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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 39. Sitzung Bonn, den 3. Juli 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468) ; Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Fortsetzung der dritten Beratung — Allgemeine Aussprache Margulies (FDP) . .. . . . . . 2249 C Kurlbaum (SPD) . . . . 2253 B, 2279 D Dr. Steinmetz (DP) 2260 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 2262 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . . 2266 C Dr. Hellwig (CDU/CSU) 2272 A Dr. Starke (FDP) 2277 C Köhler (FDP) . . . . . . . . 2280 A Logemann (DP) 2283 B Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 2286 B Bading (SPD) 2289 B Glahn (FDP) . . . . . . . . 2289 C Diekmann (SPD) 2291 A Dr. Schellenberg (SPD) 2293 B Blank, Bundesminister . . 2295 B, 2304 C Mischnick (FDP) 2300 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 2301 D Frau Kalinke (DP) 2305 B Pohle (SPD) . . . . . . . . 2308 B Horn (CDU/CSU) 2308 D Rehs (SPD) . . . . . . . . 2309 B Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . 2312 D Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 2315 C Weiterberatung vertagt . . . . . . . 2316 D Nächste Sitzung 2317 C Anlage 2319 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1958 2249 39. Sitzung Bonn, den 3. Juli 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier* 5. 7. Dr. Atzenroth 4. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauknecht 5. 7. Bauer (Würzburg)* 5. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 5. 7. Birkelbach* 5. 7. Fürst von Bismarck* 5. 7. Blachstein* 5. 7. Frau Dr. Bleyler 3. 7. Blöcker 4. 7. Burgemeister 5. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Euler 4. 7. Dr. Even (Düsseldorf) 3. 7. Even (Köln) 3. 7. Franke 12. 7. Dr. Friedensburg 5. 7. Frau Friese-Korn 5. 7. Gaßmann 5. 7. Geiger (Aalen) 3. 7. Gerns* 5. 7. D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Gockeln 3. 7. Graaff 4. 7. Dr. Gradl 5. 7. Dr. Greve 5. 7. Hackethal 5. 7. Hahn 3. 7. Dr. Dr. Heinemann 3. 7. Frau Herklotz 3. 7. Heye* 5. 7. Höfler* 5. 7. Frau Dr. Hubert* 5. 7. Jacobs* 5. 7. * für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Kemmer 5. 7. Kiesinger* 5. 7. Kirchhoff 3. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf* 5. 7. Frau Korspeter 5. 7. Kriedemann 5. 7. Kühn (Köln)* 5. 7. Leber 4. 7. Dr. Lindenberg 5. 7. Lücker (München)* 5. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Metzger* 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt)* 5. 7. Müller-Hermann 5. 7. Neubauer 5. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Paul* 5. 7. Pöhler 3. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Rademacher 5. 7. Ramms 5. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Schneider (Hamburg) 4. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schütz (Berlin) 5. 7. Schütz (München)* 5. 7. Frau Dr. Schwarzhaupt 5. 7. Seidl (Dorfen)* 5. 7. Spies (Brücken) 5. 7. Stahl 4. 7. Stenger 4. 7. Struve 5. 7. Teriete 3. 7. Wagner 3. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 5. 7. Welslau 3. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Winter 5. 7. Dr. Zimmer* 5. 7. Zoglmann 5. 7.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Fritz Logemann


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

      Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei meinen Ausführungen zur Agrarpolitik auf eine grundsätzliche Stellungnahme in der dritten Lesung des Etats beschränken. Ich darf mir aber einleitend eine Vorbemerkung gestatten, und zwar über die letzten dreiviertel Jahre Agrarpolitik, die ich hier in Bonn miterleben durfte. Ich habe den Eindruck bekommen, daß sich in ,diesen dreiviertel Jahren, wie auch schon in den vergangenen Jahren, die agrarpolitischen Entscheidungen mehr und mehr vom Parlament in das Bundesernährungsministerium hineinverlagert haben. Meine Damen und Herren! Das ist zum Teil zwangsläufig bedingt durch die Tatsache, daß die Bundesregierung den Auftrag hat, durch ihren Grünen Bericht und Grünen Plan über die Situation der Landwirtschaft zu berichten. Der Grüne Plan ist auch das Kernstück des Etats. Es ist also zuzugeben, daß diese Entwicklung hier etwas zwangsläufig ist, aber trotz alledem, ist es notwendig, daß wir, sowohl Koalition als auch Opposition uns im Ernährungsausschuß sehr gründlich mit den verschiedenen Problemen der Agrarpolitik beschäftigen. Ich meine also, daß es künftig angebracht wäre, den Grünen Bericht früher vorzulegen und den Grünen Plan früher einzubringen, damit im Ernährungsausschuß für eine intensive Beratung mehr Zeit verbleibt, als dies bisher der Fall gewesen ist.
      Ich bedauere auch sehr, daß der Haushaltsausschuß die Etatberatungen vor dem Ernährungsausschuß durchgeführt hat. Ich halte auch das für eine sehr unglückliche Lösung. Es müßte künftig wieder umgekehrt verfahren werden. Ich habe aber noch eine ganz besondere Sorge hier in diesem Zusammenhang anzumelden. Wichtige agrarpolitische Entscheidungen, z. B. die Durchführungsverordnung zum Getreidepreisgesetz, sind dem Ernährungsausschuß nicht mehr vorgelegt worden und konnten von ihm nicht beraten werden. Dabei sind diese Ausschußvorlagen, die wir nicht beraten können, doch von ganz besonderer Wichtigkeit für die Agrarpolitik. Sie wissen, wir haben uns im Getreidepreisgesetz bemüht, die Getreidepreise etwas höher zu staffeln, aber es ist möglich, mit dieser Durchführungsverordnung, insbesondere durch die Feuchtigkeitsregelung, dem Bauer wieder einen Teil der Vergünstigungen zu nehmen, die er durch das Gesetz bekommen hat. Ich halte es auch für sehr bedenklich — auch das können wir nicht hinnehmen —, daß so wichtige Vorlagen, wie sie jetzt zur Rapspreisgestaltung und zur Abnahmeregelung geplant sind, nicht im Ausschuß beraten werden. Es ist doch wichtig, uns solche Vorlagen vorzulegen. Besonders wichtig sind aber in diesem Zusammenhang all die Maßnahmen, die in der Handelspolitik erfolgen und die auf die Entwicklung in der Agrarpolitik einen erheblichen Einfluß haben. Ich finde, daß gerade aus diesem Grunde versucht werden sollte, ,doch von seiten des Ausschusses noch zu einer intensiveren Mitarbeit in .der Agrarpolitik zu kommen. Das ist ein Anliegen, das wir alle vertreten sollten.
      Nun aber, meine Damen und Herren, zur Agrarpolitik! Hier möchte ich mit ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen beginnen, die der Herr Finanzminister Etzel zum Agraretat dieses Jahres gemacht hat. Ich bin der Auffassung, Herr Minister, daß gerade diese Ausführungen das Kernproblem der Agrarpolitik berühren. Zunächst haben Sie Ihre



      Logemann
      Sorgen über einen immer höheren Agraretat zum Ausdruck gebracht, Ich kann diese Sorgen durchaus verstehen. Es ist in der Tat so, daß ,der Einzelplan 10 in den letzten Jahren immer höher geworden ist. Aber wir sollten hier ganz ehrlich sein und erkennen, daß viele Positionen dieses Etats nicht nur der Landwirtschaft zugute kommen, sondern — ich denke an ,die Kosten der Vorratshaltung — diese Maßnahmen doch auch von erheblichem Nutzen für die Allgemeinheit sind. Aber eine Erhöhung des Etats bleibt immerhin, und daran kommen wir nicht vorbei.
      Nun sehen Sie, Herr Finanzminister, mit ungutem Gefühl — so haben Sie es ausgedrückt — vor allen Dingen die Mittel an, die im Etat zur Qualitätsverbesserung der Milch und zur Düngemittelverbilligung eingesetzt worden sind. Mit der gleichen Sorge haben Sie dann die steigenden Kosten der Vorratshaltung erwähnt. Sie haben hinzugefügt, daß es der Wunsch des Finanzministers sei, zu einem Abbau dieser Ausgaben, soweit sie einer vielfältigen Preissubvention dienten — so haben Sie sich ausgedrückt —, zu kommen, und daß dafür mehr Mittel für allgemeine strukturverbessernde Maßnahmen in der Landwirtschaft einzusetzen seien.
      Ähnliche Forderungen hat hier von der linken Seite des Hauses der Abgeordnete Kriedemann kürzlich bei der zweiten Lesung vertreten. Sie haben mit dieser Stellungnahme bei der Einbringung des Etats sehr wichtige Probleme der Agrarpolitik angesprochen, auf die ich nun noch einmal näher eingehen möchte.
      Tatsache ist — das ist vorhin schon zum Ausdruck gebracht worden, und ,das können Sie auch im letzten Grünen Bericht wiederum lesen —, daß die Lage der Landwirtschaft trotz erheblich erhöhter Beträge sowohl im Etat als auch im Grünen Plan gegenüber vergleichbaren Berufen schlechter geworden ist. Damit ist also deutlich geworden, daß wir dem Ziel des Landwirtschaftsgesetzes trotz gesteigerter Maßnahmen doch nicht nähergekommen sind. Der Grüne Bericht 1958 zeigt es ganz klar.
      Ich möchte nicht weiter auf Einzelheiten eingehen, sondern nur einen Hinweis zur neuesten Situation geben. Im Augenblick beträgt der Abstand zwischen Industrielohn und Landarbeiterlohn 94,3 Pf; im Jahre 1950 betrug er nur 36 Pf. Ich kann auch noch darauf hinweisen, daß gerade das Einkommen der familieneigenen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft in den letzten Jahren gegenüber vergleichbaren Berufen sehr erheblich zurückgegangen ist. Dies alles ist geschehen, meine Damen und Herren, obwohl die Landwirtschaft ihre Erzeugung in den letzten Jahren um 20 % steigerte, und trotz der Tatsache, daß auch die Produktivität je Arbeitskraft in der Landwirtschaft in den Jahren von 1950 bis 1956 um 46 % gestiegen ist; die Vergleichszahl für die allgemeine Wirtschaft ist 37 %. Wir können also feststellen, daß die Landwirtschaft versucht hat, die Produktivität zu steigern und ihre Leistungen weiterhin zu verbessern.
      Meine Damen und Herren, indem ich das feststelle, befinde ich mich in guter Gesellschaft mit unserem Landwirtschaftsminister, Herrn Lübke, der vor einigen Monaten vor der CDU/CSU-Fraktion laut Pressemeldungen gesagt hat, daß das landwirtschaftliche Einkommen etwa um anderthalb Jahre hinter dem Einkommen der anderen Wirtschaftszweige herhinkt. Ich bin allerdings der Auffassung, daß es nicht anderthalb Jahre, sondern ein noch längerer Zeitraum ist.
      Diese Tatsachen beweisen, daß die bisherigen Mittel im Grünen Plan nicht entsprechend zum Zuge gekommen sind. Die Ursache liegt darin, daß die Löhne in nach dem Landwirtschaftsgesetz vergleichbaren Berufen mehr gestiegen sind als die Preise der Landwirtschaft und daß vor allen Dingen auch die Preise für landwirtschaftliche Betriebsmittel mehr gestiegen sind als das Agrarpreisniveau zusammen mit den Mitteln aus den Etats und der Grünen Pläne. Die Landwirtschaft hat also — das möchte ich dazu abschließend sagen — trotz erhöhter Erzeugerpreise bei einzelnen Erzeugnissen im gesamten Agrarpreisniveau mehr verloren, als die erhöhten Beträge aus dem Etat und dem Grünen Plan der Landwirtschaft gebracht haben.
      Meine Damen und Herren, wenn wir das erkennen, müssen wir daraus auch gewisse Folgerungen für die Agrarpolitik ziehen. Wenn schon die bisherigen Mittel des Etats nicht ausreichten, uns dem Ziel des Landwirtschaftsgesetzes näherzubringen, kann die Landwirtschaft nicht noch Positionen im Etat und im Grünen Plan aufgeben.
      Ich komme damit auf einen zweiten Einwand zu sprechen. Herr Minister Etzel sagte, daß er bei den Preissubventionen ein ungutes Gefühl habe. Herr Minister, auch wir Bauern haben ein ungutes Gefühl dabei. Aber wir können im Moment irgendwelche Positionen nicht aufgeben oder verlagern, wie Sie es tun möchten. Sie möchten ja von Preisstützungen durch Förderungsmittel zu strukturverbessernden Maßnahmen kommen. Das geht im Augenblick nicht, weil diese Positionen notwendig sind, damit wir den Vergleichslohn erreichen. An sich wäre Ihr Einwand durchaus berechtigt, wenn in ordnungsgemäß geführten bäuerlichen Familienbetrieben, in Betrieben ohne Strukturmängel wie zersplitterte Flurlage oder wasserwirtschaftliche Belastung ein Einkommen erzielt würde, das es gestattete, den Vergleichslohn zu zahlen. Nach dem Grünen Bericht erreicht aber nur eine ganz kleine Spitzengruppe dieses Ziel; sie ist so klein, daß man sie in der Statistik mit der Lupe suchen muß. Wir können daher nicht die Positionen abbauen, die zur Zeit ,der Verbilligung von Düngemitteln oder der Qualitätsverbesserung von Milch dienen.
      Wir sollten in der Agrarpolitik, so möchte ich vorschlagen, den ordnungsgemäß geführten bäuerlichen Familienbetrieb als Modell ansehen. Wir müssen uns dann bemühen, in diesen Betrieben, in denen kein Nachholbedarf vorhanden ist, über das allgemeine Preisniveau und eine sofortige Unkostensenkung einen Ausgleich zu erreichen. Damit würden wir zunächst wenigstens zu dem Ziel der Agrarpolitik gelangen, das die Fraktion der Deutschen Partei mit den verschiedensten Anträgen seit Jahren anstrebte.



      Logemann
      Ich wiederhole es: für den ordnungsmäßig geführten bäuerlichen Familienbetrieb, also für den Modellbetrieb der Agrarpolitik, sollte auf dem Wege über das allgemeine Agrarpreisniveau die Zahlung des Vergleichslohns ermöglicht werden; hinzukommen müssen Unkostensenkungsmaßnahmen mit sofortiger Wirkung, die in die gleiche Richtung zielen sollen.
      Die zweite Aufgabe der Agrarpolitik ist es nach Auffassung meiner Freunde, dafür zu sorgen, daß für Betriebe mit Nachholbedarf die zusätzlichen Maßnahmen des landwirtschaftlichen Strukturprogramms durchgeführt werden. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der von dem Gedanken ausgeht, daß eine Verstärkung strukturverbessernder Maßnahmen im Rahmen des Grünen Plans notwendig ist. Der Entschließungsantrag ist von der CDU/CSU unterstützt worden. Der Antrag will vor allen Dingen besondere Vergünstigungen im Rahmen der Maßnahmen des Grünen Plans für landwirtschaftliche Betriebe in sogenannten gefährdeten Standorten schaffen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung der Maßnahmen des Grünen Plans sind wir der Auffassung, daß man versuchen muß, die landwirtschaftlichen Betriebe noch stärker einzubeziehen, die unter besonders schwierigen, naturbedingten Verhältnissen wirtschaften müssen. Das ist ein sehr wichtiges Anliegen, dem wir in Zukunft unsere Aufmerksamkeit schenken müssen. Wir denken vor allen Dingen an Vergünstigungen für Betriebe im Küstenplangebiet, in den Marschen, aber auch an Betriebe, die durch eine besonders hohe Wasserhypothek belastet oder durch Marktferne gehemmt sind. Wir denken aber auch genauso an die Betriebe, die in Berglagen und durch andere wirtschaftliche Nachteile beeinträchtigt sind, Nachteile, die sich aus der naturbedingten Lage dieser Wirtschaften ergeben. Man muß im Grünen Plan künftig speziell für diese Betriebe Erleichterungen schaffen. Es geht uns um Vergünstigungen, wie zum Beispiel die Herabsetzung der finanziellen Eigenleistung, die der Grüne Plan bei den verschiedensten Maßnahmen verlangt. Es ist angebracht, diese finanzielle Beteiligung auf ein angesichts der vorhandenen Vorbelastung wirklich tragbares Maß zu senken. Es wäre durchaus zu verantworten, in extremen Notlagen, zum Beispiel bei Bergbauern, vertriebenen Landwirten, die finanzielle Eigenleistung völlig in Fortfall kommen zu lassen.
      Man muß weiter den Betrieben in Gebirgslagen auch bei der Vermögensabgabe ähnliche Vergünstigungen einräumen, wie sie in den Gebieten des Küstenplans nun schon seit einigen Jahren angelaufen sind, und durch zusätzliche Zinsverbilligungsmaßnahmen diesen Betrieben günstige Rationalisierungskredite zur Verfügung zu stellen. Desgleichen halten wir es für notwendig, in landwirtschaftlich gefährdeten Standorten noch mehr als bisher für landwirtschaftliche Schulen und für die Beratung zu tun. Auch das scheint mir ein sehr wichtiges Anliegen zu sein.
      Man muß auch anerkennen, daß gerade diese armen Landgemeinden nur auf die Steuerkraft der landwirtschaftlichen Betriebe angewiesen sind. Man sollte daher die Durchführung der Maßnahmen des Grünen Plans auch für die Gemeinden erleichtern.
      Als weitere Vergünstigung könnten noch Sondermittel für bauliche Verbesserungen, zur Hebung der Arbeitsproduktivität und für andere Dinge, die speziell in den wirtschaftlich benachteiligten Gebieten notwendig sind, gewährt werden.

      (den ich soeben angedeutet habe, als gezielte Maßnahme einzusetzen. Aber es gibt durchaus eine andere Möglichkeit, den Ansatz für die Düngemittelverbilligung zu verringern. Herr Finanzminister, Sie können uns dabei sogar unterstützen. Wenn Herr Bundesminister Erhard es zum Beispiel ermöglicht, daß der Stickstoffdünger der deutschen Landwirtschaft zu demselben Preis geliefert wird, zu dem er zur Zeit exportiert wird, wenn also hier eine Preissenkung von 10 bis 15 % eintritt, dann können wir uns durchaus mit einer Ermäßigung des Betrages für Düngemittelverbilligung einverstanden erklären. Notwendig ist ferner, durch eine Anhebung der Agrarpreise das landwirtschaftliche Preisniveau anzupassen. Dazu möchte ich jetzt vor allen Dingen Ihre Meinung, Herr Finanzminister, hören. Herr Minister, ich frage Sie: Wenn Sie meinen, daß gewisse Umstellungen notwendig sind, welche Vorschläge haben Sie dann für eine Ersatzlösung? Sind Sie der Meinung, daß man die Agrarpreise entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung noch besser anpassen muß? Welche Vorschläge können Sie uns machen, die es uns ermöglichen, zu einer sofortigen Unkostensenkung innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe zu kommen? Ich bin der Auffassung, wir sollten künftig in der Agrarpolitik beide Wege gehen, uns bemühen, durch eine Anpassung der Agrarpreise an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung weiterzukommen, und gleichzeitig Maßnahmen für eine allgemeine, sofort wirksam werdende Unkostensenkung zu ergreifen. Abschließend darf ich noch ganz kurz, Herr Finanzminister, zu Ihrer Kritik an den höheren Kosten für die Vorratshaltung Stellung nehmen. Die Landwirtschaft ist in keiner Weise an dieser Entwicklung zu höheren Getreidebergen das ist heute schon ausgeführt worden — mitschuldig gewesen. Wäre die Änderung der Getreidepolitik, wie wir sie jetzt durchgeführt haben, frühzeitiger erfolgt, dann hätte der Roggenberg nicht so hoch zu werden brauchen, wie er heute ist. Die Landwirtschaft hat die Roggenanbaufläche seit Jahren nicht erhöht und auch die Erntemengen nicht vergrößert. Logemann Ursache ist vielmehr die falsche Relation zwischen Roggenpreis und Futtergetreidepreis. Hätte man das Anliegen meiner Freunde schon frühzeitig im 2. Bundestag berücksichtigt und die Getreidepolitik schon vor Jahren auf diese Richtung umgestellt, dann wären wir vor diesem Roggenberg bewahrt geblieben. Nach meiner Auffassung ist eine Ermäßigung des Etatvolumens nicht möglich. Für uns ergibt sich aber die große Gefahr, daß dieses Etatvolumen weiterhin durch die allgemeine Wirtschaftsund Handelspolitik entwertet werden kann. Hier könnten Sie, Herr Finanzminister, unser besonderer Mitkämpfer werden, da jetzt Maßnahmen gegen Dumping-Einfuhren eingeleitet werden müssen, die vordringlich sind. Die Dumping-Einfuhren haben zu erheblichen Preiseinbrüchen bei Käse, Butter usw. geführt und damit die Beträge entwertet, die Sie im Etat für die Milchwirtschaft, beispielsweise zur Qualitätsverbesserung, eingesetzt haben. Es ist heute schon zum Ausdruck gekommen, daß man angesichts der gedämpften Konjunktur künftig mehr als bisher an die Absatzmöglichkeiten auf dem sogenannten Binnenmarkt denken sollte. Die Landwirtschaft ist in den letzten Jahren auf dem Binnenmarkt mit etwa 12 Milliarden DM als Käufer aufgetreten. Innerhalb der Landwirtschaft — das darf ich hinzufügen — gibt es hier noch ein großes unterentwickeltes Gebiet. Wir könnten hier noch sehr viel mehr kaufen, wenn das Agrarpreisniveau entsprechend ausgerichtet würde. Ich möchte abschließen mit der Bitte, die Vorschläge, die ich Ihnen hier unterbreitet habe, bei künftigen Beratungen zu berücksichtigen. Das Wort hat Herr Staatssekretär Sonnemann vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte in Abwesenheit meines Ministers einige Bemerkungen zu den Ausführungen der Herren Abgeordneten Logemann und Köhler. Ich will versuchen, einige Dinge richtigzustellen, damit keine Mißverständnisse aufkommen. Der Abgeordnete Log e m a n n hat das Entstehen des sogenannten Roggenberges darauf zurückgeführt, daß die Maßnahmen zur Herstellung einer sinnvollen Relation zwischen Weizenund Roggenpreis zu spät gekommen seien, nämlich erst in diesem Jahre. Ich darf darauf hinweisen, daß auch in diesem Jahre von der landwirtschaftlichen Öffentlichkeit und auch von einigen Gruppen des Hohen Hauses erhebliche Bedenken gegen den Abbau der Roggenlieferprämie geltend gemacht worden sind. Diese Bedenken haben aber in der vergangenen Zeit in einem sehr viel stärkeren Maße bestanden. Gegenüber der Darstellung, die Agrarpolitik sei in den vergangenen Jahren einen hilflosen Zickzackweg gegangen, darf ich Ihnen darlegen, aus welchen historischen Umständen die Roggenlieferprämie, die ein wesentlicher Bestandteil des heutigen Roggenpreises ist, entstanden ist. In der Zeit der Korea-Krise, als unsere landwirtschaftliche Produktion keineswegs ausreichte, um unser Volk zu ernähren, auf der anderen Seite aber keineswegs ausreichende Devisen zur Verfügung standen, um den Restbedarf durch Einfuhren zu decken, waren wir sehr darauf angewiesen, die landwirtschaftliche Produktion gewissermaßen à tout prix zu steigern, und zwar durch die Einführung der sogenannten Roggenlieferprämie, die seither im Bewußtsein der Landwirtschaft zu einem Bestandteil des Roggenpreises geworden ist. Ihre Auffassung, Herr Logemann, daß die Landwirtschaft keine Erhöhung der Anbaufläche und keine Steigerung der Hektarerträge bei Roggen vorgenommen habe, ist unzutreffend. Ich darf darauf hinweisen, daß mit der Einführung der Roggenlieferprämie schlagartig die Anbauflächen für Roggen stark nach oben gingen, daß entsprechend ,dem allgemeinen Anstieg der landwirtschaftlichen Produktionsleistung auch ,die Hektarerträge bei Roggen gestiegen sind und ,daß trotz des von der gesamten Öffentlichkeit bemerkten Rückganges im Roggenverzehr die Marktleistungen der Landwirtschaft an Roggen von Jahr zu Jahr zugenommen haben. Sie betrugen im Jahre 1951 noch 41,6 % der Ernte und im Jahre 1957 bereits 46,4 %. Der Grund liegt nicht allein in dem preislichen Anreiz, sondern die Ursache dürfte auch darin liegen, daß in diesen Jahren immer weniger Roggen verfüttert worden ist, obgleich die Landwirtschaft eigentlich die umgekehrte Konsequenz aus dem Anwachsen des Roggenberges hätte ziehen müssen. Damit in Zusammenhang steht das gleichzeitige Anwachsen im Verbrauch der industriell hergestellten Futtermittel. Wir wissen sehr wohl, daß dieses Anwachsen seinen Grund u. a. in der schwindenden menschlichen Arbeitskraft hat bzw. in dem Zwang, menschliche Arbeitskraft zu ersparen. Aber ganz sicher ist es eine volkswirtschaftliche Fehlrechnung, wenn wir den Weg weitergehen, im Lande selbst erzeugte Futtermittel liegenzulassen und darauf zu warten, bis der Staat sie im Wege der Intervention an sich zieht, statt sie auf eine organische Weise im Betrieb zu verfüttern. Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Logemann zum Umdruck 149 richten sich keineswegs an das Bundesernährungsministerium allein. Das geht auch daraus hervor, daß Sie, Herr Abgeordneter Logemann, einen großen Teil Ihrer Rede an die unmittelbare Adresse des Bundesfinanzministers gerichtet haben. (Zuruf von der SPD: Der gehört ja auch zur Regierung!)





      (Beifall bei der DP.)


    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von: Unbekanntinfo_outline


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

      Der Herr Bundesfinanzminister ist anwesend, und ich bin sicher, daß er den Teil seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit hier selber bestreiten wird.



      Staatssekretär Dr. Sonnemann
      Die Wünsche, die in dem Umdruck 149 zum Ausdruck kommen, entsprechen zum großen Teil den Überlegungen, die auch innerhalb der Bundesregierung angestellt worden sind. Sie sind sehr weitschichtiger Art und bedürfen einer sehr gründlichen Prüfung, zumal sie auch sehr weit in die Zuständigkeit der Länder hineingreifen. Das gilt besonders von Ihren Ausführungen, Herr Abgeordneter Logemann, zu den Gemeindefinanzen, aber auch von vielen anderen Dingen, die in der Entschließung Umdruck 149 angesprochen werden.
      Sie haben ausgeführt, das Ziel des Grünen Plans sei nicht erreicht, und aus Ihren Ausführungen hätte man entnehmen können, daß das auf ein schuldhaftes Versagen der Bundesregierung oder des Bundesernährungsministers zurückzuführen sei. Es ist unbestreitbar und wird durch die Grünen Berichte auch eindeutig ausgewiesen, daß das Ziel des § 1 des Landwirtschaftsgesetzes noch keineswegs erreicht ist. Aber die Folgerung, die daraus zu ziehen ist, ist doch einfach die, daß die Hilfen, die der Landwirtschaft mit dem Grünen Plan gewährt werden, fortgesetzt werden müßten, bis eben dieses Ziel des Landwirtschaftsgesetzes erreicht worden ist.