Deutscher Bundestag
            46. Sitzung
            Bonn, den 17. Oktober 1958
            Inhalt:
            Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg
            Müller (Erbendorf) 2557 A
            Fragestunde (Drucksache 558) . . . . 2557 A
            Frage 1, Abg. Ritzel:
            Rechtzeitige Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1959
            Hartmann, Staatssekretär . . . . 2557 B Frage 4, Abg. Dr. Menzel:
            Korruptionsfälle in Bonner Ministerien; amtliche Einflußnahme auf die Presse
            Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2557 C Dr. Menzel (SPD) 2557 C
            Frage 5, Abg. Ritzel:
            Radioaktivität im Bereich der Bundesrepublik
            Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2557 D Ritzel (SPD) . 2558 B
            Frage 2, Abg. Dr. Mommer:
            Rückgabe des in den USA beschlagnahmten deutschen Vermögens
            Dr. von Brentano, Bundesminister . 2558 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2559 A Frage 6, Abg. Ritzel:
            Entschädigung von Eigentümern abgetretener Grundstücke zum Bau von Autobahnen
            Hartmann, Staatssekretär . . . . 2559 C
            Ritzel (SPD) 2559 D
            Frage 7, Abg. Dr. Menzel:
            Unterstützung von Werkzeitschriften durch das Bundespresse- und Informationsamt
            von Eckardt, Staatssekretär . . . . 2560 A Dr. Menzel (SPD) 2560 A
            Frage 8, Abg. Wienand:
            Finanzielle Belastung der Gemeinden im Raum der vorläufigen Hauptstadt Bonn
            Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 C Frage 9, Abg. Könen (Düsseldorf) :
            Mangelnde Betreuung von Opfern medizinischer Menschenversuche in KZ
            Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2561 B Frage 10, Abg. Hilbert:
            Abgeltung von Besatzungsschäden
            Hartmann, Staatssekretär . . . . 2561 D
            Frage 12, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen):
            Verbesserung der Anstellungs- und Beförderungsverhältnisse bei der Deutschen Bundesbahn
            Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2562 B Frage 14, Abg. Dr. Menzel:
            Auslieferungsersuchen der Bundesregierung im Fall Dr. Eisele
            Dr. von Brentano, Bundesminister . 2562 D
            II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958
            Frage 15, Abg. Leicht:
            Vorläufige Richtlinien zu § 115 des Bundesbeamtengesetzes
            Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 A Frage 18, Abg. Dr. Ratzel:
            Radioaktive Arzneimittel
            Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2563 D Frage 19, Abg. Bauer (Würzburg) :
            Errichtung eines Schießplatzes der Bundeswehr bei Berchtesgaden
            Dr. Rust, Staatssekretär . . . . . 2564 A Frage 20, Abg. Bauer (Würzburg) :
            Ungleiche Behandlung von Außen- und Binnenevakuierten
            Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 2564 B
            Frage 21, Abg. Bauer (Würzburg): Militärischer Schwerverkehr auf Bundesstraßen
            Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2564 D Frage 22, Abg. Dr. Ratzel:
            Unterstützung der Karlsruher Kernreaktor GmbH
            Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2565 B Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2565 D Frage 23, Abg. Paul:
            Lieferung von Funkgeräten für den Truppengebrauch an souveräne afrikanische Staaten
            Dr. von Brentano, Bundesminister . 2565 D Frage 24, Abg. Dr. Brecht:
            Gerüchte über eine Auflösung des
            Deutschen Bauzentrums e.V. in Köln
            Lücke, Bundesminister 2566 B
            Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 2566 C Frage 25, Abg. Dr. Mommer:
            Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung an Baustellen
            Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2566 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2567 A Frage 26, Abg. Schneider (Bremerhaven) :
            Wettbewerb in der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung
            Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2567 B Frage 28, Abg. Schneider (Bremerhaven) :
            Auswirkungen der holländischen
            Hafenbaupolitik
            Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2567 D Frage 29, Abg. Wegener:
            Wiederherstellung der Autobahnbrücke über das Lahntal bei Limburg
            Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2568 C Frage 31, Abg. Wehr:
            Repatriierung in der UdSSR befindlicher deutscher Staatsbürger
            Dr. von Brentano, Bundesminister . 2568 D
            Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Reform des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 434)
            Pohle (SPD) . . . . . . . . . 2569 C
            Blank, Bundesminister 2571 A, 2584 B, 2587 A
            Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2572 B
            Bazille (SPD) 2574 B
            Dr. Rutschke (FDP) . . . . 2576 B, 2584 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2577 D Rasch (SPD) . . . 2581 A, 2584 A, 2587 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2584 D Ritzel (SPD) 2585 C, 2587 B
            Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache 141); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 353) — Zweite und dritte Beratung —;
            Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 42); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 355) — Zweite und dritte Beratung —
            Lange (Essen) (SPD) . . 2588 C, 2593 C
            Dr. Stammberger (FDP) . 2590 D, 2593 D
            Frau Kalinke (DP) . . . 2592 A, 2596 D
            Frau Blohm (CDU/CSU) . 2593 B, 2594 D
            Lang (München) (CDU/CSU) . . . 2594 B
            Dr. Bärsch (SPD) 2595 A
            Dürr (FDP) 2596 A
            Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . 2597 C
            Nächste Sitzung 2597 D
            Anlagen 2599 A
            Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2557
            46. Sitzung
            Bonn, den 17. Oktober 1958
            Stenographischer Bericht
            Beginn: 9 Uhr
        
        
        
          
          
        Berichtigung
        Es ist zu lesen:
        41. Sitzung Seite 2424 (A) Zeile 25 statt „christliche": christlich-demokratische
        Anlage 1
        Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
        a) Beurlaubungen
        Graf Adelmann 31. 10.
        Frau Albertz 17. 10.
        Altmaier* 19. 10.
        Arndgen 17. 10.
        Dr. Baade 30. 10.
        Bauer (Würzburg)* 19. 10.
        Bauknecht 17. 10.
        Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10.
        Berberich 17. 10.
        Berkhan 30. 10.
        Birkelbach* 19. 10.
        Fürst von Bismarck 17. 10.
        Blachstein 18. 10.
        Frau Dr. Bleyler 17. 10.
        Dr. Böhm 2. 11.
        Frau Brauksiepe 17. 10.
        Bühler 17. 10.
        Burgemeister 17. 10.
        Frau Diemer-Nicolaus 24. 10.
        Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10.
        Dowidat 18. 10.
        Drachsler 17. 10.
        Dr. Eckhardt 17. 10.
        Eilers (Oldenburg) 17. 10.
        Engelbrecht-Greve 4. 11.
        Even (Köln)* 19. 10.
        Frehsee 5. 11.
        Dr. Friedensburg 17. 10.
        Fritz (Welzheim) 17. 10.
        Dr. Furler* 19. 10.
        Gaßmann 17. 10.
        Geritzmann 17. 10.
        Gerns* 19. 10.
        Frau Geisendörfer 18. 10.
        Giencke 25. 10.
        Dr. Gradl 17. 10.
        Dr. Greve 17. 10.
        Dr. Gülich 18. 10.
        Hahn 17. 10.
        Häussler 17. 10.
        Hellenbrock 17. 10.
        Frau Herklotz 23. 10.
        Heye* 19. 10.
        Hilbert 17. 10.
        Höcker 17. 10.
        Höfler* 19. 10.
        Frau Dr. Hubert* 19. 10.
        Illerhaus 17. 10.
        Jacobs* 19. 10.
        Jahn (Frankfurt) 31. 12.
        Jaksch 17. 10.
        Kalbitzer 25. 10.
        Kiesinger* 19. 10.
        Frau Kipp-Kaule 17. 10.
        Knobloch 17. 10.
        Koch 17. 10.
        Dr. Kopf* 19. 10.
        Dr. Königswarter 17. 10.
        Krammig 17. 10.
        Frau Dr. Kuchtner 17. 10.
        Kühn (Köln)* 19. 10.
        Leber 17. 10.
        Lenz (Brühl) 17. 10.
        Lenz (Trossingen) 9. 11.
        Dr. Leverkuehn* 19. 10.
        Dr. Löhr 17. 10.
        Lücker (München)* 19. 10.
        Maier (Freiburg) 22. 11.
        Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11.
        Mattick 17. 10.
        Frau Dr. Maxsein* 19. 10.
        Metzger* 19. 10.
        Müller (Worms) 17. 10.
        Neuburger 17. 10.
        Niederalt 10. 11.
        Odenthal 17. 10.
        Dr. Oesterle 17. 10.
        Ollenhauer 17. 10.
        Paul* 19. 10.
        Dr. Preusker 17. 10.
        Rasner 28. 10.
        Dr. Ratzel 17. 10.
        Frau Dr. Rehling* 19. 10.
        Rehs 22. 10.
        Reitzner 31. 12.
        Scheel 4. 11.
        Schlee 17. 10.
        Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10.
        Schmidt (Hamburg) 15. 11.
        Frau Schmitt (Fulda) 17. 10.
        Schneider (Hamburg) 17. 10.
        Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11.
        Schoettle 17. 10.
        Schütz (München)* 19. 10.
        Dr.-Ing. Seebohm 17. 10.
        Seidl (Dorfen)* 19. 10.
        Dr. Serres* 19. 10.
        Spitzmüller 30. 10.
        Dr. Stammberger 18. 10.
        Dr. Starke 17. 10.
        Dr. Steinmetz 10. 11.
        Stenger 17. 10.
        Dr. Stoltenberg 10. 11.
        Storch 17. 10.
        Sträter 17. 10.
        Dr. Vogel 10. 11.
        Wagner 17. 10.
        Dr. Wahl* 19. 10.
        Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10.
        Wehner 17. 10.
        Dr. Zimmer* 19. 10.
        b) Urlaubsanträge
        Dr. Kreyssig** 28. 10.
        Frau Nadig 7. 11.
        Frau Strobel** 28. 10.
        * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates
        ** für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments
        2600 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958
        Anlage 2 Umdruck 67
        Änderungsantrag des Abgeordneten Spitzmüller zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinischtechnischen Assistentin (Drucksachen 42, 355)
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. In § 16 Abs. 2
        a) erhält Nr. 1 folgende Fassung:
        „1. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes."
        b) wird folgende neue Nr. 1 a eingefügt:
        „1 a. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten im Ausnahmefall und nur vorübergehend unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung eines Arztes oder Zahnarztes nach vorhergegangener schriftlicher Meldung an das zuständige Gesundheitsamt."
        2. Nach § 23 wird folgender neuer § 23 a eingefügt:
        „§23a
        Die Bundesregierung wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 1965 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates neben den in § 16 Abs. 2 genannten weitere Ausnahmen von der Vorschrift des § 15 Abs. 1 zuzulassen, sofern dies im Interesse der Versorgung der Kranken unumgänglich ist."
        Bonn, den 19. Juni 1958
        Spitzmüller
        Anlage 3 Unidruck 73
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353)
        Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung:
        „§ 1
        Wer berufsmäßig in der Massage oder in der Krankengymnastik oder als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung ,Masseur' Masseur und medizinischer Bademeister' oder ,Krankengymnast' zu führen."
        2. In § 2 werden
        a) in Absatz 1 die Worte ,Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Masseur" oder „Krankengymnast" ' durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit nach § 1 Satz 1",
        b) in Absatz 2 die Worte „Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung ,Masseur und medizinischer Bademeister' " durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit in der Massage und als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt"
        ersetzt.
        Bonn, den 19. Juni 1958
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 4 Umdruck 74
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Druckachen 42, 355)
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. § 1 erhält folgende Fassung:
        ,§ 1
        Wer berufsmäßig auf dem Gebiet der medizinischen Technik tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung „medizinisch-technische Assistentin" zu führen.'
        2. In § 15
        a) beginnt Absatz 1 wie folgt:
        „(1) Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur in ärztlichem Auftrag ausgeübt werden:" ;
        b) wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt:
        „ (1 a) Die in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Tätigkeiten dürfen nur im Auftrage eines Arztes oder Zahnarztes, die in Absatz 1 Nr. 2 bis 5 bezeichneten Tätigkeiten nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." ;
        c) wird Absatz 3 gestrichen.
        3. In § 16
        a) werden in Absatz 1 die Worte „§ 15 Abs. 1 findet" durch die Worte „§ 1 findet" ersetzt;
        b) erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) § 1 findet ferner keine Anwendung auf
        1. Personen, die in der Praxis eines Arztes oder Zahnarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 5 bezeichneten Tätigkeiten,
        Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2601
        2. Personen, die in der Praxis eines Tierarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 1 und 5 bezeichneten Tätigkeiten."
        Bonn, den 19. Juni 1958
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 5 Umdruck 76
        Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353.)
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird der Klammervermerk „(§§ 9 bis 12)" geändert in „(§ 10)".
        2. § 16 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung:
        „ (2) Die Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 und 2 und § 18 Abs. 3 und 4 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Prüfung abgelegt worden ist.
        (3) Die Entscheidungen nach § 7 und § 14 Satz 2 und 3 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Anstalt liegt."
        Bonn, den 19. Juni 1958
        Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion
        Eilers (Oldenburg) und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion
        Anlage 6 Umdruck 128
        Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355)
        Der Bundestag wolle beschließen:
        § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
        „ (2) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen."
        Bonn, den 25. Juni 1958
        Lang (München)
        Dr. Franz
        Höcherl
        Dr. Aigner
        Bauer (Wasserburg) Bauereisen
        Demmelmeier
        Dr. Eckhardt
        Fuchs Funk
        Frau Geisendörfer
        Freiherr zu Guttenberg
        Dr. von Haniel-Niethammer
        Dr. Knorr
        Frau Dr. Kuchtner
        Lermer
        Meyer (Oppertshofen)
        Ruland
        Schütz (München)
        Seidl (Dorfen)
        Sühler Unertl Vogt
        Dr. Winter
        Dr. Zimmermann
        Anlage 7 Umdruck 129
        Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
        „ (3) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen."
        Bonn, den 25. Juni 1958
        Lang (München)
        Dr. Franz Höcherl
        Dr. Aigner
        Bauer (Wasserburg)
        Bauereisen Demmelmeier
        Dr. Eckhardt Fuchs
        Funk
        Frau Geisendörfer
        Freiherr zu Guttenberg
        Dr. von Haniel-Niethammer
        Dr. Knorr
        Frau Dr. Kuchtner
        Lermer
        Meyer (Oppertshofen)
        Ruland
        Schütz (München)
        Seidl (Dorfen)
        Sühler
        Unertl
        Vogt
        Dr. Winter
        Dr. Zimmermann
        2602 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958
        Anlage 8 Umdruck 165
        Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        § 21 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1959 in Kraft."
        Bonn, den 14. Oktober 1958
        Dr. Krone und Fraktion
        Ollenhauer und Fraktion
        Dr. Mende und Fraktion
        Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
        Anlage 9 Umdruck 166
        Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        In § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden die Zeitpunkte des Inkrafttretens vom „1. Januar 1959" und von „1. Januar 1961" geändert in: „1. Juli 1959" und „1. Juli 1961".
        Bonn, den 14. Oktober 1958
        Dr. Krone und Fraktion
        Ollenhauer und Fraktion
        Dr. Mende und Fraktion
        Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
        Anlage 10 Umdruck 167
        Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Steinbiß, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        In § 25 Abs. 2 wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens vom „1. Januar 1961" geändert in „1. Januar 1962".
        Bonn, den 15. Oktober 1958
        Frau Dr. Steinbiß Frau Blohm
        Ehren
        Dr. Elbrächter
        Frau Engländer Enk
        Horn
        Frau Dr. Pannhoff
        Dr. Reith
        Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Bärsch Junghans
        Frau Meyer-Laule Striebeck
        Frau Wolff (Berlin)
        Anlage 11
        Schriftliche Antwort
        des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 16):
        Trifft es zu, daß es beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Beirat für Fragen der Weinwirtschaft gibt, der die Bezeichnung Geheimer Weinrat" führt, und daß die Namen der Mitglieder dieses Beirats der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben werden?
        Ihre Frage erlaube ich mir, wie folgt zu beantworten:
        Beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht kein „Geheimer Weinrat". Auf Grund des § 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wurde 1950 ein Beratender Ausschuß für Fragen des deutschen Weinbaues und der Weinverwertung errichtet. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind von mir auf Vorschlag der Herren Minister für Landwirtschaft der weinbautreibenden Länder berufen worden. Der Ausschuß umfaßt z. Z. 11 Mitglieder, davon
        7 Vertreter der weinbaulichen Praxis, 2 Vertreter der Wissenschaft und
        2 Vertreter der Weinbauwirtschaftsberatung.
        In Vertretung
        Dr. Sonnemann
        Anlage 12
        Schriftliche Antwort
        des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 17):
        Ist der Herr Bundesernährungsminister bei der Deutschen Bundesbahn bzw. dem Herrn Bundesverkehrsminister vorstellig geworden mit dem Ziel, für die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen die gleiche Fahrpreisermäßigung zu erhalten, wie sie den Schülern der Landwirtschaftsschulen und auch den Schülern und Schülerinnen der landwirtschaftlichen Berufsschulen gewährt wird?
        Ich darf die Frage wie folgt beantworten:
        Ich habe mich in der Vergangenheit an den Herrn Bundesminister für Verkehr und an die Deutsche Bundesbahn — Hauptverwaltung — mit dem Ziele gewandt, die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen in den Genuß der Fahrpreisermäßigung der Schülerfahrkarten zu bringen.
        Meiner Bitte konnte jedoch nicht entsprochen werden, weil gemäß der einschlägigen Bestimmungen des Deutschen Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarifes als Voraussetzung eine Unterrichtsdauer von mindestens einem Jahr gefordert wird. Einzelheiten bitte ich aus der beigefügten Ablichtung zu entnehmen *). Die Deutsche Bundesbahn ist unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse bei den Landwirtschaftsschulen den
        *) s. Deutscher Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarif, Teil II, Tarifstelle D VII a Ziffer 1 c).
        Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2603
        Wünschen der Landwirtschaftsschüler bereits dadurch entgegengekommen, daß sie die Teilung der Mindestschulzeit in zwei Winterhalbjahre zugelassen hat. Eine weitere Änderung der Tarifbestimmungen wurde wegen der zahlreichen Berufungsmöglichkeiten abgelehnt, zumal ähnliche Verhältnisse wie bei den Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen, z. B. auch bei Frauenfachschulen vorliegen, die neben dem Vollunterricht noch 2-6monatige Kurse abhalten.
        Bei dieser Gelegenheit wurde auch darauf hingewiesen, daß den landwirtschaftlichen Bedürfnissen auf dem Gebiet des Güterverkehrs durch zahlreiche Tarifermäßigungen bereits Rechnung getragen würde, so z. B. bei Düngemitteln, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Zuckerrüben, Zucker, Wein, Futtermitteln, Torf, Milch, und daß angesichts der ungünstigen wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn weitere Ausnahmeregelungen zugunsten der Landwirtschaft nicht mehr gewährt werden könnten, zumal nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn die Einnahmen aus dem Schülerverkehr die Selbstkosten bei weitem nicht deckten.
        Da die wirtschaftliche Lage der Bundesbahn insbesondere durch die ungünstige Entwicklung des Güterverkehrs während des letzten Jahres erneut eine Verschlechterung erfahren hat, kann auch in nächster Zukunft nicht mit einer Ausdehnung der Schülerfahrkarten auf die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen gerechnet werden.
        In Vertretung Dr. Sonnemann
        Anlage 13
        Schriftliche Antwort
        des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558 Frage 27) :
        Wie beurteilt der Herr Bundesernährungsminister die derzeitige Lage der deutschen Fischwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der für die deutsche Hochseefischerei entstandenen schwierigen Situation nach der Neufestsetzung der 12-SeemeilenGrenze durch Island, und welche Maßnahmen gedenkt er zur Behebung dieser Schwierigkeiten zu ergreifen?
        Die Frage wird Wie folgt beantwortet:
        1. Über die Lage der Fischwirtschaft habe ich den Haushaltsausschuß und den Ernährungsausschuß des Bundestages mit einem ausführlichen Bericht vom 28. Januar 1958 unterrichtet. Dieser Bericht wurde bereits bei der Erörterung des Einzelplans 10 für das Rechnungsjahr 1958 berücksichtigt.
        2. Gegenüber dem Lagebericht vom 28. Januar 1958 haben sich in der Zwischenzeit für die Fischwirtschaft folgende Veränderungen ergeben:
        a) Obwohl bei der Internationalen Seerechtskonferenz, die im Frühjahr d. J. in Genf stattfand, noch keine Einigung über die künftige Breite des Küstenmeeres und eine etwa anschließende Fischereizone
        erzielt wurde und daher nach deutscher Auffassung die herkömmliche Begrenzung des Küstenmeeres —3 Seemeilen — weiterhin gilt, nahm Island durch einseitige Erklärung ab 1. September 1958 eine Fischereizone von 12 sm in Anspruch.
        Gegen dieses Vorgehen hat neben anderen Staaten auch die Bundesrepublik zweimal energisch protestiert. Bei Verhandlungen über einen Kompromiß, um den sich die NATO nachhaltig bemühte, hat eine Delegation der Bundesregierung mitgewirkt. Die nahezu dreiwöchigen Verhandlungen in Paris führten aber leider zu keinem Ergebnis. Die Bundesregierung sah sich deshalb zu ihrem Bedauern genötigt, der Hochseefischerei zu empfehlen, zunächst die 12-Seemeilenzone um Island zu meiden, da sie weder Schutz noch Schadensersatz bei einer etwaigen Aufbringung von Fischereifahrzeugen leisten könne. Die Bundesregierung hofft, daß die Frage der Breite des Küstenmeeres und einer etwa anschließenden Fischereizone bei einer zweiten Internationalen Seerechtskonferenz, die voraussichtlich im nächsten Jahr stattfindet, endgültig geregelt werden kann.
        Nach einem Gutachten der meinem Ministerium unterstehenden Bundesforschungsanstalt für Fischerei wird der Fangausfall unserer Hochseefischerei durch die Erklärung der 12-Seemeilenzone um Island voraussichtlich rd. 15 000 t jährlich betragen; das sind etwa 10% der bisherigen Durchschnittsfangerträge aus isländischen Gewässern. Wenn auch dieser Fangausfall durch Erschließung neuer Fanggründe, die mit Unterstützung des Bundes bereits in Angriff genommen wurde, zum Teil ausgeglichen werden kann, so muß doch befürchtet werden, daß das einseitige Vorgehen Islands eine Kettenreaktion anderer Länder auslöst, vor deren Küsten ebenfalls eine bedeutende Hochseefischerei der Bundesrepublik stattfindet. Sollte dieser Fall eintreten, so würde unsere Hochseefischerei nach dem Gutachten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei einen Fangausfall von über 50 000 t jährlich erleiden; das sind rd. 10% der Durchschnittsanlandungen der Hochseefischerei in den letzten Jahren. Dieser Fangausfall könnte noch erheblich größer werden, wenn die bisherige Erwärmung des Nordmeeres sich rückläufig entwickeln sollte. Hierüber kann sich die Bundesforschungsanstalt für Fischerei naturgemäß noch nicht näher äußern.
        Die Bundesregierung hofft, daß alle die Länder, die eine Erweiterung ihrer Fischereigrenzen erwägen, zunächst das Ergebnis der beabsichtigten zweiten Internationalen Seerechtskonferenz abwarten. Sie wird sich hierfür im Einvernehmen mit anderen interessierten Ländern nachdrücklich einsetzen.
        b) Unsere Fischwirtschaft wurde in den letzten Jahren neben einer Reihe von anderen Faktoren durch den schlechteren Ausfall der Heringssaison, die in der Zeit von Juli bis November stattfindet und die die Haupteinnahmequelle der Hochseefischerei darstellt, betroffen. Hierbei handelt es sich um negative Einflüsse hydrographischer und biologischer Natur, aber auch um ungünstige Wetterverhältnisse, die die Fangtätigkeit beeinträchtigten.
        2604 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958
        Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Hochseefischerei in der Zeit von Januar bis September 1958 ein Rückgang des Fangertrages um rd. 30 000 t zu verzeichnen, der im wesentlichen auf den schlechteren Ausfall der Heringsfischerei zurückzuführen ist. Die verminderten Anlandungen haben aber eine Preissteigerung bewirkt, so daß die Erzeugererlöse der Hochseefischerei im Vergleich zum Vorjahr in der Zeit von Januar bis September 1958 um rd. 18 Mio DM anstiegen. Wenn auch davon ausgegangen werden kann, daß dieser Mehrerlös durch die beträchtlich erhöhten Betriebskosten aufgezehrt wurde, so hat sich doch die Lage, soweit es sich um den mengenmäßigen Rückgang der Fangerträge handelt, gegenüber dem Vorjahr nicht verschlechtert.
        Die übrigen Faktoren, die die Lage der Fischwirtschaft beeinträchtigten und weiterhin beeinträchtigen, habe ich in meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 näher angeführt. Die Hochseefischerei hat immer noch nicht die Auswirkungen des letzten Krieges überwinden können, in dem nicht nur die Flotte, sondern auch die Landanlagen größtenteils zerstört wurden. Hierüber darf der schnelle Wiederaufbau der Flotte nicht hinwegtäuschen, da er zum überwiegenden Teil mit Fremdkapital durchgeführt wurde. In meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 habe ich näher erläutert, welche Schlußfolgerungen im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Fischwirtschaft gezogen werden müssen. Neben einer Rationalisierung handelt es sich hierbei vor allem um eine Neuordnung des Marktgeschehens.
        Dem Verlust von Fanggebieten bemühte sich die Bundesregierung vorausschauend dadurch zu begegnen, daß bereits im Einzelplan 10 für das Rechnungsjahr 1958 Mittel für das Aufsuchen neuer Fanggebiete bereitgestellt wurden. Außerdem wurde der Einsatz des Fischereiforschungsschiffes „Anton Dohrn" in dieser Richtung intensiviert. Durch die bisherigen Versuchsreisen wurden bereits positive Ergebnisse erzielt. Das Zusammenwirken von Praxis und Wissenschaft hat sich bewährt. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, daß auch im Voranschlag des Einzelplans 10 für 1959 wieder ein namhafter Betrag zur Erschließung neuer Fanggebiete von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus ist die Fischwirtschaft bereits seit Jahren in das Zinsverbilligungsprogramm einbezogen worden. Diese Maßnahme soll fortgesetzt werden. Schließlich habe ich erreicht, daß auch aus ERP-Rückflußmitteln Kredite für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Fischereiflotte zu tragbaren Bedingungen gegeben werden. Es handelt sich hierbei um ein mehrjähriges Programm. Außerdem wurden auf den ERP-Fonds beträchtliche Bürgschaften zum Ausbau des Absatznetzes übernommen, die erst kürzlich erweitert worden sind.
        Die Entwicklung der Fischwirtschaft wird von mir mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Ich nehme an, daß sich der Ernährungsausschuß und der Haushaltsausschuß des Bundestages in nächster Zeit näher mit den Problemen dieses Wirtschaftszweiges befassen werden.
        In Vertretung
        Dr. Sonnemann