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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg Müller (Erbendorf) 2557 A Fragestunde (Drucksache 558) . . . . 2557 A Frage 1, Abg. Ritzel: Rechtzeitige Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1959 Hartmann, Staatssekretär . . . . 2557 B Frage 4, Abg. Dr. Menzel: Korruptionsfälle in Bonner Ministerien; amtliche Einflußnahme auf die Presse Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2557 C Dr. Menzel (SPD) 2557 C Frage 5, Abg. Ritzel: Radioaktivität im Bereich der Bundesrepublik Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2557 D Ritzel (SPD) . 2558 B Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Rückgabe des in den USA beschlagnahmten deutschen Vermögens Dr. von Brentano, Bundesminister . 2558 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2559 A Frage 6, Abg. Ritzel: Entschädigung von Eigentümern abgetretener Grundstücke zum Bau von Autobahnen Hartmann, Staatssekretär . . . . 2559 C Ritzel (SPD) 2559 D Frage 7, Abg. Dr. Menzel: Unterstützung von Werkzeitschriften durch das Bundespresse- und Informationsamt von Eckardt, Staatssekretär . . . . 2560 A Dr. Menzel (SPD) 2560 A Frage 8, Abg. Wienand: Finanzielle Belastung der Gemeinden im Raum der vorläufigen Hauptstadt Bonn Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 C Frage 9, Abg. Könen (Düsseldorf) : Mangelnde Betreuung von Opfern medizinischer Menschenversuche in KZ Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2561 B Frage 10, Abg. Hilbert: Abgeltung von Besatzungsschäden Hartmann, Staatssekretär . . . . 2561 D Frage 12, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen): Verbesserung der Anstellungs- und Beförderungsverhältnisse bei der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2562 B Frage 14, Abg. Dr. Menzel: Auslieferungsersuchen der Bundesregierung im Fall Dr. Eisele Dr. von Brentano, Bundesminister . 2562 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Frage 15, Abg. Leicht: Vorläufige Richtlinien zu § 115 des Bundesbeamtengesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 A Frage 18, Abg. Dr. Ratzel: Radioaktive Arzneimittel Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2563 D Frage 19, Abg. Bauer (Würzburg) : Errichtung eines Schießplatzes der Bundeswehr bei Berchtesgaden Dr. Rust, Staatssekretär . . . . . 2564 A Frage 20, Abg. Bauer (Würzburg) : Ungleiche Behandlung von Außen- und Binnenevakuierten Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 2564 B Frage 21, Abg. Bauer (Würzburg): Militärischer Schwerverkehr auf Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2564 D Frage 22, Abg. Dr. Ratzel: Unterstützung der Karlsruher Kernreaktor GmbH Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2565 B Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2565 D Frage 23, Abg. Paul: Lieferung von Funkgeräten für den Truppengebrauch an souveräne afrikanische Staaten Dr. von Brentano, Bundesminister . 2565 D Frage 24, Abg. Dr. Brecht: Gerüchte über eine Auflösung des Deutschen Bauzentrums e.V. in Köln Lücke, Bundesminister 2566 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 2566 C Frage 25, Abg. Dr. Mommer: Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung an Baustellen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2566 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2567 A Frage 26, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Wettbewerb in der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2567 B Frage 28, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auswirkungen der holländischen Hafenbaupolitik Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2567 D Frage 29, Abg. Wegener: Wiederherstellung der Autobahnbrücke über das Lahntal bei Limburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2568 C Frage 31, Abg. Wehr: Repatriierung in der UdSSR befindlicher deutscher Staatsbürger Dr. von Brentano, Bundesminister . 2568 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Reform des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 434) Pohle (SPD) . . . . . . . . . 2569 C Blank, Bundesminister 2571 A, 2584 B, 2587 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2572 B Bazille (SPD) 2574 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . 2576 B, 2584 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2577 D Rasch (SPD) . . . 2581 A, 2584 A, 2587 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2584 D Ritzel (SPD) 2585 C, 2587 B Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache 141); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 353) — Zweite und dritte Beratung —; Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 42); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 355) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) . . 2588 C, 2593 C Dr. Stammberger (FDP) . 2590 D, 2593 D Frau Kalinke (DP) . . . 2592 A, 2596 D Frau Blohm (CDU/CSU) . 2593 B, 2594 D Lang (München) (CDU/CSU) . . . 2594 B Dr. Bärsch (SPD) 2595 A Dürr (FDP) 2596 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . 2597 C Nächste Sitzung 2597 D Anlagen 2599 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2557 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung Seite 2424 (A) Zeile 25 statt „christliche": christlich-demokratische Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Frau Albertz 17. 10. Altmaier* 19. 10. Arndgen 17. 10. Dr. Baade 30. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Bauknecht 17. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berberich 17. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Frau Dr. Bleyler 17. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 17. 10. Bühler 17. 10. Burgemeister 17. 10. Frau Diemer-Nicolaus 24. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Dowidat 18. 10. Drachsler 17. 10. Dr. Eckhardt 17. 10. Eilers (Oldenburg) 17. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Dr. Friedensburg 17. 10. Fritz (Welzheim) 17. 10. Dr. Furler* 19. 10. Gaßmann 17. 10. Geritzmann 17. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Giencke 25. 10. Dr. Gradl 17. 10. Dr. Greve 17. 10. Dr. Gülich 18. 10. Hahn 17. 10. Häussler 17. 10. Hellenbrock 17. 10. Frau Herklotz 23. 10. Heye* 19. 10. Hilbert 17. 10. Höcker 17. 10. Höfler* 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Illerhaus 17. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Jaksch 17. 10. Kalbitzer 25. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Knobloch 17. 10. Koch 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Dr. Königswarter 17. 10. Krammig 17. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Leber 17. 10. Lenz (Brühl) 17. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Mattick 17. 10. Frau Dr. Maxsein* 19. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Niederalt 10. 11. Odenthal 17. 10. Dr. Oesterle 17. 10. Ollenhauer 17. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 17. 10. Rasner 28. 10. Dr. Ratzel 17. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Schlee 17. 10. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Schneider (Hamburg) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schoettle 17. 10. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfen)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Dr. Starke 17. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Stenger 17. 10. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 17. 10. Sträter 17. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10. Wehner 17. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Kreyssig** 28. 10. Frau Nadig 7. 11. Frau Strobel** 28. 10. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 2600 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 2 Umdruck 67 Änderungsantrag des Abgeordneten Spitzmüller zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinischtechnischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 Abs. 2 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes." b) wird folgende neue Nr. 1 a eingefügt: „1 a. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten im Ausnahmefall und nur vorübergehend unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung eines Arztes oder Zahnarztes nach vorhergegangener schriftlicher Meldung an das zuständige Gesundheitsamt." 2. Nach § 23 wird folgender neuer § 23 a eingefügt: „§23a Die Bundesregierung wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 1965 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates neben den in § 16 Abs. 2 genannten weitere Ausnahmen von der Vorschrift des § 15 Abs. 1 zuzulassen, sofern dies im Interesse der Versorgung der Kranken unumgänglich ist." Bonn, den 19. Juni 1958 Spitzmüller Anlage 3 Unidruck 73 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Wer berufsmäßig in der Massage oder in der Krankengymnastik oder als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung ,Masseur' Masseur und medizinischer Bademeister' oder ,Krankengymnast' zu führen." 2. In § 2 werden a) in Absatz 1 die Worte ,Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Masseur" oder „Krankengymnast" ' durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit nach § 1 Satz 1", b) in Absatz 2 die Worte „Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung ,Masseur und medizinischer Bademeister' " durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit in der Massage und als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 74 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Druckachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: ,§ 1 Wer berufsmäßig auf dem Gebiet der medizinischen Technik tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung „medizinisch-technische Assistentin" zu führen.' 2. In § 15 a) beginnt Absatz 1 wie folgt: „(1) Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur in ärztlichem Auftrag ausgeübt werden:" ; b) wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Die in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Tätigkeiten dürfen nur im Auftrage eines Arztes oder Zahnarztes, die in Absatz 1 Nr. 2 bis 5 bezeichneten Tätigkeiten nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." ; c) wird Absatz 3 gestrichen. 3. In § 16 a) werden in Absatz 1 die Worte „§ 15 Abs. 1 findet" durch die Worte „§ 1 findet" ersetzt; b) erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) § 1 findet ferner keine Anwendung auf 1. Personen, die in der Praxis eines Arztes oder Zahnarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 5 bezeichneten Tätigkeiten, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2601 2. Personen, die in der Praxis eines Tierarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 1 und 5 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 76 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353.) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird der Klammervermerk „(§§ 9 bis 12)" geändert in „(§ 10)". 2. § 16 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 und 2 und § 18 Abs. 3 und 4 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Prüfung abgelegt worden ist. (3) Die Entscheidungen nach § 7 und § 14 Satz 2 und 3 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Anstalt liegt." Bonn, den 19. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Eilers (Oldenburg) und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 6 Umdruck 128 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 7 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann 2602 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 8 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 21 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1959 in Kraft." Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden die Zeitpunkte des Inkrafttretens vom „1. Januar 1959" und von „1. Januar 1961" geändert in: „1. Juli 1959" und „1. Juli 1961". Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 167 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Steinbiß, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 2 wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens vom „1. Januar 1961" geändert in „1. Januar 1962". Bonn, den 15. Oktober 1958 Frau Dr. Steinbiß Frau Blohm Ehren Dr. Elbrächter Frau Engländer Enk Horn Frau Dr. Pannhoff Dr. Reith Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Bärsch Junghans Frau Meyer-Laule Striebeck Frau Wolff (Berlin) Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 16): Trifft es zu, daß es beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Beirat für Fragen der Weinwirtschaft gibt, der die Bezeichnung Geheimer Weinrat" führt, und daß die Namen der Mitglieder dieses Beirats der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben werden? Ihre Frage erlaube ich mir, wie folgt zu beantworten: Beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht kein „Geheimer Weinrat". Auf Grund des § 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wurde 1950 ein Beratender Ausschuß für Fragen des deutschen Weinbaues und der Weinverwertung errichtet. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind von mir auf Vorschlag der Herren Minister für Landwirtschaft der weinbautreibenden Länder berufen worden. Der Ausschuß umfaßt z. Z. 11 Mitglieder, davon 7 Vertreter der weinbaulichen Praxis, 2 Vertreter der Wissenschaft und 2 Vertreter der Weinbauwirtschaftsberatung. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 17): Ist der Herr Bundesernährungsminister bei der Deutschen Bundesbahn bzw. dem Herrn Bundesverkehrsminister vorstellig geworden mit dem Ziel, für die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen die gleiche Fahrpreisermäßigung zu erhalten, wie sie den Schülern der Landwirtschaftsschulen und auch den Schülern und Schülerinnen der landwirtschaftlichen Berufsschulen gewährt wird? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Ich habe mich in der Vergangenheit an den Herrn Bundesminister für Verkehr und an die Deutsche Bundesbahn — Hauptverwaltung — mit dem Ziele gewandt, die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen in den Genuß der Fahrpreisermäßigung der Schülerfahrkarten zu bringen. Meiner Bitte konnte jedoch nicht entsprochen werden, weil gemäß der einschlägigen Bestimmungen des Deutschen Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarifes als Voraussetzung eine Unterrichtsdauer von mindestens einem Jahr gefordert wird. Einzelheiten bitte ich aus der beigefügten Ablichtung zu entnehmen *). Die Deutsche Bundesbahn ist unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse bei den Landwirtschaftsschulen den *) s. Deutscher Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarif, Teil II, Tarifstelle D VII a Ziffer 1 c). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2603 Wünschen der Landwirtschaftsschüler bereits dadurch entgegengekommen, daß sie die Teilung der Mindestschulzeit in zwei Winterhalbjahre zugelassen hat. Eine weitere Änderung der Tarifbestimmungen wurde wegen der zahlreichen Berufungsmöglichkeiten abgelehnt, zumal ähnliche Verhältnisse wie bei den Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen, z. B. auch bei Frauenfachschulen vorliegen, die neben dem Vollunterricht noch 2-6monatige Kurse abhalten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch darauf hingewiesen, daß den landwirtschaftlichen Bedürfnissen auf dem Gebiet des Güterverkehrs durch zahlreiche Tarifermäßigungen bereits Rechnung getragen würde, so z. B. bei Düngemitteln, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Zuckerrüben, Zucker, Wein, Futtermitteln, Torf, Milch, und daß angesichts der ungünstigen wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn weitere Ausnahmeregelungen zugunsten der Landwirtschaft nicht mehr gewährt werden könnten, zumal nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn die Einnahmen aus dem Schülerverkehr die Selbstkosten bei weitem nicht deckten. Da die wirtschaftliche Lage der Bundesbahn insbesondere durch die ungünstige Entwicklung des Güterverkehrs während des letzten Jahres erneut eine Verschlechterung erfahren hat, kann auch in nächster Zukunft nicht mit einer Ausdehnung der Schülerfahrkarten auf die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen gerechnet werden. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558 Frage 27) : Wie beurteilt der Herr Bundesernährungsminister die derzeitige Lage der deutschen Fischwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der für die deutsche Hochseefischerei entstandenen schwierigen Situation nach der Neufestsetzung der 12-SeemeilenGrenze durch Island, und welche Maßnahmen gedenkt er zur Behebung dieser Schwierigkeiten zu ergreifen? Die Frage wird Wie folgt beantwortet: 1. Über die Lage der Fischwirtschaft habe ich den Haushaltsausschuß und den Ernährungsausschuß des Bundestages mit einem ausführlichen Bericht vom 28. Januar 1958 unterrichtet. Dieser Bericht wurde bereits bei der Erörterung des Einzelplans 10 für das Rechnungsjahr 1958 berücksichtigt. 2. Gegenüber dem Lagebericht vom 28. Januar 1958 haben sich in der Zwischenzeit für die Fischwirtschaft folgende Veränderungen ergeben: a) Obwohl bei der Internationalen Seerechtskonferenz, die im Frühjahr d. J. in Genf stattfand, noch keine Einigung über die künftige Breite des Küstenmeeres und eine etwa anschließende Fischereizone erzielt wurde und daher nach deutscher Auffassung die herkömmliche Begrenzung des Küstenmeeres —3 Seemeilen — weiterhin gilt, nahm Island durch einseitige Erklärung ab 1. September 1958 eine Fischereizone von 12 sm in Anspruch. Gegen dieses Vorgehen hat neben anderen Staaten auch die Bundesrepublik zweimal energisch protestiert. Bei Verhandlungen über einen Kompromiß, um den sich die NATO nachhaltig bemühte, hat eine Delegation der Bundesregierung mitgewirkt. Die nahezu dreiwöchigen Verhandlungen in Paris führten aber leider zu keinem Ergebnis. Die Bundesregierung sah sich deshalb zu ihrem Bedauern genötigt, der Hochseefischerei zu empfehlen, zunächst die 12-Seemeilenzone um Island zu meiden, da sie weder Schutz noch Schadensersatz bei einer etwaigen Aufbringung von Fischereifahrzeugen leisten könne. Die Bundesregierung hofft, daß die Frage der Breite des Küstenmeeres und einer etwa anschließenden Fischereizone bei einer zweiten Internationalen Seerechtskonferenz, die voraussichtlich im nächsten Jahr stattfindet, endgültig geregelt werden kann. Nach einem Gutachten der meinem Ministerium unterstehenden Bundesforschungsanstalt für Fischerei wird der Fangausfall unserer Hochseefischerei durch die Erklärung der 12-Seemeilenzone um Island voraussichtlich rd. 15 000 t jährlich betragen; das sind etwa 10% der bisherigen Durchschnittsfangerträge aus isländischen Gewässern. Wenn auch dieser Fangausfall durch Erschließung neuer Fanggründe, die mit Unterstützung des Bundes bereits in Angriff genommen wurde, zum Teil ausgeglichen werden kann, so muß doch befürchtet werden, daß das einseitige Vorgehen Islands eine Kettenreaktion anderer Länder auslöst, vor deren Küsten ebenfalls eine bedeutende Hochseefischerei der Bundesrepublik stattfindet. Sollte dieser Fall eintreten, so würde unsere Hochseefischerei nach dem Gutachten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei einen Fangausfall von über 50 000 t jährlich erleiden; das sind rd. 10% der Durchschnittsanlandungen der Hochseefischerei in den letzten Jahren. Dieser Fangausfall könnte noch erheblich größer werden, wenn die bisherige Erwärmung des Nordmeeres sich rückläufig entwickeln sollte. Hierüber kann sich die Bundesforschungsanstalt für Fischerei naturgemäß noch nicht näher äußern. Die Bundesregierung hofft, daß alle die Länder, die eine Erweiterung ihrer Fischereigrenzen erwägen, zunächst das Ergebnis der beabsichtigten zweiten Internationalen Seerechtskonferenz abwarten. Sie wird sich hierfür im Einvernehmen mit anderen interessierten Ländern nachdrücklich einsetzen. b) Unsere Fischwirtschaft wurde in den letzten Jahren neben einer Reihe von anderen Faktoren durch den schlechteren Ausfall der Heringssaison, die in der Zeit von Juli bis November stattfindet und die die Haupteinnahmequelle der Hochseefischerei darstellt, betroffen. Hierbei handelt es sich um negative Einflüsse hydrographischer und biologischer Natur, aber auch um ungünstige Wetterverhältnisse, die die Fangtätigkeit beeinträchtigten. 2604 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Hochseefischerei in der Zeit von Januar bis September 1958 ein Rückgang des Fangertrages um rd. 30 000 t zu verzeichnen, der im wesentlichen auf den schlechteren Ausfall der Heringsfischerei zurückzuführen ist. Die verminderten Anlandungen haben aber eine Preissteigerung bewirkt, so daß die Erzeugererlöse der Hochseefischerei im Vergleich zum Vorjahr in der Zeit von Januar bis September 1958 um rd. 18 Mio DM anstiegen. Wenn auch davon ausgegangen werden kann, daß dieser Mehrerlös durch die beträchtlich erhöhten Betriebskosten aufgezehrt wurde, so hat sich doch die Lage, soweit es sich um den mengenmäßigen Rückgang der Fangerträge handelt, gegenüber dem Vorjahr nicht verschlechtert. Die übrigen Faktoren, die die Lage der Fischwirtschaft beeinträchtigten und weiterhin beeinträchtigen, habe ich in meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 näher angeführt. Die Hochseefischerei hat immer noch nicht die Auswirkungen des letzten Krieges überwinden können, in dem nicht nur die Flotte, sondern auch die Landanlagen größtenteils zerstört wurden. Hierüber darf der schnelle Wiederaufbau der Flotte nicht hinwegtäuschen, da er zum überwiegenden Teil mit Fremdkapital durchgeführt wurde. In meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 habe ich näher erläutert, welche Schlußfolgerungen im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Fischwirtschaft gezogen werden müssen. Neben einer Rationalisierung handelt es sich hierbei vor allem um eine Neuordnung des Marktgeschehens. Dem Verlust von Fanggebieten bemühte sich die Bundesregierung vorausschauend dadurch zu begegnen, daß bereits im Einzelplan 10 für das Rechnungsjahr 1958 Mittel für das Aufsuchen neuer Fanggebiete bereitgestellt wurden. Außerdem wurde der Einsatz des Fischereiforschungsschiffes „Anton Dohrn" in dieser Richtung intensiviert. Durch die bisherigen Versuchsreisen wurden bereits positive Ergebnisse erzielt. Das Zusammenwirken von Praxis und Wissenschaft hat sich bewährt. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, daß auch im Voranschlag des Einzelplans 10 für 1959 wieder ein namhafter Betrag zur Erschließung neuer Fanggebiete von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus ist die Fischwirtschaft bereits seit Jahren in das Zinsverbilligungsprogramm einbezogen worden. Diese Maßnahme soll fortgesetzt werden. Schließlich habe ich erreicht, daß auch aus ERP-Rückflußmitteln Kredite für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Fischereiflotte zu tragbaren Bedingungen gegeben werden. Es handelt sich hierbei um ein mehrjähriges Programm. Außerdem wurden auf den ERP-Fonds beträchtliche Bürgschaften zum Ausbau des Absatznetzes übernommen, die erst kürzlich erweitert worden sind. Die Entwicklung der Fischwirtschaft wird von mir mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Ich nehme an, daß sich der Ernährungsausschuß und der Haushaltsausschuß des Bundestages in nächster Zeit näher mit den Problemen dieses Wirtschaftszweiges befassen werden. In Vertretung Dr. Sonnemann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hugo Rasch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns auf Grund der Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion heute mit Grundsatzproblemen der Kriegsopferversorgung zu beschäftigen. Ich glaube, ich bin berechtigt, zu sagen, daß wir Sozialdemokraten da eine andere Auffassung haben als die Frau Kollegin Dr. Probst. Wir fühlen uns verpflichtet, zu fragen, welche Vorstellungen die Regierung nun hat. Sie wissen, wir sind nicht beteiligt an den Apparaturen der Regierungsgewalt, und wir glauben, berechtigt zu sein, hier einige Fragen zu stellen.
    Ich bin auch nicht der Meinung, Frau Dr. Probst, daß es gut ist, hier über den Mißstand zu klagen, daß wir z. B. 14 Gesetze und Verordnungen betreffend Erziehungsbeihilfen haben oder daß wir verschiedene Gesetze haben, die Fragen der Versorgung von Witwen regeln. Das ist nicht hier zu klären, sondern das hätten Sie, die Sie nun schon neun Jahre regieren, doch ermöglichen können!

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie haben doch die Möglichkeit gehabt, mit Ihrer Mehrheit in diesem Hause all das in Ordnung zu bringen, was Sie heute glauben beanstanden zu müssen.
    Nach meiner Überzeugung ist der Herr Bundesarbeitsminister nicht im Recht, wenn er hier erklärt, daß die Versorgungsrenten für die Beschädigten um 100 % und für die Kriegerwitwen sogar um 150 % gestiegen seien. Herr Minister, bei den Kriegerwitwen z. B. erklärt sich das doch daraus, daß wir die Klassifizierung der Versorgung dieser Witwen beseitigt haben. Wir haben bei Schaffung der Sechsten Novelle erklärt, wir machen keine Klassifizierung mehr, wir geben allen Witwen einen Anspruch. So ist es gekommen, daß alle Kriegerwitwen heute mindestens 70 DM im Monat erhalten. — Das nur als eine Feststellung vorweg!
    Weiter darf ich hier doch auch feststellen, daß keine einzige Novelle zum Bundesversorgungsgesetz, die dieses Hohe Haus verabschiedet hat, von der Regierung vorgelegt wurde. Alle sechs Novellen, mit Ausnahme der Vierten, die sich lediglich mit Krankenversicherungsproblemen beschäftigt, sind durch die Initiative politischer Parteien zustande gekommen, und ich sage ja auch nichts Unwahres, wenn ich feststelle, daß von diesen fünf zum mindesten drei durch die sozialdemokratische Fraktion eingebracht worden sind. Das ist lediglich die Feststellung einer Tatsache.
    Nun darf ich, um einmal auf einige nackte Feststellungen zu kommen, einen Satz zitieren: Die Bundesrepublik ist zur Zeit aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen nicht in der Lage, eine bessere Versorgung der Kriegsopfer zu gewähren; aber sobald sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Bundes gebessert hat, wird man diese bessere Versorgung unverzüglich nachholen. So etwa steht es in der Begründung der Bundesregierung zum Bundesversorgungsgesetz im Jahre 1950. Ich darf Sie, meine Damen und Herren, noch daran erinnern, daß im Mai vergangenen Jahres alle Parteien durch ihre Sprecher erklären ließen, es müsse dringende Aufgabe des Hohen Hauses und der Regierung sein, nunmehr die Reform der Kriegsopferversorgung energisch zu beginnen. Von Mai 1957 bis Oktober 1958! — Das ist nach meinen Begriffen doch schon eine enorme Zeit.
    Ich möchte jetzt einmal ein paar Zahlen nennen, die doch ein gewisses Licht auf die Situation werfen. Wir hatten 1950/51 einen Bundeshaushalt von 14,68 Milliarden DM; davon betrug der Anteil für die Versorgung der Kriegsopfer 2,34 Milliarden DM, also 15,9 %. Wir haben im Haushalt 1958/59 eine Haushaltsendsumme von 38,72 Milliarden DM, und für die Versorgungsleistungen stehen 3,58 Milliarden DM zur Verfügung, also 9,5 %. Dann darf man sich nicht hierherstellen und sagen, die Anteile im Bundeshaushalt seien gleich geblieben. Nein, das ist nicht wahr, genau das Gegenteil ist der Fall. Der Anteil ist von 15 % auf 9 % zurückgegangen. Wenn wir uns dann noch vor Augen halten, daß auch die soziale und wirtschaftliche Situation eine andere geworden ist, dann müssen wir doch feststellen, daß es endgültig an der Zeit ist, nun mit dieser Reform Ernst zu machen.
    Noch zwei Zahlen! Wir haben 1950 laut Statistiken des Bundesarbeitsministeriums 2,8 Millionen Versorgungsberechtigte gehabt und hatten im Jahre 1957 3,7 Millionen Versorgungsberechtigte. Fs muß hinzugefügt werden, daß sich von 1953/54 ab die Zahl der Versorgungsberechtigten nach unten bewegt.
    Wenn wir das Problem betrachten, müssen wir alle zu der Überzeugung kommen, daß man hier nicht immer noch von der Eigensorge und der Eigenhilfe der Kriegsopfer reden sollte. Die Zahlen sagen zur Genüge, daß die deutschen Kriegsopfer sich diszipliniert in das deutsche soziale und wirtschaftliche Leben eingeordnet haben. Das ist eine Tatsache, daran gibt es gar nichts zu deuteln.
    Man sollte auch nicht immer nur von der Milliardensumme, den 3 bis 4 Milliarden DM, reden; man hat dann doch auch die Pflicht, dieser Zahl die Zahl der anspruchsberechtigten Kriegsopfer gegenüberzustellen. Wenn man das gegeneinander aufwiegt, wird das Verhältnis schon ein anderes.
    Wie hoch sind die Kriegsopferrenten, und bei welchen Beschädigungsmerkmalen werden Renten gezahlt? Ich darf aus dem Gesetz selbst vorlesen. Ein dreißigprozentig Beschädigter erhält an Grundrente zur Zeit 30 Deutsche Mark. Und was für eine Beschädigung hat dieser Mann oder diese Frau? Nach dem Katalog gilt als dreißigprozentige Be-



    Rasch
    schädigung z. B. die Absetzung eines Fußes oder der Verlust eines Auges. Als vierzigprozentig Beschädigter gilt z. B. jemand, dem ein Bein bis zum Knie amputiert worden ist oder der den Verlust sämtlicher Finger einer Hand zu beklagen hat. Ein Teil der so betroffenen Menschen soll ja so etwa nach dem Willen des Arbeitsministeriums z. B. in der Unfallversicherung in Zukunft bei der Rentengewährung ausgeschlossen werden, und die übrigen sollen zum Teil abgefunden werden. — Es müßte hier doch einmal festgestellt werden, wie hoch die Beschädigungsgrade sind.
    Nun wird man mir vielleicht sagen: „Es gibt ja noch Ausgleichsrenten!" Sicher gibt es Ausgleichsrenten. Aber diese werden nur dann gewährt, wenn die Bedürftigkeitsvoraussetzungen der öffentlichen Fürsorge erfüllt sind. Das betrachten die deutschen Kriegsopfer, meiner Überzeugung nach zu Recht, als eine Diskriminierung.
    Wir müssen auch feststellen, daß in den vergangenen Jahren für die Kriegsopferversorgung niemals ein Nachtragshaushalt notwendig war, sondern daß die gesamten Rentenleistungen für die Kriegsopfer aus dem regulären Haushalt gedeckt werden konnten. Hier muß es doch auch in Zukunft Möglichkeiten geben, wesentliche Verbesserungen durchzuführen. Der Herr Minister selbst hat heute morgen und auch in verschiedenen früheren Reden davon gesprochen, daß es mit sogenannten gezielten Leistungen leichter sei, die wirklich Betroffenen zu versorgen. Mein Kollege Bazille hat schon darauf hingewiesen, daß es nach rechtsstaatlichen Prinzipien eine Unmöglichkeit ist, in vollem Umfang zwischen dem zu unterscheiden, der noch erwerbsunfähig und deshalb arbeitslos ist, und dem, der in seinem Beruf und in einem Betrieb seinem Erwerb nachgeht.
    Hier muß doch einmal die Frage gestellt werden, ob denn all die Worte in der Vergangenheit, die da lauteten „Ehrenbürger der Nation" oder „Dank des Vaterlandes", nur Deklarationen gewesen sind oder ob man nun ernsthaft gewillt ist, sich dieser Worte zu erinnern, um den deutschen Kriegsopfern gerecht zu werden. Herr Minister, ich nehme es Ihnen nicht übel, ich habe ja auch in meiner Antwortrede auf Ihre Ausführungen in Düsseldorf erklärt, ich bin Ihnen sogar dankbar, daß Sie Ihre Vorstellungen zum jetzigen Zeitpunkt bekanntgegeben haben, man kann sich dann ja darauf einstellen. Aber ich halte es nicht für gut, wenn ein Minister den Versuch macht, die Kriegsopfer in ihren Interessenorganisationen in Gegensatz zueinander zu bringen, und man sollte sich doch gerade auch in der Regerung und in diesem Hohen Hause bemühen, berechtigten Ansprüchen Genüge zu tun.
    Es ist auch nicht wahr, Frau Kollegin Dr. Probst und Herr Minister, daß man sich in der Vergangenheit nicht mit diesen Problemen einer Reform der Versorgung beschäftigt hätte. Mir ist bekannt, daß z. B. die Landesregierung Bayern schon im Herbst 1956 Ihnen und verschiedenen interessierten Kreisen einen eigenen Entwurf zur Verfügung gestellt hat. Ich kenne zwar nicht dessen finanzielle Auswirkungen, aber ich weiß ungefähr, daß sich die danach notwendigen finanziellen Aufwendungen in etwa mit den Summen decken, die Ihr eigener Versorgungsheirat aufgestellt hat.
    Ich bin auch nicht Ihrer Auffassung, Herr Minister, daß es sich in jedem Falle um Traumvorstellungen und Utopien handelt. Wir haben doch immerhin einige Beispiele, die zeigen, daß es früher auch anders sein konnte. Ich darf an die Weimarer Republik erinnern, die erheblich höhere Leistungen aufgebracht hat, und ich bin der Meinung, daß das, was die Weimarer Republik vollbracht hat, auch für die Bundesrepublik Deutschland möglich sein müßte. Es ist nicht gut, von Traumvorstellungen zu sprechen, wenn man derartige „Träumer", so muß ich sie jetzt einmal nennen, im eigenen Beirat für Versorgungsrecht sitzen hat. Mir ist bekannt, daß auch die Forderungen oder Vorschläge des Beirats einen Mehraufwand von über drei Milliarden vorsehen, um eine Reform durchzuführen, die nach seiner Meinung notwendig ist.
    Nun werden sie sagen: Wie kommt der Mann dazu, hier über Dinge zu sprechen, die der Beirat erarbeitet hat? Ich möchte das genau erklären. Ich habe das nicht von einem Mitglied des Beirats, ich habe das nicht aus dem Ministerium, sondern ich habe hier eine Pressemitteilung aus „Wirtschafts- und Sozialpolitik — Informationsdienst für die deutsche Wirtschaft" vom 15. September 1958,

    (Abg. Horn: Sie sind doch selber im Beirat!)

    wo alle diese Ergebnisse, zu denen der Beirat gekommen ist, aufgezeigt sind.

    (Abg. Horn: Sie haben sie ja mitgemacht!)

    Das ist die Vorstellung des Beirats. Ich möchte doch bitten — deshalb haben wir ja heute diese Diskussion —, in Zukunft den Vorschlägen des Beirats in mehrfacher Hinsicht Folge zu leisten und ihn nicht, wie in den vergangenen Jahren, dazu zu gebrauchen, Vorstellungen, die dieses Hohe Haus hatte, nicht zu realisieren. Das wollte ich zu dieser Angelegenheit einmal sagen.
    Es gibt noch andere Fragen, die wir hier wenigstens beispielsweise einmal ansprechen müssen. Ich denke da an die Anrechnungsbestimmungen.
    Meine Damen und Herren, der Herr Arbeitsminister hat in der Diskussion über die Härten bei der Rentengesetzgebung auf die jetzige Aussprache verwiesen. Ich darf hier feststellen, daß gerade die Ärmsten unter den deutschen Kriegsopfern, die gleichzeitig Sozialversicherungsrenten beziehen, von der Erhöhung der Sozialrenten keinen Gewinn hatten, weil die erhöhten Leistungen in der Sozialversicherung durch den Fortfall der Ausgleichsrenten aufgehoben wurden. Also was die eine Hand gegeben hat, hat die andere wieder genommen.
    Wie kurios die Sache ist, sehen Sie, wenn Sie dieses Gesetz nach seinem sachlichen Inhalt betrachten. Ich habe hier einen ganz krassen Fall. Eine kriegsbeschädigte Frau - sie ist im Kriege durch Bomben 60 % beschädigt worden — wurde nach dem Kriege geschieden. Wir erleben leider oft den Fall,



    Rasch
    daß Ehemännern die beschädigte Frau nicht mehr so gut gefällt; aber das brauchen wir hier nicht zu untersuchen. Nun haben wir folgendes erlebt. Wir, die Gesetzgeber, haben die Grundrenten erhöht, die nach dem Gesetz dazu bestimmt sind, die besonderen Ansprüche des Beschädigten abzugelten. Aber was stellen wir fest? Ein deutsches Gericht, das die Scheidung ausgesprochen hat, hat den Mann zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts in Höhe von 300 DM verurteilt. Jetzt erhält zwar die Frau eine Erhöhung ihrer Grundrente, aber in Wirklichkeit erhält sie diesen Mehrbetrag doch nicht, weil der Mann ihr nur einen entsprechend geringeren Betrag zu zahlen braucht. Die Anrechnungsbestimmungen in diesem Gesetz sind also so kurios, daß nicht die Beschädigten die Begünstigten sind, sondern diejenigen, die für die Beschädigten aufzukommen haben. Das ist doch wohl schlechthin eine Unmöglichkeit, die wir nicht hinnehmen sollten.
    Einer weiteren Klärung bedarf unbedingt auch der im Gesetz enthaltene Begriff des anlagebedingten Leidens. Wir haben im Bundesversorgungsgesetz Härteklauseln, auf Grund deren es verschiedentlich gelungen ist, dem, der eine Kriegsbeschädigung glaubhaft nachweist, eine Rente zu gewähren. Aber es gibt in der Versorgung noch Hunderte, ja, Tausende von Fällen, in denen die Mediziner einfach nicht wissen, wo dieses Leiden herrührt. Da streiten sich nun die Professoren seit Jahr und Tag, und immer geht es zu Lasten des Klägers, weil er nach diesem Gesetz beweispflichtig ist. Wenn sich die großen deutschen Mediziner nicht einig werden und nicht begründen können, daß es so oder so ist, dann sollten wir doch auch von Gesetzes wegen sagen: Hier ist es notwendig, den Antragsteller günstiger zu stellen. Dann haben wir nämlich das aus der Welt geschafft, daß wir ganz kranke und gebrechliche Menschen noch immer den Weg zur Fürsorge gehen lassen müssen.
    Bei einem Problem bin ich der Frau Kollegin Dr. Probst dankbar, daß sie es angesprochen hat. Dieses Versorgungsgesetz gilt ja auch für die Pflichtsoldaten der Bundeswehr. Wir Sozialdemokraten halten es für notwendig, auch den Soldaten der Bundeswehr erst einmal grundsätzlich zu sagen, was sie bzw. ihre Angehörigen erwartet, wenn sie einen Unfall erleiden oder wenn sie dabei gar tödlich verletzt werden. Da auch Männer his zum 45. bzw. 55. Lebensjahr Wehrübungen machen müssen, kann es passieren, daß ein Wehrpflichtiger, der eine Übung ableistet, tödlich verunglückt. Seine Hinterbliebenen haben dann Ansprüche nach diesem Versorgungsgesetz, und die sind wesentlich schlechter als die Ansprüche, die sie gehabt hätten, wenn der Mann in seinem Beruf verunglückt wäre.
    Ich darf Ihnen das einmal an einem Beispiel zeigen. Wenn ein Bäckergeselle in seinem Beruf verunglückt, der ein Einkommen von 500 DM gehabt hat, dann erhält seine Witwe, wenn sie noch nicht 45 Jahre alt ist, keine Kinder hat und nicht krank ist, 100 DM im Monat. Nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält die Witwe 70 DM. Ist aber die Witwe des Bäckergesellen über 45 Jahre alt und hat sie noch ein Kind zu versorgen, dann erhält sie nicht 100, sondern 200 DM, während die Witwe des Mannes, der im Manöver verunglückt, 70 DM erhält. Die Waise würde beim Tode des Vaters ebenfalls 100 DM im Monat erhalten; nach dem Bundesversorgungsgesetz bekommt sie 20 DM.
    Wir müssen das auch einmal in diesem Hause aufzeigen. Bevor die Regierung ihre Pläne vorlegt, muß die Opposition, das ist richtig, sagen, welche Tatbestände ihres Erachtens so wichtig sind, daß sie bei der kommenden Reform berücksichtigt werden müssen. Nun kommt noch ein weiteres Problem auf uns. Gestern ist in diesem Hause über die Frage der wirtschaftlichen Angliederung der Saar gesprochen worden. Wie sieht es denn mit der Versorgung an der Saar aus? Dort ist das alte System des Reichsversorgungsgesetzes erhalten, und die Leistungen, gegründet auf einen Rechtsanspruch, liegen um ca. 30 bis 40 % höher als in der Bundesrepublik. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Kriegsopfer an der Saar beunruhigt sind, wenn sie an den 1. Januar 1960 denken; sie wissen nicht, ob es ihnen dann genauso ergeht wie 1950 den Kriegsopfern in einigen deutschen Bundesländern; diese haben auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes weniger Leistungen erhalten als nach den bis dahin gültigen Landesgesetzen.
    Wie kurios die Geschichte heute schon ist, sehen Sie an folgendem. Ein Kriegsbeschädigter ist dienstlich vom Saarland nach Rheinland-Pfalz versetzt worden. Dort hat man ihm die höheren Versorgungsbeträge weggenommen. Auf der andern Seite ist ein Kriegsbeschädigter, auch dienstlich, von Nordrhein-Westfalen in das Saarland versetzt worden; da hat man ihm die höheren Beträge des Saarlandes verweigert.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, das muß doch bereinigt werden, und ich glaube, daß das bei einigermaßen gutem Willen auch möglich ist.
    Zum Schluß noch ein Wort zum Problem der Elternversorgung. In den Verwaltungsvorschriften haben wir einen häßlichen Satz; sinngemäß lautet er etwa: Das Verhalten des Gefallenen wird wohl so gewesen sein wie das der Übriggebliebenen, also der lebenden Kinder. Die Versorgungsverwaltung beurteilt einen Antragsteller, der Elternrente haben will, nach dem Verhalten der Lebenden. Daß das zum Teil berechtigt ist, will ich gar nicht bestreiten, aber nicht berechtigt ist es meines Erachtens, sich darauf zurückzuziehen und kategorisch zu erklären: So wie der jetzt noch lebende Sohn sich verhält, so wird sich auch der Gefallene benommen haben. Ich habe die herzliche Bitte, daß schon heute in dem Entwurf für ein neues Bundesversorgungsgesetz diese unsere Gefallenen diskriminierenden Merkmale beseitigt werden.
    Wir haben schon gesagt: Wir wünschen eine baldige Reform und sind der Meinung, daß diese auch möglich ist. Sie haben genauso wie meine Fraktion Telegramme und Eingaben der verschiedenen Verbände erhalten. Es wäre gut, wenn sich dieses Hohe Haus und die Bundesregierung bei den zu leisten-



    Rasch
    den Vorarbeiten darauf besännen, daß die Verbände bei der Betrachtung der Grundrente im wesentlichen das gleiche im Auge haben. Der Kollege von der Freien Demokratischen Partei war so freundlich, uns hier einen Entwurf anzukündigen. Er sagte, der Inhalt werde allen Teilen gerecht werden. Ich kann mich erinnern, daß einmal jemand auf dem Reichstag zu Worms zu Martin Luther gesagt hat: Mönchlein, du gehst einen schweren Gang! Ich habe also nicht die große Hoffnung, daß es möglich sein wird, allen Teilen gerecht zu werden. Aber wir sollten alle dafür eintreten, daß dieses Versorgungswerk so ausfällt, daß es den Rechtsansprüchen der deutschen Kriegsopfer Genüge tut.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
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    Rede von Hugo Rasch


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

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