Rede von
Erwin
Folger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich bitte Sie aus diesem Anlaß um Ihr besonderes Wohlwollen für den von mir im Auftrag meiner Fraktionskollegen kurz zu begründenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes auf Drucksache 511.
Der Entwurf bezweckt die Einbeziehung der Landeshauptstadt München in die Reihe der Millionenstädte, deren Beamte — und auch die Angestellten auf dem Umweg über die TO. A - von alters her einen sogenannten örtlichen Sonderzuschlag in Höhe von 3 % des Grundgehalts erhalten. Nachdem München nun auch eine Millionenstadt geworden ist, möchten wir etwas mehr Geld haben,
d. h. München soll dadurch unter den § 41 des Bundesbesoldungsgesetzes fallen, daß dieser Paragraph durch die Worte oder München ergänzt wird. § 41 steht zwar unter den Übergangsvorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, was bedeuten soll, daß er nur temporäre Bedeutung hat; nachdem aber die Beamten in Berlin und Hamburg — vorübergehend auch in anderen Städten — mindestens seit 1927 diese örtliche Sonderzulage erhalten, ist nicht damit zu rechnen, daß dieses Recht in absehbarer Zeit wegfällt. Es entspricht deshalb Recht und Gerechtigkeit, wenn nun auch idie Beamten in. München in den Genuß dieser Wohltat gelangen. Helfen Sie bitte mit, daß der kleine Kaminkehrer, der München zur Millionenstadt gemacht hat; auch etwas Glück für die Beamten in München bedeutet.
Es ist jetzt nicht die Gelegenheit, über andere notwendige Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes zu sprechen. Die SPD-Fraktion möchte aber die Gelegenheit benützen, nochmals darauf hinzuweisen — wie dies der leider verstorbene Abgeordnete Mellies bei der Verabschiedung des Bundesbesoldungsgesetzes in eindrücklicher Form getan hat —, daß das Bundesbesoldungsgesetz nicht unseren Wünschen und Erwartungen entspricht. Inzwischen haben sich auch noch andere Mängel herausgestellt, die damals nicht erwähnt wurden oder auch nicht bekannt waren. Wir werden deshalb bei nächster Gelegenheit über diese notwendigen Änderungen zu sprechen haben.