Rede:
ID0304501400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3045

  • date_rangeDatum: 16. Oktober 1958

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 45. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) . .. 2515 A Zur Tagesordnung Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 2515 C Vizepräsident Dr. Becker . . . . . 2515 C Entwurf eines Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 516) — Erste Beratung — Memmel (CDU/CSU) . . . . . 2515 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 2516 D Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung umsatzsteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 455) — Erste Beratung — . 2517 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 97 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Wanderarbeiter (Neufassung 1949) (Drucksache 512) — Erste Beratung — . . . . 2517 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Zusatzabkommen vom 1. November 1957 zum Zollvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 524) —Erste Beratung — 2517 B Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 14. Juni 1954 über Änderungen des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Drucksache 527) — Erste Beratung — . . . . 2517 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Januar 1958 über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen mit dein Königreich Belgien (Drucksache 534) — Erste Beratung . . . . . . . . . 2517 C Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541) — Erste Beratung — 2517 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 9. September 1957 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 543) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2517 D Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 515) -- Erste Beratung -- 2518 A Achtzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 523) 2518 A Entschließungen der 46. Konferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 124); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 507) . . . . . . . . 2518 B Bericht des Bundesrechnungshofs über die Prüfung der Bilanzen und des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für die Geschäftsjahre 1954/55 und 1955/56 (Drucksache 535) 2518 C Antrag der Abg. Dr. Kopf, Metzger u. Gen betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten (Drucksache 519) . . . . . . . 2518 C Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 382) Dr. Deist (SPD) . . . . . . . . 2518 D Entwurf einer Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Festlegung der Einzelheiten für die Anforderung und Überweisung der Finanzbeiträge sowie für die Haushaltsregelung und die Verwaltung des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Drucksache 540) Schoettle (SPD) . . . . . . . . 2519 B Große Anfrage der Fraktion der FDP. betr. Maßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 429), Antrag der Fraktion der DP betr. wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (Drucksache 58) Dr. Atzenroth (FDP) 2519 C Schneider (Bremerhaven) (DP) 2521 C, 2538 A Dr. Westrick, Staatssekretär . . . . 2523 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 2526 C Dr. Mommer (SPD) . 2531 D, 2537 A, 2547 C Dr. von Brentano, Bundesminister . . 2535 D Dr. Becker (Hersfeld) 2537 B Conrad (SPD) . . . . . . 2538 B, 2545 C . Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2543 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Einführung im Land Berlin) (Abgg. Huth, Stiller, Dr. Preusker u. Gen.) (Drucksache 513) -- Erste Beratung — Stiller (CDU/CSU) 2548 D Frau Berger-Heise (SPD) 2549 B Dr. Will (FDP) . . . . . . . 2551 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2552 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abgg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.) (Drucksache 511) — Erste Beratung — Folger (SPD) . . . . . . . . 2553 A Brück (CDU/CSU) 2553 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2554 C Anlagen 2555 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1958 2515 45. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 31. 10. Altmaier* 19. 10. Dr. Baade 30. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Brauksiepe 17. 10. Burgemeister 17. 10. Frau Diemer-Nicolaus 24. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Döring (Düsseldorf) 16. 10. Dowidat 18. 10. Eilers (Oldenburg) 17. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Frau Friese-Korn 16. 10. Dr. Furler* 19. 10. Geritzmann 17. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Giencke 25. 10. Dr. Gülich 18. 10. Hahn 17. 10. Frau Herklotz 23. 10. Heye* 19. 10. Hilbert 17. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 16. 10. Höfler' 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Illerhaus 17. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kalbitzer 25. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Knobloch 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Dr. Königswarter 17. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühlthau 16. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Frau Dr. Maxsein` 19. 10. Dr. Menzel 16. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Niederalt 10. 11. Ollenhauer 17. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 17. 10. Rasner 28. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfen)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Spitzmüller 30. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Dr. Starke 17. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Stenger 17. 10. Dr. Stoltenberg 10. 11. Dr. Vogel 10. 11. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)' 19. 10. Wehner 17. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Schmidt (Hamburg) 15. 11. Anlage 2 Umdruck 168 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Maßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 429) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Mai 1959 dem Bundestag einen Bericht über die zu treffenden wirtschaftlichen Maßnahmen für die Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik zu erstatten. Bonn, den 16. Oktober 1958 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Herbert Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Aufgabe ist es, zu einem Antrag zu sprechen, der von meiner Fraktion schon am 5. Dezember 1957, also vor fast einem Jahr, eingebracht worden ist. Ich möchte es ausdrücklich bedauern, daß wir erst heute zur Verhandlung dieses Antrags kommen. Der Antrag selbst zielte auf die Bewältigung einer bestimmten wirtschaftlichen Situation im politisch inzwischen in die Bundesrepublik zurückgekehrten Saarland ab.
    Es ist klar, daß die seit der Einbringung des Antrags verstrichene Zeit manche der Voraussetzungen, die zu unserer Aufforderung an die Bundesregierung geführt haben, verändert hat. Trotzdem sind die Probleme, um die es sich im Kern dreht, die gleichen geblieben. Sie harren, wie Sie alle wissen, zum größten Teil immer noch der Lösung; das werden die Ausführungen der Bundesregierung zu der vorliegenden Großen Anfrage sicherlich auch dartun. Darauf muß ich aber auch in meiner Begründung zu unserem Antrag eingehen.
    Im Laufe des Jahres 1957 hatte die französische Regierung eine Reihe von währungs- und devisenpolitischen Maßnahmen getroffen, die sich zum Teil sehr schwerwiegend im wirtschaftlich noch zu Frankreich gehörenden Saarland auswirkten. Die Anfang August erfolgte Teilabwertung des Franken machte dieses Bild für breite Teile der Bevölkerung an der Saar besonders deutlich, nachdem die Wirtschaft durch voraufgegangene andere Maßnahmen schon erhebliche Schwierigkeiten hatte hinnehmen müssen. Insgesamt hatten sie zur Folge, daß der Sinn der wirtschaftlichen Übergangszeit für das Saarland weitgehend ausgehöhlt wurde. Hinzu kam die Gefahr, daß die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auch auf das politische Verhältnis zwischen Frankreich und der Bundesrepublik zurückwirkten, dessen weiterer Ausgestaltung gerade eine vernünftige Durchführung des Saarvertrags von 1956 dienen sollte.
    Aus diesen Gründen schlug die Deutsche Partei Mitte August 1957 vor, umgehend Verhandlungen mit Frankreich über eine Abkürzung der wirtschaftlichen Übergangszeit für das Saarland aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde von der DP-Fraktion Anfang September 1957 in aller Ausführlichkeit auch dem Herrn Bundeskanzler unterbreitet. Er hat weiter seinen Niederschlag in dem heute hier zur Behandlung stehenden Antrag gefunden.
    Die Aufnahme dieses unseres Vorschlags und die verfahrensmäßige Behandlung unseres Antrags sind für alle Eingeweihten ein Hinweis auf die sehr verschiedenartigen Interessenlagen im Saarland, mit



    Schneider (Bremerhaven)

    denen auch wir uns bei der Lösung der wirtschaftlichen Probleme dieses zurückgekehrten Gebiets auseinanderzusetzen haben. Als die Deutsche Partei damals mit ihrem Vorschlag herauskam, nannte ihn ein maßgeblicher Politiker eine Scharlatanerie. Als sich dann wenige Tage später der Herr Bundeswirtschaftsminister den gleichen Vorschlag zu eigen machte, war er — es sei mir verstattet, das zu sagen — auch in den Augen des erwähnten Kollegen keine Scharlatanerie mehr. In einer Denkschrift vom November 1957 begründete dann die Regierung des Saarlandes offiziell die gleiche Forderung. Sie erklärte, sie sei nach gründlicher Prüfung aller Gesichtspunkte zu der Auffassung gelangt, daß die Bundesregierung umgehend Verhandlungen mit der französischen Regierung aufnehmen sollte, um in beiderseitigem Einvernehmen eine alsbaldige Beendigung der Übergangszeit herbeizuführen. Trotzdem wurde am 26. Februar dieses Jahres hier im Bundestag — nach Auffassung meiner Freunde unverständlicherweise — erklärt, daß es im Interesse des Saarlandes selbst liege, wenn der Bundestag von der Behandlung des Antrags absehe, mit dem wir uns heute das erstemal beschäftigen können. Der vorhin von mir schon mehrfach erwähnte Politiker aus dem Saargebiet ließ es sich im übrigen — auch das möchte ich noch vermerken — besonders angelegen sein, für eine Verschiebung der Behandlung dieses Antrags hier im Hause zu wirken.
    Nun, wie dem auch sei, ich sagte schon, daß inzwischen die Zeit nicht stillgestanden hat und die Dinge sich weiter entwickelt haben. Zu dieser Weiterentwicklung zähle ich auch die Erklärung des
    3) Herrn Bundeskanzlers gegenüber dem Ministerpräsidenten des Saarlandes vom 30. Juli dieses Jahres, wonach sich die Bundesregierung u. a. in Verhandlungen mit Frankreich auch für eine vorzeitige Beendigung der wirtschaftlichen Übergangszeit einsetzen wolle. Aber, meine Damen und Herren, ich frage Sie: Hat es heute noch Sinn, sich mit dieser Frage des Eintritts in Verhandlungen mit Frankreich über eine Abkürzung der wirtschaftlichen Übergangszeit generell zu beschäftigen? Wir müssen die Lage realistisch sehen und daher feststellen, daß es nicht mehr so sehr darauf ankommt, mit Frankreich über eine vorzeitige Beendigung der wirtschaftlichen Übergangszeit zu verhandeln, sondern daß man nunmehr an die Regelung aller jener vielfältigen Probleme herangehen muß, die sich mit dem vereinbarten regulären Ablauf der Übergangszeit ergeben. Denn diese Übergangszeit endet nach dem Saarvertrag bereits in wenig mehr als einem Jahr, am 31. Dezember 1959, und die Fülle der Probleme, die ihrer Regelung harren, ist in der Zwischenzeit, wie Sie alle wissen, sicherlich kaum geringer geworden.
    Meine politischen Freunde befürchten, daß uns diese Tatsache auf manchen Gebieten Regelungen bringen könnte, die schon deshalb unbefriedigend wären, weil die Zeit zu einer wirklich angemessenen Behandlung nunmehr bereits knapp zu werden beginnt. Um dieses Arbeiten und Verhandeln unter Zeitdruck zu vermeiden, hatten wir in unserem Antrag vom 5. Dezember 1957 die Bundesregierung u. a. aufgefordert,
    Maßnahmen vorzubereiten, um . . . der Bevölkerung und der Wirtschaft an der Saar . . . die Sicherheit einer stabilen Lebens- und Wirtschaftsführung in Anpassung an die Verhältnisse in der Bundesrepublik zu ermöglichen.
    Wenn dieses Hohe Haus sich früher mit unserem Antrag beschäftigt hätte und ihm gefolgt wäre, dann hätten wir nach unseren Vorstellungen bereits vielfältige Möglichkeiten gehabt, uns im Plenum und in den Ausschüssen mit all den Aufgaben zu beschäftigen, die zwangsläufig von uns in den kommenden Monaten bis Ende des Jahres 1959 bewältigt werden müssen. Diese Gelegenheit, meine Damen und Herren, ist leider versäumt. Es ist nunmehr unsere Aufgabe, uns auf die heute gegebene Situation einzustellen und zu versuchen, das Beste aus ihr zu machen.
    Meine politischen Freunde und ich verkennen dabei keinesfalls, daß es im Zusammenwirken zwischen der Bundesregierung und der Regierung des Saarlandes einerseits und auch in den Verhandlungen mit der französischen Regierung um Zwischenlösungen, um Teilhilfen andererseits gelungen ist, einige der unliebsamsten Auswirkungen der französischen Wirtschafts- und Währungspolitik auf das Saarland zu mildern. Insgesamt aber glauben wir feststellen zu müssen, daß es nicht gelungen ist, den eigentlichen Sinn der wirtschaftlichen Übergangszeit für das Saarland zum Tragen zu bringen. Ich bin davon überzeugt, daß auch der am 30. September dieses Jahres gegründete interministerielle Saarausschuß unter Vorsitz von Staatssekretär Dr. Westrick bei seinen künftigen Arbeiten von diesem Tatbestand ausgehen wird. Wir begrüßen die Bildung dieses Auschusses ausdrücklich und hoffen, daß es ihm in einer zügigen und kontinuierlichen Arbeit möglich sein wird, nunmehr die Endregelung für das Saarland so vorzubereiten, wie dieses Hohe Haus es der Bevölkerung an der Saar bei der Zustimmung zum Saarvertrag versprochen hatte.
    Über zwei Gesichtspunkte waren sich seinerzeit alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig, nämlich daß erstens die Rückkehr des Saarlandes in den Bereich des freien deutschen Staates, der stellvertretend für Gesamtdeutschland handelt, im Gesamtergebnis der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Angleichung keine Enttäuschung hervorrufen darf und daß zweitens diese Aufgabe einen Maßstab darstellt für die Haltung, mit der der freie Teil Deutschlands in hoffentlich nicht allzu ferner Zeit an die Probleme einer Wiedervereinigung mit dem übrigen Deutschland herangehen wird. Wer die Bedeutung der Rückkehr der Saarländer und auch der Wirtschaft an der Saar richtig einschätzt, sollte sich jedenfalls nach unserer Auffassung vor dem Begriff „Opfer" hüten, wenn es sich nunmehr in den kommenden Monaten darum handelt, die Endregelung der Rückgliederung des Saarlandes vorzubereiten. Ich sage das auch ausdrücklich im Hinblick auf gewisse glücklicherweise nicht mehr zahlreiche Auffassungen, wonach es vielleicht zweckmäßiger sei, die wirtschaftliche Übergangszeit sogar noch über den 1. Januar 1960 hinaus zu verlängern, statt sie abzukürzen. Ein sol-



    Schneider (Bremerhaven)

    ches Verfahren würde — das sei hier ganz klar gesagt — nach unserer Auffassung im eklatanten Gegensatz zum politischen Sinn der Rückkehr des Saarlandes stehen. Ein richtig verstandenes gesamtdeutsches Interesse verlangt, daß das Saarland sobald wie möglich ein in jeder Hinsicht voll handlungsfähiges Glied der Bundesrepublik wird.
    Wir hoffen — das möchte ich zum Schluß sagen
    daß es in den bevorstehenden Verhandlungen mit Frankreich möglich sein wird, das Verständnis unserer französischen Partner für diese Überlegungen zu gewinnen bzw. zu erhalten. Alles, was einer möglichst reibungslosen Endlösung dieser Frage dient, dient gleichzeitig der weiteren Verbesserung des deutsch-französischen Verhältnisses. Ich glaube sagen zu können, daß die Bundesrepublik insgesamt und dieses Hohe Haus und die Bundesregierung insbesondere in den vergangenen Jahren mehr als einmal bewiesen haben, welches Verständnis wir allen berechtigten französischen Wünschen und Sorgen entgegenbringen. Wir geben uns der Erwartung hin, daß wir unsererseits bei den bevorstehenden Verhandlungen mit Frankreich das schließlich auch von der Haltung unserer französischen Partner feststellen können.
    Ich glaube, meine Damen und Herren, daß es einen Ausdruck des Interesses dieses ganzen Hohen Hauses an dem hier behandelten Problem darstellt, wenn meine Freunde und ich Ihnen zum Abschluß die Annahme eines Antrags vorschlagen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Bundestag bis zum 31. Mai 1959 einen Bericht über
    3) die zu treffenden wirtschaftlichen Maßnahmen für die Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik zu erstatten. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und, wie ich annehmen darf, auch zur Stellungnahme zum Antrag der DP hat Herr Staatssekretär Dr. Westrick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der FDP greift aus dem mit der wirtschaftlichen Rückgliederung des Saarlandes verbundenen Gesamtkomplex zwei spezielle Fragen heraus. Ich befürchte, daß mit der Beantwortung dieser beiden Fragen allein der Problemkreis in seinem gesamten Umfange nicht deutlich genug umrissen werden kann und besonders die wirtschaftliche Situation des Saarlandes nicht mit ausreichender Deutlichkeit dargestellt würde. Ich darf deshalb um Ihr Einverständnis bitten, daß ich die Große Anfrage zunächst kurz beantworte, daß ich Ihnen aber dann den gesamten Fragenkomplex, wie ihn die Bundesregierung sieht, und die Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Förderung der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes durchgeführt hat und noch durchführt, kurz schildere.
    Die Große Anfrage der FDP darf ich zunächst wie folgt beantworten:
    Zur Frage 1: Die mit der Einbeziehung des Saarlandes in die Bundesrepublik zusammenhängenden Fragen sind von der Bundesregierung bisher stets im Rahmen der gesamten Beziehungen zu Frankreich betrachtet worden. Es erschien aber und erscheint auch jetzt noch im Hinblick auf den besonderen Charakter der saarländischen Wünsche nicht zweckmäßig, diese in Verhandlungen, die sich mit allgemeinen deutsch-französischen oder europäischen Problemen befassen, ausdrücklich als Forderungen vorzutragen. Die Erfahrungen, die gerade in der letzten Zeit gemacht werden konnten, bestätigen diese Auffassung. Das Verhandlungsklima zwischen Deutschland und Frankreich hat sich günstig gestaltet, so daß in freundlicher Atmosphäre viele Anliegen des Saarlandes zufriedenstellend geregelt werden konnten. Selbstverständlich wird die Bundesregierung in allen Verhandlungen, ganz gleich, mit welcher Materie sie sich befassen mögen, die Wünsche des Saarlandes im Auge behalten und seine Interessen nach Möglichkeit vertreten, wenn dies erfolgversprechend zu sein scheint.
    Zur Frage 2, nämlich dem Problem der sogenannten Währungsgarantie, möchte ich kurz sagen, daß die Bundesregierung entschlossen ist, den Belangen des saarländischen Sparers in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Presseverlautbarung, die die Bundesregierung anläßlich der Unterredung zwischen dem Bundeskanzler und dem Ministerpräsidenten der Regierung des Saarlandes am 30. Juli 1958 herausgegeben hat, hinweisen. Diese Besprechung hat zu einer Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung und der Saarregierung in der Frage der Ersparnissicherung geführt. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ,ich die Einzelheiten, in welchem Umfang und wie diese Ersparnissicherung ausgestaltet werden wird, hier und jetzt nicht darlegen kann. Die Materie erlaubt es einfach nicht, den Stand der Diskussion um diese Frage oder gar die sich im einzelnen abzeichnenden Lösungen jetzt schon bekanntzugeben. Es muß hierbei aber klargestellt werden, daß spekulativen Erwartungen natürlich nicht ,entsprochen werden kann.
    Gestatten Sie, daß ich nun die wichtigsten Wirtschaftsprobleme des Saarlandes, so wie sie die Bundesregierung auf Grund ihrer ständigen engen Fühlungnahme mit der Regierung des Saarlandes sieht, darlege. Ich will dabei zum Teil auch auf die Fragen eingehen, die in dem Antrag der DP auf Drucksache 58 und dem Entschließungsantrag der SPD auf Umdruck 141, der während der dritten Lesung des Bundeshaushalts 1958 aus Zeitmangel nicht behandelt werden konnte, angeschnitten worden sind.
    Die Bundesregierung mißt den wirtschaftlichen Problemen, die mit der Rückgliederung des Saarlandes verbunden sind, ganz besondere Bedeutung bei und ist bestrebt, alle Schwierigkeiten in enger Zusammenarbeit mit der Regierung des Saarlandes aus dem Wege zu räumen. Um der Bedeutung, die der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes



    Dr. Westrick
    zukommt, gerecht zu werden, hat die Bundesregierung besondere organisatorische Maßnahmen getroffen, die eine beschleunigte zufriedenstellende Behandlung der saarländischen Anliegen sicherstellen sollen. Es wurde ein interministerieller Ausschuß, der sogenannte Wirtschafts- und Sozialausschuß Saar, gegründet, der unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums steht und in dem die zuständigen Ressorts der Bundesregierung und der Regierung des Saarlandes vertreten sind. In diesem Ausschuß werden alle wichtigen wirtschaftlichen Probleme, die mit der Eingliederung des Saarlandes verbunden sind, diskutiert und die Entscheidungen der Bundesregierung vorbereitet. Ich bitte, Ihnen die Versicherung abgeben zu dürfen, daß wir uns ernste und redliche Mühe geben werden, die Arbeiten in diesem Ausschuß zügig voranzutreiben und erfolgreich abzuschließen.
    Außerdem ist im Bundeswirtschaftsministerium eine Verbindungsstelle errichtet worden, die die Aufgabe hat, die Anliegen, die die Saarregierung an die Bundesregierung heranträgt, entgegenzunehmen und für ihre beschleunigte Bearbeitung innerhalb der Bundesressorts Sorge zu tragen.
    Durch diese organisatorischen Maßnahmen, wie ich sie eben geschildert habe, ist selbstverständlich eine Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Ressorts nicht eingetreten.
    Gestatten Sie nun, daß ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Maßnahmen gebe, die die Bundesregierung zur Erleichterung der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes bisher schon durchgeführt hat.
    Die Bundesregierung betrachtete es von dem Tage an, an dem feststand, daß das Saarland politisch und wirtschaftlich in die Bundesrepublik zurückgegl'iedert wird, als ‘eine wichtige Aufgabe, den Prozeß der Rückgliederung zu erleichtern. So hat sie — um mit den finanziellen Maßnahmen zu beginnen — bereits vor dem 1. Januar 1957, also vor dem Inkrafttreten des Saarvertrages, 200 Millionen DM bereitgestellt, um die Fehlbeträge des Saarhaushaltes abzudecken.
    Eine grundlegende Entlastung erfährt der saarländische Haushalt seit dem Jahre 1957 außerdem dadurch, daß die Post- und die Bahnverwaltung des Saarlandes in die Bundespost bzw. die Bundesbahn eingegliedert worden ist. Damit wird der saarländische Haushalt von den Zuschüssen entlastet, die er diesen Unternehmen in früheren Jahren leisten mußte. Diese Zuschüsse sind z. B. für das Jahr 1957 auf rund 200 Millionen DM veranschlagt.
    In den Jahren 1957 und 1958 wurden zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 450 Millionen DM im Bundeshaushalt bereitgestellt. Die Verwendungszwecke für diese Mittel sind in den Haushalten der Rechnungsjahre 1957 und 1958 im einzelnen aufgeführt. Ich will mich daher hier damit begnügen, die wichtigsten Verwendungszwecke in die Erinnerung zurückzurufen. Die Mittel dienten im wesentlichen dem allgemeinen Ausgleich des saarländischen Haushalts. Sie dienten zur Förderung von Autobahn- und Straßenbau sowie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft.
    Auch im Bundeshaushalt 1959 wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, soweit sie zur Erzielung des Haushaltsausgleichs des Saarlandes sowie zur Fortsetzung der genannten wichtigen Verkehrsbauten erforderlich sind. Außerdem ist jetzt schon fest vorgesehen, daß die Bundesregierung auch im Jahre 1959 den Saarbergwerken im Rahmen der Beteiligung der Bundesrepublik weitere Mittel zuführen wird. Insgesamt wendet die Bundesregierung in den Jahren 1957, 1958 und 1959 rund 300 Millionen DM allein für die Saarbergwerke auf.
    Gestatten Sie mir, daß ich nach den haushalts-
    und finanzwirtschaftlichen Problemen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Anliegen des Saarlandes kurz Stellung nehme und die Auffassung der Bundesregierung darlege: Zur Zeit gehört das Saarland trotz seiner politischen Eingliederung in die Bundesrepublik noch dem französischen Wirtschafts-, Zoll- und Währungsraum an. Dieser Zustand, die sogenannte Übergangszeit, wird nach Art. 3 des Saarvertrags spätestens am 31. Dezember 1959 enden. Die Bundesregierung kann eine vorzeitige Beendigung nicht ohne das Einvernehmen mit der französischen Regierung herbeiführen oder bekanntgeben. Sie bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit der Regierung des Saarlandes schon während dieser Übergangszeit, die saarländische Wirtschaft an den Markt der Bundesrepublik heranzuführen und insbesondere den Absatz der saarländischen I verarbeitenden Industrie, die rund 100 000 Menschen beschäftigt, auf dem Markt der Bundesrepublik zu steigern. Zu diesem Zweck sind die gewerblichen Lieferungen des Saarlandes nach der Bundesrepublik weitgehend von Zoll- und Ausgleichsabgaben befreit. Darüber hinaus wird für alle gewerblichen Lieferungen des Saarlandes nach dem Bundesgebiet eine Unterstützung in Höhe von 4 % des Warenwertes gezahlt, die dem Ausgleich der Grenzüberschreitungskosten dienen soll. Schließlich genießt der Absatz der saarländischen Industrie nach dem Bundesgebiet insofern eine Erleichterung, als die Umsätze, die Auslieferungslager saarländischer Firmen im Bundesgebiet tätigen, nur mit 1 % Umsatzsteuer belastet werden.
    Obwohl also die Bundesrepublik nicht nur die Türen für die Einfuhr saarländischer Erzeugnisse praktisch völlig geöffnet hat, sondern auch noch einen gewissen Anreiz für die Lieferungen über die Wirtschaftsgrenze ins Bundesgebiet gegeben hat. muß dennoch festgestellt werden, daß die saarländische Wirtschaft im bisherigen Ablauf der Übergangszeit den Absatz ihrer Erzeugnisse im Bundesgebiet nicht wesentlich steigern konnte. So konnten im Jahre 1957 z. B. in das Gebiet der übrigen Bundesrepublik nur 11,8 % der Erzeugnisse der saarländischen Industrie geliefert werden, während 38 % der Erzeugnisse nach Frankreich und 8,5 % in andere Länder gingen. Die restlichen 41 bis 42 % der Erzeugnisse der saarländischen Industrie verblieben im Saarland selbst.



    Dr. Westrick
    Es wäre aber falsch, aus diesen Zahlen auf ein Versagen der saarländischen Unternehmer oder auf nicht ausreichende Maßnahmen der Bundesregierung schließen zu wollen. Die Ursachen für die Sogwirkung des französischen Marktes liegen vielmehr ziemlich klar auf der Hand. Im Laufe der Jahre hat sich die saarländische Wirtschaft sehr stark nach dem französischen Markt orientiert, und es ist für sie nicht ganz leicht, sich auf einen anderen Markt mit zum Teil ganz anders gearteten Verbrauchswünschen umzustellen, zumal ja eine solche Umstellung wegen der Änderung der Produktionsprogramme mit erheblichen Kosten und sonstigen zusätzlichen Belastungen verbunden ist.
    Entscheidender noch ist aber folgende Überlegung: Durch die Zugehörigkeit des Saarlandes zum französischen Wirtschafts- und Währungsgebiet und dadurch, daß noch ein Teil der französischen Gesetzgebung dort in Geltung ist, bleibt vorerst die saarländische Wirtschaft natürlich auch in die Entwicklung der französischen Währungsverhältnisse, der Löhne und der Preise einbezogen und ist selbstverständlich auch bei ihren außenwirtschaftlichen Beziehungen einschließlich denen zur übrigen Bundesrepublik an die Wechselkurspolitik der französischen Regierung gebunden. Die Schwierigkeiten, die dem französischen Export entgegenstehen, und die Bevorzugung des heimischen Absatzmarktes durch die französische Wirtschaft infolge der sehr starken Ausweitung der inneren Nachfrage in Frankreich sind bekannt und gelten gleichermaßen für das Saarland im Verhältnis zu Frankreich und zur übrigen Bundesrepublik. In welchem Umfang unsere Anstrengungen, die saarländische Wirtschaft an den Markt der Bundesrepublik heranzuführen, von Erfolg begleitet sein werden, hängt also nicht nur von unseren eigenen Maßnahmen und von den Anstrengungen der saarländischen Unternehmer ab, sondern zu einem sehr wesentlichen Teil von der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsentwicklung in Frankreich.
    Trotzdem kann man feststellen, daß viele saarländische Firmen in kluger und weitsichtiger Vorsorge, obwohl der französische Markt im Augenblick Preisvorteile bietet, die Opfer einer Umstellung auf den deutschen Markt nicht scheuen. Die Bundesregierung wird zusammen mit der Regierung des Saarlandes diesen Umstellungsprozeß zu erleichtern versuchen und hat das in letzter Zeit gerade wieder durch die Beseitigung der sogenannten Negativlisten getan, einer Liste von gewerblichen Waren saarländischer Provenienz, die von der vierprozentigen Unterstützung geraume Zeit ausgenommen waren. Sie wird zusammen mit der Saarregierung überlegen, welche weiteren Maßnahmen zur Steigerung des saarländischen Absatzes in der Bundesrepublik jetzt schon eingeleitet werden können. Diese Frage wird in einer besonderen Arbeitsgruppe des Wirtschafts- und Sozialausschusses Saar in der nächsten Zeit ausführlich erörtert werden.
    Dabei wird der Einsatz der ERP-Mittel, die dazu dienen sollen, die Leistungsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft zu stärken, und damit den Anpassungsprozeß an den deutschen Markt zu erleichtern, eine wesentliche Rolle spielen. Die Bundesregierung hat außer den eingangs erwähnten Leistungen des Bundeshaushalts bereits 300 Millionen DM ERP-Mittel bereitgestellt, die als zinsgünstige Investitionskredite und zu anderen wirtschaftsfördernden Maßnahmen verwendet werden können. Diese Mittel von 300 Millionen DM sind bereits in Höhe von 225 Millionen DM einzelnen Kreditnehmern zugesagt worden. Die Bundesregierung wird die Bereitstellung weiterer ERP-Mittel in Erwägung ziehen, wenn es sich als notwendig erweisen sollte.
    Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß die Investitionen, die mit diesen Mitteln finanziert werden, die saarländische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbskraft stärken und damit den Eingliederungsprozeß fühlbar erleichtern werden. Die Hilfen, die mit der Gewährung der ERP-Mittel verbunden sind, werden durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen der saarländischen Regierung, insbesondere Steuererleichterungen, ergänzt. Ich darf hier erwähnen, daß die saarländische Regierung diese Erleichterungen unter anderem auch deshalb gewähren kann, weil sie durch die finanziellen Bundeshilfen, die ich oben erwähnte, in ihrem Haushalt wesentlich entlastet wird.
    Wie bereits dargelegt, setzt die Industrie des Saarlandes zur Zeit ihre Erzeugnisse zu rund 80 % in Frankreich und im Saarland ab. Aus dieser Tatsache können sich Schwierigkeiten für die Zeit nach der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes ergeben, die wir jetzt schon gemeinsam mit der Regierung des Saarlandes und der französischen Regierung erörtern müssen. Die Hauptsorge besteht darin, daß das Absatzvolumen der saarländischen verarbeitenden Industrie in der bisherigen Höhe gehalten und damit die Beschäftigung im Saarland sichergestellt werden kann. Diese Frage hat schon bei der Ausarbeitung des Saarvertrags eine Rolle gespielt, und man hat ihr damals Rechnung getragen, indem man im Saarvertrag vorsah, daß ein bestimmtes Warenvolumen, das auf dem Warenaustausch des Jahres 1955 als Referenzperiode basiert, auch nach der wirtschaftlichen Rückgliederung des Saarlandes zollfrei zwischen dem Saarland und Frankreich ausgetauscht werden kann. Nun hat sich inzwischen infolge der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in der Zeit von 1955 bis heute der französisch-saarländische Warenaustausch verändert. Man muß also versuchen, eine Regelung zu finden, die den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt. Diesem Ziel werden die Besprechungen dienen, die in aller Kürze zwischen der französischen Regierung und der Bundesregierung unter Hinzuziehung von Vertretern des Saarlandes aufgenommen werden. Ich darf hier betonen, daß nicht daran gedacht ist, eine Änderung des Saarvertrages anzustreben. Vielmehr soll versucht werden, im Rahmen der Möglichkeiten, die der Saarvertrag selbst bietet, eine den heutigen Verhältnissen entsprechende Lösung zu finden. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang hier erklären, daß bei der bisherigen Realisierung des Saarvertrags die französischen Verhandlungspartner durchaus verständnisvoll und loyal den Wünschen der Bundesregie-



    Dr. Westrick
    rung und den Interessen des Saarlandes Rechnung getragen haben.
    Bei den Besprechungen, die erwähnt wurden, wird auch Gelegenheit sein, die Verwaltungsmaßnahmen zu erörtern, die einer reibungslosen Abwicklung des französisch-saarländischen Warenverkehrs nach dem Tage der Rückgliederung des Saarlandes dienen können, und die technischen Vorbereitungen, soweit dies schon möglich ist, voranzutreiben. Eine Arbeitsgruppe des Wirtschafts- und Sozialausschusses Saar hat in diesen Tagen die Richtlinien, nach denen die deutsche Delegation die bevorstehenden Verhandlungen zu führen beabsichtigt, so weit festgelegt, daß die Besprechungen nunmehr beginnen können.
    Zusammenfassend möchte ich Ihnen also versichern, daß die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende unternimmt, um die Wirtschaftskraft des Saarlandes und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, sich auf dem deutschen Markt zu behaupten. Gleichzeitig wird in Zusammenarbeit mit der französischen Regierung versucht werden, den Warenaustausch zwischen dem Saarland und Frankreich und damit die Absatzmöglichkeiten für die saarländische Industrie in möglichst hohem Umfang aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß dies der richtige Weg ist, die, wirtschaftliche Entwicklung im Saarland zu fördern und insbesondere die Arbeitsplätze und die Verdienstmöglichkeiten
    3) für die saarländische Bevölkerung zu sichern. Die Bundesregierung wird alles, was in ihren Kräften steht, tun, um diese Aufgabe zufriedenstellend zu lösen. Sie mögen den guten Willen der Bundesregierung daran erkennen, daß sie seit dem Jahre 1956 bereits rund eine Milliarde DM — das entspricht einem Wert von hundert Milliarden französischen Francs — für die Erleichterung der Situation im Saarland bereitgestellt hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)