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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg Müller (Erbendorf) 2557 A Fragestunde (Drucksache 558) . . . . 2557 A Frage 1, Abg. Ritzel: Rechtzeitige Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1959 Hartmann, Staatssekretär . . . . 2557 B Frage 4, Abg. Dr. Menzel: Korruptionsfälle in Bonner Ministerien; amtliche Einflußnahme auf die Presse Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2557 C Dr. Menzel (SPD) 2557 C Frage 5, Abg. Ritzel: Radioaktivität im Bereich der Bundesrepublik Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2557 D Ritzel (SPD) . 2558 B Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Rückgabe des in den USA beschlagnahmten deutschen Vermögens Dr. von Brentano, Bundesminister . 2558 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2559 A Frage 6, Abg. Ritzel: Entschädigung von Eigentümern abgetretener Grundstücke zum Bau von Autobahnen Hartmann, Staatssekretär . . . . 2559 C Ritzel (SPD) 2559 D Frage 7, Abg. Dr. Menzel: Unterstützung von Werkzeitschriften durch das Bundespresse- und Informationsamt von Eckardt, Staatssekretär . . . . 2560 A Dr. Menzel (SPD) 2560 A Frage 8, Abg. Wienand: Finanzielle Belastung der Gemeinden im Raum der vorläufigen Hauptstadt Bonn Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 C Frage 9, Abg. Könen (Düsseldorf) : Mangelnde Betreuung von Opfern medizinischer Menschenversuche in KZ Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2561 B Frage 10, Abg. Hilbert: Abgeltung von Besatzungsschäden Hartmann, Staatssekretär . . . . 2561 D Frage 12, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen): Verbesserung der Anstellungs- und Beförderungsverhältnisse bei der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2562 B Frage 14, Abg. Dr. Menzel: Auslieferungsersuchen der Bundesregierung im Fall Dr. Eisele Dr. von Brentano, Bundesminister . 2562 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Frage 15, Abg. Leicht: Vorläufige Richtlinien zu § 115 des Bundesbeamtengesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 A Frage 18, Abg. Dr. Ratzel: Radioaktive Arzneimittel Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2563 D Frage 19, Abg. Bauer (Würzburg) : Errichtung eines Schießplatzes der Bundeswehr bei Berchtesgaden Dr. Rust, Staatssekretär . . . . . 2564 A Frage 20, Abg. Bauer (Würzburg) : Ungleiche Behandlung von Außen- und Binnenevakuierten Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 2564 B Frage 21, Abg. Bauer (Würzburg): Militärischer Schwerverkehr auf Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2564 D Frage 22, Abg. Dr. Ratzel: Unterstützung der Karlsruher Kernreaktor GmbH Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2565 B Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2565 D Frage 23, Abg. Paul: Lieferung von Funkgeräten für den Truppengebrauch an souveräne afrikanische Staaten Dr. von Brentano, Bundesminister . 2565 D Frage 24, Abg. Dr. Brecht: Gerüchte über eine Auflösung des Deutschen Bauzentrums e.V. in Köln Lücke, Bundesminister 2566 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 2566 C Frage 25, Abg. Dr. Mommer: Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung an Baustellen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2566 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2567 A Frage 26, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Wettbewerb in der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2567 B Frage 28, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auswirkungen der holländischen Hafenbaupolitik Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2567 D Frage 29, Abg. Wegener: Wiederherstellung der Autobahnbrücke über das Lahntal bei Limburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2568 C Frage 31, Abg. Wehr: Repatriierung in der UdSSR befindlicher deutscher Staatsbürger Dr. von Brentano, Bundesminister . 2568 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Reform des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 434) Pohle (SPD) . . . . . . . . . 2569 C Blank, Bundesminister 2571 A, 2584 B, 2587 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2572 B Bazille (SPD) 2574 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . 2576 B, 2584 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2577 D Rasch (SPD) . . . 2581 A, 2584 A, 2587 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2584 D Ritzel (SPD) 2585 C, 2587 B Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache 141); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 353) — Zweite und dritte Beratung —; Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 42); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 355) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) . . 2588 C, 2593 C Dr. Stammberger (FDP) . 2590 D, 2593 D Frau Kalinke (DP) . . . 2592 A, 2596 D Frau Blohm (CDU/CSU) . 2593 B, 2594 D Lang (München) (CDU/CSU) . . . 2594 B Dr. Bärsch (SPD) 2595 A Dürr (FDP) 2596 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . 2597 C Nächste Sitzung 2597 D Anlagen 2599 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2557 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung Seite 2424 (A) Zeile 25 statt „christliche": christlich-demokratische Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Frau Albertz 17. 10. Altmaier* 19. 10. Arndgen 17. 10. Dr. Baade 30. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Bauknecht 17. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berberich 17. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Frau Dr. Bleyler 17. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 17. 10. Bühler 17. 10. Burgemeister 17. 10. Frau Diemer-Nicolaus 24. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Dowidat 18. 10. Drachsler 17. 10. Dr. Eckhardt 17. 10. Eilers (Oldenburg) 17. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Dr. Friedensburg 17. 10. Fritz (Welzheim) 17. 10. Dr. Furler* 19. 10. Gaßmann 17. 10. Geritzmann 17. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Giencke 25. 10. Dr. Gradl 17. 10. Dr. Greve 17. 10. Dr. Gülich 18. 10. Hahn 17. 10. Häussler 17. 10. Hellenbrock 17. 10. Frau Herklotz 23. 10. Heye* 19. 10. Hilbert 17. 10. Höcker 17. 10. Höfler* 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Illerhaus 17. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Jaksch 17. 10. Kalbitzer 25. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Knobloch 17. 10. Koch 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Dr. Königswarter 17. 10. Krammig 17. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Leber 17. 10. Lenz (Brühl) 17. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Mattick 17. 10. Frau Dr. Maxsein* 19. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Niederalt 10. 11. Odenthal 17. 10. Dr. Oesterle 17. 10. Ollenhauer 17. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 17. 10. Rasner 28. 10. Dr. Ratzel 17. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Schlee 17. 10. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Schneider (Hamburg) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schoettle 17. 10. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfen)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Dr. Starke 17. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Stenger 17. 10. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 17. 10. Sträter 17. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10. Wehner 17. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Kreyssig** 28. 10. Frau Nadig 7. 11. Frau Strobel** 28. 10. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 2600 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 2 Umdruck 67 Änderungsantrag des Abgeordneten Spitzmüller zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinischtechnischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 Abs. 2 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes." b) wird folgende neue Nr. 1 a eingefügt: „1 a. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten im Ausnahmefall und nur vorübergehend unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung eines Arztes oder Zahnarztes nach vorhergegangener schriftlicher Meldung an das zuständige Gesundheitsamt." 2. Nach § 23 wird folgender neuer § 23 a eingefügt: „§23a Die Bundesregierung wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 1965 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates neben den in § 16 Abs. 2 genannten weitere Ausnahmen von der Vorschrift des § 15 Abs. 1 zuzulassen, sofern dies im Interesse der Versorgung der Kranken unumgänglich ist." Bonn, den 19. Juni 1958 Spitzmüller Anlage 3 Unidruck 73 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Wer berufsmäßig in der Massage oder in der Krankengymnastik oder als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung ,Masseur' Masseur und medizinischer Bademeister' oder ,Krankengymnast' zu führen." 2. In § 2 werden a) in Absatz 1 die Worte ,Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Masseur" oder „Krankengymnast" ' durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit nach § 1 Satz 1", b) in Absatz 2 die Worte „Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung ,Masseur und medizinischer Bademeister' " durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit in der Massage und als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 74 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Druckachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: ,§ 1 Wer berufsmäßig auf dem Gebiet der medizinischen Technik tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung „medizinisch-technische Assistentin" zu führen.' 2. In § 15 a) beginnt Absatz 1 wie folgt: „(1) Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur in ärztlichem Auftrag ausgeübt werden:" ; b) wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Die in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Tätigkeiten dürfen nur im Auftrage eines Arztes oder Zahnarztes, die in Absatz 1 Nr. 2 bis 5 bezeichneten Tätigkeiten nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." ; c) wird Absatz 3 gestrichen. 3. In § 16 a) werden in Absatz 1 die Worte „§ 15 Abs. 1 findet" durch die Worte „§ 1 findet" ersetzt; b) erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) § 1 findet ferner keine Anwendung auf 1. Personen, die in der Praxis eines Arztes oder Zahnarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 5 bezeichneten Tätigkeiten, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2601 2. Personen, die in der Praxis eines Tierarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 1 und 5 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 76 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353.) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird der Klammervermerk „(§§ 9 bis 12)" geändert in „(§ 10)". 2. § 16 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 und 2 und § 18 Abs. 3 und 4 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Prüfung abgelegt worden ist. (3) Die Entscheidungen nach § 7 und § 14 Satz 2 und 3 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Anstalt liegt." Bonn, den 19. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Eilers (Oldenburg) und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 6 Umdruck 128 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 7 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann 2602 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 8 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 21 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1959 in Kraft." Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden die Zeitpunkte des Inkrafttretens vom „1. Januar 1959" und von „1. Januar 1961" geändert in: „1. Juli 1959" und „1. Juli 1961". Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 167 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Steinbiß, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 2 wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens vom „1. Januar 1961" geändert in „1. Januar 1962". Bonn, den 15. Oktober 1958 Frau Dr. Steinbiß Frau Blohm Ehren Dr. Elbrächter Frau Engländer Enk Horn Frau Dr. Pannhoff Dr. Reith Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Bärsch Junghans Frau Meyer-Laule Striebeck Frau Wolff (Berlin) Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 16): Trifft es zu, daß es beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Beirat für Fragen der Weinwirtschaft gibt, der die Bezeichnung Geheimer Weinrat" führt, und daß die Namen der Mitglieder dieses Beirats der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben werden? Ihre Frage erlaube ich mir, wie folgt zu beantworten: Beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht kein „Geheimer Weinrat". Auf Grund des § 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wurde 1950 ein Beratender Ausschuß für Fragen des deutschen Weinbaues und der Weinverwertung errichtet. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind von mir auf Vorschlag der Herren Minister für Landwirtschaft der weinbautreibenden Länder berufen worden. Der Ausschuß umfaßt z. Z. 11 Mitglieder, davon 7 Vertreter der weinbaulichen Praxis, 2 Vertreter der Wissenschaft und 2 Vertreter der Weinbauwirtschaftsberatung. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 17): Ist der Herr Bundesernährungsminister bei der Deutschen Bundesbahn bzw. dem Herrn Bundesverkehrsminister vorstellig geworden mit dem Ziel, für die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen die gleiche Fahrpreisermäßigung zu erhalten, wie sie den Schülern der Landwirtschaftsschulen und auch den Schülern und Schülerinnen der landwirtschaftlichen Berufsschulen gewährt wird? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Ich habe mich in der Vergangenheit an den Herrn Bundesminister für Verkehr und an die Deutsche Bundesbahn — Hauptverwaltung — mit dem Ziele gewandt, die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen in den Genuß der Fahrpreisermäßigung der Schülerfahrkarten zu bringen. Meiner Bitte konnte jedoch nicht entsprochen werden, weil gemäß der einschlägigen Bestimmungen des Deutschen Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarifes als Voraussetzung eine Unterrichtsdauer von mindestens einem Jahr gefordert wird. Einzelheiten bitte ich aus der beigefügten Ablichtung zu entnehmen *). Die Deutsche Bundesbahn ist unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse bei den Landwirtschaftsschulen den *) s. Deutscher Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarif, Teil II, Tarifstelle D VII a Ziffer 1 c). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2603 Wünschen der Landwirtschaftsschüler bereits dadurch entgegengekommen, daß sie die Teilung der Mindestschulzeit in zwei Winterhalbjahre zugelassen hat. Eine weitere Änderung der Tarifbestimmungen wurde wegen der zahlreichen Berufungsmöglichkeiten abgelehnt, zumal ähnliche Verhältnisse wie bei den Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen, z. B. auch bei Frauenfachschulen vorliegen, die neben dem Vollunterricht noch 2-6monatige Kurse abhalten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch darauf hingewiesen, daß den landwirtschaftlichen Bedürfnissen auf dem Gebiet des Güterverkehrs durch zahlreiche Tarifermäßigungen bereits Rechnung getragen würde, so z. B. bei Düngemitteln, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Zuckerrüben, Zucker, Wein, Futtermitteln, Torf, Milch, und daß angesichts der ungünstigen wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn weitere Ausnahmeregelungen zugunsten der Landwirtschaft nicht mehr gewährt werden könnten, zumal nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn die Einnahmen aus dem Schülerverkehr die Selbstkosten bei weitem nicht deckten. Da die wirtschaftliche Lage der Bundesbahn insbesondere durch die ungünstige Entwicklung des Güterverkehrs während des letzten Jahres erneut eine Verschlechterung erfahren hat, kann auch in nächster Zukunft nicht mit einer Ausdehnung der Schülerfahrkarten auf die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen gerechnet werden. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558 Frage 27) : Wie beurteilt der Herr Bundesernährungsminister die derzeitige Lage der deutschen Fischwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der für die deutsche Hochseefischerei entstandenen schwierigen Situation nach der Neufestsetzung der 12-SeemeilenGrenze durch Island, und welche Maßnahmen gedenkt er zur Behebung dieser Schwierigkeiten zu ergreifen? Die Frage wird Wie folgt beantwortet: 1. Über die Lage der Fischwirtschaft habe ich den Haushaltsausschuß und den Ernährungsausschuß des Bundestages mit einem ausführlichen Bericht vom 28. Januar 1958 unterrichtet. Dieser Bericht wurde bereits bei der Erörterung des Einzelplans 10 für das Rechnungsjahr 1958 berücksichtigt. 2. Gegenüber dem Lagebericht vom 28. Januar 1958 haben sich in der Zwischenzeit für die Fischwirtschaft folgende Veränderungen ergeben: a) Obwohl bei der Internationalen Seerechtskonferenz, die im Frühjahr d. J. in Genf stattfand, noch keine Einigung über die künftige Breite des Küstenmeeres und eine etwa anschließende Fischereizone erzielt wurde und daher nach deutscher Auffassung die herkömmliche Begrenzung des Küstenmeeres —3 Seemeilen — weiterhin gilt, nahm Island durch einseitige Erklärung ab 1. September 1958 eine Fischereizone von 12 sm in Anspruch. Gegen dieses Vorgehen hat neben anderen Staaten auch die Bundesrepublik zweimal energisch protestiert. Bei Verhandlungen über einen Kompromiß, um den sich die NATO nachhaltig bemühte, hat eine Delegation der Bundesregierung mitgewirkt. Die nahezu dreiwöchigen Verhandlungen in Paris führten aber leider zu keinem Ergebnis. Die Bundesregierung sah sich deshalb zu ihrem Bedauern genötigt, der Hochseefischerei zu empfehlen, zunächst die 12-Seemeilenzone um Island zu meiden, da sie weder Schutz noch Schadensersatz bei einer etwaigen Aufbringung von Fischereifahrzeugen leisten könne. Die Bundesregierung hofft, daß die Frage der Breite des Küstenmeeres und einer etwa anschließenden Fischereizone bei einer zweiten Internationalen Seerechtskonferenz, die voraussichtlich im nächsten Jahr stattfindet, endgültig geregelt werden kann. Nach einem Gutachten der meinem Ministerium unterstehenden Bundesforschungsanstalt für Fischerei wird der Fangausfall unserer Hochseefischerei durch die Erklärung der 12-Seemeilenzone um Island voraussichtlich rd. 15 000 t jährlich betragen; das sind etwa 10% der bisherigen Durchschnittsfangerträge aus isländischen Gewässern. Wenn auch dieser Fangausfall durch Erschließung neuer Fanggründe, die mit Unterstützung des Bundes bereits in Angriff genommen wurde, zum Teil ausgeglichen werden kann, so muß doch befürchtet werden, daß das einseitige Vorgehen Islands eine Kettenreaktion anderer Länder auslöst, vor deren Küsten ebenfalls eine bedeutende Hochseefischerei der Bundesrepublik stattfindet. Sollte dieser Fall eintreten, so würde unsere Hochseefischerei nach dem Gutachten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei einen Fangausfall von über 50 000 t jährlich erleiden; das sind rd. 10% der Durchschnittsanlandungen der Hochseefischerei in den letzten Jahren. Dieser Fangausfall könnte noch erheblich größer werden, wenn die bisherige Erwärmung des Nordmeeres sich rückläufig entwickeln sollte. Hierüber kann sich die Bundesforschungsanstalt für Fischerei naturgemäß noch nicht näher äußern. Die Bundesregierung hofft, daß alle die Länder, die eine Erweiterung ihrer Fischereigrenzen erwägen, zunächst das Ergebnis der beabsichtigten zweiten Internationalen Seerechtskonferenz abwarten. Sie wird sich hierfür im Einvernehmen mit anderen interessierten Ländern nachdrücklich einsetzen. b) Unsere Fischwirtschaft wurde in den letzten Jahren neben einer Reihe von anderen Faktoren durch den schlechteren Ausfall der Heringssaison, die in der Zeit von Juli bis November stattfindet und die die Haupteinnahmequelle der Hochseefischerei darstellt, betroffen. Hierbei handelt es sich um negative Einflüsse hydrographischer und biologischer Natur, aber auch um ungünstige Wetterverhältnisse, die die Fangtätigkeit beeinträchtigten. 2604 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Hochseefischerei in der Zeit von Januar bis September 1958 ein Rückgang des Fangertrages um rd. 30 000 t zu verzeichnen, der im wesentlichen auf den schlechteren Ausfall der Heringsfischerei zurückzuführen ist. Die verminderten Anlandungen haben aber eine Preissteigerung bewirkt, so daß die Erzeugererlöse der Hochseefischerei im Vergleich zum Vorjahr in der Zeit von Januar bis September 1958 um rd. 18 Mio DM anstiegen. Wenn auch davon ausgegangen werden kann, daß dieser Mehrerlös durch die beträchtlich erhöhten Betriebskosten aufgezehrt wurde, so hat sich doch die Lage, soweit es sich um den mengenmäßigen Rückgang der Fangerträge handelt, gegenüber dem Vorjahr nicht verschlechtert. Die übrigen Faktoren, die die Lage der Fischwirtschaft beeinträchtigten und weiterhin beeinträchtigen, habe ich in meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 näher angeführt. Die Hochseefischerei hat immer noch nicht die Auswirkungen des letzten Krieges überwinden können, in dem nicht nur die Flotte, sondern auch die Landanlagen größtenteils zerstört wurden. Hierüber darf der schnelle Wiederaufbau der Flotte nicht hinwegtäuschen, da er zum überwiegenden Teil mit Fremdkapital durchgeführt wurde. In meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 habe ich näher erläutert, welche Schlußfolgerungen im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Fischwirtschaft gezogen werden müssen. Neben einer Rationalisierung handelt es sich hierbei vor allem um eine Neuordnung des Marktgeschehens. Dem Verlust von Fanggebieten bemühte sich die Bundesregierung vorausschauend dadurch zu begegnen, daß bereits im Einzelplan 10 für das Rechnungsjahr 1958 Mittel für das Aufsuchen neuer Fanggebiete bereitgestellt wurden. Außerdem wurde der Einsatz des Fischereiforschungsschiffes „Anton Dohrn" in dieser Richtung intensiviert. Durch die bisherigen Versuchsreisen wurden bereits positive Ergebnisse erzielt. Das Zusammenwirken von Praxis und Wissenschaft hat sich bewährt. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, daß auch im Voranschlag des Einzelplans 10 für 1959 wieder ein namhafter Betrag zur Erschließung neuer Fanggebiete von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus ist die Fischwirtschaft bereits seit Jahren in das Zinsverbilligungsprogramm einbezogen worden. Diese Maßnahme soll fortgesetzt werden. Schließlich habe ich erreicht, daß auch aus ERP-Rückflußmitteln Kredite für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Fischereiflotte zu tragbaren Bedingungen gegeben werden. Es handelt sich hierbei um ein mehrjähriges Programm. Außerdem wurden auf den ERP-Fonds beträchtliche Bürgschaften zum Ausbau des Absatznetzes übernommen, die erst kürzlich erweitert worden sind. Die Entwicklung der Fischwirtschaft wird von mir mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Ich nehme an, daß sich der Ernährungsausschuß und der Haushaltsausschuß des Bundestages in nächster Zeit näher mit den Problemen dieses Wirtschaftszweiges befassen werden. In Vertretung Dr. Sonnemann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    „Mit welchen Mehraufwendungen im Haushaltsplan rechnet die Bundesregierung bei der Reform des Bundesversorgungsgesetzes?", nach meinen stenographischen Notizen erklärt, daß noch keine näheren Angaben über Mehraufwendungen gemacht werden könnten. Vorher, bei einer allgemeinen Erörterung der Großen Anfrage, hat der Herr Bundesminister erklärt, daß keine sachliche Notwendigkeit für Milliardenausgaben erkennbar sei.
    Es gehört zum Wesen der Großen Anfrage, daß auf sie auch eine Antwort, und zwar eine faßbare Antwort mit nachweisbaren Tatsachen erteilt wird. Der Erhalt einer solchen Antwort ist eben der Inhalt unseres Begehrens. Nachdem Sie nicht im Detail geantwortet haben, Herr Bundesminister, möchte ich mir gestatten, einige wenige Fragen an Sie zu richten.
    Da der Bundestag von der Bundesregierung im gegenwärtigen Stadium nicht über die Gestaltung des Haushaltsplans 1959 orientiert wird, sind wir auf Pressemitteilungen angewiesen. Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Hartmann hat heute morgen in bezug auf die Termine zur Einbringung des Bundeshaushalts 1959 beruhigende Zusicherungen gegeben. Wenn wir aber nach dem Inhalt des Bundeshaushalts fragen, dann sind wir, wie gesagt, auf Presseberichte angewiesen. Ich stütze mich dabei vorsichtigerweise auf Zeitungen der Regierungskoalition, im vorliegenden Fall auf einen Bericht in der „Bonner" oder „Kölnischen Rundschau." Dort heißt es, es verlaute — offensichtlich aus dem Bundesfinanzministerium —, daß die Anforderungen der Ressorts zur Gestaltung des Bundeshaushalts 1959 eine Gesamtendsumme von 45 Milliarden DM gebracht hätten und daß in den Vor-



    Ritzel
    besprechungen — von denen der Herr Staatssekretär im Bundesfinanzministerium heute morgen ohne Inhaltsangabe auch gesprochen hat — 2 Milliarden DM gestrichen worden seien. Nach der Absicht des Bundesfinanzministeriums sollen laut Presseberichten weitere 1,8 Milliarden DM, im ganzen also 3,8 Milliarden DM gestrichen werden.
    Nun, Herr Bundesarbeitsminister, meine Frage: Mit welchen Mehraufwendungen im Rahmen des jetzigen Standes und der ursprünglichen Anforderungen rechnet Ihr Ministerium in bezug auf eine Reform des Bundesversorgungsgesetzes? Diese Frage hätten Sie, verehrter Herr Minister, auf Grund der Großen Anfrage heute dem Parlament beantworten müssen. Da sie nicht beantwortet worden ist, erlaube ich mir, die spezielle Frage noch einmal in Erinnerung zu bringen.
    Nach den Erklärungen, die der Herr Bundesarbeitsminister zu Frage 1 hier gegeben hat, ist mit einem Gesetzentwurf zur Reform des Bundesversorgungsgesetzes erst Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Die Frage nach der Kostenhöhe ist unbeantwortet geblieben.
    Wenn ein Gesetzentwurf Anfang 1959 dem Hohen Hause vorgelegt wird, dann bedeutet das nach allen Erfahrungen, daß er als Gesetz günstigstenfalls, wenn er keine rückwirkende Kraft erhält, zum 1. April 1959, also zu Beginn des neuen Haushaltsjahres, in Kraft gesetzt werden kann.
    Aus Kreisen der Bundesregierung sind auch Stimmen lautgeworden, daß keine Möglichkeit gesehen werde, etwa eine — na, sagen wir es auf gut Deutsch — Abschlagszahlung auf die zu erwartende künftige Reform zu geben. Man hört auch, daß keine erheblichen Mittel, weder für eine Abschlagszahlung noch für eine wirklich nennenswerte Reform der Bundesversorgung, zur Verfügung stünden. Heute morgen las ich eine Notiz über nicht angeschaffte Schützenpanzer. Es sind sehr erhebliche Beträge im Einzelplan 14, die es sehr wohl erlauben würden, den Kriegsbeschädigten zweier Weltkriege und den Hinterbliebenen eine Zuwendung bis zum Eintreten einer wirklich wirksamen Reform zu machen.

    (Zuruf von der Mitte: Das ist billig! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    — Wir werden Ihnen Gelegenheit geben, über die Frage der Finanzierung in den Ausschußberatungen noch ein Wort zu sagen. — Herrn Kollegen Maucher, der vorher dankenswerterweise die 5. Novelle in Erinnerung gebracht hat, darf ich ebenso wie das ganze Hohe Haus darauf hinweisen, unter welchen Geburtswehen damals die Bewilligungen zustande kamen, die mit dem 1. April 1957 — wenn ich mich nicht irre — wirksam wurden.
    Frau Kollegin Dr. Probst, muß ich Sie an Ihren eigenen Leidensweg, an Ihren Kampf mit Ihrer Fraktion, mit Ihren Haushaltsexperten erinnern? Muß ich Sie daran erinnern, daß der Herr Bundesfinanzminister von einst, Herr Schäffer, den Betrag von, wenn ich nicht irre, im ganzen 400 Millionen DM bereitgestellt hatte, mit denen im Rahmen der 5. Novelle eine Reform durchgeführt werden sollte?
    Erst in letzter Stunde und unter dem Eindruck der Protestaktionen der Kriegsopfer ist es gelungen, eine einigermaßen zufriedenstellende 5. Reform unter Dach und Fach zu bringen.
    Wir sollten verhindern, daß sich derartige Vorgänge wiederholen und wir sie noch einmal erleben müssen. Ich bin sicher, daß bei der Beratung des Gesetzes, sobald es der Herr Bundesarbeitsminister vorgelegt haben wird — nachdem der Effekt errechnet ist, der aus den Änderungsanträgen resultieren dürfte —, die Möglichkeit vorhanden sein wird, im Rahmen des Haushaltes 1959 eine angemessene Deckung hierfür ebenso wie die Deckung einer einstweiligen Zahlung nachzuweisen, die noch zu Lasten des Rechnungsjahres 1958 geht. Bei dieser Ehrenschuld unseres Volkes gegenüber den Kriegsopfern können nicht die Maßstäbe angelegt werden, die auf anderen Gebieten angelegt werden.
    Ich will die materielle Debatte in bezug auf Vergleiche, etwa mit der Unfallversicherung, schon mit Rücksicht auf die späte Stunde der Sitzung nicht noch ausdehnen. Aber ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, doch sagen, daß es sich hier — das sage ich besonders auch dem Herrn Bundesarbeitsminister — letzten Endes nicht um einen Akt der Sozialfürsorge, sondern um die Befriedigung eines Rechtsanspruches — und um nichts anderes — handelt, der angemessen auszustatten ist.
    Wir haben in den letzten Tagen die nützliche und verdienstvolle Zusammenstellung des Bundeshaushalts 1958 erhalten. Als vorhin der Herr Bundesarbeitsminister von den Richtsätzen in der sozialen Fürsorge sprach — ihre Festsetzung ist ja nicht eine Aufgabe des Bundes, aber sie werden vielfach als Maßstab für Bundesleistungen benützt —, kam mir diese Sache wieder in Erinnerung. Übrigens, Herr Bundesarbeitsminister, einen Vorschlag zu den Richtsätzen! Wenn ich Sie recht verstanden habe, sprachen Sie von Richtsätzen — vermutlich im Durchschnitt gemeint — von 180 DM. Es wäre sehr nützlich, dem Hause, mindestens in einem Fachausschuß, nachzuweisen, ob die Höhe des Richtsatzes, von dem Sie in Ihren Annahmen und Berechnungen ausgehen, wirklich gerechterweise als Basis dienen kann. Ich kenne Richtsätze, Herr Bundesminister, die erheblich unter dem von Ihnen angegebenen Satz liegen.
    Aber nun noch ein Letztes. Draußen wird — und das geschieht durch diese Drucksache wieder — immer aufs Neue ein falscher Eindruck erweckt. Wenn Sie hier lesen — erst dargestellt im Kreis der Ausgaben, dann hinten in den Erläuterungen —, daß für soziale Sicherung im ganzen 14 214,9 Millionen ausgegeben werden, und Sie dann im einzelnen finden, was sich in diesem Begriff „soziale Sicherung" alles versteckt — Gesundheit, Sport, Jugendpflege, Versorgung der Personen nach Artikel 131 GG etc., eine Sache, die ganz woanders etatisiert oder wenigstens klassifiziert gehört, als sie hier klassifiziert wird —, dann werden Sie feststellen, daß es notwendig ist, dem deutschen Volke in bezug auf den Umfang, die Art und die Zusammensetzung der Renten der Kriegsopfer ganz klaren und reinen Wein einzuschenken. Ich glaube,



    Ritzel
    Herr Bundesminister, es wäre nützlich gewesen und es würde für die ganze Bundesregierung nützlich sein, bei der Beantwortung von Großen Anfragen etwas mehr ins Detail zu gehen, etwas gründlicher zu sein, um dem Parlament das zu ermöglichen, was das Parlament erstrebt und worauf es ein Recht hat: auf Grund konkreter offizieller Unterlagen .eine eigene Meinungsbildung zu den Plänen der Bundesregierung zu gewinnen. Geschieht das nicht, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn da oder dort irgendeine überbordende Anforderung erfolgt. Ich sage Ihnen ganz offen, meine Fraktion und mit ihr ich stehen auf dem Boden einer sehr nüchternen realpolitischen Einschätzung der verschiedenen Möglichkeiten. Wir unterscheiden uns dabei aber von ihnen in bezug auf die Verteilung des Kuchens. Vor Jahr und Tag habe ich an dieser Stelle schon einmal aus anderem Anlaß darauf hingewiesen. Wir unterscheiden uns von Ihnen in bezug auf die Verteilung der Möglichkeiten, die der Haushalt bietet, grundlegend. Und das wird bei den Beratungen erneut zum Ausdruck kommen; dessen dürfen Sie versichert sein.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
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Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.

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    Rede von Theodor Blank


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur ein paar kurze Bemerkungen. Sie stellen an mich Fragen, Herr Ritzel. Die 1 SPD-Fraktion hat eine Große Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Bundesregierung hat diese ihre Antwort beschlossen, und ich habe sie vorgetragen. Ich bin gar nicht in der Lage, diese Antwort in irgendeiner Form zu ändern oder auszuweiten oder zu ergänzen; dazu bedurfte es eines Beschlusses der Bundesregierung.
    Nun aber zu dem Punkt, der Ihnen am Herzen liegt. Sie sagen, über die Verteilung des Kuchens — so haben Sie wörtlich gesagt — beschlösse das Parlament. Das hat noch nie jemand bestritten. Aber diese Haushaltsfragen — das wissen Sie als Haushaltsexperte der SPD viel besser als ich —werden im Parlament behandelt. Ich bin heute nicht in der Lage — und ich würde weit über das hinausgehen, was meines Amtes ist —, Ihnen schon eine Haushaltsrede vorweg im Namen des Finanzministers zu halten. Ich habe daher der Antwort der Bundesregierung zu Punkt 3 nichts mehr hinzuzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)