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ID0304302000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 43. Sitzung Berlin, den 3. Oktober 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung Dr. Ripken (DP) . . . . . . . . 2455 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 2455 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 2456 B Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 2456 D Die Anträge der Fraktion der DP auf Änderung des Art. 74 Nr. 13 GG (Drucksache 60) und auf Errichtung eines Bundesministeriums für Wirtschaft, Unterricht und Erziehung (Drucksache 61) werden von der Tagesordnung abgesetzt . . . . . . 2457 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausbau der technischen Bildungseinrichtungen (Umdruck 48); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 500); Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbau der technischen Bildungseinrichtungen (Umdruck 47); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 531); Antrag der Abg. Erler, Frau Dr. Rehling u. Gen, betr. Förderungsmaßnahmen für europäische Hochschulen (Drucksache 95); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 501); Antrag der Fraktion der SPD betr. Gesetzesvorlage über die Gewährung von Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfen (Drucksache 459). Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . 2457 D Lohmar (SPD) 2459 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 2461 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . 2462 B Wienand (SPD) . . . . . . . 2464 A Grußworte an den in der Sitzung anwesenden Präsidenten des Deutschen Reichstags und Alterspräsidenten des 1. Bundestags Paul Löbe Vizepräsident Dr. Jaeger . . . . . 2465 B Entwurf eines Gesetzes über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Drucksache 485) — Erste Beratung —; Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Herstellung von Arzneimitteln und über den Arzneimittelverkehr (Drucksache 144) . 2465 B Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . . 2465 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2467 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 2468 A Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 2469 B Ansprache zum Abschluß der Berliner Tagung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 2471 A Nächste Sitzung 2472 C Anlage 2473 Deutscher Bundestag. — 3. Wahlperiode — 43. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Oktober 1958 2455 43. Sitzung Berlin, den 3. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.32 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 4. 10. Bauer (Wasserburg) 4. 10. Blachstein 4. 10. Dr. Bucerius 3. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Drachsler 3. 10. Eplée 3. 10. Dr. Furler 3. 10. Frau Dr. Gantenberg 3. 10. Gibbert 4. 10. Giencke 4. 10. Günther 4. 10. Hilbert 4. 10. Josten 4. 10. Knobloch 4. 10. Dr. Kopf 4. 10. Kraft 3. 10. Kunze 4. 10. Dr. Löhr 4. 10. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 4. 10. Meis 3. 10. Dr. Mommer 3. 10. Müser 5. 10. Peters 4. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Dr. h. c. Pferdmenges 4. 10. Pietscher 6. 10. Pöhler 3. 10. Rademacher 4. 10. Ramms 4. 10. Scharnberg 4. 10. Schneider (Hamburg) 3. 10. Seidl (Dorfen) 3. 10. Stauch 3. 10. Frau Dr. Steinbiß 3. 10. Theis 3. 10. Wacher 3. 10. Dr. Wahl 3. 10. Wischnewski 5. 10. b) Urlaubsanträge Berkhan 30. 10. Dr. Böhm 10. 10. Dowidat 10. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Frehsee 4. 11. Dr. Gülich 11. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 25. 10. Jahn (Frankfurt) 10. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Muckermann 12. 10. Rasner 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 10. Schoettle 18. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Siegfried Zoglmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich waren wir uns im Kulturausschuß darüber klargeworden, daß hier keine große Kulturdebatte stattfinden sollte. Sie läuft nun trotzdem. Wenn die Kollegin Maxsein ihr Bedauern darüber ausgesprochen hat, daß sich das Haus an dieser Debatte nicht intensiv genug beteiligt, dann sind, glaube ich, die Kollegen und Kolleginnen des Kulturausschusses — und ich darf mich dabei einschließen — daran wahrscheinlich nicht ganz unschuldig. Ich habe nämlich den Eindruck, daß wir uns hier in der Aussage bestimmter Dinge seit Jahren wiederholen. Ich habe nicht die Absicht, hier aus diesem Faszikel irgendwelche Dinge vorzulesen. Aber ich habe mir die Mühegemacht, alles durchzusehen, was in den vergangenen Jahren zu diesen Problemen ausgesagt worden ist, und genau diese Dinge, die heute hier anklingen, können Sie nachlesen in der Diskussion im Frühjahr dieses Jahres in Bonn, im vorigen Jahr knapp vor dem Auseinandergehen des 2. Bundestages und unmittelbar nach der Konstituierung des 3. Bundestages. Min- destens viermal also sind diese Dinge bereits ausgesagt worden, und das veranlaßt mich eigentlich zu einer boshaften Feststellung — nun muß ich die Frau Kollegin Geisendörfer apostrophieren —: Jetzt scheint es um so weniger in Ordnung zu sein. Wenn man die Dinge alle Jahre wiederholen muß, wenn man sie immer wieder aussagen muß, dann scheint es doch so zu sein, daß sich in der Sache nicht sehr Wesentliches geändert hat.
    Der Kollege Lohmar hat das zum Anlaß genommen, Paul Sethe zu zitieren und auszusagen, wie bitter es für die Opposition sei, von Mächtigeren gewissermaßen die Argumente aus der Hand genommen zu bekommen; die Mächtigeren wiederholen dann diese Argumente und machen sie zu den ihren. Und, Kollege Lohmar, das ist eine Erscheinung, mit der sich die weniger Mächtigen abfinden müssen. Das ist offenbar nicht nur im Schulsektor, sondern es ist offenbar ganz allgemein so. Denn wenn Sie bedenken, daß der Präsident dieses Hohen Hauses vor wenigen Tagen — ich glaube, gestern oder vorgestern — in einer Rundfunkrede vom nationalen Notstand gesprochen hat, und wenn ich Sie daran erinnere, wie sehr noch vor wenigen Monaten unsere Parteifreunde, die diesen Ausdruck damals geprägt haben, sozusagen sinnbildlich geprügelt wurden, dann, muß ich sagen, haben Sie einen weiteren Beweis dafür, wie die Dinge liegen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Aber ich glaube, wir sollten das nicht zu tragisch nehmen, sondern sollten als Opposition in diesem Hause, die ja, mehrheitsmäßig gesehen, in den nächsten Jahren überhaupt nur wirksam werden kann, wenn sie Argumente verwendet, die die Mehrheitspartei zu überzeugen geeignet sind, sagen: Wir sind schon froh, wenn die Mehrheitspartei sich allgemein langsam unsere Argumente aneignet.

    (Heiterkeit. — Beifall rechts und links.)

    Sie könnten nun boshafterweise entgegnen, daß die Tagesordnung dieses Hauses in Berlin weitestgehend auch von den schwächeren Gruppen des Hauses inauguriert worden ist, und wir freuen uns, daß die Debatte überhaupt stattfindet. Wir sind der Mehrheitspartei durchaus nicht böse, daß die Dinge so laufen, wie sie mein Kollege Sethe in der „Welt" wiedergibt.
    Nun ist hier gesagt worden, das Grundgesetz grenze eindeutig die Kompetenzen ab. Meine Damen und Herren, ich möchte so apodiktische Aussagen wie Herr Kollege Lohmar nicht von mir ge-



    Zoglmann
    ben. Ich könnte mir nicht nur vorstellen, daß der berühmte Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes dem Bund eine bestimmte Mitwirkung in kulturellen Fragen einräumt, sondern man könnte auch einmal sehr boshaft fragen, ob hier nicht Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 gilt, der u. a. vorsieht, daß es Aufgabe des Bundes ist, die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus zu gewährleisten.

    (Beifall bei der FDP.)

    Es ist die Frage, ob wir uns hier nicht bereits im Bereich des Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 bewegen.
    Aber, wie gesagt, ich will diese Dinge nicht anrühren, und zwar deshalb nicht, weil, wie ich vorhin bemerkte, die beiden Flügel sich aufeinander zu bewegen. In der Mehrheitspartei, die prononciert die Kulturhoheit der Länder und überhaupt — um einen bayerischen Ausdruck zu gebrauchen — die Eigenbelange der Länder vertreten hat, setzt sich langsam die Meinung durch, daß man die Dinge nicht weiter so handhaben kann, wie es in den letzten Jahren der Fall war. Ich darf noch einmal den Kollegen Friedensburg apostrophieren, dessen Aussage im Bundestag in dieser Richtung doch ganz eindeutig war. Aber der Kollege Friedensburg ist — er weiß es sicher besser als ich — in seiner Fraktion nicht der einzige, der solche Auffassungen vertritt. Auf der anderen Seite sind in der SPD, wie ich mir sagen ließ, und in der FDP, wie ich weiß, ebenfalls bestimmte Auffassungswandlungen vorhanden, und zwar in der Richtung, daß man die Lösung dieser Probleme nicht mehr allein vom Institutionellen, also von der Errichtung eines Bundeskultusministeriums her erwartet. Eine solche Lösung würde uns ja nicht ohne weiteres zum Ziel führen, sondern die Dinge liegen viel tiefer.
    Ich habe vorhin bewußt gesagt, in der gegenwärtigen Atmosphäre schienen die Beteiligten aufgeschlossen zu sein. In dieser Atmosphäre sollten wir die Dinge wirklich voranbringen und sollten es am heutigen Tage nicht bei ganz allgemeinen Aussagen bewenden lassen. Wir sollten vielmehr beispielsweise die Frage aufwerfen, welche konkreten Aufgaben sich diesem Haus etwa im Hinblick auf das Ergebnis der Kultusministerkonferenz am vergangenen Wochenende hier in Berlin stellen. Dort wurde ja eindeutig gesagt, daß der Bund in Zukunft die Aufgabe haben soll, den Abschluß von Kulturabkommen und den internationalen Austausch zu besorgen, daß aber darüber hinaus die gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern auch die Wissenschaftsförderung, die Beseitigung der Schulraumnot und den verstärkten Bau von Ingenieurschulen umfassen soll. Damit ist doch eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß jetzt die Kultusminister selber bereit sind, auf einen Teil der bisher so sehr gehüteten Zuständigkeiten der Länder zu verzichten und sie jedenfalls in eine gemeinsame Ebene zwischen Bund und Ländern zu verlegen.
    Welche Vorstellungen hat nun der Herr Bundesinnenminister in bezug auf die jetzt auf uns zukommenden Aufgaben, die sich aus der Bereitschaft der Kultusminister der Länder ergeben, dem Bund eine bestimmte Mitwirkung beispielsweise bei der Errichtung und Unterhaltung der Ingenieurschulen oder bei der Wissenschaftsförderung einzuräumen? Wie sollen diese Dinge gehandhabt werden? Das von mir genannte Ergebnis der Kultusministerkonferenz, wie es in einer Pressemeldung auf Grund der Aussage eines Kultusministers, der an dieser Sitzung am vergangenen Wochenende teilgenommen hat, dargestellt ist, ist doch wohl nicht so zu verstehen, daß der Bund die Gelder geben, aber keinerlei Möglichkeit haben soll, bei der Verwendung dieser Mittel mitzuwirken. Wäre es so, würden wir eine Pflichtvergessenheit dieses Hauses mit in Kauf nehmen müssen; denn dieses Haus hat die Aufgabe, die Verwendung der Gelder, die es bewilligt, zu kontrollieren.

    (Beifall bei der FDP.)

    Damit sind wir bei einem echten Problem, und dieses echte Problem möchte ich als konkreten Beitrag in unsere Diskussion hineinstellen. Wie gesagt, ich verspreche mir nichts von allgemeinen Aussagen, die nichts weiter sind als Wiederholungen aus diesem Faszikel von Argumentationen und die dazu führen, daß das Haus, das diese Dinge immer wieder hört, ohne daß ein Fortschritt sichtbar wird, diesem Gegenstand nicht die notwendige Aufmerksamkeit entgegenbringt.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird noch weiter das Wort gewünscht? — Das ist offenbar nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 500. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Wir stimmen weiter über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 531 ab. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? -- Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Wir haben nun über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 501 abzustimmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.
Nunmehr haben wir über den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 459 zu beschließen. Ich schlage vor, diesen Antrag an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen — federführend — und an den Ausschuß für Arbeit — zur Mitberatung — zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.

(Abg. Erler: Herr Kollege Wienand war doch bei Ihnen zur Begründung gemeldet!)

— Herr Kollege Erler, es liegt offensichtlich ein
Mißverständnis vor. Da die Aussprache verbunden
worden war, hatte ich angenommen, daß die Be-



Vizepräsident Dr. Jaeger
gründung bereits gegeben worden sei. Wenn das ein Irrtum ist, kann der Abgeordnete Wienand jetzt noch sprechen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wienand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, den Antrag der Fraktion der SPD vom 19. Juni — Drucksache 459 — ganz kurz zu begründen.
    Meine Fraktion hat es für notwendig erachtet, die Bundesregierung zu ersuchen — wir bitten um die Zustimmung des Hohen Hauses dazu —, so schnell wie möglich ein Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfengesetz vorzulegen. Wir glauben, daß das unbedingt erforderlich ist, weil diese Materie zur Zeit durch rund 18 Bundesgesetze und Verordnungen geregelt wird und weil eine Anzahl von Kostenträgern vorhanden ist. Hier müßte eine gewisse Ordnung und Systematik hineingebracht werden. Ein Teil dieser 18 Gesetze und Verordnungen wird in absehbarer Zeit auslaufen. Der Personenkreis, der durch sie erfaßt wird, wird kleiner, denn immer mehr bisher Berechtigte fallen nicht mehr unter die Kriegsfolgenhilfe. Wir haben die große Befürchtung, daß durch die Verkleinerung des Kreises der Geförderten wirkliche Begabungen nicht erfaßt werden. Das können wir uns aber nicht erlauben.
    Damit keine Mißverständnisse auftauchen, möchte ich vorweg sagen, daß wir nicht daran denken, hier das Honnefer Modell einzubeziehen. Das Honnefer Modell, das im wesentlichen die Förderung der Studenten vorsieht, möchten wir in diesen Gesetzentwurf, der von der Regierung vorgelegt werden soll, nicht einbezogen wissen. Wir möchten auch nicht, daß der Begriff Kinder und Jugendliche nur Personen bis zum 18. Lebensjahr umfaßt. Die Bundesregierung, die verschiedenen zuständigen freien Verbände und auch wir sind uns in der bisherigen Diskussion darüber klargeworden, daß es durchaus förderungswürdige Berufe gibt, bei denen die Ausbildung nicht mit dem 21. Lebensjahr abgeschlossen ist, sondern sich bis zum 25. und in Einzelfällen —in gewissen Sozialberufen, bei Fürsorgern, Heimerziehern, Jugendleiterinnen, Jugendpflegern usw. — bis zum 30. Lebensjahr erstreckt. Deshalb muß an Stelle des zur Zeit bestehenden Systems der Ausbildungsbeihilfen ein den Erfordernissen und Notwendigkeiten unserer modernen Gesellschaft sich anpassendes Gesetz geschaffen werden, das all das zusammenfaßt, was ich eingangs angedeutet habe. Es kommt uns auf eine gezielte Nachwuchsförderung zur Aufspürung wirklicher Begabung und Talente an. Wir möchten loskommen von der Kategorialförderung, bei der heute die Förderung nur dort ansetzt, wo gewisse Voraussetzungen, die nicht so sehr die Begabung betreffen, für den einzelnen bzw. für seine Familie gegeben sind.
    Es kommt uns darauf an, daß die soziale Gerechtigkeit hier verwirklicht wird, daß die Chancen der Jugendlichen, zu einer den jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Berufsausbildung zu gelangen, angeglichen werden, daß also jedem die gleichen Voraussetzungen dazu gegeben werden. Wir wollen bewußt auch die Familien erfaßt wissen, die nicht unter eine der bisher schon praktizierten Kategorialförderungen fallen. Wir möchten also, daß jeder, der wirkliche Begabungen mitbringt, entsprechend berücksichtigt und gefördert wird.
    Mit besonderem Nachdruck möchte ich sagen, daß bei all diesen nunmehr in Angriff zu nehmenden Regelungen nicht wieder die bisherige Praxis Platz greifen darf. Hier habe ich die Bitte an den Herrn Innenminister und auch an den Herrn Familien- und Jugendminister, daß sie das mit der ihnen vorhin attestierten Wärme — attestiert wenigstens für den einen Minister — auch beherzigen. Wir möchten nicht wieder die Erfahrung machen wie damals, als — wir hatten im zweiten Bundestag einstimmig den Antrag auf Schaffung eines Garantiefonds angenommen — die Sache von der Bürokratie, d. h. den zuständigen Ministerien, die die Ausführungsverordnungen dazu erlassen haben, praktisch ins Gegenteil verkehrt worden ist, indem die Bedürftigkeits- und die Fürsorgegesichtspunkte in den Vordergrund gestellt worden sind. Ich will heute nicht über die Erfahrungen mit dem Garantiefonds sprechen, möchte aber sehr nachdrücklich davor warnen, diese Praxis weiter fortzuführen, weil sie zwangsläufig zu einem Verwaltungsleerlauf führen würde. Man hat — das ist die Klage, die aus einzelnen Ländern in letzter Zeit zu hören war —, bevor man die Feststellungen hinsichtlich Hilfsbedürftigkeit und Fürsorge getroffen hat, lieber, um eine Zweigleisigkeit zu vermeiden, sofort den Kostenträger festgestellt. Bei diesem Verfahren war das, was wir mit dem Garantiefonds erreichen wollten, einfach nicht zu erreichen.
    Es kann mit Recht eingewandt werden, daß auch die Eigenleistung der Familien hier entsprechend berücksichtigt werden müßte. Auch wir sind dieser Meinung. Aber wir glauben nicht, daß es möglich ist, die Eigenleistung der Familie nunmehr dort einsetzen zu lassen, wo nach dem, was bisher gilt, die Hilfsbedürftigkeit nach fürsorgerechtlichen Gesichtspunkten aufhört. Es gibt da sehr viele Überlegungen, und es könnten sehr viele Einzelbeispiele dafür angeführt werden, daß auf diese Weise das, was wir erreichen wollen, nicht erreicht werden kann. Wir haben deshalb die dringende Bitte, ein besonderes Augenmerk gerade auf diese unsere Forderung zu richten.
    Wir sollten des weiteren Wert darauf legen, daß das, was es nunmehr zu schaffen gilt, sich einordnen und einbauen läßt in die Überlegungen, die in zuständigen Gremien, auch in Ministerien, angestellt worden sind im Hinblick auf die Zusammenfassung des gesamten Jugendrechts. Das, was jetzt geschaffen werden soll, darf nichts verbauen, sondern muß so beschaffen sein, daß es später sinnvoll in das Ganze eingeordnet werden kann. Wir glauben, daß diese Möglichkeit gegeben ist, wenn wir uns auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß es dazu sehr sorgfältiger Untersuchungen und sehr sorgfältiger Beratungen in den zuständigen Ausschüssen bedarf.
    Lassen Sie mich abschließend, meine Damen und Herren, damit keine Begriffsverwirrungen auftreten, nur noch eines sagen. Wenn wir in unserem Antrag von „Erziehungsbeihilfen" sprechen, so bedeutet das nicht etwa, daß durch dieses Gesetz die Erziehungsbeihilfen der gewerblichen Wirtschaft mit ge-



    Wienand
    regelt werden sollen. Aber wir glauben, daß es nötig ist, nunmehr auch die Vorschriften über Erziehungsbeihilfen der gewerblichen Wirtschaft, die ja weitestgehend noch auf einem Erlaß von Sauckel beruhen, zu überprüfen und die Bestimmungen den heutigen Bedürfnissen anzupassen, damit außer einer Verwaltungsvereinfachung auch eine Entlastung der Verwaltungsgerichte eintreten kann. Die Verwaltungsgerichte prüfen zur Zeit die Rechtmäßigkeit der Sauckel-Verordnung und sind auch mit Zuständigkeitsfragen befaßt. Darüber ist ja in der letzten Zeit wenigstens in Fachkreisen — nicht allzu strittig diskutiert worden.
    Ich möchte in wenigen Sätzen noch einmal zusammenfassen, was wir uns in diesem Zusammenhang vorstellen. Wir sollten uns sehr frühzeitig Gedanken darüber machen, wem wir eine Zuständigkeit gehen, wer später darüber entscheiden soll. Ich weiß, daß Diskussionen geführt werden, der eine oder andere oder die Arbeitsverwaltung selbst möchte sie haben. Wir haben hier gewisse Bedenken. Die Entscheidung könnte dann allzu leicht arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten untergeordnet werden. Wir glauben, daß es jetzt an der Zeit ist, dem § 1 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes etwas mehr Inhalt zu geben, ihn etwas mehr unserem wirklichen Leben anzupassen. Wir sollten uns auch sehr gründlich Gedanken darüber machen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Einrichtung des Jugendamtes weiter auszubauen, weil das Jugendamt dann auch vom Erzieherischen her alles besser beeinflussen könnte als die Arbeitsverwaltung, die, wie ich vorhin schon sagte, das alles zwangsläufig mehr unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten betrachten müßte.

    (Beifall bei der SPD.)