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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg Müller (Erbendorf) 2557 A Fragestunde (Drucksache 558) . . . . 2557 A Frage 1, Abg. Ritzel: Rechtzeitige Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1959 Hartmann, Staatssekretär . . . . 2557 B Frage 4, Abg. Dr. Menzel: Korruptionsfälle in Bonner Ministerien; amtliche Einflußnahme auf die Presse Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2557 C Dr. Menzel (SPD) 2557 C Frage 5, Abg. Ritzel: Radioaktivität im Bereich der Bundesrepublik Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2557 D Ritzel (SPD) . 2558 B Frage 2, Abg. Dr. Mommer: Rückgabe des in den USA beschlagnahmten deutschen Vermögens Dr. von Brentano, Bundesminister . 2558 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2559 A Frage 6, Abg. Ritzel: Entschädigung von Eigentümern abgetretener Grundstücke zum Bau von Autobahnen Hartmann, Staatssekretär . . . . 2559 C Ritzel (SPD) 2559 D Frage 7, Abg. Dr. Menzel: Unterstützung von Werkzeitschriften durch das Bundespresse- und Informationsamt von Eckardt, Staatssekretär . . . . 2560 A Dr. Menzel (SPD) 2560 A Frage 8, Abg. Wienand: Finanzielle Belastung der Gemeinden im Raum der vorläufigen Hauptstadt Bonn Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 C Frage 9, Abg. Könen (Düsseldorf) : Mangelnde Betreuung von Opfern medizinischer Menschenversuche in KZ Hartmann, Staatssekretär . . . . 2560 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2561 B Frage 10, Abg. Hilbert: Abgeltung von Besatzungsschäden Hartmann, Staatssekretär . . . . 2561 D Frage 12, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen): Verbesserung der Anstellungs- und Beförderungsverhältnisse bei der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2562 B Frage 14, Abg. Dr. Menzel: Auslieferungsersuchen der Bundesregierung im Fall Dr. Eisele Dr. von Brentano, Bundesminister . 2562 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Frage 15, Abg. Leicht: Vorläufige Richtlinien zu § 115 des Bundesbeamtengesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 A Frage 18, Abg. Dr. Ratzel: Radioaktive Arzneimittel Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 2563 C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2563 D Frage 19, Abg. Bauer (Würzburg) : Errichtung eines Schießplatzes der Bundeswehr bei Berchtesgaden Dr. Rust, Staatssekretär . . . . . 2564 A Frage 20, Abg. Bauer (Würzburg) : Ungleiche Behandlung von Außen- und Binnenevakuierten Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 2564 B Frage 21, Abg. Bauer (Würzburg): Militärischer Schwerverkehr auf Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2564 D Frage 22, Abg. Dr. Ratzel: Unterstützung der Karlsruher Kernreaktor GmbH Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 2565 B Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 2565 D Frage 23, Abg. Paul: Lieferung von Funkgeräten für den Truppengebrauch an souveräne afrikanische Staaten Dr. von Brentano, Bundesminister . 2565 D Frage 24, Abg. Dr. Brecht: Gerüchte über eine Auflösung des Deutschen Bauzentrums e.V. in Köln Lücke, Bundesminister 2566 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 2566 C Frage 25, Abg. Dr. Mommer: Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung an Baustellen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2566 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2567 A Frage 26, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Wettbewerb in der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2567 B Frage 28, Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auswirkungen der holländischen Hafenbaupolitik Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2567 D Frage 29, Abg. Wegener: Wiederherstellung der Autobahnbrücke über das Lahntal bei Limburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2568 C Frage 31, Abg. Wehr: Repatriierung in der UdSSR befindlicher deutscher Staatsbürger Dr. von Brentano, Bundesminister . 2568 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Reform des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 434) Pohle (SPD) . . . . . . . . . 2569 C Blank, Bundesminister 2571 A, 2584 B, 2587 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2572 B Bazille (SPD) 2574 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . 2576 B, 2584 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2577 D Rasch (SPD) . . . 2581 A, 2584 A, 2587 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2584 D Ritzel (SPD) 2585 C, 2587 B Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache 141); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 353) — Zweite und dritte Beratung —; Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 42); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 355) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) . . 2588 C, 2593 C Dr. Stammberger (FDP) . 2590 D, 2593 D Frau Kalinke (DP) . . . 2592 A, 2596 D Frau Blohm (CDU/CSU) . 2593 B, 2594 D Lang (München) (CDU/CSU) . . . 2594 B Dr. Bärsch (SPD) 2595 A Dürr (FDP) 2596 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . 2597 C Nächste Sitzung 2597 D Anlagen 2599 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2557 46. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung Seite 2424 (A) Zeile 25 statt „christliche": christlich-demokratische Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Frau Albertz 17. 10. Altmaier* 19. 10. Arndgen 17. 10. Dr. Baade 30. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Bauknecht 17. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berberich 17. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Frau Dr. Bleyler 17. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 17. 10. Bühler 17. 10. Burgemeister 17. 10. Frau Diemer-Nicolaus 24. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Dowidat 18. 10. Drachsler 17. 10. Dr. Eckhardt 17. 10. Eilers (Oldenburg) 17. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Dr. Friedensburg 17. 10. Fritz (Welzheim) 17. 10. Dr. Furler* 19. 10. Gaßmann 17. 10. Geritzmann 17. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Giencke 25. 10. Dr. Gradl 17. 10. Dr. Greve 17. 10. Dr. Gülich 18. 10. Hahn 17. 10. Häussler 17. 10. Hellenbrock 17. 10. Frau Herklotz 23. 10. Heye* 19. 10. Hilbert 17. 10. Höcker 17. 10. Höfler* 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Illerhaus 17. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Jaksch 17. 10. Kalbitzer 25. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Knobloch 17. 10. Koch 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Dr. Königswarter 17. 10. Krammig 17. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Leber 17. 10. Lenz (Brühl) 17. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Mattick 17. 10. Frau Dr. Maxsein* 19. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Niederalt 10. 11. Odenthal 17. 10. Dr. Oesterle 17. 10. Ollenhauer 17. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 17. 10. Rasner 28. 10. Dr. Ratzel 17. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Schlee 17. 10. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Schneider (Hamburg) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schoettle 17. 10. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfen)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Dr. Starke 17. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Stenger 17. 10. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 17. 10. Sträter 17. 10. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10. Wehner 17. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Kreyssig** 28. 10. Frau Nadig 7. 11. Frau Strobel** 28. 10. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 2600 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 2 Umdruck 67 Änderungsantrag des Abgeordneten Spitzmüller zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinischtechnischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 Abs. 2 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes." b) wird folgende neue Nr. 1 a eingefügt: „1 a. Personen, die die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten im Ausnahmefall und nur vorübergehend unter ständiger Aufsicht und ausschließlicher Verantwortung eines Arztes oder Zahnarztes nach vorhergegangener schriftlicher Meldung an das zuständige Gesundheitsamt." 2. Nach § 23 wird folgender neuer § 23 a eingefügt: „§23a Die Bundesregierung wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 1965 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates neben den in § 16 Abs. 2 genannten weitere Ausnahmen von der Vorschrift des § 15 Abs. 1 zuzulassen, sofern dies im Interesse der Versorgung der Kranken unumgänglich ist." Bonn, den 19. Juni 1958 Spitzmüller Anlage 3 Unidruck 73 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Wer berufsmäßig in der Massage oder in der Krankengymnastik oder als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung ,Masseur' Masseur und medizinischer Bademeister' oder ,Krankengymnast' zu führen." 2. In § 2 werden a) in Absatz 1 die Worte ,Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Masseur" oder „Krankengymnast" ' durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit nach § 1 Satz 1", b) in Absatz 2 die Worte „Die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung ,Masseur und medizinischer Bademeister' " durch die Worte „Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Tätigkeit in der Massage und als medizinischer Bademeister an einer medizinischen Badeanstalt" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 74 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Druckachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: ,§ 1 Wer berufsmäßig auf dem Gebiet der medizinischen Technik tätig werden will, bedarf der Erlaubnis. Mit der Erlaubnis nach Satz 1 ist das Recht verbunden, die Berufsbezeichnung „medizinisch-technische Assistentin" zu führen.' 2. In § 15 a) beginnt Absatz 1 wie folgt: „(1) Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur in ärztlichem Auftrag ausgeübt werden:" ; b) wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Die in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Tätigkeiten dürfen nur im Auftrage eines Arztes oder Zahnarztes, die in Absatz 1 Nr. 2 bis 5 bezeichneten Tätigkeiten nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." ; c) wird Absatz 3 gestrichen. 3. In § 16 a) werden in Absatz 1 die Worte „§ 15 Abs. 1 findet" durch die Worte „§ 1 findet" ersetzt; b) erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) § 1 findet ferner keine Anwendung auf 1. Personen, die in der Praxis eines Arztes oder Zahnarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 5 bezeichneten Tätigkeiten, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2601 2. Personen, die in der Praxis eines Tierarztes unter seiner ständigen Aufsicht und ausschließlichen Verantwortung auf dem Gebiete der medizinischen Technik tätig werden mit Ausnahme der Ausübung der in § 15 Abs. 1 Ziff. 1 und 5 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 76 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353.) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird der Klammervermerk „(§§ 9 bis 12)" geändert in „(§ 10)". 2. § 16 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 und 2 und § 18 Abs. 3 und 4 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Prüfung abgelegt worden ist. (3) Die Entscheidungen nach § 7 und § 14 Satz 2 und 3 trifft die Verwaltungsbehörde, in deren Bereich die Anstalt liegt." Bonn, den 19. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Eilers (Oldenburg) und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 6 Umdruck 128 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355) Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 7 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Lang (München), Dr. Franz, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Die Erlaubnis kann auch Personen erteilt werden, die eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene gleichwertige Ausbildung nachweisen." Bonn, den 25. Juni 1958 Lang (München) Dr. Franz Höcherl Dr. Aigner Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Eckhardt Fuchs Funk Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lermer Meyer (Oppertshofen) Ruland Schütz (München) Seidl (Dorfen) Sühler Unertl Vogt Dr. Winter Dr. Zimmermann 2602 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Anlage 8 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksachen 41, 353). Der Bundestag wolle beschließen: § 21 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1959 in Kraft." Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden die Zeitpunkte des Inkrafttretens vom „1. Januar 1959" und von „1. Januar 1961" geändert in: „1. Juli 1959" und „1. Juli 1961". Bonn, den 14. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 167 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Steinbiß, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksachen 42, 355). Der Bundestag wolle beschließen: In § 25 Abs. 2 wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens vom „1. Januar 1961" geändert in „1. Januar 1962". Bonn, den 15. Oktober 1958 Frau Dr. Steinbiß Frau Blohm Ehren Dr. Elbrächter Frau Engländer Enk Horn Frau Dr. Pannhoff Dr. Reith Dr. Rüdel (Kiel) Dr. Bärsch Junghans Frau Meyer-Laule Striebeck Frau Wolff (Berlin) Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 16): Trifft es zu, daß es beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Beirat für Fragen der Weinwirtschaft gibt, der die Bezeichnung Geheimer Weinrat" führt, und daß die Namen der Mitglieder dieses Beirats der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben werden? Ihre Frage erlaube ich mir, wie folgt zu beantworten: Beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht kein „Geheimer Weinrat". Auf Grund des § 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wurde 1950 ein Beratender Ausschuß für Fragen des deutschen Weinbaues und der Weinverwertung errichtet. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind von mir auf Vorschlag der Herren Minister für Landwirtschaft der weinbautreibenden Länder berufen worden. Der Ausschuß umfaßt z. Z. 11 Mitglieder, davon 7 Vertreter der weinbaulichen Praxis, 2 Vertreter der Wissenschaft und 2 Vertreter der Weinbauwirtschaftsberatung. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558, Frage 17): Ist der Herr Bundesernährungsminister bei der Deutschen Bundesbahn bzw. dem Herrn Bundesverkehrsminister vorstellig geworden mit dem Ziel, für die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen die gleiche Fahrpreisermäßigung zu erhalten, wie sie den Schülern der Landwirtschaftsschulen und auch den Schülern und Schülerinnen der landwirtschaftlichen Berufsschulen gewährt wird? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Ich habe mich in der Vergangenheit an den Herrn Bundesminister für Verkehr und an die Deutsche Bundesbahn — Hauptverwaltung — mit dem Ziele gewandt, die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen von Landwirtschaftsschulen in den Genuß der Fahrpreisermäßigung der Schülerfahrkarten zu bringen. Meiner Bitte konnte jedoch nicht entsprochen werden, weil gemäß der einschlägigen Bestimmungen des Deutschen Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarifes als Voraussetzung eine Unterrichtsdauer von mindestens einem Jahr gefordert wird. Einzelheiten bitte ich aus der beigefügten Ablichtung zu entnehmen *). Die Deutsche Bundesbahn ist unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse bei den Landwirtschaftsschulen den *) s. Deutscher Eisenbahn-, Personen-, Gepäck- und Expreßgut-Tarif, Teil II, Tarifstelle D VII a Ziffer 1 c). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 2603 Wünschen der Landwirtschaftsschüler bereits dadurch entgegengekommen, daß sie die Teilung der Mindestschulzeit in zwei Winterhalbjahre zugelassen hat. Eine weitere Änderung der Tarifbestimmungen wurde wegen der zahlreichen Berufungsmöglichkeiten abgelehnt, zumal ähnliche Verhältnisse wie bei den Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen, z. B. auch bei Frauenfachschulen vorliegen, die neben dem Vollunterricht noch 2-6monatige Kurse abhalten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch darauf hingewiesen, daß den landwirtschaftlichen Bedürfnissen auf dem Gebiet des Güterverkehrs durch zahlreiche Tarifermäßigungen bereits Rechnung getragen würde, so z. B. bei Düngemitteln, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Zuckerrüben, Zucker, Wein, Futtermitteln, Torf, Milch, und daß angesichts der ungünstigen wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn weitere Ausnahmeregelungen zugunsten der Landwirtschaft nicht mehr gewährt werden könnten, zumal nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn die Einnahmen aus dem Schülerverkehr die Selbstkosten bei weitem nicht deckten. Da die wirtschaftliche Lage der Bundesbahn insbesondere durch die ungünstige Entwicklung des Güterverkehrs während des letzten Jahres erneut eine Verschlechterung erfahren hat, kann auch in nächster Zukunft nicht mit einer Ausdehnung der Schülerfahrkarten auf die Fachschülerinnen der Mädchenabteilungen der Landwirtschaftsschulen gerechnet werden. In Vertretung Dr. Sonnemann Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) (Fragestunde der 46. Sitzung vom 17. Oktober 1958, Drucksache 558 Frage 27) : Wie beurteilt der Herr Bundesernährungsminister die derzeitige Lage der deutschen Fischwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der für die deutsche Hochseefischerei entstandenen schwierigen Situation nach der Neufestsetzung der 12-SeemeilenGrenze durch Island, und welche Maßnahmen gedenkt er zur Behebung dieser Schwierigkeiten zu ergreifen? Die Frage wird Wie folgt beantwortet: 1. Über die Lage der Fischwirtschaft habe ich den Haushaltsausschuß und den Ernährungsausschuß des Bundestages mit einem ausführlichen Bericht vom 28. Januar 1958 unterrichtet. Dieser Bericht wurde bereits bei der Erörterung des Einzelplans 10 für das Rechnungsjahr 1958 berücksichtigt. 2. Gegenüber dem Lagebericht vom 28. Januar 1958 haben sich in der Zwischenzeit für die Fischwirtschaft folgende Veränderungen ergeben: a) Obwohl bei der Internationalen Seerechtskonferenz, die im Frühjahr d. J. in Genf stattfand, noch keine Einigung über die künftige Breite des Küstenmeeres und eine etwa anschließende Fischereizone erzielt wurde und daher nach deutscher Auffassung die herkömmliche Begrenzung des Küstenmeeres —3 Seemeilen — weiterhin gilt, nahm Island durch einseitige Erklärung ab 1. September 1958 eine Fischereizone von 12 sm in Anspruch. Gegen dieses Vorgehen hat neben anderen Staaten auch die Bundesrepublik zweimal energisch protestiert. Bei Verhandlungen über einen Kompromiß, um den sich die NATO nachhaltig bemühte, hat eine Delegation der Bundesregierung mitgewirkt. Die nahezu dreiwöchigen Verhandlungen in Paris führten aber leider zu keinem Ergebnis. Die Bundesregierung sah sich deshalb zu ihrem Bedauern genötigt, der Hochseefischerei zu empfehlen, zunächst die 12-Seemeilenzone um Island zu meiden, da sie weder Schutz noch Schadensersatz bei einer etwaigen Aufbringung von Fischereifahrzeugen leisten könne. Die Bundesregierung hofft, daß die Frage der Breite des Küstenmeeres und einer etwa anschließenden Fischereizone bei einer zweiten Internationalen Seerechtskonferenz, die voraussichtlich im nächsten Jahr stattfindet, endgültig geregelt werden kann. Nach einem Gutachten der meinem Ministerium unterstehenden Bundesforschungsanstalt für Fischerei wird der Fangausfall unserer Hochseefischerei durch die Erklärung der 12-Seemeilenzone um Island voraussichtlich rd. 15 000 t jährlich betragen; das sind etwa 10% der bisherigen Durchschnittsfangerträge aus isländischen Gewässern. Wenn auch dieser Fangausfall durch Erschließung neuer Fanggründe, die mit Unterstützung des Bundes bereits in Angriff genommen wurde, zum Teil ausgeglichen werden kann, so muß doch befürchtet werden, daß das einseitige Vorgehen Islands eine Kettenreaktion anderer Länder auslöst, vor deren Küsten ebenfalls eine bedeutende Hochseefischerei der Bundesrepublik stattfindet. Sollte dieser Fall eintreten, so würde unsere Hochseefischerei nach dem Gutachten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei einen Fangausfall von über 50 000 t jährlich erleiden; das sind rd. 10% der Durchschnittsanlandungen der Hochseefischerei in den letzten Jahren. Dieser Fangausfall könnte noch erheblich größer werden, wenn die bisherige Erwärmung des Nordmeeres sich rückläufig entwickeln sollte. Hierüber kann sich die Bundesforschungsanstalt für Fischerei naturgemäß noch nicht näher äußern. Die Bundesregierung hofft, daß alle die Länder, die eine Erweiterung ihrer Fischereigrenzen erwägen, zunächst das Ergebnis der beabsichtigten zweiten Internationalen Seerechtskonferenz abwarten. Sie wird sich hierfür im Einvernehmen mit anderen interessierten Ländern nachdrücklich einsetzen. b) Unsere Fischwirtschaft wurde in den letzten Jahren neben einer Reihe von anderen Faktoren durch den schlechteren Ausfall der Heringssaison, die in der Zeit von Juli bis November stattfindet und die die Haupteinnahmequelle der Hochseefischerei darstellt, betroffen. Hierbei handelt es sich um negative Einflüsse hydrographischer und biologischer Natur, aber auch um ungünstige Wetterverhältnisse, die die Fangtätigkeit beeinträchtigten. 2604 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1958 Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Hochseefischerei in der Zeit von Januar bis September 1958 ein Rückgang des Fangertrages um rd. 30 000 t zu verzeichnen, der im wesentlichen auf den schlechteren Ausfall der Heringsfischerei zurückzuführen ist. Die verminderten Anlandungen haben aber eine Preissteigerung bewirkt, so daß die Erzeugererlöse der Hochseefischerei im Vergleich zum Vorjahr in der Zeit von Januar bis September 1958 um rd. 18 Mio DM anstiegen. Wenn auch davon ausgegangen werden kann, daß dieser Mehrerlös durch die beträchtlich erhöhten Betriebskosten aufgezehrt wurde, so hat sich doch die Lage, soweit es sich um den mengenmäßigen Rückgang der Fangerträge handelt, gegenüber dem Vorjahr nicht verschlechtert. Die übrigen Faktoren, die die Lage der Fischwirtschaft beeinträchtigten und weiterhin beeinträchtigen, habe ich in meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 näher angeführt. Die Hochseefischerei hat immer noch nicht die Auswirkungen des letzten Krieges überwinden können, in dem nicht nur die Flotte, sondern auch die Landanlagen größtenteils zerstört wurden. Hierüber darf der schnelle Wiederaufbau der Flotte nicht hinwegtäuschen, da er zum überwiegenden Teil mit Fremdkapital durchgeführt wurde. In meinem Lagebericht vom 28. Januar 1958 habe ich näher erläutert, welche Schlußfolgerungen im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Fischwirtschaft gezogen werden müssen. Neben einer Rationalisierung handelt es sich hierbei vor allem um eine Neuordnung des Marktgeschehens. Dem Verlust von Fanggebieten bemühte sich die Bundesregierung vorausschauend dadurch zu begegnen, daß bereits im Einzelplan 10 für das Rechnungsjahr 1958 Mittel für das Aufsuchen neuer Fanggebiete bereitgestellt wurden. Außerdem wurde der Einsatz des Fischereiforschungsschiffes „Anton Dohrn" in dieser Richtung intensiviert. Durch die bisherigen Versuchsreisen wurden bereits positive Ergebnisse erzielt. Das Zusammenwirken von Praxis und Wissenschaft hat sich bewährt. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, daß auch im Voranschlag des Einzelplans 10 für 1959 wieder ein namhafter Betrag zur Erschließung neuer Fanggebiete von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus ist die Fischwirtschaft bereits seit Jahren in das Zinsverbilligungsprogramm einbezogen worden. Diese Maßnahme soll fortgesetzt werden. Schließlich habe ich erreicht, daß auch aus ERP-Rückflußmitteln Kredite für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Fischereiflotte zu tragbaren Bedingungen gegeben werden. Es handelt sich hierbei um ein mehrjähriges Programm. Außerdem wurden auf den ERP-Fonds beträchtliche Bürgschaften zum Ausbau des Absatznetzes übernommen, die erst kürzlich erweitert worden sind. Die Entwicklung der Fischwirtschaft wird von mir mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Ich nehme an, daß sich der Ernährungsausschuß und der Haushaltsausschuß des Bundestages in nächster Zeit näher mit den Problemen dieses Wirtschaftszweiges befassen werden. In Vertretung Dr. Sonnemann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vorparlamentarischen Raum waren in dieser Woche zwei Veranstaltungen von Bedeutung. Sie lane haben Gelegenheit gehabt, die Suchausstellung des Deutschen Roten Kreuzes und der kirchlichen Verbände zu besichtigen. Sicher haben Sie dabei das Gefühl gehabt, daß es auf diesem Gebiet noch viel zu tun gibt, daß noch viele Schicksale aufzuklären sind. Als ich so im Vorbeigehen von einer Frau die Äußerung hörte: „Was sie in 13 Jahren nicht gefunden haben, werden sie auch jetzt nicht finden", da war ich ein wenig erschüttert; denn es kommt doch wohl darauf an, den Eltern oder den Frauen Gewißheit über das Schicksal der Männer und Söhne zu geben, und wenn es auch 15 oder 16 Jahre dauert.

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr gut!)

    Das ist doch wohl einer mühseligen Arbeit wert, und wir sollten sie uns auch etwas kosten lassen.
    Es gab eine zweite Veranstaltung, die uns hier im Hause nur zu einem Teil in Anspruch genommen hat, die aber auch von großer Bedeutung war. Die Kriegsgräberfürsorge hat die Abgeordneten der einzelnen Fraktionen gebeten, von ihrer Arbeit Kenntnis zu nehmen. Die Karten der Soldatengräber, die über Europa und einen Teil der übrigen Welt verstreut sind, brachten uns wieder einmal eindringlich zum Bewußtsein, wie grausam der Tod damals bei uns Ernte gehalten hat. Ich möchte all den Helferinnen und Helfern, die sich in der Vergangenheit und Gegenwart bemüht haben, unseren Kameraden würdige Grabstätten zu schaffen und Schicksale aufzuklären, von dieser Stelle aus meinen tiefempfundenen Dank aussprechen.
    Im Deutschland-Union-Dienst konnte ich heute folgende Zeilen lesen:
    Ob solchen Aufgaben mit polemischen Anträgen im Parlament während des Reifens der Entscheidung gedient wird, mag dahingestellt sein.
    Wenn unsere Große Anfrage als ein polemischer Antrag gewertet werden soll, dann weiß ich nicht, was man in diesem Hause überhaupt noch darf und was man nicht mehr darf. Man darf doch wohl wenigstens noch fragen!

    (Zustimmung bei der SPD.)

    2570 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Oktober 19i8
    Pohle
    Man darf doch noch wegen einer gültigen Aussage an die Regierung herantreten! Wir werden bei der Tagung des Weltfrontkämpferverbandes am 17. November in Holland mit dem Herrn Minister Blank und vier Angehörigen seines Ministeriums zusammensitzen und uns über die Probleme der Kriegsopferversorgung in der ganzen Welt unterhalten. Ich möchte aber schon hier etwas über die Zielsetzung der Regierung wissen und mir den Bescheid nicht erst in Holland holen müssen.

    (Beifall bei der SPD.)

    In dem Augenblick, in dem die Legislaturperiode eines Parlaments zu Ende geht, ist alles untergegangen, was es bisher nicht erledigt hat. Aber es gibt so etwas wie ein Testament, und praktisch hat uns das zweite Parlament der Bundesrepublik Deutschland ein Testament hinterlassen. Es hat sich bei der Verabschiedung der Sechsten Novelle quer durch alle Fraktionen einmütig dazu bekannt, daß der dritte Bundestag die große Aufgabe hat, das Bundesversorgungsgesetz zu reformieren. Der Herr Minister Blank wird festgestellt haben, daß in der Großen Anfrage der SPD-Fraktion ein Teil seiner eigenen Gedanken niedergelegt worden ist. Wenn also etwas in dieser Großen Anfrage polemisch sein sollte, dann wären das schließlich die Gedanken des Herrn Ministers Blank, die er den drei großen Ausschüssen vor einigen Monaten zur Kenntnis gebracht hat, als er darlegte, welche Vorstellungen er über die Gestaltung des Rentensystems, die Anrechnung des sonstigen Einkommens, die stärkere Berücksichtigung des Berufsstandes, die Änderung der Vorschriften über die Heilbehandlung und die Kapitalabfindung hat. Das sind Punkte. die auch Minister Blank als neuralgisch angesehen hat. Diese Fragen sind auch nach seiner Ansicht nicht vollkommen gelöst und müssen in irgendeiner Form in einer künftigen Novelle zum Bundesversorgungsgesetz besser berücksichtigt werden. Herr Minister Blank hat aber nicht gesagt, wie er sich das denkt. Wir möchten hier doch zu erfahren versuchen: Wo geht der Weg hin und wie können wir schon im parlamentarischen Rahmen das vorbereiten helfen, was sich dann einmal segensreich auswirken soll.
    Wir fragen also in aller Offenheit — nicht polemisch, aber aus dem Gefühl, daß darüber einmal eine gültige Aussage gemacht werden muß —:
    Wann gedenkt die Bundesregierung dem Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Bundesversorgungsgesetzes vorzulegen?
    Ein Jahr dieser Legislaturperiode ist jetzt herum. Wir müssen darüber, was in den nächsten drei Jahren auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung geschehen soll, irgendeine Vorstellung entwickeln. Wir können auf die vielen Anfragen, die an uns gelangen, nicht immer antworten: Demnächst, Genaues ist noch nicht bekannt. Wir möchten wirklich einmal wissen, ob in absehbarer Zeit eine Vorlage der Bundesregierung hier in diesem Hause erscheint oder nicht.
    Der zweite Punkt unserer Anfrage betrifft die Probleme, die ich soeben schon angeführt habe. Naturgemäß interessiert uns, mit welchen Mehraufwendungen im Haushaltsplan die Bundesregierung für die Reform des Bundesversorgungsgesetzes rechnet. Auch in dieser Beziehung sind nämlich von der Bundesregierung und ihren Organen in der Öffentlichkeit widersprechende Erklärungen abgegeben worden. Wenn man die letzten Tagesnotizen liest, die darüber in der Presse erschienen sind, könnte man sagen: Ihr, die ihr eingehet, lasset alle Hoffnung fahren! Denn wenn in dieser Reform des Bundesversorgungsgesetzes keine zusätzlichen Mittel hineingepumpt werden, meine Damen und Herren, dann wird es eben keine Reform, sondern eine rückschrittliche Maßnahme werden. Darüber müssen wir uns klar sein.

    (Beifall bei der SPD.)

    Noch etwas anderes bedrückt uns schwer. Die Reform wird ja nicht von heute auf morgen verabschiedet werden, und kein Mensch in diesem Hause kann daran interessiert sein, daß es eine ,,Holterdiepolter-Reform" wird, die unter Zeitdruck verabschiedet wird. Wir möchten keine Wiederholung dessen, was wir schon bei einigen Novellen erlebt haben. Daher ist wohl die Frage berechtigt, ob nicht Maßnahmen ergriffen werden sollten, um hinsichtlich der Rentenaufbesserung eine Zwischenlösung zu erzielen. Auch hier möchten wir gern von der Bundesregierung wissen, welche Gedanken sie sich gemacht hat und ob sie dem Gedanken einer solchen Zwischenlösung grundsätzlich nähertreten will. Wir verlassen uns nicht auf das, was in der Presse gestanden hat: „Vorerst keine Erhöhung der Kriegsopferrenten" usw. usw., sondern wir möchten hier von der Bundesregierung eine Auskunft erhalten, die hieb- und stichfest ist.
    Meine Damen und Herren, als das Bundesversorgungsgesetz im Jahre 1950 verabschiedet wurde, war es ein Kind der Not. Keiner von uns konnte eine gültige Aussage über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung in der Bundesrepublik machen. Wir haben jetzt andere Verhältnisse. Wir, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion, haben die Überzeugung, daß die Entwicklung des Bundesversorgungsgesetzes nicht mit der Entwicklung des Sozialprodukts Schritt gehalten hat und daß auf diesem Gebiet ein echter Nachholbedarf vorhanden ist, der befriedigt werden sollte. Im Bundesversorgungsgesetz sind noch eine ganze Reihe offenbarer Ungerechtigkeiten enthalten, die ausgebügelt werden müssen.
    Meine Damen und Herren, nehmen Sie zur Kenntnis: Wir Sozialdemokraten wollen mit dieser Großen Anfrage nicht polemisieren, sondern wir wollen helfen!

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beantwortung der Großen Anfrage fällt mitten hinein in die Vorarbeiten zur Änderung des Kriegsopferrechtes. Die Versorgung der Opfer beider Weltkriege verpflichtet das ganze deutsche Volk. Es ist daher kein Zufall, daß das erste vom Bundestag einmütig angenommene sozialpolitische Gesetz das Bundesversorgungsgesetz war. Nachdem die Besatzungsmächte 1945 die alten Versorgungsgesetze außer Kraft gesetzt hatten und die Länder ab 1947 nur gewisse unterschiedliche Zwischenlösungen bringen konnten, war es dann ein besonderes Anliegen des 1. Deutschen Bundestages, die Not und Sorgenlast der Menschen zu mindern, die durch die beiden Weltkriege an Leib oder Leben Schaden erlitten haben.
    Auch in der Folgezeit waren der Gesetzgeber wie auch die Bundesregierung ständig bemüht, die Kriegsopferversorgung zu einem würdigen, lebensnahen und sozial gerechten Gesetzeswerk auszubauen. Das zeigen die einmütig beschlossenen sechs Novellen zum Bundesversorgungsgesetz, die erhebliche Verbesserungen in der Rentenhöhe und in den Bestimmungen über die Anrechnung des sonstigen Einkommens, sodann aber auch doch eine Erweiterung des berechtigten Personenkreises brachten. So haben sich die Grund- und Ausgleichsrenten von 1950 bis heute im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Bei den Kriegerwitwen erhöhten sie sich sogar um mehr als um das Anderthalbfache.
    Der Wert der Kriegsopferversorgung kann aber auch nicht allein — wie dies vielfach in der breiten Öffentlichkeit geschieht — nach der Höhe der Rentenleistungen bemessen werden. Eine echte Sozialpolitik muß bestrebt sein, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit jedes einzelnen zu erhalten oder wiederherzustellen. Diese Maßnahmen der Rehabilitation, zu denen auch das Schwerbeschädigtengesetz mit der bevorzugten Unterbringung und Sicherung des Arbeitsplatzes zählt, müssen auch weiterhin im Vordergrund aller beabsichtigten Maßnahmen stehen und nicht — das ist bisher unbestritten —die Rentenleistungen. Durch großzügige Arbeits- und Berufsförderung sind die Betroffenen wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern und durch geeignete Hilfen wirtschaftlich so zu stellen, daß sie ihren Lebensunterhalt nicht nur mit Rentenleistungen zu bestreiten gezwungen sind.
    Diese Bemühungen der Bundesregierung haben auch Erfolg gehabt. Der Anteil der Empfänger einer Ausgleichsrente an der Gesamtzahl der Berechtigten hat sich in der Zeit von 1952 bis 1958 trotz der mehrfachen Erhöhungen der Ausgleichsrenten und der Einkommensgrenzen sowie der erheblichen Verbesserungen der Anrechnungsbestimmungen laufend verringert. Von etwa 700 000 Schwerbeschädigten erhalten nur 60 000 die volle Ausgleichsrente, von denen noch etwa 20 000 den Arbeitsämtern als arbeitsuchend gemeldet sind. Daraus ist zu ersehen, daß der weitaus größte Teil der Schwerbeschädigten wieder in den Arbeitsprozeß eingegliedert ist und damit auch an dem gestiegenen Wohlstand teil hat.
    D e n Versorgungsberechtigten aber, die über kein weiteres oder nur geringes sonstiges Einkommen verfügen, sollte wirksam und angemessen durch Maßnahmen der Rehabilitation oder durch entsprechende Erhöhung der Renten geholfen werden.
    Die Bundesregierung glaubt jedoch mit diesem Hohen Hause darin einig zu sein, daß Vorschläge, die jeden Sinn für die Wirklichkeit vermissen lassen, keine geeignete Diskussionsgrundlage sind, zumal für die Ausgabe von zusätzlichen Milliardenbeträgen sachliche Notwendigkeiten nicht erkennbar sind.
    Die einzelnen Punkte der Großen Anfrage beantworte ich wie folgt.
    Zu 1: Eine sozial gerechte und befriedigende Lösung verlangt umfangreiche und eingehende Vorarbeiten. Ihre Ergebnisse und Erkenntnisse sind noch mit den einzelnen Ressorts, den Ländern und dem Beratenden Beirat für Fragen des Versorgungsrechts zu erörtern und abzustimmen. Erst dann kann der Gesetzentwurf dem Bundesrat zugeleitet werden. Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten ausnutzen, den Ablauf des weiteren Verfahrens zu beschleunigen. Mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage kann Anfang des nächsten Jahres gerechnet werden.
    Zu 2 a: Die Bundesregierung ist nach eingehender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, daß an dem Grundsatz der Zweiteilung der Renten festzuhalten ist. Die Grundrente soll entsprechend ihrem Charakter als Festrente unabhängig von anderen Einkünften unantastbar bleiben. Es wird zu prüfen sein, inwieweit die Ausgleichsrenten, die der Sicherstellung des Lebensunterhalts dienen, in ihrer jetzigen Höhe noch diesem Zweck gerecht werden und wie der Leistungsgedanke hierbei noch gefördert werden kann.
    Zu 2 b: Die Bundesregierung erwägt, die Bestimmung über die Anrechnung sonstigen Einkommens zu vereinfachen und zu verbessern.
    Zu 2 c: Es ist vorgesehen, die Abgeltung eines Berufsschadens im Grundsatz beizubehalten und hierbei die Schwerstbeschädigten und die Witwen, die durch den Verlust ihres Ehemanns einen sozialen Abstieg haben hinnehmen müssen, besonders zu berücksichtigen.
    Zu 2 d: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das System der Leistungen zu ändern.
    Zu 2 e: Es ist vorgesehen, die Vorschriften über die Heil- und Krankenbehandlung auf Grund der praktischen Erfahrungen systematisch neu zu fassen und auch teilweise zum Zwecke der Klarstellung zu ergänzen.
    Zu 2 f: Die Bundesregierung war und bleibt ständig bemüht, neben der Förderung des allgemeinen Wohnungsbaues noch weitere zusätzliche Mittel den Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen im Wege der Kapitalabfindung, insbesondere für die Errichtung von Eigenheimen, zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden bis Ende 1958 ca. 600 Mil-



    Bundesarbeitsminister Blank
    lionen DM verausgabt sein. Allein bis zum 31. März 1958 haben 85 000 Beschädigte und Witwen eine Kapitalabfindung erhalten, die es ihnen ermöglichte, für sich und ihre Familie eine würdige und angemessene Unterkunft zu schaffen. Die Vorschriften über die Kapitalabfindung haben sich nach Auffassung der Bundesregierung vollauf bewährt. Grundsätzliche Änderungen sind daher nicht in Erwägung gezogen.
    Zu 3: Da die Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, lassen sich heute — mitten in den Verhandlungen über den Finanzbedarf des Bundes für das Jahr 1959 — noch keine näheren Angaben über notwendig werdende Mehraufwendungen machen.
    Zu 4: Da in absehbarer Zeit mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reform des Bundesversorgungsgesetzes zu rechnen ist, wird eine Übergangsregelung nicht für zweckmäßig gehalten.
    Zusammenfassend darf ich feststellen, daß das Schwergewicht der Neuordnung des Kriegsopferrechts nach Meinung der Bundesregierung ,auf die Wiederherstellung der Gesundheit, die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß und auf andere Maßnahmen der Rehabilitation zu legen ist. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß das der richtige Weg ist, um den Beschädigten die innere Ausgeglichenheit und das Gefühl zurückzugeben, ein vollwertiges Glied der Gemeinschaft zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)