Rede:
ID0303701900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3037

  • date_rangeDatum: 1. Juli 1958

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    Deutscher Bundestag 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Karl Arnold . . . . 2107 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 482) 2108 C Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (Schwefelkohlenstoff, Strohpappe usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 487, 491) . . 2108 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1956 mit dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze und andere Fragen (Drucksache 315); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 486) — Zweite und dritte Beratung — . 2108 D Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 484) — Erste Beratung — 2109 A Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Vogel (CDU/CSU) 2109 B Ritzel (SPD) 2118 A, 2164 A Niederalt (CDU/CSU) 2125 A Lenz (Trossingen) (FDP) 2128 B Dr. Schild (DP) 2132 C Eilers (Oldenburg) (FDP) 2137 B Dr. Gülich (SPD) 2142 B, 2162 D Etzel, Bundesminister 2144 C Erler (SPD) 2149 A Dr. Krone (CDU/CSU) 2158 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 2161 A, 2165 B Dr. Arndt (SPD) 2164 C Merten (SPD) 2165 D Weiterberatung vertagt 2171 A Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 2171 A Nächste Sitzung 2171 C Anlagen 2173 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2107 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier* 5. 7. Dr. Atzenroth 1. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauer (Würzburg)* 5. 7. Birkelbach* 5. 7. Fürst von Bismarck* 5. 7. Blachstein* 5. 7. Dr. Burgbacher 1. 7. Burgemeister 3. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Dr. Eckhardt 2. 7. Erik 1. 7. Euler 4. 7. Franke 12. 7. Frau Friese-Korn 1. 7. Gaßmann 5. 7. Gern? 5. 7. Dr. Greve 1. 7. Heye* 5. 7. Höfler* 5. 7. Frau Dr. Hubert* 5. 7. Jacobs* 5. 7. Jahn (Frankfurt) 1. 7. Kiesinger* 5. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf* 5. 7. Kühlthau 2. 7. Kühn (Köln)* 5. 7. Leber 4. 7. Lücker (München)* 5. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Dr. Menzel 1. 7. Metzger* 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt)* 5. 7. Frau Meyer-Laule 1. 7. Murr 1. 7. Neumann 1. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Frau Dr. Pannhoff 1. 7. Paul* 5. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Schmidt (Hamburg) 1. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schreiner 1. 7. Schütz (München)* 5. 7. Seidl (Dorfen)* 5. 7. Dr. Serres 1. 7. Spies (Brücken) 4. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Struve 5. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. ç. Weber (Essen)* 5. 7. Wehking 1. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Zimmer* 5. 7. b) Urlaubsanträge D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wehr (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 34): Trifft es zu, daß das Bundesatomministerium dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die amtlich ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen? Was hat das Bundesatomministerium veranlaßt, falls diese Tatsache richtig ist, ein solches Verbot zu erlassen? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die von diesem Verein im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Vertriebene des Landes Schleswig-Holstein im Bereich der Reaktorstation Geesthacht bei Hamburg ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen. Gegenteilige Behauptungen in einigen deutschen Tageszeitungen, die sich auf eine angebliche telefonische Äußerung des Direktors des Technischen Überwachungsvereins Hamburg stützten, entsprechen nicht den Tatsachen. Ich habe daher die Falschmeldungen richtigstellen lassen und darf in diesem Zusammenhang auf die im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Nr. 76 vom 24. 4. 1958 auf Seite 744 abgedruckte Erklärung hinweisen. Bad Godesberg, ,den 28. Juni 1958 Dr. Balke Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 31): Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, anzuerkennen, daß sich für eine Gemeinde - wie die Gemeinde Boostedt im Kreise Segeberg mit etwa 1800 Einwohnern -, die sich durch die Garnison um dieselbe Zahl von Neubürgern vermehrt, besondere Schwierigkeiten ergeben? Kann diese Gemeinde damit rechnen, daß ihr durch die im Verhältnis zur Einwohnerzahl ungewöhnlich hohe Belastung in den kommunalwirtschaftlichen Folgemaßnahmen wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung zuteil wird? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierbei vorgesehen? 2174 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Im Bezirk der Gemeinde Boostedt ist ein Kasernen-Neubau errichtet und seit April 1958 belegt worden. Nach den von meinem Hause erlassenen „Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen zu Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen besonderen Umfanges bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen" besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an Gemeinden zur Durchführung von kommunalen Aufgaben eine Bundesfinanzhilfe zu gewähren. Ich habe die Gemeinde Boostedt auf ihre Denkschrift bereits dahingehend unterrichtet, daß für die Prüfung derartiger Anträge die Wehrbereichsverwaltung in Kiel zuständig ist, und empfohlen, ihr Anliegen dort weiter zu verfolgen. Es ist jetzt schon zu übersehen, daß im vorliegenden Fall eine finanzielle Hilfe durch mein Haus in Betracht kommt. Über die Höhe der zu gewährenden Bundesfinanzhilfe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 33) : Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, ob die ,,Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimünde eine Dauererscheinung der nächsten Jahre sein wird? Welche Pläne des Bundesverteidigungsministeriums werden in den Gemeinden Olpenitz und Ellenberg verwirklicht? Sind besondere Vorhaben der Bundeswehr in Gammelby und Surendorf geplant? Zu welchem Ergebnis haben die Entschädigungsverhandlungen mit Eckernförder Fischern geführt? Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Ich darf zur besseren Ubersicht auf die gestellte Frage entsprechend ihren einzelnen Sätzen wie folgt eingehen: Zu Satz 1: Eine „Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimlinde ist nicht geplant. In den „Nachrichten für Seefahrer" sind Artillerie-Schießgebiete und ein U-Boot-Tauchgebiet veröffentlicht worden, die längs der SchleswigHolsteinischen Ostküste liegen und von der Küste bis etwa 4 Seemeilen Abstand reichen. Die Angaben wurden in den „Nachrichten für Seefahrer" (NfS) Nr. 3565/57 und Nr. 78/58 veröffentlicht. Die Durchfahrt durch diese Gebiete und die Ausübung der Fischerei werden nicht behindert. Schiffahrt und Fischerei werden jedoch gebeten, ausreichende Rücksicht auf die Übungen der Streitkräfte zu nehmen. Diese Artillerie-Schießgebiete und das Tauchgebiet werden eine Dauererscheinung bleiben. Zu Satz 2: Die Bundesmarine beabsichtigt, bei Olpenitz den Neubau eines Hafens und bei Ellenberg den Neubau einer Marine-Artillerieschule durchzuführen. Zu Olpenitz: Die nach der Teilung Deutschlands noch in der BRD verbliebenen ehern. Kriegshäfen im Ostseebereich reichen nicht aus, um die für die Durchführung der Aufgaben der Bundesmarine erforderlichen Kampf-, Schul- und Troßschiffe aufzunehmen. Als Ersatz für die verlorengegangenen Häfen und zugleich zur Auflockerung der in der Ostsee zu stationierenden Seestreitkräfte wird der Hafenneubau erforderlich. Nach eingehenden Untersuchungen des Bundesministers für Verkehr wurde von diesem ein unbewohntes Gelände bei Olpenitz an der Schlei vorgeschlagen, wo mit relativ geringem Aufwand ein geeigneter Hafengeschaffen werden kann. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat Kenntnis von diesen Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Zustimmung zu geben. Zu Ellenberg: Dort steht eine Liegenschaft zur Verfügung, die durch zusätzlichen Erwerb weiteren Geländes um ca. 5 ha vergrößert wird. Das Land Schleswig-Holstein hat Kenntnis von den Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zuzustimmen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Als Teil der Anlagen der Artillerieschule soll auf der Landzunge zwischen der Schlei und der Ostsee bei dem geplanten Hafen Olpenitz ein Feuerleithaus gebaut werden, von dem aus vorwiegend Zielübungen auf fahrende Seeziele und im begrenzten Umfange Klingscheibenschießen für die aufgestellten Geschütze durchgeführt werden sollen. Zu Satz 3: Die bisher verfolgte Absicht, in Gammelby Anlagen der Bundeswehr zu errichten, ist inzwischen zweifelhaft geworden. Die Planung Surendorf wird dagegen weiterhin bearbeitet. Zu Gammelby: Es handelt sich hierbei zunächst nur um eine Planung. Es. ist u. U. vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt auf dem der Gemeinde Gammelby gehörenden Erweiterungsgelände der Kaserne Carlshöhe, Eckernförde, Anlagen für höchstens 300 Soldaten zu errichten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2175 Zu Surendorf: Das Amt für Wehrtechnik und Beschaffung beabsichtigt, auf der Liegenschaft der ehem. Torpedo-Versuchsanstalt Surendorf an der Eckernförder Bucht eine Erprobungsstelle für .Sdidfsartillerie einzurichten, mit der eine Artillerievers i teile der Bundesmarine verbunden werden soll. Zu Satz 4: Die Entschädigungsverhandlungen mit den Eckernförder Fischern schweben noch. Es kann davon ausgegangen werden, daß den Fischern eine Entschädigung zugesprochen wird. Über Einzelheiten wird zur Zeit noch zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und der WBV I in Kiel verhandelt. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr zu Guttenberg (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 24): Was gedenkt der Herr Bundesarbeitsminister zu tun, um die Pflichtbeiträge der Meistersöhne zur Arbeitslosenversicherung zurückzuerstatten, nachdem die vom Bundessozialgericht am 5. April 1956 ausgesprochene Versicherungspflicht dieses Personenkreises durch § 65 Abs. 2 AVAVG ab 1. April 1957 wieder aufgehoben wurde? Ist dem Herrn Bundesminister bekannt, daß Meistersöhne, die auf Grund der genannten Entscheidung des Bundessozialgerichtes Pflichtbeiträge gelistet haben, in den seltensten Fällen damit rechnen können, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosenunterstützung zu erhalten? . Auf die Frage teile ich folgendes mit: Durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. April 1956 wurde die Versicherungspflicht derjenigen Meistersöhne, die in einem Beschäftigungsverhältnis bei ihren Eltern standen, nicht für die Zukunft begründet, sondern für die Zeit vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt. Beiträge wurden auf Grund der durch das Urteil festgestellten Rechtslage jedoch nur für Beschäftigungszeiten nach Rechtskraft des Urteils erhoben. Da die Erfüllung der Anwartschaftszeit nicht von der Entrichtung von Beiträgen abhängig ist, können auch die Zeiten, für die Beiträge nicht entrichtet worden waren, zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Die Versicherungsfreiheit für Abkömmlinge, die am 1. April 1957 in Kraft getreten ist, beseitigt für Meistersöhne also nicht eine Versicherungspflicht, die nur eine kurze Zeit bestanden hätte. Eine Rückerstattung der Beiträge ist nach der derzeitigen Rechtslage nur möglich, wenn sie irrtümlich entrichtet worden sind. Der Fall liegt hier nicht vor. Die Tatsache, daß vor dem Urteil des Bundessozialgerichts keine Beiträge erhoben wurden, rechtfertigt es also nicht, die nach dem Urteil zu Recht erhobenen Beiträge zu erstatten. Ich habe nicht die Absicht, eine Änderung dieser Rechtslage vorzuschlagen. Es trifft im übrigen nicht zu, daß Meistersöhne im Falle der Arbeitslosigkeit nur in den seltensten Fällen Arbeitslosengeld erhalten können. Wie bereits dargelegt, war die Zeit einer Beschäftigung als Meistersohn bis zum 31. März 1957 ungeachtet der Entrichtung von Beiträgen versicherungspflichtig und kann damit zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Ein Anspruch auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses als Meistersohn, das bis zum 31. März 1957 versicherungspflichtig war, kann noch bei einer Arbeitslosmeldung bis zum 1. Oktober 1958 geltend gemacht werden. Daß Meistersöhne nur selten arbeitslos werden, rechtfertigt eine Sonderregelung für die Zeit vor dem 1. April 1957 nicht, da das gleiche auch für Angehörige zahlreicher anderer Personenkreise zutrifft und das Wesen jeder Versicherung im Ausgleich des Risikos liegt. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinrich (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand nicht mehr den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, und ist sie bereit, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen? Wenn ja, bis wann wird ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt werden? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Die Frage, ob und inwieweit die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, wird in Fachkreisen und Veröffentlichungen lebhaft diskutiert; die dabei zum Ausdruck kommenden Auffassungen sind sehr unterschiedlich. Die Bundesregierung verfolgt die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Heranbildung des jungen Nachwuchses ständig und ist an den darüber geführten Diskussionen beteiligt. Sie befaßt sich auch seit längerem mit der Frage, ob eine neue gesetzliche Regelung der Berufsausbildung notwendig ist. Bereits unter meinem Amtsvorgänger, Herrn Bundesarbeitsminister Storch, sind vor etwa zwei Jahren Besprechungen mit den beteiligten Ressorts und den Sozialpartnern geführt und Grundzüge für ein Rahmengesetz vorbereitet worden. Gegenwärtig ist diese Frage Gegenstand von Verhandlungen, die ich vor einiger Zeit mit dem Bundeswirtschaftsminister wieder aufgenommen habe. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank 2176 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf ,die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Geiger (Aalen) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 30) : Billigt der Herr Bundesarbeitsminister die Auslegung des § 124 Abs. 1 AVAVG durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, nach der nur derjenige arbeitsunfähig Erkrankte Krankengeld nach seinem vor der Kurzarbeit bezogenen Grundlohn erhält, bei dem zwischen Kurzarbeit und arbeitsunfähiger Erkrankung kein zeitlicher Zwischenraum lag? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Krankenversicherungspflichtige Personen erhalten die Barleistungen der Krankenversicherung nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und der Satzung der Krankenkasse, deren Mitglied sie sind. Dies gilt auch für solche Versicherte, deren Arbeitsentgelt vor der Erkrankung gemindert war. Daraus können sich im Einzelfall Härten ergeben. Durch § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind diese im System der Krankenversicherung liegenden Härten für solche Versicherte beseitigt worden, die Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Pesonen erhalten Barleistungen der Krankenversicherung nach dem Grundlohn vor Beginn des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Die Mehraufwendungen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung getragen. Die Auffassung der Bundesanstalt, daß diese Rechtsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn die mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankung sich unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, entspricht § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Bei der bevorstehenden Neuregelung der Krankenversicherung wird geprüft werden, wie Härten für solche Versicherte, die kein Kurzarbeitergeld beziehen, oder deren Erkrankung sich nicht unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, beseitigt werden können. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jacobs (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 26) : Hat der Beamte der örtlichen Polizeidirektion in Trier, der von der Verwaltung des Geburtshauses von Karl Marx Auskunft über Geschenke verlangte, die Vertreter der Sowjetischen Botschaft in Bonn aus Anlaß eines Besuches machten, im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen der Kontrolle der Bundesregierung unterstehenden Organisation gehandelt? Ich beantworte die Frage wie folgt: Der Beamte der Polizeidirektion in Trier hat nicht im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen Bundesbehörde gehandelt. Schröder
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein großer Teil der Probleme, die heute morgen in der Generaldebatte behandelt worden sind, waren bereits das Thema meiner Ausführungen aus Anlaß der ersten Lesung bei Einbringung des Bundeshaushalts. Ich möchte daher in erster Linie auf die Ausführungen hinweisen, die ich damals gemacht habe, da ich ja die Haushaltsrede hier nicht ein zweites Mal halten kann. Das wird von mir auch wohl nicht verlangt werden.
    Herr Kollege Gülich, Sie haben gesagt, wir seien in einer Finanzmisere. Ich glaube, hier übertreiben Sie ein bißchen; Finanzmisere ist sicherlich ein hartes Wort. Aber ich habe damals schon gesagt: wir sind in einer schwierigen Situation, die wir meistern müssen. Das ist gar kein Wunder in einer so besonderen Aufbausituation, wie der, in der wir uns befinden, einer Situation, die — ich wiederhole es — schwierig ist. Aber trösten wir uns, sie ist nicht hoffnungslos, sie kann gemeistert werden, und das zu tun, ist der Wille der Bundesregierung und insbesondere natürlich auch der Wille des Bundesfinanzministers.
    Ich möchte nun zu einigen besonderen Problemen, und zwar zunächst zu einigen generellen Fragen Stellung nehmen.
    Herr Kollege Ritzel, Sie haben heute morgen gesagt, die Bundesregierung und der Bundesfinanzminister hätten sich der Kontrolle durch die Volksvertretung zu unterwerfen. Sie können überzeugt sein, daß wir in diesem Punkt völlig einig mit Ihnen sind. Ja, nicht nur der Kontrolle haben wir uns zu unterwerfen, sondern das Hohe Haus hat auch das Recht der jährlichen Haushaltsbewilligung. Wie sollte ein Finanzminister operieren können, wenn ihm die Mittel, die er braucht, nicht von diesem Hohen Haus bewilligt werden? Ich sage manchmal scherzend, die größte Abhängigkeit ist die Abhängigkeit am Nasenring der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Und wir sind ja wirtschaftlich von dem Hohen Hause abhängig; denn nur über das Hohe Haus kommen wir an die Steuerzahler heran. Diese Abhängigkeit kennen wir also, und ich darf etwas tröstend hinzusetzen: Wir sind auch gewillt, ihr in einem guten Verhältnis und in einer sachlichen Zusammenarbeit zu dienen und damit das zu tun, was uns das Grundgesetz befiehlt.
    Sie haben dann, Herr Kollege Ritzel, gesagt, die Finanzen müßten in Ordnung bleiben. Darin sind wir sicherlich auch einig. Sie haben aber dann Bemerkung daran geknüpft: Es ist nur die Frage, was ist denn Ordnung? — Ich meine, Herr Kollege Ritzel, der Begriff der Ordnung sollte eindeutig sein. Wir können darüber streiten, wie das Gefüge der Einnahmen und Angaben aussieht. Wir können



    Bundesfinanzminister Etzel
    durchaus darüber sehr verschiedener Meinung sein, aber über eines können wir nicht streiten, nämlich über die Notwendigkeit, das im Grundgesetz vorgeschriebene Deckungsprinzip zu wahren, d. h., der ordentliche Haushalt muß gedeckt sein, und auch der außerordentliche Haushalt muß über die Anleihepolitik gedeckt sein.

    (Abg. Dr. Gülich: Das Deckungsprinzip ist aber schrecklich strapaziert worden!)

    — Ich meine, es ist ein gesetzliches und nützliches Prinzip, und wir können es deswegen gar nicht aufgeben, Herr Kollege Gülich.
    Hier möchte ich zu dem Problem einer gewissen Änderung der Finanzpolitik Stellung nehmen. Sie haben soeben darauf Bezug genommen, Herr Kollege Gülich, und haben gesagt, das Prinzip der vollen und übervollen Kassen sei nicht richtig gewesen. Das ist auch meine Meinung. Ich bin deswegen zu einer Politik eines Dahingehens am Rande des Defizits übergegangen. Herr Kollege Ritzel hat heute morgen gemeint, wir lebten nicht am Rande des Defizits, wir seien im Defizit. Darauf komme ich zurück. Aber jedenfalls ist eine Politik am Rande des Defizits meines Erachtens in unserer Situation eine Notwendigkeit. Ich bin sehr froh, daß mir heute morgen bescheinigt worden ist, die deutsche Öffentlichkeit habe auf diese Politik sehr positiv reagiert.
    Wenn nun am Rande des Defizits gewandelt wird, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann kann es natürlich passieren, daß die Einnahmeergebnisse mit den Schätzungen nicht hundertprozentig übereinstimmen. Man muß mir zubilligen, daß es hier eine Schätzungstoleranz geben muß, eine Toleranz, die unvermeidlich ist. Vom Bundesfinanzminister kann nur verlangt werden, daß er sie nach bestem Wissen und Gewissen wahrt. Hier bin ich allerdings der Auffassung, daß in unserer gegebenen Lage diese Schätzungstoleranz so ist, daß selbst dann, wenn die Schätzungen zu hoch sind und wir also zu einem bestimmten Defizit kämen, es so übersehbar ist, daß wir es in der Hand behalten und im nächsten Haushaltsjahr dekken können. Ich sehe in der gegenwärtigen Situation des Haushalts 1958 absolut keine Gefahren, sondern ich glaube, hier wird eine Schätzung im Rahmen des besten Wissens und Gewissens von mir gewahrt. Ich möchte dem Hohen Hause die Versicherung geben, daß das meine tiefste Überzeugung ist.
    Herr Kollege Ritzel hat dann in einem anderen Zusammenhang gesagt, es sei notwendig, den Haushaltsausschuß und auch das Hohe Haus im nächsten Jahr nicht wieder so zu strapazieren wie in diesem Jahr. Ich habe das bereits in meiner Haushaltsrede zugesagt. Ich habe damals für die Verspätung bei der Einbringung des Haushalts ausdrücklich um Entschuldigung gebeten. Ich will das gern wiederholen. Ich habe auch im Haushaltsausschuß ganz bestimmte Termine gegeben, wie ich in Zukunft die Einreichung handhaben will.
    Nun haben Sie mir vorgehalten, Herr Kollege Ritzel: Ja, du hast gesagt, du willst mit dem neuen
    Haushalt im Dezember kommen, und wenn du im Dezember kommst, kommst du wieder zu spät. Sie haben das, glaube ich, sogar als eine unordentliche Haushaltseinrichtung bezeichnet. — Herr Kollege Ritzel, ich bin der Meinung, daß es für einen Finanzminister das Ordentlichste ist, was es geben kann, wenn er dem Gesetz folgt. Die Reichshaushaltsordnung, die hier für uns maßgeblich ist, sieht die Einreichung bis zum 5. Januar vor. Wenn ich also Anfang Dezember — am 10. oder 11. Dezember — den neuen Haushalt einreichen will, dann bin ich sehr in der Ordnung, und das sollten auch Sie von der Opposition bestätigen.
    Herr Kollege Ritzel, Sie haben den Vorschlag gemacht — heute nicht zum ersten Male —, zu einem Zweijahreshaushalt zu kommen. Ich glaube, dieser Vorschlag ist recht interessant. Ihr Wunsch, darüber eine Vorlage zu machen, die das Für und Wider behandelt, scheint mir akzeptabel zu sein.
    Ich glaube, daß wir diese Anregung mit Ihrem zweiten Wunsch, nämlich das Kalenderjahr und das Haushaltsjahr in eine Kongruenz zu bringen, kombinieren könnten. Wir könnten also für das nächste Jahr einen Haushaltsplan 1959 für nur 9 Monate vorlegen und hätten damit praktisch den Absprung für einen Zweijahreshaushalt. Ich glaube, das wäre ein Weg, auf diese interessante und wichtige Anregung einzugehen.
    Dann komme ich auf Ihre Behauptung zurück, Herr Kollege Ritzel, der ordentliche Haushalt 1958 sei kein Haushalt ,am Rande des Defizits mehr, er sei schon im Defizit. Ich muß zu meinem Bedauern sagen, daß ich in diesem Punkt mit Ihnen absolut uneinig bin. Im Gegenteil, dieser Haushalt ist formell und materiell ausgeglichen. Ich glaube, Sie werden mir zumindest im ersten Punkt recht geben, daß er in der Form ausgeglichen ist. Wenn ich Sie recht verstanden habe, richtet sich Ihre Kritik gegen die 'Behauptung vom materiellen Ausgleich.
    Zum Formellen nur ein paar Worte! Wir haben den Haushalt natürlich formell gedeckt eingereicht. Am Ende der Haushaltsberatungen ergab sich die heute morgen mehrfach erwähnte Deckungslücke von 947,7 Millionen DM. Sie wird dadurch ausgeglichen, daß 265,5 Millionen DM in den außerordentlichen Haushalt verwiesen werden. Ich werde gleich noch ein paar Worte darüber sagen, ob das geht oder nicht. Weiter kommt die Sperrklausel von 6% der Ausgaben, die nicht auf rechtlichen Verpflichtungen beruhen, zum Zug.
    Hier ist heute morgen — ich glaube, es war in den Ausführungen des Kollegen Dr. Schild — ein Irrtum aufgetreten, den ich gern richtigstellen möchte. Wie werden die 6 % errechnet? Wie ist die Bezugsgröße der Errechnung? Zunächst sind alle sächlichen Verwaltungsausgaben mit 0,6 Milliarden DM angesetzt worden. Dann sind 10 % der allgemeinen Bewilligungen, die zwischen 22,5 und 23 Milliarden DM liegen, genommen worden, also nicht, wie Sie meinten, die 20 Milliarden, sondern davon 10 %, also 2,2 Milliarden. Wenn wir alle einmaligen Ausgaben mit 8,7 Milliarden einsetzen, ist die Bezugsgröße 11,5 Milliarden DM; 6 % von



    Bundesfinanzminister Etzel
    dieser Summe sind 680 Millionen DM. Diese Beträge und die genannnten 265 Millionen schließen dann die Deckungslücke von 947,7 Millionen in runder Summe.
    Es ist heute morgen gefragt worden, ob nicht offenbar doch noch in diesem Haushalt Reserven enthalten seien, die eine solche Sperrklausel illusorisch machen. — So, meine Damen und Herren, ist das nicht zu sehen. Bei uns im Bundeshaushalt ist es wie im Haushalt eines guten Familienvaters. Wenn der gute Familienvater einen Mantel für seinen Jungen eingeplant hat und entdeckt, daß er nicht ganz soviel Geld hat, um einen Mantel für 250 DM zu kaufen, dann wird er einen für 200 DM kaufen. So müssen auch wir es handhaben, d. h. wir müssen die Ausgaben so gestalten, daß die 6 % dabei eingespart werden.
    Nun komme ich aber zu der Frage der materiellen Deckung. Die haben Sie, Herr Kollege Ritzel, ja wohl gemeint. Zunächst sind Sie — und Herr Professor Gülich hat das aufgenommen — auf das Problem der Einnahmeschätzung eingegangen. Auch Herr Kollege Vogel hat heute morgen zweimal auf eine Unterdeckung von 1 Milliarde DM hingewiesen, wenn ich es recht verstanden habe.
    Ich möchte darauf folgendes erklären. Es ist richtig, daß wir im April und Mai des Jahres 1958, also in den ersten beiden Monaten dieses Jahres, Steuermindereinnahmen von 1,1 Milliarden DM gehabt haben. Aber im Juni, in dem Monat mit den großen Steuerzahlungen, haben wir gegenüber den Schätzungen ein Plus von ungefähr 0,6 Milliarden DM, so daß das Minus, auf das ganze Vierteljahr verteilt, nicht eine Milliarde DM, sondern nur eine halbe Milliarde DM beträgt.
    Aber hier müssen wir eine Korrektur vornehmen. Wenn ich nämlich im Soll rund 940 Millionen DM weniger habe — das ist ja die neue Deckungslücke —, so muß ich diese Summe auf die 12 Monate verteilen. Die Division von 940 Millionen durch 12 ergibt rund 80 Millionen pro Monat. Ich kann also für ein Vierteljahr noch einmal 240 Millionen DM von der Deckungslücke, die ja nun durch die andere Haushaltsgestaltung gedeckt ist, absetzen. Dann habe ich für das Vierteljahr ein Minus von 260 Millionen DM. Wenn sich das so weiterentwickelt, kann ich theoretisch im Haushaltsjahr ein Minus an Einnahmen von viermal 260 Millionen DM haben.
    Aber, meine Damen und Herren, wer sagt denn, daß das so weitergeht? Wir sind in diesem Frühjahr relativ spät in die Baukonjunktur eingetreten. Die Konjunktur hat sich jetzt sehr gut angelassen, und wir stehen auch noch vor der Grenze, wie groß die Eingänge für die Nachveranlagungen an Einkommensteuer für das ganze Jahr 1956 und für die erste Zeit des Jahres 1957 sein werden. Wir glauben, daß in diesen Jahren noch eine gewisse Reserve steckt. Es gibt manche Freunde in diesem Hause, die mich immer wieder auf sie hinweisen.
    Wenn das so ist, kann man im Rahmen der eben erwähnten Schätzungstoleranz, die man mir zubilligen muß, heute vor diesem Hause noch sehr wohl die Einnahmeschätzungen so, wie vorgelegt,
    vertreten, und das tue ich aus den Zusammenhängen heraus, die ich ebenfalls bereits dargelegt habe.
    Das zweite Problem, von dem Herr Kollege Ritzel gesprochen hat — ich will hier nicht alle Einzelheiten diskutieren, sondern nur die großen Blöcke herausholen , war das Problem der Rüstungskosten. Ich glaube, es ist heute nicht sehr nützlich, in diesem Zusammenhang die Rüstungsfinanzierungsdebatte, die wir vor einigen Wochen in diesem Hause gehabt haben, zu wiederholen. Wir haben für die Rüstung einen Betrag von 10 Milliarden: DM angesetzt. Das ist ein relativ hoher Betrag.
    Ob er als Ist-Ausgabe erreicht wird, ist im Augenblick noch nicht vollständig zu übersehen. Wenn er als Ist-Ausgabe nicht entsteht, wird auf jeden Fall ein Teil des Überhangs herangezogen werden können, um die Reste insoweit zu decken. Das Resteproblem gerade im Rüstungshaushalt ist ja ein sehr ernstes Problem, auf das ich noch einmal zu sprechen komme.
    Herr Kollege Ritzel hat weiter noch einmal über das Verhältnis der Sozialausgaben zu den Verteidigungsausgaben gesprochen. Ich habe auch dazu bereits früher Stellung genommen. Ich verweise auf diese frühere Stellungnahme. Ich bin auch heute noch der Meinung, daß für die Verteidigung 30 % und für die Sozialausgaben rund 40 % ausgegeben werden.
    Ich kann Ihnen, Herr Kollege, nicht zustimmen, daß die Wohnungsbauausgaben deswegen nicht als Sozialaufwendungen angesehen werden dürften, weil sie ja eines Tages zurückgezahlt werden müßten. Wenn diese in den ordentlichen Haushalt eingesetzten Aufwendungen für den Wohnungsbau, zum Teil zinslos, maximal mit 1 % verzinslich, keine Sozialaufwendungen sind, dann möchte ich wissen, was denn Sozialaufwand ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dasselbe möchte ich zu den 131 ern sagen. Diese Verpflichtung ist eine soziale Kriegsfolgepflicht. Deshalb gehören auch die Aufwendungen für die 131er unter diesen Punkt der Sozialaufwendungen. Aber selbst wenn ich Ihrer Deduktion folgte, wären die Sozialaufwendungen immer noch mehr als ein Drittel des Gesamthaushalts, lägen also über dem Verteidigungsaufwand.
    Die Frage des Anteils des Rüstungsaufwands am Volkseinkommen ist ein Thema, das heute morgen ebenfalls wieder behandelt worden ist. Man macht uns in der Tat in der Welt manchmal Vorhaltungen, daß wir mit unseren 5 % weniger als die anderen freien Völker täten, daß wir statt dessen unsere Wirtschaft aufbauten und uns, wie man so gerne sagt, gesund stießen, aber nicht genug Rüstungsaufwand machten.
    Ich stimme hier mit den Herren der Opposition überein, daß man als Verteidigungsaufwand nicht allein den Anteil bezeichnen darf, der unmittelbar für Rüstung ausgegeben werden wird. Ich bin der Meinung, nicht nur der Aufwand für Berlin, der



    Bundesfinanzminister Etzel
    dazukommt, sondern auch der große Lastenausgleichsblock und viele andere Ausgaben, die wir haben, dienen praktisch der Verteidigung der freien Welt; denn wenn wir diese Ausgaben nicht machten, dann wäre die Gefahr, daß wir durch bolschewistische Gedankengänge unterlaufen würden am Rande des Eisernen Vorhangs so groß, daß von dort her dann eine militärische Verteidigung gar nicht mehr in Frage käme. Hier gehen wir — ich muß leider sagen: ausnahmsweise — einig.
    Das Problem der Reste und der Bindungsermächtigungen ist ein sehr ernstes Problem. Man hätte aber heute morgen hier eigentlich nicht so tun dürfen, als wäre die Kritik bei diesen beiden Punkten eine Erfindung der betreffenden Herren. Ich darf darauf hinweisen, daß ich in meiner Haushaltsrede zu diesen Problemen lange Kapitel mit demselben Ernst vorgetragen habe, mit dem Herr Ritzel und Herr Professor Gülich, aber auch Herr Kollege Lenz mir das heute morgen entgegengehalten haben: Ich wiederhole: das Problem der Reste und das der Bindungsermächtigung sind beide ernste Probleme. Ich habe damals gesagt: sie müssen gelöst werden. Neben den normalen Bewilligungen darf kein so großer Block Reste und kein so großer Block Bindungsermächtigungen stehenbleiben. Das sind zwei große Probleme, die wir für den Haushalt 1959 und ganz sicher für den Haushalt des Jahres 1960 zu lösen haben werden.
    Die Reste betragen — das ist heute morgen wiederholt gesagt worden — 8,3 Milliarden DM. Davon entfallen allein auf den Verteidigungshaushalt 5,4 Milliarden DM. Wenn ich die 8,3 Milliarden um diese 5,4 Milliarden vermindere, bleiben 2,9 Milliarden DM. Ich habe in der Haushaltsrede gesagt: rund 5 % Reste sind normal —; das wären 2 Milliarden DM. Man kann also sagen: das Resteproblem entsteht entscheidend im Haushalt des Kollegen Strauß. Darauf habe ich damals schon hingewiesen.
    Aber ich muß dem Hohen Hause noch einmal vortragen, was ich damals gesagt habe: Herr Kollege Schäffer hatte diese Reste einmal gedeckt, und das Hohe Haus hat Herrn Kollegen Schäffer diese Deckung weggenommen. Das ist doch nicht zu bestreiten. — Bitte sehr!


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Bundesfinanzminister, ist Ihnen nicht bekannt, daß Herr Minister Schäffer im Jahre 1956 1738 Millionen DM in den Regierungsentwurf eingesetzt hat, 1957 4020 Millionen DM und 1958 3000 Millionen DM, daß das also keine Erfindung .des Hauses, sondern die Deckungsvorlage der Regierung gewesen ist?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich glaube, Sie haben mich mißverstanden. Ich habe gesagt: die im vergangenen Jahr noch vorhandene Deckung der Reste ist Herrn Schäffer durch das Hohe Haus weggenommen worden. Wenn das nicht geschehen wäre, wären ja die Reste gedeckt gewesen.

    (Abg. Dr. Gülich: Dann wären die anderen Ausgaben nicht gedeckt gewesen!)

    Nun allerdings taucht für uns eine Konsequenz auf, ein Problem, das ich, Herr Kollege Gülich, bei diesem ersten Haushalt, den ich vorzulegen habe, aus manchen Gründen — das habe ich auch in der Haushaltsrede offen gesagt — nicht sogleich lösen konnte, das ich aber lösen muß. Ich muß nämlich entweder für eine Nachdeckung sorgen, oder ich muß, wie Herr Kollege Ritzel heute morgen gesagt hat, für eine „Tötung" sorgen. Das eine oder andere muß geschehen. Hier sind wir durchaus gewillt, gemeinsam einen Weg zu suchen. Schon jetzt ist man dabei, die normalen Reste, also die Reste, die nicht im Bundesverteidigungshaushalt stecken, zu senken. Ich habe eben gesagt: es waren 2,9 Milliarden DM. Sie sind in jüngster Zeit schon auf 2,2 Milliarden DM zurückgeführt worden. Dann kämen wir ja langsam an die 5 %, die wir immer haben werden und die uns nicht zu beunruhigen brauchen.
    Das Problem der Bindungsermächtigungen ist ernst: 15 Milliarden Bindungsermächtigung für die Verteidigung, rund 1,2 Milliarden — ich nenne die Ziffern aus dem Kopf; sie können einiger Korrektur bedürfen — für Iden Wohnungsbau und 0,260. Milliarden im Straßenbau. Ich muß zugeben, daß dieser Block der Bindungsermächtigungen in Zukunft reduziert werden muß. Ihn ganz abzubauen,. ist natürlich nicht möglich. Das ist auch, soweit ich heute morgen recht verstanden habe, von den Herren, die hier Kritik geübt haben, gar nicht verlangt worden. Es gibt zusammenhängende Aufgaben, ,die man nur mit Bindungsermächtigungen durchführen kann. Aber auch Ida stimme ich völlig mit Ihnen überein: das muß verkleinert werden. Ich habe dazu schon in meiner Haushaltsrede gesagt: der Bundesfinanzminister und auch Sie, meine Damen und Herren, werden diese Bindungsermächtigungen immer mit besonderer Aufmerksamkeit sehen müssen, bedeuten sie doch eine Ermächtigung in begrenztem Umfang, zunächst auch ungedeckte Ausgaben zu begründen und damit einen Vorgriff auf künftige Jahre zu machen. Das ist also damals von mir selbst kritisch herausgestellt worden.
    Damit komme ich zu einem neuen Thema, zu einer Frage, die Herr Kollege Ritzel zum zweitenmal an mich gestellt hat. Ich bitte um Entschuldigung, daß ich sie das vorige Mal nicht beantwortet habe. Ich hatte sie übersehen. Ich habe keinen Grund, sie nicht zu beantworten. Die Frage ging dahin, ob die Straßenbauausgaben, soweit sie im außerordentlichen Haushalt stehen, bedient werden sollen und ob zum zweiten die Sperrklausel von 6 % hier ebenfalls in Ansatz gebracht werden soll. Ich möchte die Frage wie folgt beantworten: Was den außerordentlichen Haushalt anlangt, bin ich entschlossen, sie zu bedienen. Ich kenne das Problem des Verkehrs, des Straßenbaues. Ich habe, glaube ich, seinerzeit in meiner Haushalts- und finanzpolitischen Rede gesagt, hier muß etwas Zusätzliches getan werden. Was die Sperrklausel anlangt, bin ich der Meinung, daß auch hier die Straßenbauausgaben einen Vorrang vor anderen Ausgaben, die nicht auf Gesetz beruhen, verdienen, und ich denke daran, daß bei der praktischen Hand-



    Bundesfinanzminister Etzel
    habung des Haushaltsgesetzes dieser Auffassung Rechnung getragen wird. Ich glaube, daß ich damit Ihre Frage beantwortet habe.
    Noch eine Gesamtbemerkung zu Resten und Bindungsermächtigungen. Es wurde die Frage gestellt, ob die Reste der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Selbstverständlich unterliegen sie auch weiter der parlamentarischen Kontrolle, ebenso wie die laufenden Ausgaben, nicht hinsichtlich der Bewilligungen, aber hinsichtlich der Verwendung und der Aufbringung der Mittel.
    Dann lassen Sie mich ein paar Worte zu dem Problem des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sagen.
    Was den Ausgleich zwischen Bund und Ländern anlangt, sind wesentliche Wünsche der Länder mit dem Einbau des Notopfers Berlin in die Körperschaftsteuer befriedigt worden. Das bringt den Ländern etwa 330 bis 340 Millionen DM — „ein sehr schöner Schluck aus der Pulle", ein Betrag, mit dem die Länder eine ganze Menge machen können. Wir sind außerdem dabei, einen neuen horizontalen Finanzausgleich vorzubereiten und dazu einen Gesetzentwurf — wozu der Bundesfinanzminister ja verpflichtet ist — in diesem Hohen Hause einzubringen. Wir erstreben damit eine wesentliche ,Stärkung der finanzschwachen Länder. Ich glaube, daß angesichts der besonderen Einnahmeentwicklung in Bund und Ländern mit diesen beiden Schritten — Notopfer Berlin und horizontaler Finanzausgleich"— und der Zukunftsentwicklung 1959 das Problem der Länderfinanzen eine weitgehende Entlastung erfahren wird.
    Das Problem der Gemeinden liegt meines Erachtens etwas anders. Es soll nicht verkannt werden, daß hier erhebliche Schwierigkeiten bestehen, und sie werden irgendwie erledigt werden müssen. Auch hier ist allerdings ein summarisches Urteil über die Lage der Finanzen der Gemeinden nicht möglich. Wir sind in einer Situation, in der sich die Gemeinden zu 70 % aus dem Gewerbesteueraufkommen finanzieren. Natürlich gibt es Gemeinden, die, weil dort ein hohes Gewerbesteueraufkommen anfällt, völlig gesund sind, ja wahrscheinlich zuviel Geld haben, und daneben liegen Gemeinden, die zuwenig Geld haben und einfach verhungern. Hier muß ein Ausgleich geschaffen werden. Ich habe vor einiger Zeit in einer Rede vor dem Landgemeindeverband zu diesem Problem bereits Stellung genommen. Inzwischen liegt ein Vorschlag der Spitzenverbände vor, der ernstlich geprüft werden muß. Ich will heute zu den Einzelheiten nicht Stellung nehmen, das wäre durchaus verfrüht. Das Problem der Deckungsmittel — sei es Bürgersteuer, sei es Umbau der Grundsteuer, in Zusammenhang mit einer Gewerbesteuerreform — ist ein ernstes Problem; wir werden es nach den Ferien sofort in Angriff nehmen.
    Das nächste Thema, zu dem ich kurz Stellung nehmen möchte, ist das Problem des außerordentlichen Haushalts. Man hat mir vorgeworfen — ich glaube, es waren Herr Kollege Ritzel und Herr Kollege Lenz —, daß ich mit dem außerordentlichen Haushalt eine zu leichtfertige Ausweitung der Bundesschuld betriebe. Einer der Herren hat gesagt, die Bundesschuld sei dabei, in den grauen Himmel zu wachsen. Ich kann dazu nur sagen, daß die Länder und die Gemeinden mir genau den umgekehrten Vorwurf machen. Die Länder sagen: der Bund hat überhaupt keine neuen Schulden aufgenommen — die Gemeinden haben, wenn ich richtig informiert bin, allein 8 Milliarden DM Schulden —, hier treibe der Bund eine ganz falsche Politik, der Bund müsse in eine vernünftige Anleihepolitik bei vermögenswirksamen Ausgaben hineingehen, wobei die Bedienung allerdings nicht nachträglich doch aus dem außerordentlichen Haushalt erfolgen dürfe, sondern man müsse da zu einer Trennung kommen, — und das ist ja auch mein Wille.
    Ich glaube, meine Damen und Herren, der Weg, den außerordentlichen Haushalt aus dem Kapitalmarkt zu bedienen, wie es mein Wille ist, ist nicht bequem; auch das verlangt gebührende Rücksicht. Der Kapitalmarkt ist nicht ausschließlich dazu da, der öffentlichen Hand — sprich: dem Bund, den Ländern und den Gemeinden — zu dienen. Wenn wir das Sozialprodukt in der Vollbeschäftigung weiter entwickeln wollen, bedürfen wir neben der Hand der Maschine. Die Maschinen werden wir haben, wenn es gelingt, einen entsprechenden Kapitalmarkt für Investitionszwecke aufzubauen. Ich halte das für eine sehr entscheidende Frage unserer gesamten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Es darf also unter keinen Umständen der Kapitalmarkt hier durch den Bund entscheidend gestört werden.
    Ganz sicher ist aber, daß über den außerordentlichen Haushalt eine Kreditschöpfung über die Notenbank schon aus gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, aus unserem Willen heraus aber auch nicht verlangt wird und nicht durchgesetzt wird.
    Damit, meine Damen und Herren, bin ich am Ende der Ausführungen, die ich zu dieser Generaldebatte machen wollte.
    Ich möchte noch darauf hinweisen, daß die Haushaltspolitik — ich nehme damit ein Stichwort auf, das Sie gegeben haben, Herr Kollege Gülich — in einem engen Zusammenhang mit der Währungspolitik steht. Die Haushaltspolitik darf nicht dazu führen, daß die Währung in Gefahr gerät, darf nicht dazu führen, daß wir einen Preisauftrieb bekommen. Ich behaupte, daß bisher die Haushaltspolitik — weder bei meinem Kollegen Schäffer noch bei mir — irgendeinen Anstoß zu einer Preiserhöhung gegeben hat. Auch die sogenannte Enthortung aus dem RestJuliusturm ist völlig dadurch kompensiert worden, daß viel größere Zahlungen gleichzeitig an das Ausland geleistet werden mußten, praktisch also eine zusätzliche Geldschöpfung auf dem deutschen Markt durch die Enthortung nicht erfolgt ist.

    (Abg. Dr. Gülich: Das ist noch ein dunkler Punkt!)

    Das ist, glaube ich, ein sehr entscheidendes Argument. Wir werden aber auch darauf achten, daß von hier aus nicht irgendwelche Entwertungsströme ausgehen. Ich will jetzt nicht in eine große volkswirtschaftliche Debatte über das Verhältnis der Haushaltspolitik und Lohnpolitik und Preispolitik zur Währungspolitik hineingehen; darüber wäre vieles



    Bundesfinanzminister Etzel
    zu sagen, aber ich glaube, hier ist nicht der Platz, das zu tun.
    Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß ich damit in großen Zügen in Ergänzung dessen, was ich früher schon sagte, Stellung genommen habe zu dem, was in der Generaldebatte hier heute morgen vorgebracht worden ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)