Rede von
Dr.
Victor-Emanuel
Preusker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist zweckmäßig, sich vor Eintritt in die Tagesordnung kurz die Geschäftslage zu vergegenwärtigen. Nach Lage der Dinge stehen in der allgemeinen Aussprache über die Politik der Bundesregierung jetzt noch aus die Kapitel Wirtschaftspolitik mit Verkehr, Landwirtschaft, Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, die Finanzpolitik, die Innenpolitik, die gesamte Sozialpolitik mit den Geschädigtenfragen, der Wohnungsbau, die Familienfragen, die Vertriebenenfragen und Rechtsfragen. Über diese Kapitel wird erst in allgemeiner Aussprache ver-
) handelt werden müssen; dann steht entsprechend der Vereinbarung die Einzelberatung aus, in der die vorgelegten Änderungsanträge begründet werden und darüber abgestimmt wird. Schließlich werden noch alle Entschließungen, die vorgelegt worden sind, zu behandeln sein.
Ich glaube, wir sollten im Laufe des heutigen Tages, wenn sich — ich möchte fast sagen, wider Erwarten — herausstellt, daß die Diskussion in der gleichen Breite weiterrollt wie bisher, ins Auge fassen, ob nicht mindestens so weit über 18 Uhr hinaus getagt werden müßte, daß die allgemeine Beratung heute abgeschlossen werden kann.
Ich sehe nämlich sonst nicht, wie das Hohe Haus seine Absicht und seinen Wunsch wahrmachen will, morgen bis 14 Uhr die gesamten Beratungen abzuschließen.
Das vorweg. Vielleicht können Sie sich meinen Vorschlag während ,der weiteren Debatte überlegen.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in ,den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 2. Juli 1958 gemäß § 20 Abs. 5 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 die Verordnung M Nr. 1/58 über Preise für inländischen Raps und Rübsen übersandt. Die Verordnung liegt im Archiv zur Kenntnisnahme aus.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 2. Juli 1958 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 des Zuckergesetzes in der Fassung vom 3. 10. 1951 und des Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Zuckergesetzes vom 9. 8. 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 255) die Verordnung Z Nr. 3/58 über Preise für Zucker übersandt. Die Verordnung liegt im Archiv zur Kenntnisnahme aus.
Wir treten nun in die Tagesordnung ein:
Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468) ; Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache 490)
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Wir setzen die allgemeine Aussprache in der dritten Beratung mit dem Kapitel Wirtschaftspolitik fort. Ich darf fragen, wer von den Damen und Herren hierzu zunächst das Wort wünscht. — Herr Abgeordneter Margulies!