise absetzt. Das Gesamtvolumen beträgt etwa 400 bis 450 Millionen DM. Bei einer Gesamteinfuhr von 31,7 Milliarden DM im Jahre 1957 würde sich diese Einfuhr also auf etwa 1,5 % der deutschen Gesamteinfuhr belaufen.
    Die Ausfuhr beschränkt sich im wesentlichen auf Maschinen und Ausrüstungen für die Investitionsgüter- und die Konsumgüterindustrie. Interessant ist, daß praktisch der größte Teil der Positionen Gesamtausrüstungen für Betriebe und Werke enthält, und zwar im wesentlichen für die Stahlindustrie, Maschinenindustrie, Bergbau, Fahrzeugindustrie, die chemische Industrie, den Schiffsbau und die Konsumgüterindustrie, so daß den Russen hier ein Sortiment angeboten ist, wie es für sie nicht interessanter sein könnte. Ich habe schon auf die Kohleaufbereitungsanlagen und die schweren Werkzeugmaschinen verwiesen, Produkte, die für die Russen von größter Bedeutung sind. Was die Rohstoffliste anlangt, so liefern wir Walzmaterial, Kabel, Kaltwalzband, Stapelfasern, Kunstseidegarne etc. Das Konsumgüterkontingent ist relativ klein. Insgesamt umfaßt die Ausfuhrliste etwa 1,3 bis 1,5 % der deutschen Ausfuhr.
    Noch einige Worte zum Handels- und Schifffahrtsvertrag, der ein sogenannter kleiner und kein klassischer ist, sondern sich auf eine Reihe von konkreten Bestimmungen beschränkt. Die deutsche Konzession in der Frage der Meistbegünstigung beschränkt sich auf einige Positionen. Die Meistbegünstigung als solche findet im übrigen eine entscheidende Einschränkung in bezug auf die EWG, die Montan-Union und die Freihandelszone. In letztgenanntem Fall ist lediglich ein Konsultationsrecht vorgesehen. Weiterhin haben beide Vertragsteile keinen Anspruch auf Liberalisierung, auf die Erteilung von Einfuhr- und Ausfuhrbewilligungen, auf Verbilligungsmaßnahmen usw.. Kontingente sind zwar vereinbart, und es besteht eine Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sie zu erfüllen, aber kein verbindlicher Anspruch auf ihre Einhaltung.
    Bei den Schiffahrtsfragen herrscht das Prinzip der Nichtdiskriminierung.
    Es ist weiter eine Handelsvertretung vereinbart worden, und zwar nach dem Muster der Vertretung, die auf Grund des letzten Vertrages von 1925 in Berlin errichtet worden ist. Schiedsvereinbarungen mit entsprechenden Vollstreckungsmöglichkeiten sind vorgesehen.
    Der Konsularvertrag ist ein klassischer Konsularvertrag. Auf fünf Jahre eingerichtet, stellt er die konsularische Tätigkeit auf eine klare rechtliche Grundlage. Er stipuliert die entscheidenden Funktionen des Konsuls und sieht die Notwendigkeit des Exequaturs vor. Wichtig ist, daß zunächst die konsularische Tätigkeit praktisch auf beide Botschaften beschränkt wird. Weitere Konsulate sind an sich zunächst nicht vorgesehen, es sei denn auf Grund einer besonderen Vereinbarung. Der Grundsatz der Amtsimmunität ist vereinbart. Die Konsularbeamten haben die Privilegien, die bei internationalen Vereinbarungen dieser Art üblich sind.
    In der Presse ist geäußert worden, daß eine Berlin-Klausel fehle. Sie wissen, daß die Russen es grundsätzlich ablehnen, zum Problem Berlin in Teilabschnitten Stellung zu nehmen. Da sie de facto mit der Einbeziehung West-Berlins sowohl in den Handelsaustausch al s auch auf der konsularischen Seite einverstanden sind, können wir im Interesse der Westberliner mit dieser Art der Regelung durchaus zufrieden sein.
    Ich habe versucht, Ihnen gewissermaßen ein Gesamtbild der beiden Verträge zu geben. Beide Verträge samt dem Warenvertrag, dem Warenprotokoll 1958 und dem Repratriierungsabkommen sollten den Ausschüssen zugewiesen werden, wo wir in den nächsten Monaten Gelegenheit haben, uns im einzelnen mit der Gesamtproblematik zu beschäftigen. Da wir in allen Fraktionen dieses Hauses der Meinung sind, daß dieses Vertragswerk von großer Bedeutung ist und eine wichtige Etappe im Rahmen der deutsch-sowjetischen Beziehungen darstellt, verdient eis auch, entsprechend gewürdigt und erörtert zu werden.
    Ich beantrage deshalb, das gesamte Vertragswerk, das uns heute in der Vorlage 545 zugeleitet worden ist, an die drei zuständigen Ausschüsse zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist der Antrag gestellt, die Vorlage zu überweisen, und zwar das Handels- und Schiffahrtsabkommen an den Außenhandelsausschuß — federführend — und den Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten — mitberatend —, den Konsularvertrag an den Ausschuß für Auswärtiges — federführend — und den Außenhandelsausschuß — mitberatend —. Ist das Haus damit einverstanden? — Dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich habe ein Versäumnis gutzumachen, denn ich habe unterlassen, Punkt 2 der Tagesordnung aufzurufen. Ich hole das hiermit nach:
Nachwahl eines deutschen Mitgliedes der Versammlung der europäischen Gemeinschaften (Drucksache 587)

Der Abgeordnete Dr. Elbrächter hat sein Mandat niedergelegt. Die Fraktion der Deutschen Partei hat an seiner Stelle den Abgeordneten Dr. Schild vorgeschlagen. Ich bitte diejenigen, die dafür sind, daß der Abgeordnete Dr. Schild gewählt wird, um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Wahl fest.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Dittrich, Horn, Dr. Rüdel (Kiel), Frau Dr.



Vizepräsident Dr. Schmid
Steinbiß, Dr. Stammberger, Schneider (Bremerhaven) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 570).
Zur Begründung erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Dittrich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Stefan Dittrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 hat in Auslegung des Art. 12 des Grundgesetzes objektive Zulassungsbestimmungen für die Errichtung neuer Apotheken für verfassungswidrig erklärt und damit in Abkehr von dem bisherigen Konzessionssystem die unbeschränkte Niederlassungsfreiheit für Apotheker statuiert. Dadurch ist für das Apothekenrecht eine Situation geschaffen, die eine gesetzliche Neuregelung auf der Basis dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichts dringend erforderlich macht. Deshalb haben sich über 100 Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU, der FDP und der DP ent schlossen, einen Initiativgesetzentwurf einzubringen, damit das Apothekenwesen bundeseinheitlich geregelt wird. Mit diesem von uns beantragten Gesetz soll der offensichtlich fortschreitenden Zersplitterung auf dem Gebiete des Apothekenrechts Einhalt geboten werden.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Becker)

    Sie wissen, meine Damen und Herren, daß die Länder in den vergangenen Jahren darangegangen sind, eigene Apothekengesetze zu schaffen. Sie taten dies, um auf diese Weise der sich anbahnenden Rechtsunsicherheit zu begegnen. Das Apothekenrecht, das bisher überwiegend eine Materie des Länderrechts gewesen ist, ist außerordentlich vielgestaltig und gehört nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts zu den unübersichtlichsten Rechtsmaterien. Seine Bestimmungen sind, so sagt das Bundesverfassungsgericht, für den Rechtsunterworfenen weder klar erkennbar noch mit hinreichender Sicherheit feststellbar. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nun eine außerordentliche Unübersichtlichkeit eingetreten. Es erscheint uns notwendig, draußen wieder für eine Rechtssicherheit auf diesem Gebiet zu sorgen und deshalb den Entwurf dieses Apothekengesetzes so bald wie möglich zu behandeln.
    Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen kurz die Situation darlege, die sich nach den bisherigen Anträgen in diesem Hohen Hause ergibt. Die SPD-Fraktion behandelt in ihrem Entwurf über das Arzneimittelrecht in wenigen Paragraphen - es sind, glaube ich, sieben oder acht — auch die Materie des Apothekenrechts. Sie will — so sind die Ausführungen der Sprecherin der SPD-Fraktion in Berlin zu verstehen — die Materie des Apothekenrechts zusammen mit der des Arzneimittelrechts behandelt wissen. So jedenfalls habe ich Frau Dr. Hubert in Berlin verstanden. Wir meinen dagegen, daß die Situation nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 so weit geklärt ist, daß wir an dem früheren Grundsatz, das Apothekengesetz solle zusammen mit dem Arzneimittelgesetz verabschiedet werden, nicht mehr festzuhalten brauchen. Einmal handelt es sich bei dem Apothekengesetz um ein reines Standesrecht der Apothekerschaft. Zum zweiten hat uns aber auch das Bundesverfassungsgericht, also das höchste deutsche Gericht, dargelegt, in welchem Rahmen ein neues Apothekengesetz geschaffen werden kann. Es hat uns also gleichsam eine Richtschnur für unser Tätigwerden gegeben. Deshalb glaube ich, daß das Argument, beide Materien, Arzneimittelrecht und Apothekenrecht, müßten zusammen verabschiedet werden, im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr zieht.
    Die Bundesregierung hat am Anfang dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der mit der Rechtssituation, wie sie sich heute nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt, nicht mehr im Einklang steht. Ich möchte deshalb meinen, daß die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf entweder nicht mehr aufrechterhalten wird oder jedenfalls in den Ausschußberatungen an das bestehende Recht, das durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil geschaffen ist, anzupassen wünscht. Ich habe davon Kenntnis, daß sich die Bundesregierung mit dem Gedanken getragen hat, einen neuen Apothekengesetzentwurf einzubringen. Weiterhin haben wir uns die Frage zu stellen, ob ein eigener Gesetzentwurf der Regierung, nachdem dieser Gesetzentwurf von einer so großen Anzahl von Abgeordneten aus den Reihen der CDU/CSU, der FDP und der DP eingebracht worden ist, in diesem Hohen Hause überhaupt noch eingebracht werden muß.
    Der von dieser großen Anzahl von Abgeordneten eingebrachte Gesetzentwurf über ein Apothekenrecht will sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Er will also die Rechtsunsicherheit im Apothekenwesen durch eine bundesgesetzliche Regelung beseitigen. Dieser Apothekengesetzentwurf will aber auch die Prinzipien des Grundgesetzes hinsichtlich der Freiheit der Berufswahl verankern und von sich aus der Rechtsstellung des Apothekerberufes als eines gewerblichen freien Berufes des Gesundheitswesens, wie das Bundesverfassungsgericht es ausgedrückt hat, Rechnung tragen. Zugleich soll in dem dem Hohen Hause vorgelegten Gesetzentwurf mit Rücksicht auf das überragende Gemeinschaftsgut der Volksgesundheit für das Apothekenwesen die Rechtsgrundlage geschaffen werden, die für die Stellung und Funktion der Apotheke im Arzneimittelverkehr unerläßlich ist.
    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir bei dieser ersten Lesung, nur wenige Grundsätze herauszuarbeiten. Ich habe bereits eingangs erwähnt, daß uns die Bearbeitung dieser Materie vordringlich erscheint, und ich habe ausgeführt, daß es nach unserer Meinung nicht tunlich ist, dieses Apothekengesetz erst mit dem Arzneimittelgesetz zu verabschieden, weil die Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes bei der außerordentlich schwierigen Materie und den verschiedenen Interessen, die sich in diesem Gesetz widerspiegeln, ohne Zweifel noch eine lange Zeit auf sich warten lassen wird.



    Dir, Dittrich
    Was uns bei diesem Gesetzentwurf vorschwebt, ist, die alte, gute, jahrhundertealte Apotheke im Interesse unserer Gesundheitspflege aufrechtzuerhalten, soweit das im Rahmen der Grundsätze des Urteils des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch möglich ist. Wir möchten deshalb die Apotheke nach Möglichkeit im Besitz eines Apothekers wissen. Wir wollen den Mehrbesitz möglichst hintanhalten. Wir wollen auch, soweit das im Rahmen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts möglich ist, den Fremdbesitz in den Hintergrund schieben. Vor allem wollen wir verhindern — das möchte ich im Interesse unseres Mittelstandes sagen —, daß sich Kapitalunternehmungen an Apotheken beteiligen können.
    Wir wollen vor allem zur Verhinderung der Gefährdung der Volksgesundheit der Gefahr einer Vertrustung des Apothekenwesens entgehen. Wir wollen die Möglichkeit der Verwaltung der Apotheke schaffen. Wir wollen im Interesse der Witwe und der Kinder von Apothekern aber auch die Möglichkeit der Verpachtung geben. Im Zusammenhang mit der Verpachtung werden wir zu überprüfen haben, ob wir nicht da und dort, wo besondere Härten durch den Verkauf der Apotheke eintreten könnten, Milderungen vorsehen sollten, um vor allem von dem obersten Grundsatz, von dem wir uns bei diesem Gesetzentwurf leiten lassen müssen, nämlich dem des Eigentums, nicht abzuweichen.
    Es geht uns darum, im Interesse der Volksgesundheit ein Apothekengesetz zu schaffen, das diesen Grundsätzen der Erhaltung der Volksgesundheit gerecht wird. Ich weiß sicher, daß auch mit Hilfe der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei, deren Intentionen hinsichtlich der Schaffung eines Apothekengesetzes unseren ähneln, ein Gesetz geschaffen werden kann, durch das der Apothekerstand erhalten bleibt und mit dem unsere Verwaltung etwas anzufangen weiß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)