Rede von
Lotte
Friese-Korn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich mache es kurz. Ich weiß, daß wir alle jetzt ganz andere Pläne haben. Also nur zur sachlichen Unterrichtung, worum es sich bei dem Gesetzentwurf der FDP handelt!
Dieser Vorschlag ist notwendig geworden, weil eben keine geschlossene Konzeption einer Sozialreform durchgeführt wurde, sondern weil wir vor dem Stückwerk einzelner Gesetzgebungswerke stehen, das Übergangslösungen notwendig macht.
Es handelt sich darum, daß die Waisen in der Unfallversicherung noch immer unter dem alten Gesetz stehen, also nicht alle über das 18. Lebensjahr hinaus ihre Waisenrente bekommen, die ihnen die Fortsetzung ihrer Berufsausbildung ermöglicht. Wir wissen, daß der Referentenentwurf des Sozialministeriums diese Angleichung vorsieht. Das heißt also, daß genau so wie im Renten- und Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz, der Knappschaftsversicherung und dem Bundesversorgungsgesetz alle Kinder, auch das erste und zweite Kind, bis zum 25. Lebensjahr Vollwaisenrente bekommen sollen, solange sie sich in der Berufsausbildung befinden.
Wir bitten Sie, da wir diesen Antrag schon im Juni gestellt haben und die Änderung mit Rückwirkung vom 1. Januar 1957 ab beantragen, ihn zur baldigsten Bearbeitung an den Ausschuß zu überweisen. Wir haben die Hoffnung, daß er im Ausschuß positiv behandelt wird, damit nicht eine kleine Gruppe von Jugendlichen in den sozialen Notstand versetzt wird, als einzige Waisen ihre Berufsausbildung unterbrechen zu müssen.
Ich danke Ihnen, daß Sie doch noch zugehört haben, und ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen.