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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg Müller (Erbendorf) 2557 A Fragestunde (Drucksache 558) . . . . 2557 A Frage 1, Abg. Ritzel: Rechtzeitige Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1959 Hartmann, Staatssekretär . . . . 2557 B Frage 4, Abg. Dr. Menzel: Korruptionsfälle in Bonner Ministerien; amtliche Einflußnahme auf die Presse Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2557 C Dr. Menzel (SPD) 2557 C Frage 5, Abg. Ritzel: Radioaktivität im Bereich der Bundesrepublik Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2557 D Ritzel (SPD) . 2558 B Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Rückgabe des in den USA beschlagnahmten deutschen Vermögens Dr. von Brentano, Bundesminister . 2558 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2559 A Frage 6, Abg. Ritzel: Entschädigung von Eigentümern abgetretener Grundstücke zum Bau von Autobahnen Hartmann, Staatssekretär . . . . 2559 C Ritzel (SPD) 2559 D Frage 7, Abg. Dr. Menzel: Unterstützung von Werkzeitschriften durch das Bundespresse- und Informationsamt von Eckardt, Staatssekretär . . . . 2560 A Dr. Menzel (SPD) 2560 A Frage 8, Abg. Wienand: Finanzielle Belastung der Gemeinden im Raum der vorläufigen Hauptstadt Bonn Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 C Frage 9, Abg. Könen (Düsseldorf) : Mangelnde Betreuung von Opfern medizinischer Menschenversuche in KZ Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2561 B Frage 10, Abg. Hilbert: Abgeltung von Besatzungsschäden Hartmann, Staatssekretär . . . . 2561 D Frage 12, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen): Verbesserung der Anstellungs- und Beförderungsverhältnisse bei der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2562 B Frage 14, Abg. Dr. Menzel: Auslieferungsersuchen der Bundesregierung im Fall Dr. Eisele Dr. von Brentano, Bundesminister . 2562 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Frage 15, Abg. Leicht: Vorläufige Richtlinien zu § 115 des Bundesbeamtengesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 A Frage 18, Abg. Dr. Ratzel: Radioaktive Arzneimittel Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2563 D Frage 19, Abg. Bauer (Würzburg) : Errichtung eines Schießplatzes der Bundeswehr bei Berchtesgaden Dr. Rust, Staatssekretär . . . . . 2564 A Frage 20, Abg. Bauer (Würzburg) : Ungleiche Behandlung von Außen- und Binnenevakuierten Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 2564 B Frage 21, Abg. Bauer (Würzburg): Militärischer Schwerverkehr auf Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2564 D Frage 22, Abg. Dr. Ratzel: Unterstützung der Karlsruher Kernreaktor GmbH Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2565 B Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2565 D Frage 23, Abg. Paul: Lieferung von Funkgeräten für den Truppengebrauch an souveräne afrikanische Staaten Dr. von Brentano, Bundesminister . 2565 D Frage 24, Abg. Dr. Brecht: Gerüchte über eine Auflösung des Deutschen Bauzentrums e.V. in Köln Lücke, Bundesminister 2566 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 2566 C Frage 25, Abg. Dr. Mommer: Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung an Baustellen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2566 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2567 A Frage 26, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Wettbewerb in der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2567 B Frage 28, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auswirkungen der holländischen Hafenbaupolitik Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2567 D Frage 29, Abg. Wegener: Wiederherstellung der Autobahnbrücke über das Lahntal bei Limburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2568 C Frage 31, Abg. Wehr: Repatriierung in der UdSSR befindlicher deutscher Staatsbürger Dr. von Brentano, Bundesminister . 2568 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Reform des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 434) Pohle (SPD) . . . . . . . . . 2569 C Blank, Bundesminister 2571 A, 2584 B, 2587 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2572 B Bazille (SPD) 2574 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . 2576 B, 2584 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2577 D Rasch (SPD) . . . 2581 A, 2584 A, 2587 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2584 D Ritzel (SPD) 2585 C, 2587 B Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache 141); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 353) — Zweite und dritte Beratung —; Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 42); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 355) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) . . 2588 C, 2593 C Dr. Stammberger (FDP) . 2590 D, 2593 D Frau Kalinke (DP) . . . 2592 A, 2596 D Frau Blohm (CDU/CSU) . 2593 B, 2594 D Lang (München) (CDU/CSU) . . . 2594 B Dr. Bärsch (SPD) 2595 A Dürr (FDP) 2596 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . 2597 C Nächste Sitzung 2597 D Anlagen 2599 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2557 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung Seite 2424 (A) Zeile 25 statt „christliche": christlich-demokratische Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Frau Albertz 17. 10. Altmaier* 19. 10. Arndgen 17. 10. Dr. Baade 30. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Bauknecht 17. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berberich 17. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Frau Dr. Bleyler 17. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 17. 10. Bühler 17. 10. Burgemeister 17. 10. Frau Diemer-Nicolaus 24. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Dowidat 18. 10. Drachsler 17. 10. Dr. Eckhardt 17. 10. Eilers (Oldenburg) 17. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Dr. Friedensburg 17. 10. Fritz (Welzheim) 17. 10. Dr. Furler* 19. 10. Gaßmann 17. 10. Geritzmann 17. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Giencke 25. 10. Dr. Gradl 17. 10. Dr. Greve 17. 10. Dr. Gülich 18. 10. Hahn 17. 10. Häussler 17. 10. Hellenbrock 17. 10. Frau Herklotz 23. 10. Heye* 19. 10. Hilbert 17. 10. Höcker 17. 10. Höfler* 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Illerhaus 17. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Jaksch 17. 10. Kalbitzer 25. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Knobloch 17. 10. Koch 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Dr. Königswarter 17. 10. Krammig 17. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Leber 17. 10. Lenz (Brühl) 17. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Mattick 17. 10. Frau Dr. Maxsein* 19. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Niederalt 10. 11. Odenthal 17. 10. Dr. Oesterle 17. 10. Ollenhauer 17. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 17. 10. Rasner 28. 10. Dr. Ratzel 17. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Schlee 17. 10. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Schneider (Hamburg) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schoettle 17. 10. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfen)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Dr. Starke 17. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Stenger 17. 10. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 17. 10. Sträter 17. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10. Wehner 17. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Kreyssig** 28. 10. Frau Nadig 7. 11. Frau Strobel** 28. 10. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 2600 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 2 Umdruck 67 Änderungsantrag des Abgeordneten Spitzmüller zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinischtechnischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 Abs. 2 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes." b) wird folgende neue Nr. 1 a eingefügt: „1 a. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten im Ausnahmefall und nur vorübergehend unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung eines Arztes oder Zahnarztes nach vorhergegangener schriftlicher Meldung an das zuständige Gesundheitsamt." 2. Nach § 23 wird folgender neuer § 23 a eingefügt: „§23a Die Bundesregierung wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 1965 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates neben den in § 16 Abs. 2 genannten weitere Ausnahmen von der Vorschrift des § 15 Abs. 1 zuzulassen, sofern dies im Interesse der Versorgung der Kranken unumgänglich ist." Bonn, den 19. Juni 1958 Spitzmüller Anlage 3 Unidruck 73 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Wer berufsmäßig in der Massage oder in der Krankengymnastik oder als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung ,Masseur' Masseur und medizinischer Bademeister' oder ,Krankengymnast' zu führen." 2. In § 2 werden a) in Absatz 1 die Worte ,Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Masseur" oder „Krankengymnast" ' durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit nach § 1 Satz 1", b) in Absatz 2 die Worte „Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung ,Masseur und medizinischer Bademeister' " durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit in der Massage und als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 74 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Druckachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: ,§ 1 Wer berufsmäßig auf dem Gebiet der medizinischen Technik tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung „medizinisch-technische Assistentin" zu führen.' 2. In § 15 a) beginnt Absatz 1 wie folgt: „(1) Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur in ärztlichem Auftrag ausgeübt werden:" ; b) wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Die in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Tätigkeiten dürfen nur im Auftrage eines Arztes oder Zahnarztes, die in Absatz 1 Nr. 2 bis 5 bezeichneten Tätigkeiten nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." ; c) wird Absatz 3 gestrichen. 3. In § 16 a) werden in Absatz 1 die Worte „§ 15 Abs. 1 findet" durch die Worte „§ 1 findet" ersetzt; b) erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) § 1 findet ferner keine Anwendung auf 1. Personen, die in der Praxis eines Arztes oder Zahnarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 5 bezeichneten Tätigkeiten, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2601 2. Personen, die in der Praxis eines Tierarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 1 und 5 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 76 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353.) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird der Klammervermerk „(§§ 9 bis 12)" geändert in „(§ 10)". 2. § 16 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 und 2 und § 18 Abs. 3 und 4 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Prüfung abgelegt worden ist. (3) Die Entscheidungen nach § 7 und § 14 Satz 2 und 3 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Anstalt liegt." Bonn, den 19. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Eilers (Oldenburg) und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 6 Umdruck 128 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 7 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann 2602 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 8 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 21 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1959 in Kraft." Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden die Zeitpunkte des Inkrafttretens vom „1. Januar 1959" und von „1. Januar 1961" geändert in: „1. Juli 1959" und „1. Juli 1961". Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 167 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Steinbiß, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 2 wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens vom „1. Januar 1961" geändert in „1. Januar 1962". Bonn, den 15. Oktober 1958 Frau Dr. Steinbiß Frau Blohm Ehren Dr. Elbrächter Frau Engländer Enk Horn Frau Dr. Pannhoff Dr. Reith Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Bärsch Junghans Frau Meyer-Laule Striebeck Frau Wolff (Berlin) Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 16): Trifft es zu, daß es beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Beirat für Fragen der Weinwirtschaft gibt, der die Bezeichnung Geheimer Weinrat" führt, und daß die Namen der Mitglieder dieses Beirats der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben werden? Ihre Frage erlaube ich mir, wie folgt zu beantworten: Beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht kein „Geheimer Weinrat". Auf Grund des § 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wurde 1950 ein Beratender Ausschuß für Fragen des deutschen Weinbaues und der Weinverwertung errichtet. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind von mir auf Vorschlag der Herren Minister für Landwirtschaft der weinbautreibenden Länder berufen worden. Der Ausschuß umfaßt z. Z. 11 Mitglieder, davon 7 Vertreter der weinbaulichen Praxis, 2 Vertreter der Wissenschaft und 2 Vertreter der Weinbauwirtschaftsberatung. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 17): Ist der Herr Bundesernährungsminister bei der Deutschen Bundesbahn bzw. dem Herrn Bundesverkehrsminister vorstellig geworden mit dem Ziel, für die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen die gleiche Fahrpreisermäßigung zu erhalten, wie sie den Schülern der Landwirtschaftsschulen und auch den Schülern und Schülerinnen der landwirtschaftlichen Berufsschulen gewährt wird? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Ich habe mich in der Vergangenheit an den Herrn Bundesminister für Verkehr und an die Deutsche Bundesbahn — Hauptverwaltung — mit dem Ziele gewandt, die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen in den Genuß der Fahrpreisermäßigung der Schülerfahrkarten zu bringen. Meiner Bitte konnte jedoch nicht entsprochen werden, weil gemäß der einschlägigen Bestimmungen des Deutschen Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarifes als Voraussetzung eine Unterrichtsdauer von mindestens einem Jahr gefordert wird. Einzelheiten bitte ich aus der beigefügten Ablichtung zu entnehmen *). Die Deutsche Bundesbahn ist unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse bei den Landwirtschaftsschulen den *) s. Deutscher Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarif, Teil II, Tarifstelle D VII a Ziffer 1 c). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2603 Wünschen der Landwirtschaftsschüler bereits dadurch entgegengekommen, daß sie die Teilung der Mindestschulzeit in zwei Winterhalbjahre zugelassen hat. Eine weitere Änderung der Tarifbestimmungen wurde wegen der zahlreichen Berufungsmöglichkeiten abgelehnt, zumal ähnliche Verhältnisse wie bei den Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen, z. B. auch bei Frauenfachschulen vorliegen, die neben dem Vollunterricht noch 2-6monatige Kurse abhalten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch darauf hingewiesen, daß den landwirtschaftlichen Bedürfnissen auf dem Gebiet des Güterverkehrs durch zahlreiche Tarifermäßigungen bereits Rechnung getragen würde, so z. B. bei Düngemitteln, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Zuckerrüben, Zucker, Wein, Futtermitteln, Torf, Milch, und daß angesichts der ungünstigen wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn weitere Ausnahmeregelungen zugunsten der Landwirtschaft nicht mehr gewährt werden könnten, zumal nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn die Einnahmen aus dem Schülerverkehr die Selbstkosten bei weitem nicht deckten. Da die wirtschaftliche Lage der Bundesbahn insbesondere durch die ungünstige Entwicklung des Güterverkehrs während des letzten Jahres erneut eine Verschlechterung erfahren hat, kann auch in nächster Zukunft nicht mit einer Ausdehnung der Schülerfahrkarten auf die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen gerechnet werden. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558 Frage 27) : Wie beurteilt der Herr Bundesernährungsminister die derzeitige Lage der deutschen Fischwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der für die deutsche Hochseefischerei entstandenen schwierigen Situation nach der Neufestsetzung der 12-SeemeilenGrenze durch Island, und welche Maßnahmen gedenkt er zur Behebung dieser Schwierigkeiten zu ergreifen? Die Frage wird Wie folgt beantwortet: 1. Über die Lage der Fischwirtschaft habe ich den Haushaltsausschuß und den Ernährungsausschuß des Bundestages mit einem ausführlichen Bericht vom 28. Januar 1958 unterrichtet. Dieser Bericht wurde bereits bei der Erörterung des Einzelplans 10 für das Rechnungsjahr 1958 berücksichtigt. 2. Gegenüber dem Lagebericht vom 28. Januar 1958 haben sich in der Zwischenzeit für die Fischwirtschaft folgende Veränderungen ergeben: a) Obwohl bei der Internationalen Seerechtskonferenz, die im Frühjahr d. J. in Genf stattfand, noch keine Einigung über die künftige Breite des Küstenmeeres und eine etwa anschließende Fischereizone erzielt wurde und daher nach deutscher Auffassung die herkömmliche Begrenzung des Küstenmeeres —3 Seemeilen — weiterhin gilt, nahm Island durch einseitige Erklärung ab 1. September 1958 eine Fischereizone von 12 sm in Anspruch. Gegen dieses Vorgehen hat neben anderen Staaten auch die Bundesrepublik zweimal energisch protestiert. Bei Verhandlungen über einen Kompromiß, um den sich die NATO nachhaltig bemühte, hat eine Delegation der Bundesregierung mitgewirkt. Die nahezu dreiwöchigen Verhandlungen in Paris führten aber leider zu keinem Ergebnis. Die Bundesregierung sah sich deshalb zu ihrem Bedauern genötigt, der Hochseefischerei zu empfehlen, zunächst die 12-Seemeilenzone um Island zu meiden, da sie weder Schutz noch Schadensersatz bei einer etwaigen Aufbringung von Fischereifahrzeugen leisten könne. Die Bundesregierung hofft, daß die Frage der Breite des Küstenmeeres und einer etwa anschließenden Fischereizone bei einer zweiten Internationalen Seerechtskonferenz, die voraussichtlich im nächsten Jahr stattfindet, endgültig geregelt werden kann. Nach einem Gutachten der meinem Ministerium unterstehenden Bundesforschungsanstalt für Fischerei wird der Fangausfall unserer Hochseefischerei durch die Erklärung der 12-Seemeilenzone um Island voraussichtlich rd. 15 000 t jährlich betragen; das sind etwa 10% der bisherigen Durchschnittsfangerträge aus isländischen Gewässern. Wenn auch dieser Fangausfall durch Erschließung neuer Fanggründe, die mit Unterstützung des Bundes bereits in Angriff genommen wurde, zum Teil ausgeglichen werden kann, so muß doch befürchtet werden, daß das einseitige Vorgehen Islands eine Kettenreaktion anderer Länder auslöst, vor deren Küsten ebenfalls eine bedeutende Hochseefischerei der Bundesrepublik stattfindet. Sollte dieser Fall eintreten, so würde unsere Hochseefischerei nach dem Gutachten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei einen Fangausfall von über 50 000 t jährlich erleiden; das sind rd. 10% der Durchschnittsanlandungen der Hochseefischerei in den letzten Jahren. Dieser Fangausfall könnte noch erheblich größer werden, wenn die bisherige Erwärmung des Nordmeeres sich rückläufig entwickeln sollte. Hierüber kann sich die Bundesforschungsanstalt für Fischerei naturgemäß noch nicht näher äußern. Die Bundesregierung hofft, daß alle die Länder, die eine Erweiterung ihrer Fischereigrenzen erwägen, zunächst das Ergebnis der beabsichtigten zweiten Internationalen Seerechtskonferenz abwarten. Sie wird sich hierfür im Einvernehmen mit anderen interessierten Ländern nachdrücklich einsetzen. b) Unsere Fischwirtschaft wurde in den letzten Jahren neben einer Reihe von anderen Faktoren durch den schlechteren Ausfall der Heringssaison, die in der Zeit von Juli bis November stattfindet und die die Haupteinnahmequelle der Hochseefischerei darstellt, betroffen. Hierbei handelt es sich um negative Einflüsse hydrographischer und biologischer Natur, aber auch um ungünstige Wetterverhältnisse, die die Fangtätigkeit beeinträchtigten. 2604 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Hochseefischerei in der Zeit von Januar bis September 1958 ein Rückgang des Fangertrages um rd. 30 000 t zu verzeichnen, der im wesentlichen auf den schlechteren Ausfall der Heringsfischerei zurückzuführen ist. Die verminderten Anlandungen haben aber eine Preissteigerung bewirkt, so daß die Erzeugererlöse der Hochseefischerei im Vergleich zum Vorjahr in der Zeit von Januar bis September 1958 um rd. 18 Mio DM anstiegen. Wenn auch davon ausgegangen werden kann, daß dieser Mehrerlös durch die beträchtlich erhöhten Betriebskosten aufgezehrt wurde, so hat sich doch die Lage, soweit es sich um den mengenmäßigen Rückgang der Fangerträge handelt, gegenüber dem Vorjahr nicht verschlechtert. Die übrigen Faktoren, die die Lage der Fischwirtschaft beeinträchtigten und weiterhin beeinträchtigen, habe ich in meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 näher angeführt. Die Hochseefischerei hat immer noch nicht die Auswirkungen des letzten Krieges überwinden können, in dem nicht nur die Flotte, sondern auch die Landanlagen größtenteils zerstört wurden. Hierüber darf der schnelle Wiederaufbau der Flotte nicht hinwegtäuschen, da er zum überwiegenden Teil mit Fremdkapital durchgeführt wurde. In meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 habe ich näher erläutert, welche Schlußfolgerungen im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Fischwirtschaft gezogen werden müssen. Neben einer Rationalisierung handelt es sich hierbei vor allem um eine Neuordnung des Marktgeschehens. Dem Verlust von Fanggebieten bemühte sich die Bundesregierung vorausschauend dadurch zu begegnen, daß bereits im Einzelplan 10 für das Rechnungsjahr 1958 Mittel für das Aufsuchen neuer Fanggebiete bereitgestellt wurden. Außerdem wurde der Einsatz des Fischereiforschungsschiffes „Anton Dohrn" in dieser Richtung intensiviert. Durch die bisherigen Versuchsreisen wurden bereits positive Ergebnisse erzielt. Das Zusammenwirken von Praxis und Wissenschaft hat sich bewährt. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, daß auch im Voranschlag des Einzelplans 10 für 1959 wieder ein namhafter Betrag zur Erschließung neuer Fanggebiete von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus ist die Fischwirtschaft bereits seit Jahren in das Zinsverbilligungsprogramm einbezogen worden. Diese Maßnahme soll fortgesetzt werden. Schließlich habe ich erreicht, daß auch aus ERP-Rückflußmitteln Kredite für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Fischereiflotte zu tragbaren Bedingungen gegeben werden. Es handelt sich hierbei um ein mehrjähriges Programm. Außerdem wurden auf den ERP-Fonds beträchtliche Bürgschaften zum Ausbau des Absatznetzes übernommen, die erst kürzlich erweitert worden sind. Die Entwicklung der Fischwirtschaft wird von mir mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Ich nehme an, daß sich der Ernährungsausschuß und der Haushaltsausschuß des Bundestages in nächster Zeit näher mit den Problemen dieses Wirtschaftszweiges befassen werden. In Vertretung Dr. Sonnemann
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    vielleicht könnte man einmal das Problem der unerledigten Fälle aufgreifen, wozu man ja nicht unbedingt eine gesetzliche Regelung braucht, denn das könnte man im
    Verwaltungswege machen. Es bedrückt uns alle in diesem Hause, daß sich die unerledigten Fälle häufen und daß die Kriegsopfer unangemessen lange auf ihre Entschädigungszahlung warten müssen, besonders auch im Rekursverfahren.
    Es ist erfreulich, daß zu einem Teil gewisse Besserungen festzustellen sind, leider also nicht auf allen Gebieten. Ich darf mir noch einen besonderen Hinweis erlauben. Man sollte einmal innerhalb der Verwaltung darauf achten, daß die Behörden dort, wo sie von dem Sozialgericht oder in den Rechtsmittelinstanzen nicht recht bekommen, keine ungerechtfertigten Rekurse einlegen. In so manchen Fällen fühlt sich nämlich der entscheidende Angestellte oder Beamte verpflichtet, nun ein Rechtsmittel einzulegen. Keiner ist erfreut, wenn eine andere Stelle seine Entscheidung umstößt und ihm sagt, er habe unrecht gehabt. Das ist menschlich verständlich. Aber hier sollte im Wege der Aufsicht etwas getan werden, damit die wirklich dringlichen Fälle nun auch erledigt und nicht durch unnötige Einsprüche der Behörde blockiert werden; genauso wie wir von den Kriegsopfern erwarten, daß sie in unbegründeten Fällen einsichtig sind und keine ungerechtfertigten Beschwerden einlegen oder Prozesse anstrengen. Hier muß der Staat mit gutem Beispiel vorangehen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das Problem kann im Wege der Verwaltung gelöst werden.
    Wer die Memoranden der großen Kriegsopferverbände gelesen hat, wer den Ausführungen des Herrn Ministers für Arbeit und Sozialordnung sowohl auf den Tagungen der Verbände in Düsseldorf und Godesberg als auch in seiner Stellungnahme in diesem Hause aufmerksam gefolgt ist, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß sich keiner der Beteiligten zu einer wirklichen Reform des Versorgungsrechts durchringen konnte. Dabei soll nicht verkannt werden, daß den Vorschlägen der Verbände in manchen Punkten durchaus zugestimmt werden kann.
    Grundlegende Reformgedanken vermögen wir jedoch nur schwer zu erkennen. So ist zu dem Problem der anlage- und altersbedingten Leiden kein neuer Vorschlag gemacht worden. In dieser schwierigen Frage will man sich mit dem fragwürdigen Begriff des Härteausgleichs begnügen. Die Frage der Beweislast wird jedoch nicht angeschnitten Vorschläge zu den Fragen des immer noch unbefriedigend arbeitenden ärztlichen Gutachterdienstes sowie zur Verwaltungsvereinfachung vermißt man gänzlich. Wirtschaftliche Grundsätze und solche einer Verbesserung der Heilbehandlung wurden nur unzulänglich berücksichtigt. Die individuelle Berufsschadensrente wird abgelehnt. Dafür soll ein verwaschenes System einer Berufsschadensrente in verschiedenen Stufen zur Anwendung kommen. Was übrigbleibt, sind erhöhte Grundrenten, Ausgleichs- bzw. Ergänzungsrenten, Zulagen und nochmals Zulagen. Auch das Ministerium läßt den positiven Willen zu einer wirklichen Reform völlig vermissen.



    Dr. Rutschke
    Was also wird das Ergebnis sein? Diese Frage ist sehr schnell zu beantworten. Das Ergebnis wird ein Tauziehen zwischen dem zuständigen Ressortminister und den Verbänden sein, dessen zwangsläufiges Opfer der Finanzminister ist. Das Ergebnis wird also ein keine Teile befriedigender Kompromiß sein. Das Ganze nennt sich dann Siebente Novelle, der mit Sicherheit eine achte, neunte und zehnte Novelle folgen wird, so wie die Jahreszeiten, wie Sonnenschein und Regen einander folgen. Wer die Probleme wirklich bis in ihre letzten rechtlichen, moralischen und politischen Feinheiten kennt, ist erschüttert darüber, was den 4 Millionen Kriegsopfern als angebliche Reform vorgesetzt werden soll. Noch mehr erschüttert ist man, wenn man sieht, welche Hoffnungen in diesen vom Schicksal hart betroffenen Menschen erweckt werden, Hoffnungen, die auf diese Weise niemals erfüllt werden können. Aber selbst wenn sie erfüllt würden, das Los dieser Menschen würde auch dadurch nicht entscheidend, auf keinen Fall aber in gerechter Weise geändert. Das Bundesversorgungsrecht wird mit der Methode der ständigen Novellierungen nur immer weiter ausgeflickt und immer komplizierter; zuletzt aber bleibt es doch der alte, zerschlissene Uniformrock, der niemand recht paßt.
    Das Hohe Haus weiß, was wir Freien Demokraten oft genug an dieser Stelle zum Ausdruck gebracht haben: Wir wollen weder den Versorgungsstaat noch den Wohlfahrtsstaat — das sind zwei Worte für ein und dieselbe Sache —, wir wollen allein den freiheitlichen Rechtsstaat, seinen Bürgern verpflichtet durch seine soziale Haltung allen gegenüber. Allein ein solcher Staat entspricht unserem Denken. Rechtsstaatliches Denken auf der Grundlage eines unteilbaren Rechts aber verlangt keine neuen Novellen zum Bundesversorgungsgesetz, sondern die Änderung des Systems im Rechtsaufbau. Mit noch so vielen Novellen kann der dem jetzigen Bundesversorgungsgesetz zugrunde liegende Strukturfehler, die Zweiteilung in eine Grundrente mit Rechtsanspruch und eine Ausgleichsrente, verbunden mit einer Bedürftigkeitsprüfung, nicht beseitigt werden.
    Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten ist darum der Auffassung, daß man nur durch eine Reform des Grundaufbaues des Gesetzes den berechtigten Forderungen unserer Kriegsopfer entsprechen kann. Gleichzeitig hat ein neues Versorgungsrecht einheitliches Recht sowohl für die Opfer beider Weltkriege als auch für die Angehörigen der neuen Bundeswehr zu gestalten. Dabei muß der Grundsatz gelten, daß der Wehrdienstgeschädigte nicht schlechter gestellt sein darf als der Zivilgeschädigte.

    (Sehr wahr! bei der FDP.)

    Zwei ethische Grundsätze sollten der Reform des Versorgungsrechts zugrunde liegen: Für den Beschädigten muß alles und dies so schnell wie möglich getan werden, damit seine Gesundheit wiederhergestellt und seine gesellschaftliche und wirtschaftliche Wiedereingliederung ermöglicht wird.
    Gerecht sein heißt nicht, jedem das Gleiche, sondern jedem das Seine zu geben.

    (Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Sehr wahr!)

    Auf diesen Grundgedanken aufbauend wird die Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei einen Entwurf zu einem neuen Bundesversorgungsgesetz erarbeiten, der sich in seinem Finanzbedarf im Rahmen des Möglichen bewegt und erstens die nahtlose Eingliederung des Versorgungsrechts in unser Sozialsystem auf der Grundlage der wirklichen Berufsschadensrente gewährleistet, zweitens in der Frage des Kausalzusammenhangs die Beweislast dem Staat auferlegt und drittens einen unabhängigen und an keinerlei Weisung gebundenen ärztlichen Gutachterdienst sicherstellt.
    Es kann nicht meine Aufgabe sein, jetzt und an dieser Stelle zu den Einzelheiten des sich noch in der Ausschußarbeit meiner Fraktion befindenden Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen. Seien Sie jedoch versichert, meine Damen und Herren, daß der Ihnen noch in diesem Jahr von uns zugehende Entwurf in seinen Grundzügen den Forderungen aller Beteiligten weitgehend gerecht werden, zukünftige Novellen möglichst überflüssig machen wird und in seinem Aufbau einfach, klar und für jeden verständlich sein wird. In dem Bemühen, dies zu erreichen, erbitten wir schon jetzt Ihrer aller Mitarbeit. Letztlich wollen wir doch alle nur eines: die Menschen, die uns in ihrer Not anvertraut sind, einmal zufrieden sehen und sie hinsichtlich ihrer Forderungen und Hoffnungen nicht immer wieder neuen Enttäuschungen ausliefern. Das wäre eine gute soziale Politik.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke,

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    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Herren und Damen! Nach der bitteren Klage des Kollegen Bazille will ich gleich zu Beginn meiner Ausführungen erklären, daß die Fraktion der Deutschen Partei die Anfrage der SPD-Fraktion begrüßt, weil sie uns Gelegenheit gibt, auch unsererseits zu grundsätzlichen Fragen Stellung zu nehmen. Ich möchte mich auch gleich zu Beginn ganz offen zu der Meinung des Kollegen Bazille bekennen — ich glaube, ich darf das auch im Namen meiner Freunde von der ChristlichDemokratischen und der Christlich-Sozialen Union sagen - daß die Erledigung der Kriegsopferfragen auch in Zukunft eine nationale Angelegenheit des ganzen Volkes und damit eine Sache aller Fraktionen in diesem Parlamente sein soll.
    Aber lassen Sie mich in dieser Stunde etwas aussprechen, was ich als Sprecherin in so vielen sozialpolitischen Debatten in diesem Hause heute nicht versäumen möchte. Ich möchte dem Bundesminister für Arbeit für seine Rede, die er am 15. September in Berlin in der Gesellschaft für sozialen Fortschritt. gehalten hat, insbesondere für seine grundsätzlichen Ausführungen zu den zentralen Fragen der



    Frau Kalinke
    modernen Sozialpolitik, zum Ordnungsbild unserer Gesellschaft, zur Verteidigung der Freiheit auch in der Sozialpolitik und zum Problem der Gleichheit meinen persönlichen Dank sagen.
    Aber ich glaube, ich darf auch den Dank all derjenigen in diesem Hause aussprechen, die mit mir der Meinung sind, daß die Auseinandersetzung über Grundsatzfragen unserer Sozialpolitik, wie sie in jener bedeutsamen Rede erfolgt ist, auch der beste Auftakt für die Reform des Bundesversorgungsgesetzes sein wird. Ich habe in vielen Einzelfragen die gleichen Grundsätze seit mehr als zehn Jahren in der deutschen Öffentlichkeit und in diesem Hause vertreten. Darüber hinaus habe ich den Wunsch, hier offen zum Ausdruck zu bringen, daß bei aller Anerkennung des bisher Geleisteten doch eine Fülle von Fragen offen sind, über die wir mit allem Freimut in diesem Hause miteinander sprechen sollten.
    Nicht die Kriegsopfer sind schuld und nicht sie dürfen darunter leiden, daß die amtliche Sozialpolitik der Vergangenheit und auch der vergangenen Legislaturperioden, deren Erbe der neue Bundesminister für Arbeit übernehmen mußte, nicht immer die Grundlagen und Unterlagen für eine einwandfreie Fundierung aller Beratungen geboten hat und daß sie manchmal die Anwendung solcher Grundsätze, zu denen wir uns doch heute und jetzt in großer Mehrheit in diesem Hause bekennen, vermissen ließ.
    Darum stimme ich den Ausführungen des Ministers bei der Beantwortung des Punktes 1 der Anfrage darin zu, daß die Vorarbeiten für die Fortentwicklung des Bundesversorgungsrechts mit allergrößter Sorgfalt in Angriff genommen werden müssen. Ich freue mich, daß auch die Sprecher der Opposition in diesem Hause, was diese Frage angeht, mit den Regierungsparteien voll übereinstimmen. Für die notwendige parlamentarische Auseinandersetzung und Arbeit, der wir uns alle stellen werden, brauchen wir Zeit und vor allen Dingen ausreichendes und gutes Tatsachenmaterial.
    Daß der Strukturwandel der Gesellschaft und sein Einfluß bei den sozialpolitischen Fragen und Forderungen immer wieder zitiert wird, gehört zur Mode. Daß wir diesen Einfluß aber auch im Falle der Kriegsopferversorgung grundsätzlich untersuchen und berücksichtigen müssen, scheint mir ebenso unbestreitbar zu sein.
    Ich stimme mit der Kollegin Probst völlig darin überein, daß die Koordinierung aller sozialen Leistungen und aller gesetzlichen Bestimmungen nun nicht mehr länger zurückgestellt werden kann. Wir möchten auch vor weiteren Teillösungen warnen, die vielleicht in den nächsten Wochen und Monaten vorgeschlagen werden könnten. Nach meiner Meinung besteht kein Anlaß zu den Besorgnissen, die der Sprecher der Freien Demokratischen Partei hier ausgesprochen hat, da niemand, der die Situation kennt, sich bereit finden wird, notwendige Koordinierungen durch Teillösungen zu beeinträchtigen, vielleicht sogar zu verhindern.
    Wir würden vor weiteren Teillösungen nicht nur in der Bundesversorgung, sondern auch bei der Fortsetzung der Sozialreform von dem Minister zu gegebener Zeit in diesem Hause gerne hören, welches aus einer Gesamtschau der sozialen Probleme sein Leitbild für die künftige Entwicklung der Sozialpolitik in unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist, deren Maß und Zielsetzung.
    Auch wir bekennen uns zu dem Testament des zweiten Bundestages, von dem Herr Kollege Pohle sprach, nämlich — das möchte ich ganz deutlich sagen, damit es zu keinem Mißverständnis kommt — auch im dritten Bundestag dem sozialen Fortschritt zu dienen. Das gilt auch für eine notwendige Reform des Bundesversorgungsgesetzes. Aber Reformen müssen nicht unbedingt Revolutionen sein. Es gilt zu prüfen, was erhalten werden kann, was sich bewährt hat und was verbessert werden muß, weil es nicht ausreicht oder sich nicht bewährt hat.
    Ich freue mich, als letzte Rednerin hier feststellen zu können, daß zwischen dem Bundesminister für Arbeit, den Regierungsparteien und der Opposition doch Übereinstimmung dahingehend zu bestehen scheint, daß wir hier und heute keine Einzelfragen, keine Einzelforderungen — auch nicht solche, wie sie die Kriegsopferverbände den Fraktionen telegrafisch zugeleitet haben — diskutieren sollten, ehe wir nicht den Referentenentwurf und die Vorstellungen der Regierung kennen.
    Der Herr Kollege Bazille hat in dieser Debatte einige Fragen gestellt, die uns — ich will mich aber dazu nicht verführen lassen — veranlassen könnten, sehr gründliche sozialethische Auseinandersetzungen einzuleiten und uns vielleicht in sozialphilosophischen Betrachtungen darüber zu ergehen, was die Gesundheit ist. Es ist kein Zweifel, daß seit Jahrhunderten, ja, seit dem Bestand der Menschheit die Gesundheit als höchstes Gut von Gott und den Göttern erfleht wird. Aber keine Weltgesundheitsorganisation, auch nicht einmal die gründlichsten Reformausschüsse haben uns bisher sagen können, was Gesundheit ist, wie man sie in Paragraphen fassen sollte. Ich kann auch hier nur wiederholen, was der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit anläßlich der Tagung des Hartmann-Bundes sehr offen, sehr deutlich und meiner Meinung nach sehr richtig gesagt hat, daß es kein Recht auf Gesundheit geben kann, daß es allerdings — und darin stimmen wir sicher überein — eine Verpflichtung des einzelnen gibt, seine ihm von Gott gegebene Gesundheit zu bewahren, und eine Verpflichtung des Staates, Maßnahmen zur Wiedergewinnung der Gesundheit zu treffen und Hilfen zu ihrer Erhaltung zu geben. Darüber, Herr Kollege Bazille, besteht doch gar kein Zweifel in diesem Hause, darüber sind wir doch alle in Vergangenheit, Gegenwart und — ich hoffe — auch in der Zukunft einig.
    Sie haben recht: mit Geld allein ist gewiß niemandem die Gesundheit wiedergegeben. Aber ein altes Volkswort sagt: „Mit Geld weint es sich leichter." Wer wollte diesen lebensnahen Spruch in der Sozialpolitik nicht zumindest in die Betrachtungen einbeziehen?! Wer sollte oder wer wollte, wie Sie



    Frau Kalinke
    meinen, den Kriegsopfern Verzichte zumuten, die wir nicht allen Teilen unseres Volkes gleichermaßen zumuten müssen?!
    Lassen Sie mich mit Rücksicht auf die Fülle der Probleme, die anstehen, die philosophischen Betrachtungen über die Gesundheit heute nicht fortsetzen. Aber lassen Sie uns ganz deutlich gemeinsam bekennen, daß kein Zweifel darin besteht, daß alle Hilfen zur Erhaltung der Gesundheit und zur Wiedergewinnung der Gesundheit einen besonderen Vorrang in unserer Gesetzgebung haben müssen.
    Ich weiß nicht, woher der Sprecher der FDP weiß, welcher Regierungsentwurf vorgelegt werden wird. Ich kenne ihn nicht, und ich nehme an, daß der Herr Minister und das Kabinett ihn auch noch nicht kennen. Deshalb möchte ich mich auf seine Ausführungen hier nicht einlassen.
    Aber ich möchte noch ein Wort zu der Frage der besonderen Verantwortung für die Opfer des Krieges sagen. Zur moralischen Verantwortung bekennen sich die Regierungsparteien zweifelsohne. Aber zu ihr gehört auch, Herr Kollege Bazille, die Grenzziehung, die die Sozialethik gebietet, nämlich die Grenzziehung zwischen der Pflicht zur Versorgung aller derjenigen, die der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen, und der Garantie der Freiheit für den Teil der Opfer des Krieges und ihrer Hinterbliebenen, die zur Selbsthilfe bereit sind und einen Anspruch an uns haben, daß wir sie in dieser Bereitschaft unterstützen.
    Wir alle werden aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen müssen. Die Verabschiedung der großen Reformgesetze der Rentenreform vor den Wahlen stand unter keinem guten Stern. Auch jetzt vor den bevorstehenden Landtagswahlen sollten wir alle sehr vorsichtig sein gegenüber den schwer realisierbaren Forderungen und Versprechungen der Organisationen. Ich nehme an, ich habe den Kollegen Pohle recht verstanden, daß auch die Opposition dieser Warnung zustimmt.
    Daß eine „Reform" des Bundesversorgungsgesetzes nicht zu Rückschritten führen darf — Kollege Pohle befürchtet das —, sondern fortschrittlich sein wird, ist doch unser aller Anliegen. Man sollte solche Formulierungen nicht wählen.

    (Abg. Horn: Sehr richtig!)

    Nicht die Änderung des Systems oder die Erfüllung aller Wünsche der Organisationen wird entscheidend dafür sein, sondern ganz allein die gründliche und ernsthafte Prüfung der wirklichen Lage der Kriegsopfer, und darum sollte es uns gemeinsam gehen.
    Was den Punkt 2 der Großen Anfrage der SPD angeht, so neige ich der Auffassung der Bundesregierung zu, daß an dem Grundsatz der Zweiteilung festzuhalten ist. Ich meine aber, daß nicht allein die Höhe des Ausgleichs überprüft werden muß, sondern daß wir auch ein aktuelles Problem diskutieren müssen, nämlich das der Dynamisierung der Rentenansprüche.
    Ein Referent des Bundesarbeitsministeriums hat im Bundesarbeitsblatt beklagt, daß die Reform aus einem Guß nicht möglich sei, weil sie zeitlich nacheinander und schrittweise erfolgen müsse. Die Beratung und das Inkrafttreten verschiedener Gesetze über Versicherung, Versorgung oder soziale Hilfe braucht aber nicht aus unterschiedlichem Guß zu sein, wenn man sich über die Grundkonzeption klar ist.
    Das Dilemma der Dynamik in der Rentenreform und ihrer revolutionären Rentenformel ist allen, die den Mut haben, aus Erfahrungen zu lernen, in diesen Wochen recht offenbar geworden. Hier muß sich das Parlament entscheiden, ob es verantworten will, daß die in Vergangenheit und Gegenwart umstrittene Rentenanpassung auf der Grundlage einer dynamischen Rentenformel und ihrer automatischen Anwendung für die Zukunft ohne Schaden bestehenbleiben kann. Wenn die Mehrheit sich dafür entscheidet, dann darf die gleiche Leistung auch den Kriegsopfern nicht versagt werden.
    Diese Entscheidung wird eine der wichtigsten sein, die in diesem Hause noch vor der Reform des Bundesversorgungsgesetzes getroffen werden müssen. Ich will es mir nicht so leicht machen und sagen: wer A sagt, sagt auch B, zur Not das ganze Abc. Ich meine, Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller stellen uns vor Probleme, über die wir hier ganz offen sprechen müssen.
    Eine große Zeitung hat in diesen Tagen — ich darf mir erlauben, mit der Genehmigung des Herrn Präsidenten einen kurzen Ausschnitt daraus zu zitieren — geschrieben, daß sich die große Regierungspartei in Folge ihres vorschnellen Handelns dazu bereit finden müßte, Rentner mit zweierlei Maß zu behandeln, und daß der Herr Bundesarbeitsminister die undankbare Aufgabe habe, Ansprüche und Wünsche der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen mit Argumenten abzulehnen, die zwar aus fiskalischer Sicht gerechtfertigt, einem Sozialpolitiker aber schlecht anstünden. Es heißt dann weiter in dem Aufsatz:
    Im Grunde geht es darum, daß das Bundesarbeitsministerium gewillt ist, auf die Kriegsbeschädigten eben jene Grundsätze anzuwenden und beizubehalten, die man für die Sozialversicherten im Zuge des Durchbruchs einer neuen Konzeption bewußt abgelehnt hat.
    Ich will das Problem der Dynamik, ohne im Augenblick dazu Näheres auszuführen, nur als eine der Grundsatzfragen in die Debatte stellen, deren Lösung wir nicht ausweichen können.
    Mit der gleichen Entschiedenheit, mit der ich mich in diesem Hause immer für eine ausreichende Rentenerhöhung für die Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen eingesetzt habe, wenn sie zur Diskussion stand, habe ich gegen die Einführung des dynamischen Prinzips in die Rentenformel mit vielen guten Gründen hier gestritten. Daher meine ich, es ist meine Verpflichtung und mein gutes Recht, jetzt folgendes zu sagen. Wenn man im Rahmen rechtsstaatlichen Denkens — das Sie als Sprecher der



    Frau Kalinke
    FDP hier betont haben, das aber nicht nur Sie in diesem Hause meinen, sondern mit Ihnen, meine ich, die große Mehrheit dieses Hauses, ja, ich glaube, alle Fraktionen dieses Hauses ohne Ausnahme verteidigen — und unter Berücksichtigung der finanziellen und volkswirtschaftlichen Situation zu einer differenzierten Behandlung der Renten käme, so täte man den Kriegsopfern unrecht, die im sozialen Gefüge immer noch einen besonderen, einen bevorzugten Platz verdienen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Die Beantwortung dieser Grundsatzfragen der Versorgung wird auch mit der Frage nach dem sozialpolitischen Effekt gekoppelt sein, z. B. nach dem Effekt solcher Forderungen wie der genereller Grundrentenerhöhungen. Wir werden sehr genau prüfen müssen, wohin solch eine Forderung führt und welche sozialpolitischen Wirkungen sie hat. Wir werden weiter prüfen, welche Finanzierungsvorschläge diejenigen machen werden, die die Wunschkataloge der Kriegsopferverbände oder das großzügig anerkannte Recht des Saarlandes, wie es gestern schon in der Debatte deutlich wurde, etwa in ihren Vorschlägen oder in nächster Zeit in Anträgen aufnehmen werden. Dieser Bundestag darf kein Gesetz beschließen, dessen Finanzierung unklar und ungesichert ist. Das Parlament darf nichts beschließen, was es den Betroffenen nicht auch in Zukunft garantieren kann. Ich kann dem Bundesminister für Arbeit nur dankbar sein für den Mut und die Aufrichtigkeit, mit der er bei der Tagung des Reichsbundes in Düsseldorf denen die Wahrheit gesagt hat, die sich nicht darüber klar zu sein scheinen, daß die 3,6 Milliarden, die wir jährlich für die Kriegsopferversorgung ausgeben, nicht einfach um 4 Milliarden erhöht werden können. Ich habe den Mut, mit ihm zu sagen, daß wir hier nicht über Utopien, sondern über realisierbare Forderungen sprechen sollten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Wir entnehmen der Antwort des Ministers mit Befriedigung, in welch erfreulichem Maße es möglich war, die Geschädigten in die vollbeschäftigte Wirtschaft einzugliedern, sie an der Wohlstandsmehrung zu beteiligen und vielen von ihnen den Weg zur Selbsthilfe, zur Eigentums- und Kapitalbildung zu eröffnen. Insofern ist also die Konzeption des Bundesversorgungsgesetzes nicht ohne Erfolg gewesen!
    Es scheint mir gerecht, hier deutlich zu machen, was der Minister in Zahlen ausdrückte: daß es doch vor allem darum geht, den noch übriggebliebenen 73 000 Schwerbeschädigten zu garantieren, daß sie nicht auf die Fürsorge angewiesen sein werden, die Witwen- und Waisenrente unter Vorrang zu erhöhen und alle die Probleme zu lösen, die wegen der Anrechnungsbestimmungen zu so vielen Unzuträglichkeiten geführt haben. Einigkeit bestand und besteht doch sicherlich unter uns, sowohl in der Debatte im Mai 1957 wie heute, daß der Staat den Kriegerwaisen gegenüber besondere Verpflichtungen hat und Vorteile auf Grund der Bestimmungen über Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen nicht durch Anrechnungsbestimmungen wieder aufgehoben werden dürfen. Ich meine, daß vor allem dem erfreulicherweise nicht mehr großen Teil der Kriegsopfer, die sich nicht auf Selbsthilfe und Selbstvorsorge stützen können, die zwar arbeitswillig, aber kaum arbeitsfähig oder besser nicht arbeitseinsatzfähig sind, die aus dem Beruf ausscheiden mußten oder kurz vor dem Ausscheiden stehen, die auf Grund der Vertreibung aus der Heimat in abgelegenen Gebieten an Wohnsitzen fernab von Arbeitsplätzen leben müssen, vor allen unser Interesse und unsere Hilfe gelten sollte.
    Wir wissen, daß der Bundeshaushalt angespannt ist — und ich habe den Mut, das in dieser Grundsatzdebatte auszusprechen —, daß die Steuereinnahmen rückläufig sind und die hohen Zuwachsraten des Sozialprodukts in den vergangenen Jahren des Wiederaufbaus nur mühsam aufrechtzuerhalten sein werden.
    Wir erwarten daher, daß alles, was uns zur Reform des Bundesversorgungsgesetzes vorgeschlagen wird, die Voraussetzungen erfüllt, daß die Leistung garantiert wird — dadurch nämlich, daß die Währung fest bleibt —, den Arbeitskräften die Arbeitsplätze erhalten bleiben können und keine neuen Steuern erhoben werden. Auch die Sozialdemokratische Partei kennt den Haushaltsplan. Es ist ihr gutes Recht, die Regierung heute nach ihren Plänen zu fragen, wie es die Pflicht der Regierung ist, zur gegebenen Zeit ihre Vorstellungen über Ziel und Umfang der Reform bekanntzugeben. Dem freien, aber in sozialer Mitverantwortung gebundenen Menschen eine Basis der Selbstverantwortung und Chancen zur Selbsthilfe in Freiheit zu geben, ist ein mit der freien Marktwirtschaft und der christlichen Soziallehre gleichermaßen übereinstimmendes Ziel. Das gilt auch trotz, ja vielleicht erst recht wegen aller sozialen Strukturänderungen.
    Genauso wie die Hoffnung der Empfänger von Renten aus der Sozialversicherung auf höhere Renten und auf Gleichbehandlung gerichtet ist, soweit die laufend steigende Rentenbemessungsgrenze und die soeben vom Kabinett beschlossene Erhöhung in Frage kommen, sind die Hoffnungen und Wünsche der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen darauf gerichtet, nicht vergessen zu werden, aber auch nicht schlechter behandelt zu werden. Es ist ein schwieriges Problem und ein verantwortungsvoller Auftrag für uns alle gemeinsam, die Erkenntnisse der Auseinandersetzung über die Grenzen der staatlichen Sozialpolitik auf die Gesetzespraxis zu übertragen, die Freiheit zu bewahren und sie in die rechte Spannung zu versetzen.
    Lassen Sie mich daher hier die Hoffnung aussprechen, daß wir bei der Beratung der Regierungsvorlage wie bei der großen Arbeit an dem Bundesversorgungsgesetz und seinen Novellen auch in Zukunft einer Meinung darüber bleiben werden, daß wir alle Lösungen, wie sie auch werden, aus dem parteipolitischen Kampf herausnehmen und gemeinsam nach Wegen suchen müssen, den Beschädigten und den Opfern des Krieges ein Höchstmaß an Wohlstand und Freiheit zu verschaffen. Wir dürfen dabei nicht vergessen, daß zwei Grup-



    Frau Kalinke
    pen in unserem Volke ein hohes Beispiel von Einsicht und Verantwortung gegeben haben: die Kriegsopfer und die Heimatvertriebenen. Sie sollten auch in Zukunft würdig und gerecht behandelt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)