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ID0304302200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 43. Sitzung Berlin, den 3. Oktober 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung Dr. Ripken (DP) . . . . . . . . 2455 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 2455 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 2456 B Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 2456 D Die Anträge der Fraktion der DP auf Änderung des Art. 74 Nr. 13 GG (Drucksache 60) und auf Errichtung eines Bundesministeriums für Wirtschaft, Unterricht und Erziehung (Drucksache 61) werden von der Tagesordnung abgesetzt . . . . . . 2457 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausbau der technischen Bildungseinrichtungen (Umdruck 48); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 500); Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbau der technischen Bildungseinrichtungen (Umdruck 47); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 531); Antrag der Abg. Erler, Frau Dr. Rehling u. Gen, betr. Förderungsmaßnahmen für europäische Hochschulen (Drucksache 95); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 501); Antrag der Fraktion der SPD betr. Gesetzesvorlage über die Gewährung von Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfen (Drucksache 459). Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . 2457 D Lohmar (SPD) 2459 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 2461 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . 2462 B Wienand (SPD) . . . . . . . 2464 A Grußworte an den in der Sitzung anwesenden Präsidenten des Deutschen Reichstags und Alterspräsidenten des 1. Bundestags Paul Löbe Vizepräsident Dr. Jaeger . . . . . 2465 B Entwurf eines Gesetzes über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 485) — Erste Beratung —; Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Herstellung von Arzneimitteln und über den Arzneimittelverkehr (Drucksache 144) . 2465 B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . . 2465 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2467 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 2468 A Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 2469 B Ansprache zum Abschluß der Berliner Tagung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 2471 A Nächste Sitzung 2472 C Anlage 2473 Deutscher Bundestag. — 3. Wahlperiode — 43. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Oktober 1958 2455 43. Sitzung Berlin, den 3. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.32 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 4. 10. Bauer (Wasserburg) 4. 10. Blachstein 4. 10. Dr. Bucerius 3. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Drachsler 3. 10. Eplée 3. 10. Dr. Furler 3. 10. Frau Dr. Gantenberg 3. 10. Gibbert 4. 10. Giencke 4. 10. Günther 4. 10. Hilbert 4. 10. Josten 4. 10. Knobloch 4. 10. Dr. Kopf 4. 10. Kraft 3. 10. Kunze 4. 10. Dr. Löhr 4. 10. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 4. 10. Meis 3. 10. Dr. Mommer 3. 10. Müser 5. 10. Peters 4. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Dr. h. c. Pferdmenges 4. 10. Pietscher 6. 10. Pöhler 3. 10. Rademacher 4. 10. Ramms 4. 10. Scharnberg 4. 10. Schneider (Hamburg) 3. 10. Seidl (Dorfen) 3. 10. Stauch 3. 10. Frau Dr. Steinbiß 3. 10. Theis 3. 10. Wacher 3. 10. Dr. Wahl 3. 10. Wischnewski 5. 10. b) Urlaubsanträge Berkhan 30. 10. Dr. Böhm 10. 10. Dowidat 10. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Frehsee 4. 11. Dr. Gülich 11. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 25. 10. Jahn (Frankfurt) 10. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Muckermann 12. 10. Rasner 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 10. Schoettle 18. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Wienand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, den Antrag der Fraktion der SPD vom 19. Juni — Drucksache 459 — ganz kurz zu begründen.
    Meine Fraktion hat es für notwendig erachtet, die Bundesregierung zu ersuchen — wir bitten um die Zustimmung des Hohen Hauses dazu —, so schnell wie möglich ein Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfengesetz vorzulegen. Wir glauben, daß das unbedingt erforderlich ist, weil diese Materie zur Zeit durch rund 18 Bundesgesetze und Verordnungen geregelt wird und weil eine Anzahl von Kostenträgern vorhanden ist. Hier müßte eine gewisse Ordnung und Systematik hineingebracht werden. Ein Teil dieser 18 Gesetze und Verordnungen wird in absehbarer Zeit auslaufen. Der Personenkreis, der durch sie erfaßt wird, wird kleiner, denn immer mehr bisher Berechtigte fallen nicht mehr unter die Kriegsfolgenhilfe. Wir haben die große Befürchtung, daß durch die Verkleinerung des Kreises der Geförderten wirkliche Begabungen nicht erfaßt werden. Das können wir uns aber nicht erlauben.
    Damit keine Mißverständnisse auftauchen, möchte ich vorweg sagen, daß wir nicht daran denken, hier das Honnefer Modell einzubeziehen. Das Honnefer Modell, das im wesentlichen die Förderung der Studenten vorsieht, möchten wir in diesen Gesetzentwurf, der von der Regierung vorgelegt werden soll, nicht einbezogen wissen. Wir möchten auch nicht, daß der Begriff Kinder und Jugendliche nur Personen bis zum 18. Lebensjahr umfaßt. Die Bundesregierung, die verschiedenen zuständigen freien Verbände und auch wir sind uns in der bisherigen Diskussion darüber klargeworden, daß es durchaus förderungswürdige Berufe gibt, bei denen die Ausbildung nicht mit dem 21. Lebensjahr abgeschlossen ist, sondern sich bis zum 25. und in Einzelfällen —in gewissen Sozialberufen, bei Fürsorgern, Heimerziehern, Jugendleiterinnen, Jugendpflegern usw. — bis zum 30. Lebensjahr erstreckt. Deshalb muß an Stelle des zur Zeit bestehenden Systems der Ausbildungsbeihilfen ein den Erfordernissen und Notwendigkeiten unserer modernen Gesellschaft sich anpassendes Gesetz geschaffen werden, das all das zusammenfaßt, was ich eingangs angedeutet habe. Es kommt uns auf eine gezielte Nachwuchsförderung zur Aufspürung wirklicher Begabung und Talente an. Wir möchten loskommen von der Kategorialförderung, bei der heute die Förderung nur dort ansetzt, wo gewisse Voraussetzungen, die nicht so sehr die Begabung betreffen, für den einzelnen bzw. für seine Familie gegeben sind.
    Es kommt uns darauf an, daß die soziale Gerechtigkeit hier verwirklicht wird, daß die Chancen der Jugendlichen, zu einer den jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Berufsausbildung zu gelangen, angeglichen werden, daß also jedem die gleichen Voraussetzungen dazu gegeben werden. Wir wollen bewußt auch die Familien erfaßt wissen, die nicht unter eine der bisher schon praktizierten Kategorialförderungen fallen. Wir möchten also, daß jeder, der wirkliche Begabungen mitbringt, entsprechend berücksichtigt und gefördert wird.
    Mit besonderem Nachdruck möchte ich sagen, daß bei all diesen nunmehr in Angriff zu nehmenden Regelungen nicht wieder die bisherige Praxis Platz greifen darf. Hier habe ich die Bitte an den Herrn Innenminister und auch an den Herrn Familien- und Jugendminister, daß sie das mit der ihnen vorhin attestierten Wärme — attestiert wenigstens für den einen Minister — auch beherzigen. Wir möchten nicht wieder die Erfahrung machen wie damals, als — wir hatten im zweiten Bundestag einstimmig den Antrag auf Schaffung eines Garantiefonds angenommen — die Sache von der Bürokratie, d. h. den zuständigen Ministerien, die die Ausführungsverordnungen dazu erlassen haben, praktisch ins Gegenteil verkehrt worden ist, indem die Bedürftigkeits- und die Fürsorgegesichtspunkte in den Vordergrund gestellt worden sind. Ich will heute nicht über die Erfahrungen mit dem Garantiefonds sprechen, möchte aber sehr nachdrücklich davor warnen, diese Praxis weiter fortzuführen, weil sie zwangsläufig zu einem Verwaltungsleerlauf führen würde. Man hat — das ist die Klage, die aus einzelnen Ländern in letzter Zeit zu hören war —, bevor man die Feststellungen hinsichtlich Hilfsbedürftigkeit und Fürsorge getroffen hat, lieber, um eine Zweigleisigkeit zu vermeiden, sofort den Kostenträger festgestellt. Bei diesem Verfahren war das, was wir mit dem Garantiefonds erreichen wollten, einfach nicht zu erreichen.
    Es kann mit Recht eingewandt werden, daß auch die Eigenleistung der Familien hier entsprechend berücksichtigt werden müßte. Auch wir sind dieser Meinung. Aber wir glauben nicht, daß es möglich ist, die Eigenleistung der Familie nunmehr dort einsetzen zu lassen, wo nach dem, was bisher gilt, die Hilfsbedürftigkeit nach fürsorgerechtlichen Gesichtspunkten aufhört. Es gibt da sehr viele Überlegungen, und es könnten sehr viele Einzelbeispiele dafür angeführt werden, daß auf diese Weise das, was wir erreichen wollen, nicht erreicht werden kann. Wir haben deshalb die dringende Bitte, ein besonderes Augenmerk gerade auf diese unsere Forderung zu richten.
    Wir sollten des weiteren Wert darauf legen, daß das, was es nunmehr zu schaffen gilt, sich einordnen und einbauen läßt in die Überlegungen, die in zuständigen Gremien, auch in Ministerien, angestellt worden sind im Hinblick auf die Zusammenfassung des gesamten Jugendrechts. Das, was jetzt geschaffen werden soll, darf nichts verbauen, sondern muß so beschaffen sein, daß es später sinnvoll in das Ganze eingeordnet werden kann. Wir glauben, daß diese Möglichkeit gegeben ist, wenn wir uns auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß es dazu sehr sorgfältiger Untersuchungen und sehr sorgfältiger Beratungen in den zuständigen Ausschüssen bedarf.
    Lassen Sie mich abschließend, meine Damen und Herren, damit keine Begriffsverwirrungen auftreten, nur noch eines sagen. Wenn wir in unserem Antrag von „Erziehungsbeihilfen" sprechen, so bedeutet das nicht etwa, daß durch dieses Gesetz die Erziehungsbeihilfen der gewerblichen Wirtschaft mit ge-



    Wienand
    regelt werden sollen. Aber wir glauben, daß es nötig ist, nunmehr auch die Vorschriften über Erziehungsbeihilfen der gewerblichen Wirtschaft, die ja weitestgehend noch auf einem Erlaß von Sauckel beruhen, zu überprüfen und die Bestimmungen den heutigen Bedürfnissen anzupassen, damit außer einer Verwaltungsvereinfachung auch eine Entlastung der Verwaltungsgerichte eintreten kann. Die Verwaltungsgerichte prüfen zur Zeit die Rechtmäßigkeit der Sauckel-Verordnung und sind auch mit Zuständigkeitsfragen befaßt. Darüber ist ja in der letzten Zeit wenigstens in Fachkreisen — nicht allzu strittig diskutiert worden.
    Ich möchte in wenigen Sätzen noch einmal zusammenfassen, was wir uns in diesem Zusammenhang vorstellen. Wir sollten uns sehr frühzeitig Gedanken darüber machen, wem wir eine Zuständigkeit gehen, wer später darüber entscheiden soll. Ich weiß, daß Diskussionen geführt werden, der eine oder andere oder die Arbeitsverwaltung selbst möchte sie haben. Wir haben hier gewisse Bedenken. Die Entscheidung könnte dann allzu leicht arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten untergeordnet werden. Wir glauben, daß es jetzt an der Zeit ist, dem § 1 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes etwas mehr Inhalt zu geben, ihn etwas mehr unserem wirklichen Leben anzupassen. Wir sollten uns auch sehr gründlich Gedanken darüber machen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Einrichtung des Jugendamtes weiter auszubauen, weil das Jugendamt dann auch vom Erzieherischen her alles besser beeinflussen könnte als die Arbeitsverwaltung, die, wie ich vorhin schon sagte, das alles zwangsläufig mehr unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten betrachten müßte.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schlage die Überweisung an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen — federführend — und an den Ausschuß für Arbeit — mitberatend — vor. Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Wie ich soeben sehe, haben wir die Freude der Anwesenheit des Herrn Reichstagspräsidenten Paul Löbe.

(Allgemeiner lebhafter Beifall.)

Paul Löbe, den wir als Mitglied des ersten Deutschen Bundestags einen der Unsrigen nennen dürfen, ist durch seine langjährige Tätigkeit als Reichstagspräsident zu einem Symbol der parlamentarischen Demokratie und der Einheit des Vaterlandes geworden. Ich heiße ihn herzlich hier willkommen.

(Erneuter lebhafter Beifall.)

Ich rufe auf Punkt 2 a und b der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Herstellung und das. Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 458) ;
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über
die Herstellung von Arzneimitteln und über den Arzneimittelverkehr (Drucksache 144).
Das Wort zur Begründung hat die Frau Abgeordnete Dr. Hubert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elinor Hubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst bei Begründung des Antrags Drucksache 485 eine kurze Bemerkung darüber, warum meine Fraktion dem Hohen Hause einen Gesetzentwurf über das Arzneimittelwesen vorlegt, über eine Materie, die sicherlich nicht einfach ist und an der, wie wir wissen, zweimal, nämlich in den Jahren 1928 und 1933, das Reichsgesundheitsamt gescheitert ist. Nun, wir hoffen, daß wir diesen dritten Anlauf zu einem glücklichen Ende bringen können.
    Meine Damen und Herren! In den letzten Jahrzehnten hat sich die Herstellung von Arzneimitteln, die ursprünglich allein der Apotheke vorbehalten war, auf die industrielle Herstellung in einem Umfange verlagert, daß kaum noch 15 bis 20 % der Arzneimittel in der Apotheke hergestellt werden, 80 % dagegen auf industriellem Wege. Für die Herstellung in der Apotheke gibt es strenge und eingehende Vorschriften, für die übrige Herstellung gibt es überhaupt keine gesetzlichen Regelungen. Jeder kann in der Bundesrepublik Arzneimittel industriell herstellen, wenn er will. Hinzu kommen noch die fast nicht mehr überschaubare — auch für einen Fachmann nicht mehr überschaubare — Produktion neuer Arzneispezialitäten und die zunehmende Verwendung stark wirkender Stoffe in Mitteln, die z. B. als Vorbeugungsmittel, Mittel zur Stärkung der Leistungsfähigkeit oder sogar als Kosmetika in den Handel kommen. Ich möchte hier gar nicht auf den beunruhigenden Gebrauch von Schlafmitteln und Beruhigungsmitteln eingehen. Ich glaube, das ist etwas, was man gesetzlich nicht erfassen und nicht regeln kann.
    So kommt es dazu, daß ein großer Teil unserer Bevölkerung ganz ungewollt häufig stark wirkende Drogen zu sich nimmt. Das ist ein besorgniserregender Zustand, der von der Fachwelt längst erkannt ist. Die Schäden zeigen sich zum Teil jetzt. Wir werden aber vor allen Dingen auch noch spätere Gesundheitsschäden zu erwarten haben.
    Die Bundesregierung hat dieser Entwicklung der Nachkriegszeit bisher tatenlos zugesehen. Sie hat auch nicht die Frist eingehalten, die ihr der Bundestag gesetzt hatte. Danach sollte sie bis zum 30. Juni dieses Jahres einen Gesetzentwurf über das Arzneimittelwesen vorlegen. Vielleicht wird man mir antworten, daß ein solcher Entwurf nunmehr dem Bundesrate zugeleitet worden ist. Aber ich glaube hier behaupten zu können, daß auch das noch nicht erfolgt wäre, wenn die Sozialdemokratische Partei nicht inzwischen einen Gesetzentwurf auf den Tisch des Hauses gelegt hätte.
    Die Bundesregierung hat sich, insbesondere in der letzten Wahlperiode, ganz darauf konzentriert, nur das Apothekenwesen in der Bundesrepublik regeln zu wollen. Sie ist von der Sozialdemokratischen Partei schon damals darauf hingewiesen worden,



    Frau Dr. Hubert
    daß hier nicht die Wurzeln der Gefahren für die Volksgesundheit liegen. Außerdem wurden gegen diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung von allen Seiten dieses Hohen Hauses verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Trotzdem hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf diesem 3. Bundestag unverändert vorgelegt, obwohl damals bereits eine Verfassungsklage gegen ein ähnlich lautendes Gesetz der bayerischen Landesregierung vorlag. Die Verantwortung hierfür trifft in erster Linie das Ministerium, das eigentlich unser Verfassungsministerium ist, und sie trifft die Juristen dieses Hauses.
    Inzwischen ist nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 11. Juni dieses Jahres ergangen, das die Bedenken, die Ansichten und Vorstellungen der Sozialdemokratischen Partei bestätigt hat. Das Bundesverfassungsgericht spricht in seiner Urteilsbegründung aus, daß man die gesundheitlichen Gefahren nicht erst bei der Apotheke bekämpfen könne, da diese nicht die alleinige, ja wahrscheinlich überhaupt nicht einmal die wesentliche Quelle dieser Gefahren sei. Das Bundesverfassungsgericht bringt auch zum Ausdruck, daß der Gesetzgeber noch längst nicht alle Möglichkeiten für den Schutz der Gesundheit ausgeschöpft habe und daß man die Berufsausübung nicht einschränken könne, solange noch nicht alle anderen gesetzlichen Möglichkeiten erschöpft seien. Es weist dabei insbesondere auf die mangelnde Deklarationspflicht, auf mangelnde Überwachungsvorschriften und ähnliches hin.
    Der Ihnen von der Sozialdemokratischen Partei vorgelegte Gesetzentwurf befindet sich in voller Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Er gibt einheitliche Rechtsgrundlagen für alle Betriebe der Arzneimittelherstellung und des Arzneimittelhandels einschließlich der Apotheken. Er läßt der persönlichen Initiative weitestgehend Spielraum, indem er für den Handel und die industrielle Herstellung die Gewerbefreiheit und für die Apotheken die Niederlassungsfreiheit vorsieht.
    Der leitende Gesichtspunkt des Gesetzentwurfs ist der Schutz der Gesundheit. Um diesen Schutz zu erreichen, halten wir es für notwendig, daß eine Erlaubnispflicht nicht nur für die Apotheken, sondern auch für die industrielle Herstellung von Arzneimitteln vorgesehen wird. Wir knüpfen eine solche Erlaubnispflicht auch an den Handel mit Arzneimitteln, wobei wir bestimmte Voraussetzungen persönlicher Art hinsichtlich der Sachkunde nur für die Herstellung in der Industrie sowie in der Apotheke vorsehen, beim Handel nur gewisse Mindestanforderungen betrieblicher Art vorschreiben wollen, wo sie notwendig sind, bei den Apotheken und Herstellungsbetrieben natürlich auch betriebliche Voraussetzungen. Eine Bedürfnisprüfung wird in keinem Falle verlangt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen muß die Erlaubnis erteilt werden.
    Ferner glauben wir, daß es notwendig ist, für die Arzneifertigwaren ein Register beim Bundesgesundheitsamt anzulegen, so daß die Überschaubarkeit und Erfaßbarkeit dieser Mittel sichergestellt wird. Wir wollen hierbei keine behördliche Vorprüfung, weil wir der Meinung sind, daß das der Entwicklung unserer Industrie abträglich sein würde. Wir verlangen vielmehr nur die Vorlage von Versuchsprotokollen, um die Sorgfalt erkennen zu können, die der Hersteller hat walten lassen, wobei die Verantwortung für die Unschädlichkeit und auch für die dem Arzneimittel zugesprochenen Eigenschaften beim Hersteller liegt. Wichtig erscheint uns eine Deklarationspflicht für Arzneifertigwaren, damit vor allem der Arzt genau überblicken kann, was in einem solchen Mittel enthalten ist.
    Grundsätzlich soll nach diesem Gesetzentwurf die Apotheke auch weiterhin die Abgabestelle für Arzneimittel sein. Abgrenzungen gegenüber anderen Stellen des Arzneimittelverkaufs sollen durch Rechtsverordnungen erfolgen, da nur diese die Möglichkeit einer schnellen und reibungslosen Anpassung an die Weiterentwicklung ermöglichen. Ich glaube also nicht, daß manche hierzu vorgetragenen Besorgnisse gerechtfertigt sind.
    Lediglich in einer Beziehung sieht dieser Gesetzentwurf allerdings eine schärfere Bestimmung vor, nämlich hinsichtlich der Einbeziehung neuer Arzneimittelfertigwaren in die Rezeptpflicht. Wir meinen, daß es aus gesundheitlichen Gründen unbedingt notwendig ist, hier den dem bisherigen Verfahren entgegengesetzen Weg zu gehen. Bisher wird ein Mittel zunächst in den Verkehr gebracht, und erst wenn sich seine Schädlichkeit erwiesen hat, wird es in die Rezeptpflicht einbezogen. Ich brauche nur das Pervitin zu nennen als ein sehr eindrucksvolles Beispiel dafür, welche Gesundheitsschädigungen bei diesem Verfahren eintreten können. Wir meinen also, daß das Bundesgesundheitsamt — es sei denn, daß sofort die völlige Unschädlichkeit eines Mittels erkennbar ist — für eine gewisse Zeit jedes neu in den Verkehr kommende Mittel in die Rezeptpflicht einzubeziehen hat.
    Wir haben in diesem Gesetzentwurf auch den Schutz der Bevölkerung vor irreführender Werbung vorgesehen. Wir glauben, daß die Bestimmungen, die sich nur auf den Schutz der Interessen des Konkurrenten beziehen, für den Schutz der Gesundheitnicht genügen.
    Last not least haben wir in diesem Gesetzentwurf für die Definition des Arzneimittels eine andere Form als die bisher übliche gewählt. Die alte kaiserliche Verordnung, auf der heute noch die gesamte gesetzliche Regelung des Arzneimittelwesens beruht, spricht von „Linderung und Heilung von Krankheiten". Das genügt für die heutigen Verhältnisse einfach nicht mehr. Ebensowenig ist die Definition der Polizeiverordnung über die Werbung im Heilmittelwesen brauchbar.

    (Unruhe in der Mitte.)