Wir haben infolgedessen die Definition gewählt: „die Gesundheit zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen". Meine Damen und Herren, wenn Sie im Ausschuß eine bessere Formulierung vorschlagen, werden wir gern bereit sein, sie anzunehmen. Es kommt uns nicht auf die Formulierung an, sondern darauf, daß alle Erzeugnisse inbegriffen sind, die wegen ihrer Arzneiwirksamkeit in den Handel kommen, also auch vorbeugende Mittel, leistungsstärkende Mittel usw., wie wir überhaupt selbstverständlich nicht jede Formulierung unseres Initiativgesetzentwurfs für tabu halten. Wir hoffen, daß wir im Ausschuß in gemeinsamer Arbeit zu einem gemeinsamen guten Ergebnis kommen, damit wir möglichst schnell dieses für die Volksgesundheit wirklich sehr wichtige Gesetz verabschieden können.
Ich bitte daher das Hohe Haus, den Antrag Drucksache 485 dem Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens zu überweisen, und ich bitte gleichzeitig, den Antrag Drucksache 144 mit der Einbringung dieses Gesetzes für erledigt zu erklären.