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ID0304504400

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    Deutscher Bundestag 45. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) . .. 2515 A Zur Tagesordnung Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2515 C Vizepräsident Dr. Becker . . . . . 2515 C Entwurf eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 516) — Erste Beratung — Memmel (CDU/CSU) . . . . . 2515 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 2516 D Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung umsatzsteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 455) — Erste Beratung — . 2517 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 97 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Wanderarbeiter (Neufassung 1949) (Drucksache 512) — Erste Beratung — . . . . 2517 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Zusatzabkommen vom 1. November 1957 zum Zollvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 524) —Erste Beratung — 2517 B Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 14. Juni 1954 über Änderungen des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Drucksache 527) — Erste Beratung — . . . . 2517 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Januar 1958 über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen mit dein Königreich Belgien (Drucksache 534) — Erste Beratung . . . . . . . . . 2517 C Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541) — Erste Beratung — 2517 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 9. September 1957 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 543) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2517 D Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 515) -- Erste Beratung -- 2518 A Achtzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 523) 2518 A Entschließungen der 46. Konferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 124); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 507) . . . . . . . . 2518 B Bericht des Bundesrechnungshofs über die Prüfung der Bilanzen und des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für die Geschäftsjahre 1954/55 und 1955/56 (Drucksache 535) 2518 C Antrag der Abg. Dr. Kopf, Metzger u. Gen betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten (Drucksache 519) . . . . . . . 2518 C Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 382) Dr. Deist (SPD) . . . . . . . . 2518 D Entwurf einer Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Festlegung der Einzelheiten für die Anforderung und Überweisung der Finanzbeiträge sowie für die Haushaltsregelung und die Verwaltung des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Drucksache 540) Schoettle (SPD) . . . . . . . . 2519 B Große Anfrage der Fraktion der FDP. betr. Maßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 429), Antrag der Fraktion der DP betr. wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (Drucksache 58) Dr. Atzenroth (FDP) 2519 C Schneider (Bremerhaven) (DP) 2521 C, 2538 A Dr. Westrick, Staatssekretär . . . . 2523 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 2526 C Dr. Mommer (SPD) . 2531 D, 2537 A, 2547 C Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2535 D Dr. Becker (Hersfeld) 2537 B Conrad (SPD) . . . . . . 2538 B, 2545 C . Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2543 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Einführung im Land Berlin) (Abgg. Huth, Stiller, Dr. Preusker u. Gen.) (Drucksache 513) -- Erste Beratung — Stiller (CDU/CSU) 2548 D Frau Berger-Heise (SPD) 2549 B Dr. Will (FDP) . . . . . . . 2551 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2552 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abgg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.) (Drucksache 511) — Erste Beratung — Folger (SPD) . . . . . . . . 2553 A Brück (CDU/CSU) 2553 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2554 C Anlagen 2555 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1958 2515 45. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier* 19. 10. Dr. Baade 30. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 17. 10. Burgemeister 17. 10. Frau Diemer-Nicolaus 24. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Döring (Düsseldorf) 16. 10. Dowidat 18. 10. Eilers (Oldenburg) 17. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Frau Friese-Korn 16. 10. Dr. Furler* 19. 10. Geritzmann 17. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Giencke 25. 10. Dr. Gülich 18. 10. Hahn 17. 10. Frau Herklotz 23. 10. Heye* 19. 10. Hilbert 17. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 16. 10. Höfler' 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Illerhaus 17. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kalbitzer 25. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Knobloch 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Dr. Königswarter 17. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühlthau 16. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein` 19. 10. Dr. Menzel 16. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Niederalt 10. 11. Ollenhauer 17. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 17. 10. Rasner 28. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfen)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Dr. Starke 17. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Stenger 17. 10. Dr. Stoltenberg 10. 11. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)' 19. 10. Wehner 17. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Schmidt (Hamburg) 15. 11. Anlage 2 Umdruck 168 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Maßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 429) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Mai 1959 dem Bundestag einen Bericht über die zu treffenden wirtschaftlichen Maßnahmen für die Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik zu erstatten. Bonn, den 16. Oktober 1958 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates
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    Rede von Herbert Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der Deutschen Partei möchte ich nochmals wie schon so oft von diesem Platze erklären, daß in den wichtigsten Fragen der Außenpolitik, auch in den Fragen der Wiedervereinigung, parteipolitischer Hader zwischen den Parteien dieses Hauses nicht auftreten sollte. Ich glaube, es ist müßig, jetzt noch darüber zu streiten, wer recht hatte bei der Frage, ob und wie das Saargebiet an die Bundesrepublik zurückgegliedert werden könne. Es ist eine Tatsache, daß es inzwischen zur Bundesrepublik zurückgekehrt ist, und das allein ist entscheidend. Deswegen kann ich die Ausführungen, die der Herr Kollege Dr. Becker gemacht hat, nur nachdrücklichst unterstützen und hinzufügen, daß sich hier wieder einmal in eklatanter Weise zeigt, welch wichtige Funktion die kleineren Parteien in einer Demokratie haben.

    (Lachen bei der SPD.)

    Wenn nämlich die großen aneinander geraten sind, sind es oftmals die kleineren, die eine Brücke zwischen den Gegensätzen zu bauen vermögen. — Ja, Herr Dr. Bucerius, lachen Sie ruhig! Das ist eine staatspolitische Funktion.

    (Abg. Dr. Bucerius: Ich stimme zu!)

    — Ich danke Ihnen sehr, daß Sie zustimmen. — Das ist auch nicht parteipolitisch gemeint, sondern ist ein ehrliches Anliegen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Conrad.

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    Rede von Kurt Conrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach diesem Ausflug in die Politik im allgemeinen möchte ich zu unserer speziellen Frage zurückkehren, der Eingliederung meiner engeren Heimat, des Saarlandes.
    In den Anträgen, die hier von den Fraktionen der FDP, der DP und der SPD anläßlich der Haushaltsberatungen vorgelegt worden sind, waren im allgemeinen nur wirtschaftliche Fragen angedeutet. In dem ersten Punkt des Antrags Umdruck 141 unserer Fraktion heißt es aber, daß die Bundesregierung beauftragt werden möge, die weiteren notwendigen Eingliederungsgesetze und Verordnungen vorzubereiten und alsbald dem Bundestag vorzulegen. Es handelt sich dabei um sehr viel mehr Gesetze und Verordnungen, als bei den verschiedenen jetzigen Anträgen zu erkennen ist. Es ist noch nicht von der Eingliederung auf dem sozialen Gebiet gesprochen warden. Ich glaube, man würde das Hohe Haus doch falsch verstehen, wenn darin zum Ausdruck käme, daß es bei der Eingliederung der Saar in erster Linie um die wirtschaftliche Eingliederung, um die Eingliederung von Unternehmungen, um die Eingliederung von Interessen gehe. Ich darf doch wohl feststellen: Es geht bei dieser Eingliederung in erster Linie um die Hereinnahme der Menschen des Saarlandes in den Bereich der Bundesrepublik.

    (Beifall bei der SPD und bei der CDU/CSU.)

    Darüber haben wir noch nicht gesprochen. Es wurden einige Verhandlungen mit der Bundesregierung über verschiedene Maßnahmen geführt; ,aber es werden noch sehr ernsthafte zu führen sein. Es wird die Pflicht des Hauses sein müssen, der Bundesregierung und der saarländischen Bevölkerung zur Seite zu stehen und bei dieser sozialen Eingliederung der Menschen des Saarlandes mitzuhelfen.
    Ich will nur einmal einige Fragen aufzeigen. Es wird die Frage an uns herankommen: Was erhalten denn der Arbeiter und der Angestellte am Tag nach der Währungsumstellung in ihren Lohntüten? Wie sehen ihre Löhne aus? Bekommen sie ihre Löhne mit einem Koeffizienten umgerechnet, der dem offiziellen Wechselkurs des französischen Franken entspricht, oder wird es einanderer Koeffizient sein? Oder haben die Gewerkschaften und die Arbeitgeber bis zu dem Tage X Tarifverträge über die neuen Löhne und Gehälter auszuarbeiten?
    Da kommen wir sofort in eine Schwierigkeit hinein, zu deren Behebung der Gesetzgeber. nach meiner Ansicht tätig werden muß, und zwar nicht erst am Tage X oder nachher, sondern schon lange vorher. Die Gewerkschaften des Saarlandes und die Arbeitgeberverbände des Saarlandes werden keine Tarifverträge abschließen können, wenn sie nicht wissen, wie die Preise und die Lebensbedingungen der saarländischen Wirtschaft und der saarländischen Bevölkerung am Tage nach der wirtschaftlichen Eingliederung, nach dem Austausch des französischen Franken durch die Deutsche Mark sein werden. Da aber in dem Gesetz über die Tarifvertragsfreiheit, das auch an der Saar Gültigkeit hat, keine Ausnahme davon zugelassen wird, daß die Sozialpartner solche Verträge abzuschließen haben, muß in diesem Falle das Gesetz über die Tarifvertragsfreiheit vom Gesetzgeber durchbrochen werden, um entweder der Bundesregierung oder der saarländischen Landesregierung die Möglichkeit zu geben, diese Umstellung vorzunehmen, eine Umstellung, die den Grundsatz beachten muß, daß die Familie im Saarland in der Woche nach der wirtschaftlichen Eingliederung in die Bundesrepublik sich nicht
    Deutscher Bundestag --- 3. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1958 2539
    Conrad
    weniger darf kaufen können, als sie vorher kaufen konnte. Ein solcher Koeffizient muß gefunden werden. Erst dann können die Gewerkschaften und die Arbeitgeber darangehen, unter Beobachtung der Preise und der wirtschaftlichen Bedingungen der Saar entsprechende Verträge miteinander auszuhandeln. Schon dies wird ein Fall sein, der lange vor dem Tage der wirtschaftlichen Eingliederung unser Haus und auch den interministeriellen Saarausschuß beschäftigen wird und in dem wir tätig werden müssen.
    Bevor aber diese Umstellung überhaupt in Tarifverträgen durchgeführt werden kann, sind auch einige Probleme aus der saarländischen Innenpolitik gesetzlich zu regeln und zu bereinigen. Ich darf Sie, meine Damen und Herren, darauf aufmerksam machen, daß wir an der Saar etwas haben, was sich „weitere Lohnzulage" nennt, eine Zulage, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in seine Lohntüte bekommt und die im Schnitt etwa 6,5 % der Bruttolöhne ausmacht. Diese ,,weitere Lohnzulage" ist nun nach einer „schönen" saarländischen Erfindung an die Steuer gebunden, die der einzelne zu entrichten hat. Das heißt, derjenige, der einen großen Familienstand hat und deshalb steuerlich bevorzugt werden soll, braucht nach der auch an der Saar gültigen Steuergesetzgebung nur wenig Steuern zu zahlen; da er aber wenig Steuern zahlt und die „weitere Lohnzulage" sich nach den Steuern bemißt, bekommt er auch vom Arbeitgeber nur eine geringe weitere Lohnzulage. Sie sinkt auf 0 bzw. auf 1 % herunter, während sie in die Höhe bis l zu 9 und 10 % steigen kann. Diese „weitere Lohnzulage" muß also bereinigt werden, ehe die Tarifpartner überhaupt darangehen können, entsprechende Tarifverträge vorzubereiten, auch wenn sie in der Lage wären, unter Herbeiziehung analoger Preisverhältnisse aus der übrigen Bundesrepublik vorbereitend solche Tarifverträge abzuschließen.
    Wer kann diese „weitere Lohnzulage" beseitigen? Ist die saarländische Regierung in der Lage, das auf Grund des Eingliederungsgesetzes zu tun? Wird die Bundesregierung einer solchen Beseitigung und der Einfügung in den Lohn zustimmen, oder wird sie nicht zustimmen? Erst die Bereinigung dieses kleinen Problems würde den Weg frei machen dafür, den saarländischen Arbeitnehmern, und zwar den Arbeitern, den Angestellten und den Beamten, dasselbe Einkommensteuerrecht zu geben, wie es der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik hat. Infolge der Regelung der „weiteren Lohnzulage" ist es nämlich heute so, daß, wenn wir, um nicht zweierlei Steuerrecht auf dem Einkommenssektor zu haben, das bundesdeutsche Steuerrecht einführen würden, nicht der Arbeitnehmer den Vorteil dieser neuen Steuergesetzgebung hätte, sondern nur der Arbeitgeber, der weniger „weitere Lohnzulage" zu zahlen hätte. Sie sehen an diesem Beispiel, wie verwirrt, wie kompliziert manche Verhältnisse an der Saar sind und welcher Mühe es bedarf, die notwendigen gerechten Eingliederungsmaßnahmen vorzunehmen.
    Ein ganz anderes Thema ist die Frage unserer Familienzulagen. Sie wissen, wir haben an der Saar ein Familienzulagesystem, das wesentlich günstiger gestaltet ist als das in der übrigen Bundesrepublik. Bei uns an der Saar erhält die Frau des Arbeitnehmers einen Betrag von 18 D-Mark — ich rechne hier einmal mit hundert um, wenn das auch nicht der offizielle Kaufkraftkurs ist , das erste Kind 20 D-Mark, und vom zweiten Kind ab werden 32 D-Mark gezahlt. Dazu kommen immer 20 % sogenannte Teuerungszulage. Die große Familie an der Saar wird also durch unser Familienzulagesystem bedeutend günstiger gestellt als die hier in der Bundesrepublik.
    Sie wissen, daß sich in der Bundesregierung zwei Gruppen um die Frage dieser Familienzulagen streiten; der Minister für Familienfragen und der Minister für Arbeit und Sozialordnung vertreten in dieser Frage sehr konträre Auffassungen. In Hinsicht auf die Frage der Regelung des Familienlohns steht die Bundesrepublik am Ende der Skala der sechs Länder, die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bilden beziehungsweise bilden wollen, denn sie ist ja noch keine Realität, sie soll gestaltet werden. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, daß wir bei den Verhandlungen mit den anderen Vertragspartnern einige Verpflichtungen übernommen haben; zwar nicht die Verpflichtung zur Gleichschaltung der sozialen Leistungen — das wäre nicht möglich, das wäre' auch nicht richtig —, aber immerhin die Verpflichtung zur Harmonisierung der Sozialleistungen in diesen sechs Ländern. Wenn sich nun die Bundesrepublik in Hinsicht auf Familienzulagen am Ende der Skala befindet, das ' Saarland aber hinsichtlich dieser Leistungen etwa in der Mitte dieser Skala, warum sollte dann der Weg gegangen werden — wie das von einigen verlangt wird —, die Familienzulagen in der Form der Saar rigoros zu beseitigen und mit der übrigen Bundesrepublik erst dann, wenn die soziale Harmonisierung 'im Verhältnis zu den anderen fünf Partnern des EWG-Vertrages kommt, wieder auf diese Stufe hinaufzugehen? Das wäre meines Erachtens ein Irrweg, und es wäre eine schwere Beeinträchtigung dessen, was heute in der gesamten saarländischen Bevölkerung als positiv anerkannt wird. Auch unser Grundgesetz, das ja seit dem 1. Januar 1957 für das Saarland genauso Gültigkeit hat wie für die übrige Bundesrepublik, sieht ja den Schutz und die Förderung der Familie vor.
    Es ist doch nicht möglich, meine Damen und Herren, daß Sie diesen effektiv besseren Schutz der Familie, den wir im Saarland haben, einfach wegradieren, weil Sie die Meinung vertreten — und ich möchte etwas zu dieser These sagen —, in einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet dürfe es nur eine Sozialordnung geben. Das ist so als Prinzip herausgestellt worden. Man vergißt dabei sehr leicht, daß trotz einer solchen einheitlichen Sozialordnung z. B. auch in der Bundesrepublik durchaus keine einheitlichen sozialen Verhältnisse bestehen. Hinsichtlich der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten haben wir in der Bundesrepublik und im Saarland abgesehen vor geringen Abweichungen ein einheitliches Recht. In Verhandlungen mit dem Bundesarbeitsministerium haben wir es im vergangenen Jahr erreicht, daß, abgesehen von



    Conrad
    gewissen Abweichungen und Übergangsbestimmungen, das saarländische Rentenrecht für die Arbeiter und Angestellten das gleiche ist wie in der übrigen Bundesrepublik. Aber, meine Damen und Herren, der Schlosser — ich darf einmal eine Berufsgruppe herausgreifen —, der 40 Jahre in einer Werft in Hamburg gearbeitet hat, und der Schlosser, der 40 Jahre z. B. in bayerischen Gebieten oder im Böhmerwald tätig war, erhalten durchaus nicht die gleichen Bezüge, wenn ihr Arbeitsleben einmal beendet ist. Sie erhalten trotz gleichen Sozialrechts sehr verschiedenartige Leistungen.
    Dementsprechend wäre es auch durchaus möglich, im Saarland auf dem Gebiete des Rechts der Familienzulagen derartige unterschiedliche Verhältnisse beizubehalten.
    Unsere Bundesrepublik ist föderalistisch gegliedert, und wir halten uns, wenn uns diese föderalistische Gliederung auch hin und wieder stört

    (Heiterkeit und Zurufe von der CDU/ CSU)

    — manchmal stört sie uns, Sie wissen es —, doch manches auf sie zugute. Wir freuen uns, daß die Schöpfer des Grundgesetzes das damals so organisiert haben. In Frankreich gibt es das nicht. Frankreich war schon immer ein Zentralstaat. Frankreich ist schon immer von Paris aus regiert worden und hat die Länder, wie wir sie haben, nicht gekannt. Als Elsaß und Lothringen nach 1918 zu Frankreich kamen, gab es dort auch eine deutsche Sozialordnung. Die zentralistischen Franzosen in Paris haben jedoch gar nicht daran gedacht wie man es hier
    manchmal anklingen lassen möchte , einen Federstrich unter die preußische Vergangenheit von Elsaß und Lothringen zu ziehen und die deutsche Sozialordnung dort abzuschaffen. Nein, sie haben gesagt: Ihr Elsaß-Lothringer wollt diese Sozialordnung des Deutschen Reiches erhalten, wir zentralistischen Franzosen sind damit einverstanden. Noch im vergangenen Jahr gab es in der französischen Nationalversammlung ein ganzes Bündel von Ge setzen, durch die diese Sozialordnung des Reiches von vor 1918 in Elsaß und Lothringen weiterhin konserviert wurde, und zwar in einigen ihrer Bestimmungen, weil diese auch heute noch günstiger sind als entsprechende französische Bestimmungen.
    An diesem Beispiel sehen Sie, daß man, wenn man es will, auch auf diesen Gebieten kluge Politik treiben kann. Alle Familien, denen man eine Familienleistung wegzunehmen beabsichtigte, würden, wenn dies geschähe ich hoffe, daß dieses Hohe Haus und die Bundesregierung es vermeiden werden —, ein Gefühl der Bitternis haben, ein Gefühl in Umkehrung des Sprichworts „Des Vaterlandes Dank ist dir gewiß". Sie werden sagen: Wir haben an der Saar eine gewisse politische Schlacht geschlagen; wir haben uns treu erwiesen zum Ganzen, und nun kehren wir zurück zu diesem Ganzen. Und was geschieht dann? Wir bekommen dann nicht nur -- ich meine, das wäre zu sagen die Selbstverständlichkeit bestätigt, sondern wir bekommen noch Prügel dazu, daß wir uns so verhalten haben. — Ich glaube, meine Damen und Herren, das darf nicht sein, und wenn man alle Begleitumstände gerecht
    abwägt und berücksichtigt, ist man durchaus in der Lage, dem Saarland eine bestimmte Eigenheit zuzugestehen, auch auf diesem Gebiet der Familienzulagen.
    Alle saarländischen Politiker und Parteien, auch die Gewerkschaften, sind sich darüber einig, daß wir bei Beibehaltung dieser Familienzulagen in der heutigen Form, bis die der Bundesrepublik herangezogen sind, unsere Wirtschaft deshalb nicht mehr belasten können als die entsprechende Konkurrenz in der übrigen Bundesrepublik. Denn was wir an der Saar an Familienzulagenleistungen haben, sind ja keine Leistungen, die der Staat oder der Arbeitgeber aufbringt, sondern es ist zurückgehaltener Lohn der ledigen Arbeitnehmer zugunsten der Neuverteilung an die Arbeitnehmer, die zwei und mehr Kinder haben. Bei den Arbeitnehmern mit einem Kind gleichen sich die Zahlungen an die Kasse und die Bezüge aus der Kasse etwa aus.
    Sie sehen also, das wirtschaftspolitische Problem steht nicht zur Debatte, sondern es steht zur Debatte, ob das, was Minister Blank in Berlin gesagt hat, auch für die Saar Geltung haben soll. Er er- klärte dort in einem längeren Vortrag, der in vielen Tageszeitungen der deutschen Öffentlichkeit mit Recht, möchte ich sagen — bekanntgeworden ist: „Es muß eine freie Selbstverantwortung in unserer Sozialordnung geben". Ich möchte den Minister bitten, bei den Unterredungen mit der saarländischen Regierung und bei den Anweisungen, die er seinen Beamten im interministeriellen Ausschuß gibt, daran zu denken, daß diese freie Selbstverantwortung auch für die Menschen der Saar Gültigkeit haben muß.
    Wir haben neben diesem Thema noch ein anderes, das uns sehr auf der Seele brennt: das Thema der saarländischen Kriegsopferversorgung. Wir sind nach dem Kriege den Weg des Reichsversorgungsgesetzes gegangen. Wir haben heute ungefähr, in ganz groben Zügen, nicht bis in alle Feinheiten, an der Saar wieder das alte Reichsversorgungsgesetz. Sie in der Bundesrepublik sind einen anderen Weg gegangen, und zugegebenermaßen: bei dem Hineinströmen der vielen Flüchtlinge aus unserem deutschen Osten mußten Sie eine gewisse Zeitlang einen anderen Weg gehen. Die Leistungen an die Kriegsopfer und Kriegshinterbliebenen sind deshalb bei uns höher als in der Bundesrepublik. Vor allen Dingen sind sie höher in bezug auf die Grundrenten, und es ist eine einheitliche Forderung aller Kriegsopferverbände des Bundesgebietes hier und des Bundesgebietes Saarland drüben, diese Grundrenten wieder auf den Stand zu bringen, wie ihn das Reichsversorgungsgesetz seinerzeit festgelegt hat.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen Sie, weil wir an der Saar dieses Ziel schon erreicht haben, dieses Recht nun wieder verschlechtern und abwarten, bis wir gemeinsam wieder dahin kommen? Finden Sie nicht, daß eine Verschlechterung des Rechts der Kriegsopferversorgung im Saarland eine glatte Enteignung derjenigen wäre, die heute schon ihren rechtsgültigen und endgültigen Bescheid in der Tasche haben? Man kann diesen Menschen



    Conrad
    nicht einfach durch Gesetz oder durch einen Federstrich etwas nehmen, was sie seit Jahren haben.
    Auch in dieser Hinsicht möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Wiedervereinigung der Saar und daß insbesondere die „soziale Wiedervereinigung" der Saar ihre Rückwirkungen bei den Millionen jenseits der Zonengrenze haben wird, die sehr argwöhnisch, neugierig und vielleicht hoffnungsfreudig in die Bundesrepublik herüberschauen werden, um zu sehen, was die 50 Millionen in der Bundesrepublik mit der einen Million, die im Saarland wohnt, machen. Ich möchte zu bedenken geben, daß bei den Beobachtern da drüben kein ungünstiges Echo hervorgerufen werden darf. Wir müssen mit Behutsamkeit, mit dem richtigen Gefühl, natürlich auch mit wirtschaftlicher Vernunft an diese Probleme herangehen, und ich glaube, wenn wir so miteinander reden, wird schon ein Ergebnis zustande kommen, mit dem wir uns alle sehen lassen können. Darauf aber kommt es mir auf diesem sozialen Gebiet an.
    Dazu könnte noch sehr vieles gesagt werden; aber ich möchte Ihre Zeit nicht allzulange in Anspruch nehmen. Ich möchte nur einige Bemerkungen zu den wirtschaftlichen Themen machen. Herr Staatssekretär Westrick hat heute einen gewissen Rechenschaftsbericht über das abgegeben, was die Bundesregierung getan hat. Wir an der Saar haben mit Genugtuung verzeichnet, daß damals die Bundesregierung damit einverstanden gewesen ist, die Verkehrsstraßen an der Saar in eine Stufe hereinzunehmen, die den vorrangigen Ausbau bedeutete. Man darf aber dabei nicht verschweigen, daß die Straßen, die heute an der Saar ausgebaut werden, sowieso Bundesstraßen sind, daß also diese Aufgabe auf jeden Fall — ob einen Tag früher oder später — auf den Bund zugekommen wäre. Das gilt z. B. für das Autobahnstück von der Grenze bis Saarbrücken. Ich darf Herrn Staatssekretär Westrick auch daran erinnern, daß er uns die Bundespost und die Bundesbahn an der Saar nicht allzusehr anlasten soll; denn schließlich sind das Dinge, die in der gesamten Bundesrepublik nicht mehr in die Zuständigkeit eines Landes gehören. Kreiden Sie uns bitte in der künftigen Rechnung auch nicht die 40 Milliarden Franken an, die wir Frankreich abkaufen werden und die meines Erachtens ohne Not bei Abschluß des Saarvertrags als Präsent gegeben wurden. Wenn man das alles zusammenrechnen wollte, könnte nämlich eines Tages in diesem Hause die Stimmung aufkommen: Für die Saar ist ja schon so viel gegeben worden, da müssen wir einmal langsam machen. Ich habe den Eindruck, daß unser Bundesfinanzminister heute schon dieser Ansicht ist. Im Bundesfinanzministerium ist man nämlich — Herr Staatssekretär Hartmann, ich darf Sie bitten, auch das noch einmal zu überprüfen — der Auffassung, daß man im Eingliederungsjahr der Saar, im Jahre 1959, die Zuschüsse an das Saarland gegenüber dem vergangenen Jahr kürzen müßte. Ist das nicht grotesk? Ist es nicht notwendig, sich gerade in diesem Eingliederungsjahr, in dem so schwierige Aufgaben auf uns zukommen werden, nicht so engherzig zu zeigen und nicht gleich mit Abstrichen anzufangen? Ich bitte dringend darum, die Überlegungen in dieser Hinsicht noch einmal zu überprüfen.
    Aber nun zu den rein wirtschaftlichen Dingen. Das Thema, das mich und meine Freunde am meisten berührt, ist: Wie bringen wir es fertig, die 360 000 Beschäftigten des Saarlandes beschäftigt zu halten, d. h. sie während der Eingliederung in die Bundesrepublik in den Betrieben zu behalten? Ich habe keinen Zweifel, daß es uns eines Tages gelingen wird, den Grad der Vollbeschäftigung zumindest auf dem Stand zu haben, der in der übrigen Bundesrepublik zu verzeichnen ist. Sie wissen, daß wir an der Saar noch weniger Arbeitslose haben, als die Bundesrepublik aufweist. Aber ich glaube, das Kunststück, mindestens denselben Grad zu erreichen wie in der übrigen Bundesrepublik, werden wir wohl fertigbringen. Es ist nur die Frage, wann wir das fertigbringen. Herr Dr. Fritz hat eine diesbezügliche Bestandsaufnahme gemacht.