Rede:
ID0304501600

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 16. Oktober 1958

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    Deutscher Bundestag 45. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) . .. 2515 A Zur Tagesordnung Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2515 C Vizepräsident Dr. Becker . . . . . 2515 C Entwurf eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 516) — Erste Beratung — Memmel (CDU/CSU) . . . . . 2515 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 2516 D Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung umsatzsteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 455) — Erste Beratung — . 2517 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 97 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Wanderarbeiter (Neufassung 1949) (Drucksache 512) — Erste Beratung — . . . . 2517 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Zusatzabkommen vom 1. November 1957 zum Zollvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 524) —Erste Beratung — 2517 B Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 14. Juni 1954 über Änderungen des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Drucksache 527) — Erste Beratung — . . . . 2517 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Januar 1958 über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen mit dein Königreich Belgien (Drucksache 534) — Erste Beratung . . . . . . . . . 2517 C Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541) — Erste Beratung — 2517 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 9. September 1957 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 543) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2517 D Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 515) -- Erste Beratung -- 2518 A Achtzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 523) 2518 A Entschließungen der 46. Konferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 124); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 507) . . . . . . . . 2518 B Bericht des Bundesrechnungshofs über die Prüfung der Bilanzen und des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für die Geschäftsjahre 1954/55 und 1955/56 (Drucksache 535) 2518 C Antrag der Abg. Dr. Kopf, Metzger u. Gen betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten (Drucksache 519) . . . . . . . 2518 C Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 382) Dr. Deist (SPD) . . . . . . . . 2518 D Entwurf einer Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Festlegung der Einzelheiten für die Anforderung und Überweisung der Finanzbeiträge sowie für die Haushaltsregelung und die Verwaltung des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Drucksache 540) Schoettle (SPD) . . . . . . . . 2519 B Große Anfrage der Fraktion der FDP. betr. Maßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 429), Antrag der Fraktion der DP betr. wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (Drucksache 58) Dr. Atzenroth (FDP) 2519 C Schneider (Bremerhaven) (DP) 2521 C, 2538 A Dr. Westrick, Staatssekretär . . . . 2523 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 2526 C Dr. Mommer (SPD) . 2531 D, 2537 A, 2547 C Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2535 D Dr. Becker (Hersfeld) 2537 B Conrad (SPD) . . . . . . 2538 B, 2545 C . Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2543 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Einführung im Land Berlin) (Abgg. Huth, Stiller, Dr. Preusker u. Gen.) (Drucksache 513) -- Erste Beratung — Stiller (CDU/CSU) 2548 D Frau Berger-Heise (SPD) 2549 B Dr. Will (FDP) . . . . . . . 2551 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2552 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abgg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.) (Drucksache 511) — Erste Beratung — Folger (SPD) . . . . . . . . 2553 A Brück (CDU/CSU) 2553 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2554 C Anlagen 2555 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1958 2515 45. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier* 19. 10. Dr. Baade 30. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 17. 10. Burgemeister 17. 10. Frau Diemer-Nicolaus 24. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Döring (Düsseldorf) 16. 10. Dowidat 18. 10. Eilers (Oldenburg) 17. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Frau Friese-Korn 16. 10. Dr. Furler* 19. 10. Geritzmann 17. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Giencke 25. 10. Dr. Gülich 18. 10. Hahn 17. 10. Frau Herklotz 23. 10. Heye* 19. 10. Hilbert 17. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 16. 10. Höfler' 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Illerhaus 17. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kalbitzer 25. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Knobloch 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Dr. Königswarter 17. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühlthau 16. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein` 19. 10. Dr. Menzel 16. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Niederalt 10. 11. Ollenhauer 17. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 17. 10. Rasner 28. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfen)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Dr. Starke 17. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Stenger 17. 10. Dr. Stoltenberg 10. 11. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)' 19. 10. Wehner 17. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Schmidt (Hamburg) 15. 11. Anlage 2 Umdruck 168 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Maßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 429) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Mai 1959 dem Bundestag einen Bericht über die zu treffenden wirtschaftlichen Maßnahmen für die Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik zu erstatten. Bonn, den 16. Oktober 1958 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der FDP greift aus dem mit der wirtschaftlichen Rückgliederung des Saarlandes verbundenen Gesamtkomplex zwei spezielle Fragen heraus. Ich befürchte, daß mit der Beantwortung dieser beiden Fragen allein der Problemkreis in seinem gesamten Umfange nicht deutlich genug umrissen werden kann und besonders die wirtschaftliche Situation des Saarlandes nicht mit ausreichender Deutlichkeit dargestellt würde. Ich darf deshalb um Ihr Einverständnis bitten, daß ich die Große Anfrage zunächst kurz beantworte, daß ich Ihnen aber dann den gesamten Fragenkomplex, wie ihn die Bundesregierung sieht, und die Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Förderung der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes durchgeführt hat und noch durchführt, kurz schildere.
    Die Große Anfrage der FDP darf ich zunächst wie folgt beantworten:
    Zur Frage 1: Die mit der Einbeziehung des Saarlandes in die Bundesrepublik zusammenhängenden Fragen sind von der Bundesregierung bisher stets im Rahmen der gesamten Beziehungen zu Frankreich betrachtet worden. Es erschien aber und erscheint auch jetzt noch im Hinblick auf den besonderen Charakter der saarländischen Wünsche nicht zweckmäßig, diese in Verhandlungen, die sich mit allgemeinen deutsch-französischen oder europäischen Problemen befassen, ausdrücklich als Forderungen vorzutragen. Die Erfahrungen, die gerade in der letzten Zeit gemacht werden konnten, bestätigen diese Auffassung. Das Verhandlungsklima zwischen Deutschland und Frankreich hat sich günstig gestaltet, so daß in freundlicher Atmosphäre viele Anliegen des Saarlandes zufriedenstellend geregelt werden konnten. Selbstverständlich wird die Bundesregierung in allen Verhandlungen, ganz gleich, mit welcher Materie sie sich befassen mögen, die Wünsche des Saarlandes im Auge behalten und seine Interessen nach Möglichkeit vertreten, wenn dies erfolgversprechend zu sein scheint.
    Zur Frage 2, nämlich dem Problem der sogenannten Währungsgarantie, möchte ich kurz sagen, daß die Bundesregierung entschlossen ist, den Belangen des saarländischen Sparers in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Presseverlautbarung, die die Bundesregierung anläßlich der Unterredung zwischen dem Bundeskanzler und dem Ministerpräsidenten der Regierung des Saarlandes am 30. Juli 1958 herausgegeben hat, hinweisen. Diese Besprechung hat zu einer Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung und der Saarregierung in der Frage der Ersparnissicherung geführt. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ,ich die Einzelheiten, in welchem Umfang und wie diese Ersparnissicherung ausgestaltet werden wird, hier und jetzt nicht darlegen kann. Die Materie erlaubt es einfach nicht, den Stand der Diskussion um diese Frage oder gar die sich im einzelnen abzeichnenden Lösungen jetzt schon bekanntzugeben. Es muß hierbei aber klargestellt werden, daß spekulativen Erwartungen natürlich nicht ,entsprochen werden kann.
    Gestatten Sie, daß ich nun die wichtigsten Wirtschaftsprobleme des Saarlandes, so wie sie die Bundesregierung auf Grund ihrer ständigen engen Fühlungnahme mit der Regierung des Saarlandes sieht, darlege. Ich will dabei zum Teil auch auf die Fragen eingehen, die in dem Antrag der DP auf Drucksache 58 und dem Entschließungsantrag der SPD auf Umdruck 141, der während der dritten Lesung des Bundeshaushalts 1958 aus Zeitmangel nicht behandelt werden konnte, angeschnitten worden sind.
    Die Bundesregierung mißt den wirtschaftlichen Problemen, die mit der Rückgliederung des Saarlandes verbunden sind, ganz besondere Bedeutung bei und ist bestrebt, alle Schwierigkeiten in enger Zusammenarbeit mit der Regierung des Saarlandes aus dem Wege zu räumen. Um der Bedeutung, die der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes



    Dr. Westrick
    zukommt, gerecht zu werden, hat die Bundesregierung besondere organisatorische Maßnahmen getroffen, die eine beschleunigte zufriedenstellende Behandlung der saarländischen Anliegen sicherstellen sollen. Es wurde ein interministerieller Ausschuß, der sogenannte Wirtschafts- und Sozialausschuß Saar, gegründet, der unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums steht und in dem die zuständigen Ressorts der Bundesregierung und der Regierung des Saarlandes vertreten sind. In diesem Ausschuß werden alle wichtigen wirtschaftlichen Probleme, die mit der Eingliederung des Saarlandes verbunden sind, diskutiert und die Entscheidungen der Bundesregierung vorbereitet. Ich bitte, Ihnen die Versicherung abgeben zu dürfen, daß wir uns ernste und redliche Mühe geben werden, die Arbeiten in diesem Ausschuß zügig voranzutreiben und erfolgreich abzuschließen.
    Außerdem ist im Bundeswirtschaftsministerium eine Verbindungsstelle errichtet worden, die die Aufgabe hat, die Anliegen, die die Saarregierung an die Bundesregierung heranträgt, entgegenzunehmen und für ihre beschleunigte Bearbeitung innerhalb der Bundesressorts Sorge zu tragen.
    Durch diese organisatorischen Maßnahmen, wie ich sie eben geschildert habe, ist selbstverständlich eine Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Ressorts nicht eingetreten.
    Gestatten Sie nun, daß ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Maßnahmen gebe, die die Bundesregierung zur Erleichterung der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes bisher schon durchgeführt hat.
    Die Bundesregierung betrachtete es von dem Tage an, an dem feststand, daß das Saarland politisch und wirtschaftlich in die Bundesrepublik zurückgegl'iedert wird, als ‘eine wichtige Aufgabe, den Prozeß der Rückgliederung zu erleichtern. So hat sie — um mit den finanziellen Maßnahmen zu beginnen — bereits vor dem 1. Januar 1957, also vor dem Inkrafttreten des Saarvertrages, 200 Millionen DM bereitgestellt, um die Fehlbeträge des Saarhaushaltes abzudecken.
    Eine grundlegende Entlastung erfährt der saarländische Haushalt seit dem Jahre 1957 außerdem dadurch, daß die Post- und die Bahnverwaltung des Saarlandes in die Bundespost bzw. die Bundesbahn eingegliedert worden ist. Damit wird der saarländische Haushalt von den Zuschüssen entlastet, die er diesen Unternehmen in früheren Jahren leisten mußte. Diese Zuschüsse sind z. B. für das Jahr 1957 auf rund 200 Millionen DM veranschlagt.
    In den Jahren 1957 und 1958 wurden zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 450 Millionen DM im Bundeshaushalt bereitgestellt. Die Verwendungszwecke für diese Mittel sind in den Haushalten der Rechnungsjahre 1957 und 1958 im einzelnen aufgeführt. Ich will mich daher hier damit begnügen, die wichtigsten Verwendungszwecke in die Erinnerung zurückzurufen. Die Mittel dienten im wesentlichen dem allgemeinen Ausgleich des saarländischen Haushalts. Sie dienten zur Förderung von Autobahn- und Straßenbau sowie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft.
    Auch im Bundeshaushalt 1959 wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, soweit sie zur Erzielung des Haushaltsausgleichs des Saarlandes sowie zur Fortsetzung der genannten wichtigen Verkehrsbauten erforderlich sind. Außerdem ist jetzt schon fest vorgesehen, daß die Bundesregierung auch im Jahre 1959 den Saarbergwerken im Rahmen der Beteiligung der Bundesrepublik weitere Mittel zuführen wird. Insgesamt wendet die Bundesregierung in den Jahren 1957, 1958 und 1959 rund 300 Millionen DM allein für die Saarbergwerke auf.
    Gestatten Sie mir, daß ich nach den haushalts-
    und finanzwirtschaftlichen Problemen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Anliegen des Saarlandes kurz Stellung nehme und die Auffassung der Bundesregierung darlege: Zur Zeit gehört das Saarland trotz seiner politischen Eingliederung in die Bundesrepublik noch dem französischen Wirtschafts-, Zoll- und Währungsraum an. Dieser Zustand, die sogenannte Übergangszeit, wird nach Art. 3 des Saarvertrags spätestens am 31. Dezember 1959 enden. Die Bundesregierung kann eine vorzeitige Beendigung nicht ohne das Einvernehmen mit der französischen Regierung herbeiführen oder bekanntgeben. Sie bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit der Regierung des Saarlandes schon während dieser Übergangszeit, die saarländische Wirtschaft an den Markt der Bundesrepublik heranzuführen und insbesondere den Absatz der saarländischen I verarbeitenden Industrie, die rund 100 000 Menschen beschäftigt, auf dem Markt der Bundesrepublik zu steigern. Zu diesem Zweck sind die gewerblichen Lieferungen des Saarlandes nach der Bundesrepublik weitgehend von Zoll- und Ausgleichsabgaben befreit. Darüber hinaus wird für alle gewerblichen Lieferungen des Saarlandes nach dem Bundesgebiet eine Unterstützung in Höhe von 4 % des Warenwertes gezahlt, die dem Ausgleich der Grenzüberschreitungskosten dienen soll. Schließlich genießt der Absatz der saarländischen Industrie nach dem Bundesgebiet insofern eine Erleichterung, als die Umsätze, die Auslieferungslager saarländischer Firmen im Bundesgebiet tätigen, nur mit 1 % Umsatzsteuer belastet werden.
    Obwohl also die Bundesrepublik nicht nur die Türen für die Einfuhr saarländischer Erzeugnisse praktisch völlig geöffnet hat, sondern auch noch einen gewissen Anreiz für die Lieferungen über die Wirtschaftsgrenze ins Bundesgebiet gegeben hat. muß dennoch festgestellt werden, daß die saarländische Wirtschaft im bisherigen Ablauf der Übergangszeit den Absatz ihrer Erzeugnisse im Bundesgebiet nicht wesentlich steigern konnte. So konnten im Jahre 1957 z. B. in das Gebiet der übrigen Bundesrepublik nur 11,8 % der Erzeugnisse der saarländischen Industrie geliefert werden, während 38 % der Erzeugnisse nach Frankreich und 8,5 % in andere Länder gingen. Die restlichen 41 bis 42 % der Erzeugnisse der saarländischen Industrie verblieben im Saarland selbst.



    Dr. Westrick
    Es wäre aber falsch, aus diesen Zahlen auf ein Versagen der saarländischen Unternehmer oder auf nicht ausreichende Maßnahmen der Bundesregierung schließen zu wollen. Die Ursachen für die Sogwirkung des französischen Marktes liegen vielmehr ziemlich klar auf der Hand. Im Laufe der Jahre hat sich die saarländische Wirtschaft sehr stark nach dem französischen Markt orientiert, und es ist für sie nicht ganz leicht, sich auf einen anderen Markt mit zum Teil ganz anders gearteten Verbrauchswünschen umzustellen, zumal ja eine solche Umstellung wegen der Änderung der Produktionsprogramme mit erheblichen Kosten und sonstigen zusätzlichen Belastungen verbunden ist.
    Entscheidender noch ist aber folgende Überlegung: Durch die Zugehörigkeit des Saarlandes zum französischen Wirtschafts- und Währungsgebiet und dadurch, daß noch ein Teil der französischen Gesetzgebung dort in Geltung ist, bleibt vorerst die saarländische Wirtschaft natürlich auch in die Entwicklung der französischen Währungsverhältnisse, der Löhne und der Preise einbezogen und ist selbstverständlich auch bei ihren außenwirtschaftlichen Beziehungen einschließlich denen zur übrigen Bundesrepublik an die Wechselkurspolitik der französischen Regierung gebunden. Die Schwierigkeiten, die dem französischen Export entgegenstehen, und die Bevorzugung des heimischen Absatzmarktes durch die französische Wirtschaft infolge der sehr starken Ausweitung der inneren Nachfrage in Frankreich sind bekannt und gelten gleichermaßen für das Saarland im Verhältnis zu Frankreich und zur übrigen Bundesrepublik. In welchem Umfang unsere Anstrengungen, die saarländische Wirtschaft an den Markt der Bundesrepublik heranzuführen, von Erfolg begleitet sein werden, hängt also nicht nur von unseren eigenen Maßnahmen und von den Anstrengungen der saarländischen Unternehmer ab, sondern zu einem sehr wesentlichen Teil von der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsentwicklung in Frankreich.
    Trotzdem kann man feststellen, daß viele saarländische Firmen in kluger und weitsichtiger Vorsorge, obwohl der französische Markt im Augenblick Preisvorteile bietet, die Opfer einer Umstellung auf den deutschen Markt nicht scheuen. Die Bundesregierung wird zusammen mit der Regierung des Saarlandes diesen Umstellungsprozeß zu erleichtern versuchen und hat das in letzter Zeit gerade wieder durch die Beseitigung der sogenannten Negativlisten getan, einer Liste von gewerblichen Waren saarländischer Provenienz, die von der vierprozentigen Unterstützung geraume Zeit ausgenommen waren. Sie wird zusammen mit der Saarregierung überlegen, welche weiteren Maßnahmen zur Steigerung des saarländischen Absatzes in der Bundesrepublik jetzt schon eingeleitet werden können. Diese Frage wird in einer besonderen Arbeitsgruppe des Wirtschafts- und Sozialausschusses Saar in der nächsten Zeit ausführlich erörtert werden.
    Dabei wird der Einsatz der ERP-Mittel, die dazu dienen sollen, die Leistungsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft zu stärken, und damit den Anpassungsprozeß an den deutschen Markt zu erleichtern, eine wesentliche Rolle spielen. Die Bundesregierung hat außer den eingangs erwähnten Leistungen des Bundeshaushalts bereits 300 Millionen DM ERP-Mittel bereitgestellt, die als zinsgünstige Investitionskredite und zu anderen wirtschaftsfördernden Maßnahmen verwendet werden können. Diese Mittel von 300 Millionen DM sind bereits in Höhe von 225 Millionen DM einzelnen Kreditnehmern zugesagt worden. Die Bundesregierung wird die Bereitstellung weiterer ERP-Mittel in Erwägung ziehen, wenn es sich als notwendig erweisen sollte.
    Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß die Investitionen, die mit diesen Mitteln finanziert werden, die saarländische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbskraft stärken und damit den Eingliederungsprozeß fühlbar erleichtern werden. Die Hilfen, die mit der Gewährung der ERP-Mittel verbunden sind, werden durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen der saarländischen Regierung, insbesondere Steuererleichterungen, ergänzt. Ich darf hier erwähnen, daß die saarländische Regierung diese Erleichterungen unter anderem auch deshalb gewähren kann, weil sie durch die finanziellen Bundeshilfen, die ich oben erwähnte, in ihrem Haushalt wesentlich entlastet wird.
    Wie bereits dargelegt, setzt die Industrie des Saarlandes zur Zeit ihre Erzeugnisse zu rund 80 % in Frankreich und im Saarland ab. Aus dieser Tatsache können sich Schwierigkeiten für die Zeit nach der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes ergeben, die wir jetzt schon gemeinsam mit der Regierung des Saarlandes und der französischen Regierung erörtern müssen. Die Hauptsorge besteht darin, daß das Absatzvolumen der saarländischen verarbeitenden Industrie in der bisherigen Höhe gehalten und damit die Beschäftigung im Saarland sichergestellt werden kann. Diese Frage hat schon bei der Ausarbeitung des Saarvertrags eine Rolle gespielt, und man hat ihr damals Rechnung getragen, indem man im Saarvertrag vorsah, daß ein bestimmtes Warenvolumen, das auf dem Warenaustausch des Jahres 1955 als Referenzperiode basiert, auch nach der wirtschaftlichen Rückgliederung des Saarlandes zollfrei zwischen dem Saarland und Frankreich ausgetauscht werden kann. Nun hat sich inzwischen infolge der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in der Zeit von 1955 bis heute der französisch-saarländische Warenaustausch verändert. Man muß also versuchen, eine Regelung zu finden, die den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt. Diesem Ziel werden die Besprechungen dienen, die in aller Kürze zwischen der französischen Regierung und der Bundesregierung unter Hinzuziehung von Vertretern des Saarlandes aufgenommen werden. Ich darf hier betonen, daß nicht daran gedacht ist, eine Änderung des Saarvertrages anzustreben. Vielmehr soll versucht werden, im Rahmen der Möglichkeiten, die der Saarvertrag selbst bietet, eine den heutigen Verhältnissen entsprechende Lösung zu finden. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang hier erklären, daß bei der bisherigen Realisierung des Saarvertrags die französischen Verhandlungspartner durchaus verständnisvoll und loyal den Wünschen der Bundesregie-



    Dr. Westrick
    rung und den Interessen des Saarlandes Rechnung getragen haben.
    Bei den Besprechungen, die erwähnt wurden, wird auch Gelegenheit sein, die Verwaltungsmaßnahmen zu erörtern, die einer reibungslosen Abwicklung des französisch-saarländischen Warenverkehrs nach dem Tage der Rückgliederung des Saarlandes dienen können, und die technischen Vorbereitungen, soweit dies schon möglich ist, voranzutreiben. Eine Arbeitsgruppe des Wirtschafts- und Sozialausschusses Saar hat in diesen Tagen die Richtlinien, nach denen die deutsche Delegation die bevorstehenden Verhandlungen zu führen beabsichtigt, so weit festgelegt, daß die Besprechungen nunmehr beginnen können.
    Zusammenfassend möchte ich Ihnen also versichern, daß die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende unternimmt, um die Wirtschaftskraft des Saarlandes und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, sich auf dem deutschen Markt zu behaupten. Gleichzeitig wird in Zusammenarbeit mit der französischen Regierung versucht werden, den Warenaustausch zwischen dem Saarland und Frankreich und damit die Absatzmöglichkeiten für die saarländische Industrie in möglichst hohem Umfang aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß dies der richtige Weg ist, die, wirtschaftliche Entwicklung im Saarland zu fördern und insbesondere die Arbeitsplätze und die Verdienstmöglichkeiten
    3) für die saarländische Bevölkerung zu sichern. Die Bundesregierung wird alles, was in ihren Kräften steht, tun, um diese Aufgabe zufriedenstellend zu lösen. Sie mögen den guten Willen der Bundesregierung daran erkennen, daß sie seit dem Jahre 1956 bereits rund eine Milliarde DM — das entspricht einem Wert von hundert Milliarden französischen Francs — für die Erleichterung der Situation im Saarland bereitgestellt hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, die Beantwortung der Großen Anfrage ist erfolgt. Die Regierung hat auch zu dem Antrag der Fraktion der Deutschen Partei — Punkt 17 b der Tagesordnung — Stellung genommen. Ich muß nun an Sie die Frage richten, ob die Große Anfrage besprochen werden soll. Nach den vorliegenden Wortmeldungen nehme ich an, daß die von der Geschäftsordnung verlangten 30 Stimmen ohne weiteres gegeben sind. Ich möchte aber formell die Anfrage nicht unterlassen. Wer eine Besprechung wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Zahl ist erreicht.
Es liegt nun weiter ein soeben schriftlich eingebrachter Antrag vor, den der Kollege Schneider begründet hat. Er lautet wie folgt:
Antrag der Deutschen Partei betreffend Berichterstattung der Bundesregierung über die wirtschaftliche Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik. Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Mai 1959 dem Bundestag einen Bericht über die zu treffenden wirtschaftlichen Maßnahmen für die Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik zu erstatten.
Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
Nach § 107 der Geschäftsordnung ist, wenn dies ein Antrag im Anschluß an die Große Anfrage und nicht eine Ergänzung des Antrags der DP — Tagesordnungspunkt 17 b — sein soll — die erste Alternative hat mir der Kollege Schneider als gewünscht bestätigt —, wieder die Unterstützung von 30 anwesenden Mitgliedern notwendig. Darf ich fragen, ob diese Unterstützung vorhanden ist? — Das ist der Fall. Damit wird dieser Antrag zur Großen Anfrage mit zur Debatte gestellt.
Das Wort in der Aussprache, die ich hiermit eröffne, hat nunmehr der Abgeordnete Dr. Fritz (Ludwigshafen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Fritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Atzenroth hat in der Begründung des FDP-Antrags einen Satz gebracht, mit dem ich beginnen will. Er sagte: Erfreulicherweise ist die sogenannte Saarfrage zunehmend aus dem Bereich nationaler Emotion in die Sphäre wirtschaftlich-praktischer Vernunft übergegangen. Ich kann nur sagen, sein Beitrag zu dieser Debatte ließ diese sachliche Atmospähre verspüren. Deshalb möchte ich mich ebenfalls um eine nüchterne, sachliche Würdigung bemühen.
    In der Würdigung des Saarproblems, vielleicht nicht immer in der Lösung, herrscht wohl auch hier im Hause eine weitgehende Übereinstimmung. Schließlich wird die Saarpolitik von der Bundesregierung und von der Regierung des Saarlandes getragen, in welcher SPD, DPS und CDU eine Koalition sind.
    An der Saar hört man nun immer wieder, die Saar sei ein Probefall für die Verwirklichung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und sie sei ein Testfall für die Wiedervereinigung Deutschlands. Wir lernen aus der Saarangliederung und wir sehen, wie schwierig es ist, ein bestimmtes Gebiet aus einer Volkswirtschaft herauszulösen und in eine andere Wirtschaft einzugliedern.
    Die französische Wirtschaft ist von der Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland durchaus verschieden. Sie vollzieht sich nach anderen Ordnungsprinzipien als bei uns, sie ist auch in der Struktur anders, und schließlich gibt es Unterschiede in der Kaufkraft, in den Löhnen, in der Währung, in den Preisen und auch im Steuersystem.
    Das wichtigste Kriterium bildet aber die Tatsache, daß das Wirtschaften in der französischen Wirtschaftsunion sich nach anderen Ordnungsprinzipien als bei uns in der Bundesrepublik vollzieht. Frankreich neigt wohl mehr als die Bundesrepublik einer dirigistischen Wirtschaft zu, die auch durch einen gewissen Protektionismus und durch eine stärkere Subventionspolitik gekennzeichnet ist, welche fast
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 45. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1958 2527
    Dr. Fritz (Ludwigshafen)

    alle Bereiche des Wirtschaftslebens erfaßt. Ebenso werden die Handelspolitik, die Geld- und Kreditpolitik in der französischen Wirtschaftsunion anders, straffer wohl, als bei uns gehandhabt. Daß es unter diesen Gegebenheiten ungeheuer schwierig ist, ein industriell hochentwickeltes Gebiet, nämlich das Saarland, aus der einen Ordnung herauszunehmen und in eine andere Ordnung einzufügen, liegt wohl auf der Hand.
    Am Falle Saar wird sichtbar, wie groß das Problem einmal sein wird, den wirtschaftlichen Zusammenschluß der Bundesrepublik und der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu vollziehen. Dort sind die Unterschiede in der Wirtschaftsordnung noch wesentlich größer als zwischen der französischen Wirtschaftsunion und der Bundesrepublik Deutschland.
    Neben Unterschieden in den wirtschaftlichen Ordnungsprinzipien sind, wie gesagt, Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur zu überwinden. Die Saarwirtschaft hat sich im Zeichen des Wiederaufbaus nach dem 2. Weltkrieg weitgehend der französischen Wirtschaftsstruktur angepaßt, vielleicht mit Ausnahme der Montanunionsbereiche. Wir finden diese Anpassung z. B. in einer starken Verflechtung der weiterverarbeitenden Industrie der Saar mit dem französischen Markt.
    Die Anpassung und die Verflechtung nach beiden Seiten werden auch sichtbar, wenn man einmal die Außenhandelszahlen der saarländischen Wirtschaft in den vergangenen 50 Jahren und ihre unterschiedliche Entwicklung vergleicht.
    Die Unterschiede zwischen der französischen und
    der deutschen Wirtschaft werden aber auch sichtbar, wenn wir z. B. im Memorandum der Saarregierung an die Bundesregierung vom 13. November 1957 lesen, daß der Preisindex für die Lebenshaltung vom Jahre 1949 bis zum Oktober des Jahres 1957 im Saarland eine Steigerung von 100 auf 171,2 Punkte erfahren hat im Gegensatz zu einer Steigerung des Index in der Bundesrepublik von 100 auf 109,3 Punkte. Das Memorandum der saarländischen Regierung sagt weiter, daß, während die Kaufkraft der D-Mark von 1949 bis September 1957 um 7,8 °/o gesunken ist, der Kaufkraftverlust des französischen Franc im gleichen Zeitraum 41 % betrug.
    Im Mittelpunkt der augenblicklichen Diskussion steht das Problem der Übergangszeit. Ich habe aus einem Programm des Deutschen Gewerkschaftsbundes Saar, einem Sieben-Punkte-Programm, folgenden Satz übernommen, den ich kurz zitieren zu dürfen bitte. Es heißt dort:
    Das Geld ist das wichtigste Steuerungs- und Eingliederungsmittel in jeder Wirtschaft. Solange die Saarwirtschaft vom Franken kontrolliert wird, können ihre Unternehmen weder dem deutschen Leistungsniveau angepaßt, noch kann das Saarland in den Wirtschaftsraum der Bundesrepublik eingegliedert werden.
    Tatsächlich steckt darin das Problem der Übergangszeit. Die Ziele der Übergangszeit waren: die wirtschaftliche Erzeugung an der Saar zu rationalisieren und die weiterverarbeitende Industrie vor allem mit
    den notwendigen Investitionsgütern auszurüsten. Das zweite Ziel war, den Absatz des Saarlandes vom französischen Markt zum Markt der Bundesrepublik und zu den Märkten in dritten Ländern zu verlagern. Wir sind uns hier wohl alle einig, daß diese Ziele bis heute kaum oder nicht erreicht worden sind.
    Betrachten wir die Realität! Die Investitionen haben lediglich bei der öffentlichen Hand in etwas stärkerem Umfang zugenommen. Die privaten Investitionen sind in wesentlich geringerem Maße durchgeführt worden, aus verschiedenen Gründen, die vielleicht später noch zu erwähnen sind. Dabei kam die Großindustrie besser zum Zug als die mittelständische Wirtschaft. Es liegen Klagen vom Handel, vom Handwerk und es liegen auch Klagen von den kleineren und mittleren Industrieunternehmen vor. Deshalb schreibt der DGB in seinem Gutachten:
    Trotz günstiger Kreditbedingungen im Francenraum wurde das Kreditpotential des Saarlandes offenbar zuwenig ausgenützt. Das gilt wiederum besonders für die kleineren Unternehmen.
    Herr Staatssekretär Dr. Westrick hat vorhin schon auf die Absatzverhältnisse der saarländischen Wirtschaft hingewiesen. Gestatten Sie mir aber doch, daß ich noch einige Zahlen zur Ergänzung nenne, indem ich einen Vergleich der Entwicklung seit 1955 bis zum ersten Halbjahr 1958 bringe. Die Absatzstruktur der weiterverarbeitenden Industrie des Saarlandes hat sich in den genannten Zahlen nicht wesentlich geändert, wie daraus hervorgeht. 1955 entfielen auf das Saargebiet 52,2 % des Absatzes, 1956 49,2 %, 1957 48,8 % und im ersten Halbjahr 1958 48,4 %. Auf das Bundesgebiet entfielen 1955 3,8, 1956 3,8, 1957 4,9%, und lediglich im ersten Halbjahr 1958 ist der Absatz relativ etwas angestiegen auf 7,2 %. Der Absatz nach Frankreich betrug 1955 37,3 %, 1956 40,2 %, 1957 40,6 % und im ersten Halbjahr 1958 40,3% Es war also nicht möglich, den saarländischen Absatz in stärkerem Maße nach der Bundesrepublik zu verlagern, obwohl die Unternehmen französische und saarländische Exportsubventionen erhielten und auch bundesdeutsche Erleichterungen geschaffen wurden. Der geringe Anteil am deutschen Markt hat sich nicht entscheidend vergrößert. Im Gegenteil, es erfolgte — absolut betrachtet noch eine stärkere Verlagerung nach Frankreich.
    Die Gründe sind heute schon mehrfach genannt worden. Einmal waren es die französischen Entliberalisierungsmaßnahmen, die zu Beginn des Jahres 1957 einsetzten, die ihren Höhepunkt in der Defacto-Abwertung des französischen Franc Mitte des Jahres 1957 hatte. Die Folge waren Preis- und Lohnbewegungen, und die Folge war, daß der französische Markt für die saarländische Wirtschaft einen immer bequemeren Verkäufermarkt darstellte und im Gegensatz dazu die Bundesrepublik einen Käufermarkt bildete als Folge des abklingenden Konjunkturbooms und in der Folge des sich damit verstärkenden Wettbewerbs. Der übersetzte FrancKurs kann durch alle Subventionen offenbar nicht ausgeglichen werden.
    Nun, ich möchte im einzelnen auf die französischen Restriktionsmaßnahmen nicht eingehen. Ich möchte



    Dr. Fritz (Ludwigshafen)

    1 lediglich kurz zur Erläuterung einige Indexziffern zur Preisentwicklung im Saargebiet nennen mit dem Basisjahr 1955 = 100. Wir können dabei feststellen, daß der Preisindex für die Lebenshaltungskosten im Saarland allein von Mitte 1957 bis Mitte 1958 um rund 25 Punkte angestiegen ist. Vor den französischen Wirtschaftsmaßnahmen war die Preisentwicklung im Franc-Raum nur langsam ansteigend, und erst nach den Wirtschaftsmaßnahmen im vergangenen Sommer hat eine steile Preisentwicklung begonnen. Ich erwähne das deshalb, weil es einen Schluß auf jene Überlegungen ziehen läßt, die man sich noch vor dem Juli 1957 über den Sinn und Zweck der Übergangszeit machte, denn damals mußte man die französische Situation anders beurteilen als danach.
    Im übrigen hat aber die saarländische Produktion im allgemeinen eine recht befriedigende Entwicklung genommen. Der Index der industriellen Produktion z. B. hat sich mit Basisjahr 1950 = 100 von 156 im Jahre 1956 auf 169 bis Mitte 1958 erhöht. Lediglich im Bergbau ist keine Steigerung zu verzeichnen. Der Index der weiterverarbeitenden Industrie ist sogar noch wesentlich stärker, von 179 im Jahre 1956 auf 201 Mitte 1958, angestiegen.
    Etwas bedenklich scheint die Lage bei der Erzeugung von Roheisen, Rohstahl und Walzwerkprodukten zu sein. Dort konnten wir keine wesentliche Steigerung der Produktion verspüren. Aber was entscheidend ist: der Auftragseingang ging in den vergangenen 11/2 Jahren merklich zurück.
    Noch kurz ein Wort zur Beschäftigungslage an der Saar im allgemeinen. Man kann nur sagen: alle bedeutenden Zweige der Saarwirtschaft sind heute gut beschäftigt. Eine Ausnahme bildet vielleicht der Bergbau. Aber der rückläufige Absatz im Bergbau wirkte sich bisher nicht auf die Beschäftigtenzahl aus. Auch die Bauwirtschaft hat gut angezogen. Insgesamt werden in der Saarwirtschaft heute 360 000 Arbeitskräfte beschäftigt. Davon sind 28 800 Pendler, vor allem aus den umliegenden deutschen Randgebieten. 5000 Saarländer finden heute Arbeit in Lothringen und in Luxemburg. Allein in der Bauwirtschaft mit 43 000 Arbeitern sind in diesem Jahr 2500 Arbeiter mehr beschäftigt als im vergangenen Jahr. Das Saarland zählt im Augenblick nur 5300 Arbeitslose. Demgegenüber gibt es über 5000 offene Stellen. Die Zunahme im Baugewerbe hängt teilweise damit zusammen, daß in diesem halben Jahr mehr Baugenehmigungen erteilt wurden als in der gleichen Zeit im vergangenen Jahr, was wiederum mit Zuwendungen des Bundes in Verbindung zu bringen ist. Z. B. ist im Nicht-Wohnungsbau die Zahl der Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 1958 im Vergleich zum vergangenen Jahr um 10 % gestiegen, im Wohnungsbau um 20 %. Innerhalb der Gebäude sollen 30 % mehr Wohnungen errichtet werden.
    Ich muß natürlich auch einen Vergleich der Beschäftigung im Saargebiet mit der im übrigen Bundesgebiet anstellen, wenn ich das Problem in seiner Gesamtheit würdigen will. Ich habe leider nur die Zahlen zur Hand, die sich auf die Bevölkerung beziehen. Deswegen sieht die Arbeitslosigkeit bei meinen Zahlen etwas geringer aus als bei der üblichen Art des Vergleichs zwischen Arbeitslosigkeit und Beschäftigung. Ich habe meinen Vergleich aus den statistischen Berichten, Ländervergleiche 1955 bis 1957, entnommen; er ist also wohlgemerkt auf die Bevölkerung bezogen. Danach ergibt sich im Saargebiet eine Arbeitslosenquote von 0,6 %, in Nordrhein-Westfalen von 1,4 %, in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern von 3 % bis 3,7 %, in Berlin von 4,2 % und in der Bundesrepublik im Durchschnitt von 2,2 %. Ich will damit lediglich sagen: die Saar ist nicht strukturell hilfsbedürftig. Es gilt hier nur, ein wirtschaftlich gesundes Gebiet ohne Schaden in die deutsche Volkswirtschaft einzugliedern.
    Die Diskussion um eine weitere Frankenabwertung ist ja nicht verstummt; dies kam vorhin schon bei den Begründungen zur Sprache. Aber die Meinungen darüber, ob eine Frankenabwertung erfolgt oder ob sie nicht erfolgt, sind zumindest geteilt. Der saarländische Wirtschaftsminister hat auf die Gefahr einer weiteren Francabwertung hingewiesen. Auch die saarländische Presse hat da und dort in Artikeln dazu Stellung genommen. Auf der anderen Seite hat sich das saarländische Bankgewerbe teilweise zuversichtlicher ausgesprochen, vielleicht beeindruckt durch die Tatsache, daß sich in Frankreich gegenwärtig eine gewisse Stabilisierung zeigt. Sie wissen alle: General de Gaulle erklärte, daß zumindest bis Ende des Jahres 1958 Preise, Löhne und öffentliche Ausgaben auf dem derzeitigen Stand gehalten werden sollen. Auch Finanzminister Pinay hat ähnliche Stellungnahmen abgegeben. Die amtliche Statistik verzeichnet eine gewisse Beruhigung sowohl bei den Industriepreisen wie auch bei den saisonal sich entspannenden Agrarpreisen.
    Es ist natürlich schwierig, sich an dieser Stelle über die wirtschaftliche Lage Frankreichs zu äußern; es geschieht auch nur zur Beurteilung der saarländischen Situation. Von der wirtschaftlichen Entwicklung in Frankreich hängt, das wissen wir alle, wesentlich die wirtschaftliche Entwicklung auch im Saargebiet ab. Ich persönlich neige der Ansicht zu, daß es der franzöischen Regierung gelingen wird, eine allmähliche erfolgreiche Konsolidierung einzuleiten. Dies würde sich natürlich auf das Rückgliederungsproblem der Saar ungemein günstig auswirken, ebenso wie auf die Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
    Herr Staatssekretär Dr. Westrick hat in seiner Antwort auf das hingewiesen, was von seiten der Bundesregierung bisher für die Saar getan worden ist. Ich glaube, man kann sagen, am aktuellsten dabei ist wohl das Kanzlergespräch, das am 30. Juli dieses Jahres mit der Regierung des Saarlandes über das Saarproblem geführt wurde. Außer diesem Kanzlergespräch sind viele Gespräche geführt worden. Die saarländische Regierung hat mit vielen Ministern des Bundeskabinetts über Sonderprobleme verhandelt. Die Minister haben das Saargebiet besucht, um dort die aktuellen Fragen an Ort und Stelle zu studieren. Der Wirtschaftspolitische Aus-



    Dr. Fritz (Ludwigshafen)

    schuß des Bundestags war zu seiner Unterrichtung in Saarbrücken. Mehrere deutsch-französische Verhandlungen haben stattgefunden, und Anfang November soll erneut mit den Franzosen verhandelt werden. Der interministerielle Saarausschuß hat seine Arbeit in sechs Arbeitsgruppen aufgenommen, und das, was man bisher von dieser Arbeit sehen konnte, zeigt, daß die Vorbereitungen für die Saarrückgliederung tatsächlich mit Ernst getroffen werden.
    In der Kanzlerbesprechung am 30. Juli 1958 waren die folgenden Punkte wohl am wichtigsten: Mit Frankreich sollen möglichst bald Verhandlungen wegen der rechtzeitigen Bekanntgabe des ungefähren Termins der Beendigung der Übergangszeit geführt werden. Eine Ersparnissicherung wurde zugesagt. Es wurde erklärt, daß sozialpolitische Fragen in späteren Besprechungen zu klären seien. Der Handelsverkehr Saar-Frankreich soll kontinuierlich weiterlaufen, und eine gemeinsame deutsch-französische Stelle soll für die Behandlung des Warenaustausches gebildet werden.
    Ich möchte nun nur wenige aus der Vielzahl der Maßnahmen, die auf dem handelspolitischen Gebiet getroffen worden sind, herausgreifen. Zunächst eine sehr negative, die mit der Bildung der Landesauftragsstelle des Saarlandes zusammenhängt!
    Im Jahre 1935 glaubte man, man könne die Umstellung dadurch begünstigen, daß zahlreiche öffentliche Aufträge vom Deutschen Reich an die Saar gegeben werden. Damals bestanden allerdings wesentlich andere wirtschaftliche Verhältnisse als heute. Das wird sichtbar, wenn wir einen sich auf die damalige Zeit beziehenden Preisvergleich zwischen dem Saarland, dem Deutschen Reich und Frankreich durchführen. Aber auch seit dem Jahre 1957 bemüht sich die Saar, öffentliche Aufträge zu erhalten. Das Ergebnis ist — ich muß es sagen — recht enttäuschend. 1957 hat die Landesauftragsstelle Saar 821 beschränkte Ausschreibungen bearbeitet. In 512 Fällen konnte keine saarländische Firma vorgeschlagen werden. In 309 Fällen wurden saarländische Lieferanten benannt; aber nur in 5 Fällen kam es zu einer Vergabe an saarländische Firmen.

    (Hört! Hört!)

    Woran liegt das? Einmal daran, daß Rohstoffe und Vormaterialien auf dem saarländisch-französischen Markt nicht bzw. nur schwerbeschafft werden konnten. Das gilt z. B. für den Textil- und Bekleidungssektor. Sie werden fragen, warum man dann nicht das Material aus der Bundesrepublik beschaffen konnte. Nun, die Ausschreibungen waren vielfach zu kurzfristig angesetzt, und selbst dann, wenn Einfuhrlizenzen zur Verfügung standen, dauerte die Einfuhr zu lange. In der Regel aber stehen diese Lizenzen nicht zur Verfügung.
    Deshalb wurde auch versucht, die Materialbeschaffung auf dem Wege über das IMEX-Verfahren vorzunehmen. Aber die Bearbeitungszeit in Paris dauert in der Regel vier bis sechs Wochen, und eine Genehmigung ist auch nicht in jedem Fall sicher. Es ist die Frage zu stellen, ob nicht vielleicht auch hier deutsch-französische Gespräche helfen könnten, eine gewisse Abhilfe, eine gewisse Erleichterung zu schaffen.
    Daneben steht natürlich das Preisproblem. Das übersetzte Kostenniveau in der Frankenzone gestattet es den saarländischen Firmen vielfach nicht, entsprechende Preisangebote in der Bundesrepublik zu unterbreiten. Aber vielleicht sollte man auch die Vergabestellen bei der Bundesregierung bitten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein etwas weniger bürokratisches Verfahren anzuwenden — soweit das möglich ist.
    Nun, die saarländischen Investitionen sind durch vielfältige Maßnahmen gefördert worden. Ich möchte nur kurz das Steuermaßnahmengesetz erwähnen. Ferner wurden für die Investitionen von Franc- und D-Mark-Mitteln gewisse Regelungen getroffen. Es haben mehrere Verhandlungen mit der französischen Regierung darüber stattgefunden. Zuletzt brachten die Verhandlungen das Ergebnis, daß unter der Bedingung, daß die Finanzierung der Investitionsgüter mit Hilfe 'eines Fünf-Jahres-Kredits in D-Mark erfolgt, ab Mitte 1958 saarländische Unternehmungen die in Liste 15 des Saarvertrags aufgeführten Güter zollfrei einführen können.
    Weiterhin hat sich Frankreich Mitte 1958 bereit erklärt, schon Anträge für eine zollfreie Investitionsgütereinfuhr gemäß Art. 48 Abs. 4 entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Aber auch hier scheint es so zu sein, daß die größeren Firmen eine gewisse Bevorzugung vor der mittleren Industrie erfahren. Allerdings wird nach neuesten Bankberichten gesagt, daß die Investitionsfreudigkeit der Klein- und Mittelbetriebe in den letzten Monaten ebenfalls besser geworden sei.
    Ich möchte mich auch hier nicht näher zum Sondereinfuhrplan äußern, zur Verfügungsteilung von EFAC-Guthaben und zur Verfügungstellung eines Kredits aus den ERP-Mitteln in Höhe von 25 Millionen DM für die Deutsche Bundesbahn zum Ankauf von Gütern aus dem Saargebiet. Auch über die Finanzsituation hat der Herr Staatssekretär bereits gesprochen.
    In bezug auf die Kanzlerbesprechung am 30. Juli zur Ersparnissicherung bei künftiger Währungsänderung sei nur kurz folgendes erwähnt. Hierzu liegt ein Vorschlag der saarländischen Regierung vor, der noch geprüft werden soll. Es zeigt sich aber, wenn wir die Sparguthaben an der Saar betrachten, daß wir es zum großen Teil mit Kleinsparern zu tun haben. Die größte Zahl aller Sparguthaben an der Saar entfällt auf diejenigen Konten, die unter 100 000 fr liegen, es sind rund 350 000. Konten mit Einlagen von über 5 Millionen sind lediglich 100 vorhanden. Das Versprechen des Kanzlers hatte an der Saar eine recht günstige Wirkung. Wenn wir die Spareinlagen bei den Banken und Sparkassen vergleichen, so finden wir, daß die Spareinlagen von Mitte 1957 bis Januar 1958 abnahmen und daß seit dieser Zeit wieder eine beträchtliche Zunahme zu verzeichnen ist.
    Zur Diskussion steht auch die Frage der Übergangszeit. Es wurde z. B. gefordert, daß nach dem Scheitern einer Vorverlegung des Übergangs-



    Dr. Fritz (Ludwigshafen)

    termins die Übergangszeit Mitte 1959 beendet wird. Dieser Vorschlag verdient eine sachliche Untersuchung. Die Meinungen an der Saar gehen aber offenbar stark auseinander. Die Industrie befürchtet Absatzstockungen, wenn sie das Weihnachtsgeschäft nicht mehr vor Beendigung der Übergangszeit erledigen kann. Der Handel wünscht ein Weihnachtsgeschäft mit deutschen Waren. Der Konsument ist in seiner Meinung sicherlich gespalten, da er ja nicht nur Konsument ist, sondern auch einen Arbeitsplatz innehat, der von der Prosperität der saarländischen Wirtschaft abhängig ist. Hier sollten, glaube ich, zunächst einmal die Experten entscheiden.
    Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber auch das Problem der Bekanntgabe des Termins. Von bedeutsamer saarländischer Seite wird erklärt, es sei notwendig, den Termin rechtzeitig bekanntzugeben, damit die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden könnten. Man kann allerdings auch anderer Ansicht sein. Man kann sagen: so kurzfristig wie nur möglich, um Spekulationen weitgehend ,auszuschalten. Auch scheint es so zu sein, daß die französische Seite zu einer kurzfristigen Bekanntgabe und einer möglichst langen Hinauszögerung des Eingliederungstermins eher geneigt ist. Wahrscheinlich werden aber die Leute, die spekulieren wollen, eis so oder so tun, wenn sie mit Sicherheit wissen, daß der Tag X im Laufe von drei oder zwei Monaten kommt.
    Dieser Tag X bereitet der saarländischen weiterverarbeitenden Industrie offenbar recht viel Sorge. Sie glaubt nämlich, daß folgendes eintreten wird. Die französischen Abnehmer kürzen ihre Aufträge, teils aus nationalen Gründen, teils aus Angst vor den zu erfüllenden Formalitäten und teils aus der Sorge, die Liefermöglichkeiten könnten unterbrochen werden. Man glaubt weiterhin, die deutschen Waren würden den Saarmarkt überfluten, und teilweise — so sagt man jetzt schon im Saargebiet -warteten heute bereits bestellte Waren an der Saargrenze auf deutschem Gebiet, um am Tage X ohne Zollformalitäten herübergeholt zu werden. Man vermutet, daß dadurch ein erheblicher Absatzverlust an der Saar eintreten wird. Weiterhin befürchtet die saarländische weiterverarbeitende Industrie, daß sie nicht in der Lage sein wird, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen, aus den vorhin schon erwähnten Gründen.
    Sicherlich werden die Bundesregierung und die Regierung des Saarlandes wie auch der Bundestag und der saarländische Landtag alles unternehmen, um hier einen Fehlschlag zu vermeiden. Man kann sagen, daß die Saarländer offensichtlich die Situation etwas zu düster beurteilen. Vielleicht wäre es aber auch gut, wenn sich die saarländischen Unternehmer etwas mehr als bisher um den deutschen Markt bemühten, z. B. durch Beschickung von Messen, durch Kontaktaufnahmen, durch den Aufbau von Vertriebsorganisationen. Die Messe von Essen hatte ja in dieser Hinsicht bereits einen guten Erfolg. Vielleicht müssen wir aber auch die deutschen Unternehmer bitten, nach dem Tage X eine gewisse Zurückhaltung auf dem Saarmarkt zu wahren. Der Saarmarkt wird vielfach überschätzt. Der deutsche
    Unternehmer denkt oft nicht daran, daß es sich dort nur um eine Bevölkerung von einer Million Menschen handelt.

    (Zuruf von der SPD: Meinen Sie, der Unternehmer der Bundesrepublik?)

    — Ja, der Unternehmer der Bundesrepublik. Ich bitte um Entschuldigung. — Vielleicht müßte man auch sagen, es wäre schön, wenn es eine Käuferdisziplin ,an der Saar gäbe. So ,absurd es klingt — wir sollten den Saarländern für den Tag X zurufen: Saarländer, kauft am Tage X saarländische und französische Waren! Es geht hier um die Erhaltung der saarländischen Arbeitsplätze. Verschiedentlich herrscht auch im Saarland der Glaube an die Wunderkraft der deutschen Erzeugnisse — der westdeutschen Erzeugnisse, entschuldigen Sie. Es ist so schwierig, einen kurzen Begriff für die „RestBundesrepublik" zu finden. — In vielen Fällen hat jedoch das Saarland an Qualität, Preis und Geschmack mindestens Gleichwertiges entgegenzusetzen. Zahlreiche Firmen konnten trotz ihrer schwierigen Situation sich inzwischen umstellen, und diese Firmen werden sicherlich am Tage X vollwertige Partner auf dem deutschen, dem saarländischen und dem französischen Markt sein.
    Zur Verkehrspolitik möchte ich mich kurz fassen. Ich möchte lediglich das Problem der Elektrifizierung der Saar und der Pfalz-Strecke von Homburg nach Ludwigshafen anschneiden. Dieses Projekt, das ja vom Saargebiet gefordert worden ist, ist nun endlich in die Planung der Bundesbahn eingestellt worden. Es ist zu hoffen, daß nunmehr auch die Finanzierung sichergestellt werden kann. Das Projekt wird mit rund 120 Millionen DM veranschlagt, und man hofft, daß vielleicht im Jahre 1959 mit dem Bau begonnen werden kann. Die Elektrifizierung des Saargebiets schreitet ja planmäßig fort, so daß es dort kein besonderes Problem mehr gibt.
    In der Begründung der Anträge ist auf die Problematik der Endregelung des Saarvertrags hingewiesen worden. Eine der wichtigsten Bestimmungen bezüglich der Endregelung besagt, daß der Handelsverkehr Saar-Frankreich unter Zugrundelegung des Verkehrs im Referenzjahr 1955 auf möglichst hohem Stand erhalten werden soll. Gleichermaßen gilt auch die Zusage, die der Bundeskanzler in der schon erwähnten Besprechung gegeben hat. Man hat ein Sonderregime vereinbart, um den Handel auf diesem Stand zu erhalten, und diese Vereinbarung ist wohl beispiellos im internationalen Handelsverkehr. Sie stellt auf der einen Seite einen mutigen Schritt dar, auf der anderen Seite aber — das wissen wir alle — ein Risiko. Ich brauche über den Inhalt dieser Abmachung nichts weiteres zu sagen; ich möchte lediglich einige Fragen stellen, die zu klären wären. Einmal wäre die Frage zu stellen: Ist der Lohnveredelungsverkehr aus diesem Abkommen ausgenommen? Etwa auch der Reparaturverkehr, die Dienstleistungen und die Montageleistungen? Wenn sie nicht einbezogen sind, würden sich dann nicht für die saarländische Wirtschaft Nachteile ergeben, vor allem dort, wo Maschinen und Anlagen nach Frankreich geliefert worden sind



    Dr. Fritz (Ludwigshafen)

    und ein ständiger Reparaturverkehr aufrechterhalten werden muß? Dieselbe Frage gilt für die Sukzessivlieferungsverträge und für die langfristigen Verträge. Es heißt auch, daß die französischen Waren nur zum Verbleib im Saarland bestimmt sind. Ob der saarländische Markt bei gleichzeitiger Einfuhr deutscher Waren den französischen Marktanteil halten kann, scheint vielleicht fraglich zu sein. Aber hier müssen Stockungen vermieden werden. Dann entsteht das Problem der Kontingentübertragung, die Frage, ob der Gemischte Regierungsausschuß unter bestimmten Voraussetzungen die festgesetzten Kontingente erhöhen kann. Zweck des Vertrags ist ja, eine Schrumpfung des Volumens zu vermeiden. Auch hier sind in den kommenden Verhandlungen noch konkrete Vereinbarungen zu erwarten. Die Frage nach den mit Finanzzöllen belasteten Waren muß gestellt werden, die Frage der Abwicklung der Ein- und Ausfuhrformalitäten. Es kommt einem fast das kalte Grauen bei der Überlegung, was der arme Exporteur und Importeur bei der Abwicklung des saarländisch-französischen Handels alles zu erledigen hat. Bevor die Güter fließen, fließt zunächst einmal sehr dick das Papier. Es ist gut, daß die saarländischen Unternehmen zahlreiche Vertretungen und Niederlassungen in Frankreich haben, welche den französischen Kunden die Einfuhrformalitäten weitgehend abnehmen sollen. Es ist die Bitte an die Bundesregierung zu richten, daß sie in Zusammenarbeit mit der französischen Regierung eine möglichst weitgehende Vereinfachung der Formalitäten anstrebt.
    Ich muß leider noch einige Fragen kurz aufwerfen; Sie müssen es mir bitte gestatten. Wieweit können Zollkontingente von Positionen, die nicht ausgenutzt werden, auf solche Waren übertragen werden, für die ein Bedarf besteht? Ist es möglich, an Stelle einer Aufrechnung Position um Position eine gruppenmäßige Zusammenfassung zu erreichen? Können nichtausgenutzte Kontingente auf die sogenannten Finanzzollwaren übertragen werden? Wieweit werden durch Listen sogenannter sensibler Güter Austauschmöglichkeiten erschwert? Wie steht es mit der Anwendung von Rechtsvorschriften in Zusammenhang mit den bisherigen regionalen Gewohnheiten? Besteht hier nicht die Gefahr eines administrativen, den Warenverkehr hemmenden Protektionismus?
    Schwierig wird auch die Frage für die saarländischen Exporteure, wenn die Kontingente des Saarvertrags nicht ausreichen, was ja der Fall ist, da die saarländische Ausfuhr nach Frankreich seit 1955 wesentlich zugenommen hat. Wieweit können diese Waren insgesamt vielleicht zu einem Mischpreis verkauft werden, der sich aus den Preisen nicht zollbelasteter und zollbelasteter Güter ergibt, eine Frage der Kalkulation und eine Frage, die nur im Zusammenhang mit der Entwicklung der ersten Phase der EWG beantwortet werden kann, wo ja bis zum Jahre 1962, vielleicht auch mit einem gewissen Verzögerungsmoment, eine 30prozentige Zollsenkung erfolgen soll? Die Zumutbarkeit der Mischpreise hängt von der Wettbewerbsfähigkeit der Preise auf dem französischen Markt ab.
    Diese Aufzählung ist keineswegs erschöpfend. Sie soll lediglich darstellen, wie problematisch die Abwicklung des saarländisch-französischen Handels nach der Übergangszeit ist. Es wird Aufgabe der Bundesregierung und der saarländischen Regierung sein, hier nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die loyale Zusammenarbeit mit der französischen Regierung läßt hier auch hoffen, daß Erleichterungen geschaffen werden und daß eine Verständigung gefunden wird. Wir hoffen auch, daß es trotz der Automatik des 25prozentigen Swing gelingt, den hohen Absatz der verarbeitenden Industrie des Saarlandes in Frankreich zu halten.
    Ein Problem stellt noch die sogenannte Anpassungszeit nach dem Tage X im D-Mark-Raum dar, die ja, was ich hier ausdrücklich sagen möchte, höchstens eine steuer- und kreditpolitische Anpassungszeit sein kann.
    Meine Damen und Herren, in einer Atmosphäre wirtschaftlich-praktischer Vernunft wollen bzw. müssen wir gemeinsam die Endphase der saarländischen Eingliederung betreiben. Unser Ziel soll sein, die Saar in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Frankreich so in die Volkswirtschaft der Bundesrepublik einzubetten, daß Beschäftigung und Lebensstandard der saarländischen Bevölkerung gesichert bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)