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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf Dr. Köhler und den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Dr. Wintrich Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2605 A, D Abg. Dr. Schwörer tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) in den Bundestag ein 2606 B Nachrücken des Abg. Dr. Wilhelmi als Wahlmann 2606 B Zur Tagesordnung Dr. Bucher (FDP) 2606 B Dr. Ratzel (SPD) 2607 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . 2607 D Fragestunde (Drucksache 585) Frage 1, Abg. Ritzel: Internationale Regelung der Blinkzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seebohm, Bundesminister . . 2608 B Ritzel (SPD) 2608 C Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Netzkarte für die europäischen Eisen- bahnen Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2608 D Frage 3, Abg. Wittrock: Fernsprechverkehr zwischen Mainz und Wiesbaden Stücklen, Bundesminister . . . 2609 B Wittrock (SPD) 2609 C Frage 4, Abg. Ritzel: Postzustellung in Offenbach (Main) Stücklen, Bundesminister . . . . 2609 D Ritzel (SPD) . 2610 C Frage 5, Abg. Dröscher: Überwachung der Post des Georg Schneider Stücklen, Bundesminister . . . . 2611 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2611 C Frage 6, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Abrechnung von Ferngesprächen im Selbstwählverkehr Stücklen, Bundesminister 2612 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 2612 C Frage 7, Abg. Jacobi: Zahl der KZ-Prozesse Schäffer, Bundesminister 2612 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . 2613 B Frage 8, Abg. Dr. Arndt: Geschäftslage des Bundesverfassungsgerichts Schäffer, Bundesminister 2613 C Dr. Arndt (SPD) 2613 C Frage 9, Abg. Jahn (Marburg) : Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Luftfahrtindustrie Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2614 A Jahn (Marburg) (SPD) 2614 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 Frage 10, Abg. Bading: Schäden bei NATO-Manöver Hartmann, Staatssekretär . . . 2614 D Bading (SPD) 2615 D Frage 11, Abg. Schneider (Bremerhaven): Verbreitung deutschfeindlicher Filme Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 A Frage 12, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Massenmord an Singvögeln südlich der Alpen Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 B Frage 13, Abg. Wehr: Repatriierung der Frau Elfriede Kanowski Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2616 C Frage 14, Abg. Wehr: Versorgung von Zivilverschleppten Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister . 2617 B Frage 15, Abg. Frau Renger: Wohnraum für Studenten Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2617 C Frage 16, Abg. Dewald: Wohnraum für Studenten aus Entwicklungsländern Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2618 A Dewald (SPD) . . . . . . . . . 2618 C Frage 17, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Elektrifizierung der Strecke Ludwigshafen—Homburg Dr. Seebohm, Bundesminister . . . 2618 D Frage 18, Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Generals Heusinger anläßlich der Bundeswehrmanöver Dr. Rust, Staatssekretär 2619 A Nachwahl für den Vermittlungsausschuß 2619 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Entwurf eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 545) — Erste Beratung — Dr. von Brentano, Bundesminister . 2619 D Kalbitzer (SPD) 2620 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 2622 A Nachwahl für die Versammlung der europäischen Gemeinschaften (Drucksache 587) 2623 D Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 570) — Erste Beratung — Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2624 A Lange (Essen) (SPD) . . . 2625 B, 2626 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2626 C Dr. Stammberger (FDP) 2626 D, 2627 A, 2627 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . . 2627 B, 2627 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316 und 553) — Zweite Beratung — Dr. Stammberger (FDP) . . . 2628 B, 2629 B, 2640 B, 2648 A, 2652 B, 2672 B, 2675 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 2640 A, 2640 B, 2675 C Frau Keilhack (SPD) 2640 D, 2641 B, 2643 B, 2646 A, 2671 D, 2675 D Frau Kalinke (DP) . 2641 A, 2643 A, 2649 A, 2658 A, 2676 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . 2641 D, 2643 D, 2647 D, 2668 A Dr. Bärsch (SPD) . . 2642 A, 2644 B, 2645 C Dr. Reith (CDU/CSU) 2642 D, 2645 B, 2645 D Bauknecht (CDU/CSU) . . . 2644 A, 2647 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 2644 D, 2666 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 2646 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . 2647 B, 2656 B, 2666 A, 2677 B Unertl (CDU/CSU) . 2648 B, 2649 B, 2662 D Horn (CDU/CSU) 2653 D Frau Strobel (SPD) . . . . 2654 C, 2656 B Bausch (CDU/CSU) 2661 B Mensing (CDU/CSU) . . . . . 2663 B Dr. Anders, Staatssekretär . 2667 D, 2674 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 2670 D Hörcherl (CDU/CSU) . . . 2673 C, 2674 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2674 C Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2677 D Entwurf eines Gesetzes über den Fristablauf (Drucksache 581) —Erste Beratung - 2629 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 350 und 556) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) . . . 2629 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 III Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß (Drucksachen 351 und 557) — Zweite und Dritte Beratung — Frau Hamelbeck (CDU/CSU) 2629 D, 2630 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksachen 347 und 559) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 B Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Einschränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie (Drucksachen 373 und 571) — Zweite und Dritte Beratung — . 2631 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksachen 298 und 579) —Zweite und Dritte Beratung— 2631 D Entwurf eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksachen 323 und 580) —Zweite und Dritte Beratung — . . . . . . . 2632 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 554) . . . 2632 C Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 575) 2632 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131 und 576) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 2632 D Diel (Horressen) (SPD) . . 2633 A Ritter von Lex, Staatssekretär 2633 C, 2636 A Kühlthau (CDU/CSU) . . . 2634 A, 2638 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 2634 D, 2639 A Kreitmeyer (FDP) 2637 D Nächste Sitzung 2677 D Anlagen 2679 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2605 47. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier 31. 10. Dr. Atzenroth 29. 10. Dr. Baade 30. 10. Berkhan 30. 10. Fürst von Bismarck 29. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 29. 10. Brück 30. 10. Dr. Bucerius 30. 10. Dopatka 30. 10. Dowidat 30. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln) 29. 10. Finkh 1. 11. Frehsee 5. 11. Frenzel 5. 11. Dr. Furler 30. 10. Gaßmann 29. 10. Dr. Greve 30. 10. Dr. Heck (Rottweil) 1. 11. Hermsdorf 30. 10. Höfler 31. 10. Jacobs 1. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Knobloch 29. 10. Kroll 1. 11. Kühn (Köln) 1. 11. Kurlbaum 30. 10. Leber 29. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Nadig 7. 11. Niederalt 10. 11. Probst (Freiburg) 1. 11. Rasner 29. 10. Reitzner 31. 12. Ruhnke 30. 10. Scheel 4. 11. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schüttler 29. 10. Seidl (Dorfen) 31. 10. Solke 30. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Starke 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 31. 10. Teriete 30. 10. Dr. Toussaint 30. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 30. 10. Wilhelm 30. 10. Winkelheide 30. 10. Dr. Zimmer 30. 10. Zoglmann 1. 11. b) Urlaubsanträge Frau Bennemann 5. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Heiland 11. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Krüger 4. 11. Mengelkamp 15. 12. Frau Renger 15. 11. Frau Wessel 6. 11. Anlage 2 Umdruck 169 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 a) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie ,die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, b) wird dem § 4 c folgender neuer Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behanhandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) wird in § 5 a der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „(2) Der Gehalt der Lebensmittel an den in Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 3 zugelassenen Stoffen ist kenntlich zu machen. Die Art der Kenntlichmachung wird in diesen Rechtsverordnungen geregelt. In diesen Rechtsverordnungen kann ferner bestimmt werden, ob und wie Reste der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe kenntlich zu machen sind.", b) werden in § 5 d die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: i . In Artikel 1 Nr. 6 werden in § 5 a in der 4. Zeile des Absatzes 1 hinter den Worten „für Wirtschaft" die Worte „und in den Fällen der Nr. 5, soweit eine Behandlung nach § 4 c erfolgt, für Atomenergie und Wasserwirtschaft" eingefügt. 2. Artikel 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die nachstehenden Gesetze und Verordnungen bleiben bis auf weiteres unberührt, auch soweit danach der Zusatz fremder Stoffe im Sinne des durch dieses Gesetz neu eingefügten § 4 a Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes zu einzelnen Lebensmitteln zulässig ist: 1. Verordnung über Kunsthonig vom 21. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 101), 2. Verordnung über Kaffee vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 169), 3. Verordnung über Kaffee-Ersatzstoffe und Kaffeezusatzstoffe vom 10. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 171) , 4. Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vorn 16. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 358), 5. Verordnung über Kakao und Kakaoerzeugnisse vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 504), 6. Gesetz über die Verwendung salpetrigsaurer Salze im Lebensmittelverkehr vom 29. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 513), 7. Verordnung über Tafelwässer vom 12. November 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1183), 8. Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke vom 24. Juni 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 691), 9. Verordnung über den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 336). 10. Verordnung über unzulässige Zusätze und Behandlungsverfahren bei Fleisch vom 31. Oktober 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1410), 11. Verordnung über Käse, Schmelzkäse und Käsezubereitungen (Käseverordnung) vom 2. Juni 1951 (Bundesanzeiger Nr. 110), 12. Biersteuergesetz in der Fassung vom 14. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 149), 13. Verordnung über chemisch behandelte Getreidemahlerzeugnisse, unter Verwendung von Getreidemahlerzeugnissen hergestellte Lebensmittel und Teigmassen aller Art vom 27. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1081), 14. Tabaksteuergesetz vom 6. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 169), zuletzt geändert durch das Verbrauchsteueränderungsgesetz vom 10. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1704), 15. Gesetz betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. I S. 306) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen, 16. Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 531, 794) und die dazu ergangenen Verordnungen und Dienstanweisungen." Bonn, den 28. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksachen 131, 576). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) die Ausbildung leitender und führender Kräfte für den Luftschutz einschließlich des Luftschutzhilfsdienstes nach einheitlichen Richtlinien," 2. § 2 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dem Bundesamt obliegt auch die Unterrichtung über Aufgaben und Maßnahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes und die Aufklärung über die begrenzten Möglichkeiten gegenüber Angriffen mit nuklearen Waffen." Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 172 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1 . In Artikel 1 Nr. 5 a) wird in § 4 a Abs. 2 das Wort „und" zwischen den Worten „verdaulichem Eiweiß" und „keinen natürlichen Gehalt" durch das Wort „oder" ersetzt, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2681 b) werden in § 4 c Satz 2 am Schluß die Worte „und vorschreiben, wie die so behandelten Lebensmittel kenntlich zu machen sind" gestrichen, c) wird dem § 4 c folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Lebensmittel, die mit Strahlen behandelt sind, sind zu kennzeichnen. Die Art der Kennzeichnung wird in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 geregelt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Kenntlichmachung können in diesen Rechtsverordnungen zugelassen werden, wenn die Behandlung nach Art und Dosierung unbedenklich ist und der Verbraucher durch die Unterlassung der Kenntlichmachung in seiner berechtigten Erwartung nicht getäuscht werden kann." 2. In Artikel 1 Nr. 6 a) werden in § 5 a Abs. 3 zwischen den Worten „Verwendung der fremden Stoffe" und „der allgemeinen Verkehrsauffassung" die Worte „oder das Vorhandensein von Resten der in Absatz 1 Nr. 2 a und 4 bezeichneten Stoffe" eingefügt, b) werden in § 5 a die Worte „ein jeweils auszuwählender Kreis" durch die Worte „eine jeweils auszuwählende Kommission" ersetzt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 5 erhält § 4 b Nr. 2 folgende Fassung: „2. lebenden Tieren Stoffe mit oestrogener oder thyreostatischer Wirkung einzupflanzen oder einzuspritzen, um die Beschaffenheit des Fleisches oder den Fleisch- oder Fettansatz zu beeinflussen," 2. In Artikel 1 Nr. 6 wird § 5 a Abs. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 29. Oktober 1958 Cillien und Fraktion Anlage 7 Umdruck 174 Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Unertl, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 10 ist wie folgt zu fassen: ,10. a) Die §§ 12 und 16 werden gestrichen; b) hinter § 17 wird folgender § 17 a eingefügt: „§ 17a (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer nach § 5 Nr. 4 erlassenen Vorschrift oder 2. einer durch § 5 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 oder durch § 8 auferlegten Verpflichtung zuwiderhandelt. (2) Absatz 1 Nr. 1 gilt bei einer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ergehenden Verordnung nur, wenn sie auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn sie vorsätzlich begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, wenn sie fahrlässig begangen wird, mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. (4) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 verjährt in zwei Jahren. (5) Die Einziehung nach den §§ 17 bis 26 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist zulässig. Es können auch Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht."; c) in § 13 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen; d) in § 14 Abs. 1 und in § 15 Abs. 2 werden die Worte „der §§ 11, 12" ersetzt durch die Worte „des § 11".' 2. Artikel 1 Nr. 11 erhält folgende Fassung: ,11. In § 18 a) ist Satz 1 wie folgt zu fassen: „Wenn im Verfolg der behördlichen Untersuchung von Lebensmitteln oder von Bedarfsgegenständen eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung erfolgt, so fallen dem Verurteilten die durch die Beschaffung und Untersuchung der Proben, durch Betriebsbesichtigungen und durch die Tätigkeit von Sachverständigen erwachsenen Kasten zur Last, soweit sie wegen der Tat entstanden sind, deretwegen eine Verurteilung erfolgt." b) erhält der bisherige Wortlaut des § 18 die Bezeichnung Absatz 1 und wird folgender Absatz angefügt: „(2) Absatz 1 gilt entsprechend im Bußgeldverfahren."' Bonn, den 29. Oktober 1958 Höcherl Unertl Bauer (Wasserburg) Funk Demmelmeier Dr. Zimmermann Wittmann Stiller Dr. Kempfler Frau Geisendörfer Dr. Aigner Vogt Dr. Görgen Kramel Frau Dr. Kurtner Dr. Knorr Dr. Besold Fuchs Anlage 8 Umdruck 176 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksachen 316, 553). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 wird in § 4 b der Nummer 2 folgender Halbsatz angefügt: „die Verabfolgung von Futtermitteln mit einem natürlichen Gehalt von Stoffen, die eine oestrogene oder thyreostatische Wirkung haben, ist von dieser Bestimmung ausgenommen;". Bonn, den 29. Oktober 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 32) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß seit Monaten in den vom Führungsstab der Bundeswehr herausgegebenen „Informationen für die Truppe" keine Auszüge aus den Debatten des Deutschen Bundestages zu Verteidigungsfragen veröffentlicht werden, worin die Auffassungen von Regierung und Opposition zum Ausdruck kommen? Das Heft 7/1958 der „Informationen für die Truppe", erschienen Mitte Mai dieses Jahres, enthält einen Auszug aus dem Protokoll der 23. Sitzung des Deutschen Bundestages, der wesentliche Gedanken Regierung und der Opposition zur Wehrpolitik wiedergibt. Wegen der Sommerpause des Parlaments war keine Möglichkeit gegeben, in den folgenden bisher erschienenen Heften weitere Protokollauszüge zu veröffentlichen. Es ist jedoch vorgesehen, die Truppe auch künftig über die Auffassungen von Regierung und Opposition zur Wehrpolitik laufend zu unterrichten. Darüber hinaus erhält jede Einheit der Bundeswehr die Zeitschrift „Das Parlament", in der das gesamte dokumentarische Material für die aktuelle Information der Truppe enthalten ist. Strauß Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Berlin (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 33) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für ihre Übungen auf dem Truppenübungsplatz Senne an die britischen Stationierungsstreitkräfte eine Gebühr zahlen muß? Sind die britischen Stellen berechtigt, eine Gebühr zu erheben? Wenn ja, wie hoch ist diese Gebühr für die dort übenden Einheiten der Bundeswehr und nach welchem Schlüssel oder nach welchen Gesichtspunkten wird sie erhoben? Wegen des Mangels an großen Übungsräumen, insbesondere für Übungen mit scharfem Schuß, hat der für den Nordraum der Bundesrepublik zuständige NATO-Kommandostab, die Northern Army Group, gefordert, daß die in ihrem Bereich vorhandenen geeigneten Truppenübungsplätze allen ihr unterstehenden Einheiten verfügbar gemacht werden, gleichgültig, wer Hausherr des Platzes ist. Northern Army Group hat zur Bedingung für die Zuteilung von Schießzeiten gemacht, daß die Benutzernationen sich an den Betriebskosten in anteiliger Höhe der entstehenden Ausgaben beteiligen. Die Benutzer sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die britischen, amerikanischen, französischen, belgischen, holländischen, kanadischen und dänischen NATO-Streitkräfte. Entsprechend dieser Regelung hat sich die Bundeswehr wie alle anderen Interessenten verpflichtet, bei Mitbenutzung des unter britischer Verwaltung stehenden Truppenübungsplatzes Senne die festgesetzten Kostendeckungsbeiträge zu entrichten. Für den nach den gleichen Grundsätzen von der Bundeswehr verwalteten Truppenübungsplatz Munster-Süd haben die der Northern Army Group unterstehenden Streitkräfte anderer Nationen einschließlich der Briten ebenfalls Beiträge zur Deckung der bei dem Betrieb des Platzes entstandenen Kosten und im Rahmen der in Anspruch genommenen Schießzeiten zu entrichten. Die Bundeswehr fordert als Ergebnis ihrer Kostenermittlungen für die Inanspruchnahme der Übungs- und Sicherheitseinrichtungen in Munster-Süd je Tag 3750,— DM. Daneben sind für Lagerunterkunft 1000,- DM je Tag und Art.-Batl. zu zahlen. Die britischen Streitkräfte haben die Kosten für die Inanspruchnahme der Übungseinrichtungen auf dem Truppenübungsplatz Senne mit 28,50 DM je Kopf und Woche ermittelt. Beiträge für feste Lagerunterkunft werden nicht erhoben, da sie nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Strauß Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 2683 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 35): Ist der Bundesregierung der Wiedergutmachungsfall des in Hösel, Bez, Düsseldorf, Badenstr, 5, wohnhaften Dmytro Kowalenko bekannt, der 1943 in der Ukraine vom SD verhaftet, ins KZ Mauthausen gebracht, von amerikanischen Truppen befreit, vom bayerischen Innenministerium als politisch Verfolgter anerkannt worden ist und trotzdem bis heute in mehreren Verfahren vergeblich versucht hat, einen Anspruch auf Entschädigungsrente geltend zu machen? Ist die Bundesregierung unbeschadet der Zuständigkeitsfrage bereit, diesen Fall selber nachzuprüfen und einen Weg zu suchen, um dem gesundheitlich schwergeschädigten Antragsteller nach 10jährigem vergeblichem Kampf mit den Wiedergutmachungsbehörden zu der beantragten Rente zu verhelfen? Der Wiedergutmachungsfall des Herrn Dmytro Kowalenko aus Hösel ist dem Bundesministerium der Finanzen aus einer Reihe von Eingaben bekannt, die Herr Kowalenko in den letzten Monaten an das Bundesministerium der Finanzen und andere Stellen gerichtet hat. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, das als oberste Landesentschädigungsbehörde für die Behandlung dieses Wiedergutmachungsfalles zuständig ist, hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß das Bayerische Landesentschädigungsamt die Entschädigungsansprüche abgelehnt habe, weil die Verfolgungsgründe des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Person des Herrn Kowalenko nicht gegeben seien. Die Entschädigungskammer beim Landgericht München habe mit Urteil vom 3. Juni 1958 die hiergegen von Herrn Kowalenko erhobene Klage abgewiesen. Über die von Herrn Kowalenko gegen dieses Urteil eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht München sei noch nicht entschieden worden. Da das Entschädigungsverfahren demnach noch bei den ordentlichen Gerichten anhängig ist, ist es der Bundesregierung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich, in dieses Verfahren einzugreifen. Herr Kowalenko hat leinen entsprechenden Bescheid erhalten. In Vertretung Hartmann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Nadig (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 36) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß Mischlingskinder deutscher Staatsangehörigkeit im öffentlichen und beruflichen Leben zurückgesetzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vertreterin eines Landesjugendamtes in der Öffentlichkeit die Auffassung vertreten hat, daß diese Kinder wegen ihrer Abstammung nicht jeden Beruf ergreifen könnten? 1. Die Bundesregierung steht mit absoluter Selbstverständlichkeit zu Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, demzufolge niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Mischlingskinder genießen genau wie alle anderen Kinder Betreuung und Förderung, insbesondere auch in sozialer und schulischer Hinsicht. Die Länder haben bereits 1952, also vor dem Schuleintritt der ersten Mischlingskinder, die Schulleiter und Lehrer auf die ihnen hier erwachsenen besonderen Aufgaben nachdrücklich hingewiesen. Nach den Feststellungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister hat sich die Eingliederung in die Schulgemeinschaft unter verständiger Führung der Lehrerschaft dementsprechend gut entwickelt. 2. Ebenso selbstverständlich steht die Bundesregierung zu dem allen Deutschen durch Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Recht der freien Berufswahl. Berufsberatung, Vermittlung von Lehr- nd Arbeitsstellen und Ausbildungsbeihilfen stehen allen deutschen Kindern ohne Rücksicht auf ihre Abstammung in gleicher Weise zur Verfügung. 3. Sollten Mischlingskindern irgendwelche grundgesetzwidrige Schwierigkeiten gemacht werden, wird die Bundesregierung im Rahmen der ihr durch das Grundgesetz gegebenen Möglichkeiten sofort um Sicherung der ihnen durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechte besorgt sein. — Unter Förderung durch das Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen und durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt gegenwärtig Prof. Bondy, der Leiter des Psychologischen Instituts der Universität Hamburg, eine sozialpsychologische Untersuchung über die Situation und die Entwicklungsaussichten der Mischlingskinder in der Bundesrepublik Deutschland durch, deren Ergebnisse noch nicht abgeschlossen vorliegen. 4. Von der in Ihrer Anfrage angeführten Äußerung der Vertreterin eines Landesjugendamtes ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wenn sie gefallen sein sollte, wäre sie grundgesetzwidrig. Ich bin bereit, diesem Fall nachzugehen, und wäre dankbar, wenn Sie mir zu diesem Zweck nähere Angaben machen könnten. Dr. Wuermeling Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herold (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 37): Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, welche disziplinarischen Maßnahmen gegen die für die Verpflegung der 1. Gebirgsdivision zuständigen Personen ergriffen und welche Anordnungen erlassen wurden, um die Wiederholung von Vor kommnissen, wie sie die „Schwäbische Landeszeitung" vom 29. September 1958 berichtet, für die Zukunft auszuschließen? Die Einheiten der 1. Gebirgsdivision wurden während der Herbstübungen mit Verpflegung über einen vom Versorgungsbataillon eingerichteten Brigadeversorgungspunkt versorgt. Wie die angestellten Ermittlungen ergaben, haben die beschaf- 2684 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1958 fenden Standortverwaltungen in München und Traunstein einwandfreie Lebensmittel von den Lieferanten abgenommen und der Truppe übergeben. Wenn später geringfügige Mengen von Lebensmitteln verdorben sind, so ist das auf die einem Einsatzfall angeglichenen Übungsverhältnisse zurückzuführen. Warme und feuchte Witterung haben den Verderb einiger Lebensmittel besonders begünstigt. Genußuntaugliche Lebensmittel sind aber nicht verzehrt worden. Der Verderb geringer Mengen ist daher nicht auf disziplinar zu ahndende Pflichtwidrigkeiten zurückzuführen, sondern war unter den kriegsmäßigen Übungsverhältnissen nicht zu vermeiden. Bei den übrigen Herbstmanövern sind derartige Fälle nicht aufgetreten. Bei Übungen sollen künftig verpackte, lange Zeit lagerfähige Einsatzverpflegungsmittel in Portionssätzen ausgegeben werden. Dabei wird man jedoch — um kriegsmäßigen Verhältnissen Rechnung zu tragen — auf die Ausgabe von Frischverpflegung nicht ganz verzichten können. Einzelne Fälle, in denen solche Frischverpflegung bei längerer kriegsmäßiger Lagerung leidet, werden sich also nie völlig verhindern lassen. Strauß Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 38) : Besteht die Möglichkeit, die jetzt in einem bundeseigenen Gebäude in Zirndorf (Landkreis Fürth) untergebrachten ausländischen Flüchtlinge gegen SowjetzonenFlüchtlinge auszutauschen, deren Unterbringung auf dein ehemaligen MunaGelände bei Markt Bergl (Mittelfranken) beabsichtigt sein soll? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Sowjetzonen-Flüchtlinge in Markt Bergl wegen der Nähe der Städte Nürnberg und Fürth in Zirndorf leichter sein würde, Arbeit zu finden? Die erste Frage ist zu verneinen. Die Bundesregierung hat die ehemalige Gendarmeriekaserne in Zirndorf mit Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung gemäß § 3 der Asyl-Verordnung (vom 6. 1. 1953 — BGBl. I S. 3 —) am 25. Juni 1955 als Sammellager für ausländische Flüchtlinge bestimmt. Die unter Beschlagnahme stehende Kaserne war zuvor von der amerikanischen Regierung ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden; sie wird hierfür auch heute noch dringend benötigt. Es besteht daher keine Möglichkeit, das Lager, für dessen Ausstattung und Unterhaltung von den USA laufend erhebliche Mittel aufgewandt werden, für andere Zwecke, etwa zur Unterbringung von SBZ-Flüchtlingen, zu benutzen. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte teilt diese Auffassung. Mit der Verneinung der ersten Frage dürfte sich die Beantwortung der zweiten Frage erledigen. In Vertretung Dr. Anders
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    Rede von Dr. Heinrich von Brentano


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat mit der Ihnen vorliegenden Drucksache dem Hohen Haus den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sowie den Entwurf eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom gleichen Datum zwischen den gleichen Vertragspartnern vorgelegt. In der Sowjetunion ist die Behandlung der Verträge mit der Erteilung der Zustimmung durch das Präsidium des Obersten Sowjets am 18. September dieses Jahres abgeschlossen worden.
    Die dem Hohen Hause vorliegenden Drucksachen enthalten eine ausführliche Begründung der beiden Verträge. Ich darf mich daher wohl auf diese Begründung beziehen und mich im übrigen darauf beschränken, noch eine zusammenfassende politische Würdigung des gesamten Vertragswerkes zu geben.
    Die Verträge gehen auf die Besprechungen zurück, die der Herr Bundeskanzler im September 1955 in Moskau mit der Regierung der Sowjetunion geführt hat. Soweit sie sich mit den Fragen des Handels und der Schiffahrt befassen, waren sie bereits Gegenstand schriftlicher Erörterungen in den vor dem Herbst 1955 gewechselten Noten. Den Abschluß



    Bundesaußenminister Dr. von Brentano
    eines Konsularvertrages hat der damalige sowjetische Ministerpräsident, Herr Bulganin, erstmals in seinem Schreiben vom 5. Februar 1957 an die Bundesregierung angeregt.
    Mit dem Abschluß dieser Moskauer Verhandlungen haben nunmehr die Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf einigen wichtigen Teilgebieten eine vertragliche Grundlage erhalten. Ich nenne in erster Linie das Problem der Repatriierung. Es handelt sich hier um eine Frage, deren politische Bedeutung zunächst nicht unmittelbar zu erkennen ist. Aber es geht hier um das Schicksal von Menschen, die in ihre Heimat zurückkehren wollen, oder auch solchen, die mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen vereinigt werden wollen. Gerade dieser menschliche Aspekt des Problems hat die Bundesregierung veranlaßt, in den Verhandlungen immer von neuem um eine Erfüllung dieses im wahrsten Sinne des Wortes humanitären Anliegens zu ringen und schließlich auch einer Regelung zuzustimmen, die nicht allen unseren Wünschen entspricht, die aber unter den gegenwärtigen Verhältnissen wohl die bestmögliche Lösung darstellt. Ich drücke die Hoffnung, aber auch die Überzeugung aus, daß die Vereinbarungen nicht nur ihrem Wortlaut, sondern auch ihrem Sinne nach erfüllt werden. Es handelt sich um Vereinbarungen, deren Inhalt und Verwirklichung das deutsche Volk tief berühren.
    Der Konsularvertrag regelt die Tätigkeit der Konsularabteilungen der beiderseitigen Botschaften. Er findet nur dann für die Tätigkeit von Konsulaten Anwendung, wenn solche auf beiderseitigen Wunsch errichtet werden.
    Das Abkommen über grundsätzliche handelspolitische Fragen — seinem Inhalt nach eine Art kleiner Handelsvertrag — soll den Volkswirtschaften beider Staaten zugute kommen.
    Die Bedeutung des Vertragswerkes liegt aber wohl nicht nur darin, daß auf wichtigen Gebieten des zwischenstaatlichen Lebens eine konkrete Regelung der beiderseitigen Beziehungen erreicht wurde. Sie liegt vor allem auch auf politischem Gebiet. Die Bundesregierung hat sich zur Annahme des sowjetischen Vorschlages vom 5. Februar 1957 entschlossen, um in Fortführung der mit der Aufnahme politischer Beziehungen eingeleiteten Politik die Möglichkeit eines Gesprächs wahrzunehmen. Da die mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen verbundene Erwartung, daß eine Vermehrung der Kontakte zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen beiden Staaten führen würde, sich nicht erfüllte, bot sich hier eine Möglichkeit, konkrete Fortschritte zu erzielen. Über die Notwendigkeit einer Verwirklichung dieses Zieles stimmten die beiden Regierungen in ihren Auffassungen grundsätzlich überein.
    Mit der Unterzeichnung des Vertragswerkes ist das deutsch-sowjetische Verhältnis in einen neuen Abschnitt eingetreten. Die Tatsache des positiven Abschlusses der Verhandlungen ist in beiden Ländern begrüßt worden.
    Die Bundesregierung hat anläßlich der Unterzeichnung des Vertragswerkes in Bonn die Gelegenheit wahrgenommen, in einer allgemeinen Aussprache mit dem Ersten Stellvertretenden sowjetischen Ministerpräsidenten Fragen des deutsch-sowjetischen Verhältnisses zu erörtern. Sie hat dabei auch ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, auf eine stetige Verbesserung dieses Verhältnisses, die ja im Interesse beider Völker liegt, hinzuarbeiten. Sie sieht in diesem Vertragswerk einen ersten Schritt zur Schaffung einer vertraglichen politischen Grundlage, die sich zum Nutzen beider Staaten auswirken wird. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß die Durchführung der Verträge, die sie mit großer Sorgfalt beobachten wird, geeignet ist, diese deutschsowjetischen Beziehungen weiter auszubauen.
    Sie hofft auch, daß die wirtschaftlichen Kontakte, die sich aus dem gegenseitigen Warenverkehr ergeben werden, die aufrichtigen und friedlichen Absichten des deutschen Volkes unterstreichen und seinen guten Willen zum Ausdruck bringen werden. mit der Sowjetunion in einem guten Verhältnis zu leben.
    Die Verhandlungen, die in Moskau geführt wurden, waren schwierig. Zuweilen schien es, daß eine Verständigung nicht erzielt werden könne. Die Bundesregierung war aber immer ernsthaft bemüht, auch kritische Situationen zu überwinden.
    Es liegt mir daran, hier an dieser Stelle der deutschen Delegation unter der Führung des Botschafters Lahr ein Wort des aufrichtigen Dankes für die hingebungsvolle und verantwortungsbewußte Arbeit zu sagen.

    (Beifall.)

    Ich weiß wohl, daß wir außergewöhnliche Anforderungen an alle Mitglieder der Delegation gestellt haben. Die Delegation ist diesen Anforderungen aber gerecht geworden.
    Meine Damen und Herren, ich möchte mich auf diese allgemeinen Bemerkungen zu dem Vertragswerk beschränken und möchte Sie bitten, den beiden vorliegenden Gesetzen Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Vorlage ist eingebracht und begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Kalbitzer.

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    Rede von Hellmut Kalbitzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs treten wir in einen neuen Abschnitt der deutsch-sowjetischen Beziehungen ein. Die Verbesserung dieser Beziehungen ist für alle Deutschen zu ernst, um in diesen Beziehungen heute noch Platz für ideologische Auseinandersetzungen zu lassen. Unsere Geschichte ist übervoll von gegenseitigen Anfeindungen in der Vergangenheit; das Ergebnis war der zweite schreckliche Weltkrieg mit all seinen Folgen.
    Mit dem vorliegenden Vertrag werden erste Schritte unternommen, diese grausame Vergangenheit zu überwinden und eine nüchterne gegenseitige



    Kalbitzer
    Abgrenzung der Interessen zu finden. Wir haben den Eindruck, daß die uns vorliegenden Abkommen diese Aufgabe erfüllen, und begrüßen deshalb, daß dieser Gesetzentwurf eingebracht worden ist.
    Erlauben Sie mir einige kurze zusätzliche Bemerkungen.
    Alle Verhandlungsvorschläge, die zu diesem Abkommen geführt haben, sind von der Sowjetunion ausgegangen, und sie haben nach von beiden Seiten sehr beharrlich geführten Verhandlungen zu einem fairen Abkommen geführt. Wir müssen zugeben, daß die Sowjets sich an die gegebenen Zusagen gehalten haben, und wir sollten uns das für die weiteren Beziehungen zwischen beiden Seiten merken.
    Noch eines darf man dabei nicht übersehen. Noch 1955 galt es in der Bundesrepublik als absolut unmöglich, mit der Sowjetunion Beziehungen aufzunehmen — bis es zu einer ganz speziellen weltpolitischen Situation kam, in der unsere Bundesregierung plötzlich vor die Wahl gestellt wurde, entweder auch in der westlichen Welt als Störenfried hingestellt zu werden oder die Beziehungen mit der Sowjetunion aufzunehmen. Der Herr Bundeskanzler tat damals das einzig Richtige, indem er die vorherigen Theorien über den Haufen warf und nach Moskau fuhr und verhandelte. Seitdem das geschehen ist, gibt es auch nicht einmal mehr das Scheinargument gegen die Aufnahme von Beziehungen zur Sowjetunion und demzufolge die Aufnahme von Beziehungen zu allen übrigen Ostblockländern. Die gegenwärtige Situation, in der wir nur mit der Vormacht des Ostens, der Sowjetunion, diese Beziehungen aufnehmen, sie aber mit allen anderen Ländern des Ostens ablehnen, ist in jeder Hinsicht inkonsequent und politisch auf die Dauer absolut unhaltbar.
    Zu der Entwicklung des uns vorliegenden Handelsabkommens ist noch zu sagen, daß durch dieses Handelsabkommen praktisch die Embargopolitik der vergangenen Jahre, also die Politik der Handelsbeschränkungen gegenüber dem Osten, endgültig überholt ist und im besten Falle noch ein formales Schattendasein führt. Damit ist auch ein psychologisches Hemmnis für die Normalisierung unserer Beziehungen gegenüber dem Osten Gott sei Dank gefallen.
    Wir bedauern, daß das uns vorliegende Ratifizierungsgesetz sehr spät eingebracht wird; denn das Abkommen selbst ist, wie Sie wissen, bereits im April von den Regierungen beschlossen worden. Wir bedauern diese Verspätung der Einreichung insbesondere deshalb, weil zwar infolge des Abschlusses dieses Abkommens bereits ein großer Personenkreis den Bestimmungen über die Repatriierung unterliegt und davon erfaßt worden ist, aber ein nicht ganz kleiner Teil von Menschen — und man muß sich ja hierbei um das Schicksal jedes einzelnen Menschen kümmern — heute noch in der Sowjetunion verbleibt, obwohl diese Menschen gute Aus sichten haben, nach Deutschland zurückzukommen, wenn dieser Vertrag ratifiziert sein wird. Wir kennen eine große Zahl von Einzelfällen, in denen die Rückkehr deshalb noch ausgesetzt ist, weil der Vertrag nicht ratifiziert ist. Das heißt, an der schnellen
    Ratifizierung hängt zwar nicht das Schicksal von ganzen Bevölkerungsgruppen, aber doch einer größeren Zahl von einzelnen Personen, und wir sollten uns das Schicksal jedes einzelnen angelegen sein lassen. Deshalb sollten wir uns mit der Ratifizierung jetzt mehr beeilen, als sich die Bundesregierung mit der Einbringung des Gesetzes beeilt hat.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nachdem uns dieses Handels- und Konsularabkommen jetzt vorliegt, steht der Abschluß eines Kulturabkommens mit der Sowjetunion zur Debatte. Hierüber gibt es in der westdeutschen Öffentlichkeit zwei Meinungen. Die eine geht dahin, daß man Kulturabkommen mit der Sowjetunion grundsätzlich deshalb nicht schließen könne, weil in Ost und West verschiedene Systeme, verschiedene gegensätzliche Auffassungen von persönlicher Freiheit herrschten. Ich glaube, gerade weil wir die westliche Auffassung von persönlicher Freiheit und Unabhängigkeit haben, sollten wir nicht fürchten, auch ein solches Kulturabkommen zu schließen und damit unser Selbstvertrauen in unsere freiheitlichen Grundsätze zu dokumentieren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir sollten den Strom geistigen Austauschs nicht ungenützt lassen, auch wenn wir wissen, daß er im Osten kanalisiert ist. Ich vertraue da auf die stärkere Wirkung unserer besseren Prinzipien.

    (Beifall bei der SPD.)

    Unter völliger Anerkennung der Tatsache, daß ungleiche Prinzipien herrschen, sollten wir bei diesem Kulturabkommen auch nicht die Tendenz verfolgen — ich habe mir sagen lassen, daß sie in einem Teil der Ministerialbürokratie vorherrscht —, nun auch unsererseits zu kanalisieren, um mit den von uns nicht geteilten Grundsätzen der Sowjetunion gleichzuziehen. Der Fall Pasternak ist wohl das jüngste deutliche Zeichen für diese Einstellung in der Sowjetunion, aber wir sollten uns nicht davon anstecken lassen. Wir haben das bessere Prinzip der geistigen, der individuellen Freiheit, und wir können nichts davon gewinnen, wenn wir nun die sowjetischen Grundsätze eines Kulturabkommens etwa auch bei uns einführen wollten. Das hieße auch auf unserer Seite den kulturellen Austausch zu arg zu beschneiden und in Reglementierungen zu fassen.
    Ein letztes Wort an die Damen und Herren der Regierungsparteien. Man hat gehört, daß ein Teil der Damen und Herren der Regierungsparteien der Meinung seien, daß sie sich bei der Abstimmung über diesen Vertrag der Stimme enthalten könnten. Sie würden dann, wenn das eine ernsthafte Intention von Ihnen wäre, eine Situation heraufbeschwören wie beim Israelvertrag. Ich meine, das würde nicht mehr und nicht weniger als eine Täuschung der Öffentlichkeit bedeuten. Wenn Sie dieser Bundesregierung durch Ihr Wort, durch Ihre Stimme das Regieren ermöglicht haben, müssen Sie auch bereit sein, eine Konsequenz dieser Politik zu tragen, die auch von uns als Opposition mitakzeptiert wird. Sie können sich jetzt nicht aus



    Kalbitzer
    billiger Propaganda aus der Verantwortung für diese Konsequenzen drücken. Sie würden, wenn Sie in diesem Falle eine solche Flucht aus der Verantwortung versuchten, nur eine böse Illusion nähren, nämlich als ob für uns Deutsche — und solche Tendenzen gibt es in rechtsextremistischen Kreisen — eine Politik der weiteren Ignorierung, der weiteren Nichtbeachtung des großen östlichen Nachbarn, der Sowjetunion, möglich wäre.
    Wir haben mit dem uns vorliegenden Vertragsentwurf einen guten Schritt zum politischen Realismus in den Ost-West-Beziehungen getan. Bitte, honorieren Sie diesen Vertrag genau so, wie auch die Opposition es tun wird.

    (Beifall bei der SPD.)