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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg Müller (Erbendorf) 2557 A Fragestunde (Drucksache 558) . . . . 2557 A Frage 1, Abg. Ritzel: Rechtzeitige Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1959 Hartmann, Staatssekretär . . . . 2557 B Frage 4, Abg. Dr. Menzel: Korruptionsfälle in Bonner Ministerien; amtliche Einflußnahme auf die Presse Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2557 C Dr. Menzel (SPD) 2557 C Frage 5, Abg. Ritzel: Radioaktivität im Bereich der Bundesrepublik Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2557 D Ritzel (SPD) . 2558 B Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Rückgabe des in den USA beschlagnahmten deutschen Vermögens Dr. von Brentano, Bundesminister . 2558 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2559 A Frage 6, Abg. Ritzel: Entschädigung von Eigentümern abgetretener Grundstücke zum Bau von Autobahnen Hartmann, Staatssekretär . . . . 2559 C Ritzel (SPD) 2559 D Frage 7, Abg. Dr. Menzel: Unterstützung von Werkzeitschriften durch das Bundespresse- und Informationsamt von Eckardt, Staatssekretär . . . . 2560 A Dr. Menzel (SPD) 2560 A Frage 8, Abg. Wienand: Finanzielle Belastung der Gemeinden im Raum der vorläufigen Hauptstadt Bonn Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 C Frage 9, Abg. Könen (Düsseldorf) : Mangelnde Betreuung von Opfern medizinischer Menschenversuche in KZ Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2561 B Frage 10, Abg. Hilbert: Abgeltung von Besatzungsschäden Hartmann, Staatssekretär . . . . 2561 D Frage 12, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen): Verbesserung der Anstellungs- und Beförderungsverhältnisse bei der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2562 B Frage 14, Abg. Dr. Menzel: Auslieferungsersuchen der Bundesregierung im Fall Dr. Eisele Dr. von Brentano, Bundesminister . 2562 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Frage 15, Abg. Leicht: Vorläufige Richtlinien zu § 115 des Bundesbeamtengesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 A Frage 18, Abg. Dr. Ratzel: Radioaktive Arzneimittel Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2563 D Frage 19, Abg. Bauer (Würzburg) : Errichtung eines Schießplatzes der Bundeswehr bei Berchtesgaden Dr. Rust, Staatssekretär . . . . . 2564 A Frage 20, Abg. Bauer (Würzburg) : Ungleiche Behandlung von Außen- und Binnenevakuierten Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 2564 B Frage 21, Abg. Bauer (Würzburg): Militärischer Schwerverkehr auf Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2564 D Frage 22, Abg. Dr. Ratzel: Unterstützung der Karlsruher Kernreaktor GmbH Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2565 B Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2565 D Frage 23, Abg. Paul: Lieferung von Funkgeräten für den Truppengebrauch an souveräne afrikanische Staaten Dr. von Brentano, Bundesminister . 2565 D Frage 24, Abg. Dr. Brecht: Gerüchte über eine Auflösung des Deutschen Bauzentrums e.V. in Köln Lücke, Bundesminister 2566 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 2566 C Frage 25, Abg. Dr. Mommer: Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung an Baustellen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2566 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2567 A Frage 26, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Wettbewerb in der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2567 B Frage 28, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auswirkungen der holländischen Hafenbaupolitik Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2567 D Frage 29, Abg. Wegener: Wiederherstellung der Autobahnbrücke über das Lahntal bei Limburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2568 C Frage 31, Abg. Wehr: Repatriierung in der UdSSR befindlicher deutscher Staatsbürger Dr. von Brentano, Bundesminister . 2568 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Reform des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 434) Pohle (SPD) . . . . . . . . . 2569 C Blank, Bundesminister 2571 A, 2584 B, 2587 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2572 B Bazille (SPD) 2574 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . 2576 B, 2584 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2577 D Rasch (SPD) . . . 2581 A, 2584 A, 2587 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2584 D Ritzel (SPD) 2585 C, 2587 B Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache 141); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 353) — Zweite und dritte Beratung —; Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 42); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 355) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) . . 2588 C, 2593 C Dr. Stammberger (FDP) . 2590 D, 2593 D Frau Kalinke (DP) . . . 2592 A, 2596 D Frau Blohm (CDU/CSU) . 2593 B, 2594 D Lang (München) (CDU/CSU) . . . 2594 B Dr. Bärsch (SPD) 2595 A Dürr (FDP) 2596 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . 2597 C Nächste Sitzung 2597 D Anlagen 2599 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2557 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung Seite 2424 (A) Zeile 25 statt „christliche": christlich-demokratische Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Frau Albertz 17. 10. Altmaier* 19. 10. Arndgen 17. 10. Dr. Baade 30. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Bauknecht 17. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berberich 17. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Frau Dr. Bleyler 17. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 17. 10. Bühler 17. 10. Burgemeister 17. 10. Frau Diemer-Nicolaus 24. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Dowidat 18. 10. Drachsler 17. 10. Dr. Eckhardt 17. 10. Eilers (Oldenburg) 17. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Dr. Friedensburg 17. 10. Fritz (Welzheim) 17. 10. Dr. Furler* 19. 10. Gaßmann 17. 10. Geritzmann 17. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Giencke 25. 10. Dr. Gradl 17. 10. Dr. Greve 17. 10. Dr. Gülich 18. 10. Hahn 17. 10. Häussler 17. 10. Hellenbrock 17. 10. Frau Herklotz 23. 10. Heye* 19. 10. Hilbert 17. 10. Höcker 17. 10. Höfler* 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Illerhaus 17. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Jaksch 17. 10. Kalbitzer 25. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Knobloch 17. 10. Koch 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Dr. Königswarter 17. 10. Krammig 17. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Leber 17. 10. Lenz (Brühl) 17. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Mattick 17. 10. Frau Dr. Maxsein* 19. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Niederalt 10. 11. Odenthal 17. 10. Dr. Oesterle 17. 10. Ollenhauer 17. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 17. 10. Rasner 28. 10. Dr. Ratzel 17. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Schlee 17. 10. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Schneider (Hamburg) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schoettle 17. 10. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfen)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Dr. Starke 17. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Stenger 17. 10. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 17. 10. Sträter 17. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10. Wehner 17. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Kreyssig** 28. 10. Frau Nadig 7. 11. Frau Strobel** 28. 10. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 2600 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 2 Umdruck 67 Änderungsantrag des Abgeordneten Spitzmüller zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinischtechnischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 Abs. 2 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes." b) wird folgende neue Nr. 1 a eingefügt: „1 a. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten im Ausnahmefall und nur vorübergehend unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung eines Arztes oder Zahnarztes nach vorhergegangener schriftlicher Meldung an das zuständige Gesundheitsamt." 2. Nach § 23 wird folgender neuer § 23 a eingefügt: „§23a Die Bundesregierung wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 1965 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates neben den in § 16 Abs. 2 genannten weitere Ausnahmen von der Vorschrift des § 15 Abs. 1 zuzulassen, sofern dies im Interesse der Versorgung der Kranken unumgänglich ist." Bonn, den 19. Juni 1958 Spitzmüller Anlage 3 Unidruck 73 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Wer berufsmäßig in der Massage oder in der Krankengymnastik oder als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung ,Masseur' Masseur und medizinischer Bademeister' oder ,Krankengymnast' zu führen." 2. In § 2 werden a) in Absatz 1 die Worte ,Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Masseur" oder „Krankengymnast" ' durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit nach § 1 Satz 1", b) in Absatz 2 die Worte „Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung ,Masseur und medizinischer Bademeister' " durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit in der Massage und als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 74 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Druckachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: ,§ 1 Wer berufsmäßig auf dem Gebiet der medizinischen Technik tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung „medizinisch-technische Assistentin" zu führen.' 2. In § 15 a) beginnt Absatz 1 wie folgt: „(1) Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur in ärztlichem Auftrag ausgeübt werden:" ; b) wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Die in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Tätigkeiten dürfen nur im Auftrage eines Arztes oder Zahnarztes, die in Absatz 1 Nr. 2 bis 5 bezeichneten Tätigkeiten nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." ; c) wird Absatz 3 gestrichen. 3. In § 16 a) werden in Absatz 1 die Worte „§ 15 Abs. 1 findet" durch die Worte „§ 1 findet" ersetzt; b) erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) § 1 findet ferner keine Anwendung auf 1. Personen, die in der Praxis eines Arztes oder Zahnarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 5 bezeichneten Tätigkeiten, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2601 2. Personen, die in der Praxis eines Tierarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 1 und 5 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 76 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353.) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird der Klammervermerk „(§§ 9 bis 12)" geändert in „(§ 10)". 2. § 16 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 und 2 und § 18 Abs. 3 und 4 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Prüfung abgelegt worden ist. (3) Die Entscheidungen nach § 7 und § 14 Satz 2 und 3 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Anstalt liegt." Bonn, den 19. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Eilers (Oldenburg) und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 6 Umdruck 128 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 7 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann 2602 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 8 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 21 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1959 in Kraft." Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden die Zeitpunkte des Inkrafttretens vom „1. Januar 1959" und von „1. Januar 1961" geändert in: „1. Juli 1959" und „1. Juli 1961". Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 167 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Steinbiß, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 2 wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens vom „1. Januar 1961" geändert in „1. Januar 1962". Bonn, den 15. Oktober 1958 Frau Dr. Steinbiß Frau Blohm Ehren Dr. Elbrächter Frau Engländer Enk Horn Frau Dr. Pannhoff Dr. Reith Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Bärsch Junghans Frau Meyer-Laule Striebeck Frau Wolff (Berlin) Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 16): Trifft es zu, daß es beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Beirat für Fragen der Weinwirtschaft gibt, der die Bezeichnung Geheimer Weinrat" führt, und daß die Namen der Mitglieder dieses Beirats der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben werden? Ihre Frage erlaube ich mir, wie folgt zu beantworten: Beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht kein „Geheimer Weinrat". Auf Grund des § 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wurde 1950 ein Beratender Ausschuß für Fragen des deutschen Weinbaues und der Weinverwertung errichtet. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind von mir auf Vorschlag der Herren Minister für Landwirtschaft der weinbautreibenden Länder berufen worden. Der Ausschuß umfaßt z. Z. 11 Mitglieder, davon 7 Vertreter der weinbaulichen Praxis, 2 Vertreter der Wissenschaft und 2 Vertreter der Weinbauwirtschaftsberatung. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 17): Ist der Herr Bundesernährungsminister bei der Deutschen Bundesbahn bzw. dem Herrn Bundesverkehrsminister vorstellig geworden mit dem Ziel, für die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen die gleiche Fahrpreisermäßigung zu erhalten, wie sie den Schülern der Landwirtschaftsschulen und auch den Schülern und Schülerinnen der landwirtschaftlichen Berufsschulen gewährt wird? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Ich habe mich in der Vergangenheit an den Herrn Bundesminister für Verkehr und an die Deutsche Bundesbahn — Hauptverwaltung — mit dem Ziele gewandt, die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen in den Genuß der Fahrpreisermäßigung der Schülerfahrkarten zu bringen. Meiner Bitte konnte jedoch nicht entsprochen werden, weil gemäß der einschlägigen Bestimmungen des Deutschen Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarifes als Voraussetzung eine Unterrichtsdauer von mindestens einem Jahr gefordert wird. Einzelheiten bitte ich aus der beigefügten Ablichtung zu entnehmen *). Die Deutsche Bundesbahn ist unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse bei den Landwirtschaftsschulen den *) s. Deutscher Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarif, Teil II, Tarifstelle D VII a Ziffer 1 c). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2603 Wünschen der Landwirtschaftsschüler bereits dadurch entgegengekommen, daß sie die Teilung der Mindestschulzeit in zwei Winterhalbjahre zugelassen hat. Eine weitere Änderung der Tarifbestimmungen wurde wegen der zahlreichen Berufungsmöglichkeiten abgelehnt, zumal ähnliche Verhältnisse wie bei den Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen, z. B. auch bei Frauenfachschulen vorliegen, die neben dem Vollunterricht noch 2-6monatige Kurse abhalten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch darauf hingewiesen, daß den landwirtschaftlichen Bedürfnissen auf dem Gebiet des Güterverkehrs durch zahlreiche Tarifermäßigungen bereits Rechnung getragen würde, so z. B. bei Düngemitteln, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Zuckerrüben, Zucker, Wein, Futtermitteln, Torf, Milch, und daß angesichts der ungünstigen wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn weitere Ausnahmeregelungen zugunsten der Landwirtschaft nicht mehr gewährt werden könnten, zumal nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn die Einnahmen aus dem Schülerverkehr die Selbstkosten bei weitem nicht deckten. Da die wirtschaftliche Lage der Bundesbahn insbesondere durch die ungünstige Entwicklung des Güterverkehrs während des letzten Jahres erneut eine Verschlechterung erfahren hat, kann auch in nächster Zukunft nicht mit einer Ausdehnung der Schülerfahrkarten auf die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen gerechnet werden. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558 Frage 27) : Wie beurteilt der Herr Bundesernährungsminister die derzeitige Lage der deutschen Fischwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der für die deutsche Hochseefischerei entstandenen schwierigen Situation nach der Neufestsetzung der 12-SeemeilenGrenze durch Island, und welche Maßnahmen gedenkt er zur Behebung dieser Schwierigkeiten zu ergreifen? Die Frage wird Wie folgt beantwortet: 1. Über die Lage der Fischwirtschaft habe ich den Haushaltsausschuß und den Ernährungsausschuß des Bundestages mit einem ausführlichen Bericht vom 28. Januar 1958 unterrichtet. Dieser Bericht wurde bereits bei der Erörterung des Einzelplans 10 für das Rechnungsjahr 1958 berücksichtigt. 2. Gegenüber dem Lagebericht vom 28. Januar 1958 haben sich in der Zwischenzeit für die Fischwirtschaft folgende Veränderungen ergeben: a) Obwohl bei der Internationalen Seerechtskonferenz, die im Frühjahr d. J. in Genf stattfand, noch keine Einigung über die künftige Breite des Küstenmeeres und eine etwa anschließende Fischereizone erzielt wurde und daher nach deutscher Auffassung die herkömmliche Begrenzung des Küstenmeeres —3 Seemeilen — weiterhin gilt, nahm Island durch einseitige Erklärung ab 1. September 1958 eine Fischereizone von 12 sm in Anspruch. Gegen dieses Vorgehen hat neben anderen Staaten auch die Bundesrepublik zweimal energisch protestiert. Bei Verhandlungen über einen Kompromiß, um den sich die NATO nachhaltig bemühte, hat eine Delegation der Bundesregierung mitgewirkt. Die nahezu dreiwöchigen Verhandlungen in Paris führten aber leider zu keinem Ergebnis. Die Bundesregierung sah sich deshalb zu ihrem Bedauern genötigt, der Hochseefischerei zu empfehlen, zunächst die 12-Seemeilenzone um Island zu meiden, da sie weder Schutz noch Schadensersatz bei einer etwaigen Aufbringung von Fischereifahrzeugen leisten könne. Die Bundesregierung hofft, daß die Frage der Breite des Küstenmeeres und einer etwa anschließenden Fischereizone bei einer zweiten Internationalen Seerechtskonferenz, die voraussichtlich im nächsten Jahr stattfindet, endgültig geregelt werden kann. Nach einem Gutachten der meinem Ministerium unterstehenden Bundesforschungsanstalt für Fischerei wird der Fangausfall unserer Hochseefischerei durch die Erklärung der 12-Seemeilenzone um Island voraussichtlich rd. 15 000 t jährlich betragen; das sind etwa 10% der bisherigen Durchschnittsfangerträge aus isländischen Gewässern. Wenn auch dieser Fangausfall durch Erschließung neuer Fanggründe, die mit Unterstützung des Bundes bereits in Angriff genommen wurde, zum Teil ausgeglichen werden kann, so muß doch befürchtet werden, daß das einseitige Vorgehen Islands eine Kettenreaktion anderer Länder auslöst, vor deren Küsten ebenfalls eine bedeutende Hochseefischerei der Bundesrepublik stattfindet. Sollte dieser Fall eintreten, so würde unsere Hochseefischerei nach dem Gutachten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei einen Fangausfall von über 50 000 t jährlich erleiden; das sind rd. 10% der Durchschnittsanlandungen der Hochseefischerei in den letzten Jahren. Dieser Fangausfall könnte noch erheblich größer werden, wenn die bisherige Erwärmung des Nordmeeres sich rückläufig entwickeln sollte. Hierüber kann sich die Bundesforschungsanstalt für Fischerei naturgemäß noch nicht näher äußern. Die Bundesregierung hofft, daß alle die Länder, die eine Erweiterung ihrer Fischereigrenzen erwägen, zunächst das Ergebnis der beabsichtigten zweiten Internationalen Seerechtskonferenz abwarten. Sie wird sich hierfür im Einvernehmen mit anderen interessierten Ländern nachdrücklich einsetzen. b) Unsere Fischwirtschaft wurde in den letzten Jahren neben einer Reihe von anderen Faktoren durch den schlechteren Ausfall der Heringssaison, die in der Zeit von Juli bis November stattfindet und die die Haupteinnahmequelle der Hochseefischerei darstellt, betroffen. Hierbei handelt es sich um negative Einflüsse hydrographischer und biologischer Natur, aber auch um ungünstige Wetterverhältnisse, die die Fangtätigkeit beeinträchtigten. 2604 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Hochseefischerei in der Zeit von Januar bis September 1958 ein Rückgang des Fangertrages um rd. 30 000 t zu verzeichnen, der im wesentlichen auf den schlechteren Ausfall der Heringsfischerei zurückzuführen ist. Die verminderten Anlandungen haben aber eine Preissteigerung bewirkt, so daß die Erzeugererlöse der Hochseefischerei im Vergleich zum Vorjahr in der Zeit von Januar bis September 1958 um rd. 18 Mio DM anstiegen. Wenn auch davon ausgegangen werden kann, daß dieser Mehrerlös durch die beträchtlich erhöhten Betriebskosten aufgezehrt wurde, so hat sich doch die Lage, soweit es sich um den mengenmäßigen Rückgang der Fangerträge handelt, gegenüber dem Vorjahr nicht verschlechtert. Die übrigen Faktoren, die die Lage der Fischwirtschaft beeinträchtigten und weiterhin beeinträchtigen, habe ich in meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 näher angeführt. Die Hochseefischerei hat immer noch nicht die Auswirkungen des letzten Krieges überwinden können, in dem nicht nur die Flotte, sondern auch die Landanlagen größtenteils zerstört wurden. Hierüber darf der schnelle Wiederaufbau der Flotte nicht hinwegtäuschen, da er zum überwiegenden Teil mit Fremdkapital durchgeführt wurde. In meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 habe ich näher erläutert, welche Schlußfolgerungen im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Fischwirtschaft gezogen werden müssen. Neben einer Rationalisierung handelt es sich hierbei vor allem um eine Neuordnung des Marktgeschehens. Dem Verlust von Fanggebieten bemühte sich die Bundesregierung vorausschauend dadurch zu begegnen, daß bereits im Einzelplan 10 für das Rechnungsjahr 1958 Mittel für das Aufsuchen neuer Fanggebiete bereitgestellt wurden. Außerdem wurde der Einsatz des Fischereiforschungsschiffes „Anton Dohrn" in dieser Richtung intensiviert. Durch die bisherigen Versuchsreisen wurden bereits positive Ergebnisse erzielt. Das Zusammenwirken von Praxis und Wissenschaft hat sich bewährt. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, daß auch im Voranschlag des Einzelplans 10 für 1959 wieder ein namhafter Betrag zur Erschließung neuer Fanggebiete von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus ist die Fischwirtschaft bereits seit Jahren in das Zinsverbilligungsprogramm einbezogen worden. Diese Maßnahme soll fortgesetzt werden. Schließlich habe ich erreicht, daß auch aus ERP-Rückflußmitteln Kredite für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Fischereiflotte zu tragbaren Bedingungen gegeben werden. Es handelt sich hierbei um ein mehrjähriges Programm. Außerdem wurden auf den ERP-Fonds beträchtliche Bürgschaften zum Ausbau des Absatznetzes übernommen, die erst kürzlich erweitert worden sind. Die Entwicklung der Fischwirtschaft wird von mir mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Ich nehme an, daß sich der Ernährungsausschuß und der Haushaltsausschuß des Bundestages in nächster Zeit näher mit den Problemen dieses Wirtschaftszweiges befassen werden. In Vertretung Dr. Sonnemann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als kürzlich ein Fraktionskollege von mir, Herr Kollege Atzenroth, in zweiter und dritter Leseung zu Ausschußbeschlüssen sprach, an denen er nicht selbst teilgenommen hatte,

    (Abg. Horn: Sehr gut!)

    kam ein Kollege Ihrer Fraktion, Herr Kollege Lange — das war der Herr Kollege Seuffert —, und sprach ihm hier ungefähr das Recht ab, zu den Dingen überhaupt zu sprechen, weil er bei den Beratungen nicht dabeigewesen sei. Nun, ich bin kein Retourkutscher, Herr Kollege Lange,

    (Heiterkeit)

    sondern ich möchte tolerant sein, gewissermaßen liberal sein, was ich aus politischer Überzeugung bin, und möchte lediglich mein Bedauern aussprechen, daß wir Ihre sicherlich gutgemeinten Ratschläge nicht bei der Debatte im Ausschuß haben hören können.
    Ich möchte zunächst zwei Irrtümern entgegentreten. Der eine Irrtum ist der, daß es sich hier lediglich um eine gutgemeinte Formulierungshilfe handle, um eine Unebenheit, die zu beseitigen sei. Es handelt sich hier vielmehr um eine grundsätzliche Frage.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Der zweite Irrtum ist der, daß wir uns mit diesen Dingen im Ausschuß nicht beschäftigt hätten. Wir haben uns mehrere Sitzungen lang eingehend mit diesem Problem befaßt und haben dazu sogar eine Reihe von Sachverständigen aus den beteiligten Verbänden gehört. Daß wir uns zum Schluß, Herr



    Dr. Stammberger
    Kollege Lange, einmütig — meiner Erinnerung nach auch mit den Stimmen Ihrer Fraktion —

    (Sehr richtig! rechts)

    der Auffassung der beiden Regierungsentwürfe angeschlossen haben, hat zwei gute Gründe.
    Erstens wollen Sie nicht nur die Berufsbezeichnung schützen, also denjenigen, der seinen Ausbildungsgang hinter sich gebracht hat, sondern Sie wollen auch die Berufsausübung schützen. Das ist juristisch ein außerordentlich schwieriges Problem. Denn dann müssen Sie den Tätigkeitsbereich so genau umreißen, daß der Strafrichter — um es einmal ganz drastisch zu formulieren — eindeutig sagen kann: Hier hast du gegen das Gesetz verstoßen, weil du diese Tätigkeit ohne entsprechende Ausbildung ausgeübt hast.
    Ein Beispiel, Herr Kollege! Der Masseur eines Sportvereins massiert den Hundertmeterläufer vor dem Start; dann ist er ein Sportmasseur. Während des Laufs bekommt der Läufer einen Muskelkrampf. Greift der Sportmasseur jetzt ein, dann wird er zum Heilmasseur, weil hier eine vorübergehende gesundheitliche Schädigung vorliegt. In Wirklichkeit aber müßte er dem Mann erklären: Es tut mir leid, ich kann dir nicht helfen, denn ich habe die erforderliche Ausbildung nicht hinter mich gebracht. Wo wollen wir da die Grenze ziehen? Das wäre — um etwas pro domo zu sprechen — ein gefundenes Fressen für die Rechtsanwälte, wenn die Formulierung so gewählt würde, wie Sie sie haben möchten. Denn wir würden einen Rattenschwanz von Judikatur bekommen, wenn wir diese Bestimmung in der Praxis anwenden wollten. Das ist der erste Grund.
    Der zweite Grund ist der: Wir haben uns im Ausschuß bereits Gedanken darüber gemacht, wann das Gesetz in Kraft treten soll. Der Ausschuß hat das Inkrafttreten des Gesetzes bereits weitestgehend hinausgezögert. Heute liegen eine ganze Reihe Anträge vor — ich bin an keinem von ihnen beteiligt, aber alle haben etwas für sich, Herr Kollege —, die bezwecken, das Inkrafttreten des Gesetzes noch weiter zu verzögern, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir die Sorge haben müssen, daß wir dann, wenn wir die Berufsausübung schützen, wenn also nur noch ausgebildetes Personal, das oft nur Hilfsarbeit für den Arzt leistet, diese Tätigkeit ausüben kann, die notwendigen, im Sinne des Gesetzes ausgebildeten Hilfskräfte einfach nicht zur Verfügung haben werden. Daß wir sie nicht zur Verfügung haben, liegt daran, daß die Schulen von den Ländern noch eingerichtet werden müssen. Darauf hat aber weder der Bundestag mit diesen Gesetzen Einfluß noch die Bundesregierung; das ist Ländersache.
    Was wird nun die Folge sein? Man wird dann, wenn das Gesetz in Kraft tritt, entweder soundso viele Arbeiten in der ärztlichen Praxis, im Krankenhaus usw. einstellen müssen, oder — was leider das Normale wäre — man wird einfach im Interesse der Kranken und Heilungsuchenden munter und ununterbrochen gegen dieses Gesetz verstoßen müssen. Herr Kollege, eine solche Gesetzgebung, deren Folgen wir schon im voraus kennen, möchten wir auf keinen Fall mitmachen.
    Nun werden Sie mich fragen: Warum dann überhaupt das Gesetz? Dafür gibt es auch wieder zwei Gründe.
    Zunächst einmal hat der Verfassungsgesetzgeber in Art. 74 Ziffer 19 des Grundgesetzes dem Bundesgesetzgeber zur Aufgabe gemacht, alle Heilberufe
    — dazu gehören natürlich auch die Heilhilfsberufe
    — bundeseinheitlich zu regeln. Wenn Sie einmal in den beiden Gesetzentwürfen nachschauen, welcher Rattenschwanz von bisher geltenden Gesetzen auf Landesebene, die teilweise einander völlig widersprechen, endlich zu einem bundeseinheitlichen Gesetz zusammengefaßt wird, dann werden Sie die Notwendigkeit einsehen.
    Der zweite Grund, weshalb wir uns für dieses Gesetz aussprechen und weshalb auch bisher landesrechtliche Vorschriften dasein mußten, ist der, daß es notwendig ist, die Berufsausbildung zunächst einmal gesetzlich zu regeln und in der Berufsbezeichnung auch denjenigen, der die Berufsausbildung hinter sich gebracht hat, entsprechend zu schützen. Nur auf die Berufsausbildung kommt es uns an.
    Sie sprachen verschiedentlich das Krankenpflegegesetz an, Herr Kollege. Das alles steht in keinem Widerspruch zum Krankenpflegegesetz. Im Gegenteil, wir haben bei den Beratungen immer das bereits geltende Krankenpflegegesetz herangezogen und teilweise die Formulierung der Regierung etwas umgestellt, um zu den gleichen Formulierungen wie beim Krankenpflegegesetz zu kommen. Ich darf auf die Strafvorschriften und verschiedenes andere mehr verweisen.
    Nun Ihre weitere Frage: Warum haben wir verschiedene Gesetze? Warum haben wir nicht alle diese Dinge in ein Mammutgesetz hineingebaut? Als Antwort darauf möchte ich mir — als Mitglied einer Oppositionspartei — die Begründung der Bundesregierung zu eigen machen. Die Regierung hat ausführlich begründet, warum verschiedene Gesetze notwendig sind. Ich kann es mir deshalb ersparen, Ihre Zeit noch weiter in Anspruch zu nehmen.
    Ich bin in meiner Eigenschaft als Jurist angesprochen worden. Herr Kollege Lange, mit dem Apothekergesetz hat das gar nichts zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich gesagt, daß es in Zukunft bei den Apotheken die Bedürfnisprüfung nicht mehr geben kann. Das heißt mit anderen Worten: jeder, der einen Ausbildungsgang als Apotheker hinter sich gebracht hat, kann nun in Gottes Namen eine Apotheke eröffnen. Das ist verfassungsmäßig. Und jeder, der seinen Ausbildungsgang als Masseur, als Bademeister, als medizinischtechnische Assistentin oder sonst irgend etwas hinter sich gebracht hat, kann diesen Beruf nach diesem Gesetz ausüben und kann sich entsprechend bezeichnen. Wer es nicht getan hat, der kann sich eben nicht entsprechend bezeichnen. Ich möchte einmal denjenigen sehen, der mit wirklich guten Gründen auf den Gedanken kommt, die Gesetze



    Dr. Stammberger
    als verfassungswidrig anzusehen. Darüber hinaus ist das Krankenpflegegesetz schon längst in Kraft getreten, und ich habe noch nie gehört, daß jemand seine Verfassungsmäßigkeit angezweifelt hat.
    Der Antrag der SPD steht etwas im Gegensatz zu dem, was die Kollegen dieser Fraktion im Ausschuß vorgetragen haben. Ich sage das nicht als eine Spitze gegen sie, aber sie haben sich aus wohlerwogenen Argumenten heraus unserer Auffassung angeschlossen, trotz mancherlei Bedenken, die nicht nur in Ihrer Partei, sondern auch in der CDU und in der DP bestanden. Wir waren jedoch nach einer eingehenden Überprüfung der Angelegenheit einmütig der Meinung, daß man der Regierung hier folgen müsse.
    Aus diesem Grunde bitte ich Sie, die Anträge der SPD zu den beiden Gesetzentwürfen abzulehnen.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Grundlage für die heutige Debatte über das Problem der Berufsausbildungsgesetze sind die Anträge der Fraktion der Deutschen Partei, die schon am 6. Oktober 1953 gestellt worden sind. Ich bekenne hier ganz offen, auch wir hätten es seinerzeit begrüßt, wenn es möglich gewesen wäre, nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern auch die Berufsausübung sowohl der Krankengymnastinnen wie der medizinisch-technischen Assistentinnen zu schützen. Aber in einer Debatte, die sich nun über fünf Jahre erstreckt, ist deutlich geworden, daß wir hier zu einem Abschluß kommen müssen, zu einer Regelung der Dinge, und zwar nicht nur aus Gründen unserer Verfassung, sondern auch aus vielen anderen Gründen. Ich will sie jetzt nicht aufzählen, weil sie in großer Breite im Ausschuß diskutiert worden sind und auch im Bericht ihren Niederschlag gefunden haben.
    Ich glaube, daß das heute und jetzt so wichtig ist, weil die Debatte in der Öffentlichkeit, nicht nur bei den beteiligten Krankengymnasten und medizinisch-technischen Assistentinnen, bei den Gehilfinnen und Schwestern, sondern auch bei den Krankenhäusern und Ärzten durch falsche, unzulängliche oderunzureichende Informationen belastet ist. Wir sollten auch hier und heute nicht die Debatte bei der Beratung des Krankenpflegegesetzes wiederholen; ich bin mit dem Redner der SPD absolut darin einig, daß dieses Gesetz unvollkommen ist. Aber ich habe damals beim Krankenschwestern-Problem gesagt und sage es heute wieder: ich sehe in diesen Gesetzen einen Ansatzpunkt für eine Weiterentwicklung.
    Nicht nur der Berufsausbildungsgang sollte sichergestellt werden, sondern es sollte vor allem im Interesse der Volksgesundheit dafür gesorgt werden, daß die so ausgebildeten Krankengymnasten und medizinisch-technischen Assistentinnen für die Aufgaben, deren Lösung ihnen vorbehalten sein sollte und für die eben eine besondere Ausbildung nötig ist - das haben wir in einem Katalog festzulegen versucht -, ein Vorrecht und einen bestimmten Schutz bekommen.
    Lange Debatten über die Schwierigkeit der Abgrenzung der Tätigkeiten sollten wir heute nicht mehr führen. Aber, Herr Kollege Lange, wenn Sie sagen, daß Sie mit Ihren Anträgen Formulierungshilfe für eine Lösung dieses Problems gegeben haben, so müßte ich eine ganze Reihe von Fragen an Sie richten, die Sie erst einmal beantworten sollten. Ich fürchte, daß Sie mit dieser sogenannten Formulierungshilfe das Problem noch komplizieren würden.
    Selbstverständlich lag die größte Schwierigkeit von Anfang an darin, das Arbeitsgebiet des Krankengymnasten von dem der Masseure und der pflegerischen Gymnastik abzugrenzen. Dasselbe gilt für die Abgrenzung bezüglich der medizinisch-technischen Assistentin von der angelernten, nicht voll ausgebildeten Gehilfin, oder der Krankenschwester oder der Sprechstundenhilfe, die auch in Zukunft einen Teil der Aufgaben erfüllen wird und erfüllen soll, für die es gar nicht genügend technische Assistentinnen gibt und geben wird. Eine juristisch einwandfreie Abgrenzung — Herr Kollege, auch ich bin keine Juristin — zwischen verwandten Berufen mit vielfachen Überschneidungen ist immer sehr schwierig. Darauf haben sich ja gerade die Gewerkschaftsverbände, deren Sprecher Sie sicher sind, und die Masseurverbände immer wieder berufen.
    Sie und auch Ihre Parteifreunde haben den Standpunkt vertreten, daß es keine Grenzen gebe und daß daher die Vereinheitlichung der Berufe die natürliche Folgerung sei. Sie haben das heute nicht so deutlich ausgesprochen. Aber das ist doch der Hintergrund bzw. das Ziel, und da liegt natürlich ein Trugschluß. Daß es Schwierigkeiten einer juristischen Abgrenzung gibt, besagt doch keineswegs, daß keine wesentlichen sachlichen Unterschiede zwischen den Berufsgruppen bestehen. Solche Abgrenzungen sind für den Sachverständigen ganz deutlich erkennbar und werden in der Praxis schon längst beachtet. Eine schärfere Abgrenzung der in Betracht kommenden Berufsgruppen ist hier auch um so weniger notwendig, als der verordnende Arzt in jedem Falle allein zu entscheiden hat; er hat zu verantworten, wem er seine Patienten anvertraut. Er wird immer sehr wohl überlegen, ob er einen Patienten zu einem Masseur, zu einem Bademeister oder zu einer gut ausgebildeten Krankengymnastin schickt. Damit ist die Abgrenzung praktisch in die Hand des Arztes gelegt. Ihm kann niemand diese Entscheidungsfreiheit verwehren; niemand kann ihm auch die Verantwortung abnehmen.
    Allein die vorgeschriebene Ausbildung der Krankengymnastinnen und der medizinisch-technischen Assistentinnen an den staatlich anerkannten Lehranstalten gibt Gewähr für die sachgemäße Ausführung der vom Arzt verordneten Behandlungen oder Untersuchungen. Denn die genaue Kenntnis des erkrankten Organsystems oder der Voraussetzungen für die Untersuchung ist nun einmal notwendig.



    Frau Kalinke
    Darüber haben wir uns im Ausschuß sehr gründlich unterhalten, und die Kenntnis dieser Zusammenhänge setze ich auch bei den Antragstellern voraus.
    Ich glaube, Sie wissen auch, daß die gleichen Kenntnisse und Voraussetzungen bei den anderen Berufsgruppen, die Sie einbezogen haben möchten, eben nicht gegeben sind. Als ich Ihren Antrag las, habe ich mir zwei Fragezeichen gemacht. Ich habe mich gefragt, was ein „medizinischer Bademeister" und eine „medizinische Badeanstalt" ist. Dann habe ich einzelne Ärzte gefragt, und ein sehr namhafter Mann, der in der Wissenschaft eine bedeutende Rolle spielt, hat mir geschrieben, schon ehe mein Brief bei ihm angekommen war, welche großen Bedenken er gegen den SPD-Antrag hat. Er hat bestätigt, daß nicht nur er, sondern auch namhafte Ärzte an dem Gebrauch des Wortes „medizinisch" in bezug auf „medizinische Badeanstalten" und „medizinische Bademeister" mit Recht Anstoß nehmen. Was soll es bedeuten? Eine ärztlich geleitete Badeanstalt ist doch offenbar nicht von Ihnen gemeint. Manche Entwicklungen der letzten Zeit lassen auch den Ausdruck „medizinischer Bademeister" als recht bedenklich erscheinen. So habe ich gehört, daß die im Nordwestdeutschen Verband der medizinischen Hilfsberufe zusammengeschlossenen Masseure jetzt einen Verband der Physiopraktiker gegründet haben. Ich will auf das Problem nicht näher eingehen. Den Sachkennern ist es bekannt, und wir wissen ja, daß die Wurzeln für solche Entwicklungen in England zu suchen sind.
    Zum Schluß stelle ich fest: Die Mehrheit des Ausschusses hat sich nach schwierigen Diskussionen, das soll nicht verschwiegen werden, mit Recht darauf beschränkt, die Ausbildung der betreffenden Berufsgruppen in ihren Grundzügen festzulegen, die Berufsbezeichnung an die vorgeschriebene Ausbildung zu knüpfen und bestimmte Aufgaben eben den so ausgebildeten Krankengymnasten und medizinisch-technischen Assistentinnen vorzubehalten, um Mißbräuche und Schädigungen zu verhindern.
    Ich würde es sehr bedauern, wenn die sozialdemokratische Fraktion diesen Gesetzen heute nicht zustimmte und damit nicht zur Erreichung des Endziels beitrüge. Die Regierungsvorlage, die im Arbeitsministerium vorbereitet wird — ich begrüße es, daß sie vorbereitet wird —, ist eine Ergänzung, aber keineswegs ein Ersatz für dieses Gesetz. Dieses Gesetz betrachten wir als einen guten Anfang für eine Neuordnung unter Anwendung der Erkenntnisse der modernen Medizin im Interesse einer guten Gesundheitspolitik.
    Wir werden den SPD-Antrag ablehnen, dem Gesetz aber in zweiter und dritter Lesung zustimmen.