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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Karl Arnold . . . . 2107 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 482) 2108 C Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (Schwefelkohlenstoff, Strohpappe usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 487, 491) . . 2108 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1956 mit dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze und andere Fragen (Drucksache 315); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 486) — Zweite und dritte Beratung — . 2108 D Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 484) — Erste Beratung — 2109 A Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Vogel (CDU/CSU) 2109 B Ritzel (SPD) 2118 A, 2164 A Niederalt (CDU/CSU) 2125 A Lenz (Trossingen) (FDP) 2128 B Dr. Schild (DP) 2132 C Eilers (Oldenburg) (FDP) 2137 B Dr. Gülich (SPD) 2142 B, 2162 D Etzel, Bundesminister 2144 C Erler (SPD) 2149 A Dr. Krone (CDU/CSU) 2158 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 2161 A, 2165 B Dr. Arndt (SPD) 2164 C Merten (SPD) 2165 D Weiterberatung vertagt 2171 A Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 2171 A Nächste Sitzung 2171 C Anlagen 2173 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2107 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier* 5. 7. Dr. Atzenroth 1. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauer (Würzburg)* 5. 7. Birkelbach* 5. 7. Fürst von Bismarck* 5. 7. Blachstein* 5. 7. Dr. Burgbacher 1. 7. Burgemeister 3. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Dr. Eckhardt 2. 7. Erik 1. 7. Euler 4. 7. Franke 12. 7. Frau Friese-Korn 1. 7. Gaßmann 5. 7. Gern? 5. 7. Dr. Greve 1. 7. Heye* 5. 7. Höfler* 5. 7. Frau Dr. Hubert* 5. 7. Jacobs* 5. 7. Jahn (Frankfurt) 1. 7. Kiesinger* 5. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf* 5. 7. Kühlthau 2. 7. Kühn (Köln)* 5. 7. Leber 4. 7. Lücker (München)* 5. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Dr. Menzel 1. 7. Metzger* 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt)* 5. 7. Frau Meyer-Laule 1. 7. Murr 1. 7. Neumann 1. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Frau Dr. Pannhoff 1. 7. Paul* 5. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Schmidt (Hamburg) 1. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schreiner 1. 7. Schütz (München)* 5. 7. Seidl (Dorfen)* 5. 7. Dr. Serres 1. 7. Spies (Brücken) 4. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Struve 5. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. ç. Weber (Essen)* 5. 7. Wehking 1. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Zimmer* 5. 7. b) Urlaubsanträge D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wehr (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 34): Trifft es zu, daß das Bundesatomministerium dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die amtlich ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen? Was hat das Bundesatomministerium veranlaßt, falls diese Tatsache richtig ist, ein solches Verbot zu erlassen? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die von diesem Verein im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Vertriebene des Landes Schleswig-Holstein im Bereich der Reaktorstation Geesthacht bei Hamburg ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen. Gegenteilige Behauptungen in einigen deutschen Tageszeitungen, die sich auf eine angebliche telefonische Äußerung des Direktors des Technischen Überwachungsvereins Hamburg stützten, entsprechen nicht den Tatsachen. Ich habe daher die Falschmeldungen richtigstellen lassen und darf in diesem Zusammenhang auf die im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Nr. 76 vom 24. 4. 1958 auf Seite 744 abgedruckte Erklärung hinweisen. Bad Godesberg, ,den 28. Juni 1958 Dr. Balke Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 31): Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, anzuerkennen, daß sich für eine Gemeinde - wie die Gemeinde Boostedt im Kreise Segeberg mit etwa 1800 Einwohnern -, die sich durch die Garnison um dieselbe Zahl von Neubürgern vermehrt, besondere Schwierigkeiten ergeben? Kann diese Gemeinde damit rechnen, daß ihr durch die im Verhältnis zur Einwohnerzahl ungewöhnlich hohe Belastung in den kommunalwirtschaftlichen Folgemaßnahmen wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung zuteil wird? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierbei vorgesehen? 2174 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Im Bezirk der Gemeinde Boostedt ist ein Kasernen-Neubau errichtet und seit April 1958 belegt worden. Nach den von meinem Hause erlassenen „Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen zu Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen besonderen Umfanges bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen" besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an Gemeinden zur Durchführung von kommunalen Aufgaben eine Bundesfinanzhilfe zu gewähren. Ich habe die Gemeinde Boostedt auf ihre Denkschrift bereits dahingehend unterrichtet, daß für die Prüfung derartiger Anträge die Wehrbereichsverwaltung in Kiel zuständig ist, und empfohlen, ihr Anliegen dort weiter zu verfolgen. Es ist jetzt schon zu übersehen, daß im vorliegenden Fall eine finanzielle Hilfe durch mein Haus in Betracht kommt. Über die Höhe der zu gewährenden Bundesfinanzhilfe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 33) : Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, ob die ,,Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimünde eine Dauererscheinung der nächsten Jahre sein wird? Welche Pläne des Bundesverteidigungsministeriums werden in den Gemeinden Olpenitz und Ellenberg verwirklicht? Sind besondere Vorhaben der Bundeswehr in Gammelby und Surendorf geplant? Zu welchem Ergebnis haben die Entschädigungsverhandlungen mit Eckernförder Fischern geführt? Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Ich darf zur besseren Ubersicht auf die gestellte Frage entsprechend ihren einzelnen Sätzen wie folgt eingehen: Zu Satz 1: Eine „Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimlinde ist nicht geplant. In den „Nachrichten für Seefahrer" sind Artillerie-Schießgebiete und ein U-Boot-Tauchgebiet veröffentlicht worden, die längs der SchleswigHolsteinischen Ostküste liegen und von der Küste bis etwa 4 Seemeilen Abstand reichen. Die Angaben wurden in den „Nachrichten für Seefahrer" (NfS) Nr. 3565/57 und Nr. 78/58 veröffentlicht. Die Durchfahrt durch diese Gebiete und die Ausübung der Fischerei werden nicht behindert. Schiffahrt und Fischerei werden jedoch gebeten, ausreichende Rücksicht auf die Übungen der Streitkräfte zu nehmen. Diese Artillerie-Schießgebiete und das Tauchgebiet werden eine Dauererscheinung bleiben. Zu Satz 2: Die Bundesmarine beabsichtigt, bei Olpenitz den Neubau eines Hafens und bei Ellenberg den Neubau einer Marine-Artillerieschule durchzuführen. Zu Olpenitz: Die nach der Teilung Deutschlands noch in der BRD verbliebenen ehern. Kriegshäfen im Ostseebereich reichen nicht aus, um die für die Durchführung der Aufgaben der Bundesmarine erforderlichen Kampf-, Schul- und Troßschiffe aufzunehmen. Als Ersatz für die verlorengegangenen Häfen und zugleich zur Auflockerung der in der Ostsee zu stationierenden Seestreitkräfte wird der Hafenneubau erforderlich. Nach eingehenden Untersuchungen des Bundesministers für Verkehr wurde von diesem ein unbewohntes Gelände bei Olpenitz an der Schlei vorgeschlagen, wo mit relativ geringem Aufwand ein geeigneter Hafengeschaffen werden kann. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat Kenntnis von diesen Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Zustimmung zu geben. Zu Ellenberg: Dort steht eine Liegenschaft zur Verfügung, die durch zusätzlichen Erwerb weiteren Geländes um ca. 5 ha vergrößert wird. Das Land Schleswig-Holstein hat Kenntnis von den Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zuzustimmen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Als Teil der Anlagen der Artillerieschule soll auf der Landzunge zwischen der Schlei und der Ostsee bei dem geplanten Hafen Olpenitz ein Feuerleithaus gebaut werden, von dem aus vorwiegend Zielübungen auf fahrende Seeziele und im begrenzten Umfange Klingscheibenschießen für die aufgestellten Geschütze durchgeführt werden sollen. Zu Satz 3: Die bisher verfolgte Absicht, in Gammelby Anlagen der Bundeswehr zu errichten, ist inzwischen zweifelhaft geworden. Die Planung Surendorf wird dagegen weiterhin bearbeitet. Zu Gammelby: Es handelt sich hierbei zunächst nur um eine Planung. Es. ist u. U. vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt auf dem der Gemeinde Gammelby gehörenden Erweiterungsgelände der Kaserne Carlshöhe, Eckernförde, Anlagen für höchstens 300 Soldaten zu errichten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2175 Zu Surendorf: Das Amt für Wehrtechnik und Beschaffung beabsichtigt, auf der Liegenschaft der ehem. Torpedo-Versuchsanstalt Surendorf an der Eckernförder Bucht eine Erprobungsstelle für .Sdidfsartillerie einzurichten, mit der eine Artillerievers i teile der Bundesmarine verbunden werden soll. Zu Satz 4: Die Entschädigungsverhandlungen mit den Eckernförder Fischern schweben noch. Es kann davon ausgegangen werden, daß den Fischern eine Entschädigung zugesprochen wird. Über Einzelheiten wird zur Zeit noch zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und der WBV I in Kiel verhandelt. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr zu Guttenberg (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 24): Was gedenkt der Herr Bundesarbeitsminister zu tun, um die Pflichtbeiträge der Meistersöhne zur Arbeitslosenversicherung zurückzuerstatten, nachdem die vom Bundessozialgericht am 5. April 1956 ausgesprochene Versicherungspflicht dieses Personenkreises durch § 65 Abs. 2 AVAVG ab 1. April 1957 wieder aufgehoben wurde? Ist dem Herrn Bundesminister bekannt, daß Meistersöhne, die auf Grund der genannten Entscheidung des Bundessozialgerichtes Pflichtbeiträge gelistet haben, in den seltensten Fällen damit rechnen können, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosenunterstützung zu erhalten? . Auf die Frage teile ich folgendes mit: Durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. April 1956 wurde die Versicherungspflicht derjenigen Meistersöhne, die in einem Beschäftigungsverhältnis bei ihren Eltern standen, nicht für die Zukunft begründet, sondern für die Zeit vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt. Beiträge wurden auf Grund der durch das Urteil festgestellten Rechtslage jedoch nur für Beschäftigungszeiten nach Rechtskraft des Urteils erhoben. Da die Erfüllung der Anwartschaftszeit nicht von der Entrichtung von Beiträgen abhängig ist, können auch die Zeiten, für die Beiträge nicht entrichtet worden waren, zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Die Versicherungsfreiheit für Abkömmlinge, die am 1. April 1957 in Kraft getreten ist, beseitigt für Meistersöhne also nicht eine Versicherungspflicht, die nur eine kurze Zeit bestanden hätte. Eine Rückerstattung der Beiträge ist nach der derzeitigen Rechtslage nur möglich, wenn sie irrtümlich entrichtet worden sind. Der Fall liegt hier nicht vor. Die Tatsache, daß vor dem Urteil des Bundessozialgerichts keine Beiträge erhoben wurden, rechtfertigt es also nicht, die nach dem Urteil zu Recht erhobenen Beiträge zu erstatten. Ich habe nicht die Absicht, eine Änderung dieser Rechtslage vorzuschlagen. Es trifft im übrigen nicht zu, daß Meistersöhne im Falle der Arbeitslosigkeit nur in den seltensten Fällen Arbeitslosengeld erhalten können. Wie bereits dargelegt, war die Zeit einer Beschäftigung als Meistersohn bis zum 31. März 1957 ungeachtet der Entrichtung von Beiträgen versicherungspflichtig und kann damit zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Ein Anspruch auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses als Meistersohn, das bis zum 31. März 1957 versicherungspflichtig war, kann noch bei einer Arbeitslosmeldung bis zum 1. Oktober 1958 geltend gemacht werden. Daß Meistersöhne nur selten arbeitslos werden, rechtfertigt eine Sonderregelung für die Zeit vor dem 1. April 1957 nicht, da das gleiche auch für Angehörige zahlreicher anderer Personenkreise zutrifft und das Wesen jeder Versicherung im Ausgleich des Risikos liegt. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinrich (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand nicht mehr den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, und ist sie bereit, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen? Wenn ja, bis wann wird ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt werden? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Die Frage, ob und inwieweit die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, wird in Fachkreisen und Veröffentlichungen lebhaft diskutiert; die dabei zum Ausdruck kommenden Auffassungen sind sehr unterschiedlich. Die Bundesregierung verfolgt die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Heranbildung des jungen Nachwuchses ständig und ist an den darüber geführten Diskussionen beteiligt. Sie befaßt sich auch seit längerem mit der Frage, ob eine neue gesetzliche Regelung der Berufsausbildung notwendig ist. Bereits unter meinem Amtsvorgänger, Herrn Bundesarbeitsminister Storch, sind vor etwa zwei Jahren Besprechungen mit den beteiligten Ressorts und den Sozialpartnern geführt und Grundzüge für ein Rahmengesetz vorbereitet worden. Gegenwärtig ist diese Frage Gegenstand von Verhandlungen, die ich vor einiger Zeit mit dem Bundeswirtschaftsminister wieder aufgenommen habe. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank 2176 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf ,die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Geiger (Aalen) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 30) : Billigt der Herr Bundesarbeitsminister die Auslegung des § 124 Abs. 1 AVAVG durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, nach der nur derjenige arbeitsunfähig Erkrankte Krankengeld nach seinem vor der Kurzarbeit bezogenen Grundlohn erhält, bei dem zwischen Kurzarbeit und arbeitsunfähiger Erkrankung kein zeitlicher Zwischenraum lag? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Krankenversicherungspflichtige Personen erhalten die Barleistungen der Krankenversicherung nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und der Satzung der Krankenkasse, deren Mitglied sie sind. Dies gilt auch für solche Versicherte, deren Arbeitsentgelt vor der Erkrankung gemindert war. Daraus können sich im Einzelfall Härten ergeben. Durch § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind diese im System der Krankenversicherung liegenden Härten für solche Versicherte beseitigt worden, die Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Pesonen erhalten Barleistungen der Krankenversicherung nach dem Grundlohn vor Beginn des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Die Mehraufwendungen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung getragen. Die Auffassung der Bundesanstalt, daß diese Rechtsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn die mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankung sich unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, entspricht § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Bei der bevorstehenden Neuregelung der Krankenversicherung wird geprüft werden, wie Härten für solche Versicherte, die kein Kurzarbeitergeld beziehen, oder deren Erkrankung sich nicht unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, beseitigt werden können. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jacobs (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 26) : Hat der Beamte der örtlichen Polizeidirektion in Trier, der von der Verwaltung des Geburtshauses von Karl Marx Auskunft über Geschenke verlangte, die Vertreter der Sowjetischen Botschaft in Bonn aus Anlaß eines Besuches machten, im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen der Kontrolle der Bundesregierung unterstehenden Organisation gehandelt? Ich beantworte die Frage wie folgt: Der Beamte der Polizeidirektion in Trier hat nicht im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen Bundesbehörde gehandelt. Schröder
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, erlauben Sie mir Ihnen dann eine Ausführung des Herrn Kollegen Mellies vorzuhalten, die mir schriftlich vorliegt und die nach meiner Auffassung denselben Sinn hat. Wenn sie ihn nicht hat, bitte ich um Ihre Stellungnahme. Er hat am 26. August 1956 folgendes gesagt:
    Es ist meines Erachtens ein geradezu verhängnisvoller Irrtum, zu glauben, ein Krieg in Europa oder ein Krieg in Deutschland könne ein lokaler Krieg sein und könne vor allen Dingen mit konventionellen Waffen durchgeführt werden. Seit Jahren sagt doch die NATO, daß man bei einem Konflikt in Europa sofort



    Dr. Bucerius
    die Atomwaffen anwenden wird. Das kann ja auch praktisch nicht anders sein.
    Das sagte Herr Mellies. Wollen Sie noch behaupten, daß Sie der Meinung gewesen seien, Ihre Partei hätte nicht mit der Anwendung konventioneller Waffen gerechnet?


Rede von Hans Merten
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich würde am besten mit einer Rückfrage antworten, Herr Kollege Bucerius: Was hat das mit dem zu tun, was ich soeben gesagt habe?

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Es hat nämlich überhaupt nichts damit zu tun. Ich habe von der Strategie der NATO nicht ein einziges Wort gesagt, sondern ich habe von der Ausrüstung der Bundeswehr mit modernen Waffen gesprochen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir gehören doch der NATO an!)

Das ist eben der Unterschied zwischen uns beiden: Wenn wir „Waffen" sagen, meinen wir Waffen, und wenn Sie „Waffen" sagen, meinen Sie Massenvernichtungsmittel.

(Zuruf von der CDU/CSU: Was hat denn Herr Mellies gemeint?)

— Das wird auch nach den Äußerungen des Herrn Kollegen Mellies nicht anders sein. Aber ich werde jetzt keine Zwischenfragen beantworten, bis ich meinen Gedanken zu Ende geführt habe, weil ich Ihre beliebte Methode kenne, einen andern durch Zwischenfragen zu hindern, die gar nicht einem echten Aufklärungsbedürfnis dienen, sondern nur dazu, Ihrerseits Ihre Politik zu verkaufen. Dazu werde ich mich jetzt nicht mehr hergeben. Sie werden mir also jetzt erst einmal zuhören, bis ich diesen Gedanken zu Ende geführt habe; dann können Sie mich wieder fragen.
Ich habe Ihnen gesagt, daß wir bewegliche, gut ausgerüstete und modern bewaffnete Truppen wollen, die in beweglichen Eingreifverbänden zusammengefaßt sind. Wir meinen aber Truppen mit wirklich modernen Waffen!
Diese Einheiten müssen wegen der Anforderungen, die an eine moderne Ausbildung gestellt werden, aus längerdienenden Freiwilligen und aus Berufssoldaten bestehen. Es ist für ein strategisches Denken, das sich auf einen Verteidigungskrieg, nicht aber auf einen Angriffskrieg vorbereitet, klar, daß es zur Unterstützung dieser Eingreifverbände einer bodenständigen Verteidigungstruppe bedarf, die nach Auffassung der Sozialdemokraten zur Erfüllung ihrer verschiedenartigsten Aufgaben am besten in einem milizartigen System entwickelt werden kann.

(Zuruf von der CDU/CSU: Alles ohne Wehrpflicht!)

— Dazu braucht man keine Wehrpflicht. Man braucht sie schon deshalb nicht, weil bei einer von allen demokratischen Gruppen dieses Landes getragenen Verteidigung an Freiwilligen für die verschiedenen Arten der Truppen kein Mangel sein würde. Sie haben ja dadurch, daß Sie bis jetzt nicht zu diesem
gemeinsamen Wege bereit waren, selber die Schuld daran getragen, daß die psychologischen Voraussetzungen für eine genügende Anzahl von Freiwilligen in unserem Volke nicht gegeben waren.
Ich sagte schon, daß ein strategisches Denken, das auf einen Verteidigungskrieg, nicht aber auf einen Angriffskrieg zusteuert, auf Grund der Konzeption, die ich Ihnen hier in wenigen Sätzen dargestellt habe, eine schlagkräftige und völlig ausreichende moderne Art der Verteidigung in diesem Lande entwickeln könnte. Es ist darüber an dieser Stelle und an anderer Stelle wiederholt ausführlich gesprochen worden, und man kann sogar, wenn man will, darüber etwas nachlesen. Aber, meine Damen und Herren, man kann sich auch die Mühe sparen und die Dinge einfach vom Tisch des Hauses wischen mit der Begründung, diese Konzeption sei irreal, weil es sie in keinem anderen Lande gebe, oder mit der Unterstellung, man wolle die Truppen von vornherein einem Gegner unterlegen machen oder was man sonst so hört. Ich weise hier im Auftrage meiner Freunde eine derartige Unterstellung mit allem Nachdruck zurück.
Wenn hier überhaupt einmal eine Aussprache über die unterlegene und veraltete Ausrüstung geführt werden sollte, die der eines möglichen Gegners nicht gewachsen Ist, dann, glaube ich, würde diese Aussprache sehr eigenartige Dinge zutage fördern. Aber ich will darüber nicht weiter sprechen, weil ich glaube, daß wir durch eine gemeinsame Diskussion im Verteidigungsausschuß durchaus in der Lage sein werden, auch auf diesem Gebiet zu allseits befriedigenden Ergebnissen zu kommen.
Das Ziel, das wir uns gesetzt haben und das nur in einer gemeinsamen Arbeit mit den demokratischen Parteien dieses Landes erreicht werden kann, rückt dann immer wieder in weite Ferne, wenn man erlebt, wie die Anliegen der Opposition z. B. vom Pressereferat des Verteidigungsministeriums behandelt werden. Das Pressereferat des Verteidigungsministeriums begeht den Fehler, der in dieser Debatte schon ein paar Mal aufgezeigt worden ist. Es fühlt sich offenbar mehr als Pressereferat der CDU/CSU als eines Bundesministeriums, obwohl die Kosten dafür immerhin von allen Steuerzahlern getragen werden müssen. Ich will Ihnen ein paar Beispiele herausgreifen, die beweisen, daß dieses Referat die Grenze dessen, was für das Referat einer Bundesbehörde erlaubt ist, doch weit überschritten hat.
Der Verteidigungsausschuß hat vor einigen Wochen einmal eine Flugabwehrbatterie der Amerikaner besucht. Es ist darüber hinterher berichtet und geschrieben worden, und es sind die Eindrücke wiedergegeben worden. Dann hat auch das Pressereferat zu dem, was in der Öffentlichkeit, zum Teil auch von mir, gesagt worden ist, Stellung genommen. Bei dieser Gelegenheit stellte sich plötzlich heraus, daß das Pressereferat Einzelheiten wußte, die mit diesen Dingen zusammenhingen und die dem Verteidigungsausschuß vorher nicht mitgeteilt werden konnten, weil angeblich darüber keine Unterlagen vorhanden waren und man nichts



Merten
habe erfahren können. Es ist eine merkwürdige Methode, erst unzureichend zu informieren und dann Darstellungen, die auf diesen Informationen aufgebaut sind, zu widersprechen und bei der Gelegenheit mit der vollen Information herauszurücken.
Dafür gibt es noch ein zweites Beispiel. Der Herr Bundesverteidigungsminister hat sich in einer Pressekonferenz ausführlich über die Umgliederung der Bundeswehr geäußert. Im Verteidigungsausschuß dieses Parlaments war darüber nicht gesprochen worden. Es war aber durch das Pressereferat des Verteidigungsministeriums auf drei vervielfältigten Seiten den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses etwas — wenn auch in militärischer Kürze — über die Sache mitgeteilt worden. Als ich nun in der Öffentlichkeit erklärte, daß der vorliegende Haushaltsplan, über den wir in diesen Tagen beschließen sollen, nichts mit diesen Umgliederungsplänen zu tun habe, weil er auf einer völlig anderen Organisation der Bundeswehr aufgebaut sei, wurde vom Pressereferat des Verteidigungsministeriums wiederum mitgeteilt, daß im Haushaltsjahr 1958 gar keine Umgliederung der Bundeswehr vorgesehen sei; man wolle lediglich zwei Brigaden neuer Art, eine Panzerbrigade und eine Panzergrenadierbrigade bilden, die in diesem Jahr im Herbst aufgestellt werden. Uns war auch mitgeteilt worden, daß diese beiden Brigaden aufgestellt werden. Aber im Haushaltsplan konnten wir leider keinerlei Anhaltspunkte dafür finden. Um diesen Widerspruch zu lösen, der darin besteht, daß einmal behauptet wird, es passiert in diesem Haushaltsjahr gar nichts, andererseits uns aber schriftlich mitgeteilt wird, daß doch etwas passiert, hat man ganz plötzlich — man kann es gar nicht anders ausdrücken — erfunden, daß diese Brigaden nur eine kurze Versuchsübung machen und dann schnell wieder aufgelöst werden. Davon steht in den schriftlichen Unterlagen, die man dem Verteidigungsausschuß über das Pressereferat zugeleitet hat, nicht ein einziges Wort, und darüber habe ich auch in den Presseberichten leider gar nichts finden können.
So, glaube ich, kann das Pressereferat einer Bundesbehörde sich nicht mit diesen Dingen befassen. Das ist weder sachlich richtig, noch dient es einer gemeinsamen Politik. Vor allen Dingen darf es sich nicht, wie es am 8. Mai 1958 in einer offiziellen Mitteilung geschehen ist, dann noch in innerparteiliche Auseinandersetzungen einmischen, von denen man offenbar vermutet, daß sie stattfinden; so warf man mir z. B. in einer Darstellung vor, ich ginge mit der Konzeption meiner Partei nicht konform. Das geht das Pressereferat des Verteidigungsministeriums gar nichts an; abgesehen davon stimmt es nicht, und diese Einmischung in die inneren Verhältnisse einer Fraktion dieses Hauses muß mit aller Entschiedenheit als unzulässig zurückgewiesen werden.
Nun hat das Pressereferat zu dem vorliegenden Haushalt auch auf Grund von Pressemitteilungen der SPD völlig abwegig Stellung genommen. Offenbar Ist dem Pressereferat der auf Seite 6 des
Regierungsentwurfs zum Haushaltsplan abgedruckte Vermerk entgangen. Da steht nämlich klipp und klar:
Ausgaben aus übertragenen Bewilligungen früherer Rechnungsjahre dürfen geleistet werden, soweit ihnen entsprechende Minderausgaben im Rahmen der veranschlagten Gesamtausgaben von 10 Milliarden DM gegenüberstehen.
Das heißt mit anderen Worten, daß die Reste aus früheren Haushaltsjahren, die in diesem Haushalt nicht bereinigt worden sind, in Höhe von 5,4 Milliarden aus diesem Haushalt bestritten werden können, wenn bei den Titeln dieses Haushalts entsprechend weniger verausgabt wird. Das kann z. B. auch bedeuten, daß kein einziger Titel des vorliegenden Haushalts in der hier angegebenen Höhe bedient wird, weil die Bewilligung früherer Rechnungsjahre aus den Mitteln des betreffenden Titels gezahlt werden soll. Das heißt also, daß die auf 228 Seiten niedergelegten Titel, alle miteinander, wie sie da sind, nicht dem entsprechen, was tatsächlich im laufenden Haushaltsjahr passieren wird. Dazu kommt, daß durch die Umgliederungspläne überdies vollkommen neue Voraussetzungen für die Aufstellung eines Haushalts gegeben sind, was vom Pressereferat bestritten wird. aber, wie ich glaube, nicht bestritten werden kann. Es werden z. B. die Mannschaftsstärken der Kompanien und Brigaden um 25 % gekürzt. Sie stimmen also nicht mehr mit dem Personalstellenverzeichnis des Haushalts überein. Die Versorgungsführung wird vollkommen neu geregelt. Die Bewaffnung ist anders als bisher, weil die Feuerkraft trotz der Verkürzung des Personals dieselbe bleibt.
Alles das hat aber im Haushalt nirgends einen Niederschlag gefunden, und der Verteidigungsausschuß dieses Hauses hatte auch keine Gelegenheit, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Die Behauptung der Bundesregierung im Bulletin vom 27. Juni 1958, im Verteidigungsausschuß sei auf Wunsch jede weitere Sachauskunft erteilt worden, ist einfach nicht richtig. So konnte z. B. General Kammhuber seine Absicht nicht verwirklichen, vor dem Haushaltsausschuß und dem Verteidigungsausschuß über das Flugzeugprogramm zu sprechen, weil offenbar höhere Weisung ihn daran gehindert hat. Leider konnten wir uns auch nicht mit dem Herrn Minister über seinen Haushaltsplan unterhalten, weil er während der Beratung des Haushalts im Verteidigungsausschuß in zehn Sitzungen leider kein einziges Mal Gelegenheit hatte, an der Sitzung teilzunehmen. Auch sein Vertreter, der Herr Staatsekretär, war nur an der ersten Sitzung da und konnte leider auch an den weiteren Sitzungen nicht mehr teilnehmen. Es ist also mit dem Auskunfterteilen und der völligen Offenlegung der Pläne im Verteidigungsausschuß, wie sie das Pressereferat behauptet, doch nicht so weit her, wie das Presseamt es behauptet.
Ich nehme an, daß der Herr Minister und sein Vertreter Gründe für ihr Fernbleiben gehabt haben, und sie werden uns ohne Zweifel über diese Gründe etwas sagen. Es könnte aber auch sein, daß der



Merten
Herr Minister selbst das Gefühl gehabt hat, daß er hier eine Sache zu vertreten gehabt hätte, die nicht so einfach zu vertreten ist. Denn trotz der 228 Seiten des Einzelplans 14 ist es so, daß das Haus einen Betrag von 10 Milliarden DM pauschal genehmigen soll, von dem es nicht weiß und auch nicht erfahren hat, wie dieser Betrag in den einzelnen Titeln ausgegeben werden soll, weil ja jeder einzelne Titel durch die noch im Raum stehenden 5,4 Milliarden DM jederzeit geändert werden kann. Wir wissen also in keinem Punkt wirklich genau, was ausgegeben werden soll.
Ich will bei dieser Gelegenheit noch einige Fragen stellen. Was ist z. B. mit der Leistung der Stationierungskosten und ihrem Einfluß auf den vorliegenden Haushalt? Im Haushalt sind derartige Kosten nicht ausgebracht. Wie man hört, sollen aber derartige Kosten gezahlt werden. Wie man weiter hört, hat sich der Herr Verteidigungsminister schon darüber beklagt, daß sie seinem Haushalt entnommen werden sollen. Wir möchten Auskunft darüber haben, wie es damit ist. Welcher Betrag wird für die Stationierungskosten denn nun wirklich zusätzlich dem Verteidigungshaushalt entnommen?
Es wäre für das Haus interessant, auch einmal zu erfahren, welche Vorauszahlungen denn überhaupt schon und an wen für die Beschaffung von schwerem Gerät und Munition im Ausland erfolgt sind; denn das steht ja in einem gewissen Zusammenhang mit dem Vertrag über die Stationierungskosten. Was ist z. B. an Großbritannien geflossen? Welche Guthaben bestehen da? Was ist mit der Türkei und den Vereinigten Staaten? Ich will nur diese drei nennen. Und stimmt es, was man hört, daß über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus z. B. Bankgarantien voll abgedeckt worden sind, um Kassenüberschüsse des vergangenen Haushalts zu verringern? Wo erscheint die Rückrechnung der Anzahlung und der Garantiezahlung im Haushalt? Wie steht es mit den ohne Zweifel vorhandenen Guthaben des Bundesverteidigungsministeriums bei den Lieferanten und bei der Garantiebank?
Ich glaube, daß es sehr interessant sein könnte, wenn wir über diese Dinge einmal Aufschluß bekämen, weil im Haushalt darüber leider so gut wie nichts ausgesagt ist. Wird nicht durch die bisher immer befolgte Haushaltsgebarung Vorschub geleistet — und das ist die Frage, die ich uns allen vorzulegen habe —, im Geldausgeben wesentlich großzügiger zu sein, als es unserer tatsächlichen Finanzlage entspricht?
Meine Damen und Herren, ich sehe, daß die Zeit des Sitzungsablaufs gekommen ist. Ich möchte deswegen nur noch einige wenige Schlußsätze zu diesen Problemen sagen, über die wir uns zweifellos morgen weiter unterhalten müssen.
Das Nein, das wir zum Verteidigungshaushalt aussprechen, ist ein Nein zu einer unzweckmäßigen Organisation des Verteidigungswesens und das Nein zu einer politischen Konzeption, die dieser unzweckmäßigen Organisation zugrunde liegt. Die Sozialdemokratische Partei wäre gern bereit, ja zu sagen zu einer Landesverteidigung, die wirkliche Sicherheit für Volk und Freiheit in dem unter den heutigen Verhältnissen überhaupt erreichbaren Ausmaß bringt. Die Sozialdemokratische Partei würde gern ja sagen zu einer Landesverteidigung, die diese Sicherheit allen Deutschen in beiden Teilen unseres Landes verbürgt und die Voraussetzung bietet, unseren Landsleuten in der sowjetischen Zone ein Leben in einem gemeinsam nach den Prinzipien der freiheitlichen Demokratie gestalteten Staate zu ermöglichen. Das wäre vielleicht durch eine gemeinsame Politik der Parteien in diesem Hause zu erreichen. Es wird aber niemals durch die Forderung zu erreichen sein, daß sich alle anderen der Politik einer einzigen Partei bedingungslos unterzuordnen haben.
Ich möchte bei dieser 'Gelegenheit, weil es mir notwendig erscheint, noch einen Satz hinzufügen: Was wir in der Sozialdemokratie unter freiheitlicher Politik verstehen, unterscheidet sich von dem kommunistischen Terrorsystem, wie sich Feuer von Wasser unterscheidet. Gerade Herr Dr. Krone hat wieder von der gefährlichen Nähe zum Osten gesprochen. Er hat davon gesprochen, daß die Linie der Sozialdemokratischen Partei, wie er glaube, Freiheit und Sicherheit in Europa gefährde, und daß es auf diesem Gebiet keine Kompromisse gebe.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit erklären, daß Herr Dr. Krone auf diesem Gebiet keinerlei Befürchtungen zu haben braucht. Wir müssen es mit aller Entschiedenheit zurückweisen, wenn immer und immer wieder — vielleicht auch in der von ihm gewählten etwas verfeinerten Form — der Verdacht geäußert wind, die sozialdemokratische Politik bringe uns in die Nähe dessen, was wir unter dem kommunistischen Terrorsystem verstehen. Wir grenzen uns sehr stark gegen dieses System ab. Das, was wir unter demokratischer und freiheitlicher Politik verstehen, ist dem, was dort drüben geschieht, so diametral entgegengesetzt, daß man einfach immer wieder feststellen muß: wer trotzdem behauptet, daß hier gewisse Gefahren herbeigeführt werden, der behauptet das einfach wider besseres Wissen. Denn die sozialdemokratische Partei hat weder in ihrem Programm noch in ihrer Politik jemals dazu Anlaß gegeben, hier in der Bundesrepublik derartigen Gedanken Raum zu ben. Wenn das trotzdem geschieht und wenn wir das immer wieder hören müssen, dann kann es dafür doch nur zwei Gründe geben. Entweder sieht man vor lauter parteipolitischen Scheuklappen die Wirklichkeit nicht oder man verleumdet eine freiheitlich-demokratische Partei wider besseres Wissen, und dann muß auch vermutet werden, daß die eigenen machtpolitischen Pläne der Kräfte, die das tun, die Bereitschaft einschließen, überhaupt die demokratischen Grundlagen dieses Staates ganz oder teilweise zu opfern.
Nur die Anerkennung der Opposition als demokratische Kraft und die Zusammenarbeit mit der Opposition kann verhindern, daß jemals das in Erscheinung tritt, was Sie immer wieder als drohende Gefahr an die Wand zu malen sich bemühen. Ich kann Ihnen das eine versichern — und das steht



Merten
auch über unserer Wehrkonzeption —: Beim Kampf um die Freiheit werden Sie die Sozialdemokratische Partei immer in der vordersten Front finden!

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, damit ist nach der interfraktionellen Vereinbarung der Zeitpunktgekommen, wo für heute die Sachdebatte abgebrochen werden soll.
    Ehe ich die Sitzung schließe, erteile ich dem Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz) das Wort zu einer Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung. Die Erklärung hat dem Herrn Präsidenten vorgelegen.