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ID0304302800

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    Vokabeln: 7
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    Deutscher Bundestag 43. Sitzung Berlin, den 3. Oktober 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung Dr. Ripken (DP) . . . . . . . . 2455 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 2455 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 2456 B Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 2456 D Die Anträge der Fraktion der DP auf Änderung des Art. 74 Nr. 13 GG (Drucksache 60) und auf Errichtung eines Bundesministeriums für Wirtschaft, Unterricht und Erziehung (Drucksache 61) werden von der Tagesordnung abgesetzt . . . . . . 2457 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausbau der technischen Bildungseinrichtungen (Umdruck 48); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 500); Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbau der technischen Bildungseinrichtungen (Umdruck 47); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 531); Antrag der Abg. Erler, Frau Dr. Rehling u. Gen, betr. Förderungsmaßnahmen für europäische Hochschulen (Drucksache 95); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 501); Antrag der Fraktion der SPD betr. Gesetzesvorlage über die Gewährung von Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfen (Drucksache 459). Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . 2457 D Lohmar (SPD) 2459 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 2461 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . 2462 B Wienand (SPD) . . . . . . . 2464 A Grußworte an den in der Sitzung anwesenden Präsidenten des Deutschen Reichstags und Alterspräsidenten des 1. Bundestags Paul Löbe Vizepräsident Dr. Jaeger . . . . . 2465 B Entwurf eines Gesetzes über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 485) — Erste Beratung —; Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Herstellung von Arzneimitteln und über den Arzneimittelverkehr (Drucksache 144) . 2465 B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . . 2465 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2467 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 2468 A Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 2469 B Ansprache zum Abschluß der Berliner Tagung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 2471 A Nächste Sitzung 2472 C Anlage 2473 Deutscher Bundestag. — 3. Wahlperiode — 43. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Oktober 1958 2455 43. Sitzung Berlin, den 3. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.32 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 4. 10. Bauer (Wasserburg) 4. 10. Blachstein 4. 10. Dr. Bucerius 3. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Drachsler 3. 10. Eplée 3. 10. Dr. Furler 3. 10. Frau Dr. Gantenberg 3. 10. Gibbert 4. 10. Giencke 4. 10. Günther 4. 10. Hilbert 4. 10. Josten 4. 10. Knobloch 4. 10. Dr. Kopf 4. 10. Kraft 3. 10. Kunze 4. 10. Dr. Löhr 4. 10. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 4. 10. Meis 3. 10. Dr. Mommer 3. 10. Müser 5. 10. Peters 4. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Dr. h. c. Pferdmenges 4. 10. Pietscher 6. 10. Pöhler 3. 10. Rademacher 4. 10. Ramms 4. 10. Scharnberg 4. 10. Schneider (Hamburg) 3. 10. Seidl (Dorfen) 3. 10. Stauch 3. 10. Frau Dr. Steinbiß 3. 10. Theis 3. 10. Wacher 3. 10. Dr. Wahl 3. 10. Wischnewski 5. 10. b) Urlaubsanträge Berkhan 30. 10. Dr. Böhm 10. 10. Dowidat 10. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Frehsee 4. 11. Dr. Gülich 11. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 25. 10. Jahn (Frankfurt) 10. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Muckermann 12. 10. Rasner 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 10. Schoettle 18. 10.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich, glaube ich, ganz kurz fassen und will nur folgendes ausführen.
    Die Bundesregierung hat in der Zwischenzeit eine Kabinettsvorlage über ein Arzneimittelgesetz verabschiedet, und diese Vorlage wird am 31. Oktober, wenn meine Informationen richtig sind, im Bundesrat behandelt werden. Es ist schade, daß die beiden Vorlagen nicht gleichzeitig hier behandelt werden konnten. Aber dieses Auseinanderfallen der Erörterung wird wohl keine großen Schwierigkeiten zur Folge haben. Ich nehme an, daß die Regierungsvorlage bis zu dem Zeitpunkt da ist, wo dieser Antrag in dem Ausschuß — angesichts seiner anderen Aufgaben — praktisch zur Erörterung kommen kann.
    Vielleicht wird die Frage erhoben wenden, wieso es kommt, daß uns die sozialdemokratische Fraktion in der Gesetzesinitiative zum zweiten Male überrundet hat.

    (Zuruf von der SPD: So?)

    — Ja, ich möchte das gern ein bißchen begründen. — Meine Damen und Herren! Sie hat uns bei der Vorlage des Lebensmittelgesetzes überrundet und jetzt auch bei der Vorlage des Arzneimittelgesetzes. Das erklärt sich relativ leicht, wenn man das Maß der Schwierigkeiten bei der Einbringung auf beiden Seiten einigermaßen gerecht abwägt. Hier hat es in der Tat die Bundesregierung schwerer als eine Fraktion mit ihrer Initiative. Ich will die Schwierigkeiten, die wir haben, hier nicht in aller Breite darlegen. Sie liegen in der uns mehr oder weniger vorgeschriebenen Art der Vorbereitung. Wir haben einen sehr mühseligen Weg der Vorbereitung mit den Ländern
    schon lange vor dem Bundesratsstadium. Wir haben dann einen nicht minder mühseligen Weg der Vorbereitung mit Organisationen und Verbänden usw. Drittens haben wir — das ist manchmal gar nicht das leichteste — auch die Notwendigkeit der Abstimmung unter den einzelnen Ressorts. Bei Themen wie Lebensmittelgesetz und Arzneimittelgesetz sind natürlich Gesichtspunkte sowohl rein wirtschaftlicher Art wie Gesichtspunkte allgemein gesundheitspolitischer Art gegeneinander abzuwägen, und hier muß ein Weg gefunden werden, eine Lösung, die auf der einen Seite die Wirtschaft nicht ungebührlich beschwert, andererseits allen Anforderungen einer vernünftigen Gesundheitspolitik gerecht werden kann.
    Wenn man diese Momente zusammennimmt, wird es verständlich — es kommt ja nicht immer vor —, daß wir in dem Tempo der Gesetzesinitiative etwas hinter der Opposition zurück sind. Aber ich glaube, daß wir den Anschluß finden werden.
    Die Unterschiede der Regierungsvorlage, die Sie demnächst bekommen werden, gegenüber dem heute behandelten Antrag will ich nicht im einzelnen darlegen. Ich will nur auf einen Einzelpunkt hinweisen. Wir sind der Meinung, daß die Bestimmungen, die in ein Apothekengesetz gehören, nicht in ein Arzneimittelgesetz eingebaut werden sollten, wie es hier geschieht. In der Vorlage der Bundesregierung wird das anders sein als in dem hier vorliegenden Entwurf. Die Bundesregierung bereitet ein eigenes Gesetz über die Regelung bei den Apotheken vor. Ich darf daran erinnern, daß sich der Bundestag in der zweiten Legislaturperiode auf den Standpunkt gestellt hatte, man solle zunächst ein Arzneimittelgesetz verabschieden, um dann den richtigen Umfang eines Apothekengesetzes abwägen zu können. In der Zwischenzeit sind wir auf dem Gebiete des Apothekenrechts dadurch ein Stück weitergekommen, daß wir jetzt zwei höchstrichterliche Entscheidungen haben, die das bis dahin etwas unklare Rechtsbild weitgehend erhellt haben.
    Die Bundesregierung steht also auf dem Standpunkt, daß das Arzneimittelgesetz zunächst ohne ein Apothekengesetz verabschiedet werden kann. Rein zeitlich wird es voraussichtlich dazu wohl auch kommen.
    Ich darf noch auf eine Bemerkung eingehen, die die Frau Kollegin Dr. Hubert eingangs gemacht hat. Sie hat uns dafür getadelt, daß wir zu Beginn dieser Legislaturperiode das Apothekengesetz unverändert vorgelegt haben, obwohl in der Zwischenzeit gewisse Erschwerungen eingetreten waren und die Klagen bei dem Bundesverfassungsgericht schwebten. Wir haben das damals nicht deshalb getan, weil wir glaubten, daß die Vorlage hier unverändert würde angenommen werden können, sondern nur deshalb, um die Möglichkeit zu geben, daß der Bundestag sich möglichst schnell mit dieser Materie befassen kann.
    Ich hoffe, dem Hohen Hause im Laufe des November den Regierungsentwurf vorlegen zu können. Dann wird es hoffentlich nicht mehr sehr lange dauern, bis wir tatsächlich sowohl das Lebensmittel-



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    Besetz als auch das Arzneimittelgesetz nicht nur hier behandeln, sondern bis zum Bundesgesetzblatt bringen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dittrich.

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    Rede von Dr. Stefan Dittrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion beabsichtigt nicht, den Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion betreffend das Arzneimittelrecht hier in aller Breite zu erörtern. Sie ist vielmehr der Ansicht, daß wir hierüber eingehender bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung diskutieren sollten. Damit ersparen wir uns Wiederholungen. Die CDU/CSU-Fraktion hält es nicht für glücklich, daß in unserer Bundesrepublik das Arzneimittelrecht in verschiedenen Gesetzen enthalten ist. Es hat, wie der Herr Minister ausgeführt hat, nicht an Bemühungen gefehlt, eine einheitliche Kodifikation des Arzneimittelrechts zu schaffen. Leider waren die Verhältnisse sehr schwierig. Daran liegt es, daß die bisherigen, schon sehr lange Zeit dauernden Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben. Heute sind nicht nur die bundesrechtlichen Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen enthalten, sondern darüber hinaus gelten auch noch landesrechtliche Bestimmungen. Die letzteren Bestimmungen sollten in ein Bundesgesetz aufgenommen werden.
    Der Gesetzentwurf der Sozialdemokratischen Partei will die Bestimmungen betreffend die Herstellung von Arzneimitteln, die Abgabe von Arzneimitteln, die Werbung für Arzneimittel und die Regelung des Apothekenwesens sowie des Apothekenbetriebs in einem Gesetz normieren, Dagegen hat die CDU/CSU-Fraktion Bedenken. Wir halten die von der Bundesregierung vorgesehene Lösung für zweckmäßiger.
    Gestatten Sie mir, daß ich kurz die Frage der Werbung für Arzneimittel behandle. Die Bestimmungen betreffend die Werbung für Arzneimittel sollten nach unserer Ansicht nicht unter allen Umständen in ein Gesetz aufgenommen werden. Bedenken wir doch, daß die Propaganda sich von Jahr zu Jahr ändert. Es ist nicht zweckmäßig, in ein Arzneimittelgesetz Bestimmungen betreffend eine sich ständig wandelnde Werbung aufzunehmen. Wir laufen dabei Gefahr, daß wir nach einiger Zeit eine Gesetzesänderung vornehmen müssen.
    Wir sind der Ansicht — das möchte ich vor allem zu dem Gesetzentwurf der Sozialdemokratischen Partei sagen —, daß das Apothekenrecht und vor allem das Apothekenbetriebsrecht aus diesem Gesetz herausgenommen werden sollten. Angesichts der kontroversen Materie des Arzneimittelrechts, wo die verschiedensten Interessen gegeneinander kämpfen, wird es aller Voraussicht nach eine lange Zeit dauern, bis wir mit den Beratungen fertig sind und dem Plenum einen ausgearbeiteten Entwurf zur Beschlußfassung vorlegen können.
    Bis dahin aber dürften wir meines Erachtens die mit dem Apothekengesetz in Zusammenhang stehenden Fragen nicht treiben lassen. Nach dem bekannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es die Niederlassungsfreiheit der Apotheker. Es droht nun ein Auseinanderklaffen der Regelungen in den einzelnen Ländern. Es erscheint uns deshalb vordringlich, vorab das Apothekenrecht zu regeln. Wenn wir uns auf den Boden des Urteils des Bundesverfassungsgerichts stellen, dürfte es keine besonderen Schwierigkeiten mehr bereiten, diese Materie vorab zu regeln.
    Der sozialdemokratische Entwurf, der sicher nicht den Anspruch erhebt — das wurde schon ausgeführt , bis ins letzte ausgefeilt zu sein, will von einem anderen als dem bisherigen Arzneimittelbegriff ausgehen. Er will insbesondere von dem in der Rechtsprechung arg zerpflückten Krankheitsbegriff abgehen. Er bringt allerdings eine Definition des Begriffes Arzneimittel, die mir nicht der Weisheit letzter Schluß zu sein scheint. Sie verlangen sicherlich nicht von mir, daß ich in meinen Ausführungen in der ersten Lesung selber schon mit einer fertigen Definition des Arzneimittelbegriffes komme. Nach unserer Ansicht ist die Definition dieses Begriffes, die auf die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit abstellt, nicht wesentlich besser als die bisherige. Wenn wir sie übernehmen, laufen wir Gefahr, daß uns auch diese Definition in einer ganzen Reihe von Gerichtsurteilen wieder zerpflückt wird.
    Als für die CDU/CSU-Fraktion selbstverständlichen Grundsatz darf ich herausstellen, daß wir für die Herstellung von Arzneimitteln eine Erlaubnispflicht im Gesetz vorgesehen wissen wollen. Selbstverständlich treten wir auch für die Pflicht zur Registrierung der Arzneimittel-Spezialitäten ein.
    Der von der sozialdemokratischen Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf ist nach meiner Ansicht eine für unsere Beratungen im Ausschuß geeignete Grundlage. Allerdings sollten wir mit den Beratungen im Gesundheitsausschuß erst beginnen, wenn der Entwurf der Bundesregierung vorliegt. Es wird dann unsere Aufgabe sein, unter Verwendung beider Entwürfe zu einer brauchbaren Regelung des Arzneimittelrechts zu kommen, jedoch, wie gesagt, unter Ausschaltung der beiden genannten Materien, d. h. der Werbung und des Apothekenrechts.
    Wenn ich in dieser ersten Lesung hier in Berlin, wo ja alles sehr friedlich zugeht, nicht auf Einzelheiten eingehe, so möge mir das nachgesehen werden. Die einzelnen Probleme müssen noch sehr genau durchdacht werden. Man hat ja schon .Jahrzehnte an diesen Problemen gearbeitet, ohne daß es gelungen ist, zu einer einheitlichen Regelung des Arzneimittelrechts in nur einem Gesetz zu kommen.
    An einem Grundsatz müssen wir allerdings festhalten: wir sind unter allen Umständen gegen einen Vertrieb von Arzneimitteln durch das Reisegewerbe, fordern also ein Verbot. Die Gesundheit unseres Volkes ist ein zu kostbares Gut, als daß man den Vertrieb von Arzneimitteln durch Hausierer erlauben könnte.



    Dr. Dittrich
    Gestatten Sie mir, noch einen einzigen Punkt des SPD-Entwurfs anzusprechen, der von Bedeutung ist und der in der vergangenen Zeit doch einige Bedenken gerade in den Reihen unserer Landwirtschaft hervorgerufen hat, nämlich die Bestimmung, daß nach § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 des Gesetzentwurfs der sozialdemokratischen Fraktion den Tierärzten nur die Anwendung von Arzneimitteln an den in ihrer Behandlung oder in ihrer Beobachtung befindlichen Tieren sowie die unentgeltliche Aushändigung an den Tierhalter gestattet werden soll. Wir meinen, daß diese Lösung nicht glücklich ist, daß es nicht im Interesse unserer Landwirtschaft liegen kann, eine so kasuistische Regelung zu treffen. Wir sind hier vielmehr der Ansicht, daß das Dispensierrecht der Tierärzte für die von ihnen behandelten Tiere festgelegt werden sollte, um gerade den Tierhaltern, zu denen ja insonderheit unsere Landwirte gehören, eine rasche und wirksame Hilfe und Einwirkung mit Arzneimitteln zu gewährleisten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Entschuldigen Sie bitte, daß ich diese einzelnen Bestimmungen angesprochen habe, was in der ersten Lesung nicht Übung ist. Aber ich hielt das doch für erforderlich, um zu zeigen, daß wir bei den Beratungen gerade an diesen Punkt denken werden. Die Landwirtschaft kann also in diesem Punkte beruhigt sein.

    (Zuruf von der SPD: Herr Dr. Dittrich, das ist kein Streitpunkt!)

    — Wenn das kein Streitpunkt ist, darf ich es hier mit aller Deutlichkeit feststellen, Herr Lange. Dann können wir über diesen Punkt zur Tagesordnung übergehen.
    Alles in allem wollen wir nach jahrelangen Bemühungen um ein einheitliches Arzneimittelrecht besorgt sein, daß wir ein gutes Gesetz schaffen. Ein solches Gesetz berührt selbstverständlich auch merkantile Fragen. Diese sollten aber in den Hintergrund treten, wenn es darum geht, der Gesundheit unseres Volkes zu dienen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)