Rede:
ID0304303000

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
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    8. Stammberger.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 43. Sitzung Berlin, den 3. Oktober 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung Dr. Ripken (DP) . . . . . . . . 2455 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 2455 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 2456 B Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 2456 D Die Anträge der Fraktion der DP auf Änderung des Art. 74 Nr. 13 GG (Drucksache 60) und auf Errichtung eines Bundesministeriums für Wirtschaft, Unterricht und Erziehung (Drucksache 61) werden von der Tagesordnung abgesetzt . . . . . . 2457 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausbau der technischen Bildungseinrichtungen (Umdruck 48); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 500); Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbau der technischen Bildungseinrichtungen (Umdruck 47); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 531); Antrag der Abg. Erler, Frau Dr. Rehling u. Gen, betr. Förderungsmaßnahmen für europäische Hochschulen (Drucksache 95); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 501); Antrag der Fraktion der SPD betr. Gesetzesvorlage über die Gewährung von Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfen (Drucksache 459). Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . 2457 D Lohmar (SPD) 2459 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 2461 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . 2462 B Wienand (SPD) . . . . . . . 2464 A Grußworte an den in der Sitzung anwesenden Präsidenten des Deutschen Reichstags und Alterspräsidenten des 1. Bundestags Paul Löbe Vizepräsident Dr. Jaeger . . . . . 2465 B Entwurf eines Gesetzes über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 485) — Erste Beratung —; Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Herstellung von Arzneimitteln und über den Arzneimittelverkehr (Drucksache 144) . 2465 B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . . 2465 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2467 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 2468 A Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 2469 B Ansprache zum Abschluß der Berliner Tagung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 2471 A Nächste Sitzung 2472 C Anlage 2473 Deutscher Bundestag. — 3. Wahlperiode — 43. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Oktober 1958 2455 43. Sitzung Berlin, den 3. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.32 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 4. 10. Bauer (Wasserburg) 4. 10. Blachstein 4. 10. Dr. Bucerius 3. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Drachsler 3. 10. Eplée 3. 10. Dr. Furler 3. 10. Frau Dr. Gantenberg 3. 10. Gibbert 4. 10. Giencke 4. 10. Günther 4. 10. Hilbert 4. 10. Josten 4. 10. Knobloch 4. 10. Dr. Kopf 4. 10. Kraft 3. 10. Kunze 4. 10. Dr. Löhr 4. 10. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 4. 10. Meis 3. 10. Dr. Mommer 3. 10. Müser 5. 10. Peters 4. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Dr. h. c. Pferdmenges 4. 10. Pietscher 6. 10. Pöhler 3. 10. Rademacher 4. 10. Ramms 4. 10. Scharnberg 4. 10. Schneider (Hamburg) 3. 10. Seidl (Dorfen) 3. 10. Stauch 3. 10. Frau Dr. Steinbiß 3. 10. Theis 3. 10. Wacher 3. 10. Dr. Wahl 3. 10. Wischnewski 5. 10. b) Urlaubsanträge Berkhan 30. 10. Dr. Böhm 10. 10. Dowidat 10. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Frehsee 4. 11. Dr. Gülich 11. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 25. 10. Jahn (Frankfurt) 10. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Muckermann 12. 10. Rasner 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 10. Schoettle 18. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Stefan Dittrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion beabsichtigt nicht, den Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion betreffend das Arzneimittelrecht hier in aller Breite zu erörtern. Sie ist vielmehr der Ansicht, daß wir hierüber eingehender bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung diskutieren sollten. Damit ersparen wir uns Wiederholungen. Die CDU/CSU-Fraktion hält es nicht für glücklich, daß in unserer Bundesrepublik das Arzneimittelrecht in verschiedenen Gesetzen enthalten ist. Es hat, wie der Herr Minister ausgeführt hat, nicht an Bemühungen gefehlt, eine einheitliche Kodifikation des Arzneimittelrechts zu schaffen. Leider waren die Verhältnisse sehr schwierig. Daran liegt es, daß die bisherigen, schon sehr lange Zeit dauernden Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben. Heute sind nicht nur die bundesrechtlichen Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen enthalten, sondern darüber hinaus gelten auch noch landesrechtliche Bestimmungen. Die letzteren Bestimmungen sollten in ein Bundesgesetz aufgenommen werden.
    Der Gesetzentwurf der Sozialdemokratischen Partei will die Bestimmungen betreffend die Herstellung von Arzneimitteln, die Abgabe von Arzneimitteln, die Werbung für Arzneimittel und die Regelung des Apothekenwesens sowie des Apothekenbetriebs in einem Gesetz normieren, Dagegen hat die CDU/CSU-Fraktion Bedenken. Wir halten die von der Bundesregierung vorgesehene Lösung für zweckmäßiger.
    Gestatten Sie mir, daß ich kurz die Frage der Werbung für Arzneimittel behandle. Die Bestimmungen betreffend die Werbung für Arzneimittel sollten nach unserer Ansicht nicht unter allen Umständen in ein Gesetz aufgenommen werden. Bedenken wir doch, daß die Propaganda sich von Jahr zu Jahr ändert. Es ist nicht zweckmäßig, in ein Arzneimittelgesetz Bestimmungen betreffend eine sich ständig wandelnde Werbung aufzunehmen. Wir laufen dabei Gefahr, daß wir nach einiger Zeit eine Gesetzesänderung vornehmen müssen.
    Wir sind der Ansicht — das möchte ich vor allem zu dem Gesetzentwurf der Sozialdemokratischen Partei sagen —, daß das Apothekenrecht und vor allem das Apothekenbetriebsrecht aus diesem Gesetz herausgenommen werden sollten. Angesichts der kontroversen Materie des Arzneimittelrechts, wo die verschiedensten Interessen gegeneinander kämpfen, wird es aller Voraussicht nach eine lange Zeit dauern, bis wir mit den Beratungen fertig sind und dem Plenum einen ausgearbeiteten Entwurf zur Beschlußfassung vorlegen können.
    Bis dahin aber dürften wir meines Erachtens die mit dem Apothekengesetz in Zusammenhang stehenden Fragen nicht treiben lassen. Nach dem bekannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es die Niederlassungsfreiheit der Apotheker. Es droht nun ein Auseinanderklaffen der Regelungen in den einzelnen Ländern. Es erscheint uns deshalb vordringlich, vorab das Apothekenrecht zu regeln. Wenn wir uns auf den Boden des Urteils des Bundesverfassungsgerichts stellen, dürfte es keine besonderen Schwierigkeiten mehr bereiten, diese Materie vorab zu regeln.
    Der sozialdemokratische Entwurf, der sicher nicht den Anspruch erhebt — das wurde schon ausgeführt , bis ins letzte ausgefeilt zu sein, will von einem anderen als dem bisherigen Arzneimittelbegriff ausgehen. Er will insbesondere von dem in der Rechtsprechung arg zerpflückten Krankheitsbegriff abgehen. Er bringt allerdings eine Definition des Begriffes Arzneimittel, die mir nicht der Weisheit letzter Schluß zu sein scheint. Sie verlangen sicherlich nicht von mir, daß ich in meinen Ausführungen in der ersten Lesung selber schon mit einer fertigen Definition des Arzneimittelbegriffes komme. Nach unserer Ansicht ist die Definition dieses Begriffes, die auf die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit abstellt, nicht wesentlich besser als die bisherige. Wenn wir sie übernehmen, laufen wir Gefahr, daß uns auch diese Definition in einer ganzen Reihe von Gerichtsurteilen wieder zerpflückt wird.
    Als für die CDU/CSU-Fraktion selbstverständlichen Grundsatz darf ich herausstellen, daß wir für die Herstellung von Arzneimitteln eine Erlaubnispflicht im Gesetz vorgesehen wissen wollen. Selbstverständlich treten wir auch für die Pflicht zur Registrierung der Arzneimittel-Spezialitäten ein.
    Der von der sozialdemokratischen Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf ist nach meiner Ansicht eine für unsere Beratungen im Ausschuß geeignete Grundlage. Allerdings sollten wir mit den Beratungen im Gesundheitsausschuß erst beginnen, wenn der Entwurf der Bundesregierung vorliegt. Es wird dann unsere Aufgabe sein, unter Verwendung beider Entwürfe zu einer brauchbaren Regelung des Arzneimittelrechts zu kommen, jedoch, wie gesagt, unter Ausschaltung der beiden genannten Materien, d. h. der Werbung und des Apothekenrechts.
    Wenn ich in dieser ersten Lesung hier in Berlin, wo ja alles sehr friedlich zugeht, nicht auf Einzelheiten eingehe, so möge mir das nachgesehen werden. Die einzelnen Probleme müssen noch sehr genau durchdacht werden. Man hat ja schon .Jahrzehnte an diesen Problemen gearbeitet, ohne daß es gelungen ist, zu einer einheitlichen Regelung des Arzneimittelrechts in nur einem Gesetz zu kommen.
    An einem Grundsatz müssen wir allerdings festhalten: wir sind unter allen Umständen gegen einen Vertrieb von Arzneimitteln durch das Reisegewerbe, fordern also ein Verbot. Die Gesundheit unseres Volkes ist ein zu kostbares Gut, als daß man den Vertrieb von Arzneimitteln durch Hausierer erlauben könnte.



    Dr. Dittrich
    Gestatten Sie mir, noch einen einzigen Punkt des SPD-Entwurfs anzusprechen, der von Bedeutung ist und der in der vergangenen Zeit doch einige Bedenken gerade in den Reihen unserer Landwirtschaft hervorgerufen hat, nämlich die Bestimmung, daß nach § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 des Gesetzentwurfs der sozialdemokratischen Fraktion den Tierärzten nur die Anwendung von Arzneimitteln an den in ihrer Behandlung oder in ihrer Beobachtung befindlichen Tieren sowie die unentgeltliche Aushändigung an den Tierhalter gestattet werden soll. Wir meinen, daß diese Lösung nicht glücklich ist, daß es nicht im Interesse unserer Landwirtschaft liegen kann, eine so kasuistische Regelung zu treffen. Wir sind hier vielmehr der Ansicht, daß das Dispensierrecht der Tierärzte für die von ihnen behandelten Tiere festgelegt werden sollte, um gerade den Tierhaltern, zu denen ja insonderheit unsere Landwirte gehören, eine rasche und wirksame Hilfe und Einwirkung mit Arzneimitteln zu gewährleisten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Entschuldigen Sie bitte, daß ich diese einzelnen Bestimmungen angesprochen habe, was in der ersten Lesung nicht Übung ist. Aber ich hielt das doch für erforderlich, um zu zeigen, daß wir bei den Beratungen gerade an diesen Punkt denken werden. Die Landwirtschaft kann also in diesem Punkte beruhigt sein.

    (Zuruf von der SPD: Herr Dr. Dittrich, das ist kein Streitpunkt!)

    — Wenn das kein Streitpunkt ist, darf ich es hier mit aller Deutlichkeit feststellen, Herr Lange. Dann können wir über diesen Punkt zur Tagesordnung übergehen.
    Alles in allem wollen wir nach jahrelangen Bemühungen um ein einheitliches Arzneimittelrecht besorgt sein, daß wir ein gutes Gesetz schaffen. Ein solches Gesetz berührt selbstverständlich auch merkantile Fragen. Diese sollten aber in den Hintergrund treten, wenn es darum geht, der Gesundheit unseres Volkes zu dienen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Stammberger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die Geschichte der seit 50 Jahren laufenden Versuche kennt, zu einem brauchbaren Arzneimittelgesetz zu kommen, und wer alle die erfolgreichen Bemühungen kennt, eine solche Gesetzgebung zu verhindern, der kann angesichts dieser Vorgänge nur von einer Tragikomödie, vielleicht sogar nur von einer Tragödie sprechen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Wenn wir die Hoffnung des Herrn Bundesinnenministers teilen wollen, in diesem Bundestag zum mindesten teilweise diesem Trauerspiel ein Ende zu machen, dann sollten wir das in weiser Selbstbeschränkung tun,
    Aus diesem Grunde bin ich gleich dem Herrn Kollegen Dr. Dittrich der Auffassung, daß man aus dem Gesetz zunächst einmal das Apothekenrecht und die Frage der Heilmittelwerbung herauslassen sollte, wenn auch teilweise aus anderen Gründen als Herr Kollege Dr. Dittrich. Das Apothekenrecht ist praktisch die Berufsordnung für einen Berufsstand, den in der öffentlichen Gesundheitspflege eine besonders große Verantwortung trifft. Wir sind der Auffassung, daß man diese Berufsordnung nicht in ein Gesetz hineinbauen sollte, das in erster Linie der gesetzlichen Regelung für die Herstellung und den Vertrieb der Ware dient, zumal da diese Ware auch in Zukunft in mehr oder weniger großem Umfang außerhalb der Apotheken wird verkauft werden können.
    Ein weiteres Problem ist das der Werbung. Trotz allem Perfektionismus ist der Entwurf der SPD in diesem Fall nicht perfektionistisch genug. Sie wollen durch Ihren Entwurf praktisch die umstrittene Werbepolizeiverordnung aus dem Jahre 1941 ersetzen. Aber in Ihrem Entwurf sprechen Sie lediglich von der Werbung für Heil- und Arzneimittel. Die Werbepolizeiverordnung ist jedoch aus guten Gründen umfangreicher. Sie regelt nämlich gleichzeitig noch die Werbung für die Behandlung und für die Verfahren. Ich bin der Meinung, das müssen auch wir tun. Wir sollten zu der ganzen Problematik der Werbepolizeiverordnung nicht noch eine weitere hinzufügen, indem wir, wenn wir Ihrem Entwurf folgten, die Dinge auseinanderreißen.
    Darüber hinaus bin ich der Meinung, daß wir noch etwas über die Werbepolizeiverordnung hinausgehen müssen. Wir müssen nämlich gleichzeitig noch die sogenannten diätetischen Lebensmittel erfassen, denen arzneiliche Wirkungen zugeschrieben werden. Das ist ja der' neueste Trick der Gesundheitsmalocher. Ich könnte Ihnen hierzu umfangreiches Material in Form von Zeitungsanzeigen, insbesondere von Anzeigen aus den Illustrierten, vorlegen. Ich freue mich, daß wir in dieser Frage einig gehen.
    Wir sollten uns also auf die Herstellung und den Vertrieb beschränken. Ich bin gleich den beiden Vorrednern der Meinung, daß wir die Herstellung erlaubnispflichtig machen müssen, daß das gleiche auch für den Handel gelten muß, daß wir gewisse in der Art und Weise verschiedene Voraussetzungen persönlich-fachlicher und technisch-sachlicher Art bei derartigen Betrieben vorschreiben müssen. Über die Einzelheiten werden wir uns im Ausschuß noch unterhalten müssen. Das gilt insbesondere auch für die Anmeldung und die Registrierung von Arzneimitteln und für die Kennzeichnung zumindest der arzneilich wirksamen Stoffe.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Ich möchte noch ein offenes Wort über das heißeste aller heißen Eisen sagen, die in diesem Entwurf verborgen liegen und die bereits in der Öffentlichkeit in den letzten Wochen zu einer Feldschlacht geführt haben. Aus diesem Grunde haben wohl auch meine Herren Vorredner nichts dazu gesagt. Ich meine die Frage der Freiverkäuflichkeit. Das



    Dr. Stammberger
    Bundesverfassungsgericht hat in seinem bekannten Apothekenurteil vom Juni dieses Jahres von einem natürlichen Arzneimittelmonopol der Apotheke gesprochen. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, daß die Apotheke auch in Zukunft das Kernstück der Arzneimittelversorgung unserer Bevölkerung sein muß.

    (Zustimmung rechts und in der Mitte.)

    Wenn wir den Charakter der Apotheke aufrechterhalten wollen, bedeutet das für die Apotheke eine Aufbürdung von Pflichten, die sie eben nicht nur ein einfaches kaufmännisches Einzelhandelsgeschäft sein lassen,

    (Abg. Schlick: Sehr gut!)

    weil eine Kalkulation im kaufmännischen Sinne in der Apotheke nicht mehr möglich ist und im Interesse der Arzneimittelversorgung auch nicht möglich sein darf. Dazu gehören besondere Anforderungen an das Personal und an die Räume sowie die Beschränkung der Werbung. Dazu gehört der Umstand, daß die Apotkehen von Gesetzes wegen viele Arzneimittel führen müssen, die leicht verderblich und schlecht verkäuflich sind, so daß insofern ein Risiko besteht. Ferner sind die Preise durch die Arzneimitteltaxe gebunden. All das sind Momente, die ich nicht kritisieren will, sondern die gut und recht sind und die wir auch in Zukunft aufrechterhalten müssen.
    Aber Pflichten setzen auch gewisse Rechte voraus, weil Pflichten und Rechte immer miteinander korrespondieren. Ich bin kein Apotheker; ich erwähne das, um nicht mißverstanden zu werden. Wenn wir die Apotheke als das Kernstück der Arzneimittelversorgung aufrechterhalten wollen, wenn wir wollen, daß sie auch in Zukunft die Funktion der Beratung des Kranken ausübt, der vielleicht ohne ärztliches Rezept, ohne ärztliche Behandlung kommt, wenn wir auch in Zukunft dafür sorgen wollen, daß die Arzneimittelabgabestellen möglichst beschränkt werden und nicht jeder Kolonialwarenladen mit diesen Dingen handeln kann, dann muß man auch an die wirtschaftliche Sicherung der Apotheke denken. Es ist bezeichnend, daß bei der Freiverkäuflichkeit immer nur von den Dingen gesprochen wird, die das große Geschäft ausmachen, die die sogenannten Stapelartikel sind, während man die anderen Dinge gerne in der Apotheke belassen will. Ich bin trotzdem — und daher sage ich das — nicht der Meinung, daß das natürliche Arzneimittelmonopol mit dem totalen Arzneimittelmonopol gleichzusetzen ist. Zu diesem Eindruck kommt man, wenn man den SPD-Entwurf liest. Ich glaube aber, wir werden uns auch hier sehr schnell einigen können. Ich bin durchaus der Meinung, daß man von dem Status quo ausgehen sollte, wie er durch die Kaiserliche Verordnung von 1901 gegeben ist, auch wenn sie überholt und unbefriedigend ist. Frau Kollegin Hubert, da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber man sollte sich gute und schlechte Erfahrungen zunutze machen, um zu einer Lösung zu kommen, die vor allen Dingen auch juristisch so befriedigend ist, daß Prozesse wie der Spalttabletten-Prozeß und ähnliche Verfahren in Zukunft vermieden werden.
    In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf ein Problem hinweisen, das Herr Kollege Dittrich mit Recht bereits angeschnitten hat, das Dispensierrecht der Tierärzte, und weiter in diesem Zusammenhang auf die sogenannten Dentaldepots der Zahnärzte. Ich freue mich, daß aus einer Bemerkung des Kollegen Lange zu entnehmen ist, daß die SDP hier unserer Meinung ist. Leider ergibt sich das nicht aus dem Entwurf. Beides sind Dinge, die gesundheitspolitisch völlig unbedenklich sind und die wir auch in Zukunft ruhig beibehalten wollen.
    Ich möchte zum Schluß noch eines deutlich sagen. Es ist selbstverständlich, daß ebenso wie beim Lebensmittelgesetz auch beim Arzneimittelgesetz gesundheitliche Erwägungen vor wirtschaftlichen Erwägungen stehen sollten. Ich bin aber der Meinung, man sollte von Volksgesundheit nur reden, wenn man auch wirklich Volksgesundheit meint,

    (Beifall rechts und in der Mitte)

    und man sollte nur von wirtschaftlichen Belangen und vom Geschäft reden, wenn man die wirtschaftlichen Belange und das Geschäft meint. So ehrlich und so offen zu sein, das ist für die Lösung der Probleme besser, als wenn man beides miteinander vermischt und dadurch die Problemstellung etwas verwirrt.
    An diesem Gesetz sind sehr viele Gruppen interessiert, die teilweise einander sehr widerstrebende Tendenzen verfolgen. Wer in der letzten Zeit die Fachzeitschriften gelesen hat, den könnte ein leises Grausen ankommen. Man sollte doch etwas mehr Respekt vor der Meinungsbildung innerhalb des Parlaments haben.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Die Tatsache, daß einmal ein Apotheker Katzenhaare in Pillen gedreht hat, ist ebensowenig ein Argument für die Ausweitung der Freiverkäuflichkeit, wie die Tatsache, daß man einmal bei einem Drogisten Mäusedreck im Lindenblütentee gefunden hat, ein Argument für die möglichste Einschränkung der Freiverkäuflichkeit ist. Mit diesen Argumenten und mit diesen Mätzchen möge man uns in Zukunft verschonen!

    (Beifall rechts und in der Mitte.)

    Auch wir sind der Meinung, daß wir mit den Beratungen erst beginnen sollten, wenn der Regierungsentwurf vorliegt. Ich glaube, daß das in absehbarer Zeit der Fall sein wird, nachdem sich der Bundesrat bereits mit der Vorlage der Regierung befaßt. Wir werden bei diesen Beratungen ein gutes Ergebnis erzielen, wenn alle beteiligten Kreise innerhalb und außerhalb des Parlaments vertrauensvoll, aufrichtig und vor allen Dingen unvoreingenommen zusammenarbeiten.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)